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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Födern von Gegenständen, insbesondere
Glasbehälter-Gebinden,
mit einer Einrichtung zum Anhalten der Gegenstände an einer vorgegebenen Halteposition.
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Bei
den bekannten Anordnungen dieser Art sind zum Anhalten der Gegenstände in den
Transportweg hineinbringbare, in der Regel auf- und abbewegbare
Anschläge
vorgesehen, an denen die anzuhaltenden Gegenstände anlaufen müssen. Dabei kommt
es erfahrungsgemäß zu einem
starken Stoß, was
insbesondere bei Gebinden von Glasbehältern, wie Flaschen, Gläsern mit
Babynahrung etc. zu Beschädigungen
und Bruch und damit nicht nur zu einem erhöhten Ausschuss, sondern auch
zu Verletzungsgefahren führen
kann.
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Hiervon
ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung eingangs erwähnter
Art mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, dass feste Anschläge zum Anhalten der Gegenstände entbehrlich
sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Rollenbahn mit auf einem Gestell drehbar gelagerten, mittels
einer Antriebseinrichtung antreibbaren Rollen, die einzeln oder
in Gruppen antriebsmäßig passivierbar
und abbremsbar sind.
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Diese
Maßnahmen
ermöglichen
in vorteilhafter Weise ein aufprallfreies Anhalten der Gegenstände. Diese
werden dabei zwar zwangsläufig
stark verzögert.
Infolge eines fehlenden festen Anschlags ist jedoch ein gewisser
Bremsweg möglich,
was zu einer schonenden Behandlung führt und damit bei Glasbehältern zur
Vermeidung von Beschädigungs-
und Bruchgefahr. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen
ist darin zu sehen, dass zwischen den Rollen kein Platz für durchzuführende Anschläge erforderlich
ist. Es ist daher ein vergleichsweise geringer Rollenabstand möglich, was
bei Gegenständen
mit kleiner Auflagefläche,
wie kleineren Gebinden etc., zu einem ruhigen Lauf und damit zu einer
weiteren Schonung führt.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
wird daher die eingangs gestellte Aufgabe auf höchst einfache und kostengünstige Weise
gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßig Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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So
können
die Rollen vorteilhaft mit der zugeordneten Antriebseinrichtung
kuppelbar und zur Passivierung einzeln oder in Gruppen hiervon entfernbar
sein. Diese Maßnahmen
ermöglichen
die Verwirklichung einer gemeinsamen Antriebseinrichtung für alle Rollen
und ergeben dennoch eine einfache Steuerbarkeit sowie kurze Reaktionszeiten.
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Eine
besonders einfache und zweckmäßige Ausführung kann
dabei darin bestehen, dass als Antriebseinrichtung ein über mehrere,
vorzugsweise alle Rollen durchgehendes, antreibbares Umlauforgan
vorgesehen ist, an das die Rollen mit einem zugeordneten, seitlichen
Laufbereich anstellbar bzw. von dem die Rollen abstellbar sind.
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Um
die jeder gewünschten
Halteposition eines Gegenstands zugeordneten Rollen zuverlässig stoppen
zu können,
ist zweckmäßig jeder
Rolle eine Bremseinrichtung zugeordnet, wobei jede antriebsmäßig passivierte
Rolle mittels der zugeordneten Bremseinrichtung einzeln abbremsbar
ist. Dies ergibt eine hohe Variabilität.
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Zweckmäßig können die
Rollen dabei durch die bezüglich
des Umlauforgans erfolgende Abstellbewegung an ein zugeordnetes
Bremsorgan anstellbar sein.
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Diese
kombinierte Abstellbewegung vom Umlauforgan und Anstellbewegung
an das Bremsorgan kann in vorteilhafter Weise durch ein und dasselbe
Stellorgan bewerkstelligt werden.
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Zweckmäßig sind
die Rollen zumindest im Bereich ihres Laufbereichs heb- und senkbar
angeordnet, so dass sie mit einem unteren Umfangsbereich an das
Umlauforgan und mit einem oberen Umfangsbereich an das jeweils zugeordnete
Bremsorgan anstellbar sind. Dies ergibt eine besonders einfache
und sinnfällige
Bauweise.
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In
weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen
kann eine Steuereinrichtung vorgesehen sein, der eine im Bereich
des Einlaufs der Rollenbahn angeordnete, jeden vorbeilaufenden Gegenstand
erfassende Sensoreinrichtung zugeordnet ist und mittels der die
antriebsmäßige Passivierung
und Abbremsung der Rollen steuerbar ist, wobei die Steuereinrichtung
zweckmäßig ein
Programm enthält, das
so aufgebaut ist, dass jede einer vorgegebenen Halteposition eines
Gegenstands zugeordnete Rolle antriebsmäßig passiviert und gestoppt
wird, sobald der betreffende Gegenstand seine Halteposition erreicht
hat. Hiermit wird eine hohe Betriebssicherheit erreicht.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In
der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Fördereinrichtung,
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2 eine
Seitenansicht der Anordnung gemäß 1,
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3 eine
Vorderansicht der Anordnung gemäß 1 mit
aktivierten Rollen,
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4 die
Anordnung gemäß 3 mit
passivierten Rollen und
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5 eine
Teilseitenansicht der Anordnung gemäß 4.
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Hauptanwendungsgebiet
der vorliegenden Erfindung sind zu einer Palletiereinrichtung gehörende Födereinrichtungen.
Gebinde wie Flaschenkästen,
Flaschen oder Gläser
enthaltende Kartons oder dergleichen werden in der Regel für Lager-
und Versandzwecke palletiert. Dabei werden jeweils mehrere, nach
einem gewissen Muster zusammengestellte Lagen von Gebinden aufeinander
gesetzt.
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Eine
derartige Gebindelage ist in 1 angedeutet.
Diese Gebindelage besteht aus mehreren, hier drei Reihen von hintereinander
angeordneten Gebinden 1, die unterschiedlich positioniert
sein können.
Die Gebindelage befindet sich auf einem Tisch 2, der neben
einer Rollenbahn 3 angeordnet ist, die einem nicht näher dargestellten
Bandförderer
etc. nachgeordnet sein kann. Die auf dem Tisch 2 zusammengestellte
Gebindelage wird mittels einer nicht näher dargestellten Greifeinrichtung
auf eine Palette aufgesetzt.
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Die
Rollenbahn 3 besteht aus auf einem Gestell 4 drehbar
gelagerten, mit gegenseitigem Abstand nebeneinander angeordneten
Rollen 5, die hier mittels einer gemeinsamen Antriebseinrichtung
antreibbar sind. Es wäre
aber auch denkbar, die Rollen 5 mit Einzelantrieben auszustatten.
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Die
dargestellte Antriebseinrichtung enthält, wie am besten aus 2 ersichtlich
ist, ein über
die Länge
der Rollenbahn 3 durchgehendes, das heißt über alle Rollen 5 sich
erstreckendes, mittels eines Motors 6 antreibbares, zweckmäßig als
Riemen ausgebildetes Umlauforgan 7, an dessen Obertrum
die Rollen 5 zwecks Mitnahme angedrückt werden. Dies entspricht
praktisch einer Reibkupplung, die durch Andrücken der Rollen 5 an
das Umlauforgan 7 geschlossen und durch Abheben der Rollen 5 vom
Umlauforgan 7 geöffnet
wird. Das Umlauforgan 7 läuft über zwei Umlenkräder 8,
von denen eines mit dem Motor 6 antriebsmäßig verbunden
ist. Der zwischen den Umlenkrädern 8 sich
befindende Teil des den Rollen 5 zugeordneten Trums des
Umlauforgans 7 ist durch eine am Gestell 4 befestigte
Stützleiste 9 untergriffen,
so dass eine zuverlässige
Anlage gewährleistet
ist.
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Die
Gebinde 1 werden der Rollenbahn 3 in der Regel
einspurig mit gleichem Abstand aufeinander folgend zugeführt. Die
hieraus zu bildende Gebindelage besteht jedoch, wie aus 1 ersichtlich
ist, aus mehreren Reihen 10 von Gebinden 1, die
dabei unterschiedlich voneinander beabstandet sein können. Jede
Reihe 10 wird zunächst
auf der Rollenbahn 3 gebildet, wie in 1 bei 10a angedeutet
ist, und anschließend
mittels eines zur Vereinfachung der Darstellung nur in den 3 und 4 angedeuteten
Schiebers 11 auf den Tisch 2 hinübergeschoben. Hierzu
müssen
die der Rollenbahn 3 mit gleichmäßigem Abstand aufeinander folgend
zugeführten
Gebinde 1 an einer jeweils durch das gewünschte Lagenmuster
vorgegebenen Position angehalten werden.
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Hierzu
werden die der Halteposition der einzelnen Gebinde 1 jeweils
zugeordneten Rollen 5 der Rollenbahn 2 nicht mehr
angetrieben und abgebremst, sobald das betreffende Gebinde 1 die
gewünschte
Halteposition erreicht hat. Im dargestellten Beispiel werden die
Rollen 5, wie oben schon erwähnt wurde, durch den das Umlauforgan 7 bildenden
Riemen angetrieben. Diese Situation liegt der 3 zugrunde.
Dabei werden die Rollen 5 mit einem seitlichen Laufbereich 12 an
das durch die Leiste 9 gestützte Obertrum des das Umlauforgan 7 bildenden
Riemens angedrückt.
Der Riemen besitzt zweckmäßig einen
von der den Rollen 5 zugeordneten Umfangsfläche abgewandten
Steg 13, der in eine zugeordnete Spurrille der Umlenkräder 8 eingreift,
so dass sich ein sicherer Riemenlauf ergibt. Bei dieser Ausführung können die
Rollen 5 einfach dadurch antriebsmäßig passiviert werden, dass
sie mit ihrem Laufbereich 12 vom als Riemen ausgebildeten
Umlauforgan 7 abgehoben werden. Diese Situation liegt der 4 zugrunde,
wie hier durch den übertrieben dargestellten
Spalt 14 angedeutet ist.
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Zur
Bildung des Laufbereichs 12 sind die Rollen 5 zweckmäßig leicht
verdickt, so dass sich trotz eines Abriebs eine lange Standzeit
ergibt. Die Verdickung kann angeformt oder durch Anbringung eines
abriebfesten Auftrags gebildet werden. Der durch eine Verdickung
gebildete Laufbereich 12 befindet sich zweckmäßig im Bereich
eines seitlichen Rollenendes. Dementsprechend ist auch das dem Laufbereich 12 zugeordnete
Umlauforgan 7 in einem seitlichen Endbereich der Rollen 5 vorgesehen.
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Die
vom Umlauforgan 7 abgehobenen und damit antriebslos gemachten
Rollen 5 werden zur Erzielung des gewünschten Stops abgebremst. Hierzu sind
den Rollen 5 am besten aus 5 erkennbare Bremsorgane 15 zugeordnet.
Dabei kann es sich um im Bereich der vom Umlauforgan 7 abgewandten, oberen
Umfangshälte
der Rollen 5 zwischen den Rollen 5 angeordnete,
am Gestell 4 befestigte, stiftartige Anschläge handeln,
an die die jeweils abzubremsenden Rollen 5 beim Öffnen des
Spalts 14, das heißt beim
Abheben vom Umlauforgan 7 angedrückt werden. Der Abhebvorgang
und Andrückvorgang
findet daher in derselben Bewegungsrichtung statt und wird somit
auf einen Bewegungsvorgang reduziert, was besonders geringe Totzeiten
gewährleistet.
Die zwischen die Rollen 5 eingreifenden, stiftförmigen Anschläge 15 können zweckmäßig mit
einem Bremsbelag aus Gummi oder gummiartigem Werkstoff versehen
sein. Anstelle der festen, mit dem Laufbereich 12 zusammenwirkenden
Anschläge 15 könnten natürlich auch
in axialer Richtung wirksame, mittels einer Betätigungseinrichtung betätigbare,
stirnseitig angreifende Bremsorgane vorgesehen sein. Die dargestellte
Ausführung
zeichnet sich jedoch durch ihre Einfachheit aus.
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Zum
Schließen
und Öffnen
der oben erwähnten
Reibkupplung, das heißt
zum Andrücken
der Rollen 5 an das Umlauforgan 7 und umgekehrt
sind den Rollen 5 Stellorgane 16 zugeordnet. Jeder
Rolle 5 ist zweckmäßig ein
eigenes Stellorgan 16 zugeordnet, so dass die Rollen 5 einzeln
betätigbar
sind. Zum Stillsetzen einer Gruppe von Rollen 5 werden
die diesen zugeordneten Stellorgane 16 gleichzeitig entsprechend
betätigt.
Zur Bildung der Stellorgane 16 sind im dargestellten Beispiel,
wie am besten aus den 3 und 4 erkennbar
ist, Zylinder-Kolbenaggregate
vorgesehen, die mittels eines Druckmittels, vorzugsweise Druckluft,
betätigbar
sind. Die genannten Zylinder-Kolbenaggregate sind zweckmäßig einfach
wirkend ausgebildet, das heißt
das Druckmittel bewirkt einen Kolbenhub in einer Richtung und für die Rückstellbewegung
ist eine Feder vorgesehen.
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Die
Rollen 5 sind, wie die 3 und 4 anschaulich
zeigen, mit ihrem vom Laufbereich 12 abgewandten Ende auf
dem Gestell 4 gelagert. Im dargestellten Beispiel sind
hier gestellseitig befestigte Zapfen 17 vorgesehen, die
in eine zugeordnete Lagerbohrung der Rollen 5 eingreifen,
wobei zweckmäßig ein
Wälzlager
Verwendung finden kann. Das dem Laufbereich 12 nahe Ende
der Walzen 5 ist mit einem ein zugeordnetes, gestellseitiges
Langloch durchgreifenden Zapfen 18 versehen und hiermit
auf der Kolbenstange des das jeweils zugeordnete Stellorgan 16 bildenden
Zylinder-Kolbenaggregats 16 aufgenommen, das seinerseits
am Gestell 4 angebracht ist. Dieses ist hierzu mit den
die Stellorgane 16 bildenden Zylinder-Kolbenaggregaten
zugeordneten Lagerböcken 19 versehen,
auf denen das zugeordnete Zylinder-Kolbenaggregat schwenkbar gelagert ist.
Die Verbindung mit der Rolle 12 kann dabei durch einen
Lagerstift 20 erfolgen, wobei ebenfalls ein Wälzlager
Verwendung finden kann.
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Es
genügt,
wenn der Spalt 14 nur eine geringe lichte Weite aufweist.
Die hierzu erforderliche Schwenkbewegung der Rollen 5 im
Bereich der stellorganfernen Seite liegt in der Regel im Bereich
des Lagerspiels und/oder der Elastizität der Rollen 5. Um diese
Schwenkbewegung zu erleichtern könnten
natürlich
auch die stellorganfernen Lager als Tonnenlager ausgebildet sein,
die eine gewisse Schwenkbewegung zulassen. Auf der stellorgannahen
Seite kann infolge der Schwenkbarkeit der Stellorgane 16 auf
Tonnenlager verzichtet werden.
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Die
hier durch Zylinder-Kolbenaggregate gebildeten Stellorgane 16 sind
durch eine in 2 angedeutete Steuereinrichtung 21 steuerbar.
Diese hat einen Eingang für
einen am Einlauf der Rollenbahn 3 angeordneten, zweckmäßig als
Lichtschranke ausgebildeten Sensor 22 und den Stellorganen 16 zugeordnete
Ausgänge 23 für entsprechende
Steuersignale zum Ansteuern der Stellorgane 16. Bei der
dargestellten Ausführung
mit als Zylinder-Kolbenaggregate ausgebildeten Stellorganen 16 ist,
wie in den 3 und 4 angedeutet
ist, jeweils eine Druckmittel-Versorgungsleitung 24 mit
einem Ventil 25 zugeordnet, das durch die Steuereinrichtung 21 ansteuerbar
ist.
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Die
Steuereinrichtung 21 enthält zweckmäßig ein Programm, das so aufgebaut
ist, dass jede einer vorgegebenen Halteposition eines Gebindes 1 zugeordnete
Rolle 5 antriebsmäßig passiviert
und gestoppt wird, sobald das betreffende Gebinde 1 seine
Halteposition erreicht hat. Jedes Ventil 25 jeder der genannten
Halteposition zugeordneten Rolle 5 wird dabei nach einer
Zeitspanne, die das betreffende Gebinde 1 zum Zurücklegen
des Wegs zwischen dem es am Eingang der Rollenbahn 3 erfassenden Sensor 22 und
der gewünschten
Halteposition braucht, angesteuert. Diese Zeit wird dabei in Abhängigkeit
von der Rotationsgeschwindigkeit der Rollen 5 bzw. der
Laufgeschwindigkeit des Umlauforgans 7 ermittelt. Hierzu
kann ein zugeordnete Markierungen des Umlauforgans 7 abtastender
Impulsgeber 26 vorgesehen sein, der Impulse an die Steuereinrichtung 21 sendet,
die mit einer Zähleinrichtung
zum Zählen
der Impulse versehen ist. Diese Zähleinrichtung wird durch den
Sensor 22 gestartet, sobald dieser ein Gebinde 1 erfasst,
und beim Erreichen einer dem Abstand der Halteposition dieses Gebindes
vom Sensor 22 entsprechenden Zählerstellung gestoppt, wodurch
das Steuersignal zum Ansteuern des Ventils 25 und damit
zum Anheben der betreffenden Rolle 5 erzeugt wird.
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Vorstehend
ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
erläutert,
ohne dass jedoch hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll.
So wäre
es, wie schon angedeutet, durchaus auch denkbar, den Rollen 5 beispielsweise
als Bremsmotoren ausgebildete Einzelantriebsmotoren oder einzelne
Schaltkupplungen zuzuordnen. In jedem Fall ist die Anordnung so
zu treffen, dass die Rollen einzeln oder in Gruppen antriebslos
gemacht und abgebremst werden können.