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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zum Aufnehmen, Speichern
und Abgeben von Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen, insbesondere von Trinkwasser oder Kraftstoff,
und dessen Verwendung.
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Derartige
Behälter
sind allgemein bekannt. Gemäß bisherigem
Stand der Technik sind solche Behälter vielfach auch als Tanks
im Luft- und Raumfahrtbereich und dabei insbesondere im schwerelosen
Raum eingesetzt. An Behälter
für Anwendungen in
der Luft- und Raumfahrt werden generell sehr individuelle und spezifische
Bedingungen, wie eine ausgesprochen einfache, zugleich kompakte
und zuverlässige
Bauweise, eine geringstmögliche
Masse, ein einfaches und sicheres Funktionsprinzip zur Förderung
der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen in der Schwerelosigkeit, ein möglichst
vollständiger
Flüssigkeitsausstoß, ein platz-
und raumsparendes Design, optimale Raumausnutzung, keine unzulässige Aufnahme
von Fremdmedien, wie zum Beispiel Treibgas, niedrige Herstellkosten
und ähnliches,
gestellt. Bei alledem sind oftmals Mehrfachanwendungen derartiger
Behälter
aufgrund von deren konstruktiver Ausgestaltung ausgeschlossen. Im
Ergebnis wurden jedoch bisher lediglich Lösungen vorgeschlagen, welche
diesen Anforderungen nicht, zumindest nicht hinreichend genügen.
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Beispielsweise
werden für
Trinkwasser-Tanks vorwiegend sogenannte flexible Bladder, also Blasen
oder Diaphragmen, eingesetzt. Die zum Teil konträren Forderungen nach einerseits
Kompatibilität
mit den in der Raumfahrt üblichen
Trinkwasserqua litäten
(Sterilisierung) und andererseits Elastizität für ein sicheres Verformen/Falten
der Blase bzw. des Diaphragmas, sind derzeit nicht befriedigend
gelöst.
Zum einen werden komplizierte Folienlaminate verwendet, wobei es
in ungünstigen
Fällen
zu Ablösungen
zwischen den Schichten kommt, welche die Funktion der Folie stark
beeinträchtigen
(vgl. etwa Apollo-Programm).
Zum anderen sind monolithische Membranen im Einsatz (vgl. ATV =
Automated Transfer Vehicle), wobei das Durchstellen/Entleeren aufgrund
der mangelnden Elastizität
des verwendeten Materials nicht immer zufriedenstellend funktioniert. Systembedingt
gibt es bei diesen Trinkwasser-Tanks immer eine Restmenge an Flüssigkeit,
die nicht ausgetrieben werden kann und dadurch die nicht nutzbare
Masse eines Raumfahrzeugs unnötig
erhöht.
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Die
US 3,246,580 A offenbart
zum Beispiel eine drehbare Fluidverschiebungsvorrichtung, wie zum
Beispiel eine Servoeinrichtung, mit zwei einander benachbarten torusförmigen Kammern
und einem darin mittels Drehantrieb verschiebaren, bogenförmigen Stempelelement.
Beide Kammern sind gleichgroß ausgebildet
und sind jeweils mit einem Anschluss zum Einleiten bzw. Ausleiten
eines Fluids versehen. Zwischen der jeweiligen Kammer und dem in
diese Kammer eingreifenden Ende des Stempelelementes ist eine faltbare
Stopfbuchse, vergleichbar einem flexiblen Bladder, angeordnet. Die
faltbare Stopfbuchse wirkt derart, dass bei Verschiebung des Stempelelementes
das Fluid in der einen Kammer über
den zugeordneten Anschluss vollständig aufgenommen wird und gleichzeitig
das Fluid aus der anderen Kammer über den zugeordneten Anschluss vollständig ausgetrieben
wird, und umgekehrt.
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Weiterhin
ist aus der
US 3,446,435
A ein hantelförmiger
Doppel-Kolben zum Ausstoßen
einer gespeicherten Flüssigkeit
bekannt, der, von einer Innenwandung eines spiralförmigen Flüssigkeitsspeichers
geführt,
unter Zuhilfenahme von Druckgas, gegen die ihm vorgelagerte Flüssigkeit
drückt.
Dieses Tanksystem setzt erhöhte
Fertigungsgenauigkeiten insbesondere hinsichtlich eines konstanten
Biegeradius voraus. Denn die ursprünglich kreisrunden Leitungs-
bzw. Tankquerschnitte verformen sich beim Biegen und nehmen elliptische
Querschnitte an. Nachteilig ist, dass sich dieser Doppel-Kolben
darüber
hinaus schon bei geringen Fertigungsungenauigkeiten verkanten kann
und Leckagen auftreten können.
Zudem ist der Zwischenraum dieses Doppel-Kolbens, in welchen die
Verbindungsstange angeordnet ist, nicht nutzbar, d. h. weder mit
Druckgas noch der auszubringenden Flüssigkeit ausfüllbar. Dies
wiederum führt
mit zunehmender Größe dieses Tanksystems
zu einem zunehmenden Volumenverlust an sich.
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In
der
US 4,533,067 A ist
schließlich
noch eine Vorrichtung zum Speichern und Ausstoßen eines Primärfluids
beschrieben, das einen rohrförmigen
Tank mit zwei darin angeordnete, voneinander separierte becherförmige Kolben
umfasst, die jeweils zwischen einer Einlassöffnung und einer Auslassöffnung verschiebbar
sind. Zu deren Verschiebung werden die Innenräume der Kolben durch ein Sekundärfluid mit
Druck beaufschlagt. Jeder Kolben hängt an einem ausfahrbaren,
gefalteten Schirm, ähnlich
wie bei einer Ziehharmonika. Der Schirm dient bei Verwendung von
heißen
Druckgasen als Wärme-Schutzschild.
Die separierte Ausbildung der zwei Kolben einerseits und der Schirmes
selbst andererseits können
jederzeit zu einer Verkantung der Kolben bei deren Verschiebung
innerhalb des Tanks führen
und damit dessen Funktionsfähigkeit
vollständig aufheben
oder zumindest wesentlich beeinträchtigen.
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Insoweit
haben sich diese bekannten Behälter
und Vorrichtungen zum Aufnehmen, Speichern und Abgeben von Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen mit Zwangsausstoßung sämtlich aufgrund deren konstruktiver
Ausgestaltung in der Praxis als nachteilig erwiesen. Nicht zuletzt
aufgrund einer Vielzahl von einzelnen Bauelementen gestalten sich
deren Bauweise und damit einhergehend deren Herstellung als sehr
aufwendig. Hinzu kommt, dass entweder ein vollständiger Ausstoß der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe nicht möglich
oder eine Volumenausnutzung unzu reichend ist. Von besonderem Nachteil
sind deren eingeschränkte
Funktions- bzw. Ausfallsicherheit. Zudem sind Mehrfachanwendungen
nicht vorgesehen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Behälter zum
Aufnehmen, Speichern und Abgeben von Flüssigkeiten und viskosen Stoffen,
insbesondere von Trinkwasser oder Kraftstoff, zur Verfügung zu
stellen, mit welchem sich die obigen Nachteile verhindern lassen,
welcher mithin konstruktiv besonders einfach, zugleich kompakt und
stabil sowie sehr leichtbauend ist, eine hohe Volumenausnutzung
von vorhandenem Raum, eine große
Flexibilität
in deren konstruktiven Ausbildung und eine hohe Austreib-Effizienz
aufweist, eine ausgesprochen hohe Zuverlässigkeit besitzt sowie in der Herstellung
ausgesprochen kostengünstig
ist, und dessen Verwendung bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird in vorrichtungstechnischer Hinsicht auf überraschend
einfache Weise durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch
die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters zum Aufnehmen, Speichern
und Abgeben von Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen, insbesondere von Trinkwasser oder Kraftstoff,
mit einem Mantel und mindestens einer Trennwand, die in einem Innenraum
des Behälters
im Wesentlichen senkrecht zur Mittel- oder Längsachse des Behälters angeordnet
ist und den Innenraum des Behälters
in wenigstens zwei etwa gleich große Kammern unterteilt, wobei
die wenigstens zwei Kammern jeweils über eine Einlassöffnung im
Bereich des einen Endes einer Kammer zum Einbringen eines Druckmediums und
eine Auslassöffnung
im Bereich des anderen Endes derselben Kammer zum Ausbringen und
Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe mit der Umgebung des Behälters kommunizieren, wobei
in den wenigstens zwei Kammern jeweils ein Kolben zur Bildung von
zwei voneinander abgetrennten Kammerräumen angeordnet und senkrecht
zur Mittel- oder
Längsachse
des Behälters
und zwischen der zugeordneten Einlassöffnung und Auslassöffnung einer
Kammer verschiebbar ist, und wobei die Kolben der wenigstens zwei
Kammern über
ein/e gemeinsames die mindestens eine Trennwand des Behälters durchgreifende/s
Verbindungsstange oder Verbindungselement miteinander starr oder
zumindest momentenstarr verbunden und über die mindestens eine Trennwand
sowie die Innenseite des Behälters
in den wenigstens zwei Kammern kippstabil geführt sind, wird eine besonders
einfache, zudem kompakte und stabile Bauweise des Behälters von
geringem Gewicht erreicht. Zudem lässt sich in diesem Zusammenhang
eine verbesserte Schwerpunktsvorhersage durch günstigeres Schwappverhalten
erreichen, d. h. ein Schwappen der Flüssigkeiten und viskosen Stoffen
ist ausgeschlossen, was wiederum für eine Auslegung eines Fahrzeugs,
insbesondere eines Raumfahrzeugs, insgesamt wichtig ist. Zugleich weist
der erfindungsgemäße Behälter eine
hohe (Volumen-)Ausnutzung von vorhandenem Bauraum auf. Durch den
erfindungsgemäßen Behälter wird
der vorhandene Einbauraum optimal genutzt und damit eine erhebliche
Masseersparnis erreicht. Wenn nämlich ein
(ohnehin vorhandener) ”Zwickel” geschickt
ausgenutzt wird, wird zugleich die Strukturmasse für die Unterbringung
des Behälters
verringert. Darüber
hinaus lässt
sich der Behälter
nach der Erfindung konstruktiv sehr flexibel ausgestalten. Der erfindungsgemäße Behälter kann
in jeder beliebigen Form und/oder Größe ausgebildet sein. Damit
einhergehend eröffnen
sich wiederum vielseitigste Verwendungsmöglichkeiten. Des Weiteren besitzt
der erfindungsgemäße eine
ausgesprochen hohe Austreib-Effizienz, d. h. die Menge der ungenutzt
im Behälter
verbleibenden Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen ist sehr gering. Insbesondere ist der erfindungsgemäße Behälter in
Funktion und Betrieb ausgesprochen zuverlässig. Demnach sind eine Störung oder
ein Ausfall von einzelnen Bauelementen aufgrund der einfachen Bauweise
weitestgehend ausgeschlossen. Gleichzeitig ist ein Versagen aufgrund von
Verformungen, welche einem ”Blasen”-Material nicht
zuträglich
sind, sicher verhindert. Des Weiteren lässt sich mit dem erfindungsgemäßen Behälter eine rückstandslose
Reinigung und Entleerung ermöglichen.
Schließlich
gestaltet sich die Herstellung des erfin dungsgemäßen Behälters einfach und infolge niedriger
Toleranzanforderungen wenig arbeitsintensiv und ist somit ausgesprochen
kostengünstig.
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Weitere
vorteilhafte Einzelheiten des erfindungsgemäßen Behälters sind in den Ansprüchen 2 bis
22 beschrieben.
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Von
großer
Bedeutung für
eine ausgesprochen einfache und damit kostengünstige Bauweise zum einen und
eine hohe Funktionszuverlässigkeit wie
auch sehr gute Dosiergenauigkeit zum anderen sind die Merkmale des
Anspruchs 2. Danach sind die Kolben der wenigstens zwei Kammern
durch Druckbeaufschlagung von wenigstens einem der Kolben der wenigstens
zwei Kammern mittels über
in die den Einlassöffnungen
zugeordnete Kammerräume
eingeleiteter Luft oder eingeleitetem Gas als Druckmedium zum Ausbringen
und Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe aus den den Auslassöffnungen zugeordneten Kammerräumen gemeinsam
verschiebbar. Es reicht demnach grundsätzlich bereits aus, einen der
Kolben der wenigstens zwei Kammern oder mehrere der Kolben bei Vorhandensein
von weiteren Kammern mit dem Druckmedium zu beaufschlagen. Ein auf
den/die jeweiligen Kolben aufzubringender Druck kann daher in aller
Regel kleiner gewählt
werden.
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Alternativ
dazu ist es jedoch ohne weiteres möglich, nach Anspruch 3 auch
die Kolben der wenigstens zwei Kammern durch Druckbeaufschlagung von
sämtlichen
Kolben der wenigstens zwei Kammern mittels über in die den Einlassöffnungen
zugeordnete Kammerräume
eingeleiteter Luft oder eingeleitetem Gas als Druckmedium zum Ausbringen
und Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe aus den den Auslassöffnungen zugeordneten Kammerräumen gemeinsam
zu verschieben.
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Des
Weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass nach Anspruch 4 über
die Einlassöffnungen
Luft oder Gas einleitbar ist. Sofern beispielsweise nur einer der
Kolben der wenigstens zwei Kammern oder einige der Kolben bei Vorhandensein
von wei teren Kammern mit dem Druckmedium beaufschlagt wird/werden,
kann über
die Einlassöffnungen,
welche denjenigen Kammern zugeordnet sind, in denen sich Kolben
befinden, auf die kein Druckmedium einwirkt, Luft oder Gas aus der
Umgebung des Behälters
in die entsprechenden Kammerräume
eingeführt
oder angesaugt werden. Ebenso kann Luft bzw. Gas in diese Kammerräume eingebracht
werden, welche/s verbraucht oder in sonstiger Weise entsorgt werden
soll.
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In
vorteilhafter Weise sind über
die Auslassöffnungen
die Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe nach Anspruch 5 kontinuierlich oder diskontinuierlich
aus den wenigstens zwei Kammern ausbringbar.
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Von
zusätzlichem
Vorteil sind über
die Auslassöffnungen
die Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe entsprechend Anspruch 6 dosiert aus den wenigstens
zwei Kammern ausbringbar.
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Nach
Anspruch 7 sind die Einlassöffnungen jeweils
im Bereich des einen Endes der wenigstens zwei Kammern und die Auslassöffnungen
jeweils im Bereich des anderen Endes der wenigstens zwei Kammern
angeordnet.
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Zur
Ausnutzung des gesamten zur Verfügung
stehenden Volumens eines erfindungsgemäßen Behälters dienen in sehr vorteilhafter
Weise die Merkmale des Anspruchs 8. So sind die Einlassöffnungen
und/oder die Auslassöffnungen
jeweils in der wenigstens einen Trennwand der wenigstens zwei Kammern
angeordnet.
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Die
Einlassöffnungen
und Auslassöffnungen sind
entsprechend Anspruch 9 vorzugsweise mit Einlassleitungen und Auslassleitungen
zum Einleiten der Luft oder des Gases und zum Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen versehen.
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Um
eine hohe Funktionssicherheit und -zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Behälters zu erhalten,
ist die Trennwand, die den Innenraum des Behälters in wenigstens zwei etwa
gleich große
Kammern unterteilt, nach Anspruch 10 derart ausgebildet, dass eine
Kommunikation zwischen den wenigstens zwei Kammern ausgeschlossen
ist. Ein Kontakt zwischen den in dem Behälter aufgenommenen und gespeicherten
Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen, insbesondere von Trinkwasser und Kraftstoff
oder Treibstoff, und dem Druckmedium, wie beispielsweise Luft oder
Gas, ist auf diese Weise unterbunden. Ein blasenfreies Ausbringen
bzw. Ausstoßen
und damit Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe ist sichergestellt.
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In
diesem Zusammenhang liegt es im Rahmen der Erfindung, die Trennwand,
die den Innenraum des Behälters
in wenigstens zwei etwa gleich große Kammern unterteilt, nach
Anspruch 11 mit einer Gleitdichtung, insbesondere wenigstens einem Gleitdichtring,
zu versehen, in welcher die Verbindungsstange oder das Verbindungselement
verschiebbar gelagert ist.
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Gleiches
gilt für
die Maßnahmen
des Anspruchs 12, wonach die Kolben der wenigstens zwei Kammern
jeweils derart ausgebildet sind, dass eine Kommunikation zwischen
den zwei voneinander abgetrennten Kammerräumen einer Kammer ausgeschlossen
ist. Durch diese Maßnahmen
wird ein Kontakt des Druckmediums mit den aufgenommenen gespeicherten
Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen blockiert. Ein blasenfreies Ausbringen bzw.
Ausstoßen und
damit Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe aus dem erfindungsgemäßen Behälter ist ermöglicht.
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Dementsprechend
können
die Kolben der wenigstens zwei Kammern in diesem Zusammenhang nach
Anspruch 13 vorzugsweise mit einer Gleitdichtung, insbesondere wenigstens
einem Gleitdichtring, zur Abstützung
an der Innenseite des Behälters versehen
sein.
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Von
besonderem Vorteil sind die Merkmale des Anspruchs 14, dass nämlich die
Gleitdichtung, insbesondere der wenigstens eine Gleitdichtring,
der Trennwand des Behälters
und/oder der Kolben der wenigstens zwei Kammern säure- und/oder
korrosionsbeständig
ausgebildet ist/sind. Auf diese Weise lässt sich der erfindungsgemäße Behälter ohne
weiteres zum Aufnehmen und Speichern hochreaktiver und/oder hochgiftiger
Flüssigkeiten
und viskose Stoffe, etwa von Treibstoffen, verwenden.
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Dabei
liegt es vorzugsweise im Rahmen der Erfindung, dass der Behälter entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 15 eine Form eines Torusabschnittes,
Torus, endseitig geschlossenen Rohr-Zylinders, Ellipsoids, Cassini-Tanks
oder dergleichen aufweist.
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Vorteilhafterweise
ist die Verbindungsstange oder das Verbindungselement entsprechend
den Merkmalen des Anspruchs 16 an die Form des Behälters angepasst
und ganz bevorzugt gebogen oder gerade ausgebildet.
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Weiterhin
ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Mittel- oder
Längsachse
der Verbindungsstange oder des Verbindungselementes und die Mittel-
oder Längsachse
des Behälters
nach Anspruch 17 zusammenfallen.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Verbindungsstange
oder das Verbindungselement nach Anspruch 18 mit einem scheibenförmigen Element
versehen und weisen die Kolben ein Blech oder dergleichen Aufnahmeelement auf,
welches das scheibenförmige
Element, insbesondere spielfrei, aufnimmt und/oder in welchem das scheibenförmige Element
in einer Ebene parallel zur Oberfläche des Kolbens translatorisch
verschiebbar ist.
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Darüber hinaus
liegt es im Rahmen der Erfindung, dass der Behälter entsprechend den Merkmalen
des Anspruchs 19 leichtbauend und/oder korrosionsbeständig ausgebildet
ist.
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Zweckmäßigerweise
ist der Behälter,
insbesondere der Mantel des Behälters,
in diesem Zusammenhang nach Anspruch 20 aus Metall, insbesondere
aus Stahl, Edelstahl, Aluminium, Titan, einer Legierung daraus und/oder
einer Kombination daraus gebil det. Materialien, wie vorzugsweise
Edelstahl, Titan oder eine Legierung daraus, werden einerseits der
Forderung nach Minimierung des Gewichtes des Behälters und andererseits der
Forderung nach zum Beispiel Trinkwassertauglichkeit oder Säure- und Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
Kraft- und Treibstoff gleichermaßen gerecht.
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In
diesem Zusammenhang ist es von besonderem Vorteil, den Behälter, insbesondere
den Mantel des Behälters,
entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 21 mit einem Überzug aus
Kunststoff, insbesondere faserverstärktem Kunststoff, und/oder
Faserverbundwerkstoff zu versehen. Hierdurch lassen sich die Steifigkeit
und Druckfestigkeit des Behälters nach
der Erfindung erhöhen.
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Alternativ
dazu kann der Behälter,
insbesondere der Mantel des Behälters,
entsprechend den Maßnahmen
des Anspruchs 22 in bevorzugter Weise vollständig oder auch nur teilweise
aus Kunststoff, insbesondere faserverstärktem Kunststoff, und/oder Faserverbundwerkstoff
gebildet sein. Für
einen Behälter
nach der Erfindung bieten sich beispielsweise hinsichtlich einer
Gewichtsoptimierung Faserverbundwerkstoffe an, die nach sämtlichen
gängigen Fertigungsverfahren,
wie Handlaminat, Prepreg, Harz-Infusion, Harz-Injektion inklusive
geklebter bzw. gebolzter Fügungen
etc., verarbeitet werden können.
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Schließlich liegt
es noch im Rahmen der Erfindung, den erfindungsgemäßen Behälter nach
Anspruch 23 zum Aufnehmen, Speichern und Abgeben von Flüssigkeiten
und viskosen Stoffen, insbesondere von Trinkwasser und Kraftstoff
oder Treibstoff, in Fahrzeugen, insbesondere in Luftfahrzeugen oder Fluggeräten der
Luft- und Raumfahrt, vorzugsweise in Flugzeugen und Raumflugkörpern, insbesondere in
Wasserfahrzeugen, vorzugsweise in einem U-Boot oder Luftkissenfahrzeug
(Hovercraft), oder insbesondere in Landfahrzeugen, vorzugsweise
in einem Personenkraftwagen, Lastkraftwagen oder Wohnmobil zu verwenden.
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Einzelheiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Hierbei zeigen:
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1 eine
schematische Längsschnittansicht
durch eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters,
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2 eine
schematische Längsschnittansicht
durch eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters,
in verkleinerter Darstellung,
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3 eine
schematische Längsschnittansicht
durch eine andere Ausführungsform
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters,
in verkleinerter Darstellung, und
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4A bis 4C eine
schematische Draufsicht einer noch anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters
entsprechend der 1 im Bereich eines der beiden Kolben
gemäß Pfeil
IVA, eine schematische Querschnittsansicht durch die Ausführungsform
des erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters
längs der
Linie IVB-IVB in 4A und eine schematische Querschnittsansicht
durch die Ausführungsform
des erfindungsgemäß ausgebildeten
Behälters
längs der
Linie IVC-IVC in 4A, jeweils teilweise abgebrochen.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung von verschiedenen Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Behälters 10 zum
Aufnehmen, Speichern und Abgeben von Flüssigkeiten und viskosen Stoffen,
insbesondere von Trinkwasser und Kraftstoff oder Treibstoff, sind
einander entsprechende, gleiche Bauteile jeweils mit identischen
Bezugsziffern versehen.
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Der
erfindungsgemäße Behälter 10 lässt sich
in vorteilhafter Weise zum Aufnehmen, Speichern und Abgeben von
Flüssigkeiten sowie
viskosen Stoffen, insbesondere von Trinkwasser und Kraftstoff oder
Treibstoff, in Fahrzeugen, vorzugsweise in Luftfahrzeugen oder Fluggeräten der
Luft- und Raumfahrt, etwa in Flugzeugen und Raumflugkörpern, verwenden.
In diesem Zusammenhang eignet sich der erfindungsgemäße Behälter 10 in
ganz besonderem Maße
für den
Einsatz im Weltraum, da Flüssigkeiten
und viskose Stoffe aufgrund der Schwerelosigkeit nicht selbsttätig gerichtet
zu einem definierten Ort zu fließen vermögen. Darüber hinaus lässt sich
der erfindungsgemäße Behälter 10 aber ebenso
in Wasserfahrzeugen, vorzugsweise in einem U-Boot oder Luftkissenfahrzeug
(Hovercraft), oder in Landfahrzeugen, vorzugsweise in einem Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen oder Wohnmobil, einsetzen.
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In
der 1 ist eine erste Ausführungsform eines Behälters 10 nach
der Erfindung dargestellt. Der Behälter 10 ist in Form
eines Torusabschnittes ausgebildet.
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Der
Behälter 10 umfasst
einen Mantel 12 und mindestens eine Trennwand 14.
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Die
Trennwand 14 des Behälters 10 ist
im Innenraum 16 des Behälters 10 angeordnet,
und zwar im Wesentlichen senkrecht zur Mittel- oder Längsachse 18 des
Behälters 10.
Weiterhin unterteilt die Trennwand 14 den Innenraum 16 des
Behälters
in wenigstens zwei etwa gleich große und ganz bevorzugt in gleich
große
Kammern 20, 20'.
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Bei
der in der 1 gezeigten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Behälters 10 sind
zwei Kammern 20, 20' vorgesehen.
Dabei kommunizieren die wenigstens zwei Kammern 20, 20' jeweils über eine
Einlassöffnung 22, 22' zum Einbringen
eines Druckmediums und eine Auslassöffnung 24, 24' zum Ausbringen
und Abgeben der Flüssigkeiten
und viskosen Stoffe mit der Umgebung des Behälters 10. Die Einlassöffnungen 22, 22' sind jeweils
im Bereich des einen Endes 26, 26' der einen Kammer 20, 20' angeordnet.
Die Auslassöffnungen 24, 24' sind demgegenüber im
Bereich des anderen bzw. gegenüberliegenden
Endes 28, 28' derselben
Kammer 20, 20' angeordnet.
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Bei
dem in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
befinden sich die Einlassöffnungen 22, 22' jeweils am
rechten Ende 26, 26' der
Kammern 20, 20',
d. h. nahe der Trennwand 14 bzw. der endseitigen rechten
Behälterwand
des Behälters 10 selbst. Die
Auslassöffnungen 24, 24' sind vorliegend
am linken Ende 28, 28' der Kammern 20, 20', d. h. benachbart
zu der endseitigen linken Behälterwand
bzw. der Trennwand 14 des Behälters 10, angebracht.
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In
den wenigstens zwei, d. h. bei der vorliegenden Ausführung in
den zwei, Kammern 20, 20' ist jeweils ein Kolben 30, 30' angeordnet,
um zwei voneinander abgetrennte Kammerräume 32, 34 bzw. 32', 34', d. h. einlassseitige
Kammerräume 32, 32' und auslassseitige
Kammerräume 34, 34', zu bilden.
Die Kolben 30, 30' sind
jeweils senkrecht bzw. im Wesentlichen senkrecht zur Mittel- oder
Längsachse 18 des
Behälters 10 angeordnet
und an den Querschnitt von dessen Innenraum 16 angepasst.
Die Kolben 30, 30' sind
zwischen den zugeordneten Einlassöffnungen 22, 22' und Auslassöffnungen 24, 24' einer Kammer 20, 20' gemäß Pfeil 35 verschiebbar.
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Die
zwei Kolben 30, 30' der
zwei Kammern 20, 20' sind über eine
gemeinsame Verbindungsstange 36, welche die Trennwand 14 des
Behälters 10 durchgreift,
miteinander starr verbunden. Die Verbindungsstange 36 ist
an die Form des Behälters 10 angepasst,
hier insbesondere gebogen ausgebildet. Die Mittel- oder Längsachse 38 der
Verbindungsstange 36 fällt
mit der Mittel- oder
Längsachse 18 des
Behälters 10 zusammen.
Die Bewegung der wenigstens zwei Kolben 30, 30' ist über die
Verbindungsstange 36 streng gekoppelt. Die ein- und ausfließenden Fluidströme entsprechen
einander.
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In
ganz vorteilhafter Weise sind die zwei Kolben 30, 30' über die
Trennwand 14 einerseits und die Innenseite 40 des
Behäl ters 10 in
den zwei Kammern 20, 20' andererseits kippstabil geführt.
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Der
Behälter 10 ist
zunächst
nahezu vollständig
mit entsprechender Flüssigkeit
oder entsprechendem viskosen Stoff, welcher aufgenommen, gespeichert
und im Betrieb abgegeben werden soll, befüllt. Dabei befindet sich die
Flüssigkeit
bzw. der viskose Stoff, vollständig
in den zwei auslassseitigen Kammerräumen 34, 34' jeder Kammer 20, 20'. Die zwei Kolben 30, 30' sind insoweit
ganz bzw. bei der dargestellten Ausführungsform des Behälters 10 nach
der 1 benachbart zu dem einen, rechten Ende 26, 26' der zwei Kammern 20, 20' zurückgefahren.
Bei der Ausführungsform
der 1 deshalb nicht ganz, weil die Einlassöffnungen 22, 22' zur Verdeutlichung
des Funktionsprinzips des erfindungsgemäßen Behälters 10 hin zu den
Auslassöffnungen 24, 24' geringfügig versetzt
angeordnet sind.
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Das
Abgeben bzw. Ausbringen bzw. Ausstoßen der Flüssigkeit bzw. des viskosen
Stoffes aus den zwei auslassseitigen Kammerräumen 34, 34' der Kammern 20, 20' kann über die
Auslassöffnungen 24, 24' des Behälters 10 kontinuierlich
oder diskontinuierlich erfolgen. Insbesondere ist durch die erfindungsgemäße Ausbildung
des Behälters 10 auch
ein dosiertes Abgeben bzw. Ausbringen bzw. Ausstoßen der
Flüssigkeit
bzw. des viskosen Stoffes sichergestellt.
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Zu
diesem Zweck ist ein Bedrücken
des Behälters 10 vorgesehen.
Dabei sind die Kolben 30, 30' der zwei Kammern 20, 20' durch Druckbeaufschlagung
von sämtlichen
bzw. vorliegend den zwei Kolben 30, 30' der zwei Kammern 20, 20' gemeinsam in Richtung
des Pfeiles 35 verschiebbar. Die Druckbeaufschlagung erfolgt
mittels Luft oder Gas als Druckmedium über die zwei einlassseitigen
Kammerräume 32, 32', welche über die
Einlassöffnungen 22, 22' und Einlassleitungen
(nicht dargestellt) mit einer entsprechenden Vorrichtung zur Druckerzeugung,
wie einer Pumpe oder dergleichen, gegebenenfalls unter Zwischenanordnung
eines Speichers für
das Druckmedium (Beides ebenfalls nicht gezeigt) zur Kommunikation
verbunden sind. Das Druckmedium in Form von Luft oder Gas wird dabei über die
Einlassöffnungen 22, 22' entsprechend
den Pfeilen 42, 42' in
die zwei einlassseitigen Kammerräume 32, 32' unter Druck eingeleitet.
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Ohne
im Einzelnen dargestellt zu sein, ist jedoch ebenso eine gemeinsame
Verschiebung der Kolben 30, 30' der zwei Kammern 20, 20' in Richtung des
Pfeiles 35 möglich,
indem lediglich einer der Kolben 30 bzw. 30' über den
zugeordneten einlassseitigen Kammerraum 32 bzw. 32' bedrückt bzw.
mit Druck beaufschlagt wird. Durch die starre Verbindung der zwei
Kolben 30, 30' miteinander,
d. h. über die
Verbindungsstange 36, erfolgt automatisch auch eine Verschiebung
des nicht mit Druck beaufschlagten Kolbens 30' bzw. 30.
Um in einem solchen Fall eine Schwergängigkeit infolge einer Bildung
eines Unterdrucks in dem entsprechenden einlassseitigen Kammerraum 32' bzw. 32 zu
vermeiden, kommuniziert die entsprechende Einlassöffnung 22' bzw. 22 mit
der Umgebung, um etwa Umgebungsluft in den einlassseitigen Kammerraum 32' bzw. 32 einzuführen. Alternativ
ist eine Kommunikation über
die Einlassleitungen (nicht gezeigt) mit einem Speicher denkbar,
aus welchem ein zwischengelagertes, (zeitweise) zu entsorgendes
Medium, wie zum Beispiel Luft mit geringem oder verbrauchten Sauerstoffanteil etc.,
abgezogen werden kann.
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Die
Auslassöffnungen 24, 24', welche den auslassseitigen
Kammerräumen 34, 34' zugeordnet sind,
können,
ohne im Einzelnen dargestellt zu sein, in Auslassleitungen (nicht
gezeigt) zum Abgeben der Flüssigkeit
bzw. des viskosen Stoffes münden. Über die
Auslassleitungen wird die Flüssigkeit
bzw. der viskose Stoff beispielsweise einer Dosiervorrichtung zur Entnahme
von Wasser oder Trinkflüssigkeit
oder einer Trennvorrichtung zum Antrieb des Fahrzeuges, etwa eines
Raumflugkörpers,
zugeführt
(nicht im Einzelnen dargestellt). Die Flüssigkeit bzw. der viskose Stoff
wird dann über
die Auslassöffnungen 24, 24' der zwei Kammern 20, 20' entsprechend
den Pfeilen 44, 44' ausgetragen.
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Wie
aus der 1 des Weiteren entnehmbar ist,
ist die Trennwand 14, welche den Innenraum 16 des
Behälters 10 in
wenigstens zwei gleich große Kammern 20, 20' unterteilt,
derart ausgebildet, dass eine Kommunikation zwischen den wenigstens
zwei Kammern 20, 20' ausgeschlossen
ist. Dazu ist die Trennwand 14, wie schematisch dargestellt
ist, mit einer Gleitdichtung 46 versehen, in welcher die
Verbindungsstange 36 verschiebbar gelagert ist. Die Gleitdichtung 46 kann
beispielsweise wenigstens einen Gleitdichtring oder dergleichen
oder ein elastisches Dichtungselement umfassen.
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Darüber hinaus
sind die Kolben 30, 30' der wenigstens zwei Kammern 20, 20' gleichermaßen jeweils
derart ausgebildet, dass eine Kommunikation auch zwischen den zwei
voneinander abgetrennten Kammerräumen 32, 34 bzw. 32', 34' einer Kammer 20, 20' ausgeschlossen
ist. Zu diesem Zweck sind die Kolben 30, 30' mit einer Gleitdichtung 48 versehen,
um die Kolben 30, 30' an der Innenseite 40 des Behälters 10 kippstabil
abzustützen
und zu führen. Die
Gleitdichtung 48 kann in diesem Zusammenhang mit wenigstens
einem Gleitdichtring oder dergleichen oder einem sonstigen elastischen
Dichtungselement versehen sein.
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Der
Behälter 10,
der in der 1 dargestellt ist, ist leichtbauend
und/oder korrosionsbeständig ausgebildet.
Der Behälter 10 und
insbesondere dessen Mantel 12 ist zu diesem Zweck aus Metall,
insbesondere aus Stahl, Edelstahl, Aluminium, Titan, einer Legierung
daraus und/oder einer Kombination daraus gebildet und zur Druckversteifung
vorzugsweise mit einem Überzug 54 aus
Kunststoff, insbesondere faserverstärktem Kunststoff, und/oder
Faserverbundwerkstoff versehen. Alternativ dazu können der
Behälter 10 und
insbesondere dessen Mantel 12 auch vollständig aus
Kunststoff, insbesondere faserverstärktem Kunststoff, und/oder
Faserverbundwerkstoff gebildet sein.
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Im
Ergebnis kann dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Be hälter 10 (quasi
um die Verbindungsstange 36 herum) ein weiterer auslassseitiger Kammerraum 34' zur Verfügung gestellt
wird, auch das Volumen dieses Kammerraumes 34' vollständig ausgenutzt
werden. Im Gegensatz zu einem bekannten (Einfach-)Kolbenbehälter lässt sich
somit das insgesamt verfügbare
Raumvolumen bei dem erfindungsgemäßen Behälter 10 also nahezu
verdoppeln.
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Die
Ausführungsform
des Behälters 10 nach der
Erfindung, die in der 2 gezeigt ist, unterscheidet
sich von der in der 1 gezeigten Ausführungsform
des Behälters 10 vornehmlich
dadurch, dass der Behälter
nicht in Form eines Torusabschnittes, sondern in Form eines Torus
insgesamt ausgebildet ist.
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Auf
diese Weise wird das Volumen der Flüssigkeit bzw. des viskosen
Stoffes, die/der in dem Behälter 10 aufgenommen,
gespeichert und abgegeben werden soll und kann, erhöht. Dabei
umfasst der Behälter 10 der
Ausführungsform
nach der 2 insgesamt drei Kammern 20, 20', 20'', in welchen ebenfalls drei Kolben 30, 30', 30'' kippstabil abgestützt und
geführt
sind. Die Kolben 30, 30', 30'' sind über eine kreisförmige Verbindungsstange
bzw. ein kreisförmiges
Verbindungselement 36' miteinander
starr verbunden. Die Mittel- oder Längsachse 38' des Verbindungselementes 36' fällt wiederum
mit der Mittel- oder Längsachse 18 des
Behälters 10 zusammen.
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Im
Unterschied zu der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Behälters nach
der 1 sind darüber
hinaus die Einlassöffnungen 50, 50', 50'' und die Auslassöffnungen 52, 52', 52'' jeweils radial in der Trennwand 14 der
insgesamt drei Kammern 20, 20', 20'' angeordnet.
Die Einlassöffnungen 50, 50', 50'' und die Auslassöffnungen 52, 52', 52'' verlaufen dabei radial in der
Trennwand 14. Die Flüssigkeiten oder
viskosen Stoffe werden aus den Kammerräumen 34, 34', 34'' entsprechend den Pfeilen 44, 44', 44'' durch Luft oder Gas, die/das in
die Kammerräume 32, 32', 32'' entsprechend den Pfeilen 42, 42', 42'' eingeführt wird, ausgestoßen.
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Die 3 zeigt
schematisch noch eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters 10.
Demnach ist der Behälter 10 als
endseitig geschlossener Rohr-Zylinder ausgestaltet, in welchem insgesamt
wiederum drei Kammern 20, 20', 20'' untergebracht
sind. Jeder der drei Kammern 20, 20', 20'' ist
wiederum ein Kolben 30, 30', 30'' zugeordnet, welcher über eine
gemeinsame gerade Verbindungsstange 36'' miteinander
starr verbunden sind. Die Einlassöffnungen 22, 22', 22'' und die Auslassöffnungen 24, 24', 24'' sind wiederum etwa in Form, Ausgestaltung,
Abmessung und Anordnung wie diejenigen der Ausführungsform des Behälters nach
der 1 ausgebildet. Die Mittel- oder Längsachse 38'' der Verbindungsstange 36'' fällt mit der Mittel- oder Längsachse 18 des
Behälters 10 zusammen.
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Im Übrigen stimmen
die Ausführungsformen des
Behälters 10 nach
den 1 bis 3 mit denjenigen der jeweils
anderen 1 bis 3 überein.
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Die 4A bis 4C zeigen
schließlich noch
eine alternative Ausgestaltung der in der 1 gezeigten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Behälters 10,
der eine starre Verbindung zwischen den Kolben 30, 30' und der Verbindungsstange 36 aufweist.
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Demnach
ist eine momentenstarre Verbindung vorgesehen, welche ein Verkippen
des jeweiligen Kolbens 30, 30' sicher verhindert, gleichzeitg aber
einen gewissen Toleranzausgleich zulässt. Die Verbindung zwischen
den Kolben 30, 30' und
der Verbindungsstange 36 ist mithin derart gestaltet, dass
in jedem Fall ein Moment übertragen
werden kann. Sie kann so gestaltet werden, dass eine laterale Verschiebung
der Verbindungsstange 36 gegenüber dem zugeordneten Kolben 30, 30', und umgekehrt,
möglich
ist. Diese Ausführungsform
hat den Vorteil, dass Fertigungstoleranzen der Behälters 10 bzw.
dessen Mantel 12 auf diese Weise ausgeglichen werden können, wobei
weiterhin ein Verkippen des Kolbens 30 bzw. 30' verhindert
wird.
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Dabei
wird beispielsweise an der Verbindungsstange 16 ein scheibenförmiges Element 56 angebracht.
An dem Kolben 30, 30' wird ein Blech oder dergleichen
Aufnahmeelement 58 angebracht, welches das scheibenförmige Element 56 bevorzugt spielfrei
aufnimmt und/oder in welchem sich das scheibenförmige Element 56 in
einer Ebene parallel zur Oberfläche 60 des
Kolbens 30, 30' translatorisch verschieben
lässt.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
des Behälters 10 beschränkt. So
ist es ohne weiteres denkbar, den Behälter 10 nach der Erfindung
in Form eines Ellipsoids, Cassini-Tanks oder dergleichen auszubilden.
Auch eine polygonale Form des Behälters 10 ist grundsätzlich möglich. Schließlich kann
eine momentenstarre Verbindung unter entsprechender Abwandlung der konstruktiven
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters 10,
der in den 4A bis 4C gezeigt
ist, auch auf die Ausführungsformen
der 2 und 3 übertragen werden, so dass die
Kolben 30, 30', 30'' und das Verbindungselement 36' und/oder die
Verbindungsstange 36'' miteinander momentenstarr
verbunden sind.
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- 10
- Behälter
- 12
- Mantel
- 14
- Trennwand
- 16
- Innenraum
des Behälters
- 18
- Mittel-
oder Längsachse
des Behälters
- 20,
20', 20''
- Kammern
des Behälters
- 22,
22', 22''
- Einlassöffnungen
des Behälters
- 24,
24', 24''
- Auslassöffnungen
des Behälters
- 26,
26', 26''
- Ein
Ende einer Kammer
- 28,
28', 28''
- Das
andere Ende derselben Kammer
- 30,
30', 30''
- Kolben
- 32,
32', 32''
- Einlassseitige
Kammerräume
- 34,
34', 34''
- Auslassseitige
Kammerräume
- 35
- Pfeil
- 36,
36', 36''
- Verbindungsstange
bzw. Verbindungselement
- 38,
38', 38''
- Mittel-
oder Längsachse
der Verbindungsstange bzw. des Verbindungselementes
- 40
- Innenseite
des Behälters
- 42,
42', 42''
- Pfeil
- 44,
44', 44''
- Pfeil
- 46
- Gleitdichtung
- 48
- Gleitdichtung
- 50,
50', 50''
- Einlassöffnungen
- 52,
52', 52''
- Auslassöffnungen
- 54
- Überzug aus
Kunststoff
- 56
- Scheibenförmiges Element
- 58
- Blech
oder dergleichen Aufnahmeelement
- 60
- Oberfläche der
Kolben.