DE102008011436A1 - Kunststoff-Reduzierstück und mit wenigstens einem derartigen Reduzierstück ausgestattetes Schachtbodenstück - Google Patents
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Abstract
Ein Kunststoff-Reduzierstück (20) dient dazu, einen Übergang von einer ersten Flüssigkeitsleitung größeren Durchmessers zu einer zweiten Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers herzustellen, weist an seinem einen Längsende eine Öffnung (20a) mit einem dem größeren Durchmesser entsprechenden Querschnitt auf und weist an seinem dem einen Längsende (20a) gegenüberliegenden anderen Längsende (20b) einen Rohrabschnitt (40) auf, in bzw. auf welchen ein Abschnitt der Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers einsetzbar bzw. aufsteckbar ist. Erfindungsgemäß sind die Öffnung (20a) und der Rohrabschnitt (40) durch einen sich verjüngenden Übergangsabschnitt (44) miteinander verbunden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kunststoff-Reduzierstück, welches dazu dient, einen Übergang von einer ersten Flüssigkeitsleitung größeren Durchmessers zu einer zweiten Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers herzustellen, welches an seinem einen Längsende eine Öffnung mit einem dem größeren Durchmesser entsprechenden Querschnitt aufweist, und welches an seinem dem einen Längsende gegenüberliegenden anderen Längsende einen Rohrabschnitt aufweist, in bzw. auf welchen ein Abschnitt der Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers einsetzbar bzw. aufsteckbar ist.
- Derartige Reduzierstücke werden beispielsweise in der Abwassertechnik bei der Verbindung von Schachtbodenstücken begehbarer Wartungsschächte mit an diese anschließenden Kanalisationsrohren verwendet. Die erste Flüssigkeitsleitung ist in diesem Fall also von dem Schachtbodenstück, insbesondere von dessen Gerinne gebildet. Sie kann aber auch von einem Kanalisationsrohr größeren Durchmessers gebildet seien, welches mit einem Kanalisationsrohr kleineren Durchmessers verbunden werden sollen. Im folgenden wird die Erfindung aber am Beispiel der Verbindung eines Kanalisationsrohrs kleineren Durchmessers mit einem Schachtbodenstück diskutiert werden, ohne dass der Schutzumfang der Erfindung dadurch auf dieses Anwendungsbeispiel eingeschränkt wird.
- Schachtbodenstücke weisen an ihrem Boden ein nach oben offenes Gerinne auf, welches das Abwasser von wenigstens einem Zulauf-Kanalisationsrohr zu wenigstens einem Ablauf-Kanalisationsrohr leitet. Für jedes dieser Kanalisationsrohre verfügen die Schachtbodenstücke über eine gesonderte Anschlussmuffe, die beispielsweise in ihre Umfangswandung integriert sein kann. Da die Kanalisationsrohre üblicherweise Nennweiten von zwischen 150 mm bis 400 mm aufweisen, und zudem in der Praxis unterschiedlichste Kombinationen von Zulauf- und Ablauf-Kanalisationsrohren erforderlich sein können, würde dies eigentlich bedeuten, dass man eine entsprechende Vielzahl von Schachtbodenstücken mit unterschiedlichst bemessenen Anschlussmuffen und unterschiedlichsten Gerinneweiten benötigen würde. Um dies zu vermeiden, stellen die Hersteller von Kunststoffschächten nur eine kleine Anzahl von Grundtypen von Schachtbodenstücken bereit, deren Gerinne derart bemessen sind, dass sie einen vorbestimmten Nennweiten-Bereich von Zulauf- und Ablauf-Kanalisationsrohren abdecken. Dabei sind die Anschlussmuffen entsprechend der jeweils größten maßgeblichen Nennweite ausgebildet. Der Übergang von dieser größten maßgeblichen Nennweite zu einem Kanalisationsrohr kleinerer Nennweite wird dabei mittels eines Reduzierstücks bewerkstelligt.
- Aus der gattungbildenden
DE 43 17 559 C2 ist ein Reduzierstück der eingangs genannten Art bekannt, welches in eine Anschlussmuffe eines Schachtbodenstücks einsetzbar ist. Der große Vorteil dieses Reduzierstücks ist darin zu sehen, dass auch sein zum Einsetzen in die Anschlussmuffe bestimmter Längenabschnitt zur Erfüllung der Funktionen "Reduzierung" und "Anschluss des Kanalisationsrohrs" genutzt wird. Es verfügt daher über eine äußerst kompakte Bauweise. Nachteilig ist an dem bekannten Reduzierstück jedoch, dass es gestuft ausgebildet ist. Aufgrund dieses Umstands können sich in den Ecken der Stufe zwischen großem Durchmesser und kleinem Durchmesser Ablagerungen bilden. Das Schachtbodenstück und die in ihm angeordneten Reduzierstücke müssen daher häufig gereinigt werden. - Demgegenüber ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Reduzierstück der eingangs genannten Art anzugeben, das durch seine Konstruktion der Bildung von Ablagerungen entgegengewirkt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäße durch ein Reduzierstück der eingangs genannten Art gelöst, bei welchem die Öffnung und der Rohrabschnitt durch einen sich verjüngenden Übergangsabschnitt miteinander verbunden sind. Dieser sich verjüngende Übergangabschnitt bewirkt eine gleichmäßigere Strömung, d. h. eine laminarere und weniger turbulente Strömung, über den gesamten Strömungsquerschnitt. Insbesondere bilden sich aufgrund der Stufenfreiheit des sich verjüngenden Übergangsabschnitt keine toten Winkel aus, in denen sich Verunreinigungen ablagern könnten. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dann, wenn im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von "Stufenfreiheit" die Rede ist, das Vorhandensein kleiner Stufen, deren Höhe von der DIN EN 476 "Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle" noch als sohlengleich angesehen werden, gleichwohl zulässig ist. Der sich vorzugsweise stufenfrei verjüngende Übergangsabschnitt kann beispielsweise nach Art eines entarteten Kegelstumpfs ausgebildet sein, dessen Endflächen größeren Querschnitts und kleineren Querschnitts in einer in Strömungsrichtung genommenen Projektion exzentrisch zueinander angeordnet sind.
- Ein besonders sicherer Halt des Reduzierstücks in der Anschlussmuffe des Schachtbodenstücks kann beispielsweise dadurch bereitgestellt werden, dass das Reduzierstück eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete äußere Begrenzungswandung aufweist. Dies kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass das Reduzierstück zumindest auf einem Teil seiner Länge doppelwandig ausgebildet ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass der Raum zwischen der zylindrischen Außenwandung und der konischen Innenwandung nicht mit Kunststoff ausgefüllt zu sein braucht, was die Materialkosten für das Reduzierstück erheblich senkt.
- Grundsätzlich könnte man daran denken, die zylindrische Außenwandung und die sich verjüngende Innenwandung an zwei voneinander getrennt gefertigten Bauteilen auszubilden und diese anschließend miteinander zu verbinden, um das Reduzierstück zu erhalten. Zur Vereinfachung der Herstellung des erfindungsgemäßen Reduzierstücks und insbesondere zur Verringerung der Anzahl der erforderlichen Fertigungsschritte wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass das Reduzierstück einstückig ausgebildet ist. Insbesondere können dabei die äußere Begrenzungswandung, eine den Übergangsabschnitt bildende Wandung, eine den Rohrabschnitt bildende Wandung und, sofern vorhanden, wenigstens eine diese Wandungen verbindende Wandung miteinander einstückig ausgebildet sein. Dabei kann die einstückige Ausbildung in besonders einfacher Weise dadurch erzielt werden, dass das Reduzierstück im Rotationsformungsverfahren gefertigt wird.
- Um die dichtende Aufnahme des Reduzierstücks in einem Verbindungsabschnitt der ersten Flüssigkeitsleitung sicherstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn in der äußeren Begrenzungswandung wenigstens eine äußere Umfangsnut vorgesehen ist, welche zur Aufnahme eines Dichtungselements bestimmt ist.
- Um einen kompakten, d. h. in Strömungsrichtung möglichst kurzen, Aufbau des Reduzierstücks vorsehen zu können, wird in Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass der sich verjüngende Übergangsabschnitt vollständig innerhalb einer äußeren Stirnwandung des Reduzierstücks angeordnet ist. Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass der Rohrabschnitt zum Anschluss der Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers außerhalb dieser Stirnwandung angeordnet ist. Eine besonders kompakte Bauweise ergibt sich jedoch, wenn auch dieser Rohrabschnitt zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, innerhalb dieser äußeren Stirnwandung angeordnet ist.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Schachtbodenstück, welches mit wenigstens einem erfindungsgemäßen Reduzierstück ausgestattet ist, wobei die äußere Stirnwandung des Reduzierstücks vorzugsweise derart ausgebildet ist, dass sie im Wesentlichen bündig mit der äußeren Seitenwandung des Schachtbodenstücks abschließt.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es stellt dar:
-
1 eine schematische, geschnittene Seitenansicht eines Schachtbodenstücks, bei welchem ein erfindungsgemäßes Reduzier stück in eine Anschlussmuffe eingesetzt ist; und -
2 eine vergrößerte, geschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Reduzierstücks der1 . - In
1 ist ein Schachtbodenstück ganz allgemein mit10 bezeichnet. Das Schachtbodenstück10 ist nach oben offen ausgebildet und umfasst eine Bodenwandung12 , von der eine Seitenwandung14 nach oben absteht. Am oberen Ende der Seitenwandung14 ist eine Anschlussmuffe14a ausgebildet, welche zur Aufnahme eines in1 strichpunktiert dargestellten Schachtrohrs16 dient. Am Boden des Schachtbodenstücks10 ist ein Gerinne18 ausgebildet, welches an beiden Seiten in Anschlussmuffen18a mündet, die die Seitenwandung14 durchbrechen. Die Anschlussmuffen18a dienen zur Aufnahme von Anschlussstücken20 , die ihrerseits zum Anschluss von in1 strichpunktpunktiert dargestellten Rohrleitungen22 dienen. Zur dichtenden Aufnahme des Anschlussstück20 in der Anschlussmuffe18a ist ein Dichtungselement24 vorgesehen. Wie man in1 erkennt, weist die Rohrleitung22 einen kleineren Durchmesser auf als das Gerinne18 , so dass das Anschlussstück20 als Reduzierstück ausgebildet ist. Derartige Schachtbodenstücke10 sind im Stand der Technik allgemein bekannt und werden daher hier über den vorstehend erläuterten grundlegenden Aufbau hinaus nicht näher erläutert. - Das erfindungsgemäße Reduzierstück
20 ist in2 vergrößert dargestellt. Es umfasst eine rotationssymmetrische Außenwandung30 . In dieser ist eine äußere Umfangsnut32 vorgesehen, welche zur Aufnahme des Dichtungselements24 dient. Darüber hinaus umfasst die Außenwandung30 eine konische Erweiterung34 , welche zur Anlage an eine entsprechende konische Erweiterung18b der Anschlussmuffe18a dient. Die Anlage des Flächenpaars34 /18b definiert zusammen mit der Anlage einer ringförmigen Stirnwandung36 des Reduzierstücks20 an einer Bodenfläche18c der Anschlussmuffe18a die in die Anschlussmuffe18a eingesetzte Stellung des Reduzierstücks20 . - Der ringförmigen Stirnwandungen
36 gegenüberliegend weist die Anschlussmuffe20 eine konvexe Stirnwandung38 auf, von der in Richtung des Pfeils S, die der Strömungsrichtung des durch das Gerinne18 des Schachtbodenstücks10 und das Reduzierstück20 strömenden Abwassers entspricht, ein Rohrstutzen40 ausgeht, der zum Einsetzen der an das Reduzierstück20 anzuschließenden Rohrleitung22 dient. Zur Erleichterung des Einführens der Rohrleitung22 verfügt der Rohrstutzen40 an seinem freien Ende über eine konische Erweiterung42 . Alternativ zu konischen Erweiterung könnte der Rohrstützen40 auch mit einer konischen Verjüngung versehen sein, um das Aufstecken einer Rohrleitung auf den Rohrstutzen zu erleichtern. - An seinem inneren Ende schließt der Rohrstutzen
40 an eine Innenwandung44 an, die sich vom Rohrstutzen40 zur ringförmigen Stirnwandung36 hin erweitert, wobei ein unterer Wandungsabschnitt44a im wesentlichen horizontal verläuft und im wesentlichen ohne Stufe, das heißt sohlengleich im Sinne der DIN EN 476 "Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserkanäle" an eine Bodenfläche18d des Gerinnes18 anschließt, während ein oberer Wandungsabschnitt44b vom Rohrstutzen40 zur ringförmigen Stirnwandung36 hin relativ zur Horizontalen geneigt verläuft. Auf diese Weise nimmt die Innenwandung44 die Form eines entarteten Kegelstumpfs an, dessen Endflächen20a und20b in einer in Richtung S genommenen und in2 gestrichelt dargestellten Projektion P zueinander exzentrisch angeordnet sind. - Die vorstehend beschriebene Ausbildung der Innenwandung
44 hat den Vorteil, dass die Strömung trotz der Reduzierung des Strömungsquerschnitts vom Gerinne18 zum Rohrstutzen40 auch bei Anfall von größeren Wassermengen laminarer verlaufen kann und es insbesondere keine Stufen gibt, in deren Ecken und Winkeln sich Schmutz ansammeln kann. - Wie man in
2 erkennt, sind sämtliche Wandungen des Reduzierstücks20 miteinander einstückig ausgebildet. Insbesondere sind die rotationssym metrische Außenwandung30 , die ringförmige Stirnwandung36 , die konvexe Stirnwandung38 , die konische Innenwandung44 und der Rohrstutzen40 einstückig miteinander verbunden. Dabei bilden die rotationssymmetrische Außenwandung30 und die konische Innenwandung44 einen doppelwandigen Abschnitt des Reduzierstücks20 , wobei sie mit der ringförmigen Stirnwandung36 und der konvexe Stirnwandung38 einen Hohlraum46 umschließen. Ein derartiges Reduzierstück20 kann beispielsweise unter Verwendung des Rotationsformungsverfahrens in einem einzigen Fertigungsschritt hergestellt werden. Dabei werden die rotationssymmetrische Außenwandung30 , die ringförmige Stirnwandung36 , die konvexe Stirnwandung38 und der Rohrstutzen40 an den Wandungen einer Außenform gebildet, während die konische Innenwandung44 an einem in die Außenform eingesetzten Kern gebildet wird. - Als Material für das erfindungsgemäße Reduzierstück
20 eignen sich insbesondere Polyethylen oder Polypropylen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4317559 C2 [0004]
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN 476 [0006]
- - DIN EN 476 [0018]
Claims (11)
- Kunststoff-Reduzierstück (
20 ), – welches dazu dient, einen Übergang von einer ersten Flüssigkeitsleitung (18 ) größeren Durchmessers zu einer zweiten Flüssigkeitsleitung (22 ) kleineren Durchmessers herzustellen, – welches an seinem einen Längsende eine Öffnung (20a ) mit einem dem größeren Durchmesser entsprechenden Querschnitt aufweist, und – welches an seinem dem einen Längsende (20a ) gegenüberliegenden anderen Längsende (20b ) einen Rohrabschnitt (40 ) aufweist, in bzw. auf welchen ein Abschnitt der Flüssigkeitsleitung (22 ) kleineren Durchmessers einsetzbar bzw. aufsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (20a ) und der Rohrabschnitt (40 ) durch einen sich verjüngenden Übergangsabschnitt (44 ) miteinander verbunden sind. - Reduzierstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der sich verjüngenden Übergangsabschnitt (
44 ) nach Art eines entarteten Kegelstumpfs ausgebildet ist. - Reduzierstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es eine im Wesentlichen zylindrisch ausgebildete äußere Begrenzungswandung (
30 ) aufweist. - Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest auf einem Teil seiner Länge doppelwandig (
30 ,44 ) ausgebildet ist. - Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es einstückig ausgebildet ist.
- Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in einer äußeren Begrenzungswandung (
30 ) wenigstens eine äußere Umfangsnut (32 ) vorgesehen ist, welche zur Aufnahme eines Dichtungselements (24 ) bestimmt ist. - Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es im Rotationsformungsverfahren gefertigt ist, beispielsweise aus Polyethylen oder Polypropylen.
- Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der sich verjüngende Übergangsabschnitt (
44 ) vollständig innerhalb einer äußeren Stirnwandung (38 ) des Reduzierstücks (20 ) angeordnet ist. - Reduzierstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrabschnitt zum Anschluss der Flüssigkeitsleitung kleineren Durchmessers zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, innerhalb der äußeren Stirnwandung angeordnet ist.
- Schachtbodenstück (
10 ) mit einem Gerinne (18 ) und wenigstens einer Anschlussmuffe (18a ) zum Anschluss wenigstens einer äußeren Flüssigkeitsleitung (22 ), wobei in wenigstens eine Anschlussmuffe (18 ) ein Reduzierstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche eingesetzt ist. - Schachtbodenstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Stirnwandung (
38 ) des Reduzierstücks (20 ) im Wesentlichen bündig mit der äußeren Seitenwandung (14 ) des Schachtbodenstücks (10 ) abschließt.
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