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Die
Erfindung betrifft ein Kupplungssystem in einem Kraftfahrzeug zur
Betätigung zumindest einer Reibungskupplung mit jeweils
einem Hebeleinrücker zur Betätigung jeweils einer
Reibungskupplung.
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Derartige
Kupplungssysteme sind beispielsweise aus der
DE 10 2004 009 832 A1 bekannt.
Die Hebel oder Tellerfederzungen einer Reibungskupplung werden dabei
von einem Hebel des Hebeleinrückers axial verlagert, wodurch
die Reibungskupplung je nach Bauweise betätigt wird. Bei
einer im entspannten Zustand geöffneten Kupplung (zwangsweise
geschlossen, normally open) wird beispielsweise entgegen von Schließkräften,
beispielsweise der Belagfederung, durch Verlagerung der Tellerfederzungen
oder Betätigungshebel die Reibungskupplung zunehmend geschlossen.
Hierzu treibt eine von außen mittels eines Elektromotors
angetriebene Spindel eine Rolleneinheit an, die radial zwischen
einer Grundplatte und dem Hebel, der die Tellerfederzungen beaufschlagt,
bewegt wird.
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Durch
ein im Hebel vorgesehenes Axialprofil resultiert über den
radialen Verfahrweg der Rolleneinheit eine Axialverlagerung des
einen Hebelendes entgegen der gehäusefesten Grundplatte
entgegen der Federkraft einer im Bereich des anderen Hebelendes
wirksamen Federeinrichtung. Physikalisch betrachtet wirkt der Hebeleinrücker
als zweiarmiger Hebel, zwischen dessen beiden Hebelenden die Rolleneinheit
als variabler, durch die Spindel bewegter Auflagepunkt für
den Hebel dient. An einem Hebelende ist die Federeinrichtung mit
einer ersten Kraft wirksam, das andere Hebelende wird von den Kupplungskräften
beaufschlagt.
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Bei
geeigneter Auslegung des Hebelsystems kann die Reibungskupplung
mit sehr kleinen Kräften des Elektromotors geschlossen
gehalten werden, indem die Rolleneinheit über die Spindel
an einem konstanten Arbeitspunkt gehalten wird. Wird der Elektromotor
stromlos geschaltet, kann die Rolleneinheit durch den fehlenden
Antrieb durch die Spindel den Arbeitspunkt verlassen und die Reibungskupplung wird
den Kraftverhältnissen folgend selbsttätig geöffnet,
indem die Federeinrichtung komprimiert und die an der Reibungskupplung
auftretenden Kräfte abgebaut werden. In der Federeinrichtung
werden bevorzugt Schraubenfedern eingesetzt, die zwischen der Grundplatte
und dem Hebel verspannt sind.
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Derartige
Hebeleinrücker können insbesondere in sogenannten
Doppelkupplungsgetrieben eingesetzt werden, in denen jeweils eine
Reibungskupplung einen Teilantriebsstrang vom Motor trennt, während
ein Gangwechsel in diesem Teilantriebsstrang erfolgt. Da beide Antriebsstränge
bei eingelegtem Gang fest mit der Abtriebswelle und damit mit den Rädern
verbunden sind, sollten beide Reibungskupplungen zur Vermeidung
von Getriebeblockaden beziehungsweise Radblockaden im Notbetrieb,
beispielsweise bei Ausfall oder Fehlbetrieb der Getriebe- oder Kupplungssteuerung
selbstöffnend sein.
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Um
den im Kupplungssystem zur Betätigung der Spindel eingesetzten
Elektromotor nicht zu überlasten beziehungsweise über
die Lebensdauer das Kupplungssystem nicht überdimensioniert
ausbilden zu müssen, stellt sich die Aufgabe, die Komponenten des
Hebeleinrückers und der Reibungskupplung lebensdauerfest
reproduzierbar auszulegen. Gleichzeitig soll ohne zusätzlichen
Kostenaufwand ein zuverlässiges Kupplungssystem geschaffen
werden. Weiterhin soll eine Verbesserung der Eigenschaften ohne
zusätzlichen Raumbedarf erfolgen.
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Die
Aufgabe wird durch ein Kupplungssystem für ein Kraftfahrzeug
mit zumindest einer Reibungskupplung, deren Reibflächen
mittels eines axial betätigten Betätigungshebels
mit Gegenreibflächen einer Reibscheibe zur Bildung eines
Reibschlusses axial verspannt werden, mit zumindest einem diese
betätigenden Hebeleinrücker mit einem mit dem
Betätigungshebel an einem ersten Hebelende verdrehbar gekoppelten
Hebel, der von einer an einem zweiten Hebelende wirksamen Federeinrichtung
mit zumindest einer zwischen dem Hebelende und einer gehäusefest
angebrachten Grundplatte eingespannten Druckfeder beaufschlagt wird,
wobei zwischen beiden Hebelenden eine einen variablen Auflagepunkt
für den Hebel bildende Rolleneinheit verlagerbar vorgesehen
ist, gelöst, wobei die zumindest eine Druckfeder bezüglich
ihrer Wirkung zwischen dem Hebel und der Grundplatte verschwenkbar
angeordnet ist.
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Unter
Reibungskupplung sind beispielsweise Kupplungen im Antriebsstrang
zu verstehen, die eine Antriebseinheit wie Brennkraftmaschine, Elektromaschine
oder eine Kombination dieser mit einem nachgeordneten Getriebe verbinden,
insbesondere wenn beim Fahren, Anfahren oder einem Gangwechsel ein gezielter
Schlupf oder eine vollständige Momentübertragung
ohne Schlupf, oder eine vollständige Trennung eingestellt
werden soll. Es versteht sich, dass auch andere Kupplungen zwischen
zwei Antriebsaggregaten, zwei Getriebeteilen mit Kupplungssystemen
der beschriebenen Art betrieben werden können.
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Als
Reibungskupplung im Sinne der Erfindung können alle Kupplungen
verwendet werden, die von einem Hebeleinrücker bedienbar
sind, bei denen also ein Axialweg unterschiedliche Funktionen wie komplette,
schlupfende oder fehlende Momentenübertragung bewirkt.
Beispielsweise können Lamellenkupplungen in nasser Betriebsweise
mit Aus- beziehungsweise Einrückhebeln oder Trockenkupplungen
mit zumindest einer Druckplatte und zumindest einer Gegendruckplatte
und einer zwischen diesen eingespannten beziehungsweise mittels
Ausrückhebeln oder zumindest einer Tellerfeder verspannbaren Reibscheibe
verwendet werden. Es kann sich dabei um zwangsweise geöffnete
oder zwangsweise geschlossene Kupplungen handeln. Als Betätigungshebel
sind hierbei Hebel zu verstehen, die entweder vollkommen starr den
axialen Betätigungsweg auf die zu verspannenden Reibelemente übertragen oder
elastische Hebel wie beispielsweise Tellerfedern, deren Axialweg
kraftabhängig elastisch ist und die eine entsprechende
Vorspannung zur Verspannung der Reibelemente ohne vorherigen Kraftaufwand
durch Betätigungselemente aufweisen können. Es
versteht sich, dass je nach Anwendungsfall Mischformen vorteilhaft
sein können.
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Die
verdrehbare Anbindung zwischen den mit der Reibungskupplung drehenden
Betätigungshebeln der Reibungskupplung und dem gehäusefesten
Hebel des Hebeleinrückers, der je nach Auslegung der Reibungskupplung,
beispielsweise bei einer zwangsweise geöffneten Reibungskupplung auch
ein Hebelausrücker sein kann, erfolgt vorteilhafterweise
mittels eines sogenannten Einrück- beziehungsweise Ausrücklagers,
das in bevorzugter Ausführung ein Wälzlager, beispielsweise
ein selbst zentrierendes und/oder mit Versatzausgleich ausgestattetes
Wälzlager ist, jedoch auch ein Gleitlager sein kann.
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Der
Hebel des Hebeleinrückers ist vorzugsweise ein Formpressteil,
das auf das Einrücklager einwirkt und daher zur optimierten
Ausführung des Kontaktes mit diesem eine gabelförmige
Ausprägung, die gehärtet sein kann, aufweisen
kann. Dem das Einrücklager beaufschlagenden Hebelende gegenüber
liegende Hebelende ist eine Federeinrichtung zugeordnet, mittels
derer eine elastische Verbindung zu einer vorzugsweise mit der Getriebegehäusewand
verbundenen Grundplatte hergestellt wird. Weiterhin kann das Hebelende
einen Anschlag an einem gehäusefesten Bauteil zur Begrenzung
des Weges des Hebelendes aufweisen.
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Bei
dem Hebel handelt es sich zur Umsetzung des Prinzips des Hebeleinrückers
vorzugsweise um einen zweiarmigen Hebel. Den Auflagepunkt bildet
dabei eine Rolleneinheit, die von außen mittels eines Antriebs
zwischen den beiden Hebelenden verlagerbar ist und damit im Kräftespiel
zwischen der Federeinrichtung und den über den zurückzulegenden
axialen Weg über den Funktionsbereich der Reibungskupplung
für eine Axialverlagerung des Hebelendes am Einrücklager
sorgt und damit die Reibungskupplung betätigt. Als Antriebsquellen
zur Verlagerungen der Rolleneinheit können Spindelantriebe
dienen, die von einem Drehantrieb, beispielsweise einem Elektromotor
betätigt werden, wobei eine an der Rolleneinheit befestigte
Spindelmutter mit der Spindel kämmt. Es versteht sich,
dass weitere Antriebe zur Verlagerung der Rolleneinheit, zum Beispiel Kugelumlaufspindeln,
Linearantriebe und dergleichen ebenfalls von Vorteil sein können.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich zur Ausbildung der Federeinrichtung
die Verwendung von Druckfedern erwiesen. Beispielsweise wird ein
Paar von Druckfedern verwendet, das sich an deren Stirnflächen
einerseits an der Grundplatte und andererseits an dem Hebel abstützen
kann. Gemäß dem erfinderischen Gedanken kann zumindest
eine Stirnseite der Druckfedern verschwenkbar zum Hebel angeordnet
sein, so dass die Druckfeder bei einer Neigung des Hebels gegen
die Grundplatte während eines Kupplungsbetätigungsvorganges
nicht einseitig komprimiert wird. Auf diese Weise kann eine verbesserte
Hysterese des Betätigungsvorganges erzielt werden, die
Lebensdauer der Druckspeicher kann verlängert und die Auslegung
der Kinematik und der Kräfteverhältnisse des Kupplungssystems
verbessert werden.
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Weiterhin
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die zumindest eine Druckfeder
an zumindest einer ihrer Stirnseiten gegenüber einer Anlage
abwälzt. Diese Anlage kann eine Anlagefläche sein,
wobei ein Wälzkontakt direkt oder indirekt zwischen der Druckfeder
und einem verschwenkenden Teil hergestellt wird. Beispielsweise
kann an der Druckfeder eine Druckscheibe angebracht sein, die als
Abwälzfläche für den verschwenkenden
Teil des Hebels dienen kann, so dass der Hebel oder ein mit diesem
verbundenes Teil auf der Druckfeder oder einem entsprechenden mit
dieser verbundenen Teil abwälzt. In umgekehrter Weise kann
auch ein an der Druckfeder angebrachtes Teil ein entsprechendes
Profil aufweisen, das auf dem Hebel oder einem diesem zugeordneten
Teil abwälzt. Besonders vorteilhaft kann sein, wenn beide
aufeinander abwälzende Anlageflächen aufeinander
abgestimmte Abwälzflächen, beispielsweise in epizykloider
Form, aufweisen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Einheit Grundplatte, Hebel
und Druckfeder kann vorgesehen sein, dass sich durch die stirnseitigen Öffnungen
der zumindest einen Druckfeder hindurch ein gehäusefest
montierter Stift mit einem endseitigen als Widerlager für
die Druckfeder dienenden Bund erstreckt, an dem sich eine Stirnseite
der zumindest einen Druckfeder gehäusefest abstützt,
wobei sich an der anderen Stirnseite der Druckfeder der Hebel abstützt.
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Eine
Verschwenkung der Druckfeder zwischen Grundplatte und Hebel kann
an beiden Stirnflächen der Druckfeder erfolgen. Hierzu
können an einer oder an beiden Stirnflächen die
entsprechenden Mittel zum Verschwenken vorgesehen sein. Beispielsweise
kann für eine vorteilhafte Ausgestaltung an dem Bund des
Stifts ein Teller mit in Wirkrichtung der Druckfeder erhabenen Profilierungen
vorgesehen sein, an denen der Teller bei Verschwenken des Hebels
gegen den Bund abwälzt, wobei der Teller axial durch die
Wirkung der zumindest einen Druckfeder gegen den Bund verspannt
oder in anderer Weise, beispielsweise befestigt sein kann. Die in
Wirkrichtung der Druckfeder erhabenen Profilierungen können
als in Drehrichtung des Hebels abgeflachte Nasen ausgeführt
sein, die an den Teller angeprägt oder mittels anderer
Umformungsverfahren gebildet werden und führen bei einer
Verdrehung des Hebels gegenüber der Grundplatte dazu, dass
die Druckfeder im Wesentlichen bezüglich ihrer Stirnflächen
plan belastet wird. Dadurch bleiben die für Druckfedern geforderten
linearen Zusammenhänge zwischen Kraft und Federweg erhalten
und eine unter diesen Voraussetzungen berechnete Kennlinie kann
bei reduzierter Hysterese vorausgesetzt werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Tellers sieht eine Verdrehsicherung
der die Verschwenkung bewirkenden Teile gegen den Hebel vor. Hierdurch
kann Abweichungen von der gewünschten Geometrie und einem
Verklemmen der verschwenkenden Teile gegeneinander vorgebeugt werden.
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Eine
vorteilhafte Ausführung zur Verringerung des Raumbedarfs
der Federeinrichtung mit einem in der Grundplatte oder im Getriebegehäuse
fest verbundenen, längs durch die Druckfeder greifenden,
mit einem Widerlager zur gehäusefesten Anlage der Druckfeder
versehenen Stift sieht vor, dass der Teller topfförmig
ausgebildet ist, wobei in dessen Einsenkung das Widerlager aufgenommen
ist und die Einsenkung so ausgebildet ist, dass der topfförmig ausgebildete
Teil im radialen Innenraum der Druckfeder untergebracht werden kann.
Aus dieser Anordnung kann axialer Bauraum gewonnen werden, was im
beengten Raum zwischen Kupplung und Getriebe von besonderem Vorteil
ist.
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In
einem abgeänderten Ausführungsbeispiel kann es
vorteilhaft sein, am gehäusefest montierten Stift axial
beabstandet zum gehäusefesten Widerlager einen zweiten
Bund anzuordnen, der in einer entspannten Stellung des Hebeleinrückers
als Widerlager beziehungsweise als Anschlag für einen Topf dient,
wobei dieser am Topfboden eine Öffnung aufweist, durch
die der Stift in der Weise geführt ist, dass die sich am
gehäusefesten Widerlager mittels der ersten Stirnfläche
abstützende Druckfeder mittels ihrer zweiten Stirnfläche
den Topfboden mit dem zweiten Widerlager verspannt. Der Topf ist
mittels am Topfrand vorgesehener Vorsprünge am Hebel aufgenommen,
wobei bei einem Verschwenken des Hebels gegenüber der Grundplatte
die Vorsprünge auf der Oberfläche des Hebels abwälzen
und die Druckfeder entsprechend den herrschenden Hebelverhältnissen
belastet wird und den Topfboden vom Anschlag abhebt. Die radialen
Vorsprünge können als radial vom Topf ausragende
Arme ausgebildet sein, wobei der Topf einteilig tiefgezogen oder
in anderer Weise hergestellt sein kann. Weiterhin kann der Topf über
eine Verdrehsicherung verfügen, beispielsweise in dem ein
weiterer Arm vorzugsweise senkrecht zu den Armen zur Verschwenkung
ausgebildet wird, der in eine hierfür im Hebel vorgesehene Öffnung
eingreift. Es versteht sich, dass Form und Profil des Arms an die
Dimension der Öffnung so angepasst ist, dass bei der Durchführung
einer Verschwenkung des Hebels gegenüber dem Topf die Reibungskräfte
minimiert werden. Weiterhin können die Kontaktstellen in geeigneter
Weise geschmiert sein. Die die Verschwenkung bewirkenden Teile können
zumindest partiell gehärtet sein. Beispielsweise können
der Topf oder zumindest dessen Arme sowie die Kontaktstellen des
Hebels oder der gesamte Hebel gehärtet sein.
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Durch
die Verwendung des Topfes kann die Kraftangriffsfläche
der Druckfeder am Hebel auf annähernd dieselbe Ebene der
Kraftangriffsfläche des Hebelendes auf den Betätigungshebel
beziehungsweise die Tellerfederzunden abgehoben werden. Dadurch
kann der Hebel im Wesentlichen plan ausgebildet werden und die Reibverhältnisse
an den Hebelspitzen im Kontakt zum Einrücklager können
verbessert werden.
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Es
versteht sich, dass in den zuvor erläuterten Ausführungen
die aus einer Druckfeder bestehende Federeinrichtung auch aus mehreren,
in bevorzugter Weise aus zwei nebeneinander angeordneten Druckfern
gebildet sein kann, wobei zwischen den beiden Druckfedern die Rolleneinheit
verlagert werden kann.
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Das
vorteilhafte Kupplungssystem kann aus einer Reibungskupplung mit
einem Hebelausrücker für zwangsweise geöffnete
beziehungsweise einem Hebeleinrücker für zwangsweise
geschlossene Reibungskupplungen bestehen. Besonders vorteilhaft kann
die Verwendung eines Kupplungssystems sein, in dem zwei Kupplungen
und zwei Hebeleinrücker vorgesehen sind, wobei die beiden
Kupplungen in einem Gehäuse vorgesehen sein können
und die beiden Hebeleinrücker bezüglich der Rotationsachse der
Getriebeeingangswellen beziehungsweise Getriebeeingangswellen zueinander
verdreht angeordnet sind, so dass jeweils ein Hebelende auf ein
Einrücklager zugreift, wobei die Einrücklager
der einzelnen Reibungskupplungen auf un terschiedlichen Durchmessern
angeordnet sind und axial voneinander beabstandet sein können.
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Die
Erfindung wird anhand der 1 bis 13 näher
erläutert. Dabei zeigen:
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1 ein
Ausführungsbeispiel eines Kupplungssystems in schematischer
Darstellung,
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2 eine
schematische Darstellung einer gegen einen gehäusefesten
Anschlag abwälzbaren Druckfeder,
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3 eine
Schrägansicht eines Ausführungsbeispiels eines
Hebeleinrückers,
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4 bis 6 Details
aus dem Ausführungsbeispiel der 3,
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7 eine
alternative Ausgestaltung zum Detail der 4,
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8 eine
Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines
Hebeleinrückers,
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9 eine
Schrägansicht des Ausführungsbeispiels der 8,
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10 und 11 Details
aus dem Ausführungsbeispiel der 8 und 9,
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12 ein
zur 9 alternatives Ausführungsbeispiel eines
Hebeleinrückers und
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13 eine
Federeinrichtung der 12 im Detail.
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Die 1 zeigt
in schematischer Darstellung ein Kupplungssystem 1 mit
einer Reibungskupplung 2. Die Reibungskupplung 2 besteht
im Wesentlichen aus einer Gegendruckplatte 6, einer Kupplungsscheibe 5,
einer Druckplatte 3, einem Kupplungsdeckel 4 und
einem Betätigungshebel 10, der hier als Tellerfeder
ausgebildet ist. Bei der in 1 beispielsweise dargestellten
Reibungskupplung 2 handelt es sich um eine sogenannte zugedrückte
Kupplung, die im kraftfreien Zustand geöffnet ist und bei
Beaufschlagung des Betätigungshebels 10 mit einer
vom Ausrücker vorgegebenen Kraft durch Axialverlagerung
des Betätigungshebels 10 geschlossen wird, indem
die Reibflächen der Kupplungsscheibe 5 einerseits
und die Reibflächen der Druckplatte 3 und der
Gegendruckplatte 5 in Reibeingriff gebracht werden. Dementsprechend
handelt es sich bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
bei der Kupplungsbetätigungsvorrichtung um einen sogenannten
Hebeleinrücker 11 und das Lager am Betätigungshebel 10 ist
ein Einrücklager 12. Es versteht sich, dass bei
sogenannten aufgedrückten Kupplungen eine entsprechende
Verwendung der Kupplungsbetätigungsvorrichtung als Hebelausrücker
in ähnlicher Weise vorteilhaft sein kann und daher von
der Offenbarung ebenfalls umfasst ist.
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Der
Hebeleinrücker für die Reibungskupplung 2 besteht
im Wesentlichen aus einem Hebelsystem, welches gehäusefest
an einer Abstützung 13 angeordnet ist. Der Hebeleinrücker
wirkt mittels eines Hebels 7 mit einer Hebellänge
L auf das Einrücklager 12, welches um eine hier
nicht dargestellte Getriebeeingangswelle herum angeordnet ist, und
als Axiallager die Drehzahlunterschiede zwischen der mit Motordrehzahl
drehenden Reibungskupplung 2 und dem gehäusefesten
Hebel 7 ausgleicht.
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In
der 1 liegen die Federeinrichtung, hier in Form einer
Druckfeder 9, das radial äußere Hebelende
des Hebels 7 mit dem Auflagepunkt A, eine zwischen den
beiden Hebelenden des Hebels 7 verlagerbare Rolleneinheit 8 mit
dem Auflagepunkt B und der am radial inneren Hebelende am Einrücklager 12 anliegenden
Auflagepunkt C im Wesentlichen auf einer Wirklinie. Die Reibungskupplung 2 wird
betätigt, indem die Rolleneinheit 8 verlagert
wird, woraus entgegen der Kraft der Druckfeder 9 der Hebel 7 am
Auflagepunkt C verlagert wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Reibungskupplung 2 geöffnet, demzufolge
fallen bei radialäußerer Position der Rolleneinheit
die Auflagepunkte A und B zusammen. Zum Schließen der Reibungskupplung 2 läuft
die verlagerbare Rolleneinheit 8 auf einer im Wesentlichen radialen
Teilfläche des Hebels 7 unter Abstützung
auf einer Grundplatte oder auf der Getriebegehäusewand
direkt nach innen. Der Hebel 7 ist in 1 nicht plan
dargestellt. Vielmehr ist er aus der Sicht der Rolleneinheit 8 gewissermaßen
konkav geformt, wodurch die Kraftentfaltung am Betätigungshebel 10 und
damit an den Reibflächen der Reibungskupplung angepasst
werden kann. Die Rolleneinheit 8 besteht aus mehreren Laufrollen 31,
die aus Gründen der Laufrichtung einerseits auf der Oberfläche
des Hebels 7 und andererseits auf der Grundplatte abrollen.
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An
der in 1 gezeigten Position der Rolleneinheit 8 bzw.
des Auflagepunktes B wirkt die Spannkraft des Energiespeichers 9 auf
einer Hebellänge, die gleich null ist. Deshalb kann kein
Moment des Hebels 7 auf das Einrücklager 12 wirken.
Wird nun die Rolleneinheit 8 radial zum Einrücklager 12 hin
bewegt, so nimmt die Hebellänge zwischen dem Energiespeicher 9 und
dem Drehpunkt 8 immer weiter zu. Gleichzeitig verkürzt
sich die Hebellänge des mit der Rolleneinheit 8 mitgeführten
Auflagepunktes B bis zum Auflagepunkt C am Einrücklager 12.
Durch das Verlagern des Auflagepunktes B wird eine Kraftveränderung
auf das Einrücklager 12 bewirkt, wodurch die Einrückkraft
größer wird, je näher der Auflagepunkt
B an das Einrücklager 12 heranrückt.
In umgekehrter Weise wird durch die Kraftverhältnisse bewirkt,
dass bei Ausbleiben einer Kraft auf die Rolleneinheit 8 diese
nach radial außen vom Einrücklager 12 wegbewegt
wird, so dass die Reibungskupplung 2 wieder ausgerückt
wird. Dadurch kann in einfacher Weise eine selbstöffnende
Wirkung der Reibungskupplung 2 erzielt werden. Insbesondere
im Einsatz bei Doppelkupplung ist dieser Effekt besonders vorteilhaft.
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2 zeigt
schematisch und als Ausschnitt eine vorteilhafte Ausführung
eines Hebeleinrückers 11 mit einem Hebel 7,
der – nur angedeutet – an einer Abstützung 13 gehäusefest
abstützbar ist. Diese Abstützung ist nur für
Extremzustände vorgesehen, der Drehpunkt des Hebels 7 während
des Betätigungsvorgangs soll in erster Linie um den Auflagepunkt
der Druckfeder 7 erfolgen, so dass eine entsprechende Verschwenkung
des Hebels 7 gegen die den Stift 15 ohne einseitige
Beaufschlagung der Druckfeder 9 in effektiver Weise erfolgen
kann.
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Am
gegenüber liegenden Hebelende 14 erfolgt die Anbindung
an ein – nicht dargestelltes – Einrücklager.
Der Hebel 7 ist im Unterschied zur Darstellung in 1 in
geänderter Weise gehäusefest abgestützt,
indem ein gehäusefest montierter Stift 15 durch
eine Öffnung 16 des Hebels 7 geführt
wird und an dessen freiem Ende ein Bund 17 oder Schraubenkopf
vorgesehen ist, an dem sich die Druckfeder 9 mit einer
Stirnfläche abstützt. Die andere Stirnseite verspannt
die Druckfeder gegen den Hebel 7 entgegen der Federkraft
der Druckfeder 9. Zwischen der Stirnseite der Druckfeder 9 und
dem Bund 17 kann eine Scheibe 18, die vorzugsweise
gehärtet ist, gelegt werden.
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Erfolgt
eine Axialverlagerung des Hebelendes 14 infolge einer Verlagerung
der Rolleneinheit 8 (1) so wird
in vorteilhafter Weise die Scheibe 18 auf dem Bund 17 abgewälzt.
Hierzu weist der Bund eine Profilierung 19 auf, die in
idealer Weise dem Radius folgt, den der Hebel bei seiner axialen
Verlagerung beschreibt. Auf diese Weise wird die Druckfeder 9 nicht
einsei tig verdrückt sondern erfährt über
den Umfang ihrer Stirnseite gleiche Druckkräfte. Dadurch wird
eine gleichmäßige Belastung und ein gleichmäßiges
Kraftverhalten erzielt, beispielsweise nach dem Hookschen Gesetz.
Außerdem kann ein gleichmäßiges, verbessertes
Hystereseverhalten gegenüber Ausführungen mit
zur Druckfeder 9 beziehungsweise zwischengelegter Scheibe 18 plan
ausgestalteter Anlagefläche erreicht werden.
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3 zeigt
ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel eines Hebeleinrückers 11 in
Schrägansicht mit einem Hebel 7, der vorzugsweise
als Stanzpressteil gefertigt ist, und einer Grundplatte 20,
die an einer Gehäusewand des Getriebes aufgenommen ist.
Zwischen Hebel 7 und Grundplatte 20 ist die vom
Hebel 7 verdeckte Rolleneinheit zur Verlagerung des Hebels 7 angeordnet.
Der Spindelantrieb 21 dient zum Anschluss an einen elektrischen
Antrieb und verlagert die Rolleneinheit. Der Hebel 7 ist
an dem Ende zur Beaufschlagung des Einrücklagers mit einer
gabelförmigen Ausnehmung mit Anlageflächen 22 versehen,
die den Kontakt zum Einrücklager bilden.
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Der
Hebel 7 ist an beiden Seiten um die Rolleneinheit nach
unten gezogen und nach außen ausgeformt und nimmt an jeder
dieser Ausformungen 23 eine Federeinrichtung 24 auf.
Jede der an sich gleichen Federeinrichtungen 24 besteht
aus einem gehäusefest montierten Stift 15, der
zum einen in der Grundplatte 20, jedoch auch im Getriebegehäuse verankert
sein kann. Die Stifte 15 können beispielsweise
aus Schrauben bestehen, die mit der Grundplatte und dem Hebel 7 zu
einer Montageeinheit verschraubt und in eine Öffnung im
Getriebegehäuse eingesteckt werden. Andere Fertigungsmethoden
zur Verbindung von Stift 15 und Grundplatte 20 können Schweißen,
Verstemmen und/oder Schrumpfen und dergleichen sein. Die Druckfeder 9 ist
zwischen dem Stift 15 als gehäusefestem Widerlager
und einem hebelseitigen Teller 25, der mittels einer Öffnung
auf dem Stift aufgenommen ist, verspannt. Der Stift 15 weist
einen Bund 17 auf, beispielsweise in Form eines Schraubenkopfs,
an dem sich axial ein gehäuseseitiger Teller 26 befindet,
der die Druckfeder 9 aufnimmt. Die beiden Teller 25, 26 können
zur Aufnahme der Stirnflächen der Druckfeder entsprechend
angeprägt sein. Hierbei kann ein Verdrehen der Druckfedern
verhindert werden. Zur Erzielung spezieller Effekte kann die Druckfeder
an ihren Stirnflächen plan geschliffen sein.
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Zwischen
dem getriebeseitigen Teller 26 und dem Bund 17 ist
die Schnittstelle zum Verschwenken der Druckfedern 6 vorgesehen. 4 zeigt
hierzu einen Schnitt durch eine ähnliche Federeinrichtung 24 mit
einem Stift 15, der bis zu einem durch einen Sicherungsring 28 vorgegebenen
Anschlag in das Getriebegehäuse eingebracht ist. Vorteilhafterweise
ist der Stift 15 als Schraube ausgestaltet, die in das
Getriebegehäuse 27 bis zur gewünschten,
durch den Anschlag vorgegebenen Vorspannung der Druckfeder 9 eingeschraubt
wird. Der hebelseitige Teller 25 nimmt die Druckfeder 9 auf
und bildet den Übergang zum – nicht dargestellten – Hebel 7 (3).
Die Zentrierbuchse 29 zentriert die Druckfeder 9 auf
dem Stift 15. An dem hebelseitigen Teller 25 gegenüber
liegenden Ende der Druckfeder 9 ist diese stirnseitig im
gehäuseseitigen Teller 26 aufgenommen, der in
den Innenraum der Druckfeder hineingezogen ist und damit mit dem
Bund 17 des Stifts 15 im Wesentlichen plan abschließt,
wodurch Bauraum gespart wird. Aus einem im gehäuseseitigen
Teller 26 oder einem zwischen gelegten Ring 32 wird
ein Abwälzprofil 30 gebildet, das auf einer Abwälzfläche 31 des
Bunds 17 abwälzt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
der 4 erfolgt die Abwälzung des Hebels senkrecht
zur Papierebene. Es versteht sich, dass das Abwälzprofil auch
am Stift 15 vorgesehen sein. Die aufeinander abwälzenden
Teile sind vorteilhafterweise gehärtet. Bei Verwendung
eines Rings 32 kann es vorteilhaft sein, wenn nur der Ring
und nicht zusätzlich der gehäuseseitige Teller 26 gehärtet
ist.
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Die
Funktionsfähigkeit einer verschwenkbaren Federeinrichtung
hängt wesentlich von der genauen Ausrichtung der Abwälzprofile
in Verschwenkrichtung ab. Der in den 5 und 6 im
Schnitt und in Schrägansicht dargestellte gehäuseseitige Teller 26 weist
daher eine Verdrehsicherung radial aus dem Teller auskragende Orientierungsnasen 33 auf,
die in Kontakt mit dem Hebel 7 (3) treten
und damit ein Verdrehen des gehäuseseitigen Tellers verhindern.
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7 zeigt
eine geänderte Ausführung einer Federeinrichtung 24',
bei der zwei zueinander benachbarte Schrauben 15' durch
die Druckfeder 9 geführt und im – nicht
dargestellten – Getriebegehäuse verschraubt sind,
wodurch bereits eine Verdrehsicherung der Federeinrichtung 24' gewährleistet
ist. Der gehäuseseitige Teller 26' wälzt
mittels entsprechenden Abwälzprofilen 30' auf
beiden Schraubenköpfen der Schrauben 34 ab.
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Das
Ausführungsbeispiel der 1 bis 7 zeigt
die Abwälzung an der Schnittstelle zwischen Druckfeder
und gehäusefester Aufnahme. Alternativ kann die Abwälzung
zwischen Druckfeder und Hebel erfolgen. Das in den nachfolgend beschriebenen 8 bis 11 beschriebene
Ausführungsbeispiel zeigt diese Alternative. Vergleichbare Teile
erhalten entsprechende, um den Wert einhundert erhöhte
Bezugszeichen.
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8 zeigt
eine Seitenansicht eines Hebeleinrückers 111 mit
einem Hebel 107, einer Grundplatte 120, einem
dazwischen angeordneten Spindelantrieb 121, sowie einer
Federeinrichtung. Der Hebeleinrücker 111 kann
als Modul mittels der Befestigungsmittel 134, 134a am
Getriebegehäuse aufgenommen werden. Der zur Federeinrichtung 124 gehörige
Stift 115 kann ebenfalls zur Befestigung dienen. Die Federeinrichtung 124 besteht
im Wesentlichen aus einem die Druckfeder umschließenden
Topf 135 mit radial den Hebel 107 übergreifenden
Stützarmen 136, die bei Verschwenkung des Hebels 107 auf einem
an der Hebeloberfläche vorgesehenen Abwälzprofil 130 abwälzen.
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9 veranschaulicht
die genaue Geometrie in Schrägansicht. Jeweils zwei Töpfe 135 der
Federeinrichtungen 124 sind symmetrisch zueinander im Hebeleinrücker 111 angeordnet.
Die Stützarme 136 stützen den Topf 135,
der in einer Öffnung im Hebel 107 eingelassen
ist, im Hebel 107 ab und wälzen auf am Hebel vorgesehenen
Abwälzprofilen ab. Als Verdrehsicherung ist am Topf 135 eine
Orientierungsnase 133 vorgesehen, die in eine entsprechend an
die Orientierungsnase angepasste, im Hebel 107 vorgesehene Öffnung 137 eintaucht.
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Die 10 und 11 geben
Details der Federeinrichtung 124 im Schnitt beziehungsweise Explosionsdarstellung
wieder. Der Stift 115 mit seinem endseitigen Bund 117 nimmt
die Druckfeder 109 unter Zwischenlegung der vorzugsweise
gehärteten Scheibe 118 auf. Die Druckfeder 109 verspannt
den Topf 135 gegen eine am Stift 115 mittels einem
Sicherungsring 138 angebrachte Zentrierhülse 139 axial.
Der vorzugsweise mittels eines Tiefziehverfahrens gefertigte Topf 135 weist
radial erweiterte Bereiche auf, die zum einen als Stützarme 136 und
zum andern als Orientierungsnase 133 als Verdrehsicherung
dienen. Der Topf 135 beziehungsweise zumindest die mit
dem Hebel 107 in Berührung kommenden Teile wie
die Stützarme 135 und die Orientierungsnase 133 können
gehärtet sein.
-
Bei
einer Verschwenkung des Hebels 107 der 9 durch
die – nicht dargestellte – Rolleneinheit wird
die Druckfeder 109 zur Kompensation der entstehenden Kupplungskräfte
komprimiert. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird
der Angriffspunkt der zu übertragenden Federkraft durch
die spezielle Ausgestaltung des Topfes 135 auf die Ebene der
Anlagefläche des Hebels 107 an das Einrücklager
gebracht, so dass der Hebel 107 im Wesentlichen plan ausgestaltet
werden kann und einfach zu fertigen ist. Gleichzeitig ergeben sich
einfachere Kraftverhältnisse zwischen den Kupplungskräften,
der aufzuwendenden Kraft der Federeinrichtung und der Betätigungskräfte
der Rolleneinheit mit dem nachgeordneten Spindelantrieb.
-
12 zeigt
eine Seitenansicht eines mit dem in den 8 und 9 dargestellten
Hebeleinrücker 111 ähnlichen Hebeleinrückers 211 mit
einem Hebel 207, einer Grundplatte 220, einem
dazwischen angeordneten Spindelantrieb 221, sowie zwei
Federeinrichtungen 224, von denen eine in von dem Hebel 207 abgenommener
Ansicht dargestellt ist. Jeweils zwei Töpfe 235 der
Federeinrichtungen 224 sind symmetrisch zueinander im Hebeleinrücker 211 angeordnet.
Wie aus dem Schnitt der die Federeinrichtung 224 im Detail
darstellenden 13 hervorgeht, besteht die Federeinrichtung 224 im
Wesentlichen aus einem gehäusefest angeordneten Stift 215,
um den die Druckfeder 209 angeordnet ist und die wieder vom
Topf 235 umschlossen und in diesem aufgenommen ist. An
dessen offenem Ende weist der Topf 235 einem den Hebel 207 übergreifenden
Bord 236 auf. Dieser Bord 236 ist mit einem Außenprofil
versehen, beispielsweise als Außenachtkant 240 ausgebildet, in
den mehrere, zu den Abwälzprofilen 230 des Hebels 207 komplementäre
Abwälzprofile 241 eingeprägt sind, die
bei Verschwenkung des Hebels 207 aufeinander abwälzen.
-
Durch
die Ausgestaltung des Außenachtkants 240 kann
der Topf 235 mittels eines entsprechenden Montagewerkzeugs
während der Verschraubung des Stifts 215 in einer
zu den Anlageflächen mit den Abwälzprofilen 230 des
Hebels 207 exakt positionierten Stellung gehalten werden,
so dass durch Fehlpositionierung verursachte Reibungen zwischen
den Abwälzprofilen 230, 241 vermieden werden
können. Das Anbringen mehrerer über den Umfang
des Bords 236 angeordneter Abwälzprofile 241,
indem beispielsweise die Wiederholung der Abwälzprofile 241 über
den Umfang der Teilung des Außenachtkants 240 angepasst
wird, erhöht die Rotationssymmetrie der Federeinrichtung,
so dass ein diesbezüglicher Fehleinbau der Federeinrichtung 224 in
den Hebel mit falsch zugeordneten Abwälzprofilen 230, 241 verhindert
werden kann. Weiterhin muss ein Einlegen in entsprechende Montagewerkzeuge
oder eine Handmontage nicht mehr lageorientiert erfolgen. Die derartig
symmetrisch ausgebildete Ausführung des Topfs 235 ist
auch bezüglich eines mittels Blechumformungsverfahren,
beispielsweise Tiefziehen, hergestellten Topfs 235 besonders
vorteilhaft.
-
Weiterhin
kann die Zentrierhülse 239 der Federeinrichtung 224,
die als Verschlusselement und Abstützelement für
den Topf 235 dient, bezüglich ihrer axialen Länge
I variabel in der Weise ausgestaltet werden, dass Toleranzschwankungen
der der Vorspannkraft der Druckfeder 209 ausgeglichen werden. Alternativ
können hierzu zwischen dem an dem Stift 215 vorgesehenen
Absatz 242 und der Stirnseite der Zentrierhülse 239 vorzugsweise
kalibrierte Unterlegscheiben (shims) vorgesehen werden.
-
- 1
- Kupplungssystem
- 2
- Reibungskupplung
- 3
- Druckplatte
- 4
- Kupplungsdeckel
- 5
- Kupplungsscheibe
- 6
- Gegendruckplatte
- 7
- Hebel
- 8
- Rolleneinheit
- 9
- Druckfeder
- 10
- Betätigungshebel
- 11
- Hebeleinrücker
- 12
- Einrücklager
- 13
- Abstützung
- 14
- Hebelende
- 15
- Stift
- 16
- Öffnung
- 17
- Bund
- 18
- Scheibe
- 19
- Profilierung
- 20
- Grundplatte
- 21
- Spindelantrieb
- 22
- Anlagefläche
- 23
- Ausformung
- 24
- Federeinrichtung
- 24'
- Federeinrichtung
- 25
- Hebelseitiger
Teller
- 26
- Gehäuseseitiger
Teller
- 26'
- Gehäuseseitiger
Teller
- 27
- Getriebegehäuse
- 28
- Sicherungsring
- 29
- Zentrierbuchse
- 30
- Abwälzprofil
- 31
- Abwälzfläche
- 32
- Ring
- 33
- Orientierungsnase
- 34
- Schraube
- 107
- Hebel
- 109
- Druckfeder
- 111
- Hebeleinrücker
- 117
- Bund
- 120
- Grundplatte
- 122
- Anlagefläche
- 124
- Federeinrichtung
- 130
- Abwälzprofil
- 133
- Orientierungsnase
- 134
- Befestigungsmittel
- 134a
- Befestigungsmittel
- 135
- Topf
- 136
- Stützarm
- 137
- Öffnung
- 138
- Sicherungsring
- 139
- Zentrierhülse
- 207
- Hebel
- 209
- Druckfeder
- 211
- Hebeleinrücker
- 215
- Stift
- 220
- Grundplatte
- 221
- Spindelantrieb
- 224
- Federeinrichtung
- 230
- Abwälzprofil
- 235
- Topf
- 236
- Bord
- 239
- Zentrierhülse
- 240
- Außenachtkant
- 241
- Abwälzprofil
- 242
- Absatz
- A
- Auflagepunkt
- B
- Auflagepunkt
- C
- Auflagepunkt
- L
- Hebellänge
- I
- Länge
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004009832
A1 [0002]