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DE102008026810A1 - Einrichtung zum Parallel- oder Zusammenschalten von Spannungsquellen - Google Patents

Einrichtung zum Parallel- oder Zusammenschalten von Spannungsquellen Download PDF

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DE102008026810A1
DE102008026810A1 DE102008026810A DE102008026810A DE102008026810A1 DE 102008026810 A1 DE102008026810 A1 DE 102008026810A1 DE 102008026810 A DE102008026810 A DE 102008026810A DE 102008026810 A DE102008026810 A DE 102008026810A DE 102008026810 A1 DE102008026810 A1 DE 102008026810A1
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DE
Germany
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transformer
voltage sources
common
winding
connection
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Application number
DE102008026810A
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English (en)
Inventor
Carl Spitzenberger
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Spitzenberger & Spies & C GmbH
Spitzenberger and Spies & Co KG GmbH
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Spitzenberger & Spies & C GmbH
Spitzenberger and Spies & Co KG GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02JCIRCUIT ARRANGEMENTS OR SYSTEMS FOR SUPPLYING OR DISTRIBUTING ELECTRIC POWER; SYSTEMS FOR STORING ELECTRIC ENERGY
    • H02J3/00Circuit arrangements for AC mains or AC distribution networks
    • H02J3/38Arrangements for parallely feeding a single network by two or more generators, converters or transformers
    • H02J3/46Controlling of the sharing of output between the generators, converters, or transformers
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F29/00Variable transformers or inductances not covered by group H01F21/00
    • H01F29/02Variable transformers or inductances not covered by group H01F21/00 with tappings on coil or winding; with provision for rearrangement or interconnection of windings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Testing Relating To Insulation (AREA)

Abstract

dnung zur Parallelschaltung von wenigstens zwei Wechselspannungsquellen zum Betreiben einer gemeinsamen Last.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Parallel- oder Zusammenschalten von Spannungsquellen bzw. auf eine Einrichtung zum Verbinden von mehreren Wechselspannungsquellen mit einer gemeinsamen Last.
  • Bekannt sind Prüf- und Messeinrichtungen mit hoher Ausgangsleistung, beispielsweise mit einer Ausgangsleistung im Bereich von 30 KW oder höher, die an wenigstens zwei Ausgängen, bevorzugt aber an wenigstens drei phasenverschobene, beispielsweise bei drei Ausgängen um 120° phasenverschobene Wechselspannungen liefern, die zum Prüfen von elektrischen Prüflingen, d. h. beispielsweise von elektrischen Einheiten, Motoren, Anlagen, Bauteilen oder Netzen oder Netzwerken usw., z. B. zur Nachbildung eines mit Störspannungen beaufschlagten Dreiphasen-Versorgungsnetzes mit entsprechenden Spannungen oder Signalen modulierbar oder beaufschlagbar sind. Die Spannungen an den Ausgängen einer derartigen Prüf- oder Messeinheit (auch Prüf- oder Messverstärker) sind hinsichtlich ihrer Frequenz und Phasenlage stabilisiert, wobei die Frequenz oder Grundfrequenz der Ausgangssignale für Prüf- und Messzwecke auch in wenigstens einem bestimmten Frequenzbereich verändert werden kann, beispielsweise in einem Frequenzbereich zwischen 50 – und 600 Hz.
  • Vielfach besteht nun der Wunsch, beispielsweise die Strom- oder Spannungsausgänge einer derartigen Hochleistungsprüf- und Messeinheit oder aber andere Spannungsquellen parallel- oder zusammenzuschalten, um so eine an mehreren Spannungsquellen anliegende gemeinsame Last, beispielsweise einem Prüfling mit einer Leistung zu betreiben, die gleich oder aber etwa gleich der Summe der Nennleistungen der einzelnen Spannungsquellen ist. Ein grundsätzliches Problem besteht hierbei darin, dass beispielsweise die Amplitude der einzelnen Spannungsquellen unterschiedlich oder nicht absolut gleich ist, sodass sich hierdurch bei einem einfachen Zusammenschalten der Spannungsquellen Ausgleichsströme, insbesondere auch in die Spannungsquellen mit niedrigerer Amplitude zurückfließende Ausgleichs- oder Rückströme ergeben würden, was vielfach nicht zulässig ist und/oder dazu führt, dass die angestrebte Leistung an der gemeinsamen Last nicht erreicht wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung aufzuzeigen, die ein Parallel- oder Zusammenschalten von Wechselstrom- oder Wechselspannungsquellen ermöglicht, und zwar ohne die vorgenannten Nachteile. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Einrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Prüfanlage mit einer derartigen Einrichtung ist Gegenstand des Patentanspruchs 12.
  • Im einfachsten Fall besteht die erfindungsgemäße Einrichtung aus wenigstens einem Transformator mit wenigstens zwei Teilwicklungen, die über einen gemeinsamen Wicklungsanschluss in Serie miteinander verbunden sind und deren Übersetzungs- bzw. Windungsverhältnis dem Verhältnis der Stromaufteilung zwischen den an die freien Anschlüsse der Teilwicklungen angeschlossenen Spannungsquellen entspricht. Die Teilwicklungen des wenigstens einen Transformators sind so ausgebildet und angeordnet, dass bei einem Stromfluss durch eine Teilwicklung in einer Richtung, beispielsweise von dem freien Wicklungsanschluss dieser Wicklung an den die Teilwicklungen verbindenden gemeinsamen Wicklungsanschluss, in der anderen Teilwicklung ein entgegen gesetzter Stromfluss, d. h. ein Stromfluss von dem gemeinsamen Wicklungsanschluss an den freien Anschluss dieser Wicklung induziert wird.
  • Die an der Last anliegende Ausgangsspannung entspricht bei der erfindungsgemäßen Einrichtung bezüglich der Amplitude etwa der mittleren Amplitude der Spannungen der Spannungsquellen und hinsichtlich der Phasenlage etwa der mittleren Phasenlage der Spannungen der Spannungsquellen.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in schematischer Darstellung eine Mess- und Prüfeinheit in Form eines Leistungs-Verstärkers zur Erzeugung einer Zweiphasenwechselspannung an zwei Ausgängen;
  • 2 in schematischer Darstellung eine Schaltungsanordnung zum Betreiben einer Last an beiden Ausgängen der Prüf- und Messeinheit der 1;
  • 3 in vereinfachter Darstellung des Zeigerdiagramm der Spannungen u2.1 und u2.2 an den beiden Ausgängen der Prüf- und Messeinheit sowie die Spannung uL an der gemeinsamen Last;
  • 4 und 5 Darstellungen ähnlich den 1 und 2 bei einer Dreiphasenprüf- und Messeinheit (Drehstromeinheit).
  • In der Figur ist 1 eine Prüf- und Messeinheit in Form eines Leistungsverstärkers für eine hohe Ausgangsleistung beispielsweise in der Größenordnung von 30 kW oder größer. Die Prüf- und Messeinheit 1 umfasst bei der dargestellten Ausführungsform zwei Ausgangsstufen, die an ihren Ausgängen 2 bzw. 3 jeweils eine Ausgangswechselspannung u2.1 bzw. u2.2 liefern, deren Frequenz oder Grundfrequenz beispielsweise in einem für die jeweiligen Prüf- und Messzwecke einstellbar ist, beispielsweise im Bereich zwischen 50 und 600 Hz. Durch entsprechende Ansteuerung der Prüf- und Messeinheit 1 bzw. deren Verstärkerstufen sind die Spannungen u2.1 und u2.2 für Prüf- und Messzwecke mit entsprechenden Spannungen oder Signalen modulierbar oder mit zusätzlichen Spannungen beaufschlagbar. Die Prüf- und Messeinheit 1 dient zum Prüfen von elektrischen Prüflingen im weitesten Sinne, d. h. z. B. zum Prüfen von elektrischen Einheiten, Geräten, Anlagen, Maschinen, Netzen, Netzwerken, beispielsweise auch im Bezug auf ihr Verhalten bei einer mit Störimpulsen oder Störspannungen beaufschlagen Wechsel- oder Netzspannung usw.
  • In der dargestellten Form kann die Prüf- und Messeinheit 1 beispielsweise für eine Zweiphasen-Prüfung verwendet werden.
  • Vielfach ist es erwünscht, für eine Einphasenprüfung mit erhöhter Leistung den jeweiligen Prüfling, der in der 2 als Last L schematisch dargestellt ist, über beide Ausgänge 2 und 3 gemeinsam zu betreiben, um so die volle Nennleistung der Prüf- und Messeinheit 1, d. h. die Leistung beider Ausgänge 2 und 3 bzw. der diese Ausgänge bildenden Endstufen in Summe nutzen zu können. Für diesen Zweck dient die in der 2 dargestellte Schaltungsanordnung 3, die im Wesentlichen aus einem Transformator 4 mit einer Wicklung 5 besteht, die beidseitig von einem gemeinsamen Wicklungsanschluss oder Anzapf 6 zwei Einzelwicklungen 5.1 und 5.2 bildet.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Windungszahl W5.1 und W5.2 der beiden Einzelwicklungen 5.1 bzw. 5.2 gleich. Der Prüfling bzw. die gemeinsame Last L, die wiederum ein elektrisches Gerät, eine elektrische Maschine, eine elektrische Anlage, ein elektrisches Netz- oder Netzwerk usw. oder aber eine Vielzahl von elektrischen Einzelkomponenten ist, ist zwischen dem Wicklungsanzapf 6 und einem gemeinsamen Leiter 7 angeschlossen, der der einfachen Darstellung wegen als Massepotential angegeben ist. Die beiden Ausgänge 2 und 3 sind jeweils an ein Ende 8 bzw. 9 der Teilwickung 5.1 bzw. 5.2 angeschlossen, wie dies in der 3 mit den Spannungs-Quellen 2 bzw. 3 angedeutet ist. Für das Zusammenschalten der Ausgänge 2 und 3 weisen die Spannungen u2.1 und u2.2 z. B. die gleiche Frequenz oder Grundfrequenz auf und sind hinsichtlich Frequenz und Phasenlage stabilisiert, was durch eine Ansteuerung der die Ausgänge 2 und 3 bildenden Endstufen problemlos erreichbar ist. Nicht oder nur mit einem ganz erheblichen Aufwand wäre es möglich, die Amplitude der Ausgangsspannungen u2.1 und u2.2 zu stabilisieren, sodass diese Amplituden völlig gleich sind.
  • Wie in der 3 dargestellt, sind mit der Schaltungsanordnung 3 trotz unterschiedlicher Amplituden der Spannungen u2.1 und u.2.2 eine mittlere, an der Last anliegende Spannung uL und ein entsprechender durch die Last L fließender Strom möglich, und zwar ohne dass ein Ausgleichsstrom in den Eingang der Prüf- und Messeinrichtung 1 mit der kleineren Ausgangsspannung zurückfließt, d. h. bei der für die 3 gewählten Darstellung ein Ausgleichs- oder Rückstrom in den Ausgang 2.1 bzw. in die dortige Endstufe.
  • Über die Schaltungsanordnung 3 bzw. über die den Transformator 4 erfolgt ein Stromausgleich in der Weise, dass beide Ausgänge 2.1 und 2.2 trotz unterschiedlicher Amplituden ihrer Ausgangsspannungen den gleichen Strom durch die Last L liefern.
  • Die 4 zeigt in einer Darstellung wie 1 eine Prüf- und Messeinheit 1a, die als Drehstromeinheit mit drei Ausgängen 2.12.3 ausgebildet ist. Jedem Ausgang 2.12.3 ist wiederum eine Leistungsendstufe zugeordnet, so dass die Prüf- und Messeinheit an ihren Ausgängen 2.12.3 eine hohe Leistung bereitstellt, beispielsweise eine Leistung von 30 kW oder größer, und zwar mit einer veränderbaren Frequenz oder Grundfrequenz, z. B. im Bereich zwischen 50 und 600 Hz. Die Ausgänge 2.12.3 sind weiterhin frequenz- bzw. schwingungsstabil. Die dort bereitgestellten Ausgangsspannungen u2.1–u2.2 besitzen eine stabile Phasenverschiebung von 120° und sind für Prüf- und Messzwecke mit entsprechenden Spannungen oder Signalen modulierbaren bzw. beaufschlagbar.
  • In der in der 4 dargestellten Form wird die Prüf- und Messeinheit zum Prüfen von elektrischen Prüflingen, beispielsweise zum Prüfen von elektrischen Dreiphasen-Einheiten, wie z. B. Geräten, Maschinen, Anlagen, Netzen, Netzwerken usw. verwendet.
  • Soll ein Prüfling mit der Gesamtnennleistung der Prüf- und Messeinheit 1a, d. h. mit den Strömen sämtlicher Ausgänge 2.12.3 beaufschlagt werden, so wird die in der 5 dargestellten Schaltungsanordnung 3a verwendet. Diese Schaltungsanordnung besteht aus zwei in „Kaskade” geschalteten Transformatoren, nämlich aus dem Transformator 4 mit den Teilwicklungen 5.1 und 5.2 und dem Wicklungsanzapf 6 sowie aus dem Transformator 10 mit der Wicklung 11 mit Wicklungsanzapf 12 und den hierdurch gebildeten Einzelwicklungen 11.1 und 11.2.
  • Wie dargestellt, sind die beiden Ausgänge 2.1 und 2.2 wiederum an den Transformator 4 bzw. an die Eingänge oder Anschlüsse 8 und 9 angeschlossen, so dass die Spannungen u2.1 und u2.2 zwischen den Anschlüssen 8 bzw. 9 und dem gemeinsamen Schaltungspunkt 7, d. h. bei der dargestellten Ausführungsform der Schaltungsmasse liegt, die beispielsweise den Sternpunkt der an den Ausgängen 2.12.3 anliegenden Dreiphasenspannungen ist. Der Wicklungsanzapf 6 des Transformators 4 ist mit der Einzelwicklung 11.1 bzw. mit dem Anschluss 13 dieser Einzelwicklung verbunden. Der Ausgang 2.3 ist mit dem Anschluss 14 verbunden, so dass die Spannung u2.3 zwischen dem Anschluss 13 und dem Schaltungspunkt 7 anliegt.
  • Auch für die Mess- und Prüfeinheit 1a gilt, dass die Stabilität der Frequenz und Phasenlage für die Ausgänge 2.1 und 2.3 durch entsprechende Ansteuerung der diese Ausgänge bildenden Endstufen problemlos möglich ist, eine Stabilisierung der Amplituden der Spannungen u2.1–u2.2, insbesondere auch in der Form, dass die Ausgangssignale ständig gleiche Amplitude aufweisen, allenfalls nur mit einem erheblichen, wirtschaftlich in der Regel nicht vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Schalungsanordnung 3a gestattet wiederum das Zusammenschalten der Ausgänge 2.12.3 auf die gemeinsame Last L, ohne dass Ausgleichs- oder Rückströme in diejenigen Ausgänge der Mess- und Prüfeinheit 1a auftreten, an denen Ausgangsspannungen mit kleinerer Amplitude anliegen. Der Transformator 4 ist in der im Zusammenhang mit der 2 beschriebenen Weise ausgebildet, d. h. die Anzahl der Windungen der Teilwicklungen W5.1 und W5.2 ist identisch. Bei dem Transformator 10 ist die Windungszahl W11.1 und W11.2 unterschiedlich, und zwar derart, dass die Anzahl der Windungen W11.2 der Teilwicklung 11.2 doppelt so groß ist wie die Anzahl der Windungen W11.1 der Teilwicklung 11. Durch die Transformatoren 4 und 10 bzw. durch das Windungsverhältnis der Teilwicklungen 5.1/5.2 (W5.1/W5.2 = Eins) bzw. der Teilwicklungen 11.1/11.2 (W11.1/W11.2 = Eins/Zwei) wird trotz unterschiedlicher Amplituden der Ausgangsspannungen u2.1–u.2.3 erreicht, dass die von diesen Ausgängen gelieferten Ströme identisch sind.
  • Zur Vermeidung von Gleichströmen kann es erforderlich sein, an wenigstens einem freien Wicklungsanschluss 8, 9 oder 14 einen Kondensator entsprechender Größe vorzusehen, wie dies in der 2 mit dem Kondensator 15 angedeutet ist.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • So wurde vorstehend davon ausgegangen, dass das Windungsverhältnis W5.1/W5.2 des Transformators 4 Eins bzw. das Windungsverhältnis W11.1/W11.2 des Transformators 10 Eins/Zwei ist, um eine gleichmäßige Stromverteilung auf die Spannungsquellen zu erreichen. Selbstverständlich sind bei einer hiervon abweichenden Stromverteilung auch entsprechend angepasste von Eins bzw. Eins/Zwei abweichende Windungsverhältnis möglich.
  • 1, 1a
    Prüf- und Messeinheit bzw. Prüf- und Messverstärker
    2.1–2.3
    Leistungsausgang
    3, 3a
    Schaltungsanordnung
    4
    Transformator
    5
    Transformatorwicklung
    5.1, 5.2
    Teilwicklung
    6
    Wicklungsanzapf
    7
    gemeinsamer Schaltungspunkt
    8, 9
    Anschluss
    10
    Transformator
    11
    Transformatorwicklung
    11.1, 11.2
    Teilwicklung
    12
    Wicklungsanzapf
    13, 14
    Anschluss
    15
    Kondensator

Claims (12)

  1. Schaltungsanordnung zur Parallelschaltung von wenigstens zwei Wechselspannungsquellen an eine gemeinsame Last (L), gekennzeichnet durch wenigstens einen Transformator (4, 10) mit wenigstens zwei Teilwicklungen (5.1, 5.2; 11.1, 11.2), die in Serie miteinander angeordnet und über einen gemeinsamen Wicklungsanschluss (6, 12) miteinander verbunden sind, dass die Last (L) an einen gemeinsamen Wicklungsanschluss (6, 12) des wenigstens einen Transformators (4, 10) angeschlossen ist, und dass die dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6, 12) entfernt liegenden, d. h. freien Wicklungsenden oder -anschlüsse (8, 9, 13, 14) an eine der Spannungsquellen (2.12.3) oder an den gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) eines weiteren Transformators (4) angeschlossen sind.
  2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6, 12) entfernt liegenden, d. h. freien Wicklungsenden oder -anschlüsse (8, 9, 13, 14) jeweils an eine der Spannungsquellen (2.12.3) angeschlossen sind.
  3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass von den dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6, 12) entfernt liegenden, d. h. freien Wicklungsenden oder -anschlüssen (8, 9, 13, 14) jeweils einer an eine der Spannungsquellen (2.12.3) und einer an den gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) eines weiteren Transformators (4) an angeschlossen ist.
  4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Windungsverhältnis (W5.1/W5.2; W11.1/W11.2) der Teilwicklungen (5.1, 5.2; 11.1, 11.2) des wenigstens einen Transformators (4, 10) entsprechend einer gewünschten Verteilung der von den Spannungsquellen (2.12.3) gelieferten Ströme gewählt ist.
  5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Parallel- oder Zusammenschalten von zwei Spannungsquellen (2.1, 2.2) die dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) entfernt liegenden Anschlüsse (8, 9) des wenigstens einen Transformators (4) mit jeweils einer Spannungsquelle (2.1, 2.2) verbunden sind.
  6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilwicklungen (5.1, 5.2) die gleiche oder eine unterschiedliche Windungszahl (W5.1, W5.2) aufweisen.
  7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Parallel- oder Zusammenschalten von mehr als zwei Spannungsquellen (2.12.3) mehrere Transformatoren (4, 10) vorgesehen sind, dass die Transformatoren (4, 10) zu einer kaskadenartigen Transformatoranordnung verbunden sind, und zwar in der Weise, dass ein in dieser Kaskadenanordnung erster Transformator (4) mit den freien Anschlüssen (8, 9) seiner Teilwicklungen (5.1, 5.2) mit jeweils einer Spannungsquelle verbunden ist, dass jeder in der Kaskadenanordnung folgende Transformator (10) mit dem freien Anschluss (13) einer seiner Teilwicklungen (11.1) mit dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) eines in der Kaskadenanordnung vorausgehenden Transformators (4) verbunden ist und mit dem freien Anschluss seiner weiteren Teilwicklung (11.2) mit einer Spannungsquelle (2.3), und dass an den gemeinsamen Wicklungsanschluss (12) des in der Kaskadenanordnung letzten Transformators (10) die Last (L) angeschlossen ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Transformatoren in der Kaskade um Eins kleiner ist als die Anzahl der Spannungsquellen.
  9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Parallel- oder Zusammenschalten von drei Spannungsquellen (2.12.3) wenigstens zwei Transformatoren (4, 10) vorgesehen sind, dass eine erste und eine zweite Spannungsquelle (2.1, 2.2) jeweils mit einem dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) eines ersten Transformators (4) entfernt liegende Anschluss (8, 9) verbunden sind, dass die gemeinsame Last (L) an dem gemeinsamen Wicklungsanschluss (12) eines weiteren Transformators (10) angeschlossen ist, der mit einer Teilwicklung (11.1) an den gemeinsamen Wicklungsanschluss (6) des ersten Transformators (4) angeschlossen ist und an dessen zweite Teilwicklung (11.2) die dritte Spannungsquelle (2.3) angeschlossen ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Windungsverhältnis (W5.1/W5.2) der Teilwicklungen (5.1, 5.2) des ersten Transformators (4) Eins und das Windungsverhältnis (W11.1/W11.2) des zweiten Transformators (10) Eins/Zwei ist.
  11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquellen von wenigstens zwei Ausgängen (2.12.3) einer Prüf- und Messeinheit (1, 1a), beispielsweise in Form eines Prüf- oder Messverstärkers gebildet sind.
  12. Prüf- und Messanlage mit wenigstens zwei Spannungsquellen (2.1, 2.2, 2.3) sowie mit einer Einrichtung Parallel- oder Zusammenschalten der Spannungsquellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–11 ausgebildet ist.
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