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Die Erfindung betrifft ein Faltdach eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein derartiges Faltdach ist beispielsweise aus der
DE 40 39 583 A1 bekannt und umfasst einen faltbaren Stoffzuschnitt, mittels dessen eine Dachöffnung wahlweise verschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden kann. Der Stoffzuschnitt ist fahrzeugbugseitig von einer starren Dachspitze begrenzt, die bezogen auf eine Fahrzeuglängsmittelebene beidseits jeweils über ein Gleiterelement in einer Führungsschiene in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar geführt ist, sowie in Schließstellung durch mehrere Querspriegel unter Spannung versetzt, die heckseitig der Dachspitze angeordnet sind und jeweils über beidseits angeordnete Spriegelgleiter in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar in den Führungsschienen geführt sind. An den Spriegelgleitern ist jeweils ein Ausstellhebel angeordnet, der mit einem Ausstellspriegel verbunden ist, welcher die Faltung des Stoffzuschnitts in dessen Freigabestellung vorgibt und hierzu gegenüber dem Querspriegel ausgestellt wird. Zur Sicherung der Ausstellspriegel in Schließstellung des Stoffzuschnitts sind die Querspriegel und die Ausstellspriegel beidseits jeweils über einen Spanngurt miteinander verbunden, der in Schließstellung des Stoffzuschnitts eine Haltekraft auf die in Ausstellrichtung vorgespannten Ausstellspriegel ausübt und diese in Ablagestellung hält, so dass die seitlichen Ränder des Stoffzuschnitts dicht an den angrenzenden festen Dachabschnitten anliegen. Die durch die Spanngurte ausgeübte Haltekraft ist aber bisweilen nicht groß genug, so dass es zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeiten des betreffenden Fahrzeugs zu einem Schwingen der Ausstellspriegel und damit zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung kommen kann.
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Des Weiteren ist es aus der Praxis bekannt, ein Faltdach mit einer Mechanik zur geregelten Faltenbildung auszubilden. Unter einer Mechanik zur geregelten Faltenbildung ist eine Mechanik zu verstehen, bei der die beim Öffnen des Faltdachs erzeugten Falten des Stoffzuschnitts in einer gesteuerten, d. h. kontrollierten Abfolge erzeugt werden. Eine bekannte Mechanik zur geregelten Faltenbildung umfasst eine Dachspitze, Querspriegel und Ausstellspriegel zum Spannen und geregelten Falten des Stoffzuschnitts. Die Dachspitze und die Querspriegel sind linear in den Führungsschienen geführt und können über drucksteife Antriebskabel in Fahrzeuglängsrichtung verfahren werden. In Schließstellung des Stoffzuschnitts sind die Ausstellspriegel, die mit den Querspriegeln verbunden sind, durch Eingriff in Kulissenbahnen gegenüber Führungsschienen gesichert, in denen die Dachspitze und die Querspriegel geführt sind. Sämtliche Spriegel und die Dachspitze sind über Lenker miteinander gekoppelt. Dies führt zu einer komplexen Mechanik.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Faltdach der einleitend genannten Gattung mit einer Faltdachmechanik zu schaffen, die eine optimierte Dichtung zwischen den festen Dachbereichen und dem Stoffzuschnitt in dessen Schließstellung gewährleistet.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch das Faltdach mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Der Kern der Erfindung besteht mithin darin, dass die Führungsschienen, in denen die Dachspitze und der mindestens eine Querspriegel geführt sind, jeweils mit einem Verriegelungssystem versehen sind, das durch die Gleiterelemente der Dachspitze betätigbar ist und das auf den mindestens einen Ausstellspriegel wirkt und diesen zumindest in Schließstellung des Stoffzuschnitts, das heißt bei gespanntem Stoffzuschnitt an den Führungsschienen hält, so dass einer Ausstellkraft, die auf den Ausstellspriegel wirken kann, entgegengewirkt wird. Beim öffnen des Faltdachs, das heißt beim Freigeben der Dachöffnung, müssen die Ausstellspriegel entriegelt werden. Die Verriegelung der Ausstellspriegel an den Führungsschienen erhöht die Dichtigkeit des Faltdachs an seinen seitlichen Rändern gegenüber angrenzenden Dachbereichen erheblich. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung eines Faltdach wird auch gewährleistet, dass der Stoffzuschnitt selbst bei hohen Geschwindigkeiten des betreffenden Fahrzeugs dicht an dem die Dachöffnung begrenzenden festen Dachabschnitt anliegt und im Wesentlichen nicht zu flattern beginnt. Das Faltdach nach der Erfindung ist daher gegenüber dem oben beschriebenen Stand der Technik auch hinsichtlich seines Geräuschverhaltens optimiert. Die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung für den mindestens einen Ausstellspriegel kann ferner mit geringem Bauraumbedarf ausgebildet werden, was insofern vorteilhaft ist, dass insbesondere im Dachbereich eines Kraftfahrzeugs in der Regel nur wenig Bauraum zur Verfügung steht.
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Bei dem Faltdach nach der Erfindung kann es sich um ein Dachöffnungssystem für eine Dachöffnung eines Kraftfahrzeuges mit einem Festdach oder auch um ein Öffnungssystem für ein Faltverdeck eines Cabriolets handeln, bei welchem eine Dachöffnung ohne komplettes Öffnen des Verdecks freigegeben werden kann.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Faltdachs nach der Erfindung weisen die Riegeleinrichtungen für den mindestens einen Ausstellspriegel jeweils einen Riegelhaken auf, dessen Betätigung mittels des der jeweiligen Führungsschiene zugeordneten Gleitelements der Dachspitze erfolgt. Ein Verfahren der Dachspitze in den Führungsschienen bewirkt mithin ein Verschwenken der Riegelhaken. Es ist damit kein zusätzlicher Antrieb für die Riegelhaken erforderlich.
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Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform des Faltdachs nach der Erfindung weisen die Gleiterelemente der Dachspitze zur Betätigung der Riegelhaken jeweils einen Anschlag auf. Dieser Anschlag fährt zweckmäßigerweise auf einen mit dem Riegelhaken gekoppelten Gegenanschlag auf, so dass ein Verschwenken des betreffenden Riegelhakens ausgelöst wird.
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Eine konstruktiv einfach umsetzbare Mechanik einer Riegeleinrichtung kann darin bestehen, dass die Riegelhaken jeweils mit einer Steuerwippe verbunden sind, die mittels des Anschlags des der betreffenden Führungsschiene zugeordneten Dachspitzengleiterelements zwischen einer Freigabestellung, in welcher die Riegeleinrichtung den Ausstellspriegel freigibt, und einer Sperrstellung, in welcher die Riegeleinrichtung den Ausstellspriegel sichert, d. h. an den Führungsschienen hält, verstellbar ist. Die Steuerwippe ist beispielsweise aus einem Hebel gebildet, der schwenkbar an der jeweiligen Führungsschiene bzw. führungsschienenfest gelagert ist und dessen Schwenkstellung durch das betreffende Dachspitzengleiterelement eingestellt wird.
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Die Steuerwippe weist vorzugsweise einen ersten Gegenanschlag zur Einstellung der Freigabestellung und einen zweiten Gegenanschlag zur Einstellung der Sperrstellung des mit ihr verbundenen Riegelhakens auf.
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Um ein reibungsarmes Zusammenwirken des jeweiligen Anschlages der Gleiterelemente und der an der Steuerwippe ausgebildeten Gegenanschläge zu gewährleisten, sind die Gegenanschläge vorzugsweise jeweils von einer Rolle gebildet, an der der Anschlag des Gleiterelements beim Einstellen der Freigabestellung bzw. der Sperrstellung des betreffenden Riegelhakens abrollt.
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Um ein ungewolltes Verschwenken der Steuerwippe und damit der Riegelhaken zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn die Freigabestellung und/oder die Sperrstellung der Steuerwippe mittels mindestens einer Vorspannfeder gesichert sind/ist.
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Die Steuerwippen, die schwenkbar an den jeweiligen Führungsschienen gelagert sind, sind bei einer speziellen Ausführungsform des Faltdachs nach der Erfindung über einen Steuerlenker und dem betreffenden Riegelhaken verbunden, welcher ebenfalls schwenkbar an der betreffenden Führungsschiene gelagert ist.
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Um den Schwenkwinkel der Steuerwippe zu begrenzen und so deren Sperrstellung festlegen zu können, kann der Steuerlenker einen Anschlag für die betreffende Steuerwippe in deren Sperrstellung bilden.
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In der Regel weist das Faltdach nach der Erfindung mindestens zwei Querspriegel auf, die jeweils mit einem Ausstellspriegel verbunden sind, der mit einer Riegeleinrichtung der vorstehend beschriebenen Art versehen ist, und zwar jeweils in seinen beiden seitlichen Endbereichen. Bei einem Öffnen des Faltdachs wird die Dachspitze dann ausgehend von einer Schließstellung in Fahrzeugheckrichtung verfahren, wobei die Gleiterelemente der Dachspitze die Ausstellspriegel sukzessive jeweils bei Erreichen der jeweiligen Steuerwippen freigeben, so dass die Ausstellspriegel jeweils zum Falten des Stoffzuschnitts durch die vorzugsweise von einer Ausstellfeder ausgeübte Ausstellkraft gegenüber der Ebene des Daches ausgestellt werden können. Die Ausstellhebel, über die die Ausstellspriegel jeweils an einem geführten Querspriegel angebunden sind, können jeweils selbst als Blattfeder ausgebildet sein und damit die Ausstellfedern bilden. Beim Schließen des Faltdachs erfolgt das Sichern der Ausstellspriegel durch die jeweiligen Riegeleinrichtungen in umgekehrter Reihenfolge, das heißt zunächst wird der fahrzeugheckseitige Ausstellspriegel gesichert und als letztes wird der fahrzeugbugseitige Ausstellspriegel an den Führungsschienen gesichert.
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Zur zusätzlichen Sicherung der Ausstellspriegel in ihrem eingeschwenkten Zustand können diese insbesondere beidseits jeweils über ein Gurtband miteinander verbunden sein, das auch mit den in den Führungsschienen geführten Querspriegeln angebunden ist.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein Ausführungsbeispiel eines Faltdachs nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
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1 eine Seitenansicht eines Faltdachs nach der Erfindung in Schließstellung;
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2 eine Seitenansicht eines Querspriegels und eines Ausstellspriegels vor dem Entsichern des Ausstellspriegels;
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3 eine 2 entsprechende Ansicht, jedoch während des Entsicherns des Ausstellspriegels;
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4 ebenfalls eine 2 entsprechende Ansicht, jedoch bei entsichertem Ausstellspriegel;
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5 eine perspektivische Teilansicht des Faltdachs nach der Erfindung vom Fahrzeuginnenraum aus im teilgeöffneten Zustand; und
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6 eine 5 entsprechende Ansicht, jedoch ohne Führungsschiene.
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In der Zeichnung ist ein Faltdach 10 dargestellt, das mit einem Dachöffnungssystem 12 versehen ist, mittels dessen eine Dachöffnung 14 des ansonsten als Festdach ausgebildeten Fahrzeugdachs 10 wahlweise geschlossen oder zumindest teilweise freigegeben werden kann. Die Dachöffnung 14 erstreckt sich zwischen einem vorderen Windlauf 16 und einem hinteren festen Dachabschnitt 18 und ist beidseits jeweils von einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschiene 20 begrenzt.
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Das Dachöffnungssystem 12 umfasst einen faltbaren Stoffzuschnitt 22, der an seinem fahrzeugbugseitigen Ende mit einer als Querspriegel ausgebildeten Dachspitze 24 verbunden ist, die sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt und in der in 1 dargestellten Schließstellung an den vorderen Windlauf 16 des Fahrzeugdachs 10 angrenzt.
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Zur Betätigung weist das Dachöffnungssystem 12 eine Betätigungsmechanik auf, mittels der eine geregelte Faltenbildung des Stoffzuschnitts 22 beim Freigeben der Dachöffnung gewährleistet ist.
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Die Dachspitze 24 ist an ihren bezogen auf eine Fahrzeuglängsmittelebene seitlichen Endbereichen jeweils an einem Dachspitzenträger 26 angebunden, der über ein aus zwei Lenkern 28 und 30 gebildetes Viergelenk mit einer Gleiterplatte 32 verbunden ist, die in der betreffenden Führungsschiene 20 geführt ist und hierzu Gleiter 33 aufweist. Die Gleiterplatte 32 ist mit einem drucksteifen Antriebskabel 34 verbunden, mittels dessen sie in den Führungsschienen 20 in Fahrzeuglängsrichtung verfahrbar ist.
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Da das Dachöffnungssystem 12 bezogen auf die Fahrzeuglängsmittelebene spiegelsymmetrisch ausgebildet ist, erfolgt die weitere Beschreibung des Dachöffnungssystems 12 nachfolgend nur anhand der in Fahrtrichtung links angeordneten Betätigungsmechanik.
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Das als Faltdach ausgebildete Dachöffnungssystem 12 umfasst des Weiteren zwei geführte, mit dem Stoffzuschnitt 22 verbundene Querspriegel 36A und 36B, die jeweils über bezogen auf die Fahrzeuglängsmittelebene seitlich angeordnete Gleiter 38A bzw. 38B ebenfalls in den Führungsschienen 20 in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar geführt sind. In der in 1 dargestellten Schließstellung sind die Gleiter 38A und 38B in der entsprechenden Position an den Führungsschienen 20 verriegelt. Es liegt hierbei keine mechanische Verbindung zwischen den Querspriegeln 36A und 36B oder zwischen diesen und der Dachspitze 24 vor.
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An den Gleitern 38A und 38B der Querspriegel 36A und 36B ist heckseitig jeweils eine einen Ausstellhebel bildende Ausstellfeder 40A bzw. 40B angeordnet, die als Blattfeder ausgebildet ist und an ihrem dem jeweiligen Querspriegel 36A bzw. 36B abgewandten Ende einen so genannten, mit dem Stoffzuschnitt 22 verbundenen Ausstellspriegel 42A bzw. 42B trägt, an dem der Stoffzuschnitt 22 in Schließstellung aufgespannt ist und der sich im entspannten Zustand des Stoffzuschnitts 22 durch die Wirkung der betreffenden Ausstellfeder 40A bzw. 40B gegenüber den Querspriegeln 36A und 36B nach oben ausstellt und so die Faltung des Stoffzuschnitts 22 in Freigabestellung vorgibt.
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In der Schließstellung des Dachöffnungssystems 12 bzw. des Stoffzuschnitts 22 sind die Ausstellspriegel 42A und 42B jeweils mittels einer Riegeleinrichtung 44A bzw. 44B gesichert, die an der jeweiligen Führungsschiene 20 ausgebildet ist.
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Die Riegeleinrichtungen 44A und 44B umfassen jeweils einen Riegelhaken 46, der führungsschienenfest schwenkbar gelagert ist, und zwar zwischen einer in 2 dargestellten Sperrstellung, in der er in eine korrespondierende Ausnehmung des betreffenden Ausstellspriegels 42A bzw. 42B eingreift, und einer in 4 dargestellten Freigabestellung, in der der Ausstellspriegel 42A bzw. 42B gegenüber der Führungsschiene 20 freigegeben ist. Der Riegelhaken 46 hat eine Schwenkachse 48, die sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt.
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Der Riegelhaken 46 ist über einen Steuerlenker 50 mit einer hebelartigen Steuerwippe 52 mit einem rautenförmigen Grundriss verbunden, die ebenfalls um eine sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Achse 54 schwenkbar an der Führungsschiene 20 gelagert ist. Der Anlenkpunkt des Steuerlenkers 50 ist an einem der Achse 54 abgewandten Bereich der Steuerwippe 52 angeordnet.
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Zum Verstellen des Riegelhakens 46 zwischen seiner Sperrstellung und seiner Freigabestellung weist die Gleiterplatte 32 einen als Anschlag ausgebildeten Vorsprung 56 auf, der mit der Steuerwippe 52 zusammenwirkt. Hierzu weist die Steuerwippe 2 als Gegenanschläge wirkende Steuerrollen 58 und 60 auf, an denen der Vorsprung 56 beim Verfahren der Dachspitze 24 abrollt. Beim Öffnen des Dachöffnungssystems 12 bzw. der Dachöffnung 14 wird die Dachspitze 24 heckwärts verfahren, so dass der Vorsprung 56 der Gleiterplatte 32 auf die Anschlag- bzw. Steuerrolle 58 auffährt und die Steuerwippe 52 in der Darstellung nach 2 im Uhrzeigersinn, d. h. in Richtung Fahrzeugheck verschwenkt, so dass mittels des Steuerlenkers 50 der Riegelhaken 46 zur Freigabe des Ausstellspriegels 42A bzw. 42B gegenüber der Führungsschiene 20 ebenfalls veschwenkt wird. Auf diese Weise werden die Ausstellspriegel 42A und 42B sukzessive freigegeben und zwar jeweils nachdem der zugehörige Querspriegel 36A bzw. 36B mittels der Gleiterplatte 32 gegenüber der Führungsschiene 20 entriegelt und mit der Gleiterplatte 32 verriegelt wurde.
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Beim Schließen des Dachöffnungssystems 12 wird dann ausgehend von einer Freigabestellung zunächst ein aus den Querspriegeln 36A und 36B, den Ausstellspriegeln 40A und 40B und der Dachspitze 24 bestehendes Spriegelpaket in Fahrzeugbugrichtung verfahren. Hierbei wird zunächst durch die zunehmende Spannung des Stoffzuschnitts 22 der Ausstellspriegel 36B nach unten, das heißt in Richtung Führungsschiene 20 verschwenkt und in seiner der Schließstellung des Stoffzuschnitts zugeordneten Relativstellung gegenüber der Führungsschiene 20 mittels des Riegelhakens 46 an der Führungsschiene 20 gesichert, und zwar dadurch, dass der Vorsprung 56 auf die der Schließbewegung des Riegelhakens 46 zugeordnete Anschlagrolle 60 der Steuerwippe 52 auffährt und letztere in Richtung Fahrzeugbug verschwenkt. Hierbei dient zur Begrenzung der Schwenkbewegung der Steuerwippe 52 die Anschlagrolle 58 als Anschlag für den Steuerlenker 50, der hierzu eine unterseitige Ausnehmung 62 aufweist.
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Nachdem dann der hintere Querspriegel 36B an den Führungsschienen 20 verriegelt wurde und der vordere Querspriegel 36A zusammen mit der Dachspitze 24 weiter nach vorne gefahren wurde, wird der vordere Ausstellspriegel 42A in entsprechender Weise an der Führungsschiene 20 verriegelt. Anschließend kann der vordere Querspriegel 36A von der Gleiterplatte 32 entriegelt und mit den Führungsschienen 20 verriegelt werden. Dann kann die Dachspitze 24 in ihre vordere Endstellung verfahren und die Dachöffnung 14 vollständig verschlossen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Fahrzeugdach
- 12
- Dachöffnungssystem
- 14
- Dachöffnung
- 16
- vorderer Windlauf
- 18
- fester Dachabschnitt
- 20
- Führungsschiene
- 22
- Stoffzuschnitt
- 24
- Dachspitze
- 26
- Dachspitzenträger
- 28
- Lenker
- 30
- Lenker
- 32
- Gleiterplatte
- 33
- Gleiter
- 34
- Antriebskabel
- 36A, B
- Querspriegel
- 38A, B
- Gleiter
- 40A, B
- Ausstellfeder
- 42A, B
- Ausstellspriegel
- 44A, B
- Riegeleinrichtung
- 46
- Riegelhaken
- 48
- Achse
- 50
- Steuerlenker
- 52
- Steuerwippe
- 54
- Achse
- 56
- Vorsprung
- 58
- Anschlagrolle/Steuerrolle
- 60
- Anschlagrolle/Steuerrolle
- 62
- Ausnehmung