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DE102008028566A1 - Vorrichtung zum Glätten vo Haaren - Google Patents

Vorrichtung zum Glätten vo Haaren Download PDF

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DE102008028566A1
DE102008028566A1 DE102008028566A DE102008028566A DE102008028566A1 DE 102008028566 A1 DE102008028566 A1 DE 102008028566A1 DE 102008028566 A DE102008028566 A DE 102008028566A DE 102008028566 A DE102008028566 A DE 102008028566A DE 102008028566 A1 DE102008028566 A1 DE 102008028566A1
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straightening hair
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Withdrawn
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DE102008028566A
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English (en)
Inventor
Berthold Altmann
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Priority to EP09779662A priority patent/EP2291095A2/de
Priority to DE202009012731U priority patent/DE202009012731U1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2/00Hair-curling or hair-waving appliances ; Appliances for hair dressing treatment not otherwise provided for
    • A45D2/001Hair straightening appliances
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2/00Hair-curling or hair-waving appliances ; Appliances for hair dressing treatment not otherwise provided for
    • A45D2/001Hair straightening appliances
    • A45D2/002Hair straightening appliances with combs

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  • Brushes (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren, wenigstens umfassend einen Grundkörper (2), eine Stromversorgung (3) sowie drei Mittel (4a, 4b, 4c ...) zum Führen des zu behandelnden Haars. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass jeweils ein Mittel (4a, 4b, 4c ...) zum Führen des Haars wenigstens ein Heizmittel (5a, 5b, 5c ...) aufweist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Glätten von Haaren bewirkt ein schnelleres und einfacheres Glätten der Haare als herkömmliche Vorrichtungen zum Glätten von Haaren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Glätten von Haaren, wenigstens umfassend einen Grundkörper, eine Stromversorgung, sowie drei Mittel zum Führen des zu behandelnden Haares. Vorrichtungen zum Glätten von Haaren sind in verschiedenen Ausführungen im Stand der Technik in einer Vielzahl bekannt. Dabei weisen diese Vorrichtungen zum Glätten des Haares meist zwei Flächen auf, die in scherenförmiger Art gegenüberliegend angebracht sind, und aufeinander zu bewegt werden können. Bei der Haarbehandlung wird eine Haarsträhne zwischen die beiden Flächen gelegt, die beiden Flächen gegeneinander gepresst, und so ein Druck auf das Haar ausgeübt. Wird nun ein leichter Zug auf das Haar ausgeübt, so wird das Haar, meist unter Zuhilfenahme von Dampf oder ähnlichen Haarbehandlungsmitteln geglättet. In diesem Zusammenhang beschreibt die DE 24 30 634 beispielhaft ein solches Frisierwerkzeug.
  • Die im Stand der Technik verfügbaren Mittel zum Glätten von Haaren weisen jedoch den Nachteil auf, das jeweils erst eine Haarsträhne manuell vom restlichen Haar abgetrennt werden muss, dann diese betreffende Haarsträhne dem Mittel zum Glätten zugeführt werden muss, und dann erst der eigentliche Glättvorgang begonnen werden kann.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Vorrichtung zum Glätten von Haaren gemäß dem Oberbegriff zur Verfügung zu stellen, welche sich einfach und effektiv einsetzten lassen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Glätten von Haaren baut auf den Merkmalen des Oberbegriffes dadurch auf, dass jeweils ein Mittel zum Führen des Haares wenigstens ein Heizmittel aufweist
  • Dadurch wird gegenüber dem Stand der Technik eine erhebliche Verbesserung der Haarpflege erreicht. Dadurch, dass jeweils ein Mittel zum Führen des Haars jeweils wenigstens ein Heizmittel aufweist, lässt sich eine erheblich verbesserte Temperatursteuerung erreichen. Die im Stand der Technik verfügbaren Vorrichtungen weisen in der Regel einen erwärmbaren Grundkörper auf, auf dem sich zahnförmige Strukturen befinden. Meist sind diese zahnförmigen Körper wärmeleitend, so dass die Wärme vom Grundkörper auf die Zähne übertragen wird. Dies hat zur Folge, dass der Anwender bei einer Erhöhung oder Verminderung der Temperatur eine gewisse Zeit warten muss, bis am Haar direkt diese Temperatur erreicht wird. Dies macht die Haarpflege sehr zeitaufwendig, und kann sogar dazu führen, dass das Haar beschädigt oder verletzt wird. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Glätten von Haaren kann nun sichergestellt werden, dass an allen Teilen des Haars, die gleichzeitig mit einem Heizmittel behandelt werden, auch tatsächlich die gleiche Temperatur vorliegt.
  • In einer bevorzugen Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Glätten von Haaren Mittel zum Führen des Haares auf, die im Wesentlichen senkrecht zu dem Grundkörper ausgerichtet sind. Dies bewirkt, dass die Mittel zum Führen der Haare besonders effektiv in das Haar greifen, und die zu behandelnde Strähnen vorteilhaft erfassen.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform die Mittel zum Führen des zu behandelnden Haars im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind. Damit lässt sich ein Druck auf das Haar so bewirken, dass mühelos der nötige Zug auf das Haar bewirkt wird.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Mittel zum Führen der Haare in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind.
  • Von besonderem Vorteil ist es dabei, wenn die Mittel zum Führen des Haars versetzt angeordnet sind. Dadurch lässt sich vorteilhaft der erforderliche Zug auf die Haare bewirken, so dass eine effektive und schnelle Glättung erreicht werden kann.
  • Von Vorteil ist es weiterhin, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform die Heizmittel seitlich angebracht sind und fixiert oder elastisch angebracht sind. Sind die Heizmittel seitlich angebracht, also der zu behandelnden Haarsträhne zugewandt, so lässt sich dadurch eine besonders vorteilhafte Temperaturübertragung erreichen. Je nach Bedarf ist es von Vorteil, wenn die Heizmittel fixiert oder elastisch angebracht sind.
  • Es hat sich darüber hinaus auch als vorteilhaft erwiesen, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform gegenüberliegende Heizmittel parallel oder nach hinten verengend angebracht sind.
  • Von Vorteil ist es dabei auch, wenn die Heizmittel eine Kunststoff- oder Keramikbeschichtung aufweisen. Keramikbeschichtungen sind kostengünstig und lassen sich in vielfältigen Formen und Ausführungen realisieren. Keramikbeschichtungen weisen eine besonders vorteilhafte Wärmeübertragung auf, und sind besonders schonend für das Haar.
  • Vorteilhaft ist es auch, wenn die Spitzen der Mittel zum Führen der Haare eben und/oder spitz und/oder rund und/oder konisch ausgebildet sind. Es ist auch vorstellbar, ein Trägerteil auszubilden, auf welchem die Mittel zum Führen der Haare angebracht sind und das Trägerteil so auszugestalten, das auf den Grundkörper des Mittels zum Glätten der Haare aufgeschoben bzw. abgezogen werden kann. Diese Ausführungsform kann ein Grundkörper mit verschiedenen Aufsätzen zur Verfügung gestellt werden. Dabei haben die verschiedenen Aufsätze unterschiedlich geformte Spitzenformen, die je nach Haarbeschaffenheit und Frisurwunsch variiert werden können.
  • Von Vorteil ist es auch, wenn das Mittel zum Glätten der Haare zusätzlich eine Warmluftquelle aufweist. Die Kombination von Zug und Warmluft oder auch Dampf auf das Haar bewirkt eine besonders effektive Haarpflege und Haarglättung.
  • Anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben. Dabei zeigen:
  • 1 eine seitliche Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Mittels zum Glätten des Haars;
  • 2 eine Detailansicht eines Mittels zum Führen des Haars;
  • 3 eine seitliche Ansicht eines Mittel zum Führen des Haars; sowie
  • 4 zwei weitere seitliche Ansichten Mittel zum Führen von Haaren.
  • In den Figuren werden gleiche oder im Wesentlichen gleichbleibende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt zur Verdeutlichung der Erfindung eine seitliche Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Zu Erkennen ist ein Grundkörper 2, der eine Stromversorgung 3 aufweist, und in seinem vorderen Teil Mittel 4a, 4b, 4c... zum Führen der Haare aufweist. In diesen Ausführungsformen sind die Mittel 4a, 4b, 4c... zum Führen der Haare im Wesentlichen senkrecht zu dem Grundkörper und parallel zueinander ausgebildet.
  • 2 zeigt in einer Detailansicht ein Mittel 4a zum Führen der Haare. In dieser Ausführungsform ist das Mittel mit einer viereckigen Grundfläche ausgebildet. Auf der seitlichen Fläche ist ein Heizmittel angebracht, welche in diesem Ausführungsbeispiel eine Heizplatte ist. An seinem unteren Ende weist das Mittel zum Führen der Haare ein spitzenförmiges Ende.
  • 3 weist eine weitere Ausführungsform des Mittels 4a zum Führen der Haare auf. An seinem unteren Ende ist dies abgerundet.
  • 4 schließlich weist eine weitere Ausführungsform des Mittels zum Führen der Haare auf, weil dieses ein spitzes Ende aufweist, welches nach hinten abgeschrägt ausgeformt ist.
  • Die Erfindung lässt sich wie folgt beschreiben.
  • Bei herkömmlichen Vorrichtungen zum Glätten von Haaren, auch als Hair-Straightener bezeichnet, muss eine Haarsträhne zunächst abgeteilt und anschließend zwischen die zwei Heizplatten der Vorrichtung zum Glätten von Haaren gezogen werden. Bei der vorliegenden Erfindung ist ein Abteilen der Haare überflüssig. Mit dieser Vorrichtungen zum Glätten von Haaren wird das Haar einfach durchkämmt. Durch die Anordnung der Finger bzw. Mittel zum Führen des Haars, werden die Haare beim Kämmen automatisch in Strähnen getrennt und von der Heizplatte bzw. dem Heizmittel (mindestens eins pro Mittel zum Führen) wie bei einer herkömmlichen Vorrichtung zum Glätten von Haaren geglättet.
  • Die Mittel zum Führen sind da bevorzugt in zwei Reihen, versetzt zueinander, angeordnet. Wahlweise können sie aber auch in einer oder mehr Reihen angeordnet sein. Sie können aber auch in beliebiger Anordnung angebracht sein. Die Heizmittel bzw. Heizplatten sind seitlich an den Fingern angebracht und können dabei fixiert oder elastisch gelagert sein und sind so angeordnet, dass ein Zug auf die Haare aufgebracht wird.
  • Die Heizplatten bzw. Heizmittel sind dabei bevorzugt so angeordnet, dass die jeweils gegenüberliegenden Platten nach hinten verengend bzw. konisch sind. Sie können aber auch parallel zueinander angeordnet sein. Die Heizplatten bzw. Heizmittel sind wahlweise mit einer Keramikbeschichtung versehen. Die Fingerspitzen bzw. Spitzen zum Führen des Haars und Außenwände sind aus Kunststoff oder einem anderen Material und werden nicht heiß, so dass sie auf der Kopfhaut aufgesetzt werden können. Die Fingerspitzen können spitz zulaufen, eben ausgebildet, oder aber auch kugelförmig ausgebildet sein. Dies kann unter Umständen eine zusätzliche Kopfhautmassage bewirken. Wahlweise können die Fingerspitzen bzw. Spitzen des Mittels zum Führen zusätzlich nach hinten abgeschrägt werden. Dies bewirkt eine besonders gute Anpassung an die Kopfform. Wahlweise kann die Wärme auch durch warmen Luftstrom oder in anderer Art und Weise an den Fingern bzw. Mittel zum Führen des Haars austreten. Ebenso ist es möglich, die Wärme an anderer Stelle, z. B. an der Vorrichtung zum Glätten von Haaren selbst, austreten zu lassen. Dies kann durch ein oder mehrere Heizplatten bzw. Heizmittel, oder durch einen warmen Luftstrom oder in anderer Art und Weise geschehen.
  • Die vorliegende Vorrichtung zum Glätten von Haaren bewirkt ein schnelleres und einfacheres Glätten der Haare als mit herkömmlichen Vorrichtungen zum Glätten von Haaren.
  • 1
    Mittel zum Glätten von Haaren
    2
    Grundkörper
    3
    Stromversorgung
    4a, 4b, 4c...
    Mittel zum Führen des Haars
    5a, 5b
    Heizmittel
    6a, 6b
    Spitze des Mittels zum Führen des Haars
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2430634 [0001]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren, wenigstens umfassend einen Grundkörper (2), eine Stromversorgung (3), sowie drei Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der zu behandelnden Haare, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der Haare wenigstens ein Heizmittel (5) aufweist.
  2. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der Haare im Wesentlichen senkrecht zu dem Grundkörper (2) ausgerichtet sind.
  3. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der zu behandelnden Haare im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
  4. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der Haare in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind.
  5. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der Haare versetzt angeordnet sind.
  6. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Heizmittel (5) seitlich angebracht und fixiert und/oder elastisch angebracht sind.
  7. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüberliegende Heizmittel (5a, 5b...) parallel und/oder nach hinten verengend ausgeformt sind.
  8. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizmittel (5a, 5b...) eine Kunststoff oder Keramikbeschichtung aufweisen.
  9. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitzen (6a, 6b...) der Mittel (4a, 4b, 4c...) zum Führen der Haare eben und/oder spitz und/oder rund und/oder chronisch ausgebildet sind.
  10. Vorrichtung (1) zum Glätten von Haaren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) zusätzlich ein Mittel zum Zuführen von Warmluft aufweist.
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