DE102008027538A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Leeren von Abfallbehältern - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren zum Leeren von Abfallbehälter, insbesondere von Abfallbehälter, die im Boden vergraben sind, wobei der Abfall (6) durch einen flexiblen Schlauch (9) in einen Raum (2) eingesaugt wird, soll der Abfall (6) in den Raum (2) von der Decke (3) her durch einen sich erweiternden Stutzen (7) eingebracht werden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Leeren von Abfallbehälter, insbesondere von Abfallbehälter, die im Boden vergraben sind, wobei der Abfall durch einen flexiblen Schlauch in einen Raum eingefüllt wird, sowie eine Vorrichtung hierfür.
- STAND DER TECHNIK
- In den Strassen von Städten fällt täglich erheblicher Müll an. Hierbei handelt es sich vor allem um Verpackungs- und Papiermüll, Dosen und Flaschen. Der Müll wird von Passanten nach entsprechendem Verzehr des Inhalts weggeworfen. Zur Aufnahme dieses Mülls sind entsprechende Abfallbehälter vorgesehen.
- Die früher vorgesehenen hängenden oder aufgestellten Abfallbehälter, die von Hand entleert werden müssen, werden heute vermehrt durch Unterflur-Müll- Sammelbehälter ersetzt, wobei sich unterirdisch ein grösserer Abfallraum befindet, der über einen schnorchelartigen Einwurfbehälter mit der Oberfläche in Verbindung steht. Aus hygienischen und optischen Gründen ist bevorzugt dieser Einwurfbehälter aus Edelstahl hergestellt.
- Von Zeit zu Zeit muss jedoch dieser unterirdische Sammelbehälter entleert werden. Hierzu werden heute in den Städten meist vorhandenen Kehrmaschinen verwendet, die über eine Saugeinrichtung mit einem flexiblen Schlauch und Sauggebläse verfügen. Der flexible Schlauch mündet dabei in der Rückwand der Kehrmaschine in einen entsprechenden Raum, wobei dieser Raum relativ klein ist. Ferner wird das Gebläse vom Motor der Kehrmaschine selbst angetrieben, so dass beim Entleeren der Abfallbehälter der Motor laufengelassen werden muss. Dies ist sehr laut und teuer, da der Motor viel Treibstoff verbraucht. Des weiteren ist der Raum zu schnell gefüllt, da der Abfall ungeordnet in den Raum einbracht wird. Auch die Leitungen zum Sauggebläse verstopfen ständig.
- AUFGABE
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung der o. g. Art zu schaffen, welche diese Nachteile vermeiden. Insbesondere soll die Abfallaufnahme möglichst kostengünstig und mit verminderter Geräuschentwicklung durchgeführt und ferner soll auch die Kapazität der Abfallaufnahme erweitert werden.
- LÖSUNG DER AUFGABE
- Zur Lösung der Aufgabe führt, dass der Abfall in den Raum von der Decke her durch einen sich erweiternden Stutzen eingebracht wird.
- Gemäss der vorliegenden Erfindung ist der Raum selbst mit einem Sauggebläse verbunden, welches als Vakuumquelle dient. Der Raum selbst weist aber ein sehr grosses Volumen auf, so dass die Saugströmung zur Vakuumquelle hin nicht sehr hoch ist. Das gleiche gilt auch für den Bereich des sich erweiternden Stutzens, so dass sich sowohl im Stutzen als auch im Raum selbst der Abfall wesentlich beruhigen kann. Erst in dem flexiblen Schlauch selbst kommt es zu einer Konzentration der Luftansaugung, so dass dieses Vakuum bzw. die Luftansaugung dann in dem flexiblen Schlauch wirksam wird und eine sehr hohe Saugleistung ausübt.
- Die Beruhigung des Abfalls in dem Stutzen und auch insbesondere in dem grossen Raum hat dagegen zur Folge, dass sich der Abfall schichtet. Verständlicherweise fallen schwere Gegenstände, wie Flaschen und Dosen, relativ schnell nach unten. Papierblätter, Tüten, Karton und dgl. und auch vor allem Laub flattern dagegen nach unten, wobei sich in der Praxis herausgestellt hat, dass sie sich regulär aufeinander schichten. Hierdurch wird eine sehr hohe Dichte des Abfalls erzeugt, wodurch sich die Menge des Abfalls, die aufgenommen werden kann, wesentlich erhöht.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Sauggebläse nicht mehr, wie beim bekannten Stand der Technik, mit einem hydraulisch angetriebenen Antrieb versehen, der bekanntermassen als Spritfresser bezeichnet werden kann. Nach der vorliegenden Erfindung soll dem Sauggebläse ein Elektroantrieb zugeordnet sein. Dieser Elektroantrieb wird durch ein eigenes, elektrischen Strom erzeugendes Aggregat bedient, so dass während dem Abfallansaugen der Motor des Fahrzeugs ausgestellt werden kann. Dieses Aggregat zum Bedienen des Elektromotors kommt mit einer äusserst geringen Menge an Diesel aus.
- Dieser Elektromotor hat ferner den unschätzbaren Vorteil, dass seine Geräuschentwicklung wesentlich vermindert ist. Das selbe gilt auch für das Aggregat zum Antreiben des Elektromotors. Beide zusammen liegen in der Geräuschentwicklung weit unter den bisher bekannten hydraulischen Aggregaten bzw. dem Motor des Fahrzeugs.
- Die von dem Sauggebläse aus dem Raum abgesaugte Luft wird dann durch einen Filter wieder ins Freie geführt. Der Filter liegt bevorzugt in einem Filterraum dem Raum für den Abfall selbst auf, wobei sich die gesamten Elemente bevorzugt in einem Containergehäuse befinden. Dieses Containergehäuse bildet eine Einheit, die einem städtischen Fahrzeug aufgesetzt werden kann. Hierzu dient ein normales städtisches Fahrzeug mit einer Ladepritsche.
- Der flexible Schlauch selbst ist mit dem Stutzen auf dem Dach des Containergehäuses schwenkbar verbunden. Das bedeutet, dass mit dem Schlauch unterirdische Abfallbehälter links und rechts einer Strasse oder eines Weges bedient werden können.
- Dem flexiblen Schlauch ist ein Ansaugstutzen mit Tretgitter zugeordnet. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass der Schlauch mit seinem letzten Teil an einem Balancer angeordnet ist, der sich an einem Ausleger nach einem Windungsbereich des Schlauchs befindet. Dieser Balancer unterstützt ein Anheben und Absenken des Absaugstutzens, so dass die Arbeit wesentlich erleichtert wird.
- FIGURENBESCHREIBUNG
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
-
1 eine schematisch dargestellte Seitenansicht einer teilweise geöffneten erfindungsgemässen Vorrichtung zum Leeren von Abfallbehälter; -
2 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf die Vorrichtung gemäss1 ; -
3 eine Rückansicht der erfindungsgemässen Vorrichtung gemäss1 . - Eine erfindungsgemässe Vorrichtung zum Leeren von Abfallbehälter weist ein Containergehäuse
1 auf. In diesem Containergehäuse1 ist ein Raum2 ausgebildet, der von einer Decke3 , einer Rückwand4 , Seitenwänden und einer Flügeltür5 (siehe3 ) begrenzt ist. Dieser Raum2 dient der Aufnahme von Abfall6 . - Auf der bzw. in die Decke
3 ist ein Stutzen7 eingesetzt, der eine schräge Leitfläche8 , die auf die Rückwand4 hin ausgerichtet ist, aufweist. Ggf. kann diese Leitfläche8 auch gekrümmt ausgebildet sein. Insgesamt weist der Stutzen7 eine sich konisch erweiternde Form auf. - In diesen Stutzen
7 mündet ein flexibler Schlauch9 ein, wobei der Schlauch9 über ein Drehstück10 mit dem Stutzen7 verbunden ist. Dieses Drehstück10 ist so ausgelegt, dass es ein Schwenken des Schlauchs9 , wie durch die Pfeile in2 angedeutet, erlaubt. Dabei stützt sich der Schlauch9 über ein Roll- oder Gleitelement11 gegen ein Dach12 des Containergehäuses1 ab. - Nach dem Roll- oder Gleitelement
11 ist dem Schlauch9 ein Ausleger13 zugeordnet, an dem sich ein Balancer14 befindet. Dieser Balancer14 ist über ein Seil15 mit dem Schlauch9 nach einem Windungsbereich16 des Schlauchs9 wieder mit diesem verbunden. - Schlussendlich ist dem freien Ende des Schlauchs
9 ein Ansaugstutzen17 angesetzt, wobei sich im Bereich zwischen Schlauch9 und Ansaugstutzen17 noch ein Tretgitter18 befindet. - Unterhalb der Decke
3 befindet sich um den Stutzen8 herum ein Lochblech30 . Durch dieses Lochblech30 hindurch ist ein Sauggebläse19 mit dem Raum2 verbunden, wobei das Sauggebläse19 andererseits mit einem Filterraum20 in Verbindung steht, in dem sich ein Filter21 befindet. Dieser Filterraum20 ist oberhalb der Flügeltür5 durch ein weiteres Lochblech22 verschlossen, so dass hier die ausgeblasene Luft nach aussen gefiltert geführt ist. Zur Kontrolle des Zustands des Filters21 ist in dem Lochblech22 ein Kontrollfenster23 vorgesehen. - Das Sauggebläse
19 befindet sich vor der Rückwand4 in einem Raum24 des Containergehäuses1 , wobei neben dem Raum24 ein weiterer Raum25 zur Aufnahme eines nicht näher dargestellten Aggregats zur Erzeugung von elektrischem Strom vorgesehen ist. Ferner befindet sich vor der Rückwand4 noch ein Wassertank26 , wobei Wasser aus diesem Wassertank26 über einen Schlauch27 entnommen werden kann. - Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
Das Containergehäuse1 sitzt in Gebrauchslage bevorzugt auf einer Ladepritsche eines Fahrzeugs auf und ist dort fest verzurrt. Die Standfestigkeit wird durch entsprechende Vierkanthohlprofile28.1 bis28.3 hergestellt, wobei beim Absetzen des Containergehäuses1 diese Vierkanthohlprofile28.1 bis28.3 auch zum Einführen von entsprechenden Stellfüssen dienen können, so dass auch auf diese Art und Weise das Containergehäuse1 von der Ladepritsche des Fahrzeugs abgenommen werden kann. - Soll ein Bodenabfallbehälter geleert werden, so fährt das Fahrzeug mit dem Containergehäuse
1 zu diesem Abfallbehälter. Das Aggregat im Raum25 wird eingeschaltet und versorgt nach kurzer Zeit den Elektromotor des Sauggebläses im Raum24 mit dem notwendigen elektrischen Strom. Dabei handelt es sich bevorzugt um einen Motor mit einer Leistung von etwa 8 kW, welcher eine Leistung des Sauggebläses von etwa 16.000 m3 Luft pro Stunde bewirkt. Diesem Elektromotor ist bevorzugt noch ein Frequenzwandler zugeordnet, mit dem eine Regelung und Überwachung der Aggregate und insbesondere auch eine Einstellung der Drehzahl durchgeführt werden kann. - Nach Öffnen der Luke zu dem unterirdischen Abfallbehälter wird der Ansaugstutzen
17 durch Druck auf das Tretgitter18 gegen die Kraft des Balancers14 in den Abfallbehälter abgesenkt. Der Balancer14 ist so ausgelegt, dass er ein Anheben und Absenken des Ansaugstutzens17 unterstützt. Derartige Balancer sind handelsüblich. Des weiteren ist der Ausleger13 so mit dem Schlauch9 verbunden, dass er eine unterschiedliche Neigung zu dem Schlauch9 einnehmen kann, so dass sein Ende mit dem Balancer14 in der Höhe verstellbar ist. - Beim und nach dem Absenken des Ansaugstutzens
17 in den unterirdischen Abfallbehälter beginnt das Ansaugen des Abfalls aus diesem Abfallbehälter. Gegen Ende der Entleerung kann die Bedienperson noch auf das Tretgitter18 treten, wodurch es zu einer Neigung des Ansaugstutzens17 in dem unterirdischen Abfallbehälter kommt, so dass dieser auch in den Eckbereichen ausgesaugt wird. - Der Abfall gelangt über den Schlauch
9 , das Drehstück10 und den Stutzen7 in den Raum2 . Dabei wird allerdings die Luft in dem sich erweiterenden Stutzen7 und insbesondere auch in dem grossen Raum2 , der etwa 10 m3 umschliesst, im wesentlichen beruhigt. Dies hat zur Folge, dass der Abfall durch die Ausgestaltung des Stutzens und insbesondere auch durch die schräge Leitfläche8 abgelenkt wird und die Strömung dazu führt, dass sich der Raum2 von der Flügeltür5 her füllt. Dabei hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Strömung zu einer Schichtung des Abfalls führt, beispielsweise legen sich Papierblätter oder Baumblätter flach aufeinander, so dass ein Füllgrad des Raumes2 wesentlich verbessert wird. Es wurde festgestellt, dass der Raum2 bei einem Fassungsvermögen von etwa 10 m3 zwischen 1,2 t und 1,5 t an normalem Papier- bzw. Dosenmüll aufnehmen kann, wie er in den unterirdischen Abfallbehältern anfällt. - Die durch das Sauggebläse
19 im Raum24 aus dem Raum2 und durch das Lochblech30 angesaugte Luft wird in dem Filterraum20 und durch den Filter21 gedrückt, gereinigt und gelangt durch das Lochblech22 wieder nach aussen. - Zur Kontrolle des Füllgrades des Raumes
2 ist in der Flügeltür5 ein weiteres Sichtfenster29 vorgesehen. Bezugszeichenliste1 Containergehäuse 2 Raum 3 Decke 4 Rückwand 5 Flügeltür 6 Abfall 7 Stutzen 8 Leitfläche 9 Schlauch 10 Drehstück 11 Rolle- oder Gleitelement 12 Dach 13 Ausleger 14 Balancer 15 Seil 16 Windungsbereich 17 Ansaugstutzen 18 Tretgitter 19 Sauggebläse 20 Filterraum 21 Filter 22 Lochblech 23 Kontrollfenster 24 Raum 25 Raum 26 Wassertank 27 Schlauch 28 Vierkanthohlprofil 29 Sichtfenster 30 Lochblech
Claims (25)
- Verfahren zum Leeren von Abfallbehälter, insbesondere von Abfallbehälter, die im Boden vergraben sind, wobei der Abfall (
6 ) durch einen flexiblen Schlauch (9 ) in einen Raum (2 ) eingesaugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Abfall (6 ) in den Raum (2 ) von der Decke (3 ) her durch einen sich erweiternden Stutzen (7 ) eingebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abfall (
6 ) in den Raum (2 ) von der Decke (3 ) her schräg eingebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Luft aus dem Raum (
2 ) abgesaugt wird. - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft nach dem Absaugen aus dem Raum (
2 ) durch einen Filter (21 ) geführt wird. - Vorrichtung zum Leeren von Abfallbehälter, insbesondere von Abfallbehälter, die im Boden eingegraben sind, mittels einem flexiblen Schlauch (
9 ), der an eine Vakuumquelle angeschlossen ist und der in einen Raum (2 ) ausmündet, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausmündung des flexiblen Schlauchs (9 ) an der Decke (3 ) des Raums (2 ) durch einen sich erweiternden Stutzen (7 ) erfolgt. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Raum (
2 ) mit einem Sauggebläse (19 ) in Verbindung steht. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sauggebläse (
19 ) ein Elektromotor zugeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Elektromotor ein Aggregat zur Erzeugung von elektrische Energie zugeordnet ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Aggregat ein Dieselaggregat ist.
- Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem Sauggebläse (
19 ) ein Filterraum (20 ) nachgeordnete ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterraum (
20 ) auf dem Raum (2 ) zur Aufnahme des Abfalls (6 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Decke (
3 ) des Raumes (2 ) ein Stutzen (7 ) aufsitzt, in den der flexiblen Schlauch (9 ) einmündet. - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (
7 ) den Filterraum (20 ) durchsetzt. - Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Stutzen (
7 ) von der Einmündung des flexiblen Schlauchs (9 ) zum Raum (2 ) hin erweitert. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (
7 ) gegenüber der Einmündung des flexiblen Schlauchs (9 ) eine schräge Leitfläche (8 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die schräge Leitfläche (
8 ) zur Rückwand (4 ) des Raumes (2 ) hin ausgerichtet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Schlauch (
9 ) schwenkbar mit dem Stutzen (7 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schlauch (
9 ) über ein Roll- oder Gleitelement (11 ) auf einem Dach (12 ) eines Containergehäuses (1 ) abstützt. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass dem flexiblen Schlauch (
9 ) ein Balancer (14 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem flexiblen Schlauch (
9 ) ein Ansaugstutzen (17 ) angesetzt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen flexiblem Schlauch (
9 ) und Ansaugstutzen (17 ) ein Tretgitter (18 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Raum (
2 ) in einem Containergehäuse (1 ) befindet. - Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass im Containergehäuse (
1 ) auch das Sauggebläse (19 ) und gegebenenfalls das Aggregat angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass in Containergehäuse (
1 ) auch ein Wassertank (26 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass dem Elektromotor ein Frequenzumwandler zugeordnet ist.
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