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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheits-
und/oder Wertdokuments enthaltend einen Polymerschichtverbund oder
bestehend hieraus, wobei der Polymerschichtverbund aus einem Polymerschichtbasisverbund
und einer Polymerdeckschicht gebildet ist und wobei der Polymerschichtbasisverbund
eine Bedruckungssubstratschicht aufweist, welche für diffusionsfähiges
Farbmittel aufnahmefähig ist, mit den folgenden Verfahrensschritten:
A) auf der Bedruckungssubstratschicht des Polymerschichtbasisverbundes
wird ein erstes Druckbild durch Aufdrucken zumindest eines bei einer
vorgegebenen Diffusionstemperatur diffundierenden diffusionsfähigen
Farbmittels erzeugt, B) die Polymerdeckschicht wird auf das erste
Druckbild aufgelegt, und C) der Stapel aus Polymerschichtbasisverbund
und Polymerdeckschicht wird unter Erwärmung des Stapels
auf eine Laminationstemperatur laminiert.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein mittels eines solchen Verfahrens
herstellbares Sicherheits- und/oder Wertdokument.
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Stand der Technik und Hintergrund der
Erfindung.
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Als
Personalisierung eines Sicherheits- und/oder Wertdokuments wird
ein Vorgang bezeichnet, bei welchem personalisierte Informationen,
i. e. für eine bestimmte Person, welche als Trägerin
oder Inhaberin des Sicherheits- und/oder Wertdokuments bestimmt
ist, individuelle Informationen, beispielsweise Bildinformationen,
wie Passbild, Fingerabdruck etc., Zeichenfolgen, wie Namen, Adresse,
Wohnort etc., auf bzw. in dem betreffenden Sicherheits- und/oder
Wertdokument angebracht werden. Dies kann beispielsweise in Form
von Bedruckungen erfolgen.
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Ein
Verfahren der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der
Literaturstelle
WO
00/73088 A1 bekannt. Dabei wird auf eine Polymerbasisschicht auf
Basis PC zunächst eine Bedruckungssubstratschicht aus einem
Siebdrucklack auf Basis PVC mit organischem Lösemittel
aufgetragen. Dies dient dazu, die Oberfläche der PC Polymerschicht
dergestalt chemisch zu modifizieren, dass eine in üblichen Thermosublimationsdruckverfahren
verwendetes diffusionsfähiges Farbmittel zumindest teilweise
in die Bedruckungssubstratschicht der Polymerbasisschicht eindringen
bzw. eindiffundieren kann. Dann wird die Polymerbasisschicht mittels
eines Thermo(sublimations)druckverfahrens bedruckt, wobei gleichsam
eine stoffschlüssige Verbindung zwischen dem Druckbild
und der Polymerbasisschicht erzeugt wird. Zumindest auf den Bereich
der Polymerbasisschicht mit dem Druckbild wird dann eine Schutzschicht
aufgetragen.
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Aus
der Praxis ist es bekannt, eine personalisierte Information, beispielsweise
ein Druckbild, wie ein Passbild, zumindest teilweise mit einer Schutzfolie
mit einem Sicherheitselement, beispielsweise einem diffraktiven
Sicherheitselement, abzudecken. Dabei ist das Sicherheitselement
der Schutzfolie typischerweise nicht personalisiert und stellt beispielsweise
ein Wappen oder dergleichen dar. Dies dient dazu, das Druckbild
vor einem unauthorisierten Zugriff, insbesondere vor einer Manipulation,
zu schützen. Dieser Aufbau birgt jedoch das Risiko, dass
eine Person unbefugterweise das Sicherheitselement bzw. die Schutzfolie
entfernt und auf einen gefälschten Polymerschichtbasisverbund,
beispielsweise mit anderem Druckbild, überträgt
und so eine Eindrucksfälschung erzeugt.
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Ein
weiterer Nachteil der insofern bekannten Herstellungsverfahren ist,
dass im Laufe der Lebensdauer des Sicherheits- und/oder Wertdokuments
das verwendete Farbmittel weiter diffundieren kann, sowohl in den
Ebenen der Schichten als auch in Richtungen orthogonal zu den Hauptflächen
des Sicherheits- und/oder Wertdokuments, wodurch die Qualität des
Druckbildes mit der Zeit abnimmt.
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Technisches Problem der Erfindung
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Der
Erfindung liegt daher das technische Problem zu Grunde, ein Verfahren
zur Herstellung eines Sicherheits- und/oder Wertdokuments anzugeben,
welches bei unerlaubter Entfernung eines ein Druckbild überlagernden
Sicherheitselements das Sicherheitselement für eine anderweitige
Verwendung unbrauchbar macht.
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Grundzüge der Erfindung und bevorzugte
Ausführungsformen
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Zur
Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung
ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheits- und/oder Wertdokuments
enthaltend einen Polymerschichtverbund oder bestehend hieraus, wobei
der Polymerschichtverbund aus einem Polymerschichtbasisverbund und
einer Polymerdeckschicht gebildet ist und zumindest die Polymerdeckschicht,
vorzugsweise auch der Polymerschichtbasisverbund, jeweils eine Bedruckungssubstratschicht
aufweisen (oder hieraus bestehen), welche für diffusionsfähiges
Farbmittel aufnahmefähig ist, mit den folgenden Verfahrensschritten:
A) auf der Bedruckungssubstratschicht des Polymerschichtbasisverbunds
oder auf dem Polymerschichtbasisverbund oder auf die Bedruckungssubstratschicht
der Polymerdeckschicht wird ein erstes Druckbild durch Aufdrucken
zumindest eines bei einer vorgegebenen Diffusionstemperatur diffundierenden
diffusionsfähigen Farbmittels erzeugt, optional erfolgt
für eine vorgegebene Dauer, beispielsweise 0,5 bis 60 s,
eine Erwärmung der bedruckten Bedruckungssubstratschicht
des Polymerschichtbasisverbundes auf eine oberhalb der Diffusionstemperatur
liegenden Temperatur, B) die Polymerdeckschicht wird mit ihrer Bedruckungssubstratschicht
auf das erste Druckbild bzw. die Bedruckungssubstratschicht des
Polymerschichtbasisverbundes oder auf den Polymerschichtbasisverbund
aufgelegt, C) der Stapel aus Polymerschichtbasisverbund und Polymerdeckschicht
wird unter Erwärmung des Stapels auf eine vorgegebene Laminationstemperatur
laminiert, D) zugleich mit der Stufe C) oder hieran anschließend
wird der Stapel zumindest in Teilbereichen, bezogen auf eine Hauptfläche
des Stapels, für eine vorgegebene Dauer auf eine Temperatur
oberhalb der Diffusionstemperatur erwärmt, wobei diese
Temperatur oberhalb der Laminationstemperatur liegen aber auch mit
dieser gleich sein kann, wobei zumindest eine Teilmenge des diffusionsfähigen
Farbmittels des ersten Druckbildes in die Bedruckungssubstratschicht
der Polymerdeckschicht hinein diffundiert.
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Die
Erfindung, mit anderen Worten ausgedrückt, besteht im Kern
darin, dass ein mittels eines Druckverfahrens hergestelltes erstes
Druckbild enthaltend zumindest ein diffusionsfähiges Farbmittel
in beide Oberflächenschichten bzw. Bedruckungssubstratschichten
des Polymerschichtbasisverbundes und der Polymerdeckschicht oder
zumindest in die (vorzugsweise dem Polymerschichtbasisverbund zugewandte)
Oberflächenschicht bzw. Bedruckungssubstratschicht der
Polymerdeckschicht eindiffundiert wird. Mit der Erfindung wird erreicht,
dass die Polymerdeckschicht im Falle der Entfernung von dem Polymerschichtbasisverbund
nicht ohne Teile des ersten Druckbildes entfernbar ist und so für
eine anderweitige Verwendung, insbesondere zu Zwecken der Herstellung
einer Eindrucksfälschung, unbrauchbar wird, weil dann in
der Polymerdeckschicht verbleibende Teile des Druckbildes das neue
(verschiedene) Druckbild überdecken und als Fälschung erkenntlich
machen.
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Weitere
Druckverfahren neben den Thermodruckverfahren bestehen in allen üblichen
Digitaldruckverfahren, zum Beispiel Tintenstrahldruck. Bei allen
Druckverfahren im Sinne der Erfindung können die jeweils üblichen
Farbmittel eingesetzt werden, sofern diese eine Diffusionsfähigkeit in
der Bedruckungssubstratschicht im Sinne folgender Definitionen aufweisen.
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Grundsätzlich
sind in der Stufe A) beliebige Druckverfahren einsetzbar. Insbesondere
muss nicht notwendigerweise ein Thermodruckverfahren eingesetzt
werden. Der Begriff des Druckens bzw. der Druckverfahren umfasst
insofern auch beispielsweise Re-Transfer-Verfahren. Hierbei wird
eine Transferfolie mit einem Bild bedruckt (im eigentlichen Sinne) und
im Anschluss auf das Dokument aufgebracht.
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Durch
Erwärmung auf eine Temperatur oberhalb der Diffusionstemperatur
erfolgt hier wiederum Diffusion des diffusionsfähigen Farbmittels
in die Bedruckungssubstratschicht der Polymerbasisschicht und/oder
der Polymerdeckschicht. Denn im Laufe des weiteren erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgt zumindest einmal eine Erwärmung des
Druckbildes auf eine Temperatur oberhalb der Diffusionstemperatur
mit der Folge, dass das diffusionsfähige Farbmittel in
die Bedruckungssubstratschicht der Polymerdeckschicht eindiffundiert.
Im Falle der optionalen Erwärmung auf eine solche Temperatur
in der Stufe A) erfolgt auch ein Eindiffundieren in den Polymerschichtbasisverbund,
sofern dieser für das Farbmittel aufnahmefähig
ist. Bevorzugt ist es allerdings, wenn als Druckverfahren der Stufe
A) ein Thermodruckverfahren, insbesondere der Thermosublimationsdruck, eingesetzt
wird. Dann erfolgt bereits beim Drucken ein Eindiffundieren zumindest
einer Teilmenge des diffusionsfähigen Farbmittels in den
Polymerschichtbasisverbund.
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Eine
Bedruckungssubstratschicht ist für ein diffusionsfähiges
Farbmittel aufnahmefähig, wenn nach Aufbringung des diffusionsfähigen
Farbmittels und gleichzeitiger oder anschließender Erwärmung auf
die Diffusionstemperatur eine Diffusion der Farbe in die Oberflächenschicht
stattfindet. Dies ist phänomenologisch daran zu erkennen,
dass nach der Erwärmung eine vollständige Entfernung
eines Druckbildes nur durch abrasive Entfernung oder Teilentfernung
der Bedruckungssubstratschicht möglich ist. Bei nur oberflächlicher
mechanischer Bearbeitung oder Bearbeitung mit einem die Bedruckungssubstratschicht
nicht anlösenden Lösemittel bleibt stets ein zumindest
blasses Druckbild zurück. Eine Bedruckungssubstratschicht
soll insbesondere dann als aufnahmefähig bezeichnet werden,
wenn ein nach Bedruckung mittels eines herkömmlichen Thermosublimationsdruckverfahrens
erhaltenes Druckbild nicht mehr vollständig durch nicht-abrasive
Verfahren entfernbar ist.
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Im
Einzelnen sind die Begriffe der Aufnahmefähigkeit des Materials
bzw. der Bedruckungssubstratschicht, der Diffusionstemperatur und
des diffusionsfähigen Farbmittels wie folgt definierbar.
Ein Farbmittel ist in einem Material diffusionsfähig, wenn aus
einer auf eine Oberfläche des Materials aufgebrachten Druckschicht
bei der Diffusionstemperatur innerhalb eines Zeitraumes von weniger
als 60 s, vorzugsweise weniger als 10 s, zumindest 0,1 Gew.-%, vorzugsweise
zumindest 1 Gew.-%, höchstvorzugsweise zumindest 10 Gew.-%,
des aufgedruckten Farbmittels in ein Volumenelement des Materials
unterhalb der Druckschicht mit einer Erstreckung orthogonal zur
Oberfläche des Materials von 0,1 nm bis 1 μm,
gemessen ab der Oberfläche des Materials, eindiffundiert
ist. Ein Material ist dagegen für das Farbmittel nicht
aufnahmefähig bzw. wirkt als Sperrschicht, jedenfalls bei
der gleichen Diffusionstemperatur, wenn bei gleicher Dauer und gleichem
Volumenelement weniger an Menge des Farbmittels als die vorstehend
angegebenen Untergrenzen eindiffundiert ist.
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Beispiele
für Materialien für geeignete Bedruckungssubstratschichten
sind Polymerschichten auf Basis „ABS (Acrylonitril-Butadien-Styrol),
PETG (Polyethylenterephthalat), PC (Polycarbonat, insbesondere Bisphenol
A Polycarbonat), PET (Polyethylenglykolterephthalat), PMMA (Polymethylmethacrylat),
TPE (Thermoplastische Elastomere), PE (Polyethylen), PP (Polypropylen),
PI (Polyimid oder Poly-trans-Isopren), PVC (Polyvinylchlorid) und
Copolymere solcher Polymere". Solche Schichten können durch
Lamination aber auch als Lack oder dergleichen aufgebracht werden.
Beispiele für Materialien, welche nicht für diffusionsfähiges
Farbmittel aufnahmefähig sind, umfassen Polymerschichten
auf Basis „PC (Polycarbonat, insbesondere Bisphenol A Polycarbonat),
PMMA (Polymethylmethacrylat), PI (Polyimid oder Poly-trans-Isopren)
und Copolymere und Mischungen solcher Polymere". Als diffusionsfähige
Farbmittel kommen beispielsweise die üblichen Farbmittel,
welche bei Thermodruckverfahren, direkt oder indirekt, eingesetzt
werden, in Frage, wobei enthaltene Farbstoffe bei der Diffusionstemperatur,
aber auch bei darüber liegenden Temperaturen, natürlich farbstabil
sollten, i. e. sich nicht zersetzen.
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Die
Diffusionstemperatur kann unter 120°C liegen. Vorzugsweise
liegt die Diffusionstemperatur des diffusionsfähigen Farbmittel
im Bereich von 80°C bis 250°C. Besonders bevorzugt
ist eine Diffusionstemperatur des diffusionsfähigen Farbmittels
im Bereich von 200°C bis 250°C. Lediglich als
Beispiele für im Rahmen der Erfindung einsetzbare diffusionsfähige
Farbmittel seinen genannt Farbmittel von Farbbändern, wie
CP-P340A-DN oder CY-P35KA-DN von der Firma Dai Nippon und K500 bzw.
K550 von der Firma Kurz.
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Ein
Polymerschichtbasisverbund wird auch als Karten- oder Dokumentenrohling
bezeichnet. Er ist in der Regel aus einer Mehrzahl von Polymerschichten
gebildet, wobei zumindest eine der Polymerschichten, meist mehrere
Polymerschichten, eine konventionelle Druckschicht, beispielsweise
eine Guilloche, tragen kann bzw. können. Eine der Polymerschichten
kann auch einen elektronischen Schaltkreis (engl. Integrated Circuit,
IC), ein Displaymodul oder eine andere elektronische Schaltung tragen
oder diese Komponente eingebettet enthalten. Die Polymerschichten
des Polymerschichtbasisverbunds sind miteinander verbunden beispielsweise durch
Kleben, oder auch durch thermische Lamination. Der Begriff des Polymerschichtbasisverbundes umfasst
aber auch monolithisch hergestellte Kartenrohlinge, beispielsweise
im Wege des Spritzguss oder Spritzpressen, reaktiv oder nicht reaktiv.
Insofern muss ein Polymerschichtbasisverbund nicht notwendigerweise
aus mehreren Polymerschichten hergestellt sein. Dies wird aber bei
den meisten Sicherheits- und/oder Wertdokumenten der Fall sein.
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Die
thermische Lamination der Stufe C) kann bei Temperaturen zwischen
80 bis 270°C, vorzugsweise 120 bis 200°C, und
Drucken (spezifischer Druck direkt am Werkstück) von 1
bis 10 bar, insbesondere 3 bis 7 bar erfolgen. In Frage kommt beispielsweise
insbesondere die Rollenlamination.
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Bevorzugt
ist es, wenn die Polymerdeckschicht und/oder der Polymerschichtbasisverbund eine
Polymerschicht aus einem Polycarbonatwerkstoff enthält
(oder hieraus gebildet ist), welcher die Bedruckungssubstratschicht
trägt, unmittelbar oder mit Zwischenschichten. Die Bedruckungssubstratschicht
kann auch als eine Oberflächenschicht einer Polymerschicht
ausgebildet sein, welche chemisch dahingehend modifiziert ist, dass
die Oberflächenschicht für ein diffusionsfähiges
Farbmittel aufnahmefähig ist. Dies kann beispielsweise
auch durch Auftragen eines Lösemittels oder eines Lösemittelsgemisches,
ggf. mit einem oder mehreren gelösten Polymeren, die verschieden
von dem Polymer der Polyschicht ist, erfolgen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren lässt sich in
verschiedenen Varianten weiterbilden.
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Bei
einer ersten enthält das Druckbild ein erstes diffusionsfähiges
Farbmittel mit einer ersten Diffusionstemperatur, insbesondere unterhalb 160°C,
vorzugsweise zwischen 80°C und 140°C, und ein
zweites diffusionsfähiges Farbmittel mit einer von der
ersten Diffusionstemperatur verschiedenen zweiten Diffusionstemperatur,
insbesondere zumindest 100°C, vorzugsweise zwischen 100°C
und 120°C, wobei das erste und das zweite diffusionsfähige Farbmittel unterschiedliche
Farbabsorption und/oder -Reflexion aufweisen, wobei die Stufe A)
optional bei einer Temperatur, die oberhalb beider Diffusionstemperaturen
liegt, durchgeführt wird, und wobei die Stufe D), optional
in allen Bereichen des Stapels, bei einer Temperatur, die zwischen
beiden Diffusionstemperaturen liegt, erfolgt. Es werden also diffusionsfähige
Farbmittel verschiedener Farben, beispielsweise aber nicht zwingend
der Grundfarben cyan, magenta und gelb, eingesetzt, wobei die verschiedenen
Farben bei verschiedenen Diffusionstemperaturen diffundieren. Wird
in Stufe D) auf eine Temperatur erwärmt, welche zwischen
den beiden Diffusionstemperaturen liegt, so wird nur das diffundierende
diffusionsfähige Farbmittel in die Bedruckungssubstratschicht
der Polymerdeckschicht aufgenommen. Dabei versteht sich, dass die
Laminationstemperatur ebenfalls zwischen den beiden Diffusionstemperaturen
oder unter beiden Diffusionstemperaturen liegen sollte. Erreicht
wird, dass bei unbefugtem Ablösen der Polymerdeckschicht
von dem Sicherheits- und/oder Wertdokument in der Bedruckungssubstratschicht
der Polymerdeckschicht ausschließlich das diffusionsfähige
Farbmittel niedriger Diffusionstemperatur enthalten ist (und daher
für eine Weiterverwendung unbrauchbar wird), während
diese Farbkomponente bei dem Druckbild des verbleibenden Polymerschichtbasisverbundes
fehlt bzw. geschwächt ist und damit auch bei dem Druckbild
des Polymerschichtbasisverbundes ein mit dem Auge und/oder mit maschinellen
Mitteln erkennbaren Farbstich erzeugt, so dass auch der Polymerschichtbasisverbund
für eine anderweitige Verwendung unbrauchbar wird.
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Ein
analoger Effekt wird erzeugt, wenn die Stufe D) lediglich in Teilbereichen
des Stapels, bezogen auf Richtungen der Hauptflächen des
Sicherheits- und/oder Wertdokumentes, bzw. teilflächig
der Polymerdeckschicht erfolgt. Dabei versteht es sich, dass die
Stufe C) bei einer Laminationstemperatur erfolgt, die unterhalb
der Diffusionstemperatur des diffusionsfähigen Farbmittels
liegt. Nur in den Teilbereichen erfolgt dann eine Sublimation des
diffusionsfähigen Farbmittels und Aufnahme in der Bedruckungssubstratschicht
der Polymerdeckschicht. Das Ergebnis ist eine Fragmentierung des
Druckbildes, jedenfalls in Bezug auf die Farbe des diffusionsfähigen
Farbmittels im Falle des unbefugten Ablösens der Polymerdeckschicht
von dem Sicherheits- und/oder Wertdokument.
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In
einer weiteren Variante weist die Bedruckungssubstratschicht der
Polymerdeckschicht oder die Polymerdeckschicht insgesamt Lücken
auf, i. e. in Teilbereichen der Fläche der Bedruckungssubstratschicht
ist kein Material der Bedruckungssubstratschicht vorhanden. Es entsteht
dadurch eine Polymerdeckschicht, wobei das diffusionsfähige
Farbmittel in Teilbereichen der Fläche bei Erwärmung über
die Diffusionstemperatur aufgenommen wird, in anderen Teilbereichen,
den Lücken, jedoch nicht. Wiederum erfolgt bei unbefugtem
Ablösen der Polymerdeckschicht eine Fragmentierung des
Druckbildes. Zudem läuft beim Laminieren Material der Polymerdeckschicht
in die Lücken hinein, wodurch an der äußeren
Oberfläche der Polymerdeckschicht Senken entstehen, die
auch haptisch erfassbar sind und ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal
bilden.
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In
allen Varianten entsteht zudem ein Druckbild, welches teilweise
aus schärferen Teilbereichen, beispielsweise Pixeln, und
weniger scharfen Teilbereichen, beispielsweise Pixeln, besteht.
Dies liegt darin begründet, dass Pixel mit in Stufe D)
diffundierendem diffusionsfähigen Farbmittel aufgrund der
Diffusion in die Bedruckungssubstratschicht(en) verwaschen werden.
Eine solche Mischung von scharfen und weniger scharfen Pixeln erzeugt
einen charakteristischen Erwartungswert der Personalisierung des Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes.
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Bevorzugt
ist es, wenn die Bedruckungssubstratschicht des Polymerschichtbasisverbundes
und der Polymerdeckschicht gleich oder verschieden und mittels einer
Schicht auf Basis eines Polymers aus der Gruppe bestehend aus „PVC,
ABS, PETG, und Copolymere und Mischungen solcher Polymere" gebildet
sind und optional unmittelbar auf einer polymeren Sperrschicht,
welche für das diffusionsfähige Farbmittel nicht
aufnahmefähig ist, beispielsweise auf Basis PET oder PC,
angeordnet sind. Hierdurch wird gewährleistet, dass eine
weitere Diffusion des diffusionsfähigen Farbmittels während
der Lebensdauer des Sicherheits- und/oder Wertdokumentes in Richtungen
orthogonal zur Hauptfläche des Sicherheits- und/oder Wertdokumentes
unterbunden wird, wodurch ein Verwaschen des Druckbildes reduziert wird.
Das Druckbild ist folglich langzeitbeständiger als ohne
Einrichtung der Sperrschicht.
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Grundsätzlich
sind als Werkstoffe für den Polymerschichtteilverbund und
die Polymerdeckschicht alle im Bereich der Sicherheits- und/oder
Wertdokumente üblichen Polymerwerkstoffe einsetzbar. Die Polymerwerkstoffe
können, gleich oder verschieden, auf Basis eines Polymerwerkstoffes
aus der Gruppe bestehend aus "PC (Polycarbonat, insbesondere Bisphenol
A Polycarbonat), PET (Polyethylenglykolterephthalat), PMMA (Polymethylmethacrylat),
TPE (Thermoplastische Elastomere), PE (Polyethylen), PP (Polypropylen),
PI (Polyimid oder Poly-trans-Isopren), PVC (Polyvinylchlorid) und
Copolymere solcher Polymere" gebildet sein. Bevorzugt ist der Einsatz
von PC-Werkstoffen für zumindest eine Schicht des Polymerschichtbasisverbundes
und/oder der Polymerdeckschicht, wobei in beiden Fällen,
insbesondere im Falle der Polymerdeckschicht, vorzugsweise sogenannte
nieder-Tg-Werkstoffe einsetzbar sind. Nieder-Tg-Werkstoffe sind Polymere, deren Glastemperatur
unterhalb von 140°C liegt. Bevorzugt ist es dabei, wenn
der Polymerschichtteilverbund und die Polymerdeckschicht aus gleichen
oder verschiedenen Polymeren gebildet sind, wobei zumindest das Grundpolymer
der Polymerdeckschicht, vorzugsweise auch das Grundpolymer des Polymerschichtteilverbundes,
gleiche oder verschiedene miteinander reaktive Gruppen enthält,
wobei bei einer Laminiertemperatur von weniger als 200°C
reaktive Gruppen der Polymerdeckschicht miteinander und/oder mit
reaktiven Gruppen des Polymerschichtteilverbundes reagieren und
eine kovalente Bindung miteinander eingehen. Dadurch kann die Laminiertemperatur
herabgesetzt werden, ohne dass dadurch der innige Verbund der laminierten
Schichten gefährdet wird. Dies liegt daran, dass (bei reaktiven
Gruppen sowohl im Polymerschichtbasisverbund als auch in der Polymerdeckschicht)
die verschiedenen Polymerschichten auf Grund der Reaktion der jeweiligen
reaktiven Gruppen nicht mehr ohne weiteres delaminiert werden können.
Denn es findet zwischen den Schichten eine reaktive Kopplung statt,
gleichsam ein reaktives Laminieren. Zum Zweiten wird ermöglicht,
dass wegen der niedrigeren Laminiertemperatur eine Lamination unterhalb
einer Diffusionstemperatur ermöglicht wird. Bevorzugt ist
es dabei, wenn die Glastemperatur Tg der
Polymerdeckschicht vor der thermischen Laminierung weniger als 120°C (oder
auch weniger als 110°C oder als 100°C) beträgt,
wobei die Glastemperatur dieser Polymerschicht nach der thermischen
Laminierung durch Reaktion reaktiver Gruppen des Grundpolymers der
Polymerschicht miteinander um zumindest 5°C, vorzugsweise
zumindest 20°C, höher als die Glastemperatur vor
der thermischen Laminierung ist. Hierbei erfolgt nicht (nur) eine
reaktive Kopplung der miteinander zu laminierenden Schichten, vielmehr
erfolgt eine Erhöhung des Molekulargewichts und somit der Glastemperatur
durch Vernetzung des Polymers innerhalb der Schicht und zwischen
den Schichten. Dies erschwert ein Delaminieren zusätzlich.
Vorzugsweise beträgt die Laminationstemperatur in Stufe
C) bei Einsatz solcher Polymerwerkstoffe weniger als 180°C,
besser noch weniger als 150°C. Die Auswahl der geeigneten
reaktiven Gruppen ist für den Fachmann für Polymerchemie
unschwer möglich. Beispielhafte reaktiven Gruppen sind
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus "-CN, -OCN, -NCO,
-NC, -SH, -Sx, -Tos, -SCN, -NCS, -H, Epoxy(-CHOCH2), -NH2, -NN+, -NN-R, -OH, -COOH, -CHO, -COOR, -Hal(-F,
-Cl, -Br, -I), -Me-Hal (Me = zumindest zweiwertiges Metall, beispielsweise
Mg), -Si(OR)3, -SiHal3,
-CH=CH2, und -COR", wobei R eine beliebige
reaktive oder nicht-reaktive Gruppe sein kann, beispielsweise -H,
-Hal, C1-C20-Alkyl,
C3-C20-Aryl, C4-C20-ArAlkyl, jeweils
verzweigt oder linear, gesättigt oder ungesättigt,
optional substituiert, oder korrespondierende Heterozyklen mit einem
oder mehreren gleichen oder verschiedenen Heteroatomen N, O, oder
S''. Andere reaktive Gruppen sind selbstverständlich möglich.
Hierzu gehören die Reaktionspartner der Diels-Alder Reaktion
oder einer Metathese. Die reaktiven Gruppen können direkt
an dem Grundpolymer gebunden oder über eine Spacergruppe
mit dem Grundpolymer verbunden sein. Als Spacergruppen kommen alle
dem Fachmann für Polymerchemie bekannten Spacergruppen
in Frage. Dabei können die Spacergruppen auch Oligomere
oder Polymere sein, welche Elastizität vermitteln, wodurch
eine Bruchgefahr des Sicherheits- und/oder Wertdokuments reduziert
wird. Solche elastizitätsvermittelnde Spacergruppen sind
dem Fachmann wohl vertraut und brauchen daher hier nicht weiter
beschrieben zu werden. Lediglich beispielhaft seien Spacergruppen genannt,
welche ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus "-(CH2)n-, -(CH2-CH2-O)n-,
-(SiR2-O)n-, -(C6H4)n-,
-(C6H10)n-, C1-Cn-Alkyl,
C3-C(n+3)-Aryl, C4-C(n+4)-ArAlkyl,
jeweils verzweigt oder linear, gesättigt oder ungesättigt,
optional substituiert, oder korrespondierende Heterozyklen mit einem
oder mehreren, gleichen oder verschiedenen Heteroatomen O, N, oder
S'' mit n = 1 bis 20, vorzugsweise 1 bis 10. Bezüglich
weiterer reaktiver Gruppen oder Möglichkeiten der Modifikation
wird auf die Literaturstelle "Ullmann's Encyclopaedia of
Industrial Chemistry", Wiley Verlag, elektronische Ausgabe 2007,
verwiesen. Der Begriff des Grundpolymers bezeichnet im Rahmen der
vorstehenden Ausführungen eine Polymerstruktur, welche
keine unter den eingesetzten Laminierbedingungen reaktive Gruppen
trägt. Es kann sich dabei um Homopolymere oder Copolymere
handeln. Es sind auch gegenüber den genannten Polymere
modifizierte Polymere umfasst.
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Bevorzugt
ist es, wenn die Polymerdeckschicht ein diffraktives Sicherheitselement,
wie beispielsweise Prägestruktur, Prägehomogramm,
Volumenhologramm, Kinegramm oder dergleichen, enthält,
teilflächig oder vollflächig. Insbesondere kann das
diffraktive Sicherheitselement in die Polymerdeckschicht integriert
sein, i. e. das diffraktive Sicherheitselement ist zur Außenseite
des Sicherheit- und/oder Wertdokumentes mit einer Oberflächenschicht
abgedeckt. Vorteilhafterweise bildet die dem Polymerschichtbasisverbund
zugewandte Seite des diffraktiven Elements selbst eine Bedruckungssubstratschicht
bzw. besteht aus hierfür geeignetem Material.
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Es
ist aber auch möglich, dass zwischen dem Polymerschichtbasisverbund
und der Polymerdeckschicht ein diffraktives Sicherheitselement angeordnet
wird, wobei das diffraktive Sicherheitselement für das
diffusionsfähige Farbmittel aufnahmefähig oder
nicht aufnahmefähig sein kann, wobei das diffraktive Sicherheitselement
teilflächig oder ganzflächig eine Bedruckungssubstratschicht,
welche für das diffusionsfähige Farbmittel aufnahmefähig
ist und dem ersten Druckbild zugewandt ist, aufweisen kann und ansonsten
für das diffusionsfähige Farbmittel nicht aufnahmefähig
ist und/oder wobei das diffraktive Sicherheitselement das erste
Druckbild ganz oder teilweise abdecken kann.
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Das
heißt, ein voll- oder teilflächig mit einem ersten
und/oder zweiten Druckbild überlappendes (in Betrachtung
orthogonal zu einer Hauptfläche des Sicherheits- und/oder
Wertdokumentes) diffraktives Element kann sich auch derart auf der
Polymerdeckschicht befinden, dass es sich später innenliegend zwischen
Polymerdeckschicht und Polymerschichtbasisverbund befindet, i. e.
auf der Unterseite der Polymerdeckschicht. Insbesondere kann es
voll oder teilflächig (bezogen auf die Überlappung
zwischen diffraktivem Element und Druckschicht) die Diffusion von
Farbstoffen aus der Bedruckungssubstratschicht des Polymerschichtbasisverbunds
in die Bedruckungssubstratschicht der Polymerdeckschicht verhindern
und insofern als Sperrschicht für ein diffusionsfähiges
Farbmittel wirken.
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Vor
der Stufe C) kann auf die Bedruckungssubstratsschicht der Polymerdeckschicht
ein zweites Druckbild, insbesondere mit zumindest einem (von vorstehend
beschriebenem verschiedenen oder gleichen) diffusionsfähigen
Farbmittel, aufgedruckt und die bedruckte Polymerdeckschicht optional
zumindest teilweise auf eine Temperatur erwärmt werden, welche
oberhalb der Diffusionstemperatur dieses diffusionsfähigen
Farbmittels liegt. Das zweite Druckbild kann eine nicht-personalisierte
Information darstellen, beispielsweise ein Wappen, aber auch eine individualisierte
Information, wie beispielsweise eine Dokumentennummer. Dies vermeidet
den Transport und die Handhabung ungekennzeichneter Polymerdeckschichten
und erhöht somit die Sicherheit im Herstellungsprozess
des Sicherheits- und/oder Wertdokumentes. Es ist aber auch (zusätzlich
oder ersatzweise) die Anbringung eines zweiten Druckbildes mit einem
konventionellen Farbmittel möglich, sofern das konventionelle
Farbmittel bei den im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens anzuwendenden Temperaturen beständig ist.
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Im
Anschluss an das Bedrucken der Polymerdeckschicht kann die Applikation
eines teilflächigen diffraktiven Elements auf die Polymerdeckschicht
auf jener Seite der Polymerdeckschicht erfolgen, die dann später
innenliegend wird.
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Die
Polymerdeckschicht kann die Gesamtfläche oder nur eine
Teilfläche des Polymerschichtbasisverbundes bedecken. Insbesondere
in letzterem Falle kann die Polymerdeckschicht vorgestanzt sein und
vereinzelt auf den entweder ebenfalls vorgestanzten und vereinzelten
oder als Bahnmaterial oder Bogenmaterial vorliegenden Polymerschichtbasisverbund
aufgebracht werden.
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Wie
bereits angesprochen kann das erste Druckbild eine personalisierte
Information und/oder das zweite Druckbild eine nicht-personalisierte
Information oder eine individualisierte Information darstellen.
Eine individualisierte Information unterscheidet sich von einer
personalisierten Information dadurch, dass sie nicht einer einzelnen
Person, sondern einem einzelnen Sicherheits- und/oder Wertdokument
zugeordnet ist.
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Im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kann eine
Schicht der Polymerdeckschicht und/oder des Polymerschichtbasisverbundes
eine lasersensitive Komponente enthalten oder die Polymerdeckschicht
und/oder der Polymerschichtbasisverbund kann insgesamt eine solche
Komponente enthalten. Bevorzugt ist es, wenn (nur) der Polymerschichtbasisverbund
eine lasersensitive Komponente enthält. Ein Manipulationsversuch
wird dadurch erschwert, da die mittels Lasergravur hergestellte
personalisierte Information tief im Polymerschichtbasisverbund enthalten
bleibt, auch wenn die Polymerdeckschicht entfernt wird. Es ist aber
auch möglich, dass (nur) die Polymerdeckschicht die lasersensitive Komponente
enthält, dann bleibt die mittels Lasergravur angebrachte
personalisierte Information auch nach dem (unbefugten) Entfernen
der Polymerdeckschicht in dieser enthalten und macht sie für
eine anderweitige Verwendung (zusätzlich) unbrauchbar. Bei
der lasersensitiven Komponente kann es sich grundsätzlich
um ein Polymer handeln, welches per se sich durch Lasereinstrahlung
lokal pyrolysieren und so schwarz färben lässt.
Die betreffende Polymerschicht kann auch aus einem solchen Polymer bestehen.
Geeignete Polymere sind folgend im Zusammenhang mit lasersensitiven
Pigmenten erläutert. Es kann sich bei der lasersensitiven
Komponente aber auch um ein lasersensitives Pigment handeln, welches
dem Polymerwerkstoff der betreffenden Polymerschicht beigemischt
und hierin verteilt ist. Als lasersensitive Pigmente sind alle im
technologischen Bereich der Sicherheits- und/oder Wertprodukte bekannte
Pigmente einsetzbar. Sie können beispielsweise aus organischen
Polymeren gebildet sein, welche eine hohe Absorption der Laserstrahlung
aufweisen, beispielsweise PET, ABS, Polystyrol, PPO, Polyphenylensulfid,
Polyphenylensulfon, Polyimidsulfon. Es kann sich aber auch beispielsweise
um LCPs handeln. Besonders geeignet sind mikrovermahlene Thermoplaste
mit einem sehr hohen Schmelzbereich von mehr als 300°C.
Die Teilchengröße ist typischerweise im Bereich
von 0,01 bis 100 μm, insbesondere 0,1 bis 50 μm,
vorzugsweise 1 bis 20 μm. Die Polymerpartikel können
des weiteren lichtsensitive Füllstoffe oder Pigmente enthalten,
beispielsweise in einer Menge von 0,1 bis 90 Gew.-%, bezogen auf
das lasersensitive Pigment. Dabei kann es sich auch um elektrisch
leitfähige Pigmente und/oder Effektpigmente und/oder Farbstoffe,
wie vorstehend beschrieben handeln. Es kann sich aber auch um Oxide,
Hydroxide, Sulfide, Sulfate oder Phosphate von Metallen, wie beispielsweise
Cu, Bi, Sn, Zn, Ag, Sb, Mn, Fe, Ni, oder Cr handeln. Insbesondere
basisches Cu(II)hydroxidphosphat ist einsetzbar. Speziell zu nennen
ist ein Produkt der Erhitzung von blauem Cu(II)orthophosphat (Cu3(PO4)2·3H2O) auf 100 bis 200°C entsteht und
eine Summenformel Cu3(PO4)2·Cu(OH)2 aufweist.
Weitere geeignete Kupferphosphate sind: Cu3(PO4)2·3Cu(OH)2, Cu3(PO4)2·2Cu(OH)2·2H2O,
4CuO·P2O5, 4CuO·P2O5·3H2O, 4CuO·P2O5·1,5H2O
und 4CuO·P2O5·1,2H2O.
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Geeignete
Laserstrahlung für die Lasergravur weist eine Wellenlänge
im Bereich 150 nm bis 10600 nm, insbesondere 150 nm bis 1100 nm,
auf. Einsetzbar sind beispielsweise CO2-Laser
(10600 nm), Nd:YAG-Laser (1064 nm bzw. 532 nm), und gepulste UV-Laser
(Excimer-Laser. Die Energiedichte liegt im allgemeinen im Bereich
von 0,3 mJ/cm2 bis 50 J/cm2,
insbesondere im Bereich 0,3 mJ/cm2 bis 10 J/cm2.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Sicherheits- und/oder Wertdokument,
welches mit einem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbar ist. Ein solches Sicherheits- und/oder Wertdokument
enthält typischerweise einen Polymerschichtbasisverbund
und eine Polymerdeckschicht, oder besteht hieraus, wobei zwischen
dem Polymerschichtteilverbund und der Polymerdeckschicht eine erstes
Druckbild und ggf. ein zweites Druckbild, enthaltend zumindest ein
diffusionsfähiges Farbmittel, angeordnet ist, wobei optional
eine erste Teilmenge des diffusionsfähigen Farbmittels
in den Polymerschichtbasisverbund und eine zweite Teilmenge des
diffusionsfähiges Farbmittels zwingend in die Polymerdeckschicht
oder ausschließlich in die Polymerdeckschicht eindiffundiert ist.
Ein erfindungsgemäßes Sicherheits- und/oder Wertdokument
lässt sich leicht daran identifizieren, dass bei Ablösung
der Polymerdeckschicht ein Teil des ersten Druckbildes in der Polymerdeckschicht
erkennbar bleibt. Das verbleibende erste Druckbild auf dem Polymerschichtbasisverbund
kann dabei einen Farbstich aufweisen. Bezüglich möglicher
Varianten im Detail wird auf die Ausführungen zum erfindungsgemäßen
Verfahren verwiesen, welche analog Anwendung finden.
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Typischerweise
hat der Polymerschichtbasisverbund eine Dicke im Bereich von 200
bis 2000 μm, insbesondere von 400 bis 1500 μm,
und/oder die Polymerdeckschicht weist eine Dicke im Bereich von 5
bis 300 μm, vorzugsweise von 10 bis 120 μm, höchstvorzugsweise
20 bis 120 μm auf.
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Ein
erfindungsgemäßes Sicherheits- und/oder Wertdokument
kann zusätzlich eine Schicht oder mehrere Schichten auf
Basis Papier, Teslin und anderen Verbundmaterialien enthalten, insbesondere
im Falle des Polymerschichtbasisverbundes. Diese kann bzw. können
in dem Polymerschichtbasisverbund integriert oder hiermit gestapelt
verbunden sein.
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Als
Sicherheits- und/oder Wertdokumente seien lediglich beispielhaft
genannt: Personalausweise, Reisepässe, ID-Karten, Zugangskontrollausweise,
Visa, Tickets, Führerscheine, Kraftfahrzeugpapiere, personalisierte
Wertpapiere, Bankkarten, Kreditkarten, und personalisierte Chipkarten.
Solche Sicherheits- und/oder Wertdokumente weisen typischerweise
zumindest ein Substrat, zumindest eine Druckschicht und optional
eine transparente Deckschicht auf. Substrat und Deckschicht können ihrerseits
aus einer Mehrzahl von Schichten bestehen. Ein Substrat ist eine
Trägerstruktur, auf welche die Druckschicht mit Informationen,
Bildern, Mustern und dergleichen aufgebracht wird. Als Materialien
für ein Substrat kommen alle fachüblichen Werkstoffe
auf Papier- und/oder (organischer) Polymerbasis in Frage. Ein solches
Sicherheits- und/oder Wertdokument umfasst innerhalb des Gesamt-Schichtverbundes
einen erfindungsgemäßen Polymerschichtverbund
aus Polymerschichtbasisverbund und Polymerdeckschicht. Neben dem
erfindungsgemäßen enthaltenen Polymerschichtverbund
kann noch zumindest eine (zusätzliche) Druckschicht eingerichtet
sein, welche auf einer äußeren Fläche
des Polymerschichtverbundes oder auf einer mit dem Polymerschichtbasisverbund
verbundenen weiteren Schicht angebracht sein kann.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsformen
darstellenden Beispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1:
eine erste Variante eines erfindungsgemäßen Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes,
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2:
eine zweite Variante eines erfindungsgemäßen Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes,
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3:
eine dritte Variante eines erfindungsgemäßen Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes,
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4:
eine vierte Variante eines erfindungsgemäßen Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes Aufbau eines fertigen Sicherheits- und/oder
Wertdokuments und
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5:
eine fünfte Variante eines erfindungsgemäßen
Sicherheits- und/oder Wertdokumentes Aufbau eines fertigen Sicherheits-
und/oder Wertdokuments.
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In
der 1 erkennt man ein Sicherheits- und/oder Wertdokument 1,
beispielsweise einen Personalausweis, mit einem Polymerschichtbasisverbund 2 und
einer Polymerdeckschicht 3. Der Polymerschichtbasisverbund 2 kann
seinerseits aus einer Mehrzahl von verschiedenen Schichten aufgebaut sein,
welche der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind.
Einsetzbare Teilschichten im Rahmen des Polymerschichtbasisverbundes 2 sind
fachüblich und im Einzelnen für die Erfindung
irrelevant. Ebenso kann die Polymerdeckschicht 3 auf mehreren
Teilschichten gebildet sein, was ebenfalls nicht dargestellt ist.
Die Polymerdeckschicht 3 kann insbesondere ein diffraktives
Sicherheitselement 7 enthalten.
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Der 1 entnimmt
man weiterhin, dass in dieser Ausführungsform sowohl der
Polymerschichtbasisverbund 2 als auch die Polymerdeckschicht 3 jeweils
eine Bedruckungssubstratschicht 4, 5 aufweisen,
welche aufnahmefähig für ein diffusionsfähiges Farbmittel 6 ist.
In der Darstellung ist aus Gründen der Einfachheit ein
einzelnes Pixel aus dem diffusionsfähigen Farbmittel 6 einer
einzigen Farbe dargestellt. Man erkennt, dass das diffusionsfähige
Farbmittel 6 sowohl in die Bedruckungssubstratschicht 4 des
Polymerschichtbasisverbundes 2 als auch in die Bedruckungssubstratschicht 5 der
Polymerdeckschicht 3 eindiffundiert ist. Dabei sind die Bedruckungssubstratschichten 4, 5 entweder
durch chemische Modifikation der an sich für das diffusionsfähige Farbmittel 6 nicht
aufnahmefähigen Werkstoffe des Polymerschichtbasisverbundes 2 und
der Polymerdeckschicht 3 gebildet, oder als separate Schichten zuvor
aufgebracht worden.
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Wird
nunmehr zum Zwecke des Missbrauchs versucht, die Polymerdeckschicht 3 mit
dem diffraktiven Element 7 von dem Polymerschichtbasisverbund abzulösen,
so wird dabei eine Teilmenge des diffusionsfähigen Farbmittels 6 und
so des Pixels mit abgelöst und bleibt stoffschlüssig
mit der Polymerdeckschicht 3 verbunden, wodurch die Polymerdeckschicht 3 mit
dem diffraktiven Sicherheitselement 7 für eine
weitere Verwendung unbrauchbar geworden ist.
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Die
Herstellung eines solchen Sicherheits- und/oder Wertdokuments erfolgt
dadurch, dass zunächst bevorzugt auf der Bedruckungssubstratschicht 4 des
Polymerschichtbasisverbunds 2 und/oder die Bedruckungssubstratschicht 5 der
Polymerdeckschicht 3 ein erstes Druckbild bzw. Pixel 6 durch
Aufdrucken des bei einer vorgegebenen Diffusionstemperatur diffundierenden
diffusionsfähigen Farbmittels 6 mittels eines
Druckverfahrens, beispielsweise dem Thermosublimationsdruckverfahren,
erzeugt wird. Dabei oder in einer optionalen Erwärmungsstufe
kann bereits eine Aufnahme des diffusionsfähigen Farbmittels 6 in
die Bedruckungssubstratschicht des Polymerschichtbasisverbundes 2 bewirkt
werden durch Erwärmung auf eine Temperatur, welche über
der Diffusionstemperatur des diffusionsfähigen Farbmittels 6 liegt.
Dann wird die Polymerdeckschicht 3 mit ihrer Bedruckungssubstratschicht 5 auf
das erste Druckbild aufgelegt. Anschließend wird der Stapel
aus Polymerschichtbasisverbund 2 und Polymerdeckschicht 3 unter
Erwärmung des Stapels auf eine vorgegebene Laminationstemperatur
laminiert. Hierbei oder in einer anschließenden Verfahrensstufe
wird der Stapel zumindest in Teilbereichen, bezogen auf eine Hauptfläche
des Stapels, für eine vorgegebene Dauer auf eine Temperatur
erwärmt, welche oberhalb der Diffusionstemperatur des diffusionsfähigen
Farbmittels 6 liegt, wobei, wie in der 1 ersichtlich,
zumindest eine Teilmenge des diffusionsfähigen Farbmittels 6 des
ersten Druckbildes in die Bedruckungssubstratschicht 5 der
Polymerdeckschicht 3 hinein diffundiert.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die Polymerdeckschicht 3 und
die dargestellte Schicht des Polymerschichtbasisverbundes 2 aus
einem Polycarbonatwerkstoff (PC) gebildet, vorzugsweise aus einem Nieder-Tg-Werkstoff.
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In
der 2 ist eine Variante eines erfindungsgemäßen
Sicherheits- und/oder Wertdokumentes 1 gezeigt, welche
sich von der Variante der 1 lediglich
dadurch unterscheidet, dass der eingesetzte Polymerschichtbasisverbund 2 keine
Bedruckungssubstratschicht 4 aufweist. Die Folge ist, dass
das diffusionsfähige Farbmittel 6 nicht in dem Polymerschichtbasisverbund 2 aufgenommen
ist, sondern ausschließlich in die Polymerdeckschicht 3. Wird
die Polymerdeckschicht 3 unbefugt entfernt, so wird das
erste Druckbild bzw. das Pixel praktisch vollständig mit
entfernt und verbleibt stoffschlüssig mit der Polymerdeckschicht 3 verbunden.
Die Herstellung erfolgt ganz entsprechend der Herstellung eines Sicherheits-
und/oder Wertdokumentes 1 der 1, wobei
natürlich die optionale Erwärmung vor dem Auflegen
der Polymerdeckschicht 3 weniger sinnvoll ist.
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In
der 3 ist eine weitere Variante des Gegenstandes der 1 dargestellt.
Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass das dargestellte Pixel
mit zwei verschiedenen diffusionsfähigen Farbmitteln 6a, 6b gebildet
ist. Die beiden diffusionsfähigen Farbmittel 6a, 6b haben
verschiedene Farben und auch verschiedene Diffusionstemperaturen. Grundsätzlich
ist die flächenmäßige Erstreckung von Pixeln
der beiden diffusionsfähigen Farbmittel 6a, 6b in
der Regel gleich, lediglich der besseren Darstellung halber sind
die flächenmäßigen Erstreckungen der
beiden diffusionsfähigen Farbmittel 6a, 6b unterschiedlich
gezeichnet. Man erkennt, dass das erste diffusionsfähige
Farbmittel 6a ausschließlich in der Bedruckungssubstratschicht 4 des
Polymerschichtbasisverbundes 2 aufgenommen ist, während
das zweite diffusionsfähige Farbmittel 6b sowohl
in der Bedruckungssubstratschicht 4 des Polymerschichtbasisverbundes 2 als
auch in der Bedruckungssubstratschicht 5 der Polymerdeckschicht 3 aufgenommen
ist. Wird nunmehr die Polymerdeckschicht 3 unbefugt entfernt,
so verbleiben sowohl im Polymerschichtbasisverbund 2 als
auch in der Polymerdeckschicht 3 Darstellungen des ersten
Druckbildes, jedoch jeweils mit im Wesentlichen komplementären Farbstichen,
die augenscheinlich sind. Sowohl der Polymerschichtbasisverbund 2 als
auch die Polymerdeckschicht 3 sind für eine weitere
Verwendung unbrauchbar. Die Herstellung erfolgt analog dem Beispiel
der 1, wobei jedoch beim Laminieren und/oder danach
auf eine Temperatur erwärmt wird, welche zwischen den beiden
Diffusionstemperaturen liegt. Daher verbleibt das diffusionsfähige
Farbmittel 6a mit der höheren Diffusionstemperatur
nahezu stationär, i. e. wird nicht bzw. nur in sehr geringen
Umfang in die Bedruckungssubstratschicht 5 der Polymerdeckschicht 3 aufgenommen,
während das diffusionsfähige Farbmittel 6b mit
der niedrigen Diffusionstemperatur in beide Bedruckungssubstratschichten 4, 5 eindiffundiert.
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In
der 4 ist eine Variante der Erfindung dargestellt,
in welcher die Bedruckungssubstratschicht 5 der Polymerdeckschicht 3 Lücken
aufweist. Diese Lücken sind durch das für das
diffusionsfähige Farbmittel 6 nicht aufnahmefähigen
Werkstoff der Polymerdeckschicht 3 aufgefüllt.
Folglich ist das diffusionsfähige Farbmittel 6 in
einigen Bereichen in die Polymerdeckschicht 3 eindiffundiert
und in anderen Bereichen nicht. Das aus den verschiedenen Pixeln zusammengesetzte
Druckbild wird bei Ablösen der Polymerdeckschicht 3 fragmentiert,
wobei ein Teilbild stoffschlüssig mit der Polymerdeckschicht 3 verbunden
bleibt. Weiterhin erkennt man, dass oberhalb der Lücken
in der Bedruckungssubstratschicht 5 Senken 8 angeordnet
sind. Diese stellen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal
dar, das auf haptischem Wege detektierbar ist. Die Herstellung eines
solchen Sicherheits- und/oder Wertdokuments 1 erfolgt im
Wesentlichen analog der Herstellung des Beispiels der 2.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass vor dem Auflegen
der Polymerdeckschicht 3 deren Bedruckungssubstratschicht 5 mit
Lücken bzw. Löchern ausgestattet worden ist. Im
Zuge des Laminierens läuft der Werkstoff der Polymerdeckschicht 3 in
diese Lücken bzw. Löcher und füllt diese
aus. Dadurch entstehen auch die Senken 8.
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In
der 5 ist schließlich eine Variante dargestellt,
bei welcher ein diffraktives Sicherheitselement 7 nicht
in die Polymerdeckschicht 3 integriert ist, sondern als
diskretes separates Element zwischen den Polymerschichtbasisverbund 2 und
die Polymerdeckschicht 3 angeordnet ist. Dabei kann dieses
diffraktive Sicherheitselement 7 seinerseits eine Bedruckungssubstratschicht
auf weisen, welche für das diffusionsfähige Farbmittel 6 aufnahmefähig ist,
oder aus einem solchen aufnahmefähigen Material insgesamt
bestehen. Dabei kann die Aufnahmefähigkeit teil- oder vollflächig
im diffraktiven Sicherheitselement 7 vorgesehen sein. Auch
kann das diffraktive Sicherheitselement 7 eine aufnahmefähige und
eine nicht aufnahmefähige Schicht umfassen. Eine aufnahmefähige
Schicht bzw. ein solcher Bereich wird dabei stets dem Druckbild
zugewandt sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
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-
Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - "Ullmann's
Encyclopaedia of Industrial Chemistry", Wiley Verlag, elektronische
Ausgabe 2007 [0026]