-
Die
Erfindung betrifft ein Befestigungselement für Holzfaserdämmplatten
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
-
Befestigungselemente
zur Befestigung von Dämmplatten an einer Unterkonstruktion
werden beispielsweise in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)
eingesetzt, um Dämmplatten an Gebäudewänden
zu befestigen.
-
Ein
derartiges Befestigungselement ist aus der Druckschrift
DE 10 2004 062 151
A1 bekannt. Das Befestigungselement weist ein Befestigungsmittel
und ein Halterelement auf. Das Befestigungsmittel ist beispielsweise
eine Schraube, an die das Halterelement angespritzt ist, und mit
der das Befestigungselement und somit die Dämmplatte an
einer Unterkonstruktion, beispielsweise einem Holzbalken, verankerbar
ist. Das Halterelement ist als Dämmstoffgewinde mit einem
großem Außendurchmesser und einem Gewindekern
ausgebildet, das in die Dämmplatte eindrehbar ist. Es schneidet
sich beim Eindrehen so in die Dämmplatte ein, dass eine
Kraftübertragung zwischen Dämmplatte und Halterelement
gewährleistet ist.
-
Die
Druckschrift
EP 1 783
300 A2 zeigt ein weiteres Befestigungselement mit einem
Dübel als Befestigungsmittel und einem Halterelement. Das Halterelement
ist als Dämmstoffgewinde mehrgängig ausgebildet,
wobei die Gewindeabschnitte symmetrisch um den Gewindekern angeordnet
sind. Die spezielle Ausgestaltung des Dämmstoffgewindes,
mit zwei radial von dem Gewindekern des Dämmstoffgewindes
abragenden Gewindeabschnitten, ist für ein einfaches Eindrehen
des Halterelements in die Dämmstoff ausgelegt. Das Befestigungselement
wird in die Dämmplatte so eingedreht, dass der Dübel
in ein in die Unterkonstruktion vorgebohrtes Bohrloch eingeführt
wird und sich darin verklemmt. Hierdurch ist eine Kraftübertragung
von der Dämmplatte in die Unterkonstruktion möglich.
Die Unterkonstruktion ist in diesem Fall Beton oder Mauerwerk.
-
Typischerweise
werden in Wärmedämmverbundsystemen relativ weiche
Dämmplatten aus geschäumten Polystyrol oder aus
Mineralwolle eingesetzt. Neu sind Dämmplatten aus Holzfasern,
die ein im Vergleich zu Polystyrol dichtes und hartes Gefüge aufweisen.
Es hat sich gezeigt, dass die aus dem Stand der Technik bekannten
Befestigungselemente für Holzfaserdämmplatten
ungeeignet sind, da sie aufgrund ihrer für weiche Dämmstoff
ausgebildeten Dämmstoffgewinde in Holzfaserdämmplatten
nicht eindrehbar sind. Zudem sind die beschriebenen Befestigungselemente
aufgrund ihrer speziellen Geometrie oder ihres Herstellungsverfahrens
aufwändig in der Herstellung und somit relativ teuer.
-
Aufgabe
der Erfindung ist daher ein Befestigungselement vorzuschlagen, das
einfach in der Herstellung und für Holzfaserdämmplatten
geeignet ist.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße
Befestigungselement weist ein Halterelement mit einem Dämmstoffgewinde
und einem Gewindekern sowie ein Befestigungsmittel auf. Das Befestigungselement
erstreckt sich entlang einer Längsachse, die zudem die
Längsachse des Dämmstoffgewindes ist. Das Befestigungselement
und das Halterelement können drehfest miteinander verbunden
sein, eine zusätzliche axialfeste Verbindung ist ebenfalls
möglich. Der Gewindekern des Halterelements weist erfindungsgemäß einen
mindestens um den Faktor 1,5 größeren maximalen
Außendurchmesser als das Befestigungsmittel in seinem Befestigungsbereich
auf. Dabei ist mit dem Befestigungsbereich der der Verankerung dienende
Teil des Befestigungsmittels gemeint. Hierdurch lässt sich
ein einfacher und kostengünstiger Aufbau des Befestigungselements
realisieren, da das Befestigungsmittel somit beispielsweise über
eine Aufnahme im Halterelement in Längsrichtung in das
Halterelement eingesteckt werden und durch eine entsprechende Gestaltung des
Befestigungsmittels und der Aufnahme in der Aufnahme drehfest gehalten
werden kann. Das Befestigungsmittel ist beispielsweise eine Schraube kann
jedoch auch ein Nagel, eine Spannhülse, eine Siebhülse
oder dergleichen sein. Das Befestigungselement kann mehrteilig ausgebildet
oder mit dem Halterelement einstückig verbunden sein. Beispielsweise
ist eine Schraube mit Sechskantkopf durch eine Aufnahme in das Halterelement
in Längsrichtung einsteckbar und durch eine entsprechende
Ausformung der Aufnahme drehfest mit dem Halterelement verbunden.
Zur Übertragung eines Drehmoments zwischen Schraube und
Halterelement ist dann eine entsprechende verbleibende Wandstärke
des Halterelements notwendig. Dabei muss der Außendurchmesser
des Gewindekerns nicht konstant sein, sondern er kann beispielsweise
entgegen der Einführrichtung des Befestigungselements ansteigen.
Erfindungsgemäß ist zudem der maximale Außendurchmesser des
Dämmstoffgewindes mindestens um den Faktor 1,4 und maximal
um den Faktor 2,5, insbesondere um den Faktor 1,4 bis 1,75 größer
als der Außendurchmesser des Gewindekerns des Halterelements. Mit
diesem Verhältnis von Außendurchmesser des Dämmstoffgewindes
zu Außendurchmesser seines Gewindekerns können
große Kräfte von einer Holzfaserdämmplatten
auf das Halterelement übertragen werden, ohne dass der
Eindrehwiderstand des Halterelements zu groß ist. Grundsätzlich
ist unter Außendurchmesser der Durchmesser eines Kreises
zu verstehen, der das entsprechende Bauteil umschreibt, unabhängig
davon, ob das Bauteil selbst kreisförmig ist. Der Radius
dieses Kreises ist radial zur Längsachse des Befestigungselements,
wobei der Mittelpunkt des Kreises auf dieser Längsachse liegt.
Ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen ist es möglich,
dass das Halterelement in einen Dübel eingreift oder mit
einem Dübel einstückig verbunden ist.
-
Bevorzugt
ist das Dämmstoffgewinde als Spitzgewinde ausgeführt
ist und weist einen Flankenwinkel von 10° bis 20°,
insbesondere von 15° auf. Das Dämmstoffgewinde
kann auch nur teilweise als Spitzgewinde ausgeführt sein.
Durch die spezielle Gewindeform wird der Eindrehwiderstand in die
Holzfaserdämmplatte stark reduziert. Eine einfache Montage
des Befestigungselements ist somit möglich. Zudem ermöglicht
ein derartiges Gewinde, das Halterelement kostengünstig
in Kunststoff auszuführen. Ein hoher Eindrehwiderstand
würde Scherlasten zwischen den Flanken und dem Kern des
Dämmstoffgewindes erzeugen, die bei einem Halterelement
aus Kunststoff zu einem Abscheren der Flanken führen würde.
-
Bei
einer bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen
Befestigungselements entspricht der Durchmesser des Dämmstoffgewindes minimal
der 0,6-fachen Länge des Halterelements und maximal seiner
1,2-fachen, insbesondere seiner 0,7- bis 0,9-fachen, Länge.
Diese spezielle Ausgestaltungsform führt zu einer optimalen
Kombination von einem gutem Tragverhalten des Halterelements und
einem geringem Eindrehwiderstand des Dämmstoffgewindes
in eine Holzfaserdämmplatte.
-
Das
Dämmstoffgewinde des Halterelements weist in einer bevorzugten
Ausführungsform einen ersten Gewindeabschnitte auf, der
sich um den halben Umfang des Gewindekerns des Halterelements erstreckt.
Vorzugsweise ist an dem Dämmstoffgewinde des Halterelements
ein zweiter Gewindeabschnitt mit einem Abstand in Richtung der Längsachse
zum ersten Gewindeabschnitt angeordnet. Der Abstand zwischen den
beiden Gewindeabschnitten entspricht derart der Gewindesteigung,
dass die Gewindeabschnitte in die gleichen Gewindegänge
in der Holzfaserdämmplatte eingreifen und das in die Dämmplatte eingeschnittene
Gewinde nicht zerstören. Der bevorzugte Abstand zwischen
dem Ende des ersten Gewindeabschnitts und dem Anfang des zweiten
Gewindeabschnitts entspricht im wesentlichen der 1,0-fachen Gewindesteigung.
Das heißt, dass zwischen den beiden Gewindeabschnitten
ein Gewindeabschnitt ausgelassen ist, der sich um den ganzen Umfang
des Gewindekerns des Dämmstoffgewindes erstreckt.
-
Eine
bevorzugte Ausführungsform weist ein Dämmstoffgewinde
mit einem Außendurchmesser auf, der von dem in Einführrichtung
in die Dämmplatte zeigenden vorderen ersten Ende zum hinteren zweiten
Ende hin größer wird. Bei einer Ausführungsform
mit einem im wesentlichen zylindrischen Gewindekern bedeutet dies,
dass die radiale Erstreckung der Gewindeflanken der einzelnen Gewindeabschnitte
vom ersten vorderen Ende des Dämmstoffgewindes zum zweiten
hinteren Ende hin zunimmt. Hierdurch ist gewährleistet,
dass insbesondere die Gewindeabschnitte am hinteren Ende zur Tragfähigkeit des
Halterelements beitragen. Zudem bedeutet dies, dass die am vorderen
Ende angebrachten Gewindeabschnitte eine kleinere radiale Erstreckung
aufweisen, dass ein Gewindeabschnitt dem nachfolgenden Gewindeabschnitt
einen Teil Gewindes in der Holzfaserdämmplatte vorschneidet
und daher der Eindrehwiderstand des Halterelements während
des gesamten Eindrehvorgangs gleichmäßig gering
bleibt. Dies wird zusätzlich dadurch unterstützt,
dass die radiale Erstreckung eines Gewindeabschnitts vorzugsweise von
seinem in Einführrichtung vorne liegenden Anfang zu seinem
in Einführrichtung hinten liegenden Ende hin, also entgegen
der Eindrehrichtung, zunimmt. Bevorzugt endet der Gewindeabschnitt
mit einer radialen zum Gewindekern des Dämmstoffgewindes
verlaufenden Kante.
-
Das
Befestigungselement weist in einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung eine Endstirnfläche an seinem in Einführrichtung
hinteren Ende auf. Insbesondere ist die Endstirnfläche
am Halterelement angeordnet. Die Endstirnfläche ist beispielsweise
kreisförmig ausgebildet. Vorzugsweise weist sie einen Außendurchmesser
auf, der mindestens so groß ist wie der maximale Außendurchmesser
des Dämmstoffgewindes. Die Endstirnfläche verhindert,
dass das Befestigungselement zu weit in die Dämmplatte eingeführt
wird. Zudem deckt sie die Öffnung ab, in die das Befestigungselement
eingeführt wurde. Ist die Endstirnfläche nicht
kreisförmig ausgebildet, so bedeutet Außendurchmesser
der Durchmesser eines die Endstirnfläche umschreibenden Kreises.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform ist das Halterelement
aus thermisch isolierenden Kunststoff gefertigt. Zur weiteren Reduktion
der thermischen Leitfähigkeit weist das Halterelement vorzugsweise
eine Aufnahme für ein Verschlusselement auf. Insbesondere
dann, wenn das Halterelement eine Öffnung zur Durchführung
des Befestigungsmittels aufweist, und somit beispielsweise eine
Metallschraube in das Halterelement eingreift, wirkt das Verschlusselement
als thermische Isolation gegenüber der Schraube. Zudem
kann das Verschlusselement so gestaltet sein, dass es dass Befestigungsmittel
in Richtung der Längsachse des Befestigungselements fixiert.
Außerdem kann das Verschlusselement eine Aufnahme für
ein Werkzeug, beispielsweise für einen Schrauben-Bit aufweisen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von vier Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1 ein
erstes erfindungsgemäßes Befestigungselement für
Holzfaserdämmplatten in einer perspektivischen Schnittdarstellung;
-
2 ein
zweites erfindungsgemäßes Befestigungselement
für Holzfaserdämmplatten in einer perspektivischen
Darstellung;
-
3 ein
drittes erfindungsgemäßes Befestigungselement
für Holzfaserdämmplatten in einer perspektivischen
Schnittdarstellung; und
-
4 ein
viertes erfindungsgemäßes Befestigungselement
für Holzfaserdämmplatten in einer perspektivischen
Schnittdarstellung.
-
1 zeigt
ein erstes erfindungsgemäßes Befestigungselement 1 mit
einem Halterelement 2, einem Befestigungsmittel 3 und
einem Verschlusselement 4. Das Befestigungsmittel 3 ist
in diesem Fall eine Schraube 5 mit einer in die Einführrichtung
zeigenden Spitze 6, einem Gewindebereich 7 mit
einem Schraubengewinde 8, einem Schraubenschaft 9 und einem
Sechskantkopf 10 mit einer als Innentorx ausgebildeten ersten
Werkzeugaufnahme 11 für ein nicht dargestelltes
Werkzeug, beispielsweise einem Bit. Der Gewindebereich 7 und
der Schraubenschaft 9 bilden gemeinsam den Befestigungsbereich
der Schraube 5. Der Sechskantkopf 10 der Schraube 5 greift
in eine Aufnahme 12 des Halterelements 2 ein und
wird von diesem umfasst. Das Halterelement 2 ist als Spritzgussteil
in Kunststoff ausgeführt, mit einem Dämmstoffgewinde 13 und
einem Gewindekern 14, der an seinem in Einführrichtung
vorderen Ende 15 einen konischen Bereich 16 aufweist
an den sich ein zylindrischer Bereich 17 anschließt.
Das Dämmstoffgewinde 13 ist als Spitzgewinde mit
einem Flankenwinkel α von 15° ausgeführt.
Der Gewindekern 14 des Halterelements 2 weist
einen um den Faktor 1,5 größeren maximalen Außendurchmesser
DK auf als das Befestigungsmittel 3 mit
einem maximalen Außendurchmesser DB im
Befestigungsbereich der Schraube 5. Zudem ist der maximale
Außendurchmesser DD des Dämmstoffgewindes 13 um
den Faktor 1,5 größer als der maximale Außendurchmesser DK des Gewindekerns 14 des Halterelements 2.
Der maximale Außendurchmesser DD des
Dämmstoffgewindes 13 entspricht der 0,75-fachen
Länge LH des Halterelements 2.
Das Halterelement 2 schließt an seinem in Einführrichtung
hinteren Ende 18 mit einer radial nach außen verlaufenden
Endstirnfläche 19 ab, die kreisförmig
ausgestaltet ist, und einen Außendurchmesser DT aufweist,
der dem maximalen Außendurchmesser DD des
Dämmstoffgewindes 13 entspricht. Die Aufnahme 12 durchdringt
das Halterelement entlang seiner Längsachse vollständig
und ist in ihrem in Einführrichtung hinteren Bereich als
Innensechskant ausgeformt, so dass die eingeführte Schraube 5 mit
Sechskantkopf 10 drehfest mit dem Halterelement 2 verbunden
ist. Der Innensechskant kann so gestaltet sein, dass die Aufnahme 12 zudem als
Werkzeugaufnahme verwendbar ist. In ihrem vorderen Bereich ist die
Aufnahme 12 als Bohrung ausgeführt, deren Durchmesser
dem maximalen Außendurchmesser DB des
Befestigungsmittels 3 im Befestigungsbereich entspricht.
Aufgrund des Verhältnisses des maximalen Außendurchmessers
DK des Gewindekerns 14 des Dämmstoffgewindes 13 zum
maximalen Außendurchmesser DB des
Befestigungsmittels 3 ist eine genügend große
Wandstärke t des Halterelements 2 vorhanden. Durch
die spezielle Ausgestaltung des Dämmstoffgewindes 13 lässt
sich das Befestigungselement 1 relativ einfach und leicht
in eine nicht dargestellte Holzfaserdämmplatte eindrehen.
Zur Montage kann die Holzfaserdämmplatte auf eine Unterkonstruktion
aufgeklebt oder auch nur aufgelegt sein. Das Befestigungselement 1 ist
beispielsweise für eine Unterkonstruktion aus Holz ausgelegt. Zur
Montage der Holzfaserdämmplatte wird die Schraube 5 des
Befestigungselements 1 durch die Holzfaserdämmplatte
in die Unterkonstruktion eingedreht. Das Halterelement 2 wird
durch das Eindrehen der Schraube 5 zur Holzfaserdämmplatte
hin geführt, also in Einführrichtung. Durch die
drehfeste Verbindung des Halterelements 2 und der Schraube 5 dreht sich
das Dämmstoffgewinde 13 des Halterelements 2 ebenfalls
in die Holzfaserdämmplatte ein. Die Gewindesteigung in
der Schraube 5 entspricht der Gewindesteigung des Dämmstoffgewindes 13,
wodurch die Schraube 5 und das Halterelement 2 mit
gleichem Vortrieb in die Holzfaserdämmplatte beziehungsweise
die Unterkonstruktion eingeführt wird. Es ist auch denkbar,
dass die Gewindesteigung des Halterelements 2 geringfügig
kleiner als die Gewindesteigung der Schraube 5 ist, wodurch
erreicht wird, dass beim Einschrauben des Befestigungselements 1 die Dämmplatte
gegen die Unterkonstruktion gespannt wird, da sich das Schraubengewinde 8 pro
Umdrehung in Achsrichtung weiter bewegt als das Dämmstoffgewinde 13.
Sobald die Endstirnfläche 19 an der Außenseite
der Dämmplatte anliegt, erhöht sich das zum Eindrehen
des Befestigungselements 1 notwendige Drehmoment, wodurch
der Setzvorgang beendet wird. Ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen,
kann ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
auch zur Befestigung weiterer Dämmstoffe verwendet werden,
die ähnliche Eigenschaften wie Holzfaserdämmplatten
aufweisen. Zur thermischen Isolation ist das Halterelement 2 in
Kunststoff ausgeführt. Um die thermische Isolation zu verbessern, kann
vor oder nach Montage des Befestigungselements 1 die Aufnahme 12 durch
ein Verschlusselement 4 verschlossen werden. Das dargestellte
Verschlusselement 4 weist zur Arretierung in der Aufnahme 12 rechteckförmige
Rastelemente 20 auf, die in Nuten 21 einrasten
können, die entlang des Umfangs in der Außenwand
der Aufnahme 12 angeordnet sind. Das Verschlusselement 4 weist
zudem eine zweite Werkzeugaufnahme 22 auf. Durch die besondere
Geometrie des Halterelements 2 können sehr hohe
Haltekräfte realisiert werden. Zudem ist das Befestigungselement 1 leicht
herzustellen und somit kostengünstig.
-
Zur
Vermeidung von Wiederholungen soll im Folgenden bei der Beschreibung
der weiteren Ausführungsbeispiele nur auf die Unterschiede
zu dem Befestigungselement 1 aus der 1 eingegangen werden.
-
2 zeigt
ein Befestigungselement 1' mit einem Halterelement 2' und
einer Schraube 5' als Befestigungsmittel 3', die
in einen Dübel 23 eingreift, beispielsweise zur
Verankerung in einer nicht dargestellten Betonwand. Das Halterelement 2' weist
kein Verschlusselement und keine Endstirnfläche auf. Das
Dämmstoffgewinde 13' weist mehrere Gewindeabschnitte 24 auf,
die sich jeweils um den halben Umfang des Gewindekerns 14 des
Halterelements 2' erstrecken. Jeweils zwei Gewindeabschnitte 24 sind mit
einem Abstand in Richtung der Längsachse des Befestigungselements 1' angeordnet.
Der Abstand a in Richtung der Längsachse zwischen dem Ende
eines ersten Gewindeabschnitts 25 und dem Anfang eines
zweiten, in Eindrehrichtung nachfolgenden, Gewindeabschnitts 26 entspricht
einer Gewindesteigung des Dämmstoffgewindes 13'.
Das Dämmstoffgewinde 13' weist einen Außendurchmesser
auf, der von seinem ersten Ende 15 zu seinem zweiten Ende 18 hin
größer wird. Die einzelnen Gewindeabschnitte 24 nehmen
in ihrer radialen Erstreckung vom Anfang des Gewindeabschnitts 24 zum
Ende des Gewindeabschnitts 24, also entgegen der Eindrehrichtung
zu. Die Gewindeabschnitte 24 enden an ihrem Ende mit einer
radial zum Gewindekern 14 des Dämmstoffgewindes 13' verlaufenden
Kante 27. Da das Befestigungselement 1' keine
ausgeprägte Endstirnfläche aufweist, ist es möglich,
das Halterelement 2' in einer nicht dargestellten Holzfaserdämmplatte
versenkt zu befestigen. Die Schraube 5' weist keine Werkzeugaufnahme
auf. Daher dient die Aufnahme 12 des Halterelements 2' als
Werkzeugaufnahme.
-
Beim
dritten Ausführungsbeispiel in 3 greift
die Schraube 5'' des Befestigungselements 1'' in
einen Dübel 23'' ein. An das Halterelement 2'' schließt
sich in Einführrichtung ein rohrförmiger, zylindrischer
Abschnitt 28 an, der so gestaltet ist, dass sein Außendurchmesser
in den in Einführrichtung hinteren Teil 29 des
Dübels 23'' teleskopartig einführbar
ist. Der rohrförmige Abschnitt 28 schützt
die Schraube 5 vor Korrosion.
-
In 4 ist
ein weiteres Befestigungselement 1''' dargestellt, bei
dem der Dübel 23''' und das Halterelement 2''' einstückig
ausgebildet sind. Die Schraube 5''' weist einen Rundkopf 30 mit
einer Werkzeugaufnahme 11''' zum Eindrehen der Schraube 5''' in
den Dübel 23''' auf. Zur Montage einer Dämmplatte
mit dem Befestigungselement 1''' wird zunächst
eine Bohrungen durch die Dämmplatte in die Unterkonstruktion
eingebracht. Die Unterkonstruktion ist beispielsweise ein Beton.
Der Nenndurchmesser der Bohrung entspricht dem Nenndurchmesser des
Dübels 23'''. Das Befestigungselement 1 wird derart
eingeführt, dass zunächst der Dübel 23''' in
die Bohrung eingeschoben wird. Sobald das Halterelement 2''',
dessen Außendurchmesser größer als der Außendurchmesser
des Dübels 23''' ist, die Dämmplatte
berührt, erfolgt das weitere Einführen des Befestigungselements 1 durch
eine Drehbewegung, wodurch das Dämmstoffgewinde 13 sich
in den Dämmstoff einschneidet und den für den
Einführvorgang notwendigen Vortrieb bewirkt. Das hierfür
benötigte Drehmoment wird über die Aufnahme 12 von
einem nicht dargestellten Montagewerkzeug auf das Befestigungselement 1''' übertragen.
Der Einführvorgang ist dann beendet, wenn der konische
Bereich 16 des Halterelements 2''' an der Unterkonstruktion anliegt,
wodurch sich das zum Eindrehen des Befestigungselements 1''' notwendige
Drehmoment deutlich erhöht. Es ist auch denkbar, die Schraube 5''' und das
Halterelement 2''' so miteinander zu verbinden, dass durch
die erste Werkzeugaufnahme 11''' auch das zum Eindrehen
des Halterelements 2''' notwendige Drehmoment auf das Befestigungselement 1''' übertragbar
ist. Beispielsweise geschieht diese drehfeste Verbindung über
eine Sollbruchstelle, die so ausgelegt ist, dass sie das zum Eindrehen
des Halterelements 2''' in die Dämmplatte notwendige
Drehmoment übertragen kann. Bei einer Erhöhung
des zum Eindrehen des Befestigungselements 1 notwendigen
Drehmoments, beispielsweise dann, wenn das Halterelement 2''' an
der Unterkonstruktion anliegt, versagt die Sollbruchstelle, so dass
keine drehfeste Verbindung zwischen Halterelement 2''' und
Schraube 5''' mehr vorhanden ist. Die Schraube 5''' wird dann
in den Dübel 23''' eingedreht, der dadurch verspreizt
und in der Unterkonstruktion befestigt wird.
-
- 1,
1', 1'', 1'''
- Befestigungselement
- 2,
2', 2'', 2'''
- Halterelement
- 3,
3', 3'', 3'''
- Befestigungsmittel
- 4
- Verschlusselement
- 5,
5', 5'', 5'''
- Schraube
- 6
- Spitze
der Schraube 5, 5', 5'', 5'''
- 7,
7', 7'', 7'''
- Gewindebereich
der Schraube 5, 5', 5'', 5'''
- 8
- Schraubengewinde
der Schraube 5, 5', 5'', 5'''
- 9,
9', 9'', 9'''
- Schraubenschaft
- 10,
10''
- Sechskantkopf
- 11,
11'''
- erste
Werkzeugaufnahme
- 12
- Aufnahme
- 13,
13'
- Dämmstoffgewinde
- 14
- Gewindekern
- 15
- vorderes
Ende des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- 16
- konische
Bereich des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- 17
- zylindrischer
Bereich des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- 18
- hinteres
Ende des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- 19
- Endstirnfläche
- 20
- Rastelement
- 21
- Nut
- 22
- zweite
Werkzeugaufnahme
- 23,
23'', 23'''
- Dübel
- 24
- Gewindeabschnitte
- 25
- erster
Gewindeabschnitt
- 26
- zweiter
Gewindeabschnitt
- 27
- radiale
Kante
- 28,
28'''
- rohrförmiger
Abschnitt
- 29
- hinteres
Teil des Dübels 23''
- 30
- Rundkopf
- DK
- maximaler
Außendurchmesser des Gewindekerns 14 des Dämmstoffgewindes 13, 13'
- DD
- maximaler
Außendurchmesser des Dämmstoffgewindes 13, 13'
- DB
- maximaler
Außendurchmesser des Befestigungsmittels 3, 3', 3'', 3''' im Befestigungsbereich
- DT
- Außendurchmesser
der Endstirnfläche 19
- LH
- Länge
des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- α
- Flankenwinkel
des Dämmstoffgewindes 13
- t
- Wandstärke
des Halterelements 2, 2', 2'', 2'''
- a
- Abstand
zwischen zwei Gewindeabschnitten 25, 26 in Richtung
der Längsachse des Befestigungselements 1, 1', 1'', 1'''
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004062151
A1 [0003]
- - EP 1783300 A2 [0004]