-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung
eines Personalisierungsdokumentes, insbesondere einer Datenseite
für einen
Reisepass, gemäß dem Oberbegriff
der Patentansprüche
1 und 7. Es wird ebenso ein Personalisierungsdokument gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 8 gezeigt.
-
Herkömmlicherweise
werden Personalisierungsdokumente, insbesondere Datenseiten für Reisepässe, aus
einem Kunststoff oder aus Papier als Substratmaterial hergestellt.
Bei der Verwendung von Papier als Substratmaterial werden die Personalisierungsdaten,
wie beispielsweise der Name und das Geburtsdatum des Passinhabers
oder ein Personenbild des Passinhabers, mittels einem Inkjet-Verfahrens
aufgedruckt. Zur Vermeidung von Manipulationen der hierdurch erhaltenen
bedruckten Oberfläche
des Substrates und zur Erhöhung
der Lebensdauer eines derartigen Dokumentes wird die bedruckte Oberfläche mit
einer Laminierfolie bedeckt.
-
Derartig
hergestellte Personalisierungsdokumente bzw. Datenseiten für Reisepässe stellen
keine hundertprozentige Fälschungssicherheit
des Dokumentes zur Verfügung,
da ein nachträgliches
Ablösen
der laminierten Folie, beispielsweise durch Erwärmung, den Zugang zu den aufgedruckten
Personalisierungsdaten und deren Änderung ermöglicht. Ein derartiges Ablösen der
laminierten Folie kann auch ohne weitestgehende Zerstörung des
Papiersubstrates erfolgen.
-
Demzufolge
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Herstellung eines Personalisierungsdokumentes und eine Vorrichtung
hierfür
zur Verfügung
zu stellen, mittels dem/der ein fälschungssicheres Personalisierungsdokument
herstellbar ist. Es soll ebenso ein fälschungssicheres Personalisierungsdokument
zur Verfügung
gestellt werden.
-
Diese
Aufgabe wird verfahrensseitig durch die Merkmale des Patentanspruches
1, vorrichtungsseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 7 und
erzeugnisseitig durch die Merkmale des Patentanspruches 8 gelöst.
-
Ein
wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass bei einem Verfahren
zur Herstellung eines Personalisierungsdokumentes, insbesondere
einer Datenseite für
einen Reisepass, eine Chipkarte oder dergleichen Karte; folgende
Schritte durchgeführt
werden:
- – Drucken
von Personalisierungsdaten auf mindestens eine Oberfläche eines
Substrates mittels lichtabsorbierbarer Drucktinte zur Erzeugung
einer zumindest teilweise bedruckten Oberfläche;
- – Auftragen
mindestens einer lichttransparenten Folie auf die bedruckte Oberfläche mittels
eines Laminiervorganges zur Erzeugung einer laminierten Oberfläche; und
- – Bestrahlen
von zumindest Teilen der laminierten Oberfläche mittels mindestens eines
Laserlichtstrahles, dessen Lichtwellenlänge einer durch die Drucktinte
absorbierbaren Lichtwellenlänge
entspricht.
-
Eine
Vorrichtung zur Durchführung
eines derartigen Verfahrens weist
- – eine Druckeinrichtung
zum Bedrucken mindestens einer Oberfläche eines Substrates mit lichtabsorbierbarer
Drucktinte,
- – eine
Auftrageeinrichtung zum Laminieren des Substrates mit einer lichttransparenten
Folie zu Erzeugung einer laminierten Oberfläche, und
- – eine
Laserbestrahlungseinrichtung zum Bestrahlen der laminierten Oberfläche mit
mindestens einem Laserlichtstrahl, dessen Lichtwellenlänge einer
durch die Drucktinte absorbierbaren Lichtwellenlänge entspricht, auf.
-
Durch
ein derartiges Verfahren bzw. eine derartige Vorrichtung wird erreicht,
dass mittels der Lasereinstrahlung bzw. Laserbestrahlung das hierdurch
ausgesandte Licht in der Drucktinte im Gegensatz zu den nichtbedruckten
Anteilen der bedruckten Oberfläche
absorbiert wird. Hierdurch entsteht in den bedruckten Anteilen der
Oberfläche
des Substrates eine Erwärmung
an der Substratoberfläche,
die vorzugsweise eine Papieroberfläche ist, wodurch sich im Bereich
dieser bedruckten Anteile die laminierte Folie geringfügig von
der Substratoberfläche
abhebt und/oder an ihrer zur Substratoberfläche hingewandten Innenseite
Brandstellen aufweist. Dies führt
dazu, dass im Bereich der bedruckten Anteile der Substratoberfläche die
auflaminierte Folie nach außen
hin, also an ihrer Außenseite
eine raue Oberfläche
aufweist bzw. einen leicht taktilen Eindruck erfährt, wohingegen in den nichtbedruckten
Anteilen der Oberfläche
des Substrates keine derartigen Veränderungen stattfinden.
-
Somit
weist die laminierte Folie ebenso wie die Oberfläche des Substrates personenspezifische und/oder
personalisierungsdokumentspezifische Veränderungen auf, die dauerhaft
vorhanden sind und nicht veränderbar
sind.
-
Demzufolge
besteht nicht die Möglichkeit, eine
von dem Substrat nachträglich
abgelöste
Folie, die bisher gemäß dem Stand
der Technik keine personenspezifische Veränderung aufwies, durch eine andere
identische Folie zu ersetzen, um ein gefälschtes Dokument neu herzustellen.
-
Zudem
erfährt
die Drucktinte, die auf dem Substrat aufgetragen worden ist, also
der bedruckte Anteil der Oberfläche
des Substrates, durch die Lasereinstrahlung eine geringfügige Farbabtragung,
die zu einer zumeist gelblichen Verfärbung der Drucktinte der, die üblicherweise
zuvor die Farbe schwarz aufweist, führt.
-
Vorteilhaft
kann der Laserlichtstrahl nicht nur flächendeckend zur Laserbestrahlung
der gesamten Fläche
des Personalisierungsdokumentes, sondern auch linienartig, musterartig
oder bildausschnittsweise über
die laminierte Oberfläche
des Personalisierungsdokumentes hinweggefahren werden, um hierdurch
lediglich Ausschnitte der bedruckten Abschnitte und der unbedruckten
Abschnitte des Personalisierungsdokumentes zu bestrahlen und somit
lediglich diese Ausschnitte mit einer durch die Absorption der Laserstrahlung
bedingten Veränderung
der Drucktintenfarbe und der Brandstellenausbildung der Innenseite
der laminierten Folie zu versehen.
-
Hierdurch
wird beispielsweise auch die Einbringung eines Logos oder eines
Hoheitsabzeichens ermöglicht,
wobei eine Veränderung
der laminierten Folie und der Farbe der Drucktinte nur in denjenigen Bereichen
des Personalisierungsdokumentes stattfindet, in welchen der Laserlichtstrahl
auf Drucktinte trifft. Somit sind auch ausschnittsweise Veränderungen
der laminierten Folie und der Farbe der Drucktinte zur Hervorhebung
bestimmter Buchstaben oder bestimmter Anteile eines Bildes möglich.
-
Da
bei der Verwendung von Papier als Substratmaterial eine geringe
oder gar keine Absorption des von dem Laserlichtstrahl ausgesandten
Lichtes im Bereich der unbedruckten Anteile aufgrund der Eigenschaft
des Papiers bei bestimmten Lichtwellenlängen stattfindet, wird in diesem
unbedruckten Anteil keine Veränderung
bei einer wichtigen Einstellung des Energiewertes des Laserstrahles
stattfinden. Vorzugsweise werden hierfür für den Laserlichtstrahl Lichtwellenlängen aus
dem Bereich des UV-Fluoreszenzbereiches oder dem Infrarotbereich verwendet.
-
Demzufolge
hat die Drucktinte die Eigenschaft, dass sie ebenso im UV-Fluoreszierenden Lichtwellenlängenbereich,
vorzugsweise im Bereich von 254–66
nm, oder im Infrarotbereich, vorzugsweise bei ca. 800 nm, das Licht
absorbiert. Selbstverständlich
ist auch eine zur absorbierbaren Lichtwellenlänge der Drucktinte unterschiedliche
Lichtwellenlänge
des Laserlichtstrahles denkbar, sofern dieser eine Lichtabsorption
in der Drucktinte hervorrufen kann. Die Drucktinte kann für den Betrachter
sichtbar oder unsichtbar sein.
-
Das
Material des Substrates wird vorzugsweise derart ausgewählt, dass
es in den nichtbedruckten Anteilen seiner Oberfläche den Laserlichtstrahlen
nicht absorbiert oder im Vergleich zu den bedruckten Anteilen weniger
absorbiert. Dies ist vorrangig durch die Verwendung von Papier,
welches in Abhängigkeit
von der verwendeten Lichtwellenlänge eine
0–10%-ige
Energieabsorption im Gegensatz zu der schwarzen Drucktinte mit einer
Energieabsorption von 90% aufweist. Selbstverständlich sind auch andere Substratmaterialien
denkbar.
-
Ein
Personalisierungsdokument, welches durch ein derartiges Verfahren
bzw. einer derartigen Vorrichtung hergestellt worden ist, weist
das Substrat mit der zumindest teilweise bedruckten Oberfläche aus
lichtabsorbierender Drucktinte, mindestens eine auf der bedruckten
Oberfläche
auflaminierten Folie und die in einer zur bedruckten Oberfläche hingewandte Innenseite
der Folie im Bereich der bedruckten Anteile der bedruckten Oberfläche angeordnete Brandstellen
auf. Selbstverständlich
kann ein derartiges Substrat sowohl ober- als auch unterseitig mit
einer oder mehreren Folien, vorzugsweise mittels eines Laminiervorganges,
versehen sein.
-
Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Vorteile
und Zweckmäßigkeiten
sind nach folgender Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung
zu entnehmen. Hierbei zeigen:
-
1 in
einer schematischen Darstellung einen ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens;
-
2 einen
zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens;
-
3 ein
Personalisierungsdokument, welches durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellt worden ist; und
-
4 ein
Personalisierungsdokument, welches durch das erfindungsgemäße Verfahren
hergestellt worden und ein Substrat mit darauf zu laminierender
Folie in getrennter Darstellung wiedergibt.
-
In 1 wird
anhand der schematischen Darstellung ein erster Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt. Ein Substrat 1, welches vorzugsweise aus Papier
besteht, wird zunächst
mittels einer Druckeinrichtung, vorzugsweise mittels eines Inkjet-Druckverfahrens
mit einer Drucktinte, deren Absorptionsbereich im UV-Fluoreszenz-
oder Infrarotbereich liegt, an seiner Oberfläche 4 bedruckt.
-
Die
bedruckten Anteile sind mittels der Drucktintenstellen 3a, 3b und 3c dargestellt.
Die restlichen Anteile der Oberfläche 4 des Substrates 1 stellen
unbedruckte Anteile dar.
-
Anschließend findet
in einem Laminierungsschritt die Aufbringung einer zu laminierenden
Folie auf der bedruckten Oberfläche 4 des
Substrates 1 statt. Hierdurch entsteht eine laminierte
Oberfläche 2a.
-
In 2 wird
ein weiterer Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt.
Die laminierte Oberfläche 2a des
Personalisierungsdokumentes wird nun mittels einer Lasereinrichtung
mit einem Laserkopf 7 bestrahlt, indem ein oder mehrere
Laserlichtstrahlen 8, 9 über die Oberfläche 2a scanartig hinweggefahren
werden. Dies kann entweder ausschnittsweise im Bezug auf die gesamte
Fläche
der Oberfläche 2a,
aber auch in Form von Linien oder für die Gesamtfläche der
Oberfläche 2a erfolgen.
-
Durch
die Einwirkung des Laserlichtstrahles 8, 9 auf
die Oberfläche 2a und
die bedruckte Oberfläche 4 des
Substrates 1 findet eine Absorption der Laserlichtmenge
innerhalb der Drucktintenanteile 3a, 3b und 3c statt.
Dies führt
zu einer Erwärmung
der Drucktintenanteile 3a, 3b und 3c,
wodurch eine darauffolgende Erhitzung der Brandstellen 10a, 10b und 10c an
einer unterseitigen Innenseite 5 der laminierten Folie 2 erzeugt
wird. Hierdurch erfährt
die laminierte Folie 2 eine geringfügige Veränderung bzw. Verformung sowohl
an ihrer Innenseite 5 als auch an ihrer oberseitigen Außenseite 2a,
welches durch eine raue Oberfläche
oberhalb der Drucktintenanteile 3a, 3b und 3c fühlbar ist.
-
Ebenso
erfährt
die Drucktinte 3a, 3b und 3c eine leicht
gelbliche Verfärbung
durch die Laserstrahleinwirkung. Eine derartige Verfärbung und
ebenso die Brandstellen 10a, 10b und 10c werden
nur in denjenigen Bereich der Fläche
des Personalisierungsdokumentes, bestehend aus dem Substrat 1, der
Folie 2 und der Drucktintenanteile 3a, 3b und 3c, erzeugt, über welche
der Laserstrahl hinweggefahren wird. Jedoch wird eine physikalische
Einheit zwischen der laminierten Folie, den Tintendruckanteilen und
dem Papier geschaffen.
-
In 3 ist
das erfindungsgemäße Personalisierungsdokument
beispielhaft dargestellt. Dieses Dokument 11, welches vorzugsweise
eine Datenseite eines Reisepasses ist, weist einen Bildanteil 12 und
weitere Personalisierungsdaten, wie den Namen 13 der Person,
das Geburtsdatum 14 der Person und das Ausgabedatum 15 des
Passes auf. Die Bezugszeichen 12, 13, 14 und 15 stellen
somit bedruckte Anteile der Oberfläche des verwendeten Substrates
dar, wohingegen die Bezugszeichen 16, 17 und 18 unbedruckte
Anteile wiedergeben.
-
Bei
einer flächendeckenden
Bestrahlung des Personalisierungsdokumentes mittels des Laserlichtstrahles
findet somit eine Ausbildung von Brandstellen und eine Verfärbung der
Drucktinte im Bereich der bedruckten Anteile 12–15 aufgrund
der Absorption des Lichtes von dem Laserlichtstrahl statt, wohingegen
in den Bereichen 16–18 keine
Veränderung stattfindet.
-
Bisher
war es im Stand der Technik üblich, dass
die Laminierungsfolien von Pass zu Pass identisch sind, auch wenn
sie zusätzlich
mit Prägungen versehen
waren. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
hingegen ist jede Laminierungsfolie in gewisser Weise personalisiert,
wodurch ein Austausch von Folien und das zur Verfügung stellen
von Folienrolingen zur Fälschungszwecken
nicht mehr sinnvoll ist. Zudem würde
bei einem nachträglichen
Ablösen
der Folie von dem Substrat eine Zerstörung des erfindungsgemäß hergestellten
Personalisierungsdokumentes durch ein Einreißen im Bereich der bedruckten
Anteile erfolgen.
-
Das
erfindungsgemäße Personalisieren
der Laminierungsfolie selbst geht unter anderem aus der Darstellung
gemäß 4 hervor,
in welcher das Substrat 1 mit darauf angebrachter Drucktinte 3d und
die darauf zu laminierende Folie 2 mit Brandstellen 10d, die
durch eine taktile Laserung entstehen, dargestellt ist. Die Folie 2 ist
absichtlich zumindest teilweise getrennt von dem Substrat 1 dargestellt,
um zu verdeutlichen, dass der Schriftzug „Aug 2003” nicht nur in Form eines Drucktintenauftrages 3d auf
dem Substrat 1, sondern auch als Brandstelle 10d auf
der Unterseite der Folie 2, welches durch den Laservorgang entsteht,
vorhanden ist.
-
Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
-
- 1
- Substrat
- 2
- laminierte
Folie
- 2a
- laminierte
Oberfläche
- 3a,
3b, 3c, 3d
- Drucktintenstellen
- 4
- Oberfläche
- 5
- Innenseite
- 7
- Laserkopf
- 8,
9
- Laserlichtstrahlen
- 10a,
10b, 10c, 10d
- Brandstellen
- 11
- Dokument
- 12
- Bildanteil
- 13
- Name
- 14
- Geburtsdatum
- 15
- Ausgabedatum
- 16,
17, 18
- unbedruckte
Anteile