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Die
Erfindung betrifft einen Luftreifen, und spezieller betrifft sie
einen Luftreifen, der an seinen Seitenwänden über
Markierungen wie Buchstaben, Zahlen, Symbole oder Bilder verfügt,
die hervorragend erkennbar sind.
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Herkömmlicherweise
werden an den Flächen der Seitenwände eines Reifens
Markierungen dargestellt, die aus Buchstaben, Zahlen und Symbolen,
die einen Hersteller, einen Warennamen, die Reifengröße und
dergleichen kennzeichnen, sowie aus Bildern, wie Designmuster, die
die Drehrichtung des Reifens anzeigen und dafür sorgen,
dass die Seiten des Reifens attraktiver aussehen, bestehen.
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Normalerweise
ist dafür gesorgt, dass derartige Markierungen für
gute Erkennbarkeit von den Oberflächen der Seitenwände
vorstehen. Außerdem wird an den Oberflächen der
Seitenwände eine große Anzahl als Rillen bezeichnete
feine Gräben auf solche Weise ausgebildet, dass Verzierungselemente
gebildet sind, wobei Markierungen, wie Buchstaben, durch derartige
Verzierungselemente dargestellt werden. Beispielsweise werden gemäß
JP-A-11-20416 Erhöhungen
nur für Markierungen in Form von Buchstaben erzeugt, wobei die
Markierungen dadurch auffällig gemacht sind, dass verschiedene
Reflexionsvermögen für Licht zwischen den Markierungen
in Form von Rillen und dem Hintergrund, ohne Rille, genutzt wurden.
Auch wurden für Markierungen und den sie umgebenden Hintergrund
verschiedene Rillen ausgebildet, um die Erkennbarkeit der Markierungen
zu erhöhen.
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Wenn
die Markierungen mit den genannten Rillen aufgebaut sind, setzen
sich jedoch an den Böden der Rillen Staubteilchen und Öl ab,
wenn der Reifen für lange Zeit verwendet wird, wodurch
das optische Aussehen des Reifens beeinträchtigt wird und
die Erkennbarkeit der Markierungen verringert wird. Ferner war es nicht
einfach, die genannten Verschmutzungen aus den Rillen auszuwaschen,
was auch für andere Beläge galt, wie beispielsweise
das Trennmittel, das sich allgemein beim Herstellen eines Reifens
in einem Formwerkzeug in den Rillen absetzt.
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Außerdem
wurden als Techniken zum Verbessern des optischen Aussehens eines
Reifens beispielsweise die Folgenden verwendet. Gemäß
JP-A-2000-142026 wird
der Glanz der Oberflächen eines Reifens dadurch erhöht,
dass die Oberflächenrauhigkeit zu 1,5 bis 20 μm
spezifiziert wird. Gemäß
JP-A-2003-252012 wird
die Oberflächenrauhigkeit in einem relativ großen
Bereich von 5 bis 500 μm spezifiziert, damit Licht an den
Abschnitten des Reifens mit rauher Oberfläche gestreut
wird, so dass diese Flächen eher schwarz aussehen. Gemäß
JP-A-2004-17964 wird
die Oberflächenrauhigkeit eines Reifens sehr klein gemacht,
um den Glanz der Flächen stark zu erhöhen, wodurch
sich Beläge nur langsam auf diesen Oberflächen
absetzen, wodurch das optische Aussehen des Reifens verbessert wird.
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Jedoch
wird bei denjenigen Techniken, bei denen die Oberflächenrauhigkeit
eines Reifens spezifiziert wird, eine Formungsfläche eines
Formwerkzeugs zur Reifenherstellung durch Sandstrahlen von Schleifkörnern
aus Metall- oder Glaskügelchen gegen die Formoberfläche
eingestellt, wobei diese Techniken zwar zum Einstellen der Oberflächenrauhigkeit über
ein relativ großes Gebiet an den Seiten eines Reifens geeignet
sind, jedoch Schwierigkeiten dabei entstehen, die Oberflächenrauhigkeit
in speziellen Abschnitten an den Seitenwänden eines Reifens,
wo Markierungen vorhanden sind, einzustellen, insbesondere in solchen
Abschnitten, in denen feine Buchstaben und/oder Bildzeichen vorhanden
sind. Dabei ist es unabhängig davon, was für Schleifkörner
und was für Sandstrahlbedingungen verwendet werden, die
Oberflächen rauhigkeit auf einen speziellen Wert einzustellen.
Außerdem trat, wenn die Oberflächenrauhigkeit
sehr klein gemacht wurde, um den Glanz zu erhöhen, manchmal
der Fall auf, dass an der Seite des Reifens ein sehr auffälliger
Abrieb entstand, wenn der Reifen beispielsweise an einem Bordstein
rieb, wodurch das optische Aussehen stark beeinträchtigt
wurde.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Luftreifen mit hervorragend
erkennbaren Markierungen an seinen Seitenwänden zu schaffen,
wobei an diesen Seitenwänden Staub nur schwer anhaften
kann und Beschädigungen nur schwer erkennbar sind, um auch
bei Langzeitgebrauch des Luftreifens für ein gutes optisches
Aussehen zu sorgen, wodurch auch die Markierungen lange gut erkennbar
bleiben.
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Diese
Aufgabe ist durch den Luftreifen gemäß dem beigefügten
Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen
sind Gegenstand abhängiger Ansprüche. Der erfindungsgemäße
Luftreifen ist so ausgebildet, dass verschiedene Abschnitte seiner
Seitenwände mit verschiedenen Reflexionsvermögen versehen
sind.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an Hand von durch Figuren veranschaulichten
Ausführungsformen näher erläutert.
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1 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Luftreifens gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung.
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2 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie X-X in der 1;
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3 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Luftreifens gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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4 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie Y-Y in der 1;
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5 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Luftreifens gemäß einer
dritten Ausführungsform der Erfindung.
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6 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie X-X in der 5;
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7 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie X-X in der 5,
die als Beispiel 1 ein anderes Beispiel eines Querschnitts zeigt;
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8 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie X-X in der 5,
die als Beispiel 2 ein anderes Beispiel eines Querschnitts zeigt;
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9 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie X-X in der 5,
die als Beispiel 3 ein anderes Beispiel eines Querschnitts zeigt;
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10 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie Y-Y in der 5;
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11 ist
eine geschnittene Teilansicht einer Seitenwand eines Reifens gemäß einem
Vergleichsbeispiel 5;
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12 ist
eine geschnittene Teilansicht einer Seitenwand eines Reifens gemäß einem
Vergleichsbeispiels 10;
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13 ist
eine Seitenansicht eines Luftreifens gemäß einer
vierten Ausführungsform der Erfindung;
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14 ist
eine erläuternde Ansicht zum Veranschaulichen eines unregelmäßigen
Zustands eines Abschnitts, in dem Vertiefungen und Vorsprünge
vorhanden sind;
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15 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie X-X in der 14;
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16 ist
eine erläuternde Ansicht zum Veranschaulichen eines unregelmäßigen
Zustands eines Abschnitts, in dem Vertiefungen und Vorsprünge
gemäß einem modifizierten Beispiel 1 vorhanden
sind;
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17 ist
eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie Y-Y in der 16;
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18 ist
eine erläuternde Ansicht zum Veranschaulichen eines modifizierten
Beispiels 2, bei dem die Spitze einer Viereckpyramide exzentrisch
platziert ist;
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19 ist
eine erläuternde Ansicht zum Veranschaulichen eines unregelmäßigen
Zustands eines Abschnitts, in dem Vertiefungen und Vorsprünge
gemäß einem modifizierten Beispiel 3 vorhanden
sind; und
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20 ist
eine erläuternde Ansicht zum Veranschaulichen eines unregelmäßigen
Zustands eines Abschnitts, in dem Vertiefungen und Vorsprünge
gemäß einem modifizierten Beispiel 4 vorhanden
sind.
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Erste Ausführungsform
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Die 1 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Luftreifens T1,
wobei ein Abschnitt einer Seitenwand erkennbar ist, der eine Markierung
trägt. Nachfolgend wird statt von einem Luftreifen der
Einfachheit halber von einem Reifen gesprochen. Der in der 1 dargestellte
Reifen entspricht einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
zu dem die 2A bis 2E Schnittansichten
entlang der Linie X-X in der 1 zeigen. In
diesen 2A bis 2E ist
die gekrümmte Seitenwandfläche in eine Ebene abgewickelt.
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Als
Reifen T1 ist ein PKW-Radialreifen dargestellt. Dieser besteht aus
einem Laufflächenabschnitt 2, Seitenwänden 3,
die sich radial nach innen ausgehend von den beiden Rändern
des Laufflächenabschnitts 2 erstrecken, und Wulstabschnitten 4,
die an Innenränder der Seitenwände 3 ansetzen
und von Felgenflanken festgehalten werden. Außerdem verfügt
der Reifen T1 bei dieser Ausführungsform über
eine Karkasse 6 mit radialem Aufbau, wobei Ränder
von Karkassenlagen an Wulstkernen 5 wenden, eine Gürtelschicht 7,
die am Außenumfang der Karkasse 6 in einem Abschnitt
vorhanden ist, der dem Laufflächenabschnitt 2 entspricht, und
eine Gürtelverstärkungsschicht 8, die
um den Außenumfang der Gürtelschicht 7 gelegt
ist.
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An
den Seitenwänden 3 sind Markierungen 12 aus
Buchstaben, Zahlen und Symbolen dargestellt, die den Hersteller,
den Handelsnamen, Reifengröße und dergleichen
angeben, sowie Bildsymbole, bei denen es sich um Designmuster handelt,
die die Drehrichtung des Reifens anzeigen und die Seiten desselben
verzieren. In der 1 ist als Markierung 12 eine
Reihe von Buchstaben, nämlich "TOYO" dargestellt, wobei
die Buchstaben eingestochen sind.
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Ein
Hintergrundabschnitt 11 aus einer ebenen Fläche
ist so vorhanden, dass er den Umfang der Markierung 12 umgibt,
wodurch die Erkennbarkeit derselben verbessert ist. Die Markierung 12 und
der Hintergrundabschnitt 11 bilden ein Markierungsgebiet 10.
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Bei
diesem Reifen T1 ist das Markierungsgebiet 10 durch eine
vertiefte Ebene gebildet, die in der axialen Richtung des Rei fens
weiter als die Oberfläche 3a der Seitenwand 3 eingezogen
ist.
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Die
Tiefe L des Markierungsgebiets 10 in Bezug auf die Seitenwandfläche 3a in
der axialen Richtung des Reifens sowie die Breite W desselben in
der radialen Richtung des Reifens sind nicht auf eine spezielle Tiefe
bzw. Breite eingeschränkt, jedoch bilden eine Tiefe in
der Größenordnung von 0,5 bis 3,0 mm und eine Breite
in der Größenordnung von 4 bis 40 mm bevorzugte
Bereiche (siehe die 2A).
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Wenn
die Tiefe L kleiner als 0,5 mm ist, entstehen an den Markierungen 12 leicht
Abriebstellen, wenn der Reifen T1 mit einem Bordstein in Kontakt
gerät, wohingegen dann, wenn die Tiefe L 3,0 mm überschreitet, Spannungskonzentrationen
an den vertieften Randabschnitten der vertieften Ebene entstehen,
während das Fahrzeug fährt, wodurch in diesen
Abschnitten leicht Risse erzeugt werden. Außerdem wird,
wenn die Breite W kleiner als 4 mm ist, die Breite des Markierungsgebiets 10 zu
schmal, wodurch die Erkennbarkeit schlecht wird, wohingegen dann,
wenn die Breite W 40 mm überschreitet, der Markierungsabschnitt
leicht äußeren Beschädigungen durch einen
Bordstein oder dergleichen unterliegt, was das optische Aussehen
des Reifens beeinträchtigt.
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Bei
diesem Reifen T1 bestehen Oberflächenabschnitte 12a der
Markierungen 12 aus einer spiegelnden Oberfläche
mit einer Oberflächenrauhigkeit mit einer Mittellinien-gemittelten
Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm.
Der Hintergrundabschnitt ist ein solcher mit rauher Oberfläche,
dessen Oberflächenrauhigkeit Ra den Wert 1,5 μm überschreitet.
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Durch
diese Konfiguration ist dafür gesorgt, dass das Reflexionsvermögen
für licht im Markierungsgebiet 10 zwischen den
Oberflächenabschnitten 12a der Markierungen 12 mit
glänzender Oberfläche und der Oberfläche 11a des
Hintergrundabschnitts 11 mit rauher Oberfläche
auf Grund des verschiedenen Glanzes differiert, wodurch dafür
gesorgt ist, dass die Markierungen 12 auffällig
sind, so dass ihre Erkennbarkeit verbessert ist.
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Obwohl
die Oberflächenrauhigkeit Ra im Abschnitt mit glänzender
Oberfläche auf den Bereich von 0,4 bis 1,5 μm
eingestellt ist, wird dann, wenn Ra kleiner als 0,4 μm
ist, das Reflexionsvermögen für Licht an den Markierungsflächen 12a groß,
und es besteht demgemäß die Tendenz eines Glitzerns,
wodurch die Markierungen 12 etwas weiß aussehen,
was ihre Erkennbarkeit unbeabsichtigt verringert. Außerdem
können zwar Schmutz, Öl oder dergleichen leicht
ausgewaschen werden, wenn sie an derartigen Markierungsflächen
anhaften, jedoch werden kleine äußere Schäden,
wie Kratzer, die beispielsweise durch einen Bordstein verursacht
werden, auffällig. Ferner ist eine spezielle Oberflächenbehandlung
(beispielsweise eine solche durch Plattieren mit Chrom oder dergleichen)
an einem Reifenherstell-Formwerkzeug vorzunehmen, was nicht bevorzugt
ist, da dadurch die Reifenherstellkosten erhöht werden.
Demgegenüber treten, wenn die Oberflächenrauhigkeit
Ra den Wert 1,5 μm überschreitet, kleine Fremdstoffteilchen,
wie Staub oder Öltröpfchen in feine Unregelmäßigkeiten
an der Markierungsfläche ein, und wenn dies einmal der
Fall ist, sind sie schwierig auszuwaschen, so dass sie dauerhaft
an den Markierungsflächen verbleiben, wodurch das optische
Aussehen des Abschnitts mit glänzender Oberfläche
beeinträchtigt ist.
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Außerdem
beträgt die Differenz der Oberflächenrauhigkeiten
zwischen der Markierungsfläche 12a mit glänzender
Oberfläche und der Fläche 11a des Hintergrundabschnittes
mit rauher Oberfläche vorzugsweise 1 μm oder mehr.
Wenn die Differenz 1 μm oder mehr beträgt, kann
zwischen den beiden Flächen ein deutlicher Glanzunterschied
erzielt werden, was es ermöglicht, die Erkennbarkeit der
Markierung 12 deutlich zu verbessern.
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Obwohl
der Oberflächenrauhigkeit Ra im Abschnitt mit rauher Oberfläche
keine spezielle Beschränkung auferliegt, ist der Wert vorzugsweise
kleiner als 2 μm. Wenn Ra 2 μm oder mehr wird,
erscheint die Oberfläche satiniert, und Unregelmäßigkeit
an der Kautschukoberfläche sind vergrößert,
was das Anhaften von Staub oder dergleichen an ihr erleichtert,
und die Oberfläche wird auch in Bezug auf den Widerstand
gegen Ozon nachteilig, wodurch bei Langzeitbetrieb durch Ozon verursachte
Risse entstehen können.
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Die
Oberflächenrauhigkeit Ra ist die Mittellinien-gemittelte
Rauhigkeit als Maß der Oberflächenunregelmäßigkeiten
in einem Gebiet pro Einheitslänge, wie unter Verwendung
eines Kontaktprofilmessgeräts gemäß den
Regelungen von JIS B0601 gemessen.
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Die
genannten Werte der Oberflächenrauhigkeit im Markierungsgebiet 10 können
durch ein Reifenvulkanisier-Formwerkzeug mit einer Formungsoberfläche
erzeugt werden, die mit einer Oberflächenrauhigkeit versehen
ist, die im Wesentlichen derjenigen des Reifens entspricht. Das
heißt, dass die Oberflächenrauhigkeit des Formwerkzeugs
durch Vulkanisierformen im Wesentlichen unverändert auf
die Außenfläche eines Reifens übertragen
wird.
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Die
Oberflächenrauhigkeit der Formungsfläche des Formwerkzeugs
kann unter Verwendung eines bekannten Verfahrens eingestellt werden,
wie des Kugelstrahlverfahrens, des Polierverfahrens für
glänzende Oberflächen oder einer Kombination hiervon.
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Der
Reifen T1 gemäß der Ausführungsform der
Erfindung kann dergestalt sein, dass die Abschnitte der Markierungen 12 durch
vorstehende Ebenen gebildet sind, die so vorliegen, dass sie gegenüber
der Oberfläche des Markierungsgebiets 10 überstehen,
das auf solche Weise vorhanden ist, dass es gegenüber der Fläche
der Seitenwand vertieft ist. Außerdem kann der Reifen T1
der Ausführungsform der Erfindung dergestalt sein, dass
die Markierungen 12 und der Hintergrundabschnitt 11 im
Markierungsgebiet 10 in derselben Ebene ausgebildet sind,
während sie in Abschnitte mit glänzender Oberfläche
und einen Abschnitt mit rauher Oberfläche unterteilt sind.
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Das
in der 2A dargestellte Beispiel ist
dergestalt, dass ein Markierungsgebiet 10 durch eine vertiefte
Ebene, die auf solche Weise vorhanden ist, dass sie in der axialen
Richtung des Reifens weiter nach innen vertieft ist als die Oberfläche
einer Seitenwand 3, und eine Markierung 12 (Vertikalschnittabschnitt
des Buchstabens O) gebildet ist, die aus einer erhöhten
Ebene besteht, die auf solche Weise vorhanden ist, dass sie relativ
zu einem Hintergrundabschnitt 11 erhöht ist. Die
Markierungsfläche 12a der Markierung 12 besteht aus
einem Abschnitt mit glänzender Oberfläche mit
einer Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm,
während der Hintergrundabschnitt 11 aus einem
Abschnitt mit rauher Oberfläche besteht, in dem die Oberflächenrauhigkeit
Ra 1,5 μm überschreitet.
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Die
Höhe der erhöhten Markierung 12 ist vorzugsweise
so eingestellt, dass sie in der axialen Richtung des Reifens weiter
nach innen als die Seitenwandfläche 3a liegt,
wodurch es schwierig ist, dass die Markierungsfläche 12a durch äußere
Schäden beeinträchtigt wird. Wenn dies der Fall
ist, liegt die Erhöhungshöhe vorzugsweise im Bereich
von 20 bis 80% der Tiefe L der vertieften Ebene.
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Durch
die oben beschriebene Konfiguration kann durch Ausbilden der Markierung 12 als
Buchstabe mit hohem Relief der Glanz der Markierungsfläche 12a mit
glänzender Oberfläche so beschaffen werden, dass dieser
Abschnitt innerhalb des Markierungsgebiets 10 mit rauher
Oberfläche hervorsticht, wodurch die Markierung 12 auffällig
ausgebildet werden kann, so dass ihre Erkennbarkeit verbessert ist.
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Außerdem
ist das in der 2B dargestellte Beispiel
dergestalt ausgebildet, dass eine Markierung 12 und ein
Hintergrundabschnitt 11 innerhalb eines Markierungsgebiets 10 in
derselben Ebene ausgebildet sind, wobei die Markierung 12 als
Markierungsfläche 12a mit glänzender
Oberfläche ausgebildet ist, während der Hintergrundabschnitt 11 mit
rauher Oberfläche ausgebildet ist, so dass die Markierung 12 und
der Hintergrundabschnitt 11 voneinander unterscheidbar
sind. Bei dieser Konfiguration werden keine Risse erzeugt, wie dies
ansonsten der Fall ist, wenn Markierungen auf solche Weise vorhanden
sind, dass sie gegenüber dem Markierungsgebiet erhöht
sind, wodurch sich Spannungen in einem Randabschnitt konzentrieren,
in dem die Erhöhung vorliegt.
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Außerdem
ist das in der 2C dargestellte Beispiel
dergestalt, dass eine Markierung 12 und ein Hintergrundabschnitt 11 innerhalb
eines Markierungsgebiets 10 in derselben Ebene ausgebildet
sind, wobei die Markierung 12 mit glänzender Oberfläche 12a ausgebildet
ist, während der Hintergrundabschnitt 11 mit rauher Oberfläche
ausgebildet ist und am Rand der Markierung 12 (Buchstabe)
dünne Rillen 13 vorhanden sind, damit sich die
Markierung 12 vom Hintergrundabschnitt 11 abhebt,
wodurch dafür gesorgt werden kann, dass der Glanz der Markierungsfläche 12a mit
glänzender Oberfläche dadurch weiter gegenüber
dem Hintergrundabschnitt 11 mit rauher Oberfläche
hervorsticht, dass er von diesem auf Grund des abgeschatteten Abschnitts
aus den feinen Rillen 13 getrennt ist.
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Außerdem
ist das in der 2D dargestellte Beispiel
dergestalt, dass wiederum ein Markierung 12 und ein Hintergrundabschnitt 11 innerhalb
eines Markierungsgebiets 10 in derselben Ebene ausgebildet
sind, wobei auch hier die Markierung 12 mit glänzender
Oberfläche ausgebildet ist, während der Hintergrundabschnitt 11 mit
rauher Oberfläche ausgebildet ist, und wobei am Rand der
Markierung 12 (Buchstabe) längliche Vorsprünge 14 vorhanden
sind, um die Markierung 12 gegenüber dem Hintergrundab schnitt 11 abzuheben,
wodurch derselbe Vorteil wie beim vorstehend beschriebenen, in der 2C dargestellten Beispiel erzielbar sind,
und wobei die länglichen Abschnitte 14 ferner
dazu dienen, das Markierungsgebiet 10 zu schützen,
wodurch dessen Widerstandsfähigkeit gegen äußere
Schäden verbessert werden kann.
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Weiterhin
ist das in der 2E dargestellte Beispiel
dergestalt, dass das Markierungsgebiet 10 aus einer vertieften
Ebene besteht, die auf solche Weise ausgebildet ist, dass sie in
der axialen Richtung eines Reifens weiter nach innen vertieft ist
als die Oberfläche einer Seitenwand 3, und wobei
eine Markierung 12 durch eine vertiefte Ebene gebildet
ist, die auf solche Weise vorhanden ist, dass sie noch weiter nach
innen vertieft ist als ein Hintergrundabschnitt 11. Ein
Oberflächenabschnitt 12a der Markierung 12 ist
mit glänzender Oberfläche ausgebildet, während
der Hintergrundabschnitt 11 mit rauher Oberfläche
ausgebildet ist.
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Bei
dieser Konfiguration ist durch Ausbilden der Markierung 12 als
nach innen vertiefter Buchstabe dafür gesorgt, dass der
Glanz der Markierungsfläche 12a mit glänzender
Oberfläche unter dem des Markierungsgebiets 10 mit
rauher Oberfläche liegt, um den Eindruck zu verleihen,
dass die Markierung 12 am Boden des Markierungsgebiets 10 glitzert,
wodurch nicht nur die Erkennbarkeit der Markierung 12 verbessert
ist, sondern sie auch nur schwer durch Einwirkung von außen
beschädigt werden kann. Ferner sind Polierarbeiten für
eine glänzende Fläche der erhöhten Ebene
erreicht, da die Formungsfläche eines Formungswerkzeugs
zum Formen der Markierungsfläche 12a aus der genannten
erhöhten Ebene besteht.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass zwar bei dieser Ausführungsform
die Linie der Buchstaben "TOYO" in Form massiver Buchstaben ohne
Ränder entlang ihren Umfängen dargestellt ist,
dass jedoch die Buchstaben auch mit Rändern versehen sein
können.
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Zweite Ausführungsform
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Die 3 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Reifens, wobei
die Oberfläche einer Seitenwand eines Reifens T2 dargestellt
ist, der eine zweite Ausführungsform der Erfindung bildet,
und die 4A bis 4E zeigen
Schnittansichten entlang der Linie X-X in der 3.
In den 4A bis 4E ist
die gekrümmte Ebene der Oberfläche der Seitenwand
der Deutlichkeit halber als in eine Ebene abgewickelt dargestellt.
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Als
Reifen T2 mit demselben Innenaufbau wie dem des Reifens T1 ist wiederum
ein PKW-Radialreifen dargestellt. Gleiche Abschnitte und Elemente
sind mit denselben Bezugszahlen wie beim Reifen T1 gekennzeichnet.
An Oberflächen der Seitenwände 3 sind
Markierungen 22 dargestellt, die aus Buchstaben, Zahlen und
Symbolen bestehen, die einen Hersteller, einen Handelsnamen, die
Reifengröße und dergleichen angeben, oder die
aus Bildsymbolen bestehen, bei denen es sich um Designmuster handelt,
die beispielsweise die Rotationsrichtung des Reifens anzeigen und
die Seiten desselben verzieren. In der 3 sind als
Markierungen 22 wiederum die Buchstaben "TOYO" in Form
vertiefter Buchstaben dargestellt.
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Ein
Hintergrundabschnitt 21 ist so vorhanden, dass er den Umfang
der Markierungen 22 umgibt, um einen die Erkennbarkeit
derselben erhöhenden Hintergrund zu bilden, und die Markierungen 22 und
der Hintergrundabschnitt 21 bilden ein Markierungsgebiet 20.
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Bei
diesem Reifen T2 besteht das Markierungsgebiet 20 aus einer
vertieften Ebene, die in der axialen Richtung des Reifens weiter
nach innen vertieft ist als die Oberfläche 3a der
Seitenwand 3.
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Die
Tiefe L des Markierungsgebiets 20 in Bezug auf die Seitenwandfläche 3a in
der axialen Richtung des Reifens sowie die Breite W desselben in
der radialen Richtung des Reifens sind auf keine spezielle Tiefe und
Breite eingeschränkt, und wie bei der ersten Ausführungsform
gelten als bevorzugte Bereiche (siehe die 4A)
eine Tiefe in der Größenordnung von 0,5 bis 3,0
mm und eine Breite in der Größenordnung von 4
bis 40 mm, wobei die Gründe zur Verwendung dieser Tiefen-
und Breitenbereiche dieselben wie bei der ersten Ausführungsform
sind.
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Bei
diesem Reifen T2 sind Oberflächenabschnitte 22a der
Markierungen 22 mit rauher Oberfläche ausgebildet,
wobei die Oberflächenrauhigkeit Ra 1,5 μm überschreitet,
und der Hintergrundabschnitt 21 der Markierungen 22 ist
mit glänzender Oberfläche ausgebildet, wobei die
Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm
liegt.
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Bei
dieser Konfiguration ist dafür gesorgt, dass sich das Reflexionsvermögen
für Licht im mit glänzender Oberfläche 20 zwischen
einer Fläche 21a des Hintergrundabschnitts 21 mit
glänzender Oberfläche und den Oberflächenabschnitten 22a der
Markierungen 22 mit rauher Oberfläche durch den
verschiedenen Glanz dieser Abschnitt unterscheidet, und dadurch,
dass der Hintergrundabschnitt 21 mit Glanz versehen ist,
ist dafür gesorgt, dass die Markierungen 22 so
aussehen, als würden sie innerhalb des Markierungsgebiets 20 herausstehen,
was es ermöglicht, ihre Erkennbarkeit zu verbessern.
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Die
Oberflächenrauhigkeit Ra des Abschnitts mit glänzender
Oberfläche ist auf den Bereich von 0,4 bis 1,5 μm
eingestellt. Wenn die Oberflächenrauhigkeit kleiner als
0,4 μm ist, können zwar Schmutz, Öl und dergleichen
leicht ausgewaschen werden, wenn sie an der Oberfläche 21a des
Hintergrundabschnitts 21 anhaften, jedoch kann diese Oberfläche
leicht äußere Schäden, wie Kratzer erleiden,
wenn der Reifen beispielsweise an einem Bordstein reibt, und wenn
eine derartige Abriebstelle erzeugt ist, ist sie leicht auffällig.
Ferner muss an einem Reifenherstell-Formwerkzeug eine spezielle
Oberflächenbehandlung (beispielsweise eine solche durch
Plattieren mit Chrom oder dergleichen) ausgeführt werden,
was nicht bevorzugt ist, da dann die Reifenherstellkosten erhöht
sind. Wenn dagegen die Oberflächenrauhigkeit 1,5 μm überschreitet,
gelangen feine Fremdstoffteilchen wie Staub oder Öltröpfchen
in feine Unregelmäßigkeiten der Markierungsflächen,
und wenn dies der Fall ist, können der Staub und anderer
Schmutz schlechte ausgewaschen werden, so dass sie an den Markierungsflächen
verbleiben, wodurch das optische Aussehen des Abschnitts mit glänzender
Oberfläche beeinträchtigt ist.
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Außerdem
beträgt die Differenz der Oberflächenrauhigkeiten
zwischen der Fläche 22a der Markierung 22 mit
rauher Oberfläche und der Fläche 21a des
Hintergrundabschnitts 21 mit glänzender Oberfläche
vorzugsweise 1 μm oder mehr. Wenn die Differenz 1 μm
oder mehr beträgt, kann ein deutlicher Glanzunterschied zwischen
den Abschnitten erzielt werden, was es ermöglicht, die
Erkennbarkeit der Markierung 22 zu verbessern.
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Die
Oberfläche des Markierungsgebiets 20 kann durch
ein Reifenvulkanisier-Formwerkzeug mit einer Formungsfläche
eingestellt werden, die über eine Oberflächenrauhigkeit
verfügt, die im Wesentlichen derjenigen des Reifens entspricht.
Das heißt, dass die Oberflächenrauhigkeit des
Formwerkzeugs beim Vulkanisierformen im Wesentlichen unverändert
auf die Außenfläche eines Reifens übertragen
wird.
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Die
Oberflächenrauhigkeit der Formungsfläche des Formwerkzeugs
kann durch jedes bekannte Verfahren eingestellt werden, wie ein
Kugelstrahlverfahren, ein Polierverfahren für glänzende
Oberflächen oder eine Kombination hiervon.
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Außerdem
können, da ein Teil eines Reifenformwerkzeugs, der dem
Hintergrundabschnitt 21 entspricht, als erhöhte
Ebene ausgebildet ist, Polierarbeiten an den betreffenden Oberflächenabschnitten
des Formwerkzeugs leicht ausgeführt werden, und ferner
sind Wartungsarbeiten erleichtert, zu denen ein Neupolieren gehört,
um einen Belag eines Trennmittels zu entfernen, das sich durch das
Vulkanisierformens eines Reifens an der Oberfläche des
Formwerkzeugs abscheidet. So kann eine Verbesserung der Reifenproduktivität
und der Wartungseffizienz realisiert werden.
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Der
Reifen T2 dieser Ausführungsform der Erfindung kann dergestalt
sein, dass die Abschnitte der Markierungen 22 durch erhöhte
Ebenen gebildet sind, die so vorhanden sind, dass sie gegenüber
der Oberfläche des Markierungsgebiets 20 erhöht
sind, die auf solche Weise vorliegt, dass sie gegenüber
der Oberfläche der Seitenwand vertieft ist. Außerdem
kann der Reifen T2 der vorliegenden Ausführungsform der
Erfindung dergestalt sein, dass die Markierungen 22 und
der Hintergrundabschnitt 21 in derselben Ebene des Markierungsgebiets 20 ausgebildet
sind, während sie in Abschnitte mit rauher Oberfläche
und einen Abschnitt mit glänzender Oberfläche
unterteilt sind.
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Das
in der 4A dargestellte Beispiel ist
dergestalt, dass ein Markierungsgebiet 20 durch eine vertiefte
Ebene gebildet ist, die auf solche Weise vorliegt, dass sie in der
axialen Richtung eines Reifens weiter nach innen vertieft ist als
die Oberfläche 3A einer Seitenwand 3,
wobei eine Markierung 22 (ein Vertikalabschnitt des Buchstabens
"O") durch eine erhöhte Ebene gebildet ist, die auf solche
Weise vorliegt, dass sie in Bezug auf einen Hintergrundabschnitt 21 erhöht
ist. Eine Oberfläche 22a der Markierung 22 besteht
aus einem Abschnitt mit rauher Oberfläche mit einer Oberflächenrauhigkeit
Ra über 1,5 μm, während der Hintergrundabschnitt 21 aus
einem Abschnitt mit glänzender Oberfläche mit
einer Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm
besteht.
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Jedoch
ist die Erhöhungshöhe der Markierung 22 vorzugsweise
so eingestellt, dass diese Markierung 22 in der axialen
Richtung des Reifens weiter nach innen als die Seitenwandfläche 3a liegt,
wodurch es erschwert ist, dass die Markierungsfläche 22a von
außen beschädigt wird. Wenn dieser Fall vorliegt,
beträgt die Erhöhungshöhe vorzugsweise
20 bis 80% der Tiefe L der vertieften Ebene.
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Bei
der oben beschriebenen Konfiguration kann durch Ausbilden der Markierung 22 als
Buchstabe mit hohem Relief die Markierungsfläche 22a mit
rauher Oberfläche so ausgebildet werden, dass sie auffällig,
auf hervorgehobene Weise innerhalb des Markierungsgebiets 20 mit
glänzender Oberfläche hervorgehoben ist. Außerdem
ist ein Effekt dahingehend zu erwarten, dass die Szenerie um den
Reifen am Hintergrundabschnitt 21 gespiegelt wird, was
das optische Aussehen des Reifens weiter verbessert.
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Das
in der 4B dargestellte Beispiel ist
dergestalt, dass eine Markierung 22 und ein Hintergrundabschnitt 21 in
derselben Ebene innerhalb eines Markierungsgebiets 20 ausgebildet
sind, wobei die Markierung 22 mit rauher Oberfläche 22a ausgebildet
ist, während der Hintergrundabschnitt 21 mit glänzender Oberfläche
ausgebildet ist, so dass die Markierung 22 und der Hintergrundabschnitt 21 voneinander
unterscheidbar sind, wobei bei dieser Konfiguration keine Risse
entstehen, wie sie ansonsten entstehen, wenn eine Markierung auf
solche Weise vorhanden ist, dass sie gegenüber einem Markierungsgebiet
erhöht ist, wodurch sich im Randabschnitt des erhöhten
Abschnitts Spannungen konzentrieren.
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Das
in der 4C dargestellte Beispiel ist
dergestalt, dass eine Markierung 22 und ein Hintergrundabschnitt 21 innerhalb
eines Markierungsgebiets 20 in derselben Ebene ausgebildet
sind, wobei die Markierung 22 mit rauher Oberfläche 22a ausgebildet ist,
während der Hintergrundabschnitt 21 mit glänzender Oberfläche
ausgebildet ist und wobei am Rand der Markierung 22 (ein
Buchstabe) dünne Rillen 23 vorhanden sind, um
die Markierung 22 gegenüber dem Hintergrundabschnitt 21 deutlicher
erkennbar zu machen. Dabei ist dafür gesorgt, dass die
Markierungsfläche 22a mit rauher Oberfläche
so erscheint, als würde sie gegenüber dem mit
glänzender Oberfläche ausgebildeten Hintergrundabschnitt 21 herausstehen,
da sie gegenüber diesem durch den abschattierten Abschnitt
der feinen Rillen 23 abgesetzt ist.
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Beim
in der 4D dargestellten Beispiel sind
eine Markierung 22 und ein Hintergrundabschnitt 21 innerhalb
eines Markierungsgebiets 20 in derselben Ebene ausgebildet,
wobei die Markierung 22 mit rauher Oberfläche 22a ausgebildet
ist, während der Hintergrundabschnitt 21 mit glänzender
Oberfläche ausgebildet ist, und wobei am Rand der Markierung 22 (ein
Buchstabe) längliche Vorsprünge 24 vorhanden
sind, um die Markierung 22 gegenüber dem Hintergrundabschnitt 21 abzuheben,
wodurch derselbe Vorteil wie beim in der 4C dargestellten
Beispiel erzielbar ist. Ferner fungieren die länglichen
Abschnitte 24 als Schutz für das Markierungsgebiet 20,
wodurch die Widerstandsfähigkeit desselben gegenüber
Schäden von außen verbessert werden kann.
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Beim
in der 4E dargestellten Beispiel besteht
ein Markierungsgebiet 20 aus einer vertieften Ebene, die
auf solche Weise vorhanden ist, dass sie in der axialen Richtung
des Reifens noch weiter nach innen vertieft ist als die Oberfläche
einer Seitenwand 3. Eine Markierung 22 ist durch
eine vertiefte Ebene gebildet, die auf solche Weise vorhanden ist,
dass sie weiter nach innen vertieft ist als ein Hintergrundabschnitt 21.
Eine Markierungsfläche 22a der Markierung 22 ist
mit rauher Oberfläche ausgebildet, während der
Hintergrundabschnitt 21 mit glänzender Oberfläche
ausgebildet ist.
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Bei
dieser Konfiguration ist durch Ausbilden der Markierung 22 als
nach innen vertiefter Buchstabe dafür gesorgt, dass die
mit rauher Oberfläche ausgebildete Markierungsfläche 22a unter
das Markierungsgebiet 20 mit glänzender Oberfläche
abgesenkt ist, um den Eindruck zu verleihen, dass eine bestimmte
Tiefe vorliegt, was den Glanz des Hintergrundabschnitts 21 hervorhebt,
wodurch nicht nur die Erkennbarkeit der Markierung 22 verbessert
wird sondern es auch erschwert ist, dass der Oberflächenabschnitt 22a der
Markierung 22 von außen beschädigt wird.
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Dritte Ausführungsform
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Die 5 ist
eine perspektivische Teilansicht eines halbierten Reifens, wobei
eine Fläche einer Seitenwand eines Luftreifens T3 dargestellt
ist, der eine dritte Ausführungsform der Erfindung bildet.
Die 6 bis 9 zeigen Schnittansichten entlang
der Linie X-X in der 5, und die 10 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie Y-Y in der 5.
In den 6 bis 10 ist eine gekrümmte
Ebene der Oberfläche der Seitenwand der Deutlichkeit halber
als in eine Ebene abgewickelt, dargestellt.
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Es
ist ein PKW-Radialreifen als Reifen T3 dargestellt, der aus einem
Laufflächenabschnitt 2, Seitenwänden 3,
die sich radial nach innen ausgehend von den beiden Rändern
des Laufflächenabschnitts 2 erstrecken, und Wulstabschnitten 4 besteht,
die an die Innenränder der Seitenwände 3 anschließen
und an Felgenflanken befestigt werden, wobei bei dieser Ausführungsform
der Reifen T3 eine Karkasse 6 mit radialem Aufbau aufweist,
wobei Ränder von Karkassenlagen um Wulstkerne 5 gelegt
sind. Am Außenumfang der Karkasse 6 ist in einem
dem Laufflächenabschnitt 2 entsprechenden Abschnitt
eine Gürtelschicht 7 vorhanden, um deren Außenumfang
eine Gürtelverstärkungsschicht 8 gewickelt
ist.
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Mehrere
längliche Vertiefungen 111 sind so ausgebildet,
dass sie an Außenflächen von Seitenwandabschnitten 3 des
Reifens T3 auf solche Weise parallel verlaufen, dass sie sich in
der Umfangsrichtung dieser Seitenwandabschnitte 3 kontinuierlich
erstrecken. Gemäß der 5 sind Markierungen 110 in
Form einer Reihe von Buchstaben (TOYO) in der Näher des
Bereichs des Reifens mit maximaler Breite vertieft ausgebildet,
und es sind acht längliche Vertiefungen 111 parallel
zur Reihe der Buchstaben vorhanden, die sich im Zentrum dieser Vertiefungen
befinden.
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Wie
es aus der 6 erkennbar ist, ist an der
Innenseite der länglichen Vertiefung 111 ein gekrümmter Abschnitt 112 ausgebildet,
dessen Bodenflächenabschnitt mit glänzender Oberfläche
ausgebildet ist, deren Mittellinien-gemittelte Oberflächenrauhigkeit
Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm liegt, während
die Außenfläche eines Gebiets 103b der
länglichen Vertiefungen, ohne die Abschnitte mit glänzender
Oberfläche sowie Seitenwandabschnitte 103a, die
das Markierungsgebiet 110 und das genannte Gebiet 103b dazwischen
enthalten, mit rauher Oberfläche ausgebildet ist, deren
Oberflächenrauhigkeit Ra 1,5 μm überschreitet.
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Hierbei
bestehen für die Oberflächeneigenschaften der
Seitenwandabschnitte 103a, die nicht dem Gebiet 103b mit
ausgebildeten länglichen Vertiefungen entsprechen, keine
speziellen Einschränkungen, und demgemäß können
diese Seitenwandabschnitte 103a mit rauher Oberfläche
oder mit glänzender Oberfläche ausgebildet sein.
Um jedoch die glänzenden Oberflächen der gekrümmten
Abschnitte 112 auffällig zu machen, sind die Seitenwandabschnitte 103a vorzugsweise
mit rauher Oberfläche ausgebildet, um einen Kontrast zur glänzenden
Oberfläche zu bilden.
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Durch
diese Konfiguration ist dafür gesorgt, dass das Reflexionsvermögen
für Licht in den Seitenwandabschnitten 103a zwischen
den gekrümmten Abschnitten 112 der länglichen
Vertiefungen 111 mit glänzender Oberfläche
und dem restlichen Abschnitt des Ge biets 103b mit ausgebildeten
länglichen Vertiefungen, ohne die Abschnitte mit glänzender
Oberfläche, mit rauher Oberfläche, auf Grund der
verschiedenen Glanzeigenschaften differieren, wodurch das optische
Aussehen des Seitenwandabschnitts 3 verbessert werden kann.
Ferner kann dieser Effekt dadurch erhöht werden, dass die
Seitenwandabschnitte 103a mit rauher Oberfläche
ausgebildet werden.
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Zwar
die Oberflächenrauhigkeit Ra des Abschnitts mit glänzender
Oberfläche im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm eingestellt,
jedoch wird dann, wenn dieser Wert kleiner als 0,4 μm ist,
das Oberflächenrauhigkeit für Licht in den gekrümmten
Abschnitten 112 groß, und demgemäß besteht
die Tendenz, dass sie glitzern und dadurch weiß aussehen,
was das optische Aussehen des Seitenwandabschnitts 3 unbeabsichtigt
verringert. Außerdem können zwar Schmutz, Öl
und dergleichen leicht abgewaschen werden, wenn sie an den gekrümmten Abschnitten 112 anhaften,
jedoch werden kleinere äußere Schäden,
wie Kratzer durch das Auftreffen auf einen Bordstein, leicht auffällig.
Ferner muss an einem Reifenherstell-Formwerkzeug eine spezielle
Oberflächenbehandlung (beispielsweise durch Plattieren
mit Chrom oder dergleichen) ausgeführt werden, was nicht
bevorzugt ist, da dadurch die Reifenherstellkosten erhöht
werden. Wenn dagegen die Oberflächenrauhigkeit Ra 1,5 μm überschreitet,
gelangen feine Fremdstoffteilchen wie Staub oder Öltröpfchen
in feine Unregelmäßigkeiten an den Markierungsflächen,
woraufhin sie schlecht abgewaschen werden können, so dass
sie dauerhaft an diesen Markierungsflächen verbleiben,
was das optische Aussehen des Abschnitts mit glänzender
Oberfläche beeinträchtigt.
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Außerdem
beträgt die Differenz der Oberflächenrauhigkeiten
zwischen den gekrümmten Abschnitten 112 mit glänzender
Oberfläche und dem anderen Abschnitt mit rauher Oberfläche
vorzugsweise 1 μm oder mehr. Wenn die Differenz 1 μm
oder mehr beträgt, kann zwischen den Abschnitten ein deutlicher
Glanzunterschied erzielt werden, wodurch das optische Aussehen des
Gebiets 103b mit ausgebildeten länglichen Vertiefungen
effektiv erhöht ist, was es ermöglicht, das optische
Aussehen des gesamten Reifens zu verbessern.
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Obwohl
für die Oberflächenrauhigkeit Ra im Abschnitt
mit rauher Oberfläche keine spezielle Obergrenze existiert,
beträgt dieser Wert vorzugsweise weniger als 2 μm.
Wenn die Oberflächenrauhigkeit 2 μm oder mehr
wird, erscheint die Oberfläche satiniert, und Unregelmäßigkeiten
in der Kautschukoberfläche sind erhöht, was das
Anhaften von Staub oder dergleichen an ihr erhöht, und
die Oberfläche wird auch in Bezug auf ihre Widerstandsfähigkeit
gegen Ozon nachteilig, was die Erzeugung von durch Ozon verursachten
Rissen bei Langzeitgebrauch erleichtert.
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In
der länglichen Vertiefung 111 kann sich ein Bereich,
in dem die glänzende Oberfläche so ausgebildet
ist, dass die Oberflächenrauhigkeit im Bereich 0,4 bis
1,5 μm liegt, über den gesamten gekrümmten
Abschnitt 112 erstrecken, oder die glänzende Oberfläche
kann über eine vorbestimmte Breite ausgebildet werden,
die in Bezug auf die Bodenfläche des gekrümmten
Abschnitts 112 definiert ist, beispielsweise eine Breite, die
40 bis 90% des gekrümmten Abschnitts 112 entspricht.
Jedoch wird der Abschnitt mit glänzender Oberfläche
vorzugsweise so breit wie möglich ausgebildet, um sicher
für den Glanz zu sorgen.
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Die
Oberflächenrauhigkeit Ra der länglichen Vertiefungen 111 kann
durch ein Reifenvulkanisier-Formwerkzeug mit einer Formungsfläche
hergestellt werden, die mit einer Oberflächenrauhigkeit
versehen ist, die im Wesentlichen derjenigen des Reifens entspricht.
Das heißt, dass die Oberflächenrauhigkeit Ra des
Formwerkzeugs beim Vulkanisierformen im Wesentlichen unverändert
auf die Außenfläche eines Reifens übertragen
wird.
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Die
Oberflächenrauhigkeit Ra der Formungsfläche des
Formwerkzeugs kann unter Verwendung eines bekannten Verfahrens eingestellt
werden, wie ein Sandstrahlverfahren, ein Polierverfahren für
glänzende Oberflächen oder eine Kombination hiervon.
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Außerdem
können, da den länglichen Vertiefungen 111 entsprechende
Teile des Reifenformwerkzeugs als längliche Vorsprünge
ausgebildet sind, Polierarbeiten an der Oberfläche dieser
Teile leicht ausgeführt werden, und ferner sind Wartungsarbeiten
vereinfacht, zu denen ein Neupolieren zum Entfernen eines Trennmittelbelags
gehört, der sich beim Vulkanisierformen eines Reifens an
der Oberfläche des Formwerkzeugs abscheidet. So kann eine
Zunahme der Reifenproduktivität und der Wartungseffizienz
realisiert werden.
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Obwohl
für die Tiefe L der länglichen Vertiefung 111 in
der axialen Richtung des Reifens von der Seitenwändefläche 3a bis
zu ihrem gekrümmten Bodenabschnitt sowie die zugehörige
Breite W in der radialen Richtung des Reifens keine Einschränkung
auf irgendeine spezielle Tiefe bzw. Breite besteht, werden eine
Tiefe in der Größenordnung von 0,5 bis 2,0 mm
und eine Breite in der Größenordnung von 4 bis
30 mm als bevorzugte Bereiche veranschaulichend angegeben.
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Wenn
die Tiefe L kleiner als 0,5 mm ist, entstehen im Bodenabschnitt
der länglichen Vertiefung 111 leicht Abriebstellen,
wenn der Reifen T3 mit einem Bordstein in Kontakt gelangt, wohingegen
dann, wenn die Tiefe L 2,0 mm überschreitet, sich Spannungen,
die wiederholt auf die Seitenwandabschnitte 3 wirken, während
das Fahrzeug fährt, an den Bodenabschnitten der länglichen
Vertiefungen 111 konzentrieren, wodurch in den betroffenen
Abschnitten leicht Risse entstehen. Außerdem wird, wenn
die Breite W kleiner als 4 mm ist, die Breite des gekrümmten,
glänzenden Gebiets klein, was in unvermeidlicher Weise
die Fläche eines Markierungsabschnitts verkleinert, wodurch
es schwierig ist, den Effekt verbesserter Erkennbarkeit zu erzielen,
wohingegen dann, wenn die Breite W 30 mm überschreitet,
das glänzende Gebiet leicht Beschädigungen von
außen durch einen Bordstein oder dergleichen unterliegt,
wodurch das optische Aussehen des Reifens beeinträchtigt
wird.
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Die
mehreren länglichen Vertiefungen 111 können
dergestalt sein, dass sie mit derselben Querschnittskonfiguration
auf die oben beschriebene Weise ausgerichtet sind. Alternativ können
die länglichen Vertiefungen 111 dergestalt sein,
dass Vertiefungen mit verschiedenen Schnittkonfigurationen zufällig
ausgerichtet sind. Außerdem können die länglichen
Vertiefungen 111 dergestalt sein, dass ihre Tiefe L und
ihre Breite W in der radialen Richtung des Reifens fortlaufend zunehmen
oder abnehmen.
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Außerdem
können zwischen den länglichen Vertiefungen 111 vorstehende
Grenzabschnitte 113 mit spitzwinkliger Form so ausgebildet
sein, dass die länglichen Vertiefungen 111 kontinuierlich
vorliegen, wie es in der 6 dargestellt ist, oder zwischen
parallel ausgerichteten länglichen Vertiefungen 111 können
vorstehende Abschnitte 113a mit ebener Oberfläche
vorhanden sein, wie es in der 7 dargestellt
ist. Alternativ können, wie bei den in der 8 dargestellten
vorstehenden Abschnitten 113b, längliche Vertiefungen 113 verwendet
werden, bei denen die Vorstehhöhe der vorstehenden Abschnitte
so eingestellt ist, dass die vorstehenden Abschnitte in der axialen
Richtung des Reifens weiter einwärts als eine Seitenwandfläche
liegen.
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Wenn
die länglichen Vertiefungen 111 die genannten
vorstehenden Abschnitte 113a, 113b mit abgeflachter
Oberseite aufweisen, beträgt das Verhältnis H/W
der Breite W einer länglichen Vertiefung 111 zur
Breite h der vorstehenden Abschnitte 113a, 113b vorzugsweise
weniger als 0,5. Wenn H/W den Wert 0,5 oder mehr einnimmt, ist die
glänzende Fläche der länglichen Vertiefung 111 verkleinert,
und es ist der durch die Erfindung erzielbare Vorteil verlorengegangen.
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Ferner
können, wie bei den in der 9 dargestellten
vorstehenden Abschnitten 113c, längliche Vertiefungen 113 in
solcher Weise vorliegen, dass die vorstehenden Abschnitte durch
gekrümmte Flächen gebildet sind, so dass die Außenseiten
der Seitenwandabschnitte 3 mit unregelmäßiger
Form, wie ein Wellblech, ausgebildet sind.
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In
jedem Fall bestehen die Bodenflächenabschnitte der gekrümmten
Abschnitte 112 aus der glänzenden Oberfläche,
deren Oberflächenrauhigkeit Ra im Bereich von 0,4 bis 1,5 μm
liegt, und den Randabschnitten der gekrümmten Abschnitte,
die nicht den Abschnitten mit glänzender Oberfläche
entsprechen, und die oben genannten vorstehenden Abschnitte 113a, 113b, 113c bestehen
aus der rauhen Oberfläche, deren Oberflächenrauhigkeit
Ra 1,5 μm überschreitet.
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Außerdem
können, während die länglichen Vertiefungen 111 in
der Figur mit paralleler und konzentrischer Ausrichtung in der Umfangsrichtung
des Seitenwandabschnitts 3 dargestellt sind, dieselben
in der radialen Richtung des Reifens angeordnet sein (in einer Richtung
rechtwinklig zur in der 5 dargestellten Richtung), oder
sie können schräg in Bezug auf die radiale Richtung
angeordnet sein. Jedoch sind die länglichen Vertiefungen 111 vorzugsweise
konzentrisch entlang der Umfangsrichtung angeordnet, um Wartungsarbeiten wie
ein Neupolieren zum Entfernen von am Formwerkzeug abgeschiedenem
Belag zu vereinfachen.
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Für
das Gebiet, in dem die länglichen Vertiefungen 111 ausgebildet
werden, besteht keine spezielle Einschränkung, und demgemäß können
sie kontinuierlich oder diskontinuierlich entlang dem vollen Umfang des
Seitenwandabschnitt 3 hergestellt werden. Alternativ können
sie vollständig oder teilweise am Seitenwandabschnitt 3 in
der radialen Richtung des Reifens vorhanden sein, wobei dann, wenn
sie teilweise vorhanden sind, beispielsweise nur in solchen Abschnitten
vorhanden sind, in denen Markierungen 110 dargestellt werden.
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Außerdem
sind am Reifen T3 Markierungen 110 dargestellt, die aus
Buchstaben, Zahlen und Symbolen bestehen, die einen Hersteller,
einen Handelsnamen, die Reifengröße und dergleichen
angeben, wobei sie auch als Grafiken ausgebildet sein können,
bei denen es sich um Designmuster handelt, die die Rotationsrichtung
des Reifens anzeigen und die Seiten desselben verzieren. In der 5 ist
als Markierung 110 eine Reihe von Buchstaben (TOYO) in
Form vertiefter Buchstaben dargestellt.
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Die
Markierungen 110 bestehen, wie es in der 10 dargestellt
ist (bei der es sich um einen Vertikalschnittteil des Buchstabens
O handelt) aus erhöhten Ebenen, die so vorhanden sind,
dass sie axial ausgehend vom Gebiet 103b mit ausgebildeten
länglichen Vertiefungen 111 erhöht sind,
wobei dieses Gebiet als Hintergrundabschnitt fungiert, das die Erkennbarkeit
der Markierung 110 erhöht.
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Die
Oberflächen der erhöhten Ebenen der Markierungen 110 sind
mit rauher Oberfläche ausgebildet, deren Oberflächenrauhigkeit
Ra 1,5 μm überschreitet. Bei dieser Konfiguration
ist dafür gesorgt, dass die Flächen der Markierungen 110 aus
der rauhen Oberfläche mit einem anderen Glanz als dem der
glänzenden Oberflächen der gekrümmten
Abschnitte 112 der länglichen Vertiefungen 113 so
aussehen, als würden sie relativ zu den glänzenden
Oberflächen hervorstehen, um es zu ermöglichen,
ihre Erkennbarkeit zu erhöhen.
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Die Überstehhöhe
der Markierungen 110 kann der Höhe der Seitenwandfläche 103a entsprechen, oder
es kann dafür gesorgt sein, dass sie in der Größenordnung
von 0,5 bis 3,0 mm weiter als die Seitenwandfläche 103a vorsteht,
was von der Reifengröße und den Markierungstypen
(Buchstaben, Designs und dergleichen) abhängt. Wenn jedoch
die Überstehhöhe 3,0 mm überschreitet,
unterliegen die Oberflächen der Markierungen leicht Schäden
von außen, und in den Randabschnitten der Abschnitte, wo
die Markierungen 110 in erhöhter Weise vorhanden
sind, werden wegen der dort vorhandenen Spannungskonzentration leicht
Risse erzeugt, weswegen eine Überstehhöhe über
3,0 mm nicht bevorzugt ist.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass bei dieser Ausführungsform
die Reihe der Buchstaben TOYO mit massiven Buchstaben ohne Rand
am Umfang dargestellt ist, jedoch können die Buchstaben
auch mit Rändern versehen sein.
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Vierte Ausführungsform
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Die 13 ist
eine Seitenansicht eines Reifens, um eine Seitenwandfläche
eines Luftreifens T4 zu veranschaulichen, der eine vierte Ausführungsform
der Erfindung bildet, die 15 ist
eine vergrößerte Teilansicht zur 13,
und die 15 ist eine geschnittene Teilansicht
entlang der Linie X-X in der 14. In
den 14, 15 ist eine gekrümmte
Ebene der Seitenwandfläche der Anschaulichkeit halber in
eine Ebene abgewickelt dargestellt.
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Der
Reifen T4 besteht aus einem Laufflächenabschnitt 2,
Seitenwänden 3, die sich von den beiden Rändern
des Laufflächenabschnitts 2 radial nach innen
erstrecken, und Wulstabschnitten 4, die Innenränder der
Seitenwände 3 bilden und an Felgenflanken befestigt
werden.
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An
Außenflächen der Seitenwandabschnitte 3 des
Reifens T4 ist ein unregelmäßiger Abschnitt 205 ausgebildet,
in dem vertiefte Abschnitt 210 und vorstehende Abschnitte 220 abwechselnd
und wiederholt auf solche Weise vorhanden sind, dass sie benachbart
zueinander liegen.
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Bei
diesem Reifen T4 besteht der unregelmäßige Abschnitt 205 aus
Reihen vertiefter Abschnitte 210 und vorstehende Abschnitte 220 oder
Tälern und Bergen derselben Konfiguration und derselben
Abmessungen, die in der Umfangsrichtung abwechselnd ausgerichtet
sind, wobei die Linien der vertieften Abschnitte und der vorstehenden
Abschnitte 220 konzentrisch entlang der Umfangsrichtung
des Reifens ausgerichtet sind, während sie ein Schachbrettmuster
bilden, bei dem die vorstehenden Abschnitte 220 die vertieften
Abschnitte 210 umgeben.
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Bei
diesem Reifen T4 ist ein vertiefter Abschnitt 210 in Form
eines Tals in Form einer Rechteckpyramide ausgebildet, die in Bezug
auf eine Referenzebene 203a des Seitenwandabschnitts 3 vertieft
vorliegt.
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Außerdem
besteht der vorstehende Abschnitt 220 aus der Referenzebene 203a,
die die Außenfläche des Seitenwandabschnitts 3 bildet,
so dass er aus einer flachen Ebene besteht und als quadratische,
ebene Fläche in Bezug auf den vertieften Abschnitt 210 ausgebildet
ist.
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Für
die Abmessungen des vertieften Abschnitts 210 und des vorstehenden
Abschnitts 220 besteht keine spezielle Einschränkung.
Jedoch sind die folgenden Abmessungen aus den Gesichtspunkten von
Reifeneigenschaften und der Aufrechterhaltung der Sicherheit bevorzugt.
Bevorzugt liegt nämlich die zugehörige Umfangsbreite
W im Bereich von 0,5 bis 20 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,5
bis 15 mm, und die zugehörige radiale Höhe H liegt
im Bereich von 0,3 bis 15 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis
12 mm. Außerdem liegt die zugehörige Tiefe (oder
Höhe) F im Bereich von 0,2 bis 5 mm, vorzugsweise im Bereich
von 0,3 bis 3 mm.
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Außerdem
ist ein Gebiet, in dem die vertieften Abschnitte 210 ausgebildet
sind, vorzugsweise so beschaffen, dass es 20 bis 80% eines Gebiets
ausmacht, in dem der unregelmäßige Abschnitt 205 ausgebildet ist,
und die 14 zeigt einen Fall, bei dem
das Gebiet mit ausgebildetem vertieftem Abschnitt 50% des Gebiets
mit ausgebildetem unregelmäßigem Abschnitt ausmacht.
Wenn das Verhältnis des Gebiets mit ausgebildetem vertieftem
Abschnitt 210 zum Gebiet mit ausgebildetem unregelmäßigem
Abschnitt außerhalb des Bereichs von 20 bis 80% liegt,
werden glänzende Oberflächen (glänzende
Abschnitte) oder rauhe Oberflächen (nicht glänzende
Abschnitte) des unregelmäßigen Abschnitts 205 ungleichmäßig,
wodurch der Effekt einer verbesserten Erkennbarkeit verlorengeht.
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Die
Innenumfangsfläche des vertieften Abschnitts 210 ist
mit glänzender Oberfläche ausgebildet, wobei die
Mittelliniengemittelte Oberflächenrauhigkeit Ra 0,4 bis
1,5 μm beträgt. Dieses Gebiet mit ausgebildeter glänzender
Oberfläche kann sich über die gesamte Innenumfangsfläche
des vertieften Abschnitts 210 erstrecken, oder sie kann
auf denjenigen Teil desselben eingeschränkt sein, der zentrisch
an der Spitze 211 des vertieften Abschnitts 210 liegt.
Wenn die glänzende Oberfläche teilweise ausgebildet
ist, sollte sie, um den Glanz des vertieften Abschnitts 210 zu
gewährleisten, als 50% oder mehr der Innenumfangsfläche
des vertieften Abschnitts, wo die Spitze 211 vorhanden
ist, ausgebildet sein, vorzugsweise entsprechend 60% oder mehr,
und noch bevorzugter entsprechend 70% oder mehr.
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Wie
angegeben, ist die Oberflächenrauhigkeit Ra des Abschnitts
mit glänzender Oberfläche im Bereich von 0,4 bis
1,5 μm eingestellt, und wenn der Wert kleiner als 0,4 μm
wird, wird das Reflexionsvermögen für Licht in
den vertieften Abschnitten 210 zu groß, wobei
die Tendenz eines Glitzerns besteht, wodurch dieser Abschnitt weiß erscheint,
was die Erkennbarkeit des Seitenwandabschnitts 3 unbeabsichtigt
verringert. Außerdem kann zwar Schmutz, Öl oder
dergleichen leicht abgewaschen werden, wenn derartige Substanzen
an den Oberflächen der vertieften Abschnitte 210 anhaften,
jedoch werden kleine äußere Beschädigungen
wie Kratzer, zu denen es beim Schaben an einem Bordstein kommen
kann, auffällig. Ferner muss an einem Reifenformungs-Formwerkzeug
keine spezielle Oberflächenbehandlung ausgeführt
werden (beispielsweise durch Plattieren mit Chrom oder dergleichen),
was nicht bevorzugt ist, da dann die Reifenherstellkosten erhöht
sind. Wenn dagegen die Oberflächenrauhigkeit Ra 1,5 μm überschreitet,
gelangen feine Fremdstoffteilchen wie Staub oder Öltröpfchen
in feine Unregelmäßigkeiten an den Oberflächen,
und wenn dies der Fall ist, können sie nur schwer ausgewaschen
werden, so dass sie auf den Oberflächen verbleiben, was
das optische aussehen beeinträchtigt.
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Außerdem
besteht das Umfangsgebiet mit den vorstehenden Abschnitten 220,
die den vertieften Abschnitt 210 mit glänzender
Oberfläche umgeben, aus einer rauhen Oberfläche
mit einer Oberflächenrauhigkeit Ra über 1,5 μm.
Die Differenz der Oberflächenrauhigkeiten zwischen der
glänzenden Oberfläche und der rauhen Oberfläche
beträgt vorzugsweise 1 μm oder mehr, so dass sich
dazwischen ein Glanzunterschied zeigt, was die Erkennbarkeit des
Seitenwandabschnitts 3 verbessert, was es ermöglicht,
das optische Aussehen des Reifens effizient zu erhöhen.
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Wenn
die Oberflächenrauhigkeit Ra der rauhen Oberfläche
5 μm überschreitet, erscheint die Oberfläche
deutlich satiniert, und es sind Unregelmäßigkeiten
an der Kautschukoberfläche erhöht, was das Eindringen
von viel Staub in sie erleichtert. Außerdem wird es, wenn
einmal Staub und Öl daran anhaften, schwierig, dies auszuwaschen,
und der verbliebene Schmutz bildet einen Grund für eine
Beeinträchtigung des optischen Aussehens. Ferner ist die
filzige Oberfläche auch nachteilig in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit
gegen Ozon, was die Entstehung von durch Ozon verursachten Rissen
beim Langzeitgebrauch erleichtert.
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Für
das Gebiet, in dem der unregelmäßige Abschnitt 205 ausgebildet
wird, besteht keine spezielle Einschränkung, so dass er
entlang dem vollen Umfang des Seitenwandabschnitt 3 kontinuierlich
oder diskontinuierlich ausgebildet werden kann. Alternativ kann
der unregelmäßige Abschnitt 205 in der
radialen Richtung des Reifens vollständig oder teilweise
am Seitenwandabschnitt 3 vorhanden sein.
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Außerdem
können die vertieften Abschnitte 210 und die vorstehenden
Abschnitte 220 dergestalt sein, dass vertiefte Abschnitte
und vorstehende Abschnitte derselben Konfiguration auf die oben
beschriebene Weise angeordnet sind, oder dass derartige Abschnitte
mit verschiedenen Konfigurationen kombiniert sind, wobei sie ferner
zufällig angeordnet werden können. Alternativ
können die vertieften Abschnitte 210 und die vorstehenden
Abschnitte 220 dergestalt sein, dass ihre Abmessungen in
der radialen Richtung des Reifens zunehmend größer
oder kleiner werden. Außerdem kann zwar der unregelmäßige
Abschnitt dergestalt sein, dass längliche Vertiefungen
und längliche Vorsprünge aus geraden oder gekrümmten
Linien abwechselnd angeordnet sind, jedoch ist die in den Figuren
dargestellte Konfiguration bevorzugt, bei der die Täler
und Berge abwechselnd und wiederholt angeordnet sind, da der Effekt
des Änderns des Reflexionsvermögens für
Licht erhöht ist.
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Beim
Reifen T4 gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, der auf die vorstehend beschriebene Weise konfiguriert
ist, ist dafür gesorgt, dass glänzende Oberflächen
und rauhe Oberflächen abwechselnd und wiederholt auf solche
Weise auftreten, dass sie benachbart zueinander liegen, wodurch
sich das Reflexionsvermögen für Licht auf Grund
des zwischen ihnen existierenden Glanzunterschieds ändert,
was das Aussehen des Reifens verbessert.
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Ferner
können im unregelmäßigen Abschnitt 205 auch
Markierungen angezeigt werden, die aus Buchstaben, Zahlen und Symbolen
bestehen, die einen Hersteller, eine Handelsbezeichnung, die Reifengröße
und dergleichen angeben, sowie Bildsymbolen, wie Designmustern,
die die Rotationsrichtung des Reifens anzeigen und die Seiten desselben
verzieren.
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Der
Glanz der vertieften Abschnitte 210 und der rauhen Oberflächen,
die die vorstehenden Abschnitte 220 bilden, kann durch
ein Reifenvulkanisier-Formwerkzeug erzeugt werden, das mit einer
Oberflächenrauhigkeit Ra versehen ist, die im Wesentlichen
der gewünschten Oberflächenrauhigkeit der Oberflächen
des Reifens entspricht, wobei der Wert unter Verwendung eines bekannten
Verfahrens eingestellt werden kann, wie ein Sandstrahlverfahren,
ein Polierverfahren für glänzende Oberflächen
oder eine Kombination hiervon.
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Außerdem
können, da Teile des Reifenformwerkzeugs, die den vertieften
Abschnitten 210 entsprechen, mit vorstehender Form ausgebildet
werden, Polierarbeiten an den Oberflächen in den entsprechenden Abschnitten
des Formwerkzeugs leicht ausgeführt werden, und ferner
sind Wartungsarbeiten erleichtert, zu denen ein Neupolieren zum
Entfernen eines Trennmittelbelags gehört, der sich an der
Oberfläche des Formwerkzeugs beim Vulkanisierformen eines
Reifens bildet. So kann eine Erhöhung der Reifenproduktivität
und der Wartungseffizienz realisiert werden.
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Nachfolgend
werden modifizierte Beispiele 1 bis 4 betreffend Konfigurationen
des vertieften Abschnitts und des vorstehenden Abschnitts im unregelmäßigen
Abschnitt beschrieben.
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Modifiziertes Beispiel 1
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In
einem in der 16 dargestellten unregelmäßigen
Abschnitt 206 ist, wie beim unregelmäßigen
Abschnitt 205, ein vertiefter Abschnitt 212 auf
solche Weise vorhanden, dass er gegenüber einer Seitenwandfläche 203a in
Form einer Rechteckpyramide vertieft ausgebildet ist. (Kanten 212a, 212b, 212c, 212d der
Rechteckpyramide sind durch durchgezogene Linien gekennzeichnet.)
Außerdem ist ein vorstehender Abschnitt 221 in
solcher Weise vorhanden, dass er in Form einer Rechteckpyramide
von der Seitenwandfläche 203a hochsteht. (Kanten 221a, 221b, 221b, 221d der
Rechteckpyramide sind durch durchgezogene Linien gekennzeichnet.)
In der 17 ist eine Schnittansicht entlang
der Linie Y-Y in der 16 dargestellt. Die Innenumfangsfläche
des vertieften Abschnitts 212 ist mit glänzender
Oberfläche ausgebildet, deren Oberflächenrauhigkeit Ra
0,4 bis 1,5 μm beträgt, und ein Umfangsgebiet
mit den vorstehenden Abschnitten 22, das die glänzende Oberfläche
des vertieften Abschnitts 212 umgibt, ist mit rauher Oberfläche
ausgebildet, deren Oberflächenrauhigkeit Ra mehr als 1,5 μm
beträgt.
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Modifiziertes Beispiel 2
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Wie
es in der 18 (vergrößerte
Ansicht eines einzelnen vertieften Abschnitts) dargestellt ist,
ist, wie beim unregelmäßigen Abschnitt 205,
ein vertiefter Abschnitt 213 auf solche Weise vorhanden,
dass er gegenüber einer Seitenwandfläche 203a in
Form einer Rechteckpyramide vertieft vorliegt, und durch die Seitenwandfläche 203a ist
ein vorstehender Abschnitt gebildet. Wie es in der Figur dargestellt
ist, befindet sich die Spitze 214 der Rechteckpyramide
an einer exzentrischen Position, die vom Zentrum 213a des
vertieften Abschnitts 213 abweicht. Durch diese Konfiguration
verfügen Kanten 214a, 214b, 214c, 214d der
Rechteckpyramide über verschiedene Längen, und
Innenumfangsebenen 215a, 215b, 215c, 215d,
die durch die vier Seiten und die Kanten 214a, 214b, 214c, 214d des
vertieften Abschnitts 213 gebildet sind, verfügen über
verschiedene Neigungen.
-
Die
Innenumfangsfläche des vertieften Abschnitts 213 ist
mit glänzender Oberfläche ausgebildet, deren Oberflächenrauhigkeit
Ra 0,4 bis 1,5 μm beträgt, und die Erkennbarkeit
ist durch diffuse Lichtreflexion daran erhöht, wodurch
das optische Aussehen des Reifens verbessert ist.
-
Die
Spitze des vertieften Abschnitts 213 kann über
mehrere vertiefte Abschnitte 213 an derselben Position
liegen oder für einzelne vertiefte Abschnitte 213 können
verschiedene Positionen der Spitze eingestellt sein.
-
Modifiziertes Beispiel 3
-
In
einem in der 19 dargestellten unregelmäßigen
Abschnitt 207 ist, wie beim unregelmäßigen
Abschnitt 205, ein vertiefter Abschnitt 216 auf
solche Weise vorhanden, dass er gegenüber einer Seitenwandfläche 203a in
Form einer Rechteckpyramide vertieft vorliegt, und durch die Seitenwandfläche 203a ist
ein vorstehender Abschnitt 222 gebildet. Wie es in der
Figur dargestellt ist, belegt das Gebiet der vertieften Abschnitte 216 25%
des unregelmäßigen Abschnitts 207. Wenn
das durch die vertieften Abschnitte 206 eingenommene Gebiet
weniger als 20% des unregelmäßigen Abschnitts 207 ausmacht,
ist die Fläche der glänzenden Oberflächen
verringert und die Lichtreflexion wird unzureichend, wodurch keine
ausreichende Verbesserung des optischen Aussehens des Reifens erzielbar
ist. Wenn dagegen das Gebiet der vertieften Abschnitte 206 80% überschreitet,
entsteht mehr Reflexionslicht als erforderlich, und es besteht die
Tendenz, dass die Seitenwandflächen übermäßig
glitzern, was manchmal das optische Aussehen eines Reifens beeinträchtigt.
-
Modifiziertes Beispiel 4
-
Während
für die Ausführungsformen beschrieben ist, dass
die unregelmäßigen Abschnitte aus Rechteckpyramiden
bestehen, verfügt der in der 20 dargestellte
unregelmäßige Abschnitt 208 über
eine Kombination von vertieften Abschnitten 217 aus Dreieckspyramiden
mit jeweils drei schrägen Ebenen 217a, 217b, 217c,
jeweils mit glänzender Oberfläche, und den vorstehenden
Abschnitten 223, jeweils mit rauher Oberfläche,
im dreieckigen, ebenen Abschnitt, wodurch sich ein sogenanntes Schuppenmuster
zeigt.
-
Für
die Konfigurationen der vertieften Abschnitte und der vorstehenden
Abschnitte, die den unregelmäßigen Abschnitt aufbauen,
besteht keine Einschränkung auf Vierecke oder Dreiecke,
wie sie bei den Ausführungsformen verwendet sind, und demgemäß können
regelmäßige Vielecke verwendet werden, wie Fünfecke
und Sechsecke sowie deren schiefwinklige Formen, Romben, Kreise,
Ellipsen und dergleichen. Darüber hinaus können
mehrere derartige Formen kombiniert werden.
-
Beispiele
-
Nachfolgend
wird die Erfindung auf Grundlage von Beispielen speziell beschrieben,
auf die sie jedoch nicht eingeschränkt ist.
-
Erstes Beispiel
-
Nachfolgens
wird eine Kautschukzusammensetzung für die Seitenwand beschrieben,
die auf herkömmliche Weise unter Verwendung eines Banbury-Mischers
mit einem Fassungsvermögen von 200 Litern zubereitet und
geknetet wurde.
-
Kautschukzusammensetzung für
die Seitenwand
-
- • Naturkautschuk (50 Gewichtsteile:
RSS#3, hergestellt in Thailand);
- • Butadienkautschuk (50 Gewichtsteile: BR150B von UBE
KOSAN Inc.);
- • Ruß FEE (60 Gewichtsteile: SEAST SO von
Tokai Carbon Inc.);
- • aromatisches Öl (10 Gewichtsteile: X-140
von Japan Energy Inc.);
- • Parafinwachs (2 Gewichtsteile: OZOACE-0355 von NIHON
SEIRO Inc.);
- • Alterungsverhinderungsmittel 6C (2 Gewichtsteile:
NOCRAC 6C OUCHI SHINKO CHEMICAL INDUSTRY Inc.);
- • Stearinsäure (2 Gewichtsteile: LUNAC S-20
von KAO Inc.);
- • Zinkoxid (3 Gewichtsteile: AENKA 1 von MITSUI KINZOKU
KOGYO Inc.);
- • Schwefel (2 Gewichtsteile: mit 5% Öl behandelter
pulverförmiger Schwefel von HOSOI CHEMICAL INDUSTRY Inc.);
- • Vulkanisationsförderer (1,5 Gewichtsteile:
NOCCELER NS-P von OUCHI SHINKO CHEMICAL INDUSTRY Inc.).
-
Es
wurden Radialreifen vom Typ 225/45R 17 hergestellt, bei denen die
so erhaltene Kautschukzusammensetzung auf Seitenwandabschnitte aufgebracht
wurde. Probereifen wurden durch Vulkanisieren unter denselben Vulkanisierbedingungen
mit einem Seitenwand-Formwerkzeug aus Stahl geformt, wobei die Oberflächenrauhigkeit
einer Formungsfläche zum Formen von Markierungsgebieten
an Seitenwänden durch ein bekanntes Sandstrahlverfahren
und ein bekanntes Polierverfahren für glänzende
Oberflächen so eingestellt wurde, dass sie in den angegebenen
Bereich fiel. Das Markierungsgebiet bestand aus Markierungsbuchstaben und
einem Hintergrundabschnitt, der eben war oder mit Rillen versehen
war, wie es in der 1 dargestellt ist.
-
Das
Beispiel 1 und Vergleichsbeispiele 1, 2, 4 verfügten über
einen Querschnitt des Markierungsgebiet, wie er in der 2A dargestellt ist, und das Beispiel 2
verfügte über den Schnitt gemäß der 4A. Beim Reifen des Vergleichsbeispiels
2 waren die Markierungsbuchstaben satiniert, und Rillen mit dreieckigem
Querschnitt waren im Hintergrundabschnitt auf solche Weise vorhanden,
dass sie sich mit Spitze-Spitze-Intervallen von 2,5 mm geradlinig
parallel zueinander erstreckten, wobei sie unter 20° in
Bezug auf die radiale Richtung des Reifens geneigt waren. Die Markierungsbuchstaben
und der Hintergrundabschnitt waren im Markierungsgebiet vorhanden.
Außerdem war beim Reifen des Vergleichsbeispiels 3 das
Markierungsgebiet in der Ebene der Seitenwandfläche vorhanden,
und die Markierungsbuchstaben waren auf solche Weise vorhanden,
dass sie gegenüber dieser Seitenwandfläche vorstanden.
-
Es
wurden die Oberflächenrauhigkeiten Ra der Probereifen gemessen,
und darauffolgend wurden sie in Bezug auf die Erkennbarkeit der
Markierung, das optische Aussehen des Reifens vor dem Gebrauch,
das optische Aussehen des Reifens nach dem Gebrauch an einem gefahrenen
Fahrzeug, das optische Aussehen nach Kontakt mit einem Bordstein
sowie das optische Aussehen nach Gebrauch in einer gedrehten, beleuchteten
und Ozon ausgesetzten Trommel bewertet. Die Ergebnisse sind in der
Tabelle 1 angegeben.
-
Oberflächenrauhigkeit Ra
-
Die
Mittellinien-gemittelte Oberflächenrauhigkeiten Ra der
Markierungsabschnitte und der Hintergrundabschnitte der Probereifen
wurden gemäß dem Verfahren JIS B0601 unter Verwendung
eines Kontaktprofilmessgeräts E-35A von TOKYO SEIMITSU
Inc. gemessen.
-
Erkennbarkeit von Markierungen
-
Die
Seitenwände der Reifen wurden durch 10 Personen visuell
beurteilt. Die Erkennbarkeit der Markierungen wurde unter Verwendung
eines 5-Punkte-Bewertungsverfahrens sinnesphysiologischen Bewertungen
unterzogen, und diese Bewertungen wurden auf die nächste
ganze Zahl gerundet, wobei die zugehörigen Ergebnisse in der
Tabelle 1 angegeben sind. Eine größere Zahl kennzeichnet
eine bessere Qualität.
-
Optisches Aussehen vor dem Gebrauch
-
Die
Probereifen wurden auf Felgen gemäß JIS-Spezifikation
gezogen (Innendruck von 220 kPa). Es wurde das optische Aussehen
der Seitenwandabschnitte auf sinnesphysiologische Weise wiederum
unter Verwendung eines 5-Punkte-Bewertungsverfahrens bewertet. Eine
größere Zahl kennzeichnet eine bessere Qualität.
-
Optisches Aussehen nach dem Gebrauch an
einem gefahrenen Fahrzeug
-
Die
Probereifen wurden auf Felgen gemäß JIS-Spezifikation
aufgezogen (Innendruck von 220 kPa), und dann wurden sie an einem
PKW mit einem Motor von 2500 ccm über 3000 km auf einer üblichen
Trockenasphaltstraße betrieben. Die Markierungsgebiete
wurden nach diesem Gebrauch am Fahrzeug visuell durch das bereits
genannte Bewertungsverfahren bewertet. Eine größere
Zahl kennzeichnet wiederum eine bessere Qualität.
-
Optisches Aussehen nach dem Kontakt mit
einem Bordstein
-
Die
Probereifen wurden auf Felgen gemäß JIS-Spezifikation
gezogen (Innendruck von 220 kPa) und dann wieder am genannten PKW
betrieben, wobei ein Vorderreifen desselben bei einer Fahrgeschwindigkeit von
5 km/h unter einem Kontaktwinkel von 5° mit einem Betonbordstein
in Kontakt gebracht wurde, woraufhin das Fahrzeug über
50 cm bewegt wurde. Dann wurde das optische Aussehen der Markierungsgebiete
gemäß dem genannten Bewertungsverfahren bewertet.
Eine größere Zahl kennzeichnet wiederum eine bessere
Qualität.
-
Optisches Aussehen nach dem Gebrauch in
einer beleuchteten Ozontrommel
-
Die
Probereifen wurden auf Felgen gemäß JIS-Spezifikation
aufgezogen (Innendruck von 200 kPa), und es wurde eine Maximallast gemäß JIS
auf sie ausgeübt. Die Reifen wurden in einer Trommeltestmaschine bei
30 km/h für drei Wochen in einer Atmosphäre gedreht,
in der die Ozonkonzentration 80 pphm betrug und die Temperatur 38°C
betrug. Danach wurden die Reifen in Bezug auf die Entstehung von
durch Ozon verursachte Risse in den Markierungsgebieten hin betrachtet,
und es erfolgte wiederum eine Bewertung entsprechend dem genannten
Verfahren. Eine größere Zahl kennzeichnet wiederum
eine bessere Qualität. Tabelle 1
| | Vergleichsbeispiel
1 | Vergleichsbeispiel
2 | Vergleichsbeispiel
3 | Beispiel
1 | Beispiel
2 | Beispiel
4 |
| Markierungsgebiet | | | | | | |
| Markierungen
(Buchstaben) | satiniert | satiniert | glänzende Oberfläche | glänzende Oberfläche | rauhe Oberfläche | glänzende Oberflä che |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 2.0 | 0.5 | 0.5 | 1.7 | 0.6 |
| Hintergrundabschnitt (Ebene) | satiniert | | Rillen | rauhe Oberfläche | glänzende Oberfläche | rauhe Oberfläche |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 2.0 | 1.7 | 1.7 | 0.5 | 2.0 |
| Markierungsgebiet-Tiefe
(mm) | 1.0 | 1.0 | 0 | 1.0 | 1.0 | 1.0 |
| Markierungsgebiet-Breite
(mm) | 50 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
| Bezugsfigur | Fig.
2a | Fig.
2a | - | Fig.
2a | Fig.
4a | Fig.
2a |
| Erkennbarkeit der Markierung | 2 | 4 | 3 | 5 | 5 | 5 |
| Aussehen nach Fahrtest | 2 | 1 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Aussehen nach Bordsteinkontakt | 2 | 4 | 1 | 5 | 5 | 5 |
| Aussehen nach Ozon & Beleuchtung | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 |
-
Aus
den in der Tabelle 1 angegebenen Ergebnissen ist es erkennbar, dass
die Reifen gemäß den Beispielen 1 und 2, die der
Erfindung entsprechen, hervorragend erkennbare Markierungen aufweisen.
Auch haftete beim tatsächlichen Fahren kaum Schmutz in
den Markierungsgebieten an, und äußere Schäden
durch Abrieb an einem Bordstein waren sehr klein. Ferner war die
Beständigkeit gegen durch Ozon verursachte Risse besser
als bei den herkömmlichen satinierten Gebieten (Vergleichsbeispiel
1), da die Oberflächenrauhigkeit verkleinert wurde. So
ist es erkennbar, dass die Erkennbarkeit der Markierungen über
ein lange Zeitperiode erhalten bleiben kann, was auch für
das optische Aussehen eines Reifens gemäß der
Erfindung gilt.
-
Zweites Beispiel
-
Es
wurden Radialreifen des Typs 225/45R17 gemäß den
in der Tabelle 2 dargestellten Spezifikationen als Probereifen hergestellt.
Diese trugen auf den Seitenwandabschnitten die oben genannte Kautschukzusammensetzung.
Acht längliche Vertiefungen mit den in den 6 und 7 dargestellten
Querschnitten wurden auf solche Weise hergestellt, dass sie sich
in der Umfangsrichtung auf dem in der 5 dargestellten
Seitenwandabschnitt erstreckten, und im Gebiet mit diesen länglichen
Vertiefungen wurden Markierungsbuchstaben (TOYO) angebracht. Die
Probereifen wurden unter denselben Bedingungen unter Verwendung
eines Seitenwand-Formwerkzeugs aus Stahl so vulkanisiert, dass sich
spiegelnde und satinierte (rauhe) Oberflächen bildeten,
wobei die Oberflächenrauhigkeit der jeweiligen Formungsfläche
durch das bekannte Kugelstrahlverfahren und das Polierverfahren
für glänzende Oberflächen so eingestellt
wurde, dass innerhalb der gekrümmten Abschnitte (Gebiete
entsprechend 90% der zugehörigen Breite) der länglichen
Vertiefungen ein Wert im oben genannten Bereich erzielt wurde, und
wobei auch die Oberflächenrauhigkeit der anderen Seitenwandflächen als
derjenigen in den gekrümmten Abschnitten einen Wert im
oben genannten Bereich aufwies. Außerdem wurden bei einem
Vergleichsbeispiel 5 die in der 11 dargestellten
herkömmlichen Rillen 14 mit Spitze-Spitze-Intervallen
von 2,0 mm hergestellt, und die Oberfläche wurde satiniert,
und bei einem Vergleichsbeispiel 6 wurden auch die äußeren
Seitenwandflächen satiniert, und Markierungsbuchstaben wurden
auf solche Weise angebracht, dass sie mit einer Höhe von
1 mm über die Seitenfläche überstanden.
Bei einem Vergleichsbeispiel 10 wurden die in der 12 dargestellten
länglichen Vertiefungen in einem unregelmäßigen
Abschnitt aus vertieften Profilen 115 und vorstehenden
Profilen 116 hergestellt, und die Bodenflächen
der länglichen Vertiefungen wurden als glänzende
Oberflächen ausgebildet.
-
Die
Oberflächenrauhigkeiten Ra des Abschnitts mit glänzender
Oberfläche sowie des Abschnitts mit rauher Oberfläche
(mit den Markierungen) an der äußeren Seitenwandfläche
wurden unter Verwendung des oben genannten Verfahrens gemessen,
und daraufhin wurden die Probereifen durch die oben genannten Verfahren
hinsichtlich der Erkennbarkeit der Markierungen, des optischen Aussehens
des Reifens nach dem Gebrauch an einem gefahrenen Fahrzeug, des
optischen Aussehens nach Kontakt mit einem Bordstein und dem optischen
Aussehen nach dem Gebrauch in einer beleuchteten Ozontrommel bewertet.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 2 angegeben. Tabelle 2
| | Vergl.-Bsp. 5 | Vergl.-Bsp. 6 | Vergl.-Bsp. 7 | Vergl.-Bsp. 8 | Vergl.-Bsp. 9 | Vergl.-Bsp. 10 | Bsp.
3 | Bsp.
4 |
| längliche
Vertiefungen | | | | | | | | |
| Konf.
der längl. Vertiefung | Rillen | keine | gebogen | gebogen | gebogen | wert. Profil | gebogen | gebogen |
| Oberflächeneigenschaften | satiniert | satiniert | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | satiniert | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 2.0 | 0.5 | 0.5 | 2.0 | 0.5 | 0.5 | 0.5 |
| dito
Tiefe (mm) | 1.0 | - | 1.0 | 1.0 | 1.0 | 1.0 | 1.0 | 1.0 |
| dito
Breite (mm) | 2 | - | 5 | 40 | 5 | 5 | 5 | 5 |
| Breite
(mm) des vorst. Abschnitts | 0 | - | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
| anderer
Seitenabschnitt als längliche Vertiefung (Markierung) | | | | | | | | |
| Oberflächeneigenschaften | satiniert | satiniert | glänz. Oberfl. | satiniert | glänz. Oberfl. | satiniert | satiniert | satiniert |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 2.0 | 0.5 | 2.0 | 0.5 | 2.0 | 2.0 | 2.0 |
| Bezugsfigur | Fig.
11 | - | Fig.
6 | Fig.
6 | Fig.
6 | Fig.
12 | Fig.
6 | Fig.
7 |
| Erkennbarkeit
der Markierung | 4 | 2 | 2 | 5 | 4 | 4 | 5 | 5 |
| Aussehen
nach Fahrtest | 1 | 2 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 4 |
| Aussehen
nach Bordsteinkontakt | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 5 | 5 |
| Aussehen
nach Ozon & Beleuchtung | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 4 |
-
Wie
aus den in der Tabelle 2 angegebenen Ergebnissen erkennbar, verfügten
die Reifen der Beispiele 3 und 4 gemäß der Erfindung über
hervorragende Erkennbarkeit der Markierungen, und nach dem Fahrtest haftete
auch wenig Schmutz an den Markierungsgebieten an, und es zeigten
sich wenig Schäden durch Bordsteinberührung, wie
Abriebstellen. Ferner ist erkennbar, dass die Beständigkeit
gegen durch Ozon verursachte Risse verbessert werden konnten, da
die Oberflächenrauhigkeit kleiner als bei der herkömmlichen
satinierten Fläche war. Beim Vergleichsbeispiel 10 verfügten
die länglichen Vertiefungen über vertiefte, zugespitzte
Profile, wohingegen sie beim Beispiel über gekrümmte
Form verfügten, und es zeigte sich, dass dadurch die Erkennbarkeit
der Markierungen und das optische Aussehen nach dem Fahrtest und
bei Betrieb in Ozon verbessert werden konnten.
-
Drittes Beispiel
-
Radialreifen
vom Typ 225/45R17 wurden gemäß den in der Tabelle
3 angegebenen Spezifikationen als Probereifen hergestellt. Diese
verfügten in den Seitenwandabschnitten über die
oben genannten Kautschukzusammensetzung. Ein unregelmäßiger
Abschnitt mit Schachbrettmuster wurde auf solche Weise angebracht,
dass er sich am in der
13 dargestellten Seitenwandabschnitt
in der Umfangsrichtung erstreckte. Die Probereifen wurden wieder
im genannten Formwerkzeug, dessen Oberflächenrauhigkeit
auf die genannte Weise eingestellt worden war, hergestellt. Dabei
wurde die gesamte Innenumfangsfläche des vertieften Abschnitts
mit glänzender Oberfläche ausgebildet. Beim Vergleichsbeispiel
11 handelt es sich um einen herkömmlichen Reifen, bei dem
Seitenwandabschnitte aus satinierten Ebenen bestanden, an denen
kein unregelmäßiger Abschnitt ausgebildet war.
Die Probereifen wurden mit den oben genannten Verfahren gemessen und
bewertet, wobei auch das optische Aussehen vor dem Gebrauch bewertet
wurde. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben. Tabelle 3
| | Vergl.-Bsp.
11 | Bsp. 5 | Bsp. 6 | Bsp. 7 | Bsp. 8 | Bsp. 9 | Vergl.-Bsp.
12 | Vergl.-Bsp.
13 | Vergl.-Bsp.
14 |
| vertiefte
Abschnitte | Keine | | | | | | | | |
| Konfiguration des
vertieften Abschnitts | Ebene | Rechteckpyramide | Rechteckpyramide | Rechteckpyramide | Rechteckpyramide | Dreieckpyramide | Rechteckpyramide | Rechteckpyramide | Rechteckpyramide |
| Oberflächeneigenschaften | satiniert | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | glänz. Oberfl. | satiniert | satiniert | glänz. Oberfl. |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 2.0 | 2.0 | 0.5 |
| dito
Tiefe (mm) | - | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 | 0.5 |
| dito
Breite (mm) | - | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
| dito
Höhe (mm) | - | 10 | 10 | 10 | 10 | 5 | 10 | 10 | 10 |
| Position
der Spitze | - | Zentrum | Zentrum | verschoben | Zentrum | Zentrum | Zentrum | Zentrum | Zentrum |
| Eingenommene Fläche
(%) | - | 50 | 50 | 50 | 75 | 50 | 50 | 50 | 15 |
| vorstehender Abschnitt | keiner | | | | | | | | |
| Konfiguration des vorst.
Abschnitts | Ebene | Ebene | Rechteckpyramide | Ebene | Ebene | Ebene | Ebene | Ebene | Ebene |
| Oberflächeneigenschaften | satiniert | satiniert | satiniert | satiniert | satiniert | satiniert | satiniert | glänzende Oberfläche | satiniert |
| dito
Ra (μm) | 2.0 | 2.0 | 2.0 | 2.0 | 2.0 | 2.0 | 2.0 | 0.5 | 2.0 |
| dito
Höhe der Spitze (mm) | - | - | 0.5 | - | - | - | - | - | - |
| dito
Breite (mm) | - | - | 10 | - | - | - | - | - | - |
| dito
Höhe (mm) | - | - | 10 | - | - | - | - | - | - |
| Bezugsfigur | - | Fig.
14 | Fig.
16 | Fig.
18 | Fig.
19 | Fig.
20 | Fig.
14 | Fig.
14 | Fig.
19 |
| Aussehen vor dem Gebrauch | 2 | 4 | 5 | 5 | 5 | 4 | 3 | 4 | 3 |
| Aussehen nach Fahrtest | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 |
| Aussehen nach Bordsteinkontakt | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 4 |
| Aussehen nach Ozon & Beleuchtung | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 |
-
Wie
es aus der Tabelle 3 erkennbar ist, ergeben sich bei den Reifen
der Beispiele 5 bis 9 gemäß der Erfindung dieselben
Vorteile wie bei Reifen der Beispiele 1 bis 4.
-
Wie
erläutert, verfügt ein Luftreifen gemäß der
Erfindung über auffällige Markierungen mit hervorragender
Erkennbarkeit, da zwischen den Markierungen an den Seitenwänden
und den zugehörigen Hintergrundabschnitten ein Glanzunterschied
besteht. Außerdem ist das Anhaften von Staub und Schmutz
an den Markierungen verhindert, und sie sind nur schwer von außen
beschädigbar. Ferner ist die Widerstandsfähigkeit gegen
Ozon verbessert, so dass das optische Aussehen der Reifen über
lange Zeit erhalten bleibt, wodurch auch die Erkennbarkeit der Markierungen über
lange Zeit erhalten bleibt. Weiterhin sind Wartungsarbeiten wie Polierarbeiten
an der Markierungsformungsfläche eines Formwerkzeugs erleichtert,
wodurch die Reifenproduktivität und die Wartungseffizienz
erhöht werden können.
-
Außerdem
erscheinen glänzende Abschnitte und nicht glänzende
Abschnitte abwechselnd an den Außenflächen der
Seitenabschnitte, wodurch die Erkennbarkeit derselben verbessert
ist, da die Bodenabschnitte der mehreren länglichen Vertiefungen,
die mit gekrümmter Form ausgebildet sind und parallel zu
den Seitenabschnitten angeordnet sind, als glänzende Oberflächen
ausgebildet sind, während die restliche, längliche
Erhöhung mit rauher Oberfläche ausgebildet ist.
Außerdem ist das Anhaften von Staub und Schmutz an den glänzenden
Oberflächen verhindert, und diese werden nur schwer von
außen beschädigt. Außerdem ist wiederum
die Beständigkeit gegen Ozon verbessert, so dass für
lange Zeit ein gutes optisches Aussehen des Streifens erhalten bleibt.
Dadurch, dass die Markierungen im Gebiet mit den ausgebildeten länglichen
Vertiefungen angebracht werden und der Hintergrund der Markierungen
als Abschnitt mit glänzender Oberfläche ausgebildet
wird, ist die Erkennbarkeit der Markierungen erhöht, wobei
diese ver besserte Erkennbarkeit der Markierungen über eine
lange Zeitperiode erhalten bleibt.
-
Ferner
ist beim Luftreifen gemäß der Erfindung der Glanz
der vertieften Abschnitte im an den Seitenwandabschnitten ausgebildeten
unregelmäßigen Abschnitt erhöht, wodurch
die Erkennbarkeit dadurch verbessert ist, dass das Reflexionsvermögen
für Licht im unregelmäßigen Abschnitt
geändert ist, wodurch auch das optische Aussehen des Reifens
verbessert ist. Durch Verwenden eines Schachbrettmusters beim Aufbau des
unregelmäßigen Abschnitts, oder durch Ändern
der Steigung der Innenumfangsflächen des vertieften Abschnitts,
um für verschiedenes Glanzverhalten zwischen dem vertieften
Abschnitt und dem ihn umgebenden Umfangsgebiet zu sorgen, wird die Änderung
des Reflexionsvermögens erhöht, was es ermöglicht,
den Effekt eines verbesserten optischen Aussehens zu verstärken.
Außerdem ist das Polieren der glänzenden Oberfläche
desjenigen Teils eines Vulkanisierformwerkzeugs erleichtert, mit
dem die vertieften Abschnitt herzustellen sind, da diese Teile an
der Form erhöht sind, und es sind Wartungsarbeiten wie
ein Neupolieren der Form nach dem Gebrauch erleichtert, wodurch
die Reifenproduktivität und die Wartungseffizienz erhöht
werden können.
-
Die
Erfindung kann bei Luftreifen verschiedener Größen
und Anwendungen genutzt werden, wozu Reifen für PKWs und
leichte Lastwagen sowie größere Reifen für
Busse und Schwerlaster gehören.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - JP 11-20416
A [0003]
- - JP 2000-142026 A [0005]
- - JP 2003-252012 A [0005]
- - JP 2004-17964 A [0005]