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Die
Erfindung betrifft Schleifwerkzeug für aus Beton, Stein,
Ziegeln und vergleichbaren mineralischen Baustoffen bestehenden
Bauelementen oder Baukonstruktionen, wie Betonfertigteilen, Steinplatten,
Ziegelmauern und ähnliches, zum Erzeugen einer T-förmig
hinterschnittenen Nut in dem Bauelement oder der Baukonstruktion,
mit einem zylindrischen Werkzeugschaft, an dessen einem Ende ein zur
Längsachse des Werkzeugschaftes rotationssymmetrischer
Werkzeugkopf vorgesehen ist und dessen dem Werkzeugkopf entgegengesetztes
Ende zum drehfesten Verbinden mit einem angetriebenen Werkzeug ausgelegt
ist. Des weiteren betrifft die Erfindung eine bogenförmige
T-förmig hinterschnittene -Nut sowie ein Verfahren und
ein angetriebenes Werkzeug zur Herstellung einer bogenförmigen
T-förmig hinterschnittenen Nut.
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Die
Bearbeitung von Bauelementen, wie Beton, Stein, Ziegel und ähnlichem,
sowie Baukonstruktionen, wie Betonmauern, Betondecken, Ziegelmauern
und ähnlichem, die aus mineralischen Baustoffen gefertigt
sind, zur Erzeugung von im Querschnitt T-förmigen Nuten
ist mit herkömmlichen Werkzeugen wie Fräsern,
Schleifscheiben und ähnlichem nicht möglich. Wesentlicher
Grund hierfür ist die Gefügestruktur mineralischer
Baustoffe, die ein „Schneiden” des Baustoffes
unmöglich macht. Im Gegensatz zu Metall, bei dem beim Bearbeiten
einzelne Späne abgetragen werden und so die Verwendung
spanabhebender Fräser zur Herstellung T-förmiger
Nuten möglich ist, ist dies bei mineralischen Baustoffen
unmöglich. Bei mineralischen Baustoffen sind generell nur Werkzeuge
einsetzbar, bei denen der mineralische Baustoff abgeschliffen wird.
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Die
Herstellung im Querschnitt T-förmiger Nuten in mineralischen
Baustoffen ist zwar aus dem Stand der Technik bekannt, so beispielsweise
aus der
US 4,020,610 ,
der
DE 93 08 171 U1 ,
der
US 5,673,527 , der
EP 0 744 513 A2 oder
der
US 5,555,690 .
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Bei
näherem Studium dieser Druckschriften wird jedoch deutlich,
dass generell zwischen zwei Nutformen unterschieden werden muss,
nämlich einer im Querschnitt kegelförmig hinterschnittenen Nut,
bei der die beidseitigen Übergange zwischen dem schmalen
ersten Nutkanal und dem breiten zweiten Nutkanal, die die Anlageflächen
für ein später einzusetzendes Befestigungselement
bilden, unter einem Neigungswinkel von üblicherweise 45° bezüglich
der Nutflanken des ersten Nutkanals verlaufen, und einer im Querschnitt
echten T-förmig hinterschittenen Nutform, bei der die Übergänge
zwischen dem schmalen ersten Nutkanal und dem breiten zweiten Nutkanal
unter einem Winkel von zumindest annähernd 90° bezüglich
der Nutflanken des ersten Nutkanals verlaufen.
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Die
Fertigung von kegelförmig hinterschnittenen Nuten ist durch
den Einsatz von kegelstumpfförmigen Schleifwerkzeugen grundsätzlich
möglich. Es hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt,
dass aufgrund der geneigt verlaufenden Anlageflächen das
Befestigen eines Befestigungselementes mit gleichfalls kegelförmigen
Kopf in der kegelförmig hinterschnittenen Nut nicht möglich
ist. Wie ausführliche Versuchsreihen gezeigt haben, bricht
die kegelförmig hinterschnittene Nut aufgrund des Gefüges
der mineralischen Baustoffe bereits bei geringen am Befestigungselement
angreifenden axialen Kräften aus. Wesentlicher Grund hierfür
ist, dass mineralische Baustoffe zwar hohe Druckbelastungen ertragen,
jedoch bereits bei geringsten Zugbelastungen versagen. Aus diesem
Grund sind die kegelförmig hinterschnittenen Nuten für
Bauelemente und Baukonstruktionen aus mineralischen Baustoffen nicht
einsetzbar.
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Die
Fertigung von echten T-förmig hinterschnittenen Nuten,
bei denen die Anlageflächen rechtwinklig zu den Nutflanken
des schmalen ersten Nutkanals verlaufen (derartige Nuten sind beispielsweise
in der
US 4,020,610 ,
der
DE 93 08 171 U1 oder der
US 5,673,527 beschrieben)
ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich gewesen. So
existierte bisher kein Schleifwerkzeug, mit dem die Anlageflächen rechtwinklig
verlaufend zu den Nutflanken des ersten Nutkanals gefertigt werden
können.
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Ausgehend
von dieser Situation war es Aufgabe der Erfindung, ein Schleifwerkzeug,
ein Verfahren sowie ein angetriebenes Werkzeug anzugeben, mit dem
bzw. durch dessen Einsatz die Herstellung einer derartigen bogenförmigen
T-förmig hinterschnittenen Nut möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch ein Schleifwerkzeug mit den Merkmalen nach Anspruch
1 und insbesondere dadurch gelöst, dass die gesamte Oberfläche
des Werkzeugkopfes sowie die gesamte Oberfläche des sich
unmittelbar an den Werkzeugkopf anschließenden Abschnittes
des Werkzeugschaftes einschließlich des Überganges des
Werkzeugkopfes in den Werkzeugschaft mit in die Oberflächen
teilweise eingelassenen Schleifpartikeln versehen ist, dass die
Oberseite des Werkzeugkopfes plan und rechtwinklig zur Längsachse
des Werkzeugschaftes, dass der Übergang des Werkzeugkopfes
in den Werkzeugschaft abgerundet ist, und dass sämtliche
Umlaufkanten des Werkzeugkopfes abgerundet sind. Des weiteren wird
die Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen nach Anspruch
16 sowie ein angetriebenes Werkzeug mit den Merkmalen nach Anspruch
19 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Schleifwerkzeug zeichnet sich
durch verschiedene für die Erzeugung einer T-förmig
hinterschnittenen Nut mit rechtwinklig verlaufenden Anlageflächen
wesentliche, zusammenwirkende Merkmale aus. Zum einen muss die gesamte
Oberfläche des Werkzeugkopfes sowie die gesamte Oberfläche
des sich unmittelbar an den Werkzeugkopf anschließenden
Abschnittes des Werkzeugschaftes einschließlich der Übergänge
des Werkzeugkopfes in den Werkzeugschaft mit Schleifpartikeln versehen
sein. Nur dadurch, dass sämtliche Oberflächen
des Schleifwerkzeuges mit Schleifpartikeln versehen sind, ist es überhaupt
möglich, die T-förmig hinterschnittene Nut aus
dem Bauelement herauszuschlei fen. Des weiteren müssen sämtliche Umlaufkanten
des Werkzeugkopfes sowie insbesondere auch den Übergang
des Werkzeugkopfes in den Werkzeugschaft abgerundet sein. Ausschließlich durch
die abgerundete Ausbildung sämtlicher Kanten des Schleifwerkzeuges
ist es überhaupt möglich, einen definierten Materialabtrag
zu erreichen. Wäre auch nur eine der Kanten des Schleifwerkzeuges
mit einem Winkel versehen, also nicht abgerundet, würde
das Werkzeug mit eben dieser Kante mit dem Material in Eingriff
kommen, könnte, da an der Spitze der Kante allenfalls eine äußerst
geringe Anzahl an Schleifpartikeln vorgesehen wäre, allenfalls
für einen kurzen Augenblick eine entsprechende Schleifwirkung
erreichen. Durch die extreme Belastung des Schleifwerkzeuges aufgrund
der Gefügestruktur des zu bearbeitenden Materials wäre
das Schleifwerkzeug an einer derartigen Kante unverzüglich
abgeschliffen und ein weiteres Eindringen des Schleifwerkzeuges
in das Material unmöglich, wie mehrjährige umfangreiche
Versuchsreihen unterschiedlicher Werkzeugformen gezeigt haben. Im
Gegensatz hierzu wird durch die abgerundete Ausbildung sämtlicher Umlaufkanten
sowie des Übergangs des Werkzeugkopfes in den Werkzeugschaft
einerseits erreicht, dass eine besonders große Oberfläche
mit Schleifpartikeln versehen ist, während andererseits
sichergestellt ist, dass immer eine Vielzahl Schleifpartikel mit dem
Material in Eingriff kommt und dieses abträgt. Durch den
planen und rechtwinkligen Verlauf der Oberseite des Werkzeugkopfes
ist es wiederum erst möglich, die im Querschnitt rechtwinklig
verlaufenden Anlageflächen der T-förmig hinterschnittenen Nut
auszubilden.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Werkzeug können
sogar Materialien mit extremer Härte bearbeitet werden,
so beispielsweise Steinplatten aus Granit, wobei auch nach mehrfachem
Gebrauch das Schleifwerkzeug nach wie vor seine Schleifwirkung behält.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Schleifwerkzeug ist es erstmal
möglich, die im Stand der Technik beschriebenen aber bis
dahin nie herstellbaren T-förmig hinterschnittenen Nuten
mit rechtwinkligen Anlageflächen zu fertigen. Wie Versuchsreihen gezeigt haben,
bricht die T-förmig hinterschnittene Nut mit rechtwinklig
verlaufenden Anlageflächen, anders als die kegelförmig
hinterschnittene Nut, nicht durch die am Befestigungselement angreifenden
Zugkräfte aus. Wesentlicher Grund hierfür ist,
dass durch die an dem in die Nut eingesetzten Befestigungselement angreifenden
Zugkräften das Material nur auf Druck, jedoch nicht auf
Zug beansprucht wird. Die Festigkeit der T-förmigen Nut
ist dabei so hoch, dass während mehreren Versuchen nicht
die Nuten ausbrachen, sondern die Befestigungselemente aufgrund
der hohen axialen Zugkräfte abrissen.
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Das
Schleifwerkzeug kann je nach verwendetem angetriebenen Werkzeug
in einem separaten Bauelement, wie einer Betonplatte, einer Steinplatte oder ähnlichem,
verwendet werden. Ebenso gut kann mit dem Schleifwerkzeug jedoch
auch eine T-förmig hinterschnittene Nut in einer Baukonstruktion,
beispielsweise in einer Ziegelmauer oder auch einer Decke im Inneren
eines Gebäudes, gefertigt werden, so dass die bisher übliche
Verwendung von Dübeln völlig entfallen kann.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung,
der Zeichnung sowie den Unteransprüchen.
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Um
einerseits eine ausreichende Festigkeit und gleichzeitig Duktilität
des Schleifwerkzeuges sicherzustellen, wird bei einer besonders
bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, das Schleifwerkzeug
aus einem Grundkörper aus Stahl zu fertigen, auf dessen
Oberfläche die Schleifpartikel aufgebracht sind. Besonders
von Vorteil ist es dabei, wenn der verwendete Stahl ein nicht rostender
Stahl ist.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuges sind die Schleifpartikel in einer auf die Oberfläche
des Werkzeugkopfes und des Werkzeugschaftes sowie auf den Übergang
des Werkzeugkopfes in den Werkzeugschaft aufgebrachten harten Materialschicht
eingebettet und auf diese Weise fest mit dem Schleifwerkzeug bzw.
dessen Grundkörper verbunden. Das Auftragen der Materialschicht
erfolgt vorzugsweise durch Galvanisie ren, wodurch sichergestellt
ist, dass eine gleichmäßige Materialschicht auf sämtliche
zu beschichtenden Oberflächen aufgetragen werden kann,
so dass die Schleifpartikel gleichmäßig verteilt
auf den beschichteten Oberflächen gehalten sind. Durch
die gleichmäßige Verteilung der Schleifpartikel
wird erreicht, dass während des Schleifvorgangs keine ungleichmäßigen
Abnutzungserscheinungen am Schleifwerkzeug auftreten.
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Damit
auch Materialien mit großer Härte, wie beispielsweise
Granit, bearbeitet werden können, werden als Schleifpartikel
besonders bevorzugt Diamantsplitter verwendet, welche aufgrund ihrer
großen Härte nicht verschleißen, sondern
allenfalls während des Schleifvorgangs aus der Werkzeugoberfläche
herausgebrochen werden. Alternativ ist es jedoch auch möglich,
Schleifpartikel aus anderen Materialien, wie Bornitrid, Korund oder ähnlichen
harten Materialien, zu fertigen.
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Die
Korngröße der Schleifpartikel darf aufgrund der
Materialzusammensetzung nicht zu groß sein. Vorzugsweise
haben die Schleifpartikel eine Korngröße von 0,2
bis 0,5 mm.
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Damit
die Anlageflächen bei der T-förmig hinterschnittenen
Nut möglichst groß ausgebildet sind, wird die
Krümmung des abgerundeten Übergangs zwischen dem
Werkzeugkopf und dem Werkzeugschaft möglichst klein ausgebildet,
zumindest kleiner als die Krümmungen der abgerundeten Umlaufkanten
des Werkzeugkopfes. Allerdings muss die Krümmung des abgerundeten Übergangs
ausreichend groß sein, um sicherzustellen, dass ein ausreichender
Materialabtrag insbesondere am Übergang des Werkzeugkopfes
in den Werkzeugschaft gewährleistet ist.
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Vorzugsweise
sind die Krümmung des abgerundeten Übergangs zwischen
dem Werkzeugkopf und dem Werkzeugschaft und/oder die Krümmungen der
abgerundeten Umlaufkanten des Werkzeugkopfes zumindest abschnittsweise
entsprechend einem Kreisbogen ausgebildet. Hierdurch lässt
sich die Fertigung des Schleifwerkzeuges generell vereinfachen.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuges weist der Werkzeugkopf eine kreisscheibenförmige
Grundform mit abgerundeten Umlaufkanten auf, wobei der maximale
Krümmungsradius jeder abgerundeten Umlaufkante des Werkzeugkopfes
zumindest der halben Dicke des Werkzeugkopfes in axialer Richtung
gesehen entspricht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die
gesamte Umlaufkante abgerundet ist und immer ein abgerundeter Abschnitt des
Werkzeugkopfes mit dem zu schleifenden Material des Bauelementes
für den materiellen Abtrag in Eingriff kommt.
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Der
Durchmesser des Werkzeugkopfes wird in Abhängigkeit von
der Druckfestigkeit des Materials des Bauelementes gewählt,
wobei der Durchmesser des Werkzeugkopfes mit zunehmender Druckfestigkeit
abnimmt. Ist das Bauelement beispielsweise aus Beton oder Granit,
reichen bereits verhältnismäßig geringe
Durchmesser für den Werkzeugkopf aus, um eine ausreichend
stabile T-förmig hinterschnittene Nut auszubilden. Besteht
das Bauelement dagegen aus einem Material mit geringer Druckfestigkeit,
beispielsweise Ziegel, wird ein entsprechend größer
dimensionierter Werkzeugkopf vorgesehen.
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Sofern
es wünschenswert ist, die T-förmig hinterschnittene
Nut beispielsweise auch für Schraubenköpfe zu
verwenden, weist der Werkzeugkopf vorzugsweise einen kreisscheibenförmigen
Grundkörper auf, an dessen Stirnseite mindestens ein zweiter
kreisscheibenförmiger Grundkörper geringeren Durchmessers
ausgebildet ist, dessen Umlaufkanten gleichfalls abgerundet sind.
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Um
zu vermeiden, dass beim Ausbilden einer bogenförmig verlaufenden
Nut, bei deren Herstellung das Schleifwerkzeug entsprechend einer vorgegebenen
Bahn in das Bauelement geschwenkt wird, der Werkzeugkopf an seiner
Stirnseite mit dem Material des Bauelementes nicht in Berührung kommt,
ist die Stirnseite des Werkzeugkopfes eben ausgebildet oder verläuft
sogar zur Mitte hin konkav.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine bogenförmige
T-förmig hinterschnittene Nut in einem Bauelement oder
einer Baukonstruktion aus Beton, Stein, Ziegeln oder vergleichbaren
mineralischen Baustoffen, die insbesondere unter Verwendung des
erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges hergestellt
worden ist. Die bogenförmige Nut weist eine an der Oberfläche
des Bauelementes oder der Baukonstruktion mündende vierseitige
Einfädelöffnung, einen an der Oberfläche
des Bauelementes oder der Baukonstruktion verlaufenden, mittig von
einer der Kanten der Einfädelöffnung ausgehenden ersten
Nutkanal, dessen Breite quer zu seiner Längsrichtung betrachtet
geringer als die Breite der Einfädelöffnung ist
und dessen der Einfädelöffnung abgewandtes Ende
in einem lotrecht zur Oberfläche verlaufenden halbkreisförmigen
ersten Zylinderabschnitt endet, und einen von der Einfädelöffnung
ausgehenden in Längsrichtung des ersten Nutkanals verlaufenden
zweiten Nutkanal auf, dessen Breite der Breite der Einfädelöffnung
quer zur Längsrichtung des ersten Nutkanals entspricht,
der ausgehend von der Einfädelöffnung bogenförmig
in das Material des Bauelementes oder der Baukonstruktion eintaucht, an
seinem der Einfädelöffnung abgewandten Ende in einen
konzentrisch zum ersten Zylinderabschnitt des ersten Nutkanals verlaufenden
halbkreisförmigen zweiten Zylinderabschnitt endet und der
quer zu Längsrichtung betrachtet unter Bildung zweier beiderseits
des ersten Nutkanals verlaufender Anlageflächen in den
ersten Nutkanal übergeht, wobei die Anlageflächen
im zweiten Zylinderabschnitt ineinander übergehend parallel
zur Oberfläche des Bauelementes oder der Baukonstruktion
verlaufen. Erfindungsgemäß zeichnet sich diese
Nut dadurch aus, dass die viereckige Grundform der Einfädelöffnung an
den Ecken abgerundet ist und ihre dem ersten Nutkanal gegenüberliegende
Seitenkante bogenförmig verläuft, wobei die Übergänge
der Einfädelöffnung in den ersten Nutkanal, die
von den abgerundeten Ecken der Einfädelöffnung
ausgehenden Übergänge der jeweils aneinander angrenzenden
Flächen des zweiten Nutkanals im Querschnitt des zweiten Nutkanals
betrachtet sowie die Übergänge der Anlageflächen
in den ersten Nutkanal abgerundet sind.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Nut nimmt der Abstand des Nutgrundes des zweiten Nutkanals zu den
beiden Anlageflächen ausgehend von der Einfädelöffnung
in Richtung des zweiten Zylinderabschnittes kontinuierlich ab, bis
der Nutgrund und die beiden Anlageflächen im Bereich des
zweiten Zylinderabschnittes parallel zueinander verlaufen. Durch
diese Ausbildung der Nut ist es möglich, Platten, beispielsweise
Steinplatten, die mit dieser Nut versehen sind, an bereits fest
installierten Befestigungselementen in einer im wesentlichen axial
in Längsrichtung der Befestigungselemente verlaufenden
Bewegung in diese einzuhängen. Hierdurch ergeben sich neuartige
Befestigungsmöglichkeiten beispielsweise an Fassaden von
Gebäuden oder auch von Decken- oder Bodenelementen in Gebäuden.
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Gemäß einem
dritten Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
einer erfindungsgemäßen bogenförmigen
T-förmig hinterschnittenen Nut in einem Bauelement oder
einer Baukonstruktion aus Beton, Stein, Ziegeln und vergleichbaren
mineralischen Baustoffen, wie einem Betonfertigteil, einer Steinplatte,
einer Ziegelwand oder ähnlichem, unter Verwendung eines
erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges. Zur Durchführung
des Verfahrens wird das Schleifwerkzeug mit einem angetriebenen
Werkzeug drehfest verbunden, das angetriebene Werkzeug ausgehend
von einem bestandet zur Oberfläche des Bauelementes oder
der Baukonstruktion angeordneten Referenzpunkt um eine quer zur
Rotationsachse des Schleifwerkzeuges verlaufende, die Rotationsachse
schneidende, bezüglich der Oberfläche des Bauelementes
festgelegte Schwenkachse derart geschwenkt, bis das Schleifwerkzeug
in die Oberfläche des Bauelementes eindringt. Danach wird
die Schwenkbewegung des Schleifwerkzeuges fortgesetzt, bis dessen
Rotationsachse zumindest rechtwinklig zur Oberfläche des
Bauelementes verläuft. Nach Beendigung des Schleifvorganges
wird das Schleifwerkzeug in entgegengesetzter Richtung wieder aus
der Nut herausgeschwenkt. Durch das erfindungsgemäße
Verfahren kann die bogenförmige Nut ohne großen
Kraftaufwand auf einfache und elegante Weise in das Bauelement oder
in die Baukonstruktion eingebracht werden.
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Bei
einer besonders bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wird zur Erzeugung einer bogenförmigen Nut
mit sich verjüngendem zweiten Nutkanal das Schleifwerkzeug
nach dem Schleifen der Nut in Längsrichtung der Nut mit seiner
Schwenkachse bezüglich der Oberfläche des Bauelementes
oder der Baukonstruktion linear verlagert und das Schleifwerkzeug
zum Erweitern des zweiten Nutkanals entlang der bereits geschnittenen Nut
um die Schwenkachse erneut geschwenkt. Um einen sauberen Schleifvorgang
zu ermöglichen, wird bei dieser Verfahrensvariante das
Schleifwerkzeug vorzugsweise nach dem ersten Schleifen der Nut zunächst
wieder aus der geschliffenen Nut geschwenkt, das angetriebene Werkzeug
linear verlagert und das Schleifwerkzeug anschließend erneut
in die Schwenkachse in die Nut geschwenkt. Alternativ ist es jedoch
auch möglich, das angetriebene Werkzeug mit abgesenktem,
angetriebenen Schleifwerkzeug in der Nut zu verlagern und anschließend
das Schleifwerkzeug zur Erweiterung der Nut wieder entlang der Nut
wieder aus dieser herauszuschwenken.
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Gemäß einem
letzten Aspekt betrifft die Erfindung ein angetriebenes Werkzeug
zur Herstellung einer erfindungsgemäßen bogenförmigen
T-förmig hinterschnittenen Nut unter Verwendung eines erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuges in einem Bauelement oder einer Baukonstruktion
aus Beton, Stein, Ziegeln und vergleichbaren mineralischen Baustoffen,
wie einem Betonfertigteil, einer Steinplatte, einer Ziegelwand oder ähnlichem.
Das erfindungsgemäße Werkzeug weist hierzu eine
Antriebseinheit zum Ankoppeln und Antreiben des Schleifwerkzeuges,
eine Werkzeugbefestigung mit einer Anlagefläche zum Anlegen
an die Oberfläche des zu bearbeitenden Bauelementes oder
der zu bearbeitenden Baukonstruktion sowie eine um eine parallel
zur Anlagefläche verlaufenden Schwenkachse schwenkbare Werkzeugaufnahme,
in welcher die Antriebseinheit befestigt ist, und eine Halteeinrichtung
zum lösbaren Sichern der Werkzeugbefestigung an dem Bauelement
oder der Baukonstruktion auf. Mit Hilfe dieses angetriebenen Werkzeuges
ist es für den Benutzer einfach und sehr schnell möglich,
entweder an bereitliegenden Bauelementen, wie Betonfertigteilen, Steinplatten
und ähnlichem, oder an Wänden und Decken eines
Gebäudes die erfindungsgemäße T-förmige
Nut unter Verwendung des erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges
auszubilden. Dabei erleichtert insbesondere die Halteeinrichtung,
mit der das angetriebene Werkzeug an dem Bauelement oder der Baukonstruktion
gesichert wird, die Benutzung. Um sicherzustellen, dass das Werkzeug
und damit das Schleifwerkzeug nicht über einen gewünschten
Punkt hinausbewegt wird, ist die Werkzeugaufnahme gegebenenfalls
mit entsprechend verstellbaren Anschlägen versehen.
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Bei
einer besonders Ausführungsform des erfindungsgemäßen
angetriebenen Werkzeuges ist die Werkzeugaufnahme zusätzlich
quer zur Schwenkachse und parallel zu der Oberfläche des
zu bearbeitenden Bauelementes anzulegenden Anlagefläche
der Werkzeugbefestigung an der Werkzeugbefestigung linear verstellbar.
Durch die lineare Verstellbarkeit kann der Benutzer, sofern er dies wünscht,
auch eine sich verjüngende T-förmige Nut fertigen,
wie sie zuvor beschrieben wurde, indem er zunächst die
Grundnut schleift, das Schleifwerkzeug aus der Nut herausschwenkt
die Werkzeugaufnahme linear entsprechend einem einstellbaren Wert
verlagert und die Nut fertig bearbeitet.
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Die
Werkzeugaufnahme kann ferner an einem Drehgelenk befestigt sein,
welches ein Verdrehen der Werkzeugaufnahme relativ zur Halteeinrichtung
ermöglicht, so dass der Benutzer gegebenenfalls auch unter
einem anderen Winkel verlaufende Nuten ausbilden kann, beispielsweise
an einer Wand, auch wenn bereits die Halteeinrichtung an der Oberfläche
gesichert ist. Des weiteren ermöglicht ein derartiges Drehgelenk
auch ein nachträgliches Justieren der Antriebseinheit.
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Die
Haltevorrichtung kann als Klemmeinrichtung ausgebildet sein, mit
der die Werkzeugbefestigung an dem zu bearbeitenden Bauelement gesichert
werden kann. Alternativ oder ergänzend kann die Halteeinrichtung
auch eine Unterdruck erzeugende Ansaugvorrichtung sein, mit der
die Werkzeugbefestigung einfach und elegant beispielsweise an vertikal
verlaufenden Wänden befestigt werden kann, ohne dass dabei
nach dem Entfernen des angetriebenen Werkzeugs Werkzeugspuren zurückbleiben.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles und
unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung im Detail
erläutert. Darin zeigt:
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1 eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuges;
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2 eine
Seitenansicht einer Abwandlung des in 1 gezeigten
erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges;
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3 eine
Seitenansicht eines angetriebenen Werkzeuges, mit dem unter Verwendung
des erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges die in
den 5 bis 8 gezeigte Nut zu fertigen ist;
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4a–4d eine
schematische Darstellung der Herstellung einer bogenförmigen
T-förmig hinterschnittenen Nut mit sich zum Ende hin verjüngendem
zweiten Nutkanal;
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5 eine
Draufsicht auf eine Nut, wie sie durch das in den 4a – 4d gezeigten
Herstellungsverfahren gefertigt worden ist;
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6 eine
geschnittene Seitenansicht der in 5 gezeigten
Nut;
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7 eine
erste Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A der in 5 gezeigten
Nut quer zu deren Längsverlauf;
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8 eine
erste Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B der in 5 gezeigten
Nut quer zu deren Längsverlauf; und
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9 eine
geschnittene Seitenansicht der in 5 bis 8 gezeigten
Nut, in der das Einhängen eines Befestigungselementes gezeigt
ist.
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen
Schleifwerkzeuges 10. Das Schleifwerkzeug 10 hat
einen aus nicht rostendem Stahl gefertigten Grundkörper 12.
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Der
Grundkörper 12 hat einen zylindrischen Werkzeugschaft 14,
an dessen in 1 oben gezeigten Ende konzentrisch
ein zylindrischer Anschluss 16 größeren
Außendurchmessers angeformt ist. Der Anschluss 16 ist über
seine gesamte axiale Länge mit einem Außengewinde 18 versehen
und dient zum drehfesten Verbinden des Schleifwerkzeuges 10 mit einem
später noch zu erläuternden angetriebenen Werkzeug.
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Am
anderen Ende des Werkzeugschaftes 14 ist ein kreisscheibenförmiger
Werkzeugkopf 20 angeformt, welcher gleichfalls konzentrisch
zur Längsachse L des Werkzeugschaftes 14 verläuft.
Der Übergang 22 des Werkzeugschaftes 14 in
den Werkzeugkopf 20 ist mit einem Radius R1 versehen und
geht vom Werkzeugschaft 14 gleichmäßig
ohne Bildung von Kanten in die plane, rechtwinklig zur Längsachse L
des Werkzeugschaftes 14 verlaufenden Oberseite 24 des
Werkzeugkopfes 20 über. Die umlaufende Fläche 26 des
Werkzeugkopfes 20 ist im Querschnitt halbkreisförmig
ausgebildet, so dass der Radius R2 der abgerundeten Umlaufkante 26 der
halben Höhe h des Werkzeugkopfes 20 in Längsrichtung
der Längsachse L entspricht. Die dem Werkzeugschaft 14 abgewandte
Unterseite 28 des Werkzeugkopfes 20 ist gleichfalls
plan ausgebildet.
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Wie
weiter in 1 gezeigt ist, sind der Werkzeugschaft 14 ausgehend
vom Werkzeugkopf 20 über etwa vierfünftel
seiner Länge, der Übergang 22 des Werkzeugschaftes 14 in
den Werkzeugkopf 20 sowie der gesamte Werkzeugkopf 20 mit
einer zumindest annähernd gleichmäßig
dicken Materialschicht 30 beschichtet, von der im oberen
Abschnitt zum besseren Verständnis ein Teil geschnitten
dargestellt ist. Die Materialschicht 30 wurde durch Galvanisieren
auf den Werkzeugschaft 14, den Übergang 22 sowie
den Werkzeugkopf 20 und dessen Umlaufkante 26 aufgetragen.
Anschließend wurden in die Materialschicht 30 feine Diamantsplitter 32 mit einer
Korngröße von 0,2 bis 0,5 mm aufgetragen, welche
in die Materialschicht 30 fest eingebunden und damit unlösbar
mit dem Schleifwerkzeug 10 verbunden sind. Hervorzuheben
ist hierbei, dass die Diamantsplitter 32 über
die gesamte beschichtete Oberfläche des Grundkörpers 12 gleichmäßig
verteilt in der Materialschicht 30 eingebettet sind, wobei
insbesondere bei dem Auftragen der Diamantsplitter 32 darauf
geachtet wurde, dass insbesondere der Übergang 22 sowie
die Umlaufkante 26 mit ausreichend Diamantsplittern 32 versehen
worden sind. Dabei ist zu bemerken, dass die gesamte Materialschicht 30, die
auf den Werkzeugschat 14, den Übergang 22 sowie
die Werkzeugkopf 20 aufgetragen ist, gleichmäßig
mit Diamantsplittern 32 versehen ist, und nicht nur ein
Teil der Beschichtung, wie in 1 gezeigt.
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2 zeigt
in Seitenansicht eine Abwandlung 10a des in 1 gezeigten
Schleifwerkzeugs 10. Diese Abwandlung 10a unterscheidet
sich gegenüber dem in 1 gezeigten
Schleifwerkzeug 10 lediglich dadurch, dass der Werkzeugkopf 20a mehrstufig
aus mehreren Abschnitten x, y und z gebildet ist, wobei der sich
an den Werkzeugschaft 14a unmittelbar anschließende
Abschnitt x den größten Außendurchmesser
aufweist, während der sich anschließende Abschnitt
y einen kleineren Außendurchmesser als der Abschnitt x
hat und der sich an den Abschnitt y anschließende Abschnitt
z einen noch geringeren Außendurchmesser hat. Auch bei dieser
Abwandlung 10a sind sämtliche Umlaufkanten der
Abschnitte x, y und z sowie sämtliche Übergänge abgerundet,
bzw. mit Radien versehen, mit einer Materialschicht 30a beschichtet
und mit ausreichend Diamantsplittern 32a versehen.
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Das
Schleifwerkzeug 10 kann beispielsweise mit dem in 3 gezeigten
angetriebenen Werkzeug 40 verwendet werden. Das angetriebene
Werkzeug 40 hat eine Antriebseinheit 42, die in
einer Werkzeugbefestigung 44 lösbar gehalten ist.
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Die
Werkzeugbefestigung 44 hat eine Halteeinrichtung 46,
an deren Unterseite eine Anlagefläche 48 zum Anlegen
der Werkzeugbefestigung 44 auf eine Oberflä che
eines zu bearbeitenden Werkstücks 50, beispielsweise
einer Steinplatte. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Halteeinrichtung 46 mit einer Ansaugvorrichtung 52 ausgestattet,
mit der die gesamte Werkzeugbefestigung 44 lösbar aber
mit ausreichender Haltekraft an der Oberfläche des Werkstücks 50 befestigt
werden kann.
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Des
weiteren ist die Werkzeugbefestigung 44 auf der Oberseite
der Halteeinrichtung 46 mit einem Gestell 54 für
eine Werkzeugaufnahme 56 ausgestattet. Die Werkzeugaufnahme 56,
die in dem Gestell 54 um eine Schwenkachse S schwenkbar
gelagert ist, dient zum lösbaren Halten der Antriebseinheit 42.
Die Antriebseinheit 42 wird dabei so in der Werkzeugaufnahme 56 gehalten,
dass sich die Rotationsachse R des einzusetzenden Schleifwerkzeuges 10 mit
der Schwenkachse S der Werkzeugaufnahme 56 schneidet.
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Des
weiteren ist das Gestell 54, und damit die Antriebseinheit 42,
um eine zur Anlagefläche 48 lotrecht verlaufende
Drehachse D relativ zur Halteeinrichtung 46 um 360° drehbar
und in der eingestellten Winkelstellung arretierbar. Darüber
hinaus ist das Gestell 54 relativ zur Halteeinrichtung 46 linear
und parallel zur Anlagefläche 48 verschieblich
und arretierbar.
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Das
gezeigte angetrieben Werkzeug 40 kann sowohl an horizontal
als auch an vertikal verlaufenden Flächen mit Hilfe der
Ansaugvorrichtung 52 sicher gehalten werden.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf die 4a bis 4d die
Herstellung einer bogenförmigen T-förmig hinterschnittenen
Nut 60, die sich zu ihrem Ende hin verjüngt, unter
Verwendung des angetriebenen Werkzeuges 40 erläutert.
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Nachdem
das Schleifwerkzeug 10 in das angetriebene Werkzeug 40 eingespannt
und dieses an der Oberfläche des Werkstücks 50 befestigt
worden ist, wird die Antriebseinheit 42 eingeschaltet,
die das Schleifwerkzeug 10 in Drehung versetzt.
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Anschließend
wird das Schleifwerkzeug 10 um die Schwenkachse S geschwenkt
und kommt mit der Oberfläche des Werkstücks 50 in
Eingriff, wobei die abgerundeten Umlaufkante 26 des Werkzeugkopfes 20 mit
der Oberfläche des Werkstücks in Berührung
kommt und Material abträgt (4a).
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Mit
der weiteren Schwenkbewegung wird das Schleifwerkzeug 10 in
das Material hineingeschwenkt, wobei die im Querschnitt t-förmige
Nut 60 ausgebildet wird (4b). Die
Schwenkbewegung wird erst dann beendet, wenn die Rotationsachse
R des Schleifwerkzeuges 10 lotrecht zur Oberfläche des
Werkstücks 50 verläuft.
-
In
diesem Verfahrenszustand ist die Nut 60 prinzipiell bereits
fertig ausgebildet und das Schleifwerkzeug 10 kann aus
der Nut 60 in umgekehrter Reihenfolge herausgeschwenkt
werden.
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Soll
nun die Nut 60 als verjüngende Nut 60 ausgebildet
werden, muss der Benutzer bei sich drehendem Schleifwerkzeug 10 das
Gestell 54 mit der Werkzeugaufnahme 56 entlang
der Halteeinrichtung 46 entlang der Längsrichtung
der bereits ausgebildeten Nut 60 linear um einen Verstellweg
w verstellen, wie in 4b gezeigt ist. Der Verstellweg
w ist dabei so lang, dass bei dem anschließenden Herausschwenken
des Schleifwerkzeuges 10 die Nut 60 zur Einführöffnung 62 hin
erweitert wird, wie in 4d gezeigt
ist.
-
Nachdem
das Schleifwerkzeug 10 aus der Nut 60 endgültig
herausgeschwenkt ist, ist der Herstellung der Nut 60 abgeschlossen.
-
Nachfolgend
wird anhand der 5 bis 8 die Gestalt
der Nut näher erläutert.
-
Die
nach dem in den 4a bis 4d gezeigten
Verfahrensablauf hergestellte Nut 60 hat eine an der Oberfläche
des Werkstücks 50 mündenden vierseitigen
Einfädelöffnung 62. Von der Mitte einer der
Kanten 64 der Einfädelöffnung 62 ausgehenden verläuft
an der Oberfläche des Werkstücks 50 ein erster
Nutkanal 66, dessen Breite b quer zu seiner Längsrichtung
betrachtet geringer als die Breite a der Einfädelöffnung 62.
Das dem der Einfädelöffnung 62 abgewandte
Ende des ersten Nutkanals 66 endet in einem lotrecht zur
Oberfläche des Werkstücks 50 verlaufenden
halbkreisförmigen ersten Zylinderabschnitt 68.
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Des
weiteren weist die Nut 60 einen von der Einfädelöffnung 62 ausgehenden
in Längsrichtung des ersten Nutkanals 66 verlaufenden
zweiten Nutkanal 70, dessen Breite c der Breite a der Einfädelöffnung 62 quer
zur Längsrichtung des ersten Nutkanals 66 entspricht
und der ausgehend von der Einfädelöffnung 62 bogenförmig
in das Material des Werkstücks 50 eintaucht. An
seinem der Einfädelöffnung 62 abgewandten
Ende endet der zweite Nutkanal 70 in einen konzentrisch
zum ersten Zylinderabschnitt 68 des ersten Nutkanals 66 verlaufenden
halbkreisförmigen zweiten Zylinderabschnitt 72.
Quer zu Längsrichtung betrachtet der Nut 60 geht
der zweite Nutkanal 70 unter Bildung zweier beiderseits
des ersten Nutkanals 66 verlaufender Anlageflächen 74 in den
ersten Nutkanal 66 über, wobei die Anlageflächen 74 im
zweiten Zylinderabschnitt 72 ineinander übergehend
und parallel zur Oberfläche des Bauelementes 50 verlaufen.
Das Besondere der beiden Anlageflächen 74 ist,
dass diese aufgrund des verwendeten Schleifwerkzeuges 10 zumindest
im zweiten Zylinderabschnitt 72 annähernd parallel
zur Oberfläche des Werkstücks 50 verlaufen.
-
Des
weiten ist hervorzuheben, dass sowohl sämtliche Ecken der
Einfädelöffnung 62 als auch die Übergänge
der Einfädelöffnung 62 in den ersten
Nutkanal 66 abgerundet sind, wobei auch die dem ersten Nutkanal 66 gegenüberliegende
Seitenkante 76 bogenförmig verläuft.
Auch die von den abgerundeten Ecken der Einfädelöffnung 62 ausgehenden Übergänge
der jeweils aneinander angrenzenden Flächen des zweiten
Nutkanals 70 sowie die Übergänge der Anlageflächen 74 in
den ersten Nutkanal 66 sind, wie die beiden Schnitte in
den 6 und 7 quer zur Längsrichtung
der Nut 60 zeigen, im Querschnitt des zweiten Nutkanals 70 betrachtet
abgerundet.
-
Des
weiteren nimmt durch das Versetzen des Schleifwerkzeuges 10 der
Abstand x des Nutgrundes 78 des zweiten Nutkanals 70 zu
den beiden Anlageflächen 74 ausgehend von der
Einfädelöffnung 72 in Richtung des zweiten
Zylinderabschnittes 72 kontinuierlich ab, bis der Nutgrund 78 und
die beiden Anlageflächen 74 im Bereich des zweiten
Zylinderabschnittes 72 parallel zueinander verlaufen, wie 6 zeigt.
-
Das
Besondere der in den 5 bis 8 gezeigten
Nut 60 besteht darin, dass ein Befestigungselement 80 in
seiner axialer Richtung in die Nut 60 eingeführt
werden kann, ohne das das Befestigungselement 80 zum Einfädeln
in die Nut 60 geschwenkt werden muss, wie in 9 gezeigt
ist. Das Befestigungselement 80 liegt ganzflächig
an den Anlageflächen 74 im Bereich des zweiten
Zylinderabschnittes 72 an, so dass an dem Befestigungselement 80 angreifende
Axialkräfte gleichmäßig auf die Anlageflächen 74 verteilt
werden und das Material auf Druckbelastung beansprucht wird.
-
- 10,
10a
- Schleifwerkzeug
- 12
- Grundkörper
- 14,
14a
- Werkzeugschaft
- 16
- Anschluss
- 18
- Außengewinde
- 20,
20a
- Werkzeugkopf
- 22
- Übergang
zwischen Werkzeugschaft und Werkzeugkopf
- 24
- Oberseite
- 26
- abgerundete
- 28
- Unterseite
- 30
- Materialbeschichtung
- 32,
32a
- Diamantsplitter
- 40
- angetriebenes
Werkzeug
- 42
- Antriebseinheit
- 44
- Werkzeugbefestigung
- 46
- Halteeinrichtung
- 48
- Anlagefläche
- 50
- Werkstück
- 52
- Ansaugvorrichtung
- 54
- Gestell
- 56
- Werkzeugaufnahme
- 60
- Nut
- 62
- Einführöffnung
- a
- Breite
der Einführöffnung
- 64
- Kanten
- 66
- erster
Nutkanal
- b
- Breite
des ersten Nutkanals
- 68
- erster
Zylinderabschnitt
- 70
- zweiter
Nutkanal
- c
- Breite
des zweiten Nutkanals
- 72
- zweiter
Zylinderabschnitt
- 74
- Anlageflächen
- 76
- bogenförmige
Seitenkante
- 78
- Nutgrund
- x
- Abstand
des Nutgrundes zu den Anlageflächen
- 80
- Befestigungselement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4020610 [0003, 0006]
- - DE 9308171 U1 [0003, 0006]
- - US 5673527 [0003, 0006]
- - EP 0744513 A2 [0003]
- - US 5555690 [0003]