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DE102008024087A1 - Gestaltung der Leitungsanordnung zwischen Geber- und Nehmerzylinder einer hydraulisch betätigten Kupplung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Gestaltung der Leitungsanordnung zwischen Geber- und Nehmerzylinder einer hydraulisch betätigten Kupplung in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102008024087A1
DE102008024087A1 DE200810024087 DE102008024087A DE102008024087A1 DE 102008024087 A1 DE102008024087 A1 DE 102008024087A1 DE 200810024087 DE200810024087 DE 200810024087 DE 102008024087 A DE102008024087 A DE 102008024087A DE 102008024087 A1 DE102008024087 A1 DE 102008024087A1
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DE
Germany
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motor vehicle
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Withdrawn
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DE200810024087
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English (en)
Inventor
Falk Schumann
Bernd Dipl.-Ing. Wagner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F15FLUID-PRESSURE ACTUATORS; HYDRAULICS OR PNEUMATICS IN GENERAL
    • F15BSYSTEMS ACTING BY MEANS OF FLUIDS IN GENERAL; FLUID-PRESSURE ACTUATORS, e.g. SERVOMOTORS; DETAILS OF FLUID-PRESSURE SYSTEMS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F15B21/00Common features of fluid actuator systems; Fluid-pressure actuator systems or details thereof, not covered by any other group of this subclass
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Abstract

In einem Kraftfahrzeug mit einer hydraulisch betätigbaren Kupplung, bei der ein Geberzylinder (12) über eine Flüssigkeit beinhaltende Hauptleitung (16, 16') mit einem Nehmerzylinder (14) gekoppelt ist, zweigt von der Hauptleitung (16) eine Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) ab. Während im Stand der Technik (DE 4003521 C2) die Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) dieselben Eigenschaften wie die Hauptleitung (16) hat und äußerst lang ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Wellenlänge von sich in der Flüssigkeit ausbreitenden Schallwellen in der Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) größer als in der Hauptleitung (16) ist. Dadurch wird Interferenz gefördert, und die Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) kann kürzer ausgebildet sein. Die Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) kann als Parallelleitung (22a, 22d) geführt sein oder als Blindleitung (22b, 22c) bereitgestellt sein. Die Wellenlängenverkürzung wird z. B. dadurch ermöglicht, dass die Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) als Schlauch (elastisch) und die Hauptleitung (16) als Rohr (unelastisch) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer hydraulisch betätigbaren Kupplung (im Antriebsstrang). In sich bekannter Weise gehört zu der Kupplung ein Geberzylinder, der über eine Leitungsanordnung mit einem Nehmerzylinder gekoppelt ist. Sehr häufig umfasst die Leitungsanordnung eine einzige Hauptleitung, die Flüssigkeit beinhaltet (das Hydraulikfluid). Vorliegend ist vorausgesetzt, dass in der Hauptleitung eine Nebenleitung mit Flüssigkeit abzweigt. Derartiges ist aus der DE 4003521 C2 bekannt. Dort ist beschrieben, dass eine Leitungsanordnung zwischen Geber- und Nehmerzylinder einer im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges angeordneten hydraulisch betätigten Kupplung eine Doppelleitung umfasst. Dies bedeutet, dass es zur Hauptleitung eine Parallelleitung gibt, wobei von der Hauptleitung eben diese Parallelleitung (Nebenleitung) abzweigt und später wieder zu dieser zurück geführt ist. Zweck der Doppelleitung ist es, sich über den einen Leitungszweig fortpflanzende Schwingungen und Vibrationen am Nehmerzylinder durch genau solche Schwingungen und Vibrationen durch Interferenz auszulöschen, die über den anderen Leitungszweig übertragen werden.
  • Die Leitungsanordnung aus der DE 4003521 C2 hat sich als sehr aufwendig erwiesen, weil die Nebenleitung sehr lang sein muss, damit wirksam eine Interferenz erzielt werden kann.
  • Durch die Länge der Nebenleitung geht wertvoller Bauraum im Kraftfahrzeug verloren. Die Länge kann gemäß der DE 4003521 C2 zudem einstellbar sein. Dies bedeutet, dass bei der Leitungsanordnung aus dieser Druckschrift die Einstellung der Länge empfindlich bestimmt, wie gut Vibrationen, die am Nehmerzylinder entstehen, ausgelöscht werden können.
  • Am Nehmerzylinder entstehen deswegen Vibrationen, weil er Schwingungen und Vibrationen vom Kraftfahrzeugmotor aufnimmt. Die Vibrationen und Schwingungen können sich auf den Geberzylinder über die Leitungsanordnung übertragen, und der Geberzylinder ist nun mit dem Kupplungspedal gekoppelt, so dass dort störende Schwingungen oder Vibrationen entstehen.
  • Neben der in der DE 4003521 C2 beschriebenen Doppelleitung können auch andere Maßnahmen eine Reduktion der Vibrationen bewirken. So beschreibt die DE 19540753 C1 , dass ein sogenannter Zusatzschwinger in die Hauptleitung (bei Abwesenheit einer Nebenleitung) eingebaut werden kann. Der Zusatzschwinger schwingt mit einer Eigenfrequenz, die höher ist als die Frequenz der niederfrequenten Druckpulsation, die durch den Nehmerzylinder weitergeleitet wird. Der Zusatzschwinger induziert dadurch in der Flüssigkeitssäule zum Geberzylinder hin eine höherfrequente Druckpulsation, der das aus Geberzylinder und Pedal (Betätigungselement) bestehende schwingungsfähige System nicht folgen kann. Der Zusatzschwinger weist eine freischwingende Membran auf, die in einem Gehäuse eingespannt ist, um dessen Boden und/oder Deckel auszubilden. Zwar verwendet die DE 19540753 C1 den Begriff „Zusatzschwinger”, tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um Mittel zum Anheben der Frequenz der Grundschwingung. Die höhere, von dem sogenannten Zusatzschwinger induzierte Frequenz ist nämlich die einzige weitergeleitete Frequenz, während die erregende niedere Frequenz nicht weitergeleitet wird. Daher handelt es sich bei der weitergeleiteten Schwingung nicht um eine zusätzliche Schwingung. Mit Hilfe des Zusatzschwingers können Erfolge bei der Unterdrückung von Vibrationen und Schwingungen in der Flüssigkeitssäule zwischen Geberzylinder und Nehmerzylinder (welche durch den Zusatzschwinger zweigeteilt wird) erzielt werden. Weitere Verbesserungen wären jedoch wünschenswert.
  • So ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kraftfahrzeug der eingangs beschriebenen Gattung, nämlich nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, bereitzustellen, bei dem noch besser und ohne die Nachteile der entsprechenden Leitungsanordnungen des Standes der Technik Schwingungen und Vibrationen am Kupplungspedal vermieden werden, auch wenn der Nehmerzylinder solche Schwingungen und Vibrationen zunächst aufnimmt.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß unterscheiden sich Haupt- und Nebenleitung somit derart voneinander, dass die Wellenlänge von sich in der Flüssigkeit ausbreitenden Schallwellen in der Nebenleitung größer als in der Hauptleitung ist (und dies, obwohl die Flüssigkeit in der Nebenleitung über die Abzweigung mit der Hauptleitung kommuniziert).
  • Durch die Unterschiedlichkeit der Wellenlängen des Schalls, insbesondere der durch den Nehmerzylinder erzeugten Grundschwingung, in den beiden Leitungen können Interferenzeffekte über wesentlich kürzere Strecken erzielt werden, so dass die Nebenleitung nicht wie in der DE 4003521 C2 extrem lang sein muss.
  • Der Unterschied in der Wellenlänge kann insbesondere dadurch hervorgerufen werden, dass für die Wandung der Hauptleitung und der Nebenleitung unterschiedliche Materialien verwendet werden. Die Wandung kann nämlich einen Einfluss auf die Schallgeschwindigkeit und Schallfrequenz des sich durch die von der Wandung umgebenen Flüssigkeit ausbreitenden Schalls haben. Die Materialien für Haupt- und Nebenleitung können so gewählt sein, dass sie die Schallgeschwindigkeit in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Bevorzugt ist jedoch die Wandung der Hauptleitung unelastisch, d. h. sie beeinflusst die Wellenlänge der Grundschwingung gar nicht, sondern die Wellenlänge der Grundschwingung wird allein durch die Elastizität der Flüssigkeit (ausgedrückt durch Elastizitätsmodul oder Steifigkeit etc.) und gegebenenfalls noch durch den Querschnitt der Leitung beeinflusst, nicht aber durch die Elastizität beziehungsweise Steifigkeit des die Wandung bildenden Materials. Dann kann die Wandung der Nebenleitung aus elastischem Material ausgebildet sein beziehungsweise zumindest einen elastischen Abschnitt aufweisen. Elastisch bedeutet, dass es örtliche Volumenänderungen gibt, d. h. dass die Wandung selbst mitschwingt. Dadurch beeinflusst die elastische Wand die Wellenlänge der Grundschwingung. Die Wellenlänge der Grundschwingung kann auf einen Wert von unter 90% reduziert werden. Bevorzugt unterscheiden sich Haupt- und Nebenleitung derart voneinander, dass die Wellenlänge der Grundschwingung bei ansonsten gleichen Bedingungen (es beeinflussen die gesamte Länge der Leitungsanordnung, Leitungsquerschnitt und andere Faktoren neben der Wandung die Grundschwingung) auf unter 50%, bevorzugt unter 33%, noch besonders bevorzugt unter 25% und möglicherweise unter 20% der Grundschwingung liegt. Bei einem Stahlrohr (unelastisch) kann sich der Schall bei der Grundschwingung bei typischen Abmessungen mit einer Geschwindigkeit von 1000 m/sec fortpflanzen. Bei Verwendung eines Schlauchs kann die Schallgeschwindigkeit auf 150 m/sec reduziert werden. Die Wellenlänge der Grundschwingung kann bei einem Stahlrohr 10 m betragen, während diese bei Verwendung eines Schlauchs auf 60 bis 100 cm reduziert sein kann. Während bei Verwendung eines Stahlrohr wirksame Interferenz nur durch Bereitstellen einer Parallelleitung in der Größenordnung der Wellenlänge von 10 m (jedenfalls zumindest von mehreren Metern) erzielt werden kann, genügen bei der Erfindung Nebenleitungen, die Längenabmessungen in Größenordnungen von Dezimetern haben.
  • Die aus der DE 19540753 C1 als Zusatzschwinger bekannten Mittel zum Anheben der Frequenzgrundschwingung in der Flüssigkeitssäule können in vorteilhafter Weise zusätzlich zur erfindungsgemäßen Hauptmaßnahme bereitgestellt werden, und zwar kann insbesondere die Frequenz der Grundschwingung in der Nebenleitung gegenüber der Frequenz der Grundschwingung in der Hauptleitung angehoben werden.
  • Grundsätzlich erlaubt die Erfindung zwei Ausführungsformen, und zwar kann die Nebenleitung nach dem Vorbild der Leitungsanordnung aus der DE 4003521 C2 mit einem Anfang von der Hauptleitung abzweigen und mit einem Ende wieder in die Hauptleitung münden, also als Parallelleitung zur Hauptleitung ausgebildet sein. Das Nebenleitungsende ist dann stabil untergebracht. Durch die Erfindung ist es aber auch ermöglicht, die praktisch einfach ausführbare Ausführungsform bereitzustellen, dass die Nebenleitung eine Blindleitung ist.
  • Bei Verwendung der Mittel zum Anheben der Frequenz können diese im Falle einer Parallelleitung als Nebenleitung im Inneren der Nebenleitung angeordnet sein. Sie können hierbei eine elastische Wandung vollständig ersetzen, also allein bewirken, dass die Wellenlänge von sich in der Flüssigkeit ausbreitenden Schallwellen in der Nebenleitung größer als in der Hauptleitung ist. Bei Bereitstellung der Ausführungsform, bei der die Nebenleitung eine Blindleitung ist, können die Mittel zum Anheben der Frequenz am Ende der Nebenleitung angeordnet sein, d. h. beim Reflektieren von Schallwellen deren Frequenz anheben. Wenn die Nebenleitung eine Blindleitung ist und insbesondere wenn besagte Mittel zum Anheben der Frequenz an ihrem Ende angeordnet sind, kommt es zu Interferenzen der Schwingungen in der Hauptleitung mit denen in der Nebenleitung an dem Abzweigpunkt der Nebenleitung, wodurch wirksam vermieden werden kann, dass die Schwingungen, die vom Nehmerzylinder ausgehen, den Geberzylinder erreichen.
  • Der sogenannte Zusatzschwinger aus der DE 19540753 C1 kann als Mittel zum Anheben der Frequenz der Grundschwingung der Flüssigkeit zusätzlich oder alternativ auch zwischen dem Nebenzylinder und dem Ort (z. B. T-Leitungs-Stück), an dem die Nebenleitung von der Hauptleitung abzweigt, angeordnet werden. Durch das Anheben der Frequenz der Grundschwingung kann leichter, d. h. mit kürzerer Nebenleitung, eine Interferenz erzielt werden.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, wobei
  • 1 schematisch eine Leitungsanordnung für eine hydraulisch betätigbare Kupplung mit Geberzylinder und Nehmerzylinder veranschaulicht, die gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in einem Kraftfahrzeug einsetzbar ist,
  • 2 eine solche Leitungsanordnung für ein Kraftfahrzeug gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 3 eine solche Leitungsanordnung für ein Kraftfahrzeug gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
  • 4 eine solche Leitungsanordnung für ein Kraftfahrzeug gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht.
  • Ein in den Figuren nicht gezeigtes Kraftfahrzeug soll eine hydraulisch betätigbare Kupplung aufweisen. Bei einer hydraulisch betätigbaren Kupplung kann ein Kupplungspedal 10 betätigt werden, das auf einen Geberzylinder 12 einwirkt. Der Geberzylinder 12 wirkt auf eine Hydraulikflüssigkeit ein, die die Kräfte auf einen Nehmerzylinder 14 weiterleitet. Die Hydraulikflüssigkeit ist in den nachfolgend anhand der 1 bis 4 beschriebenen Leitungsanordnungen angeordnet.
  • Allen vier Ausführungsformen ist gemeinsam, dass es eine Hauptleitung 16 gibt, die vom Geberzylinder 12 in Richtung zum Nehmerzylinder 14 führt.
  • Bei den Ausführungsformen gemäß 1, 2 und 4 ist die Hauptleitung 16 durch ein Element beziehungsweise Bauteil 18 unterbrochen und wird als Hauptleitungsabschnitt 16' zum Nehmerzylinder 14 weitergeführt. Das Element 18 hat vorliegend die Funktion eines Mittels zum Anheben der Frequenz von von dem Nehmerzylinder 14 ausgehenden und durch den Abschnitt 16' der Hauptleitung übertragenen Schwingungen, wobei besonders wichtig ist, dass die Grundschwingung angehoben wird: Das Bauteil 18 empfängt also Schwingungen vom Leitungsabschnitt 16' der Hauptleitung und leitet diese mit höherer Frequenz in die Hauptleitung 16 weiter. Das Element 18 soll vorliegend genauso gebaut sein wie der in der DE 19540753 C1 im Detail beschriebene Zusatzschwinger. Dieser Zusatzschwinger weist ein Gehäuse auf, dessen Boden und/oder Deckel von einer freischwingenden Membran ausgebildet ist, deren Rand am Gehäuse fest eingespannt ist und die zusammen mit dem Gehäuse eine Kammer begrenzt, welche über Anschlüsse mit Leitungen und mittelbar über die Leitungen mit dem Geberzylinder oder dem Nehmerzylinder verbindbar ist. Das Gehäuse kann im Wesentlichen ring- oder topfförmig sein und die Anschlüsse können eine Ringwand des Gehäuses zur Kammer hin durchsetzen. Der Anschluss auf der Ausgangsseite, an der die Frequenz erhöht sein soll, kann tangential in der Kammer münden, während der Anschluss an der Eingangsseite, an der also Schwingungen einlaufen sollen, deren Frequenz erhöht werden soll, radial in der Kammer mündet. In den 1 bis 4 der vorliegenden Anmeldung entspricht die Eingangsseite der rechten Seite des Elements 18 und die Ausgangsseite der linken Seite des Elements 18. Die Ringwand des Gehäuses kann eine radial innen liegende Schulter aufweisen, gegen deren Stirnfläche die Membran über einen Ring verspannt ist. Die Stirnfläche der Schulter kann mit der Innenumfangsfläche des Gehäuses einen spitzen Winkel einschließen, so dass die Membran nach außen gewölbt eingespannt ist. Alternativ kann die Membran auch nach innen gewölbt eingespannt sein, indem nämlich die Stirnfläche der Schulter mit der Innenumfangsfläche des Gehäuses einen stumpfen Winkel einschließt. Das Element 18 soll selbst nicht zu Resonanzen angeregt werden, aus Sicht einer typischen Schwingung quasipunktförmig sein. Hierzu kann das Verhältnis des Durchmessers der Kammer zu der Tiefe der Kammer größer als oder gleich 1,5 sein, und das Verhältnis des Durchmessers der Membran zu der Dicke der Membran größer als oder gleich 45 sein. Auch Alternativen, bei der das Verhältnis des Durchmessers der Membran zu der Dicke der Membran kleiner als 45 ist, haben sich als vorteilhaft erwiesen, und dies ist auch für die vorliegend beschriebenen Leitungsanordnungen gültig. Die Membran kann aus Federstahl bestehen.
  • Das Element 18 fördert, weil es die Frequenz der Grundschwingung zum Geberzylinder 12 anhebt, dass wie vorliegend gewünscht Interferenzen entstehen. Dies ist bei den Ausführungsformen gemäß 1, 2 und 4 vorteilhaft, aber nicht notwendig. Bei der Ausführungsform gemäß 3 insbesondere ist auf das Element 18 verzichtet, die Ausführungsform aus 3 ist jedoch auch mit einem solchen Element verwirklichbar.
  • Die Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Leitungsanordnung unterscheiden sich nun wie folgt:
    Bei der Ausführungsform gemäß 1 zweigt an einem Abzweigpunkt 20 eine Nebenleitung 22a ab, welche an einem weiteren Punkt 24 wieder in die Hauptleitung 16 mündet. Die Hauptleitung 16 ist nun als Rohr ausgebildet, wobei die Abzweigpunkte 20 und 24 durch T-Stücke in dem Rohr bereitgestellt sein könnten. Das Rohr soll vorliegend aus Stahl gebildet sein. Stahl ist unelastisch und schwingt daher bei den typischen Frequenzen der von dem Nehmerschwinger 14 ausgehenden Schwingungen nicht mit. Die Nebenleitung 22a ist als Schlauch ausgebildet, weist also eine elastische Wandung auf. Die Wandung kann insbesondere aus Kautschuk bestehen, nämlich aus Naturkautschuk (Gummi) oder synthetischen Kautschuken. Die Wandung kann auch aus Kunststoff wie Polyvinylchlorid, Polyurethan, Polyamid oder Polyäthylen bestehen. Der Schlauch kann aus Fasern, z. B. Glasfasern oder Pflanzenfasern aufgebaut sein. Er kann im Extremfall sogar als Metallschlauch ausgebildet sein.
  • Wesentlich ist, dass der Schlauch 22a eine solche Elastizität hat, dass er bei den typischen Frequenzen, die die von dem Nehmerzylinder 14 ausgehenden Schwingungen haben, gegebenenfalls erhöht durch das Element 18, mitschwingt und so die Wellenlänge des Schalls beeinflusst. Die Wellenlänge des Schalls kann durch die Elastizität der Nebenleitung 22a im Vergleich zur Hauptleitung 16 um einen Faktor in der Größenordnung von 10 (nämlich zwischen 5 und 20) verlängert werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass trotz relativ kurzer Nebenleitung 22a am Mündungspunkt 24 Interferenzen auftreten, und bei geeigneter Wahl der Länge der Nebenleitung 22a bewirken diese Interferenzen eine Auslöschung des Schalls, sodass sich zum Geberzylinder 12 hin keine Schallwellen mehr oder nur noch Schallwellen mit extrem kleiner Amplitude ausbreiten.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 2 zweigt vom Abzweigpunkt 20 eine Nebenleitung 22b ab, diese ist jedoch als Blindleitung ausgebildet. Sie endet also mit einem geschlossenen Ende. Auch die Nebenleitung 22b soll als Schlauch ausgebildet sein. An dem geschlossenen Ende werden die Schallwellen in dem Schlauch 22b reflektiert. Es kommt dann zu Interferenzen am Abzweigpunkt 20, so dass auch hier kaum oder kein Schall zum Geberzylinder 12 gelangt, der zu störenden Vibrationen am Pedal 10 führt.
  • In Abwandlung der Ausführungsform gemäß 2 kann die Ausführungsform gemäß 3 bereitgestellt sein. Hierbei ist nach wie vor eine Nebenleitung 22c, welche an einem Abzweigpunkt 20 von der Hauptleitung 16 abzweigt, als Blindleitung ausgeführt. Am blinden Ende der Nebenleitung 22c ist nun ein Element 26 nach Art des Elements 18, d. h. nach Art des oben beschriebenen Zusatzschwingers, der in der DE 19540753 C1 beschrieben ist, angeordnet. Das Element 26 bewirkt, dass der Schall am Ende der Nebenleitung 22c bei seiner Reflexion in seiner Frequenz nach oben verschoben wird, wobei gleichzeitig die Wellenlänge verlängert wird. Somit kommt es auch hier zu Interferenzen am Abzweigpunkt 20, auch wenn wie in 3 gezeigt das Element 18 nicht bereitgestellt ist.
  • Schließlich gibt es noch die Ausführungsform gemäß 4. Diese ähnelt der Ausführungsform gemäß 1 dahingehend, dass eine Nebenleitung 22d an einem Abzweigpunkt 20 von der Hauptleitung 16 abzweigt und an einem Punkt 24 wieder in die Hauptleitung 16 zurückmündet. Allerdings ist nunmehr in der Nebenleitung 22d ein Element 28 nach Art des Elements 18 (oder auch nach Art des Elements 26) angeordnet. Die Nebenleitungen 22d sind bevorzugt wie die Nebenleitung 22a, 22b, 22c als Schlauch ausgebildet. Wegen des Vorhandenseins des Elements 28 ist es jedoch auch möglich, die Nebenleitung 22d durch ein Stahlrohr bereitzustellen. Gleiches gilt für die Nebenleitung 22c wegen des Vorhandenseins des Elements 26.
  • Sämtlichen Ausführungsformen ist gemeinsam, dass die jeweilige Nebenleitung 22a, 22b, 22c und 22d im Vergleich zur Hauptleitung 16 beziehungsweise 16 und 16' relativ wenig Platz einnimmt, so dass auf platzsparende Weise Vibrationen am Pedal 10 unterdrückt werden können, auch wenn diese zunächst am Nehmerzylinder aufgenommen werden (vom Kraftfahrzeugmotor) und in die Hauptleitung 16', 16 eingetragen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4003521 C2 [0001, 0002, 0003, 0005, 0009, 0012]
    • - DE 19540753 C1 [0005, 0005, 0011, 0014, 0022, 0027]

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeug mit einer hydraulisch betätigbaren Kupplung, bei der ein Geberzylinder (10) über eine eine Flüssigkeit beinhaltende Hauptleitung (16, 16') mit einem Nehmerzylinder (14) gekoppelt ist, wobei von der Hauptleitung (16) eine Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d), die Flüssigkeit beinhaltet, abzweigt, dadurch gekennzeichnet, dass sich Hauptleitung (16) und Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) derart voneinander unterscheiden, dass die Wellenlänge von sich in der Flüssigkeit ausbreitenden Schallwellen in der Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) größer als in der Hauptleitung (16) ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich Hauptleitung (16) und Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) durch das Material ihrer Wandung unterscheiden.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung der Hauptleitung (16) unelastisch ist und die Wandung der Nebenleitung (22a, 22b, 22c, 22d) zumindest einen elastischen Abschnitt aufweist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel (26, 28) zum Anheben der Frequenz der Grundschwingung in der Nebenleitung (22c, 22d) der Flüssigkeit nach oben gegenüber der Frequenz der Grundschwingung in der Hauptleitung (16).
  5. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenleitung (22a, 22d) mit einem Anfang von der Hauptleitung (16) abzweigt (20) und mit einem Ende wieder in die Hauptleitung mündet (24).
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenleitung (22b, 22c) eine Blindleitung ist.
  7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 5 in dessen Rückbezug auf Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (28) zum Anheben der Frequenz in der Nebenleitung (22d) angeordnet sind.
  8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 in dessen Rückbezug auf Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (26) zum Anheben der Frequenz am Ende der Nebenleitung (22c) angeordnet sind.
  9. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel (18) zum Anheben der Frequenz der Grundschwingung der Flüssigkeit, die zwischen dem Nehmerzylinder (14) und dem Ort (20), an dem die Nebenleitung (22a, 22b, 22d) abzweigt, angeordnet sind.
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