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DE102008022003A1 - Kanalsanierungsvorrichtung - Google Patents

Kanalsanierungsvorrichtung Download PDF

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DE102008022003A1
DE102008022003A1 DE200810022003 DE102008022003A DE102008022003A1 DE 102008022003 A1 DE102008022003 A1 DE 102008022003A1 DE 200810022003 DE200810022003 DE 200810022003 DE 102008022003 A DE102008022003 A DE 102008022003A DE 102008022003 A1 DE102008022003 A1 DE 102008022003A1
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Germany
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channel renovation
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supporting
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Sascha Pisar
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Prokasro Mechatronik GmbH
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Prokasro Mechatronik GmbH
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Abstract

Eine Kanalsanierungsvorrichtung umfasst einen aus zumindest einem Wagen bestehenden Zug, der durch eine zu sanierende Rohrleitung bewegt wird. Der Wagen weist eine Tragvorrichtung auf, auf der zumindest eine Lichtquelle angeordnet ist und die zwei axial voneinander beabstandete Fahrwerke trägt. Jedes Fahrwerk weist über den Umfang verteilt angeordnete, schwenkbare Halter auf, die jeweils zumindest ein Rad drehbar lagern, wobei die Halter eines Fahrwerks mittels einer Antriebsvorrichtung gemeinsam radial ausschwenkbar und an eine Innenwandung der Rohrleitung anlegbar sind. Dabei ist vorgesehen, dass die Tragvorrichtung ein 1. Tragteil, das ein 1. Grundteil, an dem ein 1. Fahrwerk gelagert ist, und eine 1. Steuerfläche aufweist, und ein 2. Tragteil umfasst, das ein 2. Grundteil, an dem ein 2. Fahrwerk gelagert ist, und eine 2. Steuerfläche aufweist. Die beiden Tragteile sind mittels der Antriebsvorrichtung relativ zueinander verstellbar, wodurch die 1. Steuerfläche des 1. Tragteils auf das 2. Fahrwerk und die 2. Steuerfläche des 2. Tragteils auf das 1. Fahrwerk einwirken und die beiden Fahrwerke in synchronisierte Bewegung radial ausgeschwenkt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kanalsanierungsvorrichtung mit einem aus zumindest einem Wagen bestehenden Zug, der durch eine zu sanierende Rohrleitung bewegbar ist, wobei der Wagen eine Tragvorrichtung aufweist, auf der zumindest eine Lichtquelle angeordnet ist und die zwei axial voneinander beabstandete Fahrwerke trägt, wobei jedes Fahrwerk mehrere über den Umfang vereilt angeordnete, schwenkbare Halter aufweist, die jeweils zumindest ein Rad drehbar lagern, und wobei die Halter eines Fahrwerks mittels einer Antriebsvorrichtung gemeinsam radial ausschwenkbar und an eine Innenwandung der Rohrleitung anlegbar sind.
  • In den meisten Städten dieser Welt ist unterirdisch ein enges Netz von Kanalisations- oder sonstigen Rohrleitungen verlegt, in denen üblicherweise Frischwasser und Abwasser gefördert werden. Nach einer gewissen Lebensdauer ist die Kanalisation sanierungsbedürftig, was bedeuten kann, dass die Rohrleitung ausgegraben, entnommen und durch eine neue Rohrleitung ersetzt wird. Dieses Vorgehen ist jedoch sehr zeit- und kostenaufwendig und findet heutzutage nur noch im Ausnahmefall Anwendung.
  • Seit einiger Zeit sind sogenannte Kanalsanierungsroboter bekannt, die ferngesteuert sind und neben einer Kamera auch Werkzeuge tragen, mit denen kleinere Risse und sonstige Leckagestellen in der Rohrleitung verschlossen werden können. Dieses Vorgehen macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Schäden in der Rohrleitung relativ gering und die einzelnen Risse und Leckagestellen klein sind.
  • Eine vollständige Sanierung einer Rohrleitung, ohne diese ausgraben zu müssen, besteht in der Möglichkeit des Einziehens eines sognannten Inliners, d. h. eines Kunststoffschlauches mit relativ dicker Wandstärke, der von innen gegen die Innenwandung des Rohres gespannt wird und dann ausgehärtet wird, so dass er praktisch ein Rohr-im-Rohr bildet. Die Aushärtung erfolgt durch Bestrahlung mit Infrarot-Licht (IR-Licht) oder ultraviolettem Licht (UV-Licht), indem eine oder mehrere IR- oder UV-Lampen durch den aufgeweiteten, jedoch noch nicht ausgehärteten Schlauch hindurchbewegt werden. Im folgenden soll beispielhaft von UV-Licht ausgegangen werden. Zur Bewegung der UV-Lampen wird ein sogenannter Zug verwendet, der aus einem oder mehreren Wagen bestehen kann, und entweder mit eigenem Antrieb oder üblicherweise mittels eines Zugseils durch den Schlauch gezogen wird. Der Wagen besitzt eine Tragvorrichtung, auf der zumindest eine Lichtquelle in Form der UV-Lampe angeordnet ist. Um das Kunststoff-Mater-ial des aufgeweiteten Schlauches möglichst gleichmäßig auszuhärten, ist es notwendig, alle Bereiche des Schlauches gleichmäßig mit UV-Licht zu bestrahlen. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass kein Bereich des Schlauches einer übermäßig starken und/oder übermäßig langen Bestrahlung mit UV-Licht ausgesetzt ist, da es dann zu örtlichen Überhitzungen des Kunst stoff-Materials und Verbrennungen kommen kann. Es ist deshalb notwendig, die UV-Lampen möglichst zentral durch den aufgeweitete Schlauch zu führen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass jeder Wagen zumindest zwei Fahrwerke, nämlich ein vorderes Fahrwerk und ein hinteres Fahrwerk aufweist. Jedes Fahrwerk besitzt mehrere über den Umfang verteilte schwenkbare Halter, die jeweils zumindest ein Rad drehbar lagern. Jedem Fahrwerk ist eine eigne pneumatische oder hydraulische Antriebsvorrichtung zugeordnet, mit der die Halter eines Fahrwerks gemeinsam radial (bezogen auf die Längsrichtung der Rohrleitung oder des Schlauches) ausgeschwenkt werden können, wobei die Schwenkbewegung der einzelnen Halters eines Fahrwerks miteinander gekoppelt und synchronisiert ist. Das Ausschwenken oder Aufspreizen des Fahrwerks erfolgt solange, bis die an den Haltern angebrachten Räder nahe der Innenwandung des Schlauches angeordnet sind oder sich an diese anlegen, wodurch sichergestellt ist, dass der Wagen im zentralen Bereich des Schlauches und der Rohrleitung angeordnet ist. In diesem Zustand wird der Wagen bzw. der Zug, der einen oder mehrere Wagen aufweist, durch den Schlauch und die Rohrleitung gezogen, wobei das Kunststoff-Material des Schlauches mit UV-Licht bestrahlt und dadurch ausgehärtet wird. Am Ende des Schlauches werden die Antriebsvorrichtungen der Fahrwerke aktiviert, wodurch die Halter wieder eingezogen werden. In diesem Zustand kann der Wagen oder der Zug aus dem Schlauch entnommen werden.
  • Zum Aufblähen und Spannen des Inliners wird am Anfang und Ende des Inliners eine Druckschleuse (Packer) benötigt. In der Regel entspricht der Durchmesser der Druckschleuse dem Durchmesser des Inliners, um den Wagen in den Inliner einschleusen zu können. Gerade bei großen Inlinern/Packern ist die Montage dieser Druckschleuse sehr aufwendig. Durch das Spreizen des Fahrwerks erst im Inliner, also nach der Druckschleuse, ist es möglich, eine kleine Druckschleuse mit einem großen Inliner zu kombinieren.
  • Bei der vorbekannten Kanalsanierungsvorrichtung besitzt jedes Fahrwerk eine eigene Antriebsvorrichtung. Dies führt zu einem konstruktiv aufwendigen und teuren Aufbau und bringt gleichzeitig den Nachteil mit sich, dass jeder Wagen ein relativ hohes Gewicht besitzt. Desweiteren ist bei der bekannten Ausgestaltung der Nachteil gegeben, dass ein zusätzlicher konstruktiver Aufwand notwendig ist um die Bewegung der beiden Fahrwerke aufeinander abzustimmen, damit sichergestellt ist, dass der Wagen auch in korrekter axialer Ausrichtung in dem Schlauch sitzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kanalsanierungsvorrichtung der genannten Art zu schaffen, bei der in konstruktiv einfacher Weise eine exakt aufeinander abgestimmte Ausschwenk- und Einzugsbewegung der Halter der Fahrwerke gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kanalsanierungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird von der Grundüberlegung ausgegangen, für die beiden Fahrwerke des Wagens nur eine einzelne, gemeinsame Antriebsvorrichtung vorzusehen und die Ausschwenk- und Einzugsbewegung der Fahrwerke in mechanischer Weise miteinander zu koppeln und zu synchronisieren. Zu diesem Zweck ist die Tragvorrichtung des Wagens mehrteilig aufgebaut und besitzt ein 1. Tragteil und ein 2. Tragteil, wobei die beiden Tragteile mittels der Antriebsvorrichtung relativ zueinander verstellbar sind. Das 1. Tragteil umfasst ein 1. Grundteil, an dem das 1. Fahrwerk gelagert ist, sowie eine 1. Steuerfläche. Das 2. Tragteil umfasst in entsprechender Weise ein 2. Grundteil, an dem das 2. Fahrwerk gelagert ist, und eine 2. Steuerfläche. Wenn die beiden Tragteile mittels der Antriebsvorrichtung relativ zueinander verstellt werden, wirkt die 1. Steuerfläche des 1. Tragteils auf das am 2. Grundteil des 2. Tragteils gelagerte 2. Fahrwerk ein und gleichzeitig wirkt die 2. Steuerfläche des 2. Tragteils auf das am 1. Grundteil des 1. Tragteils gelagerte 1. Fahrwerk ein. Aufgrund der Steuerflächen werden die schwenkbaren Halter der Fahrwerke in synchronisierter Bewegung radial ausgeschwenkt. Die Rückstellbewegung kann ebenfalls über die Steuerflächen, über die auf die Steuerflächen wirkende Gewichtskraft des Wagens oder über eine in die eingezogene Stellung wirkende Rückstellkraft beispielsweise mittels einer Rückstellfeder erfolgen.
  • Mit der genannten Ausgestaltung ist erreicht, dass einerseits nur eine einzelne Antriebsvorrichtung für die beiden Fahrwerke des Wagens notwendig ist und andererseits die Ausschwenk- und Einzugsbewegungen der Fahrwerke miteinander gekoppelt und synchronisiert sind.
  • Wenn der Zug aus mehreren Wagen besteht, können nicht nur die Fahrwerke jedes einzelnen Wagens miteinander in genannter Weise synchronisiert sein, sondern es ist auch möglich, die Fahrwerke mehrerer Wagen miteinander zu synchronisieren und mittels einer gemeinsamen Antriebsvorrichtung anzutreiben.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, das jedes Tragteil ein im Abstand zum Grundteil angeordnetes Steuerteil aufweist, an dem die jeweilige Steuerfläche ausgebildet ist. Das Steuerteil kann beispielsweise platten- oder tellerförmig ausgebildet sein und in seinem Umfangsbereich die Steuerfläche tragen, die entweder vollständig umläuft oder von einzelnen diskreten Steuervorsprüngen oder -nocken gebildet ist. Die einzelnen Steuervorsprünge oder -nocken können unterschiedlich ausgebildet sein, um die Spreizbewegung des Fahrwerks an nicht-kreisrunde Rohre anpassen zu können.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die beide Tragteile einen zumindest annähernd gleichen Aufbau besitzen und in entgegengesetzter axialer Orientierung ausgerichtet sind. Wenn jedes Tragteil ein Grundteil und ein im Abstand dazu angeordnetes Steuerteil aufweist, kann bei umgekehrter Orientierung der Tragteile vorgesehen sein, dass das 1. Steuerteil des 1. Tragteils innerhalb des 2. Grundteils des 2. Tragteils angeordnet ist. Entsprechend kann das 2. Steuerteil des 2. Tragteils innerhalb des 1. Grundteils des 1. Tragteils angeordnet sein. Dies führt dazu, dass ein sehr kompakter, Platz sparender Aufbau erreicht ist.
  • Jeder Wagen der Kanalsanierungsvorrichtungen trägt zumindest eine Lichtquelle. Um über den Umfang eine möglichst gleichmäßige Bestrahlung mit UV-Licht zu erreichen, sollten an jedem Wagen mehrere Lichtquellen angeordnet sein. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass jedes Tragteil zumindest eine Lichtquelle trägt.
  • Die Halter eines Fahrwerks sind vorzugsweise im Außenbereich des Grundteils des jeweiligen Tragteils schwenkbar gelagert. Jeder Halter kann beispielsweise im wesentlichen L-förmig ausgebildet sein und einen längeren, nach außen gerichteten Schenkel und einen kürzeren, nach innen gerichteten Schenkel besitzen. An dem längeren Schenkel der L-Form ist das zumindest eine Rad angeordnet. Der innere kürzere Schenkel tritt mit der jeweiligen Steuerfläche in Anlage und wird durch diese verschwenkt, wodurch es zu einer Verschwenkung des längeren Schenkels kommt, bis die gewünschte Schwenkstellung erreicht ist oder der mögliche Schwenkbereich vollständig ausgenutzt ist oder die an den längeren Schenkeln befestigten Räder sich an der Innenwandung des Schlauchs oder der Rohrleitung anlegen.
  • Jeder Halter trägt zumindest ein Rad. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass jeder Halter zwei in Längsrichtung des Halters voneinander beabstandete Räder trägt. Dies ermöglicht das Rollen des Wagens im voll eingefahrenen Zustand auf einer ebenen Fläche. Die Halter können bis zu einem Bereich von ca. 10° nach innen geschwenkt werden. Dies ermöglicht ein leichteres Einführen des Wagens in den Inliner. In diesem Zustand ist das äußere Rad nicht mehr die Störkontur. In diesem Zustand ermöglicht das innere Rad ein Rollen des Wagens auf der Straße.
  • Für die gegenseitige Verstellung der beiden Tragteile, die zu der Ausschwenkbewegung der Halter und somit der Fahrwerke führt, kann eine Spannfeder oder in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ein Spindeltrieb vorgesehen sein. Der Spindeltrieb kann manuell oder vorzugsweise auch motorisch angetrieben sein, wofür beispielsweise ein Elektromotor, ein Servomotor oder auch ein Hydraulikmotor verwendet werden kann. In einer möglichen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die beiden Tragteile über eine Gewindespindel miteinander verbunden sind, wobei bei Drehung der Ge windespindel eine relative Verstellung der beiden Tragteile auftritt.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung der beiden Tragteile im auseinander gebauten Zustand,
  • 2 eine schematische, teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht der beiden Tragteile im zusammengebauten Zustand,
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Kanalsanierungsvorrichtung und
  • 4 einen aus zwei miteinander gekoppelten Wagen bestehenden Zug.
  • Die 3 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Wagen 10 einer Kanalsanierungsvorrichtung, mit einem vorderen 1. Fahrwerk 14 und einem hinteren 2. Fahrwerk 21, wobei die Fahrwerke im ausgeschwenkten, aufgespreizten Zustand dargestellt sind. Ein entsprechender Wagen 10 kann mit weiteren gleichartigen Wagen 10 zu einem Zug zusammengekoppelt werden (siehe 4), wobei dieser Zug dann durch eine zu sanierende Rohrleitung bzw. einen darin bereits befindlichen, aufgeweiteten Schlauch hindurchbewegt und insbesondere hindurch gezogen wird. Der grundsätzlich Aufbau des Wagens 10 wird im Folgenden anhand der schematischen Darstellungen in den 1 und 2 im Einzelnen erläutert.
  • Der Wagen 10 besitzt eine Tragvorrichtung 11, die von zwei Tragteilen, nämlich einem 1. Tragteil 12a und einem 2. Tragteil 12b gebildet ist. Das 1. Tragteil 12a besitzt ein napfförmiges 1. Grundteil 13, an dessen vorderen, gemäß 1 linken Ende das 1. Fahrwerk 14 angebracht ist. Das 1. Fahrwerk 14 besteht aus mehreren hebelartigen Haltern 15, die gleichmäßig über den Umfang des 1. Grundteils verteilt und mit ihrem einen Endbereich schwenkbar am Grundteil 13 gelagert sind. Wie 2 zeigt, besitzt jeder Halter 15 eine im wesentlichen L-förmige Gestalt mit einem längeren Schenkel 15a, an dessen vorderem freien Ende ein 1. Rad 26 und in dessen mittleren Bereich ein 2. Rad 27 drehbar gelagert ist. An seinem hinteren Ende geht der längere Schenkel 15a in einen kürzeren Schenkel 15b über, wobei der Halter 15 im Bereich dieses Übergangs schwenkbar am 1. Grundteil gelagert ist. Der kürzere Schenkel 15b liegt im Bereich des Innenraums des 1. Grundteils 13 und trägt an seinem freien Ende eine Rolle 32. Durch Aufbringung einer axial gerichteten Kraft auf die Rolle 32 und somit den kürzeren Schenkel 15b des Halters 15 kann dieser um sein Schwenklager am 1. Grundteil 1 geschwenkt werden, wodurch der längere Schenkel 15a mit den daran gelagerten Rädern 26 und 27 in radialer Richtung nach außen geschwenkt wird, wie es in 2 durch die Pfeile D angedeutet ist.
  • In diesem Zusammenhang und auch im sonstigen Text bedeutet der Begriff ”axial” in Längsrichtung des Wagens 10, was auch der Längsrichtung der nicht dargestellten, zu sanierenden Rohrleitung entspricht, während der Begriff ”radial” eine Richtung senkrecht dazu bezeichnet.
  • In axialer Richtung versetzt zum 1. Grundteil 13 ist ein plattenförmiges 1. Steuerteil 18 angeordnet, das mit dem Grundteil über mehrere, über den Umfang verteilte Verbindungsstäbe 17 verbunden ist. In dem Zwischenraum zwischen dem 1. Grundteil 13 und dem 1. Steuerteil 18 ist eine 1. Lichtquelle 16 angeordnet, die auf dem 1. Grundteil 13 sitzt.
  • Am Umfangsrand des 1. Steuerteils 18 ist eine 1. Steuerfläche 19 ausgebildet, deren Funktion später erläutert wird.
  • Das 2. Tragteil 12b ist dem 1. Tragteil 12a gleichartig ausgebildet, d. h. es besitzt ein 2. Grundteil 20, an dem in gleichartiger Weise die hebelartigen Halter 15 des 2. Fahrwerks 21 schwenkbar gelagert sind. Mit axialem Abstand zum 2. Grundteil 20 ist ein plattenförmiges 2. Steuerteil 24 angeordnet, das eine außenseitige 2. Steuerfläche 25 besitzt. Im Unterschied zum 1. Tragteil 12a ist das 2. Steuerteil 24 über einen einzigen, zentral angeordneten Verbindungsstab 23 mit dem 2. Grundteil 20 verbunden. Auf dem 2. Grundteil 20 sitzt eine 2. Lichtquelle 28 in genannter Weise.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist auf jedem Grundteil 13 bzw. 20 jeweils nur eine Lichtquelle 16 bzw. 28 vorgesehen, jedoch können auch zwei oder mehr Lichtquellen pro Tragteil 12a bzw. 12b vorgesehen sein.
  • Wie die 1 und 2 zeigen, sind die beiden Tragteile 12a, 12b in umgekehrter Ausrichtung angeordnet und durchdringen sich im montierten Zustand gemäß 2, d. h. das 1. Steuerteil 18 ist innerhalb des 2. Grundteils 20 angeordnet, während das 2. Steuerteil 24 innerhalb des 1. Grundteils 13 angeordnet ist. Die beiden Tragteile 12a und 12b sind axial relativ zueinander verschieblich, so dass das jeweilige Steuerteil 18 bzw. 24 relativ zu dem es umgebenden Grundteil 13 bzw. 20 eine Bewegung ausführt. Während dieser Bewegung stößt jedes Steuerteil 18 bzw. 24 mit seiner Steuerfläche 19 bzw. 25 an die kürzeren Arme 15b bzw. die dort gehaltenen Rollen 32 der benachbart angeordneten Halter 15 an, wodurch die Halter 15 relativ zum Grundteil schwenken, bis die an den Haltern angebrachten Räder 26 sich gegen die Innenwandung der umgebenden Rohrleitung bzw. des innerhalb der Rohrleitung aufgeweiteten Kunststoff-Schlauches anlegen.
  • Da die Schwenkung der Halter 15 und somit die Spreizung der Fahrwerke 14 und 21 allein aus der Relativbewegung zwischen den beiden Tragteilen 12a und 12b resultiert, ist ein einzige Antriebsvorrichtung 29 ausreichend, die diese Relativbewegung bewirkt.
  • Wie 2 zeigt, durchdringt der mittlere Verbindungsstab 23, der das 2. Steuerteil 24 mit dem 2. Grundteil 20 verbindet, das innerhalb des 2. Grundteils 20 angeordnete 1. Steuerteil 19 des 1. Tragteils 12 in verschieblicher Weise und ragt außenseitig aus diesem hervor und in den Innenraum einer Gleitführungshülse 33 hinein, die außenseitig auf dem 2. Steuerteil 18 sitzt. Innerhalb der Gleitführungshülse 33 erstreckt sich eine Gewindespindel 31, die in der Gleitführungshülle 33 drehbar, jedoch unverschieblich gehalten ist und zusätzlich mit einem am Verbindungsstab 23 ausgebildeten Gewinde 34 in Eingriff steht. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist außenseitig auf die Gewindespindel 31 ein motorischer Drehantrieb 30, beispielsweise ein Elektromotor, aufgesetzt, jedoch kann der Drehantrieb der Gewindespindel auch manuell erfolgen. Bei Drehung der Gewindespindel 31 tritt eine relative Verstellung zwischen der Gleit führungshülse 33 und dem darin verschieblich aufgenommenen Verbindungstab 23 auf, was auch zu einer entsprechenden Relativverstellung der beiden Tragteile 12a und 12b führt, wodurch die Fahrwerke ausgefahren bzw. aufgespreizt oder eingezogen werden können.
  • Vor dem Einsetzen in den Schlauch der Rohrleitung sind die Fahrwerke eingezogen, d. h. nahe der Längsachse angeordnet. Wenn dann der Drehantrieb aktiviert wird, erfahren die beiden Tragteile 12a und 12b eine relative Verstellung, wodurch die Fahrwerke in einer synchronisierten Bewegung soweit ausgefahren werden, bis sich die äußeren Räder 26 an der Innenwandung des Schlauches oder der Rohrleitung anlegen. Da die Ausfahrbewegung der Fahrwerke synchron erfolgt, ist sichergestellt, dass sich der Wagen und somit dessen Tragteile und insbesondere die darauf montierten Lichtquellen im mittleren Abschnitt der Rohrleitung bzw. des Schlauches befinden, so dass das Kunststoff-Material des Schlauches über den gesamten Umfang eine gleichmäßige ausreichende UV-Bestrahlung und somit Aushärtung erfährt.

Claims (9)

  1. Kanalsanierungsvorrichtung mit einem aus zumindest einem Wagen (10) bestehenden Zug, der durch eine zu sanierende Rohrleitung bewegbar ist, wobei der Wagen (10) eine Tragvorrichtung (11) aufweist, auf der zumindest eine Lichtquelle (16, 28) angeordnet ist und die zwei axial voneinander beabstandete Fahrwerke (14, 21) trägt, wobei jedes Fahrwerk (14, 21) mehrere über den Umfang verteilte angeordnete, schwenkbare Halter (15) aufweist, die jeweils zumindest ein Rad (26, 27) drehbar lagern, und wobei die Halter (15) eines Fahrwerks (14, 21) mittels einer Antriebsvorrichtung (29) gemeinsam radial ausschwenkbar und an eine Innenwandung der Rohrleitung anlegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragvorrichtung (11) ein 1. Tragteil (12a), das ein 1. Grundteil (13), an dem ein 1. Fahrwerk (14) gelagert ist, und eine 1. Steuerfläche (19) aufweist, und ein 2. Tragteil (12b) umfasst, das ein 2. Grundteil (20), an dem ein 2. Fahrwerk (21) gelagert ist, und eine 2. Steuerfläche (25) aufweist, wobei die beiden Tragteile (12a, 12b) mittels der Antriebsvorrichtung (29) relativ zueinander verstellbar sind, wodurch die 1. Steuerflä che (19) des 1. Tragteils (12a) auf das 2. Fahrwerk (21) und die 2. Steuerfläche (25) des 2. Tragteils (12b) auf das 1. Fahrwerk (14) einwirken und die beiden Fahrwerke (14, 21) in synchronisierter Bewegung radial ausschwenkbar sind.
  2. Kanalsanierungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Tragteil (12a, 12b) ein im Abstand zum Grundteil (13, 20) angeordnetes Steuerteil (18, 24) aufweist, an dem die jeweilige Steuerfläche (19, 25) ausgebildet ist.
  3. Kanalsanierungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerteil (18, 24) im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und in seinem Umfangsbereich die Steuerfläche (19, 25) trägt.
  4. Kanalsanierungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das 1. Steuerteil (18) des 1. Tragteils (12a) innerhalb des 2. Grundteils (20) des 2. Tragteils (12b) angeordnet ist.
  5. Kanalsanierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das 2. Steuerteil (24) des 2. Tragteils (12b) innerhalb des 1. Grundteils (13) des 1. Tragteils (12a) angeordnet ist.
  6. Kanalsanierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Tragteil (12a, 12b) eine Lichtquelle (16, 28) trägt.
  7. Kanalsanierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbaren Halter (15) jeweils im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind, wobei ein längerer Schenkel (15a) das zumindest eine Rad (26, 27) trägt und ein kürzerer Schenkel (15b) mit der jeweiligen Steuerfläche (19, 25) in Anlage kommt.
  8. Kanalsanierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Halter (15) zwei in Längsrichtung des Halters voneinander beabstandete Räder (26, 27) trägt.
  9. Kanalsanierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (29) einen Spindeltrieb aufweist, wobei bei Drehung einer Gewindespindel (31) die beiden Tragteile (12a, 12b) relativ zueinander verstellbar sind.
DE200810022003 2008-05-02 2008-05-02 Kanalsanierungsvorrichtung Withdrawn DE102008022003A1 (de)

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