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Die
Erfindung geht aus von einem Getriebe, das an einer Welle, bevorzugt
an seiner Abtriebswelle, eine runde mechanische Schnittstelle umfassend eine
Planfläche mit mehreren konzentrisch zu der Drehachse der
Welle angeordneten Befestigungsgewinden und eine Zentriereinrichtung,
aufweist. Diese runde mechanische Schnittstelle ist beispielsweise
in der Norm EN ISO 9004-1-A definiert. Wenn ein
Getriebe eine solche normierte mechanische Schnittstelle aufweist,
kann es in Serien mit großen Stückzahlen gefertigt
und über die genannten Schnittstelle an die speziellen
Einsatzbedingungen angepasst werden.
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Ein
bislang nicht befriedigend gelöstes Problem besteht darin,
ein Ritzel an dieser Schnittstelle anzuflanschen. Bislang muss der
Außendurchmesser des Ritzels aus folgenden Gründen
deutlich größer als der Teilkreisdurchmessers
der Befestigungsgewinde in der Planfläche sein.
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Wenn
die auf das Ritzel in tangentialer Richtung wirkenden äußeren
Kräfte vorgegeben sind, resultieren aus dem großen
Ritzeldurchmesser große Drehmomente, die auf die Welle
und das Getriebe wirken. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
das Ritzel eine Zahnstange antreibt, die einen Gegenstand in vertikaler
Richtung gegen die Schwerkraft verschiebt.
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Ein
weiterer wichtiger Grund ist in die Fertigungstechnik. Wenn nämlich
das Ritzel einen kleineren Durchmesser als die Planfläche
der runden mechanischen Schnittstelle aufweist, kann das Ritzel nur
durch Räumen hergestellt werden. Ein solcherart hergestelltes
Ritzel weist große Fertigungsungenauigkeiten auf, was seinen
Anwendungsbereich stark einschränkt.
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Außerdem
kann das Ritzel nicht gehärtet werden, da der beim Härten
entstehende Verzug nicht durch einen anschließenden Schleifvorgang entfernt
werden kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Adapter für
ein Ritzel und eine runde mechanische Schnittstelle der oben genannten
Art bereitzustellen, welche auch bei Ritzeldurchmessern einsetzbar
ist, die kleiner als der Teilkreisdurchmesser der Befestigungsgewinde
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Adapter
für einen Wellenflansch einer Getriebewelle mit einer Planfläche
mit mehreren Befestigungsbohrungen, wobei die Befestigungsbohrungen konzentrisch
zu dem Zentrierbund angeordnet sind, und Zentriermitteln, dadurch
gelöst, dass der Adapter an seinem den Zentriermitteln
abgewandten Ende eine Aufnahmebohrung aufweist, dass die Aufnahmebohrung konzentrisch
zu den Zentriermitteln angeordnet ist, dass die Aufnahmebohrung
zur Aufnahme eines Wellenstumpfs eines Ritzels dient, und dass der
Wellenstumpf kraftschlüssig mit der Aufnahmebohrung verbunden
ist.
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Durch
die erfindungsgemäß beanspruchte Ausbildung einer
Aufnahmebohrung in dem Adapter wird das Ritzel mit seinem Wellenstumpf
in der Aufnahmebohrung kraftschlüssig und/oder formschlüssig
mit dem Adapter verbunden. Da bei dem erfindungsgemäßen
Adapter der Durchmesser der Aufnahmebohrung keinerlei Restriktionen
unterworfen ist, kann der Durchmesser der Aufnahmebohrung sehr viel
kleiner als der Teilkreisdurchmesser der Befestigungsgewinde der
runden mechanischen Schnittstelle an der Abtriebswelle des Getriebes
gewählt werden. In Folge dessen kann auch der Außendurchmesser
des Ritzels kleiner als der oben genannte Teilkreisdurchmesser gewählt
werden.
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Durch
die erfindungsgemäß möglichen kleineren
Außendurchmesser des Ritzels können die auf die
Welle wirkenden Drehmomente bei sonst gleichen Randbedingungen verringert
werden. Dadurch können kompaktere, leichtere und sehr viel
kostengünstigere Getriebe eingesetzt werden, um eine vorgegebene
Tangentialkraft am Ritzel bereitzustellen.
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Wegen
der konstruktiven Freiheiten durch den Einsatz des erfindungsgemäßen
Adapters können die Einsatzbereiche bereits in Serie gefertigter Getriebe
vergrößert werden. Außerdem unterliegt
die Herstellung des erfindungsgemäßen Ritzels
keinerlei Beschränkungen. Es kann beispielsweise durch
Fräsen und/oder Schleifen mit höchster Genauigkeit
hergestellt werden. Schließlich kann das hochbelastete Ritzel
aus einem sehr hochwertigen Werkstoff hergestellt und bei Bedarf
gehärtet werden, während für den Adapter
in aller Regel ein kostengünstigerer Werkstoff ausreichend
ist. Auch der Austausch eines beschädigten Ritzels 5 ist
sehr schnell und kostengünstig möglich.
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Überdies
bietet die erfindungsgemäße Vorrichtung noch ein
Potential zur Gewichtseinsparung, wenn nämlich der Adapter
aus Leichtmetall hergestellt wird.
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Alternativ
können die Zentriermittel als Einpass oder Zentrierbund
ausgebildet werden, so dass der erfindungsgemäße
Adapter mit verschiedenen runden mechanischen Schnittstellen kompatibel
ist.
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Bei
einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die Aufnahmebohrung
und der Wellenstumpf des Ritzels durch einen Presssitz, insbesondere
einen Querpresssitz oder einen Ölpresssitz, kraftschlüssig
miteinander verbunden sind. Alternativ können die Aufnahmebohrung
und der Wellenstumpf auch durch einen Schrumpfsitz oder einen Kegelsitz kraftschlüssig
miteinander verbunden sein. Durch diese Ausführungsvarianten
können die an sich bekannten Vorzüge dieser kraftschlüssigen
Verbindungen auch bei dem erfindungsgemäßen Adapter
nutzbringend eingesetzt werden.
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Welcher
dieser Verbindungen zwischen Adapter und Wellenstumpf im Einzelfall
gewählt wird, hängt von den sonstigen Randbedingungen
ab und ist für einen Fachmann auf dem Gebiet des Maschinenbaus
ohne erfinderisches Zutun im Einzelfall zu entscheiden.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung der Welle und des
Ritzels sowie deren Verbindung können sowohl auf der Abtriebsseite eines
Getriebes als auch auf der Antriebsseite eines Getriebes bei Bedarf eingesetzt
werden.
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Die
erfindungsgemäße Verbindung und Ausgestaltung
von Welle und Ritzel ist bei verschiedensten Getriebebauformen,
insbesondere jedoch bei Koaxialgetrieben, einsetzbar.
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Besonders
vorteilhaft ist die erfindungsgemäß beanspruchte
Lösung einsetzbar, wenn das Ritzel mit einer Zahnstange
im Eingriff ist. In diesem Fall ist nämlich die Belastung
des Getriebes mit Drehmomenten um so geringer, je kleiner der Durchmesser des
Ritzels ist. Da mit der erfindungsgemäß beanspruchten
Lösung der Durchmesser des Ritzels gegenüber herkömmlichen
Verbindungen von Ritzel und Welle verringert werden kann, kann die
Belastung des Getriebes in diesem besonderen Anwendungsfall sehr
wirksam reduziert werden.
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Eine
besonders vorteilhafte Möglichkeit der Drehmomentübertragung
zwischen Ritzel und Adapter besteht darin, den Adapter und das Ritzel
im Bereich der Aufnahmebohrung und dem Wellenstumpf miteinander
zu verschweißen. Dadurch wird ein Spannelement entbehrlich,
was die Baugröße des erfindungsgemäßen
Adapters reduziert und häufig auch zu Kosteneinsparungen
führt.
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Insbesondere
wenn zuvor der Adapter und das Ritzel mit einem Presssitz im Bereich
der Aufnahmebohrung und des Wellenstumpfs miteinander verbunden
wurde, kann ein sehr guter Rundlauf und Planlauf des Ritzels erreicht
werden, trotz der nachfolgenden Schweißung. Es versteht
sich von selbst, dass bei der Schweißnaht darauf zu achten
ist, dass ein Verzug der Bauteile vermieden wird. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn die Schweißnaht im Bereich des Einpasses beziehungsweise
des Absatzes des Flansches vorgesehen ist. Dann nämlich
ist der räumliche Abstand zwischen Schweißnaht
und Ritzel maximal und die Auswirkungen der beim Schweißen eingetragenen
Wärme in die Bauteile auf den Rundlauf des Ritzel werden
minimiert.
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Als
besonders geeignetes Verfahren hat sich das Elektronenstrahl-Schweißen
erwiesen. Auch hier wird die Schweißnaht vom Einpass beziehungsweise dem
Absatz des Flansches hervorgenommen. Ein Vorteil des Elektronenstrahl-Schweißens
ist die große Eindringtiefe und damit die große
Nahttiefe der dabei entstehenden Schweißnaht. Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Nahttiefe genauso lang oder sogar größer
ist als die Länge der Aufnahmebohrung. Dann nämlich
wird eine zylindrische Verbindungsfläche im Bereich der
gesamten Aufnahmebohrung und des Wellenstumpfs zwischen Ritzel und
Flansch erzielt, die sehr hohe Drehmomente übertragen können.
Gleichzeitig ist durch den zumindest vor Beginn der Elektronenstrahl-Schweißung
vorhandenen Presssitz und dem jeweils nur linienförmigen
Aufschmelzen der Werkstoffe von Ritzel und Flansch gewährleistet,
dass kein unzulässig großer Verzug stattfindet
und die Rundlaufgenauigkeit des Ritzels auch nach der Schweißnaht
noch innerhalb der vorgegebenen und für ein geschliffenes
Zahnrad üblichen Toleranzen liegt.
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Wenn
durch das Fügen der beiden Werkstoffe von Flansch und Ritzel
eine Volumenzunahme oder das Volumen konstant bleibt, wird sogar
der Presssitz auch nach dem Schweißen aufrechterhalten.
Wenn, aufgrund besonderer Eigenschaften der beteiligten Werkstoffe,
im Bereich der Schweißnaht, eine geringe Volumenabnahme
des Werkstoffs zu verzeichnen ist, so ist mindestens wegen der Schweißnaht
eine spielfreie und belastbare Verbindung zwischen Ritzel und Flansch
gegeben. Eine geeignete Gestaltung der Aufnahmebohrung und des Wellenstumpfs
in das Ritzel ist bezüglich der Kerbwirkung besonders günstig,
da der Radius beziehungsweise der Freistich zwischen Wellenstumpf und
dem eigentlichen Ritzel durch die Schweißnaht von den wechselnden
Beanspruchungen entkoppelt wird und dadurch in diesem Bereich keine
oder nur eine deutlich verminderte Kerbwirkung auftritt.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen
entnehmbar.
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Alle
in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen
offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in
beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
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Zeichnung
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Es
zeigen:
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1:
ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Adapters,
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2:
ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Adaptersund
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3:
ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Adapters.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
ein Getriebe 1 im Teilschnitt an dessen Abtriebswelle ein
erfindungsgemäßer Adapter 3 für
ein Ritzel 5 befestigt ist.
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Die
Abtriebswelle des Getriebes 1 ist mit dem Bezugszeichen 7 versehen
worden; eine Eingangswelle ist nicht dargestellt.
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In
dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
sind an der Abtriebswelle 7 eine Planfläche 9 und
eine zylindrische Außenfläche 11 ausgebildet.
Die zylindrische Außenfläche 11 ist koaxial
zu einer Drehachse (ohne Bezugszeichen) der Abtriebswelle 7 angeordnet
und dient der Zentrierung des erfindungsgemäßen
Adapters 3.
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In
der Planfläche 9 sind Befestigungsgewinde 13 ausgebildet,
die ebenfalls konzentrisch zur Drehachse der Abtriebswelle 7 geordnet
sind, ausgebildet. Der Teilkreisdurchmesser auf dem die Befestigungsgewinde 13 angeordnet
sind, hat das Bezugszeichen Dtk.
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An
dem erfindungsgemäßen Adapter 3 ist ein
mit der Planfläche 9 und der zylindrischen Außenfläche 11 der
Abtriebswelle 7 zusammenwirkender Einpass 15 ausgebildet.
Durch den Einpass 15 wird der Adapter 3 konzentrisch
zur zylindrischen Außenfläche 11 positioniert.
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In
dem Adapter 3 sind Befestigungsbohrungen 17 angeordnet,
die den gleichen Teilkreisdurchmesser Dtk wie
die Befestigungsgewinde 13 in der Planfläche 9 haben.
Durch die Befestigungsbohrungen 17 können Schrauben 19 in
die Befestigungsgewinde 13 der Abtriebswelle 7 geschraubt
werden und auf diese Weise der Adapter 3 an der Abtriebswelle 7 positioniert
und drehfest befestigt werden. An dem Adapter 3 ist eine
erste Rundlaufprüffläche 21 ausgebildet.
Mit der ersten Rundlaufprüffläche 21 ist
es möglich, einfach und zuverlässig festzustellen,
ob der Rundlauf des Adapters 3 den Anforderungen entspricht.
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Bei
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weist
der Adapter 3 eine durchgehende Aufnahmebohrung 23 auf.
Diese Aufnahmebohrung 23 kann jedoch als auch Sacklochbohrung
(nicht dargestellt) ausgebildet sein. Die Aufnahmebohrung 23 und
der Einpass 15 des Adapters 3 sind koaxial zueinander
angeordnet.
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In
die Aufnahmebohrung 23 wird ein Wellenstumpf 25 des
Ritzels 5 aufgenommen. Über ein Spannelement 27,
welches außen auf einen Absatz 29 des Adapters 3 aufgeschoben
wird, wird eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem
Wellenstumpf 25 und dem Adapter 3 hergestellt.
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Das
Spannelement 27 besteht aus einer Spannhülse 31,
die mit ihrem Innendurchmesser spielfrei an dem Absatz 29 der
Abtriebswelle 13 aufgenommen ist. An ihrem Außendurchmesser
ist die Spannhülse 31 doppelt kegelstumpfförmig
ausgebildet, wobei die Spannhülse 31 in ihrer
Mitte den größten Durchmesser aufweist. Von beiden
Seiten sind auf die Spannhülse 31 Spannscheiben 33 aufgeschoben,
deren Innendurchmesser ebenfalls konisch ist und mit den kegelstumpfförmigen
Außendurchmesser der Spannhülse 31 zusammenwirkt.
Wenn nun die Spannscheiben 33 durch nur vereinfacht dargestellte
Zugschrauben 35 zusammengezogen werden, wird wegen der
schrägen Kontaktfläche zwischen den Spannscheiben 33 und
der Spannhülse 31 eine Kraft in radialer Richtung
von der Spannhülse 31 auf den Absatz 29 der
Abtriebswelle 13 übertragen. Dadurch entsteht
eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Abtriebswelle 13 und
dem Wellenstumpf 25 des Ritzels 5. Durch diese
kraftschlüssige Verbindung können große
Drehmomente sicher zwischen dem Ritzel 5 und der Abtriebswelle 7 übertragen
werden. Im unmittelbaren Anschluss an den Absatz 29 ist
eine zweite Rundlaufprüffläche 30 an dem
Ritzel 5 vorgesehen. Dadurch ist es möglich, nach
der Montage des Ritzels 5 die Einhaltung des vorgeschriebenen
Rundlaufs zuverlässig zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Eine Korrektur des Rundlaufs ist oftmals leicht möglich,
indem der Adapter 3 relativ zur Abtriebswelle 7 und/oder
zum Ritzel 5 verdreht wird.
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Es
liegt auf der Hand, dass die Erfindung nicht auf die exemplarisch
dargestellte und beschriebene Verbindung zwischen dem Wellenstumpf 25 und
der Aufnahmebohrung 23 des Adapters 3 beschränkt
ist. Vielmehr können alle kraftschlüssigen und/oder
formschlüssigen Verbindungen, die aus dem Stand der Technik
bekannt sind, eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft sind solche
Verbindungen, die eine lösbare Verbindung zwischen Wellenstumpf 25 und
Abtriebswelle 7 ermöglichen. In Einzelfällen
kann es jedoch auch vorteilhaft sein, eine unlösbare Verbindung,
beispielsweise durch Schweißen oder ein anderes stoffschlüssiges
Fügeverfahren, einzusetzen.
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Der
Außendurchmesser des Ritzels 5 ist 1 mit
dem Bezugszeichen Da gekennzeichnet. Aus
dem Vergleich des Außendurchmessers Da des Ritzels 5 und
des Teilkreisdurchmessers Dtk in 1 wird
deutlich, dass auch sehr kleine Ritzel 5 an der Abtriebswelle 7 des
Getriebes 1 befestigt werden können. Dadurch kann
die Tangentialkraft am Außendurchmesser Da des
Ritzels 5 bei gleichem Ausgangsdrehmoment des Abtriebswelle 7 erhöht
werden. In Folge dessen ist es möglich, auch kleinere Getriebe
einzusetzen um eine vorgegebene Tangentialkraft am Ritzel 5 zu
erreichen. Dadurch ergibt sich ein erheblicher wirtschaftlicher
Vorteil und außerdem können die kleineren Getriebe
benötigen diese Getriebe weniger Bauraum, was in modernen
Konstruktionen stets ein großer Vorteil ist. Besonders
vorteilhaft ist dies, wenn das Ritzel 5 eine Zahnstange 37 antreibt.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
die Zentrierung zwischen Adapter 3 und der Getriebewelle 7 anders
ausgeführt als bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist an dem Adapter 3 ein
Zentrierbund 39 ausgebildet, welcher mit einem Einpass 41 in
der Getriebewelle 7 zusammenwirkt.
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In 3 wird
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Adapters dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel zeichnet
sich durch einen sehr geringen Bauraumbedarf sowohl in axialer als
auch in radialer Richtung aus. Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind der Wellenstumpf 25 und die Aufnahmebohrung durch
einen Presssitz miteinander verbunden. Durch eine geeignet gewählte
Dimensionierung von Aufnahmebohrung 23 und Wellenstumpf 25 kann
die erforderliche Rundlaufgenauigkeit und Planlaufgenauigkeit des
Ritzels 5 relativ zu dem Einpass 15 beziehungsweise
einem nicht dargestellten Absatz 29 des Flansches 3 erreicht
werden. Wie bei allen Ausführungsbeispielen ist der Durchmesser des
Wellenstumpfs 25 kleiner als der Außendurchmesser
Da des Ritzels 5. Der Planlauf
des Ritzels 5 wird durch eine Planfläche 45 des
Flansches 3 erreicht beziehungsweise unterstützt.
Wie aus 3 ersichtlich, können
die Zähne des Ritzels 5 direkt an der Planfläche 45 des
Flansches 3 anliegen, so dass sich erstens ein sehr guter
Planlauf ergibt und außerdem die bei schwersten Belastungen
die Biegung des Ritzels 5 relativ zum Flansch 3 reduziert
wird, weil sich die Zähne direkt an der Flanschfläche? 45 abstützen
können. Auch dadurch wird die Kerbwirkung im Bereich des Übergangs
zwischen der Verzahnung und dem Wellenstumpf 25 (siehe
das Detail Z der 3) reduziert.
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Bei
dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
im Bereich des Einpasses 15 und damit auf der dem Ritzel 5 abgewandten
Ende des Flansches 3 eine Vertiefung 47 ausgearbeitet.
Die Vertiefung 47 dient dazu, eine Schweißnaht 49 aufzunehmen
und zwar so, dass die Schweißnaht 49 nicht in den
Einpass 15 hineinragt. Die Schweißnaht 49 wird dann
angebracht, wenn das Ritzel 5 und der Flansch 3 mittels
eines Presssitzes im Bereich der Aufnahmebohrung 23 kraftschlüssig
miteinander verbunden wurden und der geforderte Rundlauf und Planlauf
erreicht wurde. Dann wird zur Verbesserung der Drehmomentübertragung
eine kreisförmige Schweißnaht 49 aufgebracht.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn als Schweißverfahren
das sogenannte Elektronenstrahl-Schweißen angewandt wird. Dieses
Schweißverfahren hat den Vorteil, dass die stoffschlüssige
Verbindung zwischen den Fügepartnern, hier Wellenstumpf 25 und
Flansch 3, nicht nur an der Oberfläche, das heißt
dort wo die Schweißnaht 49 sichtbar ist, entsteht,
sondern auch in die Tiefe, das heißt hier in axialer Richtung,
hergestellt wird. Im vorliegenden Fall ist eine Nahttiefe der Schweißnaht 49 mit
dem Bezugszeichen 51 versehen. Wie aus 3 gut
sichtbar ist (siehe insbesondere das Detail Z), ist die Nahttiefe 51 so
gewählt, dass die Schweißnaht unterhalb der Zahnfüße 55 des
Ritzels 5 endet. Dies bedeutet, dass ein Freistich oder
ein Radius 57, welcher den Übergang zwischen dem
eigentlichen Ritzel 5 und dem Wellenstumpf 25 unempfindlich
gegenüber Kerbwirkung macht, durch die Schweißnaht 49 gewissermaßen
von den Wechselbelastungen, die sich beim Betrieb des Ritzels 5 ergeben,
entkoppelt wird. Dadurch wird die Kerbwirkung in diesem an und für
sich kritischen Bereich weiter reduziert und die Dauerfestigkeit
des erfindungsgemäßen Adapters, insbesondere von
dessen Ritzel 5, weiter erhöht.
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Für
die beanspruchte Erfindung kann es dahingestellt bleiben, ob nach
dem Einbringen der Schweißnaht 49 durch Elektronenstrahl-Schweißen und
der daraus resultierenden zylinderförmigen, stoffschlüssigen
Verbindung zwischen Ritzel 5 und Adapter 3 im
Bereich der Aufnahmebohrung 23 beziehungsweise des Wellenstumpfs 25 noch
eine kraftschlüssige Verbindung hat oder nicht. In den überwiegenden
Fällen wird das Elektronenstrahl-Schweißen ohne
nennenswerten Volumenverlust der Fügepartner vonstatten
gehen, so dass aufgrund der Vorspannung, die durch den Presssitz
in den Flansch 3 und den Wellenstumpf 5 eingebracht wurde,
diese Volumenabnahme ausgeglichen werden kann und trotzdem noch
ein Presssitz zwischen Flansch 3 und Ritzel 5 vorhanden
ist. Andernfalls, das heißt wenn die Volumenabnahme der
Fügepartner durch die Schweißnaht 49 so
stark ist, dass der Querpresssitz nicht mehr vorhanden ist, ist
trotzdem eine sichere und belastbare Verbindung zwischen Ritzel 5 und
Flansch 3 gegeben.
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Ein
besonderer Vorteil dieses Ausführungsbeispiels ist neben
der Einsparung an Bauraum durch den Wegfall des Spannelements 27 darin
zu sehen, dass naturgemäß die Kosten für
das Spannelement 27 wegfallen und auch die Kosten für
die Bearbeitung des Absatzes 29 am Flansch 3,
der bei den Ausführungsbeispielen gemäß 1 und 2 als Aufnahmefläche
für das Spannelement 27 dient.
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Es
versteht sich von selbst, dass die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Verbindung von einer Welle mit einem Ritzel nicht
auf Abtriebswellen 13 beschränkt sind. Bei Bedarf
können selbstverständlich auch die Antriebswelle
eines Getriebes oder jede andere Welle, die mit einem Ritzel drehfest verbunden
werden soll, in der erfindungsgemäßen Weise ausgestaltet
werden. Schutz soll auch für diese Ausführungsformen
und Anwendungen beansprucht werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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