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Die
Erfindung betrifft eine Klebebahn zur Abdichtung einer mit mindestens
einer Bodenplatte gebildeten Bodenfläche in einem Feuchtraum in
einem Verkehrsmittel, insbesondere einem Flugzeug, und zur Lagefixierung
eines nichttextilen Bodenbelags auf der Bodenfläche.
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Innerhalb
einer Passagierkabine eines Flugzeugs wird aus Komfort- und Lärmschutzgründen üblicherweise
ein textiler Bodenbelag, wie zum Beispiel ein Schlingenteppich,
ein Veloursteppich oder dergleichen, auf dem Fußboden verlegt. In Feuchträumen, wie
zum Beispiel in Bordküchen
oder sanitären Einrichtungen,
werden hingegen glatte, nichttextile und wasserundurchlässige Bodenbeläge, wie
beispielsweise genoppte Kunststoffbahnen mit einer rückseitigen
Laminatkaschierung, auf dem Fußboden
verlegt. Der Fußboden
innerhalb von Passagierflugzeugen ist üblicherweise mit Sandwichplatten
in Leichtbauweise gebildet, die vorzugsweise eine honigwabenförmige Kernstruktur
aufweisen, die beidseitig mit Deckschichten aus einem faserverstärkten Kunststoffmaterial
bedeckt ist.
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Ein
großes
Problem stellt die erforderliche Wasserdichtigkeit innerhalb der
Feuchträume
dar, denn durch den Bodenbelag hindurch dringendes Wasser kann zu
erheblichen Korrosionsproblemen in der unterhalb des Feuchtraums
liegenden Rumpfzellenstruktur des Flugzeugs führen. Als Kantenschutz dient
in der Regel ein schmales, schwach klebendes Klebeband (z. B. 3M® 850),
das randseitig auf die Oberseite jeder Bodenplatte aufgeklebt wird.
Hierdurch wird beim Abreißen
des Fußbodenbelags
von den Bodenplatten eine Ablösung
der Deckschichten von der Kernstruktur der Sandwichplatte verhindert. Anschließend wird
eine vollkommen wasserdichte, einseitig selbstklebend ausgerüstete Polyesterfolie (z.
B. KB49 Mylar® bis
ca. 150 μm)
auf die so vorbereiteten Bodenplatten zur Schaffung der geforderten Wasserdichtigkeit
vollflächig
aufgeklebt. Das eigentliche Aufkleben bzw. die Lagefixierung des
bahnförmigen
Fußbodenbelags
auf die Bodenplatten im Feuchtraum erfolgt dann mittels eines beidseitig selbstklebend
ausgerüsteten,
ebenfalls vollflächig auf
die Bodenplatten aufgebrachten Klebefilms (z. B. 3M® 950
oder Helmitin® 35050).
Zur weiteren Verbesserung der Wasserdichtigkeit werden erforderlichenfalls
mehrere Bahnen des Fußbodenbelags
untereinander verschweißt
bzw. mit einer geeigneten Dichtmasse zusätzlich versiegelt.
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Der
Hauptnachteil bei der vorstehend geschilderten Verlegeweise liegt
darin, dass zunächst ein
Kantenschutz auf die Bodenplatten aufgebracht werden muss, dann
eine Dichtfolie zur Herstellung der Wasserdichtigkeit vollflächig aufgeklebt
wird, danach ein beidseitig selbstklebend ausgerüsteter Klebefilm zur eigentlichen
Lagefixierung des Fußbodenbelages
vollflächig
aufgebracht wird und anschließend
der nichttextile Fußbodenbelag
vollflächig
mit dem Klebefilm verklebt wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die Kantenschutzfunktion für die Bodenplatten,
die Abdichtungsfunktion gegen Flüssigkeitsdurchtritt
sowie die eigentliche Klebefunktion zur Lagefixierung des Fußbodenbelages
in einem einfach und schnell zu handhabenden Erzeugnis zu kombinieren,
um den Verlegeaufwand für
Fußbodenbeläge in Feuchträumen in
Flugzeugen zu verringern.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Klebebahn mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Dadurch,
dass die Klebebahn mit einer Trägerfolie,
insbesondere mit einer flüssigkeitsdichten Polyesterfolie
gebildet ist, die zumindest bereichsweise mit einer unteren Klebeschicht
und einer oberen Klebeschicht versehen ist, kann ein nichttextiler Bodenbelag
in einem Feuchtraum in nur noch zwei Arbeitsschritten unter gleichzeitiger
Schaffung einer Flüssigkeitsbarriere
verbaut werden.
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Zunächst wird
die erfindungsgemäße kombinierte
Klebebahn mittels der unteren Klebeschicht bevorzugt vollflächig mit
den Bodenplatten innerhalb des Feuchtraums verklebt. In Abhängigkeit
von der Flächenausdehnung
des Feuchtraums kann es erforderlich sein, mehrere Bahnen der Klebebahn überlappend
auf die Bodenplatten aufzubringen. Nach dem Abziehen einer auf die
obere Klebeschicht der Klebebahn aufgezogenen, begehbaren Schutzfolie erfolgt
die vorzugsweise vollflächige
Verklebung mit dem nichttextilen, ebenfalls wasserundurchlässigen (Fuß-)Bodenbelag.
Infolge der in die kombinierte Klebebahn bereits integrierten flüssigkeitsdichten
Trägerfolie
bzw. Dichtfolie wird der Durchtritt von Wasser und/oder von Wasserdampf
weitgehend verhindert. Die Trägerfolie
bzw. die Dichtfolie kann mit einer Polyesterfolie (so genannte Mylar®-Folie)
gebildet sein. Sowohl die untere als auch die obere Klebeschicht sind
mit einem Klebemittel gebildet, das vorzugsweise erst unter Anwendung
eines definierten Minimaldrucks seine volle adhäsive Wirkung entfaltet (druckaktiviertes
Klebemittel), um die Verlegung durch die Möglichkeit einer anfänglich noch
gegebenen Repositionierung der Klebebahn in Relation zum Untergrund
zu erleichtern.
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Für den Fall,
dass mehrere Bahnen des nichttextilen Bodenbelages zur Bedeckung
des Fußbodens
im Feuchtraum verlegt werden müssen,
ist es in der Regel erforderlich, die Bahnen untereinander zu verschweißen und/oder
zwischen den Stoßkanten Fugen
vorzusehen und diese mit einem geeigneten Dichtmittel zu versiegeln.
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Eine
Weiterbildung der Klebebahn sieht vor, dass die untere Klebeschicht
im Vergleich zur oberen Klebeschicht nur schwach klebend ausgebildet
ist.
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Hierdurch
wird eine leichte Wiederablösung des
Bodenbelages gewährleistet,
wobei eine Beschädigung
der darunter liegenden Sandwichplatte durch eine zumindest bereichsweise
Ablösung
der Deckschichten ausgeschlossen ist. Durch diese Ausgestaltung
wird die zusätzliche
randseitige Anordnung eines Kantenschutzes auf den Bodenplatten entbehrlich.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
die obere Klebeschicht in Relation zu der unteren Klebeschicht stark klebend
ausgebildet ist.
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Hierdurch
ergibt sich eine gute Klebewirkung der kombinierten Klebebahn.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist der obere Klebefilm zumindest bereichsweise
mit einer hinreichend mechanisch belastbaren, insbesondere begehbaren
Schutzfolie, bedeckt.
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Hierdurch
wird zunächst
die Aufrollbarkeit der erfindungsgemäßen Klebebahn und damit die Verarbeitbarkeit
ermöglicht.
Darüber
hinaus wird der Verlegeprozess erleichtert, da bereits verklebte
Klebebahnen betreten werden können,
was insbesondere bei kleinflächigen
Verlegeräumen
von Bedeutung ist.
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Eine
weitere Fortbildung der Klebebahn sieht vor, dass die Schutzfolie
mit einer Polyethylenfolie (PE) oder einer Polypropylenfolie (PP)
gebildet ist.
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Durch
diese Materialwahl wird eine hinreichende mechanische Belastbarkeit
der Schutzfolie sichergestellt, wodurch unter anderem die Begehbarkeit
möglich
ist.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
die Schutzfolie mindestens einen Randbereich aufweist, der durch zumindest
abschnittsweise Einschnitte und/oder Perforationen werkzeuglos abtrennbar
und/oder abwinkelbar ist.
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Hierdurch
wird eine überlappende
und zugleich wasserdichte Verklebung von zwei Klebebahnen zur Bedeckung
größerer Fußbodenflächen möglich. Hierzu
wird zunächst
eine erste Klebebahn in den Feuchtraum eingebracht. Anschließend wird
der Randstreifen der Schutzfolie dieser ersten Klebebahn abgezogen
und eine weitere zu verlegende Klebebahn überlappend auf diesen Randstreifen
sowie den restlichen Fußbodenbereich
aufgeklebt.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Klebebahn sind in den weiteren
Patentansprüchen dargelegt.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
Querschnittsdarstellung durch die Klebebahn mit bereits abgezogener
Schutzfolie, und
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2 eine
Querschnittsdarstellung durch zwei einander überlappende Klebebahnen.
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Die 1 zeigt
eine schematische Querschnittsdarstellung durch die Klebebahn mit
bereits abgezogener Schutzfolie unmittelbar vor der Verlegung.
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Eine
erfindungsgemäß ausgebildete
Klebebahn 1 ist zwischen einer Bodenplatte 2 sowie
einem vorzugsweise nichttextilen Bodenbelag 3 angeordnet.
Der nichttextile Bodenbelag 3 ist vorzugsweise mit einem
bahnförmigen,
flexiblen und wasserundurchlässigen
Kunststoffmaterial gebildet. Die Bodenplatte 2 in Leichtbauweise
ist Teil einer nicht dargestellten Bodenfläche innerhalb eines Feuchtraums 4 eines
Flugzeugs und verfügt über eine
vorzugsweise honigwabenförmige
Kernstruktur 5, die beidseitig mit einer unteren und einer
oberen Deckschicht 6, 7 versehen ist. Die Klebebahn 1 umfasst unter
anderem eine mittlere Trägerfolie 8,
die vorzugsweise mit einer dünnschichtigen
Polyesterfolie als Flüssigkeitssperre,
wie zum Beispiel mit einer Mylar®-Folie
mit einer Materialstärke
von bis zu 150 μm
gebildet ist. Durch die Trägerfolie 8 wird
der Durchtritt von Flüssigkeiten,
insbesondere von Wasser, aus dem Feuchtraum 4 in Richtung
der drei weißen
Pfeile 9 zuverlässig
verhindert. Im Idealfall ist die Trägerfolie 8 zusätzlich nahezu
vollständig
diffusionsdicht.
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Die
Trägerfolie 8 ist
mit einer unteren Klebeschicht 10 sowie einer oberen Klebeschicht 11 zumindest
bereichsweise beschichtet. Die obere Klebeschicht 11 dient
zur sicheren Lagefixierung des nichttextilen Bodenbelags 3 im
Feuchtraum 4 und ist stark adhäsiv ausgebildet. Demgegenüber verfügt die untere
Klebeschicht 10 erfindungsgemäß im Vergleich zur oberen Klebeschicht 11 nur über geringere
Klebekräfte,
so dass es im Fall einer erforderlichen Wiederablösung des
Bodenbelags 3 von der Bodenplatte 2 zu keiner
Delamination der oberen Deckschicht 7 kommt. Eine Gesamtstärke der
(Dicht-)Klebebahn 1 – Trägerfolie 8 mit
beiden Klebeschichten 10, 11 – beträgt vorzugsweise weniger als
500 μm,
um eine ausreichende Flexibilität
bei der Verlegung zu erreichen. Eine Bahnbreite der in Rollenform
bereitgestellten Klebebahn 1 liegt zwischen 10 mm und 2.000
mm. Sowohl die untere als auch die obere Klebeschicht 10, 11 sind
bevorzugt druckaktivierbar, das heißt die beiden Klebeschichten 10, 11 entfalten
ihre volle Adhäsionswirkung
erst nach dem Aufbringen eines hinreichend hohen Anpressdrucks,
der zum Beispiel durch eine Andruckrolle erzeugt werden kann. Hierdurch
kann die Klebebahn 1 vor der Entfaltung der vollen Adhäsionskraft
der unteren Klebeschicht 10 in Bezug zum Untergrund noch
geringfügig
ausgerichtet und repositioniert werden.
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Um
die Handhabbarkeit der Klebebahn 1 bei der Montage weiter
zu verbessern und die Auf- und Abrollbarkeit generell zu gewährleisten,
ist die obere Klebeschicht 11 mit einer in 1 nicht
dargestellten bzw. bereits abgezogenen Schutzfolie versehen, die zusätzlich begehbar
ist.
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Die
Klebebahn 1 wird zunächst
auf der Bodenplatte 2 bzw. den Fußbodenplatten im Feuchtraum 4 ausgebreitet
und mittels der unteren Klebeschicht 10 vorzugweise vollflächig verklebt.
Anschließend
wird nach dem Entfernen der Schutzfolie der nichttextile (Fuß-)Bodenbelag 3 mit
der Klebebahn 1 bzw. der oberen Klebeschicht 11 bevorzugt
vollflächig
verklebt. Für
den Fall, dass mehrere Bahnen des Bodenbelags 2 zur vollständigen Bedeckung
der Bodenfläche
des Feuchtraums 4 erforderlich sind, werden diese zur Herstellung
der geforderten Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten aller Art an den
Stoßkanten verschweißt. Alternativ
können
Dichtfugen zwischen den Stoßkanten
vorgesehen sein, die mit einem geeigneten Dichtmittel versiegelt
werden.
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Die 2 illustriert
eine Querschnittsdarstellung durch zwei einander überlappend
verlegte Klebebahnen.
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Eine
erste Klebebahn 12 umfasst unter anderem eine Trägerfolie 13,
eine untere Klebeschicht 14 sowie eine obere Klebeschicht 15,
die zur Sicherstellung der Handhabbarkeit mit einer Schutzfolie 16 belegt
ist. Eine zweite Klebebahn 17 ist gleichfalls mit einer
Trägerfolie 18 sowie
einer unteren Klebeschicht 19 und einer oberen Klebeschicht 20 aufgebaut.
Entsprechend zur ersten Klebebahn 12 verfügt auch
die zweite Klebebahn 17 über eine Schutzfolie 21.
Die Schutzfolien 16, 21 sind mechanisch hinreichend
stabil und begehbar, um die Verlegung zu erleichtern. Vorzugsweise
werden die Schutzfolien 16, 21 mit einer Polyethylen-
oder Polypropylenfolie gebildet.
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Um
ein überlappendes
Aneinanderfügen
beider Klebebahnen 12, 17 zu ermöglichen,
verfügt
jede Schutzfolie 16, 21 über mindestens einen Randbereich 22, 23,
der durch eine herstellerseitig eingebrachte Perforation bzw. durch
zumindest abschnittsweise vorgesehene, durchgehende Einschnitte 24, 25 von
der restlichen Schutzfolie 16, 21 im Bedarfsfall
separat abtrennbar ist, während
der Rest der Schutzfolie 16, 21 auf den oberen
Klebeschichten 15, 20 verbleibt. Alternativ kann
der Randbereich 22, 23 umklappbar ausgeführt sein.
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Zur
Herstellung einer durchgehenden und vor allem flüssigkeitsundurchlässigen Abdichtung zwischen
den beiden Klebebahnen 12, 17 wird zunächst der
Randbereich 22 von der Schutzfolie 16 abgetrennt
und die zweite Klebebahn 17 mittels der unteren Klebeschicht 19 im
Bereich des Randbereichs 22 mit der ersten Klebebahn 12 verklebt. Durch
die unteren Klebeschichten 14, 19 erfolgt die vollflächige Verklebung
mit in der 2 nicht dargestellten Bodenplatten
(vgl. 1) unter Schaffung eines flüssigkeitsdichten Überlappungsbereichs 26. Zur
flüssigkeitsdichten
Bedeckung einer größeren Fußbodenfläche werden
drei oder mehr Klebebahnen, wie vorstehend geschildert, in einem
Randbereich überlappend,
parallel zueinander verlaufend mit den Bodenplatten verklebt.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Klebebahnen 1, 12, 17 lässt sich
insbesondere ein nichttextiler Bodenbelag 3 in einer Sanitärzelle oder
einer Bordküche
in einem Flugzeug in nur noch zwei Arbeitsschritten gegenüber dem
Untergrund abdichten und gleichzeitig verkleben. Darüber hinaus
entfällt
das ansonsten erforderliche, zusätzliche
Aufbringen eines separaten Kantenschutzes auf die mindestens eine
Bodenplatte 2, um die andernfalls auftretenden Beschädigungen
der Bodenplatte 2 beim Wiederablösen des Bodenbelags 3 zu
verhindern. Infolge der beiden vorstehend genannten Aspekte wird
der Montageaufwand eines nichttextilen Bodenbelags in einer solchen
Nasszelle erheblich reduziert.
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Darüber hinaus
ergibt sich durch den Wegfall der ansonsten zusätzlich zur Dichtungsbahn zur
Lagefixierung des Bodenbelags noch erforderlichen Doppelklebefolie
bzw. eines Dispersionsklebers (z. B. Helmitin® 35050)
und des Kantenschutzes ein erhebliches Gewichtseinsparungspotential.
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- 1
- Klebebahn
- 2
- Bodenplatte
- 3
- Bodenbelag
(nichttextil, wasserdicht)
- 4
- Feuchtraum
- 5
- Kernstruktur
(Bodenplatte Feuchtraum)
- 6
- untere
Deckschicht
- 7
- obere
Deckschicht
- 8
- Trägerfolie
- 9
- Pfeile
- 10
- untere
Klebeschicht
- 11
- obere
Klebeschicht
- 12
- Klebebahn
(erste)
- 13
- Trägerfolie
(erste Klebebahn)
- 14
- untere
Klebeschicht (erste Klebebahn)
- 15
- obere
Klebeschicht (erste Klebebahn)
- 16
- Schutzfolie
- 17
- Klebebahn
(zweite)
- 18
- Trägerfolie
(zweite Klebebahn)
- 19
- untere
Klebeschicht (zweite Klebebahn)
- 20
- obere
Klebeschicht (zweite Klebebahn)
- 21
- Schutzfolie
- 22
- Randbereich
(Schutzfolie erste Klebebahn)
- 23
- Randbereich
(Schutzfolie zweite Klebebahn)
- 24
- Perforation
(Einschnitt, erste Klebebahn)
- 25
- Perforation
(Einschnitt, zweite Klebebahn)
- 26
- Überlappungsbereich