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Die Erfindung betrifft einen Absperrhahn gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Absperrhahns. Ein entsprechender Absperrhahn ist beispielsweise aus der
DE 37 38 087 A1 bekannt.
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Absperrhähne zum Unterputz-Einsatz im Installationsbereich, insbesondere Kugel-, Zylinder- oder Kegelhähne, sind seit langem bekannt und werden in vielfältigen technischen Anwendungen in verschiedenen Baugrößen eingesetzt. Es sind Zwei- und Mehrwegeabsperrhähne bekannt. Verschiedene Absperrhähne sind beispielsweise auch in der
GB 2 186 951 A , der
US 3066908 A und der
US 4890817 A beschrieben.
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In einem Absperrhahn dient eine Betätigungseinrichtung zum Absperren und Öffnen der Rohrleitung, derart, dass ein Absperrkörper den Strömungsweg in einer Schließstellung blockiert und in einer Offenstellung (um 90° zur Schließstellung verdreht) freigibt. Bei dem Absperrkörper handelt es sich um einen innerhalb des Gehäuses angeordneten Körper, insbesondere in Kugel-, Zylinder- oder Kegelform, der um eine winkelig zum Strömungsweg, insbesondere senkrecht dazu verlaufende Rotationsachse drehbar ist. Damit in der Offenstellung der Strömungsweg freigegeben ist, ist in dem Absperrkörper eine entsprechende Durchgangsbohrung vorgesehen.
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Die Schließfläche ist eine Fläche entlang der äußeren Oberfläche des Absperrkörpers, mit der der Absperrkörper in der Schließstellung den Durchfluss durch den Absperrhahn blockiert. Eine Schließfläche nimmt in der Schließstellung die Position der Eintrittsöffnung in der Offenstellung oder die Position der Austrittsöffnung in der Offenstellung ein.
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Eine Dichtung um die Eintrittsöffnung oder um die Schließfläche ist eine so genannte innere Dichtung, welche den Raum zwischen Absperrkörper und Gehäuse derart abdichtet, dass das durch den Absperrhahn fließende Medium nicht in diesen Raum gelangen kann. Diese Dichtfunktion wird sowohl im Offenzustand als auch im Schließzustand ausgeführt.
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Der Absperrkörper ist mit einer koaxial dazu verlaufenden Schaltwelle drehfest verbunden, so dass ein Verdrehen der Schaltwelle um die Rotationsachse zu einer entsprechenden Drehbewegung des Absperrkörpers führt, wodurch dieser zwischen Schließstellung und Offenstellung bewegbar ist.
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Der Absperrhahn weist ein Gehäuse auf, welches den Absperrkörper aufnimmt und den Strömungsweg des durch den Absperrhahn fließenden Mediums definiert.
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Als Unterputzarmatur werden alle Arten von Einbauten in Rohrleitungen bezeichnet, welche sich unter dem Putz einer Wand oder Mauer befinden. Insbesondere betrifft dies Einbauten in Rohrleitungen im Sanitärbereich. In diesem Bereich kommen bis auf wenige Ausnahmen, welche von Kugelhähnen, also Absperrhähnen mit einem kugelförmigen Absperrkörper, gebildet werden, nur Absperrarmaturen zum Einsatz, die in ihrer Bauweise Gradsitzventilen entsprechen.
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Diese weisen in der Offenstellung sehr große Druckverluste auf und sind in der Herstellung sehr teuer. Die Kugelhähne hingegen haben zwar auf Grund ihres durch eine Kugel gebildeten Absperrkörpers einen geringen Druckverlust, der Absperrkörper und die Dichtungen zwischen Absperrkörper und dem Gehäuse des Kugelhahns können aber nur mit einem erhöhten Aufwand ausgetauscht werden. Die Konstruktionen sind auf Grund der normativen Anforderung der Austauschbarkeit sehr aufwendig und teuer.
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Die
US 2547116 A beschreibt einen Absperrhahn mit einem kreiszylinderförmigen Absperrkörper, welcher einen Eintritt, einen Austritt und eine Schließfläche aufweist sowie Dichtungen um den Eintritt, den Austritt und die Schließfläche. Der Absperrhahn hat ferner eine Schaltwelle, mit der der Absperrkörper in eine Offenstellung und in eine Schließstellung gedreht werden kann, und ein Gehäuse zur Aufnahme des Absperrkörpers. Dieser Stand der Technik hat allerdings den Nachteil, dass ein Austausch des Absperrkörpers und besonders der Dichtungen, welche besonders zum Verschleiß neigen, sehr umständlich ist. Es gibt keine einfache Methode, das Gehäuse des Absperrhahnes zu öffnen und den Absperrkörper und die Dichtungen auszutauschen.
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Bei dem eingangs genannten Absperrhahn, von dem die Erfindung ausgeht, ist kein zuverlässiger Mechanismus vorgesehen, der unmittelbar ein Überdrehen des Absperrkörpers sowohl über die Schließstellung als auch über die Offenstellung hinaus verhindert.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Absperrhahn für den Installationsbereich mit einem Absperrkörper zur Verfügung zu stellen, der einen zuverlässigen Mechanismus zum Schutz des Absperrkörpers gegen Überdrehung bietet.
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Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird bei einem Absperrhahn der eingangs genannten Art durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Patentanspruch 1 gelöst. Das Gehäuse hat erfindungsgemäß eine schließbare Öffnung, welche mit einem insbesondere verschraubbaren Deckel verschlossen werden kann und durch welche zumindest ein Abschnitt der Montageeinheit, insbesondere der Absperrkörper, in das Gehäuse eingeführt und aus dem Gehäuse entnommen werden kann.
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Die Ausführung als eine Montageeinheit bedeutet, dass der Absperrkörper, die Dichtung und die Schaltwelle fest miteinander verbunden sind und bilden somit ein Bauteil, welches in einem Arbeitsgang in dem Absperrhahn montiert und in einem Arbeitsgang von dem Absperrhahn demontiert werden kann. Insbesondere müssen der Absperrkörper, die Dichtung und die Schaltwelle nicht zur Montage oder zur Demontage voneinander getrennt werden. Auch ist die Schaltwelle auf eine derartige Weise mit dem Absperrkörper verbunden, dass der maximale Durchmesser der Montageeinheit in der Ebene senkrecht zur Montagerichtung durch den Absperrkörper bestimmt ist. Die Dichtung wiederum ist auf eine derartige Weise mit dem Absperrkörper verbunden, dass sie eng an der äußeren Oberfläche des Absperrkörpers verläuft bzw. anliegt.
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Die Durchgangsbohrung bildet einen oder mehrere Eintrittsöffnungen, durch die in der Offenstellung das durch den Absperrhahn fließende Medium in den Absperrkörper eintreten kann. Ferner bildet die Durchgangsbohrung eine oder mehrere Austrittsöffnungen, durch die das durch die Eintrittsöffnung eingetretene Medium wieder austreten und durch den Absperrhahn weiter fließen kann. Die Anzahl der Eintrittsöffnungen und der Austrittsöffnungen kann beliebig und voneinander unterschiedlich sein. Es kann eine zu einer Eintrittsöffnung koaxiale Austrittsöffnung geben. Eine Austrittsöffnung kann aber auch in jedem beliebigen Winkel zu den anderen Ein- und Austrittsöffnungen stehen.
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Der Absperrkörper kann auch mehrere Schließflächen aufweisen.
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Es ist denkbar, dass der Absperrkörper des Absperrhahns eine Dichtung um die Eintrittsöffnung und/oder um die Schließfläche umfasst. Mit einer Dichtung um die Eintrittsöffnung wird verhindert, dass im Offenzustand des Absperrhahns das durch den Absperrhahn fließende Medium in den Raum zwischen Gehäuse und Absperrkörper gelangt. Mit einer Dichtung um die Schließfläche wird verhindert, dass im Schließzustand des Absperrhahns das von dem Absperrkörper blockierte Medium in den Raum zwischen Gehäuse und Absperrkörper gelangt.
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Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Absperrhahns weist die Montageeinheit eine Dichtung auf, die um die Austrittsöffnung des Absperrkörpers angeordnet ist. Die Dichtung kann beispielsweise aus demselben Material wie die Dichtung um die Eintrittsöffnung und/oder die Dichtung um die Schließfläche bestehen. Die Dichtung kann um den Rand der Austrittsöffnung verlaufen, so dass in einer Offenstellung des Absperrhahns der Übergang von der Austrittsöffnung des Absperrkörpers zur Rohrleitung des Absperrhahns abgedichtet ist. Wenn der Absperrkörper mehrere Austrittsöffnungen aufweist, kann der Absperrkörper um jede dieser Austrittsöffnungen oder um die Gesamtheit aller Austrittsöffnungen eine Dichtung aufweisen. Durch diese Dichtung wird ein Eindringen des Mediums, welches durch den Absperrhahn fließt, in den Bereich zwischen dem Absperrkörper und dem Gehäuse verhindert.
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Es ist denkbar, dass der Absperrkörper und die Schaltwelle einstückig ausgebildet sind. Das bedeutet, dass der Absperrkörper und die Schaltwelle einstückig gegossen, gedreht oder mit einem anderen Verfahren hergestellt wurden. Durch eine einstückige Ausbildung vereinfacht sich die Ausführung als eine Montageeinheit. Es ist aber auch denkbar, dass der Absperrkörper und die Schaltwelle aus unterschiedlichen Werkstoffen bestehen, der Absperrkörper beispielsweise aus Kunststoff und die Schaltwelle vorzugsweise aus Metall. Soll auch im Falle der Verwendung unterschiedlicher Werkstoffe eine einstückige Ausbildung erreicht werden, kann die Schaltwelle beispielsweise mit dem Material des Absperrkörpers umspritzt werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Absperrhahns weist die Montageeinheit eine Dichtung auf, die zwischen der Schaltwelle und den Dichtungen um die Eintrittsöffnung und/oder um die Schließfläche angeordnet ist. Diese Dichtung kann aus einem oder mehreren ringförmigen und koaxial um den Absperrkörper und/oder die Schaltwelle angeordneten Dichtungselementen bestehen. Diese Dichtungselemente können aus dem gleichen Material wie die Dichtung um die Eintrittsöffnung und/oder die Dichtung um die Schließfläche bestehen. Diese zwischen der Schaltwelle und den Dichtungen um die Eintrittsöffnung und/oder um die Schließfläche angeordnete Dichtung sichert die äußere Dichtheit, also die Dichtheit des Gehäuses des Absperrhahns nach außen.
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Es ist denkbar, dass diese Dichtung zur Sicherung der äußeren Dichtheit am Absperrkörper angeordnet ist.
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Es ist auch denkbar, dass mindestens eine der Dichtungen, vorzugsweise alle Dichtungen, aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) sind. Auf der einen Seite weist dieses Material gute Dichteigenschaften auf. Auf der anderen Seite ist durch seine Elastizität, seine Konsistenz und seine thermische sowie chemische Beständigkeit gewährleistet, dass es sich nicht ohne Weiteres, zum Beispiel beim Einsetzen der Montageeinheit, von dem Absperrkörper ablöst. Dadurch kann durch das Ersetzen des Absperrkörpers auch gleichzeitig ein Ersetzen der Dichtungen bewirkt werden.
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Bei dem erfindungsgemäßen Absperrhahn weist die Montageeinheit einen Anschlagskörper auf, der mit dem Absperrkörper fest verbunden ist, und der so mit dem Gehäuse zusammenwirkt, dass die Drehung des Absperrkörpers in Richtung Offenstellung und/oder in Richtung Schließstellung begrenzbar ist. Der Anschlagskörper befindet sich auf der der Schaltwelle gegenüberliegenden Seite des Absperrkörpers. Der Anschlagskörper begrenzt die Drehung des Absperrkörpers, indem er beim Erreichen der jeweiligen Endstellung an ein Gegenstück des Gehäuses, zum Beispiel an einen Vorsprung anschlägt, welcher mechanisch eine weitere Drehung des Absperrkörpers verhindert. Insbesondere ist der Anschlagskörper ein Stift und das Gegenstück des Gehäuses eine Einbuchtung, welche den Anschlagskörper aufnimmt. Durch den Anschlagskörper kann erreicht werden, dass der Anschlagskörper in einer Offenstellung des Absperrhahns so ausgerichtet ist, dass die Eintrittsöffnung des Absperrkörpers kongruent zu der Rohrleitung des Gehäuses ausgerichtet ist. Ferner kann erreicht werden, dass beim Drehen des Absperrkörpers in eine Schließstellung der Absperrkörper nicht nach Erreichen der Schließstellung wieder aus der Schließstellung herausgedreht wird. Schließlich kann erreicht werden, dass das Gehäuse an einer definierten Stelle mechanische Kraft von dem Absperrkörper aufnimmt. Der Anschlagskörper kann derart mit dem Absperrkörper verbunden sein, dass der maximale Durchmesser der Montageeinheit mit dem Absperrkörper und dem Anschlagskörper in der Ebene senkrecht zur Montagerichtung durch den Absperrkörper bestimmt ist. Durch die Lage des Anschlagskörpers, insbesondere oberhalb oder unterhalb des Absperrkörpers, ist dieser beim Austausch der Montageeinheit nicht hinderlich.
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Es ist darüber hinaus denkbar, dass der Absperrkörper und der Anschlagskörper einstückig ausgebildet sind. Das bedeutet, dass der Absperrkörper und der Anschlagskörper einstückig gegossen, gedreht oder mit einem anderen Verfahren hergestellt wurden. Durch die einstückige Ausbildung können der Absperrkörper, die Dichtungen, die Schaltwelle und der Anschlagskörper insgesamt als eine Montageeinheit ausgeführt sein.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Absperrhahns weist der Absperrkörper einen geringeren Durchmesser als die Öffnung des Gehäuses auf, sodass der Absperrkörper mittels einer Bewegung entlang der Rotationsachse aus dem Gehäuse entfernbar und in das Gehäuse einführbar ist. Das Entfernen und das Einführen der Montageeinheit, insbesondere des Absperrkörpers aus dem Absperrhahn bzw. in den Absperrhahn kann voraussetzen, dass die Öffnung des Gehäuses nicht verschlossen ist. Indem der Absperrkörper keine starre Komponente aufweist und mit keiner starren Komponente fest verbunden ist, welche über den Durchmesser der Öffnung herausragt, kann er über eine Bewegung, welche im Wesentlichen eine lineare Zugbewegung oder Schiebbewegung in Richtung der Rotationsachse ist, aus dem Gehäuse gezogen oder in das Gehäuse geschoben werden. Die Dichtungen, hierbei handelt es sich nicht um starre, sondern vielmehr um elastische Komponenten, können am Absperrkörper so ausgestaltet und angeordnet sein, dass sie ein einfaches Gleiten durch das Gehäuse und die Öffnung gestatten. Hierdurch kann die Montage und das Ersetzen sämtlicher verschleißanfälligen Teile des Absperrhahns immens vereinfacht werden.
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Es ist auch denkbar, dass das Gehäuse zweiteilig ausgeführt ist, uns zwar bestehend aus einem Gehäusehauptteil und einem Gehäusedeckel. Der Gehäusedeckel kann über eine Schraubverbindung mit dem Gehäusehauptteil verbunden werden.
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Ferner ist es denkbar, dass der Gehäusehauptteil Anschlussstutzen zur Verbindung mit einer Rohrleitung aufweist, die einstückig mit dem Gehäusehauptteil ausgebildet sind.
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Die Aufgabe wird schließlich bei einem Verfahren der eingangs genannten Art durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Patentanspruch 12 gelöst.
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Dabei ist gemäß einer Ausgestaltung wie zuvor beschrieben denkbar, dass die Dichtung um die Eintrittsöffnung und/oder um die Schließfläche und die Schaltwelle koaxial zur Achse des Absperrkörpers angeordnet wird.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass im ersten Schritt die Montageeinheit ferner eine Dichtung, die um die Austrittsöffnung des Absperrkörpers angeordnet wird, und/oder eine Dichtung erhält, die zwischen der Schaltwelle und den Dichtungen angeordnet wird.
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Auch kann im ersten Schritt die Montageeinheit ferner einen Anschlagskörper erhalten, der mit dem Absperrkörper fest verbunden wird und der so mit dem Gehäuse zusammenwirkt, dass die Drehung des Absperrkörpers in Richtung Offenstellung und/oder in Richtung Schließstellung begrenzt wird.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Absperrhahn und das erfindungsgemäße Verfahren auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits verwiesen auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
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1 ein Ausführungsbeispiel eines Absperrhahns gemäß der vorliegenden Erfindung in einer seitlichen Schnittansicht,
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2 ein Ausführungsbeispiel einer Montageeinheit eines erfindungsgemäßen Absperrhahns,
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3 ein Ausführungsbeispiel eines Anschlagskörpers einer Montageeinheit eines erfindungsgemäßen Absperrhahns,
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4 ein Ausführungsbeispiel von Dichtflächen eines Absperrkörpers eines erfindungsgemäßen Absperrhahns und
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5 ein Ausführungsbeispiel eines Absperrhahns gemäß der vorliegenden Erfindung in einer Explosionsdarstellung.
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Der in 1 dargestellte Absperrhahn 1 ist als Zylinderkükenhahn mit einem kreiszylinderförmigen Absperrkörper 2 als Bestandteil einer Montageeinheit 17 ausgebildet und dient als Unterputz-Freiflusshahn zum Einsatz im Installationsbereich zum Absperren einer Trinkwasserleitung.
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Der Absperrhahn 1 weist ein Gehäuse 9 bestehend aus einem Gehäusehauptteil 14 mit einstückigen Anschlussstutzen 18 und einem mit diesem verschraubten Gehäusedeckel 15 auf, mit welchem die Öffnung 10 des Gehäuses verschlossen werden kann. Das Gehäuse 9 umfasst eine Rohrleitung, durch welche Wasser fließen kann. Der Absperrhahn 1 weist ferner eine Montageeinheit mit einem Absperrkörper 2, welcher sich im geschlossenen Gehäuse 9 befindet, mit Dichtungen 6 und 7, mit einer Schaltwelle 8 und mit einem Anschlagskörper 13 auf. Der Absperrkörper 2 weist eine Bohrung mit einer runden Eintrittsöffnung 3 und einer hierzu koaxialen runden Austrittsöffnung 4 auf. Mit dem Absperrkörper 2 ist die Schaltwelle 8 aus Metall fest verbunden, welche um die Drehachse X drehbar durch den Gehäusedeckel 15 geführt ist und rechtwinklig zur Flussrichtung des Absperrhahns 1 vom Absperrhahn 1 absteht. Die Schaltwelle 8 ist von einer zu der Schaltwelle 8 koaxialen Bauschutzkappe 16 umgeben. Durch Drehen der Schaltwelle 8 um jeweils 90 Grad um die Drehachse X kann der Absperrkörper 2 in eine Offenstellung bzw. in eine Schließstellung gedreht werden. Der Absperrkörper 2 weist auch runde Schließflächen 5 auf, welche in der Schließstellung den Strömungsweg des Absperrhahns 1 versperren. Auf der gegenüber liegenden Seite der Verbindung mit der Schaltwelle 8 des Absperrkörpers 2 ist ein Anschlagskörper 13 fest mit dem Absperrkörper 2 verbunden. In der Offenstellung und in der Schließstellung des Absperrkörpers 2 schlägt der Anschlagskörper 13 an jeweilige Anschläge des Gehäuses 9 an und verhindert ein weiteres Drehen des Absperrkörpers 2 in die Richtung der Offenstellung oder der Schließstellung. Um die Schließflächen 5 befindet sich jeweils eine ringförmige Dichtung 7, welche die innere Dichtheit des Absperrhahns 1 – der Absperrhahn 1 darf in Schließstellung kein Medium durchlassen – gewährleistet, indem sie verhindert, dass ein durch den Absperrhahn 1 fließendes oder vom Absperrhahn 1 gesperrtes Medium, beispielsweise Wasser, zur Austrittsöffnung 4 gelangt. Der Absperrkörper 2 weist ferner eine ringförmige Dichtung 12 um den zylinderförmigen Absperrkörper 2 in Richtung der Schaltwelle 8 auf, welche die äußere Dichtheit gewährleistet, indem sie verhindert, dass ein durch den Absperrhahn 1 fließendes oder vom Absperrhahn 1 gesperrtes Medium aus dem Gehäuse 9 durch eine Öffnung 10 des Gehäuses 9 austritt, etwa durch die Führung der Schaltwelle 8 aus dem Gehäuse 9.
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In 2 ist eine Montageeinheit 17 mit dem kreiszylinderförmigen Absperrkörper 2 des Absperrhahnes 1 aus 1 dargestellt. Der Absperrkörper 2 der Montageeinheit 17 ist mit einer Schaltwelle 8 koaxial zur Längsachse des Kreiszylinders einstückig ausgebildet. Der Absperrkörper 2 weist eine Bohrung mit einer runden Eintrittsöffnung 3 und einer runden Austrittsöffnung 4 auf. Des Weiteren hat der Absperrkörper 2 zwei Schließflächen 5 an jeweils gegenüberliegenden Seiten, welche zu der Eintrittsöffnung 3 und zu der Austrittsöffnung 4 etwa 90 Grad um die Drehachse des Absperrkörpers 2 versetzt sind. Sowohl um die Eintrittsöffnung 3 und um die Austrittsöffnung als auch um die Schließflächen 5 ist jeweils eine ringförmige Dichtung 6, 7 aus EPDM angebracht. Ferner sind zwei parallel versetzte ringförmige Dichtungen 12 aus EPDM um den Mantel des kreiszylinderförmigen Absperrkörpers 2 in Richtung der Schaltwelle 8 angebracht. Auf der Seite des Absperrkörpers 2, welche der Seite mit der Schaltwelle 8 gegenüber liegt, ist der Absperrkörper 2 mit einem Anschlagskörper 13 einstückig ausgebildet. Der Anschlagskörper 13 ist in der Form eines Zylinders mit einem stark abgerundeten, länglichen Rechteck als Grundfläche ausgebildet. Die Montageeinheit 17 mit dem Absperrkörper 2, der Schaltwelle 8, der Eintrittsöffnung 3, der Austrittsöffnung, den Schließflächen 5, den Dichtungen 6, 7, 12 und dem Anschlagskörper 13 wird in ihrem Durchmesser von der kreiszylindrischen Form des Absperrkörpers 2 bestimmt, so dass eine Montage und Demontage durch eine Öffnung mit dem selben Durchmesser wie die des kreiszylindrischen Absperrkörpers 2 ermöglicht wird. Die minimal hervorstehenden Dichtungen 6, 7, 12 sind elastisch und erlauben ein Gleiten durch eine solche Öffnung bzw. über ein Innenfläche mit einem solchen Durchmesser.
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In 3 ist der Anschlagskörper 13 der Montageeinheit 17 aus 1 im Gehäuse 9 des Absperrhahns 1 dargestellt. Der Anschlagskörper 13 mit der Grundfläche eines abgerundeten Rechtecks befindet sich in einer Aussparung des Gehäuses 9, deren Grundfläche ebenfalls die Form eines abgerundeten Rechtecks hat. Der Anschlagskörper 13 kann sich in der Aussparung aus der Schließstellung oder aus der Offenstellung um 90 Grad um die Drehachse X drehen, bevor der Anschlagskörper 13 wieder anschlägt und sich nicht mehr weiterdrehen kann. Entsprechend wird die Drehbewegung des mit dem Anschlagskörpers 13 verbundenen Absperrkörpers 2 um die Drehachse X eingeschränkt.
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In 4 sind, ebenfalls als Bestandteil der Montageeinheit 17, eine Dichtung 6 um die Eintrittsöffnung 3, eine Dichtung 11 um die Austrittsöffnung 4 und jeweils eine Dichtung 7, 7' um die beiden Schließflächen 5 des Absperrkörpers 2 des Absperrhahnes 1 aus 1 in einer Draufsicht dargestellt. Eine erste ringförmige Dichtung 6 ist um die Eintrittsöffnung 3 des Absperrkörpers 2 ausgebildet. Eine zweite ringförmige Dichtung 11 ist um die Austrittsöffnung 4 des Absperrkörpers 2 ausgebildet. Eine dritte Dichtung 7 ist um eine erste Schließfläche 5 des Absperrkörpers 2 ausgebildet. Eine vierte Dichtung 7' ist um eine zweite Schließfläche 5 des Absperrkörpers 2 ausgebildet. Im hier dargestellten Schließzustand des Absperrhahns 1 weist die erste Schließfläche 5 gegen die Fließrichtung des Absperrhahns 1 und sperrt somit den Fluss durch den Absperrhahn 1. Die zweite Schließfläche 5 weist in die Fließrichtung des Absperrhahns 1 und verhindert einen Rückfluss in entgegensetzter Richtung. Die dritte Dichtung 7 um die erste Schließfläche 5 und die vierte Dichtung 7' um die zweite Schließfläche 5 dichten den Raum zwischen dem Absperrkörper 2 und dem Gehäuse 9 vor dem im Gehäuse 9 von dem Absperrkörper 1 gesperrten Medium ab.
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In 5 ist der Gehäusehauptteil 14, der Gehäusedeckel 15, der Absperrkörper 2, die Bauschutzkappe 16 und die Anschlussstutzen 18 des in 1 dargestellten Absperrhahnes 1 abgebildet. Die Öffnung 10 des Gehäuses 9 ist so ausgebildet, dass bei abgeschraubtem Gehäusedeckel 15 die aus dem Absperrkörper 2, der Schaltwelle 8, den Dichtungen 6, 7, 11, 12 und dem Anschlagskörper 13 einstückig gebildete Montageeinheit 17 aus dem Gehäuse 9 gezogen werden kann und eine gleichartige Montageeinheit 17 in das Gehäuse 9 eingeführt werden kann. Die Dichtungen 6, 7, 11, 12 am Absperrkörper 2 sind derart ausgebildet, dass sie ein Gleiten des Absperrkörpers 2 und also der Montageeinheit 17 entlang der inneren Wand des Gehäuses 9 ermöglichen und unterstützen. Durch das Verschrauben des Gehäusedeckels 15 ist der Absperrkörper 2 und damit die Montageeinheit 17 so positioniert, dass der Anschlagskörper 13 sich in der dafür vorgesehenen Aussparung des Gehäuses 9 befindet. Die Schaltwelle 8 ist durch den Gehäusedeckel 15 nach draußen geführt und kann somit von außerhalb des Gehäuses 9 gedreht werden. Die Bauschutzkappe 16 ist so ausgestaltet, dass der Gehäusedeckel 15 mit gleichzeitig am Gehäuse 9 befestigter Bauschutzkappe 16 abgeschraubt und herausgezogen werden kann. Auch kann die Montageeinheit 17 durch die am Gehäuse 9 befestige Bauschutzkappe 16 aus dem Gehäuse 9 gezogen werden und auch durch die Bauschutzkappe 16 in das Gehäuse 9 eingeführt werden.