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DE102008028010B4 - Vorrichtung zum Füllen von Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben mit einem Trocknungsmittel - Google Patents

Vorrichtung zum Füllen von Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben mit einem Trocknungsmittel Download PDF

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DE102008028010B4
DE102008028010B4 DE200810028010 DE102008028010A DE102008028010B4 DE 102008028010 B4 DE102008028010 B4 DE 102008028010B4 DE 200810028010 DE200810028010 DE 200810028010 DE 102008028010 A DE102008028010 A DE 102008028010A DE 102008028010 B4 DE102008028010 B4 DE 102008028010B4
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DE200810028010
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Andreas Graf
Nafi Mustafai
Thomas Tast
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Bystronic Lenhardt GmbH
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Bystronic Lenhardt GmbH
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B3/00Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
    • E06B3/66Units comprising two or more parallel glass or like panes permanently secured together
    • E06B3/673Assembling the units
    • E06B3/67304Preparing rigid spacer members before assembly
    • E06B3/67317Filling of hollow spacer elements with absorbants; Closing off the spacers thereafter

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  • Civil Engineering (AREA)
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  • Basic Packing Technique (AREA)

Abstract

Beschrieben wird eine Vorrichtung zum Einfüllen eines körnigen, fließfähigen Trocknungsmittels in hohle Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben
mit einem Gestell (1),
mit einer am Gestell (1) angebrachten Halterung (9) für einen hängenden Abstandhalterrahmen (14),
mit wenigstens einem Füllwerkzeug (47), welches einen Anschluss (50) für einen Vorratsbehälter (51) für das Trocknungsmittel und eine Mündung (49) hat, aus welcher das in den Abstandhalterrahmen (14) einzufüllende Trocknungsmittel austritt und welche durch einen Stellantrieb so verstellbar ist, dass sie an eine im Abstandhalterrahmen (14) vorgesehenen Öffnung (45) angedockt werden kann.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zwischen der Halterung (9) und dem Gestell (1) eine Wiegevorrichtung (29) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einfüllen eines körnigen, fließfähigen Trocknungsmittels in hohle Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben, mit einem Gestell, mit einer am Gestell angebrachten Halterung für einen hängenden Abstandhalterrahmen, mit wenigstens einem Füllwerkzeug, welches einen Anschluss für einen Vorratsbehälter für das Trocknungsmittel und eine Mündung hat, aus welcher das in den Abstandhalterrahmen einzufüllende Trocknungsmittel austritt und welche durch einen Stellantrieb so verstellbar ist, dass sie an eine im Abstandhalterrahmen vorgesehenen Öffnung angedockt werden kann.
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der AT 383582 B bekannt. Sie hat an einem Maschinengestell oder Ständer eine Halterung, an welcher ein rechteckiger Abstandhalterrahmen aufgehängt werden kann. Die Vorrichtung hat zwei Werkzeuganordnungen, die durch einen Stellantrieb verlagert werden können, um an den beiden senkrechten Schenkeln des hängenden Abstandhalterrahmens positioniert zu werden. Jede der beiden Werkzeuganordnungen hat einen Bohrer, mit welchem ein Loch in den betreffen den senkrechten Schenkel des Abstandhalters gebohrt werden kann, und zwar in der Nähe des oberen waagerechten Schenkels des Abstandhalterrahmens. Außerdem haben die Werkzeuganordnungen Klemmbacken, mit denen der Abstandhalterrahmen an seinen Flanken eingespannt werden kann. Als Flanken werden nachfolgend die beiden zueinander parallelen Wände des Abstandhalters bezeichnet, welche in einer Isolierglasscheibe den beiden Glasscheiben zugewandt sind.
  • Die aus der AT 383 582 B bekannte Vorrichtung arbeitet folgendermaßen: Nachdem die vertikalen Schenkel des Abstandhalterrahmens zwischen Klemmbacken eingespannt sind, wird in eine Flanke der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens jeweils ein Loch gebohrt. Dann werden die Werkzeuganordnungen verschoben, um die Mündung eines Füllwerkzeuges mit der soeben hergestellten Bohrung zur Deckung zu bringen. Durch diese Mündung lässt man das körnige, fließfähige Trockenmittel, ggf. mit Unterstützung durch eine Luftströmung, die das Trocknungsmittel fluidisiert, in den jeweiligen senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens rieseln. Der Einfüllvorgang kommt selbsttätig zum Ende, wenn das Trocknungsmittel die Höhe der Bohrung erreicht, weil das Trocknungsmittel über ein Knie mit waagerechtem Auslauf zugeführt wird. Nach Beendigung des Füllvorganges werden die Werkzeuganordnungen ein weiteres Mal verschoben, um eine Düse mit der Bohrung in den vertikalen Schenkeln des Abstandhalterrahmens zur Deckung zu bringen, aus welcher eine pastöse Dichtmasse gepresst wird, um damit die Bohrung wieder zu verschließen.
  • Nachteilig dabei ist, dass man nie genau weiß, ob der jeweilige vertikale Schenkel des Abstandhalterrahmen von seinem unteren Ende bis hinauf zu der Bohrung, die sich in der Nachbarschaft des oberen waagerechten Schenkels befindet, vollständig gefüllt ist. Es kann nämlich vorkommen, dass das körnige Trocknungsmittel durch Unebenheiten und Grate in dem vertikalen Schenkel des Abstandhalterrahmens gehemmt wird. Körner des Trocknungsmittels können sich verkeilen und dann wird der Abstandhalterrahmen nur unzureichend gefüllt. Das kann nachteilige Folgen für die Isolierglasscheibe haben, weil sie zu wenig Trocknungsmittel enthält, welches benötigt wird, um Feuchtigkeit, die in die Isolierglasscheibe eingeschlossen ist, zu binden. Bei tiefen Temperaturen soll das Trocknungsmittel ein Beschlagen der Isolierglasscheibe von innen verhindern.
  • Da die Abstandhalterrahmen aus undurchsichtigem Werkstoff, bestehen zumeist aus Aluminium oder aus Stahl, ist keine Sichtkontrolle möglich, ob die vertikalen Schenkel hinreichend gefüllt sind.
  • Es ist bekannt, gefüllte Abstandhalterrahmen stichprobenweise auf Ihren Füllgrad zu überprüfen. Das schließt jedoch nicht aus, dass Isolierglasscheiben mit unzureichend gefüllten Abstandhalterrahmen in den Handel gelangen. Dass ein Abstandhalterrahmen unzureichend gefüllt ist, sieht der Erwerber einer Isolierglasscheibe möglicherweise erst in einem der folgenden Winter, wenn er beobachtet, dass die Isolierglasscheibe von innen beschlägt. Wenn dann die Isolierglasscheibe auf Kosten des Herstellers ausgetauscht werden muss, ist das außerordentlich aufwendig.
  • Ausgehend von der AT 383 582 B liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann, dass hohle Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben mit einer hinreichenden Menge an Trocknungsmittel gefüllt sind, bevor sie in eine Isolierglasscheibe eingebaut werden.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einfüllen eines körnigen, fließfähigen Trocknungsmittels in hohle Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben hat ein Gestell, eine am Gestell angebrachte Halterung für einen hängenden Abstandhalterrahmen, wenigstens ein Füllwerkzeug, welches einen Anschluss für einen Vorratsbehälter für das Trocknungsmittel und eine Mündung hat, aus welcher das in den Abstandhalterrahmen einzufüllende Trocknungsmittel austritt und welche durch einen Stellantrieb so verstellbar ist, dass sie an eine im Abstandhalterrahmen vorgesehenen Öffnung angedockt werden kann. Zwischen der Halterung und dem Gestell ist eine Wiegevorrichtung vorgesehen, wobei „zwischen der Halterung und dem Gestell” als funktionelles Merkmal zu verstehen ist.
  • Mit der Wiegevorrichtung kann jeder Abstandhalterrahmen vor und nach dem Füllvorgang gewogen werden. Die Differenz der beiden Wägungen ergibt die Masse des ein gefüllten Trocknungsmittels. Das Ergebnis der Wägung kann automatisch angezeigt werden. Unterschreitet das Gewicht des eingefüllten Trocknungsmittels einen ausgewählten Grenzwert, dann kann z. B. noch in der Vorrichtung versucht werden, die fehlende Menge des Trocknungsmittels nachzufüllen. Dazu kann eine Bedienungsperson auf den Abstandhalterrahmen klopfen, ihn rütteln oder schütteln, um einen eventuellen Stau des Trocknungsmittels in einem der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens zu beseitigen. Gelingt das, kann der Füllvorgang fortgesetzt werden. Gelingt die Beseitigung eines Staus nicht, kann der unzureichend gefüllte Abstandhalterrahmen ausgesondert und verworfen werden. Jedenfalls wird durch Anwendung der Erfindung sichergestellt, dass nur noch hinreichend mit Trocknungsmittel gefüllte Abstandhalterrahmen in eine Isolierglasscheibe eingebaut werden. Eine andere Möglichkeit, mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine hinreichende Füllmenge sicherzustellen, wird weiter unten angegeben.
  • Werden Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben mit gleich bleibenden Abmessungen gefertigt, dann ist das Volumen, welches ein senkrechter Schenkel des hängenden Abstandhalterrahmens aufweist, ohne weiteres bekannt und das jeweils gemessene Gewicht des eingefüllten Trocknungsmittels kann mit einem fest vorgegebenen Grenzwert verglichen werden, der mindestens erreicht werden soll.
  • Wenn in der Vorrichtung jedoch Abstandhalterrahmen mit wechselnden Abmessungen gefüllt werden sollen, dann gibt es dementsprechend wechselnde Füllmengen und es sind wechselnde Grenzwerte für die Füllmenge einzuhalten. Die wechselnden Abmessungen können einem Steuergerät der Vorrichtung durch eine rechnergestützte Fertigungsplanung vorgegeben werden, woraus das Steuergerät für die zu füllenden Abstandhalterrahmen die jeweiligen Grenzwerte für die einzufüllende Masse des Trocknungsmittels berechnet. Soll die Vorrichtung jedoch nicht auf Daten aus einer rechnergestützten Fertigungsplanung angewiesen sein, dann wird in der Vorrichtung vorzugsweise eine erste Längenmesseinrichtung vorgesehen, welche die Höhe des hängenden Abstandhalterrahmens misst. Unter der praxisgerechten Annahme, dass die Dicke des Abstandhalterprofils für Abstandhalterrahmen unterschiedlicher Größe gleich bleibt und unter der Annahme, dass zwar unterschiedlich große Abstandhalterrahmen gefertigt werden, diese aber nicht nur ein Profil mit gleich bleibender Breite und Dicke haben, kann bereits aus der Messung der Länge eines senkrechten Schenkels eines Abstand halterrahmens unter Berücksichtigung des bekannten Querschnitts des Abstandhalterprofils berechnet werden, wie groß das für die Befüllung mit Trocknungsmittel vorhandene Volumen in dem senkrechten Schenkel ist und es kann – unter Berücksichtung des Schüttgewichtes des Trocknungsmittels – ein von der Länge des senkrechten Schenkels des Abstandhalterrahmens abhängiger Grenzwert für das Gewicht gebildet werden, welches das eingefüllte Trockenmittel mindestens haben sollte.
  • Wenn für Isolierglasscheiben mit unterschiedlichem Abstand zwischen den beiden Glasscheiben dementsprechend Abstandhalterrahmen hergestellt werden, die unterschiedlich breite Profile aufweisen, dann ist in der Vorrichtung vorzugsweise noch eine zweite Längenmesseinrichtung vorgesehen, welche die Breite des Profils des Abstandhalterrahmens misst. Bei bekannter Dicke des Profils des Abstandhalterrahmens ergibt sich aus der gemessenen Breite des Profils und aus der gemessenen Höhe des hängenden Abstandhalterrahmens unter Berücksichtigung des Schüttgewichts des Trocknungsmittels das Gewicht des Trocknungsmittels, welches ein oder zwei senkrechte Schenkel des Abstandhalterrahmens aufnehmen können, und daraus kann man wiederum einen Grenzwert für das Gewicht bilden, welcher von dem in die senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmen eingefüllten Trocknungsmittel nicht unterschritten werden soll. Dieser Grenzwert könnte z. B. 80% der maximal möglichen Füllmenge der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens betragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die senkrechten Schenkel nur bis zur Höhe ihrer Einfüllöffnung gefüllt werden können.
  • Sollen auch Abstandhalterrahmen gefüllt werden, die sich in der Dicke ihres Hohlprofils unterscheiden, dann kann die Vorrichtung auch für die Dicke des Hohlprofils eine Messeinrichtung aufweisen. Wichtig ist, dass der lichte Querschnitt des Abstandhalterhohlprofils und die Länge der zu füllenden senkrechten Schenkel des hängenden Abstandhalterrahmens bekannt sind, wobei die Länge des unteren Schenkels vorzugsweise vom unteren Ende des Schenkels bis zur Einfüllöffnung für das Trocknungsmittel gemessen wird. Die Einfüllöffnung wird zweckmäßigerweise in der Nähe des oberen Ende der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens hergestellt, am besten in einem für alle Abstandhalterrahmen gleichen Abstand vom oberen waagerechten Schenkel des Abstandhalters. Dann kann man einfach die volle Länge der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens messen und erhält daraus unter Berücksichtigung des be kannten Abstandes der Einfüllöffnung vom oberen Ende der senkrechten Schenkel die Länge vom unteren Ende des Schenkels bis zu seiner Einfüllöffnung, welche im jeweiligen senkrechten Schenkel für das Füllen mit einem Trocknungsmittel zur Verfügung steht. Aus dem für das Füllen mit dem Trocknungsmittel zur Verfügung stehenden Hohlraum in den senkrechten Schenkeln und aus dem Schüttgewicht des gegebenen Trocknungsmittels können dessen maximale Füllmenge und ein davon abhängiger Grenzwert gebildet werden.
  • Der Füllvorgang und die Kontrolle der Füllmenge können automatisiert werden. Ergibt der Vergleich der gemessenen Füllmenge mit dem einzuhaltenden Grenzwert, der in einem z. B. mit einem Mikroprozessor oder Mikrocontroller ausgerüsteten Steuergerät durchgeführt werden kann, dass der einzuhaltende Grenzwert unterschritten ist, kann ein Alarmsignal herausgegeben werden, welches eine Bedienperson zum Handeln auffordert, oder es kann der Abstandhalterrahmen maschinell gerüttelt werden, um einen mutmaßlichen Stau in einem der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens zu beseitigen. An den Rüttelvorgang kann ein wiederholter Füllvorgang angeschlossen werden. Ein wiederholter Füllvorgang kann dem Rüttelvorgang auch überlagert werden. Danach wird der Abstandhalterrahmen ein weiteres Mal gewogen. Ist der einzuhaltende Grenzwert dann überschritten, wird der Abstandhalterrahmen dem nächsten Verarbeitungsschritt zugeführt. Ist der einzuhaltende Grenzwert für die Füllmenge auch nach einem wiederholten Füllvorgang noch nicht erreicht, kann der unzureichend gefüllte Abstandhalterrahmen automatisch aussortiert werden oder es kann ein Alarmsignal gegeben werden, welches eine Bedienperson auffordert, den unzureichend gefüllten Abstandhalterrahmen von Hand auszusondern.
  • Die zweite Längenmesseinrichtung, welche die Breite des Abstandhalterhohlprofils misst, ist vorzugsweise einem der beiden Füllwerkzeuge zugeordnet. Da diese ohnehin jeweils einen senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmen berühren müssen, kann man sie zusätzlich dazu benutzen, um das Abstandhalterprofil in der Nähe der Einfüllöffnung, durch welche der Abstandhalterrahmen zu füllen ist, zu ergreifen und die erforderliche Messung der Breite des Abstandhalterprofils vorzunehmen, vorzugsweise mit Hilfe von zwei Klemmbacken, zwischen denen der Abstandhalterrahmen an seinen Flanken eingespannt wird, welche die Breite des Profils des Abstandhalterrahmens bestimmen. Mit den beiden Klemmbacken kann eine Längenmesseinrichtung gekoppelt sein, z. B. ein inkrementaler Weggeber, der den lichten Abstand zwischen den beiden Klemmbacken und damit die Breite des Abstandhalterprofils misst.
  • Die Halterung für den hängenden Abstandhalterrahmen hat vorzugsweise wenigstens einen an der Halterung fest angebrachten unteren Klemmbacken und wenigstens einen demgegenüber verstellbaren oberen Klemmbacken, zwischen denen ein geradliniger Schenkel des Abstandhalterrahmens eingespannt werden soll. Da der Abstandhalterrahmen beim Füllvorgang hängen soll, handelt es sich bei dem in der Halterung eingespannten waagerechten Schenkel um den während des Füllvorgangs „oberen” Schenkel des Abstandhalterrahmens.
  • Damit der obere Schenkel des Abstandhalterrahmens in der Halterung eine stabile waagerechte Lage einnimmt, sollte die Halterung eine gewisse Länge haben, z. B. 15 cm bis 20 cm, oder sie sollte aus zwei Paaren aus einem fest angebrachten unteren und einem demgegenüber beweglichen oberen Klemmbacken bestehen, wobei die Paare einen Abstand voneinander haben, der mit z. B. 15 cm bis 20 cm hinreichend groß ist, um eine stabile Lage des hängenden Abstandhalterrahmens zu ermöglichen.
  • Haben der untere und der obere Klemmbacken der Halterung ebene Klemmflächen, dann kann man sie ausnutzen, um die Dicke des Hohlprofils zu messen, indem diesen Klemmbacken der Halterung eine dritte Längenmesseinrichtung zugeordnet wird.
  • Eine andere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, dass der untere Klemmbacken oder die unteren Klemmbacken der Halterung eine konkav ausgebildete, insbesondere eine keilförmig ausgebildete Klemmfläche haben, während der bzw. die oberen Klemmbacken eine ebene, waagerecht ausgerichtete Klemmfläche haben. Das Zusammenspiel zwischen der unteren konkaven Klemmfläche und der oberen waagerechten ebenen Klemmfläche hat den Vorteil, dass es zu einer Selbstzentrierung des Abstandhalterrahmens kommt, bei welcher die durch alle Schenkel des Abstandhalterrahmens gelegte Mittelebene des Abstandhalterrahmens beim Füllvorgang immer die selbe Lage einnimmt. Das hat den weiteren Vorteil, dass die Bearbeitungswerkzeuge für das Aufbohren, Füllen und Wiederverschließen der senkrechten Schenkel nur auf die Lage dieser gleich bleibenden Mittelebene ausgerichtet und dann nur noch parallel zu dieser Mittel ebene verschiebbar sein müssen, um sie an unterschiedliche Abstände der senkrechten Schenkel der Abstandhalterrahmen anzupassen.
  • Die Wiegeeinrichtung und die Längenmesseinrichtungen liefern vorzugsweise elektrische Messsignale, welche unmittelbar in einem elektrischen Steuergerät für die erfindungsgemäße Vorrichtung verarbeitet und ausgewertet werden können.
  • Die Höhe des hängenden Abstandhalterrahmens kann z. B. dadurch gemessen werden, dass am Gestell ein auf und ab verfahrbarer Positionssensor vorgesehen ist, z. B. eine Lichtschranke oder ein kapazitiver Näherungssensor, welcher bei seiner Auf- und/oder Ab-Bewegung auf den unteren Schenkel des hängenden Abstandhalterrahmens anspricht und dadurch dessen Lage bestimmt, aus welcher sich unter Berücksichtigung der bekannten Lage des oberen Schenkels des Abstandhalterrahmens, welcher in der Halterung gehalten ist, die Höhe des hängenden Abstandhalterrahmens ergibt. Der Positionssensor ist zu diesem Zweck mit einem Weggeber gekoppelt, welcher ein bevorzugt elektrisches Signal erzeugt, welches ein Maß für die augenblickliche Position des Positionssensors ist.
  • Eine andere Möglichkeit, die Höhe der senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens bzw. die Höhe der Einfüllöffnung im senkrechten Schenkel über dem unteren Ende der senkrechten Schenkel zu bestimmen, besteht darin, den Abstandhalterrahmen mit seiner Halterung oder mittels einer gesonderten Aufhängung, an welche er von der Halterung übergeben wird, nach unten abzusenken, bis sein unterer waagerechter Schenkel eine vorgegebene Referenzhöhe erreicht. Die Referenzhöhe ist z. B. durch eine waagerechte Leiste bestimmt, auf welche der untere Schenkel des Abstandhalterrahmens trifft und von welcher der gefüllte Abstandhalterrahmen aus der Vorrichtung entnommen werden kann. Anstelle einer solchen Leiste kann auch ein Waagerechtförderer vorgesehen sein, welcher die Referenzhöhe für den unteren Schenkel des Abstandhalterrahmens definiert und auf welchem der Abstandhalterrahmen aus der Vorrichtung abgefordert werden kann.
  • Sind die Aufhängungen, durch welche der Abstandhalterrahmen nach unten bewegt wird, oder deren Antrieb mit einem Weggeber gekoppelt, dann ist dessen elektrisches Ausgangssignal, welches er abgibt, wenn der untere Schenkel des Abstandhalterrah mens seine Referenzhöhe erreicht, ein Maß für die Höhe des Abstandhalterrahmens. Diese Ausführungsform der Erfindung ist besonders dann vorteilhaft, wenn die Aufhängung, mit welcher der Abstandhalterrahmen abwärts bewegt wird, von der Halterung getrennt ist, welche ihn während des Füllvorganges gehalten hat. Dann kann während der Abwärtsbewegung des Abstandhalterrahmens nämlich bereits der nächste zu füllende Abstandhalterrahmen an die für den Füllvorgang vorgesehene Halterung gehängt und der nächste Füllvorgang gestartet werden. Dadurch steigt der Durchsatz der Vorrichtung. Allerdings kann bei dieser Ausführungsform der Abstandhalterrahmen nicht „online” nachgefüllt werden, weil erst im Nachhinein der Grenzwert für das Füllgewicht bestimmt und mit dem gemessenen Füllgewicht verglichen werden kann, nämlich dann, wenn der untere Schenkel des Abstandhalterrahmens in der Referenzhöhe angekommen ist. Erst dann kann mit Hilfe der erst nach dem Füllvorgang gemessenen Höhe des Abstandhalterrahmens der Grenzwert für das Füllgewicht gebildet werden kann. Da jedoch erfahrungsgemäß der Grenzwert für das Füllgewicht nur ausnahmsweise unterschritten wird, ist es rationeller und deshalb vorteilhafter, einen unzureichend gefüllten Abstandhalterrahmen auszusondern, statt ihn online nachzufüllen, denn der Vorteil einer raschen Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung überwiegt den Nachteil, unzureichend gefüllte Abstandhalterrahmen auszusondern.
  • Ist für das Bestimmen der Höhe der senkrechten Schenkel der Abstandhalterrahmen eine gesonderte, am Gestell auf und ab verschiebbare Aufhängung vorgesehen, dann kann der jeweilige Abstandhalterrahmen von der Halterung an die Aufhängung einfach dadurch übergeben werden, dass die Halterung quer zur Ebene des von ihr gehaltenen Abstandhalterrahmens in den Wirkungsbereich der Aufhängung verschiebbar ist. Ist das geschehen, geben die Klemmbacken den oberen Schenkel des Abstandhalterrahmens frei, die Aufhängung hebt ihn an und die Halterung bewegt sich in ihre Ausgangsstellung zurück, in welcher sie den nächsten Abstandhalterrahmen aufnehmen kann. Durch das Zurückbewegen der Halterung in ihre Ausgangsstellung verlässt der von der Aufhängung angehobene obere Schenkel des Abstandhalterrahmens den Einwirkungsbereich der Halterung und kann mit der Aufhängung abgesenkt werden, bis der untere Schenkel des Abstandhalterrahmens seine Referenzhöhe, z. B. das Obertrum eines waagerechten Förderbandes, erreicht hat.
  • Jedem Füllwerkzeug ist vorzugsweise ein Bohrwerkzeug zugeordnet, mit welchem bei einem in der Halterung festgelegten Abstandhalterrahmen dessen senkrechter Schenkel, welcher mittels des Füllwerkzeuges mit dem Trocknungsmittel gefüllt werden soll, zunächst aufgebohrt wird und zwar bevorzugt auf der Außenseite des Abstandhalterrahmens, um eine Einfüllöffnung für das Trocknungsmittel zu schaffen. Das Bohrwerkzeug ist zweckmäßigerweise höhengleich neben dem Füllwerkzeug angeordnet und gemeinsam mit diesem waagerecht verschiebbar.
  • Entsprechendes gilt für ein Werkzeug, mit welchem die Bohrung im Abstandhalterrahmen wieder verschlossen werden kann, nachdem der aufgebohrte Schenkel mit dem Trocknungsmittel gefüllt wurde. Die drei Werkzeuge sind vorzugsweise in einem gemeinsamen Werkzeugkopf zusammengefasst. Zwei solche Werkzeugköpfe sind vorzugsweise höhengleich und mit veränderlichem gegenseitigem Abstand zu beiden Seiten der Halterung für den oberen Schenkel des Abstandhalterrahmens am Gestell angebracht. Vorzugsweise haben die beiden Werkzeugköpfe von der Halterung den gleichen Abstand und hält die Halterung den oberen Schenkel des Abstandhalterrahmens in der Mitte.
  • Vorzugsweise sind jedem der beiden Werkzeugköpfe zwei Klemmbackenpaare zugeordnet, von welchen eines den senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens an seinen Flanken einspannt und eines den senkrechten Schenkel an den rechtwinklig zu den Flanken verlaufenden Profilwänden einspannt. Das Einspannen des senkrechten Schenkels in der Nachbarschaft der Werkzeuge erleichtert das Arbeiten der Werkzeuge. Mit Vorteil ist an einem der Werkzeugköpfe wenigstens dem die Flanken ergreifenden Klemmbackenpaar eine „zweite” Längenmesseinrichtung zugeordnet, um die Breite des Abstandhalterprofils zu messen. Dem zweiten Klemmbackenpaar kann eine weitere, „dritte” Längenmesseinrichtung zugeordnet sein, um die Dicke des Abstandhalterprofils zu messen.
  • Bei ruhendem Abstandhalterrahmen können zuerst die Bohrwerkzeuge auf die aufzubohrenden senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens ausgerichtet und dann die beiden Einfüllöffnungen gebohrt werden. Dann werden die beiden Werkzeuge verschoben, um die Füllwerkzeuge auf die soeben hergestellte Bohrungen auszurichten und es werden die beiden senkrechten Schenkel des Abstandhalterrahmens gefüllt. Dann wer den die Werkzeuge ein weiteres Mal verschoben, um die Werkzeuge zum Wiederverschließen der Bohrungen auf diese auszurichten und die Bohrungen werden verschlossen, insbesondere durch Einspritzen einer pastösen Dichtmasse in die Bohrungen. Als Dichtmasse eignet sich besonders ein Polyisobutylen, das ist ein Butylkautschuk.
  • Danach wird der Abstandhalterrahmen von der Halterung freigegeben, ggf. noch seine Höhe des Abstandhalterrahmens gemessen, und dann aus der Vorrichtung entnommen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten Zeichnungen dargestellt.
  • 1 zeigt eine Vorderansicht der Vorrichtung,
  • 2 zeigt eine Seitenansicht der Vorrichtung,
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung,
  • 4 zeigt eine Explosionsdarstellung der Vorrichtung,
  • 5 zeigt eine teilweise Schrägansicht der Vorrichtung,
  • 6 zeigt als Detail eine Schrägansicht der Halterung mit Wiegeeinrichtung für die Abstandhalterrahmen,
  • 7 zeigt als Detail eine Schrägansicht eines der beiden Werkzeugköpfe der Vorrichtung mit Bohrwerkzeug, Füllwerkzeug und Werkzeug zum Wiederverschließen der Bohrung des Abstandhalterrahmens,
  • 8 zeigt vergrößert das Detail A aus 7,
  • 9 zeigt als Detail in einer Draufsicht die Mittel zum Fixieren eines senkrechten Schenkels des Abstandhalterrahmens am Werkzeugkopf,
  • 10 zeigt als Detail ein Bohrwerkzeug, ausgerichtet auf einen vertikalen Schenkel des Abstandhalterrahmens,
  • 11 zeigt in einer Darstellung entsprechend der 10 die Anordnung eines Füllwerkzeuges am vertikalen Schenkel des Abstandhalterrahmens,
  • 12 zeigt als Detail in einer Schrägansicht einen gefüllten Abstandhalterrahmen, an einer Aufhängung hängend,
  • 13 zeigt das Detail A aus 12, und
  • 14 zeigt vergrößert die Ansicht X auf die Aufhängung in 12.
  • Die 1 bis 4 zeigen eine Gesamtansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Gestell 1, welches eine um 6° nach hinten geneigte Stützwand 2 trägt, in welcher sich mittig ein von oben nach unten durchgehend erstreckender Schlitz 3 befindet. Am unteren Rand der Stützwand 2 ist ein Waagerechtförderer 4 vorgesehen. Oberhalb der Stützwand 2 ist eine zu dieser parallele, waagerechte Traverse 5 vorgesehen, auf welcher zwei Werkzeugköpfe 6 und 7 verschiebbar angeordnet sind. In der Mitte der Traverse 5 ist über dieser eine Quertraverse 8 angeordnet, welche mit dem Gestell 1 verschraubt ist und über die Vorderseite der Stützwand 2 ragt nach vorne hinaus. An dieser Quertraverse 8 ist eine Halterung 9 aufgehängt und entlang der Quertraverse 8 motorisch verschiebbar. Diese Halterung 9 ist vergrößert in 6 dargestellt.
  • Auf dem Boden, auf welchem das Gestell 1 verankert ist, ist auch eine Schiene 10 verankert; sie befindet sich senkrecht unter der Quertraverse 8 und verläuft parallel zu dieser. Sie dient dazu, einen Waagen 11 zu führen, der zu diesem Zweck an der Unterseite seines Fahrgestells eine nach unten offene, Führungsschiene 12 hat, deren Querschnitt ein auf dem Kopf stehendes U ist. Die Führungsschiene 12 kann mit dem Wagen 11 auf die Schiene 10 geschoben werden. Der Wagen hat einen Galgen 13, auf welchem eine Anzahl von rechteckigen Abstandhalterrahmen 14 hängen, die von einer Maschine, auf welcher die Abstandhalterrahmen 14 hergestellt wurden, zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung überführt werden, wo sie einzeln an die Halterung 9 übergeben werden. Dazu ist an der Quertraverse 8 ein Schieber 15 vorgesehen, der mit ei nem Schlitten 16, an welchem zwei Druckmittelzylinder 17 und 18 angebracht sind, entlang der Quertraverse verschoben und mittels der Druckmittelzylinder 17 und 18 auf und ab bewegt werden kann. Dieser Schieber 15 wird hinter den am Galgen 13 hängenden Abstandhalterrahmen 14 abgesenkt und verschiebt dann die Gruppe der Abstandhalterrahmen 14 motorisch bis nahe an das vordere Ende des waagerechten Balkens des Galgens 13. Von dort werden die Abstandhalterrahmen 14 einzeln mit Hilfe von Greifern, welche unter der Quertraverse 8 hängen und in den Figuren nicht dargestellt sind, vom Galgen 13 entnommen und an die Halterung 9 übergeben. Dazu sind die nicht dargestellten Greifer ebenfalls entlang der Quertraverse 8 motorisch hin und her bewegbar sind.
  • Die Halterung 9 hat zwei Klemmbackenpaare 19 am unteren Ende eines Trägers 20, welcher annähernd die Gestalt eines auf dem Kopf stehenden U hat. Am unteren Ende der beiden Schenkel des Trägers 20 sind zwei untere Klemmbacken 21 ausgebildet, die bezüglich des Trägers 20 ortsfest sind und jeweils eine V-förmige Klemmfläche 22 haben, wobei der Winkel des V größer als 90° ist, vorzugsweise 110° bis 120° beträgt. Zwei obere Klemmbacken 23 sind um eine waagerechte Achse 24 verschwenkbar an den Schenkeln des U-förmigen Trägers 20 angelenkt. Um die oberen Klemmbacken 23 zu verschwenken, sind zwei Druckluftzylinder 25 vorgesehen. Die oberen Klemmbacken 23 haben ebene Klemmflächen, die vorzugsweise an einem elastomeren Block 26 ausgebildet sind. Dadurch, dass die Klemmflächen der oberen Klemmbacken 23 eben und die Klemmflächen der unteren Klemmbacken 21 V-förmig ausgebildet sind, wird der Abstandhalterrahmen 14 zwischen den Klemmbacken 21 und 23 in der tiefstmöglichen Stellung so zentriert, dass die gemeinsame Mittelebene der vier Schenkel 14a bis 14d des Abstandhalterrahmens 14 stets den Scheitel der V-förmigen Klemmflächen 21 schneidet.
  • Der Träger 20 ist mittels einer Montageplatte 27 an einem Schlitten 28 angebracht, welcher motorisch entlang der Quertraverse 8 verschiebbar ist, siehe 4 und 5. Zwischen der Montageplatte 27 und dem waagerechten Steg des Trägers 20 ist eine Wiegevorrichtung 29 so vorgesehen, dass die Halterung 9 mit dem von ihr gehaltenen Abstandhalterrahmen 14 über die Wiegevorrichtung 29 an der Montageplatte 27 aufgehängt ist, so dass die Wiegevorrichtung das Gewicht der Halterung 9 mit dem daran hängenden Abstandhalterrahmen 14 misst.
  • Der Abstandhalterrahmen 14 wird durch Verschieben der Halterung 9 entlang der Quertraverse 8 in der Flucht der beiden Werkzeugköpfe 6 positioniert, und zwar zentriert auf zwei Klemmbackenpaare 30, welche dazu bestimmt sind, den Abstandhalterrahmen 14 an den Flanken 14e der senkrechten Schenkel 14a und 14b des Abstandhalterrahmens 14 einzuspannen, siehe 9. Zu diesem Zweck werden die beiden Werkzeugköpfe 6 und 7 aus ihrer Ausgangsstellung, welche in 5 dargestellt ist, aufeinander zu bewegt und damit den senkrechten Schenkeln 14a und 14b des Abstandhalterrahmens 14 angenähert. Vor den beiden Klemmbacken 31 und 32 der Klemmbackenpaare 30 sind zwei Führungselemente 33 und 34 angeordnet, welche eine V-förmige Führung bilden, siehe 9, so dass der senkrechte Schenkel 14a bzw. 14b des Abstandhalterrahmens leicht zwischen die Führungselemente 33 und 34 eingefädelt werden kann und seinen Platz zwischen den Klemmbacken 31 und 32 findet.
  • Den Führungselemente 33 und 34 ist eine der Lichtschranke 35 zugeordnet, welche von dem jeweiligen senkrechten Schenkel 14a bzw. 14b bei Annäherung an die Klemmbacken 31 und 32 durchquert wird. Durch das dabei gebildete Signal der Lichtschranke 35 wird der Verschiebeantrieb des jeweiligen Werkzeugkopfes 6 bzw. 7 gestoppt, wenn der senkrechte Schenkel 14a bzw. 14b seine Endlage zwischen den Klemmbacken 31 und 32 erreicht hat.
  • In dieser Endlage wird der senkrechte Schenkel 14a bzw. 14b des Abstandhalterrahmens zwischen den Klemmbacken 31 und 32 eingespannt. Die Klemmbacken 31 und 32 werden zu diesem Zweck von einem Parallelhubzylinder 36 verstellt. Parallel zum Parallelhubzylinder 36 ist mit den beiden Klemmbacken 31 und 32 eine „zweite” Längenmesseinrichtung 37 gekoppelt, insbesondere ein elektrischer Weggeber, welcher den Abstand der beiden Klemmbacken 31 und 32 misst. Haben die Klemmbacken 31 und 32 den Abstandhalterrahmen 14 an seinen Flanken 14e zwischen sich eingespannt, gibt das Meßsignal der „zweiten” Längenmesseinrichtung 37 die Breite des Schenkels 14a, 14b des Abstandhalterrahmens 14 an. Da alle Schenkel 14a bis 14d des Abstandhalterrahmens 14 gleich dick sind, wird die „zweite” Längenmesseinrichtung 37 nur in einem der beiden Werkzeugköpfe 6 und 7 benötigt.
  • An den Werkzeugköpfen 6 und 7 wird der vertikale Schenkel 14a bzw. 14b des Abstandhalterrahmens nicht nur an seinen Flanken 14e eingespannt, sondern auch an der Außenseite 38 und an der Innenseite 39 des vertikalen Schenkels 14a bzw. 14b. Zu diesem Zweck ist jeder Werkzeugkopf 6, 7 noch mit einem weiteren Klemmbackenpaar versehen, bestehend aus einem bezüglich des Werkzeugkopfes 6 bzw. 7 festen Klemmbacken 40, der zugleich ein Kopf 48 eines Füllwerkzeugs ist, und einem demgegenüber verschwenkbaren Klemmbacken 41, welcher um eine senkrechte Achse 42 verschwenkbar ist. Zum Verschwenken ist ein Pneumatikzylinder vorgesehen, welcher unter der Leiste 43 (9) verdeckt angeordnet ist, in welcher die Achse 42 gelagert ist. 9 zeigt das Klemmbackenpaar 40, 41 in der geschlossenen Stellung.
  • Dadurch, dass der senkrechte Schenkel 14a bzw. 14b des Abstandhalterrahmens sowohl an seinen Flanken 14e als auch senkrecht dazu an seiner Außenseite 14c und an seiner Innenseite 14d eingespannt wird, hat er bezüglich des Werkzeugkopfes 6 bzw. 7 eine genau definierte und gesicherte Lage, in welcher die im Werkzeugkopf vorhandenen Werkzeuge auf den senkrechten Schenkel 14a bzw. 14b des Abstandhalters einwirken können.
  • Zunächst wird in jedem der Werkzeugköpfe 6, 7 ein Bohrer 44 in seine dem senkrechten Schenkel 14a, 14b des Abstandhalterrahmens gegenüberliegende Arbeitsstellung – siehe 10 – gebracht und in die Außenseite 38 des Schenkels 14a bzw. 14b ein Loch 45 gebohrt, welches als Einfüllöffnung für das Trocknungsmittel dient. Beim Bohren anfallende Späne werden durch einen den Bohrer 44 umgebenden Kanal 46 abgesaugt.
  • Als nächstes wird im Werkzeugkopf 6 bzw. 7 ein Werkzeug 47 zum Zuführen des Trocknungsmittels zur Einfüllöffnung 45 gebracht. Das Werkzeug 47 hat einen Kopf 48, der zugleich als Klemmbacken 40 dient, aus welchem eine waagerechte Düse 49 in die Einfüllöffnung 45 mündet. Die Düse 49 ist mittels einer Zuleitung 50 mit einem Vorratsbehälter 51 (siehe 3) für das Trocknungsmittel verbunden, durch welche das Trocknungsmittel mit Druckluftunterstützung, z. B. mit einem Druck von 0,8 bar, fluidisiert und durch die Zuleitung 50 zur Düse 49 gefördert wird. Erreicht der Füllstand im senkrechten Schenkel 14a bzw. 14b die Einfüllöffnung 45, kommt der Fluss des Trocknungsmittels in der Zuleitung 50 und in der Düse 49 zum Stillstand, was durch einen Schüttstromdetektor erkannt werden kann, welcher daraufhin die Druckluftunterstützung für den Fördervorgang abschaltet und ein Signal an ein Steuergerät abgibt, durch welches ein Verschiebeantrieb gestartet wird, durch welchen das Werkzeug 47 vom Abstandhalterrahmen 14 entfernt wird.
  • Als nächstes wird ein Werkzeug zum Wiederverschließen der Einfüllöffnung 45 auf diese zugestellt und ein Pfropfen aus einem pastösen Dichtstoff in die Einfüllöffnung 45 gespritzt. Eine Kolben-Zylinder-Einheit, aus welcher die Dichtmasse ausgepresst wird, ist in 7 mit der Bezugszahl 52 bezeichnet.
  • Sind die beiden senkrechten Schenkel 14a und 14b des Abstandhalterrahmens mit dem Trocknungsmittel gefüllt und die Einfüllöffnungen 45 wieder verschlossen, werden die Klemmbacken 31 und 32 sowie 40 und 41 gelöst und geben den Abstandhalterrahmen 14 frei; die Werkzeugköpfe 6 und 7 werden vom Abstandhalterrahmen 14 entfernt. Der gefüllte Abstandhalterrahmen 14 wird nun an eine Aufhängung 53 übergeben, welche an einem Vertikalförderer 56 angebracht ist, welcher parallel zur Stützwand 2 in deren Schlitz 3 angeordnet ist. Die Aufhängung 53 weist eine Gabel 54 auf, auf welche der Abstandhalterrahmen 14 mit seinem oberen Schenkel 14d abgelegt wird. Zu diesem Zweck wird die Halterung 9 entlang der Quertraverse 8 verschoben und der Stützwand 2 angenähert, bis sich die Klemmbackenpaare 19 oberhalb der Gabel 54 befinden. Die Klemmbackenpaare 19 werden dann geöffnet und die Gabel 54 wird durch Betätigen des Vertikalförderers 56 von den unteren Klemmbacken 21 abgehoben. Danach wird die geöffnete Halterung 9 wieder von der Stützwand 2 entfernt und in ihre Stellung gebracht, die in 5 dargestellt ist und in welcher sie bereit ist, den nächsten Abstandhalterrahmen 14 vom Galgen 13 zu empfangen.
  • Unterhalb der Gabel 54 ist an der Aufhängung 53 ein Näherungsschalter 55 angeordnet, der anspricht, sobald ein Abstandhalterrahmen 14 auf der Gabel 54 liegt.
  • Neben dem Vertikalförderer 56 ist eine „erste” Längenmesseinrichtung 57 angeordnet, welche die Höhenlage der Gabel 54 überwacht. Wenn der Abstandhalterrahmen 14 auf der Gabel 54 abgelegt wird, wird mit der „erste” Längenmesseinrichtung 57 ein erster Messwert gebildet. Dann wird die Gabel durch Betätigen des Vertikalförderers 56 nach unten bewegt. Sobald der untere Schenkel 14c des Abstandhalterrahmens auf den Waagerechtförderer 4 trifft, hebt der obere waagerechte Schenkel 14d des Abstandhalterrahmens von der Gabel 54 ab, was dazu führt, dass der Näherungsschalter 55 ein weiteres Mal anspricht mit der Folge, dass die „erste” Längenmesseinrichtung 57 einen weiteren Messwert bildet und an ein Steuergerät meldet, welches aus der Differenz dieser beiden Messwerte die Länge der beiden vertikalen Schenkel 14a und 14b des Abstandhalterrahmens berechnet.
  • Aus der gemessenen Breite des Abstandhalterprofils, aus der gemessenen Höhe der vertikalen Schenkel 14a und 14b und aus der bekannten oder gemessenen Dicke des Abstandhalterprofils kann das Steuergerät bei bekanntem Abstand der Einfüllöffnung 45 vom oberen Schenkel 14d das Volumen ermitteln, welches in den beiden senkrechten Schenkeln 14a und 14b zum Einfüllen des Trocknungsmittels zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung des bekannten Schüttgewichtes des Trocknungsmittels berechnet das Steuergerät daraus das Gewicht, welches das eingefüllte Trocknungsmittel in den beiden vertikalen Schenkeln 14a und 14b des Abstandhalterrahmens maximal haben kann. Einen vorgegebenen Bruchteil davon, z. B. 80%, nimmt das Steuergerät als Grenzwert für das Gewicht der Füllung mit dem Trocknungsmittel. Ist die Differenz des vor und nach dem Füllen gemessenen Gewichtes der Halterung 9 mit dem daran hängenden Abstandhalterrahmen 14 größer als der Grenzwert, wird der Abstandhalterrahmen 14 zum Einbau in eine Isolierglasscheibe mittels des Waagerechtförderers 4 abgefördert. Ist das durch Differenzwägung ermittelte Gewicht der Füllung jedoch geringer als der Grenzwert, wird der unzureichend gefüllte Abstandhalterrahmen 14 ausgesondert.
  • 1
    Gestell
    2
    Stützwand
    3
    Schlitz
    4
    Waagerechtförderer
    5
    Traverse
    6
    Werkzeugkopf
    7
    Werkzeugkopf
    8
    Quertraverse
    9
    Halterung
    10
    Schiene
    11
    Wagen
    12
    Führungsschiene
    13
    Galgen
    14
    Abstandhalterrahmen,
    14a
    senkrechter Schenkel
    14b
    senkrechter Schenkel
    14c
    unterer Schenkel
    14d
    oberer Schenkel
    14e
    Flanken
    15
    Schieber
    16
    Schlitten
    17
    Druckmittelzylinder
    18
    Druckmittelzylinder
    19
    Klemmbackenpaar
    20
    Träger
    20a
    waagerechter Steg von 20
    21
    untere Klemmbacken
    22
    V-förmige Klemmfläche
    23
    obere Klemmbacken
    24
    Achse
    25
    Druckluftzylindern
    26
    elastomerer Block
    27
    Montageplatte
    28
    Schlitten
    29
    Wiegevorrichtung
    30
    Klemmbackenpaare
    31
    Klemmbacke
    32
    Klemmbacke
    33
    Führungselement
    34
    Führungselement
    35
    Lichtschranke
    36
    Parallelhubzylinder
    37
    zweite Längenmesseinrichtung
    38
    Außenwand von 14a/14b
    39
    Innenwand von 14a/14b
    40
    fester Klemmbacken
    41
    verschwenkbarer Klemmbacken
    42
    Achse
    43
    Leiste
    44
    Bohrer
    45
    Loch, Einfüllöffnung
    46
    Kanal
    47
    Werkzeug zum Zuführen des Trocknungsmittels
    48
    Kopf von 47
    49
    Düse
    50
    Zuleitung
    51
    Vorratsbehälter
    52
    Kolben-Zylinder-Einheit = Werkzeug
    53
    Aufhängung
    54
    Gabel
    55
    Näherungsschalter
    56
    Vertikalförderer
    57
    erste Längenmesseinrichtung

Claims (19)

  1. Vorrichtung zum Einfüllen eines körnigen, fließfähigen Trocknungsmittels in hohle Abstandhalterrahmen für Isolierglasscheiben mit einem Gestell (1), mit einer am Gestell (1) angebrachten Halterung (9) für einen hängenden Abstandhalterrahmen (14), mit wenigstens einem Füllwerkzeug (47), welches einen Anschluss (50) für einen Vorratsbehälter (51) für das Trocknungsmittel und eine Mündung (49) hat, aus welcher das in den Abstandhalterrahmen (14) einzufüllende Trocknungsmittel austritt und welche durch einen Stellantrieb so verstellbar ist, das sie an eine im Abstandhalterrahmen (14) vorgesehenen Öffnung (45) angedockt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Halterung (9) und dem Gestell (1) eine Wiegevorrichtung (29) vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Längenmesseinrichtung (57) vorgesehen ist, welche die Höhe des hängenden Abstandhalterrahmens (14) misst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als erste Längenmesseinrichtung (57) ein am Gestell (1) auf und ab verfahrbarer Positionssensor vorgesehen ist, welcher mit einem Weggeber gekoppelt ist, welcher den Abstand des Positionssensors von der Halterung für den hängenden Abstandhalterrahmen angibt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung für den hängenden Abstandhalterrahmen (14) am Gestell (1) motorisch auf und ab bewegbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufhängung (53) für den Abstandhalterrahmen (14) vorgesehen ist, welche am Gestell (1) motorisch auf und ab bewegbar ist, und dass Mittel zum maschinellen Übergeben des Abstandhalterrahmens (14) von der Halterung (9) an die Aufhängung (53) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) quer zur Ebene des von ihr gehaltenen Abstandhalterrahmens (14) in den Wirkungsbereich der Aufhängung (53) verschiebbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Längenmesseinrichtung (57) den Weg ermittelt, welchen der untere Schenkel (14c) des hängenden Abstandhalterrahmens (14) zurücklegt, wenn dieser mittels der Halterung (9) oder mittels der Aufhängung (53) abwärts bewegt wird, bis sein unterer Schenkel (14c) eine vorgegebene Referenzhöhe erreicht hat.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Längenmesseinrichtung (37) vorgesehen ist, welche die Breite des Profils des Abstandhalterrahmens (14) misst.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längenmesseinrichtungen (37, 57) elektrische Messsignale liefern.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Längenmesseinrichtung (37) einem der Füllwerkzeuge (47) zugeordnet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Längenmesseinrichtung (37) mit zwei Klemmbacken (31, 32) verbunden ist, zwischen denen der Abstandhalterrahmen (14) an seinen Flanken (14e), welche die Breite des Profils des Abstandhalterrahmens (14) bestimmen, einspannbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) wenigstens einen an der Halterung (9) fest angebrachten unteren Klemmbacken (21) und wenigstens einen demgegenüber verstellbaren oberen Klemmbacken (23) hat, wobei der wenigstens eine untere Klemmbacken (21) eine konkav, insbesondere keilförmig, ausgebildete Klemmfläche (22) hat.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) zwei Paare (19) von Klemmbacken (21, 23) hat.
  14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiegevorrichtung (29) ein elektrisches Meßsignal liefert.
  15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Füllwerkzeug (47) ein Bohrwerkzeug (44) zugeordnet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllwerkzeug (47) und das Bohrwerkzeug (44) höhengleich nebeneinander angeordnet und gemeinsam quer zur Mittelebene des Abstandhalterrahmens (14) motorisch verschiebbar sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohrwerkzeug (44) gegen die Außenwand (38) des Abstandhalterrahmens (14) gerichtet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Füllwerkzeug (47) ein Werkzeug (52) zum Wiederverschließen der Einfüllöffnung (45) zugeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllwerkzeug (47) und das Werkzeug (52) zum Wiederverschließen der Einfüllöffnung (45) höhengleich nebeneinander angeordnet und gemeinsam quer zur Mittelebene des Abstandhalterrahmens (14) motorisch verschiebbar sind.
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