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DE102008027689A1 - Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs - Google Patents

Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102008027689A1
DE102008027689A1 DE102008027689A DE102008027689A DE102008027689A1 DE 102008027689 A1 DE102008027689 A1 DE 102008027689A1 DE 102008027689 A DE102008027689 A DE 102008027689A DE 102008027689 A DE102008027689 A DE 102008027689A DE 102008027689 A1 DE102008027689 A1 DE 102008027689A1
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Harald Barth
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Valeo Schalter und Sensoren GmbH
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Valeo Schalter und Sensoren GmbH
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs (02) beschrieben, bei dem eine einen ersten und einen zweiten Bahnbogen (03; 04) umfassende Bahn (01) anhand der Geometrie einer Parklücke (05) und einer Fahrzeugposition (06) relativ zu dieser Parklücke (05) berechnet wird. Um eine frühestmögliche Startposition (06) für den Einparkvorgang zu erhalten, wird die Bahn (01) für das Einparken des Fahrzeugs (02) mit einem kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens (03) berechnet und gleichzeitig, soweit möglich, entgegen der Fahrtrichtung verschoben, wobei die maximale Verschiebung der Bahn (01) entgegen der Fahrtrichtung von der Parklückenlänge abhängig ist. Außerdem werden eine Fahrassistenzvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Computerprogrammprodukt beschrieben, welches einen Mikroprozessor mit zugehörigen Speichermitteln zur Durchführung des Verfahrens veranlasst.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Fahrassistenzvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11 und ein Computerprogrammprodukt gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
  • Bekannte Fahrassistenzvorrichtungen zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs beim Einparken, im Folgenden kurz als Einparksysteme bezeichnet, berechnen zu Beginn bzw. vor Beginn eines Einparkvorgangs eine auch als Einparkbahn oder Einparktrajektorie bezeichnete Bahn für das Einparken des Fahrzeugs. Diese Bahn wird anhand der Geometrie einer Parklücke und einer Fahrzeugposition relativ zu dieser Parklücke berechnet. Dabei vermisst das Einparksystem mit beispielsweise seitlich am Fahrzeug angebrachten Sensoren, beispielsweise Ultraschallsensoren (Ultrasonic Park Assist Sensoren; UPA-Sensoren), eine mögliche Parklücke, berechnet aus den Lückendaten die auch als Einparktrajektorie bezeichnete Bahn und steuert das Fahrzeug beispielsweise durch aktiven Lenkeingriff oder durch Fahranweisungen an den Fahrer in die Parklücke. Während des Einparkvorgangs bzw. beim Einparken wird die Distanz zu die Parklücke begrenzenden Objekten durch UPA-Sensoren überwacht. Weitere Eingangsgrößen werden dabei nicht berücksichtigt, was zu einem Widerspruch führt zwischen dem Wunsch nach einer möglichst frühen Startposition für das Einparken bzw. für den Einparkvorgang, verbunden mit einem kleinen ersten Bahnbogen und einem möglichst komfortablen Einparkvorgang, verbunden mit einem geringen Lenkeinschlag und einem geringen seitlichen Ausscheren zur Gegenseite. Hieraus ergibt sich der weitere Nachteil einer Vorab-Festlegung un abhängig von einer Umgebungssituation, ob bei einer Bestimmung der Bahnparameter eine möglichst frühe Startposition, oder ein möglichst komfortabler Einparkvorgang höher gewichtet wird.
  • Als eine Aufgabe der Erfindung kann es deshalb angesehen werden, ein Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs zu entwickeln, welches unter Berücksichtigung möglichst aller Einfluss- bzw. Eingangsgrößen einen Beginn des Einparkvorgangs aus einer jeweils frühestmöglichen Startposition des Fahrzeugs ermöglicht.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs, bei dem eine einen ersten und einen zweiten Bahnbogen umfassende Bahn anhand der Geometrie einer Parklücke und einer Fahrzeugposition relativ zu dieser Parklücke berechnet wird. Unter einem Bahnbogen werden hier verschiedene Geometrien verstanden, zum Beispiel Klotoidenbogen, Bezierkurve, Hermite-Interpolation, Parabelabschnitt, Kreisbogen oder weitere vergleichbare Geometrien, die hier nicht abschließend aufgezählt werden.
  • Um eine frühestmögliche Startposition für den Einparkvorgang zu erhalten ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Einparktrajektorie bzw. die Bahn für das Einparken des Fahrzeugs mit einem kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens zu berechnen und gleichzeitig soweit möglich bzw. sinnvoll in Fahrtrichtung nach rückwärts, also entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs zu verschieben, wobei die maximale Verschiebung der Bahn entgegen der Fahrtrichtung von der Parklückenlänge abhängig ist, da je weiter die Bahn nach rückwärts verschoben wird immer mehr Parklückenlänge benötigt wird. Da die Krümmung des ersten Bahnbogens direkt die Lage einer Startposition in Längsrichtung für das seitliche Einparken beeinflusst, wird durch Berechnung der Bahn mit dem kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens ein frühestmögliches Erreichen der Startposition erzielt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine Bahnplanung, die unter Berücksichtigung aller Einflussgrößen immer bei der jeweils frühestmöglichen Start- bzw. Fahrzeugposition das Starten des Einparkvorganges ermöglicht.
  • Die Erfindung ist insbesondere in Verbindung mit einer Fahrassistenzvorrichtung zur Unterstützung des Fahrers beim Einparken in eine Parklücke vorteilhaft anwendbar.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Verschieben der Einparktrajektorie bzw. der Bahn für das Einparken des Fahrzeugs soweit möglich bzw. sinnvoll in Fahrtrichtung nach rückwärts, also entgegen der Fahrtrichtung des Fahrzeugs und das gleichzeitige Berechnen des ersten Bahnbogens zuerst mit einem kleinsten sinnvollen Radius bereits zu dem Zeitpunkt geschieht, zu bzw. an dem die Parklücke erkannt bzw. angeboten wird.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass abhängig von der durch eine Anhalteposition gegebenen Lage der tatsächlichen Fahrzeugbzw. Startposition relativ zu der Parklücke die Bahn entweder wieder nach vorne in Fahrtrichtung verschoben wird, oder der Radius des ersten Bahnbogens vergrößert wird, oder eine Kombination aus beiden Maßnahmen durchgeführt wird. Das somit erzielte Systemverhalten entspricht der Erwartung des Fahrers, bei einer Parklücke mit ausreichender Länge nicht so weit vorfahren zu müssen, wie bei kürzeren Parklücken. Da in der Realität häufig eher lange Parklücken vorkommen, wird somit die Intuitivität des Gesamtsystemverhaltens deutlich gesteigert.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der auf der Gegenseite bzw. der auf einer der Parklücke gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs verfügbare Raum bzw. Platz bei der Bahnplanung berücksichtigt wird.
  • Dabei ist denkbar, dass zusätzlich zu einer Vermessung der Parklücke auf einer ersten Seite des Fahrzeugs gleichzeitig eine Vermessung des verfügbaren Raums auf einer der Parklücke gegenüberliegenden zweiten Seite des Fahrzeugs erfolgt, der dann bei der Berechnung der Bahn berücksichtigt wird.
  • Vorzugsweise wird der Radius des ersten Bahnbogens dabei derart gewählt, dass der auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbare Raum bzw. Platz mindestens einem unmittelbar von der Größe des ersten Bahnbogens abhängigen seitlichen Ausscheren des Fahrzeugs genügt. Die Größe des ersten Bahnbogens bestimmt direkt die Größe des seitlichen Ausscherens des Fahrzeugs beim Abfahren der Bahn während des Einparkvorgangs. Durch Anpassung des ersten Bahnbogens an den verfügbaren Raum bzw. Platz wird erreicht, dass die Bahn beim Einparkvorgang vollständig abgefahren werden kann. Dadurch wird ein Abbruch des Einparkvorgangs wegen unzureichenden Raumes vermieden.
  • Der auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbare Raum bzw. Platz kann bei der Bahnplanung bzw. bei der Berechnung der Bahn beispielsweise berücksichtigt werden, indem eine Bahn mit einem kleinstmöglichen Radius des ersten Bahnbogens berechnet wird und anschließend der von dem Fahrzeug bei einem Abfahren der Bahn benötigte Raum mit dem verfügbaren Raum verglichen wird, wobei wenn der verfügbare Raum größer oder gleich dem benötigten Raum ist, die Bahn unverändert bleibt, und wenn der verfügbare Raum kleiner als der benötigte Raum ist, der Radius des ersten Bahnbogens so lange vorzugsweise iterativ vergrößert wird, bis der benötigte Raum gleich oder kleiner dem verfügbaren Raum ist.
  • Ebenso ist denkbar, dass der auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbare Raum bzw. Platz bei der Bahnplanung bzw. bei der Berechnung der Bahn berücksichtigt wird, indem eine Berechnung direkt mit einem zu dem verfügbaren Raum passenden ersten Bahnbogen erfolgt.
  • Zur Kontrolle, ob die berechnete Bahn tatsächlich mit dem verfügbaren Raum auskommt, kann dabei nach der Berechnung der Bahn ein Vergleich des von dem Fahrzeug bei einem Abfahren der Bahn benötigten Raumes mit dem verfügbaren Raum erfolgen, wobei wenn der verfügbare Raum kleiner als der benötigte Raum ist, eine Korrektur der Bahn durchgeführt wird.
  • In Abhängigkeit von der Vergrößerung des ersten Bahnbogens kann die gesamte Bahn in Längsrichtung aus Fahrtrichtung des Fahrzeugs gesehen nach rückwärts verschoben werden. Durch eine Vergrößerung des ersten Bahnbogens wird die Startposition für den Einparkvorgang in Fahrtrichtung verschoben. Es kann daher vorteilhaft sein, wenn in Abhängigkeit von der Vergrößerung des ersten Bahnbogens die gesamte Bahn in Längsrichtung aus der Fahrtrichtung des Fahrzeugs gesehen nach rückwärts verschoben wird, um das Verschieben der Startposition in Fahrtrichtung von der Parklücke weg ganz oder teilweise zu kompensieren.
  • Vorzugsweise wird bei einer Ermittlung des verfügbaren Raumes der tatsächlich verfügbare Raum um einen voreinstellbaren Wert verringert. Dies kann insbesondere dazu dienen, den Abstand zu Objekten und Hindernissen während des Einparkvorgangs nicht unter eine Minimalschwelle geraten zu lassen. Dadurch wird erreicht, dass der Fahrer des Fahrzeugs dem Verfahren zu jedem Zeitpunkt vertrauen kann, da er meist den betroffenen Bereich nicht einsehen und dadurch nur schwer einschätzen kann. Insbesondere wenn eine Abstandssensorik, beispielsweise in Form von Ultraschallsensoren, vorhanden ist, welche beispielsweise einen akustischen Warn- oder Annäherungston ausgibt, wird die Minimalschwelle vorzugsweise so festgelegt, dass der Abstand zu keinem Zeitpunkt dazu führt, dass der Fahrer mit einer sogenannten Dauerton-Warnung irritiert oder abgelenkt oder verunsichert wird.
  • Bei der Berücksichtigung des auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbaren Raumes bzw. Platzes wird vorzugsweise der kürzeste Abstand quer zur Längs- bzw. Fahrtrichtung berücksichtigt, unabhängig von dessen Lage innerhalb eines relevanten Bahnabschnitts bzw. Abschnitts der Bahn.
  • Ebenso ist denkbar, bei der Berücksichtigung des auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbaren Raumes bzw. Platzes den kürzesten Abstand quer zur Längsrichtung zu berücksichtigen, wobei zwischen zwei Bahnabschnitten unterschieden wird, einem ersten Bahnabschnitt außerhalb eines Ausscher- oder Schwenkbereichs des Fahrzeugs bei einem Abfahren der berechneten Bahn und einem zweiten Bahnabschnitt innerhalb eines Ausscher- oder Schwenkbereichs des Fahrzeugs bei einem Abfahren der berechneten Bahn.
  • Darüber hinaus ist denkbar, bei der Berücksichtigung des auf der der Parklücke gegenüberliegenden Seite verfügbaren Raumes bzw. Platzes den kürzesten Abstand zwischen einer Grenzlinie des Fahrzeugs bei einem Abfahren der berechneten Bahn und einem Objekt oder Hindernis zu berücksichtigen, wobei der tatsächlich auftretende kürzeste Abstand zwischen Fahrzeug und Objekt in Form einer Hüllkurve um die Grenzlinie betrachtet wird.
  • Vorzugsweise wird die Parklücke nicht zum Einparken angeboten, wenn der auf der Gegenseite bzw. der auf einer der Parklücke gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs verfügbare Raum bzw. Platz zu gering für einen Einparkvorgang ist. Ist der verfügbare Raum so gering, dass eine Einparkbahn nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, beispielsweise weil eine Startposition für den Einparkvorgang zu weit von der Parklücke entfernt läge, wird dem Fahrer des Fahrzeugs die Parklücke nicht mehr zum Einparken angeboten. Dabei ist grundsätzlich denkbar, dass dem Fahrer der Grund für das Nichtanbieten der Parklücke angezeigt wird.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die von der Parklückenlänge abhängige maximale Verschiebung der Bahn entgegen der Fahrtrichtung um so größer ist, je länger eine Parklücke ist, sodass eine frühestmögliche Startposition bei großer Parklückenlänge und eine normale Startposition bei kurzer Parklückenlänge erreicht wird.
  • Vorzugsweise wird eine späte Startposition bei spätem Anhalten ausgewählt.
  • Eine andere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Einparktrajektorie bzw. die Bahn ab dem ersten Erkennen bzw. Anbieten einer für einen Einparkvorgang ausreichenden Parklücke zyklisch mit der aktuellen Fahrzeugposition neu berechnet wird und/oder die Einparktrajektorie bzw. Bahn für den Einparkvorgang beim Anhalten des Fahrzeugs neu berechnet wird. Hält der Fahrer das Fahrzeug in Längsrichtung später an, wird die Bahn vorzugsweise in Abhängigkeit von einer tatsächlichen Anhalteposition des Fahrzeugs mit einem dann möglichen größeren Radius des ersten Bahnbogens neu berechnet. Vorzugsweise findet ein Einparkvorgang des Fahrzeugs dann entlang der Bahn mit dem größeren möglichen ersten Bahnbogen statt. Dadurch wird erreicht, dass der Einparkvorgang einen geringeren Lenkeinschlag erfordert und das Fahrzeug insbesondere beim Rückwärtsfahren weniger zur Seite ausschwenkt und so der Einparkvorgang für den Fahrer komfortabler abläuft.
  • Die Erfindung ist insbesondere in Verbindung mit einer Fahrassistenzvorrichtung zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeuges beim Einparken in eine Parklücke vorteilhaft anwendbar. Eine solche Fahrassistenzvorrichtung umfasst vorzugsweise Mittel zur Erfassung einer Parklücke sowie einen mit den Mitteln verbundenen Mikroprozessor mit zugehörigen Speichermitteln zur Berechnung:
    • – einer einen ersten und einen zweiten Bahnbogen umfassende Bahn zumindest zunächst mit einem kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens der Bahn, sowie
    • – einer frühestmöglichen Startposition für einen Einparkvorgang durch ein in Abhängigkeit von der Parklückenlänge soweit wie mögliches Verschieben der berechneten Bahn entgegen der Fahrtrichtung.
  • Eine vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich in Verbindung mit einer Fahrassistenzvorrichtung, welche ein geführtes Einparken oder ein halbautomatisches Einparken, oder ein vollautomatisches Einparken eines Fahrzeugs von der Startposition aus entlang der Bahn in die Parklücke ermöglicht.
  • Eine besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt gespeichert auf einem computerverwendbaren Medium, umfassend computerlesbare Programmmittel, welche bei Ausführung des Computerprogrammprodukts auf einem Mikroprozessor mit zugehörigen Speichermitteln oder auf einem Computer diesen zur Durchführung eines oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Verfahrens veranlassen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 Eine schematische Darstellung eines einzügigen Einparkvorgangs mit frühestmöglicher Startposition bei großer Parklückenlänge.
  • 2 Eine schematische Darstellung eines einzügigen Einparkvorgangs mit normaler Startposition bei kurzer Parklückenlänge.
  • 3 Eine schematische Darstellung eines einzügigen Einparkvorgangs mit später Startposition bei spätem Anhalten.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • Eine in den 1, 2 und 2 dargestellte Bahn 01 für das Einparken eines Fahrzeugs 02 in eine seitliche Parklücke 05 setzt sich bei einem dargestellten einzügigen Einparkvorgang im Wesentlichen aus einem ersten Bahnbogen 03, einem zweiten Bahnbogen 04 zusammen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Bahnbogen 03, 04 kann ein nicht näher dargestellter, auch als gerade Schrägphase bezeichneter gerader Abschnitt liegen. Die seitliche Parklücke 05 wird beispielsweise durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge 07 begrenzt.
  • Beim Erfassen der Parklücke 05 durch geeignete Umgebungssensoren, beispielsweise Ultraschallsensoren an der Fahrzeugfront, am Fahrzeugheck und gegebenenfalls an der Seite des Fahrzeugs 02, und beispielsweise unterhalb eines vorgebbaren Schwellenwerts für die Fahrzeuggeschwindigkeit, berechnet eine das erfindungsgemäße Verfahren durchführende, über geeignete Mittel zur Ausführung des Verfahrens verfügende im Fahrzeug 02 verbaute Fahrassistenzvorrichtung zunächst einen kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens 03 der Bahn 01. Der kleinste sinnvolle Radius des ersten Bahnbogens 03 ist bei spielsweise durch den maximalen Lenkeinschlag sowie die Abmessungen des Fahrzeugs 02 begrenzt.
  • Erfindungsgemäß ist nunmehr vorgesehen, zusätzlich zu einer Wahl eines sinnvollen, kleinstmöglichen Bogenradius des ersten Bahnbogens die gesamte Bahn bzw. Einparktrajektorie in Längsrichtung entgegen der Fahrtrichtung zu verschieben. Dadurch kann die Startposition für den Einparkvorgang beliebig nach früher verschoben werden. Ein hierdurch erreichtes Ziel ist es, die Startposition für den Einparkvorgang zu einem frühestmöglichen Startpunkt anbieten zu können. Vorzugsweise, d. h. falls möglich bzw. sinnvoll geschieht dies bereits zu dem Zeitpunkt, zu bzw. an dem die Parklücke erkannt bzw. angeboten wird.
  • Abhängig von der tatsächlichen Fahrzeug- bzw. Anhalteposition 06 des Fahrzeugs 02 kann nun entweder die Bahn 01 wieder nach vorne verschoben werden, oder der Radius des ersten Bahnbogens 03 vergrößert werden. Alternativ ist auch eine Kombination von beidem denkbar.
  • Das somit erzielte Systemverhalten entspricht der Erwartung des Fahrers, bei einer in 1 dargestellten Parklücke 05 mit ausreichender Länge nicht so weit vorfahren zu müssen, wie bei einer in 2 dargestellten kürzeren Parklücke 05. Da in der Realität häufig eher lange Parklücken 05 vorkommen, wird somit die Intuitivität des Gesamtsystemverhaltens deutlich gesteigert.
  • Der auf der Gegenseite bzw. der auf einer der Parklücke 05 gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs verfügbare Raum bzw. Platz wird dabei vorzugsweise bei der Bahnplanung berücksichtigt.
  • So kann beispielsweise zusätzlich zu einer Vermessung der Parklücke auf einer ersten Seite des Fahrzeugs gleichzeitig eine Vermessung des verfügbaren Raums auf einer der Parklücke 05 gegenüberliegenden zweiten Seite des Fahrzeugs 02 erfolgen, der dann bei der Berechnung der Bahn 01 berücksichtigt wird.
  • Die Größe des Radius des ersten Bahnbogens 03 wird dabei vorzugsweise derart gewählt, dass der auf der der Parklücke 05 gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs 02 verfügbare Raum bzw. Platz mindestens einem unmittelbar von der Größe des Radius des ersten Bahnbogens 03 abhängigen seitlichen Ausscheren des Fahrzeugs 02 genügt. Der Radius des ersten Bahnbogens 03 bestimmt direkt die Größe des seitlichen Ausscherens des Fahrzeugs 02 beim Abfahren der Bahn 01 während des Einparkvorgangs. Durch Anpassung des ersten Bahnbogens 03 an den verfügbaren Raum bzw. Platz wird erreicht, dass die Bahn 01 beim Einparkvorgang vollständig abgefahren werden kann. Dadurch wird ein Abbruch des Einparkvorgangs wegen unzureichenden Raumes vermieden.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren läuft vorzugsweise wie folgt ab:
    Für eine gegebene Parklückenlänge ist eine erlaubte maximale Längsverschiebung der Bahn 01 nach rückwärts, entgegen der Fahrtrichtung durch einen voreinstellbaren bzw. voreingestellten Parameter vorgegeben, ebenso wie für ein bestimmtes Fahrzeug 02 ein kleinstmöglicher Radius des ersten Bahnbogens 03 durch einen Parameter vorgegeben ist.
  • Abhängig von der aktuellen Fahrzeugposition 06 erfolgt eine Verringerung der Längsverschiebung bis zu einem für die gegebene Parklückenlänge minimal erlaubten Wert, der wiederum durch einen Parameter vorgebbar bzw. vorgegeben ist. Dabei bleibt der Radius des ersten Bahnbogens 03 zunächst unverändert. Damit wird erreicht, dass das Fahrzeug 02 während des Einparkvorgangs nicht unerwartet spät einlenkt.
  • Entfernt sich das Fahrzeug 02 in Längsrichtung weiter von der Parklücke 05 (3), wird nun der Radius des ersten Bahnbogens 03 vergrößert. Durch den dadurch immer kleiner werdenden Lenkeinschlag wird eine Komfortsteigerung erzielt.
  • Vorzugsweise sind dabei eine frühestmögliche Startposition bei großer Parklückenlänge (1) und eine normale Startposition bei kurzer Parklückenlänge (2) vorgesehen.
  • Ebenfalls ist denkbar, eine späte Startposition bei spätem Anhalten auszuwählen (3).
  • Alternativ ist es möglich, die Einparktrajektorie 01 bzw. die Bahn 01 bzw. die Bahngeometrie ab dem ersten Erkennen bzw. Anbieten der Parklücke 05 zyklisch mit der aktuellen Fahrzeugposition neu zu berechnen, oder die tatsächliche Einparktrajektorie bzw. Bahn 01 für den Einparkvorgang beim Anhalten des Fahrzeugs 02 in einer Anhalte- bzw. Startposition 06 neu zu berechnen. Hält der Fahrer das Fahrzeug in Längsrichtung später an, wird die Bahn 01 vorzugsweise in Abhängigkeit von einer tatsächlichen Anhalteposition 06 des Fahrzeugs 02 mit einem dann möglichen größeren ersten Bahnbogen 03 neu berechnet. Vorzugsweise findet ein Einparkvorgang des Fahrzeugs 02 dann entlang der Bahn 01 mit dem größeren möglichen ersten Bahnbogen 03 statt. Dadurch wird erreicht, dass der Einparkvorgang einen geringeren Lenkeinschlag erfordert und das Fahrzeug 02 insbesondere beim Rückwärtsfahren weniger zur Seite ausschwenkt und so der Einparkvorgang für den Fahrer komfortabler abläuft.
  • Wichtig ist hervorzuheben, dass eine Nutzung des erfindungsgemäßen für ein geführtes Einparken, ein halbautomatisches Einparken und ein vollautomatisches Einparken möglich ist.

Claims (15)

  1. Verfahren zur Bahnplanung beim Einparken eines Fahrzeugs (02), bei dem eine einen ersten und einen zweiten Bahnbogen (03; 04) umfassende Bahn (01) anhand der Geometrie einer Parklücke (05) und einer Fahrzeugposition (06) relativ zu dieser Parklücke (05) berechnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn (01) für das Einparken des Fahrzeugs (02) mit einem kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens (03) berechnet wird und/oder gleichzeitig entgegen der Fahrtrichtung verschoben wird, wobei die maximale Verschiebung der Bahn (01) entgegen der Fahrtrichtung von der Parklückenlänge abhängig ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschieben der Bahn (01) für das Einparken des Fahrzeugs (02) soweit möglich entgegen der Fahrtrichtung und das gleichzeitige Berechnen des ersten Bahnbogens (03) zuerst mit einem kleinsten sinnvollen Radius bereits zu dem Zeitpunkt geschieht, zu bzw. an dem die Parklücke (05) erkannt bzw. angeboten wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass abhängig von der Lage der tatsächlichen Startposition (06) relativ zu der Parklücke (05) die Bahn (01) entweder in Fahrtrichtung verschoben wird, oder der Radius des ersten Bahnbogens (03) vergrößert wird, oder eine Kombination aus beiden Maßnahmen durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der auf einer der Parklücke (05) gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs (02) verfügbare Raum bei der Bahnplanung berücksichtigt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Berücksichtigung des auf der der Parklücke (05) gegenüberliegenden Seite verfügbaren Raumes bzw. Platzes den kürzesten Abstand zwischen einer Grenzlinie des Fahrzeugs (02) bei einem Abfahren der berechneten Bahn und einem Objekt oder Hindernis zu berücksichtigen, wobei der tatsächlich auftretende kürzeste Abstand zwischen Fahrzeug (02) und Objekt in Form einer Hüllkurve um die Grenzlinie betrachtet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu einer Vermessung der Parklücke (05) auf einer ersten Seite des Fahrzeugs (02) gleichzeitig eine Vermessung des verfügbaren Raums auf einer der Parklücke (05) gegenüberliegenden zweiten Seite des Fahrzeugs (02) erfolgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Radius des ersten Bahnbogens (03) derart gewählt wird, dass der auf der der Parklücke (05) gegenüberliegenden Seite verfügbare Raum mindestens einem unmittelbar von der Größe des ersten Bahnbogens (03) abhängigen seitlichen Ausscheren des Fahrzeugs (02), vorzugsweise unter Einhaltung eines Mindestabstandes, genügt.
  8. Verfahren nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenn der auf einer der Parklücke (05) gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs (02) verfügbare Raum zu gering für einen genügenden Einparkvorgang ist, die Parklücke (05) nicht zum Einparken angeboten wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeige erfolgt für den Fall, dass der verfügbare Raum nicht ausreichend ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Parklückenlänge abhängige maximale Verschiebung der Bahn (01) entgegen der Fahrtrichtung um so größer ist, je länger eine Parklücke (05) ist, sodass eine frühestmögliche Startposition (06) bei großer Parklückenlänge und eine normale Startposition bei kurzer Parklückenlänge erreicht wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine späte Startposition (06) bei spätem Anhalten ausgewählt wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn (01) ab dem ersten Erkennen einer für einen Einparkvorgang ausreichenden Parklücke (05) zyklisch mit der aktuellen Fahrzeugposition (06) neu berechnet wird und/oder die Bahn (01) beim Anhalten des Fahrzeugs (02) neu berechnet wird.
  13. Fahrassistenzvorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Mittel zur Erfassung einer Parklücke (05), sowie einen mit den Mitteln verbundenen Mikroprozessor mit zugehörigen Speichermitteln zur Berechnung: – einer einen ersten und einen zweiten Bahnbogen (03; 04) umfassenden Bahn (01) mit einem zumindest zunächst kleinsten sinnvollen Radius des ersten Bahnbogens (03), sowie – einer frühestmöglichen Startposition (06) für einen Einparkvorgang durch ein in Abhängigkeit von der Parklückenlänge soweit wie mögliches Verschieben der berechneten Bahn (01) entgegen der Fahrtrichtung.
  14. Fahrassistenzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrassistenzvorrichtung ein geführtes Einparken oder ein halbautomatisches Einparken, oder ein vollautomatisches Einparken eines Fahrzeugs von der Startposition (06) aus entlang der Bahn (01) in die Parklücke (05) ermöglicht.
  15. Computerprogrammprodukt gespeichert auf einem computerverwendbaren Medium, umfassend computerlesbare Programmmittel, welche bei Ausführung des Computerprogrammprodukts auf einem Mikroprozessor mit zugehörigen Speichermitteln oder auf einem Computer diesen zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10 veranlassen.
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