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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Transport
von Gegenständen über sich kreuzende Transportpfade.
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Eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und
ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 9
sind aus
WO 2006/110486
A2 bekannt. Eine Einrichtung zum vorsortieren von Postsendungen
mit mehreren Transportpfaden wird auch in
DE 102004056696 B4 beschrieben.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 9 bereitzustellen, die einen Rückstau
von transportierten Gegenständen in einem Eingangs-Transportpfad
verhindert.
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Der
Rückführungspfad wird insbesondere dann verwendet,
wenn das Verbindungssystem vollständig mit Gegenständen
gefüllt ist und daher keine weiteren Gegenstände
aufnehmen kann. In diesem Fall werden die Gegenstände am
Verbindungssystem vorbei zum Anfang eines Rückführungspfads
und über diesen zurück zu einem Eingangs-Transportpfad
transportiert. Dadurch wird ein Rückstau von Gegenständen
auf dem Eingangs-Transportpfad vermieden.
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Vorzugsweise
führt der Rückführungspfad zu einem zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad. Dieser ist nicht mit einer Vorbehandlungseinrichtung
verbunden, sondern führt vom Ende des Rückführungspfads
zum Verbindungssystem. Dieser zusätzliche Eingangs-Transportpfad
entlastet diejenigen Eingangs-Transportpfade, die von einer Vorbehandlungseinrichtung
zum Verbindungssystem führen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Die
lösungsgemäße Vorrichtung umfasst
- – mindestens zwei Verarbeitungseinrichtungen
zum Verarbeiten der Gegenstände,
- – mindestens eine Vorbehandlungseinrichtung zum Vorbehandeln
der Gegenstände,
- – ein Verbindungssystem,
- – für jede Verarbeitungseinrichtung jeweils
einen Ausgangs-Transportpfad,
- – für jede Vorbehandlungseinrichtung jeweils
einen Eingangs-Transportpfad und
- – für jeden Eingangs-Transportpfad jeweils
einen Rückführungspfad mit einem Anfang und einem
Ende.
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Jeder
Ausgangs-Transportpfad ist dazu ausgestaltet, Gegenstände
vom Verbindungssystem zur zugeordneten Verarbeitungseinrichtung
zu transportieren. Jeder Eingangs-Transportpfad ist dazu ausgestaltet, Gegenstände
von der zugeordneten Vorbehandlungseinrichtung zum Verbindungssystem
zu transportieren. Das Verbindungssystem verbindet jeden Eingangs-Transportpfad
mit jedem Ausgangs-Transportpfad, und zwar dergestalt, dass ein
Gegenstand von jeder Vorbehandlungseinrichtung zu jeder Verarbeitungseinrichtung transportierbar
ist.
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Der
Rückführungspfad-Anfang ist mit dem zugeordneten
Eingangs-Transportpfad verbunden. Das Rückführungspfad-Ende
ist mit mindestens einem der Eingangs-Transportpfade verbunden.
Diese Verbindungen sind dergestalt ausgestaltet, dass der Rückführungspfad-Anfang
flussabwärts vom Verbindungssystem und das Rückführungspfad-Ende
flussaufwärts vom Verbindungssystem angeordnet sind.
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Die
lösungsgemäße Vorrichtung vermeidet Rückstaus
in einem Eingangs-Transportpfad. Ein Gegenstand, der sich rückstauen
würden, weil er nicht in den jeweiligen Ausgangs-Transportpfad
gelenkt werden kann, wird stattdessen in einen Rückführungspfad
geleitet. Möglich ist, dass der Gegenstand wieder flussaufwärts
in denjenigen Eingangs-Transportpfad eingeschleust wird, in dem
er bereits war. Möglich ist auch, dass der Gegenstand über
den Rückführungspfad in einen anderen Eingangs-Transportpfad
geleitet wird.
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Vorzugsweise
wird ein Gegenstand über einen zusätzlichen Eingangs-Transportpfad
zum Verbindungssystem transportiert. Dieser Eingangs-Transportpfad
ist nicht mit einer Vorbehandlungseinrichtung verbunden. Vielmehr
mündet jeder Rückführungspfad in diesen
zusätzlichen Eingangs-Transportpfad ein.
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Vorzugsweise
wird zusätzlich die Möglichkeit berücksichtigt,
dass eine Verarbeitungseinrichtung ein Gegenstand nicht bearbeiten
kann, wobei der Gegenstand auf einem Ausgangs-Transportpfad zu dieser
Verarbeitungseinrichtung transportiert wird. Um dies zu berücksichtigen,
wird der Gegenstand vom Ausgangs-Transportpfad in einen zusätzlichen
Rückführungspfad umgeleitet. Dieser zusätzliche
Rückführungspfad mündet in den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad. Ein Gegenstand, den die Verarbeitungseinrichtung nicht
bearbeiten kann, wird vom Ausgangs-Transportpfad, der zu dieser
Verarbeitungseinrichtung führt, über den zusätzliche
Rückführungspfad und den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad wieder zum Verbindungssystem transportiert.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung der Sortieranlage;
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2 eine
Stapelbildungseinrichtung.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die Gegenstände flache
Postsendungen (Briefe, Postkarten, Zeitschriften u. ä.),
die an vorgegebene Zustelladressen zu transportieren sind. Jede
Postsendung ist mit Angaben über ihre jeweilige Zustelladresse
versehen.
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Die
Vorrichtung ist im Ausführungsbeispiel eine Sortieranlage
für diese Postsendungen. 1 zeigt schematisch
diese Sortieranlage, die folgende Bestandteile umfasst:
- – zwei Vorbehandlungseinrichtungen V-1, V-2,
- – zwei Verarbeitungseinrichtungen B-1, B-2,
- – mehrere Transportpfade und
- – eine Vielzahl von Ausgabeeinrichtungen, die in 1 nicht
gezeigt werden.
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Die
Erfindung lässt sich in gleicher Weise in einer Sortieranlage
mit mehr als zwei Vorbehandlungseinrichtungen oder mit mehr als
zwei Verarbeitungseinrichtungen anwenden. Vorzugsweise umfasst sie
pro Vorbehandlungseinrichtung jeweils einen Eingangs-Transportpfad
und pro Verarbeitungseinrichtung jeweils einen Ausgangs-Transportpfad.
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In 1 sind
Einmündungspunkte durch Kreise und Weichen durch Rauten
angedeutet. Sich kreuzende Pfade haben keine Verbindung zueinander.
Die Richtung, in der Postsendungen in einem Pfad transportiert werden,
ist durch einen Pfeil gekennzeichnet. Rückführungspfade
sind gestrichelt dargestellt, regulär benutzte Transportpfade
durch durchgezogene Linien.
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Die
Postsendungen werden in Stapeln angeliefert. Jede Vorbehandlungseinrichtung
V-1, V-2 führt folgende Schritte durch:
- – Sie
sortiert nicht maschinenfähige Postsendungen aus.
- – Sie richtet die Postsendungen eines Stapels an zwei
Kanten aus.
- – Sie vereinzelt die Postsendungen des Stapels quer
zur Stapelrichtung der flachen Postsendungen, so dass durch das Vereinzeln
eine Abfolge von Postsendungen gebildet wird, die zueinander beabstandet sind.
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Jede
Vorbehandlungseinrichtung V-1, V-2 umfasst also eine sogenannte
Stoffeingabe („feeder”).
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Jede
Verarbeitungseinrichtung B-1, B-2 führt folgende Schritte
durch:
- – Sie ermittelt die Zustelladresse
jeder Postsendung, z. B. indem sie die Adresse per „Optical
Character Recognition” (OCR) liest oder indem sie durch
einen Datenbankzugriff die Zustelladresse ermittelt, die zuvor gelesen
und abgespeichert wurde.
- – Sie löst einen Weitertransport der Postsendungen
zu derjenigen Ausgabeeinrichtung aus, die der ermittelten Zustelladresse
zugeordnet ist.
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In
einer alternativen Ausgestaltung wird die Sortieranlage dazu eingesetzt,
um Postsendungen erneut zu verarbeiten und zu sortieren, deren Zustelladressen
bereits gelesen worden sind. Jede Vorbehandlungseinrichtung V-1,
V-2 umfasst zusätzlich zum Vereinzeler eine Ermittlungseinrichtung,
die die bereits gelesene Zustelladresse ermittelt. Beispielsweise
liest die Ermittlungseinrichtung ein Strichmuster auf der Postsendung, das
die Zustelladresse codiert. Oder die Ermittlungseinrichtung misst
Merkmale der Postsendung und ermittelt die abgespeicherte Zustelladresse
mit Hilfe eines Verfahrens, das z. B. aus
DE 4000603 C2 unter der
Bezeichnung Fingerprint bekannt ist.
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Jede
Verarbeitungseinrichtung B-1, B-2 fungiert als Sortierer und umfasst
eine Menge von Ausgabeeinrichtungen. Sie lenkt die erhaltenen Postsendungen
abhängig von der ermittelten Zustelladresse in eine ihrer
Ausgabeeinrichtungen um.
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Die
Sortieranlage besitzt in beiden Ausgestaltungen zwei Eingangs-Transportpfade
E-1, E-2, zwei Ausgangs-Transportpfade A-1, A-2, zwei Rückführungspfade
R-1, R-2 und ein Verbindungssystem. Die Eingangs-Transportpfade
E-1, E-2 führen zum Verbindungssystem hin, die Ausgangs-Transportpfade
A-1, A-2 vom Verbindungssystem weg. Der Rückführungspfad
R-1 ist dem Eingangs-Transportpfad E-1 zugeordnet, der Rückführungspfad
R-2 dem Eingangs-Transportpfad E-2.
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Der
Eingangs-Transportpfad E-1 führt von der Vorbehandlungseinrichtung
V-1 zu den beiden Ausgangs-Transportpfaden A-1 und A-2. Die Weiche
W-11 lenkt eine Postsendung wahlweise in den Ausgangs-Transportpfad
A-1 um oder belässt sie auf dem Eingangs-Transportpfad
E-1. Die Weiche W-12 lenkt eine Postsendung wahlweise in den Ausgangs-Transportpfad
A-2 um oder in den zugeordneten Rückführungspfad
R-1.
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In
den Ausgangs-Transportpfad A-1 gelangen zunächst Postsendungen
aus dem Eingangs-Transportpfad E-1. Im Einmündungspunkt
K-9 gelangen Postsendungen aus dem Eingangs-Transportpfad E-2 in
den Ausgangs-Transportpfad A-1, im Einmündungspunkt K-10
Postsendungen aus dem zusätzlichen Eingangs-Transportpfad
E-3. Die Postsendungen durchlaufen anschließend einen Vereinzeler
Ve-1, der weiter unten beschrieben wird. Eine Weiche W-15 schleust
entweder Postsendungen aus dem Ausgangs-Transportpfad A-1 in den
unten erwähnten zusätzlichen Rückführungspfad
R-3 aus oder belässt sie im Ausgangs-Transportpfad A-1
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Der
Rückführungspfad R-1 beginnt hinter der Weiche
W-3. In einer Ausführungsform endet der Rückführungspfad
R-1 im Einmündungspunkt K-1, führt also wieder
zum Eingangs-Transportpfad E-1 zurück. In einer anderen
Ausgestaltungsform endet der Rückführungspfad
R-1 im Einmündungspunkt K-2, führt also zu dem
anderen Eingangs-Transportpfad E-2.
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In 1 wird
eine bevorzugte Ausführungsform gezeigt. Die Vorrichtung
hat einen zusätzlichen Eingangs-Transportpfad E-3 zum Zuführen
von rückgeführten Postsendungen. Dieser zusätzliche
Eingangs-Transportpfad E-3 ist nicht direkt mit einer Vorbehandlungseinrichtung
V-1 oder V-2 verbunden. Weiterhin umfasst die Vorrichtung einen
Verbindungspfad X-1 zwischen dem Rückführungspfad
R-1 und dem Eingangs-Transportpfad E-1.
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Eine
Weiche W-1 im Rückführungspfad R-1 lenkt eine
rückgeführte Postsendung entweder in den Verbindungspfad
X1, über den sie in den Eingangs-Transportpfad E-1 gelangt,
oder belässt sie auf dem Rückführungspfad
R-1, über den die Postsendung auf den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3 gelangt. Der Rückführungspfad
R-1 beginnt also in der Weiche W-3 und endet im Einmündungspunkt
K-5.
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Der
zusätzliche Eingangs-Transportpfad E-3 beginnt im Beispiel
von 1 im Einmündungspunkt K-5. Er führt über
die Einmündungspunkte K-4 und K-6 und die Weiche W-6 zur
Weiche W-7. Im Einmündungspunkt K-4 mündet der
Rückführungspfad R-2 in den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3, im Einmündungspunkt K-6 der
weiter unten beschriebene zusätzliche Rückführungspfad
R-3. Die Weiche W-6 schleust eine Postsendung entweder in den Ausgangs-Transportpfad
A-1 oder belässt die Postsendung auf dem zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3. Die Weiche W-7 schleust eine Postsendung
entweder in den Ausgangs-Transportpfad A-2 oder belässt
die Postsendung auf dem zusätzlichen Eingangs-Transportpfad
E-3. Eine Postsendung, die weder auf den Ausgangs-Transportpfad
A-1 noch auf den Ausgangs-Transportpfad A-2 ausgeschleust wird,
gelangt in einen Ausgabebehälter N-2 („Notausgang”).
Diese Postsendung lässt sich dann nicht maschinell verarbeiten
oder wurde fehlgeleitet. Aus dem Ausgabebehälter N-2 wird
sie entnommen und manuell weiterverarbeitet.
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Weiterhin
hat die Sortieranlage von 1 einen
zusätzlichen Rückführungspfad R-3. Auf
diesem zusätzlichen Rückführungspfad
R-3 werden Postsendungen rückgeführt, die durch
flussaufwärts gelegene Vereinzeler nicht korrekt vereinzelt
wurden. Zu diesen Vereinzelern gehören die Vereinzeler
der Vorbehandlungseinrichtungen V-1 und V-2 sowie die Vereinzeler
Ve-1 und Ve-2 auf den beiden Ausgangs-Transportpfaden A-1 und A-2.
Der zusätzliche Rückführungspfad R-3
ist so weit flussabwärts angeordnet, dass er alle diese
nicht vereinzelten Postsendungen noch aufnehmen kann, bevor diese
eine Verarbeitungseinrichtung B-1, B-2 erreichen. Der Rückführungspfad
beginnt in der Weiche W-9 und führt über den Einmündungspunkt K-3
zum Einmündungspunkt K-6, wo der zusätzliche Rückführungspfad
R-3 in den zusätzlichen Eingangs-Transportpfad E-3 mündet.
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Die
Weiche W-15 lenkt eine Postsendung wahlweise in den zusätzlichen
Rückführungspfad R-3 oder belässt die
Postsendung auf dem Ausgangs-Transportpfad A-1, von wo sie zur Verarbeitungseinrichtung
B-1 transportiert wird.
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Der
Eingangs-Transportpfad E-2 führt von der Vorbehandlungseinrichtung
V-2 zu den beiden Ausgangs-Transportpfaden A-1 und A-2. Die Weiche
W-4 lenkt eine Postsendung wahlweise in den Ausgangs-Transportpfad
A-1 um oder belässt sie auf dem Eingangs-Transportpfad
E-2. Die Weiche W-13 lenkt eine Postsendung wahlweise in den Ausgangs-Transportpfad
A-2 um oder in den zugeordneten Rückführungspfad
R-2. Eine Postsendung, die auf dem Eingangs-Transportpfad E-2 verbleibt
und weder in den Ausgangs-Transportpfad A-1 noch den Rückführungspfad
R-2 umgelenkt wird, gelangt im Einmündungspunkt K-7 in
den Ausgangs-Transportpfad A-2.
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Dem
Eingangs-Transportpfad E-2 ist der Rückführungspfad
R-2 zugeordnet, der in der Weiche W-5 beginnt und zum Einmündungspunkt
K-4 führt. Die Weiche W-2 leitet entweder eine Postsendung
in den Verbindungspfad X-2, der zum Eingangs-Transportpfad E-2 führt,
um oder belässt die Postsendung im Rückführungspfad
R-2. Im Einmündungspunkt K-4 gelangt die Postsendung in
den zusätzlichen Eingangs-Transportpfad E-3.
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In
den Ausgangs-Transportpfad A-2 gelangen zunächst Postsendungen
aus dem Eingangs-Transportpfad E-1. Im Einmündungspunkt
K-7 gelangen Postsendungen aus dem Eingangs-Transportpfad E-2 in
den Ausgangs-Transportpfad A-2, im Einmündungspunkt K-8
Postsendungen aus dem zusätzlichen Eingangs-Transportpfad
E-3. Die Postsendungen durchlaufen anschließend einen Vereinzeler
Ve-2, der weiter unten beschrieben wird. Eine Weiche W-9 schleust
entweder Postsendungen aus dem Ausgangs-Transportpfad A-1 in den
unten erwähnten zusätzlichen Rückführungspfad
R-3 aus oder belässt sie im Ausgangs-Transportpfad A-1
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Eine
Weiche W-10 leitet nicht maschinenfähige oder fehlgeleitete
Postsendungen in den Ausgangsbehälter N-1 („Notausgang”)
um. Eine Weiche W-8 leitet Postsendungen auf einen Verbindungspfad
zu einer weiteren Verarbeitungseinheit VCS um. Im Ausführungsbeispiel
leitet die Weiche W-8 solche Postsendungen auf dem zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3 um, deren Adressen nicht automatisch
entziffert werden können und deren daher manuell in einer
Videocodierstation VCS gelesen und eingegeben werden.
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Die
Sortieranlage weist außerdem verschiedene Pufferspeicher
auf. Im Rückführungspfad E-1 befinden sich zwei
Pufferspeicher P-1 und P-2. Der Pufferspeicher P-1 befindet sich
flussaufwärts von der Weiche W-1, der Pufferspeicher P-2
flussabwärts von der Weiche W-1. Dadurch vermag der Pufferspeicher
P-1 sowohl Postsendungen für den Verbindungspfad X-1 als
auch solche, die im Rückführungspfad E-1 verbleiben,
aufzunehmen. Entsprechend befinden sich im Rückführungspfad
E-2 zwei Pufferspeicher P-3 und P-4, die flussaufwärts
bzw. flussabwärts von der Weiche W-2 angeordnet sind. Im
zusätzlichen Rückführungspfad R-3 befinden
sich die beiden Pufferspeicher P-7 und P-6.
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Jeder
Transportpfad umfasst ein System mit Paaren von gegenüberliegenden
Förderbändern oder sonstigen Förderelementen.
Jedes Paar von Förderbändern vermag eine flache
Postsendung temporär zwischen den Förderbändern
einzuklemmen und dadurch zu transportieren, dass die gegenüberliegenden
Förderbänder sich mit gleicher Geschwindigkeit
drehen. Möglich ist, dass Förderbänder
unterschiedlicher Paare sich mit verschiedenen Geschwindigkeiten
drehen.
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Sowohl
die Eingangs-Transportpfade E-1, E-2 als auch die Ausgangs-Transportpfade
A-1, A-2 und die Rückführungspfade R-1, R-2 sind
in der gerade beschriebenen Weise ausgestaltet.
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In
einer Ausführungsform umfasst das Verbindungssystem eine
Endlos-Fördereinrichtung, die mit allen Eingangs-Transportpfaden
und Ausgangs-Transportpfaden verbunden ist. Eine Postsendung wird
vom Eingangs-Transportpfad in die Endlos-Förder einrichtung
transportiert und verbleibt in dieser, bis sie einen passenden Ausgangs-Transportpfad
erreicht hat und dieser die Postsendung aufnehmen kann.
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Im
Ausführungsbeispiel umfasst das Verbindungssystem hingegen
Stapelbildungseinrichtungen. Diese Stapelbildungseinrichtungen schieben
jeweils mehrere Postsendungen aus dem einmündenden Eingangs-Transportpfad
zu einem Kleinstapel zusammen und transportieren den Kleinstapel
in den jeweiligen Ausgangs-Transportpfad. Dadurch nehmen die Postsendungen
weniger Platz – gesehen in Transportrichtung – weg
als wenn sie beabstandet hintereinander transportiert werden würden.
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In 1 werden
folgende Stapelbildungseinrichtungen gezeigt:
- – Die
Stapelbildungseinrichtung S-1 verbindet den Eingangs-Transportpfad
E-1 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-1.
- – Die Stapelbildungseinrichtung S-2 verbindet den Eingangs-Transportpfad
E-1 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-2.
- – Die Stapelbildungseinrichtung S-3 verbindet den Eingangs-Transportpfad
E-2 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-1.
- – Die Stapelbildungseinrichtung S-4 verbindet den Eingangs-Transportpfad
E-2 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-2.
- – Die Stapelbildungseinrichtung S-5 verbindet den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-1.
- – Die Stapelbildungseinrichtung S-6 verbindet den zusätzlichen
Eingangs-Transportpfad E-3 mit dem Ausgangs-Transportpfad A-2.
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Entsprechend
enthält die Sortieranlage des Ausführungsbeispiels
mehrere Vereinzeler, die aus jedem Kleinstapel wieder einen Strom
einzelner, voneinander beabstandeter Postsendungen macht. In 1 werden folgende
beiden Vereinzeler gezeigt:
- – Der
Vereinzeler F1 („feeder”) vereinzelt Kleinstapel
auf dem Ausgangs-Transportpfad A-1. Er ist flussabwärts
von den Eingangs-Transportpfaden E-1 und E-2 und flussabwärts
vom zusätzlichen Eingangs-Transportpfad E-3 angebracht,
so dass er Kleinstapel aus den drei Eingangs-Transportpfaden E-1,
E-2 und E-3 vereinzeln kann. Er ist hingegen flussaufwärts
vom zusätzlichen Rückführungspfad R3
angeordnet. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, dass Postsendungen über
den Rückführungspfad R3 zurückgeführt
werden, wenn diese vom Vereinzeler F1 fehlerhaft vereinzelt oder
aus anderem Grunde nicht maschinenfähig sind.
- – Der Vereinzeler F2 vereinzelt Kleinstapel auf dem
Ausgangs-Transportpfad A-2. Er ist ebenfalls flussabwärts
von den Eingangs-Transportpfaden E-1, E-2 und E-3 sowie ebenfalls
flussaufwärts vom zusätzlichen Rückführungspfad
R3 angeordnet.
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In
jeder Stapelbildungseinrichtung S-1, S-2, ... laufen mindestens
zwei aufeinander folgende und vereinzelte Postsendungen ein. Die
Stapelbildungseinrichtung schiebt die mindestens zwei Postsendungen
so übereinander, dass sie sich wenigstens teilsweise überlappen.
Die mindestens zwei überlappenden Postsendungen verlassen
als ein erster Kleinstapel die Stapelbildungseinrichtung und werden
bis zu der Stelle transportiert, an der der Eingangs-Transportpfad
in den Ausgangs-Transportpfad einmündet.
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2 zeigt
beispielhaft eine Ausführungsform einer solchen Stapelbildungseinrichtung
am Beispiel von S-1, die E-1 mit A-1 verbindet. In diesem Beispiel
werden folgende Fördervorrichtungen gezeigt:
- – eine erste Fördervorrichtung FV-1 mit den
beiden angetriebenen Endlos-Förderbändern F7 und
F8,
- – eine zweite Fördervorrichtung FV-2 mit den
beiden angetriebenen Endlos-Förderbändern F5 und
F6,
- – eine dritte Fördervorrichtung FV-3 mit den
beiden angetriebenen Endlos-Förderbändern F1 und
F4 und
- – eine vierte Fördervorrichtung FV-4 mit den
beiden angetriebenen Endlos-Förderbändern F2 und
F3.
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Die
erste Fördervorrichtung FV-1 gehört zum Eingangs-Transportpfad
E-1 von 1. Die zweite Fördervorrichtung
FV-2 ist ein Bestandteil der Stapelbildungseinrichtung S-1. Die
dritte Fördervorrichtung FV-3 und die vierte Fördervorrichtung
FV-4 liegen im Ausgangs-Transportpfad A-1.
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In
dem Ausgangs-Transportpfad A-1 wird bereits eine Abfolge von Postsendungen
transportiert, vorzugsweise in Form von weiteren Kleinstapeln, zwischen
denen jeweils eine Lücke auftritt. Diese Kleinstapel stammen
z. B. von anderen einmündenden Transportpfaden. Der erste
Kleinstapel ist in eine Lücke zwischen Postsendungen in
den Ausgangs-Transportpfad A-1 einzuschleusen. Im Ausgangs-Transportpfad
A-1 werden auch einzelne Postsendungen transportiert, z. B. weil
diese zu dick sind, um zu einem Kleinstapel zusammengefasst zu werden.
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Im
Beispiel der 2 werden im Ausgangs-Transportpfad
A-1 ein Kleinstapel St-1 und eine einzelne Postsendung Ps-3 in die
Transportrichtung T transportiert. Die beiden Postsendungen Ps-1
und Ps-2 sind zu einem Kleinstapel zusammenzufassen und zwischen
dem Kleinstapel St-1 und der weiteren Postsendung Ps-3 zu schleusen.
Nach dem Einschleusen sollen die Postsendungen so transportiert
werden, dass sowohl zwischen der Postsendung Ps-3 und dem Kleinstapel
mit den Postsendungen Ps-1 und Ps-2 als auch zwischen dem Kleinstapel
und dem weiteren Kleinstapel St-1 jeweils ein Abstand auftritt.
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Mit
Hilfe einer Lichtschranke Li im Eingangs-Transportpfad E-1 wird
die Länge des einzuschleusenden ersten Kleinstapels ermittelt.
Mittels einer weiteren Lichtschranke, die im Ausgangs-Transportpfad
A-1 angeordnet ist, wird ermittelt, wie groß eine Lücke
zwischen zwei aufeinander folgenden Postsendungen oder weiteren
Kleinstapeln im Ausgangs-Transportpfad A-1 ist.
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Der
erste Kleinstapel wird dann in die Lücke eingeschleust,
wenn seine Länge zuzüglich jeweils eines Mindestabstands
zur letzten vorauslaufenden und zur ersten nachfolgenden Postsendung
kleiner als die Lücke ist. Ansonsten werden vorzugsweise
die nachfolgenden Postsendungen bzw. weiteren Kleinstapel verlangsamt
transportiert oder sogar zeitweise gestoppt, während die
vorauslaufenden Postsendungen bzw. weiteren Kleinstapel mit gleicher
oder sogar zeitweise vergrößerter Geschwindigkeit
transportiert werden. Dadurch wird die Lücke verlängert,
so dass der erste Kleinstapel eingeschoben werden kann.
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Im
Folgenden wird die Arbeit der Stapelbildungseinrichtung im einmündenden
Transportpfad detaillierter unter Bezug auf 2 beschrieben.
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Die
Stapelbildungseinrichtung, die in 2 gezeigt
wird, umfasst die Förderbänder F5 und F6 und die Rollen,
um die diese beiden Förderbänder F5 und F6 geführt
sind. Der einmündende Transportpfad wird u. a. von den
Förderbändern F7 und F8 gebildet. Dieser Transportpfad
mündet in einen weiteren Transportpfad, nämlich
den Ausgangs-Transportpfad A-1, der die Förderbänder
F1, F2, F3 und F4 umfasst und in den ein Kleinstapel St-1 transportiert
wird.
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In
einer Ausführungsform werden die Postsendungen umgelenkt,
während sie die Stapelbildungseinrichtung durchlaufen.
Die Transportrichtung, in die sie transportiert werden, wird also
um einen Winkel α geändert, der vorzugsweise zwischen
30 Grad und 60 Grad liegt, z. B. ist er gleich 45 Grad.
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Eine
vorauslaufende Postsendung Ps-1 wird von einer ersten Fördervorrichtung
(Endlos-Förderband und Gegen-Förderelement) in
die alte Transportrichtung transportiert, und zwar so weit, bis
die Postsendung Ps-1 von einer zweiten Fördervorrichtung
FV-2 gefasst wird. Diese erste Fördervorrichtung FV-1 umfasst
im Beispiel von 2 die Förderbänder
F7 und F8. Eine zweite Fördervorrichtung FV-2 umfasst die
Förderbänder F7 und F8. Die zweite Fördervorrichtung
FV-2 lenkt die Postsendung Ps-1 um den Winkel α in die
neue Förderrichtung um und transportiert die Postsendung
Ps-1 noch so weit, dass sie nicht mehr von der ersten Fördervorrichtung
FV-1 (mit F7 und F8) gefasst wird. Anschließend stoppt
oder verlangsamt die erste Fördervorrichtung FV-1 den weiteren
Transport der vorauslaufenden Postsendung Ps-1. Hierfür
ist es erforderlich, dass die Postsendung Ps-1 nicht mehr von der
ersten Fördervorrichtung FV-1 gefasst wird, denn sie würde
ansonsten von den beiden Fördervorrichtungen FV-1 und FV-2
gestaucht werden.
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Die
erste Fördervorrichtung FV-1 transportiert eine nachfolgende
Postsendung Ps-2 so weit, bis sie schräg auf die gestoppte
vorauslaufende Postsendung Ps-1 trifft. Die vorauslaufende Postsendung
Ps-1 liegt während des Stoppens – gesehen in der
alten Transportrichtung – vor einem Endlos-Förderband
F6 der zweiten Fördervorrichtung FV-6. Dadurch kann die
auftreffende nachfolgende Postsendung Ps-2 nicht die gestoppte vorauslaufende
Postsendung Ps-1 beim Auftreffen verbiegen, sondern wird umgelenkt,
weil die erste Fördervorrichtung die nachfolgende Postsendung
weiterhin in die alte Transportrichtung transportiert, bis die zweite
Fördervorrichtung die nachfolgende Postsendung gefasst
hat.
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Die
zweite Fördervorrichtung fasst die vorauslaufende und die
nachfolgende Postsendung. Diese überlappen sich nunmehr
wenigstens teilweise. Dadurch ist ein Kleinstapel bestehend aus
der vorauslaufenden Postsendung Ps-1 und der nachfolgenden Postsendung
Ps-2 gebildet. Die Stapelbildungseinrichtung transportiert diesen
Kleinstapel in die neue Transportrichtung weg, wobei die zweite
Fördervorrichtung FV-2 den Kleinstapel mit Ps-1 und Ps-2
weitertransportiert.
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Die
Postsendungen sind in aller Regel rechteckig und haben daher jede
eine – gesehen in Transportrichtung – vordere
Kante. Mittels einer Lichtschranke Li im Eingangs-Transportpfad
E-1 wird gemessen, zu welchem Zeitpunkt die Vorderkante der vorauslaufenden
Postsendung und zu welchem Zeitpunkt die der nachfolgenden Postsendung
die Lichtschranke Li passiert. Die Transportgeschwindigkeiten der
beiden Fördervorrichtungen FV-1, FV-2 werden gesteuert
und sind daher ebenfalls bekannt. Die zweite Fördervorrichtung FV-2
transportiert die vorauslaufende Postsendung so weit in die neue
Transportrichtung, dass sich die Vorderkante in einer definierten
Position befindet, wenn die Hinterkante nicht mehr von der ersten
Fördervorrichtung gefasst wird. Die Stelle, an der die
Vorderkante der nachfolgenden Postsendung auf die gestoppte vorauslaufende
Postsendung trifft, hat daher einen bekannten und einstellbaren
Mindestabstand von der Vorderkante der vorauslaufenden Postsendung.
Dieser Abstand ist vorzugsweise so gering wie möglich,
damit die Gesamtlänge des Kleinstapels so klein wie möglich
ist.
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Vorzugsweise
misst die Lichtschranke Li im Eingangs- Transportpfad E-1 auch die
Zeitpunkte, an denen die Hinterkanten der beiden Postsendungen die
Lichtschranke Li passieren. Aus dieser Information und der Transportgeschwindigkeit
der ersten Fördervorrichtung Fv-1 und dem oben erwähnten
Abstand zwischen der Vorderkante der vorauslaufenden Postsendung
Ps-1 der Auftreffstelle wird die Gesamtlänge des nunmehr gebildeten
Kleinstapels berechnet.
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Die
Sortieranlage besitzt weiterhin eine Steuereinrichtung, die Lese-
und Schreibzugriff auf einen Datenspeicher aufweist. Im Datenspeicher
ist für jede Postsendung jeweils ein Datensatz abgespeichert,
der eine interne Kennung der Postsendung, die gelesene Zustelladresse
sowie Angaben zu ihrer aktuellen Position umfasst. Die Steuereinrichtung
steuert die Förderbänder und Weichen der Anlage,
um eine Postsendung abhängig von ihrem Zustand und ihrer
Zustelladresse durch die Sortieranlage zu leiten. Bezugszeichenliste
| Bezugszeichen | Bedeutung |
| A-1,
A-2 | Ausgangs-Transportpfade |
| B-1,
B-2 | Verarbeitungseinrichtungen |
| E-1,
E-2 | Eingangs-Transportpfade |
| E-3 | zusätzlicher
Eingangs-Transportpfad |
| F1,
F2, ... | angetriebene
Endlos-Förderbänder |
| FV-1 | erste
Fördervorrichtung mit den Endlos-Förderbändern
F7 und F8 |
| FV-2 | zweite
Fördervorrichtung mit den Endlos-Förderbändern
F5 und F6 |
| FV-3 | dritte
Fördervorrichtung mit den Endlos-Förderbändern
F1 und F4 |
| FV-4 | vierte
Fördervorrichtung mit den Endlos-Förderbändern
F2 und F3 |
| K-1,
K-2, ... | Einmündungspunkte |
| K-1 | Einmündung
von X-1 in E-1 |
| K-2 | Einmündung
von X-2 in E-2 |
| K-3 | Einmündung
von X-3 in R-3 |
| K-4 | Einmündung
von R-2 in E-3 |
| K-5 | Einmündung
von R-1 in E-3 |
| K-6 | Einmündung
von R-3 in E-3 |
| K-7 | Einmündung
von S-4 in A-2 |
| K-8 | Einmündung
von S-6 in A-2 |
| K-9 | Einmündung
von S-3 in A-1 |
| K-10 | Einmündung
von S-5 in A-1 |
| Li | Lichtschranke
im Eingangs-Transportpfad E-1 |
| N-1,
N-2, ... | ”Notausgang” – Ausgabebehälter
für nicht verarbeitbare Postsendungen |
| P-1,
P-2, ... | Pufferspeicher |
| Ps-1 | vorauslaufende
Postsendung |
| Ps-2 | nachfolgende
Postsendung |
| Ps-3 | Postsendung
im Ausgangs-Transportpfad A-1 |
| St-1 | Kleinstapel
im Ausgangs-Transportpfad A-1 |
| R-1,
R-2 | Rückführungspfade |
| R-3 | zusätzlicher
Rückführungspfad |
| S-1,
S-2 | Stapelbildungseinrichtung |
| T | Transportrichtung,
in der die Postsendungen in einem Transportpfad transportiert werden |
| VCS | Videocodierstation |
| V-1,
V-2 | Vorbehandlungseinrichtungen |
| Ve-1,
Ve-2 | Vereinzeler
in den Ausgangs-Transportpfaden A-1, A-2 |
| W-1,
W-2, ... | Weichen |
| W-1 | Weiche
in R-1 zum Ausschleusen nach X-1 |
| W-2 | Weiche
in R-2 zum Ausschleusen nach X-2 |
| W-3 | Weiche
in E-1 zum Ausschleusen nach X-1 |
| W-4 | Weiche
in E-2 zum Ausschleusen nach S-3 |
| W-5 | Weiche
in E-2 zum Ausschleusen nach R-2 |
| W-6 | Weiche
in E-3 zum Ausschleusen nach S-5 |
| W-7 | Weiche
in E-3 zum Ausschleusen nach S-6 |
| W-8 | Weiche
in E-3 zum Ausschleusen nach VCS |
| W-9 | Weiche
in A-2 zum Ausschleusen nach R-3 |
| W-10 | Weiche
in E-3 zum Ausschleusen nach N-1 |
| W-11 | Weiche
in E-1 zum Ausschleusen nach S-1 |
| W-12 | Weiche
in E-1 zum Ausschleusen nach S-2 |
| W-13 | Weiche
in E-2 zum Ausschleusen nach S-4 |
| W-15 | Weiche
in A-1 zum Ausschleusen nach R-3 |
| X-1,
X-2 | Verbindungspfade |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2006/110486
A2 [0002]
- - DE 102004056696 B4 [0002]
- - DE 4000603 C2 [0023]