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Die
Erfindung betrifft einen elektromotorisch betriebenen, verfahrbaren
Staubsauger mit einem Saugmund und einer in Verfahrrichtung hinteren Saugmundbegrenzung.
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Staubsauger
der in Rede stehenden Art sind bekannt, so insbesondere in Form
autonom arbeitender Saugroboter oder dergleichen. Diese weisen einen
den zu reinigenden Boden zugewandten Saugmund auf, über
welchen mittels einer in dem Staubsauger aufgebrachten Saugluftströmung
Schmutz- und Staubpartikel vom zu reinigenden Boden aufgenommen
und in einen Staubsammelbehälter transportiert werden.
Um ein effektives Reinigen des Bodens sicherzustellen, ist zumindest
die in üblicher Verfahrrichtung hintere Saugmundkante mit
einer zum zu reinigenden Boden hin abdichtenden Begrenzung versehen.
In diesem Zusammenhang ist es bekannt diese Saugraumbegrenzung schaufelartig
auszugestalten. Die freie Schaufelrandkante liegt im Betrieb gegebenenfalls
dichtend auf dem zu reinigenden Boden auf. Da die ständige
Kontaktierung der Saugmundbegrenzung mit dem Boden über
die Dauer des Gebrauchs einen Verschleiß des Kontaktbereiches
nach sich zieht, ist es weiter bekannt, eine derart gestaltete Saugmundbegrenzung
nachjustierbar und/oder auswechselbar auszugestalten.
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Im
Hinblick auf den bekannten Stand der Technik wird eine technische
Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Staubsauger der in
Rede stehenden Art hinsichtlich der hinteren Saugmundbegrenzung
verbessert, insbesondere verschleißfrei auszugestalten.
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Diese
Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den
Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, dass die Saugmundbegrenzung rückseitig von einem in
Gegenrichtung zum Saugluftstrom gerichteten Blasluft strom beaufschlagt
ist, der vorwärts gepfeilt auf den Boden trifft. Der so
gerichtete Blasluftstrom bildet entsprechend eine virtuelle Saugmundbegrenzung
bzw. einen virtuellen Abschnitt einer Saugmundbegrenzung. Der übliche
Saugluftstrom ist in bevorzugter Ausgestaltung entgegen der üblichen
Verfahrrichtung des Staubsaugers gerichtet. Entsprechend wirkt der Blasluftstrom
in üblicher Verfahrrichtung des Staubsaugers. Zufolge der
vorgeschlagenen Erfindung ist eine verschleißfreie, da
zum zu reinigenden Boden hin bevorzugt kontaktlose Saugmundbegrenzung
geschaffen. Entsprechend bedarf es keiner weiteren konstruktiven
Lösungen zum Nachjustieren bzw. Wechseln einer solchen
Begrenzung. Die durch die Blasluft im Saugbetrieb erreichte Saugmundbegrenzung
ist insbesondere in ihrer Höhe, bedingt durch das Befahren
unterschiedlicher Bodenbeläge, variabel.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung,
oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruchs
1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert.
Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen
Merkmalen des Anspruchs 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches
oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
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Der
Blasluftstrom ist in einer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
abgeteilt aus dem Saugluftstrom, zufolge dessen der Blasluftstrom
und der Saugluftstrom nur von einem Sauggebläse im Betrieb
des Staubsaugers erzeugt sind. So ist diesbezüglich weiter
vorgesehen, dass der Blasluftstrom überdruckseitig des
Sauggebläses, weiter beispielsweise strömungsaußenseitig
der Staubaufnahmekammer abgeteilt und zur Saugmundbegrenzung geführt
ist. Es kann hierzu weiter der gesamte Luftstrom als Blasluftstrom
genutzt werden; alternativ auch nur ein Teilluftstrom. In weiter
alternativer Ausgestaltung ist der Blasluftstrom gesondert zum Saugluftstrom aufgebaut
und erzeugt, wozu weiter ein den Blasluftstrom aufbauendes, gesondertes
Gebläse vorgesehen ist.
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Ist
der Blasluftstrom aus dem Saugluftstrom abgeteilt, so beträgt
der Blasluftanteil in weiter bevorzugter Ausgestaltung 50% bis 100%,
wobei die zahlenmäßige Bandbreite auch sämtliche
Zwischenwerte einschließt und zwar insbesondere in 1/10-Schritten
von der unteren und/oder oberen Grenze auf die jeweils andere Grenze
hin eingeschränkt.
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Der
in Gegenrichtung zum Saugluftstrom gerichtete Blasluftstrom bildet
in einer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes allein die hintere
Saugmundbegrenzung. In einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
ist vorgesehen, dass der Blasluftstrom lediglich einen Teilbereich
der hinteren Saugmundbegrenzung bildet, nämlich den den Saugmund
zum zu reinigenden Boden hin begrenzenden Teilabschnitt, während
der übrige den Boden nicht kontaktierende Abschnitt der
Saugmundbegrenzung konstruktiv gelöst ist, beispielsweise
in Art einer, wie aus dem Stand der Technik bekannten, schaufelartigen
Begrenzung. In diesem Zusammenhang erweist es sich von Vorteil,
wenn die Saugmundbegrenzung im Querschnitt lippenartig ausläuft und
jedenfalls in ihrem Auslaufbereich in Richtung der üblichen
Fahrtrichtung verlaufend zum Boden gerichtet ist. Hierdurch ist
eine schaufelartige Ausgestaltung des konstruktiv gelösten
Abschnitts der Saugmundbegrenzung erreicht, wobei weiter bevorzugt
die Saugmundbegrenzung jedenfalls bezogen auf einen Hartboden oberhalb
des Bodens endet, so weiter bevorzugt mit einem Abstand von wenigen
Millimetern, so beispielsweise drei bis vier Millimetern. Dieser
Abstand der Saugmundbegrenzung ist im Betrieb des Staubsaugers durch
die mittels des in üblicher Fahrtrichtung gerichteten Blasluftstromes
aufgebauten virtuellen Wand überbrückt. Entsprechend ist
eine zum Boden hin kontaktlose, in ihrer Höhe variable
und verschleißfreie Saugmundbegrenzung erreicht.
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Durch
die entgegen dem Saugluftstrom gerichtete Blasluftströmung
zur Erzielung der Saugmundbegrenzung ist die Saugwirkung im Saugmund nicht
negativ beeinflusst. Die der Bodenreinigung dienende Saugluftstrom
wirkt unmit telbar bis zur virtuellen Saugmundbegrenzung durch den
Blasluftstrom auf den zu reinigenden Boden an.
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In
einer weiter bevorzugten Ausgestaltung ist in dem Saugmund eine
Bürstenwalze angeordnet, die elektromotorisch angetrieben
mit ihren Borsten auf den zu reinigenden Boden, insbesondere auf
einen Teppichboden zum Lösen von Schmutz- und Staubpartikeln
einwirkt. Der hierüber gelöste Staub bzw. Schmutz
wird über den Saugluftstrom abtransportiert.
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Die
vorgeschlagene Lösung ist im Weiteren auch bei üblichen
Vorsatzgeräten für handgeführte Staubsauger
anwendbar, so insbesondere bei Vorsatzdüsen und/oder Bürsten-/Saug-Vorsatzgeräten.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche
lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher
erläutert. Hierbei zeigt:
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1 einen
schematischen Längsschnitt durch einen Staubsauger der
in Rede stehenden Art;
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Dargestellt
und beschrieben ist ein elektromotorisch betriebener, verfahrbarer
Staubsauger
1. Ein solches Gerät ist aus der
DE 102 42 257 A1 bekannt.
Der Inhalt dieser Patentanmeldung wird hiermit voll inhaltlich in
die Offenbarung vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu dem
Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldung in Ansprüche vorliegender
Erfindung mit einzubeziehen.
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Der
Staubsauger ist als autonom arbeitendendes Saug-/Kehrgerät
ausgebildet, wozu zunächst eine um eine Horizontachse x
drehbare Bürste 2 vorgesehen ist. Die Drehachse
x ist quergerichtet zu einer üblichen Verfahrrichtung r
des Staubsaugers 1.
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Der
Antrieb der Bürste 2 erfolgt über einen
in dem Staubsauger 1 aufgenommen, nicht dargestellten Elektromotor,
welcher von einem, weiter nicht dargestellten, Akkumulator gespeist
wird.
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Die
Bürste 2 sitzt in einem gewölbeartig
die Bürste 2 überdeckenden Saugraum 3 ein,
der nach unten hin, d. h. zum zu reinigenden Boden 4 hin
einen fensterartigen Saugmund 5 bildet. Durch Letzteren
greift die Bürste 2 zur Bürstbearbeitung
des Bodens 4.
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Der
autonom arbeitende Staubsauger 1 verfügt weiter über
Verfahrräder 6, über welche sich der Staubsauger 1 auf
dem Boden 4 abstützt. Diese Verfahrräder 6 sind
elektromotorisch angetrieben.
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Die
in Verfahrrichtung r betrachtete hintere Saugmundbegrenzung 7 ist
zunächst gebildet durch eine spitzwinklig zum Boden 4 bzw.
zum Geräteboden 8 ausgerichtete Kehrschaufel 9,
die insgesamt, insbesondere in ihrem Auslaufbereich 10,
in Richtung der üblichen Verfahrrichtung r verlaufend zum Boden 4 gerichtet
ist. Der Auslaufbereich 10 endet mit vertikalem Abstand
a zum Boden 4, welcher Abstand etwa drei bis vier Millimeter
beträgt.
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In
dem in Verfahrrichtung r betrachteten rückwärtigen
Bereich des Saugraumes 3 mündet ein Saugkanal 11.
Dessen bodenseitige Begrenzung ist durch die Kehrschaufel 9 gebildet.
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Der
Saugkanal 11 mündet abgewandt dem Saugraum 3 in
einen Staubsammelraum 12, der überdeckt ist von
einer Filtereigenschaften aufweisenden, luftdurchlässigen
Wandung 13.
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Der
Staubsammelraum 12 kann weiter in Art eines Zyklon-Abscheiders
gebildet sein. Weiter alternativ kann in dem Staubsammelraum 12 auch
ein üblicher Filterbeutel aufgenommen sein, wobei in diesem
Fall die luftdurchlässige Beutelwandung die Wandung 13 ersetzt.
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Der
Abtransport der über die rotierende Bürste 2 aus
dem Boden 4 gelösten Schmutz- und Staubpartikel
erfolgt über einen Saugluftstrom S. Dieser ist aufgebaut
mittels eines üblichen Sauggebläses, welches in
dem Staubsauger 1 elektromotorisch angetrieben aufgenommen
ist. Das Sauggebläse ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
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Über
den Saugluftstrom S werden die Staub- und Schmutzpartikel über
den Saugraum 3, durch den Saugkanal 11 in den
Staubsammelraum 12 zur Abscheidung verbracht, wonach die über
die Wandung 13 gefilterte Luft über einen Blaskanal 14 rückgeführt
wird. Dieser Blaskanal 14 erstreckt sich in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel unterseitig des Staubsammelraumes 12 in
Verlängerung desselben unterseitig der Kehrschaufel 9 und
mündet im Bereich des Gerätebodens 8 in
einer Ausblasöffnung 15. Diese ist so gestaltet
und gerichtet, dass der durch den Blaskanal 14 geführte
Blasluftstrom B zwischen dem Auslaufbereich 10 der Kehrschaufel 9 und
dem Boden 4 vorwärts in Verfahrrichtung gepfeilt gerichtet
auf den Boden 4 trifft.
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Entsprechend
ist der im Freiraum zwischen Kehrschaufel-Auslaufbereich 10 und
Boden 4 auf den Saugluftstrom S treffende Blasluftstrom
B in Gegenrichtung zum Saugluftstrom S gerichtet, zufolge dessen
der Abstandsbereich zwischen Auslaufbereich 10 und Boden 4 mittels
des Blasluftstromes B im Betrieb durch eine virtuelle Luft-Wand
geschlossen ist. Entsprechend stellt sich im Betrieb des Staubsaugers
eine Saugmundbegrenzung 7 ein, die sich zusammensetzt aus
der zum Boden 4 hin kontaktlosen Kehrschaufel 9 und
dem Blasluftpolster.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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- 1
- Staubsauger
- 2
- Bürste
- 3
- Saugraum
- 4
- Boden
- 5
- Saugmund
- 6
- Verfahrräder
- 7
- Saugmundbegrenzung
- 8
- Geräteboden
- 9
- Kehrschaufel
- 10
- Auslaufbereich
- 11
- Saugkanal
- 12
- Staubsammelraum
- 13
- Wandung
- 14
- Blaskanal
- 15
- Ausblasöffnung
- B
- Blasluftstrom
- S
- Saugluftstrom
- a
- Abstand
- r
- Verfahrrichtung
- x
- Drehachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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