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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Ladebordwand mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Eine gattungsgemäße Ladebordwand ist aus der Schrift
DE 20 2005 004 145 U1 bekannt. Eine weitere Ladebordwand ist aus der Schrift
DE 10 2006 048 162 A1 bekannt. Die Steuerung der Ladebordwand befindet sich üblicherweise in einem Bedienkasten, der im Heckbereich eines Transportfahrzeuges, an das die Ladbordwand angebaut ist, angebracht ist. Der Bedienkasten ist in der Nähe der Ladebordwand am Transportfahrzeug angeordnet, um bei Bedienvorgängen die Ladebordwand beobachten zu können. Auch ist es dadurch möglich, den Umgebungsbereich der Ladebordwand bei Fahrbewegungen zu überwachen, um Schäden an der Ladebordwand oder anderen Sachen, mit denen die Ladebordwand kollidieren könnte, und Verletzungen von Personen ausschließen zu können. Die Schrift
DE 20 2005 004 145 offenbart ein Bedienteil, das über eine drahtlose Verbindung mit der Steuerung verbunden ist. In das Bedienteil eingebbare Stellbefehle sind über die drahtlose Verbindung an die Steuerung übermittelbar, wobei die Steuerung und/oder das Bedienteil ein erstes Abfragemittel aufweisen, mit dem das Vorliegen eines oder mehrerer Sicherheitskriterien abfragbar ist, und die Steuerung und/oder das Bedienteil weisen eine Schaltung auf, von der ein vom Bedienteil stammender Stellbefehl nur bei positivem Signal des Vorliegens eines oder mehrerer Sicherheitskriterien zu einem oder mehreren motorischen Antrieben durchschaltbar ist.
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Um zu verhindern, dass sich die Bedienperson bei Bewegungen der Ladebordwand verletzen könnte, muss der Bedienkasten mit beiden Händen angefasst werden, bevor die Steuerung Bewegungen der Ladebordwand auslöst. Dazu verfügt der Bedienkasten über einen Drucktaster, der mit der einen Hand zu bedienen ist, sowie über einen Joystick oder Kreuzschalter, der mit der anderen Hand zur Steuerung von Bewegungsabläufen bedienbar ist. Um die Ladebordwand bewegen zu können, muss eine Bedienperson also immer zum Bedienkasten laufen, beide Hände auf die Bedienknöpfe legen und dort so lange stehen bleiben, bis die Ladebordwand eine gewünschte Position erreicht hat. Der Bedienkasten dient so der Sicherheit der Bedienperson, die Bedienperson muss bei der Benutzung der Ladebordwand aber immer zusätzliche Wege zum Bedienkasten und zurück laufen und bei Bedienvorgängen am Bedienkasten stehen bleiben, bis die gewünschten Bewegungen der Ladebordwand ausgeführt sind. Hierdurch entsteht ein erheblicher Zeitaufwand, der besser nutzbar wäre.
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Aus der Schrift
DE 10 2004 037 707 B4 ist es bekannt, Funktionen eines Fahrzeugs über ein drahtloses Fernbedienungssystem zu bedienen. Durch die Installation einer Sende-/Empfangseinheit auf einem Fahrzeug und die Benutzung einer Fernbedienung, die über eine Funkverbindung Signale miteinander austauschen können, kann darauf verzichtet werden, Bedienvorgänge ausschließlich mittels am Fahrzeug angebrachter Bedienelemente auszuführen. Das vorbekannte Fernbedienungssystem ist jedoch nicht ohne weiteres im Zusammenhang mit einer Ladebordwand nutzbar, weil bei einem unkontrollierten Bewegen der Ladebordwand die daraus entstehenden Risiken für Personen und Sachen nicht sicher ausgeschlossen sind. In der bekannten Form ist die Fernbedienung nicht brauchbar. Weitere Ladebordwände sind aus den Schriften
DE 10 2006 048 162 A1 ,
DE 10 2004 037 707 B4 und
DE 689 29 186 T2 bekannt.
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Wenn das Fahrzeug unbeobachtet ist, sind Diebstähle von Waren aus dem Transportfahrzeug durch ein unautorisiertes Betätigen der Ladebordwand möglich. Die Bedienperson kann das Fahrzeug bei Be- und Entladevorgängen eigentlich nicht unbeobachtet lassen, muss aber gleichwohl Ladung am Auslieferort zum Kunden bringen und sich dafür vom Fahrzeug entfernen. Eine sichere Kontrolle, dass die Ladebordwand nicht von unautorisierten Personen geöffnet wird, ist somit nicht möglich.
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Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Ladebordwand zu schaffen, die fernbedienbar und gegen eine unautorisierte Betätigung der Ladebordwand gesichert ist.
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Die Aufgabe wird für eine gattungsgemäße Ladebordwand durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch die Kombination eines mobilen Bedienteils mit einem Abfragemittel in der Steuerung, durch die das Vorliegen von Sicherheitskriterien abfragbar ist, wird sichergestellt, dass trotz eines Stellbefehls, der über die Funkverbindung vom Bedienteil zur Steuerung übermittelt ist, von der Steuerung nur dann eine Bewegung der Ladebordwand ausgelöst wird, wenn anhand der Abfrage des einen oder der mehreren Sicherheitskriterien sichergestellt ist, dass keine Gefahren für Personen oder Sachen vorliegen. Das Abfragemittel kann als elektrische Schaltung oder über eine entsprechend programmierte Software dargestellt werden.
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Durch die Bedienung der Ladebordwand mittels eines mobilen Bedienteils kann der fahrzeugseitige Bedienkasten einschließlich der Verkabelung entfallen, woraus ein erheblicher Herstellungskostenvorteil entsteht. Durch den Fortfall des Bedienkastens ist die Steuerung auch weniger leicht von einer nicht autorisierten Person bedienbar, beispielsweise, wenn das Fahrzeug unbeobachtet ist. Diebstähle von Waren aus dem Transportfahrzeug werden dadurch erheblich erschwert. Die Bedienperson spart unnötige Wege, da sie nicht mehr zum Bedienkasten hin und nach einem Bedienvorgang von diesem wieder weglaufen muss, und die Bedienperson kann während eines Bewegungsvorgangs der Ladebordwand, der durch das mobile Bedienteil gesteuert wird, auch noch andere Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Ware zählen oder kontrollieren, mit dem Handy telefonieren oder ähnliches, ohne dass deswegen der Bedienvorgang unterbrochen werden müsste. Die Bedienperson spart also durch die Erfindung erheblich Zeit und kann diese effektiver Nutzen. Natürlich kann der Bedienkasten auch weiterhin vorhanden sein, in diesem Fall ergibt sich durch das mobile Bedienteil eine erhöhte Flexibilität.
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Durch das erste Abfragemittel wird sichergestellt, dass trotz der Bedienvorteile keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken durch den ferngesteuerten Betrieb der Ladebordwand entstehen. An das Abfragemittel können Sensoren angeschlossen sein, mit deren Hilfe erkennbar ist, ob sich bei einer Bewegung der Ladebordwand Risiken für die Bedienperson oder andere Personen, die sich im Umgebungsbereich der Ladebordwand aufhalten, bestehen oder ob durch eine Bewegung der Ladebordwand diese oder andere Sachen beschädigt werden könnten. Als Sicherheitskriterium kann auch ein naher Aufenthalt einer Bedienperson zur Ladebordwand definiert werden, die über entsprechende Sensoren feststellbar ist. Als eine Bewegung der Ladebordwand sind alle denkbaren Bewegungsabläufe abzusehen, insbesondere das Auf- und Zuschwenken der Plattform und das Heben und Senken der Plattform.
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Durch die Abfrage über das zweite Abfragemittel soll sichergestellt werden, dass die Ladebordwand nur von Personen über das Bedienteil und/oder die Steuerung bewegbar ist, die dazu auch berechtigt sind. Versehentlich ausgelöste Bewegungen der Ladebordwand oder Bewegungen, die von einer nicht autorisierten Person ausgelöst werden sollen, können dadurch blockiert werden. Das Berechtigungskriterium kann beispielsweise über einen Schlüssel oder ein Transpondersignal oder ein sonstiges geeignetes technisches Mittel verfügbar gemacht werden. Auch kann vorgesehen sein, eine PIN-Nummer oder ein sonstiges Berechtigungsmerkmal in das Bedienteil einzugeben
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist an das erste Abfragemittel eine Ortungsvorrichtung angeschlossen, die Sensoren aufweist, mit denen ermittelbar ist, ob sich das Bedienteil innerhalb eines vorgegebenen maximalen und/oder minimalen räumlichen Abstands zur Ladebordwand befindet, und von der ein Signal an das erste Abfragemittel übertragbar ist, das vom ersten Abfragemittel als Signal über das Vorliegen eines Sicherheitskriteriums auswertbar ist. Die Ortungsvorrichtung ist dazu in der Lage, über drahtlos übertragende Signale eine absolute oder relative Position der Person, die das Bedienteil bedient, in Bezug auf die räumliche Lage der Ladebordwand zu ermitteln und anhand einer elektronischen Auswertung der absoluten oder relativen Positionsdaten zu erkennen, ob sich die Bedienperson, die das Bedienteil nutzt, ausreichend nahe an der Ladebordwand befindet, um den Schwenkbereich der Ladebordwand ausreichend sicher überwachen zu können. Durch den Zwang zur nahen Position der Bedienperson zur Ladebordwand kann diese den Umgebungsbereich vergleichbar gut beobachten wie bei dem vorbekannten Bedienkasten, ohne sich aber zwangsweise dorthin begeben und am Ort verbleiben zu müssen.
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Die Positionsauswertung kann jedoch auch ermitteln, inwieweit die Bedienperson selbst durch eine zu große Nähe zum Schwenkbereich der Ladebordwand gefährdet sein könnte. Ergibt die Auswertung der absoluten oder relativen Positionsdaten, dass eine Bedienperson entweder zu nahe oder zu weit von der Ladebordwand entfernt ist, um das aus dieser Auswertung resultierende Signal an das erste Abfragemittel zu übertragen. Je nachdem, ob sich das Bedienteil in einem als ausreichend sicher vorgegebenen Abstand zur Ladebordwand befindet, kann das Abfragemittel das Sicherheitskriterium des Abstandes der Bedienperson bzw. des Bedienteils zur Ladebordwand als erfüllt angesehen werden oder nicht, und je nach Ergebnis schaltet die Steuerung aufgrund des vorliegenden Signals zum Sicherheitskriterium den Stellbefehl zu den motorischen Antrieben durch oder nicht.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Ortungsvorrichtung einen Funksignalempfänger auf, mit dem zumindest ein GPS-Ortungssignal und/oder ein vom Bedienteil ausgesandtes Funksignal empfangbar ist. Elektronische Bauteile, die ein GPS-Ortungssignal zu empfangen in der Lage sind, sind als Massenware kostengünstig zu beschaffen und weisen ein hohes Maß an Funktionssicherheit auf, durch die Auswertung von Referenzsignalen können die GPS-Ortungssignale in ihrer Genauigkeit so weit aufgewertet werden, dass die Fehlerquote im Hinblick auf die geplante Verwendung unkritisch ist. Auswertungsfehler von beispielsweise einem halben Meter sind unkritisch, wenn der Mindestabstand zur Ladebordwand größer als ein halber Meter ist.
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An Stelle oder zusätzlich zur Auswertung eines GPS-Ortungssignals kann auch ein vom Bedienteil ausgesandtes Funksignal von der Ortungsvorrichtung ausgewertet werden. Die Auswertung kann erfolgen, indem von einer Auswerteelektronik der Abstand und die Richtung, aus dem das Funksignal vom Bedienteil abgesandt wurde, als Information zum relativen Standort des Bedienteils und der dieses haltenden Bedienperson ausgewertet wird, um daraus rechnerisch zu ermitteln, ob sich die Bedienperson mit dem Bedienteil in einem ausreichenden Abstand zur Ladebordwand befindet oder nicht. Es kann auch ein Transponder verwendet werden, dessen Magnetfeldstärke als Signal auswertbar ist.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind an das erste Abfragemittel Ultraschall-, Laser- und/oder optische Sensoren angeschlossen, die so angeordnet sind, dass mit ihnen der Nahbereich um den Bewegungsraum einer Ladebordwand herum auf Fremdkörper und/oder Personen überwachbar ist, und von denen ein Signal an das erste Abfragemittel übertragbar ist, das vom ersten Abfragemittel als Signal über das Vorliegen eines Sicherheitskriterium auswertbar ist. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung werden bestimmte als kritisch eingestufte Bereiche im Verschwenkraum einer Ladebordwand überwacht, um anhand der von den Sensoren gelieferten Daten über eine Auswerteelektronik klären zu können, ob in den überwachten Bereichen bei einer Bewegung der Ladebordwand Sicherheitsrisiken für Personen und/oder Sachen bestehen oder nicht. Dabei können die Ultraschallsensoren die Laufzeit und Richtung von Echos auswerten, die sich beim Betrieb eines Ultraschallsensors ergeben. Auch anhand der Lichtreflektionen, die sich beim Betrieb eines Lasersensors ergeben, können Richtungen und Entfernungen von potentiell gefährlichen Hindernissen oder gefährdeten Personen ermittelt werden.
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Bei einer Kamera als Sensor kann rechnerisch eine Bildauswertung erfolgen, bei der Hindernisse und/oder Personen erkannt werden können. Es ist aber auch eine Vollbilddarstellung auf einem Bildschirm möglich. Der Bildschirm kann sich in der Fahrerkabine des Fahrzeugs befinden, oder das Bedienteil weist einen Bildschirm auf, auf dem das vom optischen Sensor, der auch als Kamera gestaltet sein kann, erfasste Bild sichtbar ist. Ein Sicherheitskriterium, das vom ersten Abfragemittel abgeprüft wird, kann die Ausgabe des Videobildes vom Bereich um die Ladebordwand herum auf einem Bildschirm, beispielsweise in der Fahrerkabine oder auf dem Bedienteil, sein. Auf diese Weise kann die Ladebordwand auch aus der Fahrerkabine heraus bewegt werden, weil die Bedienperson den Schwenkbereich der Ladebordwand optisch überwachen kann.
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Es ist möglich, die Erkennungsgenauigkeit durch eine geeignete Kombination von Sensortypen zu verbessern. Im Rahmen des ersten Abfragemittels können also mehrere Sensoren nach dem Vorliegen mehrerer Sicherheitskriterien abgefragt werden, und aus dem Gesamtbild der Abfrage mehrerer Sensoren kann die Steuerung durch eine geeignete Software unterstützt bestimmen, ob die Kriterien zum Durchschalten des Stellbefehls als erfüllt angesehen werden können oder nicht.
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Ist das Bedienteil oder die Bedienperson zu weit von der Ladebordwand entfernt, so dass eine Überwachung des Umgebungsbereiches nicht mehr als gewährleistet angesehen werden kann, oder ist die Bedienperson zu dicht am Schwenkraum der Ladebordwand, so kann ein entsprechendes Signal an das erste Abfragemittel übermittelt werden, so dass dieses eine Durchschaltung des Stellbefehls so lange blockiert, bis sich eine Bedienperson und/oder das Bedienteil in einem ausreichenden, aber auch hinreichenden Abstand zur Ladebordwand befindet, ohne Personen oder Sachschäden befürchten zu müssen.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Bedienteil und/oder die Steuerung eine Vorrichtung zur Überwachung der anliegenden Stromspannung auf. Durch die Überwachung der anliegenden Stromspannung soll vermieden werden, dass entweder das Bedienteil und/oder die Steuerung nicht mehr ausreichend mit Strom versorgt werden, um einen Stellbefehl abzusenden, zu empfangen und/oder durch elektronische Komponenten auszuwerten. Erreicht die verfügbare Stromspannung einen unteren Grenzwert, kann für die Bedienperson ein Warnhinweis beispielsweise über eine Kontrollleuchte ausgegeben werden, um rechtzeitig eine ausreichende Stromspannung sicher zu stellen, beispielsweise durch ein Aufladen von Akkus oder das Auswechseln von Batterien.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung befindet sich auf dem Bedienteil eine Anzeige, beispielsweise in Gestalt einer Kontrolllampe, einer alphanumerischen Anzeige oder einem Display, aus der ersichtlich ist, ob ein erforderliches Sicherheitskriterium vorliegt und erfüllt ist. Ist das vorgegebene Sicherheitskriterium nicht erfüllt, kann die Bedienperson dazu über die optische und/oder akustische Anzeige eine Information erhalten, so dass für die Bedienperson klar ist, dass zunächst das Sicherheitskriterium vorliegen und erfüllt sein muss, bevor die gewünschte Bewegung ausgeführt wird. Die Bedienperson kann sich gezielt darum kümmern, dass das Sicherheitskriterium erfüllt wird. Die Anzeige kann auch in einer Positivanzeige bestehen, die anzeigt, dass die gewünschte Bewegung ausgeführt wird und demgemäß auch alle Sicherheitskriterien erfüllt sind. Bleibt die Positivanzeige aus, weiß die Bedienperson, dass zumindest ein Sicherheitskriterium nicht erfüllt ist. Die Informationen für das Anzeigesignal können zwischen der Steuerung und dem Bedienteil ebenfalls über eine Funkverbindung ausgetauscht werden.
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Das Erfindung für ein gattungsgemäßes Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass ein Stellbefehl in ein Bedienteil eingebbar ist, der Stellbefehl über eine drahtlose Verbindung vom Bedienteil zur Steuerung übermittelt wird, die Steuerung über ein Abfragemittel das Vorliegen eines oder mehrerer Sicherheitskriterien abfragt und die Steuerung nur bei positiven Signal des Abfragemittels den Stellbefehl zu einem oder mehreren motorischen Antrieben durchschaltet.
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Zu den Vorzügen des erfindungsgemäßen Verfahren wird auf die vorstehenden Ausführungen zur erfindungsgemäß ausgestalteten Ladebordwand verwiesen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Ausgestaltungen der Erfindung auf eine beliebige Art und Weise miteinander kombinierbar sind. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Abwandlungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung, den Merkmalen der Unteransprüche und der Zeichnung.
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Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben werden. Es zeigen:
- 1: eine schematische Ansicht einer Ladebordwand an einem Fahrzeug, und
- 2: eine detaillierte Darstellung der Steuerung, und
- 3: eine schematische Darstellung eines Steuerungsablaufs.
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In 1 ist eine Ladebordwand 2 gezeigt, die an einem nur andeutungsweise abgebildeten Fahrzeug 4 befestigt ist. Die Ladebordwand 2 ist im Ausführungsbeispiel mittels zweier Antriebe wie beispielsweise Hydraulikzylindern verlagerbar. Die Steuerung 8 bezeichnet die Gesamtheit aller Steuerungskomponenten, die erforderlich sind, um eine Bewegung der Ladebordwand 2 zu bewirken. So verfügt die Steuerung 8 im Ausführungsbeispiel über elektronische Bauteile wie eine Platine mit aufgesockelten Chips und einer entsprechenden Steuerungssoftware wie auch Anschlüsse, um die Hydraulikpumpe und/oder Magnetventile zu steuern und zu schalten, mit denen die Antriebe ein- und ausgeschaltet werden. Bei elektrischen und pneumatischen Antrieben werden die in der Steuerung 8 enthaltenen Komponenten entsprechend angepasst.
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In 1 ist eine Bedienperson erkennbar, die ein Bedienteil 10 trägt. Das Bedienteil 10 ist über eine Funkverbindung mit der Steuerung 8 verbunden. Wenn die Bedienperson 10 Steuerungseingaben in das Bedienteil 10 eingibt, werden diese über die Funkverbindung an die Steuerung 8 übertragen. Die Steuerung 8 verarbeitet die über Funk eingegangenen Steuerungsbefehle zu Schaltsignalen an die Antriebe 6, durch die die Ladebordwand 2 auf eine gewünschte Weise bewegbar ist.
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In 2 ist eine schematische Darstellung der Steuerung 8 zu sehen. Der im Bedienteil 10 eingegebene Stellbefehl wird über die Funkverbindung an einen in der Steuerung 8 eingebauten Empfänger 14 übermittelt. Der Empfänger 14 ist mit einem Mikroprozessor 16 verbunden, an den der vom Bedienteil 10 empfangene Stellbefehl weitergeleitet wird.
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Der Mikroprozessor 16 ist mit einer geeigneten Software versehen, um den Stellbefehl erfindungsgemäß zu verarbeiten. An den Mikroprozessor 16 sind Sensoren 12 angeschlossen, die ein Sensorsignal an den Mikroprozessor 16 übermitteln. Das Sensorsignal ist vom Mikroprozessor 16 als Indikator verarbeitbar, ob ein bestimmtes Sicherheitskriterium erfüllt ist oder nicht. Bei den Sensoren 12 kann es sich um Bauteile handeln, die in die Steuerung 8 eingebaut sind, wie beispielsweise GPS-Empfänger oder dergleichen, oder es handelt sich um Sensoren 12, die außerhalb der Steuerung 8 an einer geeigneten Stelle des Fahrzeugs und/oder der Ladebordwand 2 angebracht sind. Die Verbindung zwischen den Sensoren 12 und dem Mikroprozessor 16 kann eine Kabelverbindung sein. Es ist jedoch auch möglich, die Verbindung ebenfalls über eine Funkverbindung herzustellen. Ergibt sich aus den vom Mikroprozessor 16 empfangenen Sensorsignalen, dass die in der Software abgelegten Bedingungen für das Vorliegen eines Sicherheitskriteriums erfüllt sind, gibt die im Mikroprozessor 16 vorhandene Software den Stellbefehl frei und sendet ein entsprechendes Stellsignal an den Antrieb 6, der dann dem Stellbefehl entsprechend eine Bewegung ausführt.
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In 3 ist ein schematischer Ablauf der Software gezeigt, die in dem Mikroprozessor 16 abgelegt ist. Der vom Bedienteil 10 an die Steuerung 8 übermittelte Stellbefehl erreicht den Mikroprozessor 16. Die Software im Mikroprozessor 16 fragt bei Vorliegen eines Stellbefehls ab, ob die Sicherheitskriterien des ersten Abfragemittels 18 erfüllt sind. Ist das für das erste Abfragemittel 18 vorgesehene Sicherheitskriterium anhand einer Abfrage des Sensors 12a nicht positiv bestätigt, wird der Stellbefehl nicht weiter verarbeitet, sondern der Mikroprozessor 16 startet in einem vorgegebenen Zeitintervall eine erneute Abfrage, ob nun das Sicherheitskriterium des ersten Abfragemittels 18 erfüllt ist. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis entweder der Stellbefehl aufgehoben wird oder der Sensor 12a für das am ersten Abfragemittel 18 abgefragte Sicherheitskriterium ein ja meldet.
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Wenn nur ein einziges Sicherheitskriterium anhand eines Sensors 12a beim ersten Abfragemittel 18 abzufragen ist, kann die Software im Mikroprozessor 16 den Stellbefehl frei schalten und ein entsprechendes Stellsignal an den Antrieb 6 durchschalten. Der Ja-Fall für das erste Abfragemittel ist mit einer gestrichelten Linie zur Rückführung an den Mikroprozessor 16 dargestellt. Verfügt die Steuerung 8 über ein zweites Abfragemittel, bei dem ein weiteres Sicherheitskriterium anhand des Sensors 12b abzufragen ist, so muss von der Software beim zweiten Abfragemittel in gleicher Weise entschieden werden, ob das geforderte Sicherheitskriterium anhand der Sensordaten des Sensors 12b als erfüllt anzusehen ist oder nicht. Ist die Bedingung nicht erfüllt, springt die Software zur Stufe des ersten Abfragemittels 18 oder zu einer ganz neuen Abfrageschleife zurück. Ist der Sicherheitskriterium erfüllt, wird von der Software aufgrund eines positiven Signals am zweiten Abfragemittel der Stellbefehl an den Antrieb 6 durchgeschaltet. Je nachdem, wie viele Abfragemittel vorgesehen sind und wie viele Sensoren 12 in der Steuerung 8 vorgesehen sind, kann die Software entsprechend programmiert werden. In jedem Fall ist sichergestellt, dass vom Mikroprozessor 16 ein in das Bedienteil 10 eingegebener Stellbefehl nur dann durchgeschaltet wird, wenn die in der Steuerung 8 vorgesehenen Sicherheitskriterien von Sensordaten der Sensoren 12 als erfüllt gemeldet sind.