DE102008026775A1 - Kopplungsvorrichtung für Getriebewellen sowie Getriebeanordnung mit der Kopplungsvorrichtung - Google Patents
Kopplungsvorrichtung für Getriebewellen sowie Getriebeanordnung mit der Kopplungsvorrichtung Download PDFInfo
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Abstract
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft eine Kopplungsvorrichtung zur gegenseitigen Fixierung von einer ersten und einer zweiten Getriebewelle in einer Getriebeanordnung, mit einem Träger für einen ersten und einen zweiten Laufbahnabschnitt und mit einer Vielzahl von Wälzkörpern, wobei die erste Getriebewelle über Wälzkörper gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem ersten Laufbahnabschnitt abrollen, und wobei die zweite Getriebewelle über Wälzkörper gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem zweiten Laufbahnabschnitt abrollen. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Getriebeanordnung mit dieser Kopplungsvorrichtung.
- Getriebe, insbesondere mehrstufige Schaltgetriebe, weisen üblicherweise eine Mehrzahl von Wellen mit Zahnrädern auf, wobei ein Antriebsdrehmoment über die Wellen und die Zahnräder übertragen wird. Nachdem derartige Getriebe bzw. die Wellen in den Getrieben aufgrund der auf den Wellen angeordneten Zahnräder eine erhebliche axiale Länge aufweisen, ist es üblich, die Wellen nicht nur einfach endseitig an dem Getriebegehäuse, sondern auch mehrfach zwischen den Endlagerpunkten zu lagern.
- Beispielsweise betrifft die Patentschrift
DE 31 47 853 C2 eine Wellenlagerung in einem Gehäuse mit mehreren Wellen, wobei zunächst in der Einleitung beschrieben wird, dass derartige Getriebewellen in dem Getriebegehäuse mehrfach durch mit dem Getriebegehäuse verbundene Zwischenwände oder -stege gelagert werden. Demgegenüber schlägt das genannte Patent vor, ein freischwimmendes Halteteil zu verwenden, welches drei Getriebewellen lagernd umgreift und auf diese Weise die Getriebewellen gegeneinander abstützt. - Die Druckschrift
DE 102 50 733 B4 , die wohl den nächstkommenden Stand der Technik bildet, offenbart eine Lagerbrille als Halteteil, welche zwei Getriebewellen gegeneinander stützt und zwischen zwei Getriebegehäusehälften angeordnet ist. In einem Absatz der Druckschrift wird vorgeschlagen, dass ein Lageraußenring an wenigstens eines der Lagerteile des Halteteils angeformt ist, wodurch zusätzliche Lagerteile, Montageaufwand und Kosten eingespart werden können. - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kopplungsvorrichtung zur gegenseitigen Fixierung von einer ersten und einer zweiten Getriebewelle in einem Gehäuse vorzuschlagen, welche gegenüber dem bekannten Stand der Technik einen alternativen konstruktiven Aufbau zeigt. Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, eine entsprechende Getriebeanordnung mit einer derartigen Kopplungsvorrichtung zu offenbaren.
- Diese Aufgabe wird durch einen Kopplungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie mit einer Getriebeanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
- Im Rahmen der Erfindung wird eine Kopplungsvorrichtung zur gegenseitigen Fixierung von wenigstens einer ersten und einer zweiten Getriebewelle in einer Getriebeanordnung vorgeschlagen. Dabei ist die Fixierung so ausgebildet, dass die erste und die zweite Getriebewelle in der Kopplungsvorrichtung drehbar gelagert sind, die beiden Getriebewellen jedoch hinsichtlich eines Maximalabstands zueinander begrenzt sind.
- Die Kopplungsvorrichtung umfasst einen Träger mit einem ersten und einem zweiten Laufbahnabschnitt und mit einer Vielzahl von Wälzkörpern. Die Wälzkörper können prinzipiell beliebig ausgebildet sein, bevorzugt sind die Wälzkörper als Zylinderrollen realisiert. Es ist vorgesehen, dass die erste Getriebewelle über Wälzkörper gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem ersten Laufbahnabschnitt abrollen, und dass die zweite Getriebewelle über Wälzkörper gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem zweiten Laufbahnabschnitt abrollen. Erster und zweiter Laufbahnabschnitt sind in dem Träger derart angeordnet, dass diese miteinander mechanisch gekoppelt sind. Bevorzugt rollen die Wälzkörper der Kopplungsvorrichtung unmittelbar auf einer oder auf beiden Getriebewellen ab.
- Im Rahmen der Erfindung wird vorgeschlagen, dass erster und zweiter Laufbahnabschnitt zueinander geöffnet ausgebildet sind. Wie sich auch aus dem Nachfolgenden als mögliche Alternativen ergibt, können dabei erster und/oder zweiter Laufbahnabschnitt frei auslaufend ausgebildet sein oder – bei einer anderen Alternative – ineinander übergehen. Besonders bevorzugt sind die Laufbahnabschnitte derart in dem Träger angeordnet, dass über die Kopplungsvorrichtung ausschließlich Zugkräfte, die bei einer Vergrößerung des radialen Abstands zwischen der ersten und der zweiten Getriebewelle auftreten, entgegengewirkt wird. Es ist insbesondere bevorzugt, wenn der Träger im Betrieb die zwei Getriebewellen umläuft und/oder umgreifend angeordnet ist, wobei der Träger dem Auseinanderstreben der zwei Getriebewellen entgegenwirkt.
- Es ist dabei eine Überlegung der Erfindung, dass eine Fixierung, insbesondere Lagerung, der Getriebewellen zueinander in der Kopplungsvorrichtung nicht unbedingt sowohl Zug- als auch Druckkräfte aufnehmen muss, vielmehr erscheint es ausreichend, die Kopplungsvorrichtung so auszubilden, dass ausschließlich Zugkräfte aufgenommen werden. Möglicherweise entstehende Bewegungen der Getriebewellen zueinander können optional durch eine entsprechende Vorspannung der Kopplungsvorrichtung bzw. der zwei Getriebewellen zueinander kompensiert werden kann.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Träger als ein gemeinsamer Außenring ausgebildet, welcher den ersten und den zweiten Laufbahnabschnitt umfasst. Prinzipiell ist es zwar auch möglich, die zwei Laufbahnabschnitte vollständig unabhängig voneinander auszubilden, sodass diese jeweils nur als offene Kreisabschnitte ausgebildet sind. Bei der genannten bevorzugten Ausführungsform gehen die Laufbahnabschnitte jedoch ineinander über, sodass ein gemeinsamer Außenring mit umlaufender Laufbahn für die Wälzkörper ausgebildet wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass der Träger in Umlaufrichtung keine unterschiedlichen Bereiche hinsichtlich der Laufbahnabschnitte aufweisen muss, sondern im Längsschnitt umlaufend konstant ausgebildet sein kann.
- Bei einer bevorzugten Realisierung der Erfindung ist der Träger als ein insbesondere ovaler Ring und/oder als ein Gürtel, z. B. aus Metall, ausgebildet. Möglich ist auch eine Konstruktion bei der die Laufbahnabschnitte durch Kreisabschnitte mit vorzugsweise übereinstimmendem Radius dargestellt werden, deren offenen Enden stetig über parallele Linien miteinander verbunden sind. Diese Ausführungsformen unterstreichen nochmals die erfinderische Idee, den Träger als ein sehr einfaches Bauteil zu realisieren, welches auch kostengünstig herstellbar ist.
- Bei einer ersten möglichen Ausführungsform, ist der Träger aus einem starren und/oder unelastischen Material ausgebildet. Insbesondere kann der Träger spanabhebend oder aus Gussmaterial gefertigt sein. Da aber bei einer derarti gen Ausprägung die Fertigung kostenintensiv ist bzw. die Kopplungsvorrichtung eine große Masse aufweist, ist es bevorzugt, wenn der Träger aus einem flexiblen und/oder biegesteifen oder biegeschlaffen und/oder elastischen Material ausgebildet ist. Als mögliches Material kommt beispielsweise ein profiliertes Band, insbesondere Metallband, in Frage, welches im Querschnitt z. B. U-förmig ausgebildet ist, sodass die Laufbahn für die Wälzkörper geschaffen ist. Aber auch andere Endlosmaterialien sind denkbar, wie z. B. die Verwendung eines zahnriemenähnlichen Endlosmaterials. Zur Konfektionierung wird das Endlosmaterial in der benötigten Länge abgelängt und beispielsweise über Clinchen, Schweißen oder ein Verschlusselement geschlossen. Möglich ist auch eine Ausführungsform, wobei der Träger ein biegsames und/oder weiches Band aufweist, in das Hartteile, insbesondere Halbschalen bzw. -ringe, eingelegt werden, welche die Laufbahnabschnitte tragen.
- Bei einer ersten möglichen Ausführungsform ist jeder der Getriebewellen eine geschlossene Wälzkörperreihe zugeordnet, welche auf dem ersten bzw. auf dem zweiten Laufbahnabschnitt abrollt. Bei dieser Ausführungsform können die Wälzkörper der zwei Wälzkörperreihen auch unterschiedliche Wälzkörper aufweisen.
- Bei einer anderen möglichen Ausführungsform ist den beiden Getriebewellen eine gemeinsame Wälzkörperreihe zugeordnet, welche beide Getriebewellen umläuft, und welche sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Laufbahnabschnitt abrollt. Bei dieser Ausführungsform ist es bevorzugt, wenn die gemeinsame Wälzkörperreihe in einem gelenkigen Käfig, vorzugsweise unverlierbar, gehalten ist. Bei anderen Ausführungsformen ist es auch möglich, die Wälzkörper so zu realisieren, dass diese direkt in dem Träger ohne Zwischenschaltung eines Käfigs unverlierbar gehalten werden. Der gelenkige Käfig weist vorzugsweise in den Zwischenräumen zwischen den Wälzkörpern jeweils ein Gelenk auf, sodass der Käfig als Gelenkkette die beiden Getriebewellen umlaufen kann.
- Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Kopplungsvorrichtung mindestens ein weiteres Lager, insbesondere ein Radiallager, auf, welches funktionell betrachtet zwischen einer der Getriebewellen und den Wälzkörpern angeordnet ist. Das Lager kann bei einfachen Ausführungsformen als ein Gleitlager ausgebildet sein, bevorzugt ist es jedoch als ein weiteres Wälzkörperlager realisiert. Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Wälzkörper der Kopplungsvorrichtung bzw. eine Teilmenge davon auf einem Außenring des weiteren Lagers abrollen. Das weitere Lager dient zur Entkopplung der Drehgeschwindigkeiten der beiden Getriebewellen.
- Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft eine Getriebeanordnung mit einer ersten und einer zweiten Getriebewelle und mit einem Getriebegehäuse, wobei die Getriebewellen in dem Getriebegehäuse angeordnet sind und wobei die Getriebewellen zueinander durch eine Kopplungsvorrichtung, wie sie zuvor beschrieben wurde, bzw. gemäß der vorhergehenden Ansprüche der Kopplungsvorrichtung ausgebildet ist. Entsprechend ist die zuvor beschriebenen Kopplungsvorrichtung bzw. nach einem der vorhergehenden Ansprüchen für die Getriebeanordnung geeignet und/oder ausgebildet.
- Die Getriebeanordnung ist beispielsweise als ein Schaltgetriebe ausgebildet und kann auch mehr als eine Getriebewelle aufweisen. Dabei ist es möglich, dass die Kopplungsvorrichtung nur eine erste und eine zweite Getriebewelle in der Getriebeanordnung zueinander fixiert, bei abgewandelten Ausführungsformen ist es vorgesehen, dass die Kopplungsvorrichtung mehr als zwei Getriebewellen zueinander fixiert, insbesondere wenn diese in einer Radialebene senkrecht zu der axialen Erstreckung der Getriebewellen nicht auf einer Geraden, sondern dreiecks- bzw. mehrecks-förmig angeordnet sind.
- Es ist besonders bevorzugt, wenn die Kopplungsvorrichtung in dem Getriebegehäuse freischwimmend und/oder allseitig beabstandet und/oder freischwebend angeordnet ist. Es ist somit nicht notwendig, mechanische Schnittstellen an dem Getriebegehäuse zu der Kopplungsvorrichtung vorzusehen, vielmehr wird diese ausschließlich durch die Getriebewellen gehalten bzw. getragen.
- Bei einer bevorzugten konstruktiven Realisierung sind die Getriebewellen als eine Hauptwelle und eine Vorlegewelle ausgebildet. Alternativ hierzu können auch zwei Vorlegewellen mit der Kopplungsvorrichtung zueinander fixiert werden.
- Die Kopplungsvorrichtung ist vorzugsweise in den Lastzonen der Getriebewellen angeordnet. Beispielsweise umfasst die Getriebeanordnung mindestens zwei End- und/oder Zwischenlagerungen, welche die Getriebewellen gegenüber dem Getriebegehäuse abstützen, wobei die Kopplungsvorrichtung zwischen den End- bzw. Zwischenlagerungen angeordnet ist, um in der ansonsten offenen oder freien Zwischenstrecke die Getriebewellen zueinander zu stützen.
- Zusammenfassend betrachtet betrifft die Erfindung eine insbesondere schwimmende Lagerung zweier Wellen, insbesondere Getriebewellen, mit einem gemeinsamen Träger, insbesondere ausgebildet als ein gemeinsamer Außenring. Die Kopplungsvorrichtung dient zur Abstützung und zur Reduzierung der Wellendurchbiegungen bei Schalt- und/oder Fahrzeuggetrieben, kann jedoch auch für alle anderen Getriebe, bei denen eine Wellendurchbiegung der Getriebewellen reduziert werden soll, eingesetzt werden. Optional nutzbare Vorteile der Erfindung sind eine optimale Materialausnutzung bei der Fertigung, eine Reduzierung der Bauteilanzahl sowie eine Minimierung des Gewichts. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass ein gemeinsamer Außenring oder Gürtel als Träger für beide Lagerstellen der zwei Getriebewellen verwendet wird und hierfür kein schwerer Trägerkörpers, sondern nur eines leichtes Metallband oder ein leichter Gürtel eingesetzt wird.
- Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie den beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
-
1 eine stark schematisierte Darstellung eines Schaltgetriebes für ein Fahrzeug als ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
2 eine schematische Querschnittdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Kopplungsvorrichtung zum Einsatz in der Getriebeanordnung gemäß der1 ; -
3 ein Detail aus der Kopplungsvorrichtung in der2 mit einer Längsschnittdarstellung; -
4 ein Detail aus einer alternativen Form der Kopplungsvorrichtung in der2 in gleicher Darstellung wie in der2 ; -
5 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine Kopplungsvorrichtung in gleicher Darstellung wie in der2 , welches ebenfalls in der Getriebeanordnung gemäß der1 einsetzbar ist. - Gleiche oder entsprechende Teile sind jeweils mit gleichen oder entsprechenden Bezugszeichen versehen.
- Die
1 zeigt in einer stark schematisierten Darstellung eine Getriebeanordnung1 , wie sie beispielsweise für Fahrzeuge, insbesondere Autos, als Schaltgetriebe Einsatz findet. Die Getriebeanordnung1 weist mindestens eine Hauptwelle2 und eine Vorlegewelle3 auf, welche über Zahnräder4 miteinander in Eingriff stehen bzw. in Eingriff bringbar sind. Die Hauptwelle2 und die Vorlegewelle3 sind über beliebige Haltevorrichtungen, wie zum Beispiel Zwischenwände5 , in einem nicht gezeigten Getriebegehäuse gelagert. In der Darstellung in der1 sind Hauptwelle2 und Vorlegewelle3 nur schematisiert dargestellt, ebenfalls sind nicht alle Zahnräder4 gezeichnet. - Im Betrieb kann es aufgrund der starken Belastungen der Getriebewellen, also der Hauptwelle
2 und der Vorlegewelle3 , zu Durchbiegungen der Getriebewellen kommen, sodass diese in radiale Richtung ausgelenkt werden. Diese Auslenkung kann zu einem ungenauen Verhalten der Getriebeanordnung1 führen. Aus diesem Grund ist zwischen den Getriebewellen2 und3 eine Kopplungs vorrichtung6 angeordnet, welche ausgebildet ist, derartige Wellendurchbiegungen zu verhindern oder zumindest zu verkleinern. - Zur Beschreibung der Kopplungsvorrichtung
6 wird auf die2 verwiesen, welche ein erstes Ausführungsbeispiel der Kopplungsvorrichtung6 in einem schematischen Querschnitt senkrecht zur axialen Erstreckung der Getriebewellen zeigt. In der Darstellung sind nochmals die Hauptwelle2 und die Vorlegewelle3 zu erkennen. - Die Kopplungsvorrichtung
6 umfasst einen Träger, welcher als ein Gürtel7 ausgebildet ist und in einer O-Form oder ovalen Kreisform die beiden Getriebewellen2 und3 geschlossen umläuft. Zwischen dem Gürtel7 und den Getriebewellen2 und3 ist eine Wälzkörperreihe8 angeordnet, welche ebenfalls die beiden Getriebewellen2 und3 vollständig umläuft. Die Wälzkörper9 der Wälzkörperreihe8 sind in einem Käfig10 unverlierbar angeordnet, welcher ebenfalls die beiden Getriebewellen2 und3 umläuft. - Die Kopplungsvorrichtung
6 ist freischwimmend, das heißt unabhängig von dem nicht gezeigten Getriebegehäuse ausschließlich auf der Hauptwelle2 und der Vorlegewelle3 gelagert. - In dem gezeigten Aufbau bildet der Gürtel
7 an seiner radialen Innenseite eine Laufbahn11 für die Wälzkörper9 der Wälzkörperreihe8 aus und ist somit als ein die beiden Getriebewellen2 und3 umlaufender Außenring zu betrachten. Der Gürtel7 kann stationär ausgebildet sein oder im Betrieb um die beiden Getriebewellen2 und3 rotieren. Als Material für den Gürtel7 ist ein Stahlband oder ein Riemen, insbesondere ein Zahnriemen möglich. Falls der Gürtel7 aus einem derartigen oder anderem Endlosmaterial ausgebildet ist, erfolgt ein Schließen des Gürtels7 stoffschlüssig, z. B. mittels Schweißen, oder formschlüssig, z. B. mittels Clinchen oder mit Hilfe eines Verschlusselements. - An der radialen Außenseite rollen die Wälzkörper
9 an einem ersten Laufbahnabschnitt12 bzw. an einem zweiten Laufbahnabschnitt13 der Laufbahn11 ab, welche radial innenseitig als Teil der Laufbahn11 an den Stirnseiten oder Umkehrbereichen des Gürtels7 ausgebildet sind. Der erste Laufbahnabschnitt12 und der zweite Laufbahnabschnitt13 sind halbkreisförmig und zueinander geöffnet ausgebildet bzw. gehen ineinander über. Als Gegenlager rollen die Wälzkörper9 im Bereich des ersten Laufbahnabschnitts12 auf einem weiteren Lager14 ab, welches zwischen den Wälzkörpern9 und der Hauptwelle2 angeordnet ist. Im Bereich des zweiten Laufbahnabschnitts13 rollen die Wälzkörper9 dagegen unmittelbar auf der Vorlegewelle3 ab. Hier ist es sowohl möglich, dass die Laufbahn unmittelbar auf den Vorlegewelle3 eingeformt ist, als auch, dass diese eine Hülse mit der Laufbahn trägt. - Das weitere Lager
14 dient zur Kompensation von Drehzahldifferenzen zwischen der Hauptwelle2 und der Vorlegewelle3 . In dem gezeigten Beispiel ist das Lager14 als ein Wälzlager z. B. mit Zylinderrollen ausgebildet, alternativ kann auch eine andere Lagerart, z. B. auch ein Gleitlager vorgesehen sein. Das Lager14 kann statt auf der Hauptwelle2 auch auf der Vorlegewelle3 eingebaut sein. - Der Käfig
10 weist eine Vielzahl von Gelenken15 auf, welche zwischen den Wälzkörpern9 angeordnet sind, sodass sich dieser gelenkig an die Innenform des Gürtels7 bzw. an der Laufbahn11 anpassen kann. - Im Betrieb kann die Kopplungsvorrichtung
6 eine Abstandserhöhung zwischen der Hauptwelle2 und der Vorlegewelle3 effektiv verhindern, da dieser Abstand durch den Gürtel7 begrenzt ist. - In der
3 ist schematisch ein Detailausschnitt der Kopplungsvorrichtung6 in der2 im Bereich eines der Wälzkörper9 gezeigt, wobei zu erkennen ist, dass der Gürtel7 als ein profiliiertes Stahlblech ausgebildet ist, welches einen U-förmigen Querschnitt aufweist, sodass sowohl die Laufbahn11 als auch zwei seitliche Borde16 zur Führung der Wälzkörper9 gebildet sind. - Die
4 zeigt eine alternative Ausführungsform des Detailausschnitts in der3 , wobei als Wälzkörper9 Kugeln Einsatz finden, welche einerseits in einer Rille in dem Gürtel7 und andererseits in einer Rille in der Getriebewelle2 bzw. in dem Außenring des Lagers14 abwälzen. - Die
5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für eine Kopplungsvorrichtung6 , welches in analoger Weise einen Gürtel7 aufweist, der eine Laufbahn11 , insbesondere mit einem ersten Laufbahnabschnitt12 und einem zweiten Laufbahnabschnitt13 für Wälzkörper9 zur Verfügung stellt. In Abgrenzung zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel sind die Wälzkörper9 in der5 jedoch nicht in einer die Getriebewellen2 und3 umlaufenden Wälzkörperreihe8 arrangiert, sondern jeder Getriebewelle2 bzw.3 ist eine eigene Wälzkörperreihe17a bzw.17b zugeordnet. Diese Wälzkörper der Wälzkörperreihe17a ,17b sind in Käfigen17a ,17b gehalten, welche ebenfalls jeweils einer der Getriebewellen2 ,3 zugeordnet sind, und die jeweils nur eine einzige Getriebewelle2 oder3 umschließen. Nachdem bei dieser Ausführungsform die Rotation der Hauptwelle2 und der Vorlegewelle3 durch die zwei separate Wälzkörperreihen17a ,17b entkoppelt ist, kann das zusätzliche Lager14 der Ausführungsform in der2 hier entfallen. Ebenfalls muss die Laufbahn11 nicht unbedingt vollständig umlaufend ausgebildet sein, sondern kann auf den Bereich des ersten und des zweiten Laufbahnabschnitts12 ,13 begrenzt sein. -
- 1
- Getriebeanordnung
- 2
- Getriebewelle, insbesondere Hauptwelle
- 3
- Getriebewelle, insbesondere Vorlegewelle
- 4
- Zahnräder
- 5
- Zwischenwände
- 6
- Kopplungsvorrichtung
- 7
- Gürtel
- 8
- Wälzkörperreihe
- 9
- Wälzkörper
- 10
- Käfig
- 11
- Laufbahn
- 12
- erster Laufbahnabschnitt
- 13
- zweiter Laufbahnabschnitt
- 14
- Lager
- 15
- Gelenke
- 16
- Borde
- 17a, b
- Wälzkörperreihen
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3147853 C2 [0003]
- - DE 10250733 B4 [0004]
Claims (15)
- Kopplungsvorrichtung (
6 ) zur gegenseitigen Fixierung von einer ersten und einer zweiten Getriebewelle (2 ,3 ) in einer Getriebeanordnung (1 ), mit einem Träger (7 ) für einen ersten und einen zweiten Laufbahnabschnitt (12 ,13 ) und mit einer Vielzahl von Wälzkörpern (9 ), wobei die erste Getriebewelle (2 ) über Wälzkörper (9 ) gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem ersten Laufbahnabschnitt (12 ) abrollen und wobei die zweite Getriebewelle (3 ) über Wälzkörper (9 ) gelagert und/oder lagerbar ist, die auf dem zweiten Laufbahnabschnitt (13 ) abrollen, dadurch gekennzeichnet, dass erster und zweiter Laufbahnabschnitt (12 ,13 ) zueinander geöffnet ausgebildet sind. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7 ) als ein gemeinsamer Außenring ausgebildet, welcher den ersten und den zweiten Laufbahnabschnitt (12 ,13 ) umfasst. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7 ) als ein ovaler Ring und/oder Gürtel ausgebildet ist. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7 ) aus einem starren Material ausgebildet ist. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem flexiblen und/oder biegeschlaffen oder biegesteifen und/oder elastischen Material ausgebildet ist. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger im Betrieb die zwei Getriebewellen rotierend umläuft. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7 ) aus einem Endlosmaterial, insbesondere aus einem Stahl- und/oder Konturband oder einem Zahnriemen, gefertigt ist. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Getriebewellen (2 ,3 ) eine geschlossene Wälzkörperreihe (17a , b) zugeordnet ist, welche auf dem ersten bzw. auf dem zweiten Laufbahnabschnitt (2 ,3 ) abrollt. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Getriebewellen (2 ,3 ) eine gemeinsame Wälzkörperreihe (8 ) zugeordnet ist, welche auf dem ersten und dem zweiten Laufbahnabschnitt (12 ,13 ) abrollt. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Wälzkörperreihe (8 ) in einem gelenkigen Käfig (10 ) vorzugsweise unverlierbar gehalten ist. - Kopplungsvorrichtung (
6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein weiteres Lager (14 ), welches zwischen einer der Getriebewellen (2 ,3 ) und den Wälzkörpern (9 ) angeordnet ist. - Getriebeanordnung (
1 ) mit einer ersten und einer zweiten Getriebewelle (2 ,3 ) und mit einem Getriebegehäuse, wobei die Getriebewellen (2 ,3 ) in dem Getriebegehäuse angeordnet sind, gekennzeichnet durch eine Kopplungsvorrichtung (6 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche. - Getriebeanordnung (
1 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsvorrichtung (6 ) in dem Getriebegehäuse schwimmend und/oder allseitig beabstandet angeordnet ist. - Getriebeanordnung (
1 ) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebewellen als eine Hauptwelle (2 ) und eine Vorlegewelle (3 ) ausgebildet sind. - Getriebeanordnung (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens zwei End- und/oder Zwischenlagerungen (5 ), welche die Getriebewellen (2 ,3 ) gegenüber dem Getriebegehäuse abstützen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsvorrichtung (6 ) zwischen den zwei End- bzw. Zwischenlagerungen (5 ) angeordnet ist.
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
| DE102018221835A1 (de) * | 2018-12-14 | 2020-06-18 | Zf Friedrichshafen Ag | Bandage für ein Kraftfahrzeuggetriebe |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3147853C2 (de) | 1981-12-03 | 1985-09-05 | Zahnradfabrik Friedrichshafen Ag, 7990 Friedrichshafen | Wellenlagerung in einem Gehäuse mit mehreren Wellen |
| DE10250733B4 (de) | 2001-11-16 | 2006-01-26 | Daimlerchrysler Ag | Getriebe mit einer Lagereinheit |
-
2008
- 2008-06-04 DE DE200810026775 patent/DE102008026775A1/de not_active Withdrawn
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