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DE102008029355A1 - Röntgenröhre - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse (3), in dem eine Kathodenanordnung (9) und eine Anodenanordnung (10) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse (3) eine vorgebbare Anzahl von Gehäuseteilen (1, 2) umfasst, wobei die Kathodenanordnung (9) in wenigstens ein Gehäuseteil (1, 2) montiert ist und die Anodenanordnung (10) in wenigstens ein Gehäuseteil (1, 2) montiert ist. Eine derartige Röntgenröhre ist unabhängig von ihrer geometrischen Form einfach montierbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse, in dem eine Kathodenanordnung und eine Anodenanordnung angeordnet sind.
  • Bei einer derartigen Röntgenröhre, die beispielsweise in der DE 27 27 907 C2 beschrieben ist, umfasst die Kathodenanordnung einen thermischen Emitter, vorzugsweise aus Wolfram, Tantal oder Rhenium. Der thermische Emitter wird auf ca. 2.000°C aufgeheizt, wodurch Elektronen thermisch emittiert und durch ein elektrisches Potential von ca. 120 kV auf eine Anode beschleunigt werden. Beim Aufprall der thermisch erzeugten Elektronen auf der Anode entsteht eine zur Bildgebung nutzbare Röntgenstrahlung.
  • In der US 7,346,147 B2 ist eine Röntgenröhre mit einer kreiszylindrischen Anode beschrieben. Die Anode ist als perforierter Hohlzylinder ausgeführt. Innerhalb des Hohlzylinders erstreckt sich ein thermischer Emitter, der Elektronen in Richtung der Zylinderwand emittiert. Die Anode emittiert beim Auftreffen der Elektronen Röntgenstrahlen in einem Winkel von 360°.
  • Eine Röntgenröhre mit einer Kathodenanordnung, die einen Feldemitter und ein Extraktionsgitter umfasst, ist beispielsweise aus der Produktinformation ”Carbon Nano Tube Based Field Emission X-Ray Tubes” bekannt. Diese Produktinformation ist über http://www.xintek.com/products/xray/index.htm abrufbar. Anstatt einer Erzeugung von freien Elektronen mittels thermischer Emission werden bei einem Feldemitter die freien Elektronen mittels Feldemission erzeugt.
  • Als Material für Feldemitter sind prinzipiell alle Materialien geeignet, die eine Feldemission von Elektronen ermöglichen. Vorzugsweise besteht der Feldemitter aus einem Nanoma terial auf Basis von Kohlenstoff, insbesondere aus Carbon-Nano-Tubes (CNT). Feldemissionskathoden aus Kohlenstoff-Nanoröhrchen sind beispielsweise in dem Artikel von Zhang et al. in Applied Physics Letters 86, 184104 (2005) beschrieben.
  • Bei der Feldemission werden durch Anlegen einer Spannung Elektronen aus einem Material mit einer hohen Emissionsstromdichte, wie beispielsweise Carbon-Nano-Tubes (CNT), extrahiert, wobei eine Erhitzung dieses Materials nicht notwendig ist. Die Carbon-Nano-Tubes weisen einen Durchmesser von ca. 10 nm bei einer Länge von einigen μm auf. An der scharfen Spitze kommt es zu Feldüberhöhungen des elektrischen Feldes, die die Elektronenemission allein durch den Feldeffekt ermöglicht. Die mit einem derartigen Feldemitter erzielbaren Stromdichten liegen mit typischen Werten von kleiner 5 A/cm2 jedoch deutlich unter den Stromdichten eines thermischen Emitters, mit dem Stromdichten bis zu 10 A/cm2 realisierbar sind.
  • Um die für die Elektronenemission hohen Feldstärken von größer 1 V/μm zu erzielen, wird entweder eine hohe Spannung benötigt oder der Abstand zur Anode muss sehr kurz sein. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz eines Extraktionsgitters (Gate-Elektrode) zwischen dem Feldemitter und der Anode, das auf einem gegenüber der Elektronen-Emissionsschicht positiven Potential liegt. Bei Abständen zwischen ca. 100 μm bis 1 mm lassen sich diese Feldstärken leicht mit handhabbaren Mittelspannungen im Bereich von einigen kV erzeugen. Das Extraktionsgitter besteht aus dünnen Wolfram-Drähten mit einem Drahtdurchmesser von einigen 10 μm und weist einen Gitterabstand von typischerweise 100 bis 200 μm auf.
  • Weiterhin sind beispielsweise aus der US 7,218,700 B2 , der US 7,233,644 B1 und der US 7,295,651 B2 jeweils für sich stationäre Computertomografie-Systeme mit mehreren, ringförmig um einen Untersuchungsraum herum angeordneten und sequentiell schaltbaren Röntgenröhren bekannt. Bei einem derartigen Computertomografie-System findet keine Rotation und damit keine mechanische Bewegung der Röntgenröhren um das zu untersuchende Objekt statt.
  • In der DE 10 2005 049 601 A1 sowie in der korrespondierenden US 2007/0086571 A1 sind jeweils eine Drehanode-Röntgenröhre und eine Drehkolben-Röntgenröhre beschrieben, die jeweils eine Kathodenanordnung mit einem so genannten kalten Emitter als Elektronenquelle aufweisen.
  • Aus der US 6,553,096 B1 sind Röntgenröhren mit jeweils einer Kathodenanordnung bekannt. Die Kathodenanordnung umfasst einen Feldemitter, der Elektronen-Emissionsschichten aus Carbon-Nano-Tubes (CNT) aufweist. Zwischen dem Feldemitter und der Anode ist ein Extraktionsgitter angeordnet, das gegenüber der Elektronen-Emissionsschicht auf positivem Potenzial liegt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Röntgenröhre zu schaffen, die unabhängig von ihrer geometrischen Form einfach montierbar ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Röntgenröhre sind jeweils Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Röntgenröhre gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
  • Die Röntgenröhre nach Anspruch 1 umfasst ein Vakuumgehäuse, in dem eine Kathodenanordnung und eine Anodenanordnung angeordnet sind. Erfindungsgemäß umfasst das Vakuumgehäuse eine vorgebbare Anzahl von Gehäuseteilen, wobei die Kathodenanordnung in wenigstens ein Gehäuseteil montiert ist und die Anodenanordnung in wenigstens ein Gehäuseteil montiert ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist sowohl für Röntgenröhren mit thermischen Emittern als auch für Röntgenröhren mit Feldemittern geeignet. Die erfindungsgemäße Lösung ist darüber hinaus auch unabhängig von der geometrischen Form des Emitters.
  • Die Röntgenröhre nach Anspruch 1, die ein aus einer vorgebbaren Anzahl von Gehäuseteilen bestehendes Vakuumgehäuse umfasst, ist erfindungsgemäß durch zumindest folgende Fertigungsschritte auf einfache Weise herstellbar:
    • – Die Kathodenanordnung wird in wenigstens ein Gehäuseteil montiert,
    • – die Anodenanordnung wird in wenigstens ein Gehäuseteil montiert,
    • – anschließend werden alle Gehäuseteile zusammengefügt.
  • Bei der Röntgenröhre nach Anspruch 1 werden also erfindungsgemäß die Kathodenanordnung und die Anodenanordnung in wenigstens ein Gehäuseteil montiert und anschließend, also nach der Montage aller im Vakuumsgehäuse angeordneten Bauteile, alle Gehäuseteile vakuumdicht zusammengefügt.
  • Dadurch, dass die erfindungsgemäße Röntgenröhre eine vorgebbare Anzahl von Gehäuseteilen umfasst, die erst nach der Montage der Kathodenanordnung und der Anodenanordnung sowie gegebenenfalls weiterer Bauteile zusammengefügt werden, lassen sich Röntgenröhren mit vollkommen neuen geometrischen Formen, z. B. Ringform, H-Form oder L-Form, realisieren. Dies gilt insbesondere für Röntgenröhren, deren Kathodenanordnungen Feldemitterarrays aufweisen, die in nahezu jeder geometrischen Form realisierbar sind. Röntgenröhren mit geometrischen Formen, die von der klassischen ”Kolbenform” abweichen, werden beispielsweise in der bildgeführten Strahlentherapie (IGBT, Image Guided Radiation Therapy) eingesetzt.
  • Mit einer Stehanoden-Ringröhre (ringförmige Röntgenröhre mit Stehanode) kann ein konstruktiv einfacher aufgebautes stationäres CT-System realisiert werden. Bei einem derartigen Computertomografie-System ist die ringförmige Röntgenröhre stationär angeordnet, eine Rotation der Röntgenröhre um das zu untersuchende Objekt (Patient, Gepäckstück) entfällt. Bei einem derartigen Röntgensystem ist das Vakuumgehäuse der ringförmigen Röntgenröhre wesentlich größer als bei einem CT- System mit einer umlaufenden Röntgenröhre oder bei einem CT-System mit einer Vielzahl von einzelnen, stationär angeordneten Röntgenröhren, die sequenziell angesteuert werden.
  • Um das Volumen des Vakuumgehäuses möglichst klein zu halten, muss bei einer ringförmigen Röntgenröhre der Querschnitt des ringförmigen Vakuumgehäuses entsprechend gering sein. Bei eifern konventionellen Herstellverfahren wäre die Anordnung der Bauteile innerhalb des Vakuumgehäuses, insbesondere die Ausrichtung der Kathode und der Anode zueinander, aufgrund der geometrischen Form der Röntgenröhre nicht oder nur sehr schwierig realisierbar. Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es jedoch möglich, eine Stehanoden-Ringröhre auf einfache Weise zu fertigen. Gleiches gilt auch für jede beliebige andere geometrische Form.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Röntgenröhre sind die Kathodenanordnung und die Anodenanordnung in ein gemeinsames Gehäuseteil montiert.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Röntgenröhre ist dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse ein erstes Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil umfasst, wobei die Kathodenanordnung und die Anodenanordnung in das erste Gehäuseteil montiert sind. Das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre kann dann nach der Montage der Kathodenanordnung und der Anodenanordnung im ersten Gehäuseteil auf einfache Weise komplettiert werden. Es ist lediglich das zweite Gehäuseteil auf das erste Gehäuseteil aufzusetzen und vakuumdicht zu verbinden. Für eine derartige Montagetechnik ist es besonders vorteilhaft, wenn die Gehäuseteile als Halbschalen ausgebildet sind.
  • Nachfolgend ist anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels die Montage einer erfindungsgemäßen Röntgenröhre näher erläutert, ohne jedoch auf das erläuterte Ausführungsbeispiel beschränkt zu sein. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Gehäuseteil eines Vakuumgehäuses für eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Röntgenröhre in Prinzipdarstellung,
  • 2 das erste Gehäuseteil gemäß 1 mit montierten Röhren-Bauteilen,
  • 3 das erste Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil des Vakuumgehäuses,
  • 4 das komplett montierte Vakuumgehäuse der erfindungsgemäßen Röntgenröhre.
  • In den 1 bis 4 ist mit 1 ein erstes Gehäuseteil bezeichnet, das mit einem zweiten Gehäuseteil 2 (siehe 2 bis 4) ein Vakuumgehäuse 3 (siehe 4) einer Röntgenröhre bildet.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das Vakuumgehäuse 3 aus einem ersten Gehäuseteil 1 und einen zweiten Gehäuseteil 2. Bei der dargestellten Ausführungsform sind das erste Gehäuseteil 1 und das zweite Gehäuseteil 2 als Halbschalen ausgebildet. Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass das Vakuumgehäuse aus mehr als 2 Gehäuseteilen besteht. Weiterhin ist es möglich, dass die Gehäuseteile und damit das Vakuumgehäuse eine andere geometrische Form aufweisen, als in den 1 bis 4 dargestellt.
  • Im ersten Gehäuseteil 1 ist ein Röntgenstrahlenaustrittsfenster 4 angeordnet. Weiterhin weist das erste Gehäuseteil 1 zwei Bohrungen 5 und 6 zur Aufnahme von Hochspannungs-Stromdurchführungen 7 und 8 auf (siehe 2).
  • In dem Vakuumgehäuse 3 ist eine Kathodenanordnung 9 aufgenommen, von der – aus Gründen der Übersichtlichkeit – nur die zugehörige Kathode dargestellt ist.
  • Weiterhin ist in dem Vakuumgehäuse 3 eine Anodenanordnung 10 aufgenommen, von der – ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit – nur die zugehörige Anode dargestellt ist.
  • Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Kathodenanordnung 9 und die Anodenanordnung 10 in das erste Gehäuseteil 1 montiert und mit ihrer Hochspannungs-Stromdurchführung 7 bzw. 8 elektrisch leitend verbunden (siehe 3).
  • Anschließend, also nach der Montage aller im Vakuumsgehäuse 3 einzubringenden Bauteile (Kathodenanordnung 9, Anodenanordnung 10 usw.), wird das zweite Gehäuseteil 2 auf das erste Gehäuseteil 1 aufgesetzt und beide Gehäuseteile 1 und 2 werden vakuumdicht miteinander verbunden (siehe 4). Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Vakuumdichtigkeit des Vakuumgehäuses 3 durch eine umlaufende Schweißnaht 11 sichergestellt (siehe 4).
  • Abschließend wird das notwendige Hochvakuum über einen Evakuierungs-Stutzen 12 hergestellt (siehe 4). Hierzu ist ein in der 4 nicht dargestelltes Rohr im Evakuierungs-Stutzen 12 angeordnet. Über das Rohr wird das im Vakuumgehäuse 3 vorhandene Gas abgesaugt. Nach der Herstellung des Hochvakuums wird das im Evakuierungs-Stutzen 12 eingeführte Rohr verschlossen. Das im Vakuumgehäuse 3 erzeugte Hochvakuum bleibt dadurch dauerhaft erhalten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - US 7233644 B1 [0008]
    • - US 7295651 B2 [0008]
    • - DE 102005049601 A1 [0009]
    • - US 2007/0086571 A1 [0009]
    • - US 6553096 B1 [0010]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - http://www.xintek.com/products/xray/index.htm [0004]
    • - et al. in Applied Physics Letters 86, 184104 (2005) [0005]

Claims (4)

  1. Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse (3), in dem eine Kathodenanordnung (9) und eine Anodenanordnung (10) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse (3) eine vorgebbare Anzahl von Gehäuseteilen (1, 2) umfasst, wobei die Kathodenanordnung (9) in wenigstens ein Gehäuseteil (1, 2) montiert ist und die Anodenanordnung (10) in wenigstens ein Gehäuseteil (1, 2) montiert ist.
  2. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kathodenanordnung (9) und die Anodenanordnung (10) in ein gemeinsames Gehäuseteil (1) montiert sind.
  3. Röntgenröhre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse (3) ein erstes Gehäuseteil (1) und ein zweites Gehäuseteil (2) umfasst, wobei die Kathodenanordnung (9) und die Anodenanordnung (10) in das erste Gehäuseteil (1) montiert sind.
  4. Röntgenröhre nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile (1, 2) als Halbschalen ausgebildet sind.
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