DE102008024621B4 - Kreuzgelenk für eine Lenksäule eines Kraftfahrzeuges - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Kreuzgelenk für eine Lenksäule eines Kraftfahrzeuges, umfassend erste und zweite Gelenkgabeln, welche jeweils zwei voneinander beabstandete Arme aufweisen, ein Gelenkkreuz mit Gelenkzapfen, die gegenüber der jeweiligen Gelenkgabel drehbar gelagert sind, und Büchsen, in die jeweils einer der Gelenkzapfen ragt und die jeweils in einer Durchtrittsöffnung gehalten sind, die in einem der Arme einer der Gelenkgabeln angeordnet ist und von einer Mantelfläche begrenzt ist, wobei die Lagerung der Gelenkzapfen in den Büchsen jeweils ein Schrägkugellager umfasst, dessen Kugeln an einer an der Büchse angeordneten Laufbahn und einer am Gelenkzapfen angeordneten Laufbahn abrollen.
- Kreuzgelenke für Lenksäulen von Kraftfahrzeugen sind in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt geworden. Solche Kreuzgelenke, auch Kardangelenke oder Universalgelenke genannt, dienen in Lenksäulen von Kraftfahrzeugen zur gelenkigen Verbindung von Teilabschnitten der Lenkwelle. So ist beispielsweise aus der
DE 1 941 975 A ein Kreuzgelenk für eine Lenksäule eines Kraftfahrzeuges bekannt geworden, bei dem die Kreuzgelenkzapfen stirnseitig mit sacklochartigen Ausnehmungen versehen sind, in denen elastische Puffer angeordnet sind. Diese stützen sich an den Böden der sie aufnehmenden Büchsen achsial ab. Erst bei größeren Achsialkräften stützen sich die Stirnflächen der Gelenkzapfen direkt gegen die Böden der Büchsen ab. Zur radialen Lagerung der Gelenkzapfen ist jeweils ein Nadellager vorgesehen, dessen Nadeln zwischen den Gelenkzapfen und den Büchsen abrollen, die in Durchtrittsöffnungen in den Armen der Gelenkgabeln festgelegt sind. - Aus der
ist ein Kreuzgelenk bekannt, bei dem die Radiallager für die Gelenkzapfen zusätzlich zu den Nadeln einen Kranz von zwischen den Gelenkzapfen und der Büchse abrollenden Kugeln aufweisen. Bei niedrigen über das Kreuzgelenk zu übertragenden Drehmomenten werden die Kräfte über die Kugeln und bei höheren Drehmomenten zusätzlich über die Nadeln übertragen.JP 2007 078 136 A - Aus der
DE 2 750 854 A1 ist weiters ein Kreuzgelenk bekannt, bei dem die Laufbahnen für die die Gelenkzapfen drehbar lagernden Wälzkörper gegenüber den Längsachsen der Wälzkörper zur Aufnahme von Achsialkräften geneigt sind. In einer Ausführungsform sind hierbei als Wälzkörper Kugeln beschrieben, die einerseits in einer teilweise kugelförmigen Laufbahn, andererseits an einer kegelstumpfförmigen Laufbahn abrollen. - Ein Kreuzgelenk der eingangs genannten Art ist aus der
DE 10 2005 019 692 A1 bekannt. Zur Ausbildung eines Radiallagers für einen jeweiligen Gelenkzapfen dient ein Nadelkranz aus zwischen dem Gelenkzapfen und der Büchse abrollenden Nadeln. Zusätzlich umfasst die Lagerung des Gelenkzapfens in der Büchse ein als Schrägkugellager ausgebildetes Achsiallager, über welches sich der Gelenkzapfen an dem Boden der Büchse abstützt sowie achsial geführt und zentriert ist. Nachteilig ist der durch den Einsatz sowohl eines Nadellagers als auch eines Kugellagers sich ergebende erhöhte Herstellungsaufwand. - Ein Einsatz sowohl eines Nadellagers als Radiallager als auch eines Kugellagers als Achsiallager geht auch aus der
als auch aus derJP 09 196 082 A hervor.GB 891479 A - Aus der
DE 2 219 809 A geht eine aufwendige Ausbildung eines Kreuzgelenkes hervor, bei der das Gelenkkreuz gegenüber den Gelenkgabeln über mehrere Kränze von Kugellagern gelagert ist, wobei die Kugeln zwischen einem kugelschalenförmigen und einem hohlkugelschalenförmigen Teil abrollen. - Die
DE 32 11612 A1 beschreibt eine relativ aufwendige Ausbildung eines Kreuzgelenkes, wobei das Gelenkkreuz über diabolo- oder tonnenförmige Rollen drehbar gelagert ist, deren Längsachsen winkelig zur jeweiligen Längsachse des Gelenkkreuzes liegen. - Ein Kreuzgelenk mit als kombinierte Radial- und Axiallager ausgebildeten Schrägkugellagern zur Aufnahme der Lasten geht aus der
US 1 604 202 A hervor. - Aus der
US 3 620 580 A geht ein Gesteinsbohrer nach Art eines Drehkegelschneiders hervor. Der Drehkegel ist auf einem Zapfen über verschiedene Lager gelagert, die ein Kugellager, ein stirnseitiges Axiallager, ein weiteres Axiallager im Bereich einer Abstufung des Drehkegels und radiale Gleitlager beidseitig des Kugellagers umfassen, die zwischen einem Einsatz des Kegelschneiders und dem Zapfen bzw. einem Einsatz des Kegelschneiders und einem Einsatz des Zapfens ausgebildet sind. - Aufgabe der Erfindung ist es ein Kreuzgelenk der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches bei einer einfachen, kostengünstigen und vorteilhaften Ausbildung dennoch relativ hohe Lasten aufnehmen kann. Erfindungsgemäß gelingt dies durch ein Kreuzgelenk mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Durch die erfindungsgemäße Ausbildung können von den Kugeln des Schrägkugellagers relativ hohe Kräfte übertragen werden, wobei über die Kugeln des Schrägkugellagers die im Normalbetrieb der Lenksäule auftretenden Lasten übertragen werden können. Vorteilhafterweise reicht bei einem erfindungsgemäßen Kreuzgelenk der Normalbetrieb, in dem die Lasten über die Schrägkugellager übertragen werden, zumindest bis zu einem Drehmoment, welches zwischen den mit dem Kreuzgelenk verbundenen Wellen wirkt, von zumindest 15 Nm, vorzugsweise zumindest 20 Nm, nochmals bevorzugt zumindest 25 Nm. Bei PKW-Lenksäulen, insbesondere hydraulischen Lenksystemen, treten durch Lenkbewegungen hervorgerufene Drehmomente bis üblicherweise 10 Nm auf.
- Zur Aufnahme einer Überlast ist ein Überlast-Gleitanschlag zwischen einem jeweiligen Gelenkzapfen und der den Gelenkzapfen aufnehmenden Büchse vorhanden. Eine solche Überlast liegt bei einem einwirkenden Drehmoment vor, das das im Normalbetrieb auftretende Drehmoment überschreitet. Bei einer Anlage der den Überlast-Gleitanschlag bildenden Teile aneinander ist ein Gleiten zwischen diesen Teilen möglich. Der Überlast-Gleitanschlag bildet also eine Art Gleitlager zwischen dem jeweiligen Gelenkzapfen und der Büchse aus. Im Anlagezustand des Überlast-Gleitanschlags kann ein einwirkendes Drehmoment von günstigerweise mehr als 150 Nm, vorzugsweise bis 250 Nm, aufgenommen bzw. übertragen werden. Bei PKW-Lenksäulen, insbesondere hydraulischen Lenksystemen, treten höhere als die durch Lenkbewegungen hervorgerufenen Drehmomente, z. B. höhere Drehmomente als 10 Nm, beispielsweise beim Anfahren an Randsteine auf. Gemäß derzeit gültigen Vorschriften müssen Drehmomente bis etwa in der Größenordnung von 250 Nm ohne Bruch aufgenommen werden können.
- Der Überlast-Gleitanschlag wird durch Anlage eines Abschnitts des Gelenkzapfens oder eines mit diesem starr verbundenen Teils an einem Abschnitt der Büchse oder eines mit dieser starr verbundenen Teils gebildet. Es kann hierbei beispielsweise auch am Gelenkzapfen und/oder an der Büchse ein separater Gleitring festgelegt sein. Denkbar und möglich ist es beispielsweise auch, dass ein Gleitring dem Gelenkzapfen und der Büchse zwischengeschaltet ist, wobei er gegenüber beiden Teilen gleitend drehbar ist.
- Die Kugeln des Schrägkugellagers sind vorteilhafterweise zwischen ihren Laufbahnen an der Büchse und am Gelenkzapfen federelastisch vorgespannt und zentrieren diesen. Diese Vorspannung kann beispielsweise durch eine elastische Aufbiegung der Arme einer jeweiligen Gelenkgabel erreicht werden. Es werden dadurch von den Armen die in den Durchtrittsöffnungen der Arme festgelegten Büchsen, in welche gegenüberliegende Zapfen des Gelenkkreuzes ragen in Richtung zueinander beaufschlagt. Zusätzlich oder stattdessen ist es denkbar und möglich, separate Federelemente vorzusehen, die sich jeweils am Boden einer Büchse abstützen und die Kugeln in achsialer Richtung des jeweiligen Gelenkzapfens im Sinne einer Annäherung an das Zentrum des Gelenkkreuzes beaufschlagen.
- Ein in erfindungsgemäßer Weise ausgebildetes Kreuzgelenk kann vorteilhafterweise ohne spürbares Spiel bei der Übertragung eines Drehmoments zwischen einer Eingangs- und einer Ausgangswelle ausgebildet werden und verbessert dadurch den Lenkkomfort. Bei geringen übertragenen Drehmomenten kann das tatsächlich auftretende Spiel annähernd Null sein. Gegenüber herkömmlichen Kreuzgelenken mit Radial-Nadellagern entfällt das bei einem Drehmoment hervorgerufene Radialspiel aufgrund der Toleranzen im Büchsendurchmesser, Nadeldurchmesser und Zapfendurchmesser.
- Wenn eine durch das einwirkende Drehmoment hervorgerufene, auf die Kugeln wirkende Kraft die auf die Kugeln einwirkende Vorspannung übersteigt, so beginnen sich die Gelenkzapfen gegenüber den Längsachsen der Büchsen radial zu verschieben bzw. zu verschwenken. Diese Bewegung wird wie erwähnt durch Überlast-Gleitanschläge begrenzt, wobei das maximale Spiel des Kreuzgelenks begrenzt wird. Die Büchsen drücken dabei die Arme der Gelenkgabeln radial auf. Wenn das Drehmoment nachlässt, nehmen die Arme und Büchsen die ursprüngliche achsiale Position wieder ein.
- Vorzugsweise ändert sich die Ausrichtung der Längsachse des Gelenkzapfens gegenüber der Längsachse der ihn aufnehmenden Büchse erst bei einem zwischen den mit dem Kreuzgelenk verbundenen Wellen wirkenden Drehmoment, welches 10 Nm übersteigt.
- Bei einem erfindungsgemäßen Kreuzgelenk kann im Normalbetrieb eine geringe Geräuschentwicklung erreicht werden.
- Die Erfindung bezieht sich weiters auf eine Lenksäule eines Kraftfahrzeuges mit einer Lenkwelle, die mindestens zwei Wellenteile umfasst, welche durch ein Kreuzgelenk gelenkig miteinander verbunden sind, wobei mindestens eines dieser zwei Wellenteile verbindende Kreuzgelenk in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet sind. Insbesondere handelt es sich um ein hydraulisches Lenksystem, vorzugsweise für einen PKW. Bei solchen treten durch Lenkbewegungen des Fahrers hervorgerufene Arbeitslasten auf, die üblicherweise im Bereich bis 10 Nm liegen.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
-
1 u.2 stark schematisierte Darstellungen von möglichen Ausführungsformen von Lenksäulen mit mindestens einem erfindungsgemäßen Kreuzgelenk; -
3 eine Schrägsicht eines Kreuzgelenks der Erfindung mit Endabschnitten der über das Kreuzgelenk verbundenen Wellen; -
4 eine Schrägsicht einer Gelenkgabel und des Gelenkkreuzes, auf dessen Gelenkzapfen die Büchsen angeordnet sind; -
5 eine Seitenansicht der Gelenkgabel mit dem Gelenkkreuz und den aufgesetzten Büchsen; -
6 einen Schnitt entlang der Linie AA von5 ; -
7 einen vergrößerten Ausschnitt von6 ; -
8 einen Teilschnitt entlang der Linie BB von5 ; -
9 einen Teilschnitt in einer Schnittebene analog den6 und7 durch ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
10 einen Schnitt analog9 durch ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
11 einen Schnitt analog9 durch ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
12 einen Schnitt analog9 durch ein fünftes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
13 einen Schnitt analog9 durch ein sechstes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
14 einen Schnitt analog9 durch ein siebtes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
15 einen Schnitt analog9 durch ein achtes Ausführungsbeispiel der Erfindung und -
16 einen Schnitt analog9 durch ein neuntes Ausführungsbeispiel der Erfindung; -
17 eine gegenüber7 nochmals vergrößerte Darstellung im Bereich der Laufbahnen des Gelenkzapfens und der Büchse, wobei der Schnitt dem von7 entspricht; -
18 eine Darstellung analog17 einer modifizierten Ausführungsform der Laufbahn an der Büchse. - Die Figuren weisen unterschiedliche Maßstäbe auf.
- Die
1 und2 zeigen in stark schematisierter Form zwei mögliche Ausbildungen von Lenksäulen1 . Bei der in1 dargestellten Ausführungsform schließt an das Lenkrad2 ein erstes Wellenteil3 der Lenkwelle an, das über ein Kreuzgelenk4 mit einem zweiten Wellenteil5 verbunden ist, welches auch als Zwischenwelle bezeichnet wird (die evtl. einen Dämpfer enthält). Das Wellenteil5 steht über ein Kreuzgelenk6 mit einem Lenkstockzapfen7 des Lenkgetriebes in Verbindung. - Bei der Ausführungsform gemäß der
2 ist zwischen dem zweiten Wellenteil5 und dem Lenkstockzapfen7 ein weiteres Wellenteil8 vorhanden, das mit dem Wellenteil5 über ein Kreuzgelenk11 verbunden ist. - Die Lagerungen der Lenkwelle und die Aufhängung der Lenksäule am Chassis, die in bekannter Weise verstellbar ausgebildet sein kann, sind in den
1 und2 nicht im Einzelnen dargestellt und können in herkömmlicher Weise ausgebildet sein. In den Wellenteilen3 und/oder5 und/oder8 der Lenkwelle können zur Deformation bei einem Crash vorgesehene Abschnitte9 ,10 angeordnet sein. Ein in erfindungsgemäßer Weise ausgebildetes Kreuzgelenk kann an den Stellen4 und/oder6 und/oder11 eingesetzt werden. Eine mindestens ein erfindungsgemäßes Kreuzgelenk aufweisende Lenksäule kann auch noch mehr über Kreuzgelenke verbundene Wellenteile enthalten. - Ein erstes Ausführungsbeispiel eines in erfindungsgemäßer Weise ausgebildeten Kreuzgelenks wird im Folgenden anhand der
3 bis8 und17 beschrieben. Beispielsweise werden über das Kreuzgelenk4 , welches auch als Kardangelenk oder Universalgelenk bezeichnet werden kann, die in den1 und2 im Zusammenhang mit der Lenksäule dargestellten Wellenteile3 ,5 verbunden. - Das Kreuzgelenk
4 umfasst eine erste und eine zweite Gelenkgabel12 ,13 . Die in Seitenansicht U-förmigen Gelenkgabeln12 ,13 weisen jeweils zwei Arme14 ,15 bzw.16 ,17 auf, welche von einem Basisteil18 ,19 der Gelenkgabel12 ,13 abstehen. Die Arme14 ,15 bzw.16 ,17 liegen in voneinander beabstandeten, vorzugsweise annähernd parallelen Ebenen (der Winkel, den die Ebenen miteinander einschließen beträgt weniger als 5°). Zur Verbindung der Gabeln12 ,13 dient ein Gelenkkreuz20 , welches um 90° zueinander versetzte Gelenkzapfen21 aufweist. Von diesen sind jeweils die beiden um 180° zueinander versetzten Gelenkzapfen21 , deren Längsachsen22 zusammenfallen, gegenüber einer der beiden Gelenkgabeln12 ,13 drehbar gelagert. Hierzu ragen die Gelenkzapfen21 jeweils in eine Büchse23 , die in einer Durchtrittsöffnung24 im jeweiligen Arm14 –17 festgelegt ist. - Die Büchsen
23 besitzen jeweils einen ihre Längsachse bzw. die Längsachse22 des Gelenkzapfens21 umgebenden und sich im Wesentlichen in axialer Richtung erstreckenden Mantel23a und einen die Büchse (in Bezug auf die Richtung der Längsachse22 ) verschließenden Boden23b . Der Außendurchmesser der Büchse23 kann z. B. 15 mm +/–3 mm betragen. - Die Büchse
23 und die Durchtrittsöffnung24 liegen koaxial zueinander. Ohne ein auf das Kreuzgelenk einwirkendes Drehmoment liegt der Gelenkzapfen21 koaxial zur Büchse23 . - Die von der Längsachse
22 weggerichtete äußere Oberfläche25 des Mantels23a liegt an der Mantelfläche26 der Durchtrittsöffnung24 an. Durch die zumindest reibschlüssige Verbindung mit dem jeweiligen Arm14 –17 ist die Büchse23 gegenüber dem Arm14 –17 unverdrehbar gehalten. Vorzugsweise ist weiters eine formschlüssige Verbindung der Büchse23 gegenüber dem Arm14 –17 zumindest in achsialer, vom Zentrum des Gelenkkreuzes20 weggerichteten Richtung vorhanden. Diese wird hier durch vorspringende Nasen35 (vgl.8 ) gebildet, die durch eine Verstemmung ausgebildet werden. - Zur drehbaren Lagerung der Gelenkzapfen
21 gegenüber den Büchsen23 ist jeweils ein einzelner Kugelkranz vorhanden, dessen Kugeln27 einerseits an einer an der Büchse23 angeordneten Laufbahn28 andererseits an einer am Gelenkzapfen21 angeordneten Laufbahn29 abrollen. Beispielsweise können pro Kugelkranz10 bis12 Kugeln27 vorhanden sein. Die Kugeln27 können beispielsweise Durchmesser im Bereich von 2,5 mm bis 3 mm aufweisen. - Die Schrägkugellager sind im Vollkreis mit Kugeln
27 gefüllt, d. h. es ist Kugel27 an Kugel27 im Normalbetrieb gegeneinander unverspannt angeordnet (vollkugelig). - Die mittels der Kugeln
27 gebildeten Kugellager sind in Form von Schrägkugellagern ausgebildet. Hierbei sind die Wälzkörperkräfte in bekannter Weise in Richtung eines Druckwinkels30 gerichtet, der im Längsmittelschnitt durch die Büchse23 und den Gelenkzapfen21 gesehen zwischen der durch die Anlagepunkte der Kugel27 an den Laufbahnen28 ,29 verlaufenden Geraden31 und der Normalen auf die Längsachse22 gemessen wird (vgl.7 ). Der Druckwinkel30 ist hierbei jedenfalls ungleich 0° und kleiner als 90°. Ein bevorzugter Bereich des Druckwinkels30 , wenn auf das Kreuzgelenk kein Drehmoment einwirkt, liegt von 35° bis 60°. Beispielsweise kann er etwa 45° betragen. - Die den Druckwinkel
30 definierenden Geraden31 nähern sich zur Längsachse22 hin dem Zentrum des Gelenkkreuzes20 an. Ihr Schnittpunkt mit der Längsachse22 liegt somit näher beim Zentrum des Gelenkkreuzes20 als der achsiale Bereich, in welchem sich das Schrägkugellager befindet. - Die Laufbahnen
28 ,29 bilden eine Schmiegung zu den Kugeln27 aus. Hierzu weisen sie bezogen auf den Längsmittelschnitt durch die Büchse23 und den Gelenkzapfen21 gesehen Radien auf, die etwas größer als der Kugelradius sind. Beispielsweise kann die Schmiegung einer der beiden Laufbahnen28 ,29 , vorzugsweise die Laufbahn28 an der Büchse23 , eine weitere Schmiegung als die andere Laufbahn29 ,28 aufweisen, um Toleranzen und die Verschiebung der Kugeln bei Überlast (vgl. weiter unten) aufnehmen zu können. - So kann beispielsweise der Radius der Laufbahn
28 an der Büchse23 um weniger als 30%, vorzugsweise weniger als 20%, größer sein als der Radius der Kugeln27 . Um Toleranzen aufnehmen zu können, ist der Radius der Laufbahn28 an der Büchse23 günstigerweise mehr als 5% größer als der Radius der Kugeln27 . - Beispielsweise kann der Radius der Laufbahn
29 am Gelenkzapfen21 um weniger als 20%, vorzugsweise weniger als 10%, größer sein als der Radius der Kugeln27 . Er ist hierbei günstigerweise um soviel größer als der Radius der Kugeln27 , dass der Lauf der Kugeln27 sichergestellt wird, beispielsweise um mehr als 2,5% größer (Ausbildung einer „engsten Schmiegung” mit optimaler Hertz'scher Pressung). - Die Gelenkzapfen
21 weisen jeweils einen in axialer Richtung des Gelenkzapfens21 über den Bereich, in dem das Schrägkugellager angeordnet ist, vorstehenden Endabschnitt32 auf, der das stirnseitige Ende des Gelenkzapfens21 aufweist. Die Laufbahn29 am Gelenkzapfen21 ist somit im Bereich der von der Längsachse22 weggerichteten Seitenfläche des Gelenkzapfens21 angeordnet (und nicht etwa stirnseitig). - Durch diesen überstehenden Endabschnitt
32 (mit Einlauf-Konus) wird auch eine Montageerleichterung erreicht und es kann im Bereich dieses Endabschnitts32 ein Überlast-Gleitanschlag ausgebildet werden, wie dies noch genauer erläutert werden wird. - Die Laufbahn
28 an der jeweiligen Büchse23 verbindet die zur zentralen Längsachse22 des Gelenkzapfens21 gerichtete Innenfläche33 des Mantels23a der Büchse23 mit der Innenfläche34 des Bodens23b der Büchse23 . Die Kugeln27 liegen somit im Eckbereich der Büchse23 zwischen dem Mantel23a und dem Boden23b . - Der Abstand a einer jeweiligen Kugel
27 von der Mantelfläche26 der Durchtrittsöffnung24 ist kleiner als der Durchmesser d der Kugel27 , vorzugsweise auch kleiner als der Radius der Kugel27 . Der Abstand a wird als Normalabstand zwischen der Umfangsfläche der Kugel27 und der Mantelfläche26 gemessen. Ein jeweiliges Schrägkugellager ist hierbei als kombiniertes Radial- und Axiallager zur Aufnahme der Lasten im Normalbetrieb der Lenksäule ausgebildet. Ein weiteres Lager zur Aufnahme der Lasten im Normalbetrieb ist somit zwischen einem jeweiligen Gelenkzapfen21 und der ihn aufnehmenden Büchse23 nicht erforderlich. - Bei einer steigenden Last, also einem steigenden zwischen den beiden Wellenteilen
3 ,5 ausgeübten Drehmoment, können sich die Kugeln27 entlang der von den Laufbahnen28 ,29 gebildeten Schmiegungen etwas verschieben, wodurch die Längsachse22 des Gelenkzapfens21 von der Längsachse der Büchse23 abzuweichen beginnt. Der Druckwinkel30 ändert sich hierbei (vgl. weiter unten). - Auf die Kugeln
27 wirkt eine Vorspannung, die in achsialer Richtung des Gelenkzapfens21 zum Zentrum des Gelenkkreuzes20 hin gerichtet ist oder zumindest eine solche Komponente aufweist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird diese Vorspannung durch eine gegeneinander gerichtete Vorspannung der Arme14 ,15 ;16 ,17 einer jeweiligen Gelenkgabel12 ,13 ausgebildet wird. Hierzu werden die Arme14 ,15 bzw.16 ,17 , die eine Federelastizität aufweisen, bei der Montage auseinandergebogen und die Büchsen23 mit den Kugeln27 auf Anschlag an die Laufbahnen29 eingepresst. Eine solche geringfügige Auseinanderbiegung bei der Montage, um eine axiale Vorspannung zwischen Büchse23 und Gelenkzapfen21 zu erreichen, ist bekannt. - Durch eine solche Vorspannung wird eine Spielfreiheit (bei geringem einwirkenden Drehmoment) erreicht und es beginnt die Abweichung zwischen der Längsachse
22 des Gelenkzapfens21 und der Längsachse der ihn aufnehmenden Büchse23 erst wenn durch das einwirkende Drehmoment die von der Vorspannung hervorgerufene, die jeweilige Kugel27 ausrichtende Kraft überwunden wird. - Die Vorspannung zentriert die Gelenkzapfen
21 gegenüber den Büchsen23 . - Wenn das einwirkende Drehmoment einen vorgegebenen Wert übersteigt, sodass eine Überlast vorliegt, so wird ein zwischen dem jeweiligen Gelenkzapfen
21 und der ihn aufnehmenden Büchse23 ausgebildeter Überlast-Gleitanschlag wirksam. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dieser Überlast-Gleitanschlag zwischen dem Endabschnitt32 des Gelenkzapfens21 und einer Seitenwand36 einer Vertiefung im Boden23b der Büchse23 ausgebildet. Durch die Abstufung im Boden23b der Büchse23 wird eine in Richtung zur Längsachse22 ausgerichtete Anlagefläche36 ausgebildet, der die Mantelfläche des Endabschnitts32 gegenüberliegt. Ohne einwirkendes Drehmoment ist der Endabschnitt32 von der Anlagefläche36 beabstandet. Bei zunehmendem Drehmoment kommt es (ab einem bestimmten Schwellenwert) zu einer zunehmenden Annäherung des Endabschnitts32 an die Anlagefläche36 . Wenn das Drehmoment einen Grenzwert überschreitet, bis zu dem der Bereich des Normalbetriebs vorliegt, kommt es zur Anlage des Endabschnitts32 an der Anlagefläche36 . Ab diesem Wert des Drehmoments werden die auftretenden Kräfte auch über das auf diese Weise ausgebildete Gleitlager übertragen. Die Laufbahnen28 ,29 werden nicht mehr höher belastet. - Vorteilhafterweise reicht der Bereich des Normalbetriebs, bis zu dem die Kräfte nur über die Schrägkugellager übertragen werden, zumindest bis zu einem über das Kreuzgelenk übertragenen Drehmoment von 15 Nm, vorzugsweise zumindest bis 20 Nm. In der Praxis kann der Normalbetrieb bis zu einem zu übertragenden Drehmoment von 25 Nm ausgelegt werden. Wenn der Bereich des Normalbetriebs überschritten wird, so kommt es zur Anlage der Anlageflächen des Überlast-Gleitanschlags.
- Durch größere Dimensionierung der Konstruktion können die genannten Werte des Drehmoments erhöht werden.
- Dadurch, dass im Normalbetrieb nur die Schrägkugellager wirksam sind, kommt es zu einer gegenüber herkömmlichen Kreuzgelenken mit Nadellagern verringerten Reibung, sodass ein verringertes Beugemoment des Kreuzgelenks erreicht wird.
- Der auf die Längsachse
22 des Gelenkzapfens21 bezogene axiale Bereich, in welchem die an der Büchse23 angeordnete Laufbahn28 liegt, befindet sich vorteilhafterweise wie darge stellt im axialen Bereich, über welchen die äußere Oberfläche25 des Mantels23a an der Mantelfläche26 der Durchtrittsöffnung24 anliegt (d. h. der achsiale Bereich, über welchen sich die Laufbahn28 erstreckt, liegt zwischen den Endpunkten des achsialen Bereichs, über welchen sich die Anlage der äußeren Oberfläche25 des Mantels23a an der Mantelfläche26 der Durchtrittsöffnung24 erstreckt). - Da der Mantel
23a der Büchse23 im Wesentlichen zur Ausbildung des Sitzes dient und keine selbstständige tragende Funktion hat, kann dessen Wandstärke relativ klein bemessen sein, beispielsweise 1 mm oder weniger. Der Boden23b der Büchse23 hat im Gegensatz zu Ausbildungen im Stand der Technik keine federnde Funktion im Bezug auf die axiale Pressung der Kugeln27 . Die Federwirkung wird nur durch die Gabel12 ,13 und/oder ein separates Federelement, wie weiter unten beschrieben, erzielt. - Die Seitenwand
36 und die Laufbahn28 können mit dem gleichen Werkzeug hergestellt werden, wodurch eine hohe Genauigkeit erreichbar ist. - Zwischen einem umgebogenen Endabschnitt des Mantels
23a der Büchse23 und dem Gelenkzapfen21 ist eine Lippendichtung42 aus einem elastischen Material angeordnet. Diese weist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine V-förmige Ausbildung auf. - Weiters wirkt der umgebogene Rand des Mantels
23a gegenüber dem Gelenkzapfen21 als Spaltdichtung. - Zur Montage des Kreuzgelenkes wird ein jeweiliger Gelenkzapfen
21 im Bereich der Durchtrittsöffnung24 angeordnet. Die Büchse23 mit den darin angeordneten Kugeln27 , die von einem eingebrachten Fett gehalten sind, wird achsial zugeführt und in die Durchtrittsöffnung eingepresst, wobei der Gelenkzapfen21 in die Büchse23 eingeführt wird. Die Arme14 –17 einer jeweiligen Gelenkgabel12 ,13 werden beim Montagevorgang entsprechend aufgebogen, um die federelastische Vorspannung der Büchsen23 gegen die Kugeln27 zu erreichen. Die Arme14 –17 werden hierzu entsprechend abgestützt. Zur formschlüssigen Halterung der Büchsen23 werden die die Präge-Nasen35 bildenden Verstemmungen eingebracht. - Der Boden
23b der Büchse23 kann vorzugsweise so dünn ausgebildet sein, dass er sich, falls sich eine bei der Montage herausgefallene Kugel27 zwischen dem Boden23b und dem Gelenkzapfen21 verklemmt, verformt, um diese Verformung durch einen Messtaster im Stempel beim Einpressen zu erkennen und überwachen. - Ein zweites Ausführungsbeispiel ist in
9 dargestellt. Der Unterschied zum zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht im Wesentlichen in der Ausbildung des Überlast-Gleitanschlag. Dieser wird bei diesem Ausführungsbeispiel zwischen einem Abschnitt der äußeren Oberfläche des Gelenkzapfens21 , welcher näher beim Zentrum des Gelenkkreuzes als das Schrägkugellager liegt, und einer Anlagefläche36' ausgebildet, die von einem Abschnitt der inneren Oberfläche des Mantels23a der Büchse23 gebildet wird. - Der Überlast-Gleitanschlag bildet hier eine zusätzlich zur Dichtung
42 wirkende Spaltdichtung. - Der Unterschied des in
10 dargestellten dritten Ausführungsbeispiels zum in9 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel besteht im Wesentlichen in der Ausbildung der Anlagefläche36'' der Büchse23 . Diese ist in diesem Ausführungsbeispiel an einem nach innen eingerollten Anschlagende des Mantels23a der Büchse23 ausgebildet. Er kann auch für enge Durchmessertoleranzen kalibriert sein. - Das in
11 dargestellte vierte Ausführungsbeispiel entspricht dem in9 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel mit dem Unterschied, dass an der Innenfläche33 des Mantels23a der Büchse23 ein ringförmiges Einsatzteil37 (z. B. aus Kunststoff) gehalten ist. Dieses begrenzt einen Fettraum38 , in welchen bei der Montage ein Fett eingebracht wird, um die Kugeln27 zu halten, bevor der Gelenkzapfen21 in die Büchse23 mit den an ihr gehaltenen Kugeln27 eingesetzt wird. - Bei dem in
12 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel ist ein modifiziertes Einsatzteil37 vorhanden und die Anlagefläche36 ist analog zum in10 dargestellten Ausführungsbeispiel ausgebildet. Das Einsatzteil37 (z. B. aus Stahl) besitzt einen, in das eingerollte Anschlagende sich erstreckenden Schenkel mit einer am Ende gelegenen Abkröpfung, mit dem es in einen Absatz im Mantel23a eingreift. Das Einsatzteil37 wird vor dem Einsatzhärten eingebracht. Auch eine Umbördelung am Ende des am Mantel23a anliegenden Schenkels ist denkbar und möglich. - Auch bei dem in
11 dargestellten Ausführungsbeispiel könnte ein L-förmig ausgebildetes Einsatzteil mit einem Schenkel am Mantel23a anliegen. - Das in
13 dargestellte sechste Ausführungsbeispiel entspricht dem in9 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel mit dem Unterschied, dass die Kugeln27 in einem Kugelkäfig39 möglichst vollkugelig gehalten sind. - Bei dem in
14 dargestellten siebten Ausführungsbeispiel ist der Überlast-Gleitanschlag zwischen dem Gelenkzapfen21 und einem am Mantel23a der Büchse23 angebrachten Gleitring41 ausgebildet. Dieser weist an seiner dem Gelenkzapfen21 zugewandten Anlagefläche36''' ein Gleitmaterial auf. Der tragende Rücken kann aus Stahl ausgebildet sein. Solche Gleitmaterialien sind beispielsweise in Form von Bronzelegierungen ohne oder mit eingebrachtem Gleitmittel bekannt. - Solche Gleitringe
41 könnten auch in den anderen beschriebenen Ausführungsbeispielen eingesetzt werden. Anstelle einer Halterung an der Büchse23 könnte der Gleitring auch am Gelenkzapfen21 gehalten sein. Auch zwischen dem Gelenkzapfen21 und der Büchse23 eingelegte Gleitringe, die gegenüber beiden Teilen drehbar sind, sind denkbar und möglich. - Bei dem in
15 dargestellten achten Ausführungsbeispiel ist im Unterschied zu den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ein zusätzliches Federelement40 vorhanden, welches sich einerseits am Boden23b der Büchse23 abstützt und andererseits die Kugeln27 in axialer Richtung des Gelenkzapfens21 in Richtung zum Zentrum des Gelenkkreuzes hin beaufschlagt (und dabei spielfrei drückt). Bei der Montage des Kreuzgelenktes wird das Federelement40 und die Gabel12 ,13 vorgespannt. Der entspannte Zustand ist strichliert dargestellt. Die Federelastizität der Arme14 –17 wirkt dadurch abgefedert auf die Kugeln27 . - Das Federelement
40 liegt an den Kugeln27 jeweils in der Nähe ihrer Pole (gedachten Drehachsen) an. Dadurch kann die Reibung gering gehalten werden. - Das Federelement
40 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als eine Art Tellerfeder ausgebildet. - Beim in
16 dargestellten neunten Ausführungsbeispiel ist das Federelement40 nicht nur ringförmig sondern als den Bereich der Längsachse22 überdeckende Scheibe ausgebildet. Diese weist eine zentrale, beispielsweise kugelige Auflage auf. Das Federelement40 kann hierbei lose in die Büchse23 eingelegt sein. Es ist damit auch um die Längsachse22 des Gelenkzapfens21 bzw. der Büchse23 drehbar und kann sich somit der Abroll-Drehgeschwindigkeit reibungsarm anpassen. - Der Überlast-Gleitanschlag ist in den Ausführungsbeispielen von
15 und16 analog dem in10 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel ausgebildet. Er könnte auch analog den in9 oder14 dargestellten Ausführungsbeispielen ausgebildet sein. Auch Einsatzteile zur Ausbildung einer Fettkammer, z. B. analog zu den in11 und12 dargestellten Einsatzteilen37 könnten in den Ausführungsbeispielen von15 und16 vorgesehen sein. - Während die bislang beschriebenen Figuren den Zustand des Kreuzgelenkes ohne einwirkendes Drehmoment darstellen, zeigt
17 in durchgezogenen Linien den Zustand, der eingenommen wird, wenn aufgrund der Größe des einwirkenden Drehmoments der Überlast-Gleitanschlag zwischen dem Gelenkzapfen21 und der Büchse23 wirksam wird, und zwar für das erste Ausführungsbeispiel. Für die anderen Ausführungsbeispiele ist die Situation analog. In17 ist weiters zu Vergleichszwecken mit strichpunktierten Linien ein Teil der Wandung des Gelenkzapfens21 und ein Teil der Innenwand der Büchse23 für den Zustand ohne einwirkendes Drehmoment dargestellt (die strichpunktierte Darstellung der Innenwand der Büchse23 für den unbelasteten Zustand ist über einen Teil der Laufbahn28 der Übersichtlichkeit halber aber weggelassen). - Bei einem zunehmenden auf das Kreuzgelenk einwirkenden Drehmoment kommt es, wenn die auf die Kugeln
27 einwirkende Vorspannung überwunden wird, zu einer Auslenkung des Kreuzgelenkzapfens21 gegenüber der Büchse23 , sodass die Längsachse22 des Gelenkzapfens21 gegenüber der Längsachse der Büchse23 geringfügig verschwenkt wird. Hierbei verändern sich die Anlagepunkte der Kugeln27 an den Laufbahnen28 ,29 und der Druckwinkel30 ändert sich. Im Anlagezustand des Überlast-Gleitanschlags verringert sich der Druckwinkel30' auf ein gegenüber dem Druckwinkel30 im unbelasteten Zustand kleineren Wert. Vorzugsweise ist der Druckwinkel30' um mindestens 5° kleiner als der Druckwinkel30 . - Durch die Verringerung des Druckwinkels
30 in Richtung zum Wert des Druckwinkels30' im Anlagezustand bei steigender Last kommt es zu einer effektiveren Übertragung der radialen Kräfte, wodurch die Hertz'sche Pressung, welche auf die Laufbahnen28 ,29 und die Kugeln27 einwirkt, unterproportional vergrößert wird. - Aus
17 ist die Veränderung der Lage des Gelenkzapfens21 im Anlagezustand des Überlast-Gleitanschlags im Vergleich zum unbelasteten Zustand ersichtlich. Weiters ist ersichtlich, dass im Anlagezustand des Überlast-Gleitanschlags die Büchse23 gegenüber dem unbelasteten Zustand um einen Weg x in die vom Zentrum des Gelenkkreuzes20 weggerichtete achsiale Richtung verschoben ist, und zwar aufgrund der Federelastizität der Arme14 –17 . Mit der Veränderung der Lage der Gelenkzapfen21 und der Lage der Büchse23 ändern sich auch die Lagen der Kugeln27 gegenüber der Laufbahnen28 ,29 (diese Änderung ist nicht dargestellt in17 ), und somit ihre Anlagestellen an den Laufbahnen28 ,29 . Auch der in17 nicht dargestellte, rechts der Mittellinie liegende Abschnitt der Büchse23 wird in die gleiche Richtung x verschoben (um einen anderen Weg). - Der radiale Spalt s, durch den die Anschlagflächen des Überlast-Gleitanschlags ohne ein auf das Kreuzgelenk einwirkendes Drehmoment voneinander beabstandet sind, beträgt vorzugsweise weniger als 0,3 mm und kann beispielsweise im Bereich von 0,1 mm +/–0,04 mm liegen. Bis zum Wirksamwerden des Überlast-Gleitanschlags übertragen somit nur die Kugeln
27 das Drehmoment. - In
17 ist weiters der Winkel43 eingetragen, um den der Gelenkzapfen21 gegenüber der Büchse23 gedreht werden kann, bis der Überlast-Gleitanschlag zwischen dem Gelenkzapfen21 und der Büchse23 wirksam wird. Dieser Winkel beträgt vorzugsweise weniger als 0,5°. - Beim Ausführungsbeispiel von
17 wird die Laufbahn28 der Büchse23 von einer Fläche mit einem bezogen auf den Längsmittelschnitt einheitlichen durchgehenden Radius ausgebildet. An dem näher beim Zentrum des Gelenkkreuzes20 gelegenen Ende der Laufbahn28 befindet sich eine durch einen Einstich gebildete Ausnehmung44 . -
18 zeigt eine demgegenüber modifizierte Ausführungsform dahingehend, dass die Ausnehmung44' durch einen weiteren versetzten Radius ausgebildet wird, der an den die Lauf bahn28 ausbildenden Radius (kleiner als der Druckwinkel30' ) über einen entgegengesetzten Übergangsradius verbunden ist und die Laufbahn28 freistellt. - Unterschiedliche weitere Modifikationen In Hinblick auf die Anordnung und Ausbildung der Laufbahnen
28 ,29 sind denkbar und möglich, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. -
- 1
- Lenksäule
- 2
- Lenkrad
- 3
- Wellenteil
- 4
- Kreuzgelenk
- 5
- Wellenteil
- 6
- Kreuzgelenk
- 7
- Lenkstockzapfen
- 8
- Wellenteil
- 9
- Abschnitt
- 10
- Abschnitt
- 11
- Kreuzgelenk
- 12
- 1. Gelenkgabel
- 13
- 2. Gelenkgabel
- 14
- Arm
- 15
- Arm
- 16
- Arm
- 17
- Arm
- 18
- Basisteil
- 19
- Basisteil
- 20
- Gelenkkreuz
- 21
- Gelenkzapfen
- 22
- Längsachse
- 23
- Büchse
- 23a
- Mantel
- 23b
- Boden
- 24
- Durchtrittsöffnung
- 25
- äußere Oberfläche
- 26
- Mantelfläche
- 27
- Kugel
- 28
- Laufbahn
- 29
- Laufbahn
- 30, 30'
- Druckwinkel
- 31
- Gerade
- 32
- Endabschnitt
- 33
- Innenfläche
- 34
- Innenfläche
- 35
- Präge-Nase
- 36, 36',
-
36''' Anlagefläche - 37
- Einsatzteil
- 38
- Fettraum
- 39
- Kugelkäfig
- 40
- Federelement
- 41
- Gleitring
- 42
- Dichtung
- 43
- Winkel
- 44, 44'
- Ausnehmung
Claims (14)
- Kreuzgelenk für eine Lenksäule eines Kraftfahrzeuges, umfassend erste und zweite Gelenkgabeln (
12 ,13 ), welche jeweils zwei voneinander beabstandete Arme (14 ,15 ;16 ,17 ) aufweisen, ein Gelenkkreuz (20 ) mit Gelenkzapfen (21 ), die gegenüber der jeweiligen Gelenkgabel (12 ,13 ) drehbar gelagert sind, und Büchsen (23 ), in die jeweils einer der Gelenkzapfen (21 ) ragt und die jeweils in einer Durchtrittsöffnung (24 ) gehalten sind, die in einem der Arme (14 ,15 ;16 ,17 ) einer der Gelenkgabeln (12 ,13 ) angeordnet ist und von einer Mantelfläche (26 ) begrenzt ist, wobei die Lagerung der Gelenkzapfen (21 ) in den Büchsen (23 ) jeweils ein Schrägkugellager umfasst, dessen Kugeln (27 ) an einer an der Büchse (23 ) angeordneten Laufbahn (28 ) und einer am Gelenkzapfen (21 ) angeordneten Laufbahn (29 ) abrollen, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a) einer jeweiligen Kugel (27 ) des Schrägkugellagers von der Mantelfläche (26 ) der Durchtrittsöffnung (24 ) kleiner als der Durchmesser (d) der Kugel (27 ) ist, wobei das Schrägkugellager als kombiniertes Radial- und Axiallager zur Aufnahme der Lasten in einem Normalbetrieb der Lenksäule ausgebildet ist, und dass zur Aufnahme von Überlasten ein Überlast-Gleitanschlag zwischen einem jeweiligen Gelenkzapfen (21 ) und der ihn aufnehmenden Büchse (23 ) vorgesehen ist, wobei der Überlast-Gleitanschlag zwischen einem gegenüber dem Schrägkugellager bezogen auf die axiale Richtung des Gelenkzapfens (21 ) näher beim Zentrum des Gelenkkreuzes (20 ) gelegenen Abschnitt des Gelenkzapfens (21 ) und einer zur zentralen Längsachse (22 ) des Gelenkzapfens (21 ) gerichteten Anlagefläche (36' ) der Büchse (23 ) gebildet wird oder wobei der Überlast-Gleitanschlag zwischen einer in Richtung zur zentralen Längsachse des Gelenkzapfens (21 ) gerichteten Anlagefläche (36 ) der Büchse (23 ), wobei die Kugeln (27 ) eines jeweiligen Schrägkugellagers jeweils an einer Laufbahn (29 ) des Gelenkzapfens (21 ) abrollen, die an einer Seitenfläche des Gelenkzapfens (21 ) angeordnet ist und die Gelenkzapfen (21 ) jeweils einen, in axialer Richtung des Gelenkzapfens (21 ) über den axialen Bereich, in dem das Schrägkugellager angeordnet ist, vorstehenden Endabschnitt (32 ) aufweisen, und dem Endabschnitt (32 ) des Gelenkzapfens (21 ) ausgebildet ist. - Kreuzgelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (
23 ) jeweils einen Mantel (23a ) und einen, die Büchse (23 ) in axialer Richtung verschließenden Boden (23b ) aufweist. - Kreuzgelenk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugeln (
27 ) des Schrägkugellagers jeweils an einer Laufbahn (28 ) der Büchse (23 ) abrollen, die eine zur zentralen Längsachse (22 ) des Gelenkzapfens (21 ) gerichtete Innenfläche (33 ) des Mantels (23a ) mit einer zum Zentrum des Gelenkkreuzes (20 ) gerichteten Innenfläche (34 ) des Bodens (23b ) verbindet. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a) einer jeweiligen Kugel (
27 ) des Schrägkugellagers von der Mantelfläche (26 ) der Durchtrittsöffnung (24 ) kleiner als der Radius der Kugel (27 ) ist. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein an der Innenfläche (
33 ) des Mantels (23a ) gehaltenes Einsatzteil (37 ) vorhanden ist, welches einen Fettraum (38 ) zur Einbringung eines Fettes begrenzt. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugeln (
27 ) eines jeweiligen Schrägkugellagers gegen die am Gelenkzapfen (21 ) angeordnete Laufbahn (29 ) vorgespannt sind. - Kreuzgelenk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspannung der Kugeln (
27 ) gegen die Laufbahn (29 ) des Gelenkzapfens (21 ) durch eine achsiale Vorspannung der Büchse (23 ) in Richtung zum Zentrum des Gelenkkreuzes (20 ) erfolgt oder eine solche Vorspannung umfasst. - Kreuzgelenk nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Schrägkugellager mindestens ein, die Kugeln (
27 ) des Schrägkugellagers in axialer Richtung des Gelenkzapfens (21 ) zum Zentrum des Gelenkkreuzes (20 ) hin beaufschlagendes Federelement (40 ) zugeordnet ist, welches sich am Boden (23b ) der Büchse (23 ) abstützt. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckwinkel (
30 ) eines jeweiligen Schrägkugellagers ohne ein auf das Kreuzgelenk einwirkendes Drehmoment im Bereich zwischen 35° und 60° liegt. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die, die Druckwinkel (
30 ) definierenden Geraden (31 ) sich zur zentralen Längsachse (22 ) des Gelenkzapfens (21 ) hin dem Zentrum des Gelenkkreuzes (20 ) annähern. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Längsmittelschnitt durch den Gelenkzapfen (
21 ) gesehen, der Radius der an der Büchse (23 ) angeordneten Laufbahn (28 ) für die Kugeln (27 ) des Schrägkugellagers um weniger als 30% größer als der Radius der Kugeln (27 ) ist. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Längsmittelschnitt durch den Gelenkzapfen (
21 ) gesehen, der Radius der am Gelenkzapfen (21 ) angeordneten Laufbahn (29 ) für die Kugeln (27 ) des Schrägkugellagers um weniger als 20% größer als der Radius der Kugeln (27 ) ist. - Kreuzgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Büchse (
23 ) angeordnete Laufbahn (28 ) für die Kugeln (27 ) eines jeweiligen Schrägkugellagers im axialen Bereich liegt, in dem die Büchse (23 ) mit einer äußeren Oberfläche (25 ) an der Mantelfläche (26 ) der Durchtrittsöffnung (24 ) anliegt. - Lenksäule eines Kraftfahrzeuges mit einer Lenkwelle, die mindestens zwei Wellenteile (
3 ,5 ,7 ,8 ) umfasst, welche durch ein Kreuzgelenk (4 ,6 ,11 ) gelenkig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein zwei Wellenteile (3 ,5 ,7 ,8 ) verbindendes Kreuzgelenk (4 ,6 ,11 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 ausgebildet ist.
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Legal Events
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