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DE102008019437A1 - Vorrichtung und spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück - Google Patents

Vorrichtung und spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück Download PDF

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DE102008019437A1
DE102008019437A1 DE102008019437A DE102008019437A DE102008019437A1 DE 102008019437 A1 DE102008019437 A1 DE 102008019437A1 DE 102008019437 A DE102008019437 A DE 102008019437A DE 102008019437 A DE102008019437 A DE 102008019437A DE 102008019437 A1 DE102008019437 A1 DE 102008019437A1
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DE
Germany
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workpiece
locking element
profiling tool
contraption
tool
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DE102008019437A
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English (en)
Inventor
Bernd-Arno Prof. Dr. Ing. Behrens
Hagen Dipl.-Ing. Schmidt
Philipp Silberkuhl
Dietmar Dr. Schnier
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Silberkuhl Philipp De
Original Assignee
Leibniz Universitaet Hannover
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) und ein spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück (2). Die Vorrichtung (1) ist als ein mobil mitführbares Handgerät ausgeführt, um so einen Einsatz vor Ort, insbesondere bei ortsfesten Werkstücken (2) zu ermöglichen. Dem Arretierungselement (4) ist dabei ein Profilierungswerkzeug (3) gegenüber angeordnet. Beide liegen innerhalb einer Kraftflussebene. Das Arretierungselement (4) besteht aus einem verschleißarmen Material und weist eine Nut auf, deren Nutengrund parallel zu der Längsachse (9) des Werkstücks (2) verläuft. In einer Ruheposition kann das Werkstück (2) zwischen dem Profilierungswerkzeug (3) und dem Arretierungselement (4) eingeführt werden. Zur manuellen Übertragung der Drehbewegung beim Einbringen des Außenprofils hat die Gewindestange (6) einen Handgriff (11), um so das Außenprofil durch eine entsprechende Drehbewegung der Vorrichtung (1) einzubringen. Auf diese Weise können Außenprofile an nahezu beliebigen Werkstücken (2) mit kreisförmiger Querschnittsfläche ohne eine Reduzierung der Dauerfestigkeit problemlos eingebracht werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit zumindest einem ein Außenprofil aufweisenden Profilierungswerkzeug zum Einbringen eines Außenprofils, insbesondere eines Außengewindes, in ein Werkstück mit kreisförmiger Querschnittsfläche durch spanlose Umformung, insbesondere durch Walzen bzw. Rollen. Weiterhin betrifft die Erfindung ein spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück mittels einer solchen Vorrichtung.
  • Unter dem Rollen von Außenprofilen versteht man die spanlose Fertigung von Außenprofilen durch Kaltumformung, bei der das Profil in die Oberfläche des entsprechenden Rohteils gewalzt wird.
  • Die Umformung beruht auf der Erzeugung von Druckspannungen durch ein oder mehrere sich auf dem Werkstück abbildende Werkzeuge.
  • Die Vorteile gegenüber der spanenden Herstellung liegen vor allem in der höheren Dauerfestigkeit durch den nicht unterbrochenen Faserverlauf und eine zugleich erzielbare Oberflächenverfestigung.
  • Die Korngrenzen werden dabei, anders als beim Schneiden, nicht unterbrochen; weiterhin ist die Kerbempfindlichkeit ebenso wie aufgrund der glatteren Oberfläche die Reibung reduziert.
  • Das Gewindewalzen wird hauptsächlich bei der industriellen Herstellung von Schrauben und Gewindespindeln oder -bolzen angewandt. Das Walzen eines Außenprofils kann mit Rundwerkzeugen im Einstech- oder Durchlaufverfahren erfolgen.
  • Zur Herstellung großer Losgrößen bei der Fertigung von genormten Muttern und Schrauben werden in der Praxis Kaltumformverfahren eingesetzt.
  • Beim Gewindewalzen mit Flachwerkzeugen besitzt das Backenpaar das Gewindegegenprofil mit dem Steigungswinkel des Gewindes, wobei eine Backe fest und die andere beweglich ist. Das Werkstück wird dann zwischen den flachen Backen gewalzt.
  • Das Gewindewalzen mit Rundwerkzeugen kann durch Einstech- oder Durchlaufverfahren erfolgen. Das Werkstück wird beim Einstechverfahren mit einem Lineal gehalten und beim Durchlaufverfahren zwischen Spitzen gespannt. Beim Einstechverfahren weisen die Walzen ein Gegenprofil mit dem gleichen Steigungswinkel wie das gerollte Gewinde auf. Die Drehachsen des Werkstücks und der Werkzeuge müssen zueinander parallel stehen. Jedes Rollenpaar kann nur für ein ganz bestimmtes Gewinde verwendet werden.
  • Beim Durchlaufverfahren weisen die Profilierungswerkzeuge nebeneinander liegende, steigungslose Gewindeprofile auf. Sie werden um den benötigten Steigungswinkel um die horizontale Längsachse geschwenkt. Die Verwendung ist in beschränktem Maß auch bei kleineren Werkstückdurchmessern möglich.
  • Die DE 77 38 892 U1 bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Herstellen von Gewinden auf Werkstücken, insbesondere Rohren. Die Vorrichtung hat ein Rahmengestell, deren zueinander parallele Längsteile gleitschienenförmig ausgebildet sind, und einen auf diesen Längsteilen verschiebbaren Schlitten mit daran befestigtem Motor. Weiterhin hat die Vorrichtung eine Spannvorrichtung zum Einspannen des Werkstücks koaxial zur Achse des Rollkopfs. Dabei sind mehrere längliche Rippen vorgesehen, die jeweils an einem Rand ein Arbeitsprofil aufweisen, mit welchem ein Rohling einer Befestigungseinrichtung bearbeitet wird, wobei auf dem Rohling ein Gewinde durch Rollen hergestellt wird. Die Rippen sind nebeneinander angeordnet und zueinander festgelegt, wobei das Arbeitsprofil zur Ausbildung eines Werkzeugs auf der gleichen Seite angeordnet ist.
  • Ferner offenbart auch bereits die WO 01/68288 A1 eine Gewinderollvorrichtung, die zwei Profilierungswerkzeuge mit radialer Zustellung aufweist.
  • Durch die DE 32 45 266 A1 ist ein Gewindewalzansatz mit Radialzustellung mit zwei Backenelementen bekannt, die jeweils mit Mitteln zur Lagerung eines Profilierungswerkzeugs an einem Ende sowie einer an dem anderen Ende befestigten Rolle ausgestattet sind. Die Backenelemente sind auf dem Gehäuse einander gegenüber schwenkbar gelagert.
  • Ferner wird auch bereits ein als Gewindedrücken bekanntes Verfahren zur Herstellung von Rundgewinden in dünneren Blechen verwendet. Das Gewinde wird dabei durch zwei profilierte Walzen in das Werkstück gedrückt.
  • Gemeinsam ist den vorgenannten Vorrichtungen, dass es sich dabei um Anlagen für den industriellen Einsatz handelt. Ein mobiler Einsatz vor Ort, insbesondere bei ortsfesten Einrichtungen, ist daher nicht möglich.
  • Ferner ist der Einsatz solcher Vorrichtungen ohne eine elektrische Energieversorgung ausgeschlossen.
  • Sofern Gewinde vor Ort in Rohre oder Stangen, beispielsweise für Installations- oder Montagezwecke, eingebracht werden müssen, wird in der Praxis ausschließlich das Gewindeschneiden mittels Schneideisen oder Schneidkluppen eingesetzt.
  • Schneideisen oder Schneidkluppen werden im Allgemeinen zum Schneiden von Hand und bei Gewinden mit geringen Genauigkeitsanforderungen verwendet. Bei Schneidkluppen entfällt das Zurückdrehen. Das Schneideisen dient ausschließlich zum Schneiden von Außengewinden und weist innen drei oder mehr Schneiden auf. Zwischen den Schneiden sind Hohlräume eingearbeitet, welche die entstehenden Späne rollen und abführen. Die Schneiden sind gezahnt und stellen geometrisch das Muttergewinde dar.
  • Zum Schneiden eines Außengewindes muss das Werkstück bereits den Nenndurchmesser des gewünschten Gewindes haben. Das Werkstück wird mit der Seite einseitig drehfest fixiert, das Schneideisen angesetzt und so lange gedreht, bis die gewünschte Gewindelänge erreicht ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind ferner auch sechseckige Schneideisen bekannt, um das Schneideisen an unzugänglichen Stellen mittels eines Ring- oder Maulschlüssels bewegen zu können.
  • Nachteilig bei solchen mobil einsetzbaren Vorrichtungen zum Gewindeschneiden ist einerseits, dass die Gewinde lediglich beginnend an einem freien Ende eingebracht werden können.
  • An einem beidseitig eingefassten Werkstück kann also kein Gewinde eingebracht werden. Andererseits kommt es aufgrund der spanenden Bearbeitung beim Gewindeschneiden zu einer Reduzierung der Materialstärke und somit der Festigkeit.
  • Die DE 699 13 633 T beschreibt eine Form eines Rohrschneiders, der als ein mobil mitführbares Handgerät ausgeführt ist. Der Rohrschneider ist mit einer Schneidrolle sowie zwei gegenüberliegenden, ein Arretierungselement bildenden Andrückrollen ausgestattet. Eine in einer Gewindehülse gelagerte Gewindestange ermöglicht mittels eines Handgriffs eine relative Zustellung der Schneidrolle gegenüber den Andrückrollen. Hierbei handelt es sich folglich um spanende Bearbeitungen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine wesentlich verbesserte, mobil einsetzbare Vorrichtung zu schaffen.
  • Die Vorrichtung soll dabei insbesondere das Einbringen von Außenprofilen vorzugsweise Außengewinden in solche Werkstücke ermöglichen, die an beiden Enden ortsfest gehalten sind.
  • Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein zum Einbringen eines solchen Außenprofils geeignetes Verfahren zu schaffen.
  • Die erstgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist den Unteransprüchen 2 bis 11 zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung als ein mobil mitführbares Handgerät ausgeführt, wobei dem Profilierungswerkzeug im Wesentlichen gegenüberliegend ein als Widerlager dienendes Arretierungselement angeordnet ist, wobei das Profilierungswerkzeug und das Arretierungselement relativ zueinander zustellbar sind und zumindest eine Ruheposition einstellbar ist, in welcher das Werkstück zwischen dem Profilierungswerkzeug und dem Arretierungselement tangential einführbar und entnehmbar ist, und die Vorrichtung eine Ausformung zur Übertragung eines Drehmoments bei der Drehbewegung um die Längsachse des Werkstücks aufweist. Hierbei liegen Arretierungselement und Profilierungswerkzeug in einer Kraftflussebe ne, sodass durch einen Arretierungsvorgang keine Biegemomente oder Kippmomente am zu bearbeitenden Werkstück entstehen, was als Nebenerscheinung auch die Profilierung kurzer, radial zugänglicher Werkstücke ermöglicht. Erfindungsgemäß wird es dadurch erstmals möglich, manuell ein Außengewinde in ein Werkstück einzubringen, dessen Enden eingefasst oder unzugänglich sind oder bei denen das Außengewinde lediglich in einen bestimmten Abschnitt zwischen den Endbereichen eingebracht werden soll. Zugleich können die vorteilhaften Eigenschaften der spanlosen Bearbeitung mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung genutzt werden, sodass sich wesentlich verbesserte Eigenschaften des so eingebrachten Außengewindes realisieren lassen.
  • In überraschend einfacher Weise wird dabei nach erfolgter Zustellung mit einer vorbestimmten Zustellkraft in der Arbeitsposition durch Drehen der gesamten Vorrichtung um die Werkstücklängsachse das Profil spanlos eingebracht, wobei die zu schaffende Profilgeometrie durch das Profilierungswerkzeug im Hinblick auf die Profiltiefe sowie Profilform eindeutig vordefiniert ist. Ein Verkanten oder unpräzises Einbringen eines Profils ist praktisch unmöglich. Die Geometrie des Werkstücks erfordert dabei lediglich eine im Wesentlichen kreisförmige Querschnittsfläche, die auch rohrförmig ausgeführt sein oder aus einem Vollmaterial bestehen kann. Eine elektrische Energieversorgung ist dabei nicht erforderlich, sodass vielfältige Einsatzmöglichkeiten beispielsweise unter Wasser oder in alpinen Gebieten gegeben sind.
  • Eine besonders praxisgerechte Ausführungsform der Erfindung wird auch dadurch erreicht, dass das Arretierungselement an seiner dem Profilierungswerkzeug zugewandten Seite einen Winkel zwischen 35° und 160° beschreibt. Hierdurch wird das Werkstück zuverlässig in der gewünschten Winkelstellung gehalten, wobei die negative Keilform innerhalb eines bestimmten Größenbereichs beliebige Außendurchmesser des Werkstücks arretieren kann. Außerdem kann das Arretierungselement beispielsweise einstellbar oder austauschbar an der Vorrichtung fixiert werden.
  • Das Arretierungselement erweist sich zudem als besonders zweckmäßig gestaltet, wenn das Arretierungselement eine Nut aufweist, sodass die Nutenflanken das Werkstück symmetrisch einfassen. Die Nutenflanken schließen dabei bevorzugt einen Winkel zwischen 35° und 160°, insbesondere zwischen 80° und 140° ein.
  • Besonders vorteilhaft ist demgegenüber auch eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei welcher das Arretierungselement zumindest eine dem Profilierungswerkzeug ge genüberliegende Andrückrolle aufweist, um so die beim Rollen auftretende Reibung zu minimieren.
  • Die Andrückrolle weist dabei bevorzugt eine zylindrische Geometrie ohne eine Profilierung auf; genauso ist aber auch die Ausführung einer Andrückrolle als Profilierungswerkzeug denkbar.
  • Die Materialauswahl erfolgt unter Beachtung der Rahmenbedingungen, die sowohl spröde als auch sehr weiche Materialien ausschließen.
  • Besonders sinnvoll ist es, wenn das Arretierungselement zumindest abschnittsweise aus einem Material mit einem verminderten Gleitreibungswiderstand besteht, sodass die manuelle Betätigung der Vorrichtung mit geringem Kraftaufwand verbunden ist, was eine Verminderung von Torsionsspannungen im Inneren des Werkstücks zur Folge hat.
  • Das Arretierungselement oder die Andrückrolle bestehen dabei zumindest in dem Bereich einer Kontaktfläche mit dem Werkstück aus einem verscheißarmen Werkstoff, wobei eine Kontaktfläche des Arretierungselements oder die Andrückrolle als ein austauschbares Verschleißteil ausgeführt sein kann.
  • Grundsätzlich kann das Profilierungswerkzeug ein Gegenprofil mit einem in das Werkstück einzubringenden Steigungswinkel aufweisen. Besonders vorteilhaft ist es hingegen, wenn das Profilierungswerkzeug ein steigungsloses Profil aufweist und in Abhängigkeit eines gewünschten Steigungswinkels eines einzubringenden Außenprofils innerhalb einer Kraftflussebene gegenüber der Längsachse des Werkstückes mit einem Neigungswinkel positionierbar ist, um so die Verwendung auch bei anderen Werkstückdurchmessern zu ermöglichen.
  • Zur Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse, insbesondere der gewünschten Profilsteigung eines einzubringenden Profils, ist es weiterhin von Vorteil, wenn der Neigungswinkel einstellbar ist. Auf diese Weise lassen sich selbst individuelle oder nicht normgerechte Außenprofile realisieren.
  • Außerdem ist es empfehlenswert, wenn das Profilierungswerkzeug mittels einer Halterung lösbar, insbesondere austauschbar an der Vorrichtung fixiert ist, um so bedarfsweise einen mühelosen Austausch des Profilierungswerkzeugs vornehmen zu können. Das Werkzeug ist hierzu insbesondere mittels eines Schnellverschlusses mit der Halterung verbunden.
  • In einfacher Weise kann dabei das Arretierungselement mittels einer Führungsschiene verschiebbar an der Vorrichtung angeordnet sein, um so die relative Zustellung des Profilierungswerkzeugs relativ zu dem Arretierungselement mit geringem Aufwand zu realisieren. Bevorzugt ist das Arretierungselement unverschiebbar in der Schiene geführt, die zugleich eine beispielsweise als Ausnehmung ausgeführte Aufnahme für den Anschlag aufweist. Auch könnte die Zustellung mittels eines Exzenters erfolgen.
  • Besonders praxisnah ist es demgegenüber jedoch, wenn das Arretierungselement mittels einer in einer Gewindehülse gelagerten Gewindestange oder -spindel zustellbar ist, um so einen weiteren Verstellbereich zum Einführen und Entnehmen verschiedener Werkstücke bei einer zugleich sehr feinen, stufenlosen Einstellmöglichkeit zu erreichen.
  • Die Ausformung zur Einleitung der Drehbewegung der Vorrichtung um die Werkstücklängsachse könnte für ein handelsübliches Werkzeug, beispielsweise einen Drehmomentschlüssel, mit einer eckigen Ausnehmung ausgestattet sein.
  • Besonders einfach ist es hingegen, wenn die Vorrichtung zumindest einen zur manuellen Übertragung der Drehbewegung um das Werkstück bestimmten, einen Handgriff tragenden Hebelarm aufweist, sodass die Vorrichtung von dem Bediener problemlos mit geringem Kraftaufwand um die Werkstücklängsachse gedreht werden kann. Dabei erleichtern beispielsweise zwei gegenüberliegende Hebelarme die Handhabung der Vorrichtung. Selbstverständlich kann der Hebelarm bedarfsweise verlängerbar, beispielsweise teleskopierbar ausgeführt sein.
  • Dabei ist es von Vorteil, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Gewindestange einen den Handgriff tragenden Endabschnitt aufweist, sodass die Gewindestange zugleich den Hebelarm für die Schwenkbewegung der Vorrichtung bildet. Der konstruktive Aufwand zur Herstellung der Vorrichtung kann dadurch weiter verringert werden.
  • Die zweitgenannte Aufgabe, ein zum Einbringen eines solchen Außengewindes geeignetes Verfahren zu schaffen, wird erfindungsgemäß mit einem spanlosen Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außengewindes in ein Werkstück mittels der Vorrichtung gelöst, bei dem zunächst eine Ruheposition eingestellt wird, in welcher ein Arretierungselement relativ zu einem gegenüberliegenden Profilierungswerkzeug beabstandet ist, und das Werkstück radial zwischen dem Profilierungswerkzeug und dem Arretierungselement eingeführt wird, anschließend das Profilierungswerkzeug und das Arretierungselement relativ zueinander zugestellt werden, bis die gewünschte Zustellkraft auf das Werkstück übertragen wird, und schließlich das Außengewinde durch eine Drehbewegung der Vorrichtung um die Werkstücklängsachse eingebracht wird. Auf diese Weise kann das Außengewinde in ein an beiden Enden unzugängliches Werkstück eingebracht werden.
  • Die Erfindung lässt verschiedene Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips ist eine davon in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Ruheposition in einer perspektivischen Darstellung;
  • 2 eine Andrückrolle oder Profilierungswerkzeug und ein Arretierungselement der in der 1 gezeigten Vorrichtung in einer Arbeitsposition beim Einbringen eines Außengewindes in ein Werkstück;
  • 3 in einer vergrößerten Seitenansicht ein mit zwei Andrückrollen ausgestattetes Arretierungselement für die in der 1 gezeigte Vorrichtung.
  • Die erfindungsgemäße, zum Profilwalzen bzw. -rollen bestimmte Vorrichtung 1 zum spanlosen Einbringen eines Außengewindes in ein Werkstück 2 wird nachstehend anhand der 1 bis 3 näher dargestellt. Die Vorrichtung 1 ist als ein mobil mitführbares Handgerät ausgeführt, um so einen Einsatz vor Ort, insbesondere bei ortsfesten Werkstücken 2, zu ermöglichen. Einem das Profil aufweisenden Profilierungswerkzeug 3 gegenüberliegend ist ein in Richtung des Profilierungswerkzeugs 3 zustellbares Arretierungselement 4 mittels einer in einer Gewindehülse 5 gelagerten Gewindestange 6 verschiebbar angeordnet. Der Arretierungselement 4 besteht aus einem verschleißarmen Material und weist eine Nut 7 auf, deren Nutengrund 8 parallel zu der Längsachse 9 des Werkstücks 2 verläuft. Alternativ kann, wie in der 3 in einer Arbeitsposition der Vorrichtung 1 gezeigt, das Arretierungselement 4 zusätzlich zumindest eine der Profilierungswerkzeug 3 gegenüberliegende Andrückrolle 10 aufweisen.
  • In der in der 1 gezeigten Ruheposition ist das in der 2 gezeigte Werkstück 2 zwischen dem Profilierungswerkzeug 3 und dem Arretierungselement 4 von oben einführbar, sodass das Außenprofil in eine beliebige Position an dem Werkstück 2 eingebracht werden kann. Zur manuellen Übertragung der Drehbewegung beim Einbringen des Außenprofils hat die Gewindestange 6 einen Handgriff 11, um so das Außenprofil in der gewünschten Form durch eine Drehbewegung der Vorrichtung 1 einzubringen.
  • Zur Anpassung an unterschiedliche Werkstückdurchmesser ist das Profilierungswerkzeug 3 mittels einer Halterung 12 lösbar an der Vorrichtung 1 fixiert. Hierdurch können Außenprofile an nahezu beliebigen Werkstücken 2 mit kreisförmiger Querschnittsfläche ohne eine Reduzierung der Dauerfestigkeit problemlos eingebracht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 7738892 U1 [0011]
    • - WO 01/68288 A1 [0012]
    • - DE 3245266 A1 [0013]
    • - DE 69913633 T [0023]

Claims (13)

  1. Vorrichtung (1) mit zumindest einem Profilierungswerkzeug (3) zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück (2) durch spanlose Umformung, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) als ein mobil mitführbares Handgerät ausgeführt ist, wobei das Profilierungswerkzeug (3) in einer Kraftflussebene gegenüberliegend einem Arretierungselement (4) angeordnet ist, wobei das Profilierungswerkzeug (3) und das Arretierungselement (4) relativ zueinander zustellbar sind und zumindest eine Ruheposition einstellbar ist, in welcher ein Werkstück (2) zwischen dem Profilierungswerkzeug (3) und dem Arretierungselement (4) einführbar ist.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) an seiner dem Profilierungswerkzeug (3) zugewandten Seite einen Winkel zwischen 35° und 140° aufweist.
  3. Vorrichtung (1) nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) mindestens eine Andrückrolle aufweist und mit dem Profilierungswerkzeug in einer Kraftflussebene liegt.
  4. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) als zumindest ein weiteres Profilierungswerkzeug ausgeführt ist.
  5. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) zumindest abschnittsweise aus einem Material mit einem gegenüber dem Werkstück verminderten Gleitreibungswiderstand und einer geringeren Oberflächenhärte besteht.
  6. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilierungswerkzeug (3) mittels einer Halterung (12) lösbar, insbesondere austauschbar an der Vorrichtung (1) fixiert ist.
  7. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilierungswerkzeug (3) ein Gewindewalzwerkzeug ist.
  8. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) mittels einer Führungsschiene verschiebbar an der Vorrichtung (1) angeordnet ist.
  9. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungselement (4) mittels einer in einer Gewindehülse (5) gelagerten Gewindestange (6) zustellbar ist.
  10. Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) zumindest einen zur manuellen Übertragung der Drehbewegung um das Werkstück (2) bestimmten, einen Handgriff (11) tragenden Hebelarm aufweist.
  11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestange (6) einen als Handgriff (11) ausgeführten Endabschnitt aufweist.
  12. Verwendung einer Vorrichtung (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche an einem axial unzugänglichen Werkstück.
  13. Spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Profils an einem Werkstück dadurch gekennzeichnet, dass zunächst eine Ruheposition eingestellt wird, in welcher ein Gegenhalter relativ zu einem gegenüberliegenden, sich in einer Kraftflussebene mit dem selbigen befindlichen Profilierungswerkzeug beabstandet ist, ein Werkstück zwischen Profilierungswerkzeug und einem Gegenhalter eingeführt wird, anschließend das Profilierungswerkzeug und der Gegenhalter, bis die gewünschte Zustellkraft auf das Werkstück übertragen wird, relativ zueinander zugestellt werden, und schließlich ein Profil durch eine relative Drehbewegung eingebracht wird.
DE102008019437A 2008-04-17 2008-04-17 Vorrichtung und spanloses Umformungsverfahren zum Einbringen eines Außenprofils in ein Werkstück Ceased DE102008019437A1 (de)

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