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DE102008010016A1 - Vorrichtung zum Fördern von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Fördern von Gegenständen Download PDF

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Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Fördern von Gegenständen, insbesondere Gebinden (1) von Glasbehältern, mit einer Einrichtung zum Anhalten der Gegenstände an einer vorgesehenen Halteposition, lassen sich dadurch unerwünschte Stöße und davon verursachte Beschädigungen vermeiden, dass bei einer die Haltepositionen umfassenden Rollenbahn (3) mit auf einem Gestell (4) drehbar gelagerten, mittels einer Antriebseinrichtung antreibbaren Rollen (5) diese einzeln oder in Gruppen antriebsmäßig passivierbar und abbremsbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Födern von Gegenständen, insbesondere Glasbehälter-Gebinden, mit einer Einrichtung zum Anhalten der Gegenstände an einer vorgegebenen Halteposition.
  • Bei den bekannten Anordnungen dieser Art sind zum Anhalten der Gegenstände in den Transportweg hineinbringbare, in der Regel auf- und abbewegbare Anschläge vorgesehen, an denen die anzuhaltenden Gegenstände anlaufen müssen. Dabei kommt es erfahrungsgemäß zu einem starken Stoß, was insbesondere bei Gebinden von Glasbehältern, wie Flaschen, Gläsern mit Babynahrung etc. zu Beschädigungen und Bruch und damit nicht nur zu einem erhöhten Ausschuss, sondern auch zu Verletzungsgefahren führen kann.
  • Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass feste Anschläge zum Anhalten der Gegenstände entbehrlich sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Rollenbahn mit auf einem Gestell drehbar gelagerten, mittels einer Antriebseinrichtung antreibbaren Rollen, die einzeln oder in Gruppen antriebsmäßig passivierbar und abbremsbar sind.
  • Diese Maßnahmen ermöglichen in vorteilhafter Weise ein aufprallfreies Anhalten der Gegenstände. Diese werden dabei zwar zwangsläufig stark verzögert. Infolge eines fehlenden festen Anschlags ist jedoch ein gewisser Bremsweg möglich, was zu einer schonenden Behandlung führt und damit bei Glasbehältern zur Vermeidung von Beschädigungs- und Bruchgefahr. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist darin zu sehen, dass zwischen den Rollen kein Platz für durchzuführende Anschläge erforderlich ist. Es ist daher ein vergleichsweise geringer Rollenabstand möglich, was bei Gegenständen mit kleiner Auflagefläche, wie kleineren Gebinden etc., zu einem ruhigen Lauf und damit zu einer weiteren Schonung führt. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen wird daher die eingangs gestellte Aufgabe auf höchst einfache und kostengünstige Weise gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßig Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • So können die Rollen vorteilhaft mit der zugeordneten Antriebseinrichtung kuppelbar und zur Passivierung einzeln oder in Gruppen hiervon entfernbar sein. Diese Maßnahmen ermöglichen die Verwirklichung einer gemeinsamen Antriebseinrichtung für alle Rollen und ergeben dennoch eine einfache Steuerbarkeit sowie kurze Reaktionszeiten.
  • Eine besonders einfache und zweckmäßige Ausführung kann dabei darin bestehen, dass als Antriebseinrichtung ein über mehrere, vorzugsweise alle Rollen durchgehendes, antreibbares Umlauforgan vorgesehen ist, an das die Rollen mit einem zugeordneten, seitlichen Laufbereich anstellbar bzw. von dem die Rollen abstellbar sind.
  • Um die jeder gewünschten Halteposition eines Gegenstands zugeordneten Rollen zuverlässig stoppen zu können, ist zweckmäßig jeder Rolle eine Bremseinrichtung zugeordnet, wobei jede antriebsmäßig passivierte Rolle mittels der zugeordneten Bremseinrichtung einzeln abbremsbar ist. Dies ergibt eine hohe Variabilität.
  • Zweckmäßig können die Rollen dabei durch die bezüglich des Umlauforgans erfolgende Abstellbewegung an ein zugeordnetes Bremsorgan anstellbar sein.
  • Diese kombinierte Abstellbewegung vom Umlauforgan und Anstellbewegung an das Bremsorgan kann in vorteilhafter Weise durch ein und dasselbe Stellorgan bewerkstelligt werden.
  • Zweckmäßig sind die Rollen zumindest im Bereich ihres Laufbereichs heb- und senkbar angeordnet, so dass sie mit einem unteren Umfangsbereich an das Umlauforgan und mit einem oberen Umfangsbereich an das jeweils zugeordnete Bremsorgan anstellbar sind. Dies ergibt eine besonders einfache und sinnfällige Bauweise.
  • In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann eine Steuereinrichtung vorgesehen sein, der eine im Bereich des Einlaufs der Rollenbahn angeordnete, jeden vorbeilaufenden Gegenstand erfassende Sensoreinrichtung zugeordnet ist und mittels der die antriebsmäßige Passivierung und Abbremsung der Rollen steuerbar ist, wobei die Steuereinrichtung zweckmäßig ein Programm enthält, das so aufgebaut ist, dass jede einer vorgegebenen Halteposition eines Gegenstands zugeordnete Rolle antriebsmäßig passiviert und gestoppt wird, sobald der betreffende Gegenstand seine Halteposition erreicht hat. Hiermit wird eine hohe Betriebssicherheit erreicht.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
  • In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Fördereinrichtung,
  • 2 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß 1,
  • 3 eine Vorderansicht der Anordnung gemäß 1 mit aktivierten Rollen,
  • 4 die Anordnung gemäß 3 mit passivierten Rollen und
  • 5 eine Teilseitenansicht der Anordnung gemäß 4.
  • Hauptanwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung sind zu einer Palletiereinrichtung gehörende Födereinrichtungen. Gebinde wie Flaschenkästen, Flaschen oder Gläser enthaltende Kartons oder dergleichen werden in der Regel für Lager- und Versandzwecke palletiert. Dabei werden jeweils mehrere, nach einem gewissen Muster zusammengestellte Lagen von Gebinden aufeinander gesetzt.
  • Eine derartige Gebindelage ist in 1 angedeutet. Diese Gebindelage besteht aus mehreren, hier drei Reihen von hintereinander angeordneten Gebinden 1, die unterschiedlich positioniert sein können. Die Gebindelage befindet sich auf einem Tisch 2, der neben einer Rollenbahn 3 angeordnet ist, die einem nicht näher dargestellten Bandförderer etc. nachgeordnet sein kann. Die auf dem Tisch 2 zusammengestellte Gebindelage wird mittels einer nicht näher dargestellten Greifeinrichtung auf eine Palette aufgesetzt.
  • Die Rollenbahn 3 besteht aus auf einem Gestell 4 drehbar gelagerten, mit gegenseitigem Abstand nebeneinander angeordneten Rollen 5, die hier mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung antreibbar sind. Es wäre aber auch denkbar, die Rollen 5 mit Einzelantrieben auszustatten.
  • Die dargestellte Antriebseinrichtung enthält, wie am besten aus 2 ersichtlich ist, ein über die Länge der Rollenbahn 3 durchgehendes, das heißt über alle Rollen 5 sich erstreckendes, mittels eines Motors 6 antreibbares, zweckmäßig als Riemen ausgebildetes Umlauforgan 7, an dessen Obertrum die Rollen 5 zwecks Mitnahme angedrückt werden. Dies entspricht praktisch einer Reibkupplung, die durch Andrücken der Rollen 5 an das Umlauforgan 7 geschlossen und durch Abheben der Rollen 5 vom Umlauforgan 7 geöffnet wird. Das Umlauforgan 7 läuft über zwei Umlenkräder 8, von denen eines mit dem Motor 6 antriebsmäßig verbunden ist. Der zwischen den Umlenkrädern 8 sich befindende Teil des den Rollen 5 zugeordneten Trums des Umlauforgans 7 ist durch eine am Gestell 4 befestigte Stützleiste 9 untergriffen, so dass eine zuverlässige Anlage gewährleistet ist.
  • Die Gebinde 1 werden der Rollenbahn 3 in der Regel einspurig mit gleichem Abstand aufeinander folgend zugeführt. Die hieraus zu bildende Gebindelage besteht jedoch, wie aus 1 ersichtlich ist, aus mehreren Reihen 10 von Gebinden 1, die dabei unterschiedlich voneinander beabstandet sein können. Jede Reihe 10 wird zunächst auf der Rollenbahn 3 gebildet, wie in 1 bei 10a angedeutet ist, und anschließend mittels eines zur Vereinfachung der Darstellung nur in den 3 und 4 angedeuteten Schiebers 11 auf den Tisch 2 hinübergeschoben. Hierzu müssen die der Rollenbahn 3 mit gleichmäßigem Abstand aufeinander folgend zugeführten Gebinde 1 an einer jeweils durch das gewünschte Lagenmuster vorgegebenen Position angehalten werden.
  • Hierzu werden die der Halteposition der einzelnen Gebinde 1 jeweils zugeordneten Rollen 5 der Rollenbahn 2 nicht mehr angetrieben und abgebremst, sobald das betreffende Gebinde 1 die gewünschte Halteposition erreicht hat. Im dargestellten Beispiel werden die Rollen 5, wie oben schon erwähnt wurde, durch den das Umlauforgan 7 bildenden Riemen angetrieben. Diese Situation liegt der 3 zugrunde. Dabei werden die Rollen 5 mit einem seitlichen Laufbereich 12 an das durch die Leiste 9 gestützte Obertrum des das Umlauforgan 7 bildenden Riemens angedrückt. Der Riemen besitzt zweckmäßig einen von der den Rollen 5 zugeordneten Umfangsfläche abgewandten Steg 13, der in eine zugeordnete Spurrille der Umlenkräder 8 eingreift, so dass sich ein sicherer Riemenlauf ergibt. Bei dieser Ausführung können die Rollen 5 einfach dadurch antriebsmäßig passiviert werden, dass sie mit ihrem Laufbereich 12 vom als Riemen ausgebildeten Umlauforgan 7 abgehoben werden. Diese Situation liegt der 4 zugrunde, wie hier durch den übertrieben dargestellten Spalt 14 angedeutet ist.
  • Zur Bildung des Laufbereichs 12 sind die Rollen 5 zweckmäßig leicht verdickt, so dass sich trotz eines Abriebs eine lange Standzeit ergibt. Die Verdickung kann angeformt oder durch Anbringung eines abriebfesten Auftrags gebildet werden. Der durch eine Verdickung gebildete Laufbereich 12 befindet sich zweckmäßig im Bereich eines seitlichen Rollenendes. Dementsprechend ist auch das dem Laufbereich 12 zugeordnete Umlauforgan 7 in einem seitlichen Endbereich der Rollen 5 vorgesehen.
  • Die vom Umlauforgan 7 abgehobenen und damit antriebslos gemachten Rollen 5 werden zur Erzielung des gewünschten Stops abgebremst. Hierzu sind den Rollen 5 am besten aus 5 erkennbare Bremsorgane 15 zugeordnet. Dabei kann es sich um im Bereich der vom Umlauforgan 7 abgewandten, oberen Umfangshälte der Rollen 5 zwischen den Rollen 5 angeordnete, am Gestell 4 befestigte, stiftartige Anschläge handeln, an die die jeweils abzubremsenden Rollen 5 beim Öffnen des Spalts 14, das heißt beim Abheben vom Umlauforgan 7 angedrückt werden. Der Abhebvorgang und Andrückvorgang findet daher in derselben Bewegungsrichtung statt und wird somit auf einen Bewegungsvorgang reduziert, was besonders geringe Totzeiten gewährleistet. Die zwischen die Rollen 5 eingreifenden, stiftförmigen Anschläge 15 können zweckmäßig mit einem Bremsbelag aus Gummi oder gummiartigem Werkstoff versehen sein. Anstelle der festen, mit dem Laufbereich 12 zusammenwirkenden Anschläge 15 könnten natürlich auch in axialer Richtung wirksame, mittels einer Betätigungseinrichtung betätigbare, stirnseitig angreifende Bremsorgane vorgesehen sein. Die dargestellte Ausführung zeichnet sich jedoch durch ihre Einfachheit aus.
  • Zum Schließen und Öffnen der oben erwähnten Reibkupplung, das heißt zum Andrücken der Rollen 5 an das Umlauforgan 7 und umgekehrt sind den Rollen 5 Stellorgane 16 zugeordnet. Jeder Rolle 5 ist zweckmäßig ein eigenes Stellorgan 16 zugeordnet, so dass die Rollen 5 einzeln betätigbar sind. Zum Stillsetzen einer Gruppe von Rollen 5 werden die diesen zugeordneten Stellorgane 16 gleichzeitig entsprechend betätigt. Zur Bildung der Stellorgane 16 sind im dargestellten Beispiel, wie am besten aus den 3 und 4 erkennbar ist, Zylinder-Kolbenaggregate vorgesehen, die mittels eines Druckmittels, vorzugsweise Druckluft, betätigbar sind. Die genannten Zylinder-Kolbenaggregate sind zweckmäßig einfach wirkend ausgebildet, das heißt das Druckmittel bewirkt einen Kolbenhub in einer Richtung und für die Rückstellbewegung ist eine Feder vorgesehen.
  • Die Rollen 5 sind, wie die 3 und 4 anschaulich zeigen, mit ihrem vom Laufbereich 12 abgewandten Ende auf dem Gestell 4 gelagert. Im dargestellten Beispiel sind hier gestellseitig befestigte Zapfen 17 vorgesehen, die in eine zugeordnete Lagerbohrung der Rollen 5 eingreifen, wobei zweckmäßig ein Wälzlager Verwendung finden kann. Das dem Laufbereich 12 nahe Ende der Walzen 5 ist mit einem ein zugeordnetes, gestellseitiges Langloch durchgreifenden Zapfen 18 versehen und hiermit auf der Kolbenstange des das jeweils zugeordnete Stellorgan 16 bildenden Zylinder-Kolbenaggregats 16 aufgenommen, das seinerseits am Gestell 4 angebracht ist. Dieses ist hierzu mit den die Stellorgane 16 bildenden Zylinder-Kolbenaggregaten zugeordneten Lagerböcken 19 versehen, auf denen das zugeordnete Zylinder-Kolbenaggregat schwenkbar gelagert ist. Die Verbindung mit der Rolle 12 kann dabei durch einen Lagerstift 20 erfolgen, wobei ebenfalls ein Wälzlager Verwendung finden kann.
  • Es genügt, wenn der Spalt 14 nur eine geringe lichte Weite aufweist. Die hierzu erforderliche Schwenkbewegung der Rollen 5 im Bereich der stellorganfernen Seite liegt in der Regel im Bereich des Lagerspiels und/oder der Elastizität der Rollen 5. Um diese Schwenkbewegung zu erleichtern könnten natürlich auch die stellorganfernen Lager als Tonnenlager ausgebildet sein, die eine gewisse Schwenkbewegung zulassen. Auf der stellorgannahen Seite kann infolge der Schwenkbarkeit der Stellorgane 16 auf Tonnenlager verzichtet werden.
  • Die hier durch Zylinder-Kolbenaggregate gebildeten Stellorgane 16 sind durch eine in 2 angedeutete Steuereinrichtung 21 steuerbar. Diese hat einen Eingang für einen am Einlauf der Rollenbahn 3 angeordneten, zweckmäßig als Lichtschranke ausgebildeten Sensor 22 und den Stellorganen 16 zugeordnete Ausgänge 23 für entsprechende Steuersignale zum Ansteuern der Stellorgane 16. Bei der dargestellten Ausführung mit als Zylinder-Kolbenaggregate ausgebildeten Stellorganen 16 ist, wie in den 3 und 4 angedeutet ist, jeweils eine Druckmittel-Versorgungsleitung 24 mit einem Ventil 25 zugeordnet, das durch die Steuereinrichtung 21 ansteuerbar ist.
  • Die Steuereinrichtung 21 enthält zweckmäßig ein Programm, das so aufgebaut ist, dass jede einer vorgegebenen Halteposition eines Gebindes 1 zugeordnete Rolle 5 antriebsmäßig passiviert und gestoppt wird, sobald das betreffende Gebinde 1 seine Halteposition erreicht hat. Jedes Ventil 25 jeder der genannten Halteposition zugeordneten Rolle 5 wird dabei nach einer Zeitspanne, die das betreffende Gebinde 1 zum Zurücklegen des Wegs zwischen dem es am Eingang der Rollenbahn 3 erfassenden Sensor 22 und der gewünschten Halteposition braucht, angesteuert. Diese Zeit wird dabei in Abhängigkeit von der Rotationsgeschwindigkeit der Rollen 5 bzw. der Laufgeschwindigkeit des Umlauforgans 7 ermittelt. Hierzu kann ein zugeordnete Markierungen des Umlauforgans 7 abtastender Impulsgeber 26 vorgesehen sein, der Impulse an die Steuereinrichtung 21 sendet, die mit einer Zähleinrichtung zum Zählen der Impulse versehen ist. Diese Zähleinrichtung wird durch den Sensor 22 gestartet, sobald dieser ein Gebinde 1 erfasst, und beim Erreichen einer dem Abstand der Halteposition dieses Gebindes vom Sensor 22 entsprechenden Zählerstellung gestoppt, wodurch das Steuersignal zum Ansteuern des Ventils 25 und damit zum Anheben der betreffenden Rolle 5 erzeugt wird.
  • Vorstehend ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, ohne dass jedoch hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll. So wäre es, wie schon angedeutet, durchaus auch denkbar, den Rollen 5 beispielsweise als Bremsmotoren ausgebildete Einzelantriebsmotoren oder einzelne Schaltkupplungen zuzuordnen. In jedem Fall ist die Anordnung so zu treffen, dass die Rollen einzeln oder in Gruppen antriebslos gemacht und abgebremst werden können.

Claims (18)

  1. Vorrichtung zum Fördern von Gegenständen, insbesondere Gebinden (1) von Glasbehältern, mit einer Einrichtung zum Anhalten der Gegenstände an einer vorgesehenen Halteposition, gekennzeichnet, durch eine Rollenbahn (3) mit auf einem Gestell (4) drehbar gelagerten, mittels einer Antriebseinrichtung antreibbaren Rollen (5), die einzeln oder in Gruppen antriebsmäßig passivierbar und abbremsbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (5) mit einer zugeordneten Antriebseinrichtung kuppelbar und zur Passivierung einzeln oder in Gruppen hiervon entkuppelbar sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass allen Rollen (5) eine gemeinsame Antriebseinrichtung zugeordnet ist, mit der die Rollen (5) wahlweise kuppelbar sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass als Antriebseinrichtung ein über mehrere, vorzugsweise alle Rollen (5) durchgehendes, antreibbares Umlauforgan (7) vorgesehen ist, an das die zugeordneten Rollen (5) mit einem zugeordneten, seitlichen Laufbereich (12) anstellbar sind und umgekehrt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Umlauforgan (7) als im Bereich zwischen seinen Umlenkungen abgestützter Riemen ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen im Bereich ihres seitlichen Laufbereichs (12) verdickt sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Rolle (5) eine Bremseinrichtung zugeordnet ist und dass die antriebsmäßig passivierten Rollen (5) mittels der zugeordneten Bremseinrichtung einzeln abbremsbar sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (5) durch die bezüglich des Umlauforgans (7) erfolgende Abstellbewegung an ein zugeordnetes Bremsorgan (15) anstellbar sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bremsorgan (15) als zwischen jeweils zwei Rollen (5) eingreifender, vorzugsweise stiftförmig ausgebildeter, gestellseitig angebrachter Anschlag ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (5) mit ihrem Laufbereich (12) heb- und senkbar angeordnet sind, der mit seinem unteren Umfangsbereich an das Umlauforgan (7) und mit seinem oberen Umfangsbereich an wenigstens ein Bremsorgan (15) anstellbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (5) jeweils mittels einer zugeordneten Stelleinrichtung (16) heb- und senkbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (16) als einfach wirkendes Zylinder-Kolbenaggregat ausgebildet ist, dessen Kolben entgegen der Wirkung einer Feder mittels eines Druckmittels verschiebbar ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (5) mit ihrem vom Laufbereich (12) abgewandten Ende auf dem Gestell (4) und mit dem anderen Ende auf dem zugeordneten Stellorgan (16) gelagert sind, das schwenkbar am Gestell (4) angebracht ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens das gestellseitige Lager der Rollen (5) als vorzugsweise durch ein Tonnenlager gebildetes Schwenklager ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (21) vorgesehen ist, der eine im Bereich des Einlaufs der Rollenbahn (3) angeordnete, jeden vorbei laufenden Gegenstand erfassende, vorzugsweise als Lichtschranke ausgebildete Sensoreinrichtung (22) zugeordnet ist, und mittels der die Steuersignale zur antriebsmäßigen Passivierung und/oder Abbremsung der Rollen (5) erzeugbar sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (21) ein Programm enthält, das so ausgebildet ist, dass jede einer vorgesehenen Halteposition eines Gegenstands zugeordnete Rolle (5) antriebsmäßig passiviert und gestoppt wird, sobald der betreffende Gegenstand seine Halteposition erreicht hat.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung eine durch einen antriebsseitig betätigbaren Impulsgeber (26) ansteuerbare Zähleinrichtung aufweist, die durch die Sensoreinrichtung (22) aktivierbar ist und die beim Erreichen einer dem Abstand der Halteposition eines Gegenstands von der Sensoreinrichtung (22) entsprechenden Zählerstellung die Signale zur antriebsmäßigen Passivierung und/oder Abbremsung der der betreffenden Halteposition zugeordneten Rollen (5) freigibt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Steuereinrichtung (21) den Stellorganen (16) zugeordnete Ventile (25) ansteuerbar sind.
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