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DE102008027726B3 - Hausgerät mit einer bewegbaren Bedienblende - Google Patents

Hausgerät mit einer bewegbaren Bedienblende Download PDF

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DE102008027726B3
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Jacques Helot
Robert Sachon
Johannes Geyer
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
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    • DTEXTILES; PAPER
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  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hausgerät mit einer Frontseite (5), an der eine bewegbare Bedienblende (20) mit Bedien- und/oder Anzeigeelementen (22, 23, 24, 25) angeordnet ist, und zumindest einem von der Frontseite (5) zugänglichen Aufnahmeraum (30, 31, 32) für ein Betriebsmittel. Erfindungsgemäß ist die Bedienblende (20) aus einer Betriebsstellung (50) in eine Öffnungsstellung (15) bewegbar, wobei die Öffnungsstellung (15) den Aufnahmeraum (30, 31, 32) zugänglich macht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hausgerät mit einer Frontseite, an der eine bewegbare Bedienblende mit Bedien- und/oder Anzeigeelementen angeordnet ist, und zumindest einem von der Frontseite zugänglichen Aufnahmeraum für ein Betriebsmittel.
  • Ein derartiges Hausgerät ist aus, der DE 35 20 272 A1 bekannt, die eine Waschmaschine mit einem schrankförmigen Gehäuse und einer Frontwand mit einer Bedienblende offenbart. Deren Bedienblendenkörper ist um eine waagerechte Achse schwenkbar gelagert. In der ausgeschwenkten Lage nimmt der Blendenkörper eine Position derart ein, dass der Blick einer vor der Waschmaschine stehenden Bedienperson nahezu rechtwinklig auf die Oberfläche der Bedienblende fällt. Damit sind auf der Bedienblende vorgesehene Bedienungshinweise und dort oder darin angeordnete Bedienungselemente sowohl in der Ruhelage der Bedienungsblende als auch in der ausgeschwenkten Lage – und hier besonders komfortabel – zugänglich.
  • Üblicherweise sind zum Waschen und/oder zur Reinigung dienende Hausgeräte mit einem Aufnahmeraum, einer sogenannten Einspülschale versehen, in den bedarfsweise ein geeignetes Wasch- oder Spülmittel als Betriebsmittel für einen gewünschten Wasch- oder Reinigungsprozess eingebracht werden kann. Dieses wird üblicherweise im Verlauf des Wasch- oder Reinigungsvorganges aus der Einspülschale gespült. Zu diesem Aspekt offenbart die allein auf die Ausschwenkbarkeit der Bedienblende gerichtete DE 35 20 272 A1 keine Hinweise.
  • Anordnungsvarianten einer Einspülschale und einer Bedienblende auf der Frontseite eines Hausgeräts sind vielfältig bekannt, beispielsweise aus dem Europäischen Geschmacksmuster 000426382-0001 (veröffentlicht am 29.11.2005) oder aus dem Europäischen Geschmacksmuster 000596655-0001 (Veröffentlichungstag 19.12.2006).
  • Eine optimierte Symbiose von ansprechendem, modernem Design mit möglichst einfacher und komfortabler Bedienung ist eine zunehmende Produktanforderung bei Hausgeräten, die ganz erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Konsumenten hat.
  • Vor diesem Hintergrund besteht eine Aufgabe der Erfindung in der Optimierung der Anordnung der Bedienblende und der Einspülschale auf der Frontseite des Hausgerätes.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Hausgerät mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstände der abhängigen Patentansprüche.
  • Demnach ist bei einem Hausgerät der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Bedienblende aus einer Betriebsstellung in eine Öffnungsstellung bewegbar ist und dass die Öffnungsstellung den Aufnahmeraum (insbesondere die Einspülschale) zugänglich macht.
  • Der Begriff Betriebsmittel umfasst im Rahmen dieser Erfindung insbesondere verschiedenste denkbare Reinigungsmittel und Zusätze, wie beispielsweise Spülmittel, Waschmittel, Waschzusätze und Weichspüler. Unter Bedienblende ist im Rahmen der Erfindung eine Frontpartie oder Blende zu verstehen, auf der bzw. in der verschiedene, zur Nutzung und Bedienung des Hausgeräts erforderliche oder hilfreiche Bedienungshinweise und Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente angeordnet sind.
  • Mit der Erfindung wird für die Gestaltung der Bedienblende bzw. deren Bedienelemente auf der Frontseite des Gerätes ein besonders großer Spielraum eröffnet, weil die Bedienblende bzw. deren Elemente unabhängig von einem etwaigen Zugang zu dem Aufnahmeraum für das Reinigungsmittel angeordnet werden können. Mit anderen Worten: Bei dem erfindungsgemäßen Hausgerät besteht kein Zwang mehr zu einem Kompromiss in der Aufteilung der frontseitigen – insbesondere oberen – Oberflächenbereiche zwischen der Bedienblende einerseits und der üblicherweise unter Verwendung einer Einspülschale ausgebildeten Zufuhrmöglichkeit für das Betriebsmittel andererseits.
  • Damit wird ein besonders großer Gestaltungsspielraum für das frontseitige Design eröffnet. Insbesondere können beispielsweise mittig (symmetrisch zur Geräte-Hochachse) besonders große Displays vorgesehen werden, die die Bedienung und die Anzeige von Prozessparametern erheblich erleichtern.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bedienblende an der frontseitigen Stirnseite eines Trägers für den Aufnahmeraum angeordnet ist. Damit bildet die Bedienblende vorteilhafterweise mit dem Träger eine gemeinsam zu handhabende und gemeinsam zu bewegende Komponente des Hausgerätes. Besonders bevorzugt kann der Träger als Schublade ausgebildet sein.
  • Nach einer vorteilhaften Fortbildung der Erfindung kann der Träger mehrere separate Einspülschalen als Aufnahmeräume aufweisen. Dabei kann bevorzugt eine Einspülschale (also ein Aufnahmeraum) geschützt und getrennt ausgebildet sein, um beispielsweise Spülmittel- oder Waschmittelvorräte aufzunehmen.
  • Unter Designaspekten bevorzugt ist eine symmetrisch mittige Anordnung der Bedienblende und/oder eine Erstreckung der Bedienblende über die gesamte Breite der Frontseite. Damit steht ein besonders großer und breiter Anordnungsraum für die Elemente der Bedienblende und deren ergonomisch optimierte Verteilung zur Verfügung.
  • Im Hinblick auf die Bewegung der Bedienblende in die Öffnungsstellung und die Zugänglichkeit des Aufnahmeraumes bzw. der Aufnahmeräume ist eine Weiterbildung der Erfindung bevorzugt, bei der die Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente in die Bedienblende integriert sind, während mit ihnen kooperierende weitere Elektronikkomponenten entfernt außerhalb des Bereichs der Bedienblende bzw. der Einspülschale(n) angeordnet sind. Die Bedienblende bzw. deren Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente können mit den zugeordneten Elektronikkomponenten besonders vorteilhaft über ein flexibles Kabel verbunden sein.
  • Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der Erfindung gehen auch aus der Zeichnung und deren nachfolgender Beschreibung hervor. In den Figuren sind soweit zweckmäßig gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Obwohl die nachfolgend in Bezug genommenen Ausführungsbeispiele sich auf eine Waschmaschine richten, ist die Erfindung keinesfalls auf eine derartige Anwendung beschränkt, sondern kann beispielsweise gleichermaßen vorteilhaft Anwendung bei Geschirrspülmaschinen oder ähnlichen Hausgeräten finden.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Hausgerätes,
  • 2 eine zweite, modifizierte Ausführungsform eines Hausgerätes,
  • 3 einen Ausschnitt entlang der Schnittlinie III-III in 1 in Betriebsstellung und,
  • 4 den Ausschnitt nach 3 in Öffnungsstellung.
  • 1 zeigt den oberen Bereich einer Waschmaschine 1, die eine Deckseite 2, Seitenwände 3, 4 sowie eine Frontseite 5 aufweist. Über die gesamte Breite der Frontseite erstreckt sich ein als Schublade 7 ausgestalteter Träger 8, der seitlich an nicht näher dargestellten Führungen 9, 10 geführt ist. Der Träger 8 ist in Richtung des Pfeils 12 schubladenartig aus dem Gehäuse 13 der Waschmaschine 1 bis in die in 1 gezeigte Öffnungsstellung 15 ausziehbar. In der in 1 nicht gezeigten Betriebsstellung ist die Schublade 7 vollständig in das Gehäuse 13 eingeschoben, so dass die frontseitige Stirnseite 17 der Schublade 7 bündig und im Design ansprechend mit der übrigen Fläche 19 der Frontseite 5 abschließt bzw. fluchtet.
  • Die Stirnseite 17 ist die Außenfläche einer Bedienblende 20, die hier also integraler Bestandteil des Trägers 8 bzw. der Schublade 7 ist. Auf der Bedienblende 20 bzw. in dieser sind in an sich bekannter Weise Bedienelemente, wie beispielsweise Schalter 22, 23 oder Dreheinstellschalter 24 sowie ein Display 25 angeordnet. Das Display 25 ist mittig und symmetrisch zur Hochachse 27 des Hausgerätes orientiert.
  • Der Träger 8 bzw. die sich hinter der Bedienblende 20 fortsetzende Schublade 7 weist mehrere Aufnahmeräume 30, 31, 32 auf, die auch als die eigentlichen Einspülschalen 30, 31, 32 bezeichnet werden können und in die je nach Waschgang bzw. Waschprogramm gleiche oder unterschiedliche Reinigungsmittel oder Spülmittel eingebracht werden können. Die Einspülschalen 30, 31, 32 sind in der gezeigten Öffnungsstellung 15 einfach von oben zugänglich und dementsprechend bequem mit entsprechendem Betriebsmittel beschickbar.
  • 2 zeigt eine Modifikation des in 1 dargestellten Hausgerätes, wobei jeweils identische oder funktionsgleiche Elemente mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Die Schublade 7 weist in zuvor beschriebener Art die Bedienblende 20 mit den jeweiligen Bedien- oder Anzeigeelementen 23, 24, 25 auf. Im Unterschied zu der Ausführungsform nach 1 umfasst der Träger 8 mehrere kleinere Einspülschalen (Aufnahmeräume) 40, 41, 42, 43, die in an sich bekannter Weise zur Befüllung mit Betriebsmitteln dienen. Daneben und zwar getrennt und gegen unerwünschten Feuchtigkeits- oder Wassereinfluss geschützt befindet sich eine weitere, größere Einspülschale 45, die Spülmittel- oder Waschmittelvorräte beispielsweise in Form von sogenannten Tabs 48 aufnehmen kann.
  • Auch hier ist die Öffnungsstellung 15 der Schublade 7 bzw. der Bedienblende 20 gezeigt, in der die genannten Aufnahmeräume bzw. Einspülschalen 40 bis 45 bequem von oben zugänglich sind. Im geschlossenen Zustand (Betriebsstellung) fluchtet die Frontfläche der Bedienblende mit der angrenzenden Oberfläche 19 der Frontseite 5.
  • 3 zeigt in Schnittdarstellung entlang der Linie III-III die Schublade 7 in Betriebsstellung 50. Man erkennt den nahezu nahtlosen Übergang in der Kontur 51 zu den angrenzenden Oberflächen der Deckseite 2 bzw. Frontseite 5. Hinter der Bedienblende befinden sich Teile einer nur schematisch dargestellten Bedienungselektronik 53, die über ein flexibles Kabel 54 mit entfernt angeordneten, in 3 nicht dargestellten Komponenten der elektrischen Steuerung und Regelung des Hausgerätes verbunden sind. In der Einspülschale 30, die auch als Einspülkammer 56 bezeichnet werden kann, befindet sich andeutungsweise dargestelltes Wasch- oder Spülmittel (Reinigungsmittel) 58. Dieses wird in an sich bekannter Weise mittels Wasser ausgespült, das zum gegebenen Zeitpunkt über eine Wasserzuführung 59 in die Einspülschale 30 geleitet wird.
  • 4 zeigt schließlich zur Verdeutlichung nochmals die Situation in Öffnungsstellung 15, in der bequem nur andeutungsweise dargestelltes Reinigungsmittel 60 (beispielsweise ein Weichspüler) von oben in die Einspülschale 30 eingebracht werden kann. In der Öffnungsstellung 15 nimmt das flexible Kabel 54 eine etwas gestrecktere Lage an.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Hausgerät sind erheblich erweiterte Freiräume hinsichtlich der Anordnung der Bedienelemente bzw. der Ausgestaltung eröffnet. In der bevorzugten Erstreckung der Bedienblende über die gesamte Breite der Frontseite und bei mittiger Anordnung des Displays ergibt sich ein besonders ansprechendes, modernes und aufgeräumt wirkendes Erscheinungsbild des Hausgerätes. So lassen sich auch relativ große Displays gut optisch und funktional ansprechend anordnen. Die Einspülschalen bzw. Aufnahmeräume beeinträchtigen gegenüber dem eingangs genannten Stand der Technik hier nicht den zur Verfügung stehenden Bereich auf der Frontseite. Durch die Anordnung der Schublade über die gesamte Breite der Frontseite kann diese relativ stabil ausgeführt werden und zeichnet sich durch ein besonders leichtgängiges und bequemes Aus- bzw. Einfahren aus.
  • Selbstverständlich kann die Zugänglichkeit der Einspülkammern bzw. Aufnahmeräume auch durch anderweitiges Überführen der Bedienblende in die Öffnungsstellung erfolgen, beispielsweise durch ein Aufschwenken oder Wegklappen der Bedienblende.
  • 1
    Waschmaschine
    2
    Deckseite
    3, 4
    Seitenwände
    5
    Frontseite
    7
    Schublade
    8
    Einspülschalenträger
    9, 10
    Führungen
    12
    Pfeil
    13
    Gehäuse
    15
    Öffnungsstellung
    17
    Stirnseite
    19
    Fläche
    20
    Bedienblende
    22, 23
    Schalter
    24
    Dreheinstellschalter
    25
    Display
    27
    Hochachse
    30, 31, 32
    Einspülschale
    40, 41
    Einspülschale
    42, 43
    Einspülschale
    45
    Einspülschale
    48
    Tabs
    50
    Betriebsstellung
    51
    Kontur
    53
    Bedienungselektronik
    54
    Kabel
    56
    Einspülkammer
    58
    Wasch- oder Spülmittel
    59
    Wasserzuführung
    60
    Reinigungsmittel

Claims (7)

  1. Hausgerät, – mit einer Frontseite (5), an der eine bewegbare Bedienblende (20) mit Bedien- und/oder Anzeigeelementen (22, 23, 24, 25) angeordnet ist, und – zumindest einem von der Frontseite (5) zugänglichen Aufnahmeraum (30, 31, 32) für ein Betriebsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bedienblende (20) aus einer Betriebsstellung (50) in eine Öffnungsstellung (15) bewegbar ist und – dass die Öffnungsstellung (15) den Aufnahmeraum (30, 31, 32) zugänglich macht.
  2. Hausgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bedienblende (20) an der Stirnseite (17) eines Trägers (8) für den Aufnahmeraum (30, 31, 32) angeordnet ist.
  3. Hausgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – der Träger (8) als Schublade (7) ausgebildet ist.
  4. Hausgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass – der Träger (8) als Aufnahmeräume (30, 31, 32) mehrere separate Einspülschalen (30, 31, 32) hat.
  5. Hausgerät nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Bedienblende (20) auf der Frontseite (5) mittig angeordnet ist.
  6. Hausgerät nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – sich die Bedienblende (20) über die gesamte Breite der Frontseite (5) erstreckt.
  7. Hausgerät nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – Bedienungs- und/oder Anzeigeelemente der Bedienblende (20) mit zugeordneten, entfernt angeordneten Elektronikkomponenten elektrisch verbunden sind.
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