-
Die
Erfindung beschreibt eine Injektionsvorrichtung, bestehend aus einem
Injektor und einer Ampulleneinheit zur nadelfreien Injektion eines
Mediums.
-
Nächstliegender
Stand der Technik sind die Dokumente
WO 2007/065544 wie auch
WO 2007/065542 .
-
Diese
Dokumente offenbaren eine Injektionsvorrichtung zur nadelfreien
Injektion eines Mediums, mit einem Injektor und einer Ampulleneinheit, wobei
die Ampulleneinheit einen das zu injizierende Medium aufbewahrenden
Grundkörper aufweist.
-
1 zeigt
ausführlich im Wesentlichen die Ausführung gemäß dem
Stand der Technik.
-
In
1 ist
im Querschnitt eine Ampulleneinheit gemäß
WO 2007/065544 gezeigt.
Die Ausführung zeigt den strukturellen Aufbau der Ampulleneinheit
1.
Diese besteht aus einem mit dem Medium
3 gefüllten
Grundkörper
4, der von einem Mantel in längsaxialer
Richtung vollständig ummantelt ist. Am vorderen Ende befindet
sich eine Düse
13 (bevorzugt eine Stahldüse),
die mit dem Grundkörper
4 bzw. Mantel
5 über
ein Dichtungselement
15 (bevorzugt aus Silikon) kraft-
und formschlüssig mittels einer Düsenverschraubung
19 mechanisch
und mediumabdichtend fixiert ist. Am Austritt der Stahldüse
13 befindet
sich aufgeschraubt eine Kappe
14, wobei sich zwischen der
Innenwandung der Kappe
14 und dem Austritt der Stahldüse
13 wiederum
eine Kappendichtung
20 (aus sterilem Material) befindet.
-
Vor
dem Injizieren wird eine solche wie in 1 dargestellte
Ampulleneinheit aufgeschraubt, um nach Entfernen der Kappe 14 und
der Kappendichtung 20 nach Aufsetzen auf eine bestimmtes Hautareal
das Medium 3 zu applizieren (bzw. unter die Haut zu injizieren).
-
Aufgabe
der Erfindung der vorliegenden Anmeldung ist es nun, die Befüllung
der Injektionseinrichtung zu verbessern, insbesondere eine nahezu gasfreie
Befüllung zu ermöglichen. Weiter ist es ein Ziel
der Erfindung, die Injektionseinrichtung weiter zu entwickeln, um
sie für weitere medizinische bzw. nicht medizinische Zwecke
(z. B. kosmetische Zwecke) einsetzbar zu machen und auch zu ermöglichen, dass
verschiedenartige Medien, die erst kurz vor der Injektion oder erst
bei der Injektion miteinander vermischt werden, mit der erfindungsgemäßen
Injektionseinrichtung verabreichbar sind.
-
Eine
Ausführungsverbesserung zur Befüllung der Ampulleneinheit
ist in den 2a bis 2c gezeigt.
-
2a zeigt
eine Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen
Einrichtung, 2b und 2c zeigen
die erfindungsgemäße Ampulleneinheit in verschiedenen
Ausführungen.
-
Von
Bedeutung für eine nahezu gasfreie Befüllung ist
eine Dichtung 16, welche, wie in den 2 gezeigt,
einen kegelförmigen Querschnitt aufweist und den Raum zwischen
dem Grundkörper 4 (bevorzugt aus Glas oder einem ähnlichem
Material, z. B. Topas) und einem Befüllstutzen 18 liegt.
Dieser Befüllstutzen 18 weist einen zylindrischen
Teil 25 auf, der in der erfindungsgemäßen
Ampulleneinheit 1 abdichtend liegt und weist ferner ein
anderes, trichterförmig aufgeweitetes Ende 26 auf.
-
Wird
nun mit einer Fülleinrichtung, z. B. einer Befüllnadel,
das zu injizierende Medium in das Innere des Grundkörpers 4 eingebracht
und ist dabei die erfindungsgemäße Injektionseinrichtung
vertikal aufgerichtet, so werden aufgrund der Kegelfläche
alle Blasen oder ähnlichen Lufteinschlüsse nach
oben und durch den Befüllstutzen 18 steigen.
-
Der
Befüllstutzen 18 kann aus Kunststoff oder auch
aus einem Metall, z. B. Edelstahl, gefertigt sein und wenn dieser
Befüllstutzen nach der Befüllung mechanisch eine
Einengung 27 (Einkränkung, Abquetschung oder dergl.)
erfährt, ist das Innere der erfindungsgemäßen
Ampulleneinheit vollständig vom Äußeren
abgeschlossen, wobei eine Einengung des Durchmessers des Befüllstutzens
an mehreren Stellen durchaus vorteilhaft ist, einen zuverlässigen
absoluten Abschluss des Inneren der erfindungsgemäßen
Einrichtung vom Äußeren zu erhalten.
-
Der
in 2 gezeigte Befüllstutzen 18 verbleibt
nach der Befüllung an Ort und Stelle und dient während
des Injektionsvorgangs dazu, die aus dem Stand der Technik bekannte
Kolbenstange zu bilden, die durch Federkraft angetrieben zusammen
mit der anliegenden Dichtung 16 das in den Grundkörper
befindliche Medium aus dem Inneren der Ampulleneinheit auszupressen.
-
Weist
der Befüllstutzen mehrere Einengungen auf, so kann auch
eine Einengung als Sollbruchstelle dienen, um den Einfülltrichter
nach Befüllung vom Einfüllstutzen abzulösen.
-
3 und 4 zeigen
nun eine weitere Ausbildung der erfindungsgemäßen
Ampulleneinheit gegenüber dem Stand der Technik. Dabei
ist besonders gut zu erkennen, wie im hinteren Teil der Ampulleneinheit
ein Kolben 28 (in den Figuren ein Verdrängungskolben)
gezeigt ist, welcher mit seinem vordersten Ende innerhalb des Grundkörpers
und in seinem mittleren Bereich von einer Dichtung 30 umgeben
ist, wobei das durch die erfindungsgemäße Ampulleneinheit
herauszudrückende Medium wie ein Schmierfilm 29 zwischen
dem Kolben 28 und dem Grundkörper 4 bzw.
der Dichtung 30 liegt.
-
Wenn
der Grundkörper 4 hierbei aus Glas (z. B. Borosilikatglas)
gefertigt ist, so kann dieser Grundkörper 4 auch
von innen mit einem Gleitmittel beschichtet sein, um somit einen
schlierenfreien, transparenten Eindruck zu erwecken.
-
Die
in der 3 gezeigte Dichtung 30 kann oberseitig
einen oben herausragenden Ring 31 aufweisen, welcher als
Anschlag für das an dem Kolben liegende Gegenlager dient
und wenn die Dichtung in diesem Bereich besonders weich ausgestaltet
ist, so wird auch ein recht weicher Aufschlag erzeugt.
-
In
den 3 und 4 ist auch dargestellt, dass
die Dichtung 30 mittels eines verschraubbaren Deckels 32 an
die den Schrumpfmantel bzw. den Grundkörper gedrückt
wird.
-
In 4 bildet
der Deckel 32 den oberen Abschluss, während – wie
bereits erwähnt – in 3 die Dichtung
mit einem über die Verschraubung hinausragenden Ring 31 abschließt.
-
5 zeigt
die erfindungsgemäße Einrichtung mit einer weiteren
Ausbildung. Dabei ist der Grundkörper 4 nicht,
wie im Stand der Technik, durch einen Glaswerkstoff gebildet, sondern
durch einen Werkstoff namens Topas. Die Eigenschaften und die Herstellung
dieses Werkstoffs ist bekannt aus Dokumenten der Firma TOPAS Advanced
Polymers GmbH, Frankfurt bzw. Ticon GmbH, Frankfurt (ein Unternehmen
der Celanese AG), und insbesondere erhältlich über http://www.topas.com.
An dieser Stelle wird darauf verzichtet, alle Einzelheiten dieses
Topas-Werkstoffes hier aufzuführen. Zum Zwecke der vorliegenden
Anmeldung müssen diese mechanischen, chemischen und weiteren
werkstofflichen Eigenschaften des Topas-Werkstoffes als bekannt
unterstellt werden, zumal es sich um ein Standard-Material handelt,
welches von verschiedenen Quellen zu beziehen ist, insbesondere über
die vorstehend angegebene Bezugsquel le. Bei dem Topas-Werkstoff handelt
es sich um ein Cyclo Olefin Copolymer (COC) und die wesentlichen
chemischen, physikalischen und sonstigen werkstofflichen Eigenschaften dieses
Werkstoffs sind bereits seit dem Jahre 2000 bekannt.
-
Für
die erfindungsgemäße Injektionseinrichtung kann
es dabei besonders vorteilhaft sein, wenn die Wandstärke
a des Grundkörpers 4 (also aus Topas) geringer
ist als die Wandstärke b der Ummantelung 5.
-
Eine
weitere Alternative kann dabei sein, dass der Grundkörper
weiterhin aus einem Kunststoff oder auch Glas besteht, jedoch innenseitig
mit dem Topas-Werkstoff beschichtet ist, was z. B. durch Bedämpfung
oder durch ein Niederplasma-Auftragsverfahren möglich ist.
-
Ein
besonderer Vorteil kann dabei sein, dass der Topas-Werkstoff nicht
vorher depyrolesiert werden muss.
-
6 und 7 zeigen
eine Weiterbildung der bekannten Einkammer-Injektionsvorrichtung
zu einer Zweikammer-Injektionsvorrichtung. Zu Darstellungszwecken
sind in den 6 und 7 gezeigten Teile
getrennt gezeigt, sie sind jedoch ineinander legbar bzw. verschraubbar,
z. B. insbesondere über das in beiden Figuren gezeigte
Außen- bzw. Innengewinde A-A bzw. B-B.
-
6 zeigt
nun im bereits genannten Grundaufbau der Ampulleneinheit, wobei
im Inneren des Grundkörpers 4 ein Volumen ausgebildet
ist, welches nachstehend als erste Kammer 50 bezeichnet
wird. Diese erste Kammer ist mit einem gewünschten Medium
befüllt, z. B. einem pulverförmigen, in Flüssigkeit
lösbaren Wirkstoff.
-
7 zeigt
ebenfalls einen hohlzylindrischen Körper 35, dessen
Inneres eine zweite Kammer 51 bildet.
-
Zwischen
beiden Kammern 50, 51 ist eine Verbindung vorgesehen,
im dargestellten Beispiel besteht die Verbindung aus einer Hohlnadel 36.
Diese Hohlnadel ist an einem Ende durch ein Rückschlag-Ventil 32,
welches in die erste Kammer mündet, verschlossen. Das andere
Ende der Hohlnadel läuft (wie bei einer Nadel üblich)
spitz zu (siehe 6) und wenn beide Teile der
erfindungsgemäßen Zweikammer-Injektionseinrichtung
miteinander verbunden sind, liegt der spitz zulaufende Teil an einer Dichtung 38 an,
die von der Spitze der Hohlnadel zerstörbar (bzw. zu öffnen)
ist.
-
In 7 weiter
dargestellt ist die zweite Kammer mit einer weiteren Dichtung 39 abgeschlossen
und diese Dichtung kann durch einen Kolben 40 durch den
zylindrischen Teil gepresst werden, um somit das Medium, welches
im Innern der zweiten Kammer 51 liegt, durch die Hohlnadel
hindurch in das Innere der ersten Kammer zu pressen. Die beiden
Medien in beiden Kammern können so aufeinander abgestimmt
sein, dass sie sich zu einem bestimmten medizinischen Zweck vermischen
können oder auch in Reaktion treten können und
somit die gewünschten Eigenschaften nach Vermischen bzw.
nach eingetretener Reaktion aufweisen. Es ist dabei auch durchaus
möglich und wünschenswert, wenn beide Medien einer
andersartigen Konsistenz vorliegen, z. B. das Medium in der ersten
Kammer ist pulverförmig und das Medium in der zweiten Kammer
ist flüssig, so dass dann, wenn die Flüssigkeit
in das Pulver gebracht wird, sich das Pulver dort auflöst
und der zu applizierende Wirkstoff entsteht.
-
An
seinem obersten Ende weist die erfindungsgemäße
Injektionseinrichtung gemäß der 6 und 7 zwei
Sicherungsstifte 41, 42 auf. Wird der erste Sicherungsstift 42 gelöst,
so ist es möglich, den Kolben 40 manuell zu betätigen,
so dass mit dem Vortrieb des Kolbens das Medium in der zweiten Kammer
vorgetrieben wird, so dass die der Spitze der Hohlnadel gegenüberliegende
Dichtung 38 geöffnet bzw. durchstochen wird und
damit das Medium aus der zweiten Kammer durch die Hohlnadel in das
Innere der ersten Kammer gelangen kann.
-
Der
manuelle Vortrieb der Dichtung kann dabei auch soweit begrenzt werden,
bis das Innere der ersten Kammer, durch das Medium aus der zweiten Kammer
gefüllt ist.
-
Wird
danach die zweite Sicherung
41 gelöst, so kann
die gesamte nadelfreie Injektionseinrichtung wie in
WO 2007/065544 ,
WO 2007/065542 beschrieben ausgelöst
werden, so dass durch Federkraft nahezu die gesamten Inhalte der
ersten Kammer durch die Düse gepresst wird.
-
Das
in 6 dargestellte Rückschlagventil 32 ist
nach Art eines gummiartigen Verschlusses ausgebildet und mit einem
Einschnitt versehen, so dass bei Druck von außen (d. h.
aus dem Inneren der 1. Kammer) das Ventil verschließt,
jedoch bei Druck von innen (also von der Hohlnadel aus) sich das
Ventil öffnet.
-
In 6 ist
zu erkennen, dass der Grundkörper 4 wiederum vollständig
ummantelt ist, an der Seite jedoch, die an dem in 7 dargestellten
Gegenstück anliegt, ist eine Lasche 43 ausgebildet,
die als eine Art Häutchen oder Film wie eine Sollbruchstelle fungiert,
die sich erst dann löst, wenn nach Lösung des
Sicherungsstiftes 41 die erfindungsgemäße
Injektionseinrichtung durch Federkraft mechanisch ausgelöst
wird.
-
Beide
Kammern 50, 51 können – wie
bereits erwähnt – mit unterschiedlichen Medien,
insbesondere unterschiedlicher Konsistenz, befüllt werden.
So ist es besonders vorteilhaft, die erste Kammer mit einem Medium
(Präparat) in pulverförmiger Form, z. B. Lyophysilat
zu befüllen und die zweite Kammer mit einem flüssigen
Medium, z. B. eine Lösung mit isotoischen NaCl (0,9%) oder
mit einer PH-gepufferten Lösung zu befüllen, so
dass sich Pulver und Flüssigkeit vor der Applikation miteinander
vermischen bzw. extrem schnell (weniger als 5 Sekunden, bevorzugt schneller
als 1 Sekunde) in Reaktion treten können, um einem Patienten
bestimmte medizinische Wirkstoffe subkutan zu verabreichen.
-
Wenn
eine technische Aufgabe darin besteht, mit dem injizierten Stoff
ein bestimmtes Applikationsprofil unter der Haut eines Patienten
zu erreichen, so ist dies durch verschiedene Maßnahmen möglich.
-
Eine
dieser Maßnahmen besteht darin, dass die Düse
nicht nur über eine einzige zentrale Austrittsöffnung
(wie im aufgeführten Stand der Technik) verfügt,
sondern über mehrere Austrittsöffnungen 53 verfügt
und – wie 8 in einem besonderen Beispiel
zeigt, diese Öffnungen auf einem gedachten Ring 44 liegen
(siehe 8b) und es somit ermöglichen,
dass das zu applizierende Medium über die dargestellten
Austrittsöffnungen an verschiedenen Stellen durch die Haut
des Patienten dringt.
-
Der
Vorteil von mehreren Austrittsöffnungen besteht darin,
dass die Austrittsfläche insgesamt relativ groß wird,
während die einzelnen Düsen nach wie vor sehr
klein sind.
-
Es
versteht sich von selbst, dass die Zahl der Austrittsöffnungen
wie auch deren Lage sehr variabel im vorderen Düsenbereich
auszubilden ist.
-
In
der dargestellten 8a zeigt der Querschnitt
auch, dass die vordere Düsenspitze nach Art einer Halbkugel
ausgebildet ist, was eine sehr bevorzugte Ausführungsform
darstellt.
-
Es
versteht sich von selbst, dass die Größe und Form
der Durchtrittsflächen der Düsen sowohl auf dem
jeweiligen Anwendungszweck als auch auf das Medium angepasst wird,
um somit die gewünschte Medienverteilung unter der Haut
des Patienten zu erzielen.
-
Die 9 zeigt
eine weitere Ausbildung einer erfindungsgemäßen
nadellosen Injektionseinrichtung.
-
Dabei
ist zu erkennen, dass nicht nur eine einzige Feder als Antriebskraft
ausgebildet ist, sondern gleich derer zwei, wobei beide Federn 55, 56 über
unterschied liche Fehlerkonstanten verfügen, so dass die
Feder-Weg-Kennlinie nicht, wie bei einer Feder üblich,
linear, sondern auch über zwei unterschiedliche lineare
Steigungen – 10a – verfügen kann
und sogar auch progressiv – 10b – verlaufen
kann.
-
Wenn
beispielsweise beim Vortrieb zunächst einmal die starke
Feder in ihrer Wirkung überwiegt, so kann dies dazu dienen,
die Hautschicht eines Patienten zu durchdringen, und wenn hiernach
die zweite Feder, die schwächer ist als die erste Feder,
in Wirkung tritt, so wird das Medium aus der erfindungsgemäßen
Injektionseinrichtung nicht tief unter die Haut gebracht, sondern
das Injektionsvolumina liegt relativ flach unter der Haut und die
Eindringtiefe des Injektionsvolumens kann durch die Stärke
der zweiten Feder bestimmt werden, während die erste Feder
maßgeblich darauf ausgelegt ist, zunächst einmal
den Widerstand, den die natürliche Haut durch ihren Verschluss
bildet, zu überwinden.
-
Eine
typische Federkennlinie eines solchen Zweifedersystems ist in der 10a gezeigt, 13 zeigt
eine Möglichkeit des Profils des injizierten Mediums unterhalb
der Haut, wobei zu erkennen ist, dass dieses Medium sich relativ
breit unterhalb der Haut ausbildet, aber nicht – wie in 11 gezeigt – in die
unteren Hautschichten eindringt.
-
12 zeigt
eine weitere – eigenständige – Ausbildung
der Erfindung. Bei der in 12 dargestellten
Lösung besteht das Ziel in einer optimalen intradermalen
Verabreichung der Injektion im Vordergrund. Intradermal bedeutet
hierbei auch, dass nach der Injektion eine sichtbare Quaddel zurückbleibt,
die Injektionsladung also relativ flach in und/oder unter der Lederhaut
liegt und im Querschnitt eine deutlich größeren
Flächendurchmesser als Höhe aufweist (siehe 13a, 13b).
-
Zum
Erreichen dieses Ziels wird die bereits beschriebene erfindungsgemäße
Ampulleneinheit an Ihrem vorderen Ende mit einem Vorsatz versehen, welcher
entweder fest dort aufgebracht ist oder dort aufsetzbar bzw. wieder
lösbar ist, z. B. durch Verschraubung etc. Dieser Vorsatz
weist einen Rand auf, der die vorde re Fläche der Düse überragt,
z. B. um etwa 0,2 bis 0,8 mm. Im dargestellten Beispiel besteht
der Vorsatz aus einem (kreisrunden) Ring, dessen Durchmesser im
Wesentlichen die späteren Quaddeldurchmesser bestimmt und
dessen Höhe h wie dargestellt etwa 0,2 bis 0,6 mm über
der vorderen Düsenfläche liegt.
-
Auch
ist die Austriebsfeder bei einer solchen Ausführung relativ
schwach, so dass bei Auflage der Injektionseinrichtung die Haut
desjenigen, der die Injektion erhalten soll, im Bereich der Zentrierung
wölbt und oberseitig sehr nahe an die Austrittsöffnung
der Düse rückt, wenn nicht sogar diese berührt.
Durch die Wölbung wird die Haut auch in diesem Bereich leicht
vorgespannt und kann leichter von der Injektion durchdrungen werden,
durch die Wölbung selbst wird aber auch die Quaddelbildung
unterstützt und die Federkonstante der Austrittsfeder muss
daher nicht mehr so stark sein wie bei einer Injektionseinrichtung, bei
welcher die Injektion in tiefere Hautschichten transportiert werden
soll.
-
Eine
weitere Variante der Erfindung, welche unabhängig ist von
der bisher beschriebenen Ausführung der Erfindung, gleichwohl
zusammen mit den bisherigen Ausführungen der Erfindung
in einer einzigen Injektionseinrichtung vorteilhaft zur Ausführung kommen
kann bzw. die bisherigen Ausführungen der Erfindung ergänzt,
ist in den Ansprüchen 15 bis 25 beansprucht sowie in den 14a, 14b sowie 15a und 15b offenbart.
-
Wie
bereits ausgeführt, ist eine Injektionseinrichtung zur
nadelfreien Injektion eines Mediums bereits allgemein bekannt aus
WO 2007/065542 . Die dort
gezeigte Ausführungsform ist sehr gut für den Einsatz
einer nadelfreien Injektion eines Mediums geeignet.
-
Wie
die in
WO 2007/065542 dargestellte Ausführungsform
zeigt, dort insbesondere in den
5,
6 ff.,
ist an dem Ende, welches einer Austrittsdüse für
das Medium entgegenliegt, eine Auslöseeinrichtung angeordnet,
welche lediglich – vergleichbar einem üblichen
Kugelschreiber mit üblichem hinten angeordnetem Druckmechanismus – heruntergedrückt
werden muss, um somit die Freisetzung (Aktivierung) der Auslöseeinrichtung
und damit die Aktivierung des Federantriebs zu ermöglichen.
-
Wie
erwähnt, ist der gesamte Mechanismus als auch das Injektionsergebnis
sehr zufriedenstellend.
-
Wenn
aber ein Arzt oder möglicherweise der Patient selbst die
nadelfreie Injektionseinrichtung mit dem Düsenende (also
dem Austrittsende für das Medium) auf die Haut aufsetzt
und die Auslöseeinrichtung aktivieren will, so kommt es
möglicherweise aufgrund von psychologischen Effekten (die übliche Angst
vor dem Nadelstich) dazu, dass derjenige, der die nadellose Injektionseinrichtung
aktivieren möchte, in dem Augenblick, wo er die Auslöseeinrichtung (üblicherweise
mit dem Daumen) auslösen möchte, ein wenig die
gesamte Injektionseinrichtung von der Körperstelle, auf
der er sie zuvor aufgesetzt hat, wegnimmt. Zumindest hat dies eine
Beobachtung im Selbstversuch ergeben.
-
Schließlich
konnte auch festgestellt werden, dass der Auflagedruck, also der
Druck, mit dem die Injektionseinrichtung gemäß
WO 2007/065542 auf der
jeweiligen Hautpartie des Patienten aufliegt, sehr unterschiedlich
ist, je nachdem, wer die nadelfreie Injektionseinrichtung bedient.
Auch hier spielen wiederum psychologische Effekte eine Rolle, aber
der jeweilige Auflagedruck vor Auslösung der Injektion
ist auch jeweils abhängig vom Individuum, welches die nadelfreie
Injektionseinrichtung selbst bedient. Nun ist es einsichtig, dass
dann, wenn beispielsweise die nadelfreie Injektionseinrichtung sehr
stark aufgedrückt wird, die betreffende Hautpartie eine
ganz andere Spannung aufweist als dann, wenn die nadelfreie Injektionseinrichtung
nur lose auf der Haut aufliegt. Diese jeweiligen unterschiedlichen
Ausgangszustände, die eine unterschiedliche Hautspannung, aber
u. U. auch eine unterschiedliche Hautdicke (wenn die nadelfreie
Injektionseinrichtung sehr stark aufgedrückt wird, sind
die darunter liegenden Hautschichten komprimiert, also dünner
als im Ausgangszustand ohne Auflage der nadelfreien Injektionseinrichtung),
so dass letztlich die Injektion des Mediums unter ganz unterschiedlichen
Bedingungen erfolgen kann und das auch entsprechend zu unterschiedlichen
Ergebnissen führt.
-
Um
den Einsatz der nadelfreien Injektionseinrichtung mit einer höheren
Zuverlässigkeit zu gewährleisten und insbesondere
das Ergebnis der nadelfreien Injektion selbst vorhersagbarer und
erfolgreicher zu gestalten, wird eine weitere Ausbildung der Injektionsvorrichtung
mit den Merkmalen nach Anspruch 15 bzw. 25 beschreiben, vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den darauf bezogenen Unteransprüchen
beschrieben sowie in 14 und 15 dargestellt.
-
Wie
in
14 zu erkennen, ist die bereits aus
WO 2007/065542 bekannte
nadelfreie Injektionseinrichtung in ihrem vom Auslassende aus gesehen
abgewandten Teil mit einer Einhausung versehen. Da die Injektionseinrichtung
in diesem Bereich einen in etwa kreisförmigen Durchmesser
aufweist, weist auch die Einhausung einen entsprechenden Durchmesser
auf, der jedoch etwas größer ist, als der Außendurchmesser
der Injektionseinrichtung, so dass mit ihrer Innenfläche
die Außenfläche der Injektionseinrichtung im umliegenden
Bereich (gleitend) umschließt, jedoch noch in Längsrichtung
der Injektionseinrichtung verschiebbar ist. Wie in
14 zu
erkennen, umschließt die Einhausung auch das Auslöseelement.
Wird also die Einhausung in Richtung des Auslassendes bewegt, so
wird auch gleichzeitig das Auslöseelement nach innen gedrückt
und die gesamte Auslösung der nadelfreien Injektion aktiviert.
-
Damit
die Auslösung bzw. die Verschiebung der Einhausung nicht
unabsichtlich passiert, ist im oberen Teil der Einhausung eine Öffnung
vorgesehen, in welcher ein ringartiges Sicherungselement, welches
als solches bereits aus
WO
2007/065542 bekannt ist, eingesteckt ist. Erst wenn dieses
Sicherungselement aus der Einhausung herausgezogen wird, ist die
Funktionalität der nadelfreien Injektionseinrichtung gegeben.
-
Der
Benutzer kann nunmehr die gesamte nadelfreie Injektionseinrichtung
erfassen, indem er lediglich an der Einhausung bzw. dessen Fläche
angreift und die Injektionsvorrichtung mit ihrem Auslassende auf
die jeweilige Hautpartie (Unterlage) aufsetzt, wo die Injektion
erfolgen soll. Nunmehr braucht der Benutzer der nadelfreien Injektionseinrichtung nur
noch die Einhausung – selbstverständlich nach Entfernung
des Sicherungselementes – in Richtung Hautpartie zu drücken und
somit erfolgt die nadelfreie Injektion immer unter den gleichen
Bedingungen, das bedeutet immer mit dem gleichen Auflagedruck der Injektionseinrichtung
auf der jeweiligen Hautpartie. Dadurch ist sichergestellt, dass
immer dann, wenn die erfindungsgemäße nadelfreie
Injektionseinrichtung ausgelöst wird, auch das gewünschte
Injektionsergebnis zuverlässig erzielt wird und da für
die gesamte Injektion lediglich eine Zeit von etwa 10 bis 500 Millisekunden,
vorzugsweise etwa 50 bis 100 Millisekunden benötigt wird,
ist selbst dann, wenn aufgrund eines etwaigen Schmerzreflexes der
Benutzer die Injektionseinrichtung ruckartig von der Haut wegnimmt,
bereits die gesamte Injektion erfolgt, weil die Angst-/Schmerzreflexionszeit
viel größer ist als die eigentliche Injektionszeit.
-
Es
ist selbstverständlich, dass der jeweilige Auflagedruck
(Kraft) der Injektionseinrichtung auf der Haut ganz wesentlich dadurch
bestimmt werden kann, indem auch der Druck (Kraft), der für
die Auslösung benötigt wird, eingestellt wird.
Je höher der Druck ist, der zur Auslösung des
Auslöseelementes benötigt wird, desto höher
ist auch der Druck der gesamten Injektionseinrichtung auf der jeweiligen
Hautpartie.
-
Wie
bereits in
WO 2007/065542 offenbart, wird
die Freigabe des Treibelementes durch Verschwenken oder Verdrehen
eines Sperrelementes (
8) bewerkstelligt. Dieses Sperrelement
wirkt zusammen mit dem Auslöseelement, welches seinerseits keilartig
ausgestaltet ist. Durch die Lage des Sperrelementes zur keilartigen
Fläche des Auslöseelementes einerseits oder aber
auch durch die Oberflächenreibungsverhältnisse
von Sperrelement einerseits und Oberfläche des keilartigen
Auslöseelementes andererseits kann die jeweilige Kraft
(Druck), mit der die Auslösung selbst erfolgt, sehr präzise
und vor allem wiederholbar festgelegt werden, so dass alle baugleichen
Injektionseinrichtungen mit der entsprechenden Ausführung
bei der gleichen Druckkraft, also bei der gleichen Kraft mit Verschiebung
der Einhausung auslösen.
-
Selbstverständlich
ist es möglich, durch unterschiedliche Bauanordnung auch
unterschiedliche Auslösekräfte festzulegen, was
u. U. dann gewünscht wird, wenn bestimmte Medien, also
z. B. bestimmte Medikamente (in flüssiger Form) appliziert, vorzugsweise
subkutan, oder in bestimmte Hautschichten eingetragen werden sollen.
-
Eine
weitere, u. U. auch selbstständige Variante der Erfindung
ist in 15a bzw. 15b ausgeführt.
Dabei geht es um die Weiterbildung der Variante wie sie in der vorliegenden 12 bereits grundsätzlich
ausgeführt ist.
-
In
dieser Variante gemäß 12 wird
zur optimalen intradermalen Verabreichung der Injektion ein Vorsatz
auf das Düsenende der erfindungsgemäßen
Ampulleneinheit/Injektionseinrichtung aufgesetzt.
-
15a, präziser jedoch 15b, zeigen nun eine sehr vorteilhafte Ausbildung
des Auslassendes, also des Endes der Injektionseinrichtung, an dem
die Düseneinheit ausgebildet ist. Wie insbesondere in 15b zu erkennen, ist die Düse von einer Einfassung
bzw. einem Mantel, vorzugsweise einem Schrumpfmantel umgeben, welcher
in einem vorderen Bereich einen ersten Abschnitt aufweist, in dem sich
der Außendurchmesser des Mantels verjüngt und
zwar – wie dargestellt – so verjüngt,
dass sich ein Kreisbogenquerschnitt R2 (oder Abweichungen hiervon)
einstellt. An diesen Abschnitt schließt sich ein weiterer
Abschnitt an, in dem das Außengewinde ausgebildet ist (vorzugsweise
ein M8x1-Gewinde), auf dem der Aufsatz aufschraubbar ist. Schließlich schließt
sich ein weiterer dritter Abschnitt an, in dem sich das Vorderende
des Mantels nochmals linear, also konisch verjüngt.
-
Der
erste Abschnitt ist bevorzugt etwa 1 mm lang und beginnt im Abstand
von 4 mm vom Düsenende aus gesehen.
-
Der
zweite Abschnitt ist bevorzugt 2 mm lang und der dritte Abschnitt,
der sich an den zweiten Abschnitt anschließt, ist etwa
1 mm lang.
-
Während
die Düse im Auslassbereich einen Durchmesser von etwa 2
mm aufweist (die Düsenöffnung selbst hat nur einen
Durchmesser von 0,01 bis 0,02 mm), beträgt der Durchmesser
des dritten Abschnitts im Auslassbereich etwa 6 mm.
-
Das
Material des Schrumpfmantels ist bevorzugt ein Kunststoff, ganz
besonders bevorzugt ist hier Polykarbonat.
-
Die
in 15 dargestellte Ausführungsform hat
den besonderen Vorteil, dass damit sehr sicher ein Platzen der Ampulle
während der Injektion, also dann, wenn ein besonders hoher
Druck im Inneren der Ampulle wirkt, vermieden werden kann und insbesondere
können durch die Ausgestaltung, wie in 15 offenbart,
die Kerbspannungen verringert werden, so dass die gesamte materielle
Zuverlässigkeit verbessert wird.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2007/065544 [0002, 0005, 0031]
- - WO 2007/065542 [0002, 0031, 0049, 0050, 0053, 0055, 0056, 0059]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - http://www.topas.com [0020]