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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Betriebsverfahren für eine verschwenkbare
Polyplan-Bildgebungsanlage zur Abbildung eines sich bewegenden Untersuchungsobjekts,
insbesondere ein Verfahren zur Herzbildgebung mittels einer Angiographie-Vorrichtung,
wofür hier
beispielhaft eine Biplan-C-Bogen-Vorrichtung stehen soll, sowie
ein entsprechendes Computerprogramm, einen Datenträger, auf
dem dieses gespeichert ist, und eine verschwenkbare Polyplan-Bildgebungsanlage
zur Durchführung
des Betriebsverfahrens.
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Unter
dem Begriff „Polyplan-Bildgebungsanlage” sei nachstehend
eine Bildgebungsanlage zu verstehen, die zur Bildaufnahme nicht
nur eine verschwenkbare Ebene, sondern mehrere verschwenkbare Ebenen,
insbesondere zwei oder drei, aufweist.
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In
dieser Erfindung geht es insbesondere um Angiographiesysteme, wie
sie für
interventionelle Eingriffe z. B. am Herzen verwendet werden. Traditionell
erzeugen Angiographiesysteme einfache Röntgen-Projektionsbilder, auf
denen Strukturen wie Herzschatten, Führungsdrähte, Katheter und kontrastmittelgefüllte Katheter
erkennbar sind. Typischerweise weisen Angiographie-Vorrichtungen
neuerer Bauart einen C-förmigen
Bogen auf, an dessen einem Ende eine Röntgenquelle und an dessen anderem
Ende ein zugehöriger
Röntgendetektor
angebracht ist. Der C-Bogen ist frei um eine Patientenliege verschwenkbar
und erlaubt dadurch die Aufnahme von zweidimensionalen Echtzeit-Röntgenbildern (Fluoroskopieaufnahmen)
des Patienten aus verschiedensten Blickrichtungen. Somit können solche Angiographiesysteme
durch Rotation des C-Bogens um den Patienten auch CT-ähnliche
3-D-Bilder erzeugen, was auch als C-Bogen-CT bezeichnet wird.
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Für die Anwendung
der Computertomographie und anderer dreidimensionaler Rekonstruktionsverfahren
wie beispielsweise PET (Positronen-Emissions-Tomographie), SPECT
(Single Photon Emission Computed Tomography) oder MR (Magnet-Resonanz)
ist es erforderlich, dass die für
die jeweilige Modalität
der Bilderfassung benötigten
Daten, aus welchen ein Volumendatenelement erzeugt werden soll, einem
genau definierten Zustand des Untersuchungsobjekts entsprechen.
In der Realität
ist dies jedoch nicht immer gegeben, da bei vielen Untersuchungsobjekten
beispielsweise die Atmung, der Herzschlag oder die Peristaltik Bewegungen
beim Untersuchungsobjekt hervorrufen. Durch solche Bewegungen werden
Artefakte in den erzeugten Bildern verursacht, die den klinischen
Nutzen dieser Darstellungen teilweise deutlich einschränken oder
sogar ganz verhindern. Besonders deutlich tritt dieses Problem bei
sich ständig
bewegenden Untersuchungsobjekten wie beispielsweise dem Herzen auf.
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Es
kann zwar versucht werden, dieses Problem dadurch zu lösen, dass
die Aufnahmezeit der Rohdaten durch schnellere Umdrehungen des CT-Geräts oder
durch Verwendung zweier CT-Geräte
reduziert wird. Dieser Ansatz ist jedoch für heutige C-Bogen-Geräte nicht
geeignet.
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Ein
umgekehrter Weg zur Lösung
dieses Problems besteht darin, dass Eingangsdaten ausgewählt werden,
welche einem genau definierten Zustand des Untersuchungsobjekts
entsprechen, und zwar nachträglich
durch sogenanntes „Gating” (z. B. nur
Verwendung von Eingangsdaten entsprechend einer mittels EKG gemessenen
Herzphase oder durch die Verwendung von Atmungssensoren) oder während der
Datenaufnahme durch „Triggern”, d. h., Daten
werden nur dann aufgenommen, wenn ein Signal beispielsweise aus
einem EKG oder einem Atmungssensor angibt, dass sich das Untersuchungsobjekt
im gewünschten
Zustand befindet). Dies erfordert jedoch lange Zeiten für die Datenaufnahme,
was insbesondere dann zu Problemen führt, wenn Kontrastmittel verwendet
wird oder wenn z. B. weitere Bewegungen durch Anhalten des Atems
unterdrückt werden
müssen.
Die Ver wendung dieses Ansatzes setzt darüber hinaus voraus, dass die
Bewegung des Untersuchungsobjekts periodisch ist, was beispielsweise
bei einer durch eine Kombination von Atmung und Herzschlag hervorgerufenen
Bewegung oder durch Arrhythmien nicht gegeben ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Betriebsverfahren
für eine
verschwenkbare Polyplan-Bildgebungsanlage zur Abbildung eines sich
bewegenden Untersuchungsobjekts sowie ein entsprechendes, gegebenenfalls
auf einem Datenträger
gespeichertes, Computerprogramm bereitzustellen, womit die aus dem
Stand der Technik bekannten Nachteile behoben und verbesserte Messergebnisse,
insbesondere Herz- und Gefäßdarstellungen,
während
einer Intervention oder Operation an dem Untersuchungsobjekt möglich sind.
Außerdem
soll eine verschwenkbare Polyplan-Bildgebungsanlage zur Durchführung des
Betriebsverfahrens geschaffen werden.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Betriebsverfahren gemäß Anspruch 1, einem Computerprogramm
bzw. Computerprogrammprodukt gemäß Anspruch
8, einem Datenträger
gemäß Anspruch
9, auf dem letzteres gespeichert ist, sowie einer verschwenkbaren
Polyplan-Bildgebungsanlage
gemäß Anspruch
10 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Betriebsverfahren
nehmen die Bildgebungsebenen der Polyplan-Bildgebungsanlage in einem
ersten Schritt in einem einzigen Rotationslauf jeweils das Untersuchungsobjekt
auf. Dabei bedeutet der Begriff „Rotationslauf”, dass
die beiden Bildgebungsebenen über einen
Winkelbereich von (mindestens) 180° + Fächerwinkel verschwenkt werden,
wobei in der Regel 50 bis 500 Bilder aufgenommen werden. Der „Fächerwinkel” entspricht
dem Winkel, unter dem die Röntgenquelle
die Röntgenstrahlen
aussendet, und er beträgt
in der Regel etwa 20°.
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Damit
nimmt die erste Bildgebungsebene erste Projektionsbilder auf, und
die zweite Bildgebungsebene nimmt zweite Projektionsbilder auf.
Außerdem
nehmen gegebenenfalls vorhandene weitere Aufnahmeebenen weitere
Projektionsbilder auf. Die Projektionsbilder werden dabei vorzugsweise
mit konstanter Winkel-Schrittweite aufgenommen, d. h. die Bildaufnahme
erfolgt vorzugsweise bei zuvor definierten Winkeln bzw. nach Durchlaufen
vorgegebener Winkelelemente bzw. äquidistanter Zeitabschnitte.
Die Aufnahmen erfolgen somit vorzugsweise zu äquidistanten Zeitpunkten t0, t1, t2,
..., tn. Alternativ wäre es möglich, die Projektionsbilder
mit konstanter Bildrate aufzunehmen, wobei dann die Winkelinkremente
nicht konstant wären,
da die Polyplan-Bildgebungsanlage am Anfang zuerst beschleunigt
und zum Schluss abgebremst werden muss und daher die Zeitabstände zwischen
zwei aufeinander folgenden Bildaufnahmen nicht konstant sind. Die
Bildgebungsebenen werden insgesamt um einen Winkel von (mindestens)
180° + Fächerwinkel β verschwenkt,
wobei in der Regel 50 bis 500 Bilder aufgenommen werden. Wichtig
hierbei ist, dass die beiden Bildgebungsebenen so überlappend
aufnehmen, dass zwischen ihnen bei der Aufnahme keine „Lücke” entsteht.
Das Untersuchungsobjekt wird somit von zwei Seiten, also unter zwei
verschiedenen Winkeln, die sich um den Versatzwinkel unterscheiden,
aufgenommen.
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In
einem zweiten Schritt werden in den beiden Projektionsbildern charakteristische
Strukturen, die sich beispielsweise durch entsprechende Kontraste
bzw. Kontrastunterschiede ermitteln lassen, erfasst.
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In
einem dritten Schritt werden die charakteristischen Strukturen in
den beiden Projektionsbildern segmentiert, indem Sie vektoriell
dargestellt werden. Der Begriff „Segmentierung” bedeutet,
dass Strukturen, wie z. B. Konturen, analysiert und in eine vektorielle
Beschreibung gebracht werden. Dadurch können sie identifiziert werden.
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Diese
charakteristischen Strukturen werden dann in einem vierten Schritt
trianguliert, um sie in eine dreidimensionale Darstellung überführen zu können. Der
dritte und der vierte Schritt müssen
nicht zwangsläufig
nacheinander ausgeführt
werden, sondern sie können
auch zu einem einzigen Schritt kombiniert und zusammen bzw. gleichzeitig
ausgeführt werden,
um dadurch z. B. Inkonsistenzen auszuräumen.
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Danach
werden in einem fünften
Schritt dreidimensionale Verschiebungsvektorfelder aus den sich über die
Zeit verändernden
charakteristischen Strukturen geschätzt. Jedes Verschiebungsvektorfeld
gibt dabei die Verschiebung der dreidimensionalen Darstellung jedes
Punktes einer jeweiligen charakteristischen Struktur an, und zwar
zwischen dem jeweiligen Aufnahmezeitpunkt und einem Referenzzeitpunkt.
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In
einem sechsten Schritt wird dann eine dreidimensionale Rekonstruktion
durchgeführt,
wobei die dreidimensionalen Verschiebungsvektorfelder verwendet
werden, um das Untersuchungsobjekt im Zustand zum Referenzzeitpunkt
darstellen zu können.
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Somit
können
erfindungsgemäß hervorragende
Darstellungen des Untersuchungsobjekts in sehr kurzer Zeit erstellt
werden, wobei die Strahlendosis und die Menge des zu verabreichenden
Kontrastmittels reduziert werden können. Außerdem können mit den in einem Rotationslauf
aufgenommenen Bildern noch weitere Details wie z. B. Weichteile
in der Nähe
der charakteristischen Strukturen abgebildet werden. Darüber hinaus
ist das erfindungsgemäße Betriebsverfahren
nicht darauf angewiesen, dass sich das Untersuchungsobjekt periodisch
bewegt, sondern kann bei beliebigen Bewegungen eingesetzt werden.
Des Weiteren ist kein EKG-Signal für eine erfolgreiche Ausführung des
erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens
erforderlich.
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Es
ist bevorzugt, dass der Versatzwinkel γ zwischen 70 und 110°, vorzugsweise
zwischen 80 und 100°,
liegt, wobei ein Winkel von 90° besonders bevorzugt
ist, weil hierbei die Präzision
der Bilderzeugung in dem zuvor genannten vierten Schritt am höchsten ist.
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Vorzugsweise
werden Gefäße (wie
z. B. deren Außenkonturen),
deren Mittellinien oder beides als die charakteristischen Strukturen
verwendet. Dies ermöglicht
eine besonders einfache und effiziente Bilderzeugung, insbesondere
dann, wenn es sich bei dem Untersuchungsobjekt um das Herz handelt.
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Die
Rekonstruktion der Bilder kann noch zuverlässiger gemacht werden, wenn
Marker zur Berechnung zusätzlicher
Stützpunkte
für das
Ermitteln der dreidimensionalen Verschiebungsvektorfelder angebracht
werden. Dies ist insbesondere bei der Rekonstruktion des Herzens
vorteilhaft, wobei dann die Marker am Brustkorb angebracht werden.
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Bevorzugt
wird als Bildgebungsanlage ein Biplan-C-Bogen-Angiographiesystem
als medizinisches Röntgensystem
verwendet, das in anderen Worten zwei Bildgebungsebenen aufweist.
Selbstverständlich
kann das erfindungsgemäße Betriebsverfahren
analog auch unter Verwendung von drei oder mehr Bildgebungsebenen
ausgeführt
werden.
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Die
in der Regel erforderliche Gabe von Kontrastmitteln lässt sich
in vorteilhafter Weise dadurch standardisieren und mittels eines
Injektors automatisieren, dass synchronisiert mit dem Beginn des
ersten Schrittes ein Kontrastmittel injiziert wird.
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Die
erfindungsgemäße verschwenkbare
Polyplan-Bildgebungsanlage zur Abbildung eines sich bewegenden Untersuchungsobjekts
umfasst (mindestens) eine erste und eine zweite unter einem Versatzwinkel γ relativ
zueinander angeordnete, mit einem Fächerwinkel β aufnehmende, Bildgebungsebene.
In jeder Bildgebungsebene ist ein Strahler und ein Detektor vorgesehen,
die in Gegenüberstellung
bezüglich
ihrer Schwenkachse und des Untersuchungsobjekts angeordnet sind
und dem Aufnehmen von ersten Projektionsbildern bzw. zweiten Projektionsbildern
in verschiedenen Winkellagen zu jeweiligen, vorzugsweise äquidistanten,
Zeitpunkten dienen. Das Aufnehmen der Projektions bilder erfolgt
dabei unter Verschwenken der Bildgebungsebenen um einen Winkel von
insgesamt mindestens 180° + β. Die Polyplan-Bildgebungsanlage
weist des Weiteren ein Steuer- und Auswertesystem zu ihrer Steuerung
auf. Das Steuer- und Auswertesystem ist so ausgestaltet, dass es
zum einen den Strahler und den Detektor für die Bildaufnahme geeignet
ansteuert und zum anderen die aufgenommenen Daten entsprechend einem der
vorstehend beschriebenen Verfahren auswertet. Im Folgenden wird
die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf
die Zeichnung näher
erläutert.
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Es
zeigen schematisch:
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1 ein
Flussdiagramm, das den grundlegenden Ablauf eines erfindungsgemäßen Betriebsverfahrens
zur Abbildung eines Herzens mit den zugehörigen Gefäßen darstellt,
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2 eine
erfindungsgemäß ausgestaltete Biplan-C-Bogen-Anlage, auf der das
erfindungsgemäße Betriebsverfahren
ausgeführt
werden kann,
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3 verschiedene
Stellungen des erfindungsgemäßen Biplan-C-Bogen-Geräts im Lauf
einer Aufnahme,
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4 ein
Paar von Projektionsbildern mit jeweils segmentierten Gefäßmittellinien
sowie die mittels symbolischer Rekonstruktion daraus rekonstruierte
dreidimensionale Gefäßmittellinie,
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5 eine
schematische Darstellung von Gefäßbäumen zu
verschiedenen Zeitpunkten sowie deren Abbildung auf einen Gefäßbaum zum
Referenzzeitpunkt und
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6 eine
schematische Darstellung der Projektion eines Röntgenstrahls mit und ohne Berücksichtigung
des Verschiebungsvektorfelds.
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Die
Erfindung verwendet in ihrer bevorzugten Ausführungsform zur Bildaufnahme
nicht ein typischerweise verwendetes Monoplan-Röntgensystem, sondern ein Biplan-C-Bogen-Röntgensystem.
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In 2 ist
schematisch eine Vorrichtung 1 zur Erzeugung eines dreidimensionalen
Bilddatensatzes eines Untersuchungsobjekts dargestellt. Bei der
Vorrichtung 1 handelt es sich um einen Biplan-Röntgentomographen,
insbesondere ein Biplan-3-D-Rotationsangiographiegerät. Bei dem
Untersuchungsobjekt handelt es sich um den Brustbereich, insbesondere
das Herz 7, eines Patienten 2.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst in einer ersten Bildgebungsebene
A eine Aufnahmeeinheit 3 mit einem Röntgenstrahler 4 und
einem Röntgendetektor 5.
Der Röntgenstrahler 4 und
der Röntgendetektor 5 sind
in Gegenüberstellung
an den Enden eines sogenannten C-Bogens 6 (nur gestrichelt
angedeutet) angebracht und definieren zusammen mit letzterem die erste
Bildgebungsebene A. Der C-Bogen 6 ist wiederum etwa mittig
an einem nicht dargestellten Stativ um eine isozentrische Achse 8 drehbar
gelagert. Der Röntgenstrahler 4 und
der Röntgendetektor 5 sind dabei
durch Verschwenkung des C-Bogens 6 derart verdrehbar, dass
ein Zentralstrahl der von dem Röntgenstrahler 4 in
Richtung des Röntgendetektors 5 emittierten
Röntgenstrahlung
innerhalb einer zu der isozentrischen Achse 8 senkrechten
Aufnahmeebene gegenüber
dem umgebenden Raum in einem beliebigen Projektionswinkel (inklusive
dem sogenannten Fächerwinkel)
verschwenkbar ist, wobei der Zentralstrahl stets auf die isozentrische
Achse 8 ausgerichtet ist.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst außerdem in einer zweiten Bildgebungsebene
B eine Aufnahmeeinheit 3' mit
einem Röntgenstrahler 4' und einem Röntgendetektor 5'. Der Röntgenstrahler 4' und der Röntgendetektor 5' sind in Gegenüberstellung
an den Enden eines zweiten C-Bogens 6' angebracht und definieren zusammen
mit letzterem die zweite Bildgebungsebene B, die gegenüber der
ersten Bildgebungsebene A um einen Versatzwinkel γ von 90° versetzt
angeordnet ist.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst weiterhin einen nicht dargestellten
Patiententisch mit einer Tischplatte, auf welche der Patient 2 während einer
Untersuchung derart gelagert wird, dass seine Körperlängsachse etwa mit der isozentrischen
Achse 8 der Aufnahmeeinheit 3 fluchtet. Die Tischplatte
ist für
die Untersuchung derart in die Öffnung
des C-Bogens 6 einschiebbar, dass der zu untersuchende
Körperbereich des
Patienten 7 zwischen dem Röntgenstrahler 4 und dem
Röntgendetektor 5 zu
liegen kommt.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst des Weiteren ein Steuer- und Auswertesystem 14.
Das Steuer- und Auswertesystem 14 umfasst eine Datenverarbeitungsanlage 15,
in welcher zusätzlich
zu (nicht näher dargestellten)
Bedien- und Steuerfunktionen eine Leseeinrichtung für ein auf
einem Datenträger 18 wie
z. B. einer CD oder einem USB-Stick gespeichertes Computerprogramm 19 sowie
eine Auswerteeinheit 16 zur Erzeugung eines dreidimensionalen (3-D-)Bilddatensatzes
des untersuchten Körperbereichs
des Patienten 2 implementiert ist. Das Steuer- und Auswertesystem 14 umfasst
weiterhin Ein-/Ausgabemittel, wie z. B. Bildschirm 17a,
Tastatur 17b, Maus 17c oder dgl., zur Eingabe
von Steueranweisungen sowie zur Anzeige von Zustandsgrößen, Untersuchungsergebnissen,
etc.
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Im
Zuge des von der Vorrichtung 1 durchgeführten Verfahrens werden der
Auswerteeinheit 16 durch die Aufnahmeeinheit 3 digitale
Bilddaten zugeführt.
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Für eine 3-D-Rekonstruktion
ist es grundsätzlich
erforderlich, dass Projektionsbilder über einen Winkelbereich von
(mindestens) 180° +
Fächerwinkel β gewonnen
werden, wobei in der Regel 50 bis 500 Bilder aufgenommen werden.
Im Folgenden wird vereinfacht angenommen, dass der Fächerwinkel β 20° beträgt und somit
ein Winkelbereich von 200° abgedeckt
werden muss. Dieser Fächerwinkel β kann auch
andere Werte annehmen, beispielsweise im Bereich von 0 bis 40° jedoch insbesondere
im Bereich von 10 bis 30°.
Beide C-Bögen 6, 6' der Bildge bungsebenen
A bzw. B sind um den Versatzwinkel γ gegeneinander versetzt angeordnet,
wobei γ ohne
Beschränkung
der Allgemeinheit als 90° angenommen wird.
Daher starten die beiden C-Bögen
in um 90° versetzten
Ausgangslagen (vgl. 2). Nach dem Start der Aufnahme
rotieren in einem ersten Schritt S1 (vgl. Flussdiagramm von 1)
beide C-Bögen über einen
Winkelbereich von 110°,
d. h. der erste C-Bogen 6 nimmt Projektionsbilder im Bereich
von 0° bis
110° auf,
während
der zweite C-Bogen 6' Projektionsbilder
im Bereich von 90° bis
200° aufnimmt.
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Beide
Bildaufnahmesysteme nehmen also gegenseitig synchronisiert Projektionsbilder
P1(ti) bzw. P2(ti) mit üblicherweise
konstanter Winkel-Schrittweite auf. D. h., zu den Zeitpunkten ti = t0, t1, t2, ..., tn werden jeweils Projektionsbilder von den beiden
Bildaufnahmesystemen aufgenommen. Die Blutgefäße und gegebenenfalls zusätzlich die
Herzkammern werden durch Kontrastmittel sichtbar bzw. besser sichtbar
gemacht. Die Bildanzahl n beträgt üblicherweise
50 bis mehrere Hundert pro Bildaufnahmesystem. Der zeitliche Ablauf
der Bildaufnahme der Bildpaare P1(ti) und P2(ti) sowie die zugehörigen Stellungen der Bildaufnahmesysteme
sind in 3 dargestellt, wobei zum Zeitpunkt
t0 der Anfangszustand der Bildaufnahmesysteme
gezeigt ist, während zum
Zeitpunkt tn der Endzustand (nach einem
Rotationslauf) der Bildaufnahmesysteme gezeigt ist.
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In
einem Schritt S2 werden charakteristische Strukturen in den Projektionsbildern
ermittelt. Dies sind insbesondere die Blutgefäße bzw. die sogenannten Gefäßbäume.
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Danach
wird eine sogenannte symbolische Rekonstruktion der Mittellinien
der Gefäße aus jeweils
zwei Projektionen P1(ti)
und P2(ti), welche
also beide zum gleichen Zeitpunkt ti aufgezeichnet
wurden, ausgeführt.
Hierzu werden in einem Schritt S3 zunächst die Gefäßmittellinien
der Blutgefäße in den Projektionsbildern
segmentiert, d. h. die Gefäßmittellinien
werden analysiert und in eine vektorielle Darstellung gebracht,
so dass sie identifizierbar sind. Dieser Zustand ist in 4 für die beiden
Projektionsbilder P1(ti)
und P2(ti) schematisch
dargestellt. Danach werden in einem Schritt S4 aus den zweidimensionalen
Segmentierungen der dreidimensionale Gefäßbaum anhand der bekannten
3-D-Geometrie trianguliert, was durch die dreidimensionale Gefäßmittellinie
R(ti) bezeichnet ist. Dadurch erhält man zu
jedem Zeitpunkt ti der Bildaufnahme eine
symbolische 3-D-Rekonstruktion R(ti) der
Gefäßmittellinien.
Die Schritte S3 und S4 müssen
nicht zwangsläufig
nacheinander ausgeführt
werden, sondern sie können auch
zu einem einzigen Schritt kombiniert und zusammen bzw. gleichzeitig
ausgeführt
werden.
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Aus
den rekonstruierten Gefäßmittellinien R(ti) werden danach in einem Schritt S5 dreidimensionale
Verschiebungsvektorfelder M(ti) zu jedem
Zeitpunkt ti für i = 2, 3, ..., n berechnet,
welche die Verschiebung jedes Punktes auf den Gefäßmittellinien zum
Zeitpunkt ti relativ zum Zeitpunkt t0 angeben. 5 veranschaulicht
zum einen die Verschiebungsvektorfelder M(ti),
M(t2) und M(tn)
und zum anderen die durch diese Verschiebungsvektorfelder dargestellten
Verformungen der Gefäßbäume R(t1), R(t2) und R(tn) zu den jeweiligen Zeitpunkten gegenüber dem
als Referenzzeitpunkt ausgewählten
Zeitpunkt (t0).
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Danach
erfolgt in Schritt S6 eine bewegungskompensierte 3-D-Rekonstruktion, was
auch als bewegungskompensierte Computertomographie bezeichnet wird.
Dazu wird für
den Zeitpunkt t0 ein dreidimensionaler Volumendatensatz
aus allen Eingangsbildern mittels Computertomographie berechnet.
Hierbei werden bei der Verrechnung jedes einzelnen Projektionsbilds,
das zum Zeitpunkt ti aufgenommen wurde,
die in Schritt S5 berechneten Bewegungsvektorfelder M(ti)
zum Zeitpunkt ti so eingerechnet, dass der
zum Zeitpunkt t0 herrschende Objektzustand
wiederhergestellt wird. 6 veranschaulicht für die zentrale
Schicht des 3-D-Volumens und ein zum Zeitpunkt ti aufgenommenes
Bild, wie eine durch die Bewegung des Herzens verursachte Deformation
durch Anwendung der Verschiebungsvektorfelder M(ti)
während
der Rückprojektion
eines an einem Element 5a eines Detektors 5 beobachteten
Linienintegrals kompensiert wird. Dabei bezeichnen die Pfeile exemplarisch
einzelne Vektoren aus einem Verschiebungsvektorfeld M(ti),
die eine scheinbar verzerrte, gekrümmte „Betrachtungslinie” des Röntgenstrahls
wieder auf eine gerade zurückkorrigieren.
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Bei
der vorstehend beschriebenen Ausführungsform wurde der Referenzzeitpunkt
t0 als der Anfang der Aufnahme gewählt. Selbstverständlich kann auch
jeder beliebige andere Zeitpunkt ti als
Referenzzeitpunkt gewählt
werden. Entscheidend hierbei ist, dass im Endergebnis ein möglichst
gutes Bild des Herzens mit den es umgebenden Gefäßen und gegebenenfalls der
außerdem
interessierenden Weichteile in der Nähe des Herzens erzeugt wird.
Hierbei ist festzuhalten, dass beispielsweise eine andere Wahl des
Referenzzeitpunkts oder eine erneute Computertomographie mit den
gleichen Bildern eines einzigen Rotationslaufs ausgeführt werden
kann. Mit anderen Worten erfolgen derartige Änderungen oder zusätzliche
Maßnahmen
retrospektiv und nicht nach der Durchführung eines neuen Rotationslaufs.
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Es
bleibt festzuhalten, dass das erfindungsgemäße Verfahren neben der Herzbildgebung
auch auf beliebige andere bewegte Objekte anwendbar ist, welche
diskrete, charakteristische Strukturen aufweisen, die sich in den
Projektionsbildern eindeutig identifizieren lassen und somit die
Bestimmung der Lage in dreidimensionaler Darstellung aus zwei aufeinander
senkrecht oder nahezu senkrecht stehenden Projektionen ermöglichen.
Außerdem
können
beispielsweise für
die Rekonstruktion des Herzens durch Anbringen von Markern – die aus
gegen Röntgenstrahlung
opaken Teilen einer bestimmten Form wie z. B. Kreuzen bestehen,
wobei üblicherweise
10 bis 20 solcher Marker verwendet werden – am Brustkorb zusätzliche
Stützpunkte
für die
Bestimmung der dreidimensionalen Bewegungsvektorfelder berechnet
werden. Diese zusätzlichen
räumlichen
Stützpunkte
sind insbesondere für
die Extrapolation in Bereichen außerhalb des Herzens, aber auch
für die
Interpolation in Bereichen, die sonst nicht optimal dargestellt
werden können,
bestimmt. Dadurch wird insgesamt eine noch zuverlässigere
Re konstruktion auch in den Bereichen ermöglicht, die weiter entfernt
von den Blutgefäßen liegen.
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Vorteile
des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie
der erfindungsgemäßen Bildgebungsanlage
in Verbindung mit dem entsprechenden Computerprogramm und dem Datenträger zu dessen
Speicherung sind:
- – Es können C-Bogen-Anlagen verwendet
werden, die aufgrund der bekannten mechanischen Einschränkungen
nur eine vergleichsweise niedrige Winkelgeschwindigkeit besitzen,
jedoch während
einer Intervention oder einer Operation am Herzen eingesetzt werden
können.
- – Die
für die
Bildaufnahme benötigte
Gesamtzeit kann minimiert werden, wodurch eine Reduktion der Strahlung
und der Menge des zu verabreichenden Kontrastmittels ermöglicht wird.
Wenn sich beispielsweise beide C-Bögen synchron mit der gleichen
Geschwindigkeit drehen wie ein einzelner C-Bogen für eine herkömmliche Rotationsangiographie,
wird die Bildaufnahmezeit deutlich verringert. Wenn beispielsweise
bei einem herkömmlichen
Verfahren vier Rotationsläufe
mit einem Monoplan-C-Bogen-Gerät
erforderlich sind, ist eine Reduzierung um einen Faktor bis zu 8 möglich.
- – Da
mit den aufgenommenen Projektionsbildern nicht nur eine symbolische
Rekonstruktion ausgeführt
werden kann, sondern zusätzlich
auch eine „normale” Computertomographie
durchgeführt werden
kann, können
nicht nur diskrete Strukturen wie Blutgefäße dargestellt werden, sondern gleichzeitig
auch Weichteile in der Umgebung dieser diskreten Strukturen abgebildet
werden.
- – Damit
das erfindungsgemäße Verfahren
anwendbar ist, muss die Bewegung des Untersuchungsobjekts nicht
periodisch sein. Dadurch können
auch sich gegenseitig überlagernde
Bewegungen wie z. B. Atmung und Herzschlag berücksichtigt werden. Auch Unregelmäßigkeiten der
Periodizität,
wie es z. B. Arrhythmien darstellen, bereiten somit keine Probleme.
Darüber
hinaus werden beliebige einmalige oder auch nicht-periodische Bewegungen
wie Schlucken, Peristaltik, etc. kompensiert.
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Es
ist festzuhalten, dass die unter Bezug auf die dargestellte Ausführungsform
beschriebenen Merkmale der Erfindung, wie beispielsweise die genaue
Reihenfolge und der Ablauf einzelner Schritte, die Bemessung der
verschiedenen Winkel und die Art der für die Auswertung verwendeten
Bilder, auch bei anderen Ausführungsformen
vorhanden sein können,
außer
wenn es anders angegeben ist oder sich aus technischen Gründen von
selbst verbietet.