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DE102008024391B4 - Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln - Google Patents

Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln Download PDF

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DE102008024391B4 DE200810024391 DE102008024391A DE102008024391B4 DE 102008024391 B4 DE102008024391 B4 DE 102008024391B4 DE 200810024391 DE200810024391 DE 200810024391 DE 102008024391 A DE102008024391 A DE 102008024391A DE 102008024391 B4 DE102008024391 B4 DE 102008024391B4
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    • A47J37/07Roasting devices for outdoor use; Barbecues
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch, Fisch und Gemüse, mit einem Kochbehälter zur Aufnahme des Garguts und mit einer Hitze erzeugenden Energiequelle, dadurch gekennzeichnet, dass als Energiequelle die Feuerung eines handelsüblichen Grills vorgesehen ist, dass auf einer Grillschale oder einem Grillrost eine aufsetzbare Trägerplatte (1) angeordnet ist, und dass innerhalb der Trägerplatte (1) eine Öffnung (2) vorgesehen ist, die mit einer Öffnung (3) eines unteren Teils (4a) eines auf die Trägerplatte (1) aufgesetzten und mit dem Gargut bestückten Garrohres (4) unter Bildung eines Wärmeströmungskanals korrespondiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch, Fisch und Gemüse, mit einem Kochbehälter zur Aufnahme des Garguts und mit einer Hitze erzeugenden Energiequelle. Unter den Oberbegriff des Garens ist auch das Grillen zu subsumieren, welches sich von den übrigen Arten des Garens dadurch unterscheidet, dass das Grillen meistens im Freien über einem offenen Feuer stattfindet. Beim Grillen wird das Bratgut, im Wesentlichen Fleisch, häufig auf einen Grillrost einer Brenngutaufnahmeschale gelegt, in der ein Feuer entfacht wird. Das Bratengut wird durch Wärmestrahlung solange geröstet, bis es eine braune Kruste aufweist. Eine derartige Grillvorrichtung ist beispielsweise aus der DE 20 2006 003 942 U1 bekannt. Bei dieser Schrift ist ein Gestell vorgesehen, an dem eine Brenngutaufnahmeschale mit einem Grillrostgitter über einem Feuer schwebend und schwenkbar aufgehängt ist. Gemäß dieser Schrift ist die Brenngutaufnahmeschale mit Lufteinrichtungen, beispielsweise Luftkanälen in Form von Rinnen versehen, um das Feuer mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Der Luftstrom wird also durch das Brenngut geführt, was zu einer besseren Verbrennung des Brennstoffs und damit zur besseren Versorgung des Bratenguts mit Wärmestrahlung führt. Gemäß der DE 76 23 010 U ist ein weiteres Grillgerät, insbesondere zum Zubereiten von Schwenkbraten und dergleichen, bekannt. Der Grill gemäß dieser Schrift zeichnet sich durch eine Brenngutaufnahmeschale aus, die aus einem standfesten Behälter mit einem Boden zur Aufnahme der Feuerung besteht, eine gleichmäßig hochgezogene Seitenwandung und eine Abdeckung sowie einen im Behälter angeordneten Rost, der um die vertikale Behälterachse drehbar gelagert ist und welche mit einem Antrieb versehen ist. Ein angetriebener horizontaler Spieß, auf dem das Bratgut geröstet werden kann, ist ebenfalls vorgesehen.
  • Neben dem Grillen über dem offenen Feuer ist auch das Grillen, meistens in Innenräumen, mittels elektrischer Heizschleifen bekannt. Bei derartigem Grillen sind die Grillspieße sowohl vertikal wie auch horizontal angeordnet.
  • Ein derartiges elektrisches Gerät mit einer Haltevorrichtung für einen schwenkbaren Grillspieß ist beispielsweise aus der DE 10 2004 057 098 A1 bekannt. Entsprechend dieser Schrift ist die Haltevorrichtung innerhalb des Garraumes des Grills schwenkbar gelagert.
  • Die Grillgeräte nach dem Stand der Technik weisen jedoch den Nachteil auf, dass nicht alle Lebensmittel gleichermaßen gut gegart werden können. Die Temperatur ist bei derartigen Grillengeräten nur sehr bedingt steuerbar, so dass das Grillgut deutlichen und wechselnden Temperaturunterschieden ausgesetzt ist. Dies ist besonders bei Grillgeräten mit einer Grillschale und beispielsweise Holzfeuerung der Fall. Hier sind nur solche Lebensmittel als Grillgut geeignet, die eine stabile Konsistenz und einen hohen Flüssigkeits- oder Fettanteil aufweisen. Magere Fleischsorten, Fisch, Gemüse und oder auch Pilze können mit Grillvorrichtungen nach dem Stand der Technik nicht oder nicht entsprechend schonend gegart werden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es nun Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Grillgerät, insbesondere für den Außenbereich vorzusehen, das zum Garen von Lebensmitteln aller Arten geeignet ist, das heißt auch von flüssigkeits- und fettarmen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch, Fisch und Gemüse, mit einem Kochbehälter zur Aufnahme des Garguts und mit einer Hitze erzeugenden Energiequelle, die sich dadurch auszeichnet, dass als Energiequelle die Feuerung eines handelsüblichen Grills vorgesehen ist, dass auf einer Grillschale oder einem Grillrost eine aufsetzbare Trägerplatte angeordnet ist, und dass innerhalb der Trägerplatte eine Öffnung vorgesehen ist, die mit einer Öffnung eines unteren Teils eines auf die Trägerplatte aufgesetzten, mit dem zu garenden Gut bestückten Garrohres unter Bildung eines Wärmeströmungskanals korrespondiert.
  • Die Trägerplatte kann derart ausgebildet sein, dass diese nur einen Teil des Grillrostes bedeckt, so dass der übrige Teil als üblicher Grill verwendet werden kann. Bei dieser Ausführungsform hat der Benutzer beim Gebrauch dann ein Kombinationsgerät von einem üblichen Grill und einem Garrohr.
  • Um eine optimale Ausnutzung der Feuerung zu ermöglichen, kann die Trägerplatte derart ausgebildet sein, dass diese an die Konturen der Grillschale oder des Grillrostes angepasst ist, und diese dann flächig abdeckt.
  • Um die Stabilität zwischen der Trägerplatte und dem Garrohr auf den Grill zu erhöhen, ist die Trägerplatte im Bereich der Öffnung von einem umlaufenden Rand in Form eines Stutzens umgeben. Der Durchmesser bzw. die Abmessungen des Stopfens können geringer ausgebildet sein als die des Garrohres oder auch umgekehrt, d. h. beispielsweise der Durchmesser des Stopfens kann größer ausgebildet sein als der Durchmesser des Garrohres. In jedem Fall sind die Abmessungen von Rohr und Stutzen derart aufeinander abgestimmt, dass der untere Teil des Rohres formschlüssig und kippsicher auf der Trägerplatte gehalten wird.
  • An der Innenseite des Stutzens, d. h. an der zur Öffnung weisenden Innenseite, sind Halterungen für eine Flüssigkeitsschale vorgesehenen. Die Flüssigkeitszugabe gewährleistet zum einen eine schonende Garung und verhindert das Austrocknen des Gargut und zum anderen ermöglicht sie auch die Zugabe von Aromen, die geschmackliche Veränderungen bewirken. Beispielsweise können verschiedene Gewürze und Kräuter, Wein, Bier usw. innerhalb der Garröhre verdampfen. Die Flüssigkeitsschale kann in ihren Abmessungen derart bemessen sein, dass ein Strömungskanal zwischen der Schale und den Lagermitteln ausgebildet wird. In diesem Fall spielt für den Garungsprozess auch die Wärmeübertragung durch Konvektion eine große Rolle. Sollte die Flüssigkeitsschale die Garröhre in ihrem unteren Bereich abdichten, d. h. einen dichtenden Boden für die Garröhre darstellen, so erfolgt die Wärmeübertragung im Wesentlichen durch die direkte Wärmeleitung. Die obere Seite des Garrohres kann mit einer Abdeckung versehen werden, in der eine oder mehrerer verstellbare Öffnung vorgesehen sind, die die Temperatur und die Durchströmung des Garrohres regulieren. Das Gargut kann beispielsweise mittels einer Griffklaue aufgespießt werden und dann wird diese Griffklaue an einer Kette befestigt ist, die wiederum an der Innenseite der Abdeckung angebracht wird. Das Gargut ist dann hängend befestigt.
  • Sollte es sich bei dem Gargut um inkonsistente und leicht auseinander fallende Lebensmittel handeln, so werden diese nicht mittels einer Griffklaue befestigt, sondern in entsprechenden Aufnahmemittel, beispielsweise feuerfesten Gitterkörben untergebracht. Die einzelnen Bauteile bestehen beispielsweise aus Stahl und/oder Aluminium oder anderen hitzebeständigen Materialien.
  • Die Materialdicke wird entsprechend der gewünschten Wärmespeicherkapazität und Hitzebeständigkeit ausgewählt, so dass eine Verformung der Trägerplatte vermieden wird. Aus Stabilitätsgründen kann weiterhin eine Verstärkung der Garröhre am oberen und/oder unteren Rand vorgesehen sein.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der 1 näher erläutert werden.
  • Die 1 zeigt nur den Teil der Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, der auf einen handelsüblichen Grill aufgesetzt wird. Die Erfindung stellt ein Zusatzteil dar, welches auf alle gängigen Grillarten aufgesetzt werden kann.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel zeigt das Garrohr eine rund ausgebildete Kontur. Eine Trägerplatte 1 wird auf einen Grill, das heißt auf eine Grillschale direkt oder auf einen Grillrost aufgesetzt. Die Trägerplatte 1 weist in ihrer Mitte eine Öffnung 2 auf, die von einem umlaufenden Rand 5, der einen Stutzen 6 bildet, umgeben ist. Der Stutzen 6 ist an die Grundplatte 1 angeschweißt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der Stutzen 6 einen kleineren Durchmesser als die Garröhre 4 an ihrem unteren Teil. Der Stutzen 6 besitzt an seiner zur Öffnung 2 gerichteten Innenwand Lagermitteln 9 für eine Flüssigkeitsschale 10. Die Lagermitteln 9 sind derart ausgebildet, dass diese Bohrungen 12 aufweisen, in welche die Haltestifte 11 der Flüssigkeitsschale 10 eingreifen, um so die Schale zu fixieren. Die Flüssigkeit in der Schale 10 verhindert ein Austrocknen des Garguts und sorgt, falls gewünscht, für eine Aromatisierung. Im Ausführungsbeispiel ist zwischen Flüssigkeitsschale 10 und der Garröhre 4 ein Abstand derartig ausgebildet, dass eine Umströmung des Lebensmittels durch Konvektion gegeben ist.
  • Der obere Teil des Garrohres ist mit einer Abdeckung 13 versehen. Die Abdeckung 13 weist die Form eines Deckels mir einem umlaufenden Rand auf, der das Garrohr umschließt. An der Innenseite hat die Abdeckung Haken 17. Das Gargut wird an einer Kette befestigt und anschließend an den Haken 17 befestigt und schwebt dann berührungsfrei in dem Garrohr 4.
  • Der Temperatur- und Strömungsregler 14 besteht im Ausführungsbeispiel aus mehreren Öffnungen 15, deren Durchmesser mittels einer drehbaren Lochscheibe 16 veränderbar ist. Die Lochscheibe 16 ist drehbar auf der Abdeckung 13 angeschraubt. Um Verbrennungen zu vermeiden, ist ein kleiner Stift zur leichteren Handhabung der Lochscheibe 16 vorgesehen. Der Griff 18 an der Abdeckung 13 dient sowohl einer einfacheren Handhabung als auch einer Ableitung der Strömungswärme.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch, Fisch und Gemüse, mit einem Kochbehälter zur Aufnahme des Garguts und mit einer Hitze erzeugenden Energiequelle, dadurch gekennzeichnet, dass als Energiequelle die Feuerung eines handelsüblichen Grills vorgesehen ist, dass auf einer Grillschale oder einem Grillrost eine aufsetzbare Trägerplatte (1) angeordnet ist, und dass innerhalb der Trägerplatte (1) eine Öffnung (2) vorgesehen ist, die mit einer Öffnung (3) eines unteren Teils (4a) eines auf die Trägerplatte (1) aufgesetzten und mit dem Gargut bestückten Garrohres (4) unter Bildung eines Wärmeströmungskanals korrespondiert.
  2. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (1) an die Konturen der Grillschale oder an die des Rostes angepasst ist und diese flächig abdeckt.
  3. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (2) der Trägerplatte (1) von einem umlaufenden Rand (5) in Form eines Stutzens (6) umgeben ist, dessen Durchmesser bzw. Abmessung derart ausgebildet ist, dass sie zur formschlüssigen und kippsicheren Aufnahme des unteren Teils (4a) des Garrohres (4) dient.
  4. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite des Stutzens (6), d. h. an der zur Öffnung (2) weisenden Innenseite (8), Lagermittel (9) für eine Flüssigkeitsschale (10) derart vorgesehenen sind, dass ein Strömungskanal zwischen der Wasserschale (10) und den Lagermitteln (9) ausgebildet wird.
  5. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite des Stutzens (6), d. h. an der zur Öffnung (2) weisenden Innenseite (8), Lagermittel (9) für eine Flüssigkeitsschale (10) derart vorgesehen sind, dass die Flüssigkeitsschale einen geschlossenen Boden des Garrohres (4) bildet und somit die Wärmeübertragung durch direkte Wärmeleitung erfolgt.
  6. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Lagermittel (9) für die Flüssigkeitsschale (10) im unteren Teil und an der Innenseite Garrohres (4) angebracht sind.
  7. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 4 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die Lagermittel (9) als im Wesentlichen waagerecht verlaufende, zur Öffnung (2) bzw. zum Inneren der Garröhre (4) gerichtete Halterungen ausgebildet sind, die Bohrungen (12) zur festen Aufnahme von an der Flüssigkeitsschale (10) angebrachten Haltestiften (11) aufweisen.
  8. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Seite des Garrohres (4) mit einer Abdeckung (13) versehen ist, in der mindestens eine Öffnung (14) in Durchströmungsrichtung des Garrohres (4) vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Öffnung (14) regulierbar ist.
  10. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Gemüse und Fleisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, das die Öffnung (14) aus mehreren Löchern (15) besteht, die mittels einer die Löcher (15) abdeckenden, drehbaren Lochscheibe (16) in ihrem Durchlassdurchmesser regulierbar sind.
  11. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite der Abdeckung (13) Aufnahmemittel (16) zur befestigten Aufhängung des Garguts vorgesehen sind.
  12. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch und Gemüse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel (16) als Haken ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem den Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmemittel für das Gargut an den Seitenwänden der Garröhre (4) angeordnet sind.
  14. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Abdeckung (13) ein Griff (18) zum Abheben des Deckels und zur Wärmeableitung vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die bevorzugte geometrische Form des Garrohres (4) rund, oval oder eckig ist.
  16. Vorrichtung zum Garen von Lebensmitteln nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Bauteile aus Stahl und/oder Aluminium bestehen.
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