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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung
bzw. die Erzeugung einer flächigen
Lichtausgabe.
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Die
in der heutigen allgemeinen Beleuchtungstechnik dominierenden Leuchtmittel
(Lampen) sind Glühlampen
und Leuchtstoffröhren,
die vor ca. 120 bzw. 60 Jahren erstmalig realisiert wurden. Ihre Herstellungstechnologien
und ihre Funktionalität
sind weitgehend ausgereift. In der vergangenen Dekade wurden substantielle
Verbesserungen nicht mehr erzielt.
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Während der
letzten Dekade haben LEDs, d. h. lichtemittierende Dioden (LED =
light emitting diode), aus Halbleitern einen Entwicklungsstand erreicht,
der weit über
ihre ursprüngliche
Funktionalität und
Einssatzbereiche (Indikator, Status-, Signallampen, Anzeigentechnik)
hinausgeht. Bereits heute haben LEDs begonnen, die Displaytechnik
im Außenbereich
sowie spezielle Bereiche der Be- und Hinterleuchtung zu durchdringen.
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Eine
allmähliche
Durchdringung des Sektors der Allgemeinbeleuchtung durch LEDs setzt
noch ganz erhebliche Fortschritte bei der Reduzierung der LED Herstellungskosten
und der Verbraucherendpreise voraus. Wenn Letzteres in ausreichendem Maß gelingt,
dann kann aus der Vision „Solid
State Lighting” die
Beleuchtungstechnologie des 21. Jahrhunderts werden.
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Treibende
Kräfte
für diese
Entwicklung sind die Vorteile und der Nutzen, die LEDs gegenüber konventionellen
Lichtquellen bieten. Die hervorstechenden Vorteile halbleiterbasierender
LEDs sind:
- – Kompakte Bauweise (Abmessungen
von wenigen mm)
- – Robustheit
(keine zerbrechlichen Glasbauteile)
- – Niedrige
Betriebstemperaturen
- – Niedrige
Betriebsspannungen (wenige Volt), mobiler Gerätebetrieb (Batterien) Schnelle
Modulierbarkeit, z. T. z. B. über
100 MHz
- – Lange
Lebensdauer von beispielsweise über 10.000
h Größte potentielle
Leistungseffizienz aller elektrischer Leuchtmittel Hohe Punktleuchtdichten
- – Umweltverträglichkeit
(z. B. keine Quecksilberentsorgung)
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Beleuchtungskörper auf
Basis von organischen Leuchtdioden (OLEDs) sind im Gegensatz zu den
LEDs noch in der Entwicklungsphase, zeigen aber jetzt schon ein
erhebliches Potenzial für
die Beleuchtungsquellen der Zukunft.
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Durch
die rasche Steigerung der Effizienz dieser Leuchtdioden, die heute
bei grünen
Dioden bereits die anorganischen Leuchtdioden übertreffen, eröffnen OLEDs
einen zukünftigen
Markt für
flächige Beleuchtung.
Als flächiger
Leuchtkörper
mit gegenüber
der LED moderater Leuchtdichte ist die OLED ideal geeignet für die Herstellung
flächiger
diffuser Lichtquellen. Hierbei kann in Zukunft die OLED durch ihre
Dünnschichttechnologie
auch die Realisierung von flexiblen Leuchtkörpern ermöglichen, was ganz neue Anwendungen
in der Beleuchtung von Räumen gestattet.
Die Vorteile der OLEDs sind hierbei:
- – Flächige, diffuse
Lichtquelle
- – Sehr
dünne Bauweise
(Dicken von unter einem bis wenigen mm)
- – Niedrige
Betriebsspannungen (wenige Volt), mobiler Gerätebetrieb (Batterien)
- – Hohe
Leistungseffizienz
- – Umweltverträglichkeit
(keine Quecksilberentsorgung)
- – Realisierung
auf flexiblen Untergründen
möglich
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Die
Möglichkeit,
dass durch Halbleiterlichtemissionsbauelemente eine völlig neue
Art der elektrischen Lichterzeugung erhaltbar ist, entstand durch die
in den frühen
1960er Jahren einsetzende III-V Halbleiter (HL) Technologie. In
einem III-V HL pn-Übergang
werden Elektronen und Löcher
in einen räumlich
eng eingegrenzten Bereich injiziert, wo sie unter Emission von Licht
rekombinieren. Die Strahlung ist weitgehend monochromatisch und
ihre Wellenlänge
wird durch den Bandabstand des HL Materials bestimmt. Farbige LED
werden hauptsächlich
in der Elektronik oder bei Statusanzeigen eingesetzt. Weiße LEDs,
die auf dem Prinzip der teilweisen Lumineszenzkonversion des blauen
Primärlichts
eines LED Chips in einem Gelb emittierenden Leuchtstoff beruhen
bzw. farbveränderliche
LEDs (Aufgebaut aus drei farbigen LEDs) werden hauptsächlich für den Effektbeleuchtungs-
und Allgemeinbeleuchtungsbereich eingesetzt. Die Punkthelligkeiten
der LEDs sind in den letzten Jahren stark gestiegen und erreichen
heute mehrere Millionen cd/m2, was den Einsatz
in Scheinwerfereinheiten möglich
macht.
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Ein
wichtiger Zukunftsmarkt ist herbei die Hintergrundbeleuchtung von
LCDs. Sofern eine flächige
Lichtquelle mit LEDs realisiert werden soll, so gibt es zwei Verfahren
zur Realisierung. Zum einen werden direktstrahlende LEDs mit einem
vorgeschalteten Diffuser für
die flächige
Beleuchtung angewandt. Nachteil hierbei ist der notwendige Diffuser, der
umso effektiver homogenisiert, je größer der Abstand zur Leuchtdiode
ist. Dies erhöht
die Dicke der realisierten Leuchtflächen und kann auch zu Winkelabhängigkeiten
im Farbspektrum führen.
Eine andere Möglichkeit
ist die Seiteneinstrahlung von LEDs mit einer Keiloptik oder Streufolienoptik,
durch welche das seitlich eingestrahlte Licht in Richtung der Betrachtung
umgelenkt wird. Hierbei ist die Dimensionierung der Streufolien/Keiloptik
kompliziert, um Inhomogenitäten
in der Fläche
zu vermeiden. Weiterhin erreicht die Seiteneinspeisung eine geringere
Effizienz, da Licht bei der Umlenkung absorbiert wird.
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Elektrolumineszenz
aus organischen Materialien wurde 1963 erstmals an Anthracen-Einkristallen
entdeckt. Basierend darauf konnten 1987 durch Tang und VanSylke
die ersten Leuchtdioden aus dünnen
organischen Schichten vorgestellt werden. Im einfachsten Aufbau
besteht eine OLED aus einer organischen Schicht, die sich zwischen
zwei Elektroden (Anode und Kathode) befindet. Als Anode werden häufig ITO
(indium tin oxide) beschichtete Glassubstrate verwendet, die hinreichend
leitfähig
und im sichtbaren Spektralbereich transparent sind, so dass durch
diese Elektrode das erzeugte Licht austreten kann. Im Gegensatz
zu den LEDs besitzen OLEDs eine vergleichbar geringere Helligkeit
von 100–5000 cd/m2, was sie für Direktsichtbeleuchtung geeignet macht,
aber nicht für
Punktlichtanwendungen. Da OLEDs auf amorphen Schichten basieren,
benötigen sie
keinen kristallinen Untergrund und können auf fast beliebigen Untergründen aufgebracht
werden. Weiße
OLEDs werden durch Farbkombinationen (rot, grün, blau) in einer Schichtfolge
erreicht. Aufgrund der geringen Schichtdicke (insgesamt ca. 300
nm) sind Realisierungen auf flexiblen Untergründen (Kunststofffolie bzw.
Metallfolie) möglich.
Ein Problem stellt die hohe Sauerstoff- und Wasserempfindlichkeit
dar. Um die OLED zu stabilisieren, wird das Substrat mit einer weiteren
Glaskappe verklebt und/oder mittels einer Dünnschichtfolge anorganischer
bzw. organischer Schichten beschichtet.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine effektivere Beleuchtungsvorrichtung bzw. ein effektiveres
Verfahren zum Erzeugen einer flächigen
Lichtausgabe zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß Anspruch
1 und ein Verfahren gemäß Anspruch
17 gelöst.
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Eine
Erkenntnis der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass viele
verschiedene Vorteile der einzelnen Komponenten, nämlich der
organischen lichtemittierenden Bauelemente ei nerseits und der anorganischen
lichtemittierenden Bauelemente andererseits, so vereint werden können, dass
sich insgesamt ein Beleuchtungskonzept mit verbesserten Charakteristika
ergibt. Die Kombination beider Beleuchtungsquellen, d. h. anorganische
sowie organische lichtemittierende Bauelemente, unter Ausnutzung
der hohen Punktleuchtdichten der anorganischen lichtemittierenden
Bauelemente, wie z. B. LEDs, einerseits und der flächigen Leuchtflächen mittels
organischer lichtemittierender Bauelemente, wie z. B. OLEDs, ermöglicht beispielsweise
die Realisierung neuartiger kombinierter Beleuchtungsquellen im
Anzeige- bzw. Beleuchtungsbereich, wie es im Folgenden noch dargelegt
wird. Anwendungsbeispiele für
ein solches Beleuchtungskonzept sind beispielsweise Leselampen mit
Punkt- und Hintergrundbeleuchtung, wie z. B. Kabinenbeleuchtungen
in Flugzeugen, Auto-Rückschlussleuchten
mit integrierter Bremsleuchte und/oder Blinker, Außenleuchtanzeigen
für Gebäude mit
Punkt-Beleuchtung des Eingangsbereichs oder farbveränderliche
Flächenanzeigen.
Viele weitere Anwendungen sind möglich
und umfassen beispielsweise alle Kombinationen aus Punkt- und Flächenlichtelementen.
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Bei
Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung werden LEDs als Punktleuchtkörper verwendet
und mit OLEDs kombiniert, die als Flächenlichtkörper verwendet werden. Diese
Kombination ermöglicht
sehr flache und effektive Lichtsysteme für eine Vielzahl von Anwendungen,
wobei die Kombination zwischen LED einerseits und OLED andererseits die
Möglichkeit
für eine
optimale Kombination der zwei Lichttechnologien entsprechend der
jeweiligen Anwendung bietet und die Möglichkeit für die Realisierung eines hocheffizienten
und flachen Leuchtsystems bildet.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen erläutert.
Es zeigen
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1 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel;
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2 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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3 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem noch weiteren Ausführungsbeispiel;
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4 eine
schematische Ansicht zur Veranschaulichung der Wirkung der optischen
Schicht von 3 gemäß einem Ausführungsbeispiel;
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5 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem noch weiteren Ausführungsbeispiel;
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6a–c Projektionen
der Lichtaustrittsflächen
einer LED und einer OLED entlang der Abstrahlrichtung gemäß verschiedenen
Ausführungsbeispielen;
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7 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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8 eine
Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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9 eine
Schnittansicht einer Realisierungsmöglichkeit für eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel;
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10 eine
Schnittansicht einer weiteren Realisierungsmöglichkeit für eine Beleuchtungsvorrichtung;
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11 eine
Schnittansicht einer weiteren Realisierungsmöglichkeit für eine Beleuchtungsvorrichtung;
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12 eine
Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel;
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13 eine
Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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14 eine
Seitenansicht einer Lampe mit integrierter Beleuchtungsvorrichtung,
deren Draufsicht ebenfalls zu sehen ist, gemäß einem Ausführungsbeispiel;
und
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15 eine
Draufsicht auf eine in eine Lampe integrierte Beleuchtungsvorrichtung
gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt
eine Beleuchtungsvorrichtung 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel.
Die Beleuchtungsvorrichtung 10 von 1 umfasst
ein organische lichtemittierendes Bauelement 12 sowie ein oder
mehrere anorganische lichtemittierende Bauelemente, wobei in 1 exemplarisch
zwei, nämlich 14a und 14b,
gezeigt sind. Das organische lichtemittierende Bauelement 12 weist
eine Lichtaustrittsfläche 16 auf,
die größer ist
als die Lichtaustrittsflächen 18a bzw. 18b der
anorganischen lichtemittierenden Bauelemente 14a und 14b.
Bei dem Ausführungsbeispiel
von 1 weisen das organische lichtemittierende Bauelement 12 und
das bzw. die anorganische(n) lichtemittierende(n) Bauelement(e)
jeweils eine Abstrahlrichtung 20, 22a bzw. 22b auf,
die gleichgerichtet bzw. parallel zueinander sind. Dabei wird unter
Abstrahlrichtung beispielsweise die Richtung verstanden, in der
das jeweilige Bauelement 12, 14a und 14b mit
der größten Intensität abstrahlt,
oder die Richtung, in der das jeweilige Bauelement 12, 14a bzw. 14b schwerpunktmäßig bzw.
im Mittel abstrahlt. In 1 sind dazu die lichtemittierende
Bauelemente 14a und 14b angrenzend zu einer der Lichtaustrittsfläche 16 abgewandten
Seite 24 des organischen lichtemittierenden Bauelements 12 angeordnet,
so dass die Lichtaustrittsflächen 16, 18a und 18b parallel
zueinander sind, wobei das organische lichtemittierende Bauelement 12 an
den Stellen, an denen die anorganischen licht emittierenden Bauelemente 14a bzw. 14b angeordnet
sind, transparente Abschnitte, d. h. in einer Dickerichtung bzw.
der Abstrahlrichtung durchgängig
transparente Abschnitte, 26a bzw. 26b aufweist,
die, wie es später
noch Bezug nehmend auf 7 erläutert wird, beispielsweise durch
entsprechende Öffnungen
in einer der Elektroden, d. h. Anode oder Kathode, des organischen
lichtemittierenden Bauelement 12 realisiert sein können. An
den lateral benachbarten Bereichen zu den Stellen 26a und 26b kann
das lichtemittierende Bauelement 12 für das Licht der anorganischen
lichtemittierenden Bauelemente 14a und 14b undurchlässig bzw.
opak sein.
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Natürlich ist
es möglich,
dass die Bauelemente 14a und 14b mit dem Bauelement 12 an
der Rückseite 24 fest
verbunden sind, wie z. B. mittels eines Haftmittels oder dergleichen.
Es ist allerdings ebenfalls möglich,
dass eine feste Anordnung zwischen dem Bauelement 12 und
den Bauelementen 14a bzw. 14b anderweitig realisiert
ist, wie z. B. über einen
Rahmen, der die Bauelemente 12, 14a und 14b trägt.
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Obwohl
es sich bei den Bauelementen 12, 14a und 14b auch
um andere Bauelemente handeln könnte
als Dioden, wird im Folgenden exemplarisch davon ausgegangen, dass
es sich um Dioden handelt, d. h. LEDs. Es sei aber darauf hingewiesen, dass
sowohl für
das vorliegende Ausführungsbeispiel nach 1 als
auch für
die nachfolgenden Ausführungsbeispiele
andere Realisierungsmöglichkeiten ebenfalls
denkbar sind, so das im folgenden von einem weiteren Verweis darauf,
dass statt der dort gezeigten Dioden auch andere anorganische, wie
z. B. Halbleiter-, bzw. organische lichtemittierende Bauelemente
verwendet werden könnten,
weggelassen wird.
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Während bei
dem Ausführungsbeispiel
von 1 das organische Bauelement 12, d. h.
also beispielsweise die organische Leuchtdiode, als flächiger Leuchtkörper ausgebildet
war, der an mindestens einer Stelle einen transparenten Abschnitt
aufweist, durch die ein anorganisches Bauelement, d. h. beispielsweise
eine anorganische LED, leuchtet, die direkt hinter der OLED positioniert
ist, zeigt 2 ein Ausführungsbeispiel, bei der die
organische Leuchtdiode 12 an sich schon, d. h. lateral
durchgängig, transparent
ausgelegt ist, und die anorganische LED- – dort wiederum exemplarisch
zwei, nämlich 14a bzw. 14b – direkt
durch die OLED 12 hindurchleuchten. Im Übrigen entspricht das Ausführungsbeispiel von 2 demjenigen
von 1.
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3 zeigt
eine weitere mögliche
Variation des Ausführungsbeispiels
von 1. Insbesondere befindet sich nach dem Ausführungsbeispiel
von 3 in Abstrahlrichtung 20, 22a bzw. 22b hinter
der organischen Leuchtdiode 12, wie z. B. an der die Lichtaustrittsfläche 16 bildenden
Seite der OLED 12, eine optische Schicht 30, die
in lateraler Richtung, d. h. quer zur Abstrahlrichtung 20, 22a und 22b,
eine derart lateral variierende optische Charakteristik aufweist,
dass eine Raumwinkelverteilung, mit welcher die LEDs 14a bzw. 14b abstrahlen,
mehr beeinflusst wird als die Raumwinkelverteilung, mit der die
OLED 12 abstrahlt, die beispielsweise durch die Schicht 30 überhaupt
nicht beeinflusst wird.
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4 zeigt
beispielsweise exemplarisch, dass die LED eine gerichtete Abstrahlverteilung 32 aufweist,
indem die Abstrahlwinkelverteilung für einen die LED 14a verlassenden
Lichtstrahl bzw. für
einen Ort an der Lichtaustrittfläche 18a durch
eine Linie 32 dargestellt ist, die sich von dem Ort radial
um so weiter entfernt je größer die
Abstrahlung in der jeweiligen Richtung ist. Wie es zu sehen ist,
wird durch die optische Eigenschaft 34 der Schicht 30 die
gerichtete Abstrahlverteilung 32 exemplarisch so beeinflusst, dass
das Licht der LED 14a an der Lichtaustrittsseite 36 der
Schicht 30 zu Licht führt,
das die Schicht 30 mit einer anderen bzw. unterschiedlichen
Raumwinkelverteilung 38 verlässt, nämlich hier exemplarisch mit
einer, die einen unterschiedlichen Raumwinkelschwerpunkt 22a' aufweist. Gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
für die
Schicht 30 kann sich die Beeinflussung 34 durch
die Schicht 30 aber auch zusätzlich oder alternativ auf
die Raumwinkelausdehnung auswirken, d. h. zu einem Ausdehnungsunterschied
zwischen der ursprünglichen
Abstrahlverteilung 32 und der Verteilung 34 führen, wie
es beispielsweise bei einer Diffuser schicht der Fall wäre.
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In 4 ist
exemplarisch auch gezeigt, wie sich die optische Eigenschaft 34 der
Schicht 30 auf die Raumwinkelverteilung 40 des
abgestrahlten Lichtes der OLED 12 auswirkt, wobei in dem
Fall von 4 exemplarisch davon ausgegangen
wird, dass die Schicht 30 derartig ausgestaltet ist, dass
das Licht, das die Schicht 30 an der Seite 36 verlässt und von
dem Licht der OLED 12 resultiert, immer noch die gleiche
bzw. fast die gleiche Abstrahlcharakteristika aufweist wie ursprünglich an
der Lichtaustrittsfläche 16 der
OLED 12, hier nämlich
exemplarisch eine diffusere Verteilung 40 als die Verteilung 32 der
LED 14a.
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Bei
der optischen Schicht 30 kann es sich beispielsweise um
eine Lichtleitschicht handeln, die das Licht der LED(s) 14a bzw. 14b in
eine bestimmte Richtung ablenkt, die in dem Fall mehrere LED(s) 14a und 14b für die unterschiedlichen
LEDs gleich aber auch natürlich
unterschiedlich sein kann, wie es in 3 dargestellt
ist.
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In
dem Fall von 1 waren die LEDs 14a und 14b bezogen
auf die Abstrahlrichtung 20 hinter der OLED 12 angeordnet.
In dem Ausführungsbeispiel
von 5 ist eine Alternative hierzu gezeigt. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
sind die LEDs 14a und 14b in Abstrahlrichtung 20 vor
der OLED 12 angeordnet. Wie es in 5 dargestellt
ist, könnte
die OLED 12 so ausgebildet sein, dass sie an den Stellen,
vor denen die LEDs 14a und 14b gebildet sind,
Abschnitte 50a und 50b aufweist, an denen die
OLED 12 nicht ausstrahlt, d. h. an denen die Lichtaustrittsfläche 16 unterbrochen
ist. Eine lateral durchgängig
leuchtende OLED 12 mit einer beispielsweise einfach zusammenhängenden
Lichtaustrittsfläche 16 wä re allerdings
ebenfalls möglich. Ähnlich wie
bei dem Ausführungsbeispiel
von 1 können
die LEDs 14a und 14b an der die Lichtaustrittsfläche 16 bildenden
Seite der OLED 12 befestigt sein oder anderweitig gehalten
werden, um fest zu der OLED angeordnet zu sein.
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Lediglich
der Vollständigkeit
halber sei darauf hingewiesen, dass bei den Ausführungsbeispielen von 1–5 die
Anzahl der anorganischen LEDs weder auf zwei, wie in den Figuren
gezeigt, noch auf eins, wie im Vorhergehenden als Möglichkeit
ausgeführt,
noch auf irgendeine andere Anzahl eingeschränkt ist. Jegliche Anzahl ist
möglich.
Die laterale Verteilung in dem Fall mehrerer LEDs 14a, 14b über die
Lichtaustrittsfläche 16 der
OLED 12 hinweg kann regelmäßig oder unregelmäßig sein.
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6a zeigt
eine exemplarische Projektion der Lichtaustrittsfläche der
OLED 12 und einer LED 14a entlang der Abstrahlrichtung 20, 22a bzw. 22b, wobei
ersichtlich ist, dass die Austrittsfläche 18a in die Lichtaustrittsfläche 16 lateral
eingebettet ist. Dabei bildet in dem Fall von 6a der
Bereich der Lichtaustrittsfläche 16 um
die Lichtaustrittsfläche 18a herum
einen zweifach zusammenhängenden
Bereich. In anderen Worten ausgedrückt wird bei dem Ausführungsbeispiel
von 6a die Lichtaustrittsfläche 18a von der Lichtaustrittsfläche 16 lateral
vollständig
umgeben. Dies muss nicht sein, wie es in 6b gezeigt
ist. Dort bildet der Bereich der Lichtaustrittsfläche 16 um
die Lichtaustrittsfläche 18a herum
einen einfach zusammenhängenden
Bereich. Wie es 6c zeigt, ist es dabei ebenfalls
möglicht, dass
die Lichtaustrittsfläche 16 der
OLED 12 selbst keinen zusammenhängenden Bereich definiert.
In dem Fall von 6c bildet beispielsweise die Lichtaustrittsfläche 16 exemplarisch
einen im Wesentlichen rechteckigen Flächenbereich 60, der
sich in sechs Teile 16a–16f untergliedert,
in deren Zwischenräumen
zwischen denselben die Lichtaustrittsflächen 18a und 18b der
LEDs 14a und 14b angeordnet sind. In diesem Fall äußerst sich
die Einbettung der Lichtaustrittsflächen 18a und 18b in
die Lichtaustrittsfläche 16 darin,
dass die Lichtaustrittsflächen 18a und 18b vollständig innerhalb
der kleinsten einfach zusammenhängenden
und konvexen Fläche
angeordnet sind, in die die einzelnen Teile 16a–16f der Lichtaustrittsfläche 16 vollständig einbeschrieben werden
können,
welche kleinste einfach zusammenhängende konvexe Fläche in dem
vorliegenden Fall dem Rechteck 60 entspricht.
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Bevorzugt
beträgt
ein Flächenverhältnis zwischen
einer Summe der Lichtaustrittsflächen 18a und 18b,
d. h. F18 = F18a +
F18b, einerseits und einer Gesamtfläche F16 der Lichtaustrittsfläche 16 andererseits,
weniger als ½,
d. h. F18/F16 < 0,5.
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Obwohl
die 6a–6c zeigen,
dass sich die Lichtaustrittsfläche(n) 18 immer
im Inneren der Lichtaustrittsfläche 16 befinden/t,
wird eine ausreichend flächige
Lichtausgabe, in der sich das Licht der LED 14 und das
Licht der OLED 12 überlagern, auch
erzielt, wenn sich die Lichtaustrittsfläche bzw. die Lichtaustrittsflächen 18 am
Rand der Lichtaustrittsfläche 16 bzw.
der Abschnitte der Lichtaustrittsfläche 16 befinden, und
zwar, wenn beispielsweise das Flächenverhältnis zwischen
der kleinsten einfach zusammenhängenden
konvexen Fläche
FGes, die beide Lichtaustrittsflächen, d.
h. 16 und 18, umfasst, zu der kleinsten einfach
zusammenhängenden
konvexen Fläche
F16, die lediglich die Lichtaustrittsflächen 16 umfasst,
kleiner als 1,2 ist, d. h. FGes/F16 < 1,2,
wobei gegebenenfalls die Gesamtfläche zusätzlich oder alternativ dem
Verhältnis
FGes/F16 > 1,02 genügt.
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Bei
den Lichtaustrittsflächen 16a–16f kann es
sich wiederum um individuell ansteuerbare Teile der OLED 12 handeln,
in welchem Fall jeder Teil 16a–16f einer OLED entspräche, oder
es handelt sich bei den Teilen 16a–16f um lediglich
gemeinsam ansteuerbare Elemente. In dem erstgenannten Fall werden
die Bereiche 16a–16f beispielsweise über eine
der beiden Elektroden der OLED definiert, d. h. über die Anode oder die Kathode,
die entsprechend lateral in die einzelnen Teile 16a–16f strukturiert
ist, während
die andere Elektrode lateral durchgängig sein kann, um sich über die
gesamte Fläche 60 zu
erstrecken. In diesem Fall ist es auch möglich, dass die OLED 16 eine
Anzeige lateral geformten Symbols anzeigt oder als Pixelanzeige
zur Anzeige variablen Inhalts dient.
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Im übrigen wird
darauf hingewiesen, dass für alle
im Vorhergehenden sowie auch für
die anderen Ausfürhungsbeispiele
gilt, das das Farbspektrum der LED das gleiche sein kann wie dasjenige
der OLED oder aber das dieselben sich voneinander unterscheiden
können.
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Bezug
nehmend auf 7 und 8 werden
nun zwei Ausführungsbeispiele
beschrieben, bei denen die Überlagerung
des LED-Lichtes
mit dem OLED-Licht auf andere Weise geschieht, nämlich indem die Abstrahlrichtung
der LEDs seitlich zur Abstrahlrichtung der OLED erfolgt, wobei eine
optische Schicht das seitlich eingekoppelte Licht der LEDs in die
Abstrahlrichtung der OLED umlenkt. Hierdurch ist eine Farbmischung
des Lichts der LED mit dem Licht der OLED möglich und es kann eine monochrome oder
weiße
OLED durch eine seiteneingespeiste LED farblich gemischt werden.
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7 zeigt
zunächst
ein Ausführungsbeispiel
einer Beleuchtungsvorrichtung 10, bei der in Abstrahlrichtung
hinter der OLED 12, wie z. B. an der die Lichtaustrittsfläche 16 der
OLED 12 bildenden Seite der OLED 12 eine optische
Schicht 70 gebildet ist, wobei eine oder, wie es in 7 exemplarisch
gezeigt ist, mehrere anorganische LEDs 14a und 14b mit
jeweiligen Lichtaustrittsflächen 18a und 18b so angeordnet
sind, um Licht seitlich in die Schicht 70 einzukoppeln,
wofür ihre
Abstrahlrichtung 22a und 22b beispielsweise quer
zur Abstrahlrichtung 20 der OLED 12 verläuft. In
dem Fall von 7 sind die LEDs 14a und 14b entlang
des Außenumfangs
der Schicht 70 angeordnet.
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Die
optische Schicht 70 ist nun so ausgebildet, dass sowohl
das Licht der OLED 12 als auch das Licht der LEDs 14a und 14b zu
einem Lichtaustritt 72 an einer der OLED 12 abgewandten
Seite 74 der optischen Schicht 70 führt. Die
optische Schicht ist beispielsweise eine Streuschicht, d. h. eine
Schicht aus transparentem Grundmaterial, in der Streuzentren eingerichtet
sind, deren Dichte in lateraler Richtung beispielsweise von außen nach
innen bzw. von den LEDs 14a und 14b nach innen
zunimmt, damit die Anteil des LED-Lichtes an der Lichtausgabe 72 über die
Lichtaustrittsfläche 16 hinweg
lateral gleichmäßig ist.
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Natürlich können auch
andere optische Schichten 70 als Streuschichten verwendet
werden. Beispielsweise würden
sich fluoreszierende oder phosphoreszierende Schichten eignen, in
welchem Fall das Licht des Lichtaustritts 72 zwar aus dem Licht
der OLED 12 und dem Licht der LED 14a und 14b resultieren
würde,
aber zumindest teilweise aus Sekundärlicht bestehen könnte, das
ein anderes Spektrum aufweist als das Primärlicht der OLED 12 und
der LED 14a und 14b.
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Ferner
könnte
die Schicht 70 als Keilschicht ausgebildet sein, um die
seitliche Umlenkung des Lichts der LEDs 14a und 14b zu
erzielen.
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8 zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
bei dem im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel von 7 die
OLED 12 ausgebildet ist, um Licht beidseitig auszustrahlen,
d. h. in Richtung der optischen Schicht 70 und entgegengesetzt
hierzu, wobei zudem auch die optische Schicht 70 ausgebildet
sein kann, um das LED-Licht der LEDs 14a und 14b in beide
Richtungen, d. h. durch die Seite 74 hindurch sowie in
die der OLED 12 zugewandten Richtung hin umzulenken. Bei
dem Ausführungsbeispiel
von 8 kann somit sowohl das OLED- als auch das LED-Licht beidseitig austreten.
Die OLED ist beispielsweise für
das aus dem Licht der LEDs 14a und 14b in der
Schicht 70 resultierende Licht transparent ausgeführt.
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Bezug
nehmend auf die 9 und 10 werden
im Folgenden detaillierte Realisierungsmöglichkeiten für die Ausführungsbeispiele
nach 1 bis 3 beschrieben, bei denen sich
ja die anorganischen LEDs hinter der OLED befinden. Zudem wird eine
Möglichkeit
zu deren Herstellung beschrieben.
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Gemäß 9 umfasst
die OLED 12 eine erste Elektrodenschicht 90, eine
Schichtstruktur 92 mit einer oder mehreren organischen
Schichten und eine zweite Elektrodenschicht 94, die in
dieser Reihenfolge auf einem transparenten Trägersubstrat 96 angeordnet
sind. Die LEDs 14a und 14b sind auf einem geeigneten
Substrat 98 angeordnet, wie z. B. einer Leiterplatte. Die
Elektrodenschicht 90 und die Schichtstruktur 92 sind
transparent für
das Licht der LEDs 14a und 14b und können, wie
es in 9 gezeigt ist, durchgängig gebildet sein. Die zweite
Elektrodenschicht 94 ist strukturiert, um Öffnungen 100 aufzuweisen,
die dazu vorgesehen sind, Licht der LEDs 14a und 14b in
Abstrahlrichtung 20 der OLED 12 durchzulassen.
Insbesondere schützt
ein transparenter Deckel 102 die empfindliche OLED 12 von
außen,
indem er zusammen mit dem Substrat 96 einen abgeschlossenen
Hohlraum 104 bildet, in dem sich die OLED 12 befindet.
Durch diesen transparenten Deckel 102 hindurch strahlen
die LEDs 14a und 14b in die gleiche Richtung wie
die Abstrahlrichtung 20 der OLED 12, wozu die
Leiterplatte 98 parallel zum Substrat 96 angeordnet
ist, und zwar so dass die LEDs 14a und 14b der
OLED 12 zugewandt sind. Wie es in 9 gezeigt
ist, kann auf der der OLED 12 abgewandten Seite des Substrats 96,
wie im Vorhergehenden beschrieben, optional eine optische Schicht
angeordnet sein, wie z. B. eine Auskoppel-Diffuser-Schicht, d. h. eine
Schicht, die die Raumwinkelverteilung des ankommenden Lichtes verbreitert.
Die Schicht ist in 9 mit 106 angezeigt.
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Bei
der Herstellung wird beispielsweise auf dem transparenten Trägermaterial
des Substrats 96, das beispielsweise Glas oder Folie ist,
zunächst
ein transparentes leitendes Material, wie z. B. Indium-Zinn-Oxid
(ITO) oder ZnO:Al aufgebracht, um die erste Elektrodenschicht 90 zu
bilden, wobei die Schicht 90 gegebenenfalls noch strukturiert
wird, um den Außenumfang
zu definieren. Auf diesem Material werden dann beispielsweise organische
Schichten abgeschieden, um die Schichtstruktur 92 zu bilden. Auf
dieser Schichtstruktur 92 wird beispielsweise wiederum
leitfähiges
Material aufgebracht und strukturiert, um die zweite Elektrodenschicht 94 zu
bilden, d. h. eine leitende Deckelektrode 94, die transparent oder
nicht-transparent sein kann. Im intransparenten Fall kann die Elektrode 94 beispielsweise
aus Metall bestehen, wie z. B. Aluminium oder Silber, und im transparenten
Fall kann sie beispielsweise aus einem transparenten Leiter, wie
z. B. einer dünnen
Metallschicht oder einem transparenten Oxid, wie z. B. ITO oder
ZnO, bestehen. Der Deckel 102 wird beispielsweise aus Glas
oder Folie oder einem sonstigen transparenten Material gebildet,
um die OLED 12 vor Sauerstoff und Wasser zu schützen. Die
LEDs 14a und 14b werden beispielsweise inklusive
einer geeigneten Einkoppeloptik auf dem Träger 98, wie z. B.
einer Leiterplatte, aufgebracht und gegenüber der OLED 12 so
positioniert angebracht, dass die LEDs 14a und 14b durch
die transparenten Teile 100 der OLED 12 leuchten,
nämlich
dort, wo die Deckelektrode 94 durch die Strukturierung
entfernt ist bzw. fehlt. Die optische Schicht 106 kann
aufgebracht werden, um die Homogenität des an der der OLED 12 abgewandten
Seite des Substrats 96 austretenden Lichts zu verbessern.
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10 zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
das sich von demjenigen von 9 dadurch
unterscheidet, dass die OLED 12 nicht durch einen transparenten
Deckel geschützt
wird, sondern durch eine Dünnschichtverkapselung 108,
die ebenfalls aus einem transparenten Material, wie z. B. Epoxidharz,
besteht, auf der wiederum ein mechanischer Schutz 110 in
Form von beispielsweise Glas oder Folie angeordnet ist, um vor mechanischen
Einflüssen
aus der dem Substrat 96 abgewandten Seite zu schützen.
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11 zeigt
eine weitere technische Ausführung
einer Beleuchtungsvorrichtung, die einem Ausführungsbeispiel für eine Beleuchtungsvorrichtung entspricht,
wonach die OLED und die LEDs in der gleichen Höhe angeordnet sind (in Abstrahlrichtung betrachtet).
Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind sowohl die OLED als auch die LEDs auf dem gleichen Substrat 96 angeordnet.
Insbesondere umfasst die OLED 12 wieder die Schichten 90, 92 und 94,
wobei diesmal nur die erste Elektrodenschicht 90 lateral durchgängig ausgebildet
ist, während
die organische Schichtstruktur 92 und die zweite Elektrodenschicht 94 lateral übereinstimmend
strukturiert sind, um einen oder mehrere Zwischenräume 112 zu
bilden. In diesem Zwischenraum 112 sind eine oder mehrere LEDs 14a und 14b auf
der dem Substrat 96 abgewandten Seite der ersten Elektrodenschicht 90 angeordnet.
Von der dem Substrat 96 abgewandten Seite sind die Schichtstruktur 92 und
die erste Elektrodenschicht 94 durch eine strukturierte
Verkapselung 114 geschützt,
die strukturiert ist, um den bzw. die Zwischenräume 112 freizulassen.
Auf der dem Substrat 96 abgewandten Seite der strukturierten
Verkapselung 114 kann eine Abschlussplatte 116 vorgesehen sein,
an der direkt oder, wie in 11 dargestellt, über einen
Zwischenträger 118 die
LEDs 14a, 14b befestigt sind, so dass bei geeigneter
Auslegung des Zwischenträgers 118 bzw.
der Platte 116 selbst letztere als Wärmesenke zur Abführung der
in den LEDs entstehenden Wärme
dienen kann.
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Zur
Herstellung werden beispielsweise die organische Schichtstruktur 92 und
die Deckelektrode 94 zunächst mit der strukturierten
Verkapselung 114 verkapselt, woraufhin eine Integration
der LEDs 14a und 14b durch eine elektrische Kontaktierung
dieser Bauelemente mit der ersten, transparenten Elektrode 90 erfolgt,
die wiederum beispielsweise ITO oder ZnO:Al sein kann. Die Elektrode 90 kann
dabei zur Verringerung des Anschlusswiderstands durch eine Metallschicht
im Nicht-Sichtbereich verstärkt
sein, d. h. lateral überall
dort, wo weder OLED- noch LED-Licht hin durchscheinen muss. Zur Montage kann
beispielsweise ein Drahtbandverfahren oder ein Flip-Chip-Verfahren
verwendet werden. Im Anschluss daran kann die Abschlussplatte 116 rückseitig
befestigt werden, um insbesondere im Bereich der LEDs 14a und 14b zur
Wärmeabfuhr
direkt oder über den
Zwischenträger 150 zu
dienen. In 11 ist nochmals dargestellt,
dass an der der OLED 12 abgewandten Seite des Substrats 96 eine
optische Schicht 106 vorgesehen sein kann.
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Bezug
nehmend auf die folgenden Figuren werden noch mögliche Anwendungsfälle oben
beschriebener Ausführungsbeispiele
beschrieben.
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12 zeigt
beispielsweise eine Kombination zwischen LEDs 14 und OLEDs 12,
bei welcher die LEDs 14 im nicht-leuchtenden Zwischenraum 120 der
OLEDs 12 angeordnet sind. Die LEDs 14 können hierbei
die gleiche oder eine andere Farbe als die OLED 12 haben.
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass weder in dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel
noch in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
die Anordnung der LEDs und OLEDs auf eine rechteckige Anordnung
einschränkt ist.
Eine nicht-rechteckige Anordnung der OLEDs ist beispielsweise in
dem Fall von 12 ebenfalls möglich, wie
z. B. in der Form eines Zeichens oder Schriftzuges. Beispielsweise
könnte
die Anordnung nach 12 im Bereich der Effektbeleuchtung
oder Signalbeleuchtung verwendet werden. Die LEDs 14 können beispielsweise
zeitlich blinkend geschaltet bzw. angesteuert werden und können zu
einer Hervorhebung einer Kontur des Zeichens oder des Schriftzuges
verwendet werden, der durch die OLEDs angezeigt wird.
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13 zeigt
eine Anordnung der LEDs 14 innerhalb des aktiven Leuchtfeldes
bzw. der Lichtaustrittsfläche
der OLEDs 100, wobei bei dieser Anordnung die Effektbeleuchtung
mehr im eigentlichen Sichtfeld integriert ist. Eine unregelmäßige oder
quasi zufällige
Anordnung, wie sie in 13 dargestellt ist, ist insbesondere
für Effektbeleuchtung,
wie z. B. in Form eines Sternenhimmels, geeignet.
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14 zeigt
ein Beleuchtungselement bzw. eine Lampe 140, in deren Lichtkopf 142 eine
Beleuchtungsvorrichtung 144 mit einer Kombination aus einer
OLED 12 und einer LED 14 eingebaut ist. Beispielsweise übernimmt
die LED 14 in Kombination mit beispielsweise einer Auskoppeloptik
(nicht gezeigt) die Funktion einer punktförmigen bzw. lokaleren Beleuchtung,
wie z. B. zum Lesen, wobei die OLED 12 als Ambientebeleuchtung
der Szenerie dient.
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Eine
Modifikation des Ausführungsbeispiels von 14 ist
in 15 gezeigt. Insbesondere ist in dem Fall von 15 mehr
als nur ein LED-Bereich 14 vorgesehen, der in die OLED 12 integriert
ist. Beide LED-Bereiche 14' und 14'' können optisch in verschiedene
Richtungen fokussiert sein. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit,
bei der Innenraumbeleuchtung in Automobilen oder Bussen bestimmte
Sitzplätze
gezielt anzuleuchten, oder die Möglichkeit,
Rückschlussleuchten
mit integrierter Bremsleuchtung oder Lampenkombinationen in Flugzeugen
zu bilden.
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In
der vorhergehenden Beschreibung wurde lediglich der Einfachheit
halber in dem Fall des anorganischen lichtemittierenden Bauelements
exemplarisch von einer LED gesprochen und nicht von einer anorganischen
LED im Unterschied zu einer OLED. Eine anorganische LED kann insbesondere
eine Halbleiter-LED sein, wie z. B. eine lichtemittierende Halbleiterdiode
in III-V-Halbleitertechnologie. In Bezug auf den transparenten Bereich
in dem Fall von 1 wird darauf hingewiesen, dass
derselbe beispielsweise auch durch eine Öffnung in der OLED gebildet
sein kann, oder durch eine entsprechende Öffnung nicht nur in einer der
Elektroden, sondern auch eine Öffnung
in dem organischen Schichtstapel, wie es beispielsweise auch Bezug
nehmend auf 11 beschrieben worden ist.