-
Die
Erfindung betrifft eine Stauvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
mit einem formstabilen Rahmen sowie mit einem Bodenteil, das an
seinen Randbereichen durch eine Stützstruktur mit dem Rahmen
verbunden ist, wobei die Stützstruktur längenveränderbare
Strukturabschnitte aufweist, die eine Höhenverlagerung
des Bodenteiles zwischen einer oberen Ruhelage und wenigstens einer
unteren Staulage ermöglichen, und wobei der Rahmen quer
zu einer Höhenverlagerungsrichtung des Bodenteiles relativ
zu einer karosserieseitigen Begrenzungsfläche verschiebbar
gelagert ist.
-
Eine
derartige Stauvorrichtung ist aus der
DE 10 2006 013 974 A1 bekannt.
Die bekannte Stauvorrichtung weist einen unterhalb einer karosseriefesten Hutablage
verschiebbar gelagerten Rahmen auf, der ein höhenverlagerbares
Bodenteil trägt. Das Bodenteil ist über mehrere
Seitenwandungsabschnitte, die Teile einer Stützstruktur
bilden, in seiner Höhe relativ zu dem Rahmen verlagerbar.
Die Seitenwandungsabschnitte sind als planenartige Flächengebilde
gestaltet, die im Bereich des Rahmens auf jeweils einer Wickelwelle
auf- und abrollbar gehalten sind. Die Randbereiche der benachbarten
Seitenwandungsabschnitte sind über jeweils eine Reißverschlussanordnung
lösbar miteinander verbunden. Durch das Bodenteil in Verbindung
mit den flexiblen Seitenwandungsabschnitten, die durch Auf- oder
Abrollen in ihrer Länge veränderbar sind, wird
ein variables Staubehältnis geschaffen. Der Rahmen einschließlich
des Staubehältnisses ist manuell verschiebbar gelagert.
Auch die Ausziehbewegung des Staubehältnisses nach unten
erfolgt manuell.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Stauvorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die eine ferngesteuerte oder automatische Bewegung des
Rahmens und/oder des Bodenteiles ermöglicht.
-
Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens eine Antriebsvorrichtung
vorgesehen ist, um das Bodenteil höhenzuverlagern und/oder
den Rahmen zu verschieben. Die wenigstens eine Antriebsvorrichtung
ist vorzugsweise elektrisch ausgeführt. Auch andere Antriebsarten,
insbesondere ein pneumatischer Antrieb, sind alternativ einsetzbar.
Die wenigstens eine Antriebsvorrichtung ermöglicht eine
automatische Betätigung des Rahmens und/oder des Bodenteiles.
Die Antriebsvorrichtung ermöglicht auch eine Fernbedienung
der Stauvorrichtung, insbesondere durch einen Schalter im Bereich
des Fahrgastraumes oder in zu der Stauvorrichtung entfernten Bereichen
eines Lade- oder Kofferraumes. Vorzugsweise ist eine erste Antriebsvorrichtung
dazu vorgesehen, das Bodenteil in beiden Richtungen, d. h. nach
oben und nach unten, höhenzuverlagern. Eine zweite Antriebsvorrichtung
ist vorzugsweise dazu vorgesehen, um eine Verschiebung des Rahmens
relativ zu der karosserieseitigen Begrenzungsfläche zu ermöglichen.
Die karosserieseitige Begrenzungsfläche ist insbesondere
eine Hutablage, wobei der Rahmen sich innerhalb eines heckseitigen
Kofferraumes des Kraftfahrzeugs unterhalb dieser Hutablage findet und
etwa parallel zur Hutablage verschiebbar ist. Diese parallele Verschiebbarkeit
entspricht vorzugsweise einer etwa horizontalen Verschiebbarkeit.
-
In
Ausgestaltung der Erfindung ist der Stauvorrichtung wenigstens eine
Sensoreinheit zugeordnet, um eine Endstellung oder einen Verschiebeweg des
Rahmenteiles und/oder eine Höhenverlagerung oder eine Endlage
des Bodenteiles und/oder eine auf das Bodenteil ausgeübte
Gewichtskraft von zu verstauenden Gegenständen zu erfassen.
Vorzugsweise sind für die unterschiedlichen Funktionen
verschiedene Sensoreinheiten vorgesehen. Die Sensoreinheit kann
drahtgebunden oder drahtlos mit einer entsprechenden Steuereinheit
kommunizieren. Die Sensoreinheit kann mechanisch, optisch, induktiv oder
in anderer Art wirksam sein. Sie kann einen Kraftsensor, einen Wegsensor
oder einen Positionssensor umfassen.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die wenigstens eine Sensoreinheit
an eine Steuereinheit angeschlossen, die die wenigstens eine Antriebsvorrichtung
ansteuert. Vorzugsweise ist die Steuereinheit eine elektronische
Steuereinheit, die Teil einer Fahrzeugsteuerung ist.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Steuereinheit eine
Auswerteeinheit, die Daten der Sensoreinheit auswertet und abhängig
vom Ergebnis der Auswertung eine Ansteuerung der Antriebsvorrichtung
veranlasst. Vorzugsweise weist die Auswerteeinheit einen Mikroprozessor
und einen Datenspeicher auf, der vorgegebene Daten oder Kennfelder
umfasst, die mit den momentan übermittelten Daten der Sensoreinheit
verglichen werden. Den vorgegebenen Daten oder Kennfeldern sind
auch entsprechende Steuerbefehle für die Antriebsvorrichtung
zugeordnet, so dass eine gewünschte Ansteuerung der Antriebsvorrichtung,
abhängig von den übermittelten Sensordaten, erfolgt.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Steuereinheit eine
Signalvorrichtung zugeordnet, die abhängig von einer Auswertung
entsprechender Sensorsignale durch die Steuereinheit aktivierbar
ist. Die Sig nalvorrichtung kann insbesondere als Überlastsicherung
für das durch das Bodenteil und die längenveränderbaren
Strukturabschnitte gebildete Staubehältnis dienen. Vorzugsweise
ist die Signalvorrichtung als optische oder akustische Signalvorrichtung
ausgebildet.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Antriebsvorrichtung
an dem Rahmen angeordnet. Eine weitere Antriebsvorrichtung ist karosserieseitig
angeordnet. Die erstgenannte Antriebsvorrichtung ist somit gemeinsam
mit dem Rahmenteil verschiebbar. Falls die Antriebsvorrichtung elektrisch ausgeführt
ist, kann die Strom- und Datenübertragung über
Kabel oder über Kontaktschleifen erfolgen. In letztgenanntem
Fall sind im Bereich entsprechender Führungsschienen für
den Rahmen stromführende Profilabschnitte vorgesehen. Es
ist auch möglich, eine Stromversorgungsquelle gemeinsam mit
der Antriebsvorrichtung am Rahmen anzuordnen und die Datenübertragung
zur Steuerung der Antriebsvorrichtung berührungslos, insbesondere über Funk
oder über Induktion, durchzuführen. Bei drahtgebundener
Stromversorgung und Datenübertragung der Antriebsvorrichtung
sind vorzugsweise genügend Kabellose vorhanden, um den
Verschiebeweg des Rahmens auszugleichen.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Rahmenteil eine Beleuchtungseinheit
zugeordnet. Die Beleuchtungseinheit kann direkt am Rahmen oder benachbart
an der karosserieseitigen Begrenzungsfläche vorgesehen
sein. Die Beleuchtungseinheit dient vorzugsweise dazu, das durch
Bodenteil und Strukturabschnitte gebildete Staubehältnis
innenseitig zu beleuchten.
-
Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
-
1 zeigt
schematisch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Stauvorrichtung in einem Kofferraum eines Personenkraftwagens,
-
2 die
Ausführungsform nach 1 mit zusätzlich
dargestellten Merkmalen,
-
3 in
vergrößerter Darstellung einen Teil der Stauvorrichtung
entsprechend den 1 und 2,
-
4 eine
weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Stauvorrichtung ähnlich 1,
-
5 eine
Detaildarstellung der Ausführungsform nach 4 und
-
6 einen
weiteren Detailausschnitt der Ausführungsform nach 4.
-
Eine
Stauvorrichtung 2 gemäß den 1 bis 3 ist
in einem Kofferraum 1 eines Personenkraftwagens vorgesehen.
Die Stauvorrichtung 2 ist unterhalb einer karosserieseitigen
Begrenzungsfläche in Form einer Hutablage 6 im
Inneren des Kofferraumes 1 angeordnet. Die Stauvorrichtung
weist ein Staubehältnis auf, das durch einen formstabilen,
vorliegend viereckigen Rahmen 3, vier flexible Seitenwandungsabschnitte 7 und
ein Bodenteil 4 gebildet ist, das mit den Seitenabschnitten 7 verbunden
ist. Der Rahmen 3 und damit das gesamte Staubehältnis
sind an karosseriefesten Führungsschienen 5, die
als bügelförmige Trägerkonstruktion ausgeführt
sind, linearverschiebbar gelagert zwischen einer unter der Hutablage
versteckten Ruheposition und einer zum Fahrzeugheck hin ausgefahrenen
Aufnahmeposition (2). In der Aufnahmeposition
ist das Staubehältnis von oben her bei geöffnetem
Deckel des Kofferraumes 1 frei zugänglich, wie
der 2 entnehmbar ist. Der Rahmen 3 ist in
der Trägerkonstruktion 5 mittels entsprechender
Gleit- oder Rollelemente längs der entsprechenden Führungsschienen
in Fahrzeuglängsrichtung etwa parallel zur Hutablage 6 verschiebbar
gelagert. Endanschläge zwischen den Führungsschienen
und dem Rahmen 3 begrenzen die etwa horizontale Verschiebebewegung
des Staubehältnisses.
-
Das
Staubehältnis gemäß den
1 und
2 entspricht
in Aufbau und Funktion der Ausführungsform nach den
4 bis
6,
so dass das Staubehältnis gemäß den
1 und
2 nachfolgend
anhand des Staubehältnisses der
4 bis
6 beschrieben
wird. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass der Aufbau
des Staubehältnisses mit den flexiblen Seitenwandungen,
mit der Verbindung der Seitenwandungen zum Bodenteil und mit der
Verbindung der Seitenwandungen zum Bodenteil sowie mit der Verbindung
der benachbarten Seitenwandungsabschnitte miteinander über
entsprechende Reißverschlussanordnungen einem Staubehältnis entspricht,
wie es aus der
DE
10 2006 013 974 A1 oder der
EP 1 834 837 A1 entnommen werden kann. Ergänzend
wird hiermit daher auf die Offenbarung des Staubehältnisses
in den genannten Druckschriften verwiesen.
-
Das
Staubehältnis gemäß der hier vorliegenden
Ausführungsform weist ein Bodenteil 4, 4a auf, das
fest mit in Auszugrichtung vorderen Stirnenden der planenartigen
Seitenwandungsabschnitte 7, 7a verbunden ist.
Jeder Seitenwandungsabschnitt 7, 7a ist auf einer
im Rahmen 3, 3a drehbeweglich gelagerten Wickelwelle 15 auf-
und abwickelbar gehalten. Eine Synchronisierung der Drehbewegungen
aller vier Wickelwellen 15 erfolgt über miteinander
kämmende Zahnradpaare 16 an den Stirnenden der
Wickelwellen 15 (5 und 6).
Die Seitenränder der Seitenwandungsabschnitte 7a sind
mit Reißverschlussanordnungen 13 versehen, wobei
die Verbindung der benachbarten Seitenränder der Seitenwandungsabschnitte 7a über
feststehende, d. h. fest mit dem Rahmen 3a verbundene,
Kupplungsglieder 14 erfolgt, die nach Art eines Reißverschlussläufers
einer üblichen Reißverschlussanordnung gestaltet sind.
-
Die
Auf- und Abwickelbewegungen der Seitenwandungsabschnitte 7a erfolgen
motorisch durch eine Antriebsvorrichtung in Form eines Elektromotors 8a,
der am Rahmen 3a befestigt ist und mit wenigstens einem
Zahnrad eines zugeordneten Zahnradpaares 16 kämmt.
Hierzu weist der Elektromotor 8a ein Antriebsritzel 17 auf,
das auf das korrespondierende Zahnrad der benachbarten Wickelwelle 15 abgestimmt
ist. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein einziger
Elektromotor vorgesehen, um alle vier, über die jeweiligen
Zahnradpaare 16 miteinander kämmenden Wickelwellen
in Auf- und Abwickelrichtung anzutreiben.
-
Wie
anhand der 2 und 3 erkennbar ist,
ist das gesamte Staubehältnis zusätzlich mittels einer
Antriebsvorrichtung 9, 10 zwischen der Stauposition
nach 1 und der Aufnahmeposition nach 2 verfahrbar.
Die Antriebsvorrichtung umfasst einen Elektromotor 9, der
karosseriefest angeordnet ist und über flexible Zug-/Druckmittel,
vorzugsweise in Form flexibler Zahnstangen 10, den Rahmen 3 der Stauvorrichtung 2 in
Richtung der Aufnahmeposition oder in Richtung der Stauposition
verlagert. Der Rahmen 3 ist gemäß der
Darstellung nach 3 mit Hilfe von Längsführungen
in der nicht näher bezeichneten, karosserieseitigen Trägerkonstruktion
verschiebbar gehalten.
-
Sowohl
der Elektromotor 9 als auch der Elektromotor 8 werden über
eine Steuereinheit S angesteuert, die über jeweils eine
Steuerleitung S1, S2 mit den
beiden Motoren in Verbindung steht. Die Steuereinheit S umfasst
einen elektronischen Mikroprozessor sowie eine elektronische Speichereinheit.
An die Steuereinheit S sind zwei Sensoren 11 und 12 über Sensorleitungen
L1, L2 angeschlossen,
die Sensorikdaten an die Steuereinheit S übermitteln.
-
Die
Sensoreinheit 11 dient dazu, den Auf- und Abwickelweg jedes
Seitenwandungsabschnittes 7, 7a zu erfassen. Alternativ
kann die dem Staubehältnis zugeordnete Sensoreinheit 11 auch
als Kraftsensor ausgebildet sein, um die auf das Bodenteil 4 des
Staubehältnisses wirkende Gewichtskraft entsprechender
Transportgegenstände zu erfassen.
-
Die
der Längsverfahrbarkeit des Rahmens 3 zugeordnete
Sensoreinheit 12 ist entweder als Endlagensensor oder als
Wegsensor ausgeführt, um die unterschiedlichen Positionen
oder den Verfahrweg des Rahmens 3 und damit des Staubehältnisses
erfassen zu können. in der Speichereinheit der Steuereinheit
S sind Solldaten in Form entsprechender Sollsignale und zugeordneter
Steuerbefehle für die Elektromotoren abgespeichert. Die
Steuereinheit S umfasst durch den elektronischen Mikroprozessor
eine Auswerteeinheit, die die eingehenden Istwerte der Sensordaten
mit den Sollwerten der Speicherdaten vergleicht und eine entsprechende
Auswertung vornimmt, um entsprechende Steuerbefehle auszuwählen,
die zur gewünschten Ansteuerung der Elektromotoren 8, 9 führen.
-
Bei
einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist dem Staubehältnis ergänzend eine Beleuchtungseinrichtung
zugeordnet, die dazu dient, das Innere des Staubehältnisses
in der Aufnahmeposition gemäß 2 zu
beleuchten. Diese Beleuchtungseinrichtung kann im Bereich der karosserieseitigen
Begrenzungsfläche, insbesondere der Hutablage 6,
oder im Bereich des Staubehältnisses selbst angeordnet
sein.
-
Sowohl
die Beleuchtungseinheit als auch die beiden Elektromotoren können über
Stromleitungen mit einem fahrzeugseitigen, elektrischen Bordnetz verbunden
sein. Alternativ ist es möglich, den Elektromotoren 8, 9 und/oder
der Beleuchtungseinheit Akkumulatoren zuzuordnen, die in der eingefahrenen Stauposition
der Stauvorrichtung 2, 2a an eine e lektrische
Kontaktstation des fahrzeugseitigen Bordnetzes angedockt sind, um
in dieser Stauposition eine Aufladung der Akkumulatoren über
das Bordnetz zu bewirken. Der elektrische Kontakt kann durch eine Steckverbindung
oder durch einfachen Berührungskontakt erfolgen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102006013974
A1 [0002, 0019]
- - EP 1834837 A1 [0019]