-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines integralen
Faserverbundbauteils, insbesondere einer aerodynamischen Wirkfläche, mit einer
Vielzahl von mit einer Außenhaut
umschlossenen Versteifungselementen.
-
Darüber hinaus
betrifft die Erfindung eine Kernform zur gleichzeitigen und flexiblen
Herstellung der für
das Verfahren benötigten
Kerne.
-
Im
modernen Flugzeugbau werden die klassischen Aluminiumwerkstoffe
zunehmend durch den Einsatz von Faserverbundbauteilen verdrängt, die beispielsweise
mit kohlefaserverstärkten
duroplastischen oder thermoplastischen Kunststoffmaterialien gebildet
sind. Vielfach werden heutzutage schon komplexe Strukturkomponenten
wie Landeklappen oder ganze Seitenleitwerke durchgängig mit
derartigen Faserverbundwerkstoffen, insbesondere mit CFK-Materialien
wie kohlefaserverstärkte
Epoxidharze, hergestellt.
-
Derartige
Strukturkomponenten werden aufgrund ihrer räumlichen Abmessungen und/oder
der komplexen geometrischen Gestalt, in der Regel in der so genannten
differentiellen Bauweise erstellt, bei der die Strukturkomponenten
aus einer Vielzahl von vorgefertigten Einzelkomponenten mit einer
in der Regel einfacheren Geometrie in einem abschließenden Montageschritt
zusammengefügt
werden. Als ein Beispiel sei in diesem Zusammenhang eine Landeklappe
für ein
Flugzeug genannt, bei der auf mehreren parallel beabstandet zueinander
verlaufenden Längsholmen
eine Vielzahl von Querrippen zur Auflage der Hautschale befestigt
wird. Durch die Außenkontur
der Querrippen und die Form der Hautschale wird letztendlich die
Oberflächengeometrie der
Hautschalen definiert und damit das aerodynamische Verhalten der
Landeklappe festgelegt. Sämtliche
Bauteile müssen
darüber
hinaus spannungsfrei montierbar sein, um die Einbringung zusätzlicher Lasten
in die Struktur zu vermeiden.
-
Der
Nachteil der differentiellen Bauweise liegt unter anderem darin,
dass die Einzelteile in einem zusätzlichen Montageschritt zum
fertigen Bauteil zusammengefügt
werden müssen.
Ferner sind für den
Verbindungsprozess zwischen den Komponenten im Allgemeinen Überlappungen
bzw. Flansche erforderlich, die immer ein Zusatzgewicht bedingen.
-
Weitere
Nachteile entstehen durch die bevorzugt Anwendung findende Nietverbindung
der Einzelteile. Da Faserverbundbauteile im Vergleich zu metallischen
Werkstoffen erheblich kleinere Lochleibungsfestigkeiten aufweisen,
stellt jede eingebrachte Nietbohrung statisch einen Nachteil dar,
der durch höhere
Materialstärken
im Bohrungsbereich kompensiert werden muss. Um derartige Nietverbindungen überhaupt
an Faserverbundbauteilen einsetzen zu können, müssen beispielsweise an Schalenstrukturen
ebenfalls erhöhte
Materialstärken
und vergrößerte Flanschbereiche
vorgesehen werden, damit im Versagensfall der Nietverbindung eine
Reparatur unter Schaffung einer weiteren Nietverbindung überhaupt
möglich
ist. All diese Einschränkungen
führen dazu,
dass das Verbundbauteil nicht im Hinblick auf eine maximal zu erwartende
mechanische Belastung sondern auf Fertigungsrandbedingungen bzw.
sicherheitstechnische Reparaturanforderungen hin dimensioniert wird,
was sich unnötiger
Weise gewichtserhöhend
auswirkt.
-
Grundsätzlich lassen
sich die Einzelteile auch durch Kleben verbinden, wodurch zumindest das
Problem der verringerten Lochleibungsfestigkeit eliminiert ist.
Doch bestehen für
das so genannte "strukturelle
Kleben" an hochbelasteten
Bauteilen an Flugzeugen im Hinblick auf die erforderliche Oberflächenvorbehandlung,
die Ermüdungssicherheit
sowie die Widerstandsfähigkeit
gegen Schlagbeanspruchungen (so genannte "Impact"-Resistenz) nach wie vor erhebliche
Probleme, die eine Anwendung aus sicherheitstechnischen Gründen, zumindest
im Bereich der Zivilluftfahrt, zur Zeit noch nicht erlauben.
-
Eine
gangbare Alternative zur differentiellen Bauweise stellt die integrale
Bauweise dar, bei der Faserverbundbauteile mit einer komplexen Geometrie
einstückig
hergestellt werden, so dass die vorstehend erwähnten Nachteile durch die Verbindung
einer Vielzahl von Einzelteilen zu einer komplexen Gesamtstruktur
entfallen.
-
Ein
großes
Problem bei der Herstellung derartiger integraler Bauteile, bei
denen es sich zum Beispiel um vollständige Landeklappen, Bremsklappen, Querruder,
Landeklappenträger,
Vorflügel,
Triebwerkshalter, Winglets, Tragflächen, Leitwerke, Ruder, Türen, Deckel,
Verkleidungen, Halter etc. handeln kann, stellen die in vielen Fällen notwendigen hinterschnittenen
Strukturen zur Schaffung der notwendigen Aussteifungen innerhalb
der geschlossenen Außenhaut
dar.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, ein einfaches Verfahren zur Herstellung eines
komplexen, integralen Faserverbundbauteils mit einer Vielzahl von
hinterschnittenen Versteifungselementen anzugeben, das zudem flexibel
im Hinblick auf variierende konstruktive Randbedingungen für das Faserverbundbauteil
ist und das sich in einen weitgehend automatisierten, industrialisierten
Fertigungsprozess einbetten lässt.
Darüber
hinaus ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine im Hinblick auf sich ändernde
konstruktive Erfordernisse flexible Kernform zur Herstellung der
für das
Verfahren benötigten
Kerne bereitzustellen.
-
Diese
Aufgabe wird zunächst
durch ein Verfahren gemäß dem Patentanspruch
1 mit den folgenden Verfahrensschritten gelöst:
- a)
Herstellen einer Vielzahl von entfernbaren Kernen in einer Kernform,
wobei die Kerne im Wesentlichen eine innere Oberflächengeometrie
des Faserverbundbauteils abbilden,
- b) Auflegen von mit Verstärkungsfasern
gebildeten Vorformlingen auf die Kerne zur Ausbildung der Versteifungselemente
und Anordnen der Kerne zu einem Gesamtaufbau,
- c) Belegen der Kerne mit einem bahnförmigen Halbzeug zur Schaffung
der Außenhaut,
- d) Einbringen des Gesamtaufbaus in ein geschlossenes Formwerkzeug
und Infiltrieren des Gesamtaufbaus mit einem aushärtbaren
Kunststoffmaterial,
- e) Aushärten
zum fertigen Faserverbundbauteil durch die Anwendung von Druck und/oder
Temperatur, und
- f) Entfernen der Kerne.
-
In
einem ersten Verfahrensschritt a) werden alle für die Durchführung des
Verfahrens benötigten Kerne
hergestellt. Zum Gießen
der Kerne dient eine separate, geschlossene Kernform, die mindestens ein
oberes und ein unteres Formteil aufweist. In der Kernform ist eine
Vielzahl von sich zur Schaffung von Zellen zumindest teilweise kreuzenden
Trennblechen angeordnet. Um die Anordnung der Trennbleche unter
Schaffung von Kreuzungsbereichen zu erlauben, weisen die Trennbleche
quer zu deren Längsverlauf jeweils
Längsschlitze
auf, die sich bis etwa zur Blechmitte erstrecken. Somit lassen sich
die Trennbleche wechselseitig ineinander stecken. Im Kreuzungsbereich
sind die Längsschlitze
in den sich kreuzenden Blechen gegenüberliegend eingebracht. Jede
auf diese Weise gebildete Zelle in der Kernform stellt einen abgeschlossenen
Gießraum
für einen
herzustellenden Kern dar und ist über mindestens eine Bohrung
im unteren und/oder oberen Formteil mit dem Kernmaterial befüllbar. Gegebenenfalls
sind auch Entlüftungsbohrungen
vorzusehen, um ein schnelles und vor allem blasenfreies Gießen der
Kerne zu befördern.
-
Die
beiden Formteile der Kernform definieren ein Abbild einer "inneren" Oberflächengeometrie des
herzustellenden Faserverbundbauteils, bei dem es sich beispielsweise
um eine Landeklappe handeln kann. Im Fall der Herstellung einer
Landeklappe sind die Trennbleche zwischen den Zellen zum Beispiel als
Holmbleche und als Rippenbleche ausgebildet. Die Holmbleche und
die Rippenbleche stellen Platzhalter für die später im Faserverbundbauteil
entstehenden, gegebenenfalls hinterschnittenen Aussteifungselemente
in der Form von (Längs-)Holmen
und (Quer-)Rippen dar.
-
Zur
Herstellung der Kerne werden die Holmbleche und die Rippenbleche
vorzugsweise in das untere Formteil eingesteckt, das zu diesem Zweck mit
Nuten versehen ist, und die gesamte Anordnung wird durch das Auflegen
des oberen Formteils geschlossen. Anschließend wird das Kernmaterial durch
die Bohrungen in den Formteilen in die geschlossene Kernform eingegeben
und ausgehärtet.
-
Als
Kernmaterial kann ein niedrigschmelzender Stoff, zum Beispiel ein
Wachs, eine Metalllegierung oder dergleichen, Verwendung finden.
Alternativ kann für
das Kernmaterial auch eine sich zunächst verfestigende Substanz
eingesetzt werden, die nachträglich
durch ein geeignetes Lösungsmittel,
wie beispielsweise Wasser, Verdünnung
oder dergleichen, vollständig
gelöst
und im letzten Verfahrensschritt wieder aus der Kernform heraus
gespült
wird. Unbeschadet des eingesetzten Kernmaterials sollte dieses für den nachfolgenden
Infiltrationsprozess ("RTM-Prozess") über eine
ausreichende Druckfestigkeit von mindestens 8 bar verfügen. Das
Entfernen der Kerne erfolgt mittels nachträglich in die Außenhaut
eingebrachter Bohrungen, durch die das Lösungsmittel zum Auflösen der
Kerne eingebracht wird und das Kernmaterial abfließen kann.
Technische Epoxidharzsysteme für
den Flugzeugbau verfügen
heutzutage in der Regel noch über
so hohe Aushärtungstemperaturen
(= 180°C),
dass der Einsatz von schmelzbaren Kernen nicht angezeigt ist. Der matrixförmige Gesamtaufbau
mit allen Kernen (so genannter "Kerne"-Verbund) bildet
die gewünschte innere
Oberflächengeometrie
des herzustellenden späteren
Faserverbundbauteils ab. Konstruktive Änderungen am Faserverbundbauteil,
beispielsweise Änderungen
der Materialstärke
der Holme und/oder der Rippen, können
durch den Austausch der betreffenden Trennbleche leicht und schnell
umgesetzt werden, ohne dass aufwändige Änderungen
an dem für
den abschließenden
Infiltrationsprozess eingesetzten (RTM-)Formwerkzeug erforderlich
wären.
Zu diesem Zweck ist die Kernform vorzugsweise mit einem leicht bearbeitbaren
Material, wie zum Beispiel einer Aluminiumlegierung gebildet.
-
In
einem zweiten Verfahrensschritt b) werden mit Verstärkungsfasern
gebildete Vorformlinge (so genannte trockene "Preforms" mit Binder) allseitig auf die Kerne
aufgelegt, um insbesondere die Faserverstärkungen für die Holme, die Rippen sowie
die Außenhaut
zu bilden. Erforderlichenfalls können mehrere
Vorformlinge übereinander
platziert werden. Anschließend
werden die Kerne zueinander positioniert, um die gewünschte Gestalt
des Faserverbundbauteils abzubilden. Im Fall der Herstellung einer Landeklappe
werden zunächst
die Kerne in Richtung der Längserstreckung
der Landeklappe positioniert und dann die Kerne in der Querrichtung
hierzu reihenweise angegliedert. Da die Vorformlinge bzw. die Preforms
bereits mit einem Bindemittel versehen sind, verfügen diese über eine
gewisse Formstabilität.
-
Im
dritten Verfahrensschritt c) werden die zueinander positionierten
und ausgerichteten Kerne mit einem bahnförmigen, mit Verstärkungsfasern
gebildeten Halbzeug zur Schaffung der vorzugsweise in sich geschlossenen
Außenhaut
versehen. Bei dem Halbzeug handelt es sich bevorzugt um ein hoch
drapierfähiges/elastisches
Gewebe, das sich der von den Kernen vorgegebenen, in der Regel zweidimensional gekrümmten Oberflächengeometrie
im Idealfall faltenfrei anpasst. Sowohl die Faservorformlinge als
auch das bahnförmige
Halbzeug sind bevorzugt mit Kohlefasern gebildet. Grundsätzlich können alle als
Verstärkungsfasern
geeigneten Fasern, wie zum Beispiel Glasfasern, Keramikfasern, Naturfasern (Hanf)
etc. zum Einsatz kommen.
-
Die
Fixierung der Vorformlinge und des bahnförmigen Halbzeugs kann durch
nachträgliches "Bindern" mit einem beispielsweise
thermoplastischen Kunststoffmaterial, zum Beispiel durch Aufsprühen in Pulverform,
erfolgen. Alternativ kann ein geeignetes thermoplastisches Bindemittel
bereits in den Vorformlingen bzw. dem bandförmigen Halbzeug eingearbeitet
sein, so dass eine einfache Erwärmung zur
Lagefixierung der Vorformlinge bzw. des Halbzeugs auf den Kernen
ausreichend ist. Zur Auffüllung von
unerwünschten
Hohlräumen,
insbesondere zwischen den mit den Vorformlingen belegten Kernen, ist
es im Allgemeinen notwendig, zwischen den Kernen Zwickel und/oder
einzelne Verstärkungsfaserstränge ("Rovings") oder mehrere Lagen
eines Verstärkungsgewebes
zusätzlich
einzulegen.
-
Im
vierten Verfahrensschritt d) erfolgt die Einbringung des so geschaffenen
Gesamtaufbaus in ein mindestens zweigeteiltes, vorzugsweise metallisches
Formwerkzeug, dessen durch die Formhälften definierte innere Oberflächengeometrie
mit sehr hoher Genauigkeit die gewünschte Oberflächengeometrie
des herzustellenden Faserverbundbauteils verkörpert. Nach dem Schließen der
mindestens zwei Formhälften
wird der Gesamtaufbau im bekannten Harzinfiltrationsverfahren ("RTM"-Verfahren = Resin-Transfer-Molding-Verfahren)
mit einem aushärtbaren,
gegebenenfalls unter Überdruck
stehenden Kunststoffmaterial, insbesondere einem aushärtbaren
Epoxidharz, durchtränkt
bzw. imprägniert.
Bei dem metallischen Formwerkzeug handelt es sich um ein mit großer Präzision aus
einem hochfesten und temperaturbeständigen Stahl gefertigtes RTM-Formwerkzeug.
Durch das gleichzeitige Anlegen eines Unterdrucks an das RTM-Formwerkzeug
wird der Infiltrationsprozess bzw. der Injektionsprozess beschleunigt
und der Gefahr der Entstehung von Lufteinschlüssen und Hohlräumen begegnet.
Die Beheizung des RTM-Formwerkzeugs
erfolgt direkt und/oder indirekt. Im Fall der indirekten Beheizung wird
das ganze RTM-Formwerkzeug in einen Ofen verbracht, während bei
der direkten Beheizung Heizeinrichtungen unmittelbar in das Formwerkzeug
integriert sind. Diese Heizeinrichtungen können mit elektrischen Heizelementen
oder mit Bohrun gen, durch die eine temperierbare Flüssigkeit,
insbesondere Öl, geleitet
wird, gebildet sein.
-
Im
fünften
Verfahrensschritt e) erfolgt die Aushärtung des fertigen Faserverbundbauteils
durch die Anwendung von Druck und/oder Temperatur und im letzten,
sechsten Verfahrensschritt f) werden schließlich die Kerne durch Erwärmen und/oder
das Einbringen eines Lösungsmittels
aus dem Faserverbundbauteil entfernt. Hierfür ist es in der Regel erforderlich,
kleine Bohrungen in die geschlossene Außenhaut einzubringen, um das
Abfließen
des gelösten
Kernmaterials bzw. des verflüssigten
Kernmaterials zu ermöglichen.
Alternativ können
hierzu im Bereich der Ecken angeordnete Öffnungen in den Querrippen
benutzt werden, die im fertigen Bauteil zum Abfluss von Kondensationswasser
dienen.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt somit durch die Verwendung einer zweidimensionalen Matrixanordnung
von auflösbaren
(schmelzbaren) bzw. nachträglich
entfernbaren Kernen auf einfache Weise die Herstellung integraler
Faserverbundbauteile mit einer komplexen inneren hinterschnittenen
Versteifungsstruktur.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung des Verfahrens sieht vor, dass die Kerne
nach dem Gießen
und dem Aushärten
mit einer undurchlässigen
Schicht versehen werden. Hierdurch wird vermieden, dass beim abschließenden Infiltrationsprozess
unkontrolliert Kunststoffmaterial in die Kerne gepresst wird und hierdurch
bedingt, nach dem Aushärten
und Auflösen der
Kerne, eine undefinierte Innenoberfläche des Faserverbundbauteils
("Gießbäume") entsteht. Diese Schicht
kann zugleich über
Antihafteigenschaften verfügen,
um auch das Heraus- bzw. Ablösen
dieser Schicht aus dem fertigen Bauteil zu ermöglichen.
-
Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Versteifungselemente insbesondere als integral
zur Außenhaut
ausgebildete Rippen und Holme ausgestaltet werden.
-
Grundsätzlich ist
das Verfahren jedoch nicht auf eine klassische Holm-Rippen-Struktur mit Außenhaut,
wie sie beispielsweise bei Tragflächen, Höhenleitwerken, Seitenleitwerken
und Landeklappen von Flugzeugen traditionell Anwendung findet, beschränkt zu sehen.
Vielmehr lassen sich bei entsprechender Anordnung und Gestalt der
Trennbleche in der Kernform nahezu beliebig innerlich ausgesteifte Hohlstrukturen
mit einer geschlossenen Außenhaut als
Faserverbundbauteil herstellen. Ferner ist es nicht notwendig, dass
sich die Trennbleche, die im Fall einer Lande klappe als Holm-Bleche
und Rippenbleche ausgestaltet sind, im Kreuzungsbereich unter einem
Winkel von 90° schneiden.
Grundsätzlich
sind beliebige Winkel und ein von der gradlinigen Form abweichender,
beispielsweise gekrümmter
Verlauf der Trennbleche innerhalb der Kernform möglich. Darüber hinaus kann den Trennblechen
abweichend von der exemplarisch gezeigten Tragflügelquerschnittsgeometrie jede
beliebige Höhenkontur
verliehen werden, um Faserverbundbauteile mit einer in weiten Grenzen
variablen zweifach gekrümmten
und zugleich in sich geschlossenen Oberflächengeometrie zu erzeugen.
-
Das
Verfahren ist insbesondere zur automatisierten, industriellen Fertigung
von Faserverbundbauteilen in größeren Stückzahlen
für die
Passagierluftfahrt vorgesehen, in der zur Zeit noch überwiegend
in konventioneller Einzelteilbauweise gefertigte Strukturfaserverbundbauteile
mit Holm-Rippenstrukturen Anwendung finden.
-
Nach
Maßgabe
einer weiteren Fortbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass
vor dem Auflegen des bahnförmigen
Halbzeugs in mindestens eine Längsvertiefung,
insbesondere eine Nut, in mindestens einem Kern ein Stringer-Vorformling
eingebracht wird, wobei eine Stützung
durch mindestens einen anschließend
eingelegten Stützkörper erfolgt.
-
Hierdurch
wird es möglich,
zusätzlich
zu den Versteifungselementen, beispielsweise in der Gestalt von
Holmen und Rippen, Längsversteifungselemente,
beispielsweise in der Form von Hut-Stringern bzw. Ω-Stringern
integral zu der das Faserverbundbauteil umgebenden Außenhaut
auszubilden. Als Stützkörper kommen
bevorzugt aufblasbare Kunststoffschläuche (Folienschläuche) zum
Einsatz, die im fertigen Verbundbauteil verbleiben oder erforderlichenfalls
seitlich herausgezogen werden können.
Alternativ können
als Stützkörper auflösbare bzw.
schmelzbare Kerne dienen, die auch für die übrigen Kerne mit Hinterschneidungen
zum Einsatz kommen.
-
Darüberhinaus
wird die erfindungsgemäße Aufgabe
durch eine Kernform mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14 gelöst.
-
Dadurch,
dass die Kernform eine Vielzahl von Zellen aufweist, die zwischen
einem oberen und einem unteren Formteil zur Definition der inneren Oberflächengeometrie
einer Außenhaut
eingeschlossen sind, wobei die Zellen mit einer Vielzahl von jeweils
zueinander beabstandet verlaufenden Trennblechen, insbesondere Rippen blechen
und Holmblechen, gebildet sind, die sich zumindest teilweise kreuzen,
und jede Zelle mindestens eine Bohrung zur Zuführung des Kernmaterials aufweist,
ist eine zeitgleiche Herstellung aller für die Durchführung des Verfahrens
erforderlichen Kerne möglich.
-
Darüber hinaus
sind die Trennbleche und die mindestens zwei Formhälften der
Kernform vorzugsweise mit einer leicht zu bearbeitenden Metalllegierung,
beispielsweise mit einer Aluminiumlegierung hergestellt. Konstruktive Änderungen
am Faserverbundbauteil können
somit durch das bereichsweise Abtragen von Trennblechmaterial und/oder
durch einen Austausch von Trennblechen umgesetzt werden. Soll beispielsweise
die Materialstärke
eines Versteifungselementes im fertigen Faserverbundbauteil aus statischen
Erwägungen
heraus verändert
werden, so genügt
es, das betreffende Trennblech durch ein anderes Trennblech mit
der erforderlichen Materialstärke
auszutauschen.
-
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und der Kernform sind
in den weiteren Patentansprüchen
dargelegt.
-
In
der Zeichnung zeigt:
-
1 Eine
isometrische Ansicht einer Kernform zur Herstellung der Kerne,
-
2 eine
Querschnittsdarstellung durch drei ausgerichtete Kerne mit Vorformlingen
und Halbzeug,
-
3 einen
Querschnitt durch den Gesamtaufbau der vollständigen Verstärkungsfaseranordnung
für eine
Landeklappe,
-
4 einen
Ausschnitt aus der 3 in einem Anschlussbereich
zwischen einem vorderen Holm-Vorformling und dem bahnförmigen Halbzeug mit
dem für
den RTM-Prozess benutzten Formwerkzeug,
-
5 einen
weiteren Ausschnitt aus der 3 im Bereich
eines Stringer-Vorformlings,
-
6 eine
Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie VI-VI in der 3 im
Bereich eines integral zu einer (Quer-)Rippe ausgestalteten Lasteinleitungspunktes,
-
7 eine
Ausführungsvariante
der Kernform mit Positioniermitteln für die Kerne,
-
8 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus der 7,
-
9 eine
schematische Darstellung des Aufbringens des bahnförmigen Halbzeugs
für die
Bildung der Außenhaut,
-
10 eine
Darstellung eines Zuschnittes sowie eines hieraus geformten Eck-Vorformlings,
-
11 eine
Darstellung eines Zuschnittes sowie eines hiermit gebildeten Rippen-Vorformlings, und
-
12 eine
isometrische Darstellung einer Landeklappe als ein Beispiel für ein integral
verfahrensgemäß gefertigtes
Faserverbundbauteil mit innenliegenden, hinterschnittenen Versteifungselementen.
-
In
der Zeichnung weisen dieselben konstruktiven Elemente jeweils die
gleichen Bezugsziffern auf. Im weiteren Verlauf der Beschreibung
werden das Verfahren sowie die zur Durchführung benutzten Vorrichtungen,
insbesondere die Kernform zur Herstellung aller Kerne, nebeneinander
dargestellt.
-
Die 1 zeigt
eine isometrische Darstellung der für die Herstellung der Kerne
zur Durchführung
des Verfahrens benutzten Form am Beispiel einer Landeklappe für ein Flugzeug.
-
Eine
Kernform 1 umfasst einen unteren und einen oberen Formteil 2,3.
Im Formwerkzeug ist eine Vielzahl von nicht einzeln bezeichneten
Trennblechen angeordnet, die für
den exemplarischen Fall der Fertigung einer Landeklappe als Holmbleche
und quer dazu angeordnete Rippenbleche ausgeführt sind. Von den Holm- und den
Rippenblechen sind lediglich ein vorderes Holmblech 4 und
ein vorderes Rippenblech 5 mit einer Bezugsziffer versehen.
Eine Querschnittsgeometrie des Rippenblechs 5 folgt der Querschnittsgeometrie
der Landeklappe in diesem Bereich. Die Holmbleche 4 sind
in nicht mit Bezugsziffern versehene Schlitze im unteren und/oder
oberen Formteil 2, 3 einsteckbar und hierdurch
geführt. Das
Rippenblech 5 verfügt
im gezeigten Ausführungsbeispiel über insgesamt
drei Schlitze, von denen lediglich ein vorderer Schlitz mit der
Bezugsziffer 6 versehen ist, wobei sich die Schlitze jeweils
ausgehend von einer Oberkante des Rippenblechs 5 bis etwa
zu dessen mittleren Bereich erstrecken. Das Holmblech 4 verfügt ebenfalls über drei
Schlitze bzw. längliche
Ausnehmungen, von denen lediglich der vordere Schlitz 7 mit
einer Bezugsziffer versehen ist. Im Unterschied zu den Schlitzen 6 in
den Rippenblechen 5 verlaufen die Schlitze 7 in
den Holmblechen 4 jeweils ausgehend von der Unterseite
jeweils bis in etwa einen mittleren Bereich des betreffenden Holmblechs 4.
Infolge der beschriebenen Schlitzanordnung können die Holmbleche 4 auf
die Rippenbleche 5 unter Bildung von nicht bezeichneten
Kreuzungsbereichen und einer Vielzahl von Zellen in Richtung der
Pfeile (wechselseitig) aufgesteckt werden. Eine Zelle 8 ist
repräsentativ
für die Übrigen,
entsprechend aufgebauten Zellen, mit einer Bezugsziffer versehen.
Die insgesamt acht Zellen in der 1 stellen
die eigentlichen, zur Herstellung der Kerne benutzten Gießformen
dar. Unterseitig verfügt
das Formteil 2 im Bereich der Zelle 8, wie die übrigen Zellen
auch, über
eine kleine Bohrung 9, über
die ein geeignetes, flüssiges
Kernmaterial eingebracht werden kann. Alternativ können die
Bohrungen auch im oberen Formteil 3 vorgesehen sein. Ferner
können
zusätzliche
Entlüftungsbohrungen 9a vorgesehen
sein. Vor dem Einfüllen
des Kernmaterials zur gleichzeitigen Herstellung aller acht Kerne
werden die Trennbleche ein- bzw. zusammengesteckt und die beiden Formteile 2, 3 zur
Schaffung der Kernform 1 geschlossen.
-
Bei
dem Kernmaterial der hinterschnittenen auflösbaren Kerne handelt es sich
um einen schmelzbaren Stoff, dessen Schmelzpunkt oberhalb der Aushärtungstemperatur
des Matrixmaterials liegt oder um eine aushärtbare Substanz, die nachträglich durch
ein geeignetes Lösungsmittel,
wie beispielsweise Wasser, chemische Lösungsmittel oder dergleichen,
wieder aufgelöst
und aus dem späteren Bauteil
heraus gespült
werden kann. Der Lösungsprozess
kann physikalischer oder chemischer Natur sein. Bei der Verwendung
von Epoxidharzen ist aufgrund der in der Regel hohen Aushärtungstemperatur
von bis zu 200°C
in der Regel die Verwen dung von löslichen Kernen vorzuziehen,
da die zum Aufschmelzen der Kerne erforderlichen Temperaturen die
Epoxidharzmatrix schädigen
können.
Durch Schmelzen auflösbare
Kerne können
jedoch in vorteilhafter Weise mit Duroplasten eingesetzt werden, die
bei geringeren Temperaturen ausgehärtet werden. Zum Entfernen
der Kerne dienen nachträglich eingebrachte
Bohrungen in der Außenhaut
und/oder jeweils in Eckbereichen der Querrippen angeordnete Öffnungen,
die später
als Drainageöffnungen
für Kondensationswasser
dienen. In Abhängigkeit
vom eingesetzten Kernmaterial kann es erforderlich sein, die Kerne
zusätzlich
mit einem Trennfilm bzw. einer Trennschicht zu versehen, das heißt gegen
das Eindringen des für
die Herstellung des fertigen Faserverbundbauteils im Harzinfiltrationsprozess
verwendeten Kunststoffmaterials, insbesondere eines Epoxidharzsystems,
zu imprägnieren.
-
Das
untere Formteil 2 verfügt
weiterhin über drei
Längsstege
mit einer jeweils leicht trapezförmigen
Querschnittsgeometrie, von denen der mittlere Steg die Bezugsziffer 10 trägt. Die
parallel zu den Holmblechen 4 verlaufenden Stege 10 bewirken
in den Kernen die unterseitige Ausbildung von Längsvertiefungen, insbesondere
von trapezförmigen
Nuten, die zur späteren
Herstellung von Längsversteifungselementen,
insbesondere in der Form von Hutstringern dienen.
-
Die
Kernform 1 einschließlich
der Trennbleche ist vorzugsweise mit einem leicht bearbeitbaren Material,
beispielsweise einer Aluminiumlegierung oder dergleichen gebildet.
Hierdurch können
konstruktive Veränderungen
am späteren
Faserverbundbauteil, beispielsweise in Gestalt einer erhöhten oder reduzierten
Materialstärke
der Holme, durch den Austausch des betreffenden Holmblechs bzw.
durch das Abtragen von Material des betroffenen Holmblechs rasch
realisiert werden. Insbesondere ist eine Änderung der konstruktiv sehr
aufwändigen
und schwer zu bearbeitenden Form für den späteren Harzinfiltrationsprozess
(RTM-Prozess), bei dem hochfeste Stahlformen zur Anwendung kommen, nicht
mehr erforderlich, da nur das äußere Werkzeug mit
einem hochfesten Stahl (hochwarmfeste Chrom-Nickellegierung) gebildet ist, dessen
Geometrie frühzeitig
festliegt. Mit der gleichzeitigen Herstellung aller erforderlichen
Kerne in der beschriebenen Vorrichtung ist der erste Verfahrensschritt
a) abgeschlossen.
-
Die 2 illustriert
stark schematisch einen Querschnitt durch einen oberen Abschnitt
eines Kerns mit mehreren Vorformlingen und zwei Lagen eines bahnförmi gen Halbzeugs,
die einen Ausschnitt aus einem Gesamtaufbau einer Verstärkungsfaseranordnung
für das
spätere
Faserverbundbauteil darstellen.
-
Im
Zuge des zweiten Verfahrensschrittes b) wird eine Vielzahl von unterschiedlichen
Vorformlingen auf den Kernen platziert. Anschließend werden die Kerne zu einem
Gesamtaufbau gruppiert, der im Wesentlichen eine innere Oberflächengeometrie
des herzustellenden Faserverbundbauteils wiederspiegelt (vgl. 1).
-
An
einen mittleren Kern 11 schließen beidseitig die Kerne 12,13 an.
Am Beispiel dieses mittleren Kerns 11 soll exemplarisch
der Lagenaufbau erläutert
werden. Auf den Kern 11 wird zunächst ein vorgefertigter Eck-Vorformling 14 (so
genanntes "Preform") aufgelegt.
-
Ein
Vorformling, wie beispielsweise der Eck-Vorformling 14,
ist ein ebener Zuschnitt mit einer beliebigen Außenkontur aus einem multiaxialen
Fasergelege (s. g. "NCF" Non Crimped Fibres)
oder Gewebe, insbesondere mit Kohlefasern gebildeten, bahnförmigen Halbzeug,
der gegebenenfalls zur Schaffung einer dreidimensionalen Struktur
bereichsweise mindestens einmal gefaltet und/oder drapiert wurde.
Grundsätzlich
kann einem Vorformling jede durch Falten, Drapieren sowie Schneiden geometrisch
mögliche
Form gegeben werden. Letztlich wird jeder Vorformling mit einem
geeigneten, insbesondere einem kraftflussgerechten bzw. belastungsgerechten
Verlauf der Verstärkungsfasern
hergestellt. Die Vorformlinge sind zum Beispiel mit einem Gewebe
und/oder einem Gelege ("multiaxiales Gelege") aus Verstärkungsfasern
in ±45° sowie in 0°/90°-Anordnung
hergestellt.
-
Es
folgt ein Haut-Vorformling 15. Anschließend werden noch Holm- bzw.
Rippenvorformlinge 16, 17 zur Schaffung der betreffenden
Aussteifungselemente an jeweils gegenüberliegende Seitenflächen 18, 19 des
Kerns 11 in der erforderlichen Zahl angelegt. Ferner können optionale
Zwischen-Vorformlinge 20 im Bedarfsfall zwischen den Kernen
vorgesehen werden. Entscheidend ist, dass die Eck-Vorformlinge 14 und
die Haut-Vorformlinge 15 im Bereich von Kanten 21, 22 jeweils
einander überlappend
angeordnet sind. Dasselbe gilt für
die Anordnung der Holm-Vorformlinge bzw. Rippen-Vorformlinge 16, 17 auf
den darunter liegenden Haut-Vorformlingen 15. Durch diese
Verzahnung bzw. Überlappung
der Vorformlinge untereinander wird ein inniger mechanischer Zusammenhalt
der Vorformlinge im späteren
Faserverbundbauteil erzielt.
-
Um
unerwünschte
Aufdickungen im späteren Verbundbauteil
zu vermeiden, weisen die umlaufenden Kanten 21, 22 aller
Kerne mehrere flache, zueinander abgestufte Vertiefungen auf (nicht
bezeichnet), deren Tiefe exakt der jeweiligen Materialstärke der übereinander
gelegten Vorformlinge entspricht. Hierdurch wird eine enge Toleranz
des Faservolumenanteils von beispielsweise 60% in einem Intervall
von ±4%
im fertigen Bauteil erreicht. Entsprechend der Anzahl der überlappenden
Lagen ist eine entsprechende Anzahl von gestuften, versetzt angeordneten Absätzen vorgesehen.
Die Vorformlinge weisen an mindestens einer Seite zumindest abschnittsweise eine
Lasche (Flansch) auf, die entlang einer der Kanten 21, 22 des
Kerns 11 umgelegt, das heißt zur Anlage an eine der Seitenflächen 18, 19 des
Kerns 11 gebracht wird. Hierbei liegen die Laschen in Vertiefungen
des Kerns 11, um einen nach oben glatten Abschluss zu erreichen.
Die Vertiefungen können
für den
Fall, dass mehrere Laschen übereinander
gelegt werden sollen, mehrfach gestuft ausgestaltet sein (vgl. insb. 4).
Die Laschen können
alternativ geschlitzt ausgebildet sein, um gekrümmten Kanten der Kerne folgen
zu können.
Bevorzugt weisen die Vorformlinge an allen Seiten jeweils durchgehend
ausgestaltete Laschen auf. Im Anschluss werden die Kerne 11 bis 13 so
matrixförmig
zueinander angeordnet, dass sie einer Innenkontur des späteren Faserverbundbauteils
entsprechen, das heißt
die mit den Vorformlingen versehenen Kerne 11 bis 13 sind
wieder so zu einem Gesamtaufbau 23 angeordnet, wie sie
ursprünglich
der Kernform nach dem Gießprozess
entnommen wurden (vgl. 1). In der Darstellung der 2 sind
lediglich die oberen Bereiche der Kerne 11 bis 13 dargestellt,
im Bereich der unteren Bereiche der Kerne 11 bis 13 wird
entsprechend zur vorstehend geschilderten Vorgehensweise bei der Anordnung
der Vorformlinge verfahren.
-
Die
Vorformlinge sind vorzugsweise mit einem Gelege, mit einem Gewebe
oder mit einer Vielzahl von diskreten Kohlefasern bzw. Kohlefaserrovings
hergestellt. Zur Vervollständigung
des die spätere
Verstärkungsfaseranordnung
des Verbundbauteils abbildenden Gesamtaufbaus 23 werden
noch Zwickel 24 in Bereiche zwischen den Kernen 12 bis 13 eingelegt.
-
Zum
Abschluss wird in einem dritten Verfahrensschritt c) der Gesamtaufbau 23 der
Kerne noch mit mindestens einer Lage eines bahnförmigen Halbzeugs 25 belegt,
um die spätere
Verstärkung
für die Außenhaut
des Faserverbundbauteils zu schaffen.
-
Bei
dem bahnförmigen
Halbzeug 25 handelt es sich vorzugsweise um ein hochdrapierfähiges, mit Kohlefasern
gebildetes Gewebe oder Gelege, das der in der Regel zweifach gekrümmten Oberflächengeometrie
der Kerne 11 bis 13 faltenfrei zu folgen vermag.
Die vorstehend geschilderte Abfolge des Aufbringens der Vorformlinge
bzw. des bahnförmigen Halbzeugs 25 wird
bei allen Kernen angewendet. Darüberhinaus
kann es erforderlich sein, zur Auffüllung von Hohlräumen gegebenenfalls
einzelne, mit Kohlefaserrovings gebildete Kohlefaserzwickel 24 mit
in den Gesamtaufbau 23 einzulegen. Das Halbzeug 25 liegt
oben an einem schraffiert dargestellten, nicht mit einer Bezugsziffer
versehenen oberen Teil eines RTM-Formwerkzeugs an.
-
Zur
Lagefixierung der Vorformlinge und des bahnförmigen Halbzeugs 25 auf
den Kernen 11 bis 13 kann es ferner von Vorteil
sein, beispielsweise ein thermoplastisches Bindemittel aufzutragen.
Alternativ können
Vorformlinge bzw. bandförmige
Halbzeuge verwendet werden, die bereits herstellerseitig mit einem
thermoplastischen Bindemittel ausgerüstet ("vorgebindert") sind, so dass zur Lagefixierung eine Erwärmung ausreichend
ist.
-
Die 3 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Gesamtaufbau der trockenen
Verstärkungsfaseranordnung,
während
die 4 eine Ausschnittvergrößerung im Bereich zwischen
den Holm-Vorformlingen und dem die Außenhaut bildenden bahnförmigen Halbzeug
darstellt. Im Weiteren wird zugleich auf die 3,4 Bezug
genommen.
-
Der
trockene (Verstärkungsfaser-)Gesamtaufbau 23 umfasst
unter anderem vier Kerne 26 bis 29, die durch
drei Holm-Vorformlinge 30 bis 32 getrennt und
von einem bahnförmigen
Halbzeug 33 zur Bildung der späteren Außenhaut umgeben sind.
-
Weiterhin
sind sechs entsprechend vorgeformte Stringer-Vorformlinge, von denen
lediglich ein Stringer-Vorformling 34 mit einer Bezugsziffer
versehen ist, in den Kernen 27 bis 29 vorgesehen,
die zur integralen Ausbildung der Längsversteifungsprofile, insbesondere
der Stringer bzw. der Ω-Stringer
oder der Hut-Stringer, im späteren
Verbundbauteil dienen.
-
Dieser
Gesamtaufbau 23 wird im Verfahrensschritt d) für den Infiltrationsvorgang
bzw. den RTM-Prozess in ein geschlossenes Formwerkzeug 35 eingelegt.
Das Formwerkzeug 35 ist mit einer hochfesten und wärmeresistenten
Stahllegierung gebildet. Nur durch das Formwerkzeug 35 wird
die äußere Oberflächengeometrie
des Verbundbauteils definiert. Nach der vollständigen Infiltration des Gesamtaufbaus 23 mittels
eines aushärtbaren
Kunststoffmaterials, insbesondere eines Epo xidharzsystems oder dergleichen,
erfolgt im Verfahrensschritt e) die vollständige Aushärtung zum fertigen Faserverbundbauteil.
Die hierzu notwendige Erwärmung
des RTM-Werkzeugs kann durch eine direkte oder indirekte Beheizung
erfolgen. Die Kerne 26 bis 29 werden im letzten
Verfahrensschritt f) durch Aufschmelzen oder Ausspülen entfernt
bzw. aufgelöst.
Hierzu dienen Bohrungen in jeder durch zwei Rippen und Holme begrenzten
Zelle, die nachträglich
in die Außenhaut
eingebracht werden und die später
zu Entwässerungszwecken,
für die
Durchführung
von Materialuntersuchungen sowie Wartungs- und Inspektionsaufgaben
dienen können.
-
Eine
zuverlässige
Prüfung
des fertigen integralen Verbundbauteils auf Lufteinschlüsse, Delaminationen,
Fremdkörpereinschlüsse, Dickenschwankungen
etc. ist erforderlichenfalls möglich.
-
Die 4 zeigt
einen detaillierten Lagenaufbau im Anschlussbereich des vorderen
Holms 26 an die Außenhaut 33 innerhalb
des Gesamtaufbaus 23 der Verstärkungsfaseranordnung. Beide
Kerne 26, 27 sind wiederum mit Eck-Vorformlingen 36, 37 belegt.
Auf den Eck-Vorformlingen 36, 37 liegen die Haut-Vorformlinge 38, 39 überlappend
auf. Dann folgen zwei Holm-Vorformlinge 40, 41,
getrennt durch einen Zwischen-Vorformling 42. Zwischen
den Kernen 26, 27 verläuft zur Erzielung einer hinreichend ebenen
Fläche
noch ein (Verstärkungsfaser-)Zwickel 43 mit
einer ungefähr
dreieckförmigen
Querschnittsgeometrie. Den oberen Abschluss der Gesamtanordnung 23 bilden
wiederum zwei Lagen eines bahnförmigen
Halbzeugs 44. Infolge der jeweils überlappenden Schichtung im
Randbereich der Vorformlinge wird ein sehr inniger Verbund und hierdurch
eine hohe Festigkeit des resultierenden Faserverbundbauteils erreicht.
-
Die 5 stellt
einen weiteren Ausschnitt aus der 3 dar und
veranschaulicht in einer Detailansicht die Anordnung von Stringer-Vorformlingen zur
Ausbildung der Längsversteifung,
insbesondere in der Form eines Ω-Stringers
bzw. eines Hut-Stringers.
-
Der
Hut-Stringer 34 ist im Ausführungsbeispiel der 5 mit
zwei ineinander geschachtelt angeordneten Stringer-Vorformlingen 45, 46 mit
einer jeweils trapezförmigen
Querschnittsgeometrie gebildet. Der äußere Stringer-Vorformling 45 verfügt über zwei
beidseitig angeordnete Laschen 47, 48, die in stufenförmigen Vertiefungen 49, 50 auf
dem Kern 27 aufliegen, um einen ebenen oberen Abschluss
zu erzielen. Die Laschen 47, 48 sind voneinander
weg, nach außen
gerichtet. Der innere Stringer-Vorformling 46 weist zwei
aufeinander zu weisende Laschen 51, 52 auf. Die
beiden Stringer-Vorformlinge 45, 46 sind in einer
Längsvertiefung 53 des
Kerns 27, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als eine Nut
mit einer trapezförmigen
Querschnittsgeometrie ausgebildet ist, eingelegt. Zur Abstützung der
Stringer-Vorformlinge 45, 46 beim
abschließenden
Infiltrationsprozess dient ein hohler Stützkörper 54, der beispielsweise mit
einem bedingt elastischen, aufblasbaren Folienschlauch gebildet
sein kann und der nach dem Infiltrations- und Aushärtungsvorgang
aus dem Längsversteifungsprofil 34 wieder
herausgezogen wird. Der Aufbau wird nach oben durch zwei Lagen des bahnförmigen Halbzeugs 44 (Gewebe)
abgeschlossen. Der Stützkörper kann
alternativ mit demselben auflösbaren
(schmelzbaren oder löslichen)
Material wie die Kerne 11 bis 13 gebildet sein.
-
Die 6 zeigt
eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie VI-VI in der 3,
die die Integration eines Lasteinleitungspunktes in das spätere Verbundbauteil
nach Maßgabe
des Verfahrens illustriert.
-
Ein
Lasteinleitungspunkt 55 ist im Bereich zwischen dem Kern 27 und
einem benachbarten Kern 56, der in der Darstellung der 3 in
Bezug auf die Zeichenebene hinter dem Kern 27 liegt, als ein
integraler Bestandteil einer mit mindestens einem trockenen Vorformling
gebildeten (Quer-)Rippe 57 ausgestaltet.
-
Der
Kern 27 ist mit einem Eck-Vorformling 58, einem
Haut-Vorformling 59 sowie drei Rippen-Vorformlingen 60 belegt.
Die Anordnung der Vorformlinge auf dem zweiten Kern 56 ist
spiegelsymmetrisch zur Anordnung der Vorformlinge auf dem Kern 27.
Im Unterschied zum "normalen" Aufbau der Holme
bzw. Rippen mit trockenen Vorformlingen, sind im Fall der Schaffung
des Lasteinleitungspunktes 55 insgesamt fünf zusätzliche
Lasteinleitungs-Vorformlinge 61 vorgesehen, die zwischen
den Rippen-Vorformlingen 60 angeordnet
sind und somit für
eine optimale, großflächige Kraftüberleitung
in die Gesamtstruktur des Faserverbundbauteils sorgen. An ihren unteren,
nicht bezeichneten Enden, weisen die Lasteinleitungs-Vorformlinge 61 eine
Ausnehmung 62 auf, die zur Durchführung eines zylindrischen Kerns 63 bzw.
Bolzens zur Ausbildung eines Anbindungsauges im späteren Verbundbauteil
dient. Alternativ können
die unteren Enden der Lasteinleitung-Vorformlinge 61 auch
ein fach um den Kern 63 herum gelegt werden. Der Kern 63 kann
mit denselben auflösbaren
bzw. löslichen
Kernmaterialien wie die übrigen Kerne 11 bis 13 gebildet
sein. Der Kern 63 ist weiterhin in einer zweigeteilten
Form 64 aufgenommen, die wiederum in einer korrespondierend
hierzu ausgestalteten Kavität 65 im
Formwerkzeug 35 eingelassen ist. Die Zweiteilung der Form 64 gewährleistet
die Entformbarkeit. Zur Durchführung
der Lasteinleitungs-Vorformlinge 61 durch die spätere Außenhaut ist
eine Ausnehmung 67 bzw. Durchführung mit einer Randverstärkung, insbesondere
ein Schlitz, in beide Lagen des bahnförmigen Halbzeugs 66 eingebracht. Alternativ
kann das Auge auch durch nachträgliches Bohren
der Lasteinleitungs-Vorformlinge 61 nach der erfolgten
Infiltration und Aushärtung
erfolgen. In diesem Fall sind der zylindrische Kern 63,
die zweigeteilte Form 64 sowie die Kavität 65 im
Formwerkzeug 35 entbehrlich.
-
Die 7 illustriert
schematisch eine alternative Ausgestaltung der Kernform nach 1,
um insbesondere eine präzise
Ausrichtung der Kerne nach deren Herstellung zu erleichtern.
-
Eine
Kernform 68 umfasst unter anderem drei Holmbleche 69 bis 71 sowie
drei Rippenbleche 72 bis 74 als Platzhalter (Trennbleche)
für die
Rippen und die Holme im späteren
Faserverbundbauteil. In den durch Holmbleche 69 bis 71 sowie
die Rippenbleche 72 bis 74 jeweils eingegrenzten
Zellen werden insgesamt acht Kerne, von denen ein Kern 75 mit
einer Bezugsziffer versehen ist, durch das Einfüllen des aushärtbaren
Kernmaterials, wie vorstehend beschrieben, hergestellt. Die weiteren
Komponenten der Kernform 68 sind der besseren Übersicht
halber nicht dargestellt (vgl. insb. 1).
-
Im
Unterschied zu der Ausführungsform
der Kernform 1 nach Maßgabe
der 1 sind in der Kernform 68 eine Vielzahl
von Positionier(hilfs-)mitteln, von denen zwei Positioniermittel
stellvertretend für
die übrigen
mit den Bezugsziffern 76, 77 versehen sind, vorgesehen.
Die Positioniermittel 76, 77 werden beim Gießvorgang
der Kerne einfach mit eingegossen und werden nach Erhärten bzw.
Abbinden der Kerne aus diesen herausgezogen. Die Positioniermittel 76, 77 sind
vorzugsweise mit teflonbeschichteten Drähten oder Röhrchen gebildet, um das Herausziehen
aus den Kernen zu erleichtern.
-
Die
Positioniermittel 76, 77 werden durch nicht bezeichnete
Bohrungen in den Rippenblechen 72, 73 geführt und
folgen unter Aufrechterhaltung eines kleinen Abstan des von wenigen
Millimetern in etwa der jeweiligen oberen und unteren Kontur der Kanten
der Holmbleche 69 bis 71. Aufgrund der Krümmung der
Kanten der Holmbleche 69 bis 71 und des geradlinigen
Verlaufs der Positioniermittel 76, 77 kann dieser
Abstand jedoch variieren. Die Positioniermittel 76, 77 können durch
nicht dargestellte Spannmittel mit einer mechanischen Vorspannung versehen
werden, um einen definierten Verlauf zu erreichen.
-
Die
Funktion der Positioniermittel 76, 77 ist wie
folgt: Nachdem die gegossenen Kerne im Verfahrensschritt a) ausgehärtet sind,
werden die Positioniermittel 76, 77 aus den Kernen
herausgezogen. Anschließend
werden sämtliche
Kerne mit den Vorformlingen, wie im Rahmen der Beschreibung der 2 bis 6 erläutert, belegt
(Verfahrensschritt b). Anschließend
werden die Kerne nebeneinander zu einer Reihe angeordnet (zunächst jeweils
parallel zu den Holm-Vorformlingen) und durch das Wiedereinfädeln der
Positioniermittel präzise
zueinander ausgerichtet und zusammen gehalten. Anschließend werden
weitere Kerne in Rippenrichtung zu einer vollständigen Reihe gruppiert und
weitere Reihen gebildet, bis der komplette Aufbau erreicht ist.
Nachdem alle Reihen angeordnet und ausgerichtet sind, erfolgt im
Verfahrensschritt c) das gleichmäßige Belegen
aller Kerne mit dem bahnförmigen
Halbzeug für
die Außenhautverstärkung und
damit die Schaffung des Gesamtaufbaus der zur Herstellung des integralen Faserverbundbauteils
erforderlichen kompletten Verstärkungsfaseranordnung.
Insbesondere die Materialstärke
der Holm-Vorformlinge,
der Rippen-Vorformlinge sowie eine Lagenanzahl des umgewickelten bahnförmigen Halbzeuges
ist so zu bemessen, dass der Gesamtaufbau möglichst passgenau und verzugsfrei
im Verfahrensschritt d) in das mindestens zweigeteilte Formwerkzeug
für den
RTM-Prozess einbringbar ist. Gegebenenfalls müssen optionale Lagen mit Verstärkungsfasern
in den Gesamtaufbau zum Toleranzausgleich eingebracht werden. Durch die
Positioniermittel wird zudem ein Verschieben der Kerne innerhalb
des RTM-Werkzeugs verhindert und eine hohe und reproduzierbare Maßhaltigkeit
des Faserverbundbauteils erzielt. Die letzten beiden Schritte e)
und f) umfassen lediglich das Aushärten des Faserverbundbauteils
nach dem RTM-Prozess
sowie das anschließende
Entfernen der Kerne aus dem hohlen Verbundbauteil.
-
In
der 8 ist ein Kreuzungsbereich 78 zwischen
dem Kern 75 und weiteren drei angrenzenden, nicht bezeichneten
Kernen dargestellt. Die räumliche Erstreckung
der Kerne zwischen den Vorformlingen ist durch ein Punktraster veranschaulicht.
Im Kreuzungsbereich 78 sind zwei durchgehende Holm-Vorformlinge 79, 80 sowie
vier Rippen-Vorformlinge 83 bis 86 angeordnet.
Zwischen den durchlaufenden Holm-Vorformlingen 79, 80 können gegebenenfalls senkrechte,
ebene Lagen (s. g. "Blades") eingefügt sein,
um die Materialstärke
der Holme zu erhöhen. Von
zentraler Bedeutung für
die erreichbare Festigkeit des späteren integralen Faserverbundbauteils sind
die sich über
die Gesamtlänge
des Bauteils erstreckenden, einstückigen Holm-Vorformlinge 79 und 80.
Demgegenüber
sind die Rippen-Vorformlinge 83 bis 86 unterteilt,
das heißt
sie erstrecken sich lediglich zwischen zwei benachbarten Holmen.
Obere, nicht bezeichnete Laschen der Vorformlinge 79 bis 86 sind
jeweils in Richtung von gleichfalls nicht bezeichneten Kanten der
Kerne umgeklappt. Im Bereich des Kreuzungsbereiches 78 sind
auf die Positioniermittel 76, 77 viertelkreissegmentförmige Scheiben 87, 88 aufgezogen,
durch die im späteren
Verbundbauteil die viertelkreissegmentförmigen Drainageöffnungen
entstehen. Die Scheiben 87, 88 sind bevorzugt
mit demselben auflösbaren
Material gefertigt wie die Kerne. Entsprechend zur Ausgestaltung
der 8 werden an allen weiteren Kreuzungsbereichen derartige
Scheiben zur Schaffung von Drainageöffnungen vorgesehen. Die vier
Rippen-Vorformlinge 83 bis 86 weisen zu diesem
Zweck Ausschnitte auf, deren Gestalt jeweils in etwa der geometrischen
Gestalt der Scheiben 87, 88 entspricht. Die Einbringung
von Bohrungen in die Außenhaut
des späteren
Faserverbundbauteils zur Schaffung einer Entwässerungsmöglichkeit kann infolge der
viertelkreissegmentförmigen
Drainageöffnungen
entfallen, was in statischer sowie aerodynamischer Hinsicht vorteilhaft
ist und darüber
hinaus die Fertigung vereinfacht. Innerhalb der Struktur befindliches
Kondensationswasser kann jedoch nur entlang der Holme fließen, da
keine Drainageöffnungen
in den Holmen vorgesehen sind.
-
Als
Alternative zu den in den Eckbereichen der Zellen angeordneten Scheiben 87, 88 können auch
die Rippenbleche 72 bis 74 (vgl. 7)
mit entsprechend angeordneten, beispielsweise viertelkreissegmentförmigen Aussparungen
bzw. Vertiefungen versehen werden, die während des Gießvorgangs
der Kerne mit dem Kernmaterial volllaufen und im späteren Verbundbauteil
ebenfalls entsprechende Drainageöffnungen
bilden, um unter anderem den Abfluss von Kondensationswasser aus
der Landeklappe entlang der (Längs-)Holme
zu gewährleisten.
-
Die 9 illustriert
schematisch den Ablauf des Verfahrensschritts c), in dem das bahnförmige Halbzeug
auf die positionierten und mit Vorformlingen versehenen Kerne aufgelegt
wird.
-
Ein
bahnförmiges
Halbzeug 89, insbesondere ein drapierfähiges Kohlefasergewebe, ist
auf zwei Spulen 90, 91 der hierzu benutzten Vorrichtung
bevorratet. Durch die Abwärtsbewegung
der beiden Spulen 90, 91 in Richtung der nach
unten weisenden Pfeile wird das bahnförmige Halbzeug 89 gleichmäßig von
den Spulen 90, 91 abgezogen und auf einen vorbereiteten
Aufbau 92 abgelegt und zugeschnitten. In vorteilhafter
Weise wird jede Spule 90, 91 während der Abwärtsbewegung
an den vorbereiteten Aufbau 92 herangeführt und in vertikaler Richtung
nachgeführt,
um einen faltenfreien Legeprozess zu unterstützen.
-
Erforderlichenfalls
kann der Vorgang mindestens einmal wiederholt werden, um eine höhere Materialstärke des
bahnförmigen
Halbzeugs 89 auf dem vorbereiteten Aufbau 92 und
damit der späteren Außenhaut
zu erhalten. Es können
weitere, nicht dargestellte Andruckrollen vorgesehen sein, um das Halbzeug 89 fest
und vor allem faltenfrei an den Aufbau 92 anzudrücken und
gegebenenfalls zeitgleich in seiner erreichten Lage durch die Anwendung
von Wärme
und/oder dem Aufbringen eines Bindemittels zu sichern. Nach dem
der Auftrag des bahnförmigen Halbzeugs 89 auf
den Aufbau 92 beendet ist, verkörpert der Aufbau 92 nunmehr
einen fertigen Gesamtaufbau 93 einer vollständigen Verstärkungsfaseranordnung
für die
Herstellung des Faserverbundbauteils.
-
Die 10 und 11 illustrieren
schematisch einen möglichen
Aufbau von zwei vorgefertigten Vorformlingen zum Belegen der Kerne,
das heißt letztendlich
zur Schaffung der inneren Versteifungsstruktur. Beide Vorformlinge
sind durch Zuschneiden und Falten aus einem ebenen Zuschnitt gebildet
worden. Der verwendete Zuschnitt kann beispielsweise mit einem multiaxialen
Fasergelege oder mit einem drapierfähigen Gewebe aus Kohlefasern
gebildet sein. In den 10, 11 stellen
die gestrichelten Linien jeweils Faltlinien, die mit hoher Strichstärke eingezeichneten
Linien symbolisieren jeweils Schnittlinien und die punktierten Linien
stellen jeweils den ursprünglichen
Umriss des Zuschnitts bzw. verdeckte Kanten in der isometrischen
Ansicht dar. Ausgeschnittene Bereiche sind zur weiteren Verdeutlichung
schraffiert.
-
Der
linke Teil der 10 zeigt ein schematisches Beispiel
für einen
Zuschnitt, der zur Herstellung des im rechten Teil abgebildeten
Eck-Vorformlings 94 herangezogen wird. Die Eck-Vorformlinge 94 dienen
zur Kantenverstärkung
der Zellen innerhalb des Faserverbundbauteils sowie zur mechanischen Anbindung
zwischen der Außenhaut
und den Holm- bzw. den Rippen-Vorformlingen durch die Schaffung von Überlappungen.
Der Eck-Vorformling 94 weist vier durch Einschneiden entlang
der mit hoher Strichstärke
gezeichneten Linie (quadratische Abschnitte vom Zuschnitt) und anschließendes Umklappen
um etwa 90° gebildete
Laschen 95 bis 98 auf, die in die umlaufenden,
gestuften Vertiefungen an den Kanten der Kerne eingelegt werden
(vgl. insb. 3).
-
Der
linke Teil der 11 zeigt einen beispielhaften
Zuschnitt für
einen Rippen-Vorformling 99, aus
dem durch Zuschneiden entlang der mit hoher Strichstärke gezeichneten
Linien (im Wesentlichen quadratische Eckabschnitte mit innenseitig
gerundeten Ecken) sowie durch Umklappen der Laschen 100 bis 103 der
Rippen-Vorformling 99 gestaltet
wird, wie er zur Erzeugung der integralen Rippen im späteren Verbundbauteil
notwendig ist. Die Umfangskontur ist in der schematischen Darstellung
der 11 vereinfachend reckteckförmig dargestellt, folgt in
der praktischen Ausführung
jedoch der inneren Oberflächengeometrie
der Außenhaut
des Faserverbundbauteils.
-
Durch
die Verwendung des Rippen-Vorformlings 99 nach 11 lassen
sich jeweils in den Eckbereichen einer Rippe im Verbundbauteil ungefähr viertelkreissegmentförmige Drainageöffnungen
generieren, die unter anderem zur Entwässerung des Verbundbauteils
dienen. Diese heraus geschnittenen Eckbereiche des Rippen-Vorformlings 99 werden beim
Gießprozess
der Kerne durch die Scheiben mit der gleichen Geometrie freigehalten
(vgl. insb. 7,8).
-
Die
geometrische Gestalt eines Holm-Vorformlings (nicht in der Zeichnung
dargestellt) entspricht – abgesehen
von der fehlenden mittleren Ausnehmung und einer erheblich größeren Längenausdehnung
(in horizontaler Richtung) – der
Gestalt des Eck-Vorformlings 94 nach Maßgabe der 10.
-
Die 12 zeigt
schließlich
das fertiggestellte integrale Faserverbundbauteil mit einer Vielzahl von
innenliegenden und hinterschnittenen Versteifungselementen in einer
Ansicht von unten.
-
Ein
nach Maßgabe
des Verfahrens hergestelltes Faserverbundbauteil 104, bei
dem es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel
um eine Landeklappe 105 handelt, weist eine Vielzahl von
innenliegenden, hinterschnittenen sowie integral zu einer Außenhaut 106 ausgebildeten
Versteifungselemente 107 auf. Die Versteifungselemente 107 sind
exemplarisch als (Längs-)Holme 108 bis 110 sowie
hierzu unter einem Winkel von etwa 90° verlaufende (Quer-)Rippen 111 bis 113 ausgeführt. Die
sich in Kreuzungsbereichen "kreuzenden" Holme 108 bis 110 sowie
Rippen 111 bis 113 bilden eine innere Versteifungsstruktur
mit acht im Wesentlichen in sich geschlossenen Zellen, von denen
eine Zelle repräsentativ
für alle übrigen mit
der Bezugsziffer 114 versehen ist. In die Außenhaut 106 sind
im Bereich einer Unterseite 115, jeweils etwa mittig in
Bezug zu den Zellen, Bohrungen eingebracht, von denen eine Bohrung
mit der Bezugsziffer 116 versehen ist. Die Bohrungen dienen
zur Entwässerung
der Zellen sowie darüber
hinaus als Inspektions- bzw. Wartungsöffnungen. Die Bohrungen sind im
Fall der viertelkreissegmentförmigen
Ausnehmungen in den (Quer)-Rippen zumindest im Hinblick auf die
Drainage von eingedrungenem Wasser entbehrlich, gleichwohl für Inspektions-
und Wartungsaufgaben von Vorteil. Weiterhin ist das Faserverbundbauteil 104 im
Bereich der Unterseite 115 mit einem integral zur Rippe 112 gestalteten
Lasteinleitungspunkt 117, exemplarisch in Form eines Auges 118 ausgestattet.
-
Eckbereiche
der Rippen 111 bis 113 weisen jeweils eine Vielzahl
von vierteilkreisförmigen Öffnungen
auf, von denen eine Öffnung
bzw. Ausnehmung repräsentativ
für alle übrigen die
Bezugsziffer 119 trägt.
Die Öffnungen
dienen zum heraus Spülen
der Kerne nach dem Abschluss des RTM-Prozesses und im fertigen Faserverbundbauteil 104 als
Drainageöffnungen
zur Ableitung von innerhalb des Bauteils entstandenem Kondensationswaser.
Abweichend von der viertelkreisförmigen
Form können
die Ausnehmungen 119 jede andere denkbare geometrische Formgebung
aufweisen.
-
Vorzugsweise
ist das Faserverbundbauteil 104 mit einem kohlefaserverstärkten Epoxidharz
hergestellt. Bei integralen Faserverbundteilen, bei denen geringere
Anforderungen an die strukturelle Festigkeit und/oder die Schlagfestigkeit
(so genannte "Impact"-Festigkeit) gestellt
werden, können
alternativ auch andere Duroplaste, wie zum Beispiel Polyesterharze,
Phenolharze etc., eingesetzt werden. Ausnahmsweise können auch
thermoplastische Kunststoffe verwendet werden, wenn deren mechanische Eigenschaften
im Vergleich zu den Duroplasten für den jeweiligen Anwendungsfall
noch ausreichend erscheint.
-
Das
mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellte Faserverbundbauteil 104 bzw. die Landklappe 105 verfügt aufgrund
der vollintegralen Bauweise über
ausgezeichnete Festigkeitswerte und ein geringes Gewicht. Daneben
lässt sich
das Bauteil in einem weitgehend vollautomatisierten Prozess im industriellen
Maßstab
mit einer hohen Maßhaltigkeit und
einer guten Wiederholbarkeit der geometrischen Abmessungen und einem
erheblich reduzierten Montageaufwand produzieren.
-
Lediglich
später
hinzuzufügende
Ausrüstungskomponenten,
wie etwa Dichtungselemente, metallische Buchsen etc. müssen noch
manuell eingebaut werden. Die bei Faserverbundbauteilen für einen
ausreichenden Blitzschutz immer notwendigen Blitzschutzgewebe und/oder
Blitzschutzleitungen werden schon vor dem Vollzug des RTM-Prozesses in
die Außenhautlagen
durch das Einbetten von Kupferdrahtgeweben, Kupferdrähten, metallisch
leitfähige
Lochrasterfolien oder dergleichen, geschaffen.
-
Handelt
es sich bei dem herzustellenden Faserverbundbauteil beispielsweise
um ein Seitenleitwerk, ein Höhenleitwerk
oder eine komplette Tragfläche
eines Flugzeugs, müssen
zusätzlich
noch die erforderlichen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen
Systeme eingebaut werden.
-
- 1
- Kernform
- 2
- unteres
Formteil
- 3
- oberes
Formteil
- 4
- Holmblech
- 5
- Rippenblech
- 6
- Schlitz
(Rippenblech)
- 7
- Schlitz
(Holmblech)
- 8
- Zelle
(Gießform
Kern)
- 9
- Bohrung
(Zuführung
Kernmaterial bzw. Entlüftung)
- 9a
- Entlüftungsbohrung
- 10
- Steg
- 11
- Kern
- 12
- Kern
- 13
- Kern
- 14
- Eck-Vorformling
- 15
- Haut-Vorformling
- 16
- Holm-Vorformling
(Rippen-Vorformling)
- 17
- Holm-Vorformling
(Rippen-Vorformling)
- 18
- Seitenfläche (Kern)
- 19
- Seitenfläche (Kern)
- 20
- Zwischen-Vorformling
- 21
- Kante
- 22
- Kante
- 23
- Gesamtaufbau
(Verstärkungsfaseranordnung
Verbundbauteil)
- 24
- Zwickel
- 25
- bahnförmiges Halbzeug
(drapierfähiges
Gewebe, Außenhaut)
- 26
- Kern
- 27
- Kern
- 28
- Kern
- 29
- Kern
- 30
- Holm-Vorformling
- 31
- Holm-Vorformling
- 32
- Holm-Vorformling
- 33
- bahnförmiges Halbzeug
(Außenhaut)
- 34
- Stringer-Vorformling
(Längsversteifungsprofil)
- 35
- Formwerkzeug
- 36
- Eck-Vorformling
- 37
- Eck-Vorformling
- 38
- Haut-Vorformling
- 39
- Haut-Vorformling
- 40
- Holm-Vorformling
- 41
- Holm-Vorformling
- 42
- Zwischen-Vorformling
- 43
- Zwickel
- 44
- bahnförmiges Halbzeug
(Außenhaut)
- 45
- Stringer-Vorformling
(äußerer)
- 46
- Stringer-Vorformling
(innerer)
- 47
- Lasche
- 48
- Lasche
- 49
- Vertiefung
(Kern)
- 50
- Vertiefung
(Kern)
- 51
- Lasche
- 52
- Lasche
- 53
- Längsvertiefung
(Kern)
- 54
- Stützkörper
- 55
- Lasteinleitungspunkt
- 56
- Kern
(auflösbar)
- 57
- (Quer-)Rippe
- 58
- Eck-Vorformling
- 59
- Haut-Vorformling
(Anbindung Eck-Vorformling ↔ Außenhaut)
- 60
- Rippen-Vorformling
- 61
- Lasteinleitungs-Vorformlinge
- 62
- Ausnehmung
(Lasteinleitungs-Vorformlinge)
- 63
- zylindrischer
Kern (Auge)
- 64
- zweigeteilte
Form
- 65
- Kavität (Formwerkzeug)
- 66
- bahnförmiges Halbzeug
(Außenhaut)
- 67
- Ausnehmung
(bahnförmiges
Halbzeug)
- 68
- Kernform
(Variante)
- 69
- Holmblech
- 70
- Holmblech
- 71
- Holmblech
- 72
- Rippenblech
- 73
- Rippenblech
- 74
- Rippenblech
- 75
- Kern
- 76
- Positioniermittel
(teflonbeschichteter Draht)
- 77
- Positioniermittel
(teflonbeschichteter Draht)
- 78
- Kreuzungsbereich
- 79
- Holm-Vorformling
- 80
- Holm-Vorformling
- 83
- Rippen-Vorformling
- 84
- Rippen-Vorformling
- 85
- Rippen-Vorformling
- 86
- Rippen-Vorformling
- 87
- Scheibe
- 88
- Scheibe
- 89
- bahnförmiges Halbzeug
(Außenhautlagen)
- 90
- Spule
- 91
- Spule
- 92
- Aufbau
(Kerne mit Vorformlingen)
- 93
- Gesamtaufbau
(Kerne mit Vorformlingen und Außenhautlagen)
- 94
- Eck-Vorformling
- 95
- Lasche
- 96
- Lasche
- 97
- Lasche
- 98
- Lasche
- 99
- Rippen-Vorformling
- 100
- Lasche
- 101
- Lasche
- 102
- Lasche
- 103
- Lasche
- 104
- Faserverbundbauteil
- 105
- Landeklappe
- 106
- Außenhaut
(Faserverbundbauteil)
- 107
- Versteifungselemente
- 108
- Holm
- 109
- Holm
- 110
- Holm
- 111
- Rippe
- 112
- Rippe
- 113
- Rippe
- 114
- Zelle
- 115
- Unterseite
(Faserverbundbauteil)
- 116
- Bohrung
(Entwässerung/Drainage)
- 117
- Lasteinleitungspunkt
- 118
- Auge
- 119
- Ausnehmung
(Drainage-Öffnung)