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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum reihenweisen Aufbringen
von Etiketten auf ein Band gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und einen Etikettierer zur Durchführung dieses
Verfahrens gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 5.
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Dokument
GB 2 253 385 A offenbart
eine Verpackungsmaschine, bei welcher Etiketten nacheinander auf
einem Band abgelegt werden, das anschließend auf ein Produkt übertragen
wird.
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Bei
einem derartigen Band kann es sich beispielsweise um eine Verpackungsfolie
handeln, auf welche aufeinander folgende Etiketten-Reihen abgelegt
werden. Die mit den Etiketten versehene Folie kann anschließend zum
Versiegeln von Verpackungen verwendet werden.
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Zum
Aufbringen der Etiketten wird das Band zunächst an einem Applikator entlang
geführt,
der die Etiketten reihenweise auf dem Band ablegt. Nach oder bereits
während
des Ablegens einer Reihe wird das Band um einen Längenabschnitt
vorgeschoben, um für
die Ablage einer nachfolgenden Reihe einen freien Bandabschnitt
zur Verfügung
zu stellen. Dieser Schritt des Vorschubs des Bands um einen Längenabschnitt
nach oder während
des Ablegens einer Etikettenreihe soll im folgenden als Teilvorschub
bezeichnet werden.
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Dieser
Teilvorschub kann stattfinden, indem mittels einer Zugrolle eine
Zugschlaufe stromabwärts des
Applikators aus dem Laufweg des Bands herausgezogen wird, während der
Bandabschnitt, der sich stromaufwärts der Zugschlaufe befindet,
stationär gehalten
wird. Das bedeutet, dass der Teilvorschub am Applikator bei ruhendem
Bandantrieb stattfindet, während
sich die Zugrolle unabhängig
vom Bandantrieb bewegt.
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In
einer üblichen
Betriebsweise wird zunächst
ein Satz von Etikettenreihen bei ruhendem Bandantrieb vervollständigt, indem
der Applikator mehrere Reihen hintereinander auf dem Band ablegt und
dieses hierbei in mehreren Teilvorschüben weiter bewegt wird. Anschließend wird
mit Hilfe des Bandantriebs ein Folienabschnitt auf die Verpackungen aufgetragen,
der einen entsprechenden Etikettensatz umfasst. Beispielsweise kann
der Vorschub der Verpa ckungsbahnen als Bandantrieb genutzt werden, durch
dessen Zugwirkung das Band ein Stück seiner Länge weiter bewegt wird.
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Bei
herkömmlichen
Etikettierern wird die Zugrolle zur Bildung der Zugschlaufe pneumatisch zwischen
zwei Anschlägen
bewegt, die ihren Fahrweg begrenzen. Beispielsweise wird eine solche Zugrolle
bei stehendem Bandantrieb pneumatisch gegen einen oberen Anschlag
gezogen und kann später
wieder in ihre Grundstellung zurückfallen.
Diese Art der Schlaufenbildung bringt verschiedene Nachteile mit
sich. Bei hoher Arbeitsgeschwindigkeit wird die Positionierung der
Etiketten nicht mit ausreichender Genauigkeit durchgeführt, da
die Anschläge der
Zugrolle nicht exakt genug einstellbar sind. Hierunter leidet auch
die Reproduzierbarkeit der Etikettenposition. Die Laufruhe des Etikettierers
wird beeinträchtigt,
und seine Bauhöhe
wächst
an. Schließlich
können
die Laufzeiten des Pneumatikzylinders schwanken, beispielsweise
durch Temperatureinwirkung und Druckschwankungen im System.
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Besonders
problematisch ist das Erstellen eines Satzes mit einer großen Anzahl
von Etiketten-Reihen, da für
jede Reihe ein Teilvorschub mit Hilfe einer separaten Schlaufe gebildet
werden muss. Das heißt,
dass für
jede Reihe eine Zugrolle vorhanden sein muss. Bei großer Reihenanzahl
pro Satz ist der Konstruktionsaufwand kaum noch vertretbar, und
eine Änderung
der Betriebsweise der Maschine führt
zu einem erheblichen Aufwand beim Umrüsten. Insgesamt ist dieses
System relativ unflexibel, kostspielig und fehleranfällig.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zum reihenweisen
Aufbringen von Etiketten auf ein Band zu schaffen, das eine genaue
und gut reproduzierbare Positionierung der Etiketten auf dem Band
mit relativ geringem Aufwand unter Vermeidung der genannten Probleme
ermöglicht.
Insbesondere soll dieses Verfahren auch die Applikation einer größeren Anzahl
von Etiketten-Reihen zur anschließenden Übertragung auf Artikelbahnen
bei geringem Aufwand ermöglichen.
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Eine
weitere Aufgabe besteht in der Schaffung eines Etikettierers zur
Durchführung
eines solchen Verfahrens.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
ein Verfahren gemäß Anspruch
1 sowie durch einen Etikettierer gemäß Anspruch 5 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird die Zugrolle zwischen einer Grundstellung und einer Endstellung
schrittweise verfahren, wobei im Teilvorschub nach oder während des
Ablegens einer Etikettenreihe ein Fahrschritt von der Zugrolle zurückgelegt
wird, dessen Länge
durch eine Steuerung eingestellt wird.
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Die
Zugrolle kann damit über
einen längeren Fahrweg
zwischen der Grundstellung und der Endstellung verfahren werden,
der in einzelne Fahrschritte aufteilbar ist. Dabei kann ein beliebiger
Punkt entlang des gesamten Fahrwegs mit Hilfe der Steuerung angefahren
werden. Die Größe eines
Fahrschritts kann damit so gewählt
werden, dass ein Vorschub eines Längenabschnitts des Bands am
Applikator erzeugt wird, der notwendig ist, um den Abstand zwischen
den Etikettenreihen einzuhalten.
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Zur
Durchführung
mehrerer Teilvorschübe sind
damit nicht mehr mehrere unabhängig
voneinander zu betreibende pneumatische Zugrollen erforderlich,
sondern diese lassen sich durch eine einzige Zugrolle gemäß der vorliegenden
Erfindung ersetzen, die nacheinander einzelne Fahrschritte zum weiteren
Herausziehen der Zugschlaufe durchführt. Diese Betriebsweise stellt
eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens dar.
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Die
Zugrolle lässt
sich beispielsweise durch eine Schrittmotorsteuerung antreiben,
bei welcher sich die Länge
eines Fahrschritts programmieren lässt. Dies stellt einen erheblichen
Fortschritt gegenüber
der bisherigen Situation dar, in welcher zur Einstellung des Teilvorschubs
die Anschläge
der pneumatischen Zugrolle von Hand verändert werden mussten. Denkbar
ist jedoch auch die Verwendung eines Servomotors, der die Fahrschritte
der Zugrolle durchführt.
Insgesamt wird die Konstruktion durch die Verwendung einer einzigen
Zugrolle erheblich vereinfacht. Diese kann sich ohne weiteres auch
in einer horizontalen Ebene bewegen, so dass die Bauhöhe des Etikettierers
nicht vergrößert wird.
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Die
Etikettenreihen lassen sich erheblich exakter positionieren, und
diese Position ist besser reproduzierbar als bei dem bisher benutzten
pneumatischen Antrieb der Zugrolle. Verschiedene weitere Nachteile
eines pneumatischen Antriebs, wie etwa schwankende Zylinderlaufzeiten,
werden durch den Einsatz einer Schrittmotorsteuerung vermieden.
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Vorzugsweise
entspricht die Länge
des Fahrschritts im Teilvorschub einem Bruchteil des Fahrwegs der
Zugrolle zwischen der Grundstellung und der Endstellung.
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Weiter
vorzugsweise ist die Zugrolle in Teilschritten definierter Länge verfahrbar,
und die Länge des
Fahrschritts im Teilvorschub stellt die Summe einer Anzahl von Teilschritten
dar, die durch die Steuerung vorbestimmt wird.
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Das
bedeutet, dass beim Verfahren der Zugrolle ein Fahrschritt aus der
Summe von Teilschritten sehr kleiner Länge gebildet werden kann. Die
Länge der
Teilschritte ist dabei so klein zu wählen, dass eine exakte Positionierung
der Zugrolle möglich
bleibt. Es kann beispielsweise zum Verfahren der Zugrolle ein Schrittmotor
verwendet werden, der Teilschritte gleicher Länge durchführen kann. Die Schrittmotorsteuerung
gibt dann zur Bildung eines Fahrschritts eine Anzahl von Teilschritten
vor, die in einem Fahrschritt durchzuführen sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird in einem Satzerstellungs-Schritt ein Satz aufeinander folgender
Etiketten-Reihen auf dem Band vervollständigt, und nach jeweils einem
Satzerstellungs-Schritt wird das Band durch den Bandantrieb stromabwärts der Zugschlaufe
um eine Länge
vorgeschoben, die die Summe der in dem Satzerstellungs-Schritt zurückgelegten
Teilvorschübe
des Bands am Applikator darstellt.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei dem Band um eine Verpackungsfolie, und während des
Vorschubs des Bands durch den Bandantrieb nach dem Satzerstellungs-Schritt
wird ein Satz von Etikettenreihen auf Artikel wie etwa Verpackungen
oder dergleichen aufgetragen.
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Vorzugsweise
wird hierbei nach dem Satzerstellungs-Schritt die Zugrolle synchron
zum Bandantrieb wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgefahren.
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Ein
Etikettierer zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird in Anspruch 7 beansprucht. Die Unteransprüche 8 und 9 betreffen bevorzugte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Etikettierers.
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Im
folgenden soll ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung näher
erläutert
werden.
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1 ist
eine Seitenansicht eines Etikettierers zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 ist
eine Draufsicht auf den Etikettierer auf 1;
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3 ist
eine Seitenansicht eines Teil des Etikettierers aus 1;
und
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4 ist
eine perspektivische Ansicht des in 3 dargestellten
Teils des erfindungsgemäßen Etikettierers.
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Der
in 1 dargestellte Etikettierer 10 umfasst
ein Maschinengestell 12, in welchem Bahnen von Artikeln
wie etwa Verpackungen oder dergleichen geführt werden. Diese Bahnen 14 sind
in 2 in der Draufsicht zu erkennen. Auf die Artikel
wird eine bandförmige
Verpackungsfolie aufgebracht, die zuvor mit in Reihen angeordneten
Etiketten versehen worden ist. Der Etikettierer 10 umfasst
daher an einem über
den Bahnen 14 angeordneten Maschinenbereich 16 eine
Vorratsrolle 18, von der ein Folienband 20 abgespult
und über
eine Rollenanordnung den Bahnen 14 von Artikeln nach unten
zugeführt wird.
Während
ihres Wegs über
die Rollenanordnung wird das Band 20 mit Reihen von Etiketten 26 versehen.
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Das
Aufbringen aufeinander folgender Etiketten-Reihen auf das Band 20 geschieht
durch einen am Band 20 angeordneten Applikator 24.
Dieser Applikator 24 kann beispielsweise ein quer über das Band 20 gespanntes
Transportband 60 (4) umfassen,
auf welches die Etiketten zunächst
abgespendet und in einer Reihe über
die Bahn 20 geführt werden.
Eine geeignete Applikationseinrichtung drückt dann die Etiketten auf
die Oberfläche
der Bahn 20 herunter, so dass sie durch eine Bewegung des Bandes 20 in
seiner Laufrichtung abgezogen werden können und eine neue Etikettenreihe
vom Transportband 60 des Applikators 24 wieder
zur Verfügung
gestellt wird. Die Konstruktion des Applikators 24 ist
aus dem Stand der Technik allgemein bekannt und nicht Gegenstand
der vorliegenden Erfindung.
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In 3 und 4 ist
der Applikator 24 in weiteren Ansichten erkennbar. Außer dem
Transportband umfasst er einen gegen die Oberfläche des Bands 20 niederdrückbaren
Bügel 58,
der einen in der Laufrichtung des Bands 20 vom Transportband 60 hervorragenden
Abschnitt der zu übertragenden Etiketten
der Reihe auf dem Transportband 60 auf das Band 20 niederdrückt. In 3 und 4 sind zwei
Etikettenreihen 26 zu erkennen.
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Stromaufwärts des
Applikators 24 umfasst die Rollenanordnung eine an einem
Arm 28 schwenkbare Umlenkrolle 30. Die Umlenkrolle 30 lässt sich
um eine Schwenkachse des Arms 28 schwenken, die gegenüber ihrer
eigenen Rotationsachse parallel versetzt ist. Da der Arm 28 frei
beweglich ist, kann hierdurch stromabwärts der schwenkbaren Umlenkrolle 30 ein
Zug auf das Band 20 ausgeübt werden, ohne dass dieser
Zug auf die Vorratsrolle 18 übertragen wird und an dieser
ein Drehmoment zum Abspulen des Bandvorrats ausgeübt wird.
Somit ist keine Synchronisation zwischen dem Abspulen des Bandvorrats
an der Vorratsrolle 18 und den weiteren Einrichtungen zum
Bandtransport notwendig, die im folgenden noch näher beschrieben werden sollen.
Das Band 20 wird daher lediglich durch das Eigengewicht
der schwenkbaren Umlenkrolle 30 leicht vorgespannt, so
dass es gleichmäßig durch den
Applikator 24 transportiert werden kann.
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Stromabwärts des
Applikators 24 wird das mit den Etikettenreihen 26 versehene
Band 20 über ein
Umlenkrollen-Paar 32 annähernd um 180° umgelenkt,
läuft über eine
weitere obere Umlenkrolle 34 und stromabwärts dieser
oberen Umlenkrolle 34 in einem horizontalen Bandabschnitt 36.
Dieser wird über eine
Zugrolle 38 zu einem ebenfalls horizontalen Bandabschnitt 40 umgelenkt,
so dass die beiden Bandabschnitte 36 und 40 parallel
zueinander liegen. Zusammen mit dem unmittelbar auf der Zugrolle 38 aufliegenden
Teil des Bandes 20 bilden die Bandabschnitte 36 und 40 eine
Zugschlaufe 42. Durch eine weitere Umlenkrolle 44 wird
der in Richtung des Applikators 24 laufende untere horizontale Bandabschnitt 40 schräg nach unten
umgelenkt und erreicht über
weitere Rollen 46, 48 die Artikelbahnen 14.
Das Auftragen des Bands 20 geschieht durch eine weitere,
lediglich in 1 schematisch dargestellte Applikationseinrichtung 50,
die unmittelbar über
den Bahnen 14 angeordnet ist.
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Werden
die Artikelbahnen 14 vorwärts bewegt, wird damit automatisch
ein Zug auf das Band 20 in Richtung der Artikelbahnen 14 ausgeübt. Damit bildet
die Transporteinrichtung für
die Artikelbahnen 14 gleichzeitig einen Antrieb für das Band 20 der
Verpackungsfolie. Alternativ ist es möglich, einen separaten Antrieb
für das
Band 20 vorzusehen. Dieser müsste auf solche Weise mit der
Bewegung der Artikelbahnen 14 synchronisiert werden, dass
ein gleichmäßiger Auftrag
der Verpackungsfolie auf die Artikel ermöglicht wird.
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Die
Zugrolle 38 sitzt frei drehbar auf einer horizontalen Achse,
deren in 3 dem Betracher abgewandtes
Ende an einem Schlitten 51 befestigt ist, der auf einer
horizontalen Schiene 52 beweglich ist. Auf dem Schlitten 51 ist
die Zugrolle 38 zwischen einem dem Applikator 24 zugewandten
Anschlag 54 der Schiene 52 und einem gegenüberliegenden
Anschlag 56 beweglich. Der Schlitten 51 wird während dieser
Bewegung durch einen nicht näher
dargestellten Schrittmotor angetrieben, so dass die Zugrolle 38 schrittweise
entlang der Schiene 52 verfahrbar ist. Zwischen einer Grundstellung
der Zugrolle 38, in welcher der Schlitten 51 an
dem in 3 linken Anschlag 54 anschlägt, und
einer Endstellung am gegenüberliegenden
Anschlag 56 lässt
sich somit mit Hilfe des Schrittmotors eine beliebige Position der Zugrolle 38 entlang
ihres Fahrwegs einstellen. Der Fahrweg ist hierzu in kleine Teilschritte
aufgeteilt, wobei ein Fahrschritt zwischen einer aktuellen Position und
einer Soll-Position der Zugrolle 38, durch eine vorgegebene
Anzahl solcher Teilschritte zu bilden ist.
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Durch
die verfahrbare Zugrolle 38 lässt sich die Länge der
horizontalen Zugschlaufe 42 verändern. In der Grundstellung
der Zugrolle 38 am linken Anschlag 54 weist die
Zugschlaufe 42 ihre kürzeste Länge auf
und verlängert
sich während
der Bewegung der Zugrolle 38 in Richtung ihrer Endstellung am
rechten Anschlag 56. Während
der Fahrbewegung der Zugrolle 38 wird somit die Zugschlaufe 42 aus
dem augenblicklichen Laufweg des Bands 20 stromabwärts des
Applikators 24 herausgezogen.
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Der
Antrieb des Schlittens 51 zur Bewegung der Zugrolle 38 erfolgt
unabhängig
vom Antrieb des Bands 20, kann jedoch mit ihm synchronisiert
werden. Beispielsweise kann der Schrittmotor zum Antrieb des Schlittens 51 der
Zugrolle 38 mit dem Antrieb zum Vorschub der Artikelbahnen 14 in
geeigneter Weise synchronisiert werden.
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Im
folgenden wird die Funktionsweise des hier dargestellten Etikettierers 10 beschrieben.
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Hierbei
soll von einer Situation ausgegangen werden, in welcher der Bügel 58 des
Applikators 24 niedergedrückt ist und die vom Transportband 60 in der
Laufrichtung des Bands 20 überstehenden Etiketten 26 auf
die Oberfläche
des Bands 20 niederdrückt,
so wie es auch in den 3 und 4 dargestellt
ist. Nach diesem Ablegen einer Etikettenreihe oder auch bereits
während
des Ablegens wird das Band 20 in einem Teilvorschub um
einen Längenabschnitt
am Applikator 24 vorgeschoben, der dem Abstand zweier Etikettenreihen 26 entspricht,
so dass auf dem Band 20 hinter der bereits abgelegten Etikettenreihe 26 Platz
zum Ablegen einer weiteren Etikettenreihe zur Verfügung gestellt
wird, die vom Transportband 60 auf hier nicht näher darzustellende
Weise von einer Spendekante herangeführt wird.
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Dieser
Teilvorschub des Bands 20 nach oder während des Ablegens einer Etikettenreihe 26 findet bei
ruhendem Bandantrieb mit Hilfe der Zugrolle 38 statt. Zur
Erreichung des Teilvorschubs wird hierbei die Zugrolle 38 in
einem Fahrschritt verfahren, dessen Länge durch die Schrittmotorsteuerung
eingestellt wird. Da der Bandantrieb hierbei ruht und somit der
stromaufwärts
der Zugschlaufe 42 gelegene Bandabschnitt stationär gehalten
wird, wird durch eine Bewegung der Zugrolle 38 in Richtung
ihres Endanschlags 56 der stromaufwärts der Zugrolle 38 gelegene
Bandabschnitt in Richtung der Zugrolle 38 gezogen, so dass
am Applikator 24 der gewünschte Teilvorschub um einen
Längenabschnitt
entsprechend dem Abstand der Etikettenreihen 26 stattfindet.
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Wie
groß der
Fahrschritt bemessen sein muss, um den erwünschten Teilvorschub um einen Längenabschnitt
am Applikator 24 zu erzielen, hängt von der Geometrie der Zugschlaufe 42,
der Bewegungsrichtung der Zugrolle 38 usw. ab. Bei der
hier dargestellten Anordnung genügt
ein Verfahren der Zugrolle 38 um einen Fahrschritt in Richtung
ihres Endanschlags 56, der so groß ist wie der zu erreichende
Längenabschnitt-Vorschub
am Applikator 24. Es sind jedoch auch andere Anordnungen
der Zugrolle 38 denkbar, bei welcher diese Zugrolle 38 beispielsweise
in einer Richtung senkrecht zur Laufrichtung des Bands 20 in
dieses einfährt
und auf diese Weise die Zugschlaufe erzeugt. Es müssen auch nicht
zwangsläufig
beide Abschnitte 36, 40 der Zugschlaufe 42 parallel
verlaufen, sondern diese können einen
anderen Winkel miteinander einschließen.
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Hat
der Teilvorschub am Applikator 24 stattgefunden, kann der
Vorgang zum Ablegen einer Etikettenreihe 26 wiederholt
werden, und es findet ein weiterer Teilvorschub statt, in welchem
die Zugrolle 38 einen weiteren Fahrschritt wie oben beschrieben durchführt. Der
vollständige
Fahrweg der Zugrolle 38 zwischen ihrer Grundstellung und
ihrer Endstellung lässt
sich somit in eine Anzahl von Fahrschritten aufteilen, entsprechend
einer Anzahl aufeinander folgend aufzubringender Etikettenreihen 26.
Das bedeutet, dass sich durch eine schrittweise Verlängerung
der Zugschlaufe 42 eine Anzahl aufeinander folgender Teilvorschübe am Applikator 24 bei
ruhendem Bandantrieb erzeugen lässt.
Hierzu ist jedoch nicht, wie beim Stand der Technik, eine Anzahl
von Zugschlaufen entsprechend der Anzahl von Etikettenreihen 26 erforderlich,
sondern es genügt
die in den 3 und 4 dargestellte
einzige Zugschlaufe 42, die jeweils um einen bestimmten
Betrag verlängert
wird.
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Der
Betrieb des Schrittmotors zum Antrieb des Schlittens 51 der
Zugrolle 38 muss hierbei mit dem Betrieb des Applikators 24 koordiniert
werden. In Abhängigkeit
von dem gewünschten
Abstand der Etikettenreihen 26 wird die Länge eines
Fahrschritts der Zugrolle 38 eingestellt, indem die Schrittmotorsteuerung
eine Anzahl von Teilschritten bestimmt, deren Summe die Länge des
Fahrschritts im Teilvorschub darstellt. Dies lässt sich durch eine einfache Programmierung
der Schrittmotorsteuerung erreichen. Die Steuerung durch einen Schrittmotor
ist hierbei erheblich unproblematischer als die bekannte pneumatische
Bewegung der Zugrolle 38 zwischen zwei festen Anschlägen, bei
welcher keine Zwischenschritte möglich
sind. Ferner lassen sich durch die Schrittmotorsteuerung definierte
Positionen der Zugrolle 38 mit hoher Genauigkeit erreichen.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf den Einsatz eines
Schrittmotors mit einer entsprechenden Schrittmotorsteuerung beschränkt, sondern
es kann auch ein anderer Antrieb, wie etwa ein Servomotor zur Bewegung
des Schlittens 51 mit der Zugrolle 38 verwendet
werden, der die Fahrschritte durchführt. Der Fahrschritt muß dann nicht
zwangsläufig
in Inkremente, d. h. in kleine Teilschritte definierter Länge aufgeteilt
werden.
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Es
lässt sich
dabei zunächst
ein vollständiger Satz
aufeinander folgender Etikettenreihen 26 auf dem Band 20 vervollständigen,
der eine gewünschte Anzahl
von Reihen umfasst. Dabei wird während
des Ablegens einer Etikettenreihe 26 ein Teilvorschub auf die
oben beschriebene Weise durch Verfahren der Zugrolle 38 um
einen Fahrschritt in Richtung ihres Endanschlags 56 vorgenommen.
Beispielsweise kann die Zugrolle 38 auf ihrem Weg von der
Grundstellung bis zu einer Endstellung eine Anzahl von Fahrschritten
durchführen,
die der Anzahl von Teilschüben
bzw. der aufzubringenden Etikettenreihen 26 des Satzes
entspricht. Während
der Erstellung dieses Satzes von Etikettenreihen 26 ruht
der Bandantrieb, so dass der stromaufwärts der Zugschlaufe 42 gelegene
Bandabschnitt stationär
gehalten wird.
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Ist
der Satz von Etikettenreihen 26 vervollständigt, wird
der Bandantrieb betätigt,
so dass das Band 20 stromabwärts der Zugschlaufe 42 um
eine Länge
vorgeschoben wird, die die Summe im Satzerstellungs-Schritt zurückgelegten
Teilvorschübe
des Bands 20 am Applikator 24 darstellt. Hierbei
kann die Verpackungsfolie des Bands 20 auf die Artikelbahnen 14 übertragen
werden. Bei dieser Betriebsweise wird also nach Erstellung eines
Satzes von Etikettenreihen 26 stromaufwärts der Zugschlaufe 42 ein
entsprechender Satz von Etikettenreihen 26 stromabwärts der
Zugschlaufe 42 auf die Artikel appliziert.
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Nach
dem Satzerstellungs-Schritt wird die Zugrolle 38 wieder
in ihre Grundstellung an dem dem Applikator 24 zugewandten
Anschlag 54 zurückgefahren.
Dieses Zurückfahren
kann synchron zum Bandantrieb erfolgen.
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Während der
Erstellung des Satzes von Etikettenreihen 26 im Satzerstellungs-Schritt
wird das Band durch die Zugrolle 38 intermittierend am
Applikator 24 vorgeschoben, d. h. die Fahrschritte der Zugrolle 38 finden
intermittierend statt. Es ist jedoch ein Betrieb denkbar, bei welchem
während
des Satzerstellungs-Schrittes das Band 20 kontinuierlich durch
die Zugrolle 38 am Applikator 24 entlang gezogen
wird und die Fahrschritte ohne Unterbrechung des Bandlaufs aneinander
anschließen.
Der Applikator 24 ist hierbei auf entsprechende Weise auszubilden,
etwa indem kein quer zur Laufrichtung des Bands 20 laufendes
Transportband 60 zur Verfügungsteilung einer Etikettenreihe 26 verwendet
wird, sondern ein Abspenden von einem Spendeband erfolgt, dessen
Laufrichtung im wesentlichen mit der Bewegungsrichtung des Bands 20 übereinstimmt. Derartige
Applikationseinrichtungen sind ebenfalls aus dem Stand der Technik
bekannt.
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Die
Steuerung der Positionen des Bands 20 und der Etiketten 26 relativ
zueinander lässt
sich durch die Schrittmotorsteuerung mit erheblich größerer Genauigkeit
steuern, als bei Verwendung einer pneumatisch angetriebenen Zugrolle 38.
Außerdem lässt sich
die hier vorgestellte Anordnung zum schrittweisen Vergrößern der
Zugschlaufe 42 erheblich flexibler an die gewünschten
Gegebenheiten anpassen, etwa an die Anzahl von Etikettenreihen 26,
die in einem Satzerstellungs-Schritt auf die Artikelbahnen 14 abgespendet
werden sollen. Hierzu kann gegebenenfalls auf das Umrüsten des
Etikettierers 10 verzichtet werden, und es ist lediglich
eine Umprogrammierung des Schrittmotors zum Antrieb der Zugrolle 38 erforderlich.