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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Be- und/oder Verarbeitung
von bahnförmigem
Material mit diesem zusammenwirkenden, in Bahnlaufrichtung hintereinander
angeordneten Organen, insbesondere Überbau einer Rollenrotationsdruckmaschine
nachgeordneten Falzeinrichtung, wobei jede Bahn beim Rüstvorgang
entlang eines die hiermit zusammenwirkenden Organe passierenden
Wegs in die Vorrichtung einziehbar ist.
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Es
sind bereits Vorrichtungen eingangs erwähnter Art bekannt, die mit
einer Bahneinzieheinrichtung versehen sind, die mit einem oder mehreren entlang
des Einziehwegs bewegbaren Schlitten versehen ist, an denen die
einzuziehende Bahn anhängbar
ist. Die Bahneinzieheinrichtung ermöglicht dabei einen vollautomatischen
Bahneinzug. Anordnungen dieser Art sind jedoch sehr aufwändig und
wartungsintensiv.
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Vielfach
erfolgt daher der Bahneinzug bei Vorrichtung eingangs erwähnter Art
von Hand unter Benutzung der für
den laufenden Betrieb vorgesehenen Zugeinrichtungen. Dies ist jedoch
zeitaufwändig und
erfordert vergleichsweise viel und geschultes Personal.
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Hiervon
ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einer
Vorrichtung eingangs erwähnter
Art Hilfsmittel zuzuordnen, die den manuellen Bahneinzug verkürzen und
vereinfachen können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass jedem einer Bahn zugeordneten Weg Leiteinrichtungen für die Bahn
zugeordnet sind, die zumindest für den
Einziehvorgang im Bereich zwischen den entlang des Einziehwegs hintereinander
angeordneten, mit der Bahn zusammenwirkenden Organen positionierbar
sind.
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Diese
Maßnahmen
stellen sicher, dass der Anfang der einzuziehenden Bahn, die durch
die für den
regulären
Betrieb vorgesehenen Transporteinrichtungen bewegt werden kann,
im Bereich zwischen den entlang des Einziehwegs angeordneten Organen
geführt
und gestützt
und mit den genannten Organen zum Eingriff gebracht bzw. durch diese durchbewegt
wird. Manuelle Eingriffe zum Führen und
Ziehen der Bahn sowie zum Einfädeln
in die entlang des Einziehwegs angeordneten Organe sind dabei in
vorteilhafter Weise nicht oder nur kaum erforderlich. Der Einziehvorgang
kann dabei in vorteilhafter Weise von einer Bedienungsperson bewerkstelligt werden,
die praktisch beide Hände
frei hat. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen
führen
daher in vorteilhafter Weise zu einem vereinfachten und zeitoptimierten
Rüstbetrieb.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind daher insbesondere
in einer ausgezeichneten Wirtschaftlichkeit zu sehen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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So
können
die Leiteinrichtungen zweckmäßig mit
einer Gleitoberfläche
versehen sein. Dies erleichtert die Vorwärtsbewegung und Führung der Bahn
und gewährleistet
gleichzeitig eine Schonung der zugewandten Bahnoberfläche.
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Eine
weitere, besonders zweckmäßige Maßnahme kann
darin bestehen, dass die Leiteinrichtungen im Querschnitt rinnenförmig ausgebildet
sind. Dies führt
in vorteilhafter Weise zu einer gewissen Formsteifigkeit der aufliegenden
Bahn und ergibt dementsprechend eine zuverlässige Führung der Bahn.
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Eine
weitere, besonders zu bevorzugende Maßnahme kann darin bestehen,
dass den Leiteinrichtungen an- und abstellbare Andrückrollen
zugeordnet sind. Hierdurch kann die kontrollierte Fortbewegung der
Bahn auf den Leiteinrichtungen noch verbessert werden, so dass auch
bei der Verarbeitung von schwierigem Material manuelle Eingriffe weitestgehend
unterbleiben können.
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Vorteilhaft
können
die Andrückrollen
antreibbar sein. Dies erhöht
die Zuverlässigkeit
und ermöglicht
in vorteilhafter Weise den Aufbau einer Bahnspannung, wodurch Makulatur
beim folgenden Anfahren der Vorrichtung vermieden werden kann. Zum Aufbau
der gewünschten
Bahnspannung werden die Andrückrollen
und/oder die beim Einziehvorgang aktivierten regulären Zugorgane
zweckmäßig mit
Voreilung gegenüber
der jeweils vorhergehenden Andrückrolle
bzw. des jeweils vorhergehenden Zugorgans angetrieben.
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Eine
weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin
bestehen, dass die Andrückrollen
und/oder die beim Einziehvorgang aktivierten regulären Zugorgane
in Abhängigkeit
von der Position der Bahn aktivierbar sind. Dies erhöht die Betriebssicherheit
beim Einziehvorgang.
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Vorteilhaft
können
die für
den Rüstbetrieb vorgesehenen
Leiteinrichtungen für
den Normalbetrieb zumindest soweit entfernt werden, dass der jeder
Bahn zugeordnete Weg frei ist. Hierdurch lassen sich Betriebsstörungen und
Unfälle
vermeiden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In
der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 eine
Teilansicht einer Rollenrotationsdruckmaschine nachgeordneten Falzeinrichtung
mit Falzüberbau,
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2 ein
als Leiteinrichtung vorgesehenes Gleitblech im Querschnitt,
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3 einen
als Leiteinrichtung dienenden Gleitrost im Querschnitt und
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4 einen
Ausschnitt aus dem von einer Bahn zurückzulegenden Weg mit zwei Klemmstellen und
nachgeordneter Bahnumlenkung.
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Hauptanwendungsgebiet
der Erfindung sind Anordnungen zur Be- und Verarbeitung von Papierbahnen,
wie Rollenrotationsdruckmaschinen mit nachgeordneten Einrichtungen
z. B. in Form eines sogenannten Falzüberbaus. Papierbahnen im Sinne der
vorliegenden Erfindung können
ununterteilte Bahnen oder hiervon abgetrennte Teilbahnen, sogenannte
Stränge
sein. Im Folgenden ist der Einfachheit halber nur von Bahnen die
Rede.
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Die
der 1 zugrundeliegende Falzeinrichtung 1 enthält einen
Falztrichter 2, über
den ein Bahnpaket 3 mit mehreren übereinander gelegten Bahnen
zur Erzeugung eines Längsfalzes
hinweggeführt
wird. Dem Eingang des Falztrichters 2 sind zwei vom Bahnpaket 3 durchlaufene
Zugwalzenpaare 4 vorgeordnet. Im Bereich oberhalb der genannten Zugwalzenpaare 4 werden
die am Bahnpaket 3 beteiligten Bahnen 5 übereinander
gelegt. Bis dahin durchlaufen die Bahnen 5 einzeln in Bahnlaufrichtung
hintereinander angeordnete, hiermit zusammen wirkende Organe in
Form von Zugwalzen 6, Regulierwalzen 7, Umlenkrollen 8,
Versatzstangen 9 und dergleichen. Die Versatzstangen 9 sind
weiteren Zugwalzen etc. vorgeordnet.
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Im
dargestellten Beispiel ist oberhalb des Falztrichters 2 eine
als sogenannter Trichteraufbau 10 bezeichnete Station vorgesehen,
die den durchlaufenden Bahnen 5 zugeordnete, übereinander
angeordnete paarweise zusammenwirkende Zugwalzen 6 sowie
diesen vor- und nachgeordnete Umlenkwalzen 8 enthält. Durch
die stromabwärts
gelegenen Umlenkwalzen 8 werden die Bahnen 5 nach
unten umgelenkt und dementsprechend übereinander gelegt.
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Dem
Trichteraufbau 10 ist eine Regulierstation 11 vorgeordnet.
Diese enthält
pro durchlaufender Bahn 5 eine von dieser in Form einer
U-förmigen Schleife
umschlungene Regulierwalze 7 sowie dieser zugeordnete,
vor- und nachgeordnete Umlenkwalzen 8. Mit Hilfe der gemäß dem eingezeichneten
Doppelpfeil hin- und herbewegbaren Regulierwalze 7 kann der
von der zugeordneten Bahn 5 zurückzulegende Weg verlängert bzw.
verkürzt
werden, wodurch die Position des auf die Bahn aufgedruckten Druckauftrags
regulierbar ist. Die Regulierwalzen 7 sind in 1 in
ihren beiden Endlagen dargestellt.
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Der
Regulierstation 11 ist eine Zug- und Versatzstation 12 vorgeordnet,
die pro Bahn wenigstens eine Versatzstange 11 und nicht
näher dargestellte Zugeinrichtungen
und entsprechende Umlenkeinrichtungen enthält.
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Vor
der eigentlichen Produktion findet ein Rüstvorgang statt, bei dem jede
Bahn 5 entlang ihres die zugeordneten, mit ihr zusammenwirkenden
Organe passierenden Wegs in die betreffende Vorrichtung, hier in
die der 1 zugrundeliegende Falzeinrichtung 1,
eingezogen werden muss. Um diesen Einziehvorgang zu erleichtern,
sind für
jeden einer Bahn 5 zugeordneten Weg in 1 lediglich
durch dicke Striche angedeutete Leiteinrichtungen 13 für die betreffende
Bahn 5 vorgesehen, die für den Einziehvorgang zwischen
den entlang des von der Bahn 5 zurückzulegenden Wegs angeordneten,
mit der Bahn 5 zusammenwirkenden Organen angeordnet sind.
In 1 sind lediglich im Bereich der zwei oberen Bahnen 5 Leiteinrichtungen 13 angedeutet.
Diese Leiteinrichtungen 13 können dabei geradlinig verlaufen, wie
in 1 zwischen den Versatzstangen 9 und der der
Re gulierwalze 7 vorgeordneten Umlenkwalze 8 angedeutet
ist. Sofern die Bahn 5 einen Knick zu durchlaufen hat,
sind die Leiteinrichtungen 13 zweckmäßig ebenfalls geknickt, wie
bei 13a angedeutet ist. Dabei kann die Ecke der geknickten
Leiteinrichtungen 13 abgerundet sein. Wo die Bahn 5 eine
Umlenkung erfährt,
können
bogenförmige
Leiteinrichtungen vorgesehen sein, wie bei 13b im Bereich
der ausgangsseitigen Umlenkrolle des Trichterüberbaus 10 angedeutet
ist.
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In 1 sind
der Einfachheit halber lediglich im Bereich der beiden oberen Bahnen 5 Leiteinrichtungen 13 eingezeichnet.
Es versteht sich natürlich von
selbst, dass allen Bahnen 5 derartige Leiteinrichtungen 13 zugeordnet
sein sollen. Im dargestellten Beispiel sind zwischen den Versatzstangen 9 und
der ersten Umlenkwalze 8 der Regulierstation, zwischen der
Regulierwalze 7 und der nachgeordneten Umlenkwalze 8 sowie
zwischen den darauffolgenden Umlenkwalzen bis zu den Zugwalzen 6 des
Trichterüberbaus 10 und
zwischen diesen Zugwalzen 6 und der ausgangsseitigen Umlenkwalze 8 sowie
im Bereich der von dieser bewerkstelligten Umlenkung Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b oben
genannter Art vorgesehen.
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Im
Bereich eines geradlinigen Bahnverlaufs befinden sich die Leiteinrichtungen
unterhalb der Transportebene der zugeordneten Bahn 5. Im
Bereich von Bahnumlenkungen befinden sich die Leiteinrichtungen
auf der von der zugeordneten Bahn 5 umschlungenen Seite
der betreffenden Umlenkwalze 8. Die Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b sind
im Bereich ihrer der Bahn 5 zugewandten Seite mit einer
Gleitoberfläche
versehen. Hierbei kann es sich um eine aus Gleitmaterial, beispielsweise
Teflon, bestehende Beschichtung oder um eine entsprechend bearbeitete, beispielsweise
polierte Oberfläche
handeln.
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Die
oben genannten Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b werden
in erster Linie für
den Einziehvorgang benötigt.
Die genannten Leiteinrichtungen dienen dabei dazu, die Bahn 5,
die durch die für
den normalen Betrieb vorgesehenen Zugeinrichtungen, beispielsweise
die den Wendestangen 9 vorgeordneten, nicht näher dargestellten Zugwalzen
und die Zugwalzen 6 des Trichterüberbaus 10 bewegt
werden kann, zu führen
und mit ihrem Anfang zum Eingriff mit den entlang des Bahnwegs vorgesehenen
Organen zu bringen bzw. durch diese hindurch zu führen. Soweit die
genannten Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b für den Normalbetrieb
störend
sein sollten, werden diese nach dem Einziehvorgang zumindest soweit
entfernt, dass der Weg der betreffenden Bahn 5 frei ist.
Hierzu können
die genannten Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b entweder
lösbar
oder wegschwenkbar oder wegfahrbar angeordnet sein. Soweit die genannten
Leiteinrichtungen während
des Normalbetriebs nicht stören
sollten, können
sie auch in Stellung bleiben.
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Die
genannten Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b können, wie
aus 2 ersichtlich ist, als über die Bahnbreite durchgehende
Gleitbleche 14 oder, wie aus 3 ersichtlich
ist, als über
die Bahnbreite sich erstreckende Gleitroste 15, die mit über die
Bahnbreite verteilten Gleitstäben 16 versehen
sind, ausgebildet sein. Die Gleitbleche 14 bzw. die Gleitstäbe 16 sind
zumindest auf der der zugeordneten Bahn 5 zugewandten Oberfläche zur
Bildung einer Gleitoberfläche
entweder mit Gleitmaterial beschichtet oder entsprechend bearbeitet,
wie oben bereits erwähnt
wurde. Hierdurch wird nicht nur die zugewandte Oberfläche der
Bahn 5 geschont, sondern es wird auch der Lauf der Bahn
erleichtert, was die Führung
verbessert.
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Die
den 2 und 3 zugrundeliegenden Leiteinrichtungen
sind über
der Bahnbreite v-förmig ausgebildet,
wodurch sich ein rinnenförmiger
Querschnitt ergibt. Hierdurch wird eine gewisse Formsteifigkeit
der hierauf geführten
Bahn erreicht, wodurch die Führung
verbessert werden kann. Um auch bei der Verarbeitung von schwierigem
Material einen kontrollierten Einziehvorgang zu gewährleisten
und damit den Einziehbetrieb zu optimieren, können den Leiteinrichtungen
an- und abstellbare
Andrückmittel, zweckmäßig in Form
von Andrückrollen 17 zugeordnet
sein, wie in den 2 und 4 angedeutet
ist. Die Andrückrollen 17 können in
einfachen Fällen
als frei drehbar gelagerte Rollen ausgebildet sein. Vielfach kann
es sich jedoch als zweckmäßig erweisen, wenn
die Andrückrollen 17 antreibbar
sind. Hierzu kann den Andrückrollen 17 ein
nicht näher
dargestellter Antriebsmotor zugeordnet sein. Zweckmäßig ist jeder
antreibbaren Andrückrolle 17 ein
eigener Antriebsmotor zugeordnet.
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Die
Antriebsrollen 17 werden für den Einziehvorgang an die
zugeordnete Leiteinrichtung 13, 13a, 13b angestellt
und gegebenenfalls angetrieben. Nach Beendigung des Einziehvorgangs
werden die Andrückrollen 17 in
eine abgestellte Position gebracht und passiviert. Hierzu sind die
Andrückrollen 17 zweckmäßig auf
einem zugeordneten Schwenkhebel 18 aufgenommen, dem eine
nicht näher
dargestellte Betätigungseinrichtung
zugeordnet ist. Über der
Bahnbreite können
mehrere Andrückrollen 17 positioniert
werden. Bei im Querschnitt v-förmig
konfigurierten Leiteinrichtungen kann es jedoch vielfach genügen, wenn
lediglich eine der Sohle des v-förmigen
Querschnitts zugeordnete Andrückrolle 17 vorgesehen
ist, wie in 2 angedeutet ist. Statt einzelner über der
Bahnbreite vorgesehener Andrückrollen könnte auch
eine über
die Bahnbreite durchgehende Andrückwalze
vorgesehen sein.
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Anstelle
bogenförmiger
Leiteinrichtungen 13b können
auch, wie 4 weiter erkennen lässt, den
von den umzulenkenden Bahnen umschlungenen Umlenkwalzen 8 zugeordnete,
an- und abstellbare Andrückmittel
in Form von Andrückrollen 17 bzw.
Andrückwalzen
zugeordnet sein, welche die gewünschte
Umlenkung bewirken. Diese Andrückrollen 17 bzw.
Andrückwalzen
können
ebenfalls entweder angetrieben werden oder lediglich als mitgenommene
Rollen bzw. Walzen ausgebildet sein. Auch diese Andrückmittel
werden selbstverständlich
für den
Normalbetrieb in eine abgestellte Position gebracht.
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Aus
der 4 ergeben sich auch zwei jeweils zwei Zugwalzen 6 enthaltende,
eine Klemmstelle für
die Bahn 5 bildende Zugwalzenpaare, zwischen denen eine
Leiteinrichtung 13 mit zugeordneter Andrückwalze 17 angeordnet
ist. Zumindest ein Teil der über
dem Einziehweg vorgesehenen Zugwalzenpaare wird zum Einziehen der
Bahn aneinander angestellt und angetrieben. Die hierfür nicht
benötigten
Zugwalzenpaare sind geöffnet
und passiviert. Die Aktivierung der Zugwalzen 6 der benötigten Zugwalzenpaare
und ebenso die Aktivierung der Andrückrollen 17 kann dabei
vorteilhaft zeitlich gestaffelt in Abhängigkeit von der Position der
Bahn 5 erfolgen. Hierzu können nicht näher dargestellte,
entlang des Einziehwegs positionierte, den Bahnanfang erkennende Sensoren
vorgesehen sein, welche das jeweils nachgeordnete Zugwalzenpaar
bzw. die jeweils nachgeordnete Andrückwalze 17 aktivieren.
Es wäre
aber auch denkbar, die Position des Bahnanfangs mit Hilfe der Anzahl
der Umdrehungen der Walzen wenigstens eines Zugwalzenpaars, zweckmäßig des
am Beginn des Einzugswegs positionierten Zugwalzenpaars, zu bestimmen
und in Abhängigkeit
hiervon die nachgeordneten Zugwalzenpaare 6 bzw. Andrückrollen 17 zu
aktivieren, das heißt
aneinander bzw. an die zugeordnete Leiteinrichtung 13 anzustellen
und im Falle einer angetriebenen Ausführung anzutreiben. Zweckmäßig kann
dabei über
eine geeignete Antriebsregelung z. B. über die Stromaufnahme der Antriebsmotoren
ein Bahnzug aufgebaut werden, der für eine optimale Einziehförderung
der Bahn notwendig ist. Hierzu werden die Zugwalzen 6 der
Zugwalzenpaare bzw. die Andrückrollen 7 jeweils
mit Voreilig gegenüber
den Zugwalzen 6 des jeweils vorgeordneten Zugwalzenpaars
bzw. der jeweils vorgeordneten Andrückwalze 7 angetrieben.
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Um
eine zuverlässige
Funktion zu gewährleisten,
sollen die Leiteinrichtungen 13 zweckmäßig sauber gehalten werden.
Hierzu können
den Leiteinrichtungen 13 nicht näher dargestellte Saugeinrichtungen
bzw. Blaseinrichtungen zum entfernen von Bahnabrieb, ausgerissenen
Materialfetzen etc. zugeordnet sein. Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann
darin bestehen, dass den Leiteinrichtungen 13 eine hier
ebenfalls nicht näher
dargestellte, elektrostatische Entladungseinrichtung zugeordnet
ist, durch die eine elektrostatische Entladung der Leiteinrichtungen 13 und/oder
der Materialbahn bewerkstelligt und damit ein sogenanntes Kleben
der Bahn 5 verhindert werden.
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Zur
Durchführung
des Einziehvorgangs werden zunächst
die Leiteinrichtungen 13, 13a, 13b in Stellung
gebracht. Anschließend
wird der Anfang der Bahn 5 zur ersten, durch ein Zugwalzenpaar
gebildeten, nicht näher
dargestellten Klemmstelle gebracht und manuell geklemmt, das heißt die Walzen
des betreffenden Zugwal zenpaars werden durch manuelle Schaltung
aneinander angestellt. Entweder durch Erkennen dieses Zustands oder
durch ein zusätzliches Signal
wird nun von der ebenfalls nicht näher dargestellten Steuereinrichtung
der weitere Einziehprozess in Gang gesetzt und die Bahn 5 über die
der ersten Klemmstelle nachgeordnete Leiteinrichtung 13 zur
nächsten
Klemmstelle transportiert usw. Durch das von der Steuerung bewerkstelligte,
voreilende Antreiben der jeweils neu aktivierten angetriebenen Organe
gegenüber
den vorher aktivierten angetriebenen Organen wird ein Bahnzug zwischen
diesen Organen erzielt. Dieser kann beispielsweise durch Überwachung
der Stromaufnahme der jeweils vorgesehenen Antriebsmotoren geregelt
werden. Im Verlauf des Einziehvorgangs wird der Anfang der Bahn, wie
oben schon erwähnt,
entweder durch nicht näher dargestellte
Sensoren abgetastet oder mit Hilfe der Umdrehungen wenigstens eines
angetriebenen Organs ermittelt, so dass zum richtigen Zeitpunkt
jeweils die nächste
Andrückrolle 17 bzw.
die nächste Anpresswalze
eines Zugwalzenpaars aktiviert wird. Andrückrollen 17, die nur
für den
Einziehvorgang benötigt
werden, werden, sobald die Bahn 5 die jeweils nächste Andrückrolle 17 bzw.
das jeweils nächste Zugwalzenpaar
passiert hat, wieder abgeschwenkt und im Falle eines Antriebs stillgesetzt.
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Vorstehend
ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
erläutert,
ohne dass jedoch hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll.
So könnten
die Leiteinrichtungen 13 ohne weiteres auch als Rollenbahnen
ausgebildet sein. Ebenso wäre
es denkbar, anstelle einzelner Andrückrollen eine über die
Breite der Bahn durchgehende Andrückwalze vorzusehen und dergleichen.
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Hervorzuheben
ist auch, dass die Erfindung nicht nur im Bereich des Falzüberbaus
anwendbar ist, sondern dass mit Hilfe der erfindungsgemäßen Maßnahmen
auch andernorts ein wirtschaftlicher Einzug von ununterteilten Bahnen
oder Teilbahnen möglich
ist.