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Die
Erfindung betrifft eine Baureihe von modular aufgebauten Schaltgeräten zur
Verwendung in mehreren Spannungsebenen und zum Einschieben in eine
Einschubkassette eines Schaltschrankes. Die betrachten Schaltgeräte sind
insbesondere Leistungsschalter zum Abschalten eines Überstroms oder
Kurzschlussstroms. Die Leistungsschalter sind insbesondere zum Abschalten
von Wechselströmen ausgebildet.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin einen Schaltschrank mit zumindest einer
Einschubkassette zur Aufnahme eines derartigen Schaltgerätes und
mit schaltschrankseitigen Stromschienen zur möglichen Kontaktierung des Hauptstromtrennkontaktsystems des
jeweiligen Schaltgerätes.
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Nachfolgend
werden elektrische Spannungen bis 1 kV als Niederspannung bezeichnet.
Spannungen darüber
bis 72 kV werden als Mittelspannung bezeichnet, auch wenn definitionsgemäß der technische
Begriff „Mittelspannung" dem Hochspannungsbereich
zuzuordnen ist. Es wird jedoch angemerkt, dass der genannte Spannungsbereich
für die
Mittelspannung nicht genormt ist.
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Derzeit
verfügbare
Schaltgeräte
für Niederspannung
und Mittelspannung unterscheiden sich grundlegend in ihrem Aufbau.
Gründe
hierfür
sind z. B. unterschiedliche geräteinterne
Schnittstellen, unterschiedliche Kommunikationsmodule zur Kommunikation
mit einer übergeordneten
Leitstelle bzw. zur Fernsteuerung durch diese Leitstelle sowie unterschiedliche
Bedien- und Anzeige-„Philosophien".
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Im
Besonderen unterscheiden sich diese Schaltgeräte hinsichtlich des verwendeten
Schaltkontaktsystems. So kommen für Niederspannung, das heißt für Spannungen
bis 1 kV, nahezu ausschließlich
Luftschaltkontaktsysteme mit einem Lichtbogenlöschsystem zum Einsatz. In diesem
Fall dient die Umgebungsluft zur Isolierung zwischen den Schaltpolen.
Typischerweise ist zur Kontakttrennung ein Kontaktbetätigungsweg
im Bereich von 12 mm bis 30 mm erforderlich. Die Kontaktrennung
selbst erfolgt zumeist mittels Kontakthebeln, welche im eingeschalteten
Zustand die Schaltpole kontaktieren. Die Betätigung der Kontakthebel erfolgt
typischerweise mittels einer Schaltwelle, die ihrerseits durch einen elektromechanischen
Schaltantrieb betätigt
wird. Der Schaltantrieb ist üblicherweise
ein sogenannter Federkraftspeicherantrieb. Dessen Kraftspeicher
wird manuell oder elektrisch mit Hilfe eines Motors aufgeladen. Über ein
geeignetes Schaltschloss wird die gespeicherte Energie in eine Drehbewegung
der Schaltwelle umgesetzt.
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Im
Bereich der Mittelspannung, das heißt für Spannungen in einem Bereich
von größer als
1 kV bis 72 kV, werden nahezu ausschließlich Vakuum-Schaltröhren als
Schaltkontaktsystem verwendet. Im Inneren der hermetisch abgedichteten
Schaltröhre
sind ein feststehender Schaltkontakt und ein linear beweglich angeordneter
Schaltkontakt angeordnet. Letzterer ist zur Kontaktbetätigung durch
den Schaltantrieb druckdicht aus einem die Schaltröhre umgebenden
Polgehäuse
geführt.
Der Kontaktbetätigungsweg
hängt von
der verwendeten Mittelspannungsebene ab. Die Mittelspannungsebenen
können z.
B. im Bereich von bis 6 kV, 12 kV, 20 kV, 25 kV, 32 kV, 48 kV, 60
kV oder 72 kV, gegebenenfalls auch darüber liegen. Entsprechend der
vorgegebenen Mittelspannungsebene kann der Kontaktbetätigungsweg
im Bereich von 8 mm für
niedrige Mittelspannungswerte bis 70 mm für hohe Mittelspannungswerte
liegen.
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Ausgehend
von dem eingangs genannten Stand der Technik ist es eine Aufgabe
der Erfindung, Schaltgeräte
anzugeben, welche auf einfache Weise in verschiedenen Spannungsebenen
im Nieder- und Mittelspannungsbereich eingesetzt werden können.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird mit einer Baureihe aus modular aufgebauten
Schaltgeräten mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Baureihe sind in den abhängigen
Ansprüchen
2 bis 14 genannt. Im Anspruch 15 ist ein Schaltschrank mit zumindest
einer Einschubkassette zur Aufnahme eines derartigen Schaltgerätes angegeben.
Im Anspruch 16 ist eine Ausführungsform
des Schaltschrankes genannt.
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Erfindungsgemäß weist
jeder Typ des Schaltgerätes
die nachfolgend genannten, weitgehend baugleich und insbesondere
identisch ausgeführten
Grundkomponenten auf: Einen Geräteträger, eine
Bedien- und Anzeigefront, einen Schaltantrieb mit einem Schaltschloss
zum Ein- und Ausschalten eines Schaltkontaktsystems mit einem oder
mehreren Polen, ein Schutzmodul zur Erfassung eines Überstroms
oder Kurzschlussstroms und zum Auslösen des Schaltschlosses sowie
ein in oder mit dem Geräteträger verfahrbar
angeordnetes Hauptstromtrennkontaktsystem. Das Schutzmodul kann
zur Ausgabe einer Meldung des Schaltzustandes an eine entfernt gelegene
Station ausgebildet sein. Weiterhin weist jeder Typ des Schaltgerätes die
nachfolgend genannten, abhängig
von der verwendeten Spannungsebene ausgeführten Ergänzungskomponenten auf: Mindestens
das Schaltkontaktsystem, eine oder mehrere Kontaktbetätigungseinrichtungen,
ein oder mehrere Polgehäuse
für das
zumindest eine Schaltkontaktsystem sowie eine Verfahrantriebseinheit
für das
Hauptstromtrennkontaktsystem.
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Der
besondere Vorteil der Erfindung ist, dass vereinheitlichte Grundkomponenten
für das
Schaltgerät
sowohl im Niederspannungsbereich als auch im Mittelspannungsbereich
zum Einsatz kommen. Die vereinheitlichen Grundkomponenten ermöglichen
es unter anderem, einheitliche Schaltantriebe, Schutzmodule sowie
Bedien- und Anzeigefronten mit einer zugleich einheitlichen Bedienphilosophie
bereitzustellen. Dadurch vereinheitlichen sich der Aufbau und die
Bedienung derartiger Schaltgeräte
erheblich.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass die Grundkomponenten aufgrund ihrer weitestgehenden
Baugleichheit wegen der höheren
Stückzahlen
deutlich kostengünstiger
hergestellt werden können.
Hinzu kommt, dass der Schulungs- und Wartungsaufwand für diese Baureihe
erheblich reduziert werden kann. Schließlich kann der Aufwand für die Ersatzteilbereithaltung reduziert
werden.
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Wesentlich
ist, dass die Grundkomponenten nur durch wenige Ergänzungskomponenten
zu unterschiedlichen Schaltgerätetypen
hinsichtlich der verwendeten Spannungsebenen, Stromstärken und/oder
der benötigten
Schaltspielanzahl ergänzt werden
können.
Davon unabhängig
weist die erfindungsgemäße Baureihe
dennoch eine einheitliche Bauform auf.
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Die
Grundkomponente „Geräteträger" kann eine Grundplatte
oder ein Gehäuse
sein, auf welcher bzw. in welcher die anderen Grundkomponenten und die
Ergänzungskomponenten
aufgenommen angeordnet sind.
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Die
Grundkomponente „Bedien-
und Anzeigefront" umfasst
typischerweise, aber nicht notwendigerweise, eine Frontplatte, auf
welcher bzw. an welcher Bedienelemente wie Schalter oder Taster
sowie Anzeigeelemente wie Leuchtmelder oder Displays angeordnet
sind.
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Die
Grundkomponente „Schaltantrieb" zum Ein- und Ausschalten
des Schaltkontaktsystems ist typischerweise ein Kraftspeicherantrieb,
z. B. ein elektromotorisch betätigter
Kraftspeicherantrieb. Alternativ kann der Kraftspeicher des Schaltantriebs auch
pneumatisch oder hydraulisch betätigbar
sein.
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Die
Grundkomponente „Schaltschloss" zum Öffnen des
Schaltkontaktsystems ist typischerweise eine mechanische Vorrichtung
mit einem Federspeicher, welche mittels einer Auslöseeinheit
derart mit dem Schaltantrieb zusammenarbeitet, dass das Schaltkontaktsystem
unabhängig
vom Schaltzustand des Schaltantriebs über dessen Kontaktbetätigungseinrichtung
geöffnet
werden kann.
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Die
Grundkomponente „Schutzmodul" zur Erfassung eines Überstroms-
oder Kurzschlussstroms und zum Auslösen des Schaltschlosses weist üblicherweise
einen oder mehrere Stromwandler auf. Ein entsprechendes Stromwandlersignal
wird mittels einer Auswerteschaltung mit einem oder mehreren einstellbar
vorgegebenen Stromgrenzwerten verglichen. Wird ein Stromgrenzwert überschritten,
steuert die Auswerteschaltung eine Auslöseeinheit an, wie z. B. einen
Hubmagneten, welcher dann das Schaltschloss auslöst. Alternativ kann das Schutzmodul
einen selbsttätig
wirkenden elektromagnetischen Auslöser aufweisen.
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Die
Grundkomponente „Hauptstromtrennkontaktsystem", welche in dem Geräteträger verfahrbar
angeordnet ist, kann beispielsweise mittels einer Kurbel oder eines
Betätigungswerkzeuges
manuell verfahren werden, um eine sichere Trennung des Schaltgerätes von
den Stromschienen im Inneren eines Schaltschrankes oder Schaltfeldes
zu bewerkstelligen. Alternativ kann ein solches Verfahren elektrisch
erfolgen, wie z. B. mit einem Motor. Das Hauptstromtrennkontaktsystem
ist vorzugswei se parallel zur Einschubrichtung des Schaltgerätes in die
Einschubkassette verfahrbar zum Geräteträger angeordnet. Zum Verfahren
kann das Hauptstromtrennkontaktsystem eine Verfahrplatte aufweisen,
welche parallel zu einer Grundplatte des Geräteträgers angeordnet ist und relativ
zu dieser verschiebbar ist.
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Die
Ergänzungskomponente „Kontaktbetätigungseinrichtung" ist abhängig von
dem verwendeten Schaltkontaktsystem. Die Kontaktbetätigungseinrichtung
kann im Falle eines Luftschaltkontaktsystems mit einer Steuerwelle
eine Hebelvorrichtung sein, welche an der Schaltwelle des Luftschaltkontaktsystems
angebracht ist und mit dem Stellglied des Schaltantriebs kuppelbar
ist. Durch Variation von Drehwinkeln und Hebelabständen kann
der jeweils erforderliche Kontaktabstand eingestellt werden.
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Im
Falle einer Vakuumschaltröhre
kann deren bewegliches Kontaktglied durch ein geeignetes Getriebe
an den Antrieb gekoppelt werden. Zur Einstellung größerer oder
kleinerer Kontaktbetätigungswege
kann im oder am Polgehäuse
der Vakuumschaltröhre
eine Umlenkrolle angeordnet sein, welche zwei Hebelarme mit unterschiedlichen
Abständen
zwischen dem jeweiligen Hebelpunkt und der Drehachse der Umlenkrolle
aufweist. Der eine Hebel ist dann mit dem Stellglied des Schaltantriebs
kuppelbar. Der andere Hebel ist mit dem beweglichen Schaltpol der
Vakuumröhre
bzw. mit einem Stößel verbunden,
welcher seinerseits auf den beweglichen Schaltpol einwirken kann.
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Die
Ergänzungskomponente „Polgehäuse" dient insbesondere
zur Beabstandung der Schaltpole hinsichtlich des bei der jeweiligen
verwendeten Spannungsebene erforderlichen Isolierabstandes. Es dient
weiterhin zum Schutz gegenüber äußeren Umwelteinflüssen, wie
Staub und Feuchtigkeit, sowie zum Berührungs schutz. Zugleich ist
das Polgehäuse an
die äußeren Abmessungen
des jeweiligen Schaltkontaktsystems angepasst.
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Die
Ergänzungskomponente „Verfahrantriebseinheit" setzt sich beispielsweise
aus einem Lagerbock und einer Spindel zusammen. Der Lagerbock ist
vorzugsweise auf der Verfahrplatte des Hauptstromtrennkontaktsystems
angeordnet. Er kann weiterhin ein Innengewinde aufweisen, in welches
die Spindel mit einem Spindelende eingreift. Das andere Ende der
Spindel kann im Geräteträger des
Schaltgerätes
drehbar gelagert sein. Es kann über
eine Einführöffnung im
Bereich der Bedien- und Anzeigefront mittels einer Kurbel oder eines
Betätigungsschlüssels angetrieben
werden. Je nach Gewindesteigung der Spindel kann bei einer vorgegebenen
Anzahl von Betätigungsumdrehungen,
wie z. B. von sechs, eine individuelle Trennstrecke zwischen dem
Hauptstromtrennkontaktsystem und den Stromschienen im Schaltschrank
eingestellt werden. Alternativ kann die Verfahrantriebseinheit mittels
eines im Schaltgerät
angeordneten Elektromotors angetrieben werden.
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Die
unterschiedlichen Ergänzungskomponenten „Schaltkontaktsystem" werden später noch ausführlicher
beschrieben.
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Nach
einer Ausführungsform
weist jeder Schaltgerätetyp
ein weitgehend baugleiches, insbesondere identisch ausgeführtes Hilfskontaktsystem als
Grundkomponente auf. Dadurch lässt
sich die Baureihe nochmals weiter vereinheitlichen. Das Hilfskontaktsystem
ist vorzugsweise an den Grundkomponenten Schaltantrieb und Schaltschloss
angebracht, um eine sichere Abfrage der Schaltzustände bzw.
der Stellwege zu ermöglichen.
Das Hilfskontaktsystem kann zudem mit dem Hauptschalter oder anderen
Bedienelementen der Bedien- und Anzeigefront zur Verriegelung verschaltet
sein.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
weist jeder Schaltgerätetyp
zumindest ein weitgehend baugleich, insbesondere identisch ausgeführtes Kommunikationsmodul
zur Statusabfrage und gegebenenfalls zur Fernsteuerung des Schaltgerätes auf.
Ein Kommunikationsmodul kann beispielsweise eine Profibus-Busanschaltung
aufweisen. Der Profibus wird standardmäßig zur Überwachung von Schaltungsgeräten, insbesondere
von Leistungsschaltern im Bereich der Niederspannung, eingesetzt.
Alternativ können
andere Bussysteme, wie z. B. der Feldbus, oder Teleperm-Kommunikationstechniken
eingesetzt werden. Ziel ist es jedoch, standardmäßig einheitliche Kommunikationssysteme
für die
erfindungsgemäße Baureihe
vorzusehen.
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In
diesem Zusammenhang kann die Bedien- und Anzeigefront einen Betriebsartumschalter
für eine
Bedienung des Schaltgerätes
vor Ort oder ferngesteuert über
das Kommunikationsmodul aufweisen. Für den Fall, dass keine Fernsteuerung
gewünscht
wird, kann der Betriebsartumschalter nicht belegt sein oder ganz
entfallen.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist das Schaltkontaktsystem ein Luftschaltkontaktsystem zum Schalten
einer Niederspannung bis 1 kV. Das Luftschaltkontaktsystem weist
insbesondere ein Lichtbogenlöschsystem
auf. In diesem Falle sind die Kontaktbetätigungseinrichtung zum Einstellen
eines Kontaktbetätigungsweges
des Luftschaltkontaktsystems, das Polgehäuse zur Beabstandung der Schaltpole
des Luftschaltkontaktsystems und die Verfahrantriebseinheit zum
Einstellen einer Trennstrecke für das
Hauptstromtrennkontaktsystem des jeweiligen Schaltgerätes für eine Isolationsspannung
von zumindest 1 kV ausgelegt.
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Alternativ
ist das Schaltkontaktsystem eine Niederspannungs-Vakuumschaltröhre zum Schalten einer Niederspannung
bis 1 kV.
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In
diesem Falle sind die Kontaktbetätigungseinrichtung
zum Einstellen eines Kontaktbetätigungsweges
der Niederspannungs-Vakuumschaltröhre, das
Polgehäuse
zur Beabstandung der Schaltpole der Niederspannungs-Vakuumschaltröhre und
die Verfahrantriebseinheit zum Einstellen einer Trennstrecke für das Hauptstromtrennkontaktsystem
des jeweiligen Schaltgerätes
für eine
Isolationsspannung von zumindest 1 kV ausgelegt.
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Der
besondere Vorteil dieser Ausführungsform
ist die Verwendung einer kompakten sowie eines auf dem Gebiet der
Niederspannungstechnik wenig verbreiteten und eher unüblichen
Schaltkontaktsystems. Ein derartiges Schaltkontaktsystem, insbesondere
zum Abschalten eines Über-
oder Kurzschlussstroms, ist bei der Fa. Siemens käuflich erwerbbar.
Im Vergleich zum Luftschaltkontaktsystem ist die Niederspannungs-Vakuumschaltröhre nahezu verschleißfrei und
wartungsarm. Darüber
hinaus erlaubt die Niederspannungs-Vakuumschaltröhre eine höhere Anzahl von Schaltspielen
unter Bemessungsstrom.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist das Schaltkontaktsystem eine Mittelspannungs-Vakuumschaltröhre zum
Schalten einer insbesondere gestuft vorgegebenen Mittelspannung
im Bereich von über
1 kV bis 72 kV. Die Mittelspannungsebenen können z. B. im 6 kV-, 12 kV-,
20 kV-, 25 kV-, 32 kV-, 48 kV-, 60 kV- oder 72 kV-Bereich liegen. Es sind
auch dazwischen liegende Spannungswerte möglich. Je nach vorgegebener
Mittelspannung sind die Kontaktbetätigungseinrichtung zum Einstellen
eines Kontaktbetätigungsweges
der Mittelspannungs-Vakuumschaltröhre, das Polgehäuse zur
Beabstandung der Schaltpole der Mittelspannungs-Vakuumschaltröhre sowie die
Verfahrantriebseinheit zum Einstellen einer Trennstrecke für das Hauptstromtrennkontaktsystem des
jeweiligen Schaltgerätes
für eine
Isolationsspannung von zumindest der der jeweilig vorgegebenen Mittelspannungsebene
zugehörig
ausgelegt.
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Einer
weiteren Ausführungsform
zufolge ist jeder Schaltgerätetyp
derart auf die wählbaren Schaltkontaktsysteme
ausgelegt, dass das jeweilige Schaltkontaktsystem mit dem entsprechenden
Polgehäuse,
mit der entsprechenden Kontaktbetätigungseinrichtung und Verfahrantriebseinheit
modular in den Geräteträger einsetzbar
und dort anschließbar ist.
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Insbesondere
bildet das jeweilige Schaltkontaktsystem mit dem entsprechenden
Polgehäuse
und der entsprechenden Kontaktbetätigungseinrichtung eine Baueinheit.
Die Baueinheit ist hinsichtlich der mechanischen und elektrischen
Schnittstellen so ausgestaltet, dass diese nach Einsetzen in das Schaltgerät nur noch
angeschlossen zu werden brauchen. Es ist auch vorstellbar, dass
im Geräteträger des
Schaltgerätes
spannungs- und hochstromfeste
Buchsen oder Stecker angeordnet sind, welche mit entsprechenden
Stecker oder Buchsen der Baueinheit beim Einsetzen automatisch kuppeln.
Darüber
hinaus kann das jeweilige Schaltkontaktsystem auch mit dem entsprechenden
Polgehäuse,
mit der entsprechenden Kontaktbetätigungseinrichtung und der
Verfahrantriebseinheit eine Baueinheit bilden.
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Im
Besonderen sind die wählbaren
Schaltkontaktsysteme zum Abschalten von maximalen Strömen im Bereich
von 16 kA bis 200 kA ausgebildet.
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Weiterhin
sind die wählbaren
Schaltkontaktsysteme zum Abschalten von Wechselströmen ausgebildet.
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Alternativ
oder zusätzlich
sind die wählbaren Schaltkontaktsysteme
zum Abschalten von Gleichströmen
ausgebildet. Hier können
Anpassungen an die Gestaltung des Kontaktsystems und des Löschsystems
erforderlich sein.
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Vorzugsweise
sind die wählbaren
Schaltkontaktsysteme Leistungsschalter zum Abschalten eines Überstroms
oder Kurzschlussstromes. Das jeweilige Schaltgerät ist dann ein Leistungsschaltgerät.
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Darüber hinaus
kann das Schaltgerät
mehrpolig, insbesondere dreipolig, ausgebildet sein. Es kann auch
nur ein- oder zweipolig ausgeführt
sein. In diesen Fällen
weist das Schaltgerät
eine der Polzahl entsprechende Anzahl von Schaltkontaktsystemen auf.
Die Schaltkontaktsysteme können
mittels der Kontaktbetätigungseinrichtung
gemeinsam angesteuert werden, wie z. B. mittels einer gemeinsamen Schaltwelle.
In entsprechender Weise sind dann das Schutzmodul und das Hauptstromtrennkontaktsystem
mehrpolig ausgelegt. Da typischerweise in einem Überstrom- oder Kurzschussfall
sämtliche Schaltkontaktsysteme
gemeinsam geöffnet
werden, ist eine Anpassung der Bedien- und Anzeigefront nicht erforderlich.
Sie kann jedoch entsprechende typbezogene Beschriftungen oder schaltungstechnische
Symbole aufweisen, welche anzeigen, ob es sich bei dem Schaltgerät um ein
mehrpoliges Schaltgerät
handelt.
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Die
Erfindung wird weiterhin durch einen Schaltschrank mit zumindest
einer derartigen Einschubkassette zur Aufnahme eines Schaltgerätes gelöst. Der
Schaltschrank weist hierzu schaltschrankseitige Stromschienen zur
möglichen
Kontaktierung des Hauptstromtrennkontaktsystems des jeweiligen Schaltgerätes auf.
Damit ist neben der erfindungsgemäßen Baureihe auch ein darauf
abgestimmtes Schaltschranksystem verfügbar, welches sowohl im Niederspannungsbereich
als auch im Mittelspannungsbereich eingesetzt werden kann.
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Schließlich sind
im Schaltschrank Kontaktierungsmittel vorhanden, welche nach Einschub
eines Schaltgerätes
ein entsprechendes Gegenstück
des Schaltgerätes
zum Verbinden des Kommu nikationsmoduls mit einem übergeordneten
Bussystem kontaktieren können.
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Die
Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der Erfindung werden
im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren näher beschrieben. Es zeigen
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1 eine
Frontansicht eines beispielhaften Schaltgerätes gemäß der Erfindung,
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2 eine
Draufsicht auf das Schaltgerät gemäß 1 und
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3 eine
Seitenansicht des Schaltgerätes gemäß 1 und 2.
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1 zeigt
eine mögliche
Frontansicht eines beispielhaften Schaltgerätes 1 gemäß der Erfindung, welches
in mehreren Spannungsebenen verwendet werden kann.
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Das
gezeigte Schaltgerät 1 ist
bereits in einer Einschubkassette 20 eines nicht weiter
dargestellten Schaltschranks eingeschoben. Das Schaltgerät 1 weist
eine für
alle Schaltgerätetypen
der erfindungsgemäßen Baureihe
im Wesentlichen identische Anzeige- und Bedienfront 3 auf.
Die Anzeige- und Bedienelemente 32–37 sind beispielhaft
an einer Frontplatte 31 des Schaltgerätes 1 angeordnet.
Die Frontplatte 31 kann auch entfallen, wenn z. B. der
Schaltschrank für
mehrere Schaltgeräte 1 eine
gemeinsame Schaltschranktür
mit entsprechenden Aussparungen für die Anzeige- und Bedienelemente 32–37 aufweist.
Mit dem Bezugszeichen 32 ist ein Betriebsartumschalter
zum Umschalten der Bedienung des Schaltgerätes 1 vor Ort oder
ferngesteuert über
eine Busverbindung bezeichnet. Die beiden Leuchtmelder 25 zeigen
die jeweils aktuelle Einstellung an.
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Mit
dem Bezugszeichen 33 ist ein Hauptschalter zum Ein- und
Ausschalten des Schaltkontaktsystems des Schaltgerätes 1 bezeichnet.
Die beiden Leuchtmelder 36 zeigen den Schaltzustand in entsprechender
Weise an. Im rechten Teil der 1 ist eine
Zugangsöffnung 34 zum
Verfahren eines im Schaltgerät 1 angeordneten
Hauptstromtrennkontaktsystems z. B. mittels einer in der Zugangsöffnung 34 einführbaren
Kurbel oder eines Betätigungsschlussels
dargestellt. Die drei darüber
beispielhaft angeordneten Leuchtmelder 37 zeigen den Zustand des
Hauptstromtrennkontaktsystems an, wie z. B. spannungsführend, getrennt
bzw. geerdet oder eine dazwischenliegende Zwischenstellung symbolisiert durch
ein Antriebssymbol.
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2 zeigt
eine mögliche
Draufsicht auf das Schaltgerät 1 gemäß 1.
Gezeigt ist der modulare Aufbau eines derartigen Schaltgerätetyps 1.
Erfindungsgemäß weist
jeder Schaltgerätetyp 1 die Grundkomponenten
Geräteträger 2,
die Bedien- und Anzeigefront 3, einen Schaltantrieb 4 zum
Einschalten eines Schaltkontaktsystems 5, ein Schaltschloss 6 zum Öffnen des
Schaltkontaktsystems 5, ein Schutzmodul 7 zur
Erfassung eines Überstroms- oder
Kurzschlussstroms und zum Auslösen
des Schaltschlosses 6 sowie ein manuell in dem Geräteträger 2 verfahrbar
angeordnetes Hauptstromtrennkontaktsystem 8 auf. Die Grundkomponenten
sind dabei weitestgehend und insbesondere identisch ausgeführt. Mit „weitestgehend" ist eine Gleichheit der
Hardwarekomponenten gemeint. Auf den jeweiligen Typ zugeschnittene
Einstellungen, wie z. B. das Einstellen einer Überstromschaltschwelle mittels
eines Potentiometers oder mittels eines digital gespeicherten Sollwertes
und dergleichen fallen nicht darunter.
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Weiterhin
kann erfindungsgemäß jeder
Typ des gezeigten Schaltgerätes 1 die
Ergänzungskomponenten
Schaltkontaktsystem 5, eine Kontaktbetätigungseinrichtung 9,
ein Polgehäuse 10 für das Schaltkontaktsystem 5 sowie
eine Verfahrantriebseinheit 11 für das Hauptstromtrennkontaktsystem 8 aufweisen.
Die Ergänzungskomponenten
sind abhängig
von der verwendeten Niederspannungs- oder Mittelspannungsebene ausgeführt.
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Im
Beispiel der 2 sind nahezu alle Komponenten
des Schaltgerätes 1 auf
einer Verfahrplatte 22 angebracht. Lediglich die Bedien-
und Anzeigefront 3 ist fest mit dem Geräteträger 2 bzw. dem Gehäuse verbunden.
Die Verfahrplatte 22 selbst ist relativ zu einer Grundplatte 21 des
Geräteträgers bzw. Gehäuses 2 des
Schaltgerätes 1 in
Einschubrichtung 15 verschiebbar angeordnet. Die Verfahrplatte 22 kann
beispielsweise in Nuten der Grundplatte 21 geführt sein.
Die Verfahrrichtungen sind mit dem Bezugszeichen 17 bezeichnet.
Die Verfahrplatte 22 ist mittels der Verfahrantriebseinheit 11 für das Hauptstromtrennkontaktsystem 8 verfahrbar.
Dies kann im Beispiel der 2 dadurch
erfolgen, dass eine Kurbel in die Einführöffnung 34 im Bereich
der Bedien- und Anzeigefront 3 eingesteckt und betätigt wird.
Die Kurbel treibt eine Spindel 13 an, die in ein Innengewinde
eines fest mit der Verfahrplatte 22 angebrachten Lagerbocks 12 eingreift
und dadurch die Verfahrplatte 22 verschiebt. Je nach gewählter Gewindesteigung
der Spindel 13 kann pro Umdrehung eine vorgegebene Teiltrennstrecke
eingestellt werden. Im Beispiel der 2 befindet
sich das Schaltgerät 1 in der
Trennstellung. Um das Schaltgerät 1 in
die Betriebsstellung zu verfahren, ist die Kurbel im Uhrzeigersinn
zu drehen, bis die im oberen Teil der 2 beispielhaft
dargestellten Trennkontakte 81 des Hauptstromtrennkontaktsystems 8 die
schaltschrankseitigen Stromschienen 82 kontaktieren.
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Im
oberen Teil der 2 ist ein beispielhaftes Schaltkontaktsystem 5 dargestellt.
Das Schaltkontaktsystem 5 kann ein Luftschaltkontaktsystem mit
einem Lichtbogenlöschsystem
oder eine Niederspannungs-Vakuumschaltröhre zum Schalten einer Niederspannung
bis 1 kV sein. Das Schaltkontaktsystems 5 kann weiterhin
eine Mittelspannungs-Vakuumschaltröhre zum Schalten einer insbesondere gestuft
vorgegebenen Mittelspannung im Bereich von über 1 kV bis z. B. 72 kV sein.
Die beispielhaft im Polgehäuse 10 des
Schaltkontaktsystems 5 integrierte Kontaktbetätigungseinrichtung 9 dient
zum Einstellen eines von der gewählten
Spannungsebene abhängigen
Kontaktbetätigungsweges.
Die Kontaktbetätigungseinrichtung 9 kann
mit einem Stößel 51 verbunden
sein, der über
eine Kupplung 42 mit einem Stellglied bzw. Anker 41 des
Schaltantriebs 4 verbunden ist. Der auf den Stößel 51 übertragene
Betätigungsweg
wird über
nicht weiter dargestellte mechanische Umlenk- oder Hebeleinrichtungen
der Kontaktbetätigungseinrichtung 9 in
eine Dreh- oder Linearbewegung für
den beweglichen Schaltpol des Schaltkontaktsystems 5 umgesetzt.
Der Stößel 51 kann
auch direkt auf den beweglichen Schaltpol der Vakuum-Schaltröhre 5 einwirken.
In entsprechender Weise sind das Polgehäuse 10 zur Beabstandung der
Schaltpole des Luftschaltkontaktsystems 5 und die Verfahrantriebseinheit 11 zum
Einstellen einer Trennstrecke 16 für das Hauptstromtrennkontaktsystem 8 des
jeweiligen Schaltgerätes 1 abhängig von der
vorgegebenen Spannungsebene ausgelegt.
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Im
Beispiel der 2 bilden das Schaltkontaktsystem 5 mit
dem entsprechenden Polgehäuse 10,
die entsprechende Kontaktbetätigungseinrichtung 9 und
die Verfahrantriebseinheit 11 bereits eine Baueinheit.
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Im
Beispiel der 2 ist weiterhin das Schaltschloss 6 direkt
mit dem Schaltantrieb 4 verbunden. Über eine nicht dargestellte
mechanische Wirkverbindung kann das Schaltschloss 6 bei
Auslösung
zumindest indirekt auf das Schaltglied 41 zum sicheren Öffnen des
Schaltkontaktsystems 5 einwirken. Das Schaltschloss 6 ist über Verbindungsleitungen 72 mit
einer Auswerteeinheit 71 des Schutzmoduls 7 verbunden.
Im Falle des Überschreitens
eines vorgegebenen Überstroms
oder Kurzschlussstroms ist auf diesem Wege elektrisch eine nicht
weiter dargestellte Auslöseeinheit
des Schaltschlosses 6 ansteuerbar. Die Auslöseeinheit
kann z. B. ein Hubmagnet sein.
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Im
Beispiel der 3 weist das Schutzmodul 7 einen
Haupttrennkontakt 81 sowie einen elektrischen Anschluss 51 zur
Verbindung des Schutzmoduls 7 mit dem Schaltkontaktsystem 5 auf.
Das Schutzmodul 7 dient zur Erfassung des durch ihn hindurchfließenden Stroms.
Der Strom kann z. B. mittels eines Stromwandlers gemessen werden.
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Jeder
Schaltgerätetyp 1 kann
weiterhin ein weitestgehend identisch ausgeführtes Hilfskontaktsystem sowie
ein Kommunikationsmodul zur Statusabfrage und gegebenenfalls zur
Fernsteuerung des Schaltgerätes 1 als
Grundkomponente aufweisen. Beide Komponenten sind aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt.
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Wie
die 2 weiter zeigt, weist das Schaltgerät 1 den
Geräteträger 2 zur
Aufnahme der Grundkomponenten auf. Das Schaltgerät 1 ist dabei derart auf
die wählbaren
Schaltkontaktsysteme 5 ausgelegt, dass das jeweilige Schaltkontaktsystem 5 mit dem
entsprechenden Polgehäuse 10,
mit der entsprechenden Kontaktbetätigungseinrichtung 9 und der
Verfahrantriebseinheit 11 als Baueinheit modular in den
Geräteträger 12 einsetzbar
und dort anschließbar
ist.
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Das
gezeigte beispielhafte Schaltgerät 1, insbesondere
dessen wählbare
Schaltkontaktsysteme 5, sind zum Abschalten von maximalen
Strömen im
Bereich von 16 kA bis 200 kA ausgebildet.
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Das
gezeigte Schaltgerät 1 ist
insbesondere ein Leistungsschaltgerät. Die wählbaren Schaltkontaktsysteme 5 sind
vorzugsweise zum Abschalten eines Überstroms oder Kurzschlussstromes,
insbesondere von Wechselströmen,
bemessen und typischerweise nicht zum betrieblichen Schalten ausgebildet.
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3 zeigt
eine Seitenansicht des Schaltgerätes 1 gemäß 1 und 2.
In dieser Darstellung ist besonders die Verfahrmechanik zum Verfahren
der Verfahrplatte 22 relativ zu der Grundplatte 21 des
Geräteträgers 2 gut
zu sehen. Im mittleren Teil der 3 ist die
modulare Aufnahme des Schaltkontaktsystems 5 samt Polgehäuse 10,
integrierter Kontaktbetätigungseinrichtung 9 und
Hauptstromtrennkontaktsystem 9 zu sehen. Im rechten Teil
der 3 sind Stromschienen 82 dargestellt,
mit welchen die Hauptstromkontakte 81 des Hauptstromtrennkontaktsystems 9 bei
Verfahren der Verfahrplatte 22 in Einschubrichtung 15 kontaktieren
können.
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In
den Figuren 1 bis 3 ist ein
geeigneter Schaltschrank mit zumindest einer Einschubkassette 20 zur
Aufnahme eines erfindungsgemäßen Schaltgerätes 1 bzw.
eines entsprechenden Schaltgerätetyps 1 der
erfindungsgemäßen modularen Baureihe
von Schaltgeräten 1 selbst
nicht dargestellt. Insbesondere weist ein solcher Schaltschrank
schaltschrankseitige Stromschienen 82 zur möglichen Kontaktierung
eines Hauptstromtrennkontaktsystems 8 des jeweiligen Schaltgerätes 1 auf.
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Es
können
im Schaltschrank 1 weitere Kontaktierungsmittel vorhanden
sein, welche nach Einschub eines Schaltgerätes 1 ein entsprechendes
Gegenstück
des Schaltgerätes 1 zum
Verbinden des Kommunikationsmoduls mit einem übergeordneten Bussystem kontaktieren.
Es können
auch weitere, elektrisch selbstkontaktierende Verbindungssysteme vorhanden
sein, um z. B. ei ne Hilfsspannung, wie z. B. von 24 V, schaltschrankseitig
dem jeweiligen Schaltgerät 1 zur
Verfügung
zu stellen.
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- 1
- Schaltgerät, Schaltgerätetyp, Leistungsschaltgerät
- 2
- Geräteträger, Gehäuse
- 3
- Bedien-
und Anzeigefront
- 4
- Schaltantrieb
- 5
- Schaltkontaktsystem,
Leistungsschalter
- 6
- Schaltschloss
- 7
- Schutzmodul,
Stromüberwachungsmodul
- 8
- Hauptstromtrennkontaktsystem
- 9
- Kontaktbetätigungseinrichtung
- 10
- Polgehäuse
- 11
- Verfahrantriebseinheit
- 12
- Lagerbock
- 13
- Spindel
- 15
- Einschubrichtung
- 16
- Trennstrecke
- 17
- Verfahrrichtungen
- 20
- Einschubkassette
- 21
- Grundplatte
- 22
- Verfahrplatte
- 31
- Frontplatte
- 32
- Betriebsartumschalter
- 33
- Hauptschalter
- 34
- Zugangsöffnung für Verfahrantriebseinheit
- 35–37
- Anzeigen,
Leuchtmelder
- 38
- Modulgehäuse
- 41
- Stellglied
- 42
- Kupplung
- 51
- Stößel
- 52
- elektrischer
Anschluss
- 71
- Auswerteeinheit
- 72
- Verbindungsleitungen
- 81
- Trennkontakte
- 82
- Stromschienen