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DE102008026505A1 - Solarmodul, Solarfläche und Solaranlage - Google Patents

Solarmodul, Solarfläche und Solaranlage Download PDF

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DE102008026505A1
DE102008026505A1 DE102008026505A DE102008026505A DE102008026505A1 DE 102008026505 A1 DE102008026505 A1 DE 102008026505A1 DE 102008026505 A DE102008026505 A DE 102008026505A DE 102008026505 A DE102008026505 A DE 102008026505A DE 102008026505 A1 DE102008026505 A1 DE 102008026505A1
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DE
Germany
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solar
heat sink
active layer
solar module
heat
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008026505A
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English (en)
Inventor
Erik Martin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wuerth Elektronik GmbH and Co KG
Original Assignee
Wuerth Elektronik GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Wuerth Elektronik GmbH and Co KG filed Critical Wuerth Elektronik GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Solarmodul, insbesondere eine Solarmodul für eine Dacheindeckung eines Gebäudedachs, umfassend eine photovoltaisch aktive Schicht zur Transformation von Solarstrahlung in elektrische Energie, wobei ein Wärmewiderstand des Solarmoduls (2) gegenüber einem Kühlmedium zumindest an einer Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht (20) verringert ist, so dass die Wärmeleitfähigkeit eines von Kühlmedium umströmten Bereichs mindestens 200 W/(mK), vorzugsweise mindestens 1000 W/(mK), weiter bevorzugt mindestens 2000 W/(mK), insbesondere mindestens 5000 W/(mK), beträgt. Die Erfindung betrifft weiter eine Solarfläche mit mi

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Solarmodul, eine Solarfläche mit mindestens zwei Solarmodulen und eine Solaranlage mit einer Solarfläche.
  • Es ist allgemein bekannt, Solarmodule oder Solarzellen auf Gebäudeflächen oder dergleichen anzubringen. Dabei wird in der Regel angenommen, dass aufgrund von Windströmung und dergleichen die Solarmodule ausreichend gekühlt werden, so dass keine thermischen Schädigungen der Solarmodule auftreten können. Je nach Sonneneinstrahlung können jedoch Betriebstemperaturen bis zu 65°C, in extremen Fällen bis zu 80°C auftreten. Durch die hohen Temperaturen wird ein Wirkungsgrad der Solarmodule deutlich reduziert.
  • Aus der DE 33 144 637 ist ein Dachstein mit einem Grundkörper und einer Abdeckplatte aus Polymerbeton bekannt, wobei zwischen der Abdeckplatte und dem Grundkörper ein von Luft durchströmbarer Hohlraum gebildet ist und Halbleiterphotoelemente in die Abdeckplatte aus Polymerbeton eingegossen sind. Die Abdeckplatte weist an der Unterseite Kühlrippen auf, welche in den von Luft durchströmten Hohlraum hineinragen. Polymerbeton hat jedoch eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit (von ca. 1 bis 2 W/(mK)), so dass trotz der Kühlrippen nur eine sehr schlechter Wärmeübergang zu der Luft gegeben ist.
  • Durch die geringe Wärmeleitfähigkeit des Polymerbetons ist eine Kühlung jedoch begrenzt und/oder nur mit einem hohen Luftdurchsatz möglich. Bei geringem Luftdurchsatz wird die Wärme in der Regel nicht abgeleitet, sondern an der Abdeckplatte bzw. an dem Dachstein gestaut. Ein hoher Luftdurchsatz ist beispielsweise durch ein Gebläse oder dergleichen möglich, wobei jedoch aufgrund der benötigten Antriebsenergie für das Gebläse ein Energiegewinn durch Kühlung des Solarmoduls wieder aufgebraucht wird, oder sogar mehr Energie aufgebracht werden muss.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Solarmodul, eine Solarfläche mit mindestens zwei Solarmodulen und eine Solaranlage mit einer Solarfläche zu schaffen, welche einen hohen Wirkungsgrad aufweisen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Solarmodul, insbesondere Solarmodul für eine Dacheindeckung eines Gebäudedachs, umfassend eine photovoltaisch aktive Schicht zur Transformation von Solarstrahlung in elektrische Energie, wobei ein Wärmewiderstand des Solarmoduls gegenüber einem Kühlmedium zumindest an einer Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht extrem verringert ist, so dass die Wärmeleitfähigkeit eines von Kühlmedium umströmten Bereichs mindestens 200 W/(mK), vorzugsweise mindestens 1000 W/(mK), weiter bevorzugt mindestens 2000 W/(mK), insbesondere mindestens 5000 W/(mK) beträgt.
  • Durch Senkung des Wärmewiderstands wird ein Wärmeübergang von dem Solarmodul zu einem Kühlmedium verbessert und so eine intensive Kühlung durch gute Abfuhr der Wärme von der photovoltaisch aktiven Schicht erzielt. Vorzugsweise wird der Wärmewiderstand derart gesenkt, dass ein Wirkungsgrad bis zu 30% erhöht wird. Da ein ausreichende Kühlung auch bei geringem Durchsatz des Kühlmediums möglich ist, kann auf ein zusätzliches Gebläse in den meisten Betriebsarten oder dergleichen verzichtet werden, so dass ein geschaffener Energiegewinn als Nutzenergie zur Verfügung steht.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist an der Unterseite der photovoltaisch aktive Schicht mindestens ein von einem Kühlmedium umströmbarer und/oder durchströmbarer Kühlkörper zur Verringerung eines Wärmewiderstands vorgesehen. Der Kühlkörper kann dabei einteilig mit der photovoltaisch aktiven Schicht ausgebildet oder mit dieser verbunden sein. Bei Ausgestaltungen, in welchen der Kühlkörper mit der photovoltaisch aktiven Schicht verbunden wird, kann zwischen den Bauteilen eine Zwischenschicht, beispielsweise eine Trägerschicht für die photovoltaisch aktive Schicht vorgesehen sein. Der Kühlkörper kann geeignet strukturiert sein, um eine mit dem Kühlmedium in Kontakt tretenden Fläche zu maximieren.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist/sind die photovoltaisch aktive Schicht, eine Trägerschicht der photovoltaisch aktiven Schicht und/oder der Kühlkörper zumindest teilweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen ausgebildet. Derartige Verbundwerkstoffe werden im Folgenden teilweise auch als CNT-Verbundwerkstoffe (Carbon Nanotubes – CNT) bezeichnet. Als hochwärmeleitfähig werden im Zusammenhang mit der Erfindung Werkstoffe bezeichnet, welche eine Wärmeleitfähigkeit von mindestens 1.000 W/(mK), vorzugsweise ca. 6000 W/(mK) aufweisen. Die Wärmeleitfähigkeit liegt damit beispielsweise bis zu 15mal höher als die Wärmeleitfähigkeit von Kupfer oder einem vergleichbaren Werkstoff mit etwa 400 W/(mK). Vorzugsweise werden Werkstoffe eingesetzt, die eine ge ringe Dichte aufweisen. Als geringe Dichte wird dabei eine Dichte bezeichnet, welche maximal in etwa der Dichte von Aluminium entspricht, d. h. maximal ca. 2,7 g/cm^3 beträgt. Vorzugsweise werden Verbundwerkstoffe mit einer Dichte von maximal 1,5 bis 2 g/cm^3 eingesetzt. Ein entsprechender Kühlkörper bzw. ein entsprechendes Solarmodul sind dabei mit geringem Gewicht realisierbar. Ein geringes Gewicht ist insbesondere bei einem Einsatz eines derartigen Solarmoduls für eine Dacheindeckung von Vorteil. Entsprechende Verbundwerkstoffe können außerdem eine etwa 60mal höhere Zugfestigkeit als Stahl aufweisen. Sie sind dadurch in der Lage, eine auftretende Zugspannung in einer Randfaserzone der Trägerschicht aufzunehmen. Eine besonders leicht bauende und hochwärmeleitfähige Bauweise ist beispielsweise denkbar, wenn sowohl eine Trägerschicht als auch ein Kühlkörper aus Verbundwerkstoff vorgesehen sind.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung weisen die photovoltaisch aktive Schicht, die Trägerschicht der photovoltaisch aktiven Schicht und/oder der Kühlkörper zumindest teilweise eine Beschichtung aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten, hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen. Durch eine Beschichtung kann ein Wärmewiderstand zu einem Kühlmedium gesenkt werden, wobei eine Beschichtung teilweise kostengünstiger realisierbar ist, als eine Gestaltung des Kühlkörpers aus einem entsprechenden Material. Zudem ist es möglich, eine Beschichtung bei bestehenden Anlagen aufzubringen und so den Wirkungsgrad zu erhöhen.
  • Die Beschichtung kann vorteilhaft aufgewalzt, aufgespritzt, mit Düsen aufgetragen oder dergleichen werden. In vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist eine Beschichtung strukturiert, schaumartig und/oder in einer Art Baumstruktur aufgebracht, welche vorzugsweise ein günstiges Ver hältnis von wärmeleitenden Abschnitten oder Strängen zu wärmeabführender Oberfläche aufweist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist der Kühlkörper und/oder eine Beschichtung aus einem Kompositum umfassend Kornbestandteile, insbesondere Kornbestandteile aus Aluminium, hochwärmeleitfähigem Verbundwerkstoff oder dergleichen, ausgebildet. Derartige Kornbestandteile weisen eine maximale Korngröße von ca. 0,1 bis ca. 3 mm Durchmesser auf. Die Kornbestandteile sind beispielsweise aus Aluminiumschrott, Recycling-Produkten, Resten der CNT-Verbundwerkstoffverarbeitung, CNT-Verbundwerkstoffschrott, etc. kostengünstig durch mechanische Zerkleinerung erzeugbar. Die Kornbestandteile werden durch einen geeigneten Trägerstoff miteinander verbunden, so dass ein Körper geformt wird. Das Kompositum oder Kornkompositum kann Hohlräume oder Gaseinschlüsse enthalten und ist so mit besonders geringem Gewicht bereitstellbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Kühlkörper mindestens eine strömungstechnisch optimierte Struktur auf. In anderen Worten ist der Kühlkörper so geformt, dass er geringen Strömungswiderstand aufweist. Ein Fluss eines Kühlmediums entlang der Unterseite des Solarmoduls hängt von einer Anordnung des Solarmoduls ab. Bei Anordnung an einem Dach wird vorzugsweise ein Kühlkanal unterhalb der Solarmodule geschaffen, welcher sich von einer Dachrinne zu einem Dachfirst linear erstreckt. In einer Ausgestaltung sind sich entlang des Kühlkanals erstreckende, in den Kühlkanal hineinragende Kühlrippen vorgesehen, insbesondere Kühlrippe, welche quer zur Kanalrichtung gekrümmt verlaufen, um so eine Oberfläche zu erhöhen.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist durch den Kühlkörper eine umströmbare Oberfläche an der Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht geschaffen, welche mindestens doppelt so groß, vorzugs weise mindestens dreimal so groß, insbesondere mindestens zehnmal so groß ist wie eine Oberfläche der Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht ohne Kühlkörper. Der Kühlkörper ist in einer Ausgestaltung derart gestaltet, dass ein Verhältnis von freier Oberfläche zu Volumen unter Berücksichtigung strömungstechnischer Randbedingungen maximiert wird. In anderen Worten wird ein Körper geschaffen, welcher eine große freie Oberfläche bei geringem Volumen und geringem Strömungswiderstand aufweist.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist der Kühlkörper mittels eines hochwärmeleitfähigen elastischen Materials, insbesondere mittels eines hochwärmeleitfähigen Verbundwerkstoff-Vlieses, vorzugsweise eines CNT-Verbundwerkstoff-Vlieses, an der photovoltaisch aktiven Schicht angebracht. Durch ein elastisches Material lassen sich Unebenheiten zwischen dem Kühlkörper und dem Solarmodul ausgleichen. Gleichzeitig bewirkt ein entsprechendes Material eine gute Wärmeverteilung.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Kühlkörper mindestens einen Kanal auf, welcher von einem Kühlmedium durchströmbar ist. Der in dem Kühlkörper vorgesehene Kanal kann dabei gerade oder mäanderförmig verlaufen, wobei bei einem mäanderförmigen Verlauf vorzugsweise große Radien vorgesehen sind, so dass geringer Strömungswiderstand vorliegt. Der in dem Kühlkörper realisierte Kanal kann einen beliebigen Querschnitt aufweisen, vorzugsweise sind jedoch Kanalrohre ohne Unstetigkeiten am Umfang eingesetzt.
  • Die Erfindung wird weiter gelöst durch eine Solarfläche, insbesondere eine Solar-Dachfläche für ein Gebäudedach, umfassend mindestens zwei Solarmodule, wobei die Solarmodule mittels mindestens einem Längsprofil in Reihe verbunden sind, so dass unterhalb der Solarmodule ein sich in Längsrichtung der Solarfläche erstreckender Kühlkanal geschaffen ist. An der Unterseite der Solarmodule sind in einer Ausgestal tung Kühlkörper vorgesehen, die in den Kühlkanal hineinragen und von einem Kühlmedium um- und/oder durchströmbar sind. Die Kühlkanalabschnitte der einzelnen Solarmodule sind somit fluidisch verbunden. Dadurch wird ein gleichmäßiges Temperaturfeld unterhalb der Solarfläche erzeugt. Die Solar-Dachfläche ist beispielsweise für ein Spitzdach oder ein Pultdach ausgebildet, wobei die in Reihe angeordneten Solarmodule geschuppt angeordnet sein können. Ein entsprechendes Längsprofil ist beispielsweise aus der EP 1 734 588 A2 bekannt, auf welche hiermit vollumfänglich Bezug genommen wird.
  • In einer Weiterbildung der Solarfläche ist an einem Auslass des Kühlkanals ein Kollektorelement angeordnet, durch das ein Kühlmittelstrom am Auslass nacherhitzbar ist. Durch ein Nacherhitzen des Kühlmittelstroms am Auslass kann eine Strömungsgeschwindigkeit des Kühlmediums in dem Kühlkanal erhöht werden. Durch die Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit wird die Kühlleistung und damit der Wirkungsgrad der photovoltaisch aktiven Schicht erhöht. Eine Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit ist alternativ oder zusätzlich durch weitere Maßnahmen möglich. Insbesondere bei Anordnung der Solarfläche an einem Gebäude kann als Luft verwendetes Kühlmedium beispielsweise aus einem Kellerbereich oder an einer Schattenseite des Gebäudes entnommen werden. Zudem ist durch geeignete Anordnung des Kühlkanals an einem Gebäudedach ein Kamineffekt erzielbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Längsprofil ein von dem Kühlkanal thermisch und/oder elektrisch isolierter Kabelkanal vorgesehen. In dem Kabelkanal sind beispielsweise Anschlussleitungen, Sensorleitungen und dergleichen für die photovoltaisch aktive Schicht geführt. Durch die Trennung des Kabelkanals von einem Kühlkanal sind die Anschlussleitungen leicht zugänglich und vor Feuchtigkeit geschützt.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch eine Solaranlage umfassend eine Solarfläche, wobei die Solaranlage weiter ein Solarthermiesystem umfasst und ein durch den Kühlkanal geführtes Kühlmedium dem Solarthermiesystem zuführbar ist. Als Solarthermie wird die Umwandlung der solaren Einstrahlung in Wärme bezeichnet. Eine zugehörige Anlage wird als Solarthermiesystem bezeichnet. Durch Zuführung des erhitzten Kühlmediums zu einem Solarthermiesystem, beispielsweise zu einem wärmeabsorbierenden Aggregat des Solarthermiesystems, ist eine weitere Wirkungsgradsteigerung erzielbar. Damit ist es möglich, eine hocheffiziente Energiegewinnungsanlage zu schaffen. Die so geschaffene Solaranlage ist eine Hybridanlage mit einer Niedertemperaturzone, in welcher die erfindungsgemäß gekühlte Solarfläche angeordnet ist, und einer Hochtemperaturzone, in welcher geeignete Aggregate des Solarthermiesystems angeordnet sind. Geeignete Aggregate sind beispielsweise ein Kollektor und/oder ein Verdampfer, wobei die Aggregate in sogenannten Split-Einheiten oder Split-Geräten räumlich getrennt von weiteren Elementen angeordnet werden können. Die Nutzung des erwärmten Kühlmediums für das Solarthermiesystem entspricht einer sogenannten Rekuperation, so dass ein nachfolgender solarthermischer Prozess auf einem höheren Temperaturniveau gestartet werden kann, und dadurch auch auf einem gewünschten höheren Temperaturniveau endet.
  • Vorzugsweise umfasst das Solarthermiesystem mindestens ein wärmeaufnehmendes Aggregat, welches zumindest teilweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen ausgebildet ist. Ein derartiges wärmeaufnehmendes Aggregat kann besonders kleinbauend realisiert werden, wobei im Vergleich zu herkömmlichen Aggregaten ein gleicher Wirkungsgrad erzielt werden kann. Kleinbauende Aggregate lassen sich an geeigneter Stelle in einem Gebäude, beispielsweise im Bereich eines Dachfirsts, vorteilhaft als Split-Einheiten anbringen. Die Verbindung von einer derartigen Solit-Einheit zu einem Hauptaggregat und/oder weiteren Aggregaten des Solarthermiesystems ist über dünne Rohre möglich, so dass der Einbau keine negativen Auswirkungen auf den nutzbaren Wohnraum als Folge hat.
  • Nicht zuletzt wird die Aufgabe gelöst durch die Verwendung eines Verbundwerkstoffs mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen für ein Solarmodul und/oder ein wärmeaufnehmendes Aggregat einer Solarthermieanlage. Derartige Verbundwerkstoffe zeichnen sich durch hohe Wärmeleitfähigkeit, hohe Steifigkeit und geringes Gewicht aus. Durch die Verwendung der Verbundwerkstoffe sind Solaranlagen und/oder Solarthermiesysteme im Leichtbau realisierbar, wobei aufgrund einer schnellen Wärmeübertragung an ein Kühlmedium und/oder einen Wärmeträger des Solarthermiesystems es möglich wird, ein schnell reagierendes, regelbares Energiesystem für ein Gebäude zu schaffen. Im Regelfall ist eine geringe Strömungsgeschwindigkeit für eine Wärmeübertragung aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit ausreichend. Bedarfsweise kann in vorteilhaften Ausgestaltungen einer Hybridanlage umfassend Solarmodule und Solarthermiesystem eine Strömungsgeschwindigkeit eines Wärmeträgers und/oder eines Kühlmediums kurzfristig erhöht werden, um so einen erhöhten Energiebedarf abzufangen.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet. Als Teil eines Ausführungsbeispiels be schriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen Ausführungsbeispiel verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu erhalten.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung eine Ausschnitts einer Solarfläche;
  • 2: eine Vergrößerung eines Details II gemäß 1;
  • 3: eine Vergrößerung eines Details eines geschnittenen Solarmoduls;
  • 4 bis 9: Details, ähnlich 3 alternativer Ausführungsformen eines Solarmoduls;
  • 10a: eine geschnittene Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Solarmoduls;
  • 10b: das Solarmodul gemäß 10a in einer Explosionsdarstellung;
  • 11: eine geschnittene Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Solarmoduls mit Kühlkörper;
  • 12: eine geschnittene Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Solarmoduls;
  • 13: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Solarfläche an einem Gebäudedach;
  • 14: schematische Darstellung zweier Ausführungsformen von Solaranlagen an einem Häuserdach;
  • 15: schematische Darstellung zweier weiterer Ausführungsformen von Solaranlagen an einem Pultdach;
  • 16: eine schematische Darstellung einer weiteren Variante einer Solaranlage an einem Pultdach;
  • 17: eine geschnittene Seitenansicht eines Verdampfers und
  • 18: eine geschnittene Draufsicht auf den Verdampfer gemäß 17.
  • 1 zeigt schematisch einen Ausschnitt einer Solarfläche 1, umfassend mehrere Solarmodule 2. Die Solarmodule 2 sind dabei derart angeordnet, dass sie sich an den Randbereichen in einer Längsrichtung L überlappen. Eine derartige Anordnung wird auch als geschuppte Anordnung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine übliche Anordnung von Solarmodulen 2 an einer schematisch dargestellten Unterkonstruktion 3 eines Hausdachs. In der dargestellten Ausführungsform erfolgt eine Anbringung über Längsprofile 4, welche zueinander parallel und in Querrichtung Q beabstandet angeordnet sind. Bei den dargestellten Längsprofilen 4 handelt es sich um U-Profile, wobei in Querrichtung Q aneinander angrenzende Solarmodule 2 jeweils auf einem Ende eines Schenkels der U-Profile 4 aufgelegt sind. Die Höhe der U-Profile 4 bestimmt einen Abstand der Solarmodule 2 von der Unterkonstruktion 3. Unterhalb der Solarmodule 2 wird so zwischen den Solarmodulen 2 und der Dachkonstruktion 3 ein Kühlkanal 5 für ein nicht dargestelltes Kühlmedium geschaffen. Die Solarmodule 2 sind dabei vorzugsweise ohne Querstreben an der Dachkonstruktion 3 angeordnet, so dass die Kanal abschnitte unterhalb der einzelnen Solarmodule 2 in Längsrichtung L fluidisch miteinander verbunden sind.
  • 2 zeigt eine Vergrößerung eines Details II gemäß 1. Wie in 2 erkennbar, kann erfindungsgemäß das Längsprofil 4 als Kabelkanal genutzt werden, wobei elektrische Anschlussleitungen 40 für die Solarmodule wie Solarstromleitungen, Sensorleitungen und dergleichen in dem Kabelkanal geführt werden können. Wird ein flüssiges Kühlmedium durch den Kühlkanal 5 geführt, so kann zusätzlich in dem Kabelkanal eine Rohrleitung 41 für das Kühlmedium vorgesehen sein.
  • Die Solarmodule 2 liegen auf abgeflachten Enden der Schenkel des Längsprofils 4 auf. Eine Abdeckung 42 dient zur Befestigung der Solarmodule 2 an den Längsprofilen 4 und damit an der Dachkonstruktion 3. Die Abdeckung 42 dient weiter zur Abdichtung und/oder als Frostschutz. Dabei sind in der dargestellten Ausführungsform an Auflagestellen und Andruckstellen der Solarmodule 2 jeweils elastische Kunststoffprofile 43 vorgesehen. Ein Abstand A zwischen den seitlichen Kanten der in Querrichtung Q gemäß 1 benachbarten Solarmodule 2 wird dabei möglichst gering gewählt, um eine gute Flächennutzung zu erzielen. Andererseits ist jedoch der Abstand A ausreichen zu dimensionieren, um ein einfaches Verlegen der Leitungen 40, 41 zu erzielen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Wärmewiderstand einer Unterseite des Solarmoduls 2, insbesondere an einer eine photovoltaisch aktiven Schicht 20 des Solarmoduls 2 verringert. In der in 2 dargestellten Ausführungsform ist zu diesem Zweck ein Kühlkörper 6 an der Unterseite des Solarmoduls 2, genauer an einer Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht 20 angeordnet. Verschiedene Ausführungsformen des Kühlkörpers 6 werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die 3 bis 11b im Detail beschrieben.
  • 3 zeigt schematisch ein Detail einer Schnittansicht eines Solarmoduls 2 mit einem Kühlkörper 6. Der dargestellte Kühlkörper 6 ist beispielsweise aus stranggepressten, kupferfreien Aluminiumlegierung ausgebildet. Aluminium hat eine Wärmeleitfähigkeit von 221 W/(mK). Die Wärmeleitfähigkeit liegt dabei deutlich über der von Beton, Polymerbeton und/oder einer für die photovoltaisch aktive Schicht verwendeten Glasfläche. Der Kühlkörper 6 weist einen an dem Solarmodul 2 angeordneten Grundkörper 61 mit Kühlrippen 60 auf, welche in Längsrichtung parallel zueinander angeordnet sind. Die Kühlrippen 60 ragen von dem Grundkörper 61 ab, wobei ein Übergang zwischen dem Grundkörper 61 und den Kühlrippen 60 abgerundet ist. Eine Strecke C zwischen zwei Kühlrippen 60 und eine Materialdicke D an den abgerundeten Übergangsstellen sind dabei derart gewählt, dass eine optimale Wärmeleitung innerhalb des Kühlkörpers 6 möglich ist, wobei eine Grundfläche 61 und damit das Solarmodul 2 möglichst gleichmäßig gekühlt wird.
  • 4 zeigt ein Detail, ähnlich 3, einer alternativen Ausführungsform eines Solarmoduls 2 mit einem Kühlkörper 6. Bei der Ausführungsform gemäß 4 ist an der Strecke C zwischen zwei Kühlrippen 60 eine Beschichtung 62 aus einem hochwärmeleitenden Verbundwerkstoff angebracht. Durch die Beschichtung 62 wird ein Wärmewiderstand zwischen dem Kühlkörper 6 und einem den Kühlkörper 6 umströmenden, nicht dargestellten Medium weiter verringert. Dadurch kann im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 bei einer verringerten umströmten Oberfläche die gleiche Kühlwirkung erzielt werden. Somit ist es möglich, den Abstand zwischen zwei Kühlrippen 60 zu erhöhen. Als hochwärmeleitfähiger Verbundwerkstoff wird beispielsweise ein Verbundwerkstoff mit Kohlenstoffnanoröhren (carbon nano tubes – CNT), CNT-Fullerene-Derivaten oder CNT-Fullerene-Legierungen verwendet, welcher eine Wärmeleitfähigkeit von 2000 bis 6000 W/(mK) aufweist.
  • 5 zeigt ein Detail, ähnlich 3, in einer weiteren Ausführungsform mit einem Kühlkörper 6, welcher vollständig aus einem im Zusammenhang mit 4 beschriebenen Verbundwerkstoff herstellt ist. Je nach Wahl des Verbundwerkstoffs weist dieser neben der hohen Wärmeleitfähigkeit auch eine besonders geringe Dichte auf. So sind Verbundwerkstoffe denkbar, welche eine Dichte von maximal 1,5 g/cm3 aufweisen. Aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit des Verbundwerkstoffs kann weiter ein Abstand E zwischen zwei Kühlrippen im Vergleich zu der Ausführungsform gemäß 3 deutlich vergrößert werden. Dadurch wird ein Kühlkörper 6 geschaffen, welcher ein besonders geringes Gewicht aufweist, gleichzeitig jedoch geeignet ist, um eine gute Wärmeabgabe, d. h. eine effiziente Kühlung des Solarmoduls 2 zu erzielen.
  • 6 und 7 zeigen weitere Ausführungsformen von Kühlkörpern 6 mit Kühlrippen 60. Dabei sind die Kühlrippen 60 bei den Ausführungsformen gemäß den 6 und 7 nicht-linear förmig sondern gewellt. Dadurch kann die durch ein Kühlmedium umströmte Oberfläche weiter vergrößert werden. Durch die Wellung der Kühlrippen 60 gemäß 6 und 7 wird ein Teil einer Strahlungsenergie, welche von dem Bereich einer Zone C emittiert wird, wieder von Teilen der Kühlrippe 60 absorbiert und über Konvektion dem strömenden Kühlmedium zugeführt.
  • 8 zeigt ein Detail, ähnlich 3, gemäß einer weiteren Ausführungsform. Bei der Ausführungsform gemäß 8 ist ein Kühlkörper 6 aus einem Kompositum aus Kornbestandteilen hergestellt, wobei die Kornbestandteile über ein Bindemittel, vorzugsweise ein gut wärmleitendes Bindemittel, hergestellt sind. Ein entsprechender Kühlkörper 6 ist beispielsweise durch Kaltpressen herstellbar. Die Kornbestandteile sind aus einem hochleitfähigen Material, beispielsweise Aluminium oder einem oben beschriebenen Verbundwerkstoff, wobei die Kornbestandteile aus Schrott oder dergleichen durch Mahlen oder ähnlich mechanische Zerkleinerungen erhalten werden können.
  • 9 zeigt ein Detail, ähnlich 3, gemäß einer weiteren Ausführungsform. Bei der Ausführungsform gemäß 9 ist der Kühlkörper 6 aus mehreren Schichten 6a, 6b, 6c, 6d aufgebaut. Vorzugsweise wird für jede Schicht ein Verbundwerkstoff mit Kohlenstoffnanoröhren (CNT-Verbundwerkstoff) eingesetzt. Durch die mehreren Schichten ist es möglich, verschiedene Eigenschaften miteinander zu kombinieren. Zwischen der photovoltaisch aktiven Schicht 20 und dem Kühlkörper 6 ist eine Zwischenschicht 63 angeordnet, welche im Detail im Zusammenhang mit den 10a, 10b erläutert wird. Auf der Oberseite der photovoltaisch aktiven Schicht 20 ist eine Glasplatte 21 angeordnet. Es ist selbstverständlich, dass dabei auch Ausführungsformen denkbar sind, welche keine Schicht 6d mit Kühlrippen aufweist.
  • Durch die Verwendung der beschriebenen Verbundwerkstoffe ist die Gestaltung des Solarmoduls 2 als Sandwichsystems mit höchster Zug- und Druckfestigkeit in den Randzonen und extrem guter durchgehender Wärmeleitfähigkeit realisierbar. Ein Sandwichsystem erfordert eine gewisse Dicke, um Steifigkeit und Festigkeit des Solarmoduls zu gewährleisten. Dies ist in dem Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß 9 durch Verwendung eines Verbundwerkstoffes in der Zwischenschicht 6b erreicht. Aufgrund der geringen Dichte des verwendeten Verbundwerkstoffs erfährt das Solarmodul trotz steigender Dicke keine wesentliche Gewichtszunahme und keine wesentliche Verminderung der Wärmeübertragungsfähigkeit. Um eine Gewichtszunahme zu vermeiden, ist es bei den beschriebenen Verbundwerkstoffen mit eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteilen aufgrund der extrem guten Wärmeleitfähigkeit möglich, Hohlräume oder Leichtkörperteilchen einzubauen, ohne die Wärmeleitfähigkeit in einem für die Anwendung relevanten Maße zu verringern.
  • Bei dem in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist unter Ausnutzung der Werkstoffeigenschaften, insbesondere der Druck- und Zugfestigkeit des verwendeten Verbundwerkstoffs, auf eine beispielsweise aus Glas gestaltete Trägerschicht für die photovoltaisch aktive Schicht verzichtet. Dabei wird ein Kohlenstoffnanoröhren-Verbundwerkstoff verwendet, der eine etwa 60-mal höhere Zugfestigkeit als Stahl aufweist. Ein derartiger Verbundwerkstoff ist in der Lage, die Zugspannung in einer Randfaserzone einer üblicherweise als Glasplatte gestalteten Trägerschicht (Substratplatte) aufzunehmen. Dadurch ist es möglich, die Dicke der Glasplatte zu vermindern oder diese – wie in 9 dargestellt – entfallen zu lassen. Bei der in 9 dargestellten Ausführungsform liegt die photovoltaisch aktive Schicht 20 direkt angrenzend an eine Druckzone einer tragenden Sandwichplatte oder Schicht 6a. Die Schicht 6a übernimmt die Druckspannungen und liegt gleichzeitig in unmittelbarer Nähe der zu kühlenden Substanz, nämlich der photovoltaisch aktive Schicht 20, so dass deren Wärme sehr gut abgeleitet wird. Diese beiden Eigenschaften des Verbundwerkstoffs, hohe Druckspannungsstabilität und höchste Wärmeleitfähigkeit, sind dabei für die Verwendung im Zusammenhang mit einem Solarmodul 2 besonders vorteilhaft.
  • 10a ist eine geschnittene Seitenansicht eines Solarmoduls 2 mit einem Kühlkörper 6, wobei der Kühlkörper 6 ohne Klebeverbindung an einer Unterseite des Solarmoduls 2 angebracht ist. 10b ist eine Explosionsdarstellung der Ausführungsform gemäß 10a. Zum Anbringen des Kühlkörpers 6 ohne Klebeverbindung ist zwischen dem Solarmodul 2 und dem Kühlkörper 6 ein elastisches Material 63 angeordnet. Das elastische Material 63 ist in einer Ausgestaltung ein Vlies aus einem Verbundwerkstoff mit den oben beschriebenen Eigenschaften. Das elastische Material 63 weist beispielsweise eine Dicke von ca. 0,5 bis ca. 6 mm, vorzugsweise von ca. 1 bis 4 mm auf. Durch das elastische Material 63 ist insbesondere aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit des Vlieses eine gute Wärmeverteilung von dem Solarmodul 2 zu dem Kühlkör per 6 möglich. Durch das elastische Material 63 können weiter Unebenheiten zwischen dem Solarmodul 2 und dem Kühlkörper 6 ausgeglichen werden. Aufgrund der Elastizität des elastischen Materials 63 ist es weiter möglich, statische Unbestimmtheiten im Bereich einer schematisch angedeuteten Befestigung des Solarmoduls 2 auszugleichen.
  • 11 ist eine geschnittene Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Solarmoduls 2 mit einem Kühlkörper 6. In den Kühlkörper 6 sind dabei Rohrstücke 64 eingebettet, durch welche ein nicht dargestelltes Kühlmedium führbar ist. Der Kühlkörper 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise aus einem hochwärmeleitfähigen Verbundwerkstoff, beispielsweise einem CNT-Verbundwerkstoff. Dabei können mehrere Kühlrohre 64 in den Kühlkörper 6 eingearbeitet sein, in dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei parallele Kühlrohre 64 im Abstand H vorgesehen. Der Kühlkörper 6 kann mit dem Solarmodul 2 verklebt werden und/oder mittels eines im Zusammenhang mit 10a, 10b beschriebenen elastischen Materials 63 mit dem Solarmodul 2 verbunden sein. Bei einer Kühlung eines Solarmoduls 2 durch ein in Kühlröhren 64 geführtes Kühlmedium besteht die Gefahr, dass eine ungleichmäßige Kühlung des Solarmoduls 2 erfolgt. Um diesem Effekt entgegen zu wirken, können die Kühlröhren 64 zum Einen mäanderförmig an einer Unterseite des Solarmoduls 2 angeordnet sein. Erfindungsgemäß wird eine ungleichmäßige Kühlung weiter durch den Kühlkörper 6 verhindert, wobei durch den Kühlkörper 6 die Wärme zunächst von dem Solarmodul 2 abgleitet und dann dem Röhrensystem 64 zugeleitet wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird einer Kühlwirkung im unmittelbaren Bereich der Kühlröhren 64 zudem entgegen gewirkt, in dem ein direkter Kontakt zwischen dem Kühlkörper 6 und dem Solarmodul 2 im Bereich der Kühlröhren 64 durch Aussparungen 65 verhindert wird. Der Kühlkörper 6 kontaktiert dagegen das Solarmodul 2 an Stellen, welche eine maximale Entfernung L von den Kühlröhren 64 aufweisen.
  • 12 zeigt eine Schnittansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Solarmoduls 2 mit einem Kühlkörper 6, ähnlich 11. Im Unterschied zu 11 sind jedoch Kühlröhren 64 vorgesehen, welche einen ovalen Querschnitt aufweisen, wobei die Kühlröhren 64 derart an dem Solarmodul 2 angeordnet sind, dass eine größere Querschnittserstreckung im Wesentlichen parallel zu dem Solarmodul 2 angeordnet ist. Dadurch ist im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 11 eine größere Fläche des Solarmoduls 2 im Bereich der Kühlröhren 64 angeordnet. Der Kühlkörper 6 ist in einer Ausgestaltung aus einem Verbundwerkstoff, der während der Herstellung eine thermoplastische Phase aufweist, hergestellt. Die Röhren 64 können dabei während der thermoplastischen Phase in den Kühlkörper 6 eingefügt werden.
  • Die in den Figuren dargestellten Solarmodule mit Kühlkörpern sind lediglich beispielhafte Ausführungsformen. Selbstverständlich sind andere Ausführungsformen denkbar. Insbesondere ist es auch denkbar, eine Beschichtung direkt auf einer photovoltaisch aktiven Schicht aufzubringen und/oder die photovoltaisch aktive Schicht mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit zu gestalten.
  • 13 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Solarfläche 1 mit Solarmodulen 2, welche an einem Gebäudedach 3 angebracht ist. Dabei wird zwischen einer Unterkonstruktion 30 des Gebäudedachs 3 und den Solarmodulen 2 ein Kühlkanal 5 geschaffen. Als Kühlmedium dient in der dargestellten Ausführungsform Luft. Kaltluft wird zu diesem Zweck an einem Kanaleinlass 50 in einem Traufenbereich eingeführt. Ein Auslass 51 des Kühlkanals 5 ist in einem Dachfirst 51 angeordnet. Dadurch wird ausgenutzt, dass kalte Luft nach oben steigt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist im Bereich des Auslasskanals 51 ein Firstkollektor 70 vorgesehen, durch welchen ein in dem Kühlkanal 5 geführtes Kühlmedium zusätzlich erwärmt wird. Der Firstkollektor 70 kann dabei ebenfalls zumindest teilweise aus einem hochwärmeleitfähigen Material bestehen, um ein Erhitzen des Kühlmediums ohne Verluste zu erreichen. Durch den Firstkollektor 70 wird ein Kamineffekt, durch welchen ein Strömungsantrieb des Kühlmediums aufgrund einer Temperaturdifferenz zwischen Lufteintritt und Luftaustritt erzielt wird, weiter verstärkt. Die zugeführte Luft kann beispielsweise der Umgebung entnommen werden und am Auslass 51 wieder an die Umgebung abgegeben werden. Der Auslass 51 kann dabei zur Erzeugung eines Unterdrucks und Erhöhung einer Strömungsgeschwindigkeit durch einen Bernoulli-Effekt eine Einschnürung oder Verengung aufweisen. Weiter ist es denkbar, den Einlass 50 wie dargestellt im Traufenbereich mit einem Rohrsystem 8 zu verbinden, wobei dem Kühlkanal 5 Luft aus einem Kellerbereich 81 oder dergleichen, d. h. aus einem kühlen Bereich des Gebäudes zugeführt wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das Kanalsystem 8 weiter einen Ventilator 82, welcher beispielsweise an einer schattenseitigen Hauswand oder dergleichen angebracht ist, um Luft von dieser Stelle abzuziehen und dem Einlass 50 zuzuführen.
  • 14 zeigt zwei Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Solaranlage an einem Hausdach. Die Solaranlage umfasst dabei jeweils eine Solarfläche 1 mit Solarmodulen 2, welche mit einer Dachkonstruktion 3 einen Kanal 5 bilden. Die Solaranlage umfasst weiter ein Solarthermiesystem 9 mit einer Split-Einheit 90. Die Split-Einheit 90 ist als wärmeabsorbierenden Aggregat mit einem Ventilator 91 gestaltet. Die Split-Einheit 90 ist dabei je nach baulichen Gegebenheiten gemäß einer ersten Ausführungsform im Wesentlichen senkrecht angeordnet, beispielsweise an einer Mittelwand eines Dachwohnraums, und/oder gemäß einer zweiten Ausführungsform im Wesentlichen parallel zu einer zweiten Dachfläche 31 angeordnet. In beiden Ausführungsformen wird das erwärmte Kühlmedium der Split-Einheit 90 zugeführt, wobei die Split-Einheit 90 jeweils einen Ventilator 91 umfasst. Bei der zweiten Ausführungsform ist die Split-Einheit 90 vorzugsweise im Bereich eines Isolati onsquerschnitts des Gebäudedachs befestigt, wobei dabei eine Dachisolation des Gebäudedachs 3 auf vorteilhafte Weise für eine Schalldämmung verwendet werden kann. Durch Verwendung des Ventilators 91 wird das aus dem Kühlkanal 5 austretende Kühlmedium weiter beschleunigt und dadurch ein Durchströmen des Kühlkanals 5 weiter verbessert. Die Split-Einheiten 90 sind mit weiteren Elementen 92 der Solarthermieanlage 9, wie Wärmepumpen, Kühlaggregate, Speicher etc. durch dünne Rohre 93 verbunden, wobei die Rohre 93 beispielsweise einen Durchmesser von ca. 3 cm aufweisen. Derartige Rohre beanspruchen somit nur einen geringen nutzbaren Raum. Je nach Gestaltung eines Mediums des Solarthermiesystems 9 und/oder eines für die Kühlung der Solarmodule 2 verwendeten Kühlmediums kann das Kühlmedium direkt über die Rohre 93 der Solarthermieanlage 9 zugeführt werden oder mittels eines Wärmetauschers Wärme an das Medium des Solarthermiesystems 9 abgeben. Für einen hierfür eingesetzten Wärmetauscher ist es ebenfalls denkbar, hochwärmeleitfähige Materialien wie entsprechende Verbundwerkstoffe einzusetzen.
  • 15 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Solaranlage mit Solarfläche 1 und Solarthermiesystem 9 an einem als Pultdach gestaltetem Gebäudedach 3 mit einer im Wesentlichen senkrechten Außenwand 32. Dabei ist gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel ein Firstkollektor 90 zur Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit an einem Auslass 51 des Kühlkanals 5 vorgesehen. An dem Firstkollektor 90 ist weiter ein Ventilator 91 des Solarthermiesystems 9 angeordnet, durch den die Strömungsgeschwindigkeit zusätzlich erhöht wird. Der Firstkollektor 90 ist dabei derart gestaltet, dass eine der Einfallsseite der Lichtstrahlen zugewandte Seite aus einer Glasplatte besteht, welche beispielsweise über einem geschwärztem Kupferkörper oder dergleichen, welche die Wärme der einfallenden Lichtstrahlen an den Kühlmediumstrom überträgt, angeordnet ist. Vorzugsweise kann auch hier ein hochwärmeleitfähiger Verbundstoff eingesetzt werden. Ein entsprechender Firstkollek tor 90 weist vorzugsweise an der Außenseite eine hohe ästhetische Ähnlichkeit mit einem Solarmodul 2 auf. Der Ventilator 91 und/oder der Firstkollektor 90 ist/sind über Leitungen 93 mit den Haupteinheiten 92 des Solarthermiesystems 9 verbunden. Gemäß einer zweiten in 15 dargestellten Ausführungsform ist die Split-Einheit 90a unterhalb der Solarfläche 1 angeordnet, so dass die gesamte Dachfläche als Solarfläche 1 nutzbar ist.
  • 16 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Solaranlage mit Solarmodulen 2, welche durch ein flüssiges Kühlmedium gekühlt werden. Bei der Ausführungsform gemäß 15 ist unterhalb der Solarmodule 2 ein Kühlkanal 5 gebildet, wobei der Kühlkanal 5 beispielsweise in den Kühlkörpern gemäß den 11 und 12 gebildet ist. Dabei kann ein Kühlmedium verwendet werden, welches üblicherweise als Wärmeträger in Solarkollektoren einer Solarthermieanlage verwendet wird. In der Ausführungsform gemäß 15 ist ein Kollektor 90 in der Nähe eines Dachfirsts angebracht, durch welchen das Kühlmedium mittels einfallender Lichtstrahlen erwärmt wird. Zusätzlich wird das Kühlmedium durch Abwärme der Solarmodule 2 erhitzt. Das derart erwärmte Kühlmedium wird über Rohre 93 einem Speicher 92 zugeführt. Dabei ist es denkbar, die Kanäle der Solarmodule 2 und des Kollektors 20 derart zu gestalten, dass das Kühlmedium in Reihe, parallel oder wahlweise durch die Solarmodule 2 und/oder den Solarkollektor 60 geführt wird. In anderen Worten, kann das Kühlmedium für die Kühlung der Solarmodule 2 und für den Solarkollektor 60 in Serien- oder Parallelbetrieb oder in Kombination dieser beiden Betriebsarten verwendet werden.
  • Als Ventilatoren 82, 91 werden vorzugsweise drehzahlgeregelte Ventilatoren eingesetzt. Die Ventilatoren 82, 91 arbeiten vorzugsweise mit niedriger Drehzahl um so Wirbelverluste, einen Geräuschpegel und/oder einen Energieverbrauch niedrig zu halten. Insbesondere in einem Hausinnenraum sind derartige Ventilatoren vorteilhaft einsetzbar. Aufgrund des schnellen Wärmeübergangs ist eine mäßige Strömungsgeschwindigkeit, welche durch derartige Ventilatoren im Normalbetrieb generierbar ist, im Regelfall ausreichend. Je nach Anbringung der Anlage wird vorzugsweise ein Kamineffekt erzielt, welcher in vielen Fällen zur Erzeugung eines bewegten Kühlmediumstroms bereits ausreicht. Die Ventilatoren können daher zeitweise abgeschaltet sein. Zu diesem Zweck sind die Ventilatoren so gestaltet, dass sie selbst im abgeschalteten Zustand nur einen geringen Strömungswiderstand aufweisen. Ist aufgrund von hohen Außentemperaturen, Windstille oder ähnlichen Randbedingungen die durch den Kamineffekt erzeugte Strömungsgeschwindigkeit nicht ausreichend, um eine gewünschte Kühlung zu erzielen, können die Ventilatoren bedarfsweise zugeschaltet werden. Zum schnellen Erhitzen und/oder schnellen Energiegewinn kann die Drehzahl der Ventilatoren kurzfristig erhöht werden. Dank der durch Verwendung von hochwärmeleitfähigen Materialien erzielten hohen Ansprechgeschwindigkeit kann so ein schnell reagierendes, regelbares System geschaffen werden.
  • Als Verdampfer oder Wärmetauscher der Wärmepumpe bzw. der Kältemaschine des Solarthermiesystems 9 werden vorzugsweise von dem jeweiligen Hauptaggregat getrennte Split-Einheiten eingesetzt. Die Split-Einheit ist in vorteilhaften Ausgestaltungen mit einem in 17 oder 18 schematisch dargestellten, geteilten Verdampfer 100 ausgebildet. Dabei zeigen 17 und 18 eine geschnittene Seitenansicht eines Verdampfers 100 bzw. eine geschnittene Draufsicht auf einen Verdampfer 100. Der Verdampfer 100 umfasst ein Innenteil 101 und ein Außenteil 102. Das Innenteil 101 weist angeformte Leitstrukturen 103 auf, die den inneren Strömungsverlauf und Phasenwechsel begünstigen. Die dargestellten Leitstrukturen 103 sind dabei lediglich beispielhaft. Dem Innenteil 101 wird über eine dargestellte Zugangsleitung 104 ein kalter Wärmeträger zugeführt. Ein im Innenteil 101 verdampfter Wärmeträger wird über eine nicht dargestellte Abgangsleitung abgeführt. Die Wandung des Innenteils 101 ist dabei mit einer ausreichenden Festigkeit gestaltet, dass sie einem Druck durch den Wärmeträger bzw. einem Wärme abgebenden Medium standhält. Insbesondere bei flüssigen Medien muss zudem eine ausreichende Korrosionsbeständigkeit gewährleistet sein.
  • Erfindungsgemäß ist das Innenteil 101 vorzugsweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerne-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen ausgebildet. Dabei ist der für das Innenteil 101 verwendete Verbundwerkstoff vorzugsweise weiter durch temperaturfeste Bindemittel stabilisiert, so dass das Innenteil 101 schweißbar und/oder verklebbar ist. Das so geschaffenen Innenteil 101 kann als Kern oder Formteil beim Aufbringen eines ihn umgebenden äußeren Kühlkörpers oder Außenteils 102 in einem Formwerkzeug dienen. Das Außenteil 102 weist vorzugsweise Kühlrippen 105 auf und ist in einer Ausgestaltung aus einem grobkörnigen Verbundwerkstoff mit guten Wärmeleiteigenschaften.
  • Ein entsprechender Verdampfer 100 oder Wärmetauscher kann besonders kleinbauend hergestellt werden. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn der Verdampfer 100 im Strömungsfeld eines Kühlmediums für die Solarmodule eingesetzt wird. Eine Ausrichtung des Verdampfers 100 ist dabei je nach Bauraumbedingungen beliebig wählbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 33144637 [0003]
    • - EP 1734588 A2 [0017]

Claims (15)

  1. Solarmodul, insbesondere Solarmodul für eine Dacheindeckung eines Gebäudedachs, umfassend eine photovoltaisch aktive Schicht zur Transformation von Solarstrahlung in elektrische Energie, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wärmewiderstand des Solarmoduls (2) gegenüber einem Kühlmedium zumindest an einer Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht (20) verringert ist, so dass die Wärmeleitfähigkeit eines von Kühlmedium umströmten Bereichs mindestens 200 W/(mK), vorzugsweise mindestens 1000 W/(mK), weiter bevorzugt mindestens 2000 W/(mK), insbesondere mindestens 5000 W/(mK) beträgt.
  2. Solarmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der photovoltaisch aktive Schicht (20) mindestens ein von einem Kühlmedium umströmbarer und/oder durchströmbarer Kühlkörper (6) zur Verringerung eines Wärmewiderstands vorgesehen ist.
  3. Solarmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die photovoltaisch aktive Schicht (20), eine Trägerschicht der photovoltaisch aktiven Schicht (20) und/oder der Kühlkörper (6) zumindest teilweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerne-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen ausgebildet ist.
  4. Solarmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die photovoltaisch aktive Schicht (20), die Trägerschicht der photovoltaisch aktiven (20) und/oder der Kühlkörper (6) zumindest teilweise eine Beschichtung aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten, hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen aufweist.
  5. Solarmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (6) und/oder die Beschichtung aus einem Kompositum umfassend Kornbestandteile, insbesondere Kornbestandteile aus Aluminium, hochwärmeleitfähigem Verbundwerkstoff oder dergleichen, ausgebildet ist.
  6. Solarmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (6) eine strömungstechnisch optimierte Struktur aufweist.
  7. Solarmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Kühlkörper (6) eine umströmbare Oberfläche an der Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht gebildet ist, welche mindestens doppelt so groß, vorzugsweise mindestens dreimal so groß, insbesondere mindestens zehnmal so groß ist wie eine Oberfläche der Unterseite der photovoltaisch aktiven Schicht ohne Kühlkörper (6).
  8. Solarmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (6) mittels eines hochwärmeleitfähigen elastischen Materials, insbesondere mittels eines hochwärmeleitfähigen Verbundwerkstoff-Vlieses an der photovoltaisch aktiven Schicht (20) angeordnet ist.
  9. Solarmodul nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlkörper (6) mindestens einen Kanal (64) aufweist, welcher von einem Kühlmedium durchströmbar ist.
  10. Solarfläche, insbesondere Solar-Dachfläche für ein Gebäudedach, umfassend mindestens zwei Solarmodule (2) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarmodule (2) mittels mindestens einem Längsprofil (4) in Reihe verbunden sind, so dass unterhalb der Solarmodule (2) ein sich in Längsrichtung (L) der Solarfläche (1) erstreckender Kühlkanal (5) geschaffen ist.
  11. Solarfläche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Auslass (51) des Kühlkanals (5) ein Kollektorelement (70, 90) angeordnet ist, durch das ein Kühlmittelstrom am Auslass (51) nacherhitzbar ist.
  12. Solarfläche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Längsprofil (4) ein von dem Kühlkanal (5) thermisch und/oder elektrisch isolierter Kabelkanal vorgesehen ist.
  13. Solaranlage umfassend einen Solarfläche nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Solaranlage weiter ein Solarthermiesystem (9) umfasst, wobei ein durch den Kühlkanal (5) geführtes Kühlmedium dem Solarthermiesystem (9) zuführbar ist.
  14. Solaranlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Solarthermiesystem (9) mindestens ein wärmeaufnehmendes Aggregat umfasst, welches zumindest teilweise aus einem Verbundwerkstoff mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen ausgebildet ist.
  15. Verwendung eines Verbundwerkstoffs mit einem eingebetteten hochwärmeleitfähigen Bestandteil aus der Gruppe umfassend Kohlenstoffnanoröhren, Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Derivate und Kohlenstoffnanoröhren-Fullerene-Legierungen für ein Solarmodul (2) und/oder ein wärmeaufnehmendes Aggregat (90) einer Solarthermieanlage (9).
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Cited By (13)

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