-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abtrennung des Innenraums
eines Kraftfahrzeugs, mit wenigstens zwei im wesentlichen quer zur
Fahrtrichtung verlaufenden, in Fahrtrichtung zueinander versetzten
Halteelementen.
-
Beispielsweise
aus der
DE 101 34
887 B4 oder der
DE 10 2005 030 165 A1 sind Vorrichtungen zum
Haltern und/oder Sichern von Gegenständen im Laderaum eines
Kraftfahrzeugs bekannt. Es existieren jedoch keine brauchbaren Vorrichtungen,
mit denen der Innenraum, also der Raum, in dem sich die Passagiere
befinden, so abgetrennt werden kann, dass es beispielsweise möglich
ist, einen größeren Gegenstand, wie z. B. eine
Pflanze oder auch einen Hund, sicher und ohne Beeinträchtigung
der Passagiere zu transportieren.
-
Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur
Abtrennung des Innenraums eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, die
es auf einfache Weise ermöglicht, den Innenraum des Kraftfahrzeugs
auf so flexible Art und Weise abzutrennen, dass Gegenstände
und dergleichen, unabhängig von ihrer Größe
und Beschaffenheit sicher transportiert werden können.
-
Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
-
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht
durch die sowohl über die Breite als auch über die
Länge des Innenraums verteilte Anordnung der oberen und
unteren Verbindungspunkte eine sehr flexible Anordnung der Trennelemente
und somit eine entsprechend flexible Abtrennung des Innenraums bzw.
Passagierraums des Kraftfahrzeugs. Dadurch lässt sich eine
Abtrennung des Innenraums erreichen, mit der flexibel auf die Größe
und die Art des unterzubringenden Gegenstands reagiert werden kann.
Beispielsweise kann eine separate Box im Passagierraum zum Transport
von Hunden oder anderen Haustieren geschaffen werden, es ist jedoch
in gleicher Weise auch möglich, das im Fahrzeug transportierte
Gepäck gegen Verrutschen abzusichern.
-
Durch
die erfindungsgemäße Anbringung der Halteelemente
an dem Seitenwandrahmen lassen sich verhältnismäßig
hohe Kräfte übertragen, so dass die Trennelemente
auch mit einer entsprechenden Kraft beaufschlagt werden können,
ohne dass dies zu einer Instabilität der Vorrichtung oder
gar einer Beschädigung von Fahrzeugteilen führt.
Da die Aufnahmen in den Seitenwandrahmen des Fahrzeugdachs meist
serienmäßig vorhanden sind, ist die Anbringung
dieser Halteelemente mit einem verhältnismäßig
geringem Aufwand möglich. Dadurch, dass sowohl obere als
auch untere Verbindungspunkte vorgesehen sind, können die
Trennelemente verspannt werden, wodurch sie auch bei größerer
Belastung an dem für sie vorgesehenen Ort verbleiben.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
-
Es
zeigt:
-
1 eine
sehr schematische Draufsicht auf den Innenraum eines Kraftfahrzeugs,
das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Abtrennung des Innenraums ausgestattet ist;
-
2 eine
Ansicht des Innenraums des Kraftfahrzeugs gemäß dem
Pfeil II aus 1; und
-
3 eine
vergrößerte Ansicht der in den Seitenwandrahmen
integrierten Aufnahme für die Halteelemente.
-
1 zeigt
einen Innenraum 1 eines in seiner Gesamtheit nicht dargestellten
Kraftfahrzeugs. Mit dem Begriff ”Innenraum” ist
im vorliegenden Fall der für die Passagiere vorgesehene
Raum, also mit anderen Worten ein Passagierraum, gemeint. Im vorliegenden
Fall befinden sich in dem Innenraum 1 zwei Vordersitze 2 und 3,
die in an sich bekannter Weise zur Unterbringung des Fahrers und
des Beifahrers dienen. In der mit ”X” bezeichneten
Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs hinter den beiden Vor dersitzen 2 und 3 befinden
sich Fondsitze 4 und 5, auf denen sich während
der Fahrt die Fondpassagiere befinden. Statt der beiden einzelnen
Fondsitze 4 und 5 könnte es sich auch
um eine Fondsitzbank handeln.
-
Um
den Innenraum 1 insbesondere hinter den Vordersitzen 2 und 3,
also im Bereich der Fondsitze 4 und 5, flexibel
abtrennen zu können, ist eine Vorrichtung 6 zur
Abtrennung des Innenraums 1 vorgesehen. Die Vorrichtung 6 weist
zwei im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung X verlaufende, in Fahrtrichtung
X zueinander versetzte Halteelemente 7 und 8 auf,
die in 1 jeweils nur mittels gestrichelter Linien dargestellt
sind und von denen das vordere Halteelement 7 in 2 deutlicher
erkennbar ist. Die beiden Halteelemente 7 und 8 sind
an jeweiligen Aufnahmen 9, 10, 11 und 12 angebracht,
die sich in zwei in Fahrtrichtung X verlaufenden Seitenwandrahmen 13 und 14 des
Fahrzeugdachs 15 befinden. Bei den Seitenwandrahmen 13 und 14 handelt
es sich also in an sich bekannter Weise um die Verbindung des Fahrzeugdachs 15 zu
den jeweiligen vertikalen Säulen der Karosserie des Kraftfahrzeugs.
Von den Aufnahmen 9, 10, 11 und 12,
die bei verschiedenen Kraftfahrzeugen bereits serienmäßig
in den jeweiligen Seitenwandrahmen 13, 14 vorgesehen
sind, ist in 3 die hintere, rechte Aufnahme 12 detailliert dargestellt
und es ist erkennbar, dass dieselbe eine Ausnehmung 12a zur
Aufnahme eines Endes der Halteelements 8 aufweist. Die
Halteelemente 7 und 8 können sowohl abnehmbar
an den Aufnahmen angebracht sein als auch starr über die
Aufnahmen 9, 10, 11 und 12 mit
den Seitenwandrahmen 13 und 14 verbunden sein.
-
Das
Halteelement 7 weist drei obere Verbindungspunkte 16, 17 und 18 auf
und das Halteelement 8 weist drei obere Verbindungspunkte 19, 20 und 21 auf,
denen jeweils untere Verbindungspunkte 22, 23, 24, 25, 26 und 27 wenigstens
annähernd gegenüber liegen. Hierbei sind die Verbindungspunkte 16 bis 27 so
verteilt, dass an dem vorderen Halteelement 7 die Verbindungspunkte 16 und 18 in
einem äußeren und der Verbindungspunkt 17 in
einem mittleren Bereich desselben angeordnet sind. An dem hinteren
Halteelement 8 sind in gleicher Weise die Verbindungspunkte 19 und 21 in
einem äußeren und der Verbindungspunkt 20 in
einem mittleren Bereich desselben angeordnet. Da die unteren Verbindungspunkte 22 bis 27 den
oberen Verbindungspunkten 16 bis 21 jeweils wenigstens
annähernd gegenüberliegen, wird deutlich, dass
von diesen Verbindungspunkten 22 bis 27 auch jeweils
vier in einem äußeren und zwei in einem mittleren
Bereich in einer quer zur Fahrtrichtung X betrachteten Richtung
angeordnet sind. Im vorliegenden Fall sind sämtliche unteren
Verbindungspunkte 22 bis 27 auf einem Innenraumboden 28 des Kraftfahrzeugs
angeordnet, es ist jedoch sowohl alternativ als auch zusätzlich
möglich, dass zumindest ein Teil der unteren Verbindungspunkte 22 bis 27 auf einer
Rückenlehne oder einem anderen Teil bzw. Bereich der Fondsitze 4 und 5 angeordnet
ist. Bei einer entsprechenden Klappmechanik der Fondsitze 4 und 5 ist
es außerdem auch möglich, die unteren Verbindungspunkte 22 bis 27 in
doppelter Anzahl auf dem Innenraumboden 28 und den Rückenlehnen
bzw. anderen Bereichen der Fondsitze 4 und 5 vorzusehen.
-
Die
oberen Verbindungspunkte 16 bis 21 sowie die denselben
wenigstens annähernd gegenüberliegenden unteren
Verbindungspunkte 22 bis 27 dienen zur Anbringung
von Trennelementen 29, 30 und 31, die
Teil der Vorrichtung 6 sind und eine flexible Abtrennung
des Innenraum 1 des Kraftfahrzeugs ermöglichen.
Die Trennelemente 29, 30 und 31, von denen
auch eine andere Anzahl als die im vorliegenden Fall vorhandenen
drei vorgesehen sein kann und die beispielsweise als Netze oder
als Taschen ausgebildet sein können, sind durch die Anordnung
der Verbindungspunkte 16 bis 27 über
eine bestimmte Fläche im Innenraum 1 des Kraftfahrzeugs
sehr flexibel anbringbar. Im Falle der Ausgestaltung der Trennelemente 29, 30 und 31 als
Taschen können diese Reißverschlüsse
oder ähnliches aufweisen. Wenn, wie im vorliegenden Fall,
die Trennelemente 29, 30 und 31 nicht
an allen Seiten gerade Seitenwände aufweisen, ist es selbstverständlich
auch möglich bzw. sogar sinnvoll, dass die unteren Verbindungspunkte 22 bis 27 den
oberen Verbindungspunkten 16 bis 21 nicht exakt
gegenüberliegen.
-
Im
dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Trennelemente 29, 30 und 31 so
angeordnet, dass das erste Trennelement 29 an den beiden
oberen Verbindungspunkten 17 und 18 sowie an den
beiden unteren Verbindungspunkten 23 und 24 angebracht
ist, dass das zweite Trennelement 30 an den beiden oberen
Verbindungspunkten 17 und 20 sowie an den beiden
unteren Verbindungspunkten 23 und 26 angebracht
ist, und dass das dritte Trennelement 31 an den beiden
oberen Verbin dungspunkten 20 und 21 sowie an den
beiden unteren Verbindungspunkten 26 und 27 angebracht
ist. Dadurch umschließen die drei Trennelemente 29, 30 und 31 den
Fondsitz 5 U-förmig.
-
Durch
die mit dem Bezugszeichen 29' bezeichnete strichpunktierte
Linie ist eine andere Möglichkeit zur Anordnung des Trennelements 29 angedeutet,
wodurch die Vorrichtung 6 Z-förmig durch den Innenraum 1 des
Kraftfahrzeugs verlaufen würde. Selbstverständlich
sind noch verschiedene andere Anordnungen der Trennelemente 29, 30 und 31 denkbar,
beispielsweise ein U-förmiges Einschließen des
Fondsitzes 4 oder eine S-förmige Anordnung derselben.
Bei einer anderen Anzahl der Trennelemente 29, 30 und 31 und
gegebenenfalls der Verbindungspunkte 16 bis 27 wäre
selbstverständlich auch eine vollkommen andere Anordnung
der Trennelemente denkbar. Auch eine reine Abtrennung des Innenraums 1 von
einem Laderaum 32 oder der Vordersitze 2 und 3 von
den Fundsitzen 4 und 5 des Kraftfahrzeugs wäre
möglich.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10134887
B4 [0002]
- - DE 102005030165 A1 [0002]