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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zu Verpackung kleinstückiger
Artikel, insbesondere von Pralinen oder Karamellen mit Schokoladenüberzug,
in kontinuierlicher Arbeitsweise und durch eine Verpackungsmaschine
mit modularem Aufbau sowie eine Verpackungsmaschine, mit der das
vorgenannte Verfahren ausgeführt werden kann.
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Die
Verpackung von kleinstückigen Süßwaren,
wie Hart- oder Weichkaramellen, Pralinen oder anderen kleinstückigen
Süßwarenartikeln, insbesondere mit Schokoladenüberzug,
erfolgt seit langem im Bereich höherer Arbeitsleistungen
nach dem sogenannten kontinuierlichen Arbeitsprinzip, d. h. mit
Verpackungsmaschinen, die mit einer Mehrzahl rotierender Köpfe
(Arbeitsstationen) für Produktaufnahme, Übergabe
und Verpackung der Produkte versehen sind, so dass die Artikel in
einem kontinuierlichen Prozeß und mit hohen Leistungen
in Abhängigkeit von Produkttyp und Einschlagart (Verpackungstyp) sowie
sonstiger Randbedingungen mit bis zu 1200 Takten pro Minute verpackt
werden.
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Allerdings
sind derartig hohe Verpackungsleistungen vielfach nur bei der Verpackung
verhältnismäßig einfacher, wie z. B.
parallelepipedförmiger gestalteter Produkte erreichbar
und erfordern vielfach eine speziell abgestimmte Auslegung und Konfiguration
der einzelnen artikeltragenden und am Verpackungsprozeß beteiligten
Arbeitsköpfe der Maschine, so dass für verschiedene
Verpackungsarten (Einschlagarten) oder Kleinserien derartige Maschinen
keine hinreichende Variabilität oder einfache Umrüstbarkeit,
und zwar nicht nur seitens des Herstellers, sondern auch für
den Anwender aufweisen.
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Bisher
sind bei derartigen Verpackungsmaschinen bzw. Verpackungssystemen
im Allgemeinen nur die Produktzuführung und Produktvereinzelung, z.
B. in Verbindung mit eine Tellerzuführung, einer Band-
oder Kettenzuführung oder einer Verarbeitung vom Massestrang
variabel umrüstbar, während die Produktführung
und -orientierung durch die Verpackungsmaschine selbst im wesentlichen
konstant und durch den vorgegebenen Aufbau der rotierenden Köpfe.
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Beispiele
von Produktverpackungslinien der Anmelderin mit Bandzuführung,
Arbeiten vom Massestrang oder mit Tellerzuführung sind
in den 16 bis 22 gezeigt.
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Neben Änderungen
der Artikelzuführung und -vereinzelung ist es auch bekannt,
innerhalb der Verpackungsstationen dem Packkopf unterschiedliche Verpackungskomponenten
in Abhängigkeit von der gewählten Einschlagart
zuzuordnen. Allerdings bleibt auch in diesem Fall der Grundaufbau
der jeweiligen Verpackungsmaschine, insbesondere die Produktorientierung
im Lauf des Artikels durch die Maschine konstant, d. h. das Regime
der Übergabe der Artikel innerhalb der Maschine bleibt,
bedingt durch die Konfiguration der Köpfe, unverändert.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, vorgenannte Nachteile
zu beseitigen und ein Verfahren und eine Verpackungsmaschine, insbesondere
zur Durchführung des Verfahrens, zu schaffen, die es ermöglichen,
eine bisher nicht erreichte Vielgestaltigkeit hinsichtlich der verarbeitbaren
Produktformate und -größen sowie der Einschlagarten (Faltungsarten),
auch in Kombination miteinander und in Verbindung mit unterschiedlichen
Zuführungs- und Vereinzelungssystemen bei hoher Variabilität
der Orientierung der Artikel innerhalb des Verpackungsprozesses
zu erreichen, so dass ein solches Verfahren und eine solche Verpackungsmaschine
bei hinreichender Leistungsfähigkeit für den Anwender
von höherem Gebrauchswert ist, als dies bei bisherigen Systemen
aufgrund der starren Auslegung der und Verkettung der artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen innerhalb der Verpackungsmaschine der Fall ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
nach Anspruch 1 und eine Verpackungsmaschine nach Anspruch 47 gelöst.
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Wesentlich
unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße modulare Verpackungsmaschine
von bisher bekannten Systemen und Einrichtungen dadurch, dass nicht nur
Zuführungs- oder Abfördersysteme modular an unterschiedliche
Verpackungsaufgaben anpassbar sind oder einschlagorientiert zugehörige
Stationen innerhalb der Verpackungsstation und hinsichtlich des
Packkopfes sowie der mit ihm zusammenarbeitenden Verpackungsorgane
modifizierbar sind, sondern dass zumindest eine der artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen selbst austauschbar an dem Maschinenrahmen
der Verpackungsmaschine gelagert ist (Anspruch 47).
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In
Verbindung mit der Festlegung einer zentralen Achse am Maschinenrahmen,
um die eine n-teilige Arbeitsstation, hier eine Entnahmestation oder
Artikel-Greiferstation, arbeitet und der das Packstoffmaterial zur
Anlage an den Artikel zugeführt wird, ist also zumindest
eine der artikeltragenden Verpackungseinrichtungen selbst, im vorliegenden Fall
vorzugsweise ein Entnahmerad oder ein um die zentrale Achse drehbarer
Artikel-Greiferkopf oder ein nachgeordneter Packkopf (neben den
diesem schon bisher bekann termaßen modular zuordnenbaren
Zusatzeinrichtungen) austauschbar an einem Maschinenrahmen aufgenommen.
Diese werden dabei als selbstständige Module in Abhängigkeit
von der gewünschten Produktorientierung innerhalb des Verpackungsprozesse
oder der Auslegung der Verpackungsmaschine als eine Zwei- oder Drei-Kopf-Maschine
oder aber auch mit unterschiedlichen Packköpfen und diesen
zugeordnete Verpackungsorganen, wie Drehstation oder Faltstation
ausgeführt. Die Verpackungsmaschine kann somit baukastenartig rasch
verschiedenen Verpackungsaufgaben, Produkttypen, Einschlagarten
und Anwenderwünschen angepasst werden.
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Auf
diese Weise können Verpackungsverfahren mit unterschiedlichster
Produktzuführung und Vereinzelung sowie variabler Produktorientierung
innerhalb der Verpackungsmaschine und weitgehend freier Wahl der
Verpackungsart (Einschlagart) entsprechend den Anwenderwünschen
mit einer derartigen, modularen Verpackungsmaschine mit kontinuierlicher
Arbeitsweise durchgeführt werden. Die erforderlichen Zuführungs-/Vereinzelungs-
und Verpackungseinrichtungen werden artikelorientiert zusammengestellt
und die artikeltragenden Verpackungseinrichtungen werden der zentralen
Achse und der ihr zugehörigen Artikel-Greiferstation zugeordnet. Auf
diese Weise sind kompliziertere Einschlagarten und Verpackungen,
insbesondere kombinierte Einschläge, wie z. B. Falt- und
Dreheinschläge an einem Artikel (Säckchenfaltung)
erstmals auf einer kontinuierlich und mit hoher Leistung, vorzugsweise
im Mittelklassebereich arbeitend, sehr produktiv herstellbar.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sowie der erfindungsgemäß modulare Verpackungsmaschine
sind in den jeweils zugehörigen Unteransprüchen
dargestellt.
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Zum
Beispiel ist durch das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine möglich,
nicht nur Formatwechsel sondern in erweitertem Maße auch
Wechsel der Faltungsart vorzunehmen. So können neu weitere, hochwertige
Einschlagarten in kontinuierlicher Arbeitsweise, wie z. B. „Top-Twist” (Dreheinschlag
an einer Oberseite des Produktes, Falteinschlag an einer Bodenseite)
realisiert werden. Neben dem Wechsel von Zuführ- und Vereinzelungseinheiten
und dem Wechseln von Dreh- bzw. Faltstationen im Bereich der Verpackungsstation,
sind erfindungsgemäß auch Arbeitsstationen wie
Entnahmeköpfe und Greiferköpfe, d. h. z. B. ein
Entnahmerad und der Artikel-Greiferkopf (der um die zentrale Achse
rotiert) auswechselbar, und somit auch Produktorientierungen bei
der Erfassung bzw. beim Durchlauf des Artikels durch die Verpackungsmaschine
variabel auslegbar.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verpackungsverfahren und
der zu dessen Durchführung vorzugsweise vorgesehenen, erfindungsgemäßen
Verpackungsmaschine sind aufgrund des modularen Charakters der artikeltragenden
Verpackungseinrichtung selbst (als solche werden im Rahmen der vorliegenden
Anmeldung vornehmlich ein die Artikel aus einer Zuführungs-
und/oder Vereinzelungseinrichtung aufnehmendes Entnahmerad (sofern
vorhanden), ein um eine zentrale Hauptachse der Verpackungsmaschine
rotierbarer Artikel-Greiferkopf (der ggf. auch als Entnahmerad fungiert)
und der Packkopf verstanden) austauschbar, so dass neben dem Wechsel
von Zuführungs- und Vereinzelungseinheiten (z. B. Wechsel
von einer Tellermaschine zu einer Bandmaschine und umgekehrt) und
dem Wechsel von Dreh- oder Faltstationen in der Verpackungsstation
auch Arbeitsstationen, wie Entnahmeköpfe und Greiferköpfe
austauschbar sind, um Produktorientierungen innerhalb des Verpackungsprozesses
bei Artikeldurchlauf durch die Verpackungsmaschine zu ändern.
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Hierdurch
wird es möglich, hochwertige Einschlagarten, wie „Top-Twist” in
kontinuierlich arbeitenden Verpackungsmaschinen zu realisieren.
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Die
Erfindung ist insbesondere für die Verpackung empfindlicher
Süßwarenstücke mit Schokoladenüberzug
vorgesehen, z. B. können Doppeldrehen, Top-Twist, Säckchenfaltung
(Sachet), Stanolieren und Sonderfaltungen realisiert werden, und
zwar mit hohen Verpackungsleistungen, vorzugsweise im Mittelklassebereich
von bis zu 800 Arbeitstakten pro Minute. Die Erfindung ist jedoch
nicht auf solche Schokoladenprodukte beschränkt.
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Ferner
sind verhältnismäßig große Artikel von
beispielsweise einem Durchmesser von 30 mm bis 40 mm verarbeitbar.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verpackungsmaschine, für die auch selbständig
Schutz, und zwar unabhängig von der vorbeschriebenen Modularität
der Verpackungsmaschine durch austauschbar vorgesehene artikeltragende
Verpackungseinrichtungen beansprucht wird, ist in Verbindung mit
einem Vereinzelungsteller-Zuführungssystem eine Ausfördereinrichtung
für die Bereitstellung von in Aufnahmetaschen eines Vereinzelungstellers,
vorzugsweise eines Aufgaberinges desselben, befindlichen Artikeln
in eine Bewegungsbahn einer Haltebacken-Greifereinrichtung einer
Entnahmestation vorgeschlagen, die z. B. ein Greiferrad in einer
Drei-Kopf-Verpackungsmaschine oder ein Artikel-Greiferkopf einer
Greiferstation in einer Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine sein kann.
Vorzugsweise enthält diese Ausfördereinrichtung
eine Stempeleinrichtung mit zumindest einem Unterstempelrad und
einer Mehrzahl (vorzugsweise von drei) von vertikal und umlaufend
bewegbaren Unterstempeln in Verbindung mit einem speziellen Unterstempelgetriebe,
die abfolgend die Artikel aus Aufnahmetaschen des Vereinzelungsrades
heraus anheben, ggf. unter gleichzeitigem Festhalten des Artikels
durch einen vermittels eines Oberstempelgetriebes bewegbaren Oberstempels,
so dass der betreffende Artikel unter Trennung von dem Vereinzelungsteller
durch Haltebackenpaare einer nachfolgend angeordneten Einrichtung
zur Entnahme bzw. Aufnahme der Artikel in die Verpackungsmaschine erfasst
werden kann.
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Die
stets vertikal orientierten, gelenkig im Unterstempelgetriebe gelagerten
Unterstempel können dabei, vorzugsweise einstellbar, exzentrisch
gelagert sein, so dass eine einstellbar variable Hubveränderung,
insbesondere -vergößerung gegenüber einer
koaxialen Lagerung der Unterstempel an dem zugeordneten Bewegungsgetriebeelement
möglich ist.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen dieser Ausfördereinrichtung sind in den
zugehörigen Unteransprüchen dargelegt.
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Gemäß noch
einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
für die ebenfalls unabhängig vom Aspekt der Modularität
der Verpackungsmaschine Schutz sowohl in Kombination mit den vorgenannten
Einrichtungen als auch unabhängig von diesen beansprucht
wird, ist erfindungsgemäß ein spezielles Faltverfahren
und eine hierfür ausgelegte Faltstation mit einem entsprechenden Faltkopf
vorgesehen, wobei der Faltvorgang sich dadurch auszeichnet, dass
für einen Falteinschlag, und zwar insbesondere für
eine erste Faltung, im Anschluß an eine U-förmige,
offene Umhüllung des Artikels zur Ausbildung einer stirnseitigen
Anlage des Packstoffes an den Artikel ein die Materialentspannung
lösendes, materialentspannendes Vorfalten (oder Einbrechen)
an diesem Packstoffabschnitt ausgeführt wird, ehe durch
einen Fertigfalter ein voltständiges, vorzugsweise mit
einem sehr dünnen Faltorgan erfolgendes Anlegen der Falte
an den Artikel erfolgt.
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Vorzugsweise
wird dieses materialspannungsreduzierende Vorfalten mit anschließendem Fertigfalten,
also eine zweifache Ausführung desselben Faltschrittes
zumindest einmal, vorzugsweise aber zweimal innerhalb eines kompletten
Faltvorganges ausgeführt. Bevorzugte Ausgestaltungen eines entsprechenden
Faltverfahrens sowie eines vorzugsweise zur Durchführung
eines solchen Einschlagverfahrens vorgesehenen Faltkopfes, für
den ebenfalls nicht nur in Verbindung mit den übrigen Komponenten
der vorliegenden Anmeldung, sondern auch selbständig Schutz
beansprucht wird, sind in den übrigen Ansprüchen
dargelegt.
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Insbesondere
für ein verhältnismäßig stabiles
Packmittel können somit Faltkräfte minimiert und ein
ständig sicheres Halten des Packstoffes gewährleistet
werden, so dass auch ein rückfederndes Aufspringen der
Faltung vermieden wird.
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Nach
noch einem, bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist eine Drehstation für die Ausbildung von Dreheinschlägen vorgesehen,
insbesondere für die Handhabung verhältnismäßig
großformatiger Produkte und z. B. für einen „Top-Twist”-Einschlag,
wobei für einen Ausgleich der axialen Packstoffverkürzung
beim Eindrehen der Drehflügel der Drehgreifer eine axiale
Oszillationsbewegung ausführen kann, die kurvengesteuert
abgeleitet wird.
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Zugleich
ist eine Einstellvorrichtung für den wirksamen Hub des
Eindrehvorganges vorgesehen, insbesondere ermöglicht durch
die Einstellbarkeit eines Beginns der Oszillationsbewegung des Drehgreifers
relativ zu einem Öffnungs- oder Schließzeitpunkt der
Drehgreiferbacken des Drehgreifers. Für die Öffnungs-
und Schließbewegung ist vorzugsweise eine zweite unabhängige
Kurve vorgesehen, und eine Hubeinstellung für die Axialbewegung
des Drehgreifers wird durch ein Verstellgetriebe bewirkt, dass eine
Relativpositionierung von Steuerkurve (vorzugsweise Trommelkurve)
für die Oszillationsbewegung der Drehgreifer zur Position
der Schließ- und Öffnerkurve für die
Steuerung der Öffnungs- und Schließbewegung der
Drehgreiferbacken bewirkt. Für eine derartige Drehstation
bzw. einen solchen Drehkopf, der sowohl in Kombination mit dem modularem
Aufbau der Verpackungsmaschine als auch bei anderen, nicht modular
aufgebauten Verpackungsmaschinen, die nach dem kontinuierlichen
Arbeitsprinzip arbeiten, verwendet und eingesetzt werden kann, wird
ebenfalls nicht nur Schutz im Rahmen des vorliegenden Erfindungskonzeptes,
sondern auch unabhängig davon beansprucht.
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Die
erfindungsgemäße, kontinuierlich arbeitende Verpackungsmaschine
gestattet die Kombination von Dreh- und Faltstation in der Verpackungsstation
zur Herstellung z. B. von Top-Twist-Verpackungen; auch hierfür
wird Schutz unabhängig von den übrigen Merkmalen
und vorteilhaften Weiterbildungen des Anmeldungsgegenstandes, aber
auch im Kombination mit diesen, beansprucht.
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Die
erfindungsgemäße Verpackungsmaschine ist vorzugsweise
mit einem Zentralgetriebe mit entsprechenden Steuerkurven zur Ableitung
von Rotations- und Greiferbackenbewegungen der auf der zentralen
Rotationsachse rotierenden Artikel-Greiferstation versehen, wobei
von diesem Zentralgetriebe vorzugsweise auch die Antriebsbewegungen
für die Verpackungsstation (Packkopf und zugehörige
Falt- und/oder Drehstationen) abgeleitet werden.
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Die
Zuführungs- und Vereinzelungsstation, die den artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen in Sinne der vorliegenden Anmeldung vorgeschaltet ist,
ist vorzugsweise mechanisch mit der „Grundmaschine” verbunden,
jedoch separat individuell angetrieben.
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Der
modulare Aufbau der Verpackungsmaschine gestattet aber auch im übrigen
den Übergang zu weitgehend separaten, unabhängigen
Steuerungskonzepten für die einzelnen Verpackungseinrichtungen
durch unabhängige Servomotoren. Auch innerhalb der Verpackungseinrichtungen
können für die Steuerung der Faltvorgänge
oder mechanischelektrische Hybridantriebe (Ableitung der Bewegungen
von Steuerkurven und Einsatz von Mikromotoren) für eine
weitergehende Individualisierung des Antriebskonzeptes für
die einzelnen Arbeitsstationen und innerhalb derselben für
die Ableitung von produktorientierenden oder Steuerungsbewegungen
(z. B. für die Ansteuerung von Drehgreifern in einer Drehstation
innerhalb der Verpackungsstation) genutzt werden. Vorzugsweise ist
eine gemeinsame Steuereinrichtung (CPU) die Ansteuerung der einzelnen
Individualantriebe und Servomotoren vorgesehen.
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Durch
das erfindungsgemäße Verpackungsverfahren und
die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine sind
auch komplizierte Verpackungsaufgaben, wie z. B. die Verpackung
von Lollipops mit hoher Effizienz zu lösen. So kann z.
B. die Artikel-Greiferstation, abweichend von den bevorzugten, nachstehend
erläuterten Ausführungsbeispielen der vorliegenden
Erfindung, einen Aufbau besitzen, wie er z. B. aus der
EP 1 712 472 A1 der Anmelderin
bekannt ist. Dies gilt auch für die übrigen Komponenten,
wie Vereinzelungstel ler oder Packkopf oder Verpackungsstation, so
dass der Inhalt der
EP
1 712 472 A1 hiermit durch ausdrückliche Inbezugnahme
als ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung im Hinblick
auf eine Ausgestaltung der erfindungsgemäß modular
und austauschbar an dem Maschinenrahmen gelagerten Verpackungseinrichtungen,
wie Artikel-Greiferkopf und Packkopf mit zugehörigen Einschlagstationen,
ausdrücklich mit zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung
gemacht wird und Teil der Offenbarung der vorliegenden Anmeldung
bildet.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Aspekte der vorliegenden Erfindung werden
noch deutlicher aus einer nachfolgenden Erläuterung bevorzugter
Ausführungsbeispiele derselben. In den Figuren zeigen:
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1a eine
schematische Darstellung eines ,Grundtyps' einer modularen Verpackungsmaschine in
Vorbereitung zur Ausbildung als Zwei- oder Drei-Kopf-Verpackungsmaschine
in schematischer Seitenansicht und in einer Auslegung einer Verpackungsstation
mit zwei Drehstationen zur Herstellung von Verpackungen im Doppeldreheinschlag,
und
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1b eine
schematische Darstellung in Vorderansicht für die Ausgestaltung
des Grundmusters der Verpackungsmaschine nach 1a als Drei-Kopf-Verpackungsmaschine,
wobei verschiedene mit der Verpackungsmaschine nach den 1b und 1b koppelbare
Zuführungs-/Vereinzelungseinrichtungen für zu
verpackende Artikel in schematischer Schräg- bzw. Seitenansicht
gezeigt sind als
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1c Vereinzelungsteller
(Tellermaschine),
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1c Linearzuführungseinrichtung
(Band- oder Ketten-Zuführungseinrichtung, -Bandmaschine),
und
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1e Massestrang-Zuführungseinrichtung;
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2 eine
perspektivische Teilansicht einer Artikelentnahme/-übergabe
für eine Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine mit Aufnahme der
Artikel von einem Vereinzelungsteller in schematischer Darstellung;
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3 eine
perspektivische Teilansicht der Artikelübergabe von einem
Vereinzelungsteller an einen Artikel-Greiferkopf mit einer Ausfördereinrichtung
in perspektivischer Ansicht nach 2, jedoch in
einer gegenüber der Darstellung in 2 im wesentlichen
um ca. 180° gedrehten Ansicht, d. h. gesehen von einem
Maschinengestell der Verpackungsmaschine her in schematischer Darstellung;
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4 ein
Unterstempelrad der Ausfördervorrichtung nach 3 in
perspektivischer, schematischer Darstellung;
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5 eine
Unterstempelgetriebe des Unterstempelrades nach 4 in
perspektivischer, schematischer Darstellung;
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6 eine
schematische Schnittdarstellung der Ausfördereinrichtung
mit Oberstempel und dem Unterstempelgetriebe des Unterstempelrades
nach 4 und 5;
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7 eine
Verpackungsmaschine in schematischer Darstellung nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine
mit Band-Zuführungseinrichtung;
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8 schematisch
ein Verpackungsverfahren nach einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung für eine Drei-Kopf-Verpackungsmaschine
nach einer ersten Ausführungsform;
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9 schematisch
ein Verpackungsverfahren nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung für eine Drei-Kopf-Verpackungsmaschine
mit einem Entnahmerad nach einer zweiten Ausführungsform;
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10 schematisch
ein Verpackungsverfahren nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung für eine Drei-Kopf-Verpackungsmaschine
mit einem Entnahmerad nach einer dritten Ausführungsform;
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11a, b schematisch perspektivische Teil-Darstellungen
einer Ausgestaltung von Artikel-Haltevorrichtungen (Haltebackenpaare
mit rotationsbeweglichen Haltebacken) an dem Entnahmerad nach 9,
wobei die Ansicht von 11b gegenüber
derjenigen von 11a um ca. 180° gedreht
ist;
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12a eine Verpackungsstation mit einer Faltstation
und einer Drehstation nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in perspektivischer, schematischer Darstellung;
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12b eine Verpackungsstation nach 12a im Teil-Ausschnitt und gegenüber 12a vergrößerter Darstellung;
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13 eine
Faltstation nach 12 in perspektivischer,
schematischer Teil-Darstellung;
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14 eine
schematische Phasendarstellung eines Faltverfahrens, vorzugsweise
nach einem Faltkopf nach 13;
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15 ein
Ausführungsbeispiel einer Drehstation in schematischer,
perspektivischer Darstellung;
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16 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Bandzuführung nach dem
Stand der Technik;
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17 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Bandzuführung (II) nach
dem Stand der Technik;
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18 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Strangzuführung (I) nach
dem Stand der Technik;
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19 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Strangzuführung (II) nach
dem Stand der Technik;
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20 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Strangzuführung (III) nach
dem Stand der Technik;
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21 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Tellerzuführung (I) nach
dem Stand der Technik;
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22 eine
schematische Darstellung eines Verpackungsverfahrens und Artikeldurchlaufes
durch eine Verpackungsmaschine mit Tellerzuführung (II) nach
dem Stand der Technik;
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Die
nachstehend erläuterten Ausführungsbeispiele der
Erfindung sind sowohl für kontinuierlich arbeitendende
Verpackungsmaschinen mit zwei artikeltragenden Verpackungseinrichtungen,
bei denen die Artikel-Greiferstation direkt die von einem Zuführungs-
bzw. Vereinzelungssystem kommenden, separierten Artikel aufnimmt
und in gleicher oder geänderter Orientierung an eine Verpackungsstation
weitergibt, von der die verpackten Artikel abgefördert werden,
oder für Verpackungsmaschinen mit drei oder mehr artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen anwendbar, bei denen ein Entnahmerad zur
Aufnahme der Artikel von einer Zuführungs- bzw. Vereinzelungseinrichtung
und Weitergabe desselben in gleicher oder geänderter Orientierung
an eine Artikel-Greiferstation mit einem Artikel-Greiferkopf, dem ein
Packstoffmaterial zugeführt wird, vorgesehen ist, um von
diesem zweiten Kopf in gleicher oder geänderter Orientierung
der Artikel gemeinsam mit dem Packstoffstück an die Verpackungsstation übergeben zu
werden. Gegebenenfalls kann auch im Sinne einer Verpackungsmaschine
mit vier artikeltragenden Verpackungseinrichtungen an die Verpackungsstation noch
ein Abgaberad zur geordneten Ablage der verpackten Artikel auf einem
Abförderband (Stegband) sich anschließen.
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1a zeigt
in schematischer Seitenansicht einen Grundtypus der Verpackungsmaschine 100 nach
einem ersten Ausführungsbeispiel, wobei hier nur eine Verpackungsstation 40 mit
einem Verpackungskopf 41 und gegenüberliegenden
Drehstationen 42, 43 dargestellt ist, wie er zur
Herstellung von Verpackungen im Doppeldreheinschlag (mit zwei Drehflügeln)
verwendet ist. Das Fehlen einer Entnahmestation (vgl. Entnahmestation 20 in 1b)
bzw. einer Artikel-Greiferstation 30 (vgl. 1b)
soll in der 1a andeuten, dass diese artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen variabel ausgebildet und wahlweise zur
Komplettierung der Verpackungsmaschine 100 dieser hinzugefügt
werden (Drei-Kopf-Verpackungsmaschine) oder aber dass auch nur eine
Artikel-Greiferstation 30, drehbar um eine zentrale stationäre
Rotationsachse 1 zusätzlich eingesetzt wird, bei
Ausbildung der Verpackungsmaschine 100 als Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine.
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1a verdeutlicht
daher das modulare Grundkonzept der Verpackungsmaschine 100.
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Dies
heißt allerdings nicht, dass die Verpackungsstation 40 bzw.
der Verpackungskopf 41 nicht ebenfalls, wie auch die zusätzlichen
Einschlagmittel (Drehstationen 42 und 43) austauschbar
sein könnten. Hiervon wird jedoch in selteneren Fällen,
was den Packkopf 41 betrifft, Gebrauch gemacht, während
die Austauschbarkeit der die Einschlagart bestimmenden zusätzlichen
Stationen innerhalb der Verpackungsstation 40, hier der
Drehstationen 42 und 43, dem Fachmann geläufig
ist. Die Darstellung hinsichtlich der montierten Verpackungsstation 40 in 1a ist
daher nicht beschränkend oder präjudizierend zu
verstehen.
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Wahlweise
sind daher, wie in 1 insbesondere für
eine Entnahmestation 20 und eine Artikelgreiferstation 30 angedeutet,
diese Köpfe in verschiedener Ausgestaltung, insbesondere
im Hinblick auf eine Orientierung der Artikel beim Durchlauf durch
die Verpackungsmaschine 100 austauschbar und kann vorzugsweise
die Entnahmestation 20 mit der Artikelgreiferstation 30 verschmelzen (Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine).
Es ist jedoch aber auch eine Austauschbarkeit des Packkopfes 41 innerhalb
der Verpackungsstation 40 vorgesehen.
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1b zeigt
prinzipiell und in Vorderansicht eine solche Ausgestaltung des „Prototyps” nach 1a als
Drei-Kopf-Verpackungsmaschine mit drei artikeltragenden Verpackungseinrichtungen
(nämlich der Entnahmestation 20, der Artikel-Greiferstation 30 und
der Verpackungsstation 40). In diesen Arbeitsstationen
sind entsprechend und hier nur schematisch angedeutet, ein Entnahmekopf 21,
ein Artikel-Greiferkopf 31 und ein Packkopf 41 vorgesehen. Deren
Drehrichtung ist durch Pfeile in 1b angedeutet.
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Im
Rahmen der vorliegenden Anmeldung wird als Entnahmestation oder
auch als Entnahmeeinrichtung daher einerseits bei einer Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine
eine Artikel-Greiferstation 30 mit einem Artikel-Greiferkopf 31 als
auch, für den Fall, dass die Entnahmestation 20 Teil
einer Drei-Kopf-Verpackungsmaschine ist, wie in 1b gezeigt,
ein Entnahmerad 21 bezeichnet, das Artikel von einer Zuführungs-
und/oder Vereinzelungseinrichtung 10 aufnimmt.
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In 1c bis 1e sind
Beispiele solcher Zuführungs- und Vereinzelungseinrichtungen 10 schematisch
als Tellerzuführung mit Vereinzelungsteller 7 in 1c,
Band- bzw. Ketten zuführung mit einer Linearzuführungseinrichtung 8 in 1d oder einer
Strang-Zuführungseinrichtung 9 in 1e dargestellt.
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Derartige
Zuführungs- und Vereinzelungseinrichtungen sind je nach
Produkttyp und Zuführungssystem mechanisch mit der Verpackungsmaschine 100 gekoppelt
und werden durch zumindest einen dezentralen, separaten Antrieb
angetrieben, wie dies herkömmlich ist.
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Die
Verpackungsmaschine 100 zeichnet sich dadurch in ihrem
modularen Aufbau aus, dass eine zentrale Achse 1 an einem
Maschinengestell 2 der Verpackungsmaschine 100 festgelegt
ist, um die eine n-teilige Arbeitsstation, nämlich die
Artikel-Greiferstation 30 mit dem Artikel-Greiferkopf 31 drehbar
ist und zu der auch ein hier nicht dargestelltes Packstoffmaterial
von einer ebenfalls hier nicht gezeigten Packstoff-Zuführungseinrichtung
zugeführt wird, um an einen betreffenden Artikel angelegt
und mit diesem an die Verpackungsstation 40 weitergegeben
zu werden. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Verpackungsstation 40 mit
dem Packkopf 41, hier mit gegenüberliegenden Drehstationen 42 und 43 bestückt,
selbstverständlich auf eine solche Ausführung
nicht beschränkt ist, sondern andere Faltstationen bzw.
Faltköpfe gegenüberliegend zum Packkopf 41,
oder aber auch Kombinationen von Faltstationen und Drehstationen,
z. B. für eine Top-Twist-Faltung, wie nachstehend noch
erläutert, innerhalb der Verpackungsstation 40 in
Verbindung mit dem Packkopf 41 vorgesehen sein können.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch der Packkopf modular
austauschbar an dem Maschinengestell 2 in unterschiedlicher
Ausgestaltung, z. B. in Abhängigkeit von der Größe
der zu verpackenden Artikel, vorgesehen ist.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Achsen zwischen
Faltstation 40 und Artikel-Greiferstation 30 unter
einem Winkel α von ca. 20° zueinander versetzt
angeordnet und die Verpackungsstation 40 befindet sich
seitlich versetzt oberhalb der Artikel-Greiferstation 30.
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Diese
Winkelversatz kann im Rahmen der Gesamtauslegung der Verpackungsmaschine 100 jedoch
verändert, insbesondere in einem Rahmen von ca. 10° bis
ca. 60° gewählt werden.
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Schematisch
sind in 1b weitere, dem Packkopf 41 ggf.
zugeordnete Faltstationen 11 bzw. Faltorgane als mögliche
Komponenten der Verpackungsmaschine 100 dargestellt, die
es ermöglichen, weitere Einschlagarten, wie z. B. Stanolieren
zu realisieren.
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Des
weiteren können in diesem Bereich auch Zusatzfunktionen
realisiert werden, wie das Vorsehen von Aufreißhilfen an
verpackten Artikeln, Etikettenspender oder Verschlusshilfen für
die Verpackung (Leimpunkt).
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Nach
dem kontinuierlichen Arbeitsprinzip weist sowohl die Entnahmestation 20,
hier gebildet durch ein Entnahmerad 21, eine Mehrzahl von
jeweils schwenkbar an dem Entnahmerad 21 gelagerten Haltebackenpaaren
auf, um Artikel von einer der Zuführungs- bzw. Vereinzelungseinrichtungen
aufzunehmen und an die Artikel-Greiferstation 30 weiterzugeben,
deren Artikel-Greiferkopf 31 ebenfalls mit entsprechenden,
im Rahmen der vorliegenden Anmeldung zumeist als Greiferbackenpaare
bezeichnete Haltebackenpaare, aufweist. In entsprechender Weise
besitzt der Packkopf 41 der Verpackungsstation 40 Haltebackenpaare
für die Fixierung der Artikel, ohne dass dies hier näher
dargestellt wäre. Auf Besonderheiten der vorliegenden Ausführungsbeispiele wird
nachfolgend noch näher eingegangen. Wesentliche im Rahmen
dieses Ausführungsbeispieles ist die austauschbare, d.
h. auswechselbare Lagerung zumindest einer der drei artikeltragenden
Verpackungseinrichtungen, hier der Entnahmestation 20, der
Artikel-Greiferstation 30 und/oder der Verpackungsstation 40,
d. h. eines Entnahmerades 21 und/oder eines Artikel-Greiferkopfes 31 und/oder
eines Packkopfes 41, in Anpassung an einen Artikeltyp oder
eine Artikelorientierung bzw. eine gewählte Verpackungsart
(Einschlagart), wie dies nachfolgend noch genauer erläutert
wird.
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Obwohl
dies hier nicht näher erläutert oder gezeigt ist,
kann der Packkopf auch andere Konfigurationen aufweisen und z. B.
mit rotierenden Faltschächten bestückt sein, unter Übergabe
der Artikel zwischen Artikel-Greiferstation und Packkopf mittels expandierbarer Übergabestempel.
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Die
Verpackungsstation 40 mit dem Packkopf 41 ist
drehbar um eine zweite feststehende Achse (Packkopfachse) 44 und
mit 12 ist in 1b eine Abgabeeinrichtung für
die (in diese Fall ungeordnete) Abführung von verpackten
Artikeln aus der Verpackungsmaschine 100 bezeichnet.
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Mit
einer solchen, modularen Struktur der Verpackungsmaschine 100,
die insbesondere Entnahmerad 21, ggf. aber auch Artikel-Greiferkopf 31 oder
Packkopf 41 betrifft, kann in Abhängigkeit vom gewünschten
Produkteinschlag eine hohe Flexibilität auch hinsichtlich
einer Orientierung der Artikel innerhalb der Verpackungsmaschine 100,
der Steuerung der entsprechenden Halteorgane (Greiferbackenpaare)
in Abhängigkeit vom Artikeltyp gewählt werden,
so dass auch bei Kleinserien eine derartige Verpackungsmaschine,
die vorzugsweise im Mittelklassebereich bis ca. 800 Produkten pro
Minute arbeitet, sowohl herstellerseitig als auch anwenderseitig
eine rasche Umrüstbarkeit der Verpackungsmaschine gegeben
ist, und zwar hinsichtlich der Formate als auch hinsichtlich der
realisierbaren Einschlagarten und Verpackungstypen in großer
Variabilität und Vielfalt.
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Im
Gegensatz zu bisherigen Lösungen kann bei der vorliegenden
Verpackungsmaschine 100 z. B. nicht nur die Drehstation 42, 43 (oder
eine dort alternativ vorgeschlagene Faltstation oder zwei Faltstationen)
je nach Einschlagart auf der Packkopfachse 44 gewechselt
werden, oder können verschiedene Einheiten wie Vereinzelungsteller 7,
Band- oder Kettenzuführung 8 oder Strangzuführung 9 als
Zuführungs- bzw. Vereinzelungseinrichtung 10 für
die Artikel am Eingangsbereich der Verpackungsmaschine 100 vorgesehen
sein, sondern es sind insbesondere die Entnahmestation 20 mit
dem Entnahmerad 21 und/oder die Artikel-Greiferstation 30 mit
dem Artikel-Greifertopf 31 und/oder die Verpackungsstation 40 mit
dem Packkopf 41 und zugehörigen Stationen wie
Drehstation 43 austauschbar am Maschinenrahmen 2 der Verpackungsmaschine 100 gelagert
und mit Bezug auf den „Fixpunkt” an der Maschine,
nämlich die zentrale Achse 1 zur Berücksichtigung
unterschiedlicher Artikeltypen, Artikelorientierungen sowie Einschlagarten
in höchst flexibler Weise kombinierbar. Es kann auch vorgesehen
sein, dass die Verpackungsmaschine 10, wie in 1a angedeutet,
den Packkopf als feste Arbeitsstation vorsieht, so dass nur die
Artikel-Greiferstation 30 (Zwei-Kopf) und/oder die Entnahmestation 20 (Entnahmekopf 21)
austauschbar am Maschinenrahmen 2 ist. D. h. auch eine
Kombination vorbestimmter, fester artikeltragender Verpackungseinrichtungen,
mit austauschbar angeordneten und als einen Vorrat von artikeltragenden,
rotierenden Köpfen ist möglich.
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Dabei
ist vorzugsweise in Verbindung mit der zentralen Achse 1 ein
hier nicht dargestelltes Zentralgetriebe vorgesehen, von dem auch
mittels Steuerkurven die Bewegungen des Artikel-Greiferkopfes 31 einschließlich
derjenigen der zugehörigen Greiferbacken abgeleitet werden,
und es ist vorzugsweise auch eine Antriebssteuerung für
die Verpackungsstation 40 von diesem Zentralgetriebe abgeleitet.
In vergleichbarer Weise kann auch die Entnahmestation 20 mit
einem Antrieb, abgeleitet von dem Zentralgetriebe, kurvengesteuert
erfolgen. Es ist aber insbesondere im Hinblick auf das modulare
Maschinenkonzept ebenfalls möglich, die Antriebe für
die artikeltragenden Verpackungseinrichtungen 20, 30 und 40 zu dezentralisieren
und separat, z. B. auf der Grundlage individueller Servomotoren,
unter Ansteuerung durch eine zentrale Steuerungseinheit (CPU) zu
realisieren. Der Antrieb der Abgabeeinrichtung 12 erfolgt ebenfalls
dezentral.
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Ferner
können auch erforderliche Bewegungssteuerungen innerhalb
der artikeltragenden Verpackungseinrichtungen 20, 30, 40,
insbesondere im Bereich der Verpackungsstation 40, ggf.
weitere motorische Stellmittel wie Mikromotoren, ggf. auch als Hybrid-Bewegungssteuerungseinrichtungen
in Verbindung mit kurvengesteuerten Elementen vorgesehen sein oder
aber in konventioneller Weise kurvengesteuert erfolgen.
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Somit
wird ein hochflexibler Transport der Artikel von der gewählten
Zuführungs- und Behandlungseinrichtung 7 oder 8 oder 9 unter
Berücksichtigung von Art des Artikels und der Einschlagart
(Verpackungsart) gewährleistet, und insbesondere durch austauschbare
Entnahmeräder 21 in der Entnahmestation 20 realisiert,
wie nachfolgend erläutert wird. Das Entnahmerad 21 hat
die Funktion der Entnahme der Artikel aus der Zuführungs-
bzw. Vereinzelungseinrichtung 10 zur Übergabe
an den Artikel-Greiferkopf 31, wobei für bestimmte
Einschlagarten auch eine Orientierung der Artikel geändert
werden kann.
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Für
bestimmte Produktorientierungen wird ebenfalls der auf der zentralen
Achse 1 befindliche Artikel-Greiferkopf 31 gewechselt
und in entsprechender Weise ist erforderlichenfalls ein Austausch des
Packkopfes 41, insbesondere in Verbindung mit zugehörigen
Stationen wie einer Faltstation oder Drehstationen 43,
vorgesehen.
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In
Abhängigkeit von der Artikel-Zuführung und -orientierung
sowie Artikelvereinzelung kann die in
1a und
1b gezeigte
Verpackungsmaschine
100 mit drei artikeltragenden Köpfen
(Entnahmerad
21, Artikel-Greiferkopf
31, Packkopf
41)
in eine Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine (vgl.
7) abgeändert
werden, die sich durch eine sehr produktschonende Bauart auszeichnet,
und z. B. für die Verpackung von Lollipops aus der
EP 1 712 472 A1 ,
deren Inhalt durch Inbezugnahme mit zum Gegenstand der vorliegenden
Anmeldung gehört, bekannt ist. Eine solche Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine
wird vorzugsweise in Verbindung mit einem nachfolgend noch genauer
erläuterten Vereinzelungsprinzip für die Aufnahme
der Artikel von einem Vereinzelungsteller
7 und Übernahme
direkt in den Artikel-Greiferkopf
31 erläutert.
In diesem Fall wird also auf ein besonderes Entnahmerad
20 verzichtet.
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Der
modulare Charakter der Verpackungsmaschine 100 kommt auch
im Hinblick auf eine wahlweise Verwendbarkeit weiterer, am Umfang
des Packkopfes 41 angeordneter Faltorgane oder -stationen 11 zum
Ausdruck, die für spezielle Einschläge, wie z.
B. Stanolieren vorgesehen sein können, oder Zusatzfunktionen
wie Aufreißhilfe, Etikettenspender und Verpackungs-Verschlußhilfen
(Leimpunkt) realisieren.
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Die
Abgabeeinrichtung 12 bildet ebenfalls eine separate modulare
Einheit mit eigenem Antrieb, wobei vorzugsweise eine geordnete oder
eine, wie in 1b schematisch gezeigt, ungeordnete
Artikelabgabe erfolgen kann. Bei der hier dargestellten, ungeordneten
Abförderung werden die Artikel über einen Auswerfer
im Packkopf 41 auf ein Abgabeband der Abgabeeinrichtung 12 befördert.
Bei einer geordneten Abgabe hingegen werden die Artikel über
ein (hier nicht dargestelltes) Übergaberad aus dem Packkopf 41 entnommen
und definiert auf ein Stegband der Abfördereinrichtung 12 abgelegt.
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Nachfolgend
wird anhand der
2 bis
6 ein Ausführungsbeispiel
für eine neuartige Produkt- bzw. Artikelentnahme aus einem
Vereinzelungsteller
7, der hier die Zuführungs-
und Vereinzelungseinrichtung
10 bildet, für eine
Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine
100 erläutert. Eine
solche Einreichung kann aber in vergleichbarer Weise auch für eine
Drei-Kopf-Verpackungsmaschine angewandt werden, bei der die Artikel
von dem Vereinzelungsteller
7 nicht unmittelbar in die
Artikel-Greiferstation
30 mit dem Artikel-Greiferkopf
31,
sondern zunächst an das Entnahmerad
21 übergeben
werden, dass dann anstelle des Artikel-Greiferkopfes
31 als
Entnahmestation
20 fungiert. Es ist in Abhängigkeit
von der Produktart im übrigen z. B. ebenfalls möglich,
eine solche, hier erläuterte Verpackungsmaschine nach dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel auch mit einem Vereinzelungsteller
und einem Greiferkopf zu versehen, wie er aus der
EP 1 712 472 A1 für
die Verpackung von Lollipops bekannt ist.
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Gemäß vorliegendem
Ausführungsbeispiel weist der Vereinzelungsteller 7 an
seinem Außenumfang in einem von einem inneren Aufgabebereich 7b getrennten,
gleich- oder gegensinnig zu diesem Aufgabebereich 7b rotierenden
Aufgabering 7a eine Mehrzahl von Aufnahmetaschen 12 auf,
in die Artikel 13, die zunächst ungeordnet auf
den Vereinzelungssteller 7 aufgegeben wurden, durch Rotationskräfte verteilt
und aufgenommen sind. Der Aufgabering 7a rotiert in Pfeilrichtung
(im Gegenuhrzeigersinn in 2). Der
innere Aufgabebereich 7b, von dem aus die ungeordneten
Artikel 13 in die Aufnahmetaschen 12 verteilt
werden, kann produkt- und verfahrensabhängig gegensinnig
im Uhrzeigersinn oder ebenfalls gleichsinnig (im Uhrzeigersinn)
rotieren.
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Nachdem
die Artikel 13 in den Aufnahmetaschen 12 verhältnismäßig
tiefliegend aufgenommen sind, ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine besondere Ausfördereinrichtung 50 vorgesehen,
die ausgebildet und vorgesehen ist, jeden Artikel 13 aus den
Aufnahmetaschen 12 individuell herauszuheben und in einer
Bewegungsbahn des Artikel-Greiferkopfes 31 der Artikel-Greiferstation 30 bereitzustellen, um
von paarweise um Schwenkachsen 32 schwenkbaren Greiferbacken 33 der
am Artikel-Greiferkopf 31 um parallel zur zentralen Achse 1 um
Schwenkachsen 34 schwenkbaren Artikelstationen 35 des
Artikel-Greiferkopfes 31 ergriffen und in Pfeilrichtung durch
den rotierenden Artikel-Greiferkopf 31 weitergefördert
zu werden.
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Bei
vorliegender Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine
100 fungiert
also die Artikel-Greiferstation
30 als Entnahmeeinrichtung
oder Entnahmestation, welche unmittelbar die Artikel
13 aus
dem Vereinzelungsteller
7 zur Übergabe an einen
hier nicht dargestellten Packkopf
41 aufnimmt, wobei im
weiteren Verlauf der Artikelbewegung am und mittels des Artikel-Greiferkopfes
31 auch
ein hier nicht dargestellter Packstoffabschnitt zugeführt
und an den Artikel
13 angelegt wird. Zur Klemmung des Packstoffstückes ist,
in ähnlicher Weise wie bereits in der
EP1712472A1 der Anmelderin
dargestellt, eine schwenkbare Packmittelzange
36 Bestandteil
jeder am Artikel-Greiferkopf
31 schwenkbar vorgesehenen Artikelstation
35 zugeordnet
jeweils einem Greiferbackenpaar
33,
33.
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Aus Übersichtsgründen
ist in 2 die vorauslaufende Greiferstation nicht dargestellt
sondern weggelassen, um die Ausfördereinrichtung 50 mit
einem Oberstempel 51 deutlicher darzustellen.
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Wie 2 verdeutlicht,
wird in vorliegender Ausführung der Artikel 13 durch
die Greiferbacken 33 an seinen Stirnseiten klemmend erfaßt
und durch das betreffende Greiferbackenpaar 33, 33 übernommen.
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Die
Ausfördereinrichtung 50 wird nachfolgend anhand
der 3 bis 6 genauer erläutert.
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Sie
weist neben einem um eine Schwenkachse 52 schwenkbaren
Oberstempel 51 als Hauptkomponente ein Unterstempelrad 53 auf
(vgl. 4), das, wie 6 verdeutlicht,
unterhalb des Vereinzelungstellers 7 derart angeordnet
ist, dass von dem Unterstempelrad 53 die exzentrisch getragene
Unterstempel 54, im vorliegenden Fall sind es drei Unterstempel 54,
abwechselnd und in Abhängigkeit von dem Teilungsabstand
der Aufnahmetaschen und der Umlaufgeschwindigkeit des Vereinzelungstellers 7 in beständig
vertikaler Ausrichtung (s. 4–6) von
unten in die Aufnahmetaschen 12 eintauchen und die Artikel 13 aus
den Aufnahmetaschen 12 herausheben, zur Übergabe
an die Greiferbackenpaare 33, 33, wie dies insbesondere
auch 3 verdeutlicht.
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Zur
Lagersicherung des Artikels 13 während des Heraushebens
durch den Unterstempel 54 dient der Oberstempel 51,
dessen Bewegung durch ein hier nicht näher dargestelltes
Oberstempelgetriebe 55 sichergestellt wird.
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Alternativ
besteht auch die Möglichkeit, durch formschlüssige
Abstützung der Artikel 13 auf dem Unterstempel 54,
d. h. durch Ausbildung einer Oberfläche desselben in Anpassung
an den betreffenden Artikel 13 und unter Ausbildung einer
Artikel-Führungs- und Haltegeometrie auf dem Unterstempel 54,
auf den lagersicheren Oberstempel 51 gänzlich
zu verzichten und die Artikel 13 ohne eine solche Lagesicherung
in die Bewegungsbahn der zusätzlich um die Achse 34 schwenkbeweglichen
und mit dem Artikel-Greiferkopf 31 umlaufenden Greiferbackenpaare 33, 33 bereitzustellen.
In vorliegender Ausführung werden die Artikel 13 zunächst
innerhalb des Vereinzelungstellers 7 (Lochteller) in die
Aufnahmetaschen 12 vereinzelt, wobei die Artikel 13 durch den
Vereinzelungsteller 7 in Pfeilrichtung (im Gegenuhrzeigersinn)
in Umfangsrichtung weitergefördert und dabei auf einem
Auflagerring 6 transportiert, d. h. geschoben werden. Alternativ
können die Artikel 13 auch direkt durch den Vereinzelungsteller,
z. B. in formschlüssig gestalteten Aufnahmetaschen, gelagert
und durch diesen vollständig wieder abgestützt wer den.
Der Artikel-Greiferkopf 31, rotiert, wie durch Pfeile ebenfalls
in den 2 und 3 dargestellt, im Uhrzeigersinn.
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Die
Aufnahmetaschen 12 des Vereinzelungstellers 7 sind
der Form der Artikel 13 angepaßt und z. B. rund,
oval, quadratisch oder rechteckig ausgebildet. Produkte mit rechteckiger
bzw. ovaler Grundkonfiguration und Grundfläche können
entweder links (tangential) oder quer (radial) zur Bewegungsrichtung
durch den Vereinzelungsteller 7 transportiert werden. Im
vorliegenden Fall sind die Artikel 7 von rechteckiger Konfiguration
und sind radial orientiert im Vereinzelungsteller 7 bzw.
den Aufnahmetaschen 12 angeordnet, so dass sie von den
Greiferbacken 33, 33 über ihre Länge
nach Bereitstellung durch die Ausfördereinrichtung 50 geklemmt
werden.
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Entsprechend
sind im Falle eines Transports längs zur Bewegungsrichtung
des Vereinzelungstellers die Aufnahmetaschen desselben in tangentialer Richtung
am Umfang angeordnet bzw., wie im vorliegenden Fall, für
den Transport mit einer Artikelhauptachse quer zur Bewegungsrichtung
sind die Aufnahmetaschen in radialer Richtung angeordnet, so dass in
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel die Art. 13 quer
zu ihrer Transportrichtung an den Artikel-Greiferkopf 31 übergeben
werden.
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Wie
die 4 bis 6 verdeutlichen, und auch anhand
der Artikel-Übergabe, wie sie anhand der Momentaufnahmen
in den 2 und 3 deutlich ist, gezeigt wird,
ist das Unterstempelrad 53 im vorliegenden Fall mit drei
Unterstempeln 54 versehen, die im Unterstempelrad 53 derart
gelagert und angetrieben sind, dass sie sich während eines
gesamten Umlaufes des Unterstempelrades 53 beständig
in vertikaler Position, d. h. mit nach oben gerichteter Stempelfläche
befinden.
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Sie
führen dementsprechend eine Eintauchbewegung in die Aufnahmetaschen 12 des
Vereinzelungstellers 7, abgestimmt auf die Teilung der
Aufnahmetaschen 12 und die Umfangsgeschwindigkeit derselben
aus, um jeweils abfolgend einen Artikel 13 aus der zugehörigen
Aufnahmetasche 12 herauszuheben und an den Artikel-Greiferkopf 31,
d. h. an die Greiferbacken 33, 33 zu übergeben.
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Zur
Bewegungssteuerung der Lage der Unterstempel 54 dient ein
spezielles Stempelgetriebe 60 mit spezieller Zahnradanordnung,
wie sie aus 5 ersichtlich ist.
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Die
Unterstempel 54 sind zusammen mit je einem zugehörigen
Führungszahnrad 56 durch Wellen 57 gelagert,
wobei jedes Führungszahnrad 56 die gleiche Zähnezahl
wie ein zentral, stationär und gestellfest angeordnetes
Sonnenrad 58. An diesem stützt sich für
jedes Führungszahnrad 56 ein antreibbarendes Zwischenzahnrad 59,
dass das Führungszahnrad 56 rotierend antreibt.
Die Zwischenzahnräder 59 sind ebenso wie die Wellen 57 im
Gehäuse des Unterstempelrades 53 gelagert. Die
Zähnezahl der Zwischenzahnräder 59 ist
beliebig. Die Unterstempel 54 sind vorzugsweise exzentrisch
mit den Wellen 57 bzw. dem jeweils zugehörigen
Führungszahnrad 56 verbunden. Die Unterstempel 54 können jedoch
ihren Anlenkpunkt auch auf der Achse der Wellen 57 bzw.
mittig zum wellenfesten Führungszahnrad 56 haben,
wie dies im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Fall ist.
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Eine
exzentrische Anlenkung der Unterstempel 45 hat den Vorteil,
dass auf diese Weise der Hub, den die Unterstempel 54 zum
Herausheben des Artikels 13 aus der Aufnahmetasche 12 ausführen,
vergrößert werden kann. Selbstverständlich
muß eine solche, verlängerte Zeitdauer des Eintauchens
des Unterstempels 54 in eine betreffende Aufnahmetasche 12 bei
der Auslegung der Teilung der Aufnahmetaschen 12 und bei
der Abstimmung der Umlaufgeschwindigkeiten von Aufgabering 7a und
Unterstempelrad 53 berücksichtigt werden.
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Vorzugsweise
ist das Maß der Exzentrizität der Lagerung der
Unterstempel 54 einstellbar, so dass auch die Größe
des Hubes der Unterstempel in Anpassung an die Größe
des Artikels 13 sowie eine Situation des übernehmenden
Entnahme- oder Greiferrades in weitem Rahmen variabel einstellbar
ist, bis hin zur Möglichkeit, die Unterstempel 54 mit
einem unterschiedlichen Ausförderhub auszustatten.
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Wie 6 verdeutlicht,
nähern sich die Unterstempel 54 auf einer kreisförmigen
Bahn von unten den Aufnahmetaschen 12 des Vereinzelungstellers 7,
wobei im Bereich der Anordnung des Unterstempelrades 53 der
Auflagerring 6 unterbrochen ist, um Raum zu geben für
einen freien Durchtritt des Unterstempels 54 in die jeweilige
Aufnahmetasche 12 des Vereinzelungstellers 7.
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Überdies
wird durch einen in 3 verdeutlichten, konischen
Auslaufbereich 6a des Auflagerringes 6 sichergestellt,
dass zwischen Auflagerring 6 und benachbartem Unter stempel 54 nur
ein enger Spalt auftritt, so dass über diesen Spalt der
Artikel 13 vom Auflagerring 6 auf den Unterstempel 54 geschoben
wird, wie 6 verdeutlicht.
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Die
Funktionsweise der Ausfördereinrichtung zur Übergabe
eines Artikels 13 aus dem Vereinzelungsteller 7 an
den Artikel-Greiferkopf 31 ist wie folgt:
Zu Beginn
einer Aufwärtsbewegung des betreffenden Unterstempels 54 bewegt
sich der Oberstempel 51 über eine artikelgefüllte
Aufnahmetasche 12 des Vereinzelungstellers 7,
so dass sich eine geschlossene Kammer bildet, die den betreffenden
Artikel 13 formschlüssig fixiert. Im weiteren
Verlauf der Aufwärtsbewegung (vgl. 3) wird
der Artikel 13 zwischen Unterstempel 54 und Oberstempel 51 geklemmt
und somit sicher gehalten. Die geöffneten Haltebacken,
d. h. die Greiferbacken 33 des in diesem Fall als Entnahmeeinheit
fungierenden Artikel-Greiferkopfes 31 bewegen sich in eine
den Seitenflächen der Artikel 13 gegenüberliegende
Position. Dies geschieht von seitlich oben her in Verbindung mit
der Rotation des Artikel-Greiferkopfes 31 bzw. einer zusätzlichen
Schwenkbewegung der Artikelstation 35 um die Achse 34.
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In
der Übergabeposition, wie in 3 verdeutlicht,
wird die Klemmung zwischen Unterstempel 54 und Oberstempel 51 gelockert
unter gleichzeitiger Klemmerfassung des Artikels 13 an
seinen gegenüberliegenden Stirnflächen durch die
Greiferbacken 33, die nunmehr die Führung und
Halterung des Artikels 13 übernehmen.
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Das
weitere Ausführungsbeispiel für eine Zwei-Kopf-Verpackungsmaschine 100 nach 7 zeigt
die Möglichkeit einer Band- oder Kettenzuführung 8 als
Zuführungs- und Vereinzelungseinrichtung und verdeutlicht,
wie schon anhand von 1 erläutert, zugleich
den Winkelversatz zwischen Packkopf 41 und Greiferkopf 31.
Mit den Pfeilen ist in 7 die Bewegungsrichtung von
Längsfördereinrichtung 8 sowie Artikel-Greiferstation 30 und
Verpackungsstation 40 angedeutet. Vorzugsweise weist die
lineare Zuführungseinrichtung 8 (Zuführungsband
und/oder Kette) ein hier nicht näher gezeigtes Stauband
sowie ein unmittelbar im Übergabebereiche zum Artikel-Greiferkopf 31 vorgesehenes
Abgabeband oder Abgabekette auf, in dem die Artikel 13 auf
einen diskreten Artikelabstand in Übereinstimmung mit dem Teilungsabstand
der Greiferbacken 33 an dem Artikel-Greiferkopf 31 sowie
unter Berücksichtigung der Zuführungsgeschwindigkeit
sowie Umlaufgeschwindigkeit der Greiferbackenpaare 33 des
Greiferkopfes 31 vereinzelt sind. Hinsichtlich einer derartigen
Bandzuführung 8 zu einer Zwei-Kopf- Verpackungsmaschine 100 erfolgt
die Zuführung der Artikel hier von einer Seite, die derjenigen
bei einer nachfolgend noch dargestellten Dreikopf-Verpackungsmaschine 100 entgegengesetzt
ist, d. h. in der Darstellung von 7 von rechts,
während bei Anordnung eines zusätzlichen Entnahmerades 21 (Drei-Kopf-Verpackungsmaschine,
s. 1b) eine derartige Band-Zuführung von
links vorgesehen wird.
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Selbstverständlich
kann auch für eine Dreikopf-Verpackungsmaschine eine Artikelzuführung mit
Hilfe eines Vereinzelungstellers erfolgen, wie dies vorstehend anhand
der 2 bis 6 erläutert wurde.
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Die
Längsfördereinrichtung 8 in 7 kann wahlweise
auch eine Ketten-Zuführungseinrichtung sein. Bei dem Ausführungsbeispiel
nach 7 ist die Orientierung der Artikel vorzugsweise
quer zur Transportrichtung und als Verpackungseinschlag kann z.
B. eine Säckchenfaltung mit einem Falteinschlag am Boden
und einem Dreheinschlag am Kopf des Produktes vorgesehen sein, durch
entsprechende Ausbildung der Verpackungsstation 40, wie
in 12 dargestellt.
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Nachfolgend
werden weitere Ausführungsbeispiele für das erfindungsgemäße
Verpackungsverfahren wie eine entsprechend ausgelegte Verpackungsmaschine 100 unter
Bezugnahme auf eine Drei-Kopf-Verpackungsmaschine erläutert,
wobei, wie in der schematischen Darstellung von 1b drei
artikeltragende Verpackungseinrichtungen, nämlich die Entnahmestation 20 mit
dem Entnahmerad 21, die Artikel aus einer Zuführungs-
und/oder Vereinzelungseinrichtung 10 aufnimmt, eine Artikel-Greiferstation 30 mit
dem Artikel-Greiferkopf 31, die die aufgenommenen Artikel 13 unter
Zuordnung eines Packstoffstückes weiterfördert,
und zwar zu einer Verpackungsstation 40 mit einem Packkopf 41,
in dem die Verpackung des Artikels erfolgt. Vorzugsweise in der
Entnahmestation 20 und/oder in der Artikel-Greiferstation 30 sind
dabei Änderungen der Artikelorientierung im Verpackungsablauf
vorgesehen, während die Artikelorientierung im allgemeinen
im Packkopf 41 nicht geändert wird, jedoch auch
nicht ausgeschlossen sein soll.
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In 8 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel des Verfahrensablaufes anhand
der Verpackung eines Artikels 13 im Doppeldreheinschlag
schematisch erläutert, wobei in vergleichbarer Weise auch
versiegelte Verpackungen „Protected Twist” oder
Säckchenfaltungen (Sachet) ausgeführt werden können und
dieses Verfahren durch Einsatz eines Entnahmerades 21 als
Entnahmestation 20 charakterisiert ist, durch das die Artikel 13 ohne Änderung
der Orientierung von einem Zuführungsband 8, bestehend
aus Stauband 8a und Vereinzelungsband 8b aufgenommen
und ohne Änderung der Artikelorientierung an den Artikel-Greiferkopf 31 in
de Artikel-Greiferstation 30 weitergegeben werden. Der
Verfahrens- bzw. Verpackungsablauf die Verpackung von hier halbkugelförmigen
Pralinen 13 im Doppeldreheinschlag ist in 8 schematisch
verdeutlicht, wobei die entsprechenden vorrichtungstechnischen Ausgestaltungen nicht
dargestellt sind, sondern jeweils mit Hilfe von Halte- bzw. Greiferbackenpaaren,
vorzugsweise kurvengesteuert, erfolgen. Nach der Aufnahme der im Vereinzelungsband 8b vereinzelten
Artikel 13 und Führen derselben ohne Richtungsänderung
im Entnahmerad 21 werden diese an die Greiferbacken des Artikel-Greiferkopfes 31 übergeben,
wobei dem Artikel-Greiferkopf 31 zugleich das Verpackungsmaterial,
d. h. ein Packstoffstück 5 zugeführt
wird, und dieses an den Artikel 13 angelegt wird, und zwar
mit Hilfe einer Packmittelzange 36 (siehe 2, 3). Vorher
wird der Artikel 13 um 90° gedreht, wie dies die
zwischen Artikelaufnahme und Einschießen des Packstoffstückes 5 gedreht
Position einer Bodenfläche des Artikels 13 verdeutlicht.
Da es sich hier um schokoladenüberzogene Artikel 13 handelt,
wird das Packstoffstück 5 seinerseits zweilagig
mit einem Inneneinschlag 5a und einem Außeneinschlag 5b ausgebildet,
beide Packstoffstückabschnitte 5a, 5b werden
unmittelbar aneinanderhaftend (das Packstoffstück 5a ist
gegenüber dem Packstoffstück 5b in seiner
Länge verkürzt) an den Artikel 13 herangeführt, wie
das schematisch in 8 angedeutet, im üblichen
aber herkömmlich ist. Eine Packstoffzuführungseinrichtung
ist mit 4 bezeichnet.
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Im
Packkopf 41 wird nach Übernahme durch entsprechend
Haltebackenpaare aus den Greiferbacken des Artikel-Greiferkopfes 31 zunächst
ein Packstoffschlauch 13a gebildet, wie dies schematisch
in 8 dargestellt ist, ehe hier nicht näher
dargestellte, beiderseits des Packkopfes 41 angeordnete
Drehstationen für einen Doppeldreheinschlag des Artikels sorgen,
der dann ungeordnet auf ein Abgabeband einer Abführeinrichtung 12 über
einen hier nicht dargestellten Auswerfer abgeworfen wird.
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9 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Verpackungsmaschine 100 bzw.
für das Verpackungsverfahren, wobei die Entnahmestation
gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach 8 ausgetauscht
ist, d. h. ein Entnahmerad 21' anstelle des Entnahmerades 21 am
Maschinenrahmen 2 der Verpackungsmaschine 100 eingesetzt
ist. Dieses Entnahmerad 21' gestattet nunmehr eine Änderung
der Artikelorientierung auf dem Wege von einer Aufnahme des Artikels 13 von
dem Vereinzelungsband 8b zu dem Artikel-Greiferkopf 31,
in dem das Packstoffstück 5 zugeführt
wird, wobei, wie die Pfeile in 9 hinsichtlich
des Entnahmerades 21' verdeutlichen, dass eine zusätzliche
Rotation des Artikels 13 um eine Querachse bzw. um eine
Achse, die parallel zur Rotationsachse des Entnahmerades 21' bzw.
einer Schwenkachse der zugehörigen Haltebackenpaare verläuft,
im wesentlichen um 90° erfolgt. Hierzu sind die Haltebackenpaare
des Entnahmerades 21' zusätzlich zu ihrer Schwenkbarkeit
nochmals um eine weitere Achse drehbar, so dass sich für
die Artikelhalterung eine quasi „kardanische” Aufhängung
bzw. Lagerung ergibt.
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Ein
entsprechender Aufbau einer Artikeleinheit 22 für
einen Artikel 13 am Entnahmerad 21' wird nachfolgend
anhand von 11 erläutert.,
wobei die 1a und 11b jeweils
eine Ansicht von stromab und stromauf der Artikeleinheit 22 auf
diese zeigen. Nach Übergabe der Artikel 13 an
eine Artikel-Greiferstation 30' wird in dem Beispiel nach 9 eine
weitere Drehung des Artikels 13 in der Artikel-Greiferstation 30 vorgenommen,
mit anderen Worten wird gegenüber der Ausführungsform
nach 8 und 9 auch ein anderer Artikel-Greiferkopf 31' in
diesem Ausführungsbeispiel verwendet, derart, dass eine
Drehung der Artikel-Orientierung um 90° um eine radiale
Hochachse der entsprechenden Greiferbackenpaare erfolgt. Dies ist
ebenfalls durch die opponierenden Pfeile im Bereich eines Artikels 13 des
Artikel-Greiferkopfes 30' angedeutet.
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Während
also der Artikel 13 nach einer Drehung im Entnahmerad 21' (Rotation
um eine Parallelachse zur Rotationsachse des Entnahmerades 21') eine
Position einnimmt, in der eine Bodenfläche des Artikels 13 in
Richtung einer Bewegungsbahn des Artikel 13 gerichtet ist,
wird durch Rotation um eine Hochachse durch entsprechende kurvengesteuerte Ansteuerung
der die Artikel 13 haltenden Greiferbackenpaare des Artikel-Greiferkopfes 31 jeder
Artikel dort so gedreht, dass er eine Position einnimmt, in der
seine Bodenfläche nach auswärts weist, also praktisch
in Richtung der zentralen Achse 1 des Artikel-Greiferkopfes 31' weist.
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Auch
hier wird, wie in 9 schematisch dargestellt, im
Artikel-Greiferkopf 31' das Packstoffstück 5 an
den Artikel 13 angelegt, mittels der hier nicht dargestellten
Packmittelzange 36 gehalten und in dieser Konfiguration
an den Packkopf 41 übergeben, wobei dessen Haltebackenpaare
den Artikel stetes mit U-förmig umgelegtem Packstoffstück, d.
h. ohne direkte Berührung des Artikels 13, sondern stets
von außen unter Zwischenlage des bereits U-förmig
umgelegten Packstoffstückes 5 klemmen. Dadurch
wird eine besonders schonende Erfassungs-Übergabe des Artikels 13 realisiert.
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Ehe
eine Erläuterung einer Ausführungsform für
die Realisierung der zusätzlichen Artikeldrehung im Entnahmerad 21' gemäß 11a und 11b erfolgt,
soll noch auf ein weiteres Ausführungsbeispiel gemäß 10 verwiesen
werden, dass, ebenso wie 9, z. B. für einen
Top-Twist-Einschlag verwendbar ist und bei dem ein dritter Typ eines
Entnahmerades 21'' zum Einsatz kommt. Erneut werden die Artikel 13 von
dem Vereinzelungsband 8b durch entsprechende Entnahme-Haltebackenpaare
erfasst und aufgenommen. Im ersten Rad, d. h. im Entnahmerad 21'' werden
die Artikel 13 aber hier um eine tangentiale Achse um ca.
90° gekippt bzw. gedreht, so dass nach dieser Drehung oder
Kippung durch entsprechende Schwenksteuerung der Entnahme-Haltebackenpaare
um eine tangential verlaufende Achse am Entnahmerad 21'' eine
Bodenfläche der Artikel 13 nach Form weist, d.
h. in die Richtung der entsprechenden Rotationsachse des Entnahmerades 21'',
wie dies in 10 verdeutlicht ist. Eine solche
Position, die entweder durch zusätzliche Drehung innerhalb
des zweiten Kopfes, d. h. innerhalb des Artikel-Entnahmekopfes 31' nach 9 erfolgt, oder
eben gemäß der Ausführungsform von 10 bewirkt
wird, wobei dann eine Drehung im zweiten Kopf, d. h. im Artikel-Greiferkopf 31,
entbehrlich ist, ist Voraussetzung für eine Realisierung
der Faltart „Top-Twist”, wie in den 9 und 10 dargestellt.
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Die
einzelnen Varianten können in entsprechende Weise in Abhängigkeit
von der gewählten Einschlagart gemischt und miteinander
kombiniert werden, so dass der Artikel 13 bei Beginnen
der Umhüllung durch ein Packstoffstück 5 in
der jeweils „richtigen” Lage hinsichtlich der
Verpackung im Packkopf 41 ist.
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Die
im Hinblick auf eine Drehung der Artikel 13 im Entnahmerad 21' bereits
angesprochene „kardanische” Lagerung der Artikel 13 wird
im Einzelnen anhand des zugehörigen Ausführungsbeispiels
für das Entnahmerad 21' in den 11a und 11b erläutert.
Bevorzugt ist hierbei auch, dass diese Drehung des Artikels 13 durch
drehbare Haltebacken stillsetzbar ist, so dass wahlweise in Verbindung
mit der jeweiligen Zuordnung eines Artikel-Greiferkopfes 31 oder 31',
also mit zusätzlicher Artikeldrehung im zweiten Kopf, das
Entnahmerad 21' mit oder ohne Drehung der Artikel 13 im
Entnahmerad 21' diese transportieren kann.
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Vorzugsweise
besitzt das Entnahmerad 21 die drehbar gelagerten und durch
Kurven gesteuerten Artikeleinheiten 22, wobei jede Artikeleinheit 22 zwei Öffnerhebel 23,
die je eine drehbar gelagerte Haltebacke 24 tragen, aufweist. Über
Zugstangen 25 können die Haltebacken 24 stillsetzbar
um 90° geschwenkt werden. Diese Schwenkbewegung wird durch
einen kurvengetriebenen Schwenkhebel 26 bewirkt, so dass
eine Drehung der Artikel 13, die jedoch arretierbar ist,
bewirkt wird. Sowohl eine Schwenkachse des Schwenkhebels 26 als
auch eine Schwenkachse für die Haltebacken 24 (die
im wesentlichen mit einer Artikelquerachse übereinstimmt, oder
zu dieser parallel verläuft) erstrecken sich daher im wesentlichen
achsparallel zu einer Rotationsachse des Entnahmerades 21'.
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Nachfolgend
wird in einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
eine Verpackungsstation 40 mit einem Packkopf 41,
einer Drehstation 43 und einer anstelle der zweiten Drehstation 42 in 1a vorgesehenen
Faltstation 45 erläutert. Zunächst wird ein
nachfolgendes Ausführungsbeispiel der Drehstation 43 erläutert.
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In 1a sind
für die Verpackung von Artikeln geringerer Größe
und mit entsprechend kleineren Dreheinschlägen Drehstationen 43 vorgesehen, bei
denen ein Ausgleich der eindrehbedingten Verkürzung des
Packstoffes dadurch ausgeglichen wird, dass eine Rotationsachse
der Drehstation geneigt zu einer Rotationsachse des zugehörigen
Packkopfes 41 angeordnet wird, so dass die zugehörigen
Drehgreifer eine Oszillation (durch Schrägstellung), d.
h. eine Bewegung in axialer Richtung, bedingt durch die Rotationsbewegung
der Drehstation ausführen. Eine solche Lösung
ist jedoch unzureichend, wenn große Artikel im Dreheinschlag
verpackt werden, z. B. in einem Durchmesserbereich zwischen 30 mm
und 40 mm, da hier ein wesentlich größerer axialer
Stellweg für die Drehgreifer in Verbindung mit der entsprechenden
größeren Verkürzung des Packstoffes beim Eindrehen
der Drehflügel erforderlich ist.
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Wie 12 verdeutlicht, führt die größere Auslegung
der Drehstation 43 mit den axial beweglichen und größeren
Bauraum einnehmenden Drehgreifern 46 an einer Vorderseite
eines entsprechenden Drehkopfes 47 auch zu einer Veränderung
des Packkopfes 41 dergestalt, dass dieser mit jeweils der entsprechenden
Drehgreiferposition zugeordneten konkaven Abschnitten 41a (im
Gegensatz zur üblichen kreiszylindrischen Ausführung
einer Außenumfangsfläche des Packkopfes 41)
ausgeführt ist, um eine hinreichende Öffnungs-
und Schließbewegung von Drehgreiferbacken 48 der
Drehgreifer 46 in kollisionsfreier Weise zu gestatten.
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Zurückkehrend
zu der Bewegungssteuerung, insbesondere Längsbewegungssteuerung
der Drehgreifer 46 (von denen aus Übersichtsgründen
in 12a nur einer an der vorderen Stirnseite des Drehkopfes 47 gezeigt
ist), rotieren diese Drehgreifer 46 synchron mit entsprechenden
Haltebackenpaaren 49 des Packkopfes 41 (von denen
in 12a auch nur aus Übersichtsgründen
ein Haltebackenpaar 49 (aufwärts weisend) dargestellt
ist, in herkömmlicher Weise.
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Alternative
Ausgestaltungen des Packkopfes, z. B. mit rotierenden Faltschächten
unter stempelgestützter Artikelübergabe zwischen
Packkopf und vorgelagerter Station sind ebenfalls möglich.
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Eine
Oszillationsbewegung der Drehgreifer 46 wird mit einer
Trommelkurve 70 erzeugt, die in der den Drehkopf 47 in
größerer Einzelheit zeigenden 15 dargestellt
ist, auf die nachfolgend Bezug genommen wird. In dieser Nutkurve 70 sind
umlaufende Kipphebel 71 vorgesehen, die die durch die Trommelkurve 70 erzeugte
Steuerbewegung von der feststehenden Trommelkurve 70 auf
die axial verschiebbaren Drehgreifer 46 übertragen.
Vorzugsweise führen die Drehgreifer 46 bei jeder
Umdrehung des Drehkopfes 47 einen maximalen Oszillationshub
aus.
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Dieser
ist jedoch einstellbar, was einerseits durch Verwendung unterschiedlicher
Trommelkurven erreichbar wäre und/oder Vorbestimmung der
Kurven-Eingriffsposition zwischen Kurve und Nockenfolger in Umfangsrichtung,
im vorliegenden Fall jedoch in kontinuierlich einstellbarer Weise
durch eine Einstellvorrichtung 75 erfolgt, durch die eine
Verstellung des für den Eindrehvorgang wirksamen Hubes
durch eine Verschiebung des Oszillations-Startzeitpunktes relativ
zu einem Schließzeitpunkt der Drehgreiferbacken 48 der
Drehgreifer 46 bewirkt wird. Erreicht wird dies, indem
die Trommelkurve 70 relativ zu einer Schließ-
und Öffnerkurve 72 verdreht wird. Voraussetzung
hierfür ist eine getriebetechnische Entkopplung von axialer
Längs- bzw. Oszillationsbewegung der Drehgreifer 46 von
der Schließ- und Öffnungsbewegung der Drehgreiferbacken 48.
Dies wird in dem Drehkopf 47 nach diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung dadurch realisiert, dass die Schließ- und Öffnerkurve 72 ein
Zahnsegment 73 antreibt, dem hierdurch eine hin- und hergehende
Schwenkbewegung verliehen wird. Mit dem Zahnsegment 73 ist
ein Stirnrad 74 im Eingriff, das drehbar auf einer Schubstange 76 gelagert
ist und in beide Drehrichtungen gedreht wird. Mit dem Stirnrad 74 ist
eine Kurvenhülse 77 fest verbunden, die sich gegen
den Kipphebel 71 abstützt. Auf diese Weise wird
die Schubstange 76 axial bewegt und die Drehgreiferbacken 48 der Drehgreifer
werden geöffnet und geschlossen. Während einer
Oszillationsbewegung (Axialbewegung) der Drehgreifer 76 gleitet
das Stirnrad 74 axial in der Verzahnung des Zahnsegmentes 73,
so dass die Axialbewegung (Oszillationsbewegung) der Drehgreifer 46 von
der Schließ- und Öffnerbewegung der Drehgreiferbacken 48 entkoppelt
ist.
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Wie
bereits 12a für die Verpackungsstation 40 verdeutlicht,
liegt der Drehstation 43 auf der anderen Seite des Packkopfes 41 eine
Faltstation 45 gegenüber, um Einschlagarten wie
Sachet, Top-Twist und diagonale Brieffaltung an einer Seite des
entsprechenden Artikels auszuführen.
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Für
andere Einschlagarten wie Doppeldreheinschlag können selbstverständlich
zwei gegenüberliegende Drehstationen 43 verwendet
werden oder es können beiderseits des Packkopfes bei einem
Einschlag mit beiderseits diagonaler Brieffaltung Faltstationen 45 angeordnet
sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird anhand der
Säckchenfaltung nachstehend der Aufbau der Faltstation 45 sowie
ein besonderes Faltverfahren anhand der 13 und 14 erläutert.
In diesem Zusammenhang wird auch auf 12b hingewiesen,
die einen zentralen Ausschnitt der Verpackungsstation 40 in vergrößerter
Darstellung zeigt, mit der Drehstation 43 und den Drehbacken 48 des
zugehörigen Drehgreifers 46 auf der rechten Seite
sowie Einzelheiten des Packkopfes 41 mit den Haltebackenpaaren 49 und weiteren
Faltorganen eines Faltkopfes 78 in der Faltstation 45.
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Für
eine Säckchenfaltung wird der Artikel 13 (s. 12b) in der vorerläuterten Weise zusammen mit
dem Packstoffstück 5 (s. 14, in 12b nicht gezeigt) vom Artikel-Greiferkopf 31 in
den Packkopf 41 übergeben. Die Haltebacken 49 des
Packkopfes 41 umschließen den Artikel 13,
wobei das in 12b nicht gezeigte Packstoffstück
straff um den Artikel gelegt und in der Form eines „U” gemeinsam
mit dem Artikel 13 geklemmt wird (vgl. 14).
Dies ist eine Ausgangslage für ein Faltverfahren, wie es
nachfolgend anhand von 14 erläutert wird.
Eine Ausgangsposition für die nachfolgend erläuterte
Säckchenfaltung ist in 14 mit „80” bezeichnet.
Im vorderen Teil einer Packkopfwelle befindet sich die Faltstation 45 mit
dem Faltkopf 78, der die Faltvorgänge für
eine Bodenfaltung (Säckchenboden) ausführt. Im hinteren
Teil der Packkopfwelle befindet sich die Drehstation 43 mit
dem Drehkopf 47, der einen Drehflügel an der Oberseite
der Verpackung formt und damit den Verpackungsvorgang abschließt.
Wie gezeigt, befindet sich der Packkopf 41 in der Mitte
zwischen Drehkopf 47 und Faltkopf 78.
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Bezugnehmend
auf 14, aber auch auf 12b und 13 beginnt
ein Faltvorgang für den Falteinschlag des Säckchenbodens
mit einem Einstoßen einer zur Packkopfmitte gewandten,
vorstehenden Fläche 5/1 des U-förmigen
Packstoffabschnittes durch einen Vorfalter 79, worauf die
gleiche Faltung der in der gleichen Bewegungsrichtung faltende Fertigfalter
(Einbrecher) 81 folgt. Dieser liegt dicht am Artikel bzw.
an der zugehörigen Fläche des Artikels 13 an,
ist sehr flach und damit im Stande, die einzufaltende Fläche 5/1 des
Packstoffstückes vollständig auszustreichen.
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Das
Besondere besteht in diesem Zusammenhang darin, dass hier der gleiche
Faltschritt abfolgend durch Vor- und Fertigfalter 79, 81 ausgeführt wird,
wobei der Vorfalter 79 materialspannungsmindernd wirkt,
so dass eine akkurate Faltung durch den Fertigfalter (Einbrecher) 81 auch
bei verhältnismäßig steifen Folien und
Packstoffen mit verhältnismäßig starker
Rückfederungscharakteristik erreicht werden kann.
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Ein
seitlich des Fertigfalters 38 in Bewegungsrichtung stromauf
liegender Packstoffhals 5/2 wird mittels eines Seitenfalters 82 eingefaltet
und über den Fertigfalter 81 bzw. Einbrecher 81 gelegt.
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Ein
in Bewegungsrichtung (s. Pfeil in 14) stromab
liegender Packstoffalz wird anschließend an einem stationär
vorgesehenen Faltblech als Seitenfalter 83 über
die vorher hergestellten Falten gelegt.
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Im
weiteren Verlauf der Rotation des Faltkopfes 78 dient der
in Umfangsrichtung verhältnismäßig lang
ausgebildete Seitenfalter 83 als Andruckstück für
die bereits hergestellten Faltungen und stirnseitig angeordneten
Packstofflächen. Die Bodenfaltung des Säckchens
wird durch einen weiteren Vorfalter 84 und anschließenden
Fertigfalter (Einbrecher) 85 abgeschlossen, indem diese über
dem zweiten Seitenfalter 83 einwärts einstoßen
(Vorfalter) bzw. Fertigfalten (Fertigfalter 85). Auch hier
dient der Vorfalter 84 der Lösung und Beseitigung
von Materialspannungen und letztendlich einer sauberen Faltung,
die durch den Fertigfalter 85 abgeschlossen wird. Auch hier
wird ein Faltschritt mittels zweier gleichgerichteter Faltbewegungen
realisiert, was zu einer besonders qualitätsvollen Faltung
führt bzw. größeren Spielraum hinsichtlich
der verwendeten Packstoffe lässt.
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Beiderseits
entlang einer Hauptrichtung des Artikels 13 nunmehr noch
verbleibende Packstofflaschen 5/3, 5/4 werden
durch die im Packkopf 41 gelagerten Faltorgane Innenfalter 86 und
Außenfalter 87 angelegt. Dabei wird die Packstofflasche 5/3,
die stromaufseitig in Bewegungsrichtung liegt, durch den Innenfalter 86 eingefaltet
und die in Bewegungsrichtung stromab vorausliegende Packstofflasche 5/4 durch
den Außenfalter 87 auf die vom Innenfalter 86 angelegte
Packstofflasche 5/3 gedrückt.
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Damit
sind eine Bodenfläche und die Seitenflächen eines
Säckchens vollständig von dem Packstoffmaterial
umschlossen. Mit Hilfe der Drehflügelbacken 48 wird
sodann der überstehende Packstoffschlauch ergriffen und
durch Bilden eines Drehflügels der Verpackungsvorgang abgeschlossen.
Innerhalb eines derartigen Faltungs- bzw. Verpackungszyklus steht
der größere Teil des über einen vorbestimmten Winkelbereich
der Rotation des Packkopfes 41 zur Verfügung stehenden
Zeitraumes für die Bodenfaltung zur Verfügung,
während ein kleinerer und kürzerer Teil für
die Bildung des Dreheinschlages verwendet wird. Durch die vorerläuterte
Verstellung des Oszillationszeitpunktes im Verhältnis zu
einem Schließzeitpunkt der Drehgreiferbacken 48 können
diese Zeitrelationen eingestellt und damit eine Optimierung des
Verpackungsvorganges erreicht werden, so dass ein hinreichend großer
Winkelbereich für die Ausführung der komplizierteren
Bodenfaltung zur Verfügung steht, während ein
verhältnismäßig kleiner Winkelbereich
der Packkopf-Rotation für den Abschluss der Verpackung
per Dreheinschlag dient.
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13 zeigt
den Faltkopf 78 nochmals in Einzeldarstellung, wobei hinsichtlich
der Bewegungssteuerung der vorgenannten Faltorgane auf eine Außenkurvenscheibe 88 hinzuweisen
ist, die die Bewegung des ersten Vorfalters 79 steuert,
während die stationäre Außenkurvenscheibe 89 den
Fertigfalter (Einbrecher) 81 steuert. Die für
Außenkurvengetriebe erforderlichen Rückschlagkräfte
werden durch Zugfedern 90 aufgebracht. Außerdem
wird eine Bewegung des Seitenfalters 82 durch eine Nutkurve 91 gesteuert.
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Für
die Steuerung des zweiten Vorfalters 84 sowie des zweiten
Fertigfalters (Einbrechers) 85 ist ein erstes Viergelenkgetriebe 92 vorgesehen,
dessen Ansteuerung durch eine Bahn einer räumlichen, stationären
Nutkurve 93 erfolgt, während der zweite Vorfalter 84 und
der zweite Fertigfalter (Einbrecher) 85 durch ein zweites
Viergelenkgetriebe 94 getragen sind, dessen Bewegungssteuerung
durch eine weitere Bahn der räumlichen Nutkurve 93 erfolgt.
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Durch
die Erfindung ist es erstmals möglich, mit einer kontinuierlich
arbeitenden Verpackungsmaschine Säckchenfaltungen zu realisieren
und andere verhältnismäßig komplizierte
Einschlagformen zu verwirklichen, und zwar in einem neuartigen Faltverfahren,
das eine verhältnismäßig stabile Packstoff-U-Form
mittels zwei getrennt steuerbarer Faltorgane, eines Vorfalters und
eines Fertigfalters (Einbrechers) für den Faltschritt,
einfaltet, wobei eine entsprechende Verfahrensweise auch für
eine Bodenfaltung realisiert wird. Auch hier kommen zwei getrennt steuerbare
Faltorgane, nämlich ein zweiter Vorfalter und ein Fertigfalter
(Einbrecher) zum Einsatz, wodurch auftretende Faltkräfte
minimiert werden, ein Aufspringen der Faltung vermieden wird und
eine hohe Qualität der Faltung bei sicherem Halten des Packstoffes
gewährleistet wird.
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Überdies
führt das neue Konzept zur Ausförderung der zu
verpackenden Artikel aus einem Vereinzelungsteller zu einer bisher
im vorgesehenen Leistungsbereich unerreichten Laufruhe der Verpackungsmaschine
bei extremer Produktschonung.
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Das
Maschinenkonzept ermöglicht überdies erstmals
die Verpackung sehr großer Produkte im vorgesehen Leistungsbereich
in kontinuierlicher Arbeitsweise.
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Es
soll schließlich nicht unerwähnt bleiben, dass
in Verbindung mit Dreheinschlägen und Drehstationen auch
beheizte Drehgreifer zum Ansiegeln von Packstoff zum Einsatz kommen
können, wie dies Gegenstand der
EP 1 712 472 A1 ist, die
hier auch insoweit durch ausdrückliche Inbezugnahme mit
zum Gegenstand der Offenbarung der vorliegenden Anmeldung gemacht
wird.
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Erfindungsgemäß führt
der modulare Maschinenaufbau im Bereich der artikeltragenden Verpackungseinrichtungen,
insbesondere im Bereich einer Entnahmestation bzw. einer Artikel-Greiferstation überdies
zu einer hohen Variabilität hinsichtlich möglicher
Einschlagformen und Artikelorientierungen innerhalb der Verpackungsmaschine.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1712472
A1 [0030, 0030, 0082, 0085, 0088, 0143]