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DE102008029376A1 - Verfahren, Mobilteil und Basisstation zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems - Google Patents

Verfahren, Mobilteil und Basisstation zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems Download PDF

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Publication number
DE102008029376A1
DE102008029376A1 DE102008029376A DE102008029376A DE102008029376A1 DE 102008029376 A1 DE102008029376 A1 DE 102008029376A1 DE 102008029376 A DE102008029376 A DE 102008029376A DE 102008029376 A DE102008029376 A DE 102008029376A DE 102008029376 A1 DE102008029376 A1 DE 102008029376A1
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DE
Germany
Prior art keywords
base station
communication
handset
req1
ack
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102008029376A
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English (en)
Inventor
Georg Schmitz
Jürgen Stahl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gigaset Communications GmbH
Original Assignee
Gigaset Communications GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gigaset Communications GmbH filed Critical Gigaset Communications GmbH
Priority to DE102008029376A priority Critical patent/DE102008029376A1/de
Publication of DE102008029376A1 publication Critical patent/DE102008029376A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren, ein Mobilteil und eine Basisstation zum Bereitstellen eines Telekommunikationssystems für drahtgebundene Telekommunikation, wobei das Telekommunikationssystem eine einen Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) bereitstellende ersten Sende-/Empfangseinrichtung - die Basisstation (B) - und zumindest eine den Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) nutzende zweite Sende-/Empfangseinrichtung - das Mobilteil (M1) - umfasst. Nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung (M1) wird eine Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden der Sende-/Empfangseinrichtungen zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung (M1) initiiert. Weiterhin wird zumindest während der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden die Sendeleistung für Übertragungen im Rahmen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zumindest zeitweise derart begrenzt, dass ein Empfangen im Rahmen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) nur dann gewährleistet ist, wenn sich die zweite Sende-/Empfangseinrichtung (M1) im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 1, ein Mobilteil zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 9 und eine Basisstation zum Bereitstellen eines schnurlosen Telekommunikationssystems gemäß dem Gattungsbegriff des Anspruchs 7.
  • Telekommunikationssysteme zur drahtlosen Telekommunikation, die jeweils aus mindestens einer Basisstation und aus mindestens einem üblicherweise akkubetriebenen Mobilteil bestehen, sind beispielsweise Schnurlos-Telefone mit einer Schnurlos-Basisstation und integrierter oder separater Akkuladeeinrichtung sowie mit mindestens einem Schnurlos-Mobilteil, mit denen man über kurze Entfernungen – üblicherweise innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses – mobil über Funk telefonieren kann. Die Schnurlos-Basisstation bietet in derartigen Telekommunikationssystemen darüber hinaus üblicherweise eine Kopplung an ein öffentliches oder ein privates Telefonnetz an.
  • Das derzeit zumindest in Europa am weitesten verbreitete Protokoll, auf dem solche Schnurlos-Telekommunikationssysteme basieren, ist das DECT-Protokoll (DECT: Digital European Cordless Telephone).
  • Damit man mit derartigen aus zwei getrennten Geräten bestehenden – der Schnurlos-Basisstation und dem Schnurlos-Handapparat – Schnurlos-Telekommunikationssystemen auch drahtlose mobile Telekommunikation betreiben kann, müssen die beiden Geräte miteinander als gegenseitige Kommunikationspartnern bekannt gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass der Schnurlos-Handapparat an der Schnurlos-Basisstation registriert bzw. angemeldet wird. Erst nach einer derartigen Anmeldung können Gespräche über die Schnurlos-Basisstation zum bzw. vom Schnurlos-Handapparat geleitet werden.
  • Diese Bildung einer Einheit von Schnurlos-Handapparat und Schnurlos-Basisstation ist einerseits nötig, damit die Funkdaten gerichtet an den Schnurlos-Handapparat bzw. an die Schnurlos-Basisstation geschickt werden und somit überhaupt Gespräche geführt werden können, und andererseits wichtig, damit ein Schnurlos-Handapparat nur über die für ihn vorgesehene Schnurlos-Basisstation Verbindungen aufbauen kann, damit nicht über eine fremde Schnurlos-Basisstation unberechtigterweise Telefongespräche geführt werden und sich somit Telefonkosten für einen falschen Telefonanschluss ergeben.
  • Sowohl während einer solchen Anmeldeprozedur als auch im Vorfeld der Anmeldeprozedur, dem Herstellen einer Anmeldebereitschaft, muss der Benutzer des Schnurlos-Telekommunikationssystems üblicherweise manuell tätig werden. Beispielsweise kann für die Anmeldeprozedur vorgesehen sein in vorgegebener Reihenfolge sowohl die Basisstation als auch den Handapparat durch manuelle Aktionen anmeldebereit schalten, eine PIN (Personal Identification Number) einzugeben und/oder weitere Eingaben über zur Verfügung stehende Tasten innerhalb gewisser Zeitvorgaben durchzuführen.
  • Diese vom Benutzer durchzuführenden Maßnahmen sind teilweise bedienungsunfreundlich, so dass Hersteller bei paarweiser Bereitstellung von Basisstation und Handapparat für solche Schnurlos-Telekommunikationssysteme die Anmeldeprozedur häufig bereits herstellerseitig vor Auslieferung der Schnurlos-Telekommunikationssysteme während dem Herstellungsprozess durchführen. Dadurch wird zwar die Bedienungsfreundlichkeit für den Käufer solcher Schnurlos-Telekommunikationssysteme verbessert, jedoch erhöht sich dadurch aber der Aufwand in der Herstellung und somit auch die Herstellungskosten.
  • Um nun auf die paarweise Bereitstellung verzichten zu können, und trotzdem auf bedienungsunfreundliche Bedienschritte verzichten zu können, ist es aus der WO 03/003702 A1 zum Anmelden von akkubetriebenen Mobilteilen an Basisstationen mit einer Akkuladeeinrichtung bekannt, die Anmeldebereitschaft zwischen dem anzumeldenden Mobilteil und der Basisstation automatisch herzustellen, ohne dass der Benutzer des Telekommunikationssystems die vorstehend beschriebenen Maßnahmen durchzuführen braucht.
  • Dies wird dadurch erreicht, dass die Anmeldebereitschaft zum Anmelden des akkubetriebenen Mobilteils an der Basisstation mit Akkuladeeinrichtung durch Abfrage der Ladekontakte der Basisstation, ob ein Kontakt zwischen dem Mobilteils und der Basisstation hergestellt worden ist, initiiert wird und dann die Anmeldeprozedur wie gehabt über die Luftschnittstelle des Telekommunikationssystems abläuft.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung ein alternatives benutzerinteraktionsloses Verfahren zur Bildung eines Telekommunikationssystems bestehend aus Mobilteil und Basisstation anzugeben, sowie ein Mobilteil und eine Basisstation, die dieses Verfahren umsetzen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, eine Basisstation mit den Merkmalen des Patentanspruchs 7, sowie durch ein Mobilteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Bereitstellen eines Telekommunikationssystems für drahtungebundene Telekommunikation, umfasst das Telekommunikationssystem eine einen Funk versorgungsbereich bereitstellende erste Sende-/Empfangseinrichtung und zumindest eine den Funkversorgungsbereich nutzende zweite Sende-/Empfangseinrichtung. Nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung wird eine Kommunikation zum Anmelden der Sende-/Empfangseinrichtungen zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung initiiert. Weiterhin wird zumindest während der Kommunikation zum Anmelden die Sendeleistung für Übertragungen im Rahmen der Kommunikation zumindest zeitweise derart begrenzt, dass ein Empfangen im Rahmen der Kommunikation nur dann gewährleistet ist, wenn sich die zweite Sende-/Empfangseinrichtung im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung befindet.
  • Die erste Sende-/Empfangseinrichtung ist dabei vorzugsweise eine Basisstation, die zweite Sende-/Empfangseinrichtung ein Mobilteil, die über Funk – insbesondere nach dem DECT-Verfahren – miteinander kommunizieren können. Die Basisstation ist dabei vorzugsweise eine Übergangseinrichtung, die bevorzugt eine Kopplung an ein kabelgebundenes Telefonnetz bereitstellt. Darüber hinaus sind auch andere Paare von Sende-/Empfangseinrichtungen denkbar, die sich gegenseitig bekannt machen müssen, bevor sie einen gewünschten Dienst bereitstellen können.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, dass nur Paare von erster und zweiter Sende-/Empfangseinrichtung sich zu einem Telekommunikationssystem zusammenschließen können, die sich in direkter Umgebung zueinander befinden. Somit kann ausgeschlossen werden, dass sich eine weitere Sende-/Empfangseinrichtung zusätzlich oder alternativ zur zweiten Sende-/Empfangseinrichtung bei der ersten Sende-/Empfangseinrichtung anmeldet und somit ungewünschterweise Bestandteil des Telekommunikationssystems mit der ersten Sende-/Empfangseinrichtung wird.
  • Das Verfahren nützt dabei eine Signal-Dämpfung aus, die die Kommunikation insbesondere bei Durchqueren von Hauswänden oder anderen Festkörpern aber auch – wenn auch in geringerem Maße – bei Übertragung durch die Luft erfährt. Während die Dämpfung zwar auf alle Signale egal welcher Intensität wirkt, kann bei begrenzter Sendeleistung gezielt erreicht werden, dass durch eine zwischen einem Sender und einem Empfänger befindende Hauswand ein ausgesendetes Signal derart gedämpft wird, dass die Signalstärke bei Erreichen des Empfängers unterhalb der minimalen Empfangssensibilität reduziert ist, so dass der Empfänger das eingehende Signal nicht erkennt.
  • Dieser Effekt kann derart ausgenützt werden, dass in einer besonders einfachen Ausführungsform, die Kommunikation eine Meldung von einer der ersten Sende-/Empfangseinrichtung an die zweite Sende-/Empfangseinrichtung umfasst. Der Zweck dieser Meldung ist, dass sich die ersten Sende-/Empfangseinrichtung bei der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung im Sinne einer Registrierung bekannt macht, damit später ein- und ausgehende Nutzverbindungen zwischen den beiden Sende-/Empfangseinrichtungen aufgebaut werden können. Wird nun die diese Meldung erfindungsgemäß mit begrenzter Sendeleistung ausgesendet, so kann erreicht werden, dass aufgrund der Dämpfung lediglich in geringer Nähe zur ersten Send-/Empfangseinrichtung, beispielsweise in einem Umkreis von circa 30 Zentimetern, ein Empfang der Meldung durch die zweite Sende-/Empfangseinrichtung möglich ist. Der Wert von 30 Zentimetern soll hierbei nur die Größe des Nahfeldbereichs veranschaulichen, der jedoch je nach Anwendungsgebiet auch auf andere Werte konfiguriert werden kann. Befindet sich nun die mobile zweite Sende-/Empfangseinrichtung innerhalb eines Radius' von 30 Zentimetern um die erste Sende-/Empfangseinrichtung und ist erstgenannte in Bereitschaft die Meldung zu empfangen, so kann sie die Meldung empfangen und verarbeiten, insbesondere um eine Partnerschaft zur ersten Sende-/Empfangseinrichtung zu etablieren.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist hierbei, dass die zweite Sende-/Empfangseinrichtung bereits im Auslieferungszustand durch den Hersteller in Bereitschaft zum Empfang der Meldung gesetzt werden kann, so dass ein Anwender, der eine erste und eine zweite Sende-/Empfangseinrichtung erwirbt und in Betrieb nimmt, keine weiteren besonderen Benutzeraktionen durchführen muss, um das Verfahren zum Bereitstellen der Partnerschaft zwischen den beiden Sende-/Empfangseinrichtungen auszuführen. Vorzugsweise sind die erste und die zweite Sende-/Empfangseinrichtung derart konfiguriert, dass beim initialen Einschalten beide Sende-/Empfangseinrichtungen – nach Auslieferung der Sende-/Empfangseinrichtungen vom Hersteller oder nach einem explizit durchgeführten Rücksetzen mindestens einer der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen – umgehend in einen Modus übergehen, in dem die erfindungsgemäßen Verfahrensschritte zum Bereitstellen eines Telekommunikationssystems ausgeführt werden bzw. werden können.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass aufgrund der begrenzten Sendeleistung einem Anwender ermöglicht wird gezielt das Paar bestehend aus erster Sende-/Empfangseinrichtung und zweiter Sende-/Empfangseinrichtung zu definieren, indem er beide beim initialen Einschalten in unmittelbarer Nähe zueinander anordnet. Weitere Benutzeraktionen an der ersten und/oder zweiten Sende-/Empfangseinrichtung sind hierzu nicht notwendig.
  • Ein Schutz gegenüber unerwünschtem Einbuchen von weiteren Sende-/Empfangseinrichtungen mittels Eingabe von Tastencodes oder ähnlichen Verfahren ist nicht notwendig, da davon ausgegangen wird, dass durch die begrenzte Sendeleistung lediglich ein kleiner Funkbereich abgedeckt wird, der sich im unmittelbaren Umfeld der ersten Sende-/Empfangseinrichtung befindet und somit die erste und die zweite Sende-/Empfangseinrichtung sich in einem Wirkungsbereich befinden, der lediglich durch die bedienende Person beherrscht wird. Ein unerkanntes Eindringen einer weiteren Sende-/Empfangseinrichtung ohne Kenntnis der bedienenden Person ist folglich nicht möglich. Insbesondere ist ein unbeabsichtigtes Einbuchen von weiteren Sende-/Empfangseinrichtungen, die sich in anderen Zimmern oder anderen angrenzenden Wohnungen befinden, nicht möglich, da die durch die erste Sende-/Empfangseinrichtung ausgesendete Kommunikation aufgrund der Signaldämpfung nicht bei den weiteren Sende-/Empfangseinrichtungen empfangen wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es demzufolge vorteilhafterweise auf eine Vorabkonfiguration von Sende-/Empfangseinrichtungs-Paaren zu verzichten wie sie in bekannten Systemen vorgesehen ist, da die Paarbildung lediglich durch Annäherung der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen bei Senden einer Kommunikation mit begrenzter Sendeleistung geschieht. Trotzdem ist das Verfahren sicher gegenüber Anmelden von unerwünschten Sende-/Empfangseinrichtungen, da die Sendeleistung derart begrenzt wird, dass diese unerwünschten Sende-/Empfangseinrichtungen außerhalb des abgedeckten Funkbereichs positioniert sind. Unerwünschte Sende-/Empfangseinrichtungen die sich innerhalb des abgedeckten Funkbereichs befinden wären dagegen für den Benutzer sichtbar, so dass dieser in diesem Fall manuelle Maßnahmen gegen ein unerwünschtes Anmelden vornehmen kann.
  • Eine exakte Positionierung der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung z. B. in einer für die zweite Sende-/Empfangseinrichtung vorgesehene Ladeschale der ersten Sende-/Empfangseinrichtung und ein Abfragen von Kontakten ist ebenfalls nicht nötig. Die zweite Sende-/Empfangseinrichtung muss sich lediglich im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung befinden, damit das erfindungsgemäße Verfahren erfolgreich ausgeführt wird.
  • In einer Weiterbildung des Verfahrens umfasst die Kommunikation neben der vorstehend genannten Meldung auch eine Antwortmeldung von der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung zurück an die erste Sende-/Empfangseinrichtung. Auch hierbei kann die Sendeleistung derart begrenzt werden, dass ein Empfang bei der ersten Sende-/Empfangseinrichtung nur möglich ist, wenn die zweite Sende-/Empfangseinrichtung im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung positioniert ist. Auf diese Weise können sich die beiden Sende-/Empfangseinrichtungen gegenseitig Anmelden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens, kann mindestens eine der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen eine jeweilige Sendeleistung kontinuierlich oder zwischen diskreten Werten verändern, wobei mindestens zwei Sendeleistungswerte vorgesehen sind, zwischen denen umgeschaltet werden kann. Das Begrenzen der Sendeleistung kann dabei dynamisch vorgenommen werden oder es erfolgt ein Reduzieren auf einen vorab konfigurierten Sendeleistungswert, der herstellerseitig als ideal angesehen wird. Das dynamische Begrenzen der Sendeleistung kann dabei beispielsweise derart erfolgen, dass das Aussenden der erfindungsgemäßen Kommunikation mit einer Minimalsendeleistung erfolgt und sofern innerhalb einer vorgegebenen Zeit keine Bestätigung von der Partner-Sende-/Empfangseinrichtung eingeht die Sendeleistung erhöht wird und der Übermittlungsversuch erneut gestartet wird. Dies kann dann zyklisch bis zum Erreichen einer vorgegebenen Obergrenze der Sendeleistung wiederholt werden.
  • Unter Begrenzen der Sendeleistung im Sinne der Erfindung ist insbesondere ein Reduzieren der Sendeleistung zu verstehen, wobei die Maximal-Sendeleistung als Vergleichswert herangezogen werden kann. Weiterhin kann jedoch unter Begrenzen auch ein Erhöhen einer Sendeleistung verstanden werden, wenn von einer geringstmöglicher Sendeleistung ausgegangen wird und dann zur Durchführung des Verfahrens die Sendeleistung erhöht wird. Beiden Vorgehensweisen ist jedoch gemein, dass die Sendeleistung im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens deutlich unterhalb einer „normalen” üblichen Sendeleistung eines späteren Nutzbetriebs des Telekommunikationssystems gesetzt wird.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, nur Teile der Anmeldeprozedur mit begrenzter Sendeleistung durchzuführen. Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass nur eine der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen mit begrenzter Sendeleistung überträgt oder alternativ beide Sende-/Empfangseinrichtungen mit begrenzter Sendeleistung übertragen.
  • Die vorliegende Erfindung und deren Weiterbildungen werden nachfolgend im Rahmen eines Ausführungsbeispiels an Hand von Figuren näher erläutert.
  • Dabei zeigen in schematischer Darstellung die
  • 1 eine Basisstation und mehrere Mobilteile, die in einem Gebäude angeordnet sind, und
  • 2 eine Basisstation und ein Mobilteil und einen Meldungsverkehr zwischen diesen.
  • In 1 ist in schematischer Darstellung ein Grundriss eines Gebäudeteils G eines Gebäudes veranschaulicht, wobei verteilt über den Grundriss eine Basisstation B als erste Sende-/Empfangseinrichtung, ein erstes Mobilteil M1 als erfindungsgemäße zweite Sende-/Empfangseinrichtung und weitere Mobilteile M2 und M3 als erfindungsgemäße weitere Sende-/Empfangseinrichtungen angeordnet sind.
  • Die Basisstation B ist derart ausgestaltet, dass sie zusammen einer oder mehreren der Sende-/Empfangseinrichtungen M1, M2, M3 ein Telekommunikationssystem für drahtungebundene Telekommunikation bilden kann. Insbesondere ist darunter ein Telekommunikationssystem für schnurloses Telefonieren zu verstehen, bei dem eine digitale oder analoge Übertragung zwischen einer Basisstation und einem Mobilteil über eine Funkschnittstelle erfolgt und das Telekommunikationssystem sich gegenüber einem öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetz wie ein einzelnes Telefon an einem Nebenstellenanschluss verhält. Die Basisstation stellt hierbei den Übergang zwischen einer Funkübertragung und einer üblicherweise schnurgebundenen Übertragung im öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetz bereit, so dass Telefonverbindungen zwischen einem Endgerät des Telekommunikationsnetzes und dem Mobilteil betrieben werden können. Eine Übertragung im öffentlichen Telekommunikationsnetz erfolgt beispielsweise nach dem ISDN-Standard (ISDN: integrated services digital network). Die Funkübertragung erfolgt vorzugsweise gemäß dem DECT-Verfahren.
  • Die Basisstation B stellt einen eine Antenne der Basisstation B umgebenden Funkversorgungsbereich bereit, der den geografischen Bereich definiert, in dem ein Mobilteil in Funkkontakt mit der Basisstation B stehen kann. Mobilteile, die sich außerhalb des Funkversorgungsbereichs befinden, können dagegen keinen Funkkontakt zur Basisstation B aufbauen oder aufrechterhalten. Bei üblichen DECT-Systemen ist der als maximal angegebene Funkversorgungsbereich ca. 300 Meter um die Basisstation B herum, sofern keine Hindernisse in diesem Bereich vorhanden sind. Innerhalb von Gebäuden wird häufig als Funkversorgungsbereich ein Richtwert von ca. 80 Metern als maximale Distanz zur Basisstation B angeben, wobei dies von den baulichen Gegebenheiten, der Sendeleistung und der Empfangsempfindlichkeit der Basisstation B sowie des Mobilteils abhängig ist.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird darüber hinaus vorausgesetzt, dass zumindest die Basisstation B, eventuell jedoch auch das erste Mobilteil M1 die Möglichkeit besitzt, die Sendeleistung für Übertragungen über die Funkschnittstelle zu variieren. Somit kann ermöglicht werden, dass der theoretisch mögliche Funkversorgungsbereich derart reduziert wird, dass die Sendeleistung gerade ausreichend ist, um mit einem Mobilteil in seiner vorliegenden geografischen Position zu kommunizieren. Ein Reduzieren der Sendeleistung von einem Maximalwert auf einen Wert, der gerade für eine erfolgreiche Kommunikation nötig ist, hat dabei generell den Vorteil, dass einerseits die Strahlenbelastung für Personen im Funkversorgungsbereich reduziert wird und andererseits die benötigte Versorgungsleistung reduziert wird, so dass die Akkulaufzeit der Mobilteile verlängert und die Stromaufnahme der Basisstation B reduziert werden kann.
  • In 1 sind zwei verschiedene Funkversorgungsbereiche durch gestrichelte Linien angedeutet. Der erste Funkversorgungsbereich FB1 stellt beispielsweise einen Funkversorgungsbereich bei einer höheren oder bei höchster Sendeleistung der Basisstation B dar. Der erste Funkversorgungsbereich FB1 erstreckt sich dabei in dem Gebäude nicht nur in dem Raum, in dem die Basisstation B angeordnet ist, sondern erstreckt sich zudem, wenn auch aufgrund von Dämpfung durch die Wände des Gebäudeteils G nur mit geringerer Reichweite, in die benachbarten Räume. Alle drei Mobilteile M1, M2, M3 seien im vorliegenden Ausführungsbeispiel so positioniert, dass sie sich im ersten Funkversorgungsbereich FB1 befinden, insbesondere auch das dritte Mobilteil M3, dass sich in einem zur Basisstation B benachbarten Raum befindet, so dass Funk-Übertragungen zwischen der Basisstation B und dem dritten Mobilteil M3 durch eine Wand gedämpft wird.
  • Der zweite Funkversorgungsbereich FB2 stellt beispielsweise einen Funkversorgungsbereich bei einer niedrigeren oder bei minimaler Sendeleistung der Basisstation B dar. Die in der 1 angedeutete Funkabdeckung ist deutlich geringer als die des ersten Funkversorgungsbereichs FB1. Insbesondere sei nur ein kleiner Teil des Raums, in dem sich die Basisstation B befindet, abgedeckt. Darüber hinaus sei angenommen, dass die Dämpfung für die geringe Sendeleistung durch eine der Wände des Gebäudeteils G so hoch ist, dass sich der zweite Funkversorgungsbereich FB2 nicht bis in den angrenzenden Raum erstreckt sondern bereits innerhalb der Wand unterhalb eine Empfangsempfindlichkeit der Mobileteile M1, M2, M3 sinkt.
  • Es sei angenommen, dass sich lediglich das erste Mobilteil M1, das in unmittelbarer Nähe zur Basisstation B positioniert ist, innerhalb des zweiten Funkversorgungsbereichs FB2 befindet. Das bedeutet, dass das zweite und das dritte Mobilteil M2 und M3 durch die Basisstation B ausgesendete Meldungen und Übertragungen nicht erfolgreich empfangen können und folglich auch nicht erfassen und verarbeiten können.
  • Ausgangssituation für das Ausführungsbeispiel sei, dass keine der Mobilteile M1, M2, M3 bei der Basisstation B angemeldet sind und somit noch keine kommunikationsfähige Partnerschaft innerhalb des Telekommunikationssystems besteht. Unter der kommunikationsfähige Partnerschaft sei dabei zu verstehen, dass sich die Basisstation B und ein Mobilteil gegenseitig als Kommunikationspartner registriert haben, so dass vom Telekommunikationsnetz bei der Basisstation B eingehende Übertragungen an das registrierte Mobilteil weitergeleitet werden und so dass vom Mobilteil initiierte Übertragungen durch die Basisstation B weiter verarbeitet und vermittelt werden.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sei angenommen, dass ein Benutzer das erste Mobilteil M1 bei der Basisstation B registrieren möchte.
  • Um gegenseitig als Kommunikationspartner registriert zu werden und um eine kommunikationsfähige Partnerschaft einzugehen, müssen die Basisstation B und das betroffene Mobilteil – also das Mobilteil M1 – beide in eine Bereitschaft versetzt werden, eine derartige Partnerschaft einzugehen. Nicht weiter in den Figuren dargestellt sind die Verfahrensschritte, wie die Bereitschaft zum Anmelden aktiviert wird. Bei Auslieferung neu produzierter Geräte einer Basisstation B und/oder eines Mobilteils kann dies beispielsweise bereits durch den Hersteller derart geschehen, dass beim erstmaligen Einschalten des betroffenen Geräts durch den Kunden für das betroffene Gerät einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen der betroffenen Basisstation und des betroffenen Mobilteils hergestellt wird.
  • Im Folgenden wird angenommen, dass für die Basisstation B und zumindest für das Mobilteil M1 die Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden der kommunikationsfähigen Partnerschaft bereits hergestellt ist.
  • Eventuell initiiert durch eine Benutzeraktion oder lediglich durch Anlegen einer Betriebsspannung an der Basisstation B wird durch die Basisstation B eine erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 – veranschaulicht in 2 – in das Umfeld der Basisstation B und insbesondere dessen Antenne ausgesendet. Dieses Aussenden der ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 kann dabei wiederholt werden, wenn innerhalb eines definierten Zeitraums keine Bestätigungsmeldung von einem Mobilteil bei der Basisstation B eingeht, um den Empfang der ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 zu bestätigen. Die Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 sei eine Meldung zum gegenseitigen Anmelden der Basisstation B mit einem Mobilteil und ist somit ein Teil der erfindungsgemäßen Kommunikation zum Anmelden.
  • Die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einer gegenüber der maximalen Sendeleistung und auch gegenüber einer üblichen im Rahmen von Telefongesprächen verwendeten Sendeleistung deutlich reduzierten Sendeleistung ausgesendet, so dass der durch die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 abgedeckte Funkbereich in 1 als Funkbereich FB2 veranschaulicht ist. Alle Mobilteile, die innerhalb des Funkbereichs FB2 positioniert sind, können diese erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 empfangen.
  • Mobilteile, die nicht in einer Bereitschaft für ein Anmelden versetzt worden sind, ignorieren vorzugsweise die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1. Alternativ schicken sie eine negative Quittung.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das erste Mobilteil M1 das einzige Mobilteil, das sich innerhalb des Funkbereichs FB2 befindet. Die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 wird durch das erste Mobilteil M1 empfangen, erfasst und verarbeitet. Da sich das Mobilteil M1 in der Bereitschaft zum Anmelden befindet, wird durch das Mobilteil M1 die Basisstation B als die zu dem Mobilteil M1 zugehörige Basisstation B registriert.
  • Das Verfahren ist hierbei deshalb vorteilhaft, weil die Sendeleistung der Basisstation B für die Übertragung auf diese Weise derart begrenzt werden kann, dass nur das für die Anmeldung vorgesehene Mobilteil die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 empfangen kann und nicht dagegen ein weiteres Mobilteil, insbesondere das zweite Mobilteil M2 oder das dritte Mobilteil M3.
  • Vorzugsweise wird durch das erste Mobilteil M1 eine Bestätigungsmeldung ACK – angedeutet in 2 durch einen stilisierten Blitz – zurück an die Basisstation B übermittelt, so dass diese das erfolgreiche Anmelden abschließen kann. Diese Bestätigungsmeldung ACK ist somit wie die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 Teil der erfindungsgemäßen Kommunikation zum Anmelden, wobei auch die Bestätigungsmeldung ACK mit einer derart geringen Sendeleistung ausgesendet werden kann, dass lediglich die Basisstation B die Bestätigungsmeldung ACK empfangen kann.
  • Zum gegenseitigen Anmelden kann als Teil der Bestätigungsmeldung ACK oder zusätzlich zur Bestätigungsmeldung ACK ein Anmelden des Mobilteils M1 bei der Basisstation B vorgesehen sein, so dass sich nach erfolgreicher Übertragung beide Einrichtungen gegenseitig bekannt gemacht haben. Dies ist in 2 durch eine zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2 angedeutet, die vom ersten Mobilteil M1 ausgesendet wird und ebenfalls Teil der erfindungsgemäßen Kommunikation ist. Das Aussenden der zweiten Anmeldeanforderungsmeldung REQ2 kann dadurch initiiert werden, dass der Eingang der ersten Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 durch das erste Mobilteil M1 erkannt wird oder dass das erste Mobilteils M1 erstmalig eingeschaltet wird, nachdem es an den Kunden ausgeliefert wurde. Weiterhin kann die zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2, wie bereits angedeutet, Teil der Bestätigungsmeldung ACK sein.
  • Wird nun die zweite Anmeldeanforderungsmeldung REQ2 bei der Basisstation B empfangen und verarbeitet, kann der Anmeldevorgang des ersten Mobilteils M1 bei der Basisstation B abgeschlossen werden. Das erste Mobilteil M1 und die Basisstation B haben sich somit in beiden Übertragungsrichtungen gegenseitig angemeldet und beide Einrichtungen können somit den Zustand der Bereitschaft zum Anmelden – eventuell nach Ablauf eines Zeitgebers – verlassen. Anschließend können beide für den bestimmungsgemäßen Nutzbetrieb als Telekommunikationssystem, insbesondere zum Durchführen von Telefongesprächen zum bzw. vom ersten Mobilteil M1, eingesetzt werden.
  • Besteht nun ein Anmeldevorgang aus mehreren Meldungen zwischen der Basisstation B und dem ersten Mobilteil M1, so genügt es erfindungsgemäß wenn für eine der Meldungen die Sendeleistung derart begrenzt wird, dass lediglich die Basisstation B oder das erste Mobilteil M1 – je nach Kommunikationsrichtung – die ausgesendete Meldung empfangen kann. Jedoch kann auch vorgesehen sein, dass für mehrere oder alle der Meldungen im Rahmen des Anmeldevorgangs die Sendeleistung reduziert wird.
  • Die vorstehend genannten Meldungen dienen lediglich zur Illustration des Ablaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens. Je nach eingesetzter Technologie, zum Beispiel DECT, kann der Meldungsablauf jedoch durch den zu befolgenden Standard vorgegeben sein und muss dann entsprechend des jeweilig definierten Standards umgesetzt werden. Auch die zu übermittelnden Parameter in den Meldungen können dann vorgegeben sein. Üblicherweise dürften jedoch das Mobilteil M1 bzw. die Basisstation B eindeutig spezifizierende Identifikationswerte und/oder Kommunikationsadressen übermittelt werden, so dass später im Nutzbetrieb eine eindeutige Zuordnung von Basisstation B und Mobilteil M1 ermöglicht wird und weitere sich im ersten Funkbereich FB1 angeordnete Mobilteile und/oder Basisstationen den Nutzbetrieb zwischen der Basisstation B und dem Mobilteil M1 nicht stören.
  • Vorstehend wurde die Bereitschaft zum Anmelden derart aktiviert, dass ein Hersteller bereits bei Auslieferung der Basisstation B und/oder des Mobilteils M1 die Geräte derart konfiguriert, dass diese beim Einschalten sofort in diesen Bereitschaftsmodus übergehen. Durch das Einschalten wird eine initiale Prozedur durchlaufen, die die jeweilige Einrichtung in die Bereitschaft zum Anmelden versetzt. Neben diesem Einschalten kann eine derartige initiale Prozedur jedoch auch nach einem Reset eines der Einrichtung vorgesehen sein oder nach Durchführen einer dafür vorgesehenen Benutzeraktion.
  • Das Begrenzen der Sendeleistung kann derart erfolgen, dass die Sendeleistung lediglich auf einen – z. B. durch den Hersteller – fest vorgegebenen Sendeleistungswert heruntergesetzt wird. Alternativ kann die Sendeleistung auf den niedrigsten Sendeleistungswert gesetzt werden und damit die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 ausgesendet werden. Empfängt die Basisstation B daraufhin keine Rückantwort, so kann der Sendeleistungswert erhöht werden und einer die erste Anmeldeanforderungsmeldung REQ1 ausgesendet werden. Dies kann bis zu einem vorgegebenen für einen Anmeldevorgang als maximal anzusehenden Schwellwert wiederholt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 03/003702 A1 [0008]

Claims (10)

  1. Verfahren zum Bereitstellen eines Telekommunikationssystems für drahtungebundene Telekommunikation, wobei das Telekommunikationssystem eine einen Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) bereitstellende erste Sende-/Empfangseinrichtung (B) und zumindest eine den Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) nutzende zweite Sende-/Empfangseinrichtung (M1) umfasst, bei dem nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung (M1) – eine Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden der Sende-/Empfangseinrichtungen zwischen der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) und der zweiten Sende-/Empfangseinrichtung (M1) initiiert wird, – zumindest während der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden die Sendeleistung für Übertragungen im Rahmen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zumindest zeitweise derart begrenzt wird, dass ein Empfangen im Rahmen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) nur dann gewährleistet ist, wenn sich die zweite Sende-/Empfangseinrichtung (M1) im Nahfeldbereich der ersten Sende-/Empfangseinrichtung (B) befindet.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeleistung zumindest einer der beiden Sende-/Empfangseinrichtungen (B, M1) veränderbar ist.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ausgelöst durch das Empfangen im Rahmen der Kommunikation (REQ1) durch die empfangende Sende-/Empfangseinrichtung (M1) im Rahmen der Kommunikation zur Bestätigung eine Rückmeldung (ACK, REQ2) an die die Kommunikation (REQ1) initiierende Sende-/Empfangseinrichtung (B) gesendet wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereitschaft zum Anmelden im Rahmen einer initialen Prozedur eingerichtet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Begrenzen der Sendeleistung durch Senden mit einer vorgegebenen für das Anmelden vorgesehenen Sendeleistung durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungen (REQ1, ACK, REQ2) nach dem DECT-Standard durchgeführt werden.
  7. Basisstation (B) eines Telekommunikationssystems für drahtungebundene Telekommunikation, bei dem das Telekommunikationssystem die einen Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) bereitstellende Basisstation (B) und zumindest ein den Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) nutzendes Mobilteil (M1) umfasst, mit a) Mitteln zur Herstellung einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen dem Mobilteil (M1) und der Basisstation (B), b) einer Sende-/Empfangseinheit, die derart ausgestaltet ist, dass nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden – eine Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden zwischen der Basisstation und dem Mobilteil initiiert wird, – während der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmel den die Sendeleistung für die Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zumindest zeitweise derart begrenzt wird, dass ein Empfangen im Rahmen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) nur dann gewährleistet ist, wenn sich das Mobilteil (M1) im Nahfeldbereich der Basisstation (B) befindet.
  8. Basisstation (B) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstation (B) nach dem DECT-Standard ausgebildet ist.
  9. Mobilteil (M1) eines Telekommunikationssystems für drahtungebundene Telekommunikation, bei dem das Telekommunikationssystem eine einen Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) bereitstellende Basisstation (B) und zumindest ein den Funkversorgungsbereich (FB1, FB2) nutzendes Mobilteil (M1) umfasst, mit a) Mitteln zur Herstellung einer Bereitschaft für ein Anmelden zum Bilden einer kommunikationsfähigen Partnerschaft des Telekommunikationssystems zwischen dem Mobilteil (M1) und der Basisstation (B), b) einer Sende-/Empfangseinheit, die derart ausgestaltet ist, dass nach Herstellen einer Bereitschaft für ein Anmelden – eine Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden zwischen der Basisstation (B) und dem Mobilteil (M) initiiert wird, – während der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zum Anmelden die Sendeleistung für die Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) zumindest zeitweise derart begrenzt wird, dass ein Empfangen der Kommunikation (REQ1, ACK, REQ2) nur dann gewährleistet ist, wenn sich das Mobilteil (M) im Nahfeldbereich der Basisstation (B) befindet.
  10. Mobilteil (M) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilteil (M) nach dem DECT-Standard ausgebildet ist.
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