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DE102008024390A1 - Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen - Google Patents

Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen Download PDF

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Publication number
DE102008024390A1
DE102008024390A1 DE200810024390 DE102008024390A DE102008024390A1 DE 102008024390 A1 DE102008024390 A1 DE 102008024390A1 DE 200810024390 DE200810024390 DE 200810024390 DE 102008024390 A DE102008024390 A DE 102008024390A DE 102008024390 A1 DE102008024390 A1 DE 102008024390A1
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DE
Germany
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shielding
shielding device
housing
base area
storage
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Ceased
Application number
DE200810024390
Other languages
English (en)
Inventor
Heike Jandke
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Individual
Original Assignee
Individual
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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/04Supports for telephone transmitters or receivers
    • H04M1/06Hooks; Cradles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen (1) oder dergleichen. Sie besteht aus einem höhlenförmigen Gehäuse (2), das aus einem strahlenabweisenden Material gefertigt oder mit einem solchen ausgekleidet ist. Das Gehäuse (2) besitzt eine ebene Grundfläche (3), die der Ablage eines Mobiltelefons oder dergleichen dient. Dafür ist einseitig am Abschirmgehäuse (2) eine Öffnung (5) angeordnet, die in einer Ebene senkrecht oder geneigt zur Grundfläche (3) ausgerichtet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des 1. Patentanspruches.
  • [Stand der Technik]
  • Bekannt sind Abschirmungen in verschiedenster Form um Gefährdungen der Gesundheit durch elektromagnetische Wellen, die von Mobiltelefonnetzen ausgehen, zu minimieren. Besonders gefährlich ist dabei die gepulste Mikrowellenstrahlung, die nicht nur von Mobilfunksendern, sondern auch von eingeschalteten Handys ausgeht.
  • Beispielsweise kann, wie in der US-Patentschrift 5,335,366 beschrieben, ein plattenförmiger Abschirmkörper derart in das Gerät ein- oder angebaut werden, das dieser zwischen der Antenne des Gerätes und dem Kopf des Benutzers angeordnet ist. Nachteil an dieser Anordnung ist, das sie nur für Handys mit nach außen sichtbarer Antenne nutzbar sind.
  • Für Handys mit eingebauter Antenne wird, wie beispielsweise aus der DE 203 02 654 ersichtlich, der vordere dem Kopf zugewandte Teil des Telefons gegenüber einem hinteren strahlungsemittierenden Bereich abgeschirmt. Mit dieser Lösung wird während des Telefonierens ein erheblicher Teil der Strahlung absorbiert.
  • Wird das Handy z. B. Nachts, um immer erreichbar zu sein, auf einem Nachtisch abgelegt, ist der Kopf während des Schlafens permanent der Strahlung ausgesetzt, wobei die bisher bekannten Abschirmmittel nahezu wirkungslos sind.
  • Die DE 10 2005 015 453 A1 beschreibt die Abschirmung eines Mobiltelefons, bei der das Gehäuse zur Abschirmung komplett aus einem allseitig HF abschirmenden Material mit Ausnahme einer der dem Kopf des Telefonierenden abgewandten Seite liegenden, wellendurchlässigen Fensters gefertigt ist. Der Nachteil dieser Lösung ist, dass dieses Mobiltelefon, wird es mit der Rückseite auf einen Tisch abgelegt, kaum Strahlung empfangen kann.
  • Eine aus der DE 10 2004 015 972 A1 entnehmbare Lösung verwendet eine flexible das Mobiltelefon allseitig umhüllende Vorrichtung, die ein lückenlose Abschirmung bei Nichtbenutzung des Gerätes bewirkt. Eine solche Abschirmung ist nur für DECT-Telefone, welche sich in der Basisstation befinden, geeignet nicht aber für zellulare Mobilfunksysteme.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen oder dergleichen zu schaffen, die insbesondere nachts oder während anderer Ruhephasen und Gelegenheiten bei Bereitschaft, neben dem Kopf eines Benutzers abgelegt, diesen vor schädlicher, ständig vom Mobiltelefon ausgehender Strahlung (SAR) schützt, ohne dabei seine Empfangsbereitschaft sonderlich einzuschränken.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Abschirmvorrichtung besteht aus einem höhlenförmigen Gehäuse, das aus einem strahlenabweisenden Material gefertigt oder mit einem solchen ausgekleidet ist. Sie besitzt eine ebene Grundfläche, über die sich dachartig das Abschirmgehäuse wölbt, wobei eine Seite des Gehäuses in einer Ebene ausgerichtet ist, die im wesentlichen senkrecht zur Grundfläche steht, zum Einlegen des Mobiltelefons bzw. Handy offen ist. Auch eine Abschrägung zur Senkrechten ist möglich.
  • Die Größe des Innenraumes des Abschirmgehäuses und die Größe der Öffnung ist zweckmäßigerweise so gewählt, dass das Handy bequem in das Gehäuse mit der Hand eingelegt und in eine optimale Position gedreht werden kann.
  • In der Gestaltung des Abschirmgehäuses ist der Hersteller der Abschirmvorrichtung frei. Wichtig ist, dass nur eine Seite, die dem Kopf des Handy-Benutzers abgewandt ist, offen zu halten ist, bzw. die Abschirmvorrichtung muss in diese Position (vom Kopf weg) gedreht werden.
  • Als vorteilhaft bietet sich jedoch eine Abschirmung an, die sich sphärisch über die Grundfläche wölbt oder in Form eines ovalen oder runden Halbzylinders ausgebildet ist.
  • Auch ist eine quaderförmige Ausführung denkbar, bei der z. B. die obere Fläche wie ein Deckel aufklappbar oder das gesamte Abschirmgehäuses für die Reise zusammenlegbar oder -klappbar ist.
  • Da die Abschirmvorrichtung vorrangig für die Schlaf- oder Ruhephasen gedacht ist, bei der das Handy zur Bereitschaft in der Nähe des Kopfes abgelegt wird, bietet sich beispielsweise die Kombination der Abschirmvorrichtung mit einem Wecker oder einer Uhr an.
  • Da die Anzeige der Uhr auf der entgegengesetzten Seite zur Ablageöffnung des Gehäuses angeordnet ist, ergibt sich zusätzlich der Vorteil, dass die Öffnung der Abschirmvorrichtung auch wirklich vom Kopf weggedreht wird.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung besteht in der Kombination der Abschirmvorrichtung mit einer Nachttisch- oder Leselampe, wobei das Abschirmgehäuse den Sockel der Lampe bildet.
  • Auch ist es denkbar, die Abschirmvorrichtung mit einem Ladegerät zu kombinieren, um die Akkus des Mobiltelefons während der Ablage in der Abschirmvorrichtung laden zu können.
  • Darüber hinaus sind weitere sinnvolle Ausgestaltungen möglich, wie beispielsweise die Anordnung von kleinen Fächern zum Aufbewahren von Schmuck, Medikamenten oder anderem.
  • So ist es auch möglich, die Abschirmvorrichtung mit einem Radio, MP3-Player oder ähnlichem zu kombinieren.
  • [Beispiele]
  • An Hand von Zeichnungen werden vorteilhafte Ausführungen der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 den grundsätzlichen Aufbau der Abschirmvorrichtung,
  • 2 die Kombination der Abschirmvorrichtung mit einer Leselampe,
  • 3 die Kombination der Abschirmvorrichtung mit einer Uhr und anderen nützlichen Dingen
  • Die 1 zeigt eine vorteilhafte Ausführung der Abschirmvorrichtung für ein Mobiltelefon 1 (zu sehen in 2) wie Handy oder dergleichen. Die hier dargestellte Abschirmung besteht aus einem einseitig offenen höhlenförmigen Gehäuse 2 mit einer ebenen Grundfläche 3 über die sich sphärisch eine Abdeckung 4 derart wölbt, dass eine Öffnung 5 senkrecht zur Grundfläche 3 gebildet ist.
  • Die Grundfläche 3 des höhlenförmigen Gehäuses 2 sowie seine Höhe und Tiefe ist so zu bemessen, dass ein Handy 1 mit der Hand durch die Öffnung 5 in das Abschirmgehäuse 2 bequem eingelegt und auch in die richtige Position gedreht werden kann, um eine optimale Empfangsleistung zu gewährleisten.
  • 2 zeigt eine Ausführung der Abschirmvorrichtung in Kombination mit einer Nachttisch- oder Leselampe 6, wobei das höhlenförmige Gehäuse 2 den Sockel der Lampe bzw. den Lampen 6 bildet.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in 3 dargestellt. Besonders vorteilhaft ist dabei die Kombination der Abschirmvorrichtung mit einer Uhr 7 oder einem Wecker. Auch die Kombination mit einem Radio, MP3-Player oder ähnlichem ist möglich.
  • Um die Zeit an der Uhr 7 jederzeit ablesen zu können, muss die Öffnung 5 des Abschirmgehäuses 2, die sich auf der anderen Seite der Abschirmvorrichtung gegenüber der Uhr 7 befindet, zwangsweise vom Kopf des Betrachters weggedreht werden. Ferner ist in 3 dargestellt, wie die Abschirmvorrichtung mit Aufbewahrungsfächern 8, Schreibutensilien 9 oder Leselampen 6 kombinierbar ist.
  • 1
    Handy, Mobiltelefon
    2
    Abschirmgehäuse
    3
    ebene Grundfläche
    4
    Abdeckung
    5
    Öffnung
    6
    Nachttisch- oder Leselampe
    7
    Uhr
    8
    Aufbewahrungsfächer
    9
    Halter für Schreibutensilien
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5335366 [0003]
    • - DE 20302654 [0004]
    • - DE 102005015453 A1 [0006]
    • - DE 102004015972 A1 [0007]

Claims (11)

  1. Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen (1) oder dergleichen, bestehend aus einem strahlungsabweisenden Material, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmvorrichtung aus einem höhlenförmigen Gehäuse (2) mit einer ebenen Grundfläche (3) zur Ablage eines Mobiltelefons oder dergleichen gebildet ist und einseitig eine Öffnung (5) besitzt, die in einer Ebene senkrecht oder geneigt zur Grundfläche (3) ausgerichtet ist.
  2. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmgehäuse (2) die Form eines Quaders besitzt.
  3. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das die Abdeckung (4) des Abschirmgehäuses (2) über der ebenen Grundfläche (3) sphärisch oder in Form eines ovalen oder runden Halbzylinders oder auch andersartig gewölbt ist.
  4. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmgehäuse (2) Sockel einer Nachttisch- oder Leselampe (6) ist.
  5. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Abschirmgehäuse (2), auf der Seite gegenüber der Öffnung (5) zur Ablage des Mobiltelefons (1), eine Uhr (7) angeordnet ist.
  6. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmgehäuse (2) mit einem Ladegerät für das Mobiltelefon (1) ausgestattet ist.
  7. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Grundfläche (3) zur Ablage des Mobiltelefons (1) Fächer oder Behälter (8) angeordnet sind.
  8. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass am Abschirmgehäuse (2) Halter für Schreibutensilien (9) angeordnet sind.
  9. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmgehäuse mit einer Freisprecheinrichtung kombiniert ist.
  10. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Abschirmgehäuse (2), auf der Seite gegenüber der Öffnung (5) zur Ablage des Mobiltelefons (1), ein Radio angeordnet ist.
  11. Abschirmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Deckfläche des Abschirmgehäuses (2) wie ein Deckel aufklappbar ist
DE200810024390 2008-05-15 2008-05-15 Abschirmvorrichtung zur Ablage von Mobiltelefonen Ceased DE102008024390A1 (de)

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