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DE102008026347A1 - Leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat und einem Grundkörper - Google Patents

Leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat und einem Grundkörper Download PDF

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Abstract

Die Erfindung beschreibt eine leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat und mit einem sich an eine zweite Hauptfläche des Substrats anschließenden und mit diesem verbundenen, ein Grundpotential aufweisenden Grundkörper aus einem elektrisch leitenden Material. Hierbei ist auf einer ersten elektrisch isolierend ausgebildeten Hauptfläche des Substrats mindestens eine erste hohes Potential gegenüber dem Grundkörper aufweisende Leiterbahn angeordnet, deren Außengrenze von dem Außenrand des Substrats beabstandet ist. Weiterhin sind in diesem Randbereich zwischen der Außengrenze der Leiterbahn und dem Substratrand mindestens ein erster und ein zweiter elektrisch leitender Bereich angeordnet, wobei die Anordnung zwischen dem zweiten leitenden Bereich und dem Grundkörper eine elektrisch leitende Verbindung aufweist.

Description

  • Die Erfindung beschreibt eine leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat und einem Grundkörper, wie sie beispielhaft Teil eines Leistungshalbleitermoduls ist.
  • Grundsätzlich bekannt sind Leistungshalbleitermodule mit einem Grundkörper, der als Grundplatte des Leistungshalbleitermoduls selbst oder als zusätzlicher Kühlkörper ausgebildet ist. Derartige Leistungshalbleitermodule bieten gegenüber diskreten Leistungsschaltern (z. B. Scheibenzellen, TO220) den großen Vorteil der inneren Isolierung gegenüber einer Wärmesenke, hier beispielhaft dem Grundkörper. Diese innere Isolierung wird gemäß dem Stand der Technik beispielhaft durch den Einsatz von keramischen Substraten erreicht, die eine hohe Durchschlagsfestigkeit mit einer großen Wärmeleitfähigkeit verbinden. Sie erlauben den effizienten Aufbau von Leistungsschaltungen, da sie neben der Basisisolierung, der Isolation zur Umgebung auch eine Funktionsisolierung, die Isolierung verschiedener Bereiche gegeneinander auf einer strukturierten und mit Bauelementen versehenen Fläche, bereitstellen. Derartige Leistungshalbleitermodule, mit keramischen Substraten sind beispielhaft aus der US 5,466,969 , aus der EP 0 750 345 A2 sowie der DE 197 00 963 A1 bekannt.
  • All diesen Ausgestaltungen von Leistungshalbleitermodulen nach dem Stand der Technik ist gemeinsam die Verwendung eines keramischen Isolierstoffkörpers mit Leiterbahnen auf dessen erster und einer flächigen Metallkaschierung auf dessen zweiter Hauptfläche, hergestellt z. B. durch eine Spinellbindung zwischen Aluminiumoxid (Al2O3) und Kupferoxid nach dem ”Direct Copper Bonding”(DCB)-Verfahren oder durch ein Aktivlötverfahren ”Active Metal Brazing” (AMB).
  • Bei allen bekannten Ausgestaltungen dieser Substrate dehnen sich die Leiterbahnen nicht bis an den Rand des Substrats aus, wodurch dort ein elektrisch nicht leitender Bereich ausgebildet wird. Typischerweise reicht auch die flächige Metallkaschierung auf der zweiten Hauptfläche des Isolierstoffkörpers nicht an den somit durch diesen gebildeten Rand des Substrats heran. Durch diese Anordnung ergibt sich eine bis zu gewissen Spannungsgrenzen ausreichende Durchschlagsfestigkeit der Anordnung aus Substrat, hierauf angeordneten Leiterbahn und einem typischerweise auf Grundpotential liegendem Grundkörper. Es ist aus der DE 100 63 714 A1 bekannt diese Spannungsgrenze zu erhöhen, indem der Außenrand der flächigen Metallkaschierung gegenüber dem Außenrand der Leiterbahnen auf der ersten Hauptfläche des Substrats zurückversetzt ausgebildet ist.
  • Beispielhaft aus der nicht vorveröffentlichten DE „10 2007 062 305 A1” ist es bekannt bei Leistungshalbleiterbauelementen, vorzugsweise auch bei Leistungsdioden, in einem Randbereich um den aktiven Bereich herum eine Feldringstruktur vorzusehen, die zum Erreichen einer geforderten Sperrspannungsfestigkeit beiträgt. Diese Feldringe sind konzentrisch um den aktiven Bereich herum angeordnet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat und einem Grundkörper anzugeben, wobei die Durchschlagsfestigkeit am Randbereich unabhängig von der Art des Substrats erhöht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, durch ein Leistungshalbleitermodul mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Ausgangspunkt der erfindungsgemäßen Lösung sind Leistungshalbleitermodule gemäß dem oben beschrieben Stand der Technik, wobei die folgenden Ausführungen nicht nur hierauf und auch nicht auf die oben genannten Ausbildung der Substrate beschränkt sind.
  • Die erfindungsgemäße leistungselektronische Anordnung weist ein Substrat und einen Grundkörper, beispielhaft einen Kühlkörper eines Leistungshalbleitermoduls, auf. Dieser Grundkörper schließt sich an der zweiten Hauptfläche des Substrats an und ist mit diesem zumindest thermisch leitend verbundenen. Der Grundkörper besteht hierbei aus einem elektrisch leitenden oder leitfähigen Material und liegt auf Grundpotential.
  • Auf einer ersten elektrisch isolierend ausgebildeten Hauptfläche des Substrats ist mindestens eine erste, hohes Potential gegenüber dem Grundkörper aufweisende, Leiterbahn angeordnet. In Leistungshalbleitermodulen sind auf derartigen Leiterbahnen die Leistungshalbleiterbauelemente angeordnet, ebenso sind die schaltungsgerechten Verbindungen zumindest teilweise mittels derartiger Leiterbahn ausgebildet. Typischerweise sind in Leistungshalbleitermodulen eine Mehrzahl derartiger Leiterbahn angeordnet, die im Betrieb unterschiedliches Potential aufweisen.
  • Gemäß dem Stand der Technik sind diese Leiterbahnen räumlich begrenzt wobei ihre Außengrenze diejenige dem Rand des Substrats zugewandte Begrenzung darstellt. Diese Außengrenze ist von dem Außenrand des Substrats beabstandet. In dem hierdurch gebildeten Randbereich sind zwischen der Leiterbahn und der Außengrenze mindestens ein erster und ein zweiter elektrisch leitender Bereich angeordnet. Es ist hierbei offensichtlich bevorzugt, wenn der mindestens eine erste und der zweite leitende Bereich voneinander und von der mindestens einen ersten hohes Potential aufweisenden Leiterbahn elektrisch isoliert sind. Weiteres Kennzeichnen für die erfindungsgemäße Anordnung ist hierbei, dass zwischen dem zweiten leitenden Bereich und dem Grundkörper eine elektrisch leitende Verbindung angeordnet ist. Es kann hierbei bevorzugt sein, wenn diese Verbindung hochohmig ausgebildet ist.
  • Es kann ebenso bevorzugt sein, wenn das Substrat einen Isolierstoffkörper und hiermit verbunden eine flächige elektrisch leitende Schicht, ein Metallkaschierung, gemäß dem oben beschriebenen Stand der Technik aufweist. Hierbei bildet die dem Isolierstoffkörper abgewandte Oberfläche dieser Metallkaschierung die zweite Hauptfläche des Substrats aus.
  • Eine besonders bevorzugte Anordnung ergibt sich, wenn die mindestens eine erste und die zweite leitende Schicht auf dem Randbereich des Substrats vollständig umlaufend um diesen Randbereich ausgebildet sind. Hierbei bilden sich um den aktiven Bereich, hier die auf dem Substrat angeordnete Schaltung, eine Art Feldringstruktur vergleichbar einer Leistungsdiode aus, wodurch die Durchschlagsfestigkeit der Anordnung erhöht wird.
  • Aus Gründen der inneren Isolation, beispielhaft im Inneren eines Leistungshalbleitermoduls ist es bevorzugt, wenn die die Zwischenräume zwischen der ersten Leiterbahn und dem ersten leitenden Bereich und zwischen den leitenden Bereichen mit einem Isolationsstoff verfüllt sind.
  • Besonders bevorzugte Weiterbildungen dieser Schaltungsanordnung sind in der jeweiligen Beschreibung der Ausführungsbeispiele genannt. Die erfinderische Lösung wird zudem an Hand der Ausführungsbeispiele der 1 bis 6 weiter erläutert.
  • 1 zeigt eine erste Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt.
  • 2 zeigt eine zweite Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt.
  • 3 zeigt eine dritte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt.
  • 4 zeigt eine vierte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt.
  • 5 zeigt die eine Draufsicht auf die erste erfindungsgemäße Anordnung.
  • 6 zeigt die eine Draufsicht auf die dritte erfindungsgemäße Anordnung.
  • 1 zeigt eine erste Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt. Dargestellt ist hier ein Grundkörper (60), beispielhaft ein Kühlkörper zur Verbindung mit einem Leistungshalbleitermodul. Auf diesem Grundkörper (60) ist thermisch leitend verbunden ein Substrat (4) mit dessen zweiter Hauptfläche (420) angeordnet. Dieses Substrat (4) weist einen Isolierstoffkörper (40) gemäß dem Stand der Technik auf.
  • Auf der ersten Hauptfläche (410) dieses Substrats (4) ist ohne Beschränkung der Allgemeinheit nur eine Leiterbahn (10) dargestellt, wobei diese im Betrieb hohes Potential, beispielhaft über 2500 V aufweist. Nicht dargestellt, aber üblich, sind auf diesen Leiterbahnen angeordnete und schaltungsgerechte verbundene Leistungshalbleiterbauelemente.
  • Diese Leiterbahn (10) weist eine Außengrenze (102) auf, die dem Substratrand (402) zugewandt ist, ohne dass weitere Leiterbahnen, also elektrisch leitende Bereich, die der inneren schaltungsgerechten Funktion dienen, hierzwischen im Randbereich (430) des Substrats (4) angeordnet sind.
  • In diesem Randbereich (430) des Substrats (4) sind erfindungsgemäß mindestens ein, hier genau ein erster (20) und eine zweiter (30) leitender Bereich angeordnet. Der erste leitenden Bereich (20) ist von der Leiterbahn (10) beabstandet und somit elektrisch isoliert und weist eine Innengrenze (200) und eine Außengrenze (202) auf. Die Innengrenze (200) des ersten leitenden Bereichs (20) ist der Außengrenze (102) der Leiterbahn (10) zugewandt, während die Außengrenze (202) des ersten leitenden Bereichs (20) der Innengrenze (300) des zweiten leitenden Bereichs (30) zugewandt ist. Dieser zweite leitenden Bereich (30) ist vom ersten (20) ebenfalls beabstandet und elektrisch isoliert. Die Außengrenze (302) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs ist in dieser Ausgestaltung vom Substratrand (402) ebenfalls beabstandet.
  • Für die Ausbildung der ersten (20) und des zweiten (30) elektrisch leidenden Bereichs ist es besonders bevorzugt, wenn diese gleichzeitig und mit dem gleichen Herstellungsverfahren wie die Leiterbahn (10) ausgebildet werden. Nach den bekannten Verfahren hergestellte Leiterbahn (10) und elektrisch leitenden Bereiche (20, 30) bilden im Rahmen der Herstellungstoleranzen Kanten senkrecht zur Substratebene aus.
  • Weiterhin ist schematisch dargestellt, dass der zweite elektrisch leitende Bereich (30) mit dem Grundkörper (60) eine nieder- oder auch möglicherweise bevorzugt hochohmige (72) Verbindung (70) aufweist. Hierdurch wird der zweite elektrisch leitende Bereich (30) auf das Potential des Grundkörpers (60) gebracht, wodurch die Anordnung der ersten (20) und zweiten (30) elektrisch leitenden Bereiche eine ähnliche Funktion wie die Feldringstruktur einer Leistungsdiode übernehmen und die Durchschlagsfestigkeit der gesamten Anordnung verbessern.
  • 2 zeigt eine zweite Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt. Diese unterscheide sich von derjenigen gemäß 1 dadurch, dass das Substrat (4) nicht nur aus einem Isolierstoffkörper (40) besteht, sonder zusätzlich auf der den Leiterbahnen (10) abgewandten Seite eine flächige Metallkaschierung (42) aufweist, die allerdings hier nicht bis zum Substratrand (402) reicht.
  • Weiterhin unterscheidet sich diese Ausgestaltung dahingehend, dass die Außengrenze (302) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs (30) mit dem Substratrand (402) fluchtet und von diesem Bereich eine Drahtbondverbindung (74), als eine Ausgestaltung der elektrisch leitenden Verbindung (70), von dem zweiten Bereich (30) zum Grundkörper (60) reicht.
  • 3 zeigt eine dritte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt. Diese unterscheidet sich wesentlich von derjenigen gemäß 2 dadurch, dass die Innen- (200, 300) und Außengrenzen (202, 302) der elektrisch leitenden ersten (20) und zweiten (30) Bereiche keine senkrechten Kanten aufweisen, sondern einen sanften Abfall ihrer Dicke in Richtung der jeweiligen Grenze aufweisen. In dieser Ausgestaltung ist ist die Außengrenze (302) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs (30) vom Substratrand (402) beabstandet, während der die Metallkaschierung (42) bis zu diesem reicht.
  • Weiterhin dargestellt ist die elektrisch leitende Verbindung (70) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs (30) zum Grundkörper (60) mittels einer Durchkontaktierung (76) durch den Isolierstoffkörper (40) des Substrats (4). Diese Durchkontaktierung (76) verbindet die zweite elektrisch leitende Schicht (30) mit der flächigen Metallkaschierung (42) des Substrats (4), die wiederum mit dem Grundkörper (60) elektrisch und thermisch leitend verbunden ist.
  • 4 zeigt eine vierte Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anordnung als Teilschnitt. Diese unterscheidet sich von derjenigen gemäß 1 dadurch, dass die drei hier dargestellten ersten (20) und der zweite (30) elektrisch leitenden Bereich nicht gleiche Dicke aufweisen wie die Leiterbahn (10) und vorzugsweise auch nicht mit dem gleichen Herstellungsverfahren erzeugt wurden. Ein geeignetes Herstellungsverfahren hierfür wäre das Abscheiden von Metall auf dem Isolierstoffkörper (40) aus der Dampfphase.
  • Weiterhin dargestellt und speziell auch bei diese Ausgestaltung der ersten (20) und zweiten (30) leitenden Schichten vorteilhaft ist, dass hier eine Mehrzahl von ersten leitenden Schichten (20) nicht zwangsläufig gleicher geometrischer Abmessungen angeordnet sind. Die elektrisch leitende Verbindung (70) zum Grundkörper (60) ist nur schematisch dargestellt.
  • Ebenso kann es bevorzugt sein, wenn die Zwischenräume (50, 52, 54) zwischen der ersten Leiterbahn (10) und dem ersten leitenden Bereich (20) und zwischen den ersten und dem zweiten (30) leitenden Bereichen mit einem Isolationsstoff (80) verfüllt sind. Typisch hierfür ist eine Verfüllung mit einem Monomer des Silikonkautschuks, der nach Entgasen polymerisiert wird. Durch diesen Silikonkautschuk (80) wird hauptsächlich die Funktionsisolierung im Inneren eines beispielhaften Leistungshalbleitermoduls hergestellt.
  • 5 zeigt die eine Draufsicht auf die erste erfindungsgemäße Anordnung, wobei auf die Darstellung des Grundkörpers (60, vgl. 1) verzichtet wurde und auch die elektrisch leitenden Verbindung (70) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs (30) mit diesem ist nur schematisch als Drahtbondverbindung (74) angedeutet ist.
  • Dargestellt ist hier nicht nur eine Leiterbahn (10), sondern drei Leiterbahnen, wie sie in Leistungshalbleitermodulen für die Führung der beiden Gleichspannungs- und des Wechselstrompotentials notwendig sind. Diese Leiterbahnen (10) bilden die innere schaltungsgerechten Funktion aus. Demgegenüber dienen der hier eine erste (20) und der zweite (30) elektrisch leitende Bereich der Verbesserung der Durchschlagsfestigkeit der Anordnung. Es ist bevorzugt diesen ersten (20) und den zweiten (30) leitenden Bereich um alle Leiterbahnen (10) herum diese umschließend im Randbereich (430, vgl. 1) des Substrats (4) anzuordnen.
  • 6 zeigt die eine Draufsicht auf die vierte erfindungsgemäße Anordnung, wobei wiederum auf die Darstellung des Grundkörpers (60, vgl. 1) verzichtet wurde und auch die elektrisch leitenden Verbindung (70, vgl. 4) des zweiten elektrisch leitenden Bereichs (30) nicht dargestellt ist.
  • Dargestellt sind hier ebenfalls wie unter 5 die drei Leiterbahnen (10), wie sie in Leistungshalbleitermodulen für die Führung der beiden Gleichspannungs- und des Wechselstrompotentials notwendig sind. Im Gegensatz zur Darstellung gemäß 5 umschließen der erste (20) und zweite (30) elektrisch leitende Bereich nicht alle Leiterbahnen (10) vollständig. Hier werden ausschließlich die dem Substratrand (402) zugewandten Außengrenzen (102) der Leiterbahnen (10) hohem, hier mit positivem Gleichspannungs- und Wechselspannungspotential, im Randbereich (430, vgl. 1) des Substrats (4) hin umschlossen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 0750345 A2 [0002]
    • - DE 19700963 A1 [0002]
    • - DE 10063714 A1 [0004]
    • - DE 102007062305 A1 [0005]

Claims (8)

  1. Leistungselektronische Anordnung mit einem Substrat (4) und mit einem sich an eine zweite Hauptfläche (420) des Substrats (4) anschließenden und mit diesem verbundenen, ein Grundpotential aufweisenden, Grundkörper (60) aus einem elektrisch leitenden Material, wobei auf einer ersten elektrisch isolierend ausgebildeten Hauptfläche (410) des Substrats (4) mindestens eine erste hohes Potential gegenüber dem Grundkörper (60) aufweisende Leiterbahn (10) angeordnet ist, deren Außengrenze (102) von dem Außenrand (402) des Substrats (4) beabstandet ist und wobei in diesem Randbereich (430) zwischen der Außengrenze (102) der Leiterbahn (10) und dem Substratrand (402) mindestens ein erster (20) und ein zweiter (30) elektrisch leitender Bereich angeordnet sind, wobei die Anordnung zwischen dem zweiten leitenden Bereich (30) und dem Grundkörper (60) eine elektrisch leitende Verbindung (70) aufweist.
  2. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine erste (20) und der zweite (30) leitende Bereich voneinander und von der mindestens einen ersten hohes Potential aufweisenden Leiterbahn (10) elektrisch isoliert angeordnet sind.
  3. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1, wobei das Substrat (4) einen Isolierstoffkörper (40) und hiermit verbunden eine flächige elektrisch leitende Metallkaschierung (42) mit einer zweiten Hauptfläche (420) des Substrats (4) aufweist.
  4. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1 oder 3, wobei die elektrisch leitende Verbindung (70) zwischen dem zweiten leitenden Bereich (30) und dem Grundkörper (60) mittels einer Drahtbondverbindung (74) oder mittels einer Durchkontaktierung (76) durch den Isolierstoffkörper (40) des Substrats (4) ausgebildet ist.
  5. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 4, wobei die elektrisch leitende Verbindung (70) hochohmig (72) ausgebildet ist.
  6. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine erste (20) und die zweite (30) leitende Schicht auf dem Randbereich (430) des Substrats (4) vollständig umlaufend um diesen Randbereich (430) ausgebildet sind.
  7. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine erste (20) und der zweite (30) elektrisch leitende Bereich die mindestens eine erste Leiterbahn (10) an allen direkt dem Substratrand (430) zugewandten Außengrenzen (102) umschließt.
  8. Leistungselektronische Anordnung nach Anspruch 1, wobei die Zwischenräume (50, 52, 54) zwischen der ersten Leiterbahn (10) und dem ersten leitenden Bereich (20) und zwischen den leitenden Bereichen (20, 30) mit einem Isolationsstoff (80) verfüllt sind.
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