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DE102008022272A1 - Netzwerksystem - Google Patents

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DE102008022272A1
DE102008022272A1 DE200810022272 DE102008022272A DE102008022272A1 DE 102008022272 A1 DE102008022272 A1 DE 102008022272A1 DE 200810022272 DE200810022272 DE 200810022272 DE 102008022272 A DE102008022272 A DE 102008022272A DE 102008022272 A1 DE102008022272 A1 DE 102008022272A1
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Hans-Dieter Dr. Süllwold
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Lwl Sachsenkabel Spezialk GmbH
LWL-SACHSENKABEL GMBH-SPEZIALKABEL und VERNETZUNGSTECHNIK
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Lwl Sachsenkabel Spezialk GmbH
LWL-SACHSENKABEL GMBH-SPEZIALKABEL und VERNETZUNGSTECHNIK
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Abstract

Netzwerksystem mit einer Verteilereinheit (134), die mit einem Backbone (110) eines Datennetzwerks verbunden ist und mindestens ein Auskopplungselement (135) für ein Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern aufweist; einem Verteilerfeld (144), das mindestens einem Endgerät (154) zur elektronischen Datenverarbeitung verbindbar ist und ein Kupplungselement (145) aufweist; und einer mobilen Verbindungseinheit (160), die ein mit einem ersten und einem zweiten Anschlussglied (162, 164) versehenes erstes Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern zum Anschluss des Verteilerfelds (144) an den Backbone (110) aufweist, wobei das erste Anschlussglied (162) mit dem Auskopplungselement (135) und das zweite Anschlussgleid (164) mit dem Kupplungselement (145) verbindbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Netzwerksystem und, insbesondere, ein Netzwerksystem mit einem Backbone eines Datennetzwerks, in dem ein oder mehrere Endgeräte zur elektronischen Datenverarbeitung betreibbar sind.
  • Engeräte zur elektronischen Datenverarbeitung werden heutzutage u. a. zur Steuerung von Fertigungsprozessen bzw. zu deren Dokumentation in Fertigungshallen eingesetzt, wobei in der Regel eine Vielzahl von Endgeräten über einen Backbone, z. B. einen Gebäude-Backbone oder ein Gelände-Netz, miteinander vernetzt sind. Der Backbone kann hier sowohl zur Bildung eines Intranets, wie auch zur Verbindung mit dem Internet dienen.
  • Die Einbindung eines an einem entsprechenden Datenverarbeitungsarbeitsplatz vorgesehenen Endgeräts in ein derartiges Netzwerk erfolgt über ein Anschließen des Endgeräts an eine vorab installierte Datenanschlussdose mittels eines geeigneten Netzwerkkabels. Die Datenanschlussdose ist ihrerseits über ein in der Fertigungshalle verlegtes Verbindungskabel, z. B. ein Ethernet-Kabel, mit einer Spleißbox verbunden, in der ein mit dem Backbone verbundenes Lichtwellenleiterkabel gespleißt wird.
  • Nachteilig ist hierbei, dass bei einer Verlegung des Datenverarbeitungsarbeitsplatzes in der Fertigungshalle in der Regel ein Eingriff in das Netzwerk erforderlich ist. Hierbei kann es z. B. notwendig sein, zur Gewährleistung einer Hochgeschwindigkeitsverbindung des Endgeräts mit dem Backbone nach seiner Verlegung ein neues Lichtwellenleiterkabel ausgehend vom Backbone verlegen zu müssen, dieses an einer geeigneten Spleißbox zu spleißen, diese wiederum mit einer neu zu verlegenden Datenanschlussdose zu verbinden, an der dann das Endgerät anschließbar ist. Dies ist jedoch umständlich und arbeitsaufwendig. Darüber hinaus kann hierzu eine zeit- und kostenintensive Produktions- bzw. Arbeitsunterbrechung erforderlich sein.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein neues Netzwerksystem bereit zu stellen, das eine einfache, schnelle und unkomplizierte Verlegung von Datenverarbeitungsarbeitsplätzen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispiel. Es zeigt:
  • 1 ein Blockdiagramm eines Netwerksystems gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1 zeigt ein Netzwerksystem 100 mit einem Backbone 110 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Backbone 110 kann ein Gebäude-Backbone oder ein Gelände-Netz in einem Datennetzwerk sein und zur Bildung eines Intranets oder zur Verbindung mit einem externen Netzwerk 120, wie z. B. dem Internet, dienen.
  • Der Backbone 110 ist über ein oder mehrere Lichtwellenleiterkabel, z. B. Glasfaserkabel, mit einer oder mehreren Verteilereinheiten verbunden. In 1 ist der Backbone 110 illustrativ über drei Lichtwellenleiterkabel 122, 124, 126, die jeweils eine Mehrzahl von Lichtwellenleitern bzw. Fasern aufweisen, mit zugeordneten Verteilereinheiten 132, 134 bzw. 136 verbunden. Die Einführung der Lichtwellenleiterkabel 122, 124, 126 in die Verteilereinheiten 132, 134 bzw. 136 erfolgt bevorzugt über Verschraubungen vom Typ M16 und/oder M20 mit einem Schutzgrad von IP67.
  • Die Verteilereinheiten 132, 134, 136 sind bevorzugt als Spleißboxen ausgebildet, z. B. Wandspleißboxen, in denen die entsprechenden Lichtwellenleiterkabel 122, 124, 126 gespleißt werden. Diese Wandspleißboxen können zur Platzsparenden, ungenormten Montage, z. B. zur Wandmontage, unter rauen Umgebungsbedingungen ausgebildet und unter Verwendung von geschliffenem Edelstahl hergestellt werden.
  • Jede Verteilereinheit 132, 134, 136 kann mit Datenanschlussdosen zum Anschluss von Endgeräten zur elektronischen Datenverarbeitung verbunden werden. Illustrativ ist die Verteilereinheit 132 über acht Verbindungskabel, z. B. Ethernet-Kabel, mit acht Datenanschlussdosen 142 verbunden, an die über geeignete Netzwerkkabel 143 acht Endgeräte 152, z. B. Computer oder Videoüberwachungsgeräte, angeschlossen sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat zumindest die Verteilereinheit 134 mindestens ein Auskopplungselement 135 für ein Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern. Das Auskopplungselement 135 ist zum Anschluss eines Anschlussglieds 162 einer mobilen Verbindungseinheit 160 ausgebildet.
  • Die mobile Verbindungseinheit 160 weist ein Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern auf, z. B. ein Glasfaserkabel mit einer Vielzahl von Fasern, das bevorzugt eine Länge von bis zu 150 m hat. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst dieses Lichtwellenleiterkabel nicht mehr als vier separate, bereits gespleißte Lichtwellenleiter.
  • Das Lichtwellenleiterkabel der mobilen Verbindungseinheit 160 ist zumindest teilweise auf eine zugeordnete Kabeltrommel, z. B. eine tragbare Metallkabeltrommel, aufwickelbar. Um einen stationären und/oder mobilen Einsatz dieses Lichtwellenleiterkabels auch in einem rauen industriellen Umfeld zu ermöglichen, ist dieses gemäß einer Ausführungsform ein Universal-/Außenkabel mit einem PUR-(Polyurethan-)Mantel, da insbesondere PUR eine sehr gute Beständigkeit gegen Öl, Benzin, Säuren und/oder Laugen aufweist.
  • Ein Ende des Lichtwellenleiterkabels der mobilen Verbindungseinheit 160 ist mit dem Anschlussglied 162 verbunden. Sein anderes Ende ist mit einem weiteren Anschlussglied 164 verbunden. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist zumindest eines der Anschlussglieder 162, 164 als Steckverbinder ausgebildet, bevorzugt als Rundstecker mit einem Schutzgrad von mindestens IP67.
  • Der Steckverbinder hat eine Schutzkappe und ein Gehäuse, das vernickeltes Messing aufweist, und ist stabil und verdrehgesichert ausgebildet. Des Weiteren hat der Steckverbinder eine Mehrzahl von Anschlusselementen bzw. Fasern, deren Anzahl bevorzugt der Anzahl von Lichtwellenleitern des Lichtwellenleiterkabels der mobilen Verbindungseinheit 160 entspricht, und axial innengefederte Ferrulen. Diese dienen zum Anschluss der Mehrzahl von Lichtwellenleitern des Lichtwellenleiterkabels der mobilen Verbindungseinheit 160 an der Verteilereinheit 134 bzw. am Verteilerfeld 144.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist das Verteilerfeld 144 mit mindestens einem Endgerät zur elektronischen Datenverarbeitung verbindbar und hat mindestens ein Kupplungselement 145, z. B. eine Flanschkupplung, zur Verbindung mit dem Anschlussglied 164. Das Verteilerfeld 144 kann zur Platzsparenden, ungenormten Montage, z. B. zur Wandmontage, unter rauen Umgebungsbedingungen vorgesehen sein und wird bevorzugt zumindest teilweise aus pulverbeschichtetem Stahlblech hergestellt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat das Verteilerfeld 144 einen Fast oder Gigabit Ethernet Glasfaseruplink und einen integrierten Fast Ethernet oder einen Gigabit Ethernet Switch, sowie eine integrierte AC und/oder DC Stromversorgung. Bevorzugt können am Verteilerfeld 144 bis zu acht RJ45 Fast Ethernet Ports von Endgeräten zur elektronischen Datenverarbeitung angeschlossen werden. Illustrativ sind acht Endgeräte 154 über zugeordnete Netzwerkkabel 173 am Verteilerfeld 144 angeschlossen.
  • Das Verteilerfeld 144 kann für unterschiedliche Einsatzgebiete in verschiedenen Ausführungsformen bereitgestellt werden, z. B. als Industrie und/oder Office-Varianten in Multi-Mode oder Single-Mode Versionen. Diese Varianten bzw. Versionen können ein integriertes Management über WEB, Telnet, SNMP und/oder MICROSENS NMP (Network Management Platform) ermöglichen und in Übereinstimmung mit der Quality of Service & VLAN support IEEE 802.1p/Q sowie der Power-over-Ethernet IEEE 802.3af für VoIP Applikationen ausgestaltet sein.

Claims (22)

  1. Netzwerksystem, gekennzeichnet durch: eine Verteilereinheit (134), die mit einem Backbone (110) eines Datennetzwerks verbunden ist und mindestens ein Auskopplungselement (135) für ein Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern aufweist; ein Verteilerfeld (144), das mit mindestens einem Endgerät (154) zur elektronischen Datenverarbeitung verbindbar ist und ein Kupplungselement (145) aufweist; und eine mobile Verbindungseinheit (160), die ein mit einem ersten und einem zweiten Anschlussglied (162, 164) versehenes erstes Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern zum Anschluss des Verteilerfelds (144) an den Backbone (110) aufweist, wobei das erste Anschlussglied (162) mit dem Auskopplungselement (135) und das zweite Anschlussglied (164) mit dem Kupplungselement (145) verbindbar ist.
  2. Netzwerksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verteilereinheit (134) über ein zweites Lichtwellenleiterkabel (124) mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern mit dem Backbone (110) verbunden ist.
  3. Netzwerksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Anschlussglied (162) einen ersten Steckverbinder aufweist und das Auskopplungselement (135) der Verteilereinheit (134) zum Anschluss des ersten Steckverbinders ausgebildet ist.
  4. Netzwerksystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steckverbinder eine Mehrzahl von Anschlusselementen zum Anschluss der Mehrzahl von Lichtwellenleitern des ersten Lichtwellenleiterkabels an der Verteilereinheit (134) aufweist.
  5. Netzwerksystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steckverbinder eine Schutzkappe aufweist.
  6. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steckverbinder ein Gehäuse hat, das vernickeltes Messing aufweist.
  7. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steckverbinder axial innengefederte Ferrulen aufweist.
  8. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Steckverbinder zumindest einen Schutzgrad von IP67 aufweist.
  9. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Anschlussglied (164) einen zweiten Steckverbinder aufweist und das Kupplungselement (145) des Verteilerfelds (144) zum Anschluss des zweiten Steckverbinders ausgebildet ist.
  10. Netzwerksystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Steckverbinder eine Mehrzahl von Anschlusselementen zum Anschluss der Mehrzahl von Lichtwellenleitern des ersten Lichtwellenleiterkabels am Verteilerfeld (144) aufweist.
  11. Netzwerksystem nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Steckverbinder eine Schutzkappe aufweist.
  12. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Steckverbinder ein Gehäuse hat, das vernickeltes Messing aufweist.
  13. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Steckverbinder axial innengefederte Ferrulen aufweist.
  14. Netzwerksystem nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Steckverbinder zumindest einen Schutzgrad von IP67 aufweist.
  15. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verteilerfeld (144) einen Fast Ethernet oder einen Gigabit Ethernet Switch aufweist.
  16. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lichtwellenleiterkabel der mobilen Verbindungseinheit (160) eine Länge von bis zu 150 m aufweist.
  17. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mobile Verbindungseinheit (160) eine Kabeltrommel aufweist, auf die das erste Lichtwellenleiterkabel aufwickelbar ist.
  18. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lichtwellenleiterkabel ein Universal-/Außenkabel ist.
  19. Netzwerksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lichtwellenleiterkabel einen Polyurethan-Mantel aufweist.
  20. Verteilereinheit, die über ein erstes, eine Mehrzahl von Lichtwellenleitern aufweisendes Lichtwellenleiterkabel (124) mit einem Backbone (110) eines Datennetzwerks verbindbar ist, gekennzeichnet durch: ein Auskopplungselement (135) zum Anschluss eines zweiten Lichtwellenleiterkabels mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern.
  21. Verteilerfeld, das mit mindestens einem Endgerät (154) zur elektronischen Datenverarbeitung verbindbar ist, gekennzeichnet durch: ein Kupplungselement (145) zum Anschluss eines Lichtwellenleiterkabels mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern.
  22. Mobile Verbindungseinheit, die ein mit einem ersten und einem zweiten Anschlussglied (162, 164) versehenes erstes Lichtwellenleiterkabel mit einer Mehrzahl von Lichtwellenleitern aufweist, wobei das erste Lichtwellenleiterkabel zur flexiblen Verbindung einer über ein zweites, eine Mehrzahl von Lichtwellenleitern aufweisendes Lichtwellenleiterkabel (124) mit einem Backbone (110) eines Datennetzwerks verbindbare Verteilereinheit (134) mit einem Verteilerfeld (144) zum Anschluss von Endgeräten zur elektronischen Datenverarbeitung (154) dient.
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