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DE102008029014B3 - Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau und Flächenstützelement hierfür - Google Patents

Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau und Flächenstützelement hierfür Download PDF

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DE102008029014B3
DE102008029014B3 DE102008029014A DE102008029014A DE102008029014B3 DE 102008029014 B3 DE102008029014 B3 DE 102008029014B3 DE 102008029014 A DE102008029014 A DE 102008029014A DE 102008029014 A DE102008029014 A DE 102008029014A DE 102008029014 B3 DE102008029014 B3 DE 102008029014B3
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Siamak Onsori
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Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
Bucyrus DBT Europe GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, mit einer Schildkappe und wenigstens einer Liegendkufe 20 als Flächenstützelemente, die gelenkig verbunden sind und mittels wenigstens eines in Lagerwannen 8 an Schildkappe und Liegendkufe 20 abgestützten Hydraulikzylinders gegen Gestein andrückbar sind, wobei jedes Flächenstützelement aus einer Schweißkonstruktion von miteinander verschweißten Bauteilen besteht. Um ohne Erhöhung des Gesamtgewichts höhere Kräfte abstützen zu können, weist erfindungsgemäß zumindest eines der Flächenstützelemente wenigstens ein mit einem Feststoff verfülltes Metallhohlkastenprofil 22 als Bauteil der Schweißkonstruktion 30 auf. Die Erfindung betrifft auch die Ausgestaltung der Liegendkufe und/oder der Schildkappe mit wenigstens einem mit Feststoff, vorzugsweise Beton verfüllten Metallhohlkastenprofil.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, mit einer Schildkappe und wenigstens einer Liegendkufe als Flächenstützelement, die über ein Lenkergetriebe gelenkig verbunden sind und mittels wenigstens eines in Lagerwannen an Schildkappe und Liegendkufe abgestützten Hydraulikzylinders gegen Umgebungsgestein einer offen zu haltenden Kammer andrückbar sind, wobei jedes Flächenstützelement aus einer Schweißkonstruktion von miteinander verschweißten Bauteilen besteht. Die Erfindung betrifft auch ein Flächenstützelement wie eine Liegendkufe oder eine Schildkappe für ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, mit einer Schweißkonstruktion von miteinander verschweißten Bauteilen und zumindest einer Lagerwanne zum Abstützen eines gegen ein anderes Flächenstützelement andrückbaren Hydraulikzylinders.
  • Im untertägigen Bergbau werden seit Jahrzehnten mittels Hydraulikzylindern in der Höhe veränderbare Schildausbaugestelle eingesetzt, die in der Regel zwei Liegendkufen, ein Lenkergetriebe, ein Bruchschild und eine gelenkig mit dem Bruchschild verbundene ein- oder mehrteilige Schildkappe aufweisen. Durch Ausfahren der meist zwei, manchmal auch vier Hydraulikzylinder wird die Schildkappe gegen das sogenannte Hangende, d. h. das Deckgestein eines untertägigen Strebs angedrückt, um im untertägigen Gebirge eine meist als Streb bezeichnete Kammer für die Anordnung der Gewinnungsmaschinen freizuhalten. Mehrere in der Höhe verstellbare Schildausbaugestelle bilden einen schreitenden Ausbau, der durch Einfahren der Hydraulikzylinder und Vorziehen einzelner Schildausbaugestelle über im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Schreitzylinder, die sich an der Gewinnungsmaschine widerlagern, vorgezogen werden kann oder eine Gewinnungsanlage vorrücken kann.
  • Für einen wirtschaftlichen Abbau besteht regelmäßig ein Bedarf an Schildausbaugestellen mit größerer Stützfläche, die entsprechend höhere Kräfte aufnehmen können müssen und Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schildausbaugestell sowie eine Schildkappe und/oder eine Liegendkufe als Flächenstützelement für ein solches Schildausbaugestell zu schaffen, welche diesen Bedürfnissen genügen.
  • Zur Lösung dieser sowie weiterer Aufgaben ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest ein Bauteil der Schweißkonstruktion eines oder beider Flächenstützelemente aus einem mit einem Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofil besteht. Die Verwendung von Metallhohlkastenprofilen, die mit einem Feststoff verfüllt sind, ermöglicht eine besonders vorteilhafte Verteilung der auf die Flächenstützelemente durch das Gebirge bzw. die Hydraulikzylinder aufgebrachten Kräfte auf die jeweils abzustützende bzw. abstützende Fläche, d. h. auf das sogenannten Hangende oder Liegende. Mit Feststoff verfüllte Konstruktionsteile ermöglichen eine gleichmäßige Verteilung der gesamten Kräfte über die Unter- oder Oberseite der Metallhohlkastenprofile. Die Verfüllung des Hohlraums der Metallhohlkastenprofile mit einem Feststoff sorgt zugleich dafür, dass wesentlich höhere Druckkräfte und auch Biegekräfte abgestützt werden können, ohne dass das Gewicht der Schweißkonstruktion bzw. des Flächenstützelementes zunimmt, da erheblich niedrigere Wandstärken für das Metallhohlkastenprofil ausreichen, als dies bei den früher verwendeten hohlen Profilelementen zur Aussteifung der Liegendkufen oder der Schildkappe erforderlich war. Die Reduzierung des Metallgewichts und Metallanteils führt zugleich zu einer signifikanten Absenkung der Herstellkosten für das Schildausbaugestell bzw. von Schildkappe und/oder Liegendkufe, obwohl höhere Flächenlasten abgestützt werden können.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung weist das Metallhohlkastenprofil einen rechteckförmigen Querschnitt auf, dessen Hohlraum mit dem Feststoff verfüllt ist. Die erfindungsgemäß verwendeten Metallhohlkastenprofile können aus Meterware bestehen und dann kostengünstig bezogen werden. Gemäß einer möglichen Ausgestaltung kann der Feststoff aus loser Sand, loser Granulat oder anderem losen, nicht gebundenen Schüttmaterial bestehen. Bei der Verwendung losen Materi als sollte das Metallhohlkastenprofil mittels Verschlusskappen verschließbar sein, wobei vorteilhafterweise eine Kompensationsmöglichkeit und/oder Nachfüllmöglichkeit vorgesehen wird, um Hohlräume innerhalb der mit loser Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofile zu vermeiden. Eine Kompensationsmöglichkeit kann beispielsweise durch gegeneinander spannbare Verschlusskappen oder dgl. erreicht werden.
  • Insbesondere bevorzugt wird allerdings eine Ausgestaltung, bei welcher der Feststoff aus Beton, Mineralguss oder mit Bindemitteln gebundenem Schüttgut wie Sand, Kies, Stahlfasern, Sintermaterial etc. besteht. Die größten wirtschaftlichen Vorteile bietet die Verwendung eines geeigneten Betons als Feststoff, da ein Beton kostengünstig hergestellt werden kann, da mit Beton hohe Druckkräfte abgestützt werden können und da zugleich sichergestellt werden kann, dass der Hohlraum des Hohlkastenprofils vollständig und im Wesentlichen ohne Lufteinschlüsse mit dem Beton verfüllt werden kann.
  • Grundsätzlich wäre es möglich, wie an sich bekannt, Anschlussgelenke für das Lenkergetriebe, Lagerwannen und/oder Querstreben zur Aussteifung der Flächenstützelemente der Schildausbaugestelle (nur) an den Schweißkonstruktionen bzw. den Metallhohlkastenprofilen anzuschweißen. Die Verwendung von Metallhohlkastenprofilen, die mit einem gebundenen Feststoff wie insbesondere Beton verfüllt sind, bietet den weiteren Vorteil, dass Anschlussgelenke für das Lenkergetriebe, die vorzugsweise pfannenartigen Lagerwannen für die Hydraulikzylinder und/oder die Querstreben partiell im gebundenen Feststoff innerhalb des Metallhohlkastenprofils zusätzlich form- sowie stoffschlüssig verankert werden können. Um die Verankerung zu erreichen, kann insbesondere an den Anschlussgelenken und/oder an den Lagerwannen wenigstens ein vorspringender, hinterschnittener Anker ausgebildet sein, wobei dieser Anker durch eine Ausnehmung in einer Profilwand des Metallhohlkastenprofils hindurch in den Hohlraum eingesteckt und in den Feststoff bewegungsfest eingebunden wird. Um die Lagestabilität zu sichern, können die Anschlussgelenke oder Lagerwannen vor dem Einfüllen des aushärtenden bzw. abbindenden Feststoffs stoffschlüssig am Metallhohlkastenprofil verankert, z. B. durch Schweißpunkte angeheftet werden, wobei im Dauerbetrieb dann die entsprechenden Schweißpunkte keinen oder jedenfalls erheblich geringeren Wechselbelastungen unterliegen als bei einer rein geschweißten Verbindung. Insbesondere vorteilhaft ist, wenn im Feststoff eine Bewehrung mit Bewehrungsstäben, Bewehrungsseilen, Bewehrungsfasern oder Bewehrungsgittern vorgesehen ist. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, die Anker z. B. an den Lagerwannen unmittelbar mit der Bewehrung zu verbinden. Die Anker können hierbei wahlweise mit der Bewehrung verschraubt oder mit der Bewehrung verschweißt sein oder die Anker weisen wenigstens eine Durchgriffsaussparung für die Bewehrung auf.
  • Gemäß einer Ausgestaltung kann das Flächenstützelement als Liegendkufe ausgebildet sein, wobei dann besonders vorteilhaft ist, wenn das Metallhohlkastenprofil mit seiner Unterseite die im Arbeitseinsatz auf dem Liegenden aufliegende Bodenstützfläche bildet. Die Breite des Metallhohlkastenprofils entspricht mithin vorzugsweise der Breite der Liegendkufe und bestimmt zugleich die gesamte Auflagerfläche jeder Liegendkufe. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann dann das Metallhohlkastenprofil an seiner Oberseite ein Durchgriffsloch für den Durchgriff eines Ankers aufweisen, der an einer Unterseite einer die Lagerwanne bildenden Gelenkpfanne ausgebildet ist. Weiter vorteilhaft ist, wenn an den Außenseiten des Metallhohlkastenprofils Bauteilgruppen mit Gelenkaugen für das Lenkergetriebe, insbesondere für Lemniskatenlenker, angeschweißt sind. Eine fertige Liegendkufe besteht dann mithin aus dem mit Beton oder anderem Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofil, das sich quasi über die gesamte Länge einer Liegendkufe erstreckt, wobei die metallischen Außenwände des Metallhohlkastenprofils zugleich zum Anschweißen der funktionalen Bauteilgruppen dienen. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest eines der Flächenstützelemente aus einem mehrteiligen Verbundelement mit mehreren mit einem Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofilen bestehen. So kann beispielsweise auch eine Liegendkufe mit mehreren mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofilen gebildet werden, die dann wiederum zu einer Liegendkufe verankert sind. Die Verankerung kann über Schweißnähte aber auch über andere Verbindungselemente erfolgen.
  • Die Verwendung mehrerer Metallhohlkastenprofile ist insbesondere bei der Schaffung bzw. Herstellung eines eine Schildkappe bildenden Flächenstützelementes vorteilhaft, da eine Schildkappe am Deckgebirge an einer Fläche anliegt, die z. B. das Sechsfache der Auflagefläche aller Liegendkufen desselben Schildausbaugestells beträgt. Die mit Feststoff verfüllten Bauteile können vorteilhafterweise die auf Biegung beanspruchten Längsstreben der Flächenstützelemente bilden. Bei einem Schildausbaugestell ist besonders vorteilhaft, wenn mittig unterhalb eines Kappenblechs wenigstens ein, vorzugweise zwei mit Feststoff verfüllte Metallhohlkastenprofile als Mittelgurt angeschweißt ist bzw. sind. Der Querschnitt der den Mittelgurt bildenden Metallhohlkastenprofile kann hierbei erheblich niedriger gewählt werden als bei den die Liegendkufen unmittelbar bildenden Metallhohlkastenprofilen. Zweckmäßigerweise ist unterhalb des Kappenbleches zu beiden Seiten des Mittelgurtes jeweils wenigstens ein weiteres, vorzugsweise wiederum mit Feststoff verfülltes Metallhohlkastenprofil als Seitengurt angeschweißt. Die Seitengurte könnten allerdings auch aus anderen Stützprofilen oder dgl. bestehen. Auch bei Schildkappen können die Lagerwannen formschlüssig in dem Füllmaterial für die Metallhohlkastenprofile verankert sein, indem die Lagerwannen zur Aufnahme der Köpfe der Hydraulikzylinder seitliche Anker aufweisen, die durch Durchgriffe in den Seitenwänden des Mittelgurtes und/oder durch Durchgriffe in den Seitenwänden des Seitengurtes in den Hohlraum der diese Gurte bildenden Metallhohlkastenprofile einfassen und dort in den Feststoff eingebunden werden.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung erstreckt sich der Mittelgurt nur über eine hintere Teillänge der Schildkappe bzw. des Kappenblechs, wobei unterhalb der vorderen Teillänge des Kappenbleches dann ein separates Stützprofil angeschweißt sein kann. Besonders vorteilhaft ist, wenn dieses Stützprofil einen Fußteil aufweist, der ggf. mit einem Sockelabschnitt in das Metallhohlkastenprofil eingesteckt ist und vorzugweise im Feststoff verankert ist. Gegebenenfalls können am Fußteil auch Metallstreben oder dgl. als Bewehrung angeordnet sein, um eine zusätzliche Abstützung des Stützprofils am mit Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofil zu errei chen. Eine derartige Konstruktion ermöglicht eine biegefeste Abstützung von über große Längen frei vorkragenden Schildkappen.
  • Weiter vorzugsweise können vor und/oder hinter den Lagerwannen Metallhohlkastenelemente angeordnet sein. Insbesondere in den vor den Gelenkwannen angeordneten Metallhohlkastenelementen können dann Stützprofile mit einem Fußteil eingesteckt sein, wobei wiederum auch diese Kastenelemente mit Beton verfüllt sein könnten. Sämtliche Stützprofile könnten einen oder mehrere Profilgurte mit z. B. T-Profil aufweisen, um mit möglichst wenig Material eine hohe Biegefestigkeit der Schildkappe zu erreichen. Weiter vorzugsweise können an den hinteren Enden der hinteren Metallhohlkastenelemente Verbindungsstücke oder Lagerlaschen mit Gelenkaugen für das Lenkergetriebe befestigt sein. Vorzugsweise weisen auch die Verbindungsstücke ein Fußteil auf, das in den Hohlraum des jeweiligen Metallhohlkastenelements eingesteckt und dort (auch) formschlüssig verankert ist.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Schildausbaugestells mit einer Schildkappe und einer Liegendkufe mit wenigstens einem mit Beton verfüllten Bauteil ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 schematisch stark vereinfacht ein erfindungsgemäßes Schildausbaugestell in Seitenansicht, teilweise aufgebrochen;
  • 2 in perspektivischer Darstellung den Unterteil des Schildausbaugestells aus 1 mit zwei erfindungsgemäßen Liegendkufen als Flächenstützelemente;
  • 3 den Unterbau aus 2 in anderer perspektivischer Ansicht, teilweise in Explosionsdarstellung;
  • 4 perspektivisch eine Lagerwanne mit Anker für die Liegendkufe;
  • 5 perspektivisch die Schildkappe des Schildausbaugestells aus 1 in Ansicht auf deren Unterseite;
  • 6 einen außermittigen Längsschnitt durch die Schildkappe aus 5, teilweise aufgebrochen;
  • 7 einen Vertikalschnitt durch den hinteren Bereich der Schildkappe aus 5; und
  • 8 eine Ansicht auf die Schildkappe aus 5 von vorne.
  • 1 zeigt einen schreitenden Ausbau bzw. ein Schildausbaugestell 10 für den untertägigen Bergbau. Das Schildausbaugestell 10 weist in an sich bekannter Weise eine Schildkappe 1, ein gelenkig mit der Schildkappe 1 an einem Kappengelenk 2 verbundenes Bruchschild 3, ein Lemniskatengetriebe 4 mit mehreren Lenkern 5, 6 sowie zwei Liegendkufen 20 auf, wobei zwischen jeder Liegendkufe 20 und der Schildkappe 1 jeweils ein teleskopierbarer Hydraulikzylinder 7 angeordnet ist. Durch Andrücken der Schildkappe 1 und des Bruchschildes 3 gegen das Umgebungsgestein kann eine untertägige Kammer zum Abbau von Mineraliengestein wie beispielsweise Kohle, Erze oder dgl. offen gehalten werden. Das Schildausbaugestell 10 steht dabei in an sich bekannter Weise mit den beiden Liegendkufen 20, von denen in 1 nur eine zu erkennen ist, auf dem sogenannten Liegenden, d. h. dem Boden der abzubauenden untertägigen Kammer auf. Die gelenkige Verbindung zwischen den Liegendkufen 20 und der Schildkappe 1 über das Lenkergetriebe 4 sowie das Bruchschild 3 sorgt dafür, dass mit demselben Schildausbaugestell 10 eine in der Höhe variable untertätiger Kammer offengehalten werden kann. Die Schildkappe 1 kragt mit ihrem vorderen Schildbereich 11A relativ weit über die Spitze 21 der Liegendkufen 20 vor, damit in einem geschützten Bereich unterhalb der Schildkappe 1 und vor den Liegendkufen 20 eine Gewinnungsmaschine zum Abbau der Mineralien positioniert werden kann. Im untertägigen Einsatz kommen eine Vielzahl identisch ausgestalteter Schildausbaugestelle 10 zum Einsatz, die sämtlich nebeneinander eingesetzt werden können und durch einen wechselweise durchgeführten Schreitvor gang selbstständig entlang des Abbaufortschritts in Abbaurichtung A rücken bzw. schreiten können. Da die gesamte Gebirgslast auf die hier von einem einstückigen Kappenblech 12 gebildete Oberseite der Schildkappe 1 drückt, ist der Hydraulikzylinder 7 an seinen beiden Enden jeweils über pfannenartige Lagerwannen 8 an der Liegendkufe 20 sowie Lagerwannen 9 an der Unterseite der Schildkappe 1 abgestützt. Die Breite der Schildkappe 1 bestimmt im Wesentlichen die Grundfläche, die mit einem Schildausbaugestell 10 offengehalten werden kann und diese Breite liegt bei den derzeit bekannten Schildausbaugestellen meist zwischen 1,50 und 2,50 Meter bei einer Gesamtlänge der Schildkappe von etwa 3,50 Meter bis 5,00 Meter. Da die Liegendkufen auf dem Boden (Liegenden) des Gesteins aufliegen und die Schildkappe 1 gegen die Decke (das Hangende) angedrückt wird, bilden sowohl die Liegendkufe 20 als auch die Schildkappe 1 jeweils Flächenstützelemente im Rahmen der vorliegenden Erfindung und nachfolgend wird zuerst der erfindungsgemäße Aufbau der Liegendkufen unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 2 bis 4 und anschließend der Aufbau der Schildkappe unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 5 bis 8 erläutert.
  • Die 2 und 3 zeigen einen in seiner Gesamtheit mit Bezugszeichen 40 bezeichneten Unterbau für das Schildausbaugestell 10 aus 1 mit zwei voneinander beabstandet nebeneinander liegenden Liegendkufen 20. Aus den Figuren ist gut ersichtlich, dass beide Liegendkufen 20 als zentrales Bauteil jeweils ein Metallhohlkastenprofil 22 mit hier rechteckförmigem Querschnitt und einem Abmessungsverhältnis Breite B zu Höhe H von etwa B/H = 5/3 aufweisen. Der Hohlraum 23 beider Metallhohlkastenprofile 22 ist über die gesamte Länge der Liegendkufen 20 mit gebundenem Beton 24 als Feststoff ausgefüllt, wobei in dem den Hohlraum 23 ausfüllenden Betonblock 24 zusätzlich eine Bewehrung 25 aus hier mehreren außermittig nach unten versetzt angeordneten Reihen von Eisenstäben angeordnet ist. Durch das Verfüllen des Hohlraums 23 der Metallhohlkastenprofile 22 mit dem Beton 24 wird die Druckfestigkeit des Metallhohlkastenprofils 22 selbst bei geringer Wandstärke der Seitenwände des Metallhohlkastenprofils 22 erheblich im Vergleich zu einem unverfüllten Hohlkastenprofil heraufgesetzt, weswegen beide Liegendkufen 20 trotz dünner Wandstärke des Metallhohlkastenprofils 22 sämtliche im Betrieb auftretenden Biegekräfte z. B. aufgrund von Mulden oder Sätteln im Liegenden oder von herumliegendem Bruchgestein problemlos aufnehmen können.
  • Das Metallhohlkastenprofil 22 beider Liegendkufen 20 bildet mit seinen Außenseiten zugleich Basis und einen Bestandteil einer Schweißkonstruktion 30 mit jeweils einer äußeren Seitenwange 31 und einer inneren Seitenwange 32, die an den Querseiten des Metallhohlkastenprofils 22 angeschweißt sind und die Lageraugen 33 bzw. 34 umfassen, um an den Lagerwangen 31, 32 der Schweißkonstruktion 30 die unteren Enden der Lenker (5, 6 in 1) des Lemniskatengetriebes 4 (1) anbringen zu können. Aus der Explosionsdarstellung in 3 ist gut ersichtlich, dass die inneren und äußeren Lagerwangen 31, 32 vor dem Anschweißen am Metallhohlkastenprofil 22 einer Liegendkufe 20 über ein Verbindungsblech 35 zu einer Bauteilgruppe 36 für die eine bzw. einer spiegelverkehrt ausgebildeten Bauteilgruppe 37 für die andere Liegendkufe 20 verbunden sind. Die Bauteilgruppen 36, 37 können mithin vorgefertigt werden, bevor sie an den Metallhohlkastenprofilen 22 der Liegendkufen 20 angeschweißt werden. Für eine besonders günstige Schweißverbindung zwischen den Querseiten der Metallhohlkastenprofile 22 und den Seitenwangen 31, 32 sind letztere mit Längsschlitzen 39 versehen, an deren Umfangsrand Schweißnähte angebracht werden können. Die beiden Bauteilgruppen 36, 37 können dann im Montagezustand über weitere Zwischenbleche 41 miteinander verbunden werden, an denen auch ein Schreitzylinder bzw. Rückzylinder befestigt werden kann, um wahlweise eine Gewinnungsanlage vorzurücken oder ein Schildausbaugestell vorzuziehen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind beide Liegendkufen 20 ferner über eine Brückenstrebe 42, die frontseitig der beiden Bauteilgruppen 36, 37 angeordnet ist und an der Oberseite der Metallhohlkastenprofile 22 angeschweißt ist, miteinander verbunden.
  • An jeder Liegendkufe 22 ist ferner eine pfannenartige Gelenkwanne 8 befestigt, um das untere Ende der Hydraulikzylinder (7, 1) derart gelenkig abzustützen, dass der Hydraulikzylinder 7 je nach Abstand zwischen Liegendkufe und Schildkappe seine Winkelstellung ändern kann. Jede Gelenkwanne 8 weist eine muldenartige Vertiefung 8A an ihrer Oberseite zur Aufnahme des unteren Endes der Hydraulikzylinder auf. Die pfannenartige Gelenkwanne 8 ist im Detail in 4 dargestellt und weist an ihrer Unterseite 45 einen kräftigen, angegossenen Anker 46 mit einer Ankerplatte 47 auf, deren Durchmesser größer ist als der Durchmesser eines Verbindungszapfen 48 zwischen Ankerplatte 47 und Unterseite 45 der Gelenkwanne 8. Durch die unterschiedlichen Durchmesser der Ankerplatte 47 und des Verbindungszapfens 48 erhält der Anker 46 einen Hinterschnitt, der im Montagezustand mit dem Füllmaterial für die Metallhohlkastenprofile 22, mithin hier mit dem Beton, hinterfüllt werden kann, um die Gelenkwanne 8 gegebenenfalls nur, vorzugsweise zusätzlich zu einer Schweißverbindung an den Liegendkufen 20 zu verankern.
  • Zum Einbinden des Ankers 46 in das den Hohlraum 23 in den Metallhohlkastenprofilen 22 ausfüllende Füllmaterial 24 sind letztere, wie 3 zeigt, in der Oberseite jeweils mit einer hier kreisrunden Durchgriffsaussparung 26 versehen, durch die der Anker 46, wie dies insbesondere 1 schematisch verdeutlicht, vor dem Einfüllen des Betons in den Hohlraum 23 eingesteckt wird. Zur Verbesserung der Positioniergenauigkeit wird die Gelenkwanne 8 vorzugsweise vor dem Einfüllen des Betons (Füllmaterials) mit Schweißpunkten fixiert und/oder mit der im Hohlraum 23 der Metallhohlkastenprofile 22 angeordneten Bewehrung 25 verbunden.
  • In den gezeigten Ausführungsbeispielen besteht jede Liegendkufe 20 aus einem einzigen Metallhohlkastenprofil 22, an welchem sämtliche Anbauteile angeschweißt, gegebenenfalls auch angeschraubt sind. Alternativ könnte jede Liegendkufe auch aus zwei oder mehreren mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofilen bestehen und/oder jede Liegendkufe besteht aus einem Mehrkammer-Hohlkastenprofil, von denen nur einige Hohlraume mit Beton verfüllt sind, um ein optimales Verhältnis zwischen Gesamtgewicht und Biegefestigkeit der Liegendkufen zu erreichen.
  • Es wird nun Bezug genommen auf die 5 bis 8, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für eine Schildkappe 10, die wiederum wenigstens ein Metallhohlkastenprofil 13, dessen Hohlraum 14 mit Beton und gegebenenfalls einer Bewehrung verfüllt ist, als tragendes Element zur Aufnahme der auf die Schildkappe 1 ausgeübten Biegekräfte aufweist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der Schildkappe 1 sind unmittelbar an der Unterseite des Kappenblechs 12 symmetrisch zu dessen Mittellängsachse zwei separate Metallhohlkastenprofile 13 angeordnet, die mit Beton 15 im Hohlraum 14 verfüllt sind, wie insbesondere die Schnittdarstellung in 7 verdeutlicht. Die beiden symmetrisch zur Mittellängsachse der Schildkappe und zugleich mittig angeordneten Metallhohlkastenprofile 13 bilden einen Mittelgurt 16 für die Schildkappe 1, der sich hier allerdings nur über die hintere Teillänge 11B der Schildkappe 1 bzw. des Kappenblechs 12 erstreckt. Jeweils zum äußeren Rand der Schildkappe versetzt, beabstandet zu den beiden mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofilen 13, sind zwei weitere Metallhohlkastenprofile 17 angeordnet, die, je nach aufzunehmender Belastung, entweder mit Beton oder einem anderen Feststoff verfüllt sein könnten oder aber auch als leere Hohlprofile nur unterhalb des Kappenblechs 12 angeschweißt sein könnten. Auch die äußeren Metallhohlkastenprofile 17 erstrecken sich nur über die hintere Teillänge 11B des Kappenbleches 12 bis etwa zur Mitte der Schildkappe 1 und die beiden äußeren Metallhohlkastenprofile 17 bilden Seitengurte zur Aufnahme von Biegekräften. Die oberen, wiederum pfannenartigen Lagerwannen 9, die integral zu beiden Seiten der Vertiefungswanne 9A mit Augen 9B zur Aufnahme eines Befestigungsbolzens versehen sind, sind jeweils zwischen einem der den Mittelgurt bildenden Metallhohlkastenprofile 13 und einem den Seitengurt bildenden Metallhohlkastenprofil 17 angeordnet. Auch die Lagerwannen 9 bestehen vorzugsweise aus Gussteilen, die hier allerdings seitlich vorkragende, hinterschnittene Anker 56 aufweisen, die durch weiter nicht dargestellte Durchgriffe in den Seitenwänden der Hohlkastenprofile 13 bzw. 17 hindurch in deren Hohlraum 14 bzw. 17A eintauchen, um dort formschlüssig im Füllmaterial (Beton) verankert zu werden, wie das beispielhaft für die Metallhohlkastenprofile 13 mit Betonblock 15 in 7 angedeutet ist.
  • Um eine hohe Biegesteifigkeit der Schildkappe 1 über deren gesamten Länge zu erreichen, auch wenn sich die mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofile 13 als Mittelgurte und/oder 17 als Seitengurte nur über die halbe Teillänge 11B des Kappenblechs 12 erstrecken, sind in beiden vorderen Enden der Metallhohlkastenprofile 13 Stützprofile 60 über ein Fußteil 61 eingesteckt. Jedes Stützprofil 60 weist, ausgehend von dem Fußteil 61, einen nach vorne vorspringenden Stützbalken 62 mit einem T-Profil-Querschnitt auf, um die auf den vorderen Bereich 11A der Schildkappe 1 bzw. des Kappenblechs 12 wirkenden Kräfte abzufangen und auch in die verfüllten Metallhohlkastenprofile 13 abzuleiten. Während sich das Fußteil 61 über die gesamte Höhe der Metallhohlkastenprofile 13 erstreckt und im Hohlraum 14 vorzugsweise mittels eines Sockelteils (nicht gezeigt) formschlüssig verankert ist, hat die Profilstrebe 62 des Stützprofils 60 eine geringere Höhe, damit unterhalb des Kappenblechs 12 im vorderen Bereich 11A der Schildkappe 1 ein Zwischenblech 18 angeordnet werden kann, das über eine Vielzahl von Längs- und Querstreben 19 dem vorderen Bereich 11A eine hohe Biegesteifigkeit verleiht. Um den Vorderbereich 11A der Schildkappe 1 auch seitlich abzustützen, sind zu beiden Seiten der mittleren Stützprofile 60 zwei weitere Stützprofile 67 angeordnet, die hier aus Gussteilen mit zwei nebeneinander liegenden T-Profilstreben 66 bestehen. Die beiden seitlichen Stützprofile 67 sind, wie insbesondere auch 6 zeigt, jeweils wiederum mit einem Fußteil 64 versehen, welches nach hinten vorspringend mit einem Sockelabschnitt 65 versehen ist, das vorzugsweise formschlüssig in die vorderen Enden von Metallhohlkastenelementen 70 eingesteckt ist, die sich von den Gelenkwannen 9 aus bis etwa zur Mitte der Schildkappe 1 erstrecken. Auch die beiden Hohlkastenelemente 70 weisen einen Hohlraum 71 auf, der vorzugsweise mit Beton oder Mineralguss verfüllt ist, um nicht nur die Biegesteifigkeit bei dünnwandigen Metallhohlkastenelementen 70 zu erhöhen, sondern zugleich auch eine Verankerung der Stützprofile 64 innerhalb der Metallhohlkastenelemente 70 zu erreichen. Mit einer Verfüllung der Metallhohlkastenelemente 70 kann auch die Gelenkwanne 9 zusätzlich verankert werden, wenn sie, wie in 6 dargestellt, mittels Laschen 9c in den Hohlraum 71 eintaucht.
  • Zwischen den Lagerwannen 9 und der Hinterkante des Schildkappe 1 sind weitere Metallhohlkastenelemente 76 angeordnet, die ähnlich aufgebaut sind wie die Hohlkastenelemente 71. Auch der Hohlraum 77 der hinteren Metallhohlkastenelemente 76 könnte mit Beton verfüllt sein. Auf ähnliche Weise wie die vorderen Stützprofile 67 können dann am hinteren Ende der Schildkappe 1 Gelenklaschen 90 mit Gelenkaugen 91 befestigt werden, um an den Gelenkaugen das Bruchschild (3, 1) über die Kappengelenke (2, 1) anzuschließen. Die vorzugsweise wiederum aus Gussteilen bestehenden Gelenklaschen 90 sind mit einem Fußteil 92 versehen, welcher einen nach hinten mit geringerem rechteckförmigen Querschnitt vorspringenden Sockelteil 93 aufweist, dessen Außendurchmesser formschlüssig in den Hohlraum 77 der Metallhohlkastenelementen 76 eingesteckt ist. Falls auch der Hohlraum 77 mit Beton verfüllt wird, können sowohl die kräftigen Lagerlaschen 90 als auch die Lagerwannen 9 an den Metallhohlkastenelementen 76 stoffschlüssig verankert werden. Die Metallhohlkastenelemente 70, 76 könnten jedoch auch zusammen mit dem Kappenblech 12, den Stützprofilen 60, 67 sowie den Metallhohlkastenprofilen 13, 17 eine Schweißkonstruktion bilden, die nur partiell oder gar nicht durch eine Verfüllung mit Beton oder einem anderen gebundenen Feststoff ausgesteift ist.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Wie bereits dargelegt, könnten bei den Liegendkufen auch mehrere Metallhohlkastenprofile miteinander verbunden werden. Bei der Schildkappe könnte der Mittelgurt aus einem einzigen, mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofil bestehen. Beide Lagerwannen könnten nur an den mit Beton verfüllten Metallhohlkastenprofilen und gegebenenfalls weiteren Bauteilen angeschweißt sein. Das Breiten-/Höhenverhältnis der einzelnen Metallhohlkastenprofile kann von den gezeigten Ausführungsbeispielen auch abweichen. Bei der Schildkappe könnten die Metallhohlkastenprofile zusätzlich mit einer Bewehrung aus Fasern, Gittern oder dgl. versehen sein, die insbesondere auch wieder aus außermittig der neutralen Faser oder Ebene der Metallkastenhohlprofile angeordneten Eisenstäben bestehen kann. Bei bewehrten Metallkastenhohlprofilen kann der Beton auch schichtenweise mit unterschiedlichen Güten eingefüllt werden, um im Bereich der Bewehrung eine Verfüllung mit höherwertigem Beton zu erreichen, der höhere Zugspannungen aufnehmen als ein niederwertigerer Beton in den anderen Schichten. Die Stützprofile könne auch andere Profilquerschnitte wie z. B. Kastenprofil, Sonderprofil, I-Profil, U-Profil od. dgl. aufweisen.

Claims (23)

  1. Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, mit einer Schildkappe (1) und wenigstens einer Liegendkufe (20) als Flächenstützelemente, die über ein Lenkergetriebe (2, 3, 4, 5, 6) gelenkig verbunden sind und mittels wenigstens eines in Lagerwannen (8, 9) an Schildkappe (1) und Liegendkufe (20) abgestützten Hydraulikzylinders (7) gegen Gestein andrückbar sind, wobei jedes Flächenstützelement aus einer Schweißkonstruktion von miteinander verschweißten Bauteilen besteht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Flächenstützelemente wenigstens ein mit einem Feststoff verfülltes Metallhohlkastenprofil (13; 22) als Bauteil der Schweißkonstruktion (30) aufweist.
  2. Flächenstützelement für ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, mit einer Schweißkonstruktion von miteinander verschweißten Bauteilen und zumindest einer Lagerwanne (8; 9) zum Abstützen eines gegen ein anderes Flächenstützelement andrückbaren Hydraulikzylinders, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Bauteil der Schweißkonstruktion aus einem mit einem Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofil (13; 22) besteht.
  3. Schildausbaugestell nach Anspruch 1 oder Flächenstützelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallhohlkastenprofil (13; 22) einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist, dessen Hohlraum (14; 23) mit dem Feststoff verfüllt ist.
  4. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststoff aus loser Sand, losem Granulat oder anderem losen, nicht gebundenen Schüttmaterial besteht.
  5. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Feststoff aus Beton, aus Mineralguss oder aus mit Bindemitteln gebundenem Schüttgut besteht.
  6. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlussgelenke für das Lenkergetriebe, Gelenkpfannen als Lagerwannen (8, 9) oder Querstreben partiell im gebundenen Feststoff innerhalb des Metallhohlkastenprofils (13, 22) verankert sind.
  7. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Anschlussgelenken oder den Gelenkpfannen wenigstens ein vorspringender, hinterschnittener Anker (46; 56) ausgebildet ist, der durch eine Ausnehmung (26) in einer Profilwand des Metallhohlkastenprofils (22) hindurch in den Hohlraum (23) eingesteckt und in den Feststoff bewegungsfest eingebunden ist.
  8. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Feststoff eine Bewehrung (25) mit Bewehrungsstäben, Bewehrungsseilen, Bewehrungsfasern oder Bewehrungsgittern vorgesehen ist, wobei die Bewehrung vorzugsweise außermittig angeordnet ist.
  9. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anker unmittelbar mit der Bewehrung verbunden ist.
  10. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anker und die Bewehrung miteinander verschraubt oder verschweißt sind oder dass der Anker wenigstens eine Durchgriffsaussparung für die Bewehrung aufweist.
  11. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenstützelement als Liegendkufe (20) ausgebildet ist, wobei das Metallhohlkastenprofil (22) mit seiner Unterseite die Bodenstützfläche bildet.
  12. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallhohlkastenprofil (22) an seiner Oberseite ein Durchgriffsloch (26) für den Durchgriff eines an einer Unterseite einer die Lagerwanne (8) bildenden Gelenkpfanne ausgebildeten Ankers (46) aufweist.
  13. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass an den Außenseiten des Metallhohlkastenprofils (22) Bauteilgruppen (36, 37) mit Gelenkaugen (33, 34) für das Lenkergetriebe, insbesondere für Lemniskatenlenker, angeschweißt sind.
  14. Schildsausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Flächenstützelemente eine Schweißkonstruktion mit mehreren, mit dem Feststoff verfüllten Metallhohlkastenprofilen (13) aufweist.
  15. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Feststoff verfüllten Bauteile in den Schweißkonstruktionen die im Wesentlichen auf Biegung beanspruchten Längsstreben bilden.
  16. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenstützelement die Schildkappe (1) eines Schildausbaugestells bildet.
  17. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass mittig unterhalb eines Kappenblechs (12) wenigstens ein mit Feststoff verfülltes Metallhohlkastenprofil (13) als Mittelgurt angeschweißt ist.
  18. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Kappenblechs (12) zu beiden Seiten des Mittelgurts jeweils ein weiteres, vorzugsweise mit Feststoff verfülltes Metallhohlkastenprofil (17) als Seitengurt angeschweißt ist.
  19. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass Gelenkwannen (9) zur Aufnahme der Köpfe der Hydraulikzylinder seitliche Anker (56) aufweisen, die durch Durchgriffe in den Seitenwänden des Mittelgurts und/oder durch Durchgriffe in den Seitenwänden des Seitengurtes in deren Hohlraum (14; 17A) einfassen.
  20. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Mittelgurt (13) nur über eine hintere Teillänge (11B) der Schildkappe (1) erstreckt, wobei unterhalb der vorderen Teillänge (11A) des Kappenblechs (12) ein Stützprofil (60) angeschweißt ist, das einen Fußteil (61) aufweist, der ins Metallhohlkastenprofil (17) eingesteckt und vorzugsweise im Feststoff verankert ist.
  21. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass vor und hinter den Gelenkwannen (9) Metallhohlkastenelemente (70; 76) angeordnet sind, wobei in den vorderen Enden der vorderen Metallhohlkastenelemente (70) Stützprofile (67) mit einem Fußteil (64) eingesteckt sind.
  22. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützprofile (60; 67) einen oder mehrere Profilgurte (62; 66) mit T-Profil aufweisen.
  23. Schildausbaugestell oder Flächenstützelement nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass an den hinteren Enden der hinteren Metallhohlkastenelemente (76) Verbindungsstücke (90) mit Gelenkaugen (92) für das Lenkergetriebe befestigt sind, wobei vorzugsweise die Verbindungsstücke (90) ein Fußteil (92) aufweisen, das in das Metallhohlkastenelement (76) eingesteckt ist.
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