DE102008020664A1 - Hochdruckentladungslampe - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Hochdruckentladungslampe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- I. Stand der Technik
- Eine derartige Hochdruckentladungslampe ist beispielsweise in der
offenbart. DieWO 00/59269 A1 beschreibt eine Hochdruckentladungslampe für einen Fahrzeugscheinwerfer, deren Sockel vollständig von einem zweiteiligen Aluminiumgehäuse umschlossen ist, um die im Innenraum des Sockels angeordneten Komponenten der Zündvorrichtung elektromagnetisch abzuschirmen und dadurch die elektromagnetische Verträglichkeit der Hochdruckentladungslampe zu verbessern. Das Aluminiumgehäuse besteht aus zwei Teilen, die miteinander verschweißt oder verlötet werden.WO 00/59269 A1 - II. Darstellung der Erfindung
- Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Hochdruckentladungslampe mit einer verbesserten elektromagnetischen Abschirmung für den Sockel bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- Die erfindungsgemäße Hochdruckentladungslampe besitzt einen Sockel, in dem zumindest ein Lampengefäß der Hochdruckentladungslampe aufgenommen ist und in dessen Inneren Komponenten einer Zündvorrichtung zum Zünden der Gas entladung in der Hochdruckentladungslampe angeordnet sind und der mit einer elektromagnetischen Abschirmung versehen ist, die erfindungsgemäß von mindestens einer elektrisch leitenden Folie gebildet wird. Dadurch kann das zweiteilige Aluminiumgehäuse gemäß dem Stand der Technik eingespart werden und es ergeben sich als Vorteile eine Kostenreduktion, eine Gewichtsreduktion um ca. 16 Prozent und eine Reduktion des Volumens um ca. 14 Prozent bei der Hochdruckentladungslampe sowie eine Vereinfachung der Montage und eine Verringerung der Anzahl der Fertigungsschritte.
- Vorteilhafterweise ist die mindestens eine elektrisch leitende Folie als Metallfolie oder als Folie, die mindestens eine Metallschicht enthält, ausgebildet. Derartige Folien besitzen eine ausreichende Festigkeit und Hitzebeständigkeit und sind als vorgefertigte Komponenten im Handel erhältlich. Beispielsweise kann eine Aluminiumfolie oder eine metallisierte Kunststofffolie, insbesondere eine mit einer Aluminiumschicht versehene Kunststofffolie, verwendet werden.
- Die mindestens eine elektrisch leitende Folie ist vorteilhafterweise mittels einer Klebeverbindung am Sockel befestigt, um eine einfach herstellbare und sichere Haftung am Sockel zu gewährleisten. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die mindestens eine elektrisch leitende Folie selbstklebend ausgebildet, das heißt, die mindestens eine elektrisch leitende Folie besitzt vorzugsweise eine Klebeschicht, welche die Klebeverbindung mit dem Sockel erzeugt.
- Vorteilhafterweise ist die mindestens eine elektrisch leitende Folie bedruckbar, um sie bzw. die Sockelfläche, auf der sie angeordnet ist, zur Kennzeichnung der Hochdruckentladungslampe nutzen zu können.
- Um eine ausreichende elektromagnetische Abschirmung zu gewährleisten, genügt es, diejenigen Wände des Sockels mit der mindestens einen Folien zu versehen, die das Innere des Sockels umschließen, in dem die elektrischen Komponenten der Zündvorrichtung bzw. Betriebsvorrichtung angeordnet sind. Die mindestens eine elektrisch leitende Folie kann auf der Innenseite oder Außenseite der vorgenannten Wände angeordnet sein.
- Die mindestens eine elektrisch leitende Folie kann außerdem in vorteilhafter Weise genutzt werden, um die elektromagnetische Abschirmung auf das Massebezugspotential eines Betriebsgerätes für die Hochdruckentladungslampe zu legen, indem die mindestens eine elektrisch leitende Folie mit einem elektrischen Anschluss der Hochdruckentladungslampe verbunden ist, der seinerseits mit einem auf Massepotential liegenden Gegenkontakt des Betriebsgerätes verbindbar ist. Ferner weist die mindestens eine elektrisch leitende Folie vorteilhafterweise eine elektrische Kontaktfläche auf, die zur Herstellung einer Massenkontaktierung in einem Scheinwerfermodul dient, wenn die Hochdruckentladungslampe in das Scheinwerfermodul montiert wird. Dadurch wird neben der elektromagnetischen Abschirmung auch eine hohe Sicherheit gewährleistet, da der Lampensockel und der Reflektor des Scheinwerfermoduls auf demselben elektrischen Potential liegen.
- III. Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Eine Seitenansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampe -
2 Eine Draufsicht auf einen Zuschnitt einer elektrisch leitenden Folie, die als elektromagnetische Abschirmung für den Sockel der in1 abgebildeten Hochdruckentladungslampe dient -
3 Einen Querschnitt durch die in2 dargestellte elektrisch leitende Folie - Bei dem in
1 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um eine Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von ca. 35 Watt. Diese Hochdruckentladungslampe ist als Lichtquelle für einen Kraftfahrzeugscheinwerfer vorgesehen. Die Hochdruckentladungslampe besitzt ein zweiseitig abgedichtetes Entladungsgefäß1 aus Quarzglas mit zwei darin angeordneten Elektroden2 ,3 und einer Xenon und Metallhalogenide, insbesondere Jodide der Metalle Natrium und Scandium sowie vorzugsweise auch der Metalle Zink und Indium, enthaltenden Füllung zum Erzeugen einer Gasentladung. Das Entladungsgefäß1 ist von einem gläsernen Außenkolben4 umgeben. Beide Lampengefäße1 ,4 sind in dem Oberteil51 eines aus Kunststoff bestehenden Lampensockels5 fixiert. Die Elektrode2 ist mit tels der aus dem sockelfernen Ende11 des Entladungsgefäßes herausragenden und zum Lampensockel5 zurückgeführten Stromzuführung6 elektrisch kontaktiert, während die Elektrode3 mittels der aus dem sockelnahen Ende12 des Entladungsgefäßes1 herausragenden Stromzuführung7 elektrisch kontaktiert ist. Der parallel zu den Lampengefäßen1 ,4 verlaufende Anschnitt der Stromzuführung6 ist von einem isolierenden Keramikrohr61 umgeben. Der Lampensockel5 weist eine als elektrischer Anschluss der Hochdruckentladungslampe ausgebildete Buchse8 auf, die zum Anschluss eines abgeschirmten Kabels vorgesehen ist, das die Hochdruckentladungslampe und die in dem Innenraum des Lampensockels5 untergebrachte Zündvorrichtung der Hochdruckentladungslampe mit einem externen Betriebsgerät zur Spannungsversorgung der Hochdruckentladungslampe und der Zündvorrichtung verbindet. - Der im wesentlichen quaderförmige Teil
91 ,92 des Kunststoffsockels5 , in dessen Innenraum die Zündvorrichtung untergebracht ist, ist von einer elektrisch leitenden Folie (2 und3 ) umgeben. In2 ist schematisch ein ebener Zuschnitt dieser Folie200 dargestellt, während3 schematisch einen Querschnitt durch diese Folie200 zeigt. Es handelt sich beim bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Folie200 um eine aus mehreren Schichten bestehende selbstklebende Folie, deren Kern von einer Metallschicht, insbesondere einer Aluminiumschicht202 gebildet wird. Die eine Seite der Aluminiumschicht202 ist von einer bedruckbaren Deckschicht201 abgedeckt, die beispielsweise aus Kunststoff besteht. Die andere Seite der Aluminiumschicht202 ist über eine Zwischen schicht203 (Gummierung) mit einer Klebeschicht204 versehen, die es ermöglicht, die Folie200 auf die Oberfläche des quaderförmigen Teils91 ,92 des Kunststoffsockels5 zu kleben. -
2 zeigt in schematischer Darstellung einen ebenen Zuschnitt der Folie200 . Dieser Folienzuschnitt besitzt sechs Flächen211 ,212 ,213 ,214 ,215 und216 , welche nach dem Aufkleben der Folie200 auf den Lampensockel5 die sechs Seiten des quaderförmigen Teils91 ,92 des Lampensockels5 abdecken. In der Fläche211 des Folienzuschnitts, die zur Abdeckung der Oberseite des Lampensockels5 vorgesehen ist, ist ein kreisscheibenförmiger Durchbruch220 angeordnet, durch den das Sockeloberteil51 hindurchragt. In der Fläche213 des Folienzuschnitts ist eine rechteckige Aussparung221 für die Buchse8 angeordnet. Unmittelbar neben der Aussparung221 befindet sich auf der Fläche213 des Folienzuschnitts eine elektrische Kontaktfläche222 , die zur Kontaktierung der Aluminiumschicht202 mit der Masse-Leitung eines abgeschirmten elektrischen Kabels über den Kontakt an der Lampensteckerabschirmung dient, das an die Buchse8 anschließbar ist, um die Hochdruckentladungslampe mit einem Betriebsgerät zu verbinden. Der Folienzuschnitt weist ferner sieben Überlappungsflächen231 ,232 ,233 ,234 ,235 ,236 und237 auf, die über Faltkanten (in2 durch gestrichelte Linien dargestellt) mit einer der Flächen211 ,212 ,213 ,214 ,215 und216 verbunden sind. Insbesondere sind die Überlappungsflächen231 und232 jeweils über eine Faltkante mit der ersten Seitenfläche231 verbunden. Alle Faltkanten sind in2 durch gestrichel te Linien dargestellt und alle Schnittkanten sind in2 mit Hilfe von durchgezogenen Linien dargestellt. Beispielsweise sind die Überlappungsfläche232 und die Seitenfläche215 durch eine Schnittlinie voneinander getrennt, und die Oberseite211 ist jeweils durch eine Faltkante mit den Seitenflächen212 bis215 verbunden. Nach der Montage des Folienzuschnitts und dem Aufkleben auf den quaderförmigen Teil91 ,92 des Lampensockels5 überlappen die Überlappungsflächen231 ,233 und235 jeweils mit der Fläche216 , welche die Unterseite92 des Lampensockels5 abdeckt. Die Überlappungsfläche232 überlappt mit der Seitenfläche215 , die Überlappungsfläche234 überlappt mit der Seitenfläche214 , die Überlappungsfläche236 überlappt mit der Seitenfläche213 und die Überlappungsfläche237 überlappt mit der Seitenfläche212 . Mit Hilfe der Überlappungsflächen231 bis237 ist gewährleistet, dass nach dem Aufkleben des Folienzuschnitts keine Schlitze an den Kanten zwischen den Seitenflächen212 bis215 und der Unterseite216 sowie der Oberseite211 entstehen. Die Fläche216 , welche die Unterseite92 des Lampensockels5 abdeckt, ist mit einem Aufdruck zur Kennzeichnung der Hochdruckentladungslampe versehen. Außerdem weist die Folie200 an einer der Seitenflächen212 bis215 eine elektrische Kontaktfläche auf, die zur Massekontaktierung mit dem Reflektor eines Scheinwerfermoduls dient, wenn die Hochdruckentladungslampe in das Scheinwerfermodul eingesetzt wird. - Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das oben näher erläuterte Ausführungsbeispiel. Beispielsweise muss die Folie
200 bzw. der Folienzuschnitt nicht selbstklebend ausgebildet sein. Stattdessen kann die Außenseite des quaderförmigen Teils91 ,92 des Lampensockels5 mit einem Kleber bestrichen werden und der Folienzuschnitt an die Außenseite des quaderförmigen Teils91 ,92 des Lampensockels5 angepresst werden und der Kleber beispielsweise anschließend getrocknet werden. Außerdem muss die Folie200 bzw. der Folienzuschnitt nicht einteilig ausgebildet sein, sondern kann aus mehreren separaten Folien bestehen, die nach dem Aufkleben die vier Seitenwände und die Unterseite sowie die Oberseite des quaderförmigen Teils91 ,92 des Lampensockels5 abdecken. Ferner muss die Folie200 nicht auf der Außenseite der Wandflächen des quaderförmigen Teils91 ,92 des Sockels5 angeordnet sein, sondern kann alternativ auch auf der Innenseite der Wandflächen des quaderförmigen Teils91 ,92 des Sockels5 angeordnet sein. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 00/59269 A1 [0002, 0002]
Claims (10)
- Hochdruckentladungslampe mit einem Sockel (
5 ), in dem zumindest ein Lampengefäß (1 ,4 ) der Hochdruckentladungslampe aufgenommen ist und in dessen Inneren Komponenten einer Zündvorrichtung zum Zünden der Gasentladung in der Hochdruckentladungslampe angeordnet sind, wobei der Sockel (5 ) mit einer elektromagnetischen Abschirmung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromagnetische Abschirmung von mindestens einer elektrisch leitenden Folie (200 ) gebildet wird. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie (
200 ) als Metallfolie ausgebildet ist oder als Folie ausgebildet ist, die mindestens eine Metallschicht (202 ) enthält. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 1 oder 2, wobei zwischen der mindestens einen elektrisch leitenden Folie (
200 ) und dem Sockel (5 ) eine Klebeverbindung besteht. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 3, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie eine Klebeschicht (
204 ) besitzt, welche die Klebeverbindung mit dem Sockel (5 ) erzeugt. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Folie (
200 ) bedruckbar ist. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Innere des Sockels (
5 ) von Wänden begrenzt ist und die mindestens eine elektrisch leitende Folie (200 ) auf den Wänden angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 6, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie (
200 ) auf der Außenseite der Wände angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 6, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie (
200 ) auf der Innenseite der Wände angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie (
200 ) elektrisch leitend mit einem elektrischen Anschluss (8 ) der Hochdruckentladungslampe verbunden ist, der mit einem auf Massebezugspotential liegenden Gegenkontakt einer Spannungsversorgungseinheit für die Hochdruckentladungslampe verbindbar ist. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die mindestens eine elektrisch leitende Folie (
200 ) eine elektrische Kontaktfläche aufweist, die zur Herstellung einer Massekontaktierung in einem Scheinwerfermodul dient, wenn die Hochdruckentladungslampe in das Scheinwerfermodul eingesetzt wird.
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2008
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