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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung von Regelleistung
im Energieversorgungsbereich eines Energieversorgers zur Frequenzstabilisierung
eines elektrischen Übertragungsnetzes, in welchem sich
wenigstens eine unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage, USV-Anlage,
und/oder wenigstens ein Gleichrichtersystem zur unterbrechungsfreien
Gleichstromversorgung, GR-System, sowie jeweils eine Eigenenergiequelle, wie
Batterieanlage, der USV-Anlage und/oder des GR-Systems zur Notversorgung
wenigstens einer an die USV-Anlage oder an das GR-System angeschlossenen
Last befindet, welche ein Wechselstrom- und/oder ein Gleichstromverbraucher
sein kann, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Ebenso betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens.
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Stand der Technik:
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Die
Regelleistung, Reserveleistung, die zur Frequenzstabilität
in einem elektrischen Netz sorgt, benötigt schnell reagierende
Leistungsreserven. Mit der steigenden Einspeisung von Strom aus
fluktuierenden, regenerativen Energiequellen steigt der Bedarf an
Regelleistung, die derzeit nur durch schnell regelbare Kraftwerken
erbracht wird. Der Stromverbrauch ändert sich ständig,
weist aber ein zyklisches Verhalten auf. Durch diese Antikorrelation
von Stromerzeugung und der Nachfrage steigen die Spannungs- und
Frequenzschwankungen im elektrischen Netz. Auch die Dezentralisierung
der Energieversorgung durch das Ersetzen großer Kraftwerksblöcke durch
kleine ökologische Kraftwerke erhöht die Anforderungen
an das Übertragungsnetz.
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Die
Zunahme der verteilten Stromerzeugung auf der Basis von verschiedenen
dezentralen Stromerzeugungsanlagen, wie beispielsweise Windkraftanlagen,
führt durch die unregelmäßigen Einspeisungen
zur Reduzierung der Spannungsqualität. Die Übertragungsnetzbetreiber, ÜNB,
die für die sichere und zuverlässige Stromversorgung
verantwortlich sind, müssen für die Ausregelung
der Leistungs unterschiede Regelleistungen vorhalten. Zur Zeit sind
in Deutschland vier ÜNB (EON, Vattenfall Europe, RWE, ENBW)
vertreten, die jeweils für die Spannungsqualität
ihrer Regelzone zuständig sind. Für die Einhaltung
der vorgegeben Spannungsqualität wird seitens der Übertragungsnetzbetreiber
die Wartung, Instandhaltung und die Erweiterung der Übertragungsnetze übernommen.
Diese Anforderungen stehen in der Richtlinie EN50160,
die sicherstellen soll, dass die Netzverbraucher fehlerfrei betrieben
werden können. Mit sinkender Spannungsqualität
steigen jedoch die Kosten für den Regellaufwand der Reservepflichthaltung,
die an die Netzverbraucher weitergegeben werden. Die Bereitstellung
von Regelleistung erfolgt heute hauptsächlich durch gedrosselte Dampfkraftwerke.
Diese Betriebsweise führt zu Mehrkosten bei der Erstellung
elektrischer Energie.
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Reserveleistung
wird je nach Bereitstellungszeit in Primär-, Sekundär-
und Minutenreserve aufgeteilt. Primärregelreserve muss
innerhalb weniger Sekunden bis 30 Sekunden vollständig
für bis zu 15 Minuten zur Verfügung stehen. Zur
Zeit wird die Regelleistung durch thermische Erzeugungseinheiten
wie Dampfkraftwerke mittels Drosselung der Kraftwerksleistung erreicht.
Eine Vorhaltung von 5% der Kraftwerksleistung für Primärregelreserve
ist damit erreichbar. Diese Betriebsweise führt einerseits zu
Wirkungsgradeinbußungen, anderseits können die
Kraftwerke nicht in Volllast gefahren werden, wie die reservierte
Leistung nicht am Strommarkt angeboten werden kann. Durch diese
Antikorrelation von Stromerzeugung und Nachfrage steigen die Spannungs-
und Frequenzschwankungen im Netz. All dies führt zu Mehrkosten
bei der Erstellung elektrischer Energie.
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Regelleistung im Übertragungsnetz:
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Für
die Netzfrequenzhaltung des elektrischen Verbundnetzes müssen
Reserveleistungen, sogenannte Regelleistungen, bereitgestellt werden, die
notwendig sind, um die Netzfrequenz stabil zu halten. Frequenzabweichungen
entstehen durch den Unterschied zwischen dem Strombedarf und der Stromerzeugung.
Unvorhergesehene Abweichungen können durch Verbraucher
(beispielsweise Ein- bzw. Ausschalten großer Lasten oder
große Veranstaltungen) oder seitens der Leistungserbringer
(beispielsweise Kraftwerksausfälle, Extraprognosen oder Windstille
bei Windenergieanlagen) entstehen. Da ÜNB selbst kein oder
nur geringfügig Strom erzeugen, muss der Ausgleich durch
schnelle Regelleistungen erreicht werden. Die Menge an Regelleistung wird über
die Leistungsbilanz ermittelt und, wie in 1 dargestellt, über
die Frequenzregelung geregelt.
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Die
Regeldifferenz wird über die Differenz des Sollwerts, das
ist die Führungsgröße, von 50 Hz und
der tatsächlichen Frequenz, die Regelgröße, durch
eine negative Rückkopplung gebildet und an den Frequenzregler übermittelt.
Der Frequenzregler stellt die entsprechende Regelleistung über
die Regelkraftwerke ein, um die gewünschte Frequenz zu erhalten.
Sowohl Einflüsse des Übertragungsnetzes (Strecke)
als auch die Differenz aus Grunderzeugung und Netzlast (Störgröße)
bewirken eine Veränderung der Regelgröße.
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Die
Regelleistung wird in drei Stufen eingeteilt. Dabei ist die Qualität
und der Preis der Regelleistung abhängig von der Zeit bis
zur Bereitstellung; je nach Qualität sind sie in Primärregelleistung,
Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung unterteilt.
Ab einer Stunde ist der entsprechende Bilanzkreisverwalter (BKV)
für die Ausregelung der Leistungsbilanzabweichung zuständig.
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Der
Bedarf an Regelleistung ist abhängig von der Anzahl der
Energieerzeuger und der Verbraucher, die an das Netz angeschlossen
sind. Durch ein stark vermaschtes Netz sind Last und Erzeugerschwankungen
leichter zu regeln, da sie sich zum Teil selbst ausgleichen. Derzeit
liegt der Wert des gesamten Regelleistungsbedarfs bei 7.500 MW als
positive und 5.500 MW negative Leistung. Bei positiver Regelleistung
handelt es sich um Leistung, die bei Leistungsmangel ins Netz gespeist
wird und bei negativer Regelleistung um die überschüssige
Leistung, die vom Netz entnommen werden muss.
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Primärregelleistung:
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Die
Primärregelleistung ist zuständig für
die augenblickliche Stabilisierung der Netzfrequenz eines Gebiets
bei Energienungleichgewichten. Aktiviert wird sie bei einer Frequenzabweichung
von +/–200 mHz. Außerdem ist damit der Ausgleich von Kraftwerksausfällen
zu sichern. Die Primärregelleistung ist innerhalb weniger
Sekunden bis 30 Sekunden gleichmäßig zu erhöhen,
bis die gesamte angebotene Leistung zur Verfügung steht.
Diese Leistung kann bis zu 15 Minuten abgegeben werden und wird anschließend
vollständig durch die Minutenreserve abgelöst.
Damit bei Frequenzschwankungen innerhalb Sekunden eingegriffen werden
kann, wird die Frequenzregelung Vorort erfüllt. Für
die Bereitstellung der technischen Einheiten zur Leistungsfrequenzregelung
ist der entsprechende Erbringer der Regelleistung zuständig.
Sowohl die Statusinformation, ob die technischen Einheiten aktiv
sind, als auch die Ist-Leistung der Erzeugereinheit ist seitens
der Erbringer als Online-Information bereitzustellen.
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Sekundärregelleistung:
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Die
eigentliche Aufgabe der Sekundärregelleistung ist der permanente
Ausgleich von Stromerzeugung und Strombedarf in der jeweiligen Regelzone.
Bei großen Frequenzabweichungen, wie bei Kraftwerksausfällen,
wird die Primärregelleistung bei der Aufrechterhaltung
der Nennfrequenz unterstützt. Die Aktivierung der Leistung
ist bis zu einer maximalen Totzeit von 30 Sekunden zulässig,
wobei das Erreichen der vollen Leistung bis zu fünf Minuten
dauern darf. Je nach Energiespeicher oder Anlage können
bis zu 60 Minuten abgedeckt werden. Die maximale Totzeit von 30
Sekunden erlaubt eine Aktivierung der technischen Erzeugereinheit über
eine zentrale Steuerungsstelle (ZST), die vom jeweiligen ÜNB betrieben
wird. Dieser Leistungsfrequenzregler ermittelt die Leistungsanforderung
(Sollwert) und leitet sie mittels einer redundanten Fernwirkverbindung
an die einzelnen Erzeugereinheiten weiter. Für die Kommunikationseinheit
und die informationstechnische Anbindung mit einer Messwerterneuerungszeit
von weniger als einer Sekunde, ist der Anbieter der Regelleistung
zuständig.
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Minutenreserveleistung:
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Für
den temporären Ausgleich der Frequenzabweichungen innerhalb
der Regelzonen und zur Unterstützung der Sekundärregelleistung
ist die Minutenreserveleistung zuständig. Die zur erbringende
Leistung muss in voller Höhe innerhalb von 15 Minuten bereit
sein. Der gesamte abzudeckende Zeitraum kann je nach Störung
mehrere Stunden betragen. Bei einer täglichen Ausschreibung
ist der durchschnittliche Bedarf an Regelleistung schwer einzuschätzen.
Laut dem Verband der Netzbetreiber (VDN) liegt der Bedarf an Minutenreserveleistung über
3000 MW.
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Für
die Minutenreserve ist eine automatische Frequenzregelung nicht
erforderlich. Bei Bedarf an Minutenreserveleistung werden die entsprechenden Anbieter
für die Bereitstellung telefonisch benachrichtigt. Wie
auch bei der Primärregelleistung ist sowohl die Statusinformation,
ob die technischen Einheiten aktiv sind, als auch die Ist-Leistung
der Erzeugereinheit seitens der Anbieter als Online-Information
bereitzustellen.
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Die
Bereitstellung von schnell aktivierbaren Regelreserveleistungen
erfolgt üblicherweise durch thermische Erzeugungseinheiten,
wie Dampfkraftwerke, mittels Drosselung der Kraftwerksleistung. Eine
Vorhaltung von 5% der Kraftwerksleistung für Primärregelreserve
ist damit erreichbar. Diese Betriebsweisen führen einerseits
zu Wirkungsradeinbußungen, anderseits können die
Kraftwerke nicht in Volllast gefahren werden. Beides führt
zu Mehrkosten bei der Herstellung elektrischer Energie.
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Zweck der Erfindung:
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Zweck
der Erfindung ist die Bereitstellung von Regelleistung. Die Bereitstellung
von Regelleistung wird in naher Zukunft allein durch Kraftwerke nicht
mehr ausreichen. Auch die Kosten durch die Drosselung von Kraftwerken
für die Vorhaltung von Reserveleistungen steigen proportional
mit den Energieerzeugungskosten, die zum größten
Teil abhängig von fossilen Brennstoffen sind. Der Einsatz
von Energiespeichern kann diese Reservehaltung von Kraftwerken ersetzen,
wobei sie entsprechende Anforderungen erfüllen müssen.
Mit Energiespeichersystemen lassen sich nicht nur Reserveleistungen bereitstellen,
sondern es bieten sich auch weitere Einsatzmöglichkeiten
im Übertragungsnetz an. Mit einer optimalen Auslegung ist
es sogar möglich verschiedene Einsatzbereiche gleichzeitig
abzudecken.
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Technische Aufgabe:
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Bereitstellung von Regelleistung zu schaffen, welche eine Frequenzhaltung
und eine Verbesserung der Spannungsqualität im Energieversorgungsbereich
bewirken sollen und mit welchen Kosten gesenkt, Kraftwerke entlastet
und insbesondere auch die CO2 Bilanz verbessert
werden sollen.
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Offenbarung der Erfindung sowie deren
Vorteile:
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Die
Lösung der Aufgabe besteht bei einem Verfahren der eingangs
genannten Gattung darin, dass die unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage,
USV-Anlage, und/oder das Gleichrichtersystem, GR-System, mit einem
Steuergerät verbunden ist, und entweder bei der Nachfrage
von positiver Regelleistung im Übertragungsnetz die oder
mehrere der unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen und/oder
das oder mehrere der Gleichrichtersysteme durch das jeweilige Steuergerät
vom Übertragungsnetz getrennt werden, und die Eigenenergiequelle, wie
Batterieanlage, der USV-Anlage und/oder des GR-Systems, Eigenenergie
als Regelleistung in das Übertragungsnetz (ÜN)
einspeist, wobei die Last nur über die unterbrechungsfreie
Stromversorgung der USV-Anlage und/oder des GR-Systems aus deren Eigenenergiequelle
weiter versorgt wird, oder bei der Nachfrage von negativer Regelleistung
mittels des Steuergerätes eine oder mehrere variable Lasten, Lastbänke,
zugeschaltet werden (Lastabwurf-Verfahren), so dass ein höherer
Energieverbrauch als vor dem Lastabwurf im Übertragungsnetz
(ÜN) stattfindet.
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Die
Erfindung besitzt eine Reihe von hervorstechenden Vorteilen. Durch
den Einsatz von Energiespeichern zur Verfügungstellung
von Regelleistung im Übertragungsnetz wird insbesondere
eine Verbesserung der Netzauslastung und der Netzqualität,
eine Verbesserung der Regelgeschwindigkeit und dadurch Verminderung
der Regelleistung, eine Verbesserung der Wirkungsgrade von Kraftwerken durch
Volllastbetrieb, eine Gewinnerzielung durch die Ausnutzung von bereits
vorhandenen Energiespeicherpotenzialen, eine Verbesserung der wirtschaftlichen
Ausnutzung von dezentralen, baulichen und verteilungsmäßigen Voraussetzungen,
eine Kostensenkung von Energiespeichersystemen durch Nutzung verschiedener
Einsatzgebiete gleichzeitig sowie eine Verringerung des Ausstosses
von Treibhausgasen durch Entlastung von Kraftwerken erreicht.
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Die
Nutzung der bestehenden USV-Anlagen und Batteriesystemen für
die Bereitstellung von Regelleistung allein durch eine Batterieerweiterung
und eines Steuergerätes ermöglicht vorteilhaft
jährliche Einnahmen, ohne die eigentliche Funktion der USV-Anlagen
zu beschränken oder zu stören. Die speziell errichteten
Batterieräume der USV-Anlagen sind meist überdimensioniert.
Mit der Vorhaltung von Regelleistung können diese Räume
ohne weitere Umbaukosten für weitere Batterieanlagen genutzt werden.
Ebenso können Firmen, die bisher auf USV-Anlagen aus Kostengründen
verzichtet haben, mit den Einnahmen aus der Vorhaltung von Regelleistung
die USV-Anlagen finanzieren.
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Nicht
nur wirtschaftliche Vorteile sind durch diese Lösung zu
erreichen sondern auch Vorteile für die Umwelt. Mit der
Vorhaltung der Regelleistung durch USV-Anlagen müssen weniger
Kraftwerke gedrosselt fahren. Damit können sie unter Volllast
mit einem besseren Wirkungsgrad gefahren werden. Außerdem
reduziert die schnelle Erbringung von Regelleistung durch Batterieanlagen
im Gegensatz zu Kraftwerken den Bedarf an Regelleistung. Beides führt
zu einer Senkung des CO2 Ausstoßes
und zur Kostensenkung.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Übertragungsnetz
des Energieversorgers eine Netzzentrale auf, welche mit dem jeweiligen Steuergerät
der USV-Anlage und/oder des GR-Systems verbunden ist, wobei die
USV-Anlage und/oder das GR-System über die Netzzentrale
aktiviert und deaktiviert werden kann, und bei Nachfrage von Regelleistung
die Netzzentrale das Steuergerät aktiviert, welches bei
Nachfrage von positiver Regelleistung entweder die Trennung der
USV-Anlage und/oder des GR-Systems vom Übertragungsnetz aktiviert
oder bei Nachfrage von negativer Regelleistung die variable Last
zuschaltet.
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In
weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
unter Verwendung von zwei parallel geschalteten USV-Anlagen mit
einem Lastumschaltmodul, der mit der Last verbunden ist, dient eine
der beiden USV-Anlagen ständig über das Lastumschaltmodul
zur Versorgung der Last und nur die andere der beiden USV-Anlagen
wird zur Lieferung von Regelleistung herangezogen, indem diese USV-Anlage
vom Übertragungsnetz abgeschaltet und die Eigenenergie
der Eigenenergiequelle der USV-Anlage über einen Gleichtrom/Wechselstrom-Umrichter
als Regelenergie dem Übertragungsnetz eingespeist wird.
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Eine
Vorrichtung zur Bereitstellung von Regelleistung im Energieversorgungsbereich
eines Energieversorgers zur Frequenzstabilisierung eines elektrischen Übertragungsnetzes,
in welchem sich wenigstens eine unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage,
USV-Anlage, und/oder wenigstens ein Gleichrichtersystem zur unterbrechungsfreien Gleichstromversorgung,
GR-System, sowie jeweils eine Eigenenergiequelle, wie Batterieanlage,
der USV-Anlage und/oder des GR-System zur Notversorgung wenigstens
einer an die USV-Anlage oder an das GR-System angeschlossenen Last
befindet, welche ein Wechselstrom- und/oder ein Gleichstromverbraucher
sein kann, ist dadurch gekennzeichnet, dass die USV-Anlage und/oder
das GR-System mit einem Steuergerät verbunden ist, wobei
vor der USV-Anlage und/oder dem GR-System ein Schalter, Netztrennschalter,
angeordnet ist, auf den das Steuergerät einzuwirken imstande
ist und der mit der USV-Anlage und/oder dem GR-System zu deren Ausschaltung
oder Einschaltung verbunden ist, und entweder bei Nachfrage von
positiver Regelleistung im Übertragungsnetz das Steuergerät
den Schalter öffnet und die oder mehrere USV-Anlagen und/oder das
oder mehrere GR-Systeme vom Netz trennt, und die Eigenenergiequelle
der USV-Anlage und/oder des GR-Systems Eigenenergie als Regelleistung
in das Übertragungsnetz einspeist, wobei die Last über die
unterbrechungsfreie Stromversorgung der USV-Anlage und/oder des
GR-Systems aus deren Eigenenergiequelle weiter versorgt wird, oder
bei der Nachfrage von negativer Regelleistung mittels des Steuergerätes
eine oder mehrere variable Lasten zugeschaltet werden so dass ein
höherer Energieverbrauch als vor dem Lastabwurf im Übertragungsnetz stattfindet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Übertragungsnetz
des Energieversorgers eine Netzzentrale auf, welche mit dem jeweiligen Steuergerät
der USV-Anlage und/oder des GR-Systems verbunden ist, wobei die
USV-Anlage und/oder das GR-System über die Netzzentrale
aktivierbar und deaktivierbar ist, und bei Nachfrage von Regelleistung
die Netzzentrale das Steuergerät aktiviert, welches entweder
die Trennung der USV-Anlage und/oder des GR-Systems vom Übertragungsnetz
zu aktivieren oder die variable Last zuzuschalten imstande ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind zwei parallel geschaltete
USV-Anlagen mit einem Lastumschaltmodul vorhanden, der mit der Last
verbunden ist, wobei eine der beiden USV-Anlagen ständig über
das Lastumschaltmodul zur Versorgung der Last dient und nur die
andere der beiden USV-Anlagen Regelleistung liefert, indem diese
USV-Anlage vom Übertragungsnetz abgeschaltet und die Eigenenergie
der Eigenenergiequelle der USV-Anlage über einen Gleichtrom/Wechselstrom-Umrichter
in das Übertragungsnetz eingespeist wird.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung befindet sich vor derjenigen
USV-Anlage zur Lieferung von Regelleistung ein Netztrennschalter,
der über das Steuergerät angesteuert wird, wobei
dieser USV-Anlage ein zweiter Schalter nachgeschaltet ist, der ebenfalls über
das Steuergerät angesteuert wird, wobei dem zweiten Schalter
ein Gleichstrom/Wechselstrom-Umrichter nachgeschaltet ist, welcher
an das Übertragungsnetz angeschlossen ist zur Einspeisung
der Regelenergie.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Batterieanlage der
USV-Anlage/n und oder des/r Gleichrichtersysteme für die
Lieferung von Regelleistung um eine vorgegebene Anzahl von weiteren
Batterien erweitert.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist beim Einsatz wenigstens
eines Gleichrichtersystems für die Lieferung von Regelleistung,
mit einer dem Gleichrichter nachgeschalteter Last, zur Rückspeisung
von Regelleistung in das Übertragungsnetz dem Gleichrichter
ein Wechselrichter parallel geschaltet und entweder ist zwischen
dem Gleichrichter und dessen Batterieanlage ein Schalter angeordnet, dessen
einer der Kontaktwege die Batterie mit der DC-Last und dessen anderer
der Kontaktwege die Batterie mit dem Wechselrichter verbindet, oder
sowohl dem Gleichrichter als auch dem Wechselrichter ist ein Schalter
vorgelagert, an dessen Eingang das Übertragungsnetz angeschlossen
ist und dessen einer der Kontaktwege mit dem Gleichrichter und dessen
anderer der Kontaktwege mit dem Wechselrichter verbunden ist, wobei
das Steuergerät sowohl auf den Schalter als auch auf den
Wechselrichter einzuwirken imstande ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist für die Erzeugung
von Regelleistung zur Einspeisung in das Netz, unter Verwendung
von wenigstens einer USV-Anlage und/oder eines Gleichrichtersystems, an
welche eine Last angeschlossen ist, eine variable Last, wie Lastbank,
vorhanden, welche direkt mit dem Übertragungsnetz in Verbindung
steht, wobei der USV-Anlage und/oder dem Gleichrichtersystems ein
Netztrennschalter vorgeschaltet ist, und das Steuergerät
sowohl auf den Netztrennschalter als auch auf die variable Last
einzuwirken imstande ist zur Trennung der USV-Anlage und/oder des
Gleichrichtersystems (GRS) vom Übertragungsnetz und Zuschalten
der variablen Last.
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Kurzbezeichnung der Zeichnung, in der
zeigen.
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1 ein
Blockschaltbild für die Grunderzeugungs-Netzlast gemäß des
Standes der Technik
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2 eine
Zusammenstellung der Netzstörungen nach IEC 62040-3
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3 ein
USV-System des Standes der Technik in Off-line-Technik
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4 einen
Delta-Umrichter des Standes der Technik
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5 ein
parallel-redundantes USV-System mit gemeinsamer Batterie gemäß des
Standes der Technik
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6 ein
erweitertes parallel-redundantes USV-System mit erweiterter Batterieanlage
gemäß der Erfindung
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7 ein
Gleichrichtersystem (GRS) mit einer Einspeisung durch einen Wechselrichter
AC/DC mit Batterie für die sichere Stromversorgung gemäß des
Standes der Technik
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8 ein
erweitertes erstes Gleichrichtersystem gemäß der
Erfindung auf der Grundlage des Gleichrichtersystems der 5
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9 ein
erweitertes zweites Gleichrichtersystem gemäß der
Erfindung auf der Grundlage des Gleichrichtersystems der 5
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10 eine
erweiterte USV-Anlage mit Lastabwurf gemäß der
Erfindung
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11 ein
Schaltbild einer Leistungsfrequenzregelung gemäß des
Standes der Technik
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12 ein
Schaltbild eines Frequenzmessumformers gemäß des
Standes der Technik
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13 das
Ersatzschaltbild eines PID-Reglers gemäß des Standes
der Technik
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14 ein
Blockschaltbild einer erweiterten Großanlage gemäß der
Erfindung und
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15 ein
Blockschaltbild einer erweiterten virtuellen Großanlage
gemäß der Erfindung
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Zum
Verständnis der Erfindung sind nachfolgend die Einsatzmöglichkeiten
für Energiespeicher, Gleichrichtersysteme, wie für
Anlagen der Unterbrechungsfreien Stromversorgung, USV-Anlagen, und die
dabei verwendeten Techniken erläutert. Ausgehend von ihren
Eigenschaften bieten sich für Energiespeicher außer
der erfindungsgemäßen Bereitstellung von Regelleistung
weitere Einsatzmöglichkeiten in elektrischen Netzen an.
Es sei klargestellt, dass im folgenden Text mit dem Begriff Batterien
solche gemeint sind, welche geladen als auch entladen werden können,
sogenannte Sekundärzellen oder Akkumulatoren.
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Lastausgleich:
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Für
die Deckung des schwankenden Energiebedarfs nutzen ÜNB
eine Lastregelung. Dieser Lastausgleich (Load Leveling) ist in drei
Kraftwerksebenen eingeteilt. Mit dem Ein- und Ausschalten der entsprechenden
Ebenen Grund-, Mittel- und Spitzenlast können längere
und größere Schwankungen ausgeregelt werden.
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Grundlastkraftwerke
wie Kernkraftwerke decken den Grundbedarf an benötigter
Leistung und werden selten abgestellt; das Hoch- bzw. Runterfahren
solcher Anlagen ist auch mit hohen Kosten und Zeit verbunden. Mittellastkraftwerke
dagegen können von der Leistung variiert und bei Bedarf
abgeschaltet werden. Da die stundenweise Belastung des Stromnetzes
vorhersehbar ist, können Steinkohlekraftwerke mit mittleren
Stromentstehungskosten durch Maßnahmen wie Drosselung vorzeitig
an die benötigte Leistung angepasst werden. Treten oberhalb
der Mittellast weiter Belastungsspitzen auf, werden Spitzenlastkraftwerke
zur Spitzenlastdeckung aktiviert. Spitzenlastkraftwerke sind innerhalb
Minuten einsatzbereit und sind ansonsten außer Betrieb.
Durch die hohe Dynamik sind die Kosten der Spitzenlastabdeckung
hoch.
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Lastspitzenbegrenzung:
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Oder
es kann eine Lastspitzenbegrenzung durchgeführt werden.
Bei Industrie- und Gewerbebetrieben, mit entsprechend hoher Leistungsabnahme werden
beim Energieliefervertrag zwei Werte berücksichtigt. Die
bezogene Menge an elektrischer Arbeit, der über den Arbeitspreis
berechnet wird und die maximal benötigte Leistung, die
als Leistungspreis definiert wird. Gemessen wird die Leistung als
Mittelwert über eine Messperiode, die abhängig
vom Energielieferant unterschiedlich ausgelegt wird. Je nach benötigter
Leistung, entfallen ca. 25–50% der Nettostromkosten auf
den Leistungspreis. Lastspitzen, die innerhalb einer Messperiode
entstehen, verursachen einen hohen Leistungsmittelwert, der den
Leistungspreis bestimmt. Mit Energiespeichersystemen können
Lastspitzen begrenzt und damit Kosten eingespart werden.
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Notstromversorgung:
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Stromausfälle
können sowohl seitens der ÜNB durch Fehler bei
der Lastflussberechnung oder unzureichende Regelleistung bei Lastschwankungen als
auch seitens der Verbraucher durch schlechte Wartung oder Fehler
in der Elektroinstallation entstehen. Die Prozess- und Fertigungsindustrie
ist auf Notstromanlagen angewiesen, um Kosten und Schäden
zu vermeiden. Auch Kraftwerke, Rechenzentren, Krankenhäuser
u. a müssen vor Stromausfällen geschützt
sein.
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Eine
Notstromanlage muss innerhalb von 15 Sekunden die benötigte
Energie bereitstellen. Bei Stromausfall können die entsprechenden
Verbraucher über Energiespeicher versorgt werden. Damit
ist die Voraussetzung für den reibungslosen und uneingeschränkten
Betrieb der Anlagen gewährleistet.
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Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV):
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Alle
USV-Systeme bestehen aus der gleichen Grundschaltung von Gleichrichter,
Wechselrichter und Batteriespeicher. Bei empfindlichen Anlagen reicht
eine Notstromversorgung nicht aus. Um Störungen und Abstürze
zu vermeiden, sind Computer-gestützte Anlagen, Krankenhäuser
und Rechenzentren vor Stromausfällen und Netzstörungen
sofort zu schützen. Beispielsweise können Überspannungen
die empfindliche Elektronik der Computer beschädigen, die
erst später bemerkt werden können.
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Batteriespeicher:
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Energiespeicher
sind aus wirtschaftlicher und technischer Sicht wichtige Bestandteile
des elektrischen Netzes. Abhängig von ihren Eigenschaften werden
sie in verschiedenen Einsatzbereichen genutzt. Im Rahmen dieser
Erfindung sind insbesondere Batteriespeicher relevant.
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Hauptsächlich
werden Batteriespeicheranlagen im Bereich der elektrischen Energieversorgung für
die unterbrechungsfreie Stromversorgung genutzt. Grundsätzlich
kommen für USV-Anlagen nur Blei- oder Nickel-Kadmiumbatterien
in Frage. Die Größe der Batteriespeicheranlage
wird entsprechend der zu schützenden Last gewählt.
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Batteriespeicheranlagen
können in Verbindung mit USV-Anlagen als Energiespeicher
für Übertragungsnetze eingesetzt werden. Damit
ist mit einer Batteriespeicheranlage der Einsatz in zwei Anwendungsgebiete
möglich. Vorteile dieser Auslegung sind, sowohl die Errichtungskosten
als auch die Wartungskosten reduziert werden, da entweder bestehende
USV-Anlagen genutzt oder erweitert werden oder bei einer Neuanlage
die Errichtungskosten geteilt werden. Auch Wartungskosten werden
halbiert, da die Wartung der Anlage für die jeweilige Anwendung
separat zu sehen ist. Mit optimaler Auslegung der Anlage ist die
Steigerung der Zyklenfestigkeit und damit auch der Lebensdauer möglich.
Alle USV-Systeme bestehen aus der gleichen Grundschaltung von Gleichrichter,
Wechselrichter und Batteriespeicher.
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In
der Norm IEC 62040-3 ist ein eindeutiges Klassifizierungsschema
für USV-Anlagen festgelegt, in der drei Stufen unterschieden
werden:
- • Stufe 1 Abhängigkeit
des USV-Ausganges vom Netz
- • Stufe 2 Die Spannungskurvenform des USV-Ausganges
- • Stufe 3 Dynamische Toleranzkurven des USV-Ausganges
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Die
Stufe 1 ist in weitere Klassifizierungen (VFD, VI, VFI), abhängig
vom Schutz vor Netzstörungen und der Qualität
der Ausgangsspannung zur Eingangsspannung, aufgeteilt. Die Stufe
2 ordnet die Kurvenform der Ausgangsspannung in beiden Betriebsarten
(erste Ziffer Netzbetrieb, zweite Ziffer Batteriebetrieb) in ein
recht grobes Muster ein S, X, Y). Die maximal zulässigen
dynamischen Abweichungen des USV-Ausgangs werden in Stufe 3 der
Norm geregelt.
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Passiver Mitlaufbetrieb (VFD), 3:
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Beim
USV-System der Klassifizierung 3 ist sowohl die Ausgangspannung
als auch die Frequenz abhängig vom Eingangswert (VFD: Voltage
and Frequency Dependent); Netzstörungen werden dadurch nur
bedingt ausgeglichen. VFD-USV-Systeme können nur gegen
Stromausfälle, Spannungseinbrüche und Spannungsspitzen
schützen. VFD-USV-Systeme sind USV-Anlagen im passiven
Mitlaufbetrieb. Die auch Off-line oder Stand-By genannten Technik ist
die einfachste Form einer USV-Anlage und verfügt über
zwei parallele Strompfade. Im Normalbetrieb wird der Verbraucher über
die Netzspannung und einen Umschalter versorgt, wobei keine Einrichtung
für die Spannungsregulierung vorhanden ist. In 3 ist zum
Verständnis ein derartiges USV-System des Standes der Technik
dargestellt. Ebenso lädt das Netz mittels eines Ladegleichrichters
die Batterieanlage. Wenn die Spannung oberhalb oder unterhalb eines
vorgegebenen Toleranzbereiches liegt, wird innerhalb weniger Millisekunden
auf den USV-Zweig umgeschaltet, nämlich von der Batterie über
einen Wechselrichter und den Umschalter auf den Verbraucher.
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Bei
Batteriebetrieb ist eine Generierung einer sinusförmigen
Wechselspannung, bedingt durch den günstigen Wechselrichter,
nicht möglich. Für Geräte mit induktiver
Last, beispielsweise Motoren, ist diese Technik nicht zu empfehlen.
Off-line-USV-Anlagen sind nicht mit Geräten zur Spannungsregulierung
ausgestattet. Bei Schwankungen der Netzspannung führt dies
zur Umschaltung auf USV-Betrieb und damit zur häufigen
Nutzung des Batteriespeichers. Auch die vergleichbar hohe Netzrückwirkung ist
ein Nachteil dieser Technik. Die Vorteile liegen bei dem hohen Wirkungsgrad
von fast 100% und den geringsten Investitionskosten. Off-line-USV-Anlagen werden
meist für einphasige Verbraucher und für Leistungen
bis zu einigen kVA gebaut. Eine typische Anwendung ist die Absicherung
von einzelnen Computern.
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Aktiver Mitlaufbetrieb:
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Bei
USV-Systemen der Klassifizierung 2 ist die Ausgangspannung unabhängig
vom Eingangswert (VI: Voltage Independent). VI-USV-Systeme bieten
Schutz vor Stromausfall, Spannungseinbrüchen, Spannungsspitzen
sowie Unter- und Überspannung. Beim aktiven Mitlaufbetrieb
ist der USV-Zweig immer mit der Last verbunden und greift stabilisierend
und spannungsverbessernd ein. Die Wechselrichter können
bei Stromausfall, abhängig von der Qualität, eine annähernde
Sinusspannung in Form eines Trapezes am Ausgang erzeugen. Die wichtigsten
zwei Systeme mit aktivem Mitlaufbetrieb sind: Line-Interaktiv und
Delta-Umrichter.
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Line-Interaktiv:
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Line-Interaktiv
auch Active Stanby genannt, ist die Erweiterung der passiven Offline-Technik.
Im Normalbetrieb wird seitens eines automatischen Spannungsreglers
(AVR = Automatic Voltage Regulator) die Netzspannung geregelt. Abhängig
vom Gerät erfolgt die Spannungsregulierung entweder über das
Umschalten eines der Last vorgeschalteten und nach dem Umschalter
befindlichen grobstufigen Autotransformators oder einem AC/AC-Wandler.
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Delta-Umrichter:
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Die
auch Delta Conversion genannte USV-Technik nutzt Umkehrstromrichter
(Deltawechselrichter) zur Spannungsregelung bei Spannungsschwankungen
mit Zusatz-Wechselrichter. Der wesentliche Unterschied besteht darin,
dass die Erweiterung einen weiteren Wechselrichter besitzt, der
den Leistungsfaktor der Ausgangsleistung konstant auf cosphi = 1
regelt. Beide Wechselrichter haben die 4-Quadranten-Eigenschaft.
Das Übertragen der Leistung in beide Richtungen ist damit
gegeben. Der erste Wechselrichter (Deltawechselrichter) ist auf
20% des Ausgangsstromes ausgelegt und dient zur Ausregelung der
Ausgangsspannung und zum Laden der Batterie. Der zweite Wechselrichter
(Hauptumrichter) ist auf 100% des Ausgangsstromes ausgelegt und hat
die gleiche Funktion wie der Deltawechselrichter. Zum Verständnis
ist ein derartiger Delta-Umrichter des Standes der Technik in 4 gezeigt.
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Bei
Normalbetrieb wird der Verbraucher über ein Netzfilter
direkt vom Netz versorgt, wobei zwischen dem Netzfilter und dem
Verbraucher die Primärspule eines Transformators geschaltet
ist. Ist die Spannung niedriger als die Nennspannung, belastet der
Hauptumrichter das Netz mit einem zusätzlichen Strom. Dabei
erzeugt der Deltawechselrichter an der Sekundärspule des
Transformators einen höheren Strom, damit an der Primärseite
des Transformators die Differenzspannung (ΔU) ausgeregelt
wird. Somit wird die niedrige Netzspannung durch höheren Strombedarf
ausgeregelt.
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Bei
Oberspannung gilt das umgekehrte Prinzip. Der Deltawechselrichter
nimmt durch die umgekehrte Polarität Strom auf und der
Hauptumrichter speist den entsprechenden Strom ein. Im Falle eines Stromausfalles
schaltet der zweite Wechselrichter auf USV-Betrieb und die Last
wird über diesen Wechselrichter von der Batterie versorgt.
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Frequenzstörungen
können in diesem Betrieb, wie auch bei der Line-Interaktiv
Technik, nicht behoben werden, wie auch Frequenzstörungen
oder Spannungsstöße nicht behoben werden können.
Bis zum erneuten Rückschalten in den Normalbetrieb vergehen
mindestens 100 ms, die weiterhin zur Belastung der Batterie führt.
Eine geringere Nutzungsdauer der Batterien ist die Folge. Der elektronische Schalter
schaltet nicht nur bei Netzstörungen, sondern auch beim
Kurzschluss in der USV-Anlage. Das führt aber dazu, dass
die Verbraucher vom Netz getrennt werden, obwohl die USV-Anlage
defekt ist. Ein sofortiger Stromausfall für die angeschlossenen
Verbraucher ist die Folge.
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Im
Gegensatz zur Offline-Technik sind USV-Anlagen im Mitlaufbetrieb
vom Wirkungsgrad geringfügig schlechter und vom Preis höher.
Dafür werden bei Spannungsschwankungen die Batterien verschont
und die Ausgangsspannung ist eine annähernde Sinusspannung.
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Dauerwandler (VFI):
-
Es
seien noch USV-Systeme der Klassifizierung 1, nämlich Dauerwandler
oder Doppelwandler (Double Conversion), erwähnt, welche
unabhängig von der Spannung und der Frequenz des Eingangswertes
(VFI: Voltage and independent) sind und bei denen die Energie zweimal
umgewandelt wird. VFI-USV-Systeme schützen vor allen Netzstörungen nach IEC
62040-3.
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Der
Grundaufbau eines Dauerwandlers besteht aus Batterie, Gleich- und
Wechselrichter. Der Gleichrichter versorgt permanent den Wechselrichter mit
Strom und lädt die Batterie. Der Wechselrichter versorgt
kontinuierlichen den Verbraucher mit konstanter sinusförmiger
Wechselspannung entweder über den Gleichrichter oder über
die Batterie. Damit werden angeschlossene Verbraucher auch bei Netzausfall
dauerhaft ohne Überbrückungszeit mit sinusförmiger
Wechselspannung versorgt. Die Netzspannungs- und Frequenzschwankungen
werden durch die Doppelwandlung vollständig behoben und
benötigen keine Umschaltung auf Batteriebetrieb.
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Dauerwandler-USV-Anlagen
sind mit manuellen und elektronischen Bypass ausgestattet, auf den
die Verbraucher umgeschaltet werden, wenn die USV defekt ist oder
abgeschaltet werden muss. Nachteile der Dauerwandler-Technik liegen
im Wirkungsgrad, die durch Doppelwandlung und die komplexe Elektronik geringer
ist und in den Netzrückwirkungen, die durch Thyristor-gesteuerte
Gleichrichter erzeugt werden. Auch der Preis ist entsprechend der Technik
hoch, ist aber im Vergleich zu den Kosten eines Systemausfalls vernachlässigbar
klein. Einsatzbereiche sind nahezu alle einphasigen oder dreiphasigen
Verbraucher.
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Redundante USV-Systeme:
-
Meist
reicht für kritische Verbraucher wie Kraftwerke oder große
Rechenzentren eine USV-Anlage aus Sicherheitsgründen nicht
aus. Die Folgen eines Ausfalls oder Defekts während eines
Stromausfalls wären schwerwiegend. Jedes elektrische Gerät ist
mit Elektronik bestückt, die ausfallen kann. Auch Wartungs-
und Inspektionszeiten sind dabei zu berücksichtigen. Um
die Ausfallsicherheit zu erhöhen, wird das sogenannte (n – 1)
Kriterium angewandt. Dabei darf von n vorhandenen USV-Anlagen eine ausfallen,
ohne dass dies zu einem Ausfall oder Überlastung des USV-Systems
führt. Die Erfüllung des Kriteriums kann durch
unterschiedliche Verschaltungen erreicht werden.
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Kaskadiertes System:
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Die
im englischen Hot-Standby-System bezeichnete Technik arbeitet mit
USV-Anlagen, die hintereinander in Reihe geschaltet sind. Im Normalfall
ist die vorderste USV-Anlage für den Schutz vor Netzstörungen
und Ausfällen zuständig. Die restlichen befinden
sich im Ruhezustand. Daher wird die Technik auch Standby-Betrieb
genannt. Fällt die aktive Anlage aus schaltet sie auf Bypass
und die nächste Anlage übernimmt die Aufgabe.
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Der
Aufbau ist einfach und kostengünstig, da keine weiteren
Geräte benötigt werden. Die Umschaltung auf die
nächste USV-Anlage dauert ca. 2–8 ms. Ein kontinuierlicher
Ausfallschutz ist damit nicht gewährleistet. Da es keine
Lastaufteilung gibt, muss bei einer Umschaltung die USV-Anlage einen
Lastsprung von 0 auf 100% innerhalb 8 Sekunden verkraften. Der Wirkungsgrad
gegenüber einer USV-Anlage ist wesentlich höher,
weil die in Reihe liegenden Anlagen im Leerlauf mitlaufen.
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Parallelbetrieb:
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Im
Gegensatz zum kaskadiertem System sind zwei oder mehr USV-Module
parallel geschalten. Alle sind an einen externen Lastumschaltmodul (LUM)
verbunden, der bei einem Ausfall einer Anlage auf die restlichen
Anlagen umschaltet. In der 25 ist
dieser als zentraler externer Umschalter (ES = External Switch)
gekennzeichnet. Mit speziellen Thyristoren, die im Gegentakt laufen,
ist eine unterbrechungsfreie Umschaltung möglich.
-
Mit
dem LUM ist auch eine Lastaufteilung bei der Umschaltung möglich,
um große Lastsprünge zu reduzieren. Bei der Wahl
eines Parallelsystems sind die zusätzlichen Kosten für
das LUM zu beachten, die vom Preis etwa einem USV-Modul gleicher
Größenordnung entspricht. Einen vollkommenen Schutz kann
die Schaltung nicht bieten. Der Ausfall des LUM führt zu
einem Ausfall der gesamten Anlage, dabei spielt es keine Rolle wie
viele USV-Module parallel geschalten sind. Ein parallel-redundantes
USV-System kann entweder aus mindestens zwei USV-Modulen mit jeweils
einer Batterieanlage oder mit einer gemeinsamen Batterieanlage bestehen.
Dabei sind die einzelnen USV-Module mit einem Lastumschaltmodul
verbunden. Bei USV-Systemen mit gemeinsamer Batterieanlage werden
alle Batterien über eine Sammelschiene an die USV-Anlagen
angeschlossen. Falls einer davon ausfällt werden die restlichen USV-Anlagen über
die gesamte Batterieanlage versorgt. Ein Kurzschluss an der Batterie
führt aber zum kompletten Ausfall des gesamten USV-Systems.
Diese Schwachstelle wird durch USV-Systemen mit getrennter Batterieanlage
beseitigt. Besteht ein Kurzschluss in einem der Batterieanlagen,
so wird die entsprechende USV-Anlage deaktiviert und durch die nächste
Anlage ersetzt. Diese Variante bietet eine größere
Sicherheit, ist aber mit höheren Kosten verbunden.
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Master-Slave-Parallelbetrieb:
-
Eine „echte"
redundante Parallelschaltung, die für eine vollkommene
Ausfallsicherheit dient, bietet u. a. General Electric (GE) an.
Die Schaltung nennt sich RPA (redundante parallele Architektur). Bei
dieser Konfiguration werden die parallelgeschalteten USV-Anlagen
nicht über ein Lastumschaltmodul gesteuert.
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Für
die Steuerung ist eine der USV-Anlagen zuständig. Als Master
tauscht dieser mit den übrigen Anlagen über einen
redundanten Datenbus (zweifach vorhanden) Informationen aus, damit
bei Ausfall die Last automatisch von den verbliebenen USV versorgt
werden kann. Falls der Master ausfällt oder die Verbindung
vom Master zum gesamten System getrennt wird, bekommt ein andere
USV-Anlage die Führungsfunktion. Damit ist die Last in
keinem Fall ungesichert am Netz.
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Gleichrichtersysteme:
-
Unter
einem sicheren Gleichrichtersystem versteht man die unterbrechungsfreie
Gleichstromversorgung von Gleichstromverbrauchern. Wie auch für
Wechselstromverbraucher werden verschiedene Systeme angeboten, die
entsprechend der Sicherheitsklasse ausgewählt werden. Dabei
wird nur zwischen dem Offline-Betrieb und dem Dauerwandlerbetrieb
unterschieden, die im Gegensatz zu den USV-Anlagen keinen Wechselrichter
haben.
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Auswahl der USV-Systeme:
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Für
die Auslegung einer USV-Anlage sind 3 Anforderungen bedeutsam: Festlegung
des Schutzbedarfs gegen Netzstörungen, Bestimmung des Leistungsbedarfs
und Bestimmung der Autonomiezeit.
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Im
elektrischen Energienetz können verschiedene Netzstörungen
entstehen; die für Verbraucher wichtigsten Netzstörungen
nach IEC 62040-3 sind in der Tabelle 2 aufgeführt
und dort erläutert. Diese Netzstörungen treten
abhängig ihrer Art in verschiedenen Zeitabständen
und Dauer auf. Gegen welche Störungen die Verbraucher geschützt
werden sollen, ist abhängig von der gewünschten
Ausfallsicherheit. Anhand der drei Klassifizierungen nach IEC-Norm
62040-3 ist das geeignete USV-System auszuwählen.
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Für
die Bestimmung und Berechnung des Leistungsbedarfs sind die Daten über
die Leistungsaufnahme der abzusichernden Verbraucher aufzunehmen.
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Liegen
die Angaben als Scheinleistungswerte in (Voltampere) VA vor, kann
die USV-Anlage für die Leistung und einem Sicherheitsaufschlag
von ca. 30% ausgelegt werden. Bei kritischen Verbrauchern empfiehlt
es sich einen höheren Sicherheitsaufschlag zu nehmen. Liegen
die Werte nur für die Stromaufnahme vor, so ist diese mit
der Netz- bzw. Versorgungsspannung zu multiplizieren, um die Scheinleistung
zu ermitteln. Abhängig von der Blindleistung der zu schützenden
Last kann der Leistungsfaktor zwischen 0,5 bis 0,7 liegen.
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Bestimmung der Autonomiezeit:
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Die
Auslegung der Überbrückungszeit bei Stromausfall,
ist so zu wählen, dass genügend Zeit besteht,
entweder die Verbraucher ordnungsgemäß abzuschalten
oder Sekundärmaßnahmen, wie beispielsweise Netzersatzanlagen
(NEA), zu aktivieren. Die Notstromgeneratoren können elektrische
Energie erzeugen, bis der Brennstoff im Tank verbraucht ist. Damit
ist eine Notstromversorgung von mehreren Tagen möglich.
In der Regel werden Dieselgeneratoren wegen der Regelbarkeit und
des günstigen Wirkungsgrades, vor allem im Teillastbereich,
als NEA bevorzugt.
-
In
Rechenzentren liegt die Autonomiezeit im Durchschnitt bei 15 Minuten.
Das reicht aus, um über den Server mit sogenannten Shutdown-Programmen die
Benutzer zu informieren und die Computer kontrolliert herunter zu
fahren. Kritische Verbraucher wie in Kraftwerken dagegen schützen
die Eigenbedarfsanlagen mit USV-Anlagen, die Überbrückungszeiten von
bis zu einer Stunde erbringen. Oder sie wählen die Autonomiezeit
der USV-Anlage nach der Anlauf- und Netzsynchronisationszeit der
vorhandenen Netzersatzanlagen.
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Einsatzbereiche von USV-Anlagen für
den Gegenstand der Erfindung:
-
Die
Einsatzbereiche von USV-Anlagen können grob in vier Katogerien
eingeteilt werden (Europäischer Branchenverband
Comité Européen de Constructeurs de Machines Electriques
et d'Electronique de Puissance, CEMEP, vom 02. 12. 2005).
Für Bereitstellung von Regelleistung über USV-Anlagen können
nur solche USV-Anlagen in Betracht genommen werden, die für
hohe Leistungen ausgelegt sind oder über Gleichstromverbraucher
verfügen. Somit sind die für Büroanwendungen
oder für kleine Rechenzentren genutzten USV-Anlagen nicht
für diese Anwendung geeignet. USV-Anlagen, die in Kraftwerke,
Umspannwerke oder Industrieanlagen installiert sind, ergeben ca.
25% der eingesetzten USV-Anlagen. Sie sind entweder mit großen
USV-Anlagen für gewöhnliche Wechselstromverbraucher
(AC) oder mit Gleichrichtersystemen für Gleichstromverbraucher
(DC) ausgelegt und somit auch als Reserveleistung nutzbar.
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Rechenzentren und Übertragungsstationen:
-
Die
Gesamtleistung von USV-Anlagen in Rechenzentren können
bis zu mehrere MVA betragen. Beispielsweise ist das Rechenzentrum
von der Internet AG 1&1
in Karlsruhe mit vier USV-Blöcken mit jeweils 1,1 MVA Leistung
und einer Kapazität von 1.700 Ah für eine Gesamtleistung
von 3,3 MVA ausgelegt [1U1]. Der vierte Batterieblock steht als
Reserve bereit, wenn neben dem Stadtstrom auch einer der Batterieblöcke
ausfallen sollte. Bei einem Stromausfall erfolgt die Versorgung
aller Rechner zunächst über drei Dauerwandler
USV-Anlagen. Dabei reicht die Kapaztät für eine Überbrückungszeit
von 17 Minuten aus. Wenn nötig, können nach der
Anlauf- und Netzsynchronisationszeit von 17 Sekunden die USV-Böcke
durch fünf Notstromgeneratoren mit jeweils 2,4 MVA Leistung
unterstützt werden.
-
Die
Bereitstellung von Regelleistung durch große USV-Anlagen
ist erfindungsgemäß mit geeigneter Erweiterung
problemlos möglich. Da nicht alle Rechenzentren mit USV-Anlagen
in der Größe ausgestattet sind, ist durch das
Zusammenschalten mehrerer dezentralen Anlagen in verschiedenen Standorten
eine hohe Leistung erreichbar. Dabei sollte die USV-Anlage mindestens
100 KVA Leistung erbringen. Das Gleiche gilt auch für Übertragungsstationen,
die im Durchschnitt für etwa 200 KVA Leistung ausgelegt
werden.
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Umspann- und Kraftwerke:
-
Kraftwerke
und Umspannanlagen arbeiten im Gegensatz zu Rechenzentren auch mit
Gleichstromverbraucher, die mit sicheren Gleichrichtersystemen die
Eigen bedarfsanlagen vor Netzausfällen schützen.
Sowohl mit solchen USV-Anlagen als auch mit Gleichrichtersystemen
ist die Vorhaltung von Regeleistung möglich.
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Optimale USV-Anlagen für Regelleistung:
-
Ob
eine USV-Anlage erfindungsgemäß auch als Regelleistung
genutzt werden kann hängt von der Gesamtleistung der zu
schützenden Last ab. Je geringer die Leistung, desto mehr
müssen einzelne Anlagen zusammengeschaltet werden, um die
benötigte Mindestleistung laut den Präqualifikationsanforderungen
zu erhalten. USV-Anlagen sind in der Regel für eine Überbrückungszeit
von 15 Minuten ausgelegt. Somit ist mit allen USV-Anlagen, ab einer
Leistung von ungefähr 100 kVA, mit erfindungsgemäßer geeigneter
Erweiterung und Zusammenschaltung die Vorhaltung von Regelleistung
möglich.
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Bei
Regelleistungsbedarf ist die Energie in Form von drei Phasen Wechselspannung
ins Netz zu speisen. Für die Netzrückspeisung
ist bei AC-USV-Anlagen ein spezieller Umkehrstromrichter notwendig,
der nur von einigen Herstellern angeboten wird. Bei Anlagen für
DC-Verbraucher reicht ein geeigneter Wechselrichter aus, der im
Vergleich zum Umkehrstromrichter wesentlich günstiger ist.
Mit anderen Verfahren, beispielsweise dem Lastabwurf-Verfahren,
ist auch die Erbringung von Regelleistung ohne Netzeinspeisung möglich.
-
Erfindungsgemäße Auslegung
von USV-Anlagen für Regelleistung:
-
USV-Anlagen
sind ausgelegt für die unterbrechungsfreie Stromversorgung
von kritischen Verbrauchern. Um damit auch eine Vorhaltung von Regelleistung
zu erreichen ohne die eigentliche Funktion zu beschränken
bedarf es einer technischen Erweiterung, wobei die technischen und
baulichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.
Damit auch beide Funktionen erfüllt werden, ist erfindungsgemäß die
Batterieanlage zu erweitern. Bei der Erweiterung der Batterieanlage
ist auf die Dimensionierung und der Technik der Batterie zu achten.
Eine permanente Leistungsregelung ist nur mit Batterien mit hoher
Zyklenfestigkeit erreichbar. Für die Erbringung der Regelleistung
innerhalb weniger Sekunden bis 30 Sekunden ist eine Frequenzmessung
und Regelung Vorort notwendig. Die zur Leistungsfrequenzregelung
benötigten Geräte müssen abhängig
ihrer Genauigkeit und Auflösung ausgewählt werden.
Die Kommunikationseinheit für den Datenaustausch sowohl
intern als auch extern ist zu planen und zu erweitern.
-
Erweiterungsmöglichkeiten:
-
Abhängig
von der jeweiligen Spannungsform bieten sich verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten zum
Schutz der eigentlichen Funktion und zur Bereitstellung von Regelleistung
an. Redundante USV-Anlagen von USV-Systemen können mithilfe
von Stromumrichtern für die Regelleistung genutzt werden.
Bei Gleichrichtersystemen besteht die Möglichkeit mit geeigneter
Erweiterung auch Regelleistung anzubieten. Für die Einspeisung
in das elektrische Netz wird ein Wechselrichter benötigt.
Regelleistung ohne Energierückspeisung zu erbringen, ist
durch das Lastabwurfverfahren möglich.
-
Einspeisung durch Stromumrichter:
-
Ein
Parallel-Redundantes USV-System mit gemeinsamer oder getrennter
Batterieanlage besteht aus mindestens zwei parallelen USV-Modulen
einschließlich Batterien, 5, welche
beiden USV-Module USV1 und USV2 zur Umschaltung von dem einen auf
den anderen Modul mit einem Lastumschaltmodul LUM, verbunden sind,
an dem die Last hängt. Bei einem System mit zwei Modulen
schützt das zweite Modul die Last, wenn das erste Modul
ausfällt.
-
Dieses
USV-System kann auch für die erfindungsgemäße
Erbringung von Regelleistung genutzt werden ohne die eigentliche
Funktion zu gefährden. Das USV-System der 5 muss
für diese Anwendung entsprechend der 6 mit
weiteren Geräten, welche fett umrandet gezeichnet sind,
erweitert werden, nämlich um eine Erweiterung der Batterieanlage des
USV2 oder USV1 oder von beiden. Gemäß 6 ist
dem USV2 ein Lasttrennschalter S1 mit Netzeingang vorgelagert. In
der Netzzentrale befindet sich ein Steuergerät, welches
mit einem ersten Lasttrennschalter S1 verbunden ist und auf diesen
zu dessen Schaltung einzuwirken imstande ist. Dem Steuergerät
nachgeschaltet ist ein zweiter Schalter S2, auf den ein Umrichter
bzw. Stromumrichter/Wechselrichter folgt, an den wiederum das Netz angeschlossen
ist. Das USV2 ist sowohl mit dem LUM als auch über den
zweiten Schalter S2 mit dem Stromumrichter und danach mit dem Netz
verbunden. Zur Unterscheidung der unterschiedlichen Leitungen, sind
die Versorgungsleistungen liniert und die Kommunikationsleitungen
gestrichelt dargestellt. Die Pfeile zeigen nach dem Verbraucherzählpfeilssystem
die Flussrichtung des Stromes und die Übertragungsrichtung
der Informationen.
-
Steuergerät:
-
Das
Steuergerät, 6, ist das wichtigste Gerät
unter den erweiterten Geräten. Es ist für die Kommunikation
für die internen Geräte des USV-Systems und der
Netzzentrale zuständig. Außerdem werden bei Regelleistungsbedarf
vom Steuergerät Steuerbefehle an die Lasttrennschalter
S1, S2 der USV-Anlage übermittelt. Aus 6 ist
ersichtlich, dass das Steuergerät sowohl mit der Netzzentrale,
den beiden USV1 und USV2, wie auch mit den Schaltern S1 und S2,
wie auch mit der LUM, als auch mit dem Stromumrichter kommuniziert.
-
Lasttrennschalter S1:
-
Der
erste Lasttrennschalter S1 dient aufgrund Aktivierung des USV-Moduls
USV2 zur Erbringung der Regelleistung. Dafür müssen
sie vom Netz getrennt und auf Batteriebetrieb geschaltet werden. Mit
einem Schalter 2, ein Thyristorschalter S2, wird die Verbindung
vom USV-Modul USV2 zum Stromumrichter erstellt und damit die Netzspeisung ermöglicht.
Das darf nur dann geschehen, wenn das Steuergerät den entsprechenden
Steuerbefehl erteilt. Der Stromumrichter/Wechselrichter ermöglicht das
Einspeisen einer sinusförmigen Wechselspannung in das elektrische
Verbundnetz durch die Stromumkehr-Funktion.
-
Batterieerweiterung:
-
Die
Batterieerweiterung des USV2, und/oder auch des USV1, ist für
den Extremfall ausgelegt, damit auch nach bzw. bei Erbringung der
Regelleistung genügend Energie vorhanden ist, um die Last
versorgen zu können. Die Auslegung ist sowohl für
positive, als auch für negative Regelleistung auszuwählen. Bei
einer 100 kVA Anlage entspricht dies jeweils 100 kVA für
15 Minuten.
-
Funktioneller Ablauf:
-
Solange,
gemäß der Schaltung 6, keine Regelleistung
benötigt wird, arbeitet das erweiterte USV-System im Normalbetrieb.
Erst wenn das Steuergerät einen Steuerbefehl von der internen
Netzzentrale erhält, übernimmt einer der USV-Module
USV1 oder USV2 die Aufgabe zur Erbringung der Regelleistung. Die
Menge an benötigter Regelleistung wird vom (nicht dargestellten)
Frequenzleistungsregler der Netzzentrale an das Steuergerät übermittelt.
Das Steuergerät prüft über die Abfrage
des USV-Moduls, ob diese Leistung erbracht werden kann und bestätigt
der internen Netzzentrale die Verfügbarkeit. Nur wenn eine
bestimmte Mindestkapazität überschritten und alle
USV-Module funktionsfähig sind, kann ein Modul zur Erbringung
von Regelleistung aktiviert werden. Dafür wird das entsprechende
USV-Modul, hier USV2, über den Schalter S1 vom Netz getrennt und
auf Batteriebetrieb umgestellt. Anschließend schaltet der
Schalter S2 das USV-Modul USV2 auf den Stromumrichter um. Abhängig
von der Frequenz wird die eingespeiste Leistung durch den Wechselrichter
des Stromumrichters verändert. Entweder kann das analoge
Signal direkt vom Frequenzleitungsregler entnommen oder über
das Steuergerät weitergeleitet werden.
-
Die
Verbraucher sollen trotz der erfindungsgemäßen
Erweiterung gegen alle Vorfälle geschützt sein.
Ein gleichzeitiger Ausfall der Stromversorgung, eines USV-Moduls
und einem Regelleistungsbedarf darf nicht zu einem Ausfalls des
Systems führen. Falls der Extremfall auftritt, schaltet
das Steuergerät beide Schalter S1 und S2 aus und deaktiviert
die Erweiterung. Anschließend kann der Verbraucher über das
gesamte USV-System versorgt werden. Es besteht somit bei erfindungsgemäßer
Erweiterung keine Gefahr für den Verbraucher. Damit die
Regelleistung weiterhin erbracht werden kann, sendet das Steuergerät
zur gleichen Zeit ein Signal an die interne Netzzentrale, die ein
USV-Modul eines anderen USV-Systems aktiviert.
-
Regelleistung:
-
Die
Menge an Regelenergie, die zur Verfügung steht, ist abhängig
von der Größe des Wechselrichters der USV-Anlage.
Die Wechselrichter werden entsprechend der zu sichernden Last dimensioniert, wobei
die Erweiterung der Batterieanlage nur bis zu einer bestimmten Größe
möglich ist. Die Erweiterung der Batterieanlagen ist mindestens
für den Extremfall, beispielsweise im Fall eines Regelleistungsbedarfs
und einem anschließenden Stromausfalles, auszulegen. Die
Auslegung des Umrichters, 6, bezieht
sich auf die maximal zu erbringenden Regelleistung.
-
Einspeisung durch Wechselrichter, 7:
-
Gleichrichtersysteme
(GRS) gemäß der 7 für
die sichere Stromversorgung können ebenfalls für
die Erbringung von Regelleistung genutzt werden. Das Netz ist mit
einem AC/DC-Gleichrichter verbunden, an welchem direkt der Verbraucher,
als DC-Last gekennzeichnet, angeschlossen ist. Für die Pufferung
bei Netzausfall ist die Batterieanlage, wie in 7 gezeigt,
zuständig, welche ebenfalls an den AC/DC-Wandler angeschlossen
ist. Für die erfindungsgemäße Erweiterung
bieten sich zwei Möglichkeiten an die entsprechend des
Sicherheitsfaktors und der Errichtungskosten ausgewählt
werden. Vom Aufbau unterscheiden sie sich nur vom Einbauort des Schalters,
ansonsten werden die gleichen Bauteile benötigt.
-
Wechselrichter:
-
Mit
dem Wechselrichter wird die benötigte Regelleistung ins
Netz gespeist, dabei wird die Gleichspannung wieder in Wechselspannung
umgewandelt. Die Dimensionierung ist nach der zu maximalen Einspeiseleistung
auszuwählen.
-
Steuergerät:
-
Wie
auch bei den USV-Anlagen 6 – ist das Steuergerät
für die Kommunikation mit den internen Geräten
des Gleichrichtersystems und der Netzzentrale zuständig.
Außerdem werden bei Regelleistungsbedarf vom Steuergerät
aus die Steuerbefehle an die entsprechenden Geräte übermittelt.
-
Batterie:
-
Die
Batterieerweiterung ist für die gewünschte Regelleistung
auszulegen, wobei nur durch die Räumlichkeiten und hinsichtlich
der Kosten Grenzen gesetzt sind.
-
Schalter S1:
-
Gemäß der 8 verbindet
ein Thyristorschalter S1 bei Regelleistungsbedarf entweder den Wechselrichter
AC/DC mit der Batterieanlage, Variante 1; oder gemäß der 9 wird
der Wechselrichter mit dem Netz verbunden, Variante 2, damit die Netzspeisung
ermöglicht wird. Das darf nur dann geschehen, wenn das
Steuergerät den entsprechenden Steuerbefehl erteilt.
-
Variante 1, 8:
-
Hierzu
ist gemäß der 8 sowohl
der Gleichrichter AC/DC aus auch der parallel dazu angeordnete Wechselrichter
AC/DC mit dem Netz verbunden, wie die Pfeilverbindungen es anzeigen,
so dass der Wechselrichter AC/DC Energie ins Netz einzuspeisen imstande
ist. Die in Erweiterung der Anlage gemäß 7 hinzugefügten
Geräte sind fett umrandet. Der Gleichrichter AC/DC empfängt
Energie aus dem Netz, der Wechselrichter kann, wie nachfolgend geschildert,
Leistung (Regelleistung) in das Netz abgeben. Am Gleichrichter AC/DC
hängt die DC-Last; gleichzeitig ist der Gleichrichter AC/DC über
den Schalter S1 zur Aufladung der Batterieanlage Batterie/Batterie
mit dieser verbunden. Bei Netzausfall versorgt die Batterieanlage
in der in 8 gezeigten Schalterstellung
des Schalters S1 die DC-Last. Die DC-Last ist unter normalen Umständen sowohl
mit dem Gleichrichter AC/DC als auch über den Schalter
S1 mit der Batterieanlage Batterie/Batterie verbunden.
-
Wird
Regelleistung benötigt, so gibt die Netzzentrale einen
Schaltimpuls in das Steuergerät, welches sowohl mit dem
Schalter S1 als auch mit dem Wechselrichter AC/DC verbunden ist,
so wird der Verbraucher DC-Last mittels des Schalters S1 von der
Batterie getrennt und nur über den Gleichrichter AC/DC
vom Netz versorgt. Der Wechselrichter AC/DC wird im gleichen Moment
mittels des Schalters S1 mit der Batterie verbunden und speist nun aus
der Batterieanlage Batterie/Batterie Energie, Regelleistung, ins
Netz. Fällt in diesem Moment der Strom bzw. das Netz aus,
so schaltet der Schalter S1 die Batterieanlage Batterie/Batterie
auf die Last um.
-
Bei
dieser Variante ist darauf zu achten, dass bei einem Fehler am Schalter
S1 entweder keine Regelleistung oder keine sichere Stromversorgung über die
Batterieanlage gewährleistet ist. Dieses Problem kann durch
entsprechende Bypass-Verbindungen gelöst werden. Außerdem
ist beim Schalten mit Umschalt zeiten zu rechnen, die im ungünstigen
Fall zu Ausfällen von einigen 1–10 ms führen
können. Dafür bietet die Batterieerweiterung einen
höheren Schutz vor Ausfällen.
-
Variante 2, 9:
-
Die
Variante 2 beruht ebenfalls auf der Grundschaltung der 7,
wobei die erweiterten Geräte ebenfalls fett umrandet sind.
Im Vergleich zur Variante 1 ist der Schalter S1 vor dem Gleich-
und Wechselrichter AC/DC angeordnet, der übrige Aufbau
der Komponenten gleicht dem der 8. Solange
kein Bedarf an in das Netz zu speisender Regelleistung besteht,
ist der Schalter S1 auf den Gleichrichter geschaltet; der Gleichrichter
AC/DC bzw. die Batterieanlage Batterie/Batterie versorgen die DC-Last.
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Wenn
das Steuergerät über die Netzzentrale Regelleistungsbedarf
im Netz meldet, schaltet der Schalter S1 vom Gleichrichter zum Wechselrichter um.
Damit ist der Gleichrichter vom Netz getrennt und der Wechselrichter
AC/DC speist über die Batterieanlage Batterie/Batterie
Energie ins Netz. Währenddessen wird die DC-Last ebenfalls über
die Batterieanlage Batterie/Batterie versorgt. Fällt während der
Energieeinspeisung das Netz aus, schaltet der Wechselrichter aus
Sicherheitsgründen ab; die Last wird weiterhin von der
Batterie versorgt.
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Ein
Fehler am Schalter führt zur Trennung der Verbindung von
Netz zum Gleichrichter oder zum Wechselrichter. Auch hier kann durch
einen geeigneten Bypass geholfen werden. Im Gegensatz zur ersten
Variante 1 ist durch die kontinuierliche Versorgung der DC-Last
mit keinen Umschaltzeiten zu rechnen, da die DC-Last ständig
an der Batterieanlage Batterie/Batterie hängt.
-
Regelleistung:
-
Im
Vergleich zum USV-System ist die maximal zu erbringende Regelleistung
nicht abhängig vom Gleichrichtersystem. Somit ist es möglich
in Abhängigkeit der Räumlichkeit und den Errichtungskosten
die Batteriekapazität frei zu wählen. Der Wechselrichter
für die Netzeinspeisung wird anschließend für
die maximal mögliche Regelleistung ausgelegt.
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Lastabwurf-Verfahren, 10:
-
Alle
USV-Anlagen (USV) und Gleichrichtersysteme (GRS) für die
sichere Stromversorgung können anhand des Lastabwurf-Verfahrens
für die Erzeugung von Regelleistung zur Einspeisung in
das Netz genutzt werden. Die notwendigen Geräte für
die Erweiterung sind in der 10 wiederum
in Fettumrandung gekennzeichnet, nämlich ein Schalter S1, eine
Batterieerweiterung der USV oder des GRS, eine variable Last sowie
ein Steuergerät. Gemäß der 10 ist
der Eingang des Schalters S1 mit dem Netz verbunden, der Ausgang
des Schalters S1 ist auf die USV-Anlage/Gleichrichtersystem mitsamt
deren Batterieanlage Batterie/Batterie gelegt; an den Ausgang der
USV-Anlage/Gleichrichtersystem ist die Last angeschlossen. Die Netzzentrale
ist wiederum auf das Steuergerät gelegt, dessen Ausgang
mit dem Schalter S1 zur Aktivierung desselben verbunden ist. Ebenso
ist die Batterieanlage mit dem Steuergerät verbunden. Durch
die Nutzung der Batterieanlage und der Last ist im Gegensatz zur
letzten Erweiterung (9) keine Energieeinspeisung
ins Netz nötig. Wenn positive Regelleistung erbracht werden
muss, wird der Verbraucher vom Netz getrennt. Durch die Trennung
der Last vom Netz wird das Netz entlastet. Eine Entlastung in diesem
Fall kann mit einer Einspeisung gleich gesetzt werden. Während
des Lastabwurfes ist die Last durch die Batterieanlage zu versorgen.
-
Ebenso
kann eine negative Regelleistung erzeugt werden, 10,
was durch das Zuschalten einer variablen Last erreicht wird. Das
Netz ist direkt mit der variablen Last verbunden, welche bidirektional
mit dem Steuergerät verbunden ist. Wie auch bei den vorherigen
Lösungen, ist das Steuergerät gemäß der 10 für
die Kommunikation mit der Netzzentrale zuständig. Das Zuschalten
der variablen Last (Pumpspeicherwasserwerke, Lastbänke,
teilgeladene Batterieanlagen usw.) durch das Öffnen des Schalters
S1 bei Bedarf einer negativen Regelleistung wird ebenfalls vom Steuergerät übernommen. Für
die Erbringung von negativer Regelleistung dient somit die variable
Last, die durch ihr Zuschalten, das Zuschalten einer weiteren Last,
mehr Energie vom Netz entnimmt und damit die Belastung erhöht.
-
Bei
Bedarf von positiver Regelleistung hingegen ist der Schalter S1
zuständig für das Trennen der Last vom Verbraucher.
Durch diesen Lastabwurf wird indirekt Energie ins Netz gespeist,
weil weniger aus dem Netz bezogen wird.
-
Die
Batterieerweiterung, fett umrandet, der Batterieanlage ist für
die Erhöhung der Autonomiezeit um 15 Minuten auszulegen,
damit bei Bedarf an positiver Regelleistung die Last vom Netz getrennt und
durch die Batterieanlage versorgt werden kann. Die Erweiterung bezieht
sich nur auf die positive Regelleistung. Die negative Regelleistung
wird über die variable Last erbracht. Mit der Erweiterung
ist auch nach Erbringung der Regelleistung genügend Energie
vorhanden um die Last bei Netzausfall zu versorgen.
-
Verfahrensmäßig
ist im Normalfall der Verbraucher über die USV-Anlage mit
dem elektrischen Netz verbunden. Sinkt die Netzfrequenz unter 49,99 Hz,
ist positive Regelleistung zu erzeugen. Durch die Umschaltung auf
Batteriebetrieb wird die Last vom Netz getrennt und das Netz wird
entlastet. Eine Entlastung entspricht einer Einspeisung gleicher
Leistung. Im Fall einer zu hohen Frequenz ist das Netz stärker
zu belasten. Die variable Last erhöht die Belastung abhängig
der Frequenz und erzeugt somit negative Regelleistung.
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Im
Gegensatz zum USV-System ist nur die Höhe an positiver
Regelleistung abhängig von der Leistung des Wechselrichters.
Die Batterieerweiterung ist entsprechend dieser Leistung auszulegen. Negative
Regelleistung kann je nach Leistung der Lastbank bzw. der variablen
Last jederzeit erbracht werden.
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Die
Erweiterung gemäß der 10 ist
an allen üblichen USV-Anlagen, sogar an USV-Systemen und
Gleichrichtersystemen, problemlos möglich. Ohne einen direkten
Eingriff in die USV-Anlage und ohne Netzeinspeisung kann Regelleistung
erbracht werden. Damit entfällt der spezielle Stromumrichter. Die
Batterieanlage ist nur für positive Regelleistung auszulegen.
Damit entfällt die Batterieerweiterung für die
negative Regelleistung ebenfalls. Die Lastbank für negative
Regelleistung kann entweder am Standort der USV-Anlage oder direkt
an der internen Netzzentrale installiert werden.
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Für
die Vorhaltung und Bereitstellung von negativer Regelleistung werden
variable Lasten benötigt. Wie auch für die positive
Regelleistung liegt die Mindestangebotsgröße für
negative Primärregelleistung bei 10 MW. Beispielsweise
können mit der Zusammenschaltung von 3 Lastbänken
mit einer jeweiligen Leistung von 4 MW 12 MW Regelleistung vorgehalten
werden. Mit jeweils einem eigenen Schaltraum können die
Widerstände entweder Vorort oder über eine Fernsteuerung
aktiviert werden. Die Belastung kann dabei zwischen 1 kW bis 10
MW variiert werden.
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Erweiterte Batterieanlage:
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Nicht
alle Bleibatterietypen sind für Regelleistung einsetzbar.
Es ist auch zu prüfen inwieweit die Batterieanlage erweitert
und welcher Teil davon als Regelleistung vorgehalten werden kann.
Batterien, die für Regelleistung ausgelegt sind, müssen
eine hohe Zyklenfestigkeit nachweisen. Je nach Anwendungsbereich
wird nach Zyklenfestigkeit, Lebensdauer, maximale Kapazität,
Wartung und Kosten ausgewählt.
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Für
Batterieanlagen für USV-Anlagen mit Einspeisung, die jeder
Zeit elektrische Energie aufnehmen und abgeben können,
ist ein geeigneter Arbeitspunkt zu wählen. Damit positive
und negative Regelleistung in gleicher Menge vorgehalten werden kann,
dürfen die Batterien nicht über den Arbeitspunkt
geladen werden. Die Aufnahme und Abgabe von positiver und negativer
Energie in gleicher Menge ist dadurch möglich. Die gesamte
Batterieanlage muss aber beide Funktionen erfüllen können.
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Um
ein Vielfaches der Gesamtleistung der Anlage als Regelleistung erbringen
zu können, sind Gleichrichtersysteme zu wählen.
Im Gegensatz zu den USV-Systemen haben Gleichrichtersysteme keine
technische Einschränkung. Abhängig von der Räumlichkeit
und der gewünschten Regelleistung wird die Erweiterung
ausgelegt. Wie auch bei der USV-Anlage wird der Entladestrom aus
der Entladetabelle der entsprechenden Batterie entnommen. Gleichrichtersysteme
sind meist mit einer Autonomiezeit von mindestens 60 Minuten ausgelegt.
Eine höhere Autonomiezeit ermöglicht eine höhere
Nutzung der vorhandenen Batterieanlage für Regelleistung.
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Batterieerweiterung für Lastabwurf-Verfahren:
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Beim
Lastabwurf-Verfahren wird im Gegensatz zu den vorherigen Lösungen
keine Regelleistung von der Batterie abgegeben. Die Batterieerweiterung
ist damit nur für die positive Regelleistung auszulegen.
Durch den Lastabwurf ist bei allen USV-Anlagen und Gleichrichtersystemen
die maximale Regelleistung von der Last abhängig; die Mindestleistung
für die Erweiterung ist von der Anzahl der Stränge
abhängig. Bei mehr als einem Strang kann durch das Hinzufügen
weiterer Stränge die optimale Erweiterung für
Regelleistung ausgelegt werden.
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Leistungsfrequenzregelung, 11:
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Die
Leistungsfrequenzregelung erfolgt wie bei Kraftwerken, wobei hier
nicht der Dampfmassenstrom angedrosselt wird, sondern mit entsprechenden
Geräten die Leistung geregelt wird. Das Blockschaltbild
in 11 zeigt einen einfachen Standardregelkreis des
Standes der Technik, bestehend aus Leistungsfrequenzregler, Regelstrecke
mit am Ausgang derselben negativer Rückkopplung des Istwertes
zur Regelung der Frequenz sowie nach der Regelstrecke einen Frequenzmessumformer,
der den Istwert liefert. Der zu regelnde Wert ergibt sich aus der
Differenz des vorgegebenen Wertes (Sollwert) und der gemessenen
Frequenz (Istwert). Die einzelnen Blöcke werden kurz erläutert.
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Soll-
und Istwert: Die Primärregelleistung ist entsprechend des
Transmissionscodes bis zu einer Frequenz von ±200 mHz kontinuierlich
auszuregeln. Als Sollwert ist die Nennfrequenz von 50 Hz zu wählen.
Der Unempfindlichkeitsbereich, in dem die technischen Geräte
unter Einbeziehung der Primärregeleinrichtungen aus technischen
Gründen keine Primärregelleistung erbringen können,
liegt bei ±10 mHz. Mit der Berücksichtigung der
Vorgaben sind die Werte zwischen 49,8 Hz bis 49,99 und von 50,01
Hz bis 50,2 Hz aufzunehmen.
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Der
gemessene Sollwert ist als Gleichstromsignal an den Leistungsfrequenzregler
zu übergeben. Zur Umformung und Trennung einer Frequenz in
ein eingeprägtes Gleichstrom- und Gleichspannungssignal
werden Frequenzmessumformer verwendet. Die Auswertung und die Umformung
erfolgt in einem Mikrocontroller. Wie in 12 dargestellt gelangt
die Messgröße über einen Spannungswandler,
der zur galvanischen Trennung dient, an den Mikrocontroller. Für
ein Ausgangssignal mit lebendem Nullpunkt, z. B. 4–20 mA
anstatt 0–20 mA, sowie bei stark schwankender Nennspannung
und schwankenden Frequenzbereichen ist eine Hilfsenergie erforderlich.
Der Messbereich ist zwischen 49,8 bis 50,2 Hz zu wählen.
Die Genauigkeit der Frequenzmessung muss unterhalb ±10
mHz sein. Eine Abtastung der Frequenz unterhalb einer Sekunde sollte
für die Frequenzregelung ausreichen.
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Bei
einer Batterieanlage, die nach dem Lastabwurf-Verfahren arbeitet,
ergibt eine Ungenauigkeit von ±9,5 mHz bei einem Frequenzbereich
von 200 mHz eine Auflösung von 22 Schritten. Die Regelleistung
ist nach Bedarf kontinuierlich von 0–30 Sekunden auf die
gesamte angebotene Regelleistung zu erhöhen. Somit sind
für 30 Sekunden 30 Schritte nötig. Mit der Zusammenschaltung
von 100 kW Batterieanlagen zu einer Gesamtleistung von 10 MW können
100 Schritte gefahren werden. Anschließend ist das umformierte
Messsignal zur Leistungsfrequenzregelung an den entsprechenden Regler
zu übergeben.
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Leistungsfrequenzregler:
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Für
die schnelle Leistungsfrequenzregelung ist gemäß der 13 ein
Regler mit proportionalen P-Anteil (oberes Quadrat in 13),
integralen I-Anteil (mittleres Quadrat in 13), und
differentialen Anteil D-Anteil, PID-Regler (unteres Quadrat in 13),
erforderlich. Bei einem PID-Regler sind alle Glieder, wie in 13 gezeigt,
parallel miteinander verbunden. Der P-Anteil ist für das
Multiplizieren des Eingangswertes mit einem vorgegebenen Wert (KP), der
I-Anteil ist für die Reduzierung der Regelabweichung und
der D-Anteil ist für die Verbesserung der Regelgeschwindigkeit
zuständig. Die Parameter der jeweiligen Anteile sind durch
eine Simulation der Regelstrecke zu ermitteln.
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Regelstrecke:
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Generell
gehören zu einer Regelstrecke alle Geräte und
Verbindungen, die zwischen dem Regler und der Messung liegen und
damit die Regelung beeinflussen. Bei der Frequenzleistungsregelung
mit USV-Anlagen besteht die Regelstrecke aus dem Wechselrichter
bzw. aus dem Umrichter und dem gesamten Verbundnetz. Eine Simulierung
dieser Strecke ist aus diesem Grund schwierig, ist aber für
die Auslegung der Parameter des Reglers notwendig.
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Kommunikationseinheit:
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Die
Kommunikation von den Erbringern der Regelleistung zu den entsprechenden ÜNB
erfolgt über geschlossene Verbindung über das
Telefonnetz. Die Datenübertragungsrate darf dabei mindestens
64 kBit/s betragen. Die Art der Informationsübergabe entscheiden
die einzelnen ÜNB selbst. Für die Übertragung
der Statusinformationen von der Anlage des Erbringers an die Netzzentrale
nutzt E.ON Energie AG eine eigene Software. Die Kommunikation in
der Erbringungseinheit ist abhängig von der Art der Anlage.
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Die
Bereitstellung von Regeleistung ist mit einer großen Batterieanlage
nicht immer möglich. Durch die Zusammenschaltung mehrerer
USV- bzw. Gleichrichtersysteme zu einem Netzwerkpool kann die benötigte
Mindestgröße für Regelleistung auch mit
kleineren USV-Anlagen erreicht werden. Die Mindestgröße
von 100 kVA pro USV-Anlage sollte dabei nicht unterschritten werden.
Bei beiden Varianten ist eine Kommunikationsverbindung zu den entsprechenden ÜNB
zwingend. Die Kommunikationseinheiten zu den Netzzentralen sind
vom Regelleistungsanbieter zu erbringen.
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Großanlage, 14:
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USV-Anlagen,
die mindestens eine Regelleistung ab 20 MW bereitstellen können,
benötigen keine Vernetzung mit weiteren USV-Anlagen zur Durchführung
der Erfindung. Die erfindungsnotwendigen Teile sind in der 14 fettumrandet
gekennzeichnet nämlich wiederum ein Steuergerät
SG, Frequenzleistungsregler FR, Frequnzmessung FM, die untereinander
verbunden sind sowie eine Batterieerweiterung Bat.Erw. der Batterieanlage
der USV-Anlage, die mit dem Steuergerät kommuniziert und
an der die Last hängt. An der Anlage ist für die Übertragung der
Statusinformationen und der Ist-Leistung an die Netzzentrale des
entsprechenden ÜNBs eine Kommunikationseinheit zu installieren,
das Steuergerät SG. Für die Kommunikation innerhalb
der erweiterten USV-Anlage ist wiederum das Steuergerät
SG zuständig. Steuersignale vom Frequenzleistungsregler FR
werden über das Steuergerät SG an den Wechselrichter,
an den Umrichter oder an die Lastbank geleitet. Die Umschaltung
der USV-Anlage vom USV-Betrieb in den Regelleistungsbetrieb wird
ebenfalls über das Steuergerät SG ausgeführt.
Die Frequenzmessung FM und der Frequenzleistungsregler FR können
am gleichen Standort USV-Anlage installiert werden. Eine geringe Übertragungsstrecke
ergibt eine kürzere Übertragungsdauer. Die an
der USV-Anlage zu erweiternden Komponenten sind in 14 fett
umrandet. Die Vorhaltung der Regelleistung durch das Lastabwurf-Verfahren
ist mit nur einer USV-Anlage aus regelungstechnischen Gründen nicht
möglich. Regelleistung ist entsprechend der Abweichung
der Frequenz zu erbringen. Mit einer einzigen USV-Anlage sind mit
dem Lastabwurf-Verfahren nur zwei Stellungen zu verwirklichen.
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Virtuelle Großanlage, 15:
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USV-Anlagen
oder Gleichrichtersysteme sind sehr selten für Leistungen
ab 10 MVA ausgelegt. Um auch mit Anlagen ab 100 KVA die benötigte
Mindestleistung von ±10 MW zu erreichen, können
mehrere Anlagen zu einer virtuellen Großanlage zusammen
geschalten werden, was in 15 gezeigt
ist. An unterschiedlichen Standorten 1, 2, ..., n befindet sich
jeweils eine USV-Anlage, bezeichnet mit USV, mit nachgeschalteter
Last, mit einer mit der USV in Verbindung stehenden Batterieanlage,
welche jeweils um eine Batterieerweiterung, bezeichnet mit Bat.Erw.,
erweitert ist; ansonsten ist die virtuelle Großanlage aufgebaut
wie die Großanlage der 14. Die
einzelnen USV-Anlagen 1, 2, ..., n werden über je ein Steuergerät
SG an ein Hauptsteuergerät HSG einer internen Netzzentrale
des Netzwerkpools verbunden, welche wiederum mit der Netzzentrale ÜNB
verbunden ist. Somit sind sämtliche USV-Anlagen mit der
internen Netzzentrale verbunden. Die Verbindung kann mit einer breitbandigen digitalen
Internetverbindung über das Telefonnetz (DSL = Digital
Suscriber Line) hergestellt werden. Die Frequenzmessung und damit
auch die Frequenzregelung erfolgt in der internen Netzzentrale.
Die Steuersignale vom Frequenzleistungsregler werden kontinuierlich
an die Steuergeräte der einzelnen USV-Anlagen 1, 2, ...,
n übermittelt. Die schnelle Datenübertragung und
die sofortige Bereitstellung der Regelleistung ermöglicht
die Einhaltung im vorgeschriebenen Zeitraum ohne eine Regelung Vorort. Eine
Rückmeldung über den Status und der Ist-Leistung
der USV-Anlagen erhält die interne Netzzentrale direkt
von den entsprechenden Steuergeräten SG. Die Statusinformation
wird von der internen Netzzentrale an die Netzzentrale der ÜNB
weitergeleitet. Durch die Steuerung und Regelung in der internen Netzzentrale
sind an den Standorten nur ein Steuergerät für
die Kommunikation notwendig. Falls erforderlich können
auch die Lastbänke an der Netzzentrale aufgestellt werden.
Durch die Regelung in der Netzzentrale entfallen weitere Erweiterungen
an den einzelnen Standorten. Mit dem Lastabwurfverfahren sind somit
die USV-Anlagen 1, 2, ..., n nur mit einer weiteren Batterieanlage
und dem Steuergerät SG zu ergänzen, wie es in 10 gezeigt
ist.
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Die
interne Netzzentrale ist das Regelungs- und Kommunikationsglied
der Gesamtanlage. Sie kann sowohl durch entsprechende Geräte,
durch eine Software oder eine Kombination aus Hard- und Software
erstellt werden. Wie auch beim Steuergerät muss das Regelungs-
und Kommunikationsglied speziell für diese Funktion entwickelt
sein. Damit bei einem Defekt oder Ausfall der internen Netzzentrale nicht
die gesamte Regelleistung ausfällt, ist die interne Netzzentrale
parallel redundant aufzubauen.
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Optimale Auslegung von USV-Anlagen für
Regelleistung:
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Unter
den verschiedenen Erweiterungsmöglichkeiten bietet das
Lastabwurf-Verfahren die meisten Vorteile. Ohne in die Funktion
der USV-Anlage einzu greifen, sind außer einer Batterieergänzung und
einem Steuergerät keine weiteren Erweiterungen an den USV-Anlagen
vorzunehmen. Nahezu alle USV-Anlagen können mit dieser
Technik erweitert und im Netzwerk zusammengeschalten werden. Außerdem
ermöglicht die Zusammenschaltung die Messung und Regelung
der Regelleistung in der internen Netzzentrale. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass die Errichtung einer internen Netzzentrale bei
virtuellen Großanlagen nur einmal notwendig ist.
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Gewerbliche Anwendbarkeit:
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Für
die Netzfrequenzhaltung des entsprechenden Übertragungsnetzes
muss Reserveleistung, Regelleistung, bereitgestellt werden. Durch
die Nutzung von Energiespeicheranlagen können Regelleistungen
vorgehalten werden. Ein Vergleich über die Energiespeichertechnologien
mit deren Vor- und Nachteilen sowie weitere Einsatzmöglichkeiten
zeigt, dass erfindungsgemäß Batteriespeicheranlagen
für die Bereiststellung von Regelleistungen am besten geeignet
sind. Durch die Nutzung von bereits installierten Batterieanlagen
in USV-Anlagen können mit entsprechender Technik sowohl
die eigentliche Funktion erfüllt als auch die benötigten
Regelleistungen erbracht werden. Damit werden mit einer USV-Anlage
zwei Aufgabenbereiche gedeckt, wobei die eigentliche Funktion weiterhin
erfüllt wird. Die technischen Voraussetzungen für
die Vorhaltung von Regelleistung ist mit unterschiedlichen Typen
von USV-Anlagen zu prüfen und diese entsprechend zu erweitern.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist das Verhältnis
aus den kalkulierten Errichtungs- und Betriebskosten mit den Einnahmen
aus der Vorhaltung von Regelleistung zu errechnen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - EN50160 [0003]
- - IEC 62040-3 [0030]
- - IEC 62040-3 [0054]
- - IEC 62040-3 [0065]
- - IEC 62040-3 [0077]
- - IEC-Norm 62040-3 [0077]
- - Europäischer Branchenverband Comité Européen
de Constructeurs de Machines Electriques et d'Electronique de Puissance,
CEMEP, vom 02. 12. 2005 [0082]