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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Glätten
von Haaren, wenigstens umfassend einen Grundkörper, eine
Stromversorgung, sowie drei Mittel zum Führen des zu behandelnden Haares.
Vorrichtungen zum Glätten von Haaren sind in verschiedenen
Ausführungen im Stand der Technik in einer Vielzahl bekannt.
Dabei weisen diese Vorrichtungen zum Glätten des Haares
meist zwei Flächen auf, die in scherenförmiger
Art gegenüberliegend angebracht sind, und aufeinander zu
bewegt werden können. Bei der Haarbehandlung wird eine Haarsträhne
zwischen die beiden Flächen gelegt, die beiden Flächen
gegeneinander gepresst, und so ein Druck auf das Haar ausgeübt.
Wird nun ein leichter Zug auf das Haar ausgeübt, so wird
das Haar, meist unter Zuhilfenahme von Dampf oder ähnlichen
Haarbehandlungsmitteln geglättet. In diesem Zusammenhang
beschreibt die
DE 24 30 634 beispielhaft
ein solches Frisierwerkzeug.
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Die
im Stand der Technik verfügbaren Mittel zum Glätten
von Haaren weisen jedoch den Nachteil auf, das jeweils erst eine
Haarsträhne manuell vom restlichen Haar abgetrennt werden
muss, dann diese betreffende Haarsträhne dem Mittel zum
Glätten zugeführt werden muss, und dann erst der
eigentliche Glättvorgang begonnen werden kann.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Vorrichtung
zum Glätten von Haaren gemäß dem Oberbegriff
zur Verfügung zu stellen, welche sich einfach und effektiv
einsetzten lassen.
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Gelöst
wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander
eingesetzt werden können, sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Glätten
von Haaren baut auf den Merkmalen des Oberbegriffes dadurch auf,
dass jeweils ein Mittel zum Führen des Haares wenigstens
ein Heizmittel aufweist
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Dadurch
wird gegenüber dem Stand der Technik eine erhebliche Verbesserung
der Haarpflege erreicht. Dadurch, dass jeweils ein Mittel zum Führen
des Haars jeweils wenigstens ein Heizmittel aufweist, lässt
sich eine erheblich verbesserte Temperatursteuerung erreichen. Die
im Stand der Technik verfügbaren Vorrichtungen weisen in
der Regel einen erwärmbaren Grundkörper auf, auf
dem sich zahnförmige Strukturen befinden. Meist sind diese
zahnförmigen Körper wärmeleitend, so
dass die Wärme vom Grundkörper auf die Zähne übertragen
wird. Dies hat zur Folge, dass der Anwender bei einer Erhöhung oder
Verminderung der Temperatur eine gewisse Zeit warten muss, bis am
Haar direkt diese Temperatur erreicht wird. Dies macht die Haarpflege
sehr zeitaufwendig, und kann sogar dazu führen, dass das
Haar beschädigt oder verletzt wird. Durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Glätten von Haaren kann nun sichergestellt
werden, dass an allen Teilen des Haars, die gleichzeitig mit einem
Heizmittel behandelt werden, auch tatsächlich die gleiche
Temperatur vorliegt.
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In
einer bevorzugen Ausführungsform weist die Vorrichtung
zum Glätten von Haaren Mittel zum Führen des Haares
auf, die im Wesentlichen senkrecht zu dem Grundkörper ausgerichtet
sind. Dies bewirkt, dass die Mittel zum Führen der Haare
besonders effektiv in das Haar greifen, und die zu behandelnde Strähnen
vorteilhaft erfassen.
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Weiterhin
ist es von Vorteil, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform
die Mittel zum Führen des zu behandelnden Haars im Wesentlichen
parallel zueinander ausgerichtet sind. Damit lässt sich
ein Druck auf das Haar so bewirken, dass mühelos der nötige
Zug auf das Haar bewirkt wird.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Mittel zum
Führen der Haare in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind.
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Von
besonderem Vorteil ist es dabei, wenn die Mittel zum Führen
des Haars versetzt angeordnet sind. Dadurch lässt sich
vorteilhaft der erforderliche Zug auf die Haare bewirken, so dass
eine effektive und schnelle Glättung erreicht werden kann.
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Von
Vorteil ist es weiterhin, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform
die Heizmittel seitlich angebracht sind und fixiert oder elastisch
angebracht sind. Sind die Heizmittel seitlich angebracht, also der zu
behandelnden Haarsträhne zugewandt, so lässt sich
dadurch eine besonders vorteilhafte Temperaturübertragung
erreichen. Je nach Bedarf ist es von Vorteil, wenn die Heizmittel
fixiert oder elastisch angebracht sind.
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Es
hat sich darüber hinaus auch als vorteilhaft erwiesen,
wenn in einer bevorzugten Ausführungsform gegenüberliegende
Heizmittel parallel oder nach hinten verengend angebracht sind.
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Von
Vorteil ist es dabei auch, wenn die Heizmittel eine Kunststoff-
oder Keramikbeschichtung aufweisen. Keramikbeschichtungen sind kostengünstig
und lassen sich in vielfältigen Formen und Ausführungen
realisieren. Keramikbeschichtungen weisen eine besonders vorteilhafte
Wärmeübertragung auf, und sind besonders schonend
für das Haar.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn die Spitzen der Mittel zum Führen der
Haare eben und/oder spitz und/oder rund und/oder konisch ausgebildet
sind. Es ist auch vorstellbar, ein Trägerteil auszubilden,
auf welchem die Mittel zum Führen der Haare angebracht
sind und das Trägerteil so auszugestalten, das auf den
Grundkörper des Mittels zum Glätten der Haare
aufgeschoben bzw. abgezogen werden kann. Diese Ausführungsform
kann ein Grundkörper mit verschiedenen Aufsätzen
zur Verfügung gestellt werden. Dabei haben die verschiedenen
Aufsätze unterschiedlich geformte Spitzenformen, die je
nach Haarbeschaffenheit und Frisurwunsch variiert werden können.
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Von
Vorteil ist es auch, wenn das Mittel zum Glätten der Haare
zusätzlich eine Warmluftquelle aufweist. Die Kombination
von Zug und Warmluft oder auch Dampf auf das Haar bewirkt eine besonders
effektive Haarpflege und Haarglättung.
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Anhand
der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
wird die Erfindung nachfolgend näher beschrieben. Dabei
zeigen:
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1 eine
seitliche Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines
Mittels zum Glätten des Haars;
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2 eine
Detailansicht eines Mittels zum Führen des Haars;
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3 eine
seitliche Ansicht eines Mittel zum Führen des Haars; sowie
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4 zwei
weitere seitliche Ansichten Mittel zum Führen von Haaren.
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In
den Figuren werden gleiche oder im Wesentlichen gleichbleibende
Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
zur Verdeutlichung der Erfindung eine seitliche Darstellung einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Zu Erkennen
ist ein Grundkörper 2, der eine Stromversorgung 3 aufweist,
und in seinem vorderen Teil Mittel 4a, 4b, 4c...
zum Führen der Haare aufweist. In diesen Ausführungsformen
sind die Mittel 4a, 4b, 4c... zum Führen
der Haare im Wesentlichen senkrecht zu dem Grundkörper und
parallel zueinander ausgebildet.
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2 zeigt
in einer Detailansicht ein Mittel 4a zum Führen
der Haare. In dieser Ausführungsform ist das Mittel mit
einer viereckigen Grundfläche ausgebildet. Auf der seitlichen
Fläche ist ein Heizmittel angebracht, welche in diesem
Ausführungsbeispiel eine Heizplatte ist. An seinem unteren
Ende weist das Mittel zum Führen der Haare ein spitzenförmiges Ende.
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3 weist
eine weitere Ausführungsform des Mittels 4a zum
Führen der Haare auf. An seinem unteren Ende ist dies abgerundet.
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4 schließlich
weist eine weitere Ausführungsform des Mittels zum Führen
der Haare auf, weil dieses ein spitzes Ende aufweist, welches nach hinten
abgeschrägt ausgeformt ist.
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Die
Erfindung lässt sich wie folgt beschreiben.
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Bei
herkömmlichen Vorrichtungen zum Glätten von Haaren,
auch als Hair-Straightener bezeichnet, muss eine Haarsträhne
zunächst abgeteilt und anschließend zwischen die
zwei Heizplatten der Vorrichtung zum Glätten von Haaren
gezogen werden. Bei der vorliegenden Erfindung ist ein Abteilen
der Haare überflüssig. Mit dieser Vorrichtungen
zum Glätten von Haaren wird das Haar einfach durchkämmt.
Durch die Anordnung der Finger bzw. Mittel zum Führen des
Haars, werden die Haare beim Kämmen automatisch in Strähnen
getrennt und von der Heizplatte bzw. dem Heizmittel (mindestens
eins pro Mittel zum Führen) wie bei einer herkömmlichen
Vorrichtung zum Glätten von Haaren geglättet.
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Die
Mittel zum Führen sind da bevorzugt in zwei Reihen, versetzt
zueinander, angeordnet. Wahlweise können sie aber auch
in einer oder mehr Reihen angeordnet sein. Sie können aber
auch in beliebiger Anordnung angebracht sein. Die Heizmittel bzw.
Heizplatten sind seitlich an den Fingern angebracht und können
dabei fixiert oder elastisch gelagert sein und sind so angeordnet,
dass ein Zug auf die Haare aufgebracht wird.
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Die
Heizplatten bzw. Heizmittel sind dabei bevorzugt so angeordnet,
dass die jeweils gegenüberliegenden Platten nach hinten
verengend bzw. konisch sind. Sie können aber auch parallel
zueinander angeordnet sein. Die Heizplatten bzw. Heizmittel sind wahlweise
mit einer Keramikbeschichtung versehen. Die Fingerspitzen bzw. Spitzen
zum Führen des Haars und Außenwände sind
aus Kunststoff oder einem anderen Material und werden nicht heiß,
so dass sie auf der Kopfhaut aufgesetzt werden können. Die
Fingerspitzen können spitz zulaufen, eben ausgebildet,
oder aber auch kugelförmig ausgebildet sein. Dies kann
unter Umständen eine zusätzliche Kopfhautmassage
bewirken. Wahlweise können die Fingerspitzen bzw. Spitzen
des Mittels zum Führen zusätzlich nach hinten
abgeschrägt werden. Dies bewirkt eine besonders gute Anpassung
an die Kopfform. Wahlweise kann die Wärme auch durch warmen
Luftstrom oder in anderer Art und Weise an den Fingern bzw. Mittel
zum Führen des Haars austreten. Ebenso ist es möglich,
die Wärme an anderer Stelle, z. B. an der Vorrichtung zum
Glätten von Haaren selbst, austreten zu lassen. Dies kann
durch ein oder mehrere Heizplatten bzw. Heizmittel, oder durch einen
warmen Luftstrom oder in anderer Art und Weise geschehen.
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Die
vorliegende Vorrichtung zum Glätten von Haaren bewirkt
ein schnelleres und einfacheres Glätten der Haare als mit
herkömmlichen Vorrichtungen zum Glätten von Haaren.
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- 1
- Mittel
zum Glätten von Haaren
- 2
- Grundkörper
- 3
- Stromversorgung
- 4a,
4b, 4c...
- Mittel
zum Führen des Haars
- 5a,
5b
- Heizmittel
- 6a,
6b
- Spitze
des Mittels zum Führen des Haars
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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