-
Die
Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Kommissionierleitsystem
einer Montage- und/oder Kommissionierlinie insbesondere für Kraftfahrzeuge
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art sowie ein
Verfahren zum Steuern einer optischen Signaleinrichtung einer derartigen Anzeigevorrichtung
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 6 angegebenen Art.
-
Anzeigevorrichtungen
für Kommissionierleitsysteme
von Montage- bzw. Kommissionierlinien für Kraftfahrzeuge sind in verschiedenen
Ausführungsformen
allgemein bekannt und dienen der Anzeige und Überwachung von Arbeitsschritten
sowohl innerhalb fester Stationsgrenzen als auch innerhalb sog. schwimmender
Stationen, welche je nach Produktionsablauf mit variablen Arbeitsabläufen – beispielsweise
zur Aufarbeitung von Produktionsrückständen einer Station mit festen
Stationsgrenzen – eingesetzt werden.
Die Anzeige und Überwachung
der Arbeitsschritte erfolgt üblicherweise
durch eine optische Signaleinrichtung, die zwischen einem ersten
Zustand, mittels welchem eine Forderung des Arbeitsschritts signalisierbar
ist, und einem zweiten Zustand, mittels welchem eine Erfüllung des
Arbeitsschritts signalisierbar ist, zu schalten ist.
-
Als
nachteilig an den bekannten Anzeigevorrichtungen ist der Umstand
anzusehen, dass diese nicht zur prozesssicheren Einhaltung von unterschiedlichen
Arbeitsschritten geeignet und nur mit hohem technischen Aufwand
an individuelle Produktionsabläufe
unterschiedlicher Montage- bzw. Komissionierlinien anpassbar sind.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Anzeigevorrichtung
zu schaffen, die eine prozesssicherere Einhaltung von unterschiedlichen Arbeitsschritten
ermöglicht
und einfacher an individuelle Produktionsabläufe unterschiedlicher Montage- bzw.
Komissionierlinien anpassbar ist.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie
durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben,
wobei vorteilhafte Ausgestaltungen der Anzeigevorrichtung als vorteilhaften Ausgestaltungen
des Verfahrens anzusehen sind.
-
Eine
Anzeigevorrichtung, welche eine prozesssicherere Einhaltung von
unterschiedlichen Arbeitsschritten ermöglicht und einfacher an individuelle
Produktionsabläufe
unterschiedlicher Montage- und/oder Komissionierlinien für Kraftfahrzeuge
anpassbar ist, ist erfindungsgemäß dadurch
geschaffen, dass die optische Signaleinrichtung der Anzeigevorrichtung
in wenigstens einen weiteren Zustand zu schalten ist, mittels welchem
ein einen weiteren Arbeitsschritt charakterisierender Zustand signalisierbar
ist. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ermöglicht hierdurch
eine verbesserte und variablere Arbeitsschrittsteuerung und -überwachung.
Dies erlaubt beispielsweise eine durchgängige Überwachung mehrerer Kraftfahrzeuge
einer Montage- bzw. Kommissionierlinie oder die Anzeige von Rückständen in
Bezug auf abzuarbeitende Arbeitsschritte. Die korrekte Zuordnung
von Arbeitsschritten, beispielsweise ein Abgriff eines Bauteils,
zu mehr als einem Kraftfahrzeug ist im Gegensatz zum Stand der Technik
ebenfalls gesichert, wobei eine durchgängige Eindeutigkeit der signalisierbaren
Zustände
auch für komplexe
Arbeitsabläufe
gewährleistet
ist. Hierdurch wird insbesondere die Anzahl an Falschbauten – beispielsweise
durch Fehlabgriffe – deutlich
reduziert. Dies führt
zu einer prozesssichereren Einhaltung der geforderten Arbeitsabläufe und
damit zur deutlichen Reduktion der Nachbearbeitung von Kraftfahrzeugen,
welche die Montage- und/oder Kommissionierlinie bereits durchlaufen
haben. Hierdurch werden die Produktionszeiten und -kosten deutlich
gesenkt. Durch die einfache Anpassbarkeit der Anzeigevorrichtung
kann das Kommissionierleitsystem zudem besonders wirtschaftlich
und mit geringem Betreuungsaufwand bereitgestellt werden.
-
Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern
einer optischen Signaleinrichtung einer Anzeigevorrichtung für ein Kommissionierleitsystem
einer Montage- und/oder Kommissionierlinie insbesondere für Kraftfahrzeuge,
wobei erfindungsgemäß vorgesehen
ist, dass die optische Signaleinrichtung in wenigstens einen weiteren
Zustand geschaltet wird, wenn ein einen weiteren Arbeitsschritt
charakterisierender Zustand signalisiert werden soll. Hierdurch
ist eine prozesssicherere Einhaltung von unterschiedlichen Arbeitsschritten
ermöglicht.
Darüber
hinaus ist das Verfahren einfacher an individuelle Produktionsabläufe unterschiedlicher Montage-
und/oder Komissionierlinien für
Kraftfahrzeuge anpassbar, wodurch erhebliche Zeit- und Kostenvorteile
gegeben sind.
-
Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den nachfolgenden Beschreibungen von Ausführungsbeispielen sowie anhand
der Zeichnungen, in welchen gleiche oder funktionsgleiche Elemente
mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
-
1 mehrere
schematische Darstellungen einer Anzeigevorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel,
wobei die Anzeigevorrichtung in mehrere Zustände geschaltet gezeigt ist;
-
2 mehrere
schematische Darstellungen der in 1 gezeigten
Anzeigevorrichtung, wobei die Anzeigevorrichtung in mehreren, unterschiedlichen Arbeitsschritten
zugeordneten Zuständen
geschaltet gezeigt ist;
-
3 eine
schematische Darstellung der in 1 und 2 gezeigten
Anzeigevorrichtung sowie einer Montagelinie für mehrere Kraftfahrzeuge; und
-
4 mehrere
schematische Darstellungen der Anzeigevorrichtung, wobei diese in
Abhängigkeit einer
Abfolge mehrerer Arbeitsschritte in mehrere Zustände geschaltet gezeigt ist.
-
1 zeigt
mehrere schematische Darstellungen einer Anzeigevorrichtung 10 für ein Kommissionierleitsystem
einer Montagelinie 16 für
Kraftfahrzeuge 14 (s. 3). Die
Anzeigevorrichtung 10, welche als Teil eines sogenannten „Pick-by-Light”-Systems
ausgebildet ist, dient dabei sowohl innerhalb fester Stationsgrenzen
als auch innerhalb sogenannter schwimmender Stationen 18 (s. 3)
als durchgängiges
Anzeige- und Abgriffüberwachungssystem für die Montagelinie 16 und
ermöglicht
eine prozesssichere Identifizierung und Zuordnung von Bauteilen durch
den jeweiligen Mitarbeiter zum Verbau in ein betreffendes Kraftfahrzeug 14.
Die Anzeigevorrichtung 10 umfasst mehrere optische Signaleinrichtungen 12a–12d, 12a'–12d' und ist in
mehrere Zustände Ia–Id geschaltet
gezeigt, mittels welchen geforderte bzw. erfüllte Arbeitsschritte zu signalisieren sind.
Anstelle von mehreren einzelnen optischen Signaleinrichtungen 12a–12d, 12a'–12d' kann auch lediglich eine,
beispielsweise als LED-Leuchtfeld ausgebildete, optische Signaleinrichtung 12 vorgesehen
sein. Die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' sind jeweils
paarweise angeordnet und unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Geometrie,
Größe, Position
und Farbgebung. Die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' besitzen im
vorliegenden Beispiel quadratische, kreisförmige, dreieckige bzw. kreuzförmige Geometrien,
wobei die optischen Signaleinrichtungen 12a'–12d' größer und damit als Rahmen der
optischen Signaleinrichtungen 12a–12d ausgebildet sind.
Die jeweiligen optischen Signaleinrichtungen 12a–12d, 12a'–12d' sind unabhängig voneinander
an- und ausschaltbar. Auf diese Weise sind sie dem jeweils zu signalisierenden
Zustand Ia–Id
bzw. dem damit verbundenen Arbeitsschritt eindeutig zuzuordnen.
-
Im
Zustand Ia sind alle optischen Signaleinrichtungen 12a, 12a'–12d, 12d' ausgeschaltet.
Im Zustand Ib sind die optischen Signaleinrichtungen 12a'–12d' eingeschaltet.
In diesem Zustand Ib sind den einzelnen optischen Signaleinrichtungen 12a'–12d' unterschiedliche
Farben zugeordnet, welche ihrerseits einzelnen Arbeitsschritten
zugeordnet sind. Die jeweiligen Arbeitsschritte können beispielsweise
von einem bestimmten Arbeitsplatz oder einem zu bearbeitenden Kraftfahrzeug 14 abhängen. Die
Zuordnung der unterschiedlichen Geometrien, Größen und Farben der optischen
Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' zu einzelnen Arbeitsschritten
ermöglicht
eine schnelle, einfache und prozesssichere Erfassung und Identifizierung
des jeweiligen Arbeitsschrittes durch einen Arbeiter an der Montagelinie 16.
-
Im
Zustand Ic sind zusätzlich
die optischen Signaleinrichtungen 12a–12d in einen ersten
Zustand geschaltet, wobei diesen eine einheitliche Farblogik zugeordnet
ist. Beispielsweise dient die Farbe rot zur Signalisierung eines
geforderten Arbeitsschritts wie beispielsweise eines Teileabgriffs. Im
Zustand Id sind die optischen Signaleinrichtungen 12a–12d in
einen weiteren Zustand geschaltet, welchem eine weitere Farbe – vorliegend
grün – zugeordnet
ist, um den erfolgten Arbeitsschritt zu signalisieren. Auf diese
Weise wird die allgemein bekannte Anzeigelogik „rot-grün” vorteilhafterweise eingehalten,
wodurch aufwendiges Einlernen der Arbeiter entfällt. Hierdurch können eine
Mehrzahl an Arbeitsschritten sowie eine geforderte Abfolge der Arbeitsschritte übersichtlich
und leicht erkennbar signalisiert werden, wodurch die Arbeitsschritte
prozesssicher, schnell und kostengünstig ausgeführt werden
können.
-
2 zeigt
mehrere schematische Darstellungen der in 1 gezeigten
Anzeigevorrichtung 10, wobei die Anzeigevorrichtung 10 in
mehreren, unterschiedlichen Arbeitsschritten zugeordneten Zuständen IIa–IIh geschaltet
gezeigt ist. Im Zustand IIa sind die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12a' jeweils in
einen ersten Zustand geschaltet, wohingegen die übrigen optischen Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' ausgeschaltet
sind. Die optische Signaleinrichtung 12a leuchtet dabei
in der Farbe rot, die optische Signaleinrichtung 12a' leuchtet türkis. Diesem
Zustand IIa ist hierbei die Bedeutung zugeordnet, dass an einem
ersten Kraftfahrzeug 14a der Montagelinie 16 ein
erster Arbeitsschritt gefordert wird.
-
Im
Zustand IIb sind die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12a' weiterhin aktiviert,
wobei die optische Signaleinrichtung 12a in einen weiteren
Zustand geschaltet ist und nunmehr grün leuchtet. Die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' sind ausgeschaltet.
Dem Zustand IIb ist dabei die Bedeutung zugeordnet, dass der in
Zustand IIa geforderte Arbeitsschritt an dem ersten Kraftfahrzeug 14a der
Montagelinie 16 erfolgt ist.
-
Im
Zustand IIc leuchtet die optische Signaleinrichtung 12a' weiterhin türkis. Hierdurch
wird einem Arbeiter an der Montagelinie 16 signalisiert, dass
an dem ersten Kraftfahrzeug 14a keine weiteren Arbeitsschritte
gefordert sind. Im Unterschied zum Zustand IIa sind die optischen
Signaleinrichtungen 12b, 12b' in einen ersten Zustand geschaltet,
wobei die optische Signaleinrichtung 12b rot und die optische
Signaleinrichtung 12b' orange
leuchtet. Die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12c, 12c' und 12d, 12d' sind ausgeschaltet.
Im Zustand IIc wird hierdurch dem Arbeiter an der Montagelinie 16 signalisiert,
dass ein weiterer Arbeitsschritt an einem folgenden Kraftfahrzeug 14b gefordert
ist.
-
Im
folgenden Zustand IId sind die optischen Signaleinrichtung 12a', 12b' unverändert geschaltet, die
optische Signaleinrichtungen 12b ist hingegen in einen
weiteren Zustand geschaltet und leuchtet grün. Die Signaleinrichtungen 12a, 12c, 12c' und 12d, 12d' sind ausgeschaltet.
Dem Arbeiter wird auf diese Weise angezeigt, dass der geforderte
Arbeitsschritt an dem zweiten Kraftfahrzeug 14b erfolgt
ist und an dem ersten Kraftfahrzeug 14a unverändert keine
weiteren Arbeitsschritte gefordert sind.
-
In
den Zuständen
IIe–IIh
werden die jeweiligen Arbeitsschritte für ein drittes und ein viertes Kraftfahrzeug 14c, 14d der
Montagelinie 16 als gefordert beziehungsweise als erfolgt
signalisiert. Hierzu werden die optischen Signaleinrichtungen 12c, 12c' und 12d, 12d' wie vorstehend
beschrieben geschaltet, wobei die optische Signaleinrichtung 12c' im eingeschalteten
Zustand blau und die optische Signaleinrichtung 12d' gelb leuchtet.
Die optischen Signaleinrichtungen 12c, 12d werden
wieder zwischen rot und grün
geschaltet. Mit Hilfe der Anzeigevorrichtung 10 können somit
Teileabgriffe für
die gesamte Montagelinie 16 kostengünstig, prozesssicher und variabel angezeigt
bzw. überwacht
werden. Die Anzeigevorrichtung 10 ermöglicht daher einen detaillierten
und schnell erfassbaren Überblick über die
Zustände
der geforderten Arbeitsschritte und Produktionsabläufe. Anstelle
der beschriebenen Farben, Geometrien und Größen der optischen Signaleinrichtungen 12 können natürlich auch
abweichende Ausgestaltungen vorgesehen sein.
-
3 zeigt
eine schematische Darstellung der in 1 und 2 gezeigten
Anzeigevorrichtung 10 mit den optischen Signaleinrichtungen 12 sowie
der Montagelinie 16 für
mehrere Kraftfahrzeuge 14a–14e. Pro Montagelinie 16 können dabei
eine oder mehrere Anzeigevorrichtungen 10 vorgesehen sein.
Die Montagelinie 16 umfasst vorliegend eine Station 18 mit
festen Stationsgrenzen. Alternativ kann die Montagelinie 16 auch
eine sogenannte schwimmende Station 18 umfassen. Hierbei
kann eine Möglichkeit
für einen
Arbeiter vorgesehen sein, sich an der Station 18 an- oder
abzumelden. Mit Hilfe der Anzeigevorrichtung 10 werden
wie bereits beschrieben die Abfolge sowie die Zustände der
geforderten Arbeitsschritte in Abhängigkeit des jeweiligen Kraftfahrzeugs 14a–e signalisiert.
Die Farben und die Geometrien der optischen Signaleinrichtungen 12a, 12d–12a', 12d' sind jeweils
einem montagelinienseitigen Kennzeichen 20a–20d zugeordnet,
wobei die Kennzeichen 20a–20d ihrerseits mit
einem der Kraftfahrzeuge 14a–14d gekoppelt sind.
Nach jeweils vier Kraftfahrzeugen 14a–d wiederholen sich die Kennzeichen 20 zyklisch,
so dass das nächste
Kraftfahrzeug 14e mit dem analog zum Kennzeichen 20a ausgebildeten
Kennzeichen 20e versehen ist.
-
Mittels
der Anzeigevorrichtung 10 bzw. der optischen Signaleinrichtungen 12 wird
die Abfolge der geforderten bzw. erfolgten Arbeitsschritte – beispielsweise
Teileabgriffe aus einem Montage- und/oder Kommissionierregal 22 – für die Kraftfahrzeuge 14a–14e nachvollziehbar
angezeigt. Eine automatisierte Zugriffsüberwachung des Montage- bzw. Kommissionierregals 22 kann
beispielsweise automatisiert über Laser-
oder Lichtsensoren vorgenommen werden. Die optischen Signaleinheiten 12a–12d werden
wiederum entweder ausgeschaltet oder mit der Farblogik rot für einen
geforderten bzw. noch nicht erfolgten und grün für einen erfolgten Arbeitsschritt
angeschaltet. Die optischen Signaleinheiten 12a'–12d' bleiben zur
Nachvollziehbarkeit der bereits erfolgten Arbeitsschritte während jedes
Zyklus angeschaltet. Die Kennzeichen 20a–20d können dabei
in Anzahl und Ausführung
der Symbolik variabel ausgebildet sein. Die Farbgebung der optischen
Signaleinrichtungen 12 kann weiterhin auch auf einer Plattform,
C-Gehängen
oder sonstigen Transporteinrichtungen ausgebildet sein. Ebenso kann
eine Wiederholung der Kennzeichen 20a–20d auf Transporteinrichtungen
der Montagelinie 16 vorgesehen sein. Die Kraftfahrzeuge 14 werden
den jeweiligen Stationen 18 der Montagelinie 16 zugeordnet.
Die Ansteuerung der Anzeigevorrichtungen 10 kann beispielsweise über ein
ASi-Bussystem erfolgen.
Hierdurch können technische
Datenverarbeitungssignale der Montagelinie 16 erfasst und
auf die Stationen 18 interpoliert werden. Alternativ kann
die Anzeigevorrichtung 10 zusätzlich ausgelegt sein, selbst
entsprechende Datenverarbeitungssignale zu generieren und zu übermitteln.
Dies ermöglicht
Synergien mit elektronischen Baukarten. Dabei kann ebenfalls vorgesehen
sein, dass die Anzeigevorrichtung 10 mit einem Logistiksystem
(nicht dargestellt) gekoppelt ist, um automatisiert aktuelle Statusinformation
austauschen zu können.
-
4 zeigt
mehrere schematische Darstellungen der Anzeigevorrichtung 10,
wobei diese in Abhängigkeit
einer Abfolge mehrerer Arbeitsschritte für die Kraftfahrzeuge 14 der
Montagelinie 16 in mehrere Zustände IVa–IVg geschaltet gezeigt ist.
Im Zustand IVa leuchtet die optische Signaleinrichtung 12a erneut
rot für
einen geforderten Arbeitsschritt, während die optische Signaleinrichtung 12a' türkis leuchtet. Hierdurch
wird signalisiert, dass ein für
das erste Kraftfahrzeug 14a geforderter Arbeitsschritt
noch nicht ausgeführt
wurde. Im Zustand IVb leuchtet die optische Signaleinrichtung 12b rot
und die optische Signaleinrichtung 12b' in der dem zweiten Kraftfahrzeug 14b zugeordneten
Farbe orange. Hierdurch wird signalisiert, dass sowohl für das erste
als auch für
das zweite Kraftfahrzeug 14a, 14b der Montagelinie 16 der
geforderte Arbeitsschritt noch nicht ausgeführt wurde. Im Zustand IVc leuchten
die optischen Signaleinrichtungen 12a–12c rot und die optische
Signaleinrichtung 12c' blau.
Hierdurch wird signalisiert, dass auch für das dritte Kraftfahrzeug 14c der
Montagelinie 16 ein Rückstand
in der Abarbeitung der geforderten Arbeitsschritte aufgetreten ist.
Im Zustand IVd leuchten die optischen Signaleinrichtungen 12a'–12c' in den jeweiligen,
den Kraftfahrzeugen 14a–14c zugeordneten
Farben, wohingegen die optische Signaleinrichtung 12a in
einen weiteren Zustand geschaltet ist und grün leuchtet. Hierdurch wird signalisiert,
dass der geforderte Arbeitsschritt für das erste Kraftfahrzeug 14a erfolgt
ist. Die optischen Signaleinrichtungen 12b, 12c leuchten
weiterhin in der Farbe rot. Hierdurch kann in der Arbeitsschrittüberwachung
prozesssicher erkannt werden, dass das zweite Kraftfahrzeug 14b bei
der Abarbeitung der Arbeitsschritte in Rückstand ist und dass für das dritte Kraftfahrzeug 14c der
zugeordnete Arbeitsschritt weiterhin gefordert ist.
-
Im
Zustand IVe zeigt die Kombination aus türkis leuchtender optischer
Signaleinrichtung 12a' und
ausgeschalteter optischer Signaleinrichtung 12a an, dass
für das
erste Kraftfahrzeug 14a in der Montagelinie 16 keine
Arbeitsschritte mehr abzuarbeiten sind. Die orange leuchtende optische
Signaleinrichtung 12b' und
die grün
leuchtende optische Signaleinrichtung 12b signalisieren,
dass der geforderte Arbeitsschritt für das zweite Kraftfahrzeug 14b erfolgt ist.
Die blau leuchtende optische Signaleinrichtung 12c' und die rot
leuchtende optische Signaleinrichtung 12c signalisieren,
dass für
das dritte Kraftfahrzeug 14c der geforderte Arbeitsschritt
noch nicht ausgeführt
wurde.
-
Im
Zustand IVf sind die optischen Signaleinrichtungen 12a, 12a' ausgeschaltet.
Die optische Signaleinrichtung 12c leuchtet grün und die
optischen Signaleinrichtungen 12b' und 12c' sind weiterhin eingeschaltet.
Hierdurch wird angezeigt, dass alle geforderten Arbeitsschritte
für das
erste, zweite und dritte Kraftfahrzeug 14a–14c der
Montagelinie 16 erfolgt sind und dass der Arbeitsschritt
für das
dritte Kraftfahrzeug 14c der letzte Arbeitsschritt war,
welcher an der Montagelinie 16 erfolgt ist.
-
Im
Zustand IVg leuchten die optischen Signaleinrichtungen 12c' und 12d' blau bzw. gelb,
die optische Signaleinrichtung 12d leuchtet rot. Die übrigen optischen
Signaleinrichtungen 12 sind deaktiviert. Hierdurch wird
signalisiert, dass lediglich der Arbeitsschritt für das vierte
Kraftfahrzeug 14d an der Montagelinie 16 noch
aussteht.
-
Zusammenfassend
ermöglicht
die Anzeigevorrichtung 10 als Teil eines sogenannten ”Pick-by-Light-Systems” für Montagelinien 16 eine praktisch
vollständige
Vermeidung von Falschbauten durch Fehlabgriffe. Mittels der optischen
Signaleinrichtungen 12 wird eine durchgängige Anzeige und Überwachung
von mehreren Arbeitsschritten bzw. diesen zugeordneten Kraftfahrzeugen 14 an
einer Montagelinie 16 mit einem Höchstmaß an Prozesssicherheit und
eingängiger
Systemverständlichkeit
für die
Arbeiter in einem Montageprozess bzw. in einem zu betreuenden Fachbereich
erreicht. Weiterhin wird eine deutliche Reduzierung von Hard- und Softwarekosten
im Vergleich zu bekannten Systemen und Anlagen bei gleicher Zielsetzung
erreicht. Beispielsweise kann eine Datenpflege einfach und kostengünstig über angebundene
Logistiksysteme erfolgen. Die Anzeigevorrichtung 10 ermöglicht zudem
eine deutliche Reduzierung bislang erforderlicher Nacharbeiten und reduziert
durch die einfache und übersichtliche
Zuordnung von Arbeitsschritten Produktionszeit, welche bisher auf
das Lesen von Baukarten bzw. Montageplakaten oder Materialbeschriftungen
entfiel. Weiterhin wird der Pflegeaufwand für Montageplakate deutlich reduziert
bzw. entfällt
dieser vollständig.
Die Anzeigevorrichtung 10 erfordert zudem keinen Knopfabruf,
hierdurch entfallen damit im Zusammenhang stehende Betreuungskosten
und durch den Knopfabruf entstehende Fertigungszeitanteile. Die
Anzeigevorrichtung 10 ermöglicht weiterhin die durchgängige Vernetzung
und damit Rückmeldung
in vorhandene Systeme, beispielsweise Logistiksysteme, wodurch auch
eine automatische Nachbestellung und Bedarfserfassung bzw. eine
automatische Rutenzusammenstellung kostengünstig ermöglicht wird. Hierdurch werden
auch Logistiksuchfahrten reduziert bzw. eliminiert und stationsgebundene
Arbeiten unterstützt.
Die Anzeigevorrichtung 10 ermöglicht zudem eine kostengünstige und
prozesssichere Erweiterung und Nutzung der vorhandenen Systeme zur Absicherung
von Produktionsabläufen.
Hierdurch wird beispielsweise die fehlerfreie Belieferung der Montagelinien 16 durch
Logistiksysteme kostengünstig
sichergestellt.