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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines schnurlosen
Telekommunikationssystems gemäß dem Gattungsbegriff
des Anspruchs 1, ein Mobilteil zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems
gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 9 und
eine Basisstation zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems
gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 7.
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Telekommunikationssysteme
zur drahtlosen Telekommunikation, die jeweils aus mindestens einer Basisstation
und aus mindestens einem üblicherweise akkubetriebenen
Mobilteil bestehen, sind beispielsweise Schnurlos-Telefone mit einer
Schnurlos-Basisstation und integrierter oder separater Akkuladeeinrichtung
sowie mit mindestens einem Schnurlos-Mobilteil, mit denen man über
kurze Entfernungen – üblicherweise innerhalb einer
Wohnung oder eines Hauses – mobil über Funk telefonieren kann.
Die Schnurlos-Basisstation bietet in derartigen Telekommunikationssystemen
darüber hinaus üblicherweise eine Kopplung an
ein öffentliches oder ein privates Telefonnetz an.
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Das
derzeit zumindest in Europa am weitesten verbreitete Protokoll,
auf dem solche Schnurlos-Telekommunikationssysteme basieren, ist
das DECT-Protokoll (DECT: Digital European Cordless Telephone).
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Damit
man mit derartigen aus zwei getrennten Geräten bestehenden – der
Schnurlos-Basisstation und dem Schnurlos-Handapparat – Schnurlos-Telekommunikationssystemen
auch drahtlose mobile Telekommunikation betreiben kann, müssen die
beiden Geräte miteinander als gegenseitige Kommunikationspartnern
bekannt gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass der Schnurlos-Handapparat an
der Schnurlos-Basisstation registriert bzw. angemeldet wird. Erst
nach einer derartigen Anmeldung können Gespräche über
die Schnurlos-Basisstation zum bzw. vom Schnurlos-Handapparat geleitet
werden.
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Diese
Bildung einer Einheit von Schnurlos-Handapparat und Schnurlos-Basisstation
ist einerseits nötig, damit die Funkdaten gerichtet an
den Schnurlos-Handapparat bzw. an die Schnurlos-Basisstation geschickt
werden und somit überhaupt Gespräche geführt
werden können, und andererseits wichtig, damit ein Schnurlos-Handapparat
nur über die für ihn vorgesehene Schnurlos-Basisstation
Verbindungen aufbauen kann, damit nicht über eine fremde
Schnurlos-Basisstation unberechtigterweise Telefongespräche
geführt werden und sich somit Telefonkosten für
einen falschen Telefonanschluss ergeben.
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Sowohl
während einer solchen Anmeldeprozedur als auch im Vorfeld
der Anmeldeprozedur, dem Herstellen einer Anmeldebereitschaft, muss
der Benutzer des Schnurlos-Telekommunikationssystems üblicherweise
manuell tätig werden. Beispielsweise kann für
die Anmeldeprozedur vorgesehen sein in vorgegebener Reihenfolge
sowohl die Basisstation als auch den Handapparat durch manuelle
Aktionen anmeldebereit schalten, eine PIN (Personal Identification
Number) einzugeben und/oder weitere Eingaben über zur Verfügung
stehende Tasten innerhalb gewisser Zeitvorgaben durchzuführen.
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Diese
vom Benutzer durchzuführenden Maßnahmen sind teilweise
bedienungsunfreundlich, so dass Hersteller bei paarweiser Bereitstellung
von Basisstation und Handapparat für solche Schnurlos-Telekommunikationssysteme
die Anmeldeprozedur häufig bereits herstellerseitig vor
Auslieferung der Schnurlos-Telekommunikationssysteme während
dem Herstellungsprozess durchführen. Dadurch wird zwar
die Bedienungsfreundlichkeit für den Käufer solcher
Schnurlos-Telekommunikationssysteme verbessert, jedoch erhöht
sich dadurch aber der Aufwand in der Herstellung und somit auch
die Herstellungskosten.
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Um
nun auf die paarweise Bereitstellung verzichten zu können,
und trotzdem auf bedienungsunfreundliche Bedienschritte verzichten
zu können, ist es aus der
WO 03/003702 A1 zum Anmelden von akkubetriebenen
Mobilteilen an Basisstationen mit einer Akkuladeeinrichtung bekannt,
die Anmeldebereitschaft zwischen dem anzumeldenden Mobilteil und der
Basisstation automatisch herzustellen, ohne dass der Benutzer des
Telekommunikationssystems die vorstehend beschriebenen Maßnahmen
durchzuführen braucht.
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Dies
wird dadurch erreicht, dass die Anmeldebereitschaft zum Anmelden
des akkubetriebenen Mobilteils an der Basisstation mit Akkuladeeinrichtung
durch Abfrage der Ladekontakte der Basisstation, ob ein Kontakt
zwischen dem Mobilteils und der Basisstation hergestellt worden
ist, initiiert wird und dann die Anmeldeprozedur wie gehabt über
die Luftschnittstelle des Telekommunikationssystems abläuft.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung ein alternatives benutzerinteraktionsloses
Verfahren zur Bildung eines Telekommunikationssystems bestehend
aus Mobilteil und Basisstation anzugeben, sowie ein Mobilteil und
eine Basisstation, die dieses Verfahren umsetzen.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1, eine Basisstation mit den Merkmalen des Patentanspruchs 7, sowie
durch ein Mobilteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Bereitstellen
eines Telekommunikationssystems für drahtungebundene Telekommunikation,
umfasst das Telekommunikationssystem eine einen Funk versorgungsbereich
bereitstellende erste Sende-/Empfangseinrichtung und zumindest eine
den Funkversorgungsbereich nutzende zweite Sende-/Empfangseinrichtung.
Nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden zum
Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems
zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung wird
eine Kommunikation zum Anmelden der Sende-/Empfangseinrichtungen
zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung
initiiert. Weiterhin wird zumindest während der Kommunikation
zum Anmelden die Sendeleistung für Übertragungen
im Rahmen der Kommunikation zumindest zeitweise derart begrenzt, dass
ein Empfangen im Rahmen der Kommunikation nur dann gewährleistet
ist, wenn sich die zweite Sende-/Empfangseinrichtung im Nahfeldbereich
der ersten Sende-/Empfangseinrichtung befindet.
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Die
erste Sende-/Empfangseinrichtung ist dabei vorzugsweise eine Basisstation,
die zweite Sende-/Empfangseinrichtung ein Mobilteil, die über Funk – insbesondere
nach dem DECT-Verfahren – miteinander kommunizieren können.
Die Basisstation ist dabei vorzugsweise eine Übergangseinrichtung,
die bevorzugt eine Kopplung an ein kabelgebundenes Telefonnetz bereitstellt.
Darüber hinaus sind auch andere Paare von Sende-/Empfangseinrichtungen
denkbar, die sich gegenseitig bekannt machen müssen, bevor
sie einen gewünschten Dienst bereitstellen können.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht
es, dass nur Paare von erster und zweiter Sende-/Empfangseinrichtung
sich zu einem Telekommunikationssystem zusammenschließen
können, die sich in direkter Umgebung zueinander befinden.
Somit kann ausgeschlossen werden, dass sich eine weitere Sende-/Empfangseinrichtung
zusätzlich oder alternativ zur zweiten Sende-/Empfangseinrichtung bei
der ersten Sende-/Empfangseinrichtung anmeldet und somit ungewünschterweise
Bestandteil des Telekommunikationssystems mit der ersten Sende-/Empfangseinrichtung
wird.
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Das
Verfahren nützt dabei eine Signal-Dämpfung aus,
die die Kommunikation insbesondere bei Durchqueren von Hauswänden
oder anderen Festkörpern aber auch – wenn auch
in geringerem Maße – bei Übertragung
durch die Luft erfährt. Während die Dämpfung
zwar auf alle Signale egal welcher Intensität wirkt, kann
bei begrenzter Sendeleistung gezielt erreicht werden, dass durch
eine zwischen einem Sender und einem Empfänger befindende
Hauswand ein ausgesendetes Signal derart gedämpft wird,
dass die Signalstärke bei Erreichen des Empfängers
unterhalb der minimalen Empfangssensibilität reduziert
ist, so dass der Empfänger das eingehende Signal nicht
erkennt.
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Dieser
Effekt kann derart ausgenützt werden, dass in einer besonders
einfachen Ausführungsform, die Kommunikation eine Meldung
von einer der ersten Sende-/Empfangseinrichtung an die zweite Sende-/Empfangseinrichtung
umfasst. Der Zweck dieser Meldung ist, dass sich die ersten Sende-/Empfangseinrichtung
bei der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung im Sinne einer Registrierung
bekannt macht, damit später ein- und ausgehende Nutzverbindungen
zwischen den beiden Sende-/Empfangseinrichtungen aufgebaut werden
können. Wird nun die diese Meldung erfindungsgemäß mit
begrenzter Sendeleistung ausgesendet, so kann erreicht werden, dass
aufgrund der Dämpfung lediglich in geringer Nähe
zur ersten Send-/Empfangseinrichtung, beispielsweise in einem Umkreis
von circa 30 Zentimetern, ein Empfang der Meldung durch die zweite
Sende-/Empfangseinrichtung möglich ist. Der Wert von 30
Zentimetern soll hierbei nur die Größe des Nahfeldbereichs
veranschaulichen, der jedoch je nach Anwendungsgebiet auch auf andere
Werte konfiguriert werden kann. Befindet sich nun die mobile zweite
Sende-/Empfangseinrichtung innerhalb eines Radius' von 30 Zentimetern
um die erste Sende-/Empfangseinrichtung und ist erstgenannte in
Bereitschaft die Meldung zu empfangen, so kann sie die Meldung empfangen
und verarbeiten, insbesondere um eine Partnerschaft zur ersten Sende-/Empfangseinrichtung
zu etablieren.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist hierbei,
dass die zweite Sende-/Empfangseinrichtung bereits im Auslieferungszustand
durch den Hersteller in Bereitschaft zum Empfang der Meldung gesetzt
werden kann, so dass ein Anwender, der eine erste und eine zweite
Sende-/Empfangseinrichtung erwirbt und in Betrieb nimmt, keine weiteren besonderen
Benutzeraktionen durchführen muss, um das Verfahren zum
Bereitstellen der Partnerschaft zwischen den beiden Sende-/Empfangseinrichtungen
auszuführen. Vorzugsweise sind die erste und die zweite
Sende-/Empfangseinrichtung derart konfiguriert, dass beim initialen
Einschalten beide Sende-/Empfangseinrichtungen – nach Auslieferung der
Sende-/Empfangseinrichtungen vom Hersteller oder nach einem explizit
durchgeführten Rücksetzen mindestens einer der
beiden Sende-/Empfangseinrichtungen – umgehend in einen
Modus übergehen, in dem die erfindungsgemäßen
Verfahrensschritte zum Bereitstellen eines Telekommunikationssystems ausgeführt
werden bzw. werden können.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass aufgrund der begrenzten Sendeleistung
einem Anwender ermöglicht wird gezielt das Paar bestehend
aus erster Sende-/Empfangseinrichtung und zweiter Sende-/Empfangseinrichtung
zu definieren, indem er beide beim initialen Einschalten in unmittelbarer
Nähe zueinander anordnet. Weitere Benutzeraktionen an der
ersten und/oder zweiten Sende-/Empfangseinrichtung sind hierzu nicht
notwendig.
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Ein
Schutz gegenüber unerwünschtem Einbuchen von weiteren
Sende-/Empfangseinrichtungen mittels Eingabe von Tastencodes oder ähnlichen Verfahren
ist nicht notwendig, da davon ausgegangen wird, dass durch die begrenzte
Sendeleistung lediglich ein kleiner Funkbereich abgedeckt wird,
der sich im unmittelbaren Umfeld der ersten Sende-/Empfangseinrichtung befindet
und somit die erste und die zweite Sende-/Empfangseinrichtung sich in
einem Wirkungsbereich befinden, der lediglich durch die bedienende
Person beherrscht wird. Ein unerkanntes Eindringen einer weiteren
Sende-/Empfangseinrichtung ohne Kenntnis der bedienenden Person
ist folglich nicht möglich. Insbesondere ist ein unbeabsichtigtes
Einbuchen von weiteren Sende-/Empfangseinrichtungen, die sich in
anderen Zimmern oder anderen angrenzenden Wohnungen befinden, nicht
möglich, da die durch die erste Sende-/Empfangseinrichtung
ausgesendete Kommunikation aufgrund der Signaldämpfung
nicht bei den weiteren Sende-/Empfangseinrichtungen empfangen wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es demzufolge
vorteilhafterweise auf eine Vorabkonfiguration von Sende-/Empfangseinrichtungs-Paaren
zu verzichten wie sie in bekannten Systemen vorgesehen ist, da die
Paarbildung lediglich durch Annäherung der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen
bei Senden einer Kommunikation mit begrenzter Sendeleistung geschieht.
Trotzdem ist das Verfahren sicher gegenüber Anmelden von
unerwünschten Sende-/Empfangseinrichtungen, da die Sendeleistung derart
begrenzt wird, dass diese unerwünschten Sende-/Empfangseinrichtungen
außerhalb des abgedeckten Funkbereichs positioniert sind.
Unerwünschte Sende-/Empfangseinrichtungen die sich innerhalb
des abgedeckten Funkbereichs befinden wären dagegen für
den Benutzer sichtbar, so dass dieser in diesem Fall manuelle Maßnahmen
gegen ein unerwünschtes Anmelden vornehmen kann.
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Eine
exakte Positionierung der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung z.
B. in einer für die zweite Sende-/Empfangseinrichtung vorgesehene
Ladeschale der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und ein Abfragen
von Kontakten ist ebenfalls nicht nötig. Die zweite Sende-/Empfangseinrichtung
muss sich lediglich im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung
befinden, damit das erfindungsgemäße Verfahren
erfolgreich ausgeführt wird.
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In
einer Weiterbildung des Verfahrens umfasst die Kommunikation neben
der vorstehend genannten Meldung auch eine Antwortmeldung von der zweiten
Sende-/Empfangseinrichtung zurück an die erste Sende-/Empfangseinrichtung.
Auch hierbei kann die Sendeleistung derart begrenzt werden, dass
ein Empfang bei der ersten Sende-/Empfangseinrichtung nur möglich
ist, wenn die zweite Sende-/Empfangseinrichtung im Nahfeldbereich
der ersten Sende-/Empfangseinrichtung positioniert ist. Auf diese
Weise können sich die beiden Sende-/Empfangseinrichtungen
gegenseitig Anmelden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens, kann
mindestens eine der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen eine jeweilige
Sendeleistung kontinuierlich oder zwischen diskreten Werten verändern,
wobei mindestens zwei Sendeleistungswerte vorgesehen sind, zwischen
denen umgeschaltet werden kann. Das Begrenzen der Sendeleistung
kann dabei dynamisch vorgenommen werden oder es erfolgt ein Reduzieren
auf einen vorab konfigurierten Sendeleistungswert, der herstellerseitig
als ideal angesehen wird. Das dynamische Begrenzen der Sendeleistung
kann dabei beispielsweise derart erfolgen, dass das Aussenden der
erfindungsgemäßen Kommunikation mit einer Minimalsendeleistung
erfolgt und sofern innerhalb einer vorgegebenen Zeit keine Bestätigung
von der Partner-Sende-/Empfangseinrichtung eingeht die Sendeleistung
erhöht wird und der Übermittlungsversuch erneut
gestartet wird. Dies kann dann zyklisch bis zum Erreichen einer
vorgegebenen Obergrenze der Sendeleistung wiederholt werden.
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Unter
Begrenzen der Sendeleistung im Sinne der Erfindung ist insbesondere
ein Reduzieren der Sendeleistung zu verstehen, wobei die Maximal-Sendeleistung
als Vergleichswert herangezogen werden kann. Weiterhin kann jedoch
unter Begrenzen auch ein Erhöhen einer Sendeleistung verstanden
werden, wenn von einer geringstmöglicher Sendeleistung ausgegangen
wird und dann zur Durchführung des Verfahrens die Sendeleistung
erhöht wird. Beiden Vorgehensweisen ist jedoch gemein,
dass die Sendeleistung im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens deutlich unterhalb einer „normalen” üblichen Sendeleistung
eines späteren Nutzbetriebs des Telekommunikationssystems
gesetzt wird.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, nur Teile der Anmeldeprozedur mit begrenzter
Sendeleistung durchzuführen. Darüber hinaus kann
vorgesehen sein, dass nur eine der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen
mit begrenzter Sendeleistung überträgt oder alternativ
beide Sende-/Empfangseinrichtungen mit begrenzter Sendeleistung übertragen.
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Die
vorliegende Erfindung und deren Weiterbildungen werden nachfolgend
im Rahmen eines Ausführungsbeispiels an Hand von Figuren
näher erläutert.
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Dabei zeigen in schematischer
Darstellung die
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1 eine
Basisstation und mehrere Mobilteile, die in einem Gebäude
angeordnet sind, und
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2 eine
Basisstation und ein Mobilteil und einen Meldungsverkehr zwischen
diesen.
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In 1 ist
in schematischer Darstellung ein Grundriss eines Gebäudeteils
G eines Gebäudes veranschaulicht, wobei verteilt über
den Grundriss eine Basisstation B als erste Sende-/Empfangseinrichtung,
ein erstes Mobilteil M1 als erfindungsgemäße zweite
Sende-/Empfangseinrichtung und weitere Mobilteile M2 und M3 als
erfindungsgemäße weitere Sende-/Empfangseinrichtungen
angeordnet sind.
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Die
Basisstation B ist derart ausgestaltet, dass sie zusammen einer
oder mehreren der Sende-/Empfangseinrichtungen M1, M2, M3 ein Telekommunikationssystem
für drahtungebundene Telekommunikation bilden kann. Insbesondere
ist darunter ein Telekommunikationssystem für schnurloses Telefonieren
zu verstehen, bei dem eine digitale oder analoge Übertragung
zwischen einer Basisstation und einem Mobilteil über eine
Funkschnittstelle erfolgt und das Telekommunikationssystem sich
gegenüber einem öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetz
wie ein einzelnes Telefon an einem Nebenstellenanschluss verhält.
Die Basisstation stellt hierbei den Übergang zwischen einer
Funkübertragung und einer üblicherweise schnurgebundenen Übertragung
im öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetz bereit,
so dass Telefonverbindungen zwischen einem Endgerät des
Telekommunikationsnetzes und dem Mobilteil betrieben werden können.
Eine Übertragung im öffentlichen Telekommunikationsnetz
erfolgt beispielsweise nach dem ISDN-Standard (ISDN: integrated
services digital network). Die Funkübertragung erfolgt
vorzugsweise gemäß dem DECT-Verfahren.
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Die
Basisstation B stellt einen eine Antenne der Basisstation B umgebenden
Funkversorgungsbereich bereit, der den geografischen Bereich definiert,
in dem ein Mobilteil in Funkkontakt mit der Basisstation B stehen
kann. Mobilteile, die sich außerhalb des Funkversorgungsbereichs
befinden, können dagegen keinen Funkkontakt zur Basisstation
B aufbauen oder aufrechterhalten. Bei üblichen DECT-Systemen
ist der als maximal angegebene Funkversorgungsbereich ca. 300 Meter
um die Basisstation B herum, sofern keine Hindernisse in diesem
Bereich vorhanden sind. Innerhalb von Gebäuden wird häufig
als Funkversorgungsbereich ein Richtwert von ca. 80 Metern als maximale
Distanz zur Basisstation B angeben, wobei dies von den baulichen
Gegebenheiten, der Sendeleistung und der Empfangsempfindlichkeit
der Basisstation B sowie des Mobilteils abhängig ist.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel wird darüber
hinaus vorausgesetzt, dass zumindest die Basisstation B, eventuell
jedoch auch das erste Mobilteil M1 die Möglichkeit besitzt,
die Sendeleistung für Übertragungen über
die Funkschnittstelle zu variieren. Somit kann ermöglicht
werden, dass der theoretisch mögliche Funkversorgungsbereich
derart reduziert wird, dass die Sendeleistung gerade ausreichend
ist, um mit einem Mobilteil in seiner vorliegenden geografischen
Position zu kommunizieren. Ein Reduzieren der Sendeleistung von
einem Maximalwert auf einen Wert, der gerade für eine erfolgreiche Kommunikation
nötig ist, hat dabei generell den Vorteil, dass einerseits
die Strahlenbelastung für Personen im Funkversorgungsbereich
reduziert wird und andererseits die benötigte Versorgungsleistung
reduziert wird, so dass die Akkulaufzeit der Mobilteile verlängert
und die Stromaufnahme der Basisstation B reduziert werden kann.
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In 1 sind
zwei verschiedene Funkversorgungsbereiche durch gestrichelte Linien
angedeutet. Der erste Funkversorgungsbereich FB1 stellt beispielsweise
einen Funkversorgungsbereich bei einer höheren oder bei
höchster Sendeleistung der Basisstation B dar. Der erste
Funkversorgungsbereich FB1 erstreckt sich dabei in dem Gebäude
nicht nur in dem Raum, in dem die Basisstation B angeordnet ist,
sondern erstreckt sich zudem, wenn auch aufgrund von Dämpfung
durch die Wände des Gebäudeteils G nur mit geringerer
Reichweite, in die benachbarten Räume. Alle drei Mobilteile
M1, M2, M3 seien im vorliegenden Ausführungsbeispiel so
positioniert, dass sie sich im ersten Funkversorgungsbereich FB1
befinden, insbesondere auch das dritte Mobilteil M3, dass sich in
einem zur Basisstation B benachbarten Raum befindet, so dass Funk-Übertragungen
zwischen der Basisstation B und dem dritten Mobilteil M3 durch eine
Wand gedämpft wird.
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Der
zweite Funkversorgungsbereich FB2 stellt beispielsweise einen Funkversorgungsbereich bei
einer niedrigeren oder bei minimaler Sendeleistung der Basisstation
B dar. Die in der 1 angedeutete Funkabdeckung
ist deutlich geringer als die des ersten Funkversorgungsbereichs
FB1. Insbesondere sei nur ein kleiner Teil des Raums, in dem sich die
Basisstation B befindet, abgedeckt. Darüber hinaus sei
angenommen, dass die Dämpfung für die geringe
Sendeleistung durch eine der Wände des Gebäudeteils
G so hoch ist, dass sich der zweite Funkversorgungsbereich FB2 nicht
bis in den angrenzenden Raum erstreckt sondern bereits innerhalb
der Wand unterhalb eine Empfangsempfindlichkeit der Mobileteile
M1, M2, M3 sinkt.
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Es
sei angenommen, dass sich lediglich das erste Mobilteil M1, das
in unmittelbarer Nähe zur Basisstation B positioniert ist,
innerhalb des zweiten Funkversorgungsbereichs FB2 befindet. Das
bedeutet, dass das zweite und das dritte Mobilteil M2 und M3 durch
die Basisstation B ausgesendete Meldungen und Übertragungen
nicht erfolgreich empfangen können und folglich auch nicht
erfassen und verarbeiten können.
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Ausgangssituation
für das Ausführungsbeispiel sei, dass keine der
Mobilteile M1, M2, M3 bei der Basisstation B angemeldet sind und
somit noch keine kommunikationsfähige Partnerschaft innerhalb des
Telekommunikationssystems besteht. Unter der kommunikationsfähige
Partnerschaft sei dabei zu verstehen, dass sich die Basisstation
B und ein Mobilteil gegenseitig als Kommunikationspartner registriert
haben, so dass vom Telekommunikationsnetz bei der Basisstation B
eingehende Übertragungen an das registrierte Mobilteil
weitergeleitet werden und so dass vom Mobilteil initiierte Übertragungen
durch die Basisstation B weiter verarbeitet und vermittelt werden.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel sei angenommen, dass ein
Benutzer das erste Mobilteil M1 bei der Basisstation B registrieren
möchte.
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Um
gegenseitig als Kommunikationspartner registriert zu werden und
um eine kommunikationsfähige Partnerschaft einzugehen,
müssen die Basisstation B und das betroffene Mobilteil – also
das Mobilteil M1 – beide in eine Bereitschaft versetzt
werden, eine derartige Partnerschaft einzugehen. Nicht weiter in
den Figuren dargestellt sind die Verfahrensschritte, wie die Bereitschaft
zum Anmelden aktiviert wird. Bei Auslieferung neu produzierter Geräte
einer Basisstation B und/oder eines Mobilteils kann dies beispielsweise
bereits durch den Hersteller derart geschehen, dass beim erstmaligen
Einschalten des betroffenen Geräts durch den Kunden für
das betroffene Gerät einer Bereitschaft für ein
Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft
des Telekommunikationssystems zwischen der betroffenen Basisstation
und des betroffenen Mobilteils hergestellt wird.
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Im
Folgenden wird angenommen, dass für die Basisstation B
und zumindest für das Mobilteil M1 die Bereitschaft für
ein Anmelden zum Bilden der kommunikationsfähigen Partnerschaft
bereits hergestellt ist.
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Eventuell
initiiert durch eine Benutzeraktion oder lediglich durch Anlegen
einer Betriebsspannung an der Basisstation B wird durch die Basisstation
B eine erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 – veranschaulicht
in 2 – in das Umfeld der Basisstation B
und insbesondere dessen Antenne ausgesendet. Dieses Aussenden der
ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 kann dabei wiederholt werden,
wenn innerhalb eines definierten Zeitraums keine Bestätigungsmeldung
von einem Mobilteil bei der Basisstation B eingeht, um den Empfang
der ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 zu bestätigen. Die
Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 sei eine Meldung zum gegenseitigen
Anmelden der Basisstation B mit einem Mobilteil und ist somit ein
Teil der erfindungsgemäßen Kommunikation zum Anmelden.
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Die
erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit einer gegenüber der maximalen Sendeleistung und auch
gegenüber einer üblichen im Rahmen von Telefongesprächen
verwendeten Sendeleistung deutlich reduzierten Sendeleistung ausgesendet,
so dass der durch die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 abgedeckte
Funkbereich in 1 als Funkbereich FB2 veranschaulicht
ist. Alle Mobilteile, die innerhalb des Funkbereichs FB2 positioniert
sind, können diese erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1
empfangen.
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Mobilteile,
die nicht in einer Bereitschaft für ein Anmelden versetzt
worden sind, ignorieren vorzugsweise die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1.
Alternativ schicken sie eine negative Quittung.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das erste Mobilteil
M1 das einzige Mobilteil, das sich innerhalb des Funkbereichs FB2
befindet. Die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 wird durch das erste
Mobilteil M1 empfangen, erfasst und verarbeitet. Da sich das Mobilteil
M1 in der Bereitschaft zum Anmelden befindet, wird durch das Mobilteil
M1 die Basisstation B als die zu dem Mobilteil M1 zugehörige
Basisstation B registriert.
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Das
Verfahren ist hierbei deshalb vorteilhaft, weil die Sendeleistung
der Basisstation B für die Übertragung auf diese
Weise derart begrenzt werden kann, dass nur das für die
Anmeldung vorgesehene Mobilteil die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1
empfangen kann und nicht dagegen ein weiteres Mobilteil, insbesondere
das zweite Mobilteil M2 oder das dritte Mobilteil M3.
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Vorzugsweise
wird durch das erste Mobilteil M1 eine Bestätigungsmeldung
ACK – angedeutet in 2 durch
einen stilisierten Blitz – zurück an die Basisstation
B übermittelt, so dass diese das erfolgreiche Anmelden
abschließen kann. Diese Bestätigungsmeldung ACK
ist somit wie die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 Teil der
erfindungsgemäßen Kommunikation zum Anmelden,
wobei auch die Bestätigungsmeldung ACK mit einer derart
geringen Sendeleistung ausgesendet werden kann, dass lediglich die
Basisstation B die Bestätigungsmeldung ACK empfangen kann.
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Zum
gegenseitigen Anmelden kann als Teil der Bestätigungsmeldung
ACK oder zusätzlich zur Bestätigungsmeldung ACK
ein Anmelden des Mobilteils M1 bei der Basisstation B vorgesehen
sein, so dass sich nach erfolgreicher Übertragung beide
Einrichtungen gegenseitig bekannt gemacht haben. Dies ist in 2 durch
eine zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2 angedeutet, die vom
ersten Mobilteil M1 ausgesendet wird und ebenfalls Teil der erfindungsgemäßen
Kommunikation ist. Das Aussenden der zweiten Anmeldeanforderungsmeldung REQ2
kann dadurch initiiert werden, dass der Eingang der ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1
durch das erste Mobilteil M1 erkannt wird oder dass das erste Mobilteils
M1 erstmalig eingeschaltet wird, nachdem es an den Kunden ausgeliefert
wurde. Weiterhin kann die zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2,
wie bereits angedeutet, Teil der Bestätigungsmeldung ACK
sein.
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Wird
nun die zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2 bei der Basisstation
B empfangen und verarbeitet, kann der Anmeldevorgang des ersten
Mobilteils M1 bei der Basisstation B abgeschlossen werden. Das erste
Mobilteil M1 und die Basisstation B haben sich somit in beiden Übertragungsrichtungen
gegenseitig angemeldet und beide Einrichtungen können somit
den Zustand der Bereitschaft zum Anmelden – eventuell nach
Ablauf eines Zeitgebers – verlassen. Anschließend
können beide für den bestimmungsgemäßen
Nutzbetrieb als Telekommunikationssystem, insbesondere zum Durchführen
von Telefongesprächen zum bzw. vom ersten Mobilteil M1,
eingesetzt werden.
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Besteht
nun ein Anmeldevorgang aus mehreren Meldungen zwischen der Basisstation
B und dem ersten Mobilteil M1, so genügt es erfindungsgemäß wenn
für eine der Meldungen die Sendeleistung derart begrenzt
wird, dass lediglich die Basisstation B oder das erste Mobilteil
M1 – je nach Kommunikationsrichtung – die ausgesendete
Meldung empfangen kann. Jedoch kann auch vorgesehen sein, dass für mehrere
oder alle der Meldungen im Rahmen des Anmeldevorgangs die Sendeleistung
reduziert wird.
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Die
vorstehend genannten Meldungen dienen lediglich zur Illustration
des Ablaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Je nach eingesetzter Technologie, zum Beispiel DECT, kann der Meldungsablauf
jedoch durch den zu befolgenden Standard vorgegeben sein und muss
dann entsprechend des jeweilig definierten Standards umgesetzt werden.
Auch die zu übermittelnden Parameter in den Meldungen können
dann vorgegeben sein. Üblicherweise dürften jedoch
das Mobilteil M1 bzw. die Basisstation B eindeutig spezifizierende
Identifikationswerte und/oder Kommunikationsadressen übermittelt werden,
so dass später im Nutzbetrieb eine eindeutige Zuordnung
von Basisstation B und Mobilteil M1 ermöglicht wird und
weitere sich im ersten Funkbereich FB1 angeordnete Mobilteile und/oder
Basisstationen den Nutzbetrieb zwischen der Basisstation B und dem
Mobilteil M1 nicht stören.
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Vorstehend
wurde die Bereitschaft zum Anmelden derart aktiviert, dass ein Hersteller
bereits bei Auslieferung der Basisstation B und/oder des Mobilteils
M1 die Geräte derart konfiguriert, dass diese beim Einschalten
sofort in diesen Bereitschaftsmodus übergehen. Durch das
Einschalten wird eine initiale Prozedur durchlaufen, die die jeweilige
Einrichtung in die Bereitschaft zum Anmelden versetzt. Neben diesem
Einschalten kann eine derartige initiale Prozedur jedoch auch nach
einem Reset eines der Einrichtung vorgesehen sein oder nach Durchführen einer
dafür vorgesehenen Benutzeraktion.
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Das
Begrenzen der Sendeleistung kann derart erfolgen, dass die Sendeleistung
lediglich auf einen – z. B. durch den Hersteller – fest
vorgegebenen Sendeleistungswert heruntergesetzt wird. Alternativ kann
die Sendeleistung auf den niedrigsten Sendeleistungswert gesetzt
werden und damit die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 ausgesendet werden.
Empfängt die Basisstation B daraufhin keine Rückantwort,
so kann der Sendeleistungswert erhöht werden und einer
die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 ausgesendet werden. Dies
kann bis zu einem vorgegebenen für einen Anmeldevorgang als
maximal anzusehenden Schwellwert wiederholt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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