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DE102008010848A1 - Einwurfvorrichtung für Münzen - Google Patents

Einwurfvorrichtung für Münzen Download PDF

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DE102008010848A1
DE102008010848A1 DE102008010848A DE102008010848A DE102008010848A1 DE 102008010848 A1 DE102008010848 A1 DE 102008010848A1 DE 102008010848 A DE102008010848 A DE 102008010848A DE 102008010848 A DE102008010848 A DE 102008010848A DE 102008010848 A1 DE102008010848 A1 DE 102008010848A1
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drum
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Christian Trenner
Andreas Fresenborg
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Walter Hanke Mechanische Werkstaetten GmbH and Co KG
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Abstract

Es wird eine Einwurfvorrichtung für Münzen zur Weiterleitung an einen Münzprüfer oder einen münzbetätigten Automaten mit einem Einwurfschlitz und einem Münzausgang, zwischen denen eine drehbare Trommel mit einem Aufnahmebereich zur Aufnahme einer Münze angeordnet ist, vorgeschlagen, wobei in einer Aufnahmestellung der Aufnahmebereich für eine durch den Einwurfschlitz einführbare Münze zugänglich ist und durch Drehen der Trommel der Einwurfschlitz verschließbar ist. Die Trommel mit dem Aufnahmebereich ist zumindest teilweise von einer Klappe abgedeckt, die in einer Auswurfstellung zur Abführung von Fremdmaterial gesteuert zu öffnen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einwurfvorrichtung für Münzen zur Weiterleitung in einen Münzprüfer oder einen münzbetätigten Automaten nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Derartige Einwurfvorrichtungen sind allgemein bekannt, beispielsweise aus der US 5 404 986 . Diese Vorrichtung weist einen Einwurfschlitz, eine darunter liegende Rückgabe und eine drehbare Scheibe auf, bei der ein Segment zur Aufnahme von Münzen ausgenommen ist. Im Bereich der die Scheibe umgebenden Gehäuseteile sind Sensoren und Detektoren vorgesehen, die die Eigenschaften einer in dem ausgenommenen Bereich aufgenommene Münze prüfen, beispielsweise den Durchmesser oder die Legierung. In der Ruhestellung ist die Scheibe derart angeordnet, dass der ausgenommene Bereich hinter dem Einwurfschlitz liegt und eine Münze aufnehmen kann. Wenn eine Münze eingeworfen wird und über entsprechende Lichtschranken erfasst wird, dreht ein Motor die Scheibe um einen bestimmten Winkelbereich, wobei unter Berücksichtigung der Sensor- und Detektorsignale entschieden wird, ob die Münze angenommen werden soll. Ist dies der Fall, dreht die Scheibe weiter bis die Münze aus dem ausgenommenen Bereich in eine entsprechende Kasse oder dergleichen fällt. Wird die Münze nicht angenommen, so dreht die Scheibe in die andere Richtung, solange bis der ausgenommene Bereich mit der Rückgabe übereinstimmt.
  • Bei einer derart bekannten Vorrichtung kommt es häufig vor, dass Manipulationsversuche unternommen werden, beispielsweise werden Fremdgegenstände, wie Papier, Draht oder dergleichen eingeführt, die die Funktionsweise der Vorrichtung beeinträchtigen und die Münzkanäle verstopfen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einwurfvorrichtung für Münzen zur Weiterleitung in einen Münzprüfer oder einen münzbetätigten Automaten zu schaffen, mit der Manipulationsmöglichkeiten verringert werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst.
  • Dadurch, dass die Trommel oder Scheibe, die den Aufnahmebereich für Münzen aufweist, zumindest teilweise von einer Klappe abgedeckt ist, die in einer Auswurfstellung gesteuert zu öffnen ist, ist es möglich, Fremdmaterial auszuwerfen, wobei durch die Klappenöffnung auch komprimierbare Gegenstände, z. B. gefaltetes oder zusammengedrücktes Papier herausfallen kann, die sonst nicht entfernbar wären und zu einem Verstopfen der gesamten Vorrichtung führen würde.
  • Durch die in den Unteransprüchen angegebenen Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass die Klappe mit einem Öffnungsmechanismus in Verbindung steht, der beispielsweise als an der Trommel vorgesehene Kurvenbahn und als mit der Klappe verbundene Hebelanordnung ausgebildet ist. Auf diese Weise kann die Klappe bei Drehung der Trommel ohne zusätzliche Antriebe weit geöffnet werden und der Öffnungsmechanismus ist kostengünstig herzustellen.
  • Vorzugsweise ist die Klappe mit einer unter Vorspannung stehenden Rückstellfeder ausgerüstet, durch die sie zurück in die Schließstellung bringbar ist.
  • Vorteilhaft ist, dass im Bereich des Einwurfschlitzes ein Erkennungssensor zum Feststellen der Annäherung einer Münze angeordnet ist, und abhängig von einem Signal des Erkennungssensors aus einer Ruhestellung, in der der Einwurfschlitz verschlossen ist, in die Aufnahmestellung drehbar ist. Auf diese Weise wird der Einwurfschlitz im Ruhezustand immer verschlossen, wodurch das Einwerfen oder Einführen von Fremdgegenständen in eben dieser Ruhestellung verhindert wird. Es wird somit eine effektive Schlitzsperre zur Verfügung gestellt.
  • Weiterhin sind in vorteilhafter Weise Positionssensoren zur Erfassung der Stellung der Trommel vorgesehen, wobei in einer vorteilhaften Ausführungsform diese als Lichtschranken und/oder als Hallsensoranordnungen ausgebildet sind. Die Lichtschranke bietet zusätzlich die Möglichkeit, Gegenstände, insbesondere Fremdgegenstände, die in der Ausgabeposition nicht herausfallen oder -rollen, wie z. B. Papier, zu erkennen.
  • In vorteilhafter Weise ist ein Sensor zur Erfassung der Stellung der Klappe vorgesehen, der z. B. als Gabellichtschranke ausgebildet sein kann, da damit Verklemmungen und Manipulationsversuche festgestellt werden können.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Einwurfvorrichtung,
  • 2 eine Schnittansicht der Einwurfvorrichtung in einer Ebene parallel zu dem Aufnahmebereich der Trommel in der Aufnahmeposition,
  • 3 eine Aufsicht entsprechend 2 in der Abgabeposition der Trommel,
  • 4 eine Aufsicht quer zur Trommel gemäß mit geöffneter Klappe, und
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Trommel dererfindungsgemäßen Einwurfvorrichtung mit Öffnungsmechanismus.
  • Die in den 1 bis 5 dargestellte Einwurfvorrichtung weist ein Frontteil 1 mit Münzeinwurfschlitz 2, ein Mittelteil 3, an dem eine drehbare Trommel 4 ge lagert ist und einen Getriebemotor 5 mit einem entsprechenden Getriebe 5' (siehe 4) angeordnet sind, und ein Rückteil 6 mit einem Münzausgang 7 und einer Leiterplatte 8 mit der elektronischen Steuerung der Funktionen der Einwurfvorrichtung, auf. Die Trommel 4 ist scheibenartig ausgebildet und ist mit einer Vertiefung 9 versehen, die zur Aufnahme von über den Einwurfschlitz 2 eingeworfene Münzen dient und somit zumindest im von der Peripherie der Trommel 4 abgewandten Teil der Vertiefung kreisbogenförmig ausgebildet ist. Die Trommel 4 wird zu ihrem größten Teil von einer Klappe 10 abgedeckt, wie sie in 1 und 4 zu erkennen ist, wobei ihre Lagerung andeutungsweise in der 5 und 6 dargestellt ist, die oberhalb der Trommel 4 und im Bereich des Getriebemotors 5 vorgesehen ist. Die Klappe 10 deckt die Trommel in der Weise ab, dass eine in dem Aufnahmebereich 9 aufgenommene Münze nicht herausfallen kann bzw. nur über einen Schlitz zwischen Umfang des Aufnahmebereichs 9 und Klappe 10 herausrutschen kann.
  • Die Einwurfvorrichtung umfasst eine Reihe von Sensoranordnungen. So ist auf der Leiterplatte 8 ein Hallsensor 12 angeordnet (siehe 2), der mit einem oder mehreren an bzw. in der Trommel 4 vorgesehenen Dauermagneten 23 (siehe 5) zusammenarbeitet und die Abgabeposition der Münze an den Münzausgang 7 abtastet. Weiterhin sind Lichtschrankenelemente 11 auf der Leiterplatte ähnlich einer Gabellichtschranke angeordnet, wobei entsprechende Durchbrechungen 13 im Aufnahmebereich 9 der Trommel 4 und im vollen Bereich der Trommel vorgesehen sind, über die die Lichtschranke schließen kann. Die eine Durchbrechung dient zum Detektieren der Aufnahmeposition, während die andere zum Detektieren des Herausrollens der Münze in der Abgabeposition dient. Schließlich ist noch eine Gabellichtschranke 14 vorgesehen, wobei diese Lichtschranke durch einen an der Klappe 10 ausgebildeten Arm 15 in der Ruhestellung der Klappe 10 durchbrochen wird. Auf diese Weise kann die Schließstellung der Klappe 10 erfasst werden.
  • Die Klappe 10 wird durch einen Öffnungsmechanismus betätigt (siehe 4 und 5), der im vorliegenden Fall aus einer Kurvenbahn 16, die auf der Rückseite der Trommel 4 angeordnet ist, sowie einem Hebelmechanismus 17 besteht. Weiterhin ist an der Klappe 10 eine Rückstellfeder 18 befestigt, die ebenfalls an dem Gehäuse befestigt ist und die Klappe 10 zurückstellt.
  • In dem Frontteil 1 ist eine Spule 19 angeordnet, die den Münzeinwurfschlitz 2 umschließt und durch ein Abschirmblech 21 gegen äußere Störungen abgeschirmt ist. Sie stellt einen Detektor für sich dem Einwurfschlitz 2 nähernde Münzen dar.
  • In der 2 ist die Münzannahmeposition dargestellt, wobei hier, wie schon bemerkt, die Klappe 10 nicht zu sehen ist. Die Trommel 4 befindet sich in der Ruheposition in einer Stellung, in der die Öffnung des Aufnahmebereichs 9 in etwa nach oben zeigt, derart, dass der Münzeinwurfschlitz 2 durch den Umfang der Trommel 4 verdeckt wird und keine Münze 20 eingeworfen werden kann. Wenn eine Münze 20 in die Nähe des Schlitzes kommt, gibt der als Spule 19 ausgebildete Detektor ein Signal an die Steuerung auf der Leiterplatte 8 ab, die wiederum den Getriebemotor zum Bewegen der Trommel 4 ansteuert. Die Trommel 4 wird somit nach dem Erkennen der Münze 20 in die Aufnahmeposition entsprechend 2 gedreht, wodurch der Schlitz 2 freigegeben wird. Die durch den Ein wurfschlitz 2 eingeschobene Münze 20 rollt in den Aufnahmebereich 9, der von der Klappe 10 abgedeckt wird. Nach Einführen der Münze steuert die Steuerung die Trommel 4 zur Drehung im Uhrzeigersinn an, wodurch gleichzeitig der Münzeinwurfschlitz 2 verschlossen wird. Nachdem die Ausgabeposition erreicht ist, rollt die Münze selbständig aus dem Aufnahmebereich 9 in den Münzausgang 7 und wird beispielsweise in einen Münzprüfer oder in einen Verkaufsautomaten oder dergleichen weitergeleitet. Dies ist in 3 gezeigt, wobei die austretende Münze 20 in 1 zu sehen ist. Auch diese Position kann als Ruhe- und Ausgangsstellung der Trommel 4 verwendet werden.
  • Wie schon ausgeführt, wird die Stellung der Trommel 4 über die Lichtschranke und den Hallsensor 12 erfasst. In der Abgabeposition entsprechend 3, die durch den Hallsensor 12 erfasst wurde, wird die vorgesehene Lichtschranke dazu genutzt, um das Herausrollen der Münze 20 zu überwachen. Außerdem bietet sie in dieser Position die Möglichkeit, Gegenstände, die nicht herausrollen, zu erkennen, beispielsweise Papier.
  • Anschließend wird die Trommel 4 weitergedreht und gelangt in die Auswurfposition. Der Münzaufnahmebereich 9 wird dabei nach unten geöffnet, damit Fremdgegenstände herausfallen können. Diese Öffnung ist als Schlitz zwischen Trommel 4 und Klappe 10 gegeben. Gleichzeitig wird die Klappe 10 durch die Kurvenbahn 16 auf der Trommelrückseite in Verbindung mit dem Hebelsystem 17 weit geöffnet, was in 1 und 4 dargestellt ist. Durch diese Klappenöffnung fallen auch komprimierbare Gegenstände, z. B. gefaltetes Papier heraus, die sonst nicht entfernbar wären. Das Schließen der Klappe 10 erfolgt federbetätigt über die Rückstellfeder 18. Die geschlossene Stellung der Klappe 10 wird über die Gabellichtschranke 15 überwacht, die geschützt auf der Leiterplatte 8 angebracht ist und durch den Haken bzw. Arm 15 an der Klappe 10 ausgelöst wird. Damit lassen sich Verklemmungen und Manipulationsversuche erkennen.
  • Die Trommel 4 wird dann im Uhrzeigersinn weiter in die Ruheposition gedreht, sofern keine Münze im Spulenbereich, d. h. am Einwurfschlitz 2 erkannt wird. Wie schon ausgeführt, wird die Trommel 4 aus der Ruheposition in die Münzeaufnahmeposition entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, damit die Schlitzöffnung von oben nach unten freigegeben wird und die wartende Münze in den Aufnahmebereich 9 der Trommel 4 fällt.
  • In 1 ist zu erkennen, ebenso wie in 4, dass an der Klappenwand im Schlitzbereich ein Steg 22 so gestaltet ist, dass der Spalt zwischen Frontwand und Münztrommel 4 geschlossen wird. Dadurch rollen auch kleine Münzen in die Trommel 4 und fallen nicht in die Lücke. Mit der Öffnung der Klappe 10 wird dieser Bereich freigegeben und behindert nicht den Auswurf von Fremdkörpern. Werden Fremdkörper eingeführt, die zum Blockieren der Drehung führen, dann wird über eine Stromüberwachung der Getriebemotor 5 gestoppt und die Trommel 4 in umgekehrter Drehrichtung bewegt. Durch den relativ großen Abstand zwischen Trommelkante und der unteren Schlitzkante in der Front 1 ist es gewährleistet, dass Fremdkörper, die nach dem Einführen etwas aus dem Trommelbereich hinausragen, bei der Drehung der Trommel in Richtung des Fremdgeldschachts nicht verklemmen. Insbesondere Papier wird bei der Drehung im Schlitzbereich zusammengedrückt und beim Auswerfen durch den Schacht zwischen Trommel und Front gezogen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5404986 [0002]

Claims (10)

  1. Einwurfvorrichtung für Münzen zur Weiterleitung an einen Münzprüfer oder einen münzbetätigten Automaten mit einem Einwurfschlitz und einem Münzausgang, zwischen denen eine drehbare Trommel mit einem Aufnahmebereich zur Aufnahme einer Münze angeordnet ist, wobei in einer Aufnahmestellung der Aufnahmebereich für eine durch den Einwurfschlitz einführbare Münze zugänglich ist und durch Drehen der Trommel der Einwurfschlitz verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommel (4) mit dem Aufnahmebereich (9) zumindest teilweise von einer Klappe (10) abgedeckt ist, die in einer Auswurfstellung zur Abführung von Fremdmaterial gesteuert zu öffnen ist.
  2. Einwurfvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (10) mit einem Öffnungsmechanismus (16, 17) in Wirkverbindung steht.
  3. Einwurfvorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsmechanismus mindestens eine an der Trommel (4) vorgesehene Kurvenbahn (16) und eine mit der Klappe (10) zusammenarbeitende Hebelanordnung (17) aufweist.
  4. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurf stellung zwischen der Aufnahmestellung und einer Münzabgabestellung, in der die Münze über den Münzausgang (7) weitergeleitet wird, liegt.
  5. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (10) von einer Rückstellfeder (18) in die Schließstellung bringbar ist.
  6. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Einwurfschlitzes (2) ein Erkennungssensor (19) zum Feststellen der Annäherung einer Münze angeordnet ist und dass die Trommel (4) abhängig von dem Signal des Erkennungssensors aus einer Ruhestellung, in der der Einwurfschlitz verschlossen ist, in die Aufnahmestellung drehbar ist.
  7. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Positionssensor (12, 11) zur Erfassung der Stellung der Trommel (4) vorgesehen ist.
  8. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionssensor als Lichtschranke und/oder als Hallsensoranordnung ausgebildet ist.
  9. Einwurfvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtschranke im Bereich der Aufnahme- und/oder der Abgabestellung angeordnet ist.
  10. Einwurfvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (14) zur Erfassung der Stellung der Klappe (10) vorgesehen ist.
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