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DE102008021847A1 - Servo-Lenksystem mit zentralisierter Aufbereitung der Sensorsignale - Google Patents

Servo-Lenksystem mit zentralisierter Aufbereitung der Sensorsignale Download PDF

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DE102008021847A1
DE102008021847A1 DE102008021847A DE102008021847A DE102008021847A1 DE 102008021847 A1 DE102008021847 A1 DE 102008021847A1 DE 102008021847 A DE102008021847 A DE 102008021847A DE 102008021847 A DE102008021847 A DE 102008021847A DE 102008021847 A1 DE102008021847 A1 DE 102008021847A1
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D5/00Power-assisted or power-driven steering
    • B62D5/04Power-assisted or power-driven steering electrical, e.g. using an electric servo-motor connected to, or forming part of, the steering gear
    • B62D5/0457Power-assisted or power-driven steering electrical, e.g. using an electric servo-motor connected to, or forming part of, the steering gear characterised by control features of the drive means as such
    • B62D5/0481Power-assisted or power-driven steering electrical, e.g. using an electric servo-motor connected to, or forming part of, the steering gear characterised by control features of the drive means as such monitoring the steering system, e.g. failures
    • B62D5/049Power-assisted or power-driven steering electrical, e.g. using an electric servo-motor connected to, or forming part of, the steering gear characterised by control features of the drive means as such monitoring the steering system, e.g. failures detecting sensor failures

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Servo-Lenksystem mit einer Lenkhandhabe (1) zur Eingabe des gewünschten Lenkwinkels, mit mindestens einem Sensor (4, 5) zur Aufnahme einer durch die Lenkhandhabe (1) eingegebenen Größe, mit einem Stellaggregat (9) zum unterstützenden Einstellen des Lenkwinkels und mit einer dem Sensor nachgeschalteten Steuervorrichtung (12) für das Stellaggregat (9), durch welche das vom Fahrer zur Steuerung des Fahrzeugs tatsächlich aufzubringende Handmoment in Abhängigkeit von Zustandsgrößen des Fahrzeugs eingeregelt wird. Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem derartigen Lenksystem Maßnahmen zu treffen, die zum einen die Sicherheit des Lenksystems verbessern und zum anderen den hierfür nötigen Aufwand herabsetzen. Hierdurch lässt sich abgesehen von einer Kosteneinsparung auch der benötigte Bauraum für das System vermindern. Die Erfindung löst die Aufgabe dadurch, dass die Bestimmung des gewünschten Lenkwinkels aufgrund der durch den Sensor (4, 5) aufgenommenents (9) notwendige weitere Verarbeitung des bestimmten Lenkwinkels in der Steuervorrichtung durchgeführt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Servo-Lenksystem für Kraftfahrzeuge, insbesondere elektromechanisches Servo-Lenksystem mit zentralisierter Aufbereitung der Sensorsignale.
  • Derartige Lenksysteme umfassen gewöhnlich einen Regelkreis, dessen Regelgröße zumindest von dem Lenkradmoment abhängig ist. Die in einem Steuergerät gespeicherten Vorgabefunktionen dienen dem Berechnen des Sollwerts des unterstützenden Moments in Abhängigkeit von Eingangsgrößen des Steuergerätes, insbesondere des Lenkradmomentes.
  • In 1 ist der übliche Aufbau eines elektromechanisch arbeitenden Servo-Lenksystems eines Kraftfahrzeugs dargestellt, welches ein Lenkrad 1 aufweist, das über einen ersten Abschnitt 2 einer Lenkstange 13, mittels eines oder mehrerer Kreuzgelenke 7 fest mit einem zweiten Abschnitt 3 der Lenkstange verbunden ist. Die Lenkstange 13 überträgt das von dem Fahrer des Kraftwagens auf das Lenkrad 2 aufgebrachten Moment auf ein Ritzel 6, das in eine Zahnstange 8 eingreift, die horizontal zur Achse des Fahrzeuges zwischen zwei gelenkten Rädern 11 angeordnet ist. Das Ritzel 6 kann auch durch ein beliebiges anderes Übertragungsmittel gebildet sein, zum Beispiel eine Schneckenwelle. Jedes gelenkte Rad 11 ist in der Lage, sich bei einer linearen Bewegung der Zahnstange 8 um eine vertikale Drehachse A zu drehen, wobei das gelenkte Rad 11 über die Zahnstange 8 von einem Gestänge 10 angetrieben wird.
  • Das Servo-Lenksystem besitzt ferner eine Servo-Steuerung, die dazu dient, auf die Zahnstange 8 eine Kraft auszuüben, die in der gleichen Richtung wirkt wie die Kraft des Ritzels 6, wodurch dem Fahrer des Fahrzeugs das Drehen des Lenkrads 1 erleichtert wird. Die Servo-Steuerung umfasst einen Servomotor 9, dessen Ausgangsmoment von einem elektronischen Steuergerät 12 gesteuert wird, welches ein Sollwertsignal S des Hilfsmomentes an den Servomotor 9 liefert. Das Ausgangsmoment des Servomotors 9 wird mittels einer nicht dargestellten Antriebswelle des Servomotors 9 auf die Zahnstange 8 und damit die Räder 11 übertragen. Wegen der erheblichen zu übertragenden Kräfte wirkt die Antriebswelle des Servomotors 9 in der Regel über ein nicht näher dargestelltes Kugelgetriebe 14 auf die Zahnstange 8.
  • Die Abtriebswelle des Servomotors 9 ist somit über das Kugelgetriebe 14, die Zahnstange 8 und das Ritzel 6 mechanisch mit der Lenkstange 13 verbunden. Die mechanische Verbindung zwischen der Abtriebswelle und der Lenkstange 13 kann aber auch die direkt erfolgen, indem die Abtriebswelle an der Lenkstange 13 über ein geeignetes Getriebe direkt angreift. Die Abtriebswelle des Elektromotors unterstützt dabei den Lenkeinschlag des Lenkrads 1, indem sie mittels der vorstehend genannten mechanischen Einrichtungen auf die Lenkstange 13 ein Hilfsmoment ausübt, das direkt von dem Ausgangsmoment des Servo-Motors 9 und folglich von dem Sollwertsignal S des Hilfemoments abhängt.
  • Das Steuergerät 12 ist in der Regel derart aufgebaut, dass es aufgrund der ankommenden Eingangsignale, z. B. des Drehmomentes DM und/oder des Drehwinkels DW die Höhe des durch den Servo-Motor 9 auszuübenden Hilfsmomentes berechnet und den entsprechenden Sollwert S an den Servomotor 9 ausgibt. Mit Hilfe geeigneter, in dem Steuergerät 12 gespeicherter Algorithmen und Datensätze wird dabei das Hilfsmoment in der Regel derart bestimmt, dass in Abhängigkeit von der errechneten Differenz des Drehwinkels DW und einem von einem Lenkwinkelsensor 15 gemessenen Lenkwinkel LW der Räder 11 ein von dem Servo-Motor 9 aufzubringende es Hilfsmoment bestimmt wird. Dieses Hilfsmoment ist derart groß gewählt, dass hinsichtlich des insgesamt zur Betätigung der Räder aufzubringenden Momentes am Lenkrad 1 Restmoment übrig bleibt, welches von dem Fahrer gut beherrschbar ist. Damit wird in der Regel das Hilfsmoment auch von Größen abhängen, die Einfluss auf das Lenkmoment der Räder besitzen, wie beispielsweise Drehwinkel-Geschwindigkeit, Temperatur, Fahrzustand des Fahrzeugs, Straßenverhältnisse und so weiter.
  • Es sind weiterhin Sonderformen elektromechanisch arbeitender Servo-Lenksysteme bekannt geworden, bei denen die mechanische Verbindung zwischen Lenkrad 1 und Zahnstange 8 aufgetrennt ist. Bei diesen so genannten steer-by-wire-Lenksystemen müssen die von dem Lenkrad 1 auf die Zahnstange 8 aufzubringenden Kräfte und Momente durch entsprechende elektrisch arbeitende Geräte nachgebildet werden, die weiter oben geschilderten grundsätzlichen Prinzipien bleiben dabei allerdings erhalten.
  • Lenksysteme sind ähnlich wie Bremsanlagen Sicherheitsaggregate, die unter keinen Umständen versagen dürfen, da die Folgen eines Versagens ungleich gravierender sein können als der Ausfall anderer für ein Kraftfahrzeug ebenfalls elementarer Aggregate. Während der Defekt beispielsweise des Motors eines Fahrzeugs ärgerlich und gegebenenfalls recht kostspielig ist, kann das Versagen eines Lenksystems oder der Bremsanlage tödliche Folgen haben. Bei derartigen Sicherheitsaggregaten müssen somit besondere Maßnahmen getroffen werden, die die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls derartiger Aggregate auf ein vertretbares Minimum herabsetzen.
  • Hierzu werden an sich bekannte Strategien eingesetzt, wie die Verdoppelung oder noch höhere Vervielfachung relevanter Baugruppen dieser Aggregate, um bei Ausfall einer Baugruppe auf eine andere umschalten zu können. Um feststellen zu können, ob die Baugruppe beziehungsweise die Baugruppen korrekt arbeiten, können mehrere gleichartige Baugruppen unabhängig voneinander parallel arbeiten und durch Vergleich ihrer Arbeitsergebnisse auf Übereinstimmung kann auf die korrekte Arbeitsweise dieser Baugruppen geschlossen werden.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Arbeitsergebnis einer oder mehrerer Baugruppen daraufhin zu untersuchen, ob das Ergebnis Sinn macht. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Arbeitsergebnis einer Baugruppe, welches einen bestimmten Zustand des Fahrzeuges beschreibt, mit dem Arbeitsergebnis einer vollkommen anderen Baugruppe dahingehend verglichen wird, ob dieses Arbeitsergebnis ebenfalls den gleichen Zustand beschreibt. Wird beispielsweise durch eine Baugruppe festgestellt, dass das Lenkrad eine bestimmte Winkelstellung hat und das Fahrzeug somit eine Kurve fährt, so muss logischerweise die Umdrehungsgeschwindigkeit der Räder auf der rechten Seite gegenüber den Rädern auf der linken Seite entsprechend unterschiedlich sein. Sind die verglichenen Ergebnisse nicht zueinander plausibel, so muss eine der beiden Baugruppen fehlerhaft arbeiten und es können entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Die beschriebenen Anforderungen an die Sicherheit gelten insbesondere für durch elektrische Hilfskraft unterstützte Servo-Lenksysteme, die mit elektrischen Steuerungen und Regelkreisen sowie elektrisch arbeitenden Sensoren arbeiten. Derartige elektrische Schaltkreise arbeiten zwar verschleißfrei können aber durch Beschädigung oder Alterung von Bauelementen gleichwohl ausfallen. Während sich aber der Ausfall mechanischer Baugruppen vielfach vorher durch leicht erkennbare Anzeichen (Klappern, Ölverlust und so weiter) ankündigt und der entstandene Schaden offensichtlich ist, fallen elektrische Bauteile oft unvorhersehbar aus und der Schaden ist nur mittelbar zu erkennen. Diese Tatsache ist umso gravierender als Servo-Lenksysteme die Aufgabe haben, schwere Fahrzeuge überhaupt erst lenkbar zu machen.
  • Da das Arbeitsergebnis eines Aggregates nicht besser sein kann als die Qualität der zu verarbeitenden Messergebnisse, ist besonderer Wert darauf zu legen, dass die von den zugehörigen Sensoren zur Verfügung gestellten Messergebnisse zuverlässig sind. Daher werden regelmäßig umfangreiche Maßnahmen betrieben, um die von den Sensoren abgegebenen Ausgangssignale abzusichern. Da zusätzlich die Sensoren, wie weiter oben schon beschrieben, gedoppelt werden, ergibt sich somit an dieser Stelle ein erheblicher Aufwand, der sich nicht nur in Kosten sondern auch in dem für die zusätzlichen Maßnahmen benötigten Bauraum äußert.
  • Aus der die DE19914383A1 ist eine Lenkanlage bekannt geworden, bei der zwei parallel arbeitende Sensoren den Lenkwinkel messen, wobei dann das verarbeitete Ergebnis einem zentralen Steuergerät zugeführt wird. Weiterhin ist aus der EP1382510A1 ein zum Teil elektromagnetisch arbeitender Sensor für ein Lenksystem bekannt, bei dem sowohl eine den Drehwinkel des Lenkrades als auch eine das Drehmoment an der Lenkstange messende Einrichtung in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind.
  • Die vorliegende Erfindung geht daher aus von einem elektromechanischen Lenksystem der sich aus dem Oberbegriff des Hauptanspruches ergebenden Gattung. Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem derartigen, gattungsgemäßen Lenksystem Maßnahmen zu treffen, die zum einen die Sicherheit des Lenksystems verbessern und zum anderen den hierfür nötigen Aufwand herabsetzen. Hierdurch lässt sich abgesehen von einer Kosteneinsparung auch der benötigte Bauraum für das System vermindern.
  • Die Aufgabe wird durch die sich aus Anspruch 1 und 13 ergebende Merkmalkombination gelöst. Die Erfindung besteht im Prinzip also darin, dass die Aufbereitung, Auswertung, Verarbeitung und Plausibilisierung der von dem Sensor beziehungsweise den Sensoren kommenden Signale weitgehend in der zentralen Steuervorrichtung geschieht. Das kann so weit gehen, dass die Sensoren nur noch einzelne aus der Bewegung des Lenkrades sich ergebende elektrische Impulse an die Steuervorrichtung senden, wobei dann die Steuervorrichtung die Impulse auswertet und zu Messwerten verarbeitet. Hinzu kommt dann noch die Bewertung der Messwerte durch Vergleich der Werte parallel arbeitender Sensoren und/oder die Prüfung auf Plausibilität durch Bewertung der Messergebnisse zweier auf unterschiedlichen Prinzipien gewonnener Ergebnisse, wie dies weiter oben schon ausführlich beschrieben wurde. Das erfinderische Prinzip ist nicht nur auf Sensoren anwendbar, welche den Drehwinkel oder das Drehmoment des Lenkrades messen sondern kann auch auf Sensoren angewendet werden, welche den Lenkwinkel der Räder bestimmen.
  • Durch die Erfindung ergeben sich folgende Vorteile. Zum einen wird der Aufbau und der Aufwand für die Sensoren vereinfacht, ohne dass gleichzeitig die Sicherheit der gewonnenen Messergebnisse vermindert wird. Abgesehen von Kostenersparnissen ergibt sich hier auch ein verminderter Bauraum, der den Einsatz der oft vervielfachten Sensoren erst möglich macht. Weiterhin sind in der Steuereinrichtung ohnehin in der Regel erhebliche Maßnahmen zur Sicherung, Verarbeitung Plausibilisierung und Referenzierung der verarbeiteten Eingangsignale vorgesehen, so dass hier der ohnedies erhebliche Aufwand an Rechenkapazität und Speichermöglichkeit optimal ausgenutzt werden kann.
  • Ein besonders einfacher Aufbau ergibt sich durch die Anwendung der aus Anspruch 2 ersichtlichen Merkmale. Dabei ist die Lenkhandhabe als übliches Lenkrad ausgestaltet, mit dem der Fahrer den gewünschten Winkel, den er steuern möchte, als Drehwinkel eingibt. Hat der Fahrer den Drehwinkel festgelegt, so wird die Servo-Steuerung versuchen, den Lenkwinkel der Räder dementsprechend einzustellen. Der Drehwinkelsensor kann ein optisch arbeitender Sensor sein, bei dem sich die Drehlage des Sensors durch Impulse bestimmen lässt, die beim Drehen des Lenkrades durch den Sensor ausgegeben werden. Die Aufbereitung kann dabei in der Steuervorrichtung geschehen. Da derartige optische Sensoren empfindlich gegenüber Verschmutzung sind, wird der Sensor bevorzugt magnetisch arbeiten, wobei beispielsweise Hall-Elemente eingesetzt werden können. Auch bei derartigen magnetische arbeitenden Sensoren werden durch Drehen des Lenkrades Impulse erzeugt, die bevorzugt in der Steuervorrichtung ausgewertet werden. Im Rahmen der Erfindung können hier Impulse auch schon dezentral in dem Sensor vorverarbeitet werden.
  • Um dem Fahrer ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie hoch die Differenz zwischen der augenblicklichen Lenkwinkel-Stellung der Räder und der Drehwinkel-Stellung des Lenkrades ist, wird dem Fahrer einen entsprechendes, seiner Drehbewegung entgegengerichtetes Drehmoment auf das Lenkrad gegeben. Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass der gesteuerte Servo-Antrieb ein entsprechendes Restmoment am Lenkrad belässt, oder dass ein derartiges Moment, z. B. mittels eines speziellen Motors, auf das Lenkrad gegeben wird (z. B. bei steer-by-wire). Umgekehrt lässt sich die Arbeitsweise der Steuervorrichtung dadurch vereinfachen, dass zusätzlich zu dem Lenkwinkel auch noch das Drehmoment am Steuerrad ausgewertet wird. Dieses Drehmomente kann als von der Drehgeschwindigkeit des Lenkrades abhängige Größe gesehen werden, aus der zum einen die Steuervorrichtung erkennt, wie schnell der Lenkwinkel geändert werden muss und aus der weiterhin eine Größe gewonnen werden kann, die die Differenz zwischen Drehwinkel und Lenkwinkel beschreibt. Es empfiehlt sich daher in Weiterbildung der Erfindung die Merkmalkombination nach Anspruch 3 einzusetzen, da hierdurch eine größere Sicherheit in den Bewertungen der gewonnenen Signale erreicht wird, die sich im Ergebnis nicht einander widersprechen dürfen.
  • Der Drehmomentsensor kann in der üblichen Weise aufgebaut sein, in dem in die Lenkstange einen Drehstab eingefügt ist, dessen Verdrehung bei der Betätigung des Lenkrades gemessen wird. Da die Qualität der Lenkung als Sicherheitsaggregat von der Zuverlässigkeit der zugeführten Signale abhängt, ist es vorteilhaft, den Drehwinkelsensor und/oder den Drehmomentsensor zu doppeln, so dass bei Abweichung der beiden einander entsprechenden parallelen Signale auf einen Defekt des entsprechenden Sensors geschlossen werden kann und sich dementsprechende Maßnahmen ergreifen lassen. In Weiterbildung der Erfindung wird gemäß den Merkmalen nach Anspruch 4 empfohlen, bevorzugt den Drehmomentsensor zu doppeln. Der Grund dafür liegt in folgendem. Das Handlenkmoment ist direkt proportional der Unterstützungskraft und wird zur Berechnung der Unterstützungskraft herangezogen. Ein falsches Signal des Handlenkmomentsensors könnte zu einem zu einem GAU der Lenkung führen, in der Terminologie der Lenkungstechnik ”Top-Event” genannt, und die Lenkung ggf. in einen nichtgewollten ”Selbstlenker” verwandeln. Um sicherzustellen dass das detektierte Handlenkmoment korrekt ist, erfolgt ein Vergleich mit einem 2-ten unabhängigen Kanal. Nur wenn beide unabhängigen Handlenkmoment-Sensoren ein gleiches Ergebnis liefern, wird das detektierte Handlenkmoment zur Berechnung der Unterstützungskraft verwendet. Bei Abweichung erfolgt ein Notlaufbetrieb bzw. wird das Lenksystem in den sicheren Zustand (Lenkunterstüzung AUS) überführt.
  • Demgegenüber ist das Lenkwinkelsignal des Lenkrades ist nur ein ”sekundäres Signal”, was zur Lenkkraftunterstützungsberechnung herangezogen wird. Alle Funktion die auf dem Lenkwinkel beruhen sind sogenannte Komfortfunktionen. Weiterhin kann der Lenkwinkel über die Raddrehzahlen plausibilisiert werden. Ein 2-ter hardware-redundanter Kanal ist nicht unbedingt notwendig.
  • In Fortbildung der Merkmale nach Anspruch 4 wird empfohlen, bevorzugt die Merkmale nach Anspruch 5 anzuwenden, indem alle die Drehbewegungsbewegung des Lenkrades bewertenden Sensoren in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein oder mehrere Sensoren gedoppelt sind, wie beispielsweise der Drehmomentsensor. Vorteilhaft hierbei ist, dass für eine mögliche Vorverarbeitung der Sensor-Signale eine gemeinsame Recheneinheit verwendet werden kann. Im Übrigen ist aber auch die Gewinnung der einzelnen Signale sehr ähnlich. Sowohl bei der Messung der Momente als auch bei der Messung des Winkels wird jeweils die Drehlage der Lenkstange gemessen. Unterschiedlich sind nur die Bezugspunkte. Während sich der Drehwinkel auf die Ausgangslage beziehungsweise Nulllage der Lenkstange bezieht, wird bei der Messung des Drehmomentes der gemessene Lenkradwinkel auf die Drehlage des der Lenkstange abgewandten Endes des Drehstabes (Torsionsstabes) bezogen.
  • Die Merkmale nach Anspruch 6 bilden eine Konkretisierung des aus dem Hauptanspruch sich ergebenden allgemeinen Prinzips, dass die Informationen der Sensoren in der Steuervorrichtung aufbereitet werden. Vorteilhaft ist zum einen, dass hier die zentrale Rechnerkapazität genutzt und damit Bauraum bei den Sensoren eingespart werden kann. Weiterhin stehen der Steuervorrichtung eine große Anzahl zusätzlicher Informationen zur Verfügung, durch welche die von den Drehwinkelsonsoren und Drehmomentsensoren erhaltenen Informationen aufbereitet und abgesichert werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um Signale handeln, die von der ESP-Anlage stammen wie Gierwinkel, Querbeschleunigung, Raddrehzahlen. Ähnliche Größen können von der Dämpfungsregelung des Fahrzeugs oder von der Motorregelung stammen.
  • Betrachtet man die Raddrehzahlen, so können diese beispielsweise dafür ausgenutzt werden, die Unterstützung der Lenkung durch die Hilfskraft von der Fahrzeuggeschwindigkeit abhängig zu machen, indem beispielsweise bei niedrigen Geschwindigkeiten die Unterstützung größer wird (Parken, enge Kurven), während bei hohen Geschwindigkeiten das versehentliche Verreißen der Steuerung erschwert werden soll. Aus der unterschiedlichen Drehzahl der beiden lenkenden Räder kann aber auch gleichzeitig auf den durch die Rädergefahrenen Lenkwinkel geschlossen werden. Auf diese Weise lässt sich der gemessene Drehwinkel des Lenkrades auf seine Richtigkeit überprüfen (plausibilisieren). Aber auch die Querbeschleunigung und der Gierwinkel der elektronischen Stabilitätsregelung (ESP) oder der Dämpfungsregelung des Fahrzeugs lassen sich für die Überprüfung der gemessenen, der Betätigung des Lenkrades zugeordneten Sensorwerte ausnutzen. Bevorzugte Merkmalkombinationen, die die Erfindung in dieser Richtung weiterbilden, sind in den Ansprüchen 8 und 9 aufgeführt.
  • Eine sehr weit gehende Verarbeitung der dem Lenkrad zugeordneten Sensorsignale beschreibt in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung die Merkmalkombination nach Anspruch 7. Bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung wird die grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung sehr konsequent angewendet. Werden die entsprechenden Signale auf einem gemeinsamen Bus übertragen, so muss dafür Sorge getragen werden, dass die Steuervorrichtung die eingehenden Impulse auch dem jeweiligen Sensor richtig zuordnen kann. Dabei ist es nicht zwingend notwendig jeden der ankommenden Impulse mit einer entsprechenden Markierung zu versehen. Es kann auch ein Taktraster vorgesehen sein, mit welchen die einzelnen Sensoren sich nacheinander melden, wobei dieses Muster allerdings in Abständen auf seine Gültigkeit überprüft werden muss.
  • Es ist notwendig, dass die von den Sensoren abgegebenen Informationen nicht nur auf ihre tendenzielle Richtigkeit überprüft werden (Plausibilisierung), sondern es muss auch sichergestellt sein, dass die in der Steuervorrichtung ermittelten Werte sich auf den richtigen Bezugswert beziehen, der in der Regel durch die Mittelstellung des Lenkrades festgelegt ist. Um hier den richtigen Referenzwert zu finden (Referenzierung) machen die Merkmalkombinationen nach Anspruch 10 und 11 geeignete Vorschläge. Um beispielsweise einen Drehwinkel genauer bestimmen zu können empfehlen sich die Merkmale nach Anspruch 10. Durch diese Merkmale wird vermieden, dass die Bestimmung des Drehwinkels durch die Dynamik des Systems verfälscht wird, indem die Messzeitpunkte der sich dynamisch ändernden, in die Rechnung eingehenden Größen zeitlich zu weit auseinander liegen. Ein anderer Grund für eine fehlerhafte Rechnung kann daran liegen, dass das System schwingt und die Elastizität der Komponenten das Ergebnis verfälscht.
  • Um die Mittellage des Lenkrades zu referenzieren empfiehlt sich in Weiterbildung der Erfindung die Verwendung der Merkmale nach Anspruch 11. Diese Merkmalkombination geht von der Überlegung aus, dass bei Geradeausfahrt sowohl das Lenkrad sich in seiner Mittelstellung befindet als auch die beiden lenkenden Räder (bei gleichem Radumfang) die gleiche Drehgeschwindigkeit besitzen. Wenn zudem noch sichergestellt ist, dass das Lenkrad sich in Ruhestellung befindet und nicht gerade durch Anwendung eines Drehmomentes durch die Ruhelage gedreht wird, ist hinreichend sichergestellt, dass die Nullstellung des Drehwinkels referenziert werden kann.
  • Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass durch die Aufbereitung der Sensorsignale in der Steuervorrichtung, diese entsprechend der Merkmalkombination nach Anspruch 12 der Sicherheitsarchitektur der Steuervorrichtung unterstellt werden können. Im einzelnen kann das bedeuten, dass, abgesehen von der weiter oben beschriebenen Plausibilisierung aufgrund anderer am Fahrzeug gewonnener Informationen, die Sensorinformationen gegebenenfalls mehrfach parallel berechnet und auf ihre Gültigkeit überprüft werden können. So können beispielsweise gleichartige Sensorinformationen von zwei parallelen Drehwinkel-Sensoren beziehungsweise Drehmoment-Sensoren zueinander invers übertragen werden. Werden in der Steuervorrichtung zur Kontrolle diese beiden Signale miteinander überlagert und ergibt sich ein von null hinreichend abweichende Wert, so liegt entweder ein Fehler bei der Messung oder bei der Übertragung vor und die Steuervorrichtung kann dementsprechende Sicherheitsmaßnahmen veranlassen.
  • Die erwähnten Ansprüche 1 bis 12 befassen sich mit dem Aufbau des erfindungsgemäßen Lenksystems in Form von Sachansprüchen. Diese Sachansprüche umfassen zum Teil neuartige Einrichtungen, die durch ihre Funktionen und ablaufenden Prozesse beschrieben werden. Durch Anspruch 13 wird deutlich gemacht, dass die Anmelderin auch Schutz für die durch Zusammenwirken der einzelnen Einrichtungen sich ergebenden Verfahren beansprucht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigen
  • 1 den üblichen Aufbau eines Servo-Lenksystems,
  • 2 in Form eines Blockschaltbildes die Steuervorrichtung eines erfindungsgemäßen Lenksystems mit einem Teil der über einen Bus ankommenden und abgehenden Signale,
  • 3 Einzelheiten zu der Steuervorrichtung nach 2 in Form eines Blockschaltbildes und
  • 4 ein Blockschaltbild, in welchem die Sicherheitsphilosophie der Steuervorrichtung näher dargestellt ist.
  • 2 zeigt ausschnittsweise die Steuervorrichtung 12 nach 1, der Signale zugeführt werden und von welcher Signale abgegeben werden. Bei den zugeführten Signalen handelt es sich um Signale eines Lenkwinkelsensors sowie Signale zweier Drehmomentsensoren. Durch den Block 4, 5 ist angedeutet, dass die drei Sensoren innerhalb eines Gehäuses integriert und damit einstückig vereint sind. Außer den Signalen des kombinierten Drehmoment-Lenkwinkelsensors 4, 5 werden der Steuervorrichtung 12 noch Signale zugeführt, die die Drehzahlen der gelenkten Räder 11 (1) beschreiben. Das im Wesentlichen unvorverarbeitete Signal des Lenkwinkelsensors wird in der Steuervorrichtung 12 aufbereitet und mit Hilfe der anderen in 2 gezeigten Eingangsignale plausibilisiert und referenziert.
  • Ausgegeben von der Steuervorrichtung 12 werden dann die in der Vorrichtung bestimmten Signale wie die Lenkwinkelgeschwindigkeit, das Lenkwinkelsignal und ein Signal, welches die Geradeauslauferkennung darstellt. Sowohl das die Raddrehzahlen beschreibende Eingangssignal als auch die Ausgangssignale werden über den CAN-Bus des Antriebes in der üblichen Form übertragen.
  • Die beiden Lenkmomentkanäle sind invers aufgebaut, so dass Gleichauf-Fehler und Signal- Grenzbereichs-Überschreitungen sehr zuverlässige innerhalb weniger Millisekunden erkannt werden. Beide Lenkmomentkanäle haben autarke Energieversorgungen, getrennte Signalführungen und separate Auswerteeinheiten in der Steuervorrichtung. Die Ermittlung des Lenkmomentes erfolgt durch ratiometrische Aufbereitung der Ausgangssignale der beiden Lenkmomentkanäle. Die ratiometrische Messmethode hat den Vorteil, dass Signalbeeinflussungen auf beiden Kanälen eliminiert werden. Generell lässt sich das so erklären. Wenn sich das gemessene Signal durch eine Störgröße ändert so muss sich die gleiche Größe auf dem zweiten Kanal genauso ändern. Auf diese Weise lassen sich die auf beiden Kanälen gleichzeitig auftretenden Änderungen sozusagen heraus kürzen. Damit man gleichartige Störungen von gleichartigen Messergebnissen unterscheiden kann, werden die Messergebnisse auf den beiden Kanälen zueinander invers übertragen.
  • Der Lenkmomentsensor kommt ohne Wickelfeder aus, ist berührungslos und verschleißfrei. Die zentralen Spezifikationsmerkmale des Drehmomentsensors sind exakte und hochauflösende Erfassung des Handlenkmomentes. Eine herausragende Eigenschaft des Lenkmomentsensors ist der geringe Zeitverzug beziehungsweise das geringe Signalalter von der Signalermittlung bis zur abgeschlossenen Verarbeitung in der Steuervorrichtung, inklusive aller Plausibilisierungen und Diagnosemaßnahmen der Signale. Ein geringes Signalalter ist ein entscheidendes Gütekriterium für das Ansprechverhalten und die Feinfühligkeit der Lenkung, da das Lenkmoment als zentrale Eingangsgröße für die auf Software basierenden Lenkfunktionen dient.
  • Das Blockschaltbild nach 3 zeigt mehr ins Einzelne gehend die sich in der Steuervorrichtung abspielenden Vorgänge. Wie schon aus 2 ersichtlich werden der Steuervorrichtung 12 zumindest die Raddrehzahlen und die Signale des kombinierten Drehmoment/Lenkwinkelsensors zugeführt, also ein die Winkelstellung des Lenkrades beschreibendes Signal (an dieser Stelle wird der Drehwinkel als Lenkwinkel bezeichnet) und ein das von der Hand des Fahrers ausgeübte Drehmoment beschreibendes Signal (hier als Handlenkmoment bezeichnet).
  • Wie aus 2 ersichtlich, ist das Signal des Handlenkmomentes dadurch abgesichert, dass es aus den Ausgangssignalen zweier parallel arbeitender Drehmomentsensoren abgeleitet ist. Da das den Drehwinkel (Lenkwinkel) des Lenkrades beschreibende Signal mit Hilfe der die Raddrehzahlen beschreibenden Signale sowohl referenziert als auch plausibilisiert werden kann, ist es nicht notwendig den Lenkwinkelsensor zu doppeln.
  • In dem mit ”Referenzierung” bezeichneten Block kann der Drehwinkel beziehungsweise Lenkwinkel zum Beispiel dadurch referenziert werden, dass die Mittelstellung des Drehwinkels erkannt wird, wenn die Raddrehzahlen der beiden Räder einander gleich sind. Diese Strategie kann auch zum Plausibilisierung des Drehwinkels angewendet werden, da der sich aus der Differenz der Raddrehzahlen ergebende Lenkwinkel der Räder unter bestimmten Voraussetzungen (kein Drehmoment am Lenkrad) dem Drehwinkel nicht grob widersprechen darf.
  • In dem mit ”Fahrzeugmodell” bezeichneten Block werden im Wesentlichen die aus den Raddrehzahlen sich ergebenden Informationen ausgewertet. Sind die Raddrehzahlen gleich, so wird von einem Geradeauslauf ausgegangen, wie dies in dem Teilblock ”Geradeauslauferkennung” (GALE) erkennbar ist. Weiterhin lässt sich aus der Differenz der Raddrehzahlen der aktuelle Lenkwinkel der Räder berechnen, wie dies in dem Teilblock ”synthetischer Lenkwinkel” angedeutet ist. Wie weiter oben schon erläutert lässt sich mit Hilfe des synthetischen Lenkwinkels der tatsächlich gemessene Lenkwinkel plausibilisieren, wie aus dem Block ”Plausibilisierung Lenkwinkel” erkennbar ist.
  • Schließlich lässt sich das in dem Teilblock ”Geradeauslauferkennung” erkannte Geradeauslaufssignal GALE mit Hilfe des Drehmomentes und des Drehwinkels (in den Figuren durchgehend Lenkwinkel genannt) am Lenkrad plausibilisieren. Dies ist in dem Block ”Plausibilisierung Geradeauslauf” dargestellt. Ist nämlich der Geradeauslauf erkannt (es liegt somit das Signal GALE vor) und ist das Handlenkmoment hinreichend lange Null und zusätzlich auch der Drehwinkel des Lenkrades ebenfalls Null, so ist der erkannte Geradeauslauf plausibel.
  • In 4 ist auszugsweise die Sicherheitsphilosophie der Steuervorrichtung 12 angedeutet. Aus dem mit ”Lenkmoment-Sensor” bezeichneten Block werden die den Drehwinkel und das Drehmoment am Lenkrad beschreibenden Signale dem Hauptrechner 23 zugeführt. Ein den Drehwinkel des Motors 9 beschreibender Motorlagesensor 24 führt seine Ausgangssignale ebenfalls dem Hauptrechner 23 zu. Aus der Motorlage lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen der Lenkwinkel der Räder bestimmen. Der Motorlagen-Sensor 24 ist mit dem Antriebsmotor 9 der Servo-Lenkung verbunden, um die Stellung des Motor-Rotors erkennen zu können.
  • In dem Hauptrechner 23 wird die Stellgröße ermittelt, mit der der Motor 9 angesteuert werden soll. Die entsprechenden Ströme werden dem Motoren 9 über eine Leistungsstufe 26 zugeführt und zur Sicherheit wird der Hauptrechner 23 noch durch einen Überwachungsrechner 27 überprüft.
  • Die Steuervorrichtung 12 ist als zwei-Rechner-Systemen ausgeführt. Der Hauptrechner 23 besitzt einen 16 Bit-Signalprozessor mit besonderen Eigenschaften zur hochwertigen Motoraussteuerung. Er bietet eine Rechenleistung von 60 MIPS bei 60 MHz. Alle Lenkungsfunktionen, die Motoransteuerung sowie die Handhabung der Eingabe und Ausgabe von Signalen sind auf dem Hauptrechner realisiert. Der Überwachungsrechner 27 und der Hauptrechner 23 kommunizieren über eine digitale Schnittstelle. Beide Rechner tauschen hochfrequente Frage-Antwort-Sequenzen aus. Jeder Rechner besitzt einen autarke Takt- und Energieversorgung um völlige Unabhängigkeit und Rückwirkungsfreiheit zu gewährleisten.
  • Zusammenfassend lässt sich die vorliegende Erfindung kurz wie folgt beschreiben.
  • Nachteile des Standes der Technik.
    • a) In heutigen Fahrzeugen wird das Lenkwinkelsignal vom ESP-Lenkwinkelsensor generiert, plausibilisiert und via CAN versendet.
    • b) Für die Plausibilisierung und Gültig-Erkennung des Lenkwinkelsignals ist eine aufwendige Mehrrechner-Architektur des ESP-Lenkwinkelsensor notwendig.
    • c) Es soll nun durch eine kombinierte Drehmoment- und Lenkwinkelsensorik, die im Lenksystem integriert, ist ein Lenkwinkelsignal generiert werden.
    • d) Das generierte Lenkwinkelsignal wird dann von der komb. Sensorik an die Auswerteeinheit (Steuergerät) des Lenksystems gesendet.
    • e) Nun wird das Lenkwinkelsignal mittels der 2-Rechnerstruktur und zugrunde liegendem 3 Ebenen Sicherheitskonzept des Lenksystems plausibilisiert und abgesichert, bevor es vom Lenksystem auf dem Antriebs-CAN versendet wird
  • Aufgabe der Erfindung ist die:
    • a) Generierung eines Lenkwinkelsignals innerhalb der Lenksystem-Drehmomentsensorik,
    • b) Weiterleitung des Lenkwinkelsignals an das elektrom. Lenksystem
    • c) Absicherung und Plausibilisierung des Lenkwinkelsignals durch die Sicherheitsstruktur (3 Ebenen Konzept) des Lenksystems,
    • d) Versendung des Lenkwinkelsignals auf dem Fahrzeugantriebs-CAN
  • Merkmale der Erfindung
    • a) Generierung des Lenkwinkelsignals durch kombinierte Drehmoment-/Lenkwinkelsensorik, integriert im Lenksystem.
    • b) Nutzung der Sicherheitsstruktur des Lenksystems zur Lenkwinkel-Signalabsicherung.
    • c) Versendung des Lenkwinkelsignals durch Lenksystem via CAN
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19914383 A1 [0013]
    • - EP 1382510 A1 [0013]

Claims (13)

  1. Elektromechanisches Lenksystem zum Steuern eines gewünschten Lenkwinkels mindestens eines Rades (11) eines Fahrzeugs mit einer Lenkhandhabe (1) zur Eingabe des gewünschten Lenkwinkels, mit mindestens einem Sensor (4, 5) zum Aufnahme einer durch die Lenkhandhabe (1) eingegebenen Größe, mit einem Stellaggregat (9) zum unterstützenden Einstellen des Lenkwinkels und mit einer dem Sensor nachgeschalteten Steuervorrichtung (12) für das Stellaggregat (9), durch welche das vom Fahrer zur Steuerung des Fahrzeugs tatsächlich aufzubringende Handmoment in Abhängigkeit von Zustandsgrößen des Fahrzeugs eingeregelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung des gewünschten Lenkwinkels aufgrund der durch den Sensor (4, 5) aufgenommenen Größe sowie die zum Einstellen des Stellenaggregats (9) notwendige weitere Verarbeitung des bestimmten Lenkwinkels in der Steuervorrichtung (12) durchgeführt wird.
  2. Lenksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkhandhabe mit einem Lenkrad (1) versehen ist, dass der gewünschte Lenkwinkel mittels des Lenkrades (1) in Form eines Drehwinkels eingebbar ist und dass der Sensor (5) ein Drehwinkelsensor ist, der als durch die Lenkhandhabe (1) eingegebene Größe den Drehwinkeln aufnimmt.
  3. Lenksystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass anstatt des Drehwinkelsensors (5) oder zusätzlich zu dem Drehwinkelsensor (5) mindestens ein Drehmomentsensor (4) vorgesehen ist, welcher eine, dem durch das Lenkrad (1) ausgeübten Drehmoment entsprechende Größe aufnimmt.
  4. Lenksystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Drehmomentsensor (4) und ein zweiter Drehmomentsensor (4) vorgesehen sind, welche parallel das durch das Lenkrad (1) ausgeübte Drehmoment aufnehmen.
  5. Lenksystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkelsensor (5) und der Drehmomentsensor (4) beziehungsweise die Drehmomentsensoren konstruktiv zu einer Einheit vereint sind.
  6. Lenksystem nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung des gewünschten Drehmomentes aufgrund der von dem Drehmomentsensor (4) beziehungsweise den Drehmomentsensoren (4) aufgenommenen Größe sowie die zum Einstellen des Stellenaggregats (9) notwendige weitere Verarbeitung des bestimmten Drehmomentes in der Steuervorrichtung (12) durchgeführt wird.
  7. Lenksystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (4, 5) beziehungsweise die Sensoren (4, 5) in zeitlichen Abständen der Steuervorrichtung (12) Impulse übergeben, welche die zeitliche Änderung des Drehwinkels beziehungsweise des Drehmomentes beschreiben und dass in der Steuereinrichtung (12) der geltende Absolutwert des Drehwinkels beziehungsweise des Drehmomentes aufgrund der übergebenen Impulse bestimmt wird.
  8. Lenksystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug mit zwei zueinander im Wesentlichen parallel laufenden, in ihrem Lenkwinkel durch das Stellenaggregat (9) einstellbaren Rädern versehen ist, dass Drehzahlsensoren vorgesehen sind, die die aktuellen Drehzahlen der Räder (11) messen und dass die gemessenen Drehzahlen der Steuervorrichtung (12) zur Verfügung gestellt werden.
  9. Lenksystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Steuervorrichtung (12) mittels der Differenz der Drehzahlen der beiden Räder (11) die Stellung des Lenkrades (1) und damit des Drehwinkels plausibilisiert und/oder referenziert wird.
  10. Lenksystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Steuervorrichtung (12) abhängig von der Differenz der Drehzahlen der beiden Räder (11) unter Berücksichtigung des aktuellen, vorzugsweise über eine hinreichende Zeit konstanten Drehmomentes die Stellung des Lenkrades (1) und damit des Drehwinkels referenziert wird.
  11. Lenksystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei im Wesentlichen übereinstimmenden Drehzahlen der beiden Räder (11) und bei einem über hinreichende Zeit vernachlässigbarem Drehmoment die Geradeausfahrt des Fahrzeugs durch die Steuervorrichtung (12) festgestellt und so die Mittelstellung beziehungsweise Nullstellung des Lenkrades (1) und damit des Drehwinkels referenziert wird.
  12. Lenksystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung des Drehwinkels beziehungsweise des Drehmomentes oder der Drehmomente und die weitere Verarbeitung des bestimmten Lenkwinkels beziehungsweise des Drehmomentes oder der Drehmomente in der Steuervorrichtung (12) unter Verwendung der für die Steuervorrichtung vorgesehenen Sicherheitsarchitektur durchgeführt wird.
  13. Verfahren zur Aufbereitung von Sensorsignalen und Steuerung eines Servo-Lenksystems für Fahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahrensschritte derart ausgestaltet sind, dass sie für den Betrieb eines Lenksystems nach einem der Ansprüche 1 bis 12 geeignet sind.
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